Das Fundament für Morgen

March 2, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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58. Jahrgang . Ausgabe Nr. 11/12 . November/Dezember 2012

Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz –

Das Fundament für Morgen

VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS

MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTEN CGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH VORWORT

[ Einleitende Worte ]

Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern.“ Diese klugen Worte, die der berühmte Sebastian Kneipp schon vor langer Zeit ausgesprochen hatte, sind aktueller denn je: Aufgrund der zunehmenden Leistungsverdichtung in der Arbeitswelt nehmen neben den Herz-Kreislauf-Problemen psychische Erkrankungen ständig zu, Burnouts und Depressionen sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Selbstverständlich muss sich jede Arbeitnehmerin

Titelthema

03 Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz – Das Fundament von Morgen

Gewerkschaftsnachrichten CGB

04 DGB gefährdet den Generationenvertrag CGM

04 Kongress in Vancouver 05 On tour 06 22. CGM-Jahresausfahrt nach St. Johann im Pongau

06 Bildungsurlaub in Wolfsburg 06 Arbeitssysteme und Prozessgestaltung

07 Bundestagsabgeordneter zu Gast KFG

07 ZF-Zukunftsstudie Fernfahrer 08 Fahrermagel selbst verschuldet CGDE

08 ICE-Neubaustrecke 09 Hohe Verdienste im Ehrenamt

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und jeder Arbeitnehmer in Zukunft auch selbst um seine Gesundheit kümmern, sich gesund ernähren und ausreichend Sport treiben. Dennoch sollten auch die Unternehmen mehr in die Verantwortung genommen werden, vor allem wenn es um die zunehmenden psychischen Erkrankungen geht. Natürlich ist es lobenswert, wenn eine Firma ein gesundes Kantinenessen anbietet. Selbstverständlich ist ein Betriebssportangebot auch weiterhin wünschenswert. Noch wichtiger jedoch sind Maßnahmen, die für das seelische und psychische Wohlbefinden der Belegschaft sorgen. Dazu gehört beispielsweise, dass Führungskräfte durch entsprechende Seminare für die Probleme ihrer Mitarbeiter sensibilisiert werden, um sich frühzeitig und angemessen um Mitarbeiter mit Problemen kümmern zu können. Auch wird seitens der Arbeitgeber einem guten Betriebsklima meist viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Oft sind es die kleinen Dinge, die für ein gutes Miteinander bei der Arbeit sorgen: Ein offenes Ohr für die Schwierigkeiten der Arbeitnehmer haben,

Jugendseite

10 So wird das Berichtsheft schön 11 Jugendarbeitslosigkeit in Europa Politik . Soziales

12 Subsidiarität ist Hilfe zur Selbsthilfe 13 Frauen in Führungspositionen 14 Deutsche Wirtschaftsaussichten bleiben gedämpft

15 Inkognito zum Vorstellungsgespräch 15 Deutschland sucht wieder verstärkt nach Fachkräften

16 BWA präsentiert BurnoutProphylaxe

16 Leistung muss sich lohnen 17 Auf der Suche nach der goldenen Mitte

17 Überstundenregelung WIR

18 Sommer-Grillfest 19 Gratulation zum 80. Geburtstag 20 Partnergewerkschaften ehren Jubilare

20 DHV‘ler im Aufsichtsrat

Verständnis für unterschiedliche Lebenssituationen zeigen und Hilfe bei der Bewältigung der Probleme anbieten. Genau mit diesem Anspruch treten derzeit auch viele junge CGM-Mitglieder bei den JAV-Wahlen im Oktober und November an: zuhören, Verständnis zeigen und helfen. Und zwar jedem, unabhängig von der Nationalität, der Religion, des Geschlechts und der Gewerkschaftszugehörigkeit. Diese junge Leute gilt es zu unterstützen, sie zu fördern und bei ihrer zukünftigen JAV-Arbeit zu begleiten. Eine, die sich das ganz oben auf ihre Fahne geschrieben hat ist Heike de Vries, die Anfang Oktober die Leitung des Franz-Röhr-Bildungswerkes übernommen hat. Ihr wünschen wir viel Glück und Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe – genauso wie allen Kandidatinnen und Kandidaten für die JAV-Wahlen! Monica Wüllner Leiterin Öffentlichkeitsarbeit

21 Grillfest in der Duisburger Geschäftsstelle

Tarifgeschehen

21 Weitreichende Folgen Recht

22 22 23 23 24 24 25 25 26 26 27

Wettbewerbswidriges Verhalten Wählbarkeit von Arbeitnehmern Unterrichtung des Betriebsrats Interessenausgleich schließen Tarifvertragliche Regelungen Urlaubsanspruch Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus Benachteiligung aufgrund des Alters Werkstatt für Behinderte Kündigungsgrund Direktversicherung in der Insolvenz

Informationen

28 Abgeltungssteuer 28 Mietverhätnisse zwischen Verwandten

29 Elektronische Gesundheitskarte 30 FRBW 31 Impressum

TITELTHEMA

GESUNDHEITSPRÄVENTION AM ARBEITSPLATZ

[ Das Fundament von Morgen ] In Zeiten des Fachkräftemangels dürfte es auch dem letzten Personalchef deutlich geworden sein: In den Arbeitnehmern liegt die Zukunft. Von ihrem Potential, ihrem Können, ihrer Intention, ihrem Engagement und vor allem auch von ihrem Gesundheitsbefinden hängt der Erfolg und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens ab. So leicht ein Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren ersetzbar war, umso schwerer ist es heute, Stellen zu besetzen, Fachpersonal langfristig zu halten und an die Firma zu binden. Soziale Leistungen spielen hier eine entscheidende Rolle, wie auch die Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz. Ein Unternehmen kann es sich heute schlicht und ergreifend nicht mehr leisten, die Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen, die vermeidbar wären, zu verlieren. Innovative Ideen, Angebote und moderne Lösungsansätze zur Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz sind viel zu lange in den Schubladen verstaubt. Nun endlich ist es an der Zeit, die zahlreichen Ideen auch umzusetzen. Der Einsatz der Unternehmen zahlt sich auf lange Sicht aus. Es gibt vielfältige Themen und viele verschiedene Ansatzpunkte zur Gesundheitsprävention. In der aktuellen Berichterstattung nimmt vor allem die steigende Rate der psychischen Erkrankungen einen alarmierenden Stellenwert ein. Ein gutes Betriebsklima ist die beste Vorsorge für die geistige und seelische Gesundheit. Unternehmen tun gut daran, ihre Mitarbeiterführung zu überdenken. Eine Ausbeutungsstrategie darf und kann in der demografischen

Lage sowieso nicht mehr gefahren werden. Zuviel Druck von oben und Ignoranz des Führungspersonals erreicht bei der Belegschaft gerade das Gegenteil von dem, was sich Führungsebenen wünschen. Von motivierten Mitarbeitern, die sich dem Unternehmen verpflichtet und verbunden fühlen, können Personalchefs mit diesen rüden Methoden nur träumen. Die Mitarbeiter und ihr Können zu schätzen, ihre Stärken und Schwächen zu kennen und dementsprechend auch darauf eingehen zu können, ist die bessere und erfolgsfördernde Alternative. Ein guter Vorgesetzter erkennt Veränderungen im Verhalten und Stimmungsschwankungen und kann einem Zusammenbruch im Idealfall entgegenwirken. Mit Hilfe von unternehmenseigenen Psychotherapeuten können Stressbewältigungsstrategien erarbeitet und Entspannungsmethoden angewandt werden. Die Möglichkeiten, die Arbeitnehmer an Programmen zur Gesundheitsprävention teilhaben zu lassen, sind vielfältig. Die Aufklärung über bestimmte Erkrankungen und Vorsorgestrategien kann anhand von Workshops, Kampagnen, Fachtagungen und Gesundheitsseminaren vermittelt werden. Arbeitnehmer können auf diese Weise für das wichtige Thema Gesundheitsvorsorge sensibilisiert werden. Neben den Stressbewältigungsstrategien sind es auch Themen wie Ernährung und Bewegung, Suchtbewältigung und Vorsorge, die besonderer Beachtung bedürfen. So können Unternehmen neben Nichtraucherkursen, Ernährungskursen und gesunde Kost, Impulsvorträge, Aktionen, wie bei-

spielsweise einen jährlichen Gesundheitstag, und Seminare anbieten oder ihre Mitarbeiter dazu motivieren, an entsprechenden Veranstaltungen teilzunehmen. Eine Förderung kann dabei sowohl über Aufklärung, als auch über finanzielle Beteiligung oder Freistellungen erfolgen. In der Mittagspause haben die Unternehmen zum Beispiel die Möglichkeit, gesundes Kantinenessen anzubieten Schutzkleidung für den Umgang mit gefährlichen Materialien oder Maschinen sollte nicht nur den gesetzlichen Vorschriften entsprechen: Gemeinsam mit den Mitarbeitern könnten auf der betrieblichen Ebene zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeführt werden. Bei Sicherheitsunterweisungen in den Betrieben gilt höchste Aufmerksamkeit. Es gibt außerdem eine Reihe von Arbeitsmaterialien, die bereits vorbeugend eingesetzt werden können. Darunter fallen beispielsweise höhenverstellbare Stühle mit Rückenlehne, die Rückenschmerzen oder Bandscheibenproblemen vorbeugen können. Große Firmen können auch Fitnessaktionen anbieten. Beispiele können Nordic Walking Angebote oder Rückenübungen in der Mittagspause bis zu einem unternehmenseigenen Fitnessstudio sein. Die Unterstützung von Physiotherapeuten zahlt sich dabei aus. Für große Firmen ist es oft einfacher, bestimmte Präventionsprogramme anzubieten, doch auch kleinere Betriebe können mit der Aufklärung der Mitarbeiter einiges zu einem neuen Umgang mit der Gesundheitsvorsorge beitragen. Die Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums informiert umfassend über die verschiedenen Projekte von Unternehmen in ganz Deutschland: http://w w w.bmg.bund.de/praevention/ betriebliche-gesundheitsfoerderung.html Die CGM appeliert an die Unternehmen, die Gesundheitsprävention voranzutreiben und ernst zu nehmen. Denn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind deren Zukunft. Und gesunde Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem eine erfolgreiche Zukunft aufgebaut werden kann. Lasst uns in die Zukunft investieren! cah DGZ . 11/12 2012

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GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

RENTE

[ DGB gefährdet den Generationenvertrag ] Rente: DGB gefährdet den Generationenvertrag Das Thema Rente geht in unserem Land buchstäblich jeden an: diejenigen, die aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden sind, diejenigen, die noch ihre Beiträge in die Rentenversicherung zahlen, und auch die Jungen und Jüngsten, denn auch sie werden eines Tages zur Rentnergeneration zählen. In der Bevölkerung ist quer durch alle sozialen Schichten eine tiefe Verunsicherung im Hinblick auf einen materiell abgesicherten Lebensabend anzutreffen. Es gibt nur Wenige in unserer Gesellschaft, die in dieser Hinsicht voller Optimismus in die Zukunft schauen. Ängste, egal, ob sie begründet sind oder nicht, überwiegen. Ein überzeugendes Konzept zur Vermeidung und Bekämpfung von Altersarmut liegt bisher nicht vor und der präsentierte Vorschlag einer „Zuschuss-

rente“ greift erst für Neurentner. Jetzt kommt der DGB und legt ein Rentenkonzept vor, leicht garniert mit Vorschlägen von ver.di und das nennt sich dann „Besserstellung der Rentner“. So soll auf die Senkung des Rentenbeitragssatzes von 19,6 auf 19,0 Prozent ab 2013 verzichtet werden und stattdessen der Beitragssatz bis zum Jahr 2025 um jeweils 0,2 Punkte pro Jahr auf 22 Prozent angehoben werden. Auch in der SPD wird in die gleiche Richtung gedacht, um das Rentenniveau bei rund 50 Prozent zu stabilisieren und nicht wie vorgesehen bis 2030 auf 43 Prozent abzusenken. Der Christliche Gewerkschaftsbund sieht in dem DGB-Rentenkonzept zur Sicherung der Ruhestandsgelder den Generationenvertrag gefährdet, weil die jüngeren Arbeitnehmer mit noch höheren Beiträgen belastet werden, ohne selbst einen Vorteil zu haben. Wer Altersarmut vermeiden möchte, muss die Menschen in Beschäftigung bringen und

zwar in unbefristete, dauerhafte Anstellung. Betriebe und Konzerne sind hier gefordert, ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung einzubringen. Die aus der demographischen Entwicklung resultierenden Probleme müssen in einem Zusammenhang gesehen werden und dürfen nicht allein über das Rentensystem gelöst werden. Der Stellenwert von Zeiten der Kindererziehung und bei der Pflege von Angehörigen, aber auch bei ehrenamtlicher Arbeit und Ausbildungszeiten, muss bei der Bestimmung der Höhe des Rentenanspruchs berücksichtigt und angehoben werden, um auf diese Weise auch die Solidargemeinschaft zu stärken. Private, zusätzliche Absicherung und Betriebsrenten werden bereits heute von vielen genutzt und sollen weiter ausgebaut werden. Rente ist keine „soziale Wohltat“, sie berührt die soziale Stabilität in unserem Land schlechthin. Matthäus Strebl CGB-Bundesvorsitzender

WORLD ORGANISATION OF WORKERS (WOW)

[ Kongress in Vancouver ]

Der neue Europavorstand

CGM-Bundesvorsitzender Adalbert Ewen und

Die deutschen Teilnehmer

CGM-Bundesgeschäftsführer Martin Gerhardt

Vom 12.-14. September 2012 fand in Vancouver, Kanada der WOW Kongress statt, an dem auch einige Vertreter der Christlichen Gewerkschaft Metall teilnahmen. Die Christliche Gewerkschaft Metall gehört seit einigen Jahren der Weltorganisation der Arbeitnehmer an. Vorgängerorganisation war der 1921 in Luxemburg gegründete Weltbund der Angestellten (WBA). Die WOW in ihrer derzeitigen Form hatte ihren ersten Weltkongress vom 03.-08.11.2008 in Malta. Seit dieser Zeit gehört auch der da-

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malige CGM-Bundesvorsitzende Reinhardt Schiller dem europäischen Vorstand an. Weltweit gibt es weitere fünf regionale Mitgliedsorganisationen. Derzeit gehören der WOW 142 Gewerkschaften aus 69 Ländern an. Einige der wichtigen Gründungsprinzipien der WOW sind: - Ihr auf Weltanschauung basierendes Menschenbild. - Das Streben nach einer solidarischen Gemeinschaft freier und mit Würde ausgestatteter Menschen. - Der Einsatz für eine optimale Vereinigungsfreiheit für Arbeitnehmer.

- Das Eintreten für einen sozialen Dialog zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern und dessen Förderung und Unterstützung durch die nationalen Behörden. - Der Einsatz für den Abschluss von Tarifverträgen als wesentliches Instrument zur Regulierung der Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern einschließlich der Achtung und Erzwingbarkeit solcher Tarifverträge durch deren Berücksichtigung in der nationalen und internationalen Gesetzgebung. - Das Streben nach einer gerechteren Weltgemeinschaft mit einer Weltwirtschaft,

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

die stärker die Entfaltung des Menschen gewährleistet. Die WOW konzentriert sich diesbezüglich in erster Linie auf die weltweite Gewerkschaftsaktion. Der Weltkongress in Vancouver stand unter dem Motto „Wir leben Werte“. Die Delegierten brachten in einer Resolution zum Ausdruck, dass Werte und Prinzipien entscheidend für die Regelung wirtschaftlicher und sozialer Angelegenheiten weltweit sind. Die Wirtschaft hat im Dienste der Menschen zu stehen. Das Wertefundament umfasst Fairness, soziale Gerechtigkeit, Solidarität und Transparenz auf jeder gesellschaftlichen Ebene, national und international. Im Vordergrund dieser Tagung standen neben Satzungsfragen und der Neuwahl des Weltvorstandes, dem wiederum der Niederländer Roel Rotshuizen vorsteht, die Berichte aus den regionalen Mitgliedsorganisationen. Die gewerkschaftliche Betätigung in Afrika, Asien und Lateinamerika wird nach wie vor durch staatliche Restriktionen erheblich behindert. Daher forderten die Gewerkschaften insbesondere die internationalen Organisationen (Beispielsweise UNO

IAO, EU etc.) auf, sich intensiver für die Gewerkschaftsfreiheit in diesen Ländern einzusetzen. Dass gewerkschaftlicher Betätigung auch in der westlichen, demokratisch entwickelten Welt Grenzen gesetzt wird, zeigte auch die Tatsache, dass einigen Delegierten aus verschiedenen Kontinenten, auch aus Europa, keine Einreiseerlaubnis nach Kanada gewährt wurde. Die Arbeit zwischen den Kongressen in Europa erbrachte erfreuliche Fortschritte, vor allem in einem breiter gefächerten Seminarangebot. Fragen zum Europäischen Sozialdialog, zur Flexibilität am Arbeitsplatz und zur sozialen Sicherheit sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie waren herausragende Themenstellungen. Während des Kongresses wurde auch der europäische Regionalvorstand neu gewählt. Vorsitzender ist wieder der Österreicher Günther Trausnitz. Den CGM-Bundesvorsitzenden Adalbert Ewen wählten die europäischen Delegierten in der Nachfolge von Reinhardt Schiller neu in den Vorstand. Als wichtigstes Vorhaben für die nächsten vier Jahre wird eine verbesserte Kommunikation zwischen dem WOW-Sekretariat in Brüssel

und den nationalen Mitgliederorganisationen angestrebt. Die Projektarbeit soll verstärkt werden, wovon auch Gewerkschaftsmitglieder auf der betrieblichen Ebene profitieren. Im Verlauf der Veranstaltung war es den deutschen Delegierten Adalbert Ewen, Martin Gerhardt, Heike de Vries (alle CGM) und Martin Fehrmann (DHV) möglich, einen Einblick in eine etwas anders funktionierende Gewerkschaftswelt zu gewinnen. Gastgeber der Tagung war die christliche Gewerkschaft CLAC in Kanada, die zur gleichen Zeit in Vancouver ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte. Diese Schwestergewerkschaft, erst seit kurzem WOW-Mitglied, organisiert branchenübergreifend Mitglieder und hat sich ebenfalls dem Gedanken der Sozialpartnerschaft als Alleinstellungsmerkmal gegenüber den Mitwettbewerbern im Lande verschrieben. Sie verzeichnet einen beständigen Mitgliederzuwachs (derzeit 52.000). Der durchschnittliche Monatsbeitrag weist eine Höhe von zwei Stundenlöhnen auf. Tarifverträge werden auf Unternehmensebene abgeschlossen, nachdem zuvor ermittelt wurde, wer durch die Mehrheit der erhaltenen Stimmen die Belegschaft kollektiv vertreten darf. ewe

