Bürgerkurier - in der Stadt Bismark

May 5, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Bürgerkurier

Amtliches Mitteilungs- und Verkündungsblatt 26. Oktober 2012

Nr. 09

7. Jahrgang

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

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Nr. 09/2012

2. Demografie-Kongress des Landes Sachsen-Anhalt 10. bis 11. Oktober 2012 in Magdeburg „Sachsen-Anhalt 2030 - Die Chancen im demografischen Wandel“ Der demografische Wandel stellt für alle Handlungsebenen und Verantwortungsbereiche in unserem Land eine gesellschaftliche wie politische Herausforderung dar, die sowohl mit Risiken und Belastungen als auch mit Chancen und Entwicklungsperspektiven verbunden ist. Die Aufgabe der Landesregierung ist es dabei, unser Land strukturell sowie in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht rechtzeitig auf die demografischen Veränderungen einzustellen und zu sensibilisieren. Der 2. Demografie-Kongress, an dem auch Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und der Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Thomas Webel, teilnahmen - hatte das Ziel zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes SachsenAnhalt beizutragen. Mit Mitteln der Technischen Hilfe aus der EUStrukturfondsförderung EFRE sowie unter Einbeziehung regionaler wirtschaftlicher Akteure und Wirtschaftseinrichtungen wurde aufgezeigt, wie langfristig Fachkräfte gewonnen und vor allem junge Menschen in der Region gehalten werden Hier auf dem Foto Bürgermeisterin Frau Schlüsselburg im Pausengespräch mit Heike Winkelmann, Landgesellschaft Sachsen-Anhalt, Dirk Michaelis, Baudezernent Landkreis können. Gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Stendal und Herrn Köhler, Leiter der Stabsstelle Demografie Land Sachsen-Anhalt, der Verwaltung sowie dem teilnehmenden Publi- für die Förderung der Anpassungsstrategie „Bismark 2025“ zuständig war und seinen kum wurden unter dem Motto „Sachsen-Anhalt Arbeitsbesuch in Bismark ankündigte. 2030“ Maßnahmen aufgezeigt und Visionen entwickelt, wie Sachsen-Anhalt wirtschaftlich gestärkt und als Hei- Unsere Bürgermeisterin, Frau Schlüsselburg, vertrat die Einheitsgemat liebens- und lebenswerter gestaltet werden kann. Aufbauend auf meinde Stadt Bismark (Altmark) auf diesem Kongress. Dabei konnte dem transnationalen Projekt YURA wurde in einem Workshop mit sie auf die zu Beginn des Jahres vorgestellte Anpassungsstrategie jungen Menschen ihre Visionen „Sachsen-Anhalt 2030“ diskutiert. „Bismark 2025“ verweisen.

Ankündigung - 21. Klädener Adventsmarkt rund um den Klädener Schlossplatz 1. Adventssonntag am 02. Dezember von 10:00 bis 18:00 Uhr Auch in diesem Jahr findet am 1. Advent der Klädener Adventsmarkt statt, der im vergangenen Jahr bereits sein 20-jähriges Bestehen beging. Traditionell eröffnet Bürgermeisterin Verena Schlüsselburg, gemeinsam mit den Ortsbürgermeistern, Ehrengästen, dem Weihnachtsmann und „Kelles Weihnachtsengeln“ den Adventsmarkt um 10:00 Uhr auf der Bühne vor dem Schloss. Vor der Kulisse des Klädener Schlosses und auf dem Weihnachtsmarktgelände wird den Besuchern viel schönes Vorweihnachtliches geboten. Das macht den Klädener Adventsmarkt seit Jahren so besonders und einzigartig - wie lebende Märchenfiguren, Märchenwald, Märchentante, Schatztruhe und Kinderkarussell. Die Besucher können wundervolle Weihnachtsgeschenke aus den verschiedensten Materialien, wie Holz, Ton, Wolle, Glas und Porzellan auswählen. Neben den 150 Ständen, die Herzhaftes und Süßes anbieten, wird es wieder mehrere anheimelnde Ad-

ventscafes rund um den Schlossplatz geben. Der Geruch nach Zimt, Pfefferkuchen und Glühwein und das besondere Ambiente werden für eine schöne vorweihnachtliche Stimmung sorgen. Das Angebot rund um das Klädener Schloss - u. a.: Märchenwald, Märchenstunde, Weihnachtspostamt Himmelpfort, Kaninchen- und Modelleisenbahnausstellung, Bastelstube im „Alten Schafstall“, im Gutshofstübchen des Schafstalls lässt es sich bei Kaffee und Kuchen verweilen, ebenso im Feuerwehrgerätehaus und im Schloß Kläden. Der Weihnachtsmann kommt mit seinem Gabensack mehrmals am Tag, so dass sich alle Kinder freuen können. Auf der Schlossplatzbühne und auf dem Weihnachtsmarktgelände werden Chorgesang, Drehorgelspieler, Turmbläser und Blasmusiker für eine vorweihnachtliche Stimmung sorgen, so dass sich wieder Jung und Alt aus nah und fern in Kläden wohlfühlen können. Wir freuen uns, auch Sie in Kläden begrüßen zu dürfen. Ein Besuch lohnt sich in jedem Fall. Weitere Infos: Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Tel. 039089 97610 www.stadt-bismark.de, E-Mail: [email protected]

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Kirchengemeinde Deetz sehr aktiv

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Steinfeld(Querstedt: Gleich in zwei Ortschaften ist derzeitig der Wasserverband Stendal/ Osterburg mit Erschließungsarbeiten für eine bessere Schmutzwasserentsorgung tätig. In Steinfeld werden seit dem 08.10.2012 acht Grundstücke am Kleinmöringer Weg durch einen neuen Schmutzwasserkanal erschlossen. In Querstedt ist der Wasserverband seit September tätig. Hier wird die gesamte Ortslage, im Rahmen der Schmutzwasserentsorgung neu erschlossen. Nach Beendigung beider Baumaßnahmen soll das Abwasser der erschlossenen Grundstücke zum Klärwerk nach Kläden übergepumpt werden.

Die Kirchengemeinde Deetz um ihren Vorsitzenden Jürgen Franke beteiligte sich nun schon zum 14. Mal beim Steinfelder Bauermarkt.

Kirchengemeinde Deetz auf dem Steinfelder Bauernmarkt Der schöne Stand war nicht zu übersehen…hier auf dem Foto ein Teil der Helfer und Bäcker nach einem anstrengenden Tag, schließlich verkauften alle von 9:00 bis 17:00 Uhr den leckeren Kuchen - aber es war wieder ein schöner Tag in Steinfeld - war von den Deetzern zu hören. Und so gilt den vielen Helfern, den Bäckern, den Helfern vor und hinter dem Verkaufsstand und allen anderen, die sich beteiligt haben ein ganz herzliches Dankeschön - sagt Jürgen Franke. „Und nächstes Jahr (hoffentlich) auf ein Neues.“

Bismark: Im Rahmen der städtebaulichen Sanierung erfolgen im Jahr 2012 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Dacheindeckung und der Sanierung der Außenfassade in Bismark, Breite Straße 41. Die Sanierung des kommunalen Wohngebäudes befindet sich in der Endphase. Die Dachdeckerarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurden die Schornsteinköpfe und die Regenentwässerung erneuert. Zurzeit finden die Arbeiten an der Dämmfassade statt. Ziel der Maßnahme ist es, den kommunalen Wohnraum sowie das Stadtbild aufzuwerten.

Zum aktuellen Baugeschehen in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Straßenbau in der Ortschaft Grassau Die Arbeiten zum Bau des neuen Regenkanals wurden in der 41. Kalenderwoche abgeschlossen. Nunmehr wird im Rahmen des ersten Bauabschnitts mit dem Bau des Gehweges gegenüber vom Friedhof begonnen. Dem folgt die Auskofferung für den Straßenbau. Auf Grund von nicht vorhersehbaren Verzögerungen im Kanalbau wird sich die Fertigstellung der Baumaßnahme auf den Monat Dezember verschieben.

Dobberkau/Garlipp: Die sanierte Friedhofsmauer in der Ortschaft Dobberkau - im Bürgerkurier berichteten wir darüber, dass Einheitsgemeinde und Ortschaft hier gemeinsam an einem Strang zogen ist fertig gestellt und kann sich sehen lassen. Inzwischen ist der fleißige Gemeindearbeiter Herr Hildebrand an der Friedhofsmauer in Garlipp tätig. Auch hier wirken Einheitsgemeinde und Ortschaft gut zusammen und Ortsbürgermeister Waldemar Schreiber kümmerte sich um die Materialbereitstellung, so dass nun das milde Herbstwetter noch gut genutzt werden kann.

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Friedhofsmauer Dobberkau …und in der Ortschaft Hohenwulsch wurde in diesen Tagen - ebenfalls im Zusammenwirken mit der Ortschaft und dem Ortsbürgermeister Dirk Falk - begonnen, den Anbau am Sporthaus vorzunehmen. Damit wird die schon jetzt gut gegebene Funktion weiter verbessert.

Anbau Sporthaus

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Die Siegerehrung übernahmen der Kreisbrandmeister - Dr. Ringhard Friedrich, der Stadtwehrleiter der EHG Stadt Bismark (Altmark) - Kamerad Hans-Herrmann Haak, der Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Badingen - Kamerad Frank Mangelsdorf und der Jugendfeuerwehrwart der Ortsfeuerwehr Badingen - Kamerad Steven Bleihß.

Die Sieger im Pokallauf - die Mädchen und Jungen der Feuerwehr Buch.

Pokallauf der Jugendfeuerwehren des Landkreises Stendal in der Einheitsgemeinde Bismark (Altmark) Am Samstag, dem 06.10.2012 traten auf dem Badinger Reitplatz 14 Jugend-Feuerwehrmannschaften aus dem Landkreis Stendal zum Pokallauf und zur Schnelligkeitsübung (Schläuche ausrollen) an.

Die Versorgung übernahm der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Badingen.

Die Mädchen-Mannschaft der Ortsfeuerwehr Kläden.

Die Teilnehmermannschaften aus Rochau, Buch, Bismark/Büste, Miltern/2 Teams, Jarchau, Lüderitz, Schinne/Grassau, Kläden, Klietz, Heeren, Stendal, Meseberg/Dobbrun und Badingen hatten vor allem mit Dauerregen zu kämpfen.

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Trotzdem hatten alle Spaß und gaben ihr Bestes. Am Nachmittag standen dann auch die Sieger fest. Zum dritten Mal gewannen die Mädchen und Jungen der Feuerwehr Buch den Wanderpokal, der jetzt ihnen gehört. Bei der Schnelligkeitsübung waren die Badinger als Lokalmatadoren mit 47 Sekunden die Schnellsten.

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Inzwischen liegt der Bewilligungsbescheid vor und am 18. Oktober erfolgte der Start für die Umsetzung der Arbeiten am Kolk. Einen Tag zuvor überzeugte sich die Bürgermeisterin am Kolk von den vorbereitenden Arbeiten - der Beräumung der Kioske.

Hier im Überblick die Ergebnisse des Pokallaufs: 1. Buch 39,35 Sekunden 2. Meseberg/Dobbrun 42,09 3. Jarchau 42,94 4. Miltern I 43,85 5. Lüderitz 47,26 6. Schinne/Grassau 48,28 7. Heeren 51,51 8. Miltern II 53,57 9. Rochau 56,62 10. Stendal 58,74 11. Badingen 59,51 12. Klietz 68,99 13. Kläden 73,01 14. Bismark/Büste 75,32 Ergebnisse der Schnelligkeitsübung: 1. Badingen 2. Meseberg/Dobbrun 3. Jarchau 4. Stendal 5. Klietz 6. Bismark/Büste 7. Miltern 8. Schinne/Grassau

47 Sekunden 51,00 58,00 72,00 75,00 86,00 92,00 97,00

Einheitsgemeindebürgermeisterin lud die Bismarker Ortschaftsräte und Ortsbürgermeister Eduard Stapel zum Arbeitsgespräch ein

Hier auf dem Foto drei fleißige Helfer - H. Welk, M. Fichte und S. Czichy - mit Traktor und Multicar.

Bauarbeiten am Bismarker Kolk haben begonnen Mit über 75.000 EUR unterstützt die Europäische Union die Sanierung von Anlagen am „Kolk“ in Bismark. Am 18. Oktober begannen die Bauarbeiten für die Umsetzung des Leader-Projektes in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark). Initiiert durch die Bürgermeisterin und Vorsitzende der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Altmark, Verena Schlüsselburg, war das Projekt auf die Prioritätenliste der LAG für das Jahr 2012 eingeordnet.

Im Mittelpunkt des Gespräches, an dem auch die Amtsleiterrunde teilnahm, stand die Planung für 2013. Dabei ging es u.a. um den Kolk, das Waldstadion, Objekte - die sich die Ortschaft Bismark im Gebietsänderungsvertrag vorbehalten hat.

Es gehört zur langjährigen Praxis - schon aus Verwaltungsgemeinschaftszeiten, dass sich Frau Schlüsselburg und die Verantwortlichen der Verwaltung direkt vor Ort in den Gemeinden, jetzt Ortschaften, mit den Ortsbürgermeistern treffen, um sich über anstehende Schwerpunkte zu unterhalten, um sie dann nach Möglichkeit auch anzupacken. So gab es vor einem Jahr am 4. Oktober 2011, so einen Treff mit „Begehung“ in der Ortschaft Bismark. Im Ergebnis - so konnte Bürgermeisterin Verena Schlüsselburg den Ortschaftsräten einleitend darlegen - sind bis heute die ungenutzten Immobilien: ehem. Berufschule und ehem. Polytechnisches Zentrum von der Einheitsgemeinde entrümpelt und verkauft worden. Und für den „Kolk“ wurde die „EU-Leaderförderung“ auf den Weg gebracht.

„Bis zum Frühjahr 2013 werden Investitionen in Höhe von rund 124.000 EUR dazu beitragen, dass der Kolk schrittweise zu einem Anlaufpunkt für den ländlichen Tourismus in unserer Region ausgebaut wird“ stellt Frau Schlüsselburg in Aussicht. Mit den verfügbaren Mitteln werde man zunächst jene Bereiche des Freibades sanieren und umgestalten, die am dringendsten einer Aufwertung bedürfen. Dazu zählen u.a. Sanitäranlagen und die Eingangszone. Verena Schlüsselburg: „Ohne die Leader-Förderung der Europäischen Union wäre es nicht möglich gewesen, den Kolk langfristig als Anziehungspunkt für die Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde und angrenzender Kommunen zu erhalten. Jetzt muss man zügig darüber befinden, inwieweit eventuell ein zweiter Bauabschnitt am Kolk in Angriff genommen werden sollte, um weitere Areale des Bereiches zu verschönern.“ „Vom Projekt rund um den Kolk geht eine Signalwirkung aus, um weitere kleine touristische Vorhaben in der Ortschaft Bismark vorzubereiten. Es ist auch der LAG Mittlere Altmark zu verdanken, dass

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die strikte Abgrenzung der Förderung für den Städtebau und für die ländliche Entwicklung - die dazu geführt hat, dass in der Ortschaft Bismark bisher keine Leader-Projekte durchgeführt werden konnten - zumindest für den Bereich Tourismus aufgehoben wurde“ stellt Leader Manager Dr. Wolfgang Bock fest.

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Durch STARK II Teilentschuldung auch für die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - mit positiver Auswirkung auf die Kommunalfinanzen von über einer halben Million Mit dem Förderprogramm STARK II des Landes Sachsen-Anhalt werden die Kommunen beim Schuldenabbau unterstützt. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt übernimmt die Anschlussfinanzierung der bestehenden Kapitalmarktdarlehen unter Gewährung eines zinsverbilligten Annuitätendarlehens. Bei Übernahme des Darlehens wird ein 30%iger Tilgungszuschuss auf die Restschuld gewährt. Neben der Reduzierung der Restschuld um 30 % spart die Kommune auch die Zinsen auf den erlassenen Betrag. Eine weitere Zinsersparnis ergibt sich aus der geringeren Tilgungszeit - in der Einheitsgemeinde ist das zusammen rund eine halbe Million Euro. Im Oktober wird für die Einheitsgemeinde Stadt Bismark durch zielstrebiges Handeln der Verantwortlichen bereits das vierte Darlehen durch einen zinsgünstigeren Kredit abgelöst. Auf die ursprüngliche Restschuld zum Ende der Zinsbindung in Höhe von 1.008,9 TEUR für diese vier Darlehen erhielt die Stadt einen Tilgungszuschuss von 302,7 TEUR. Somit waren neue Darlehen von insgesamt 706,2 TEUR aufzunehmen. Neben dem Tilgungszuschuss werden auf Grund der geringeren Darlehenshöhe, der günstigeren Zinskondition sowie der kürzeren Laufzeit Zinsen von ca. 252,4 TEUR eingespart.

Es ist wieder soweit:

Am 15.11.2012 ist die vierte Rate für Steuern und Beiträge fällig!





Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen. Lassen Sie es nicht auf eine Mahnung und die anschließende Einleitung der Vollstreckung ankommen. Dies bringt unnötige Gebühren mit sich, die Sie als Steuerzahler zu tragen haben. Um der Kasse die Zuordnung Ihrer Einzahlungen zu vereinfachen und Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie bitte Ihr Kassenzeichen an. In diesem Zusammenhang soll nochmals auf die Möglichkeit einer Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren hingewiesen werden. Mit nachfolgend abgedruckter Vorlage können Sie der Kasse der Stadt Bismark (Altmark) eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Kasse zieht dann zu den im Bescheid genannten Fälligkeiten die Steuern ein. Zusätzliche Gebühren entstehen Ihnen nicht. Das Verfahren ist für Sie als Steuerzahler einfach und bequem. Sie vergessen keine Steuerfälligkeit, eine Mahnung mit zusätzlichen Kosten haben Sie nicht zu erwarten. Nutzen Sie die Vorteile und schicken Sie diesen Vordruck an die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Breite Straße 11 in 39629 Bismark.

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Aus der Stadtratssitzung der Einheitsgemeinde berichtet: Neuer Ortswehrleiter für Beesewege und neuer stellvertretender Ortswehrleiter für Deetz Am 26.09.2012 tagte der Stadtrat in Deetz. Ortsbürgermeisterin Petra Steffens hatte sich viel Mühe gegeben bei der Ausgestaltung des Sitzungsraumes. Sie stellte zu Beginn der Sitzung die Ortschaft Deetz vor und hatte viele Fakten und interessante Informationen für die anwesenden Stadträte parat.

Der Kamerad Karsten Bessing wurde auf der Stadtratssitzung am 26.09.2012 in Deetz zum Ortswehrleiter für Beesewege berufen. Alle Unklarheiten, die die Berufung auf der Stadtratssitzung im Juni vertagen ließen, wurden mit dem Ortschaftsrat Hohenwulsch, dem Ordnungsamt und der Stadtwehrleitung geklärt. Kamerad Bessing wird nun die Geschicke der Ortsfeuerwehr in Beesewege bis September 2018 leiten. Ebenfalls berufen wurde der Kamerad Tobias Voigt. Er erhielt die Ernennungsurkunde als stellvertretender Ortswehrleiter Deetz ebenfalls bis September 2018. Ortsbürgermeister Waldemar Schreiber nutzte in der Stadtratssitzung die Gelegenheit um sich bei den Kameraden der Feuerwehren Garlipp, Bismark und Kläden herzlich zu bedanken, die kürzlich bei dem Scheunenbrand in der Ortschaft Garlipp gleich zur Stelle waren und so Schlimmeres verhinderten. Bei diesem Einsatz wurde deutlich, dass hier das Miteinander und nicht das Gegeneinander beispielhaft war. Er sprach allen Kameraden seine Hochachtung aus.

Beiden Ehrenbeamten gratulierten die Bürgermeisterin, der Stadtratsvorsitzende, die Ordnungsamtsleiterin - und Frau Schlüsselburg überreichte auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses die Ernennungsurkunden. In dem Zusammenhang gab die Bürgermeisterin ihrer Freude darüber Ausdruck, dass hier zwei junge Kameraden das hoch zu achtende Ehrenamt übernommen haben.

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Das Ordnungsamt informiert noch einmal über das Sonn- und Feiertagsgesetz (Feiertagsgesetz) des Landes Sachsen-Anhalt - und bittet die Bürger um Beachtung: Nach diesem Gesetz sind staatlich anerkannte Feiertage: 1. der Neujahrstag 2. der Tag heilige Drei Könige (6. Januar) 3. der Karfreitag 4. der Ostermontag 5. der 1. Mai 6. der Tag Christi Himmelfahrt 7. der Pfingstmontag 8. der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) 9. der Reformationstag (31. Oktober) 10. der 1. Weihnachtstag 11. der 2. Weihnachtstag Diese Tage sind Tage der allgemeinen Ruhe. Öffentlich bemerkbare Arbeiten und Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind nur erlaubt, soweit sie 1. nach Bundes- und Landesrecht besonders zugelassen sind, 2. dem Betrieb der Post, den Eisenbahnverkehr, die Schifffahrt, die Luftfahrt, den Güterverkehr, den öffentlichen Nahverkehr oder sonstigen Personenverkehr, Versorgungsbetriebe oder Hilfseinrichtungen für diese Betriebe und Verkehrsarten betreffen 3. unaufschiebbare Arbeiten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft sind oder erforderliche Arbeiten zur Befriedigung häuslicher Bedürfnisse oder zur Verhütung eines Notstandes oder zur Vorbereitung der am folgenden Tag stattfindenden Märkte sowie 4. nicht gewerbemäßige Betätigung in Haus und Garten darstellen. Gottesdienste sind besonders geschützt, insbesondere dürfen während der Zeit des vormittäglichen Gottesdienstes an Sonn- und Feiertagen keine Veranstaltungen und Handlungen in der Kirche stattfinden. Ein erhöhter Schutz besteht am: a) Karfreitag ganztägig, b) Volkstrauertag (dem vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent) ab 5:00 Uhr, c) Buß- und Bettag ab 5:00 Uhr, d) Totensonntag (dem letzten Sonntag vor dem ersten Advent) ab 5:00 Uhr und e) Heiligabend ab 16:00 Uhr An diesen Tagen sind nicht nur die öffentlich bemerkbaren Arbeiten und Handlungen verboten, sondern außerdem: - Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinauslaufen, - öffentliche Sportveranstaltungen - sonstige öffentliche Veranstaltungen (Ausnahme: Veranstaltungen der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder der Würdigung des Feiertages dienen oder auf dessen Charakter Rücksicht nehmen)

4. Ortswehrleitertagung - Winterbereitschaft Ende September fand die 4. Ortswehrleitertagung im Jahr 2012 im Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Kläden statt. Schwerpunkt dieser Beratung lag in der Vorbereitung der Organisation und Durchführung der Überprüfung der Winterbereitschaft in den Ortsfeuerwehren der Einheitsgemeinde. In den Monaten Oktober/November werden die jeweiligen Arbeitsgruppen die Einsatzbereitschaft, den Zustand der Ausrüstung und der Technik sowie die Ordnung und Sauberkeit in den Gerätehäusern überprüfen und bewerten. Außerdem erfolgt die Alarmierung über die Sirenen und Funkalarmempfänger. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt in der nächsten Ortswehrleitertagung, die am 23.11.2012 im Dorfgemeinschaftshaus Beesewege stattfindet. Einen weiteren Schwerpunkt der Beratung bildete die Qualifizierung der Einsatzkräfte. Insbesondere beim Lehrgang für Gruppenführer und der Qualifikation zum Leiter einer Feuerwehr besteht noch in einigen Ortsfeuerwehren Nachholbedarf. Um die Vorbereitung der Qualifikation der Kameraden zu unterstützen, erhielten die Ortswehrleiter die Lehrgangspläne des IBK Heyrothsberge und der Ausbildung auf Landkreisebene für das Jahr 2013.

Hier leitet Stadtwehrleiter Hans-Hermann Haak die Ortswehrleitertagung Das Ordnungsamt der Einheitsgemeinde informierte über die Anschaffung von Schutzausrüstung für die Einsatzkräfte. So wurden 50 Feuerwehrhelme für den Innenangriff beschafft. Weitere 40 Jacken und Hosen nach HuPF 2 u. 3 wurden bestellt. Weitere 110 Jacken und Hosen werden kostengünstig aus dem Bestand der Berliner Feuerwehr erworben. Ziel ist es, alle Einsatzkräfte mit Schutzausrüstungen nach der Einsatznorm auszustatten. Weiterhin informierte das Ordnungsamt, dass die Ausschreibung für den im Haushaltsplan 2012 verankerten Einsatzleitwagen für die Ortsfeuerwehr Bismark (Altmark) erfolgt ist und der Auftrag zur Lieferung dieses Fahrzeuges ausgelöst wird.

Bei Vorliegen dringender Gründe können Ausnahmen zugelassen werden, sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonnund Feiertagsgesetzes verbunden ist. Ausnahmeanträge sind rechtzeitig vorher bei der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Breite Straße 11, 39629 Bismark (Altmark) zu stellen. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 039089 97640. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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Die Ortswehrleiter

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Wohnen auf dem Lande: Freie kommunale Wohnungen: Ort Straße Zimmer Größe Grundmiete Nebenkosten Bemerkung _____________________________________________________________________________________________________________________ Kläden Kläden Kläden Hohenwulsch

Bismarker Str. 31 Bismarker Str. 31 Bismarker Str. 35 Beesewger Str. 1

2 3 3 2

48,09 qm 59,55 qm 58,92 qm 68,0 qm

174 EUR 205 EUR 205 EUR 280 EUR

100 EUR 120 EUR 120 EUR 135 EUR

2. Obergeschoss (OG) 2. Obergeschoss Erdgeschoss (EG)

sanierungsbedürftig sanierungsbedürftig sanierungsbedürftig

zu erfragen bei: TOP-Haus Management - Herr Lembke Albrechtstraße 11 39590 Tangermünde 039322 738505 Ort Straße Zimmer Größe Grundmiete Nebenkosten Bemerkung ___________________________________________________________________________________________________________________________________ Bismark Str. d. Solidarität 7 3 62,28 qm 216 EUR 104 EUR Bismark Str. d. Solidarität 7 2 51,76 qm 176 EUR 90 EUR Meßdorf Hauptstraße 46 c 3 57 qm 224 EUR 96 EUR Meßdorf Bahnhofstraße 6 a 4 69,16 qm 270 EUR 150 EUR Büste Dorfstr. 5 a/5 b 3 59,9 qm 160 EUR 50 EUR Bismark Breite Straße 41 3 54,48 qm 175 EUR 45 EUR Bismark Str. d. Solidarität 6 2 41,34 qm 125 EUR 45 EUR Bismark Str. d. Solidarität 4 3 64,82 qm 165 EUR 55 EUR Büste Dorfstr. 5 a 4 69,5 qm 205 EUR 65 EUR

3. OG - 350 EUR Kaution inkl. Heizkosten 3. OG - 350 € Kaution inkl. Heizkosten OG - 300 EUR Kaution inkl. Heizkosten EG - 300 EUR Kaution inkl. Heizkosten EG/1. OG - 300 EUR Kaution zzgl. Heizkosten 1. OG - 230 EUR Kaution zzgl. Heizkosten 2. OG - 230 EUR Kaution zzgl. Heizkosten 1./2. OG - 290 EUR Kaution zzgl. Heizkosten EG/1. OG - 300 EUR Kaution zzgl. Heizkosten

zu erfragen bei: HVG Bismark - Frau Hemstedt Geschäftsführer Hans Joachim Seeger Wartenberger Chaussee 4 39629 Bismark Tel.: 039089 98321 Fax: 039089 3313 E-Mail: [email protected] Weitere Info bei der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - Kämmereiamtsleiterin Frau Schwiertz unter 039089 97630 möglich. ___________________________________________________________________________________________________________________________________

Freie Baulandflächen: Ortschaft Bismark • Wohngebiet Bismark „Süd II“ lfd. Flurstück Größe Straßenbezeichnung HausNr. freie qm Nr. Baulandflächen _________________________________________________________ 1. 2. 3. 4. 5.

219 225 232 235 236

628 594 791 528 908

Am Eichengrund Buchenweg Buchenweg Fichtengrund Fichtengrund

Grundstückspreis (Aktionspreis): 22,00 €/qm Ansprechpartner: Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Breite Straße 11 39629 Bismark Tel. 039089 97653 Fax: 039089 2137 E-Mail: bauamt@stadt-bismark-de Internet: www.stadt-bismark.de

48 5 2 15 14

- -

Straßen und Wege komplett in Endausbaustufe fertig Baugrundstücke voll erschlossen Trinkwasser Abwasser Regenwasser Erdgas Elektro Telekom

Ortschaft Schinne • Baulandflächen an der Friedensstraße in Schinne Gemarkung Schinne Flur 1, Flurstück 285 Kaufpreis: 8,00 €/qm - Baugrundstücke teilerschlossen - unvermessene Baulandflächen Ansprechpartner: siehe oben oder bei Ortsbürgermeister Ralf Berlin Ortschaft Dobberkau • Baulandflächen Schönebecker Weg Baulandflächen am Schönebecker Weg Gemarkung Dobberkau Flur 3, Flurstück 271 Kaufpreis: 8,00 €/qm - unvermessene Baulandflächen - Baugrundstücke teilerschlossen Ansprechpartner: siehe oben oder bei Ortsbürgermeister Dieter Wein

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Aktuelles vom Bauernmarkt Stielow Öffnungszeiten Bauernmarkt Stendal-Tangermünde

Das Fest der Goldenen Hochzeit begingen:

Inhaber: Edith Stielow Stendal - Bruchstraße

September 14.09.2012 20.09.2012

Elisabeth und Friedrich Klehn aus Käthen Karin und Gerd Böttcher aus Schinne

Dienstag - Freitag Samstag

9:00 - 17:00 Uhr 8:00 - 12:00 Uhr

Oktober 12.10.2012

Elisabeth und Siegfried Elsner aus Hohenwulsch

Stendal - Bahnhof Dienstag - Freitag Samstag Sonntag

9:30 - 18:30 Uhr 7:30 - 11:30 Uhr 7:30 - 18:30 Uhr

Tangermünde - Lange Str. 12 Dienstag - Freitag Samstag

9:00 - 18:00 Uhr 9:00 - 12:00 Uhr

Das Fest der Diamantenen Hochzeit begingen: Oktober 04.10.2012

Marga und Horst Lehmann, Querstedt

Hochzeit in Garlipp Florian und Annika Korf aus Garlipp, die am 15.09.2012 im Alten Schafstall in Kläden geheiratet haben - sagen „Dankeschön“

Erzeugnisse der Saison Sauer eingelegte Gurken Eingelegte Zucchini Zwiebeln Weißkohl Spitzkohl Rotkohl Sellerie Porree Möhren Kohlrabi Pastinaken Äpfel - verschiedene Sorten

Leckeres aus dem Sortiment Geflügelfleisch aus Neulandproduktion (besonders artgerechtes Qualitätsfleischprogramm)

Die Bürgermeisterin und die Redaktion des Bürgerkuriers gratulieren nachträglich recht herzlich und wünschen für die Zukunft alles Gute.

Aus dem Landkreis Stendal Sprechtag des Netzwerkes für die Integration von Migranten des Landkreises Stendal In Kooperation des Landkreises Stendal mit dem Jobcenter Stendal und mit dem Netzwerk für Migranten werden auch in diesem Jahr Sprechtage für Menschen mit Migrationshintergrund oder mit Behinderung, aber auch für Alleinerziehende und Berufsrückkehrende im Bereich der Grundsicherung angeboten. Der Sprechtag für diese Menschen aus der Region der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) wird am Donnerstag, der 15.11.2012 von 13-16 Uhr im Verwaltungsamt der Einheitsgemeinde, Beratungsraum, Breite Straße 11 in 32629 Bismark statt finden. Flyer des Netzwerkes mit Informationen, Beratungsstellen und Ansprechpartnern liegen in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), im unteren Flur, Breite Straße 11 in 39629 Bismark aus.

Schlackwurst mit Senfkörnern Lachsschinken Griebenschmalz Joghurt Vollkornnudeln Sanddornprodukte Hausgemachte Marmeladen Hausgemachter Kuchen und vieles mehr „Sauerkraut und Rüben die haben mich vertrieben hätt´ meine Mutter Fleisch gekocht wär ich geblieben“ - aus einem deutschen Volkslied „Kraut und Rüben“ gibt es zwar auch, allerdings sind ganz besonders die Fleisch- und Wurstwaren beim Bauernmarkt Stielow gefragt. Oft lässt Edith Stielow Kinderaugen leuchten, weil sie eine kleine Garbe über die Theke reicht. Edith Stielow bietet mit ihrer Auswahl an frischem Obst und Gemüse, Wurstwaren, Kuchen und Brot qualitativ hochwertige Produkte an. Die Zufriedenheit ihrer Kunden liegt ihr besonders am Herzen. Die Kunden fragen häufig nach dem Geflügelangebot. Dieses hochwertige Fleisch kommt von den „Neuland“ Betrieben. Neuland steht für Qualität, für Geschmack und ordentliche Tierhaltung ohne Genmanipulation. Nach diesen und anderen Kriterien sucht Edith Stielow ihre Lieferanten aus. Jetzt, am November bietet Edith Stielow wieder einen besonderen Service für ihre Kunden an. Obwohl bis Weihnachten noch etwas Zeit ist, sollten Sie jetzt an den Weihnachtsbraten denken. Edith Stielow nimmt gern Ihre Bestellung dafür entgegen und verspricht die gleiche Qualität wie im vergangen Jahr. Immer wieder lobten ihre Kunden besonders die Enten. Denn die beste Qualität ist für die Kunden von Bauernmarkt Stielow gerade gut genug. Überzeugen Sie sich als Kunde selbst. Das Team des Bauernmarktes freut sich auf Ihren Besuch.

