CDN 2015 V5.ppt [Schreibgeschützt] [Kompatibilitätsmodus]

March 15, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Sportliche Fortbildung und Kanada erleben! Sunshine Village Banff, Lake Louise und Kicking Horse – die besten Skigebiete Kanadas! Dazu 2 Tage in Vancouver, der Perle des Pazifiks. Besonderheit: Freunde und Familie sind ebenfalls herzlich willkommen, damit sich die lange Anreise richtig lohnt!

ab 1.729 EUR p.P.!

Die Pazifikmetropole Vancouver erkunden und dann gemeinsam in der wsv-Gruppe die besten und schneesichersten Skigebiete Kanadas erleben – das Ganze mit erfahrener Reiseleitung und zur

Frühbucherrabatt

-100 EUR ! Nur bis 30.06.14

idealen Jahreszeit! Nach 2 Übernachtungen in Vancouver (optional) geht es mit einem kurzen Inlandsflug nach Calgary, wo wir unsere Minivans abholen. Banff, Lake Louise und Kicking Horse stehen dann auf dem Programm.

Der Skipass ist gültig in den besten und größten Skigebieten Kanadas! Abwechslung und Herausforderung sind garantiert, dazu eine herrliche Berglandschaft. Auf dem Programm steht die Verbesserung des Fahrkönnens in jeder Lage und je nach Schneebedingungen Buckelpiste oder Freeride. Abends besteht die Möglichkeit, gemeinsam die Restaurants und Bars in Banff bzw. Golden zu erkunden oder in Hot Tub oder Sauna zu entspannen. Unsere mitreisenden wsv-Ausbilder kennen sich vor Ort aus und freuen sich auf eine unvergessliche Woche mit euch!

Fakten und Inklusivleistungen: ü Air Canada Flüge Economy Frankfurt – Calgary Vancouver–Calgary–Frankfurt 12.02.-22.02. inkl. Gebühren u. Steuern (zzgl. Skigepäck) ü Inkl. 1 Mietwagen pro 5 Pers. Klasse Minivan ab Calgary Flughafen inkl. 1. Tankfüllung, Versicherungen u. Skigepäckträger ü Inkl. 7 Übernachtung in Banff und Kicking Horse ü Inkl. 2 Übernachtungen in Vancouver ü Inkl. 4 Tage Skipass Tri-Area (Banff, etc.) ü Inkl. 2 Tage Skipass Kicking Horse ü Reisebetreuung vor Ort, Sicherungsschein

Optionen: ü Innerdeutsche Zubringerflüge ab 30 € ü direkte Anreise nach Calgary am 14.02. – ohne Vancouver Aufenthalt abzgl. 70 € ü individuelle Verlängerungsmöglichkeiten auf Anfrage Info mitreisende Freunde oder Familie: Jeder ist willkommen! Vor Ort empfiehlt sich die Einteilung in entsprechende Skigruppen. Bei ausreichend Buchungen wird auch eine skiläuferische Betreuung ohne wsv-Fortbildung angeboten.

Lasst euch dieses Angebot nicht entgehen! Gleich beim wsv anmelden über das Anmeldeformular Veranstalter: Faszination Ski GmbH & Co. KG