KREISVERBAND MAIN-SPESSART

[ On Tour ]

Nachdem in den letzten Jahren der Kreisverbandes Main-Spessart die Mitglieder zu einem Sommerfest als einen geselligen Höhepunkt des Jahres eingeladen hatte, wurde dieses Jahr eine Besichtigung der historischen Kirchenburg in Eußenheim-Aschfeld angeboten. Dabei bekamen die Mitglieder einen Einblick in die „gute alte Zeit“. Die Führerin und Initiatorin der heimatlichen Sammlung Lore Göbel hat diese „gute alte Zeit“ gleich zu Beginn der Führung in Frage gestellt. Eine außergewöhnliche Sammlung von historischen Kulturgütern, Dokumenten und Bildern sowie Gegenstände aus Haus und Hof wurde – ohne öffentliche Unterstützung – in einer herausragenden Aktion rund um die 300 Jahre alte Kirche in der burgähnlichen Anlage seit 1992 zusammengetragen, die wirklich sehenswert ist. Die Teilnehmer waren von den Exponaten bei dem rund zweistündigen Rundgang begeistert. Neben Geräten aus der Land-

wirtschaft, den Kellern, einer Wasch- und Schlachtküche, einer Heimatstube und einer Wohnstube mit Darlehenskasse stand auch ein Besuch mit Unterricht in der Dorfschule und die Verköstigung in der Schnapsbrennerei an. Werkstätten mit verschiedenen Handwerksberufen wie Schneider, Schuster, Wagner oder Schmied verdeutlichten, welcher Anstrengungen die „gute alte Zeit“ den damaligen Zeitgenossen abverlangte. Auch der Beruf des Steinbrucharbeiters und der Steinmetze war aus heutiger Sicht eine regelrechte Knochenarbeit. Theo Dittmaier bedankte sich für die interessante Führung und der Kreisvorsitzende

Bernhard Kreser überreichte im Namen des Kreisverbandes eine Spende, die für den weiteren Ausbau und die Unterhaltung der historischen Kirchenburg verwendet wird. Nach der Führung fanden sich die Mitglieder noch in den Räumen des Weingutes Werner Höfling in Eußenheim zu einem gemütlichen Beisammensein bei Federweißer, Zwiebelkuchen und Winzervesper ein. Neben der täglichen gewerkschaftlichen Arbeit in den Betrieben ist ein solcher Abend ein wichtiger Beitrag dar, um das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Solidarität der CGM-Mitglieder zu fördern.

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GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

BETRIEBSGRUPPE AUDI INGOLSTADT

[ 22. CGM-Jahresfahrt nach St. Johann im Pongau ] Die Betriebsgruppe Audi Ingolstadt fuhr vom 22.-23. September 2012 nach Österreich, Ziel war Werfen im Salzburger Land. Von Ingolstadt ging die Fahrt bei regnerischem Wetter über Salzburg nach Werfen. In Werfen besuchten die Teilnehmer die Eisriesenwelt, die größte Eishöhle der Erde. Nach einem kurzen Fußmarsch und einer Seilbahnfahrt erreichte die Gruppe auf einer Höhe von 1.641 Meter den Eingang der Höhle. Bei einer Höhlentemperatur von 0 Grad, mussten 1.400 Treppenstufen überwunden werden. Die Teilnehmer, die nicht so gut zu Fuß waren, besichtigten die Erlebnisburg Hohenwerfen mit Greifvogelschau und einer Führung durch die Burg mit Besichtigung der Waffenausstellung. Den ersten Abend ließen die Teilnehmer im Landgasthof Brückenwirt in St. Johann im

Pongau bei einem Schlagertanzabend mit Livemusik ausklingen. Nach einem ausgiebigen Frühstück fuhr man bei herrlichem Sonnenschein zur Liechtensteinklamm. Nach der Besichtigung der Liechtensteinklamm konnten sich die CGM‘ler in Filzmoos auf der Oberhofalm/ Unterhofalm stärken und ein paar vergnügliche Stunden bei sommerlichen Tempera-

turen verbringen. Am Nachmittag trat die Gruppe dann die Heimreise an. Die CGM-Mitglieder, Kolleginnen und Kollegen von der Audi AG Ingolstadt sowie Freunde der CGM nahmen sehr gerne am gut organisierten Ausflug teil und freuen sich schon auf die Jahresfahrt im nächsten Jahr. Rudolf Heil CGM-Betriebsgruppe Audi Ingolstadt

BILDUNGSURLAUB IN WOLFSBURG

[ Lebendige Demokratie ] In der Woche vom 17.21. September 2012 nahmen zwölf Kollegen von der Volkswagen AG in Wolfsburg an einem Bildungsurlaub zum Thema „Lebendige Demokratie – Arbeits- und Tarifrecht/Soziale Sicherheit 2012“ in der CGM-Geschäftsstelle in Wolfsburg teil. Unter der Leitung des Geschäftsführers Nord/Küste Torsten Schöne entwickelten sich kontroverse Diskussionen zu den Themen Beschäftigungs- und Sozialpolitik in

Deutschland. Außerdem wurden den Teilnehmern die geschichtliche und politische Entwicklung des Arbeits- und Tarifrechts erläutert. Dabei wurde auch der „PhönixTarifvertrag“ diskutiert. Am Dienstag besuchte die Gruppe das Arbeitsgericht Braunschweig. Hier wurden vor der 8. Kammer verschiedene Fälle verhandelt. Am Ende des Verhandlungstages verkündete der Vorsitzende Richter die Urteile und erläuterte die Urteilsfindung vor den interessiert zuhörenden Teilnehmern des Bildungsurlaubs.

Die CGM-Vertraunsleute vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig

BETRIEBSRÄTESEMINAR

[ Arbeitssysteme und Prozessgestaltung ] In Kooperation mit dem Beratungsunternehmen WOLF-Consult aus Spaichingen fand Mitte September das Seminar „Arbeitssysteme und Prozessgestaltung nach REFA“ für Betriebsräte statt.

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Die Teilnehmer profitierten von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz des Referenten Jean-Louis Wolf, der als Berater von diversen Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen einen hervorragenden Ruf genießt. Die Prozesserfassung und -gestaltung eines REFA-Fachmannes durch prak-

tische Elemente konnten die Seminarteilnehmer an praktischen Beispielen hautnah erleben. Von A wie Ablaufstrukturen, Aufgabenanalyse und -bewertung, über L wie Leistungsgradbeurteilung und R wie rechtliche

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

Grundlagen des BetrVG oder REFA Planungssystematik, bis Z wie Zeitdaten wurde eine breite Grundlage vermittelt.

Dies wird den Teilnehmer als Basis für deren Arbeit als Betriebsräte dienen und im Einsatz für die Interessen der Arbeitneh-

merinnen und Arbeitnehmer Früchte tragen können. Das Seminarprogramm 2013 wird mit Spannung erwartet.

GESCHÄFTSSTELLE GÄRTRINGEN

[ Bundestagsabgeordneter Clemens Binninger zu Gast ] Am 4. September 2012 besuchte Clemens Binninger MdB auf seiner Sommertour die CGM-Geschäftsstelle in Gärtringen. Mit Geschäftsführer Ralf Holten erörterte er die Auslastungssituation der regionalen Betriebe und die Situation der Beschäftigten. Aus der Umsetzung der bereits erzielten Tarifabschlüsse für die Metall- und ElektroIndustrie aber auch den bevorstehenden Verhandlungen beispielsweise im Fachbereich Sanitär-Heizung-Klima zogen beide Seiten nach der Unterredung positive Rück-

schlüsse, über die momentan schwierigen Bedingungen gestärkt hinweg zu kommen. Dieser Besuch und der damit verbundene Dialog, steht am Anfang einer ganzen Reihe von Begegnungen, die die CGM-Geschäftsstelle in Gärtringen mit Leben füllen und zu einer örtlichen Begegnungsstätte machen soll. Für den Herbst und Winter sind bereits Vortragsabende geplant, die die Interessen und Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgreifen und den Austausch über gewerkschaftliche und gesellschaftspolitische Themen fördern sollen. Auch die Bürgerinnen und Bürger dürfen

sich in allen Fragen rund um Soziales und die Arbeitswelt herzlich eingeladen fühlen.

ZF-ZUKUNFTSSTUDIE FERNFAHRER

[ KFG fordert besseres Image und bessere Bezahlung ] Berlin: Bei einer Pressekonferenz im Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin wurde die „ZF-Zukunftsstudie Fernfahrer“ vorgestellt. Erstellt wurde die Studie im Auftrag der ZF Friedrichshafen AG, Verfasser ist Prof. Dr. Dirk Lohre, Sprecher des wissenschaftlichen Konsortiums, Institut für Nachhaltigkeit in Verkehr und Logistik (INVL) der Hochschule Heilbronn. Die Studie befasst sich mit den strategischen Herausforderungen, vor der die Transportbranche steht. Das Spannungsfeld demografischer Wandel und ein unattraktives Image des Fahrerberufs führen zu einem großen Fahrermangel, da in den nächsten Jahren ca. 40 Prozent aller LKW-Fahrer in den Ruhestand gehen werden. Ein Kernergebnis der Studie sagt aus, dass die Auswirkungen dieser Entwicklung nicht nur die Branche betreffen, sondern indirekt jeden einzelnen Endverbraucher. Der stellvertretende Bundesvorsitzende und Presseprecher der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Franz Xaver Winklhofer aus dem Berchtesgadener Land hat bei der Presse-

Dr. Stefan Sommer, Vorstandsvorsitzender der ZF Friedrichshafen AG und Franz Xaver Winklhofer, stellv. Bundesvorsitzender der Kraftfahrergewerkschaft (KFG)

konferenz eindeutige Verbesserungen für die Berufsfahrer gefordert. „Nur wenn sich der Umgang der Unternehmer und Disponenten mit ihren Fahrern deutlich ändert und endlich bessere Löhne und geregelte Arbeitszeiten eingeführt werden, kann der Fahrermangel vermieden werden“, so der stellvertretende Bundesvorsitzende. Außerdem fordert die KFG die Verbesserung des Berufsimages und auch eine bessere Ausbildung der Fahrer.

Diese Verbesserungen nicht vom Angestellten, sondern von den Transportunternehmen durchzuführen. Aber auch die Politik muss für bessere Rahmenbedingungen sorgen. Damit die Berufskraftfahrer die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten können, brauchen diese auf LKW abgestimmte Park- und Ruheplätze an den Autobahnen. DGZ . 11/12 2012

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GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

TRANSPORTBRANCHE

[ Fahrermangel selbst verschuldet ] „Die Verantwortlichen in der Transportbranche haben die seit 1999 entstandene und bekannte Situation bis zum heutigen Tag ignoriert und nichts unternommen, um mit geeigneten Mitteln gegenzusteuern“, so der Bundesvorsitzende der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Willy Schnieders aus Emstek in Niedersachsen. Die Speditionen hätten keinerlei zukunftsorientierte Personalplanung unternommen und es versäumt, junge Menschen in einer dreijährigen Ausbildung zum Berufskraftfahrer zu qualifizieren. Schnieders stellt weiter fest, dass die schlechten Arbeitsbedingungen, die geringen Löhne bei den Transportunternehmen und die fehlende gesellschaftliche Anerkennung des Fahrerberufes ein Hauptgrund sind, dass es zu wenig Fahrernachwuchs gibt. Dazu kommen noch die sehr hohen Kosten für die Führerscheinbewerber. Weiter beklagt der Bundesvorsitzende der KFG die negative Berichterstattung in den Medien. „Als langjähriger Berufskraftfahrer sehe ich den Beruf des Kraftfahrers immer mehr als „Sklave der Landstraße“ an“, so der Bundesvorsitzende der KFG. Bedingt durch den harten Wettbewerb und den immer größer werdenden Kostendruck, ist vielen Unternehmern nicht bewusst, dass die Anforderungen an den Fahrer zunehmend steigen. Der Fahrer muss neben dem eigentlichen Fahrdienst auch zahlreiche Nebentätigkeiten

wie Zollabwicklungen, Kundenkontakte oder Fahrzeugpflege und vielfach sogar das Beund Entladen bewältigen. Schnieders: „Obwohl es nach den Bestimmungen der Sozialvorschriften verboten ist, werden besonders bei vielen großen Handelsketten die betriebsfremden LKW-Fahrer zu Be- und Entlade-Arbeiten herangezogen.“ Die Arbeitgeber aus dem Transport- und Speditionsgewerbe können auf keinen Auftrag verzichten und werden trotz ihrer Fürsorgepflicht nicht Partei für den Fahrer ergreifen und ihn vor der gesetzwidrigen Ausnutzung durch den Kunden schützen. Die KFG beklagt seit Jahren, dass der Fahrer selbst sich nicht wirksam wehren kann, da er gerade in wirtschaftlich schwieriger Zeit auf den Arbeitsplatz angewiesen ist und Gefahr läuft, bei Verweigerung der Entladung arbeitslos auf der Straße zu stehen. Der KFG-Bundesvorsitzende beklagt insbesondere, dass der Fahrzeuglenker, der nach der Verordnung EWG Nr.3820/85 die Lenkund Ruhezeiten einhalten muss, anscheinend weder die Auftraggeber im Transportgewerbe noch die zuständigen Kontrollorgane interessiere. Bis jetzt hoffen die Berufskraftfahrer vergeblich auf die Hilfe des Gesetzgebers. Schnieders wörtlich: Ich wage zu behaupten, dass die zuständigen Behörden und besonders die Politiker, die für diesen Bereich zuständig sind, davon wissen und nichts unternehmen. Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren im Allgemeinen die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen für das Fahrpersonal sehr streng, machen aber keine Anstalten,

den beruflich tätigen LKW-Fahrer vor Fremdbestimmung, wie dies bei den großen Konzernen üblich ist, zu schützen oder gar gegen diese vorzugehen. Bei einer Straßenkontrolle wird der Fahrzeuglenker für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten unnachsichtig zur Verantwortung gezogen, obwohl er diese Verstöße meist nicht zu verantworten hat. Die großen Handelsunternehmen verdienen immense Stimmen auf dem Rücken der LKW-Fahrer. Wenn diese Firmen eigenes Be – und Entladepersonal einstellen würden, könnten nicht nur mehrere Tausend Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, es würden auch jede Menge Steuern und Abgaben in die Bundes- und Landeshaushalte sowie in die leeren Kassen der Sozialversicherungen fließen! So wird der Berufszweig des Kraftfahrers ungewollt ohne eigenes Zutun sogar noch zum Arbeitsplatzvernichter. „Dies ist mir unverständlich, wo doch auf politischer Ebene ein großes Interesse an Dauerarbeitsplätzen da sein müsste. Hier liegt meines Erachtens ein großes Potenzial, was aus nicht nachvollziehbaren Gründen für uns Berufskraftfahrer, aber sicher auch für den arbeitssuchenden Bürger, nicht genutzt wird.“ Die Berufskraftfahrer brauchen mehr Schutz des Gesetzgebers vor Ausbeutung durch die Arbeitgeber, vor Diskriminierung durch die Gesellschaft und endlich annehmbare Lohnund Arbeitsbedingungen. Willy Schnieders fordert auch, dass Frauen und Männer, die den Beruf des Kraftfahrers ergreifen wollen, sehr deutlich von den Kosten der Aus- und Weiterbildung entlastet werden.

ERGÄNZUNG UNSERES BERICHTES IN DER DGZ 09/10

[ ICE-Neubaustrecke zwischen Nürnberg und Berlin ] Nach Fertigstellung des Verkehrprojektes „Deutsche Einheit Nr. 8“, dem größten Schienenverkehrsprojekt der Deutschen Bahn, wird die Fahrzeit zwischen München und Berlin rund vier Stunden betragen. Von Nürnberg nach Berlin soll dabei die Reisedauer von sechs Stunden auf knapp drei Stunden verkürzt werden. Auf den Ausbau- bzw. Neubaustrecken soll die Höchstgeschwindigkeit auf der Aus-

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baustrecke zwischen Nürnberg – Bamberg – Ebensfeld 230 km/h, auf der Neubaustrecke Ebenfeld – Erfurt 300 km/h betragen. 2011 betrugen die Investitionen rund 770 Millionen Euro. Nach dem derzeitigen Baustand wird mit der Fertigstellung der Neubaustrecke Erfurt – Leipzig – Halle für Ende 2015 gerechnet. Die gesamte Fertigstellung des Streckenausbaus Nürnberg – Ebenfels ist für 2017 geplant, wobei hier noch einige der Gleisführungen, vor allem im Umland, und verschiedene Lösungen in der Bearbeitung

sind. Die endgültige Fertigstellung kann sich dadurch noch verzögern. Bund, Länder, Kommunen, Natur- und Umweltschutz, Bürgerinitiativen und die „Deutsche Bahn“ als Betreiber der Strecken hatten lange über das Großprojekt gestritten, um eine optimale Lösung zu finden. Wenn es tatsächlich gelingt, in fünf Jahren den vollen Betrieb aufzunehmen, wird sich erweisen, ob das Werk gelungen ist. Die CGDE ist voller Hoffnung, dass dem so sein wird.

