China Zoll - IHK Würzburg-Schweinfurt

March 16, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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MERKBLATT Zollbestimmungen – CHINA

In China gibt es weiterhin bestimmte Importverbote, Einfuhrquoten, Lizenzen, Registrierungsbestimmungen, Genehmigungen sowie Notifizierungen. 1. Exporthinweise 1.1 Einfuhrverbot Für bestimmte Waren gilt ein allgemeines Einfuhrverbot. Hierzu zählen insb. Rückstände, Sekundärrohstoffe, Altwaren bzw. Schrott (z.B. aus/von Tierhaaren, Schlacken, Chemikalien wie PCB-, PCT- oder PBB-haltige Erdölderivate und Pharma-Abfall, Kautschuk, Leder, Textilien, Edelmetallen, Batterien und Akkumulatoren), Opium, Asbest, gewisse chem. Substanzen, Ammonium- und Kaliumnitrat. Ferner sind zahlreiche gebrauchte mechanische und elektronische Geräte von der Einfuhr ausgenommen. 1.2 Einfuhrlizenzen Es gibt eine allgemeine und eine automatische Einfuhrlizenz, die jeweils eine Gültigkeit von sechs Monaten bzw. einem Jahr besitzen. Allgemeine Einfuhrlizenzen werden auf ozonreduzierende (FCKW- und FKW-haltige) Substanzen beschränkt. Automatische Einfuhrlizenzen werden v.a. für Fleisch, Milchprodukte, Speiseöle, Tabakprodukte, diverse Edelmetalle und deren Produkte, Kohle, bestimmte Erdölderivate, Grundstoffe der Kunststoffindustrie, Düngemittel, Papier und Pappe für Recyclingzwecke, Waren aus Eisen, Stahl oder Kupfer sowie Maschinen- und Elektronikwaren verlangt. Außerdem werden Einfuhrlizenzen für Güter verlangt, die einem doppelten Verwendungszweck zugeführt werden können, wobei hierbei insb. bestimmte Toxine, Drogen und deren Vorläuferstoffe, Vaccine sowie radioaktive Elemente und Isotope zu nennen sind. Alle Einfuhrlizenzen müssen im Voraus durch den Importeur beantragt werden. 1.3 Registrierungen Einer Registrierung durch die zuständige chinesische Behörde unterliegen Medizinprodukte und Pharmazeutika, die für die Human- oder die Veterinärmedizin bestimmt sind, sowie Kosmetika, Pestizide, Farben und bestimmte toxische Chemikalien, die erstmal nach China importiert werden. Weiterhin gibt es Bestimmungen über die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten. So IHK Würzburg-Schweinfurt, Mainaustraße 33, 97082 Würzburg Ansprechpartner: Kurt Treumann, Tel. 0931 4194–309, E-Mail: [email protected] Jürgen Rosenberger, Tel. 0931 4194-325, E-Mail: [email protected], Silvia Engels-Fasel, Tel. 0931 4194-247, E-Mail: [email protected] -1-

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müssen sich ausländische Exporteure von Metallschrott und anderen Abfällen sowie Unternehmen, die mit Rohdiamanten handeln, registrieren lassen. Im Fall von Lebensmitteln muss sowohl der ausländische Exporteur als auch der chinesische Importeur beim AQSIQ (dem Hauptamt für Qualitätskontrolle und Quarantäne) registriert sein. Eine Registrierung von erlaubten Inhaltsstoffen in Reformkost und Nahrungsergänzungsmitteln (Health Food) ist erforderlich. 2. Kategorisierung von Außenwirtschaftsbeteiligten Seit April 2008 werden alle Außenwirtschaftsbeteiligten durch die zuständige chinesische Zollbehörde in fünf verschiedenen Kategorien eingeteilt. Hierbei stuft die Zollaufsicht Unternehmen in die Kategorien AA, A, B, C oder D ein. Dies geschieht nach Handelsvolumen, Qualität des Managements zur Erfüllung der Zollbestimmungen und Einschätzung der Handelssicherheit. Die erste Einstufung wird grundsätzlich in die Kategorie B vorgenommen. Nach Ablauf eines Jahres kann die Unternehmensleitung einen Antrag auf Höherstufung stellen, wobei immer nur die nächsthöhere Kategorie gewährt wird. Die Prüfung der Höherstufung dauert 1-6 Monate. Die Einstufung entscheidet darüber, ob Zollkontrollen immer, häufig oder nur stichprobenartig durchgeführt werden und bestimmt die Zolldokumente. 3. Devisenvorschriften Die Einfuhr von Devisen, auch im Reiseverkehr, ist bis zur Höhe von 20.000 RMB erlaubt. Ab einem Gegenwert von 5.000 USD ist eine Devisendeklaration bei der Einfuhr erforderlich. Das Rücktauschrecht von Yuan in Devisen bei Ausreise ist beschränkt.