Reiseanmeldung Tahoe Kanada Reiseanmeldung Lake Fortbildung Reiseverlauf: Vancouver (Option) Donnerstag, 12.02.2015 - Anreise Wir fliegen mit Air Canada von Frankfurt nach Vancouver. Die Anreise nach Frankfurt kann ganz individuell geplant werden. Zubringerflüge bzw. Bahnfahrten können ab 30 € als Zusatzleistung gebucht werden. Treffpunkt wird der Frankfurter Flughafen sein (vormittags). In Vancouver begeben wir uns ins Hotel Sandman Hotel Vancouver City Centre (Mittelklassehotel) mitten im Theaterdistrikt. Nach dem Check-In im Hotel besteht die Möglichkeit, das Stadtzentrum zu erkunden. Freitag, 13.02. 2015 – Sightseeing in Vancouver Der ganze Tag kann individuell oder in der Gruppe zum Sightseeing, Shopping etc. in Vancouver genutzt werden, z.B. mit dem Hop-On-hop-off Bus, oder zu Fuß entlang der Küste zum Stanley Park mit schönem Blick auf Skyline und Küstengebirge. Samstag, 14.02.2015 – Flug nach Calgary (1) Mit Vancouver: Aus Vancouver erfolgt der Weiterflug nach Calgary (2) Ohne Vancouver: Direktflug mit Air Canada von Frankfurt nach Calgary In Calgary Treffpunkt aller Teilnehmer und Übernahme der Mietwagen. Danach Fahrt nach Banff (ca. 1,5h). Samstag, 14.02.2015 – Freitag 20.02.2015 -Skisafari Banff - Lake Louise– Kicking Horse Die nächsten Tage verbringen wir in den Skigebieten um Banff (4 Nächte) und Kicking Horse (3 Nächte). Beide Hotels liegen in der Nähe vom jeweiligen Ortszentrum. Zu den Skigebieten geht es mit Skibus oder Auto. Ein Highlight ist das Skigebiet Kicking Horse bei Golden mit 1.200m Höhendifferenz. Die Skigebiete in der Region sind ein absoluter Traum zum Freeriden, Powdern und Buckeln! Hinzu kommen herrliche Fotospots wie der Gletschersee Lake Louise mit dem berühmten „Chateau Lake Louise“ und der Emerald Lake. Persönliches Fahrkönnen, sportliches Skifahren und vor allem Freeriden steht an den 6 Skitagen auf dem Programm, und wir werden uns oft in anspruchsvollem Gelände aufhalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir außerhalb der gesicherten Skigebiete fahren. In Kanada gibt es innerhalb der Skigebiete unpräpariertes Gelände in Hülle und Fülle. Wer mit Partner o. Freunden anreisen möchte, kann das gerne tun! Die Skigebiete bieten alle eine große Vielfalt an Pisten aller Schwierigkeitsgrade (Hinweis: die Reise ist jedoch nicht für Anfänger geeignet). Samstag, 21.02.2015 – Abreise Autofahrt nach Calgary (ca. 4-5h), Rückgabe der Mietwagen, Direktflug nach Frankfurt. Sonntag, 22.02.2015 – Ankunft in Frankfurt Ankunft in Frankfurt (vormittags) und individuelle Weiterreise nach Hause. Allgemeine Infos: Da die Reise von Faszination Ski organisiert wird müsst ihr, anders als sonst üblich, die Fortbildung (Instructor oder DSV-Grundstufe) zusätzlich für günstige 60 € buchen. Der wsv ist nur Vermittler der Reise und erhebt dies als Bearbeitungsgebühr inkl. Verlängerung der ISIA-Marke. Die Anmeldung bitte an den wsv schicken. Wir, die wsv-Ausbilder, die diese Reise begleiten, kennen uns vor Ort aus und werden uns bemühen, euch eine unvergessliche Woche zu organisieren. Zusätzlich zum Skiprogramm werden wir uns auch um ein gemeinsames Abendprogramm bemühen. Dazu gehört z. B. abends gemeinsam essen zu gehen, Après-Ski auf kanadisch und die Erkundung von Vancouver. Für mitreisende Partner werden wir eine skiläuferische Betreuung anbieten, soweit sich min. 8 Personen hierfür anmelden. Verlängerung: Wer möchte, kann seinen Aufenthalt verlängern. Die Flugtickets können individuell an eure Urlaubsplanung angepasst werden. Solange die entsprechenden Buchungsklassen noch verfügbar sind, entstehen euch keine Mehrkosten! Hierzu bitte entsprechendes Feld ankreuzen und ein individuelles Angebot erstellen lassen.