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

HOHE VERDIENSTE IM EHRENAMT

[ CGDE‘ler erhält die Saarländische Ehrenamtsnadel ] Im Auftrag der Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) zeichnete die saarländische Innenministerin des Saarlandes Monika Bachmann (CDU) Joseph Nashan für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement mit der Saarländischen Ehrenamtsnadel aus. Bei der Ehrung im Sitzungssaal des Homburger Forums waren unter anderen auch seine Ehefrau Maria Nashan, der Oberbürgermeister der Stadt Homburg (Saar) Karlheinz Schöner, der Landrat des Saarpfalz-Kreis Bernhard Preiß, der Präsident des Landesverbandes Saarland des Deutschen Roten Kreuzes Klemens Lindemann und Franz Josef Engstler in Vertretung des CGDEBundesvorsitzenden, anwesend. Ministerin Monika Bachmann würdigte in ihrer Laudatio die hohen Verdienste von Joseph Nashan, der über 60 Jahre uneigennützig für seine Mitmenschen da war und sich weit über das gewöhnliche Maß für andere Menschen und für das Gemeinwohl eingesetzt und verdient gemacht hat. Interessant waren die Ausführungen der Ministerin zur Geschichte des Ehrenamtes und deren Bedeutung für das allgemeine Wohl. Die ehrenamtliche Tätigkeit sei ein nicht wegzudenkender Bestandteil unserer Gesellschaft. Damit dies so bleibe, werde vieles getan und müsse der Einsatz im Ehrenamt anerkannt und gewürdigt werden. Aus dem Umfang und der Vielfalt der ehrenamtlichen Tätigkeiten von Joseph Nashan sind drei Bereiche besonders hervorzuheben:

Die Tätigkeit beim Deutschen Roten Kreuz, der Einsatz für die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner in der CGDE und das Engagement im kirchlichen Bereich. Im DRK ist Joseph Nashan seit 1948 engagiert. Von 1975 bis 1993 war er geschäftsführender Vorsitzender des Ortsvereins Erbach/Reiskirchen/Jägersburg. Viele Auszeichnungen erhielt der Geehrte vom Deutschen Roten Kreuz , unter anderem, 1996 die Verdienstmedaille des DRK Pfalz/Saarland in Gold und 2008 die Ehrennadel für 60 Jahre aktiven Dienst im DRK.

Bild rechts: v.l.n.r.: Karlheinz Schöner (Oberbürgermeister von Homburg), Monika Bachmann

(Innenministerin),

Bernhard

Preiß

(DRK-Präsident im Saarland), Joseph Nashan,

1950 wurde er Mitglied der Gewerkschaft christlicher Saarbergleute (GCS) und ist 1958 der CGDE beigetreten. In der CGDE ist Joseph Nashan seit vielen Jahren Mitglied des Bundesvorstandes und nimmt noch immer Aufgaben in der Bundesgeschäftsstelle der CGDE in Saarbrücken wahr. Seine ehrenamtliche Tätigkeit im kirchlichen Bereich widmete er vor allem der Pfarrei St. Andreas in Homburg-Erbach. Dort war er Mitbegründer der Kolpingfamilie und arbeitete einige Jahre als Mitglied im Pfarrgemeinderat mit. Die Ministerin hob in ihrer Laudatio besonders hervor, dass, wenn sich jemand so für das Allgemeinwohl in der Gesellschaft dieser Welt einbringt, seine Familie dafür ein hohes Maß an Verständnis aufbringen müsse, denn

Klemens Lindemann (Landrat des SaarpfalzKreises), Maria Nashan

sie begleite ihn ständig, indem sie ihm den Rücken freihalte für die ehrenamtliche Tätigkeit. „Vor dem Hintergrund schließe ich besonders ihre Frau Maria in meinen Dank und meine Hochachtung herzlich ein.“ Die Christliche Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner ist tolz auf ihr verdientes Mitglied Joseph Nashan. Sie spricht ihm herzliche Glückwünsche für die hohe Auszeichnung mit der Ehrenamtsmedaille des Saarlandes und den besonderen Dank für die erbrachte Leistung aus. Ein besonderer Gruß und herzlicher Dank gilt Maria Nashan und der ganzen Familie für die stete Unterstützung des Ehemannes und Vaters bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeit.

„Wir ehren Sie mit großem Respekt vor Ihren Leistungen mit der Urkunde der Saarländischen Ministerpräsidentin und dem Dank unseres Landes sowie mit meinem persönlichen Dank für Ihr Wirken für die Menschen in dieser Stadt und in diesem Land.“ Monika Bachmann, Innenministerin des Saarlandes

Magazin der Christlichen Gewerkschaften Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) Vorsitz: Adalbert Ewen . Postfach 70 01 51 . 70571 Stuttgart . Tel.: 0711 2484788-0 . Fax: -21/22 . www.cgm.de . [email protected] Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Vorsitz: Willy Schnieders Postfach 62 01 54 . 30615 Hannover Tel.: 0511 38892-69 . Fax: 0511 3150-15 www.kraftfahrergewerkschaft.de [email protected]

Christliche Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner (CGDE) Vorsitz: Rudolf Bruns Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-50 . Fax: 0681 52012 www.cgde.de . [email protected]

Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (CGBCE) Vorsitz: Werner Benedix Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-10 . Fax: -43 www.cgbce.org . [email protected]

Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB (GKH) Vorsitz: Günter Höhn Bielefelder Straße 6 . 33104 Paderborn Tel.: 05254 8046-74 . Fax: -75 www.gewerkschaftgkh.de [email protected]

Bund der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten (Union Ganymed) Vorsitz: Rainer Burgunder Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447 . Fax: -287644

Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) Vorsitz: Wilfried Vorwerk Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447 . Fax: 0203 287644 [email protected]

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JUGENDSEITE

REZENSION

[ So wird das Berichtsheft schön ] Ausbildung könnte so schön sein – wenn es das Berichtsheft nicht gäbe. Aber, aber: Es gibt doch Berichtsheft Pro 3. Mit der neuen Software wird aus der (lust-)losen Blattsammlung von einst eine würdige Mappe, die das bringt, was jeder Auszubildende braucht: einen guten Abschluss! Die Zahl der Ausbildungsstellen nimmt weiter zu. Inzwischen haben Jugendliche die Wahl. „Die Unternehmen engagieren sich noch stärker als in den Vorjahren, um Jugendliche zu gewinnen“ so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seiner Studie „Ausbildung 2012“. Außerdem wachse die Bereitschaft bei den Unternehmen weiter, Jugendliche nach Abschluss in ein festes Anstellungsverhältnis zu übernehmen, berichtet der DIHK. Wer die Chancen nutzen will, braucht unter anderem den schriftlichen Ausbildungsnachweis. Der ist aus einer Reihe von Gründen Pflicht für Auszubildende. Ohne Berichtsheft gibt es keinen Abschluss. Oder anders herum: Mit einem sauberen, ordentlichen und gut geführten Berichtsheft hinterlässt jeder einen guten Eindruck. Und damit öffnen sich viele Türen auf dem Arbeitsmarkt noch leichter. Hier wird die neue Software Berichtsheft Pro 3 von Garsidis Webdesign & Programmierung zur unentbehrlichen Hilfe. Und das nicht nur für Azubis, deren Handschrift diplomatisch ausgedrückt „recht individuell“ ist. Berichtsheft Pro 3 verhindert die lose Blattsammlung, 10

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durch die am Ende niemand mehr so richtig durchsteigt. Mit ihr können Auszubildende einfach und komfortabel Ausbildungsstationen und -schritte notieren. Die vorliegende Version ist nicht als Update zu verstehen. Vielmehr wurde die Software komplett überarbeitet. Zahlreiche Vorschläge und Anregungen von ehemaligen Auszubildenden sind in die Version 3 eingeflossen. Zu den Features zählen: Erstellen und Abfragen des Ausbildungsrahmenplanes, Textbaustein-Funktionen, Thesaurus (alternative Wortvorschläge), Live-Rechtschreibprüfung, SMTP Client (E-Mail-Versand), PDF Export und vieles mehr. Sie vereinfachen und beschleunigen das Erstellen und Verwalten des Ausbildungsnachweises. Und wer sein Berichtsheft lieber sonntags auf der Couch schreibt – Chipstüte und kühle Erfrischungsgetränke in sicherer Nähe – auch dem ist mit Berichtsheft Pro 3 geholfen. Die Datenbank lässt sich sogar auf einem Speicherstick mit nach Hause nehmen. Nur eines kann Berichtsheft Pro 3 noch nicht: Nachschub aus dem Kühlschrank holen. Berichtsheft Pro 3 ist eine von allen Institutionen anerkannte Software. Sie wurde 2004 eingeführt. Daraus ist schließlich auch Berichtsheft Pro 3 Netzwerk entstanden, die Netzwerkversion. Integriert ist hier die Software für die Auszubildenden. Die Zahl ist ausbaufähig von drei Benutzern (Azubis) bis 50 / Installation. Aus-

bilder oder auch die Geschäftsleitung haben jederzeit einen Überblick über den Ausbildungsstand und können bei Bedarf korrigierend z.B. mit einer Notiz eingreifen. Das verhindert manche „böse Überraschung“ für beide Seiten. Berichtsheft Pro 3 Netzwerk ist ein wichtiges Tool auf dem Weg zu einer erfolgreichen Ausbildung. Damit stattet das Unternehmen seine Auszubildenden mit einem hilfreichen Werkzeug aus, das zu alledem auch ein ordentliches, einheitliches Erscheinungsbild garantiert. Berichtsheft Pro 3 kostet EUR 24,95. Die Software kann von der Website heruntergeladen werden. Eine kostenlose, unverbindliche Testversion ist verfügbar unter: http://www.berichtsheft.de

SYSTEMVORAUSSETZUNGEN • Windows 9x/2000/XP/Vista/ Windows 7   • Pentium 2 300MHZ oder vergleichbar • 1GB RAM • 50 MB freier Festplattenspeicher • CD ROM (optional bei Boxversion) • Internetzugang (optional bei Produktaktivierung, Mailversand).

JUGENDSEITE

JUGENDARBEITSLOSIGKEIT IN EUROPA

[ Betriebliche Ausbildung verbessert Arbeitsmarktchancen ] Die Jugendarbeitslosigkeit in Europa ist infolge der Krisen der letzten Jahre kräftig angestiegen. In manchen Ländern wie Spanien und Griechenland erreichte die Jugendarbeitslosenquote bisher nicht gekannte Höhen, in der gesamten EU ist sie mehr als doppelt so hoch wie die der Erwachsenen. Allerdings ist die Zahl der Erwerbslosen unter den Jugendlichen nicht stärker gewachsen als unter Erwachsenen, stellt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer aktuellen Studie fest, in der die Jugendarbeitslosigkeit in 33 europäischen Ländern untersucht wird. Die Krise hat das altbekannte Problem, dass in der EU die Arbeitslosenquote der Jugendlichen mehr als doppelt so hoch wie die der Erwachsenen ist, deutlicher zu Tage treten lassen. Jugendliche in Europa nehmen mehr und länger an der schulischen oder universitären Ausbildung teil. Nur ein Drittel befindet sich auf dem regulären Arbeitsmarkt und ist nicht in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung. „Generell gibt es in der EU die Tendenz, mehr und länger an der Schule oder der Universität zu bleiben“, sagt Brenke. Allerdings steigen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch nur bedingt: „Auch wenn eine Ausbildung vorliegt, weisen Jugendliche in fast allen Staaten eine viel höhere Arbeitslosigkeit auf als Erwachsene“, sagt der DIW-Arbeitsmarktökonom Karl Brenke. „In Ländern allerdings, in denen wie in Deutschland viel betrieblich ausgebildet wird, sind die Arbeitsmarktchancen der Jugendlichen spürbar besser als in Staaten, die vor allem auf eine schulische Qualifizierung setzen“, sagt Brenke. „Offensichtlich haben qualifizierte Jugendlichen wegen fehlender Berufserfahrung und mangelnder Praxisnähe schlechtere Beschäftigungschancen als

Erwachsene“, sagt Brenke. „Deutschland ist eine Ausnahme in Europa, qualifizierte Jugendliche sind hier nicht benachteiligt gegenüber Erwachsenen. Hierzulande ist die höhere Jugendarbeitslosigkeit allein darauf zurückzuführen, dass unter den Arbeitslosen im jungen Alter ein höherer Anteil keine Ausbildung hat als unter den erwachsenen

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Arbeitslosen.“ In Deutschland ist der Arbeitsmarkt für Jugendliche am offensten, am stärksten im Nachteil sind sie dagegen in Italien sowie Schweden, Rumänien und Großbritannien. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW), Pressemitteilung vom 25.07.2012

RICHTIGSTELLUNG In der Ausgabe 07/08 der DGZ wurde Levent Kilic auf Seite 11 in dem Artikel CGM-Jugendseminar fälschlicherweise als Jugendvertreter genannt. Hierbei handelte es sich um einen Fehler der Redaktion. Levent Kilic ist der Ansprechpartner der Jugend bei Opel Rüsselsheim.

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INTERVIEW MIT DEM THEOLOGEN ELMAR NASS

[ „Subsidiarität ist Hilfe zur Selbsthilfe“ ] Das ist Hilfe zur Selbsthilfe. Sie endet, wo die Befähigung wieder hergestellt ist. So ist etwa die Erziehung natürlich Aufgabe der Familien. Öffentliche Ämter treten erst dann auf den Plan, wenn Familien überfordert sind. SO!: Wann und wie ist der christliche Subsidiaritätsgedanke historisch entstanden?

Theologe und Sozialwissenschaftler Dr. Dr. Elmar Nass (Quelle: Bruder Heinz helf SVD)

Für die christlichen Gewerkschafter ist die Frage nach der Subsidarität elementar. Was der Begriff überhaupt bedeutet und welche Rolle der er in der katholischen Soziallehre einnimmt, erklärte Dr. Dr. Elmar Nass (Theologe und Sozialwissenschaftler) gegenüber der Sozialen Ordnung (SO), dem Magazin der Christlich Sozialen (CDA). Die SO hat uns freundlicherweise den Abdruck des nachfogenden Interviews gestattet. Der Theologe und Sozialwissenschaftler ist Domvikar in Aachen und Fortbildungsbeauftragter des Bistums Aachen. Zudem lehrt er Wirtschafts- und Sozialethik an der Universität Aachen. Er hat zahlreiche Bücher und Fachartikel zur katholischen Soziallehre verfasst. SO!: Herr Nass, was heißt überhaupt „Subsidiarität“? Nass: Das lateinische Wort subsidium kann mit „Hilfe“ übersetzt werden. Zur Erklärung des Subsidiaritätsprinzips halte ich es mit Oswald von Nell-Breuning: „Man soll die Kirche nicht aus dem Dorf tragen.“ Zuerst übernimmt immer die kleinere Einheit die ihr mögliche Verantwortung. Erst wenn sie ihre Aufgabe nicht mehr schafft, tritt die Hilfe der nächstgrößeren Einheit ein. Also: Zuerst kommt Selbstverantwortung, dann die Familie, dann die Gemeinde, dann etwa der Staat. 12

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Nass: Die sozialen Fragen des 19. Jahrhunderts beflügelten Vordenker des Sozialkatholismus wie Bischof von Ketteler zu mutigem Eintreten für die Rechte der Arbeiter. Ihr Solidaritätsgedanke unterschied sich gravierend vom sozialistischen Kampfbegriff. Solidarität – christlich gedacht – ist das Recht jedes Menschen, durch die Gemeinschaft Hilfe zu erhalten, die ein lebenswertes Leben ermöglicht. Dieses Recht auf Entfaltung hat jeder Mensch, weil er Abbild Gottes ist. Und mit diesem Gottesgeschenk der Personalität sind Kollektiv und Partei entmachtet. Jeder hat vor sich, vor der Gesellschaft und vor Gott die Pflicht, seine Talente selbst zu entfalten und nicht zu schnell nach dem Staat zu rufen. Solidarität und Subsidiarität, Eigen- und Sozialverantwortung sind untrennbar verbunden, wenn wir christlich von sozialer Gerechtigkeit sprechen.

entstammt ja einer christlichen Tradition in Opposition zum Sozialismus. Die Liberalen als vermeintliche Anwälte von Eigenverantwortung und Leistung wittern die Verwässerung der von ihnen gehüteten Freiheit mit christlich-sozialen Ideen. Im Ausschweigen der Subsidiarität zeigt sich das alte Dilemma im Gegeneinander von Sozialismus und Liberalismus, denen entgegen die katholische Soziallehre in den inzwischen ziemlich vernebelten dritten Weg einfordert. SO!: Die CDA fordert die Wiederentdeckung des Subsidiaritätsgedankens in die Politik und Gesellschaft. Stimmen Sie dem zu? Nass: Eine Belebung dieser großen Tradition würde Deutschland und Europa guttun. So kämen wir heraus aus den rhetorischen Gefechten von Ideologien, die den Menschen nicht überzeugend als Person verstehen. Der Wert des Menschen wird entweder allein aus dem Beitrag für die Masse oder aus der Umsetzung egoistischer Interessen abgeleitet. In der CDA sollten wir die Fahne hochhalten, auf der Solidarität und Subsidiarität gemeinsam stehen. Karl-Josef Laumann ist für mich heute der politische Vertreter des Sozialkatholismus.

SO!: Wie kam es dazu, dass die Forderung nach Subsidiarität Einzug in die katholische Soziallehre gehalten hat?

SO!: Gibt es Bereiche der Sozialpolitik, in denen das Subsidiaritätsprinzip mehr beachtet werden sollte?