4. Export und Begleitpapiere 4.1 Handelsrechnung Die Handelsrechnung muss in 2-facher Ausfertigung und in englischer Sprache vorliegen. Für die Verzollung sind ordnungsgemäß unterschriebene Rechnungen mit den nachfolgenden Angaben erforderlich: 

Verkäufer und Empfänger (Name, Anschrift, Staat)



Name und Anschrift des Frachtführers



Käufer (falls abweichend vom Empfänger)



Ursprungsland



Ort und Datum der Ausstellung



Rechnungsnummer und –datum



Angabe über die Beförderung unter Angabe der Fracht- und Versicherungskosten IHK Würzburg-Schweinfurt, Mainaustraße 33, 97082 Würzburg Ansprechpartner: Kurt Treumann, Tel. 0931 4194–309, E-Mail: [email protected] Jürgen Rosenberger, Tel. 0931 4194-325, E-Mail: [email protected], Silvia Engels-Fasel, Tel. 0931 4194-247, E-Mail: [email protected] -2-

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Liefer- und Zahlungsbedingungen, einschließlich FOB- und CIF-Angaben



Zeichen, Anzahl, Art und Nummern der Packstücke



genaue Warenbezeichnung, einschließlich der verwendeten registrierten Marken und Warenzeichen und der entsprechenden HS-Unterposition



Brutto- und Nettogewichte und Qualität



Einzelpreise und Gesamtbetrag

Auch Kopien müssen original unterschrieben sein. Fob-Wert, cif-Kosten und cif-Wert sind getrennt aufzuführen. Bescheinigungen sind nicht erforderlich. 4.2 Packliste Für die Verzollung von Warenlieferungen in China ist eine Packliste erforderlich. Sie muss im Original auf Chinesisch oder Englisch vorliegen und folgende Daten enthalten: 

Name und Anschrift des Verkäufers und Käufers



Marke, Nummer, Anzahl und Art der Packstücke



genaue Maße der Packstücke und Warenbezeichnung



Warenauflistung der einzelnen Packstücke



klare Brutto- und Nettogewichte für jedes Packstück

4.3 Ursprungszeugnis Ursprungszeugnisse sind im Allgemeinen nicht vorgeschrieben. Sie können aber vom Käufer der Ware gefordert werden. Falls ein Ursprungszeugnis benötigt wird, ist ratsam als Ursprungsland für Waren aus Deutschland „Federal Republic of Germany (European Community)“ anzugeben.

4.4 Fracht- und Versanddokumente Für die Seefracht benötigt man ein Konnossement, die Luftfracht einen Luftfrachtbrief, Bahnfracht einen Internationalen Bahnfrachtbrief, der sowohl COTIF- als auch OSJD-Regelungen befolgt (CIM/SMGS Consignment Note).

4.5 Weitere Begleitpapiere Phytosanitäres Zertifikat: lebende Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut, ggf. auch pflanzliche Produkte Veterinäres Zertifikat: lebende Tiere, tierische Produkte IHK Würzburg-Schweinfurt, Mainaustraße 33, 97082 Würzburg Ansprechpartner: Kurt Treumann, Tel. 0931 4194–309, E-Mail: [email protected] Jürgen Rosenberger, Tel. 0931 4194-325, E-Mail: [email protected], Silvia Engels-Fasel, Tel. 0931 4194-247, E-Mail: [email protected] -3-

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Fangbescheinigung für Fischereierzeugnisse: bestimmte Fischereierzeugnisse Konformitätszertifikat: für bestimmte Waren besteht eine Pflichtzertifizierung im Rahmen des CCC-Progamms (China Compulsory Certification). Es ist 5 Jahre gültig; eine Verlängerung soll spätestens 90 Tage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Analysezertifikat: verarbeitete Lebensmittel und bestimmte Chemikalien, vor allem Substanzen und Produkte der Pharma- und Kosmetikindustrie sowie landwirtschaftlich verwendete Chemikalien Freiverkäuflichkeitsbescheinigung: Substanzen und Produkte der Pharma- und Kosmetikindustrie Inspektionszertifikat: Für bestimmte Waren benötigt man ein Inspektionszertifikat, das von der zuständigen Inspektionsgesellschaft ausgestellt wird. Restriction of the Use of Hazardous Substances-Zertifikat (RoHS-Zertifikat): Nachweis, dass der Anteil bestimmter Schadstoffe in elektrischen und elektronischen Geräten innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzwerte liegt. Kimberley-Prozess-Zertifikat: Rohdiamanten Sicherheitsdatenblatt: Pestiziden, Pharmazeutika für die Human- und Veterinärmedizin und andere Chemikalien 5. Zollfreigebiete In China existieren 15 Zollfreigebiete (Dalian, Fuzhou, Guangzhou, Haikou, Ningbo, Qingdao, Shanghai, Shantou, Tianjing, Xiamen, Xiangyu, Zhangjigang, Zhuhai sowie Futian und Shatoujiao), darunter sechs Sonderwirtschaftszonen (Hainan, Pudong, Shenzhen, Shantou, Zhuhai und Xiamen). Die Betriebe, die in den Zollfreizonen angesiedelt sind, genießen drei Vergünstigungen: 1. Produkte können für die Lagerhaltung und die Verarbeitung zollfrei eingeführt werden. 2. Ausländische Unternehmen können im Unterschied zu Firmen in anderen Gebieten auch weiterhin Investitionsgüter zollfrei importieren. 3. Devisenkontrollen sind nicht so streng wie im restlichen Gebiet. 6. Zölle Der chinesische Zolltarif basiert auf dem Harmonisierten System (HS) von 2012 und gliedert sich dementsprechend. Bei den Zollsätzen gibt es Wertzollsätze und spezifische Zollsätze. Der Höchstzollsatz wird z.B. auf bestimmten Weizen, Reis und Wermutwein angewandt. Zollfrei können u.a. Grundnahrungsmittel, Holz und bestimmte Maschinen eingeführt werden. BemesIHK Würzburg-Schweinfurt, Mainaustraße 33, 97082 Würzburg Ansprechpartner: Kurt Treumann, Tel. 0931 4194–309, E-Mail: [email protected] Jürgen Rosenberger, Tel. 0931 4194-325, E-Mail: [email protected], Silvia Engels-Fasel, Tel. 0931 4194-247, E-Mail: [email protected] -4-