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Foto: bilderbox

Sauerkraut-Schinken-Rollen Zutaten: Ca. 400 g Sauerkraut 1 große Zwiebel 1 Esslöffel Butterschmalz Salz, Pfeffer, Kümmel - alles nach Geschmack 8 Scheiben gekochter Schinken 2 Esslöffel mittelscharfer Senf Butter für die Form 12 Scheiben Butterkäse 100 ml Bier

Auszug EU-Wochenspiegel

1. Das Sauerkraut gut abtropfen lassen und klein schneiden. Zwiebel schälen, hacken und in Butterschmalz glasig dünsten. Das Sauerkraut dazugeben und einige Minuten weiter dünsten. 2. Mit Salz, Pfeffer und Kümmel abschmecken. Die Schinkenscheiben mit Senf bestreichen, mit Sauerkraut belegen und aufrollen. Den Backofen auf 200 Grad vorheizen. 3. Eine feuerfeste Form ausbuttern. Die Schinkenrollen hineinlegen, Käsescheiben darüber verteilen und das Bier angießen. Das ganze 15 bis 20 Minuten backen. Vor dem Servieren mit Paprika bestreuen.

Am Montag dieser Woche trafen sich die Außen- und Europaminister (Allgemeiner Rat) in Brüssel, um ein weiteres Mal über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014 - 2020 zu diskutieren. Auch wenn es bisher keine Zahlen gibt, scheint sich die Auffassung durchzusetzen, dass der Vorschlag der Kommission gekürzt werden muss. Die spannende Frage ist, wo und in welchem Umfang. Dies kann auch Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt haben. Von den finanziellen Obergrenzen und der Ausgestaltung der Strukturfondsverordnungen hängt ab, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen Gelder aus europäischen Fonds für Projekte in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen werden. Entscheidend ist aus Sicht SachsenAnhalts, dass es ein Sicherheitsnetz für Regionen gibt, die aus dem Ziel Konvergenz ausscheiden. Es soll den betreffenden Regionen eine Mittelausstattung aus den EUStrukturfonds in Höhe von zwei Dritteln der derzeitigen Zuweisungen sowie Kofinanzierungssätze in Höhe von 75 % garantieren. Auf der Sondersitzung des Europäischen Rats am 22./23. November 2012 wird eine Einigung zum mehrjährigen Finanzrahmen angestrebt, die Verhandlungen treten also in ihre entscheidende Phase.

Dazu passen am besten Speisekartoffeln.

Dr. Henrike Franz

Europäische Kommission (I) -> Finanzbericht 2011

KLEIN-ST-E GALERIE ARNEBURG Mit einem kleinen Auge Am 03. Oktober 2012, um 19.00 Uhr im Hotelrestaurant GOLDENER ANKER, eröffnet die KLEIN-ST-E GALERIE ARNEBURG ihre 197. Kunstausstellung. Planmäßig, was das Datum anbetrifft, inhaltlich, nach diversen Komplikationen in der Vorbereitung, überraschend anders: Nach 1986, 2002 und 2004 sind wieder Fotografien zu sehen, und zwar, da ja die Architektur als die Mutter der Bildenden Künste gilt, von einem Architekten, von Dipl.- Ing. Karl Georg Wolf (1946) aus Berlin. Der Autor hat nicht nur viele Teile unserer Erde bereist und mit den Augen eines Architekten fotografiert, sondern dabei seit 1968 eine spezielle (deutsche) Fototechnik genutzt und dokumentiert: die LEICA (von Leitz-Kamera). In Jena und dann, um 1914, in Wetzlar konstruierte Oskar Barnack eine Versuchskamera für Kinofilm im Kleinbildformat, und von dieser Ur-Kamera sind um 1920 Aufnahmen entstanden, deren Negative die Zeiten überdauerten und jetzt, im Jahre 2000, beglaubigte Abzüge bzw. Vergrößerungen in Schwarz-Weiß erlauben. Daneben sind einige Zeugnisse der technischen Entwicklungen und Leistungsfähigkeit der kleinen LEICA zu sehen. Dass in einem langen Architektenleben zahlreiche (ca. 95.000) gute, teils einmalige Fotografien entstanden, ist nicht weiter verwunderlich. Eine Auswahl der brillantesten Aufnahmen aus aller Welt und aus Berlin, alle „aus dem Inneren der LEICA“, werden vorgestellt - was und warum der Autor diese Aufnahmen so gemacht hat, kann am Eröffnungsabend erfragt werden. Die Ausstellung ist täglich von 11:30 Uhr bis 21:00 Uhr geöffnet und bis zum 20.11. dieses Jahres zu sehen.

Die EU-Kommission hat ihren Jahresfinanzbericht 2011 vorgelegt, aus dem sich die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union im vergangenen Jahr ergeben. Erstmals erscheint der Bericht auch in einer elektronischen Version, mit der sich Daten leichter vergleichen lassen. „Ich hoffe, das die Leser dadurch neue Einblicke in den EU-Haushalt bekommen“, sagte Haushaltskommissar Janusz Lewandowski am Donnerstag in Brüssel. „Der Bericht soll die Finanzen der EU transparent darstellen.“ Der Bericht bestätigt, dass die EU-Ausgaben vor allem den Zielen eines intelligenten und nachhaltigen Wachstums aus der Strategie Europa 2020 dienten: Mehr als die Hälfte der Ausgaben von 126 Milliarden Euro wurden investiert in Forschung und Entwicklung, in transeuropäische Netze, in Hilfen für Kleine und Mittlere Unternehmen sowie in das lebenslange Lernen der Bürgerinnen und Bürger. In diesen Bereichen waren Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Belgien die größten Empfänger von Zahlungen. Erfreulich ist aus Sicht der Kommission auch die nahezu vollständige Abflussrate von Geld für die Kohäsions- und Regionalpolitik. Hauptnutznießer waren hier Polen, Spanien, Ungarn, Deutschland und Griechenland. 44 Prozent des Budgets flossen in die Agrarpolitik und in ländliche Gebiete. Hauptempfängerland war in diesem Bereich Frankreich vor Spanien und Deutschland. Sechs Prozent des Budgets flossen in das Funktionieren der EU-Institutionen, also in Personal- und Verwaltungskosten. Lewandowski warnte davor, aus den operativen Haushaltsbilanzen der einzelnen Mitgliedstaaten - also der Differenz aus Beiträgen und empfangenen Zahlungen - falsche Schlüsse zu ziehen. „Es wäre falsch, die Vorteile der EU-Mitgliedschaft nur auf Basis dieser Daten zu beurteilen.“ Auch würden die Daten in vielen Fällen nicht wirklich wieder geben, wohin das Geld am Ende fließe. „Wenn zum Beispiel eine Firma etwa aus Deutschland Geld für ein Strukturfondsprojekt etwa in Bulgarien bekommt, dann geht der Bericht davon aus, dass Bulgarien Nutznießer war, obwohl klar ist, dass natürlich auch Deutschland davon profitiert hat.“

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

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Eurobarometer • Eisenbahn: Deutsche wollen mehr Wettbewerb Besser und billiger Zugfahren: Dreiviertel der Deutschen wollen mehr Wettbewerb auf der Schiene. Damit liegen die Deutschen sogar knapp über dem europäischen Durchschnitt von 71 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt die Eurobarometer-Umfrage, die die EU-Kommission veröffentlicht hat. Die meisten Befragten erwarten, dass die Öffnung des nationalen oder regionalen Schienensystems die Fahrt mit der Eisenbahn preiswerter macht und für einen besseren Service sorgt. Nur jeder zweite in Europa ist derzeit mit der Bahn zufrieden. Deutschland liegt mit 45 Prozent dabei knapp unter dem EU-Durchschnitt von 46 Prozent. Das stärkste Argument, um auf die Bahn umzusteigen, ist für die Deutschen der Preis. Jeder zweite Befragte in Deutschland würde die Bahn nutzen, wenn die Tickets preiswerter wären. Und diese sollten zudem leichter erworben werden können: im Internet, mit dem Smartphone oder direkt an Bord. Fremdsprachen -> Kinder in Europa lernen immer früher Früh übt sich: Kinder in Europa erlernen Fremdsprachen immer früher. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht zum Fremdsprachen-Unterricht an Europas Schulen, den die EU-Kommission aktuell vorgestellt hat. „Die sprachliche und die kulturelle Vielfalt gehören zu den größten Vorteilen der Europäischen Union“, sagte Androulla Vassiliou, die Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend. „Der Fremdsprachenerwerb fördert die Verständigung zwischen Völkern und Ländern ebenso wie die grenzüberschreitende Mobilität und die Integration von Migranten. Ich freue mich, dass selbst unsere jüngsten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, den Spaß am Fremdsprachenlernen zu entdecken.“ In den meisten Ländern wurde in den letzten 15 Jahren das Alter für den Beginn des Pflichtunterrichts in einer Fremdsprache gesenkt. In der Regel sind die Kinder zwischen sechs und neun Jahren alt, wenn sie ihre erste Fremdsprache lernen, so auch in Deutschland. In manchen Ländern, wie beispielsweise der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien oder in Spanien wird dieser Unterricht bereits in der Vorschule erteilt. Schlusslicht ist Großbritannien, wo die Kinder erst mit elf Jahren die erste Fremdsprache lernen. Für die Mehrzahl der Schüler auf den weiterführenden Schulen in Europa ist eine zweite Fremdsprache Pflichtfach. In Deutschland sowie acht weiteren Ländern gilt dies nicht für alle Schüler der Sekundarstufe. Die mit Abstand am meisten unterrichtete Sprache ist Englisch, gefolgt von Französisch, Spanisch und Deutsch. Allein in der Grundschule lernen im europäischen Vergleich über 70 Prozent der Kinder Englisch, Deutschland liegt mit rund 65 Prozent knapp darunter. Französisch und Deutsch sind weit abgeschlagen. Weniger als 5 Prozent der Kinder erlernen eine dieser beiden Sprachen. Umwelt -> EU-Bericht zur Luftverschmutzung Dicke Luft in Großstädten: Die Belastung mit gesundheitsschädlichem Feinstaub ist in vielen europäischen Städten zu hoch. Laut einer von EU-Kommission und Europäischer Umweltagentur vorgestellten Studie sind fast ein Drittel aller europäischen Großstädter übermäßigen Konzentrationen von Feinstaub ausgesetzt. Auch in Deutschland wurde an über 500 Messstationen im vergangenen Jahr eine Belastung registriert, die über den von der EU geforderten Grenzwerten lagen. EU-Umweltkommissar Janez Potoènik sagte dazu: „Dieser Bericht mahnt zur rechten Zeit daran, welche Bedeutung die Luftqualität für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat. Ich möchte daher 2013 zum „Jahr der Luft“ machen und werde mich darauf konzentrieren, unsere Luftreinhaltungsvorschriften zu verschärfen, um den heute festgestellten Problemen zu begegnen.“ Feinstaub zählt zu den Schadstoffen, die für die menschliche Gesundheit am gefährlichsten sind, da er in empfindliche Teile der Atemwege eindringt. Dank der EU gelang es zwar in den letzten Jahrzehnten, versauernd wirkende Luftschadstoffe zu verringern. Auch bei Schwefeldioxid wurden erhebliche Erfolge erzielt. Doch gibt es, wie der Bericht zeigt, in vielen Teilen Europas weiterhin Probleme aufgrund der Konzentrationen von Feinstaub und bodennahem Ozon im Freien. Auch Ozon kann Atemprobleme verursachen und die Lebenserwartung verkürzen und sein Vorkommen ist in den Städten ebenfalls sehr hoch. So waren in der EU im Jahr 2010 97 % der Stadtbewohner einer Ozon-Konzentration über dem WHOReferenzwert und 17 % Konzentrationen über dem EUZielwert für Ozon ausgesetzt.

Nr. 09/2012

Medizinprodukte -> Verschärfte Sicherheitsbestimmungen Giftige Brustimplantate, fehlerhafte Hüftprothesen, gefährliche Herzschrittmacher: Damit soll Schluss sein. Mit zwei neu vorgestellten Vorschlägen will die EU-Kommission die Rechtsbestimmungen für Medizinprodukte klarer und breiter fassen und die Kontrollen etwa über unabhängige Prüfungsstellen verschärfen. Damit will sie Verbraucher, Patienten und Mitarbeiter im Gesundheitswesen besser vor mangelhaften Medizinprodukten schützen. Gleichzeitig soll der Zugriff auf innovative Produkte erleichtert werden. Der für Gesundheit und Verbraucher zuständige Kommissar John Dalli sagte dazu: „Erst vor ein paar Monaten hat uns alle der skandalöse Betrug mit den Brustimplantaten schockiert, von dem Zehntausende Frauen in Europa und weltweit betroffen waren. Als politische Entscheidungsträger müssen wir alles tun, was in unserer Macht steht, damit so etwas nie wieder geschieht. Durch diese Ereignisse wurde das Vertrauen der Patienten, Verbraucher und der Angehörigen der Gesundheitsberufe in die Sicherheit der Produkte, auf die sie sich tagtäglich verlassen, schwer beschädigt. Mit den heute angenommenen Vorschlägen werden die Kontrollen erheblich verschärft, so dass nur sichere Produkte auf den EU-Markt gelangen können. Gleichzeitig fördern sie die Innovation und tragen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Medizinproduktebranche bei.“ Die Medizinproduktebranche ist besonders in Europa in hohem Maße innovativ und hat ein geschätztes Marktvolumen von etwa 95 Milliarden Euro. Der neue überarbeitete Rechtsrahmen für Medizinprodukte umfasst einen Vorschlag für eine Verordnung über Medizinprodukte sowie einen Vorschlag für eine Verordnung über In-vitro-Diagnostika. Zu Medizinprodukten zählen beispielsweise Heftpflaster, Kontaktlinsen und Schwangerschaftstests sowie Zahnfüllstoffe, Röntgengeräte, Herzschrittmacher, Brustimplantate, Hüftprothesen und HIV-Tests. Insgesamt gibt es auf dem Markt rund 500.000 oder mehr verschiedene Produktarten. 50 Jahre GAP • Ausstellung zum Oktoberfest in München Zeitgleich zum Oktoberfest macht die Ausstellung zur europäischen Agrarpolitik „CAP@50 expo“ vom 22. bis 30. September 2012 auf ihrer Tour durch Europa Station auf dem Zentral- Landwirtschaftsfest in München. Besucher können auf einer Zeitreise die Geschichte der Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik von 1962 bis heute verfolgen und sich über aktuelle Fragen informieren. „Es werden Themen angesprochen, die jeden von uns interessieren“, erläuterte Dr. Henning Arp, der Leiter der Kommissionsvertretung in München. „Was wird getan, um die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen? Wie schützt die Agrarpolitik der EU die Umwelt und unsere schöne Landschaft? Wie fördert sie eine ausgewogene ländliche Entwicklung? Die Ausstellung regt auch zum Nachdenken über die Zukunft der Landwirtschaftspolitik an.“ Das Zentral-Landwirtschaftsfest wird vom Bayerischen Bauernverband alle vier Jahre parallel zum Oktoberfest ausgerichtet und ist eine der größten Landwirtschaftsschauen der Welt. Bevor sie nach München kam, war die Wanderausstellung unter anderem in Madrid, Budapest und Paris zu sehen. Seit ihrem Auftakt im April 2012 wurde sie von über 35 000 Menschen besucht. Nicht nur in Sachsen-Anhalt und in ganz Deutschland wurde der Tag der deutschen Einheit gefeiert. In Brüssel fand am 3. Oktober 2012 in den Räumlichkeiten des Landes Sachsen-Anhalt - nun schon zum zweiten Mal - der gemeinsame Empfang der deutschen Landesvertretungen und der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beim Königreich Belgien statt. Die Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten des Freistaates Thüringen, Marion Walsmann, hob als Vertreterin des aktuellen Vorsitzlandes der Ministerpräsidentenkonferenz hervor, dass erst die Wiedervereinigung ermöglicht habe, dass Sie an diesem Tag in Brüssel sprechen kann. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Wandel des Gebäudes der Landesvertretung Sachsen-Anhalt von der einstigen DDR-Botschaft zum Zentrum der Regionen in Brüssel und spann damit den Bogen von deutscher Einheit zur europäischen Integration. Der Fall der Mauer in Deutschland und die Überwindung des eisernen Vorhangs in ganz Europa sind eben untrennbar miteinander verbunden. Dr. Henrike Franz Europäisches Parlament (II) -> Sacharow-Menschenrechtspreis Fünf Initiativen wurden nun für den Sacharow-Menschenrechtspreis des Europaparlaments nominiert. Zu ihnen gehört ein weißrussischer Bürgerrechtler, eine Punk-Band russischer Feministen, ein pakistanischer Rechtsanwalt sowie ein Filmemacher und eine Rechtsanwältin aus dem Iran. Die Kandidaten werden von den Fraktionen im Europaparlament oder mindestens 40 Abgeordneten vorgeschlagen. Abgeordnete des Auswärtigen und des Entwicklungsausschusses bestimmen am 9. Oktober drei Finalisten. Am 26. Oktober wählen die Vorsitzenden der Fraktionen dann den diesjährigen Preisträger.