Nass: Als Faschismus und Kommunismus die Menschen nach und nach unter Parteidiktaturen entmündigte, setzt Papst Pius XI. 1931 mit der Enzyklika „Quadragesimo anno“ den totalitären Systemen mutig ein Ordnungsmodell entgegen. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes wird hier unter Einfluss von Pater Nell-Breuning die Freiheit betont und dazu erstmals lehramtlich der Subsidiaritätsgedanke eingeführt. Das Prinzip ist hier in die Vision einer berufsständischen Ordnung eingebettet. Diese setzt noch mehr auf autonome Zünfte und soziale Tugenden und weniger auf Marktfreiheit und politische Eliten als es später die Soziale Marktwirtschaft tat.

Nass: Da fallen mir Beispiele aus der Familienpolitik ein. Wenn wir Steuerzahler staatliche Krippenplätze finanzieren, werden damit Anreize gesetzt, auch die kleinsten Kinder möglichst bald aus der Familienverantwortung abzuschieben. Ganz nach dem sozialistischen Motto des „Von der Wiege bis zur Bahre“. Hohle Lippenbekenntnisse zur Wertschätzung von Familien sind unglaubwürdig. Im Sinne der Subsidiarität sollte aus christlicher Sicht auch gegen Genderideologen den Familien Hilfe geboten werden, ihren Auftrag zu erfüllen. Statt mit Negativbeispielen Familien zu diffamieren, haben sie Vertrauen verdient.

SO!: Im politischen Berlin hört man den Begriff heute nicht mehr oft. Ist der aus der Mode? Nass: Ja. Sozialistische Parteien meiden ihn wohl, um ihre angemaßte Deutungshoheit und soziale Gerechtigkeit zu zementieren. Denn Subsidiarität als Sozialprinzip

SO!: Welche Rolle spielt die katholische Soziallehre insgesamt Ihrer Meinung nach in den heutigen politischen Debatten? Nass: Leider so gut wie keine mehr. Der Selige Adolf Kolping, Franz Hitze, Oswald von Nell-Breuning, Josef Höffner werden das von oben mit Sorge sehen. Ihr Vermächtnis mahnt uns zu einem neuen missionarischen Einsatz.

POLITIK . SOZIALES

SO!: Was muss Ihrer Meinung nach passieren, damit sie mehr Raum gewinnt? Nass: Wir brauchen mehr Politiker, die ihre christlichen Werte offen bekennen, selbst wenn es unbequem ist. Die Kirchen haben den Auftrag, ihre Prediger in sozialethischen Fragen zu schulen, damit diese im Licht der Botschaft Jesu soziale Fragen angehen. Wir brauchen eine neue Belebung der katholischen Sozialverbände. Im Bistum Aachen etwa versuchen wir über Bildungsmaßnahmen dafür ein neues Bewusstsein zu schaffen. Dann ist natürlich jeder Einzelne gefragt, sich in sozialen Themen zu schulen und das eigene soziale Engagement als christliches sichtbar zu machen. Unser Sozialengagement muss Glaubensbekenntnis sein. Das ist der beste Nährboden für unsere christlich-soziale Zukunftsmission.

FRAUEN IN FÜHRUNGSPOSITIONEN

[ Verdienstlücke wird langsam kleiner ]

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen der deutschen Privatwirtschaft ist in den Jahren 2001 bis 2010 von 22 auf 30 Prozent gestiegen. Die überwältigende Mehrheit aller Führungspositionen wird mit 70 Prozent aber immer noch von Männern eingenommen. In den Vorständen der 200 größten Unternehmen waren Frauen Ende 2011 mit einem Anteil von 3 Prozent sogar nur eine Randerscheinung. Dies zeigt der aktuelle Führungskräfte-Monitor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Der „gender pay gap“ – also die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern – ging in Führungspositionen in der Privatwirtschaft im Durchschnitt von 30 auf 21 Prozent zurück und entspricht damit etwa dem Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern auf dem gesamten Arbeitsmarkt. Werden Verzerrungen durch Spitzenwerte herausrechnet (Medianwert), beträgt der Unterschied allerdings 27 Prozent (2001: 31 Prozent). Studienleiterin Elke Holst forderte eine Öffnung der Unternehmenskultur für Frauen in Führungspositionen auf allen Ebenen. Am wirksamsten erscheinen fünf konkrete Schritte: „Die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen sollte als zentrales Unternehmensziel definiert sein, dazu soll-

te es einen verbindlichen Zeitfahrplan geben mit klaren Größen, Verantwortlichkeiten und Sanktionen sowie Controlling und Reporting. Schließlich ist Transparenz bei der Besetzung von Positionen nötig und eine kontinuierliche Personalentwicklung, die Frauen von Anfang an in die Karriereplanung einbezieht. Denn der internationale Vergleich belegt, dass die Entwicklung in Spitzenpositionen auch rückläufig sein kann“, so Elke Holst. Insgesamt waren in Deutschland im Jahr 2010 knapp 4 Millionen angestellte Führungskräfte in der Privatwirtschaft beschäftigt, davon 30 Prozent Frauen. Rund zwei Drittel der weiblichen und männlichen Führungskräfte sind anderen leitend vorgesetzt; Männer haben im Schnitt 33, Frauen nur 20 Mitarbeiter/innen. Hinsichtlich der Ausbildung sind kaum Unterschiede zwischen Frauen und Männern festzustellen: 64 Prozent der Frauen und 66 Prozent der Männer verfügen über einen Hochschulabschluss. Unterschiede in der Berufserfahrung sind weitgehend altersbedingt: Frauen verfügen durchschnittlich über vier Jahre weniger Berufserfahrung als Männer in Führungspositionen und sind mit durchschnittlich 40 Jahren etwa dreieinhalb Jahre jünger. Zudem sind sie wesentlich kürzer im selben Betrieb tätig. Interessant ist, dass jüngere Frauen mit 39 Prozent noch relativ häufig in Führungspositionen anzutreffen sind. „Ob es nachwachsen-

de Generationen künftig besser gelingt, Karriere und Beruf zu vereinbaren und während der Familienphase in einer Führungsposition zu verbleiben, bleibt abzuwarten“, sagt Studienleiterin Elke Holst. Führungspositionen sind meist mit überlangen Arbeitszeiten verbunden, die mit Haus- und Familienarbeit schwer in Einklang zu bringen sind. Wenn auch die Aufgabenteilung im Haushalt bei Frauen in Führungspositionen gleichberechtigter organisiert ist als bei Männern, leisten Frauen doch deutlich mehr Familien- und Hausarbeit – auch wenn sie vollerwerbstätig sind und mit durchschnittlich 45 Wochenstunden nur zwei Stunden weniger arbeiten als ihre männlichen Kollegen. Daraus dürfte auch die Tatsache

KURZ NOTIERT: Vollzeitjobs Wir wussten es schon lange, nun bestätigen es auch Daten und Fakten des Wirtschaftszentrums Berlin: Seit Mitte der 90er Jahre sind die Chancen auf eine unbefristete Arbeitsstelle vor allem bei der jüngeren Generation stetig gesunken. In allen Altersgruppen sind die auf Teilzeitjobs und befristete Stellen angestiegen. Es gibt aber auch positive Meldungen: Es fanden wieder mehr Frauen und Männer über 50 Jahre eine Anstellung.

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resultieren, dass Frauen in Führungspositionen relativ spät Mütter werden (vor allem in Westdeutschland) und häufiger ohne Kinder im Haushalt leben als Männer in vergleichbaren Positionen. Auch sind sie seltener verheiratet, aber nicht häufiger Singles als Männer.

onen arbeiten oder auch hochqualifizierte Tätigkeiten ausüben.

Definition Führungskräfte: Unter Führungskräften werden Angestellte in der Privatwirtschaft verstanden, die entweder in Tätigkeiten mit umfassenden Führungsaufgaben oder in sonstigen Leitungsfunkti-

Stichwort: Führungskräfte-Monitor Der Führungskräfte-Monitor des DIW Berlin liefert seit 2001 Informationen über Stand und Entwicklung von Frauen und Männern in Führungspositionen in der deutschen Pri-

Definition Median: Beobachtungswert, der genau in der Mitte der nach dem Verdienst geordneten Stichprobe liegt.

vatwirtschaft. Da er auch Lebensrealitäten außerhalb des Arbeitsmarktes wie Ausbildung, Lebensstil, Familie und Partnerschaft miteinbezieht, liefert er Ansatzpunkte zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und kann die Debatte um die Frauenquote versachlichen. Die Ergebnisse beruhen auf dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) und zusätzlichen Befragungen. Quelle DIW, Pressemitteilung vom 03.09.2012

DIW-KONJUNKTURBAROMETER JULI 2012

[ Deutsche Wirtschaftsaussichten bleiben gedämpft ] Die Turbulenzen im Euroraum bleiben eine Belastung für das Wachstum in Deutschland. Das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt ein schwaches Plus beim Bruttoinlandsprodukt von 0,3 Prozent für das dritte Vierteljahr an, nach voraussichtlich 0,2 Prozent im zweiten Quartal. „Deutschland kann sich nicht von der schwachen Entwicklung der Eurozone abkoppeln“, so DIWKonjunkturchef Ferdinand Fichtner. „Aber eine allmähliche Belebung der Weltkonjunktur und vor allem eine anziehende Inlandsnachfrage stützen das Wachstum in Deutschland.“ Die exportabhängige Industrie dürfte die Verwerfungen in den Krisenländern deutlich zu spüren bekommen. „Im verarbeitenden Gewerbe wird die Wertschöpfung im Sommerhalbjahr wohl merklich sinken“, so DIWDeutschlandexperte Simon Junker. „Darauf dürften die Industrie und vor allem die Unternehmensdienstleister vorübergehend mit Entlassungen reagieren, und auch bei den Investitionen werden sich die Unternehmen zunächst spürbar zurückhalten.“ Dafür spricht die zuletzt deutlich eingebrochene Stimmung in den Unternehmen. Insgesamt bleibt die Lage auf dem Arbeitsmarkt aber wohl robust. Denn der Rückgang der Beschäftigung ist nur vorübergehend, und er bleibt auf die exportabhängigen Bereiche beschränkt. Zudem dürften die anziehenden Löhne die Konsumausgaben der Haushalte anschieben. Dies stützt das Wachstum in Deutschland, die steigende Importnachfrage fördert aber auch das Wachstum in den übrigen Ländern der Eurozone.

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Die DIW-Konjunkturexperten erwarten, dass sich die Weltwirtschaft im späteren Verlauf wieder leicht beleben wird. Davon profitieren die deutschen Exporteure überdurchschnittlich, und eine anziehende

Auslandsnachfrage wird die Unternehmen zudem veranlassen, die günstigen Finanzierungsbedingungen verstärkt für Erweiterungsinvestitionen zu nutzen.

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INKOGNITO ZUM VORSTELLUNGSGESPRÄCH

[ Testverfahren ersetzt die klassische Bewerbung ] Die bundesweite Studie zur anonymen Bewerbung nach amerikanischem oder kanadischem Vorbild hat große Schlagzeilen gemacht. Weder Bild, noch Name, Geschlecht, Familienstand oder Alter waren auf den Bewerbungen zu sehen, berichtet der Spiegel. Mütter sowie Ausländer hatten laut Studie durch die Wegnahme der persönlichen Informationen bessere Chancen auf eine Einladung zum persönlichen Gespräch. Für viele Unternehmen kommt dieses neue Verfahren dennoch nicht in Frage, da sie auf den persönlichen Eindruck des Kandidaten setzen. Eine Einstellung, die Rainer Pohl, Vertriebsleiter der m.o.v.e. hr GmbH (www.move-hr.de) nicht versteht: „Bei der Auswahl der Mitarbeiter kommt es doch weniger auf äußerliche Merkmale als auf die Qualifikation und besonders auch die Persönlichkeit des Bewerbers an.“

Zusammen mit dem Wirtschaftspsychologen Prof. Dr. David Scheffer hat m.o.v.e. hr ein neues Analyse-Tool entwickelt, das genau diesen Bereich abdeckt. hr-metrics erlaubt eine ganzheitliche Analyse der Personen-Job-Passung unabhängig von Personalien. „hr-metrics beschäftigt sich mit der Persönlichkeit der Bewerber und wie diese in das Unternehmen passt. So eine tiefgehende Analyse ist wesentlich zuverlässiger als die alleinige Auswahl durch die Bewerbungsunterlagen“, so Pohl. hr-metrics basiert auf drei Stufen, die sowohl die Selbstwahrnehmung, die unbewussten Antriebskräfte des Einzelnen als auch die Jobanforderungen unter die Lupe nehmen. „Mit diesem ausschließlich intuitiven Persönlichkeitstest können Personaler feststellen, welcher Kandidat am besten ins Unternehmen passt“, erklärt Jens-Peter Paulsen, Geschäftsführer der m.o.v.e. hr.

Eine weitere interessante Erkenntnis: Vergleicht man die Ergebnisse der hr-metrics Persönlichkeitsanalyse von Männern und Frauen, sind die verschiedenen Persönlichkeitstypen unter den Geschlechtern etwa gleich verteilt. „Damit ist bewiesen, dass die Unterschiede zwischen Männern und Frauen geringer sind als man bisher annahm“, so Paulsen. „Es ist daher unerheblich, ob Bewerbungen in Zukunft anonym eingereicht werden oder nicht. Mit hr-metrics können vermeidliche Defizite so oder so beseitigt werden.“

STUDIE

[ Deutschland sucht wieder verstärkt nach Fachkräften ] Aufgrund steigender Exporte und kauffreudiger Verbraucher kann die deutsche Wirtschaft ungeachtet der Euro- und Schuldenkrise weiterhin Zuwächse verzeichnen. Dies schlägt sich laut einer aktuellen Studie der Bonner BWA-Akademie auch positiv auf dem deutschen Arbeitsmarkt nieder. Dementsprechend suchen 63 Prozent der deutschen Firmen wieder mehr Fachkräfte. Die Akademie, die auf Personalentwicklung, Outplacement, Personalberatung und Training spezialisiert ist, hat 150 Personalleiter aus mittelständischen und großen Unternehmen befragt und die Ergebnisse in der Studie „Arbeitsmarkt und berufliche Herausforderungen 2012“ veröffentlicht. Laut BWA-Studie führt die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise jedoch mittelfristig dazu, dass wieder weniger Fachkräfte in der deutschen Wirtschaft benötigt werden. 81 Prozent der befragten Unternehmen sehen dies als wichtige oder sehr

wichtige Auswirkung an. „Aufgrund hoher Schuldenberge und gravierender Haushaltsdefizite müssen viele Länder, auch und gerade in der Eurozone, langfristig umfangreiche Sparmaßnahmen umsetzen. Dies hat entsprechend negative Auswirkungen auf die deutschen Exportzahlen“, erläutert BWA-Geschäftsführer Harald Müller. Weniger Wachstum in der deutschen Wirtschaft führe zwangsläufig zu einer geringeren Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften. Entsprechend der BWA-Studie sind die befragten Unternehmen zudem mehrheitlich der Meinung (63 Prozent), dass der Fachkräftemangel noch zu oft aus dem Ausland gedeckt wird. Aktuelle Studien belegen, dass solche Anwerbeversuche in der Praxis oftmals misslingen. Nach Meinung von Müller sollte die Behebung des Fachkräftemangels über das Ausland daher nur eine ergänzende Maßnahme zu den von der BWA unterstützten Vermittlungen und Coachings bilden. Für den BWA-Chef

ist deutlich wichtiger, „dass die deutsche Wirtschaft vor allem durch verstärkte, bedarfsgerechte Weiterbildungsmaßnahmen in enger Kooperation mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen den Fachkräftemangel mittel- und langfristig eindämmt.“ Die BWA-Akademie („Consulting, Coaching, Careers“) ist seit über zehn Jahren unter der Führung von Geschäftsführer Harald Müller als Spezialist für Personalentwicklung, Outplacement, Personalberatung und Training sowie für Arbeitsmarktprogramme wie Beschäftigtentransfer erfolgreich. Die BWA versteht sich als neutraler Vermittler zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zum Vorteil der Arbeitnehmer. Mit Hilfe der BWA haben mehr als zehntausend Arbeitnehmer eine neue berufliche Zukunft gefunden. Das Spektrum reicht von der Begleitung von Change ManagementProzessen über Vermittlung und Coaching von Führungskräften bis hin zur Unterstützung bei der Gründung eines eigenen Unternehmens.

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ZUKUNFT PERSONAL

[ BWA präsentiert Burnout-Prophylaxe ] Burnout-Prophylaxe und Stressmanagement sind auf der diesjährigen „Zukunft Personal“ die Schwerpunktthemen der BWA-Akademie (Stand E.44 in Halle 11.1). Interessierte können sich vom 25. bis 27. September 2012 am Stand der BWA selbst ein Bild von den Methoden machen, die hierfür präventiv eingesetzt werden. Dazu zählen in erster Linie Stressmanagement-Seminare, Potenzialanalyseverfahren und Strategieplanung. Laut Harald Müller, Geschäftsführer der BWA-Akademie, gehört die BurnoutProphylaxe „zu den wichtigsten Maßnahmen, die externe Berater für das betriebliche Gesundheitsmanagement in Unternehmen anbieten“.