Reiseanmeldung Fortbildung Kanada Reiseanmeldung Lake Tahoe Inklusivleistungen: • Inklusivleistungen: Flüge (AC) Frankfurt–Calgary-Vancouver–Calgary–Frankfurt inkl. Gebühren (zzgl. Skigepäck) • •Flüge 1 Mietwagen pro 5 Pers. (7-Sitzer) Calgary Flughafen inkl. 1.inkl. Tankfüllung Versicherungen (UA) Frankfurt–San Francisco,ab/bis Reno–S. Francisco–Frankfurt Gebührenu.(Skigepäck +140 EUR) • •14Mietwagen Nächte im pro Banff International Hotel, 3 Nächte Hotel Kicking Horse, 2 Nächte Hotel in Vancouver 5 Pers. (7 Sitzer) ab San Francisco Flughafen bis Reno inkl. 1. Tankfüllung u. Vers. • •14Nacht Tage-Skipass Banff/Lake Louise, 2inkl. Tage-Skipass in Kicking Horse im Best Western El Rancho, kontinentalem Frühstück • •7Reisebetreuung vor Ort und Sicherungsschein Nächte im Forest Suites Resort, inkl. kontinentalem Frühstück • •66Tage TageSki Fortbildung/Skibetreuung in dergültig wsv Bearbeitungsgebühr 60 €Kirkwood, enthalten)Alpine Meadows, Tahoe interchangeable (ist Liftticket in Heavenly, Squaw von Valley, Mount Rose, Sierra at Tahoe und Northstar Option ohne Vancouver: •Reisebetreuung vor Ort und Sicherungsschein • Flug Frankfurt-Calgary-Frankfurt, ab Samstag 14.02. an Sonntag 22.02. Frankfurt • Zusatzkosten: Ohne 2 Nächte Hotel in Vancouver •Skigepäck +70 EUR pro Strecke, beim Check-In zu bezahlen Zusatzkosten: •Ausbildung durch WSV-Lehrteam (soweit gebucht, dann 60 € statt 43 € WSV Bearbeitungsgebühr) • •Verpflegung Skigepäck ca. 95 € und pro Strecke, Mittags Abends beim Check-In zu bezahlen (Alternative: Skier vor Ort mieten) • •Benzinkosten Verpflegung vor Ort für die Mietwagen (werden auf alle Teilnehmer umgelegt) • •Verlängerung Benzinkostenbzw. und Stop-over-Programm Parkgebühren für die (soweit Mietwagen (werden auf alle Teilnehmer umgelegt) gewünscht) • Transfer Flughafen Vancouver zum Hotel hin und rück Preise: Preise: Hotels Best Western plus El Rancho und Forest Suites Resort, jeweils inkl. kontl. Frühstück, Doppelzimmer, Belegung 1.879,--p.p.P.P.Zzgl. zzgl.Bearbeitungsgebühr Bearbeitungsgeb. Doppelzimmer 2-er 2 Queen Size Betten, 2 er Belegung € €1.877,-Doppelzimmer, 3-er Belegung 1 Zustellbett € 1.839,-p. P. zzgl. Bearbeitungsgeb. DZ 2 Queen Size Betten, 1 Zustellb. 3 er Belegung € 1.802,-- p. P. Zzgl. Berbeitungsgebühr Aufpreis Zimmer mit 1-er Belegung auf Anfrage Aufpreis Zimmer mit 1 er Belegung € 360,-- p. P. (optional) Anschlussflüge 30,--p.p.P.P.(optional) (optional) Anschlussflügeinnerh. innerh.Deutschlands Deutschlandsvorbehaltl. vorbehaltl.Verfügbarkeit Verfügbarkeitab ab € + € 30,-Bearbeitungsgebühr wsv (inkl. Fortbildung) + € 60,-- p. P. (obligatorisch) Option ohne Vancouver 70,--p.P. p. P. (optional) Bearbeitungsgebühr WSV (ohne Ausbildung) € - € 43,-Frühbucherrabatt bis 30.06.2014 € 100,-p. Bearbeitungsgebühr WSV (mit Ausbildung) € 60,-- p.P.P.(optional) Hauptanmelder: Hauptanmelder (Name wie im Reisepass angegeben): ___________________ ________________________________ Name Vorname Geburtsdatum __________________________ _____________________________________ Name ___________________ __________________________ Straße Straße ___________________ __________________________ Telefon Telefon

Vorname Geburtsdatum ________________________________ _____________________________________ PLZ,Ort Ort PLZ, ________________________________ _____________________________________ E-Mail E-Mail

Doppelzimmer (1.877 €) q Dreibettzimmer (1.802 Doppelzimmer (1.879 €) €) qq Einzelzimmer (2.237 Dreibettzimmer (1.839 €) €) qq ohne Ausbildung ( 43 €) qq Fortbildung mit Ausbildung 60€) €) qq ohne Vancouver (- (70 Frühbucherrabatt (- 100 €) q

WeiterePersonen Personen: Weitere (Name wie im Reisepass angegeben : ________________________________ Doppelzimmer (1.877 _____________________________________ Doppelzimmer (1.879 €) €) qq Vorname Geburtsdatum Dreibettzimmer (1.802 Vorname Geburtsdatum Dreibettzimmer (1.839 €) €) qq ohne Ausbildung ( 43 €) qq _____________________________________ Fortbildung ________________________________ mit Ausbildung 60€) €) qq PLZ, Ort ohne Vancouver (- (70 PLZ, Ort _____________________________________ Frühbucherrabatt (- 100 €) q Telefon E-Mail ___________________ ________________________________ -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Telefon E-Mail __________________________ _____________________________________ Doppelzimmer (1.879 €) q ___________________ ________________________________ Doppelzimmer (1.877 Name Vorname Geburtsdatum Dreibettzimmer (1.839 €) €) qq Name Vorname Geburtsdatum Dreibettzimmer (1.802 €) qq __________________________ _____________________________________ Fortbildung ohneVancouver Ausbildung ( - ( 70 43 €) €) qq Straße PLZ, Ort Ohne ___________________ ________________________________ mit Ausbildung ( 60 €) qq __________________________ _____________________________________ Frühbucherrabatt (- 100 €) Straße PLZ, Ort Telefon E-Mail ___________________ ________________________________ Telefon E-Mail Wir interessieren uns für eine Verlängerung vor Ort. Bitte kontaktieren Sie uns zur Absprache. q ___________________ __________________________ Name Name __________________________ ___________________ Straße Straße __________________________