Nr. 09/2012

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Kampf gegen Drogen • Verschärfte Kontrolle der Ausgangsstoffe Illegalen Drogenherstellern soll der Zugang zu Ausgangsstoffen für Drogen wie Crystal-Speed und Heroin erschwert werden. Die Kommission will mit verschärften Zollkontrollen und Regeln für Unternehmen, die Essigsäureanhydrid verarbeiten, Schlupflöcher in den derzeitigen Rechtsvorschriften zu Drogenausgangsstoffen schließen. Zur den dazu vorgelegten Vorschlägen erklärte Antonio Tajani, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum: „Indem wir die Registrierung gewerblicher Nutzer sicherstellen und ausweiten, verfolgen wir das Ziel, den legalen Handel mit dem Hauptausgangsstoff für Heroin auf dem EU-Markt sicherer zu machen. Den Unternehmen wird dadurch die Möglichkeit gegeben, sich auch weiterhin aktiv an der weltweiten Bekämpfung sowohl der Abzweigung von Drogenausgangsstoffen als auch der illegalen Drogenherstellung zu beteiligen.“ Drogenausgangsstoffe wie Ephedrin und Essigsäureanhydrid sind legale Chemikalien, die in vielen verschiedenen Erzeugnissen enthalten sind, beispielsweise in Arzneimitteln, Parfums und Kunststoffen. Sie werden aber auch illegalerweise für die Drogenherstellung abgezweigt. Die neuen Regeln sollen Drogenherstellern den Zugriff auf für sie notwendige Chemikalien versperren und größere Rechtssicherheit für rechtmäßig tätige Unternehmen in der EU schaffen. KMU Kommission befragt Unternehmen zu Bürokratiehürden Die Kommission will die zehn Rechtsakte ermitteln, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als größte Belastung empfinden. Sie fordert daher KMU ab sofort in einer Konsultation auf, mitzuteilen, in welchen Bereichen Belastungen für KMU beseitigt werden sollen. Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Antonio Tajani erklärte: „Ich bekomme sehr oft zu hören, dass die Europäische Kommission zu weit von der alltäglichen Realität der kleinen Unternehmen entfernt ist. Das wollen wir ändern. Heute geben wir den Unternehmen Gelegenheit, uns die Bereiche und Rechtsakte zu nennen, bei denen wir etwas verbessern können. Ich bin überzeugt, dass die Unternehmen diese Gelegenheit nutzen werden und appelliere an sie, uns ihre Ansichten mitzuteilen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu sagen, wo wir unnötige Belastungen abschaffen könnten.“ „Vorfahrt für KMU“ bleibt der wichtigste Grundsatz des EU-Rechts für kleine Unternehmen. Das Prinzip beinhaltet eine Vereinfachung des rechtlichen und administrativen Umfelds, in dem die KMU tätig sind. Die Kommission erreichen viele Beschwerden über durch EU-Recht verursachte Bürokratie. Aber bislang mangelt es eindeutig an konkreten Vorschlägen zum Bürokratieabbau. Die Konsultation „Welche zehn EU-Rechtsakte verursachen den höchsten Aufwand für KMU? läuft bis 21. Dezember 2012. Sichere Lebensmittel -> Neue EU-Liste der Aromastoffe veröffentlicht Die Kommission hat die Liste der zulässigen Aromastoffe festgelegt, die von der Lebensmittelindustrie verwendet werden dürfen. Damit wird die Verwendung von Aromastoffen in Lebensmitteln künftig noch sicherer und transparenter. „Dank des Beitrags der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen werden diese Vorschriften für Aromastoffe dafür sorgen, dass Verbraucher wie Industrie künftig deutlich besser informiert sind. Es wird leichter in Erfahrung zu bringen sein, welche Aromen in Lebensmitteln verwendet werden können“, sagte der für Gesundheit und Verbraucher zuständige Kommissar John Dalli. Aromastoffe werden in vielen verschiedenen Lebensmitteln wie Erfrischungsgetränken, Süßwaren, Getreidekost, Kuchen und Joghurt verwendet, um deren Geschmack und/oder Geruch zu verändern. Zwei neue Verordnungen regeln jetzt die einheitliche Verwendung von Aromastoffen im Binnenmarkt. Die erste Verordnung enthält die neue EU-Liste der Aromastoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Sie gilt ab dem 22. April 2013. Alle Aromastoffe, die nicht in der Liste aufgeführt sind, sind nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten verboten. Die zweite Verordnung betrifft Übergangsmaßnahmen für andere Aromastoffe wie Aromen aus Ausgangsstoffen, die keine Lebensmittel sind; sie gilt ab dem 22. Oktober 2012. Verbraucher, Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelkontrollbehörden können die Liste in einer Online-Datenbank konsultieren und feststellen, welche Aromastoffe in Lebensmitteln zulässig sind. Europa fördert seine Bürger • Konferenz in Magdeburg (Gastartikel) Die EU Service-Agentur Sachsen-Anhalt informierte auf Konferenz über europäische Aktionsprogramme für Bildung, Jugend, bürgerschaftliches

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Engagement und Kultur. Unter dem Titel „Bildung - Bürger - Kultur“ fand auf Einladung der EU Service-Agentur Sachsen-Anhalt am Donnerstag dieser Woche in Magdeburg ein landesweiter Informationstag zu Projektförderprogrammen der Europäischen Union statt. Auf der Konferenz informierten sich rund 100 Teilnehmer, vor allem aus Kommunen und öffentlichen Einrichtungen in ganz Sachsen-Anhalt, rund um die Förderprogramme LEONARDO DA VINCI, GRUNDTVIG, Europa für Bürgerinnen und Bürger (EFBB) und KULTUR. „Mit diesen Aktionsprogrammen hält die Europäische Kommission ein breitgefächertes Projektförderangebot zu den Themen Bildung, Regionalentwicklung, Kultur, Jugend, Umwelt und bürgerschaftliches Engagement bereit. Mit der Veranstaltung wollen wir dazu beitragen, diese Fördermöglichkeiten im Land noch bekannter zu machen und die Teilnahme von Kommunen und Bürgern an europäischen Kooperationsprojekten weiter zu erhöhen“, erklärt Claudia Zott, Leiterin der EU-Service-Agentur. Zur EU Service-Agentur Die EU Service-Agentur im Haus der Investitionsbank Sachsen-Anhalt berät und informiert zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der EUAktionsprogramme unter anderem in den Bereichen Bildung, Regionalentwicklung, Umwelt, Kultur, und bürgerschaftliches Engagement. Das Angebot richtet sich insbesondere an Städte, Gemeinden, Landkreise sowie öffentliche Träger und regionale Akteure, die ihre Projektideen in einem internationalen Kontext bearbeiten und diskutieren möchten. Neben der Information über aktuelle Programme, berät die EU-Service-Agentur zu formalen Fragen der Antragsstellung, übernimmt die Recherche von Fördermitteln, vermittelt Partner in bestehende Projekte und fördert die Vernetzung von Akteuren in ganz Sachsen-Anhalt. Die EU Service-Agentur wird finanziell aus dem Programm zur interregionalen Zusammenarbeit der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt unterstützt. Pressekontakt Claudia Zott Leiterin EU Service-Agentur im Hause der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale Domplatz 12, 39104 Magdeburg Telefon: 0391 589-8380, Fax: 0391 589-1933 E-Mail: mailto:[email protected] Web: http://www.eu-serviceagentur.de/

Auszüge aus KommunalNachrichten Sachsen-Anhalt KNSA Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (Private Krankenversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung) Die Bundesregierung hat am 29.08.2012 den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Die Novelle umfasst Neuregelungen zu verschiedenen Versicherungen, vor allem zur privaten Krankenversicherung und zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Reihe der vorgesehenen Änderungen sind für die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden sowie deren Beamte relevant. Im Zentrum des Gesetzentwurfes stehen folgende Punkte: • Wer privat krankenversichert ist, soll künftig einen ausdrücklichen Auskunftsanspruch erhalten. Bei kostenintensiven Behandlungen soll die Versicherung verpflichtet werden, vorab mitzuteilen, ob die Kosten der Behandlung übernommen werden. Die Änderung soll erfolgen, weil es in Einzelfällen immer wieder zu lang andauernden Prüfungen kam, durch die wesentliche medizinische Eingriffe mit gesundheitlichen Folgen verzögert wurden. • Außerdem soll der Versicherungsnehmer über ein Einsichtsrecht in der privaten Krankenversicherung erleichterten Zugang zu Gutachten und Stellungnahmen erhalten, die sein Versicherer eingeholt hat, um seine Leistungspflicht zu prüfen. • Im Zusammenhang mit der Einführung von Unisex-Tarifen in der privaten Krankenversicherung als Folge der Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofs soll das Tarifwechselrecht eingeschränkt werden, um Nachteile für die Versichertengemeinschaft zu vermeiden. Der Wechsel aus herkömmlichen Tarifen

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

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in Unisex-Tarife bleibt möglich. Aus Unisex-Tarifen soll dagegen nicht in herkömmliche Tarife gewechselt werden können: Ohne diese Einschränkung würden Unisex-Tarife nicht „funktionieren“, weil sich diejenigen Versicherungsnehmer, für die Unisex-Tarife zu einer höheren Prämienbelastung führen können, den Tarifen durch Wechsel in herkömmliche Tarife entziehen könnten; dies würde zu erhöhten Belastungen der zurückbleibenden Versichertengemeinschaft führen. • Das Pflichtversicherungsgesetz, das die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge vorschreibt, soll in zwei Punkten geändert werden: Bei einer Insolvenz des Haftpflichtversicherers soll der dann eintrittspflichtige Entschädigungsfonds - die von der Versicherungswirtschaft getragene Verkehrsopferhilfe e. V. - bis zum Dreifachen der Mindestversicherungssumme haften, bisher haftet er nur bis zur Mindestversicherungssumme. Der Versicherungsnehmer, der einen Unfall verursacht hat und nach der Insolvenz seines Versicherers existenzbedrohenden Schadensersatzansprüche ausgesetzt sein kann, wird dadurch geschützt, dass bestimmte Ansprüche gegen ihn auf 2.500 EUR beschränkt werden (die Schäden des unmittelbaren Unfallopfers werden bei Insolvenz des eintrittspflichtigen Versicherers stets durch den Entschädigungsfonds abgedeckt; beschränkt werden sollen aber z. B. Ansprüche von anderen Versicherungen, die den Unfallverursacher aus übergegangenem Recht in Anspruch nehmen könnten). Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir aktuell berichten.

Neue Runde von „jugend-creativ“ Die Raiffeisenbank Kalbe/Bismark lobt am 01. Oktober den 43. „jugend-creativ“- Wettbewerb unter dem Motto „Entdecke die Vielfalt: Natur gestalten!“ aus und ermöglicht Kindern und Jugendlichen, ihre Kreativität bezüglich gesellschaftlich relevanter Themen unter Beweis zu stellen. Kinder und Jugendliche sind aufgerufen, ihren Gedanken zum diesjährigen Motto künstlerisch, in Form von Bildern und Kurzfilmen, Ausdruck zu verleihen. Es soll die Vielseitigkeit und Lebendigkeit der Natur veranschaulicht werden, vor allem auch, wie wichtig eine biologische Vielfalt für unseren Planeten ist. Millionen Tier- und Pflanzenarten bereichern unser Leben, machen es bunt und lebenswert. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler von der 1. bis 13. Klasse, aber auch alle Jugendlichen bis 18 Jahre, die die Schule bereits beendet haben. Die nationale Schirmherrschaft übernimmt Sarah Wiener. Die besten Ideen werden auf Orts-, Landes- und Bundesebene mit Geld- und Sachpreisen belohnt. Die Bundessieger nehmen im August 2013 an einem Kreativ-Kurs an der Ostssee teil. Zusätzlich gibt es für die Klassen 1 bis 9 ein Quiz mit tollen Preisen. Bundesweiter Abgabeschluss ist der 21. Februar 2013. Alle ideenreichen Ergebnisse werden bis zu diesem Datum in den Geschäftsstellen der Raiffeisenbank Kalbe-Bismark in Kalbe, Bismark, Kläden, Brunau, Kakerbeck und Badel entgegengenommen.

Ihren Geburtstag feiern im Monat November OT Arensberg Herr Junge, Günter OT Badingen Frau Schütze, Agnes Herr Tüngler, Adolf Frau Mayer, Annerose Herr Behrend, Fritz Frau Mangelsdorf, Liselotte OT Beesewege Frau Günther, Elfriede Herr Knust, Helmut Frau Röhl, Dora

am 12.11.

zum 72. Geburtstag

am 06.11. am 08.11. am 10.11. am 12.11.

zum 73. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 86. Geburtstag

am 19.11.

zum 71. Geburtstag

am 10.11. am 15.11. am 29.11.

zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 77. Geburtstag

OT Belkau Frau Stohl, Eva Herr Wollesen, Dieter Frau Kaiser, Christa OT Berkau Frau Dombrowski, Margot Frau Pagels, Käthe OT Bismark (Altmark) Herr Siebert, Klaus Herr Schalow, Siegfried Frau Jahns, Frieda Herr Buchholz, Hans-Jürgen Frau Dreger, Brigitte Frau Nitsche, Annelise Frau Lemke, Ingrid Frau Ringleb, Ursula Frau Kionka, Erika Frau Winkel, Ursula Herr Rundt, Erich Frau Knaak, Rosemarie Frau Bauer, Irmgard Frau Buchholz, Erika Frau Otte, Ursula Herr Krieg, Werner Frau Höft, Charlotte Herr Pommeranz, Siegfried Herr Bricke, Manfred Frau Gagelmann, Christa Frau Nitsche, Christel Frau Behnert, Gerda Frau Borrmann, Ingrid Frau Gruschinski, Lieselotte Herr Rohde, Horst Frau Mehrwald, Helga Frau Krauß, Irmgard Frau Achilles, Lieselotte Frau Kullig, Eveline Herr Lemke, Hans-Joachim Frau Hartmann, Martha Frau Schröder, Christa Frau Sengpiel, Anneliese Frau Ebert, Doris Herr Simon, Gerd Frau Armbrust, Edith Herr Posmyk, Erich OT Büste Herr Fettien, Friedrich-Wilhelm Herr Thiede, Friedrich Herr Berger, Peter Frau Grzyb, Helga Herr Hummel, Klaus OT Deetz Frau Mertens, Hedi OT Dobberkau Herr Barheine, Gerhard Herr Titze, Rudolf Frau Plönnigs, Ingeburg OT Fr.-Fleiß Herr Döllnitz, Werner OT Garlipp Herr Schreiber, Waldemar Frau Thomas, Rosemarie Herr Krüger, Gerd OT Grassau Herr Steinberg, Wolfgang Herr Margenberg, Gerhard Frau Nahrstedt, Hildegard Herr Stüwe, Horst Herr Kutz, Lothar OT Grävenitz Frau Lange, Helga OT Hohenwulsch Frau Elsner, Elisabeth

Nr. 09/2012 am 10.11. am 11.11. am 30.11.

zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag

am 09.11. am 21.11.

zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag

am 01.11. am 02.11. am 03.11. am 04.11. am 04.11. am 04.11. am 05.11. am 05.11. am 06.11. am 06.11. am 07.11. am 08.11. am 09.11. am 10.11. am 10.11. am 11.11. am 14.11. am 14.11. am 15.11. am 15.11. am 17.11. am 18.11. am 18.11. am 19.11. am 19.11. am 20.11. am 22.11. am 23.11. am 25.11. am 25.11. am 26.11. am 26.11. am 26.11. am 28.11. am 28.11. am 29.11. am 29.11.

zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 81. Geburtstag

am 04.11. am 14.11. am 16.11. am 19.11. am 25.11.

zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag

am 29.11.

zum 74. Geburtstag

am 11.11. am 20.11. am 27.11.

zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 82. Geburtstag

am 29.11.

zum 77. Geburtstag

am 15.11. am 22.11. am 24.11.

zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag

am 03.11. am 13.11. am 18.11. am 20.11. am 27.11.

zum 72. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag

am 17.11.

zum 75. Geburtstag

am 02.11.

zum 72. Geburtstag

Nr. 09/2012 OT Holzhausen Frau Herrfarth, Ida Herr Kleihs, Herbert OT Kläden Frau Väth, Irmgard Frau Beindorf, Ingetraud Herr Leide, Helmut Frau Oesemann, Wera Herr Füßel, Erich Frau Weinkauf, Asta Herr Brandt, Wolfgang Herr Herrmann, Otto Frau Otterburg, Roswitha Frau Engel, Inge Frau Reimann, Anita Frau Leppin, Brigitte OT Könnigde Frau Nahrstedt, Elli OT Kremkau Frau Bohnebuck, Ingeborg Herr Lühe, Heinz Herr Preuße, Ingo OT Meßdorf Frau Thormann, Renate Frau Krüger, Hildegard OT Poritz Herr Behrendt, Jürgen OT Querstedt Herr Czelinski, Kurt Herr Müller, Wilfried Frau Bork, Ingetraut Herr Piorr, Günter OT Schäplitz Frau Ollesch, Helga Herr Klipp, Wilhelm OT Schernikau Herr Lemme, Manfred Frau Düwert, Brigitte Frau Weiss, Erna Herr Kräußel, Bernd Frau Lemme, Rosemarie Frau Voigt, Renate OT Schinne Frau Jäger, Margarete Frau Seeger, Ingrid Herr Kiske, Erich Frau Kiske, Monika Herr Szepanski, Siegfried Frau Dietrich, Gertrud Herr Holz, Werner Frau Pohl, Elisabeth Frau Holz, Elfriede Frau Jäger, Ursula OT Schorstedt Frau Wilke, Erna Frau Schulz, Charlotte OT Späningen Frau Jacobi, Gertrud Frau Uecker, Ingeborg Frau Fischer, Anneliese Herr Beckmann, Lothar Herr Tinneberg, Horst Frau Thiemann, Hannelore OT Wartenberg Herr Draffehn, Günther