Nach Angaben von BWA können sich Mitarbeiter durch präventives Einzelcoaching oder Workshops rechtzeitig mit Stress-Situationen auseinandersetzen, eigene Werte ermitteln und hilfreiche Strategien, Methoden und Ziele erarbeiten. So lernen die Teilnehmer von Stressmanagement-Seminaren beispielsweise motivierenden Stress zu identifizieren und das eigene Stressverhalten effektiv zu managen. Potenzialanalyseverfahren helfen darüber hinaus dabei, versteckte soziale Kompetenzen aufzudecken und den eigenen Verhaltensstil zu analysieren. „Ein wichtiges Instrument ist auch die Strategieplanung“, erläutert Müller. „Diese ermöglicht dem Einzelnen, sich des eigenen Wertesystems bewusst zu werden, eigene Einstellungen zu reflektieren und

positive Einstellungen zu entwickeln.“ Dadurch lassen sich psycho-soziale Stressfaktoren frühzeitig erkennen und vermeiden. Experten sehen im Burnout-Syndrom eine der schwerwiegendsten Folgen von chronischem Stress. Aus der aktuellen Trendstudie „Arbeitsmarkt und berufliche Herausforderungen 2012“ der BWA-Akademie geht hervor, dass beinahe 90 Prozent der Firmen in Deutschland vermehrt psychisch bedingte Krankheitsstände in ihren Betrieben wahrnehmen. In über einem Drittel aller Unternehmen (35 Prozent) ist zudem allein in den letzten zwölf Monaten ein deutlicher Anstieg psychisch bedingter Krankheiten bei Arbeitnehmern festzustellen.

ZUM WELTTAG DER MENSCHENWÜRDIGEN ARBEIT

[ Leistung muss sich lohnen – überall auf der Welt ] Am 07.10.2012 dem „Welttag der menschenwürdigen Arbeit“ bekräftigte die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), dass sich Leistung lohnen muss. „Erwerbsarbeit erhält ihre Würde durch angemessene Bezahlung“, stellte der CGMBundesvorsitzende Adalbert Ewen fest. „Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Mindeststandards im Arbeitsleben überall auf der Welt eingeführt werden.“ Als oberste Priorität betrachte er hierbei die weltweite Abschaffung von Kinderarbeit. „Dass im 21. Jahrhundert immer noch in vielen Teilen der Welt Kinder arbeiten müssen, ist nicht hinnehmbar.“ Zwar hätten bereits viele Länder die ILO-Konvention 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit unterschrieben und ratifiziert, das reiche aber noch lange nicht aus. Für Deutschland, aber auch für die meisten anderen Länder der Welt, sieht Ewen vor

allem Nachholbedarf in einer gerechten Bezahlung: „Es gibt immer mehr Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich, immer mehr Zeitarbeits- und Werksvertragsarbeitsplätze sowie immer mehr befristete Arbeitsverhältnisse. Damit kann man keine Familie planen oder ernähren. Und einen ausreichenden Rentenanspruch kann man sich dadurch auch nicht aufbauen.“ Es gelte deshalb, diesem Trend entgegenzusteuern und dafür zu sorgen, dass unbefristete und gerecht bezahlte Arbeitsplätze wieder die Regel seien. „Arbeit muss sich lohnen. Das Lohnabstandsgebot muss wieder konsequent eingehalten werden“, fordert Ewen. Seit Einführung der HartzGesetze habe sich die Politik in Deutschland zunehmend vom Lohnabstandsgebot verabschiedet. Mittlerweile arbeiten rund 4,6 Millionen Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnsektor. „Immer mehr Arbeitnehmer müssen sich ihren Verdienst vom Staat aufstocken lassen. Damit subventioniert der Staat indirekt einige

Unternehmen, die dann aber satte Gewinne einfahren. Wenn wir weiter so machen, hält das unser Sozialsystem nicht mehr lange aus.“ Aus diesem Grund spricht sich die CGM auch nachhaltig für die Einführung der allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze aus. „Eine Lohnuntergrenze sorgt nicht nur dafür, dass Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, sich und ihre Familien ohne Zuzahlung des Staates zu ernähren, sie verhindert auch Altersarmut“. Auf die Idee einer Zuschuss- oder Grundrente käme man nur deshalb, weil so viele Menschen ein Leben lang arbeiten und im Anschluss trotzdem nicht genügend Rente beziehen würden. „Es kann nicht sein, dass es einen zunehmenden Reallohnverlust gibt und der Staat immer mehr zuzahlen muss. Von Arbeit muss man leben und einen ordentlichen Rentenanspruch aufbauen können“, so die abschließende Forderung Ewens zum Welttag der menschenwürdigen Arbeit.

JAV-Wahlen 2012 AKTUELLE BERICHTERSTATTUNG: Im Oktober/November haben die JAV-Wahlen stattgefunden! Wir bedanken uns bei allen CGM-Mitgliedern, die die Kandidaten der CGM in den Betrieben tatkräftig unterstützt haben. Besonders gratulieren wir den neu gewählten Jugendauszubildendenvertretern der CGM und wünschen Ihnen für Ihre Amtszeit viel Erfolg und alles Gute! 16

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CGM STARTET INTERNETUMFRAGE ZUM ARMUTSBERICHT

[ Auf der Suche nach der goldenen Mitte ] Die Zahlen des aktuellen Armutsberichts, den Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgelegt hat, sind alarmierend: Die Schere zwischen arm und reich geht immer weiter auseinander. Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) startete deshalb eine neue Internetumfrage. „Wir möchten von den Teilnehmern wissen, wie sie die Lage bewerten und welche Möglichkeiten sie sehen, etwas gegen diesen Trend zu unternehmen“, wirbt der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen für die Herbstumfrage 2012. Der Armutsbericht zeige deutlich, dass die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden. „Wir wollen in Deutschland keine Verhältnisse wie in Johannesburg, wo jeder, der Geld hat, um sein Leben fürchten muss. Deshalb ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, um über die Einführung einer Vermögenssteuer und ihre Wirkungsmechanismen zu diskutieren. Immer mehr Reiche signalisieren, dass sie gar kein Problem damit hätten und eine große Mehrheit in der Bevölkerung ist eh dafür“, ist sich Ewen sicher. Selbstverständlich müsse es auch weiterhin Unterschiede geben dürfen – Gleichmacherei entspräche nicht den Grundsätzen der christlichen Soziallehre. „Aber zu große Differenzen widersprechen den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und führen zu sozialen Unruhen. Das können auch die Reichen nicht ernsthaft wollen.“

Statistisch gesehen hätten die zufriedensten Menschen ein mittleres bis gehobenes Einkommen, weder zu viel, noch zu wenig. Schon aus diesem Grund gebiete der gesunde Menschenverstand, die „goldene Mitte“ zu stärken. „Dann müssen wir aber auch endlich etwas gegen die Kalte Progression unternehmen, die ja vor allem kleinere und mittlere Einkommen belastet“, fordert der CGM-Bundesvorsitzende. Um ein umfassendes Meinungsbild zu erlangen, startete die CGM im Oktober eine neue Internetumfrage zum Thema „Armutsbe-

richt 2012 – was nun?“. Auf ihrer Homepage www.cgm.de können Fragen beantwortet und Vorschläge gemacht werden, wie die Schere zwischen Armen und Reichen wieder zusammengehen kann. Bis zum 15. November kann jeder an der Umfrage teilnehmen. Danach werden die Daten ausgewertet und die Ergebnisse auf der Homepage und in der DGZ veröffentlicht. „Wir erhoffen uns durch die Herbstumfrage 2012 ein umfassendes Meinungsbild, auf dessen Basis wir uns politisch positionieren und einbringen werden“, so Ewen abschließend. wü

ÜBERSTUNDENREGELUNG

[ Es ist Zahltag … Chef! ] Schuften für „umme“ – was für viele nicht tarifgebundene Arbeitnehmer jahrelang selbstverständlich war, hat nun ein Ende. Zumindest wenn es nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) geht. Mehr Arbeit bedeutet auch mehr Entgelt, sollte man meinen. Doch die Realität sieht oft ganz anders aus. Nach den Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg wurden in Deutschland im ersten Quartal 2012 328,4 Millionen Überstunden erarbeitet. Doch viele dieser Überstunden werden nicht vergütet. In Arbeitsverträgen findet sich oft die Klausel: „…für

Mehrarbeit erhält der Arbeitnehmer keine gesonderte Vergütung“. Das BAG hat nun entschieden, dass solch eine pauschale Klausel gegen das Transparenzgebot verstößt (AZR 765/10). Aus dem Arbeitsvertrag muss klar hervorgehen, mit wie vielen unbezahlten Überstunden der Arbeitnehmer rechnen muss. Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag keine konkrete Überstundenvergütung vorsieht, können laut dem Urteil des BAG eine Überstundenvergütung rückwirkend einklagen. Für die Unternehmen kann das teuer werden, denn eingefordert werden kann die Bezahlung rückwirkend für bis zu drei Jahre. Wer noch in diesem Jahr vor Gericht zieht,

kann ggf. Ansprüche rückwirkend bis 2009 geltend machen. Allerdings müssen die Arbeitnehmer die Überstunden sowie die Anordnung vom Vorgesetzten nachweisen können. Zudem gilt die Regelung nur für Arbeitnehmer, deren Entgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Im Westen sind das weniger als 67.200 Euro und im Osten weniger als 57.600 Euro. Mitarbeiter, die in ihrem Unternehmen „Dienste höherer Arbeit“ erbringen, sind ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung, auch wenn deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. cah

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WIR

DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDER INTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE

LANDESVERBAND HESSEN

[ Sommer-Grillfest ] Der Landesverband Hessen veranstaltete am 1. September 2012 ein großes Grillfest für alle CGM-Mitglieder. Veranstaltungsort war die Geschäftsstelle Rüsselsheim. Die Bezirksvorsitzenden Uwe Andreas (Kassel/Nordhessen), Bruno Kraus (RheinMain) sowie Landes- und Bezirksvorsitzender Michael Cézanne (Main-Taunus) freuten sich, über 70 Gäste bei dem geselligen Zusammensein begrüßen zu dürfen. „Es ist unglaublich wichtig, sich bei solchen Gelegenheiten mit den Kolleginnen und Kollegen über die tägliche Arbeit und über die gewerkschaftlichen Aufgaben und Ziele austauschen zu können“, freute sich der Landesvorsitzende Michael Cézanne.

Bei strahlendem Wetter und königlicher Verpflegung genossen die Gäste den Nachmittag. Anlässlich dieser Feierstunde ergriffen Michael Cézanne und der stellvertretende CGM-Betriebsgruppenvorsitzende von Opel Rüsselsheim Gerd Zimmermann die Gelegen-

heit, Karl-Hans Jacobi für seine 25-jährige treue Mitgliedschaft bei der CGM mit der silbernen Ehrennadel auszuzeichnen. Der Teilnehmerbeitrag von 5 Euro wird der Kinderkrebshilfe in Mainz gespendet.

NEU: IN ZWEI SEKUNDEN AUF DIE CGM-HOMEPAGE! EIGENE PRÄSENZ

www.gewerkschaftszeitung.org Die Deutsche Gewerkschaftszeitung (DGZ) finden Sie im Internet. Auch das Franz-Röhr-Bildungswerk e.V. präsentiert sich im Internet unter

www.frbw.de 18

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WIR

EHRUNG

[ Gratulation zum 80. Geburtstag ] Das verdiente und langjährige CGM-Mitglied Johann Kremer feierte am 16.8.2012 seinen 80. Geburtstag. Aus diesem freudigen Anlass gratulierten ihm die Betriebsräte Robert Kurka, Jürgen Trottmann und der ehemalige Bezirksvorsitzende Josef Ehmann herzlich und überreichten ihm ein Präsent. Johann Kremer ist seit 1963 Mitglied der Christlichen Gewerkschaft Metall (ehemals CMV). Er arbeitete bei Audi am Standort Neckarsulm und war dort jahrzehntelang für die CGM im Betriebsrat tätig. 1963 trat er in den CMV ein und war im gleichen Jahr an der Gründung der CMV-Betriebsgruppe bei Audi Neckarsulm beteiligt. Von 1970 bis 1998 war er CMV, später CGMBezirksvorsitzender von Heilbronn-Hohenlohe. Seit 1998 ist er Ehrenvorsitzender des Bezirksverbandes und ein Jahr später wurde ihm die Adam-Stegerwald-Medaille überreicht. Johann Kremer setze sich über Jahrzehnte hinweg für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein und hatte für die Sorgen und Nöte seiner Kolleginnen und Kollegen immer ein offenes Ohr. Auch in seinem Ruhestand engagiert sich Johann Kremer nach wie vor.

IGEL-KOLUMNE Bauernregeln Wie der November verflogen, kommt der nächste Mai gezogen. Wenn im November die Sterne stark leuchten, lässt dies auf baldige Kälte deuten. v.l.n.r. Jürgen Trottmann, Robert Kurka, Johann Kremer, Josef Ehmann

Täglich sammelt er Altpapier und Briefmarken von Betrieben und Behörden. Das Altpapier landet in einem eigens dafür angeschafften Container, die Briefmarken werden an der Börse des Heilbronner Philatelistenverein veräußert. Die daraus erzielten Erlöse spendet Johann Kremer dem Neckarsulmer DRK-Ortsverein, gemeinnützigen Organisation sowie christlich-sozialen Missionen in Indien, Afrika und Asien. Vor Jahren konnte durch diesen sozialen und persönlichen Einsatz sogar ein Rot-Kreuz-Rettungswagen finanziert werden. Die CGM wünscht Johann Kremer weiterhin alles Gute, vor allem noch viele schöne Jahre in Gesundheit und Zufriedenheit im Kreise seiner Familie.

DVR: HANDY-APP HILFT BEIM SPRITSPAREN Die Anwendung für Android-Smartphone gibt es im Google-Playstore: https://play.google.com/store/apps/details?id=de. swmedia.allesgecheckt Das Programm für Apples iPhone finden Sie im Appstore: http://itunes.apple.com/de/app/alles-gecheckt/ id543171810?mt=8).

Regnet‘s an Sankt Nikolaus, wird der Winter streng und graus. Ist es grün zur Weihnachtsfeier, fällt Schnee auf die Ostereier.

Witze Was macht man, wenn jemand tiefer schlafen will? Man sägt die Beine seines Bettes ab. Wenn man einen schwarzen Stein in das Rote Meer wirft, wie wird er dann? Er wird nass. Der Pfarrersgarten hat die größten Äpfel im ganzen Dorf. Zur Erntezeit klettern die Kinder immer in den Garten und sorgen für ihr leibliches Wohl. Dem Pfarrer wird das irgendwann zu bunt und er stellt ein Schild auf: GOTT SIEHT ALLES. Am Tag darauf steht darunter: ABER ER PETZT NICHT! Warum gehen Fliegen nicht in dir Kirche? Weil sie Insekten sind.

Bundesweite Servicenummer

01803 002757

9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom

KREUZWORTRÄTSEL

[ Die Gewinner ]

Wir gratulieren den zehn Gewinnern des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausgabe September/Oktober 2012. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !

• Amadeo Morrone • Babett Damberg • Günter Beckmann • Johanna Hoerner • Gerhard Priesnitz • Jürgen Kolbert • Josef Graf • Jerzy Strojek • Nathalie Tausch • Sigrid Leiter

DGZ-Postfach Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder, Termine, Anregungen, Kritik & Lob. Eine E-Mail an: [email protected] genügt. Wir freuen uns auf viele interessante Beiträge für unsere DGZ.

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WIR

LANDESVERBÄNDE DER CGM-SAAR UND CGBCE-SAAR

[ Partnergewerkschaften ehren Jubilare ]

CGM-Jubilare für 50-jährige Mitgliedschaft

CGM-Jubilare für 25-jährige Mitgliedschaft

Am Samstag, den 23. Juni 2012 fand in den Räumlichkeiten des Bildungszentrums der Arbeitskammer des Saarlandes in Kirkel die große Jubilarehrung des Landesverbandes der CGM-Saar und des Landesverbandes der CGBCE-Saar statt. Die Ehrungen der beiden Partnergewerkschaften wurden für 25, 40, 50 Jahre und mehr verliehen. Es war der Veranstaltungsleitung eine besonders große Ehre, auch Mitglieder unter den Jubilaren begrüßen zu dürfen, die mehr als 60 Jahre Mitglied der CGM oder der CGBCE sind.

Auch der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen ließ es sich als Ehrengast dieser Veranstaltung nicht nehmen, den Jubilaren für ihr jahrelanges Engagement zu danken und gab ihnen in seinem Redebeitrag unter anderem einen Einblick in das bundesweite Gewerkschaftsgeschehen und hob den besonderen Stellenwert der Treue der Jubilare zu den Christlichen Gewerkschaften hervor. Für den CGB-Saar hielt der Landesvorsitzende Hans Rudolf Folz das Grußwort.

Der Landesvorsitzende der CGM-Saar Barthélémy Lemal eröffnete die Veranstaltung mit einer feierlichen Rede und bedankte sich bei den Jubilaren der CGM sowie der CGBCE für ihr jahrelanges unermüdliches Engagement für die Christlichen Gewerkschaften. Den Redebeitrag für die CGBCE hielt Peter Kiefer, der sich jahrelang für die Christlichen Gewerkschaften engagiert hatte.

Haupt- wie auch ehrenamtliche Gewerkschaftsfunktionäre ließen den Tag in diesem Rahmen mit angenehmen Gesprächen gemütlich ausklingen. sn

PERSONELLE VERÄNDERUNG Mit Wirkung zum 1. Oktober 2012 erfolgte ein Wechsel im Vorstand der UNION GANYMED. Horst Albers, der die Geschäftsführung seit dem 01.10.1991 innehatte, und seine Stellvertreterin Karin Heußner legten zum 30.09.2012 ihre Ämter nieder. Der langjährige Vorsitzende Rainer Burgunder wird weiterhin seine Aufgaben bis zum Ende seiner Amtszeit wahrnehmen. Die Neuwahl wird Ende des Jahres bei einem außerordentlichen Bundesgewerkschaftstag stattfinden. Die Geschäftsstelle in Bonn-Bad Godesberg wird aufgelöst und in die CGBGeschäftsstelle nach Duisburg verlegt.