Ich interessiere mich für Stop-over-Programm eine Verlängerung Ort.KG. Bitte kontaktieren Sie uns zur Absprache. Veranstalter der Reise undein damit Leistungsträger istbzw. Faszination Ski GmbH vor & Co. Der wsv ist ausschließlich Vermittler der Reiseleistungen. _____________________________ _____________________________ Datum Unterschrift Datum Unterschrift

BITTE AN DEN WSV SCHICKEN! Fax:02354-6062 oder E-Mail: [email protected] BITTE AN DEN WSV SCHICKEN

Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern der Anmelder eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung ohne Verzögerung. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor. 2. Bezahlung Bei Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 10 % vom Reisepreis pro Person, sofern Ihnen mit der Buchungsbestätigung ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist. Die Restzahlung wird fällig 30 Tage vor Reisebeginn, eingehend beim Veranstalter. Die Aushändigung/Zustellung Ihrer Reiseunterlagen erfolgt 14 Tage vor Reiseantritt. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Unterlagen nicht verpflichtet; wir können Ihnen in diesem Fall eine Nachfrist setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Rücktrittsentgelte und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Sollten Sie trotz ordnungsgemäßer Zahlung nicht bis spätestens 1 Woche vor Abreise in Besitz Ihrer Reiseunterlagen sein, bitten wir Sie um Benachrichtigung. Wird eine Reise wegen Fehlens der Reisedokumente aus einem von Ihnen zu vertretenden Umstand nicht angetreten, so wird dies wie ein Rücktritt behandelt. 3. Leistungen/ Reiseprogramm Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Ggf. bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. 4.2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen, z. B. Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Pers. bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Diese Rechte haben Sie unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung, die schriftlich erfolgen sollte, beim Veranstalter. Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gem. § 651 BGB. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale: bis 46 Tage vor Reiseantritt 20 % 45 bis 31 Tage vor Reiseantritt 80 % ab 30. Tag vor Reiseantritt 90% 5.2. Ersatzpersonen: Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch Dritte ersetzen lassen, wenn Sie uns dies entsprechend mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, behalten wir unseren Anspruch auf den kompletten Reisepreis. Wir zahlen jedoch an den Reisenden ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 7.1 Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. 7.2

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zu Last.

Maßnahmen oder Streiks können den Veranstalter ebenso veranlassen, die Reise abzusagen. Wir werden Sie in beiden Fällen unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung Faszination Ski & Golf GmbH & Co. KG, Sitz der Gesellschaft: Weinheim Registergericht Mannheim HRB 700738 Geschäftsführung: Manuela Dübler

zukommen lassen und den eingezahlten Reisepreis erstatten. 8. Verlust, Beschädigung und Verspätung von Reisegepäck Bei Reisegepäck sind Beschädigung und Verlust oder Verspätung sofort dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. 9. Haftung des Reiseveranstalters 9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung; 2. Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers; 3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben; 4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Wir haften nicht für die Angaben in Orts-, Hotel oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten. 9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 9.3. Faszination Ski haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. 9.4. Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetztes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführer für Tod oder Verletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. 10. Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung des Veranstalters für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind ,ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 11. Gewährleistung 11.1 Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. 11.2 Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung) . Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. 11.3 Kündigung des Vertrages Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklären wir; dass Abhilfe nicht möglich ist, und ist die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweissicherungsgründen Schriftform notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. 12. Mitwirkungspflicht Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserem örtlichen Vertreter im Zielgebiet zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurden. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Generell sind Sie für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn die Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Reisenden die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, geben auch z.B. das Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa. 15. Unwirksamkeit Einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 16. Miete von Fahrzeugen Bei Anmietung von Fahrzeugen muss im vor Ort zu unterzeichnenden Mietvertrag jede Person aufgeführt werden, die das Fahrzeug fahren soll. Wird ein Mietfahrzeug von anderen Personen gefahren, entfällt der Versicherungsschutz. 17. Information über die Identität des ausführenden Luftfrachtführers Faszination Ski GmbH & Co. KG informiert die Reisenden bereits bei Buchung der Reise über die Identität des ausführenden Luftfrachtführers. Wenn dieser zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, erfolgt die Information, sobald bestimmt ist, wer die Beförderung durchführt. 18. Gerichtsstand Gerichtsstand für Vollkaufleute, die Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Weinheim. Faszination Ski & Golf GmbH & Co. KG, Sitz der Gesellschaft: Weinheim Registergericht Mannheim HRB 700738 Geschäftsführung: Manuela Dübler

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