– 17 – am 27.11. am 29.11.

zum 88. Geburtstag zum 82. Geburtstag

am 04.11. am 05.11. am 08.11. am 12.11. am 14.11. am 14.11. am 15.11. am 15.11. am 15.11. am 18.11. am 20.11. am 25.11.

zum 89. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 73. Geburtstag

am 08.11.

zum 87. Geburtstag

am 01.11. am 01.11. am 22.11.

zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag

am 01.11. am 06.11.

zum 74. Geburtstag zum 80. Geburtstag

am 19.11.

zum 70. Geburtstag

am 04.11. am 05.11. am 23.11. am 24.11.

zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag

am 10.11. am 28.11.

zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag

am 01.11. am 10.11. am 17.11. am 21.11. am 27.11. am 30.11.

zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag

am 02.11. am 04.11. am 07.11. am 15.11. am 15.11. am 22.11. am 23.11. am 23.11. am 28.11. am 29.11.

zum 97. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag

am 16.11. am 21.11.

zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag

am 03.11. am 05.11. am 06.11. am 18.11. am 28.11. am 29.11.

zum 93. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag

am 10.11.

zum 73. Geburtstag

Herzlichen Glückwunsch

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Veranstaltungen im Monat November 09.11.2012 Nacht der Elemente - ab 17:00 Uhr in der Grundschule Bismark 10.11.2012 Atmosphärisches Konzert in der Kirche zu Meßdorf, 17:00 Uhr 11.11.2012 Schlüsselübergabe der Bismarker Lausbuben 17.11.2012 Skat- und Rommèturnier in der „Bauernschänke“ in Hohenwulsch, ab 14:00 Uhr 18.11.2012 Rommé- und Skatturnier im „Alten Schafstall“ Kläden, 14:00 Uhr 21.11.2012 Sternbasteln bei Bürofirma al.ec.so in Bismark (Anmeldung) 21.11.2012 Begegnungscafe` „Melange“ in der Villa Piel in Meßdorf 22.11.2012 Adventsbasteln mit Birgit Linne im „Alten Schafstall“ Kläden, 15:00 Uhr

Gottesdienstplan & Gemeindeveranstaltungen im Pfarrbereich Rochau im November 2012 22. Sonntag nach Trinitatis, den 4. November 2012 Abendmahlsgottesdienst zum Totensonntag um 09:00 Uhr in Groß Schwechten um 10:30 Uhr in Neuendorf um 14:00 Uhr in Peulingen Sonnabend, den 10. November 2012 Zentraler St.-Martins-Tag um 16:00 Uhr in Erxleben Drittl. So. im Kirchenjahr, den 11. November 2012 Abendmahlsgottesdienst zum Totensonntag um 09:00 Uhr in Schorstedt um 10:30 Uhr in Ballerstedt um 14:00 Uhr in Grävenitz Vorl. So. im Kirchenjahr, den 18. November 2012 Abendmahlsgottesdienst zum Totensonntag um 09:00 Uhr in Polkau um 10:30 Uhr in Düsedau um 14:00 Uhr in Erxleben Buß- und Bettag, den 21. November 2012 Regionaler Gottesdienst um 18:00 Uhr in Calberwisch Letzt. So. im Kirchenjahr, den 25. November 2012 Abendmahlsgottesdienst zum Totensonntag um 09:00 Uhr in Schartau um 10:30 Uhr in Häsewig um 14:00 Uhr in Rochau Düsedau: Andacht und offene Kirche mit Büchertisch am Sonnabend, dem 3., 10. und 24. November, jeweils um 17:00 Uhr; offene Kirche mit Büchertisch ohne Andacht am Sonnabend, dem 17. November, um 17:00 Uhr Gemeindenachmittage: Gr. Schwechten: Dienstag, den 6. Nov. Rochau: Dienstag, den 13. Nov. Erxleben: Dienstag, den 20. Nov. Ballerstedt: Montag, den 26. Nov.

um 14:30 Uhr um 14:00 Uhr um 14:30 Uhr um 14:30 Uhr

Hauptkonfirmanden: am Sonnabend, dem 17. November, von 8:30 bis 12:00 Uhr im Pfarrhaus Rochau

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

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Evangelisches Pfarramt Rochau zuständig für die Gemeinden Ballerstedt, Düsedau, Erxleben, Grävenitz, Groß Schwechten, Häsewig-Ziegenhagen, Neuendorf, Peulingen, Polkau, Rochau, Schartau und Schorstedt

Nr. 09/2012

* Ihr Trauerfall in guten Händen*

Bestattungshaus Waschke-Schulze Erd-, Feuer- und Seebestattungen

Ev. Pfarramt Rochau, Achterstr. 16, 39579 Rochau Tel.: 039328 356, Fax: 039328 51053, Handy 0174 1801918 Sprechstunde im Pfarramt: dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr Gemeindepädagogin Martina Grigoleit: Tel. 03931 796954

Tag und Nacht erreichbar

☎ 03 93 28 - 2 33 Gottesdienste - Pfarrbereich Kläden:

An der Ruthen 6, 39579 Rochau

November Sonntag, 04.11.2012 09:00 Uhr Grünenwulsch Pfr. Rockstroh mit Abendmahl 09:15 Uhr Schäplitz Herr Oermann 10:15 Uhr Kläden Herr Oermann Freitag, 09.11.2012 17:00 Uhr Kläden Gp. Walther Zentraler Martinstag, Beginn in der Kirche - anschl. Wanderung mit Lampions zum Kindergarten Sonntag, 11.11.2012 14:00 Uhr Querstedt mit Abendmahl 14:00 Uhr Steinfeld mit Abendmahl 15:15 Uhr Bülitz mit Abendmahl Sonntag, 18.11.2012 09:00 Uhr Badingen mit Abendmahl 10:15 Uhr Kläden mit Abendmahl Sonntag, 25.11.2012, Ewigkeitssonntag 10:15 Uhr Schäplitz mit Abendmahl 13:30 Uhr Grassau mit Abendmahl 15:00 Uhr Darnewitz mit Abendmahl 16:30 Uhr Kläden Friedhofsnacht

Pfr. Lazay Pfr. Rockstroh Pfr. Lazay Gp. Reinhold

Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal

Gp. Reinhold

Ferienwohnung „Himmelchen“ im romantischen Ahrweiler

Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 – 4 Personen, direkt am Ahr-Radwanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45,– € pro Tag. Tel.: 01 63 - 7 88 02 36 E-Mail: [email protected] · www.himmelchen.de

Herr Oermann Gp. Reinhold Gp. Reinhold Gp. Reinhold

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Breite Str. 11, 39629 Bismark

Dezember

Tel.: 039089/97610, Fax: 039089/2137

Sonntag, 02.12.2012, 1. Advent 09:00 Uhr Schäplitz, Taufe Herr Oermann 16:00 Uhr Kläden A. + J. Walther Adventssingen mit dem Kirchenchor Kläden Sonntag, 09.12.2012, 2. Advent 09:00 Uhr Querstedt Sup. M. Kleemann 10:15 Uhr Grünenwulsch Sup. M. Kleemann Sonntag, 16.12.2012, 3. Advent 10:15 Uhr Kläden A. + J. Walther Fam.-gottesdienst 13:30 Uhr Darnewitz Gp. Hohmann 14:30 Uhr Badingen Sup. M. Kleemann Adventskaffee 16:30 Uhr Bülitz Gp. Hohmann

E-mail: [email protected] Internet: www.stadt-bismark.de Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich. Der Bürgerkurier wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte ausgetragen. Herausgeber und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Verlag in Niedersachsen Poststraße 13, 29308 Winsen Tel.: 0 51 43/66 87 58, Fax 0 51 43/66 87 59 Geschäftsführer Peter Imbsweiler Verlag und Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Str. 9, 17209 Sietow Tel.: 03 99 31/57 90, Fax: 03 99 31/5 79 30 Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel.: 0 35 35/48 90

Stadt Bismark (Altmark), Bürgermeisterin Verena Schlüsselburg Verantwortlich für den Anzeigenteil: Peter Imbsweiler Im Bedarfsfall Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von € 0,60 + Versandkosten. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel­exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleis­tung.Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Alle uns zur Veröffentlichung in der Printausgabe eingereichten Texte und Bilder werden zugleich auch über unsere Homepage www.wittich.de in der Onlineausgabe des Mitteilungsblattes veröffentlicht.

Plattdeutscher Spruch des Monats: gefunden von Erika Manecke aus Grassau Wenn dei dät Woader bet an`n Hals steiht, derfst dän Kopp nich hangen loaten.



Nr. 09/2012

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Kita-Leiterin - Britta Nagel bedankt sich für die Unterstützung beim Spielenachmittag in der Badinger Kita In Badingen gibt es eine Gruppe von Frauen, die sich einmal in der Woche treffen um gemeinsam Karten zu spielen. Diese Frauen konnten wir gewinnen einmal im Monat nachmittags zu uns in die Kita zu kommen, um mit den Kindern Tischspiele zu spielen. Das fand schon zum zweiten Mal statt und es hat den Kindern genau wie den Erwachsenen Spaß gemacht.

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

100-jähriges Bibliotheks-Jubiläum Bismark Anlässlich des 100-jährigen Bibliotheksjubiläums findet Ende November ein kleiner Empfang mit guten Partnern und Wegbegleitern der Bibliothek statt. Am gleichen Tag von 10:00 bis 13:00 Uhr sind alle Interessierten, Leser und Bürger der EHG zum Tag der offenen Tür in die Bibliothek eingeladen. Am Freitag, d. 30.11.2012 findet um 9:00 Uhr im Bürgerhaus eine Buchlesung mit der Autorin Diana Kokot und „Schreibenden Hausfrauen“ statt - eine Lesung ganz besonderer Art und ein Ohrenschmaus für die Zuhörer. Für Kinder und Jugendliche wurde ein Preisrätsel vorbereitet. Jeder der teilnehmen möchte, kann das Preisrätsel aus dem Bürgerkurier ausschneiden. Das ausgefüllte Preisrätsel ist bitte in der Bibliothek bis 23.11.2012 abzugeben oder in den Postkasten zu werfen. Unter allen eingehenden Rücksendungen werden 5 Teilnehmer per Los ermittelt, die mit einem Präsent aus der Buchhandlung Meiburg beglückwünscht werden.

Preisrätsel zum 100-jährigen Bibliotheksjubiläum Rückgabe bitte bis zum 23. November 2012 an die Bibliothek in Bismark.



1. Wie alt wird die Bibliothek im Jahr 2012?

Es besuchten uns dieses Mal Frau Matthies, Frau Platz und Frau Schröder - vielen Dank für den schönen Nachmittag!

Vom Dorf für das Dorf



a) 50 Jahre



b) 75 Jahre



c) 100 Jahre

2. Wo befindet sich die Bibliothek in Bismark?

a) in der Grundschule



b) im Bürgerhaus

n n



a) ja



b) nein

In den Vorstand wurden gewählt: Marcus Mangelsdorf -Vorsitzender, Heike Schlüter - stellvertretende Vorsitzende, Mathias Helmholz - Kassenwart, Diana Matthies - Schriftführer.

4. Wie lange darf man Bücher ausleihen?

Zeitungsleser wissen mehr!

n n

3. Müssen Kinder in der Bibliothek Ausleihgebühren bezahlen?

Im Frühjahr 2012 hat sich der Förderverein Freunde der FFw Badingen e. V. gegründet.

Neue Mitglieder (gern auch Nichtfeuerwehrmitglieder) und deren Ideen sind im Förderverein jederzeit herzlich willkommen, denn der Förderverein möchte für das Dorf aktiv sein. Seit der Gründung hat der Förderverein zum Gelingen verschiedener Events beigetragen. So z. B. am 3. Oktober, eine Feier vom Dorf für das Dorf, die Einwohner feierten den Tag der Einheit auf dem Badinger Reitplatz beim Fußball-Turnier, mit Wildbret-Schießen, Kinderspielen, Feuerwehrauto-Fahrten, Essen und Trinken. Eine gelungene Feier! Der Beweis, dass in Badingen auch etwas los sein kann. Außerdem gibt der Förderverein bekannt, dass er in Zukunft die Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses für die Stadt Bismark übernimmt. Bei Fragen zur Vermietung gibt Diana Matthies, Tel. 039324 81052, jederzeit gerne Auskunft.

n n n



a) 2 Tage



b) 4 Wochen



c) 7 Wochen

n n n

5. Wie hoch ist der Gesamtbestand der Bibliothek?

a) ca. 13.000 Medieneinheiten



b) ca. 7.000 Medieneinheiten



c) ca. 5.000 Medieneinheiten

n n n

Angaben des Teilnehmers: Name:

………………………………………………………

Vorname:

………………………………………………………

Alter:

………………………………………………………

Anschrift:

………………………………………………………



Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

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Öffnungszeiten der Bismarker Bibliothek Montag Dientag Mittwoch Donnerstag Freitag

geschlossen 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr geschlossen 14:00 - 18:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr

Bibliotheksurlaub: Vom 29.10.2012 - 06.11.2012 bleibt die Bibliothek wegen Urlaub geschlossen.

Auch die Jüngsten feiern „Erntedank“ Am 4. Oktober wurde in der Kinderkrippe „Sonnenkäfer“ das Erntedank- und Herbstfest gefeiert.

Im herbstlichen Flair gab es ein fantastisches Frühstücksbüfett, welches von den Erzieherinnen liebevoll angerichtet wurde. Trauben, Äpfel, Gurken, Tomaten, Quark, Käsehäppchen, Filinchen und Reisscheiben fanden schnell den Weg in die kleinen Leckermäulchen.

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Unter dem Motto „Geschichten aus der Hosentasche“ wurde das Schreibprojekt am 19.09.2012 eröffnet. Mit viel Fantasie sollen die Kinder Reime, Gedichte und kleine Geschichten um die Hosentasche entstehen lassen. Begleitet wird das Projekt von der Osterburger Autorin Diana Kokot. Damit wird eine jahrelange gute Zusammenarbeit mit ihr fortgesetzt. Sie versteht es, die Schüler zum Schreiben zu animieren und Interesse an dem Projekt zu wecken. Die entstandenen Texte werden in Buchform zusammengefasst und öffentlich präsentiert. Wir werden dann darüber im Bürgerkurier informieren.

Familie Hausmann bedankt sich bei den Einsatzkräften Am 18.09.2012 brannte bei Fam. Hausmann in Garlipp der Teleskoplader in der neu errichteten Maschinenhalle völlig aus. Durch das schnelle und engagierte Eingreifen der Feuerwehren aus Garlipp, Bismark und Kläden konnte der Sachschaden an der Halle jedoch begrenzt werden. Um sich bei den beteiligten Feuerwehrkameraden und den helfenden Garlippern herzlich zu bedanken, lud Fam. Hausmann daher am 12.10.2012 zu einer kleinen Dankeschönfeier ein.

Bei kühlen Getränken und heißem Essen gab es viele gute Gespräche zwischen den verschiedenen Wehren. Detlef Hausmann stellte in seiner kurzen Ansprache fest, dass es beruhigend ist, die schnelle, gute gemeinsame Hilfe der Feuerwehren bekommen zu haben. Alle Feuerwehren stellten an diesem Abend gemeinsam fest, dass die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bismark mehr verbindet als sie trennt. Wilfried Knacke bedankte sich im Namen der Feuerwehren für die Einladung und das „Danke“, dass die Feuerwehr nicht nach jedem Einsatz erreicht.

Chor-Herbstfest Media-Kulturkreis Kläden Der Chor des Media-Kulturkreises Kläden eröffnete am 11. Oktober den sonnigen Nachmittag mit einem bunten Strauß herbstlicher Melodien.

Zum gemütlichen Ambiente gab es anschließend für die Kinder eine Igelbildgeschichte, Stöbern im Heu nach Eiern und Äpfeln, Suche von Überraschungen in der Weizenschüssel und herbstliche Musik.

Neues aus der Bibliothek „Geschichten aus der Hosentasche“ Auch in diesem Jahr hat die Bibliothek Fördergelder zur Unterstützung der Zusammenarbeit mit den Schulen erhalten. In Absprache mit der Grundschule Bismark und der Sekundarschule sind mehrere Autorenlesungen und eine Schreibwerkstatt für die Schüler der 4. Klasse der Grundschule vorgesehen.