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CGM- und CGBCE-Jubilare für 60-jährige Mitgliedschaft

In einem festlichen und gemütlichen Ambiente konnten die Jubilare beider Gewerkschaften einen entspannten und schönen Nachmittag bei Kaffee, Kuchen und Schnittchen verleben. Für die musikalische Rahmengestaltung sorgte ein eigens von der CGM engagiertes Jazz-Duo.

UNION GANYMED:

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CGBCE-Jubilare

Adam-Stegerwald-Medaillenträger Peter Trenz empfängt seine Urkunde durch Barthélémy Lemal

BAYER BUISNESS SERVICE GMBH

[ DHV’ler im Aufsichtsrat ]

Die Aufsichtsratswahl des globalen Kompetenz-Zentrums des Bayer-Konzerns für IT- und Business-Dienstleistungen, der Bayer Business Service GmbH, konnte der DHV’ler Dr. Ullrich Sommer für sich entscheiden. Mit 45 Prozent der gültigen Stimmen zieht der Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsrat des Konzerns ein. Die CGM und die CGBCE gratuliert dem neuen Aufsichtsrat der Partnergewerkschaft und wünschen Dr. Ullrich Sommer viel Erfolg bei seinen Aufgaben im Aufsichtsrat.

WIR . TARIFGESCHEHEN

LANDESVERBAND NRW

[ Grillfest in der Duisburger Geschäftsstelle ]

Der NRW-Landesvorstand mit dem neuen

Grillfest des Landesverbandes in der Geschäfts-

v.l.n.r.: Landesvorsitzender Bernhard Cwiklinski,

Duisburger Geschäftsführer Stephan Brokopf

stelle Duisburg

FRBW-Geschäftsführerin Heike de Vries, CGMGeschäftsführer Stephan Brokopf

Am 21.07.2012 ließ der Landesverband NRW die Korken knallen. In der Geschäfststelle Duisburg gab es gleich eine ganze Reihe Gründe zu feiern.

Danke.

Heike de Vries wurde als CGM-Geschäftsführerin in Duisburg verabschiedet. Der Landesverband bedankte sich im Namen aller Mitglieder für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und würdigte ihr Engagement für die Gewerkschaft. Die Mitglieder bedankten sich bei ihr mit einem besonderen Abschiedspräsent. Der Abschiedsschmerz fiel jedoch nicht ganz so groß aus, da Heike de Vries den Duisburgern als Geschäftsfüherin des FRBW weiterhin in der Geschäftsstelle erhalten bleibt. Somit wurde auch der Umzug des FRBW nach Duisburg gefeiert.

Ich möchte mich herzlich beim Landesvorstand und allen CGM-Mitgliedern in NRW für das tolle Abschiedsgeschenk und vor allem für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen drei Jahren bedan-

Des Weiteren wurde Stephan Brokopf vom CGM-Landesverband offiziell begrüßt und herzlich in den gewerkschaftlichen Reihen aufgenommen. Der Landesverband und der neue Geschäftsführer freuen sich auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

ken. Schön, dass es kein richtiger Abschied ist. Ich freue mich schon darauf, viele CGM‘ler bei so manchem FRBW-Seminar wiederzusehen. Herzlichen Dank für eine schöne Zeit!

Heike de Vries

TARIFZUSTÄNDIGKEIT DER DGB-GEWERKSCHAFTEN IN DER ZEITARBEIT

[ Weitreichende Folgen ] Nachdem in der Zeitarbeit über lange Jahre die Tarifverträge der CGZP im Fokus der Öffentlichkeit und der Gerichte standen, wendet sich nun das Blatt. Immer häufiger wird die Tarifmächtigkeit und die Tarifzuständigkeit der DGBGewerkschaften in der Zeitarbeit in Frage gestellt – so aktuell in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin, in dem die Tarifzuständigkeit der acht DGB-Gewerkschaften für die Branche der Zeitarbeit in Frage steht (ArbG Berlin, Az: 21 BV 6735/12). Bereits Anfang des Jahres machte das ArbG Freiburg von sich reden, in dem es die Tariffähigkeit der DGB- Gewerkschaften in der Zeitarbeit als fraglich ansah und ein equal pay-Verfahren aussetzte.

Nun erhält die Rechtsprechung – sehr zum Ärgernis unserer gewerkschaftlichen Konkurrenz – Schützenhilfe von namhafter wissenschaftlicher Seite: So veröffentlichte Prof. Dr. Rieble (Ludwig-Maximilians-Universität München) unlängst einen Beitrag in einem juristischen Fachmagazin, bei dem er zu dem Ergebnis gelangte, dass die DGBGewerkschaften mangels fehlender oder nicht hinreichend bestimmter Satzungsregelungen unisono für die Branche der Zeitarbeit nicht tarifzuständig sind. Mit weitgreifenden Folgen, wie Rieble ausführt: Die Lohnuntergrenzen-Rechtsverordnung (TV Mindestlohn) wäre nichtig, weil es keinen, von einer bundesweiten Tarifzuständigkeit einer DGB-Gewerkschaften gedeckten, Mindestlohntarifvertrag für die gesamte Arbeitnehmerüberlassung gibt.

Entsprechendes gelte auch für den allgemeinen Zeitarbeitstarifvertrag von DGBGewerkschaften und BAP (vormals BZA) bzw. IGZ, mit der Konsequenz, dass equal payment geschuldet ist. Zeitarbeitgeber, die DGB-Tarife anwenden, so Rieble, mögen bereits jetzt an Rückstellungen denken und die Deutsche Rentenversicherung müsse sich fragen, ob sie ihren selektiven CGZP-Verfolgungseifer nicht auf die ganze Branche ausdehnen wolle. Man würde sich wünschen, so Rieble, dass die DGB-Gewerkschaften auf die Sorgfalt eigener Tarif- und Satzungsgestaltungen zumindest so viel Mühe und Kraft verwendeten, wie sie in die Bekämpfung der Christlichen Gewerkschaften steckten. Dem kann man nur zustimmen. Anne Kiesow Bundesgeschäftsführerin

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RECHT

SCHADENERSATZ

[ Wettbewerbswidriges Verhalten ] Nach § 287 Abs. 1 ZPO entscheidet das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch dieser ist. Die Entscheidung obliegt in erster Linie den Tatsachengerichten und kann revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüft werden. Für die Schätzung eines Schadens benötigt der Richter greifbare Anhaltspunkte; eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens lässt § 287 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht zu. Eine Schätzung darf nicht vollkommen „in der Luft hängen“. Die Klägerin befasst sich mit dem Bau von Verkehrswegen. Im April 2005 wurde über das Vermögen ihrer früheren Muttergesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die

Geschäftsanteile der Klägerin wurden an einen anderen Baukonzern veräußert. Auch die Beklagte war am Erwerb der Klägerin interessiert gewesen. Sie gründete nach Scheitern der Verhandlungen eine eigene Gesellschaft für Verkehrswegebau und schloss mit Führungspersonal der Klägerin Arbeitsverträge. Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang wurden Daten der Klägerin genutzt und gelöscht. Die Klägerin hat der Beklagten vorgeworfen, wettbewerbswidrig Mitarbeiter abgeworben zu haben und Schadensersatz für eingetretene Verluste in den Jahren 2005 und 2006 in Höhe von etwa 46 Mio. Euro verlangt. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Beklagte habe sich zwar wettbewerbswidrig verhalten. Es fehle jedoch an

greifbaren Anhaltspunkten, um den Schaden schätzen zu können. Die Revision der Klägerin blieb vor dem 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos. Unter Beachtung des revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabes ist es nicht zu beanstanden, dass das Landesarbeitsgericht mangels greifbarer Anhaltspunkte keine Schätzung eines Schadens vorgenommen und die Auffassung vertreten hat, ein hinreichender Zusammenhang zwischen den Abwerbungen und den eingetretenen Verlusten sei nicht erkennbar geworden. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Februar 2010 - 17 Sa 1133/08 -

ÖFFENTLICHER DIENST IN PRIVATBETRIEBEN

[ Wählbarkeit von Arbeitnehmern ] Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen mindestens sechs Monate tätig sind, können dort in den Betriebsrat gewählt werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind für den Betriebsrat alle Wahlberechtigten wählbar, die sechs Monate dem Betrieb angehören. Wahlberechtigt sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BetrVG alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind nach dessen § 5 Abs. 1 Satz 1 Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Nach dem mit Wirkung vom 4. August 2009 in das BetrVG eingefügten § 5 Abs. 1 Satz 3 gelten als Arbeitnehmer auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrecht-

lich organisierter Unternehmen tätig sind. Sie können daher, obwohl sie in keinem Arbeitsverhältnis zu diesen Unternehmen stehen, nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in den Betriebsrat gewählt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass sie in den Betrieb eingegliedert sind.

wies einen Wahlvorschlag zurück, auf dem einige dieser Arbeitnehmer kandidierten. Die hierauf gestützte Wahlanfechtung einer in dem Betrieb vertretenen Gewerkschaft war begründet. Die gestellten Arbeitnehmer besaßen im Einsatzbetrieb das passive Wahlrecht.

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts erklärte daher, ebenso wie bereits die Vorinstanzen, die Betriebsratswahl im Betrieb eines privaten Unternehmens für unwirksam, in dem neben eigenen Arbeitnehmern auch Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes tätig sind. Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen für ein in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts geführtes Universitätsklinikum und beschäftigt aufgrund eines Gestellungsvertrags auch knapp 300 beim Universitätsklinikum angestellte Arbeitnehmer. Der Wahlvorstand hielt diese Arbeitnehmer nicht für den Betriebsrat wählbar und

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. August 2012 - 7 ABR 34/11 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. April 2011 - 2 TaBV 35/10 Hinweis: Am selben Tag wurde noch ein ähnlich gelagerter Fall entschieden. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht BerlinBrandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 15 TaBV 2347/10 -

Weitere Rechtsurteile und gewerkschaftspolitische Informationen können Sie über den Gewerkschaftspolitischen Informationsdienst (GPI) beziehen. Er informiert Sie alle zwei Monate über die neuesten Entwicklungen, rechtliche Grundlagen, aktuelle Entscheidungen und Wissenswertes. Abonnieren Sie jetzt den GPI! Er wird als E-Mail versandt. Melden Sie sich einfach auf unserer Homepage an: Informationen -> Gewerkschaftspolitischer Informationsdienst.

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RECHT

BEVORSTEHENDE MASSENENTLASSUNGEN

[ Unterrichtung des Betriebsrats ] Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich u.a. über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten. Ob danach die Unterrichtung der Schriftform i.S.v. § 126 BGB bedarf, hat das Bundesarbeitsgericht noch nicht entschieden. Hat der Arbeitgeber die von § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG geforderten Angaben in einem nicht unterzeichneten Text dokumentiert und diesen dem Betriebsrat zugeleitet, genügt die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen, um den eventuellen Schriftformverstoß zu heilen.

KSchG erforderlichen Angaben enthielt. Der Gesamtbetriebsrat erklärte in dem Interessenausgleich abschließend, er sei umfassend gem. § 17 Abs. 2 KSchG unterrichtet worden. Das Landesarbeitsgericht hat nicht festgestellt, dass der Interessenausgleich seitens des Beklagten vor der Unterzeichnung durch den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden unterschrieben worden war. Der Beklagte fügte seiner anschließenden Massenentlassungsanzeige den Interessenausgleich bei. Nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit kündigte er das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin am 16. Oktober 2009 zum 31. Januar 2010.

ßende Stellungnahme des Gesamtbetriebsrats im Interessenausgleich geheilt. Dafür spricht der Zweck des Unterrichtungserfordernisses, das die Richtlinienvorgabe in Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG umsetzen soll. Die Arbeitnehmervertretung soll nach der Auslegung des EuGH konstruktive Vorschläge unterbreiten können, um die Massenentlassung zu verhindern oder einzuschränken. Diesem Zweck ist genügt, wenn die Arbeitnehmervertretung aufgrund schriftlich fixierter ausreichender Angaben des Arbeitgebers zu den geplanten Entlassungen eine abschließende Stellungnahme abgibt.

Über das Vermögen der Arbeitgeberin der Klägerin wurde am 1. September 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Beklagte schloss mit dem Gesamtbetriebsrat am 15. Oktober 2009 einen von beiden Seiten unterzeichneten Interessenausgleich mit Namensliste für drei Betriebe des Unternehmens, der die nach § 17 Abs. 2

Die Klägerin hält diese Kündigung für unwirksam, weil der Gesamtbetriebsrat nicht schriftformgerecht iSd. § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG unterrichtet worden sei. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Ein etwaiger Schriftformmangel der Unterrichtung ist durch die abschlie-

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15. Dezember 2010 - 6 Sa 1344/10 Hinweis: Der Senat hat heute ein gleichlautendes Urteil in der Parallelsache - 6 AZR 166/11 - verkündet.

GRENZÜBERSCHREITENDE INSOLVENZ

[ Interessenausgleich schließen ] Bei grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der Europäischen Union kann nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 (EuInsVO) in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (center of main interests/ COMI), das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden. In diesem Fall gilt bis zur Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks grundsätzlich das Recht des Staates, in dem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden ist. Art. 10 EuInsVO macht davon für Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme. Danach gilt für diese „ausschließlich“ das Recht des Mitgliedstaats, das nach dem internationalen Privatrecht auf den Arbeitsvertrag anzuwenden ist. Diese Bestimmung ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass bei Anwendbarkeit des deutschen Arbeitsrechts auch ein Administrator nach englischem Recht als In-

solvenzverwalter iSd. § 125 InsO anzusehen ist und daher einen Interessenausgleich mit Namensliste abschließen kann, dem die Wirkungen des § 125 InsO zukommen. Der Kläger war seit 1991 bei der Beklagten, die zu einer weltweit agierenden Unternehmensgruppe gehört, als Manager Business Finance beschäftigt. Im Januar 2009 leiteten weltweit verschiedene Gesellschaften dieser Unternehmensgruppe Insolvenzverfahren ein. Am 14. Januar 2009 eröffnete der High Court of Justice das Administrationsverfahren als Hauptinsolvenzverfahren i.S.d. EuInsVO über das Vermögen der Beklagten und bestellte drei Administratoren, die einzeln oder gemeinschaftlich tätig werden konnten. Nach englischem Recht vertreten diese die Gesellschaft, treten also anders als ein deutscher Insolvenzverwalter nicht in die Arbeitgeberstellung ein. Sie haben u.a. die Befugnis, Arbeitsverhältnisse zu kündigen. Am 27. Juli 2009 kam für die Beklagte, die dabei von einem der drei Administratoren vertreten wurde, ein Interessenausgleich mit Namensliste zustande. Der Kläger war auf der Namensliste aufgeführt. Sein Arbeits-

verhältnis wurde zum 30. November 2009 gekündigt. Mit seiner Kündigungsschutzklage macht der Kläger u.a. geltend, der Administrator habe keinen Interessenausgleich gem. § 125 InsO vereinbaren können; nach deutschem Recht könne dies nur ein Insolvenzverwalter i.S.d. InsO. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Im Geltungsbereich der EuInsVO ist ein Administrator, der in der vom englischen Insolvenzrecht vorgesehenen Weise für den Schuldner handelt, auch befugt, einen Interessenausgleich nach § 125 InsO abzuschließen. Nur mit dieser Auslegung lassen sich effiziente und wirksame grenzüberschreitende Insolvenzverfahren, wie sie Zweck der EuInsVO sind, sicherstellen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. September 2012 - 6 AZR 253/11 Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Februar 2011 - 13 Sa 767/10 DGZ . 11/12 2012

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RECHT

SACHGRUNDLOSE BEFRISTUNG

[ Tarifvertragliche Regelungen ] Durch Tarifvertrag können sowohl die Höchstdauer als auch die Anzahl der zulässigen Verlängerungen eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags abweichend von den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt werden. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer darf nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 TzBfG ein befristeter Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG lautet: „Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden.“ Nach § 14 Abs. 2 Satz 4 TzBfG können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Geltungsbereich eines solchen

Tarifvertrags die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. Wie die Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG ergibt, erlaubt die Vorschrift den Tarifvertragsparteien nicht nur, entweder Gesamtdauer oder Anzahl der Verlängerungen, sondern beides zugleich auch zuungunsten der Arbeitnehmer abweichend vom Gesetz zu regeln. Allerdings ist diese Befugnis insbesondere aus verfassungs- und unionsrechtlichen Gründen nicht völlig schrankenlos. Der Kläger war bei der Beklagten - einem Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes – aufgrund eines befristeten, mehrfach verlängerten Arbeitsvertrags vom 3. April 2006 bis zum 2. Oktober 2009 als Transportfahrer beschäftigt. Im ersten Vertrag und in den Verlängerungsverträgen war die Anwendung des Manteltarifvertrags für das Wach- und Sicherheitsgewerbe für die Bundesrepublik Deutschland (MRTV) vereinbart. Nach § 2 Nr. 6 Sätze 1 und 2 MRTV sind ohne

sachlichen Grund sowohl die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags bis zur Dauer von 42 Monaten als auch bis zu dieser Gesamtdauer die höchstens viermalige Verlängerung zulässig. Der Kläger hält die tarifliche Bestimmung für unwirksam und griff daher die darauf gestützte Befristung seines Arbeitsvertrags zum 2. Oktober 2009 an. Seine Klage hatte – wie schon in den Vorinstanzen – auch beim Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Regelung des MRTV ist wirksam. Sie ist durch § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG gedeckt. Der Fall verlangte keine Entscheidung, wo die möglichen Grenzen der gesetzlich eröffneten Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien liegen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 3. Dezember 2010 - 10 Sa 659/10 -

URLAUBSANSPRUCH

[ Langjähriges ruhendes Arbeitsverhältnis ] Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 BUrlG in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch steht nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien. Bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ist § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wonach im Fall der Übertragung der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss, unionsrechtskonform so auszulegen, dass der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt. Der EuGH hat in der KHS-Entscheidung vom 22. November 2011 seine Rechtsprechung bezüglich des zeitlich unbegrenzten Ansammelns von Urlaubsansprüchen arbeitsunfähiger