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sungsgrundlage ist der CIF-Wert der Ware. Der CIF-Wert umfasst die Kosten, die Versicherung und die Fracht. 7. Weitere Abgaben Mehrwertsteuer: Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der verzollte Warenwert zzgl. weiterer Steuern und Abgaben. Der Normalsteuersatz beträgt 17 %, ein ermäßigter Steuersatz beträgt 13 %. Konsumsteuer: Fällt an für Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren, Mineralöle, kosmetische Artikel, Feuerwerkskörper, Kfz-Reifen, bestimmtes Holz, Schmuckwaren, Perlen und Edelsteine, Kraftfahrzeuge und Motorräder, Jachten und andere Vergnügungsboote, Armbanduhren, Golfschläger und –bälle. 8. Verpackungs- und Markierungs- und Etikettierungsvorschriften 8.1 Verpackungsvorschriften Aufgrund der schwierigen und großteils schlechten Transportmöglichkeiten sollen nur besonders stoßfeste, widerstandfähige und wasserdichte Verpackungsmaterialien gewählt werden. In Bezug auf die Markierungen sollen vom Importeur Anweisungen angefordert werden und diese genau befolgt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sollten Anschrift, Inhaltsangabe etc. in Englisch erfolgen.

8.2 Markierungsvorschriften Die korrekte Markierung aller Lieferungen nach China lautet: „People´s Republic of China“. Andere Bezeichnungen sind streng zu vermeiden. Die Markierung sollte klar, deutlich und unverwischbar in chinesischer und zusätzlich in englischer Sprache erfolgen. Der Verkauf von Importerzeugnissen in der VR China ist nicht zugelassen, wenn Gebrauchsanweisungen oder Beschriftungen nicht in chinesischer Sprache abgefasst sind. Auf der Verpackung sollte immer die Vertragsnummer, der Zielhafen, das Ursprungsland und das Produkt eindeutig markiert sein. 8.3 Etikettierungsvorschriften Die Etiketten müssen in chinesischer Sprache folgenden Mindestinhalt aufweisen: 

Name und Anschrift des Herstellers



Registrierungsnummer des Herstellers in China



Produktart



Marke IHK Würzburg-Schweinfurt, Mainaustraße 33, 97082 Würzburg Ansprechpartner: Kurt Treumann, Tel. 0931 4194–309, E-Mail: [email protected] Jürgen Rosenberger, Tel. 0931 4194-325, E-Mail: [email protected], Silvia Engels-Fasel, Tel. 0931 4194-247, E-Mail: [email protected] -5-

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Zutatenliste



Nettogewicht



Lagerungsbedingungen



Herstellungs- und Mindesthaltbarkeitsdatum



Zubereitungshinweise



Chargennummer



Ursprungsland

Eine nachträgliche Etikettierung in China ist möglich. Eine Abstimmung mit dem Importeur ist erforderlich. Für Säuglingsnahrung müssen zusätzliche Angaben wie Nährstoffe und –werte, Altersgruppe, Name und Adresse des chinesischen Importeurs bereitgestellt werden. Für Konsumgüter, wie z.B. Haushaltsgeräte und Lampen, ist eine Energieverbrauchskennzeichnung vorgeschrieben, die folgende Angaben enthält: 

Name des Herstellers



Produktspezifikation



Energieeffizienzklasse



Energieverbrauch



Angewandte Norm zur Bestimmung der Energieeffizienz

Stand: September 2014

IHK Würzburg-Schweinfurt, Mainaustraße 33, 97082 Würzburg Ansprechpartner: Kurt Treumann, Tel. 0931 4194–309, E-Mail: [email protected] Jürgen Rosenberger, Tel. 0931 4194-325, E-Mail: [email protected], Silvia Engels-Fasel, Tel. 0931 4194-247, E-Mail: [email protected] -6-

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