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Das 2. politisch-satirische Kabarettprogramm von und mit Frank Hengstmann und Bernd Kurt Goetz am Samstag, dem 10. November 2012 um 20:00 Uhr im „Alten Schafstall“ Kläden Anmeldungen unter: 039324 98881 E-Mail: [email protected] Eintritt: 14,00 EUR Hier ein kleiner Vorgeschmack aus dem Duo-Programm von Frank Hengstmann und Bernd Kurt Goetz „ALTER MENSCH sind wir jung“ Als Gäste hatte sich der Chor, die „Folkloregruppe Brunau“ eingeladen. Die 14 Frauen zeigten, wie es damals in den altmärkischen Spinnstuben herging. Mit ihren Tänzen, Gesängen und Erzählungen möchte die Folkloregruppe das altmärkische Volksgut in Erinnerung bringen. Frau Maritta Nowak hatte für diesen Anlass wieder eine Vielzahl an leckeren Torten und Kuchen gebacken, wofür es viel Lob von den Besuchern gab. Das Publikum honorierte das herbstliche Programm an diesem Nachmittag mit viel Beifall.

Aus dem Vereinsleben „Kinderwünsche-Kinderträume Kläden e.V.“ Am 24.09.2012 luden wir gemeinsam mit unserem Ehrenmitglied Gisilot von Rohr und Frau Haller zum jährlichen Waldtag ein. Anliegen ist es hier insbesondere Kindern und interessierten Personen die Flora und Fauna des heimischen Waldes und den Lebensraum ansässiger Tiere näher zu bringen. So lud uns Herr von Rohr zu einer 2 stündigen Entdeckungsreise durch den Wald ein. Alle Fragen wurden fachkundig und verständlich erklärt.

Zwischendurch machten wir immer wieder Halt, um Besonderheiten nicht zu übersehen, schulten alle Sinne, wie das Riechen, Hören und Tasten.

Texte: Frank Hengstmann und Bernd Kurt Goetz Regie: Sebastian und Tobias Hengstmann Für uns Erdenbürger gibt es zahlreiche Gründe, auch einmal zu feiern. Anno 2011 feierten wir die Geburt des siebenmilliardsten Menschen auf unserem Planeten. Doch langsam wird es eng. Nicht nur, dass immer mehr potenzielle Esser, latente Stromverbraucher und permanent Autofahren wollende Homo sapiens einen militanten Angriff auf das Ozonloch unternehmen. Nein! Der Nachkomme der Neandertaler wird im Gegensatz zum Neandertaler immer älter. Dagegen wird der Anteil der Jungen immer geringer, um dem Rentner das Rentnerdasein in Würde zu ermöglichen. Doch wenn man das Rentenalter erreicht hat, gibt es auch einige Gründe, um zu feiern. Zuvörderst den Fakt, dass trotz Alkoholgenuss, Nikotinmissbrauch und selbst überschätztem Potenzgehabe der männlichen Spezies Rentner dieses hohe Alter überhaupt erreicht zu haben. Doch der demoskopische Begriff „Alter“ relativiert sich heute von selbst. Die Alten werden immer jünger. Im Geist und in der Gesundheit. Die heute 50- bis 60-Jährigen sind doch die Teenager von morgen. Das Tragen von ausgeflippten Klamotten, der wöchentliche Besuch in der „Mucki-Bude“ und die Existenz von Viagra sind doch Beleg dieser These. Bleibt nur die Frage: Wer bezahlt diesen alternden Jugendwahn? Die Spannung steigt. Bekommt man das, was man im harten und entbehrungsreichen Arbeitsleben in die Rentenkasse eingezahlt hat, auch mit der Rente zurück? Mit einer sehr hohen Lebenserfahrung weiß man: Sprichwörter bewahrheiten sich immer wieder selber. Lügen haben kurze Beine! Wir wissen, dass es sich hier um die unteren Extremitäten von Norbert Blüm gehandelt haben muss. Und Nobbi ist inzwischen selbst Rentner. Die Frage ist: Lebt er zusammen mit Riester in einem Doppelzimmer im Pflegeheim? Nach dem Motto: Der Riester zahlt dem Blüm die Rente, und Blüm hält Riester dann die Ente? Ob man Rentner nun vorwärts oder rückwärts liest, er bleibt wie GEISTSIEG ein Palindrom. Man wird sie wohl ausdrücken müssen - die Schwämme. Die Rentnerschwämme: denn sie kommt! Und mögen sich die Rentner noch so jung fühlen.

Wir suchen freiwillige Frauen und Männer ...

Und zum Schluss das Schmecken, so gab es eine kräftige Brotzeit für alle Waldläufer. Ein angenehmer Waldlauf mit viel frischer Luft.

Unser Profil: Unsere Freiwillige Feuerwehr ist eine moderne & zukunftsorientierte Organisation im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Zu unseren Aufgaben gehören der Brandschutz und jegliche Arten von technischen Hilfeleistungen in der Ortschaft Kläden und in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark/Altmark Um unser breites Aufgabenspektrum zu bewältigen, suchen wir zu sofort oder auch später: Arbeiter, Handwerker, Beamte, Chemiker, Diplom-Ingenieure, Steuerberater, Computerfreaks, Bäcker, Tischler, Schüler, Maurer, Landwirte, Hausfrauen und viele andere Berufe.

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Wir bieten: • Kameradschaft • eine Menge Arbeit • mäßige Arbeitsbedingungen • aber auch viel Spaß • eine gründliche Einarbeitung • teilweise ungünstige Arbeitszeiten • Arbeitskleidung für alle Gelegenheiten • kostenlose Aus- und Weiterbildung • alle 3 Jahre einen kostenlosen ärztlichen Check auf der Basis G26.3 • von Zeit zu Zeit mal ein Dankeschön Wir erwarten: • 24 Stunden Einsatzbereitschaft • dass Du manchmal Kopf und Kragen riskierst • Bereitschaft zu interessanter Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Feuerwehr Dein Profil: • Du bist zwischen 18 - 50 Jahre alt und körperlich fit • Du musst in der Lage sein, Dich kameradschaftlich in eine Feuerwehr einzubringen • Du hast eine Menge Zeit • Du wohnst oder arbeitest in Kläden oder Darnewitz • Besondere Vorkenntnisse: Keine! Vergütung: • KEINE, evtl. ein Dankeschön! Du bist 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr ehrenamtlich als Feuerwehrmann/-frau tätig. Wenn du nun immer noch Interesse an der Feuerwehrarbeit hast, dann melde dich bitte bei: Ortswehrleiter Frank Seeler Bismarkerstraße 38 a 39579 Kläden Tel. 039324 8525 oder an jedem 1. Freitag im Monat im Gerätehaus der OFW Kläden

Die Seniorentagesstätte-Schloss Kläden e.V. informiert: Termine - Betreuungscafé für die Monate November/Dezember: November: Unser Betreuungscafé am 08. November beginnt bereits am Vormittag um 10.00 Uhr. Im Rahmen eines Sportfestes können unsere Senioren an verschiedenen Stationen Spaß haben und ihre Beweglichkeit trainieren. Anschließend werden bei einer kleinen Siegerehrung die Leistungen gewürdigt. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf 5,00 EUR. Eine Anmeldung zu diesem sportlichen Vormittag, der ca. zwei Stunden dauern wird, ist unter 039324/590004 möglich. Dezember: Es weihnachtet! Unser monatliches Betreuungscafé am 05. Dezember 2012 wird wieder durch einen Gottesdienst ab 14.00 Uhr in den Räumen der Seniorentagesstätte im Schloss in Kläden eingeläutet. Anschließend überrascht der Weihnachtsmann unsere Senioren und Gäste mit kleinen Geschenken. Eine gemütliche Kaffeerunde rundet diesen weihnachtlichen Nachmittag ab. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf 5,00 EUR. Anmeldungen hierzu werden unter 039324/590004 entgegengenommen. Sonderöffnungstag Unser Sonderöffnungstag für das 4. Quartal ist der 24. November 2012. An diesem Sonnabend ist unsere Tagesstätte von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet um Senioren zu betreuen, deren pflegende Familienangehörige noch Weihnachtseinkäufe erledigen oder letzte Adventsvorbereitungen treffen möchten. Sollte Interesse an unserem Angebot bestehen, melden Sie Ihre Lieben bitte bei unseren Mitarbeiterinnen unter 039324/590004 für diesen Tag an.

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Seniorenweihnachtsfeier in Kläden: Am Freitag, d. 07.12.2012 findet um 15:00 Uhr die Seniorenweihnachtsfeier im „Alten Schafstall“ in Kläden statt. Anmeldungen bitte bis spätestens 30.11.2012.

Neues aus der Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ Kläden Bibliothekseröffnung am 20.09.2012 • Donnerstag ist Bibliothekstag und Gäste sind herzlich willkommen Eine nachhaltig wirkende Leseförderung sollte möglichst früh einsetzen, also bereits im Kleinst- und Kleinkindalter beginnen, um notwendige und wichtige erste Grundlagen für eine Lesemotivation und Lesekompetenz im Schulalter zu legen, die so im Verlauf der Sozialisation gefestigt und ausgebaut werden kann. Anlässlich der Bibliothekseröffnung fand eine Buchlesung mit der Schriftstellerin und Illustratorin Sina Kongehl aus Bismark statt. Sie las aus ihrem Kinderbuch „Lea ist faul“. Fazit - aller Bücherwürmer der Kita Pittiplatsch - sehr empfehlenswert!!!

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Dankeschön Ich möchte allen ganz herzlich danken, die zum Gelingen des 18. Steinfelder Bauernmarktes beigetragen haben. Gemeinsam ist es uns wieder hervorragend gelungen, den ländlichen Raum und die Landwirtschaft in den Mittelpunkt zu rücken - das macht den Erfolg aus -. Verena Schlüsselburg Bürgermeisterin

Bauernmarkt Landtechnik Auch die Landtechnik war auf dem Bauernmarkt wieder zahlreich vertreten:

Gute Kontakte zu Vereinen Natürlich waren die Mitglieder des Steinfelder Kulturvereins mit ihrem Backhaus in heimischen Gefilden besonders aktiv, wie hier auf dem Foto, wo die Ehrengäste, Ortsbürgermeister und Stadträte schon einmal eine Kostprobe des Hefekuchens bekommen. Zu den aktiven Gestaltern des Bauernmarktes gehörte auch wieder der Reit- und Fahrverein Bismark mit Silvia Henze und ihren Mitstreitern gab es diesbezüglich seit Jahren gute Kontakte.

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18. Steinfelder Bauernmarkt - so toll wie d

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das Wetter war, so war auch die Stimmung

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Leistungspflügen bei herrlichem Herbstwetter und in guter Kombination mit dem Steinfelder Bauernmarkt ALFF Altmark wertet auf der Bauernmarkt-Bühne das Leistungspflügen aus Beim Leistungspflügen des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark in der Flöter GbR in Steinfeld im Landkreis Stendal holten sich Mathias Schmid und Lars Gose die Regionalmeistertitel in den Kategorien Dreh - bzw. Beetpflügen.

Mathias Schmid aus Döbbelin und Lars Gose aus Schorstedt sind die besten Pflüger im Amtsbereich Altmark. Der Student der Landwirtschaft vom Betrieb Schmid, Döbbelin und der Auszubildende im 1. Lehrjahr aus der LLFG Iden siegten am 29.09.2012 beim Leistungspflügen des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark in Steinfeld. Qualifikation für die Landesmeisterschaft Mathias Schmid belegte mit 89,5 Punkten Rang 1 in der Kategorie Drehpflügen, Lars Gose war mit dem Beetpflug und 51 Punkten erfolgreich. Die zweiten Plätze gingen an Guido Hahne Landwirt aus Buchholz (Drehpflügen 88 Punkte), bzw. Martin Willkomm aus Ballerstedt, (Beetpflügen 39 Punkte) Auszubildender in der LLFG Iden. Diese vier Starter haben sich für die Teilnahme an der Landesmeisterschaft 2013 qualifiziert. Die verbleibenden Plätze in der Kategorie Drehpflügen belegten mit 58 Punkten Azubi 2. Lehrjahr Andre Pengel AG Lückstedt e G, Tom Striegnitz Azubi 3. Lehrjahr aus der AG Klein Schwechten mit 50 Punkten, sowie Carsten Bergmann mit 47.5 Punkten, Azubi 3. Lehrjahr GbR Laesecke, Mertens, Palm aus Vienau. Gastgeber für den vom ALFF Altmark organisierten Wettbewerb war die Flöter GbR in Steinfeld. Der Betrieb welcher auch als Ausbildungsstätte für Landwirte anerkannt ist, hatte dazu eine Fläche mit Vorfrucht Winterraps in Ortsnähe zur Verfügung gestellt. Die Bedingungen für den Wettbewerb, der gemeinsam mit dem „18. Steinfelder Bauernmarkt“ der Einheitsgemeinde Bismark stattfand, waren sehr gut. Für die objektive Bewertung der gezeigten Leistungen sorgte ein Team von 7 Punktrichtern um Hauptpunktrichter Rüdiger Albrecht, der am Ende des Wettkampfes auch die Manöverkritik hielt und gemeinsam mit dem Chef des ALFF Altmark, Herrn Blum und den Vertretern des Bauernverbandes, Frau Friedebold und Herrn Wiese sowie der Bismarker Bürgermeisterin, Frau Schlüsselburg, auf der Feldsteinbühne vor dem großen Bauernmarkt-Publikum die Ehrungen vornahmen. Demonstration historischer Bodenbearbeitung Ein besonderer Hingucker war die Teilnahme von Günter Kirchner aus Büste mit seinem Pferdegespann. Gekonnt zeigte er mit seinen Pferden wie in früheren Zeiten die Pflugarbeit in der Landwirtschaft durchgeführt wurde.

Preisrichter beim Leistungspflügen am 29.09.2012 in Steinfeld Rüdiger Albrecht LLFG Iden Lindenstr. 18 39606 Iden Thomas Schmid Döbbeliner Dorfstr. 13 OT Döbbelin 39576 Stendal Peter Schütze Agrar Erzeuger Gemeinschaft Bismark e G Bahnhofstr. 53 39629 Stadt Bismark Christoph Diedrich Dorfstr. 20 39596 Hassel Joachim Post Agrargenossenschaft e G Dorfstr. 44 OT Kabelitz 39524 Wust-Fischbeck

Norbert Tendler Dorfstr. 15 OT Jeseritz 39638 Gardelegen Henry Schernikau Agrar GmbH „Kalbescher Werder“ Sieper Str. 1 OT Jeetze 39624 Kalbe/Milde

Platzierungen Leistungspflügen am 29.09.2012 in Steinfeld Kategorie Drehpflügen 1. Platz Betrieb Mathias Schmid Thomas Schmid Döbbeliner Dorfstr. 13 Döbbeliner Dorfstr. 13 OT Döbbelin OT Döbbelin 39576 Stendal 39576 Stendal

2. Platz Guido Hahne Guido Hahne Grüne Str. 18 Grüne Str. 18 OT Buchholz OT Buchholz 39576 Stendal 39576 Stendal 3. Platz Andre Pengel Agrargenossenschaft eG Dewitz Nr. 2 Lückstedt Nr. 77 39606 Altmärkische Höhe 39606 Altmärkische Höhe 4. Platz Tom Striegnitz Agrargenossenschaft e G Nachtweide 20 Wiesengrund 17 39576 Stendal 39579 Klein Schwechten 5. Platz Carsten Bergmann GbR Laesecke, Mertens, Palm Im Wiesengrund 19 Dorfstr. 10

OT Vienau OT Vienau 39624 Kalbe/Milde 39624 Kalbe/Milde Kategorie Beetpflügen 1. Platz Lars Gose LLFG Iden Dorfstr. 43 a Lindenstr. 18 39606 Schorstedt 39606 Iden 2. Platz Martin Willkomm LLFG Iden Dorfstr. 17 Lindenstr. 18 OT Ballerstedt 39606 Iden 39606 Hansestadt Osterburg Gespannpflügen Günter Kirchner Dorfstr. 7 OT Büste 39629 Stadt Bismark

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Jungtierzüchter der Kreisrinderzuchtvereine zeigen sich wieder einmal begeistert Traditionell zum Steinfelder Bauernmarkt führten die Kreisrinderzuchtvereine Stendal-Havelberg-Genthin und Osterburg ihren Jungzüchterwettbewerb in Steinfeld durch. Von 08:00 bis 10:00 Uhr begannen die Jungtierzüchter mit dem Auftrieb der Tiere und um 11:00 Uhr begann die Präsentation. Die Verantwortlichen der Kreisrinderzuchtvereine waren wieder voll des Lobes ob der guten Bedingungen und natürlich der Zuschauerresonanz.

Natürlich führte Bürgermeisterin Verena Schlüsselburg die Ehrengäste - zu denen auch der Stellv. Landrat, Carsten Wulfänger, Horst Blum, Chef des ALFF, Dieter Schulze, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisenbank Kalbe-Bismark eG, Eike Trumpf, Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck und Dr. Hans-Joachim Spohn, der frühere Chef des ALFF gehörten auch zu den Jungtieren. Dort kamen sie mit den Verantwortlichen in Fach- und Sachgespräche.