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Arbeitnehmer geändert und den Verfall des Urlaubs 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres nicht beanstandet. Die als schwerbehindert anerkannte Klägerin war vom 1. Juli 2001 bis zum 31. März 2009 in der Rehabilitationsklinik der Beklagten gegen eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von zuletzt 2.737,64 Euro als Angestellte beschäftigt. Im Jahr 2004 erkrankte sie, bezog ab dem 20. Dezember 2004 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung und nahm bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Tätigkeit für die Beklagte nicht mehr auf. Nach dem TVöD, der auf das Arbeitsverhältnis Anwendung fand, ruht das Arbeitsverhältnis während des Bezugs einer Rente auf Zeit und vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen tariflichen Zusatzurlaubs für jeden Kalendermonat des Ruhens um ein Zwölftel. Die Klägerin hatte die Abgeltung von 149 Urlaubstagen aus den Jahren 2005 bis 2009 mit 18.841,05 Euro brutto beansprucht. Die Vorinstanzen haben der Klage bezüglich der Abgeltung des gesetzlichen Erholungs-

urlaubs und des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen stattgegeben, die Beklagte zur Zahlung von 13.403,70 Euro brutto verurteilt und die Klage hinsichtlich der Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs abgewiesen. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts größtenteils Erfolg. Die Klägerin hat gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG nur Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs und Zusatzurlaubs aus den Jahren 2008 und 2009 mit 3.919,95 Euro brutto. In den Jahren 2005 bis 2007 sind die nicht abdingbaren gesetzlichen Urlaubsansprüche trotz des Ruhens des Arbeitsverhältnisses zwar entstanden. Ihrer Abgeltung steht jedoch entgegen, dass sie vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG mit Ablauf des 31. März des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres verfallen sind. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2010 - 11 Sa 64/09 -

RECHT

ARBEITSVERHÄLTNISSE

[ Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus ] Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Das hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden. Der Beklagte des entschiedenen Falles ist Träger einer örtlichen Telefonseelsorge. Zu diesem Zweck unterhält er Räumlichkeiten, in denen ein hauptamtlicher und rund fünfzig ehrenamtliche Mitarbeiter den Seelsorgedienst verrichten. Nach der Dienstordnung für die ehrenamtlichen Kräfte wird deren regelmäßige Beteiligung erwartet. Jeweils im Vormonat legt der Beklagte Dienstpläne für den Folgemonat aus, in die sich die ehrenamtlichen Mitarbeiter eintragen. Die

Klägerin war auf der Grundlage von schriftlichen „Beauftragungen“ seit dem 26. April 2002 als ehrenamtliche Telefonseelsorgerin unentgeltlich im Umfang von zehn Stunden im Monat für den Beklagten tätig. Die Klägerin erhielt lediglich einen Unkostenersatz von 30,00 Euro monatlich. Am 22. Januar 2010 wurde die Klägerin mündlich von ihrem Dienst entbunden. Die von der Klägerin erhobene Kündigungsschutzklage blieb vor dem Bundesarbeitsgericht – wie schon in den Vorinstanzen – erfolglos. Zwischen den Parteien bestand kein Arbeitsverhältnis. Die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit von Dienstleistungen

ist – bis zur Grenze des Missbrauchs - rechtlich zulässig, wenn eine Vergütung, wie bei ehrenamtlicher Tätigkeit, nicht zu erwarten ist. Die Ausübung von Ehrenämtern dient nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz. Sie ist Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls und den Sorgen und Nöten anderer Menschen. Im Streitfall besteht kein Anhaltspunkt für die Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 20. Mai 2011 - 3 Sa 579/10 -

ENTSCHÄDIGUNG

[ Benachteiligung aufgrund des Alters ] Enthält eine Stellenausschreibung den Hinweis, dass Mitarbeiter eines bestimmten Alters gesucht werden, so scheitert der Anspruch eines nicht eingestellten älteren Bewerbers auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht allein daran, dass der Arbeitgeber keinen anderen neuen Mitarbeiter eingestellt hat. Die Beklagte hatte im Juni 2009 mittels einer Stellenausschreibung zwei Mitarbeiter im Alter zwischen 25 und 35 Jahren gesucht. Der 1956 geborene Kläger bewarb sich um eine Stelle, wurde aber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Obwohl sol-

che durchgeführt worden waren, stellte die Beklagte keinen anderen Bewerber ein. Der Kläger macht geltend, er sei wegen seines Alters unzulässig benachteiligt worden und verlangt von der Beklagten eine Entschädigung nach dem AGG. Die Vorinstanzen haben seine Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hätte die Entschädigungsklage nicht allein mit der Begründung abweisen dürfen, ein Verstoß der Beklagten gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG scheide allein deshalb aus, weil sie keinen anderen Bewer-

ber eingestellt habe. Der Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dies wird bei seiner Entscheidung über das Bestehen des geltend gemachten Entschädigungsanspruchs u.a. zu prüfen haben, ob der Kläger für die ausgeschriebene Stelle objektiv geeignet war und ob eine Einstellung wegen seines Alters unterblieben ist. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht BerlinBrandenburg, Urteil vom 10. November 2010 - 17 Sa 1410/10 -

SGB III: ARBEITSFÖRDERUNG Die Neuauflage des SGB III informiert über alle wichtigen Änderungen im SGB III, z. B. • Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, •N  eustrukturierung der Leistungen für junge Menschen am Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf, •K  onzentration der Förderung der beruflichen Weiterbildung, • Z usammenfassung der Eingliederungszuschüsse,

• N euregelung des Gründungszuschusses. H AUCK/NOFTZ, Sozial gesetzbuch (SGB)Gesamtkommentar, E  RICH SCHMIDT VERLAG, 2., (D) *248,00 Euro. ISBN 978 3 503 13860 9 * inkl. 7% Ust. und zzgl. Versandkosten. v öllig neu bearbeitete Auflage 2012. Loseblatt-Kommentar p.a.,

• im Abonnement (D) **254,00 Euro. ISBN 978 3 503 14128 9 • Sonderpreis für Bezieher der Printausgabe (D) **98,00 Euro. ISBN 978 3 503 14130 2 • **inkl. 19% USt. und zzgl. Versandkosten.  Bestellmöglichkeit und weitere Informationen online unter www.SGBdigital.info zur digitalen Ausgabe, unter www.ESVinfo/ SGB zum Loseblattwerk.

• CD-ROM, Einzelbezug (D) **339,00 Euro. ISBN 978 3 503 14129 6

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RECHT

TENDENZBETRIEB

[ Werkstatt für Behinderte ] Werkstatt für Behinderte ist ein Tendenzbetrieb. Bei der Arbeitgeberin handelt es sich um eine Werkstatt für Behinderte, die als gemeinnützige GmbH firmiert. Sie beschäftigt ca. 500 bis 600 behinderte Menschen und weitere ca. 100 Arbeitnehmer u.a. als Fachkräfte. Sie streitet mit dem bei ihr eingerichteten Betriebsrat über die Rechtmäßigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses sowie darüber, ob sie ein sog. Tendenzbetrieb ist. Der Betriebsrat hat durch Beschluss einen Wirtschaftsausschuss gebildet. Die Arbeitgeberin hält dies für rechtswidrig, weil sie ein Tendenzbetrieb sei. Gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BetrVG wird in Betrieben, die unmittelbar und überwiegend karitativen Bestimmungen dienen, ein Wirtschaftsausschuss, der die Aufgabe hat, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten

(§ 106 Abs. 1 BetrVG), nicht gebildet. Die Arbeitgeberin begehrt festzustellen, dass sie ein Tendenzbetrieb ist, sowie dass die Bildung des Wirtschaftsausschusses unwirksam ist. Der Betriebsrat ist der Ansicht, der Betrieb der Arbeitgeberin sei nicht mehr überwiegend durch karitative Zwecke bestimmt. Anders als das Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf heute entschieden, dass es sich bei der Arbeitgeberin um einen Tendenzbetrieb handelt, in dem kein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist. Bei der Werkstatt für Behinderte ist die Annahme von Lohnaufträgen nur das Mittel, um die Beschäftigung behinderter Menschen, mithin einen karitativen Zweck, zu ermöglichen. Vor der Annahme von Aufträgen wird bei der Arbeitgeberin eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der überprüft wird, ob der Auftrag zur Durchführung mit behinderten Menschen geeignet ist und die den Produktionsprozess in einzelne kleine

Abschnitte zergliedert. Soweit in diesem Prozess z. B. besonders gefährliche Arbeiten im Einzelfall von Facharbeitern ausgeführt werden, führt dies nicht dazu, dass die karitative Zwecksetzung wegfällt, denn andernfalls könnten solche Aufträge zum Zwecke der Beschäftigung der behinderten Menschen überhaupt nicht angenommen werden. Auch der Umstand, dass trotz der Machbarkeitsstudie in der Praxis behinderte Mitarbeiter mehr Hilfe als eingeplant bedürfen und dadurch Überstunden anfallen, die von Facharbeitern durchgeführt werden, steht der karitativen Zwecksetzung nicht entgegen. Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Arbeitsgericht Solingen, 2 BV 23/09, Beschluss vom 25.11.2011 Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 7 TaBV 4/12, Beschluss vom 29.08.2012

KÜNDIGUNGSGRUND

[ Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN ] Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen. Welchen Anforderungen sie insoweit unterliegen, richtet sich nach ihrer vertraglich geschuldeten Tätigkeit und der Aufgabenstellung des öffentlichen Arbeitgebers. Mitgliedschaft in und Aktivitäten für die NPD oder ihre Jugendorganisation (JN) stehen regelmäßig nicht schon als solche einer Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst entgegen, selbst wenn man die Verfassungsfeindlichkeit der Organisationen – nicht ihre nur vom Bundesverfassungsgericht festzustellende Verfassungswidrigkeit – unterstellt. Allerdings dürfen auch Beschäftigte, die keiner „gesteigerten“, beamtenähnlichen Loyalitätspflicht unterliegen, nicht darauf ausgehen, den Staat oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen. Entfaltet ein Arbeitnehmer – und sei es nur außerdienstlich – Aktivitäten dieser Art, kann dies ein Grund für eine Kündigung durch seinen Arbeitgeber auch dann sein, wenn das Verhalten nicht strafbar ist. 26

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In Anwendung dieser Grundsätze hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt, die die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für wirksam erachtet haben. Der Kläger ist Mitglied der NPD und war seit dem Jahr 2003 in der Finanzverwaltung des beklagten Landes tätig. Er war in einem Versandzentrum für die Planung, Steuerung und Überwachung von Druckaufträgen zuständig. Im Rahmen seiner Tätigkeit hatte er Zugriff auf personenbezogene, dem Steuergeheimnis unterliegende Daten der Steuerpflichtigen. In seiner Freizeit verbreitete er mittels elektronischer „Newsletter“ Informationen zu Treffen und Veranstaltungen eines NPD-Kreisverbands und der JN sowie Rundbriefe verschiedener Art. Im Jahr 2009 verschickte er einen Aufruf zur Teilnahme an einer Demonstration in Halle/Saale. Unter der Überschrift „17. Juni – Ein Volk steht auf und kämpft sich frei – Zeit einen neuen Aufstand zu wagen!“ heißt es darin, auch die „BRD“ könnte „Angst davor haben“, das Volk könne sich eines Tages erneut „gegen den Alles über Alles raffenden und volksverratenden Staat erheben“. Falls „die bürgerliche Revolution“ erfolgreich wäre, könne es „gut möglich“ erscheinen,

dass „diesmal … Tode nicht bei den Demonstranten, sondern bei den etablierten Meinungsdiktatoren zu verzeichnen (wären). – Dem Volk wär´s recht“. Die Passage endet mit der Aussage: „Hoffen wir mal, die nächste Revolution verläuft erfolgreicher. In diesem Sinne: Volk steh auf, kämpf dich frei!“ Nach dem Gesamtkontext der Äußerungen treten die Verfasser des Demonstrationsaufrufs für einen gewaltsamen Umsturz ein. Eine andere Deutung erscheint nicht möglich. Der Kläger hat sich den Inhalt des Aufrufs zumindest dadurch zu eigen gemacht, das er ihn weiterverbreitete. Sein Vorgehen macht deutlich, dass er das auch ihm abzuverlangende Mindestmaß an Verfassungstreue nicht aufbringt. Die Kündigung ist jedenfalls aus Gründen in seiner Person gerechtfertigt. Grundrechtlich geschützte Rechtspositionen etwa aus Art. 5 GG und Art. 12 GG stehen dem nicht entgegen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht BadenWürttemberg - Kammern Mannheim, Urteil vom 26. Januar 2011 - 19 Sa 67/10 -

RECHT

ÜBERTRAGUNG

[ Direktversicherung in der Insolvenz ] Hat der Arbeitgeber zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung eine Direktversicherung abgeschlossen und dem Arbeitnehmer ein bis zum Ablauf der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt, steht dem Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers kein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO an der Versicherung zu, wenn der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht wirksam widerrufen hat. Die Zulässigkeit des Widerrufs richtet sich allein nach der versicherungsrechtlichen Rechtslage im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Versicherung, nicht nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Verstößt der Insolvenzverwalter mit dem Widerruf des Bezugsrechts gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, so kann dies grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen. Dieser ist jedoch weder auf Erstattung der Beiträge zur Direktversicherung noch auf Zahlung des

Auflösung Sept./Okt.: 1 8 2 3 9 7 4 5 6

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5 2 9 8 6 4 7 3 1

Rückkaufswerts gerichtet, sondern auf Ausgleich des Versorgungsschadens. Der Kläger war vom 1. Dezember 1998 bis zum 31. Dezember 2005 bei der späteren Insolvenzschuldnerin beschäftigt. Diese sagte dem Kläger am 30. August 1999 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu. Dazu schloss die Schuldnerin eine Direktversicherung ab und räumte dem Kläger ein bis zum Ablauf der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist widerrufliches Bezugsrecht ein. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Arbeitgeberin widerrief der beklagte Insolvenzverwalter gegenüber der Versicherungsgesellschaft das Bezugsrecht. Der Kläger hat den Widerruf des Bezugsrechts für unwirksam gehalten und den Insolvenzverwalter auf Übertragung der Versicherung in Anspruch genommen. Hilfsweise hat er im Wege des Schadensersatzes die Erstattung der an die Versicherung gezahlten Beiträge, zumindest aber Zahlung des Rückkaufswerts der Versicherung verlangt. Die Klage hatte vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts, wie schon in den Vor-

instanzen, keinen Erfolg. Der Widerruf des Bezugsrechts durch den Insolvenzverwalter ist wirksam, da die Unverfallbarkeitsfrist nach § 1b iVm. § 30f Abs. 1 BetrAVG im Zeitpunkt des Widerrufs nicht abgelaufen war. Der Insolvenzverwalter ist auch nicht verpflichtet, dem Kläger im Wege des Schadensersatzes die Beiträge für die Direktversicherung oder den Rückkaufswert der Versicherung zu erstatten. Den Ersatz eines Versorgungsschadens hat der Kläger nicht verlangt. Deshalb war auch nicht zu entscheiden, ob der Insolvenzverwalter im Verhältnis zum Kläger berechtigt war, das Bezugsrecht zu widerrufen, noch kommt es darauf an, ob ein Schadensersatzanspruch wegen eines zu Unrecht erklärten Widerrufs des Bezugsrechts eine Insolvenzforderung oder eine Masseforderung ist. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 176/10 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 29. September 2009 - 2 Sa 127/09 -

SUDOKU

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INFORMATIONEN

Für den Betriebsrat: Neues Fachbuch zum Thema Arbeitszeit „Arbeitszeit von A bis Z“ lautet der Titel des neuen Fachbuchs von WEKA MEDIA. Tatsächlich finden Betriebsräte dort für jede Aufgabe rund um das Thema Arbeitszeit alle wesentlichen Informationen. Um seine Kollegen kompetent zu beraten, muss der Betriebsrat fundierte Kenntnisse der Materie vorweisen können. Dies gelingt mit dem neuen Werk, denn zu jedem Stichwort hält es rechtliche

Hintergrundinformationen und konkrete Handlungsvorschläge bereit. Lösungsansätze und Empfehlungen für sinnvolle Aktionen erleichtern die tägliche Arbeit. Relevante Rechtsprechung, Gesetze und Tarifverträge sowie direkt einsetzbare Arbeitshilfen wie Checklisten, Fragen-undAntwort-Kataloge, Musterschreiben und -vereinbarungen auf der beigefügten CDROM runden das Angebot ab.

Andrea Joerger, Claudia Ehrenfeuchter (Hrg.): „Arbeitszeit von A-Z für den Betriebsrat“ Fachbuch + CD-ROM BestNr.: 3639, ISBN: 978-3-8111-3639-7 Preis: 98,00 Euro (Subskriptionspreis bis zum 30.9.2012: 78,00 Euro) zzgl. MwSt. und Versand

ABGELTUNGSTEUER

[ Sparbuch ersetzt nicht die Steuerbescheinigung ] Die meisten Anleger und Sparer wissen längst, dass für Zinsen und andere Kapitalerträge Abgeltungsteuer fällig wird. Unter Umständen können sich die Steuerzahler die einbehaltene Abgeltungsteuer ganz oder zum Teil vom Finanzamt erstatten lassen. Voraussetzung ist eine entsprechende Steuerbescheinigung der Bank, die bloße Vorlage eines Sparbuchs genügt dem Finanzamt hingegen nicht, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Finanzamt abgeführt. Damit muss der Steuerzahler in seiner Einkommensteuererklärung grundsätzlich keine Angaben mehr zu seinen Kapitalerträgen machen. Unter Umständen lohnt es sich aber dennoch, die Kapitalerträge zu erklären. Dies ist zum Beispiel dann vorteilhaft, wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt oder der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person noch nicht ausgenutzt wurde.