Jungzüchterwettbewerb Bauernmarkt Steinfeld 29.09.2012 Klasse 1 Minimäuse bis 5 Jahre - Alle Teilnehmer sind Gewinner - Bestes Typtier: Betty OM 15.01603182 V. Jordan

Bes. GbR Braune, Schönwalde I

Klasse 2 - Platz 1

Bes. GbR Wallstabe, Ziegenhagen

- Platz 2 - Platz 3 - Bestes Typtier: Klasse 3 - Platz 1 - Platz 2 - Platz 3 - Bestes Typtier: Klasse 4 - Platz 1 - Platz 2 - Platz 3 - Bestes Typtier: Klasse 5 - Platz 1

5 - 10 Jahre Jessica OM 15.01966821 V. Goldboy Jan-Georg Wallstabe, Ziegenhagen Tatjana OM 15.01944727 V. Manur Josephine Scholz, GbR Lenz, Schinne Aliena Om 15.01603166 V. Gibson Marie Hattko, GbR Braune, Schönwalde Jessica OM 15.01966821 V. Goldboy 10 - 15 Jahre BFH Gallilea OM 15.01603154 V. Windbrook Leon Spring, GbR Braune, Schönwalde Jenny OM 15.03336950 V. Jentin Robert Klug, GbR Klug, Volgfelde Zarina OM 15.03211338 V. Van Gogh Sebastian Menecke, GbR Lenz, Schinne Gallilea OM 15.01603154 V. Windbrook 15 - 20 Jahre BFH Audrey OM 15.01863791 V. Destry Andy Weber, GbR Braune, Schönwalde Perma OM 15.03342058 V. Persie Andreas Klug, GbR Klug, Volgfelde Julika OM 15.03138465 V. Jannsen Marc Rückert, AG Fischbeck Julika OM 15.03138465 V. Jannsen

- Bestes Typtier:

20 - 25 Jahre BFH Taila OM 15.03329633 V. Samuelo Alexander Braune, Schönwalde Ferry OM 15.03336926 V. Formalist Marcus Klug, Volgfelde ohne genaue Bewertung Jessica Pionke/Enrico Rieseberg, Ziegenhagen Taila OM 15.03329633 V. Samuelo

Bester Vorführer gesamt: Bestes Typtier gesamt:

Leon Spring, Gallilea, GbR Braune, Schönwalde Gallilea, GbR Braune, Schönwalde

- Platz 2 - Platz 3

Bes. GbR Lenz, Schinne Bes. GbR Braune, Schönwalde Bes. GbR Wallstabe, Ziegenhagen Bes. GbR Braune, Schönwalde Bes. GbR Klug, Volgfelde Bes. GbR Lenz, Schinne Bes. GbR Braune, Schönwalde Bes. GbR Braune, Schönwalde Bes. GbR Klug, Volgfelde Bes. AG Fischbeck Bes. AG Fischbeck Bes. GbR Braune, Schönwalde Bes. GbR Klug, Volgfelde

Bes. GbR Braune, Schönwalde

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Blasmusik in Könnigde anlässlich des 17. Altmärkischen Musikfestes Gute Stimmung verbreitete die Seehäuser Blaskapelle auf dem Gelände des Könnigder Heimatvereins Hennigs von Treffenfeld, der Treffenfeldscheune, bei den zahlreichen Besuchern. Im Rahmen des 17. Altmärkischen Musikfestes gastierten die Herren Musiker aus Seehausen unter der Leitung von Sven Peuker erstmalig in Könnigde. Neben der unterhaltsamen Blasmusik sorgten die Vereinsmitglieder Hennigs von Treffenfeld wieder mit leckerem Kuchen aus dem Steinbackofen und Gegrilltem für das leibliche Wohl der Gäste. Alles in allem ein schöner Nachmittag für Gäste und Gastgeber.

Altmärkische Krimi-Tage in Kremkau In diesem Jahr fanden die 2. Altmärkischen Krimi-Tage vom 05. bis 07. Oktober in der Ortschaft Kremkau statt, veranstaltet von BlockVerlag und Johann-Friedrich-Danneil-Verein. Inhalt der Krimi-Tage waren eine Fotoausstellung, Lesungen aus Krimis der Reihe BLAULICHT, ein Dinner sowie der Workshop „Wie schreibe ich einen Krimi“. Höhepunkt der Veranstaltungen war unweigerlich das Krimi-Dinner am Samstagabend. Thema des Abends: „Die Mörder sind unter uns? - Sind wir alle schuldig oder könnten wir es werden?“

Im Dorfgemeinschaftshaus sollte die Casting-Show für einen Privatsender aufgezeichnet werden, in der Jury als Star des Abends „Cindy aus Marzahn“ alias Gudrun Horsch. Sie wurde unterstützt von Holger Arnold und Ronald Smorodinzeff - beide ein würdiger Ersatz für die geladenen Thomas Gottschalk und Dieter Bohlen. Ihnen und dem kritischen Publikum stellten sich die verschiedensten Talente vor: von amüsanten Vorträgen über Gedichte, Instrumentalstücke bis zum Gesang war alles vertreten. Die Auswahl der Sieger wurde der Jury sehr schwer gemacht. Während sich Moderator, Jury und Teilnehmer engagierten, wurde das Publikum mit einem Fünf-Gänge-Menü verwöhnt.

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Doch dann: Zwei Schüsse störten die Show. Plötzlich waren alle mitten in der Welt des Krimis - ein Mord war geschehen. Das Opfer niemand anderes als Dieter Bohlen. Klaus Peschke als Sieger des Krimipreises 2011 übernahm die Ermittlungen. Souverän löste er mittels Bekennerschreiben und Verhör der über 30 Tatverdächtigen in ca. 30 Minuten den Mord. Der Täter niemand anderes als der Moderator der Show. Das Resümee des Publikums: Ein gelungener, humorvoller Abend ein Vorgeschmack auf die 3. Krimitage in 2013. Helmut Block wird sicher wieder so einiges dafür vorbereiten.

Filmdreh in Möllenbeck Am 2. Oktober begannen die Dreharbeiten zum Kinofilm SPUTNIK. Mit den Menschen, die mitgeholfen haben, dass das Filmteam so gut vorangekommen ist, fand ein Warm up statt. Die Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde, Frau Schlüsselburg, und Gastwirtsfrau Schmidt aus Möllenbeck gehörten zu den abendlichen Gästen. Dabei wurde auf gutes Gelingen angestoßen.

Im Vordergrund von links nach rechts sind die Hauptdarsteller Flora Li Thiemann (10 Jahre), Emil von Schönfels (10 Jahre), Finn Fiebig (10 Jahre) und Luca Johanssen (12 Jahre) - alle aus Berlin Im Hintergrund von links nach rechts Annette Leidig - die Mutter von Finn Fiebig, Dorothe Beinemeier - Coproduzentin der Hamster Film Marcel Lenz - Produzent Ostlicht Filmproduktion, Markus Dietrich - Regisseur und Guido Schwab - ebenfalls Produzent Ostlicht Filmproduktion.

Inzwischen sind die Dreharbeiten in Möllenbeck in vollem Gange und alles hat seinen Lauf genommen.

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Viele Interessierte schauen immer mal in Möllenbeck vorbei. Hier ein paar Fotos vom dortigen Geschehen:

Neues aus der Kita „Regenbogenland“ Schernikau Höhepunkte im Herbst Am 11.09.2012 unternahmen alle Kinder unserer Einrichtung einen Ausflug in den Stendaler Tierpark. Große Aufregung herrschte schon beim Einstieg in Taxi und Minibus. Aus einer anderen Sitzposition erkannten viele gleich den Weg nach Stendal. Nach einem Gruppenfoto auf Grisu´s Rücken, ging es dann endlich los, zum Rundgang durch den Tierpark. Wir beobachteten Tierpfleger bei der Arbeit, streichelten Ziegen und kleine Schafe und erkannten natürlich auch viele Tiere in ihren naturgetreuen Behausungen. Manchmal war es gar nicht so einfach ein Tier zu entdecken. Am Bärengehege machten wir unser erstes Picknick. Das schönste war natürlich der Spielplatz. Nach ausgiebigem Spielen gab es auch noch die Mittagsmahlzeit im Tierpark. Gut gestärkt und müde begann dann leider auch wieder die Heimfahrt in die Kita. Unser Dank geht an die Stendaler Sparkasse, welche uns die Eintrittskarten spendierte.

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Der nächste Höhepunkt im September war der Oma-Opa-Tag am 19.09.2012. Auch in diesem Jahr kamen viele Omi´s und Opi´s und zeigten viel Interesse an unserer Kita. Der Nachmittag begann mit Liedern, Gedichten und einem Sketch. Viel Applaus gab es von den Großeltern, da war die Aufregung der Kleinen wie weggeblasen. Auch überreichten die Kinder kleine selbstgebastelte Geschenke. Für die Kaffeetafel gab es leckeren Kuchen den die Muttis gebacken hatten. Viele Großeltern besichtigten die Räumlichkeiten und schauten sich mit ihren Enkelkindern die Portfoliomappen an. Die Erzieherinnen standen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Gemütlich ließen alle den schönen Tag ausklingen.

Dass der Herbst bunt ist kann man nicht nur in der Natur beobachten, sondern auch in unserem Kindergarten. Besonders bunt wurde es am 26.09.2012, zu unserem Herbstfest. Die Eltern und Kinder hatten sich viele Gedanken gemacht und brachten von Kürbis bis Zitronengurke viele Früchte, Sträuße und herbstlich dekorierte Körbe mit in unsere Ausstellung. Bei Bewegungs-und Tastspielen lernten wir die Früchte besser kennen. Jedes Kind konnte sich dann eine Frucht aussuchen, und uns darüber berichten, wie sie heißt, wo sie wächst und was man damit machen kann. Natürlich wurden die Früchte auch verarbeitet. In den nächsten Tagen buken wir Apfelwaffeln, aßen Birnen, Äpfel, Pflaumen, Trauben, bastelten mit Naturmaterialien Figuren, Blätterbilder, Gestecke und Collagen. Wir malten zählten, und machten Sport mit Früchten und natürlich erklingen auch täglich Lieder über Früchte, Blätter und Drachen in unseren Räumlichkeiten. Auf unserem Spielplatz gibt es viele Obstbäume. Ein wunderschöner Apfelbaum schenkt uns jedes Jahr viele leckere Äpfel. Am 12. Oktober sammelten wir alle Äpfel, die schon unter dem Baum lagen auf, luden sie in unseren Bollerwagen und gingen mit ihm, wie jedes Jahr, zu Frau Fricke in die Obstannahmestelle.

Von ihr erfuhren wir was mit unseren Äpfeln passiert, wenn sie das Fließband verlassen und in der riesigen Apfelkiste landen. Vorher durften wir unsere Äpfel noch wiegen. Nach einer leckeren Apfelsaftverkostung erhielten wir im Tausch für unsere Äpfel eine Kiste

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Apfelsaft. Zum Schluss bedankten wir uns bei Frau Fricke mit dem Lied „Bir´n und Apfel ….“ auch dafür, das wir jedes Jahr wiederkommen dürfen. Wir möchten alle Kinder, Eltern, Verwandte, Bekannte und Leute - die Lust haben, zu unserem Laternenfest am 09. November 2012, recht herzlich einladen. Der Umzug zur Kirche startet um 17:30 Uhr Hauptstraße/Ecke Neubaugebiet. Nach dem Kirchgang begrüßen wir dann alle in der Kindertagesstätte zu leckerer Bockwurst, Apfelpunsch und Glühwein. Viele Grüße die Kinder und Erzieher der Kita “Regenbogenland” Schernikau

Tradition und Gemeinsinn

Ortsbürgermeister Uwe Lenz bei seinem herzlichen Grußwort.

Backhausjubiläum in Biesenthal Die Bürger von Biesenthal und einige Ehrengäste, fanden sich am Sonntag, dem 23. September zusammen, um das 10- jährige Bestehen ihres Backhauses am kleinen Dorfplatz zu feiern. Das Biesenthaler Backhaus hat weit zurückliegende Wurzeln. Es stand im Achtergarten des früheren Ackerhofes Nr. 4, zuletzt im Besitz der Familie Holz, ungenutzt war es von Steinhaufen und Brombeerranken umgeben, ein Foto zeigt den trostlosen Zustand. In Absprache mit Frau Gisela Holz und ihren 3 Kindern konnte die Gemeinde das Backhaus auf Abbruch erwerben. Neben dem Biesenthaler Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus wurde ein Grundstück gekauft und über eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme erfolgte dann Abbruch und Wiederaufbau. Verrottete Bauteile, wie die Schwellbalken wurden ersetzt, die Ziegel zum Ausmauern der Gefachte wurden wiederverwendet, das Dach in Biberschwänzen ausgeführt. In einer 2. Maßnahme haben Friedhelm Thiemann und Friedhelm Hulsch den Backofen eingebaut. Auch die Biesenthaler Bürger legten fleißig Hand an, der große Feldsteingrill von der Gänseweide wurde umgesetzt, ein großer Findling erinnert an die Einweihung, Sitzgelegenheiten und ein inzwischen schattenspendender Kugelahorn komplettieren das Ensemble. Ein Grund zum Feiern nach 10 Jahren - die Biesenthaler Frauen hatten Blechkuchen vom Feinsten gebacken, auch ein Frankfurter Kranz fehlte nicht, Kaffee, Bier auch Gegrilltes - nichts fehlte an einem fröhlich- ländlichem Spätsommertag. Verena Schlüsselburg und Uwe Lenz dankten den Biesenthalern für die Einladung, für das gemeinschaftliche Engagement und für die Gastfreundschaft. Schön war auch, dass neben den Ehrengästen die Teilnehmer der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eingeladen waren, die durch ihr Projekt ein nachhaltiges Element dörflichen Lebens erhalten und zu neuem Leben verholfen haben. Das Biesenthaler Backhaus hat im Übrigen eine hohe Stunde altmärkische Politik beherbergt. Dort trafen sich vor einigen Jahren die Landräte beider Altmarkkreise, Vertreter des Leader- Vorstandes der Aktionsgruppe Mittlere Altmark und des Leadermanagements, um wirtschaftspolitische Entscheidungen für die Infrastruktur der Altmark vorzubereiten. Ortsbürgermeister

Den Backofen haben auch dieses Mal - so wie eh und je - Walter Hennings und Dieter Schellenberger angeheizt. Und den leckeren Blechkuchen haben die Ehefrauen der beiden gebacken. Herr Lenz nutzte die Gelegenheit und zeigte seinen beiden Enkelinnen, wie so ein Backofen beschickt wird.

Fotonachlese:

Ortswehrleiter Enrico Schulz begrüßt alle rechtherzlich und nimmt die Glückwünsche der Einheitsgemeindebürgermeisterin entgegen.

Die Biesenthaler - in froher Runde.

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Ehrenmal geschändet Betroffenheit, Trauer, Scham und Ärger bestimmen seit Samstag den 6. Oktober die Gefühle vieler Meßdorfer. Abermals haben dreiste Diebe das Ehrenmal für die Opfer von Krieg und Gewalt 1939-1945 geschändet. Vor einem Jahr waren die Flammenschale und eine Bronzeplatte mit den Namen von Gefallenen und Vermissten gestohlen worden. In der Nacht vom 5. zum 6. Oktober wurden zwei Bronzeplatten, die Flammenschale und der Kranzaufhänger gestohlen und der Obelisk teilweise zerstört.

Da auf dem Ehrenmal 72 Namen verewigt waren, ist dies die Schändung des Andenkens an 72 Menschen, die Opfer von Krieg und Gewalt wurden. Elisabeth Mittag konnte dort ihrem Vater und ihren Brüdern gedenken, Hubert Plath seines Vaters - und so geht es vielen Bürgern, denen das Denkmal ein wichtiger Ort ist. Alle Bemühungen werden dahingehen, bis zum Volkstrauertag das Ehrenmal wieder herzurichten. Ortsbürgermeister

Abschlusskonzert der Meßdorfer Musikfesttage - wirklicher Höhe- und Schlusspunkt der diesjährigen Konzertsaison Seit Samstag, den 15. August führen die Wege der Musikliebhaber der Altmark nach Meßdorf zu den 14. Musikfesttagen. Ein Festtag für die 140 Besucher war nun auch das Abschlusskonzert des Bläserensembles: „percussion-posaune“. Drei Bläser und ein Schlagzeuger brachten am 3. Oktober die Zuhörerschaft in eine angeregte Atmosphäre von Musikerleben.