Der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent plus Solidarzuschlag und ggf. Kirchensteuer wird von der Bank direkt einbehalten und an das

In diesen Fällen erstattet das Finanzamt die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück.

Die Anrechnung der zu viel gezahlten Steuern setzt aber eine entsprechende Steuerbescheinigung der Bank voraus. Diese muss sämtliche im Gesetz vorgegebene Angaben enthalten. Eine Kopie des Sparbuchs oder die Vorlage des Sparbuchs genügt dem Finanzamt daher nicht. Dies gilt selbst dann, wenn sich aus dem Sparbuch entnehmen lässt, wie viel Abgeltungsteuer von der Bank einbehalten wurde. Das hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt in einer aktuellen Verfügung vom 26. Juni 2012 (S 2401 A – 2 – St 54) klargestellt, erklärt der Bund der Steuerzahler. Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

MIETVERHÄLTNISSE ZWISCHEN VERWANDTEN

[ Richtig durchgeführt helfen sie, Steuern zu sparen ] Sind Vermieter und Mieter miteinander verwandt, vermutet das Finanzamt schnell familiäre Interessen zwischen den Mietparteien. Wird das Mietverhältnis dann nicht als fremdüblich vom Finanzamt beurteilt, kann dies steuerliche Nachteile für den Vermieter haben, erklärt der Bund der Steuerzahler. Die steuerliche Nichtanerkennung des Mietverhältnisses führt regelmäßig dazu, dass Werbungskosten, die mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang stehen, steuerlich nicht berücksichtigt werden. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Das heißt, die vertraglichen Vereinbarungen

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müssen dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist, z. B. muss eine annähernd ortsübliche Miete vereinbart werden. Zudem müssen die vertraglichen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Von der Rechtsprechung sind eine Vielzahl von Kriterien zu Inhalt, Form und dem tatsächlichen Vollzug der Verträge entwickelt worden. Dabei handelt es sich um Indizien, die jeweils am Einzelfall zu überprüfen sind, erklärt der Bund der Steuerzahler. Das Finanzgericht hatte in dem zu entscheidenden Fall das Mietverhältnis steuerlich nicht anerkannt, da: - im Mietvertrag keine Vereinbarung über Zeitpunkt und Höhe von Nebenkostenvorauszahlungen getroffen wurde, - der Vermieter jederzeit uneingeschränkt Zugang zur Wohnung hatte,

-  der Vermieter die Immobilie gleichberechtigt mitbenutzte, -  der Mietvertrag nicht wie vereinbart durchgeführt wurde, also z. B. die vereinbarte Kaution nicht gezahlt wurde oder die zugesagten Gartenarbeiten von der Mieterin nicht durchgeführt wurden. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt daher, alles zu vermeiden, was der Fremdüblichkeit eines Mietverhältnisses entgegensteht, um die steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Immobilie nicht zu gefährden. Im Zweifelsfall trägt nämlich der Steuerzahler die Darlegungs- und Beweislast für die Fremdüblichkeit des Angehörigen-Mietvertrags. Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

INFORMATIONEN

ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE

[ Ein langer Weg ]

Sie liest sich wie „Die Unendliche Geschichte“ von Michael Ende. Im Mittelpunkt steht dabei die neue elektronische Gesundheitskarte, abgekürzt eKG. Das Prestigeobjekt der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war bereits im Jahre 2003 beschlossen worden, musste aber wegen technischer Probleme und datenschutzrechtlicher Widerstände viele Klippen umschiffen und soll in Zukunft eine neue Ära einläuten und eine nachhaltige Veränderung des bundesdeutschen Gesundheitswesens bewirken. Die volle Funktionsfähigkeit ist für 2015 vogesehen. Die eGK löst die 1995 eingeführte Krankenversichertenkarte ab. Mit ihr erhält jeder Versicherte eine individuelle Krankenversichertennummer, die ihn ein Leben lang begleitet und auch bei einem Wechsel der Krankenkasse erhalten bleibt. Wie teilweise schon bisher ist auf der Rückseite die europäische Versicherungskarte abgebildet, mit der man in allen 27 Staaten der Europäischen Union (EU), aber auch in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zum Arzt gehen kann – ein unbestreitbarer Vorteil der neuen Karte. Die knapp neun Millionen privat krankenversicherten Personen kommen allerdings nicht in den Genuss der neuen Karte, weil der Verband der privaten Krankenversicherung die fehlende Investitionssicherheit beanstandet. Das Foto auf der Karte soll Missbrauch verhindern Für die Versicherten ein Novum bildet das digitale Lichtbild auf der rechten Vorderseite der eGK. Dadurch sollen der immer wieder beklagte Missbrauch der bisher im Einsatz befindlichen Karte und auch die unerlaubte Weitergabe eingedämmt bzw. verhindert werden. Dies erwarten sich zumindest alle Beteiligten. Noch unterscheidet sich die Funktion der neuen Karte in den Testphasen nicht von der herkömmlichen Krankenversichertenkarte. Vorgesehen war, im Frühjahr 2007 schrittweise zusätzliche Funktionen hinzuzuschalten, nämlich das elektronische Rezept – und mit Einwilligung des Versicherten – die Speicherung der Notfall-Datensätze. Bis heute sind diese Planungen nicht realisiert worden, auch nicht die elektronische Patientenkarte und der elektronische Arztbrief. Die große Frage war und ist dabei, wer dauerhaft auf zentrale Server Zugriff hat

und wie gut diese geschützt werden. Während für die Einführung der neuen Karte zunächst 1,4 Milliarden Euro veranschlagt worden waren, vermag heute niemand zu sagen, wie viel die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte tatsächlich kosten wird. Seit dem 1. Oktober 2011 geben die gesetzlichen Krankenkassen die neue eGK an ihre Mitglieder und Versicherten aus. Bis zum Jahresende 2011 waren rund zehn Prozent und damit ungefähr sieben Millionen Versicherte im Besitz der neuen Karte. Bis zum Jahresende 2012 sollen rund 70 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten und damit etwa 50 Millionen Versicherte mit dem Dokument ausgestattet sein. Erfüllt eine Krankenkasse diese Vorgabe nicht, drohen ihr Sanktionen in Form von Kürzungen bei den Verwaltungskosten. Bis Mitte 2014 sollen – so die gegenwärtigen Planungen – alle 72 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die neue Karte in Händen haben. Eine volle Funktionstüchtigkeit ist für das Jahr 2015 geplant. Auch die rund 140.000 Arztpraxen, 55.000 Zahnärzte, 17.000 Psychotherapeuten und die über 2.000 Krankenhäuser in den alten und neuen Bundesländern sind inzwischen größtenteils mit neuen Lesegeräten, finanziert von den gesetzlichen Krankenkassen, ausgestattet. Die alten Krankenversichertenkarten sind parallel zur neuen Karte bei einem Arzt- oder Zahnarztbesuch noch gültig. Angst der Datenschützer vor einem „Gläsernen Patienten“ Kritiker befürchteten immer wieder, dass sensible Gesundheitsdaten durch die eGK nicht mehr ausreichend geschützt sind und sehen darin eine Entwicklung in Richtung „Gläserner Patient“. Ärzte befürchten insbesondere einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und widersetzen sich teilweise der neuen Karte. Doch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigt sich von der Datensicherheit der neuen Karte überzeugt. Zwar gebe es nie einen hundertprozentigen Schutz. Die Gesundheitskarte komme diesem aber „weitgehend nahe“. Insgesamt sei viel mehr an Datenschutz und Datensicherheit vorhanden als bei vielen anderen Projekten. Dass die eGK gesetzlich Krankenversicherte nicht in ihrem Grundrecht auf informa-

tionelle Selbstbestimmung beeinträchtigt, hat das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 9 KR 111/09) entschieden. Auch die Tatsache, dass auf der neuen Karte vertrauliche personenbezogene Daten gespeichert werden können, führe zu keinem anderen Ergebnis; denn es bestehe keine Pflicht für die Versicherten, die Daten auf den Chip speichern zu lassen, zumal die Stammdaten auch auf der alten Version der Karte gespeichert waren. Künftig geplante Anwendungen seien freiwillig und nur bei einer Einwilligung der Versicherten speicherfähig. Über Anwendungen wie Notfalldaten und die elektronische Patientenakte hatte das Gericht im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden. Der Kläger hat bereits erklärt, durch den Instanzenweg zu gehen und letztlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen. Es soll feststellen, dass das gesamte Projekt verfassungswidrig ist. lp

Datendetails: Was die Technik betrifft, braucht sich die neue Karte nicht zu verstecken. Anstelle des einfachen Speicherchips befindet sich auf der eGK ein Mikroprozessor-Chip, der mindestens 58 Kilobyte an Informationen speichern kann und zunächst die Personaldaten des Versicherten enthält. Dieser Mini-Computer ermöglicht Verschlüsselungen, digitale Signaturen und die Speicherung medizinischer Daten. Er ist der Grundstein für alle in Zukunft geplanten Anwendungen und schützt auch die gespeicherten Daten besser.

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FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK

BILDUNG

[ Terminplanung des Franz-Röhr-Bildungswerkes e.V. ] 05. - 09.11.2012 GS Saar/Pfalz Sem.-Nr.: 8013/12

Ein Seminar für Bildungsstätte der Betriebsräte nach Arbeitskammer § 37.6 BetrVG und 66459 Kirkel Bildungsurlauber

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Arbeitszeit, Teil III Ltg.: Richard Neufang

Ein Seminar für 19. - 23.11.2012 Bildungszentrum Hambachtal Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Betriebsräte nach 55765 Oberhambach GS Saar/Pfalz Arbeitszeit, Teil III § 37.6 BetrVG und Sem.-Nr.: 8113/12 Ltg.: Richard Neufang Bildungsurlauber Ein Seminar für 14. - 16.11.2012 Hotel- Restaurant Hohentwiel Betriebsräte nach Hohentwiel 1 FRBW/ GS Friedrichshafen § 37.6 BetrVG Sem.-Nr.: 111412SIN 78224 Singen (Hohentwiel)

Der Tarifabschluss 2012 im Kontext der tarifvertraglichen Regelungen in der Metallund Elektroindustrie Ltg: Heike de Vries, Referent: Stefan Jäger

Ein Seminar für 26. - 30.11.2012 BEST WESTERN Hotel Hamburg Betriebsräte nach Hammer Landstraße 200-202 FRBW § 37.6 BetrVG Sem.-Nr.: 112612HH 20537 Hamburg

Updater – Überblick über die neuste Rechtsprechung im Arbeits-, Tarif- und Betriebsverfassungsrecht Ltg: Heike de Vries, Referent: Horst Liebendahl, Björn Zirzlaff

Ein Seminar für Bildungsurlauber

Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft: Die tarifliche Mitbestimmung Ltg: Heike de Vries, Referent: Horst Liebendahl

05. - 07.12.2012 FRBW/GS Duisburg/ GS Paderborn Sem.-Nr.: 120512BIE

Ausbildungshotel Lindenhof Berufsbildungswerk Bethel Quellenhofweg 125 33617 Bielefeld

Ein Seminar für 21. - 25.01.2013 Göbel‘s Landhotel In den Startlöchern: Betriebsratswahlen 2014, Betriebsräte nach Briloner Strasse 48 FRBW Erhöhung der Wahlbeteiligung durch § 37.6 BetrVG Sem.-Nr.: 012113-IWIL 34508 Willingen überzeugende Kandidatur und gewinnender Wahlwerbung Ltg: Heike de Vries, Referent: Max Fröhlich, Monica Wüllner Ein Seminar für 21. - 25.01.2013 Göbel‘s Landhotel Betriebsräte nach Briloner Strasse 48 FRBW § 37.6 BetrVG Sem.-Nr.: 012113-IIWIL 34508 Willingen 15. - 19.04.2013 GS Saar/Pfalz Sem.-Nr.:041513KI

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Bildungsurlauber

Bildungsstätte der Arbeitskammer Am Tannenwald 1 66459 Kirkel

Das Renten und Sozialversicherungsrecht Notwendiges Wissen in der Betriebsratsarbeit Ltg: Heike de Vries, Referent: Stephan Brokopf, Bernhard Cwiklinski, Horst Liebendahl Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeit, Teil IV Ltg: Richard Neufang

22. - 26.04.2013 HolidayInn Hamburg Ein Seminar für FRBW Betriebsräte nach Billwerder Neuer Deich 14 Sem.-Nr.: 042213HH 20539 Hamburg § 37.6 BetrVG

Der gläserne Betrieb – Datenschutz und soziale Netzwerke im Hinblick auf die Betriebsratswahlen 2014 Ltg: Heike de Vries, Referent: Jochen Brandt

Ein Seminar für 23. - 27.06.2013 Villa La Collina – Cadenabbia Betriebsräte nach Via Roma 11 FRBW § 37.6 BetrVG und Sem.-Nr.: 062313CAD Italien -22011 Cadenabbia (Co.) Bildungsurlauber

Demographischer Wandel: Risiken und Nebenwirkungen für die Arbeitnehmerschaft Ltg: Heike de Vries, Referent: Stefan Brokopf n.n.

23. - 27.09.2013 GS Saar/Pfalz Sem.-Nr.: 092313KI

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Bildungsurlauber

Bildungsstätte der Arbeitskammer Am Tannenwald 1 66459 Kirkel

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeit, Teil IV Ltg: Richard Neufang

07. - 11.10.2013 GS Saar/Pfalz Sem.-Nr.: 100713KI

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Bildungsurlauber

Bildungsstätte der Arbeitskammer Am Tannenwald 1 66459 Kirkel

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeit, Teil IV Ltg: Richard Neufang

20. -25.10.2013 Gästehaus Germania, Ein Seminar für FRBW Betriebsräte nach Strandpromenade 33, Sem.-Nr.: 102013WA § 37.6 BetrVG und 26486 Wangeooge Bildungsurlauber

Betriebsratswahlen 2014 Das Zusammenspiel von Wahlvorstand und Betriebsrat bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen Ltg: Heike de Vries, Referent: Horst Liebendahl n.n.

Ein Seminar für 21. - 25.10.2013 Bildungszentrum Hambachtal Betriebsräte nach 55765 Oberhambach GS Saar/Pfalz § 37.6 BetrVG und Sem.-Nr.:102113KI Bildungsurlauber

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeit, Teil IV Ltg: Richard Neufang

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DGZ . 11/12 2012

FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK . IMPRESSUM

IMPRESSUM DGZ Deutsche Gewerkschafts-Zeitung Magazin der Christlichen Gewerkschaften Herausgeber Christliche Gewerkschaft Metall v.d.gf. HV, Adalbert Ewen Jahnstraße 12 70597 Stuttgart Tel. 0711 2484788-0 Fax 0711 2484788-21 [email protected] www.cgm.de Für die mit der CGM kooperierenden Einzelgewerkschaften (CGBCE, CGDE, KFG, Union Ganymed): Adalbert Ewen Eisenbahnstraße 25 66117 Saarbrücken

Informationsmaterial Interessieren Sie sich für unser Angebot oder für ein bestimmtes Seminar? Wir senden Ihnen gerne unser Seminarprogramm und alle wichtigen Informationen zu Teilnahmegebühren und -bedingungen zu.

Einfach Coupon ausschneiden und absenden an: Franz-Röhr-Bildungswerk e.V. Grabenstraße 95 47057 Duisburg Name -------------------------------------------------- Vorname ---------------------------------------Straße, Nr. -------------------------------------------- PLZ, Wohnort ---------------------------------Telefon -----------------------------------------------E-Mail -------------------------------------------------

Redaktion Carolin Hänßler (cah), Adalbert Ewen (ewe), Detlef Lutz (dl), Reinhardt Schiller (ril), Marina Porrmann (por), Nico Schuler (sn), Dr. Dieter Leopold (lp)

Datum, Unterschrift --------------------------------------------------------------------------------------

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Hinweise zur Teilnahme Hinweise für die Freistellung vom Betrieb: In den Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetzen beantragen die Teilnehmer/innen ihre bezahlte Freistellung vom Betrieb nach den Vorschriften dieser Gesetze. Die Anerkennung unserer Seminare beantragen wir bei den zuständigen Ministerien. Die für die Freistellung erforderlichen Aktenzeichen erhalten Sie, sobald uns der Anerkennungsbescheid vorliegt. Beantragen Sie sofort den Bildungsurlaub formlos bei Ihrem Arbeitgeber, ansonsten tarifpolitische Freistellungsansprüche prüfen bzw. Jahresurlaub beantragen. Betriebsratsmitglieder erwirken einen Freistellungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Den Firmen werden die effektiven Seminarkosten gem. § 40 BetrVG von uns in Rechnung gestellt. Unsere Seminare erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Anforderungen. Nur wenn der Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht durchsetzbar ist, lassen sich Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 7 BetrVG freistellen. Sie zahlen dann die o. a. Teilnehmergebühren. Abmeldungen können nur schriftlich erfolgen.

Fotos DGZ-Redaktion www.fotolia.de Erscheinung Die DGZ erscheint zweimonatlich im Eigenverlag der Christlichen Gewerkschaft Metall, Stuttgart. Der Bezugspreis beträgt jährlich 12 Euro zzgl. Zustellgebühr. (Für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.) Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen.

DGZ . 11/12 2012

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IHRE ANSPRECHPARTNERIN RUND UM DIE DGZ: WIR WÜNSCHEN IHNEN FRÖHLICHE WEIHNACHTEN UND EINEN GUTEN RUTSCH! Das richtige Lösungswort senden Sie bitte bis zum 06. Dezember 2012 an:

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Carolin Hänßler [email protected] Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder, Texte, Kritik & Lob ... Unser „Postfach“ ist immer für Sie geöffnet. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 06. Dezember 2012

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