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Keinesfalls konservativ, trotz Frackes, gestalteten die Künstler das Konzert, vielmehr spritzig, humorvoll und von musikalisch höchster Vollendung. Eröffnet wurde der Abend mit einer modernen Bearbeitung der Richard Strauß Komposition „Also sprach Zarathustra“ damit wurde sofort auch eine Brücke zwischen den Konzertbesuchern und dem Ensemble geschlagen. Mit den Stücken „Though Philomela“ und dem Madrigal „How merrily we live“ von zwei englischen Komponisten des 16. Jahrhunderts, fühlte man sich in die Renaissance versetzt, in die höfische Welt Heinrich des VIII oder Elisabeth der I. . Was ist eine Schlitztrommel? Wolfram Dix stellte dieses unbekannte Instrument in einem meisterhaften Solostück vor „Monade“ genannt - eine Eigenkomposition mit philosophischem Hintergrund. Henry Walthers Choralbearbeitung von „Lobet den Herren, alle, die ihn ehren“ , griff ausgehend von der klassischen Form, alle Möglichkeiten auch zeitgenössischer Interpretation auf, von den Zuhörern reichlich mit Beifall bedacht. Mit dem Perlude aus dem 2. Band des „Wohltemperierten Klaviers“ von J. S. Bach wurde, das Konzert fortgesetzt. An dieser Stelle soll die fröhliche Moderation des Konzertes durch Joachim Gelsdorf gewürdigt werden, der sich nicht auf das Ansagen beschränkte, sondern Humorvolles, Nachdenkliches und Wissenswertes in seine Begleitung durch das Konzert einbrachte. Ein weiterer Höhepunkt war gegen Ende des Konzertes dann das „Brasil“, in einem Arrangement von Henry Walther, sowohl in den Soli, als auch im Zusammenspiel entfalteten die 4 Künstler ihr volles musikalisches Können. Stehender, minutenlanger Beifall und dann eine der Zugaben: der „Abendsegen“ aus der Oper Hänsel und Gretel von Engelbert Humperdinck. Mit hoher Sensibilität für die zarten Töne dieses Duetts, brachten die 3 Bläser das Leitmotiv der 14. Meßdorfer Musikfesttage dar- dann Stille, wieder herzlicher Beifall - fröhliche Verabschiedungwir sehen uns wieder!

Von Worms-Heppenheim und Kläden nach Kläden Als im Sommer bei Frau Völtzke das Telefon klingelte und sich ein freundlicher Herr im Pfälzer Dialekt erkundigte, ob sich nicht der Chor im Mediakulturkreis und der Sängerbund Worms-Heppenheim 1921 zum gemeinsamen Singen im Hotel „Wolfsschlucht“ in Kläden treffen könnten, musste zunächst einmal das doppelte Kläden geklärt werden. Von uns Chormitgliedern gab es natürlich sofort eine Zusage, denn ein Treffen mit einem Chor aus Rhein-Hessen hat man ja nicht alle Tage. Und so fuhren wir am 22. September nach Kläden (bei Arendsee), im Gepäck einige Herbst- und Altmarklieder. Mit dem beliebten Lied „Heute wollen wir das Ränzlein schüren“ begrüßten wir den Sängerbund. Und sofort sprang der Funke über, wir kamen ins Gespräch miteinander und stellten fest, dass uns das Singen fit und im Herzen jung hält.

Besonders gefielen unsere Altmarklieder, gaben sie doch den Besuchern aus Heppenheim unterstützend zu ihrem Besuchsprogramm weitere Anregungen, um die Altmark noch genauer zu erkunden. Jeder Chor hatte ein kleines Programm vorbereitet und so schallte es in der Gaststube des Hotels „Wolfsschlucht“ vielstimmig und mitreißend. Aber auch gemeinsam wurde gesungen und so verging der Nachmittag wie im Fluge. Mit dem Lied „Auf Wiedersehn, auf Wiedersehn,

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bleib nicht so lange fort ...“ verabschiedeten wir uns voneinander und versicherten noch einmal, dass dieses Chortreffen ein voller Erfolg war. I. Tippmann

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Beide erhielten für die Unterstützung bei der Beschaffung der EUGelder und bei der hervorragenden Ausführung der Holzarbeiten viel Lob und Dank. Begrüßt wurden alle mit einem „Mühlenschnaps“, den Vereinsvorsitzender Bernhard Sasse servierte.

Foto: privat

Als besondere Ehrengäste waren die Nachfahren des ausgewanderten Mühlenbesitzers aus Neuseeland in Meseberg dabei und überbrachten die herzlichsten Grüße und Glückwünsche vom anderen Ende der Welt. Die Enthüllung des Denkmals am Nachmittag soll auf besondere Weise an die Auswanderung vor 137 Jahren erinnern. Ein buntes Programm im Festzelt sowie Musik und Tanz bis in die Nacht sorgten für Unterhaltung und ließen die Meseberger und ihre Gäste, trotz Regenwetters fröhlich feiern.

Einweihung der Mühle in Meseberg am 06. Oktober - ein Leader-Projekt der LAG „Mittlere Altmark“ „Wir haben es geschafft - unsere Mühle ist mahlfertig“ - stellten Bernhard Sasse und Silvia Tschiene vom Windmühlen- und Heimatverein Meseberg e.V. fest. Grund genug, die Wiederinbetriebnahme und den 200. Geburtstag der Mühle zu feiern und die Gelegenheit zu nutzen, für die Unterstützung des Mühlenaufbaus während der 4-jährigen Bautätigkeit zu danken. Begonnen wurde am Sonnabend, dem 06. Oktober mit einer Sonderführung für die Förderer und Unterstützer der Mühle, zu denen auch die Vorsitzende der LAG Leader „Mittlere Altmark“, Verena Schlüsselburg, und der Inhaber des Bismarker Zimmerei-Unternehmens Ulrich Blümner gehörten.

v.l.n.r. Frau Tschiene, Vereinsmitglied, Frau Schlüsselburg, Vorsitzende der LAG „Mittlere Altmark“, Herr Gose, Ortsbürgermeister Osterburg, Frau Beckmann, Ortsbürgermeisterin Meseberg, freuen sich gemeinsam über das gelungene (Mühlen)Werk und die EU-LeaderFörderung

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Kaffeeklatsch auf der Tenne Am Mittwoch, d. 17.10.2012 fand auf dem Altmarkhof wieder der „Kaffeeklatsch auf der Tenne“ statt - bei dem sich die zahlreichen Gäste wieder den leckeren Kaffee und selbstgebackenen Kuchen schmecken ließen.

Stadt Bismark (Altmark) - Die Bürgermeisterin -

Stellenausschreibung V/2012 Die Stadt Bismark (Altm.) beabsichtigt, zum 01. August 2013 eine/n Auszubildende/n zur/zum

Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung zu folgenden Bedingungen einzustellen: Ausbildungsdauer:

drei Jahre

berufstheoretische Ausbildung:

im Berufsschulzentrum Stendal Vorbereitungslehrgang auf die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung am Studieninstitut für kommunale Verwaltung des Landes SachsenAnhalt e. V. in Magdeburg

berufspraktische Ausbildung:

in den einzelnen Fachämtern und -bereichen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altm.) sowie auch Einsatz in den einzelnen Orten des Gebietes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altm.)

Schülerprojekttage Immer wieder beliebt sind die Schülerprojekttage - bei dem die Kinder u.a. lernen, wie zu Großmutterszeiten Wäsche gewaschen wurde, Kartoffelpuffer oder Pflaumenmus zubereitet wurde. So waren z.B. am 08.10., 09.10. und 11.10. Schüler der Grundschulen Flessau, Schinne und Bismark vor Ort - um auf dem Altmarkhof, im Bauerngarten und in der Heimatstube einen schönen Tag zu verleben.

geforderte Voraussetzungen:





• mindestens der Abschluss der Realschule mit guten Ergebnissen oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand • gesundheitliche Eignung • ein umfangreiches Allgemeinwissen • allgemeines Interesse für kommunale, politische, verwaltungstechnische und rechtliche Fragen • gute Umgangsformen • Teamfähigkeit

Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Bei Interesse sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lichtbild, handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Nachweise über den bisherigen beruflichen Werdegang, soweit vorhanden Arbeitszeugnisse) bis zum 30.11.2012 an die Stadt Bismark (Altmark) Hauptamt - Frau Budach Kennwort: Ausbildung 2013 Breite Straße 11 39629 Bismark (Altmark) zu senden. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerber/Inne/n nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss vernichtet bzw. können bei der eingereichten Stelle abgeholt werden.

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Öffentliche Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 18.11.2012 und die eventuell erforderliche Stichwahl am 09.12.2012 im Landkreis Stendal Auf der Grundlage von §§ 17 ff. Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wird Folgendes bekannt gegeben: 1. Das Wählerverzeichnis zur Landratswahl für die Wahlbezirke der Stadt Bismark (Altmark) liegt in der Zeit vom 25.10.2012 bis 03.11.2012 während der allgemeinen Öffnungszeiten: dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 im Einwohnermeldeamt der Stadt Bismark (Altmark), Breite Straße 11, 39629 Bismark (Altmark) zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist das Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 02.11.2012 bis 12:00 Uhr schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt der Stadt Bismark (Altmark), Breite Straße 11, 39629 Bismark (Altmark) eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Wer einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellt, hat die erforderlichen Beweismittel beizufügen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind.

3.

Die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24.10.2012 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein bzw. die Wahlbenachrichtigung unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, muss bis zum 03.11.2012 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte Personen, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Nach dem 03.11.2012 ist kein Einspruch mehr zulässig.

4.



5.

Mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann ein Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheines ab 26.10.2012 beantragt werden, Der schriftliche Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheines kann bis spätestens 16.11.2012, 18:00 Uhr gestellt werden. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr gestellt werden. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Landratswahl im Landkreis Stendal durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) des Landkreises Stendal bzw. im Briefwahlverfahren teilnehmen.

6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene Person, 6.2. eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 1 KWO LSA bis zum 02.11.2012 oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 19









7.







Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bis zum 03.11.2012 versäumt hat, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfristen nach § 18 Abs. 2 S. 1 oder nach § 19 Abs. 1 KWG LSA entstanden ist, c) wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter Nr. 6.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit einer körperlichen Beeinträchtigung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person: a) einen amtlichen Stimmzettel des Wahlgebietes, b) einen amtlichen Wahlumschlag, c) einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellblauen Wahlbriefumschlag und d) ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Entgegennahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann übersandt oder auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Für die eventuell erforderliche Stichwahl am 09.12.2012 ist gemäß § 18 Abs. 3 KWG LSA das Wählerverzeichnis der ersten Wahl maßgebend. Wer erst für die Stichwahl wahlberechtigt wird, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Dieser kann bis zum 07.12.2012, 18:00 Uhr beantragt werden.

Stadt Bismark (Altmark)

Beschlussvorlage Amt/Einbringer Datum: Bauamt Beratungsfolge Hauptausschuss der 11.09.2012 Stadt Bismark (Altmark) Stadtrat

(x) öffentlich Beschluss Nr. BV 200-(15.)-2012-SR Sitzungstermin:

26.09.2012

Betreff:

Aufhebung des Beschlusses BV 162-(12.)-2012-SR Der Stadtrat der Stadt Bisnnark (Altmark) beschließt, den Beschluss Nr. BV 162-(12.)-2012-SR - Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Sondergebiet Photovoltaik 3 - in der Ortschaft Kläden aufzuheben.

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

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Begründung: Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 15.02.2012 den o. g. Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Sondergebiet Photovoltaik 3 gefasst. Zu diesem Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan vom 10.03.1992 nicht gültig ist und somit ein neuer Bebauungsplan erstellt werden müsse. Zwischenzeitlich fand eine gemeinsame Beratung mit dem Bauamt der Stadt Bisnnark, einem Vertreter des Landkreises Stendal sowie Vertreter des Landesverwaltungsamtes im Landesverwaltungsamt Magdeburg statt. Bei der Sichtung der Altunterlagen wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan mit Datum vom 05.10.1992 von Seiten des Regierungspräsidiums Magdeburg für rechtskräftig erklärt wurde. Im Ergebnis ist eine Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes nicht notwendig - sondern eine 1. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Hierzu ergeht eine gesonderte Beschlussvorlage. Die Aufhebung des o. g. Beschlusses hat keine Auswirkungen auf die Beschlussvorlage Nr. 161-(12.)-2012-SR „Fortschreibung Flächennutzungsplan in der Ortschaft Kläden“. Empfehlung des Hauptausschusses: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen. Beratungsergebnis

Nr. 09/2012

Empfehlung des Hauptausschusses: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen. Beratungsergebnis

Stadt Bismark (Altmark)

Beschlussvorlage Amt/Einbringer Datum: Bauamt Beratungsfolge Ortschaftsrat Schernikau Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) Stadtrat

(x) öffentlich Beschluss Nr. BV 202-(15.)-2012-SR Sitzungstermin:

11.09.2012 26.09.2012

Betreff:

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Schernikau - Ortsteil Belkau durch Ausweisung von Sondergebieten Photovoltaik (SO 4) Stadt Bismark (Altmark)

Beschlussvorlage Amt/Einbringer Datum: Bauamt Beratungsfolge Ortschaftsrat Kläden 11.08.2011 Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) Stadtrat

(x) öffentlich Beschluss Nr. BV 201-(15.)-2012-SR Sitzungstermin: 11.09.2012 26.09.2012

Betreff:

„Gewerbegebiet Kläden, 1. Änderung (Photovoltaik)“ der Stadt Bismark, Ortsteil Kläden Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, - im Parallelverfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Kläden vom 16.03.1994 - die 1. Änderung des Bebauungsplanes - Gewerbegebiet Kläden vom 10.03.1992: „Gewerbegebiet Kläden, 1. Änderung (Photovoltaik)“. - Die Finanzierung der 1. Änderung des B-Planes erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Stadt und der juwi Solar GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung. - Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, einschließlich Durchführungsvertrag, mit der juwi Solar GmbH. Begründung: Während ein Flächennutzungsplan gemäß §§ 5 ff. BauGB ein vorbereitender Bauleitplan (Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung) ist, handelt es sich bei einem Bebauungsplan gemäß §§ 8 ff. BauGB um einen verbindlichen Bauleitplan (rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung). Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Anlage: - Karte: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kläden, 1. Änderung (Photovoltaik)“

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, - die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Schernikau - Ortsteil Belkau vom 16.03.1994 (bestätigt vom RP Magdeburg am 27.06.1994) für die in der Anlage ausgewiesenen Gebiete zu „Sondergebieten Photovoltaik (SO 4 )“. - Die Finanzierung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Stadt und der Energiebauern GmbH aus 86577 Sielenbach abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung. - Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages einschließlich Durchführungsvertrag mit der Energiebauern GmbH aus 86577 Sielenbach. Begründung: Im Flächennutzungsplan der Ortschaft Schernikau - Ortsteil Belkau sind die in der Anlage ausgewiesenen Gebiete nicht mit dargestellt. Ein Investor beabsichtigt auf den gekennzeichneten Flächen Freiflächenphotovoltaikanlagen zu errichten. Freiflächenphotovoltaikanlagen sind nach § 29 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 1 BauO LSA bauliche Anlagen im Sinne des BauGB. Dabei stellen diese Anlagen so besondere Anforderungen an den Zuschnitt und die Ausrichtung, dass sich das für sie bestimmte Gebiet wesentlich von einem normalen Baugebiet nach der BauNVO unterscheidet. Entsprechend der gesetzlichen Systematik ist deshalb dem Grunde nach die Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 Abs. 2 BauNVO vorgesehen. Anlagen: - Beschreibung des Vorhabens - Kartenauszug Anhörung Ortschaftsrat: Dem Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen. Empfehlung des Hauptausschusses: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

Nr. 09/2012

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Entsprechend § 3 Abs. 1 BauG ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Unterrichtung und Erörterung im Sinne der o. g. Vorschrift über Ziel und Zweck der Planung erfolgt in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Dienstag, den 20.11.2012 um 19:30 Uhr in der Kegelhalle der Ortschaft Kläden.

Beratungsergebnis

Stadt Bismark (Altmark)

Beschlussvorlage Amt/Einbringer Datum: Bauamt Beratungsfolge Ortschaftsrat Schernikau Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) Stadtrat

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

(x) öffentlich Beschluss Nr. BV 203-(15.)-2012-SR Sitzungstermin:

11.09.2012 26.09.2012

Betreff:

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiete Photovoltaik SO 4 Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, - im Parallelverfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Schernikau vom 16.03.1994 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes für die Sondergebiete Photovoltaik SO 4. - Die Finanzierung der Aufstellung des vorhabenbezogenen BPlanes erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Stadt und der Energiebauern GmbH aus 86577 Sielenbach abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung. - Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages einschließlich Durchführungsvertrag mit der Energiebauern GmbH aus 86577 Sielenbach. Begründung: Während ein Flächennutzungsplan gemäß §§ 5 ff. BauGB ein vorbereitender Bauleitplan (Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung) ist, handelt es sich bei einem Bebauungsplan gemäß §§ 8 ff. BauGB um einen verbindlichen Bauleitplan (rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung). Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Anhörung Ortschaftsrat: Dem Ortschaftsrat der Ortschaft Schernikau wurde die Beschlussvorlage am 03.08.2012 zur Anhörung übergeben. Der Ortschaftsrat macht von seinem Recht auf Anhörung keinen Gebrauch. Empfehlung des Hauptausschusses: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen. Beratungsergebnis

Öffentliche Informationsveranstaltung Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) hat in seiner Sitzung am 15.02.2012 die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Ortschaft Kläden durch Ausweisung von Sondergebieten Photovoltaik und am 26.09.2012 die 1. Änderung des bestehenden Bebauungsplan Gewerbegebiet Kläden beschlossen.

Öffentliche Informationsveranstaltung Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) hat in seiner Sitzung am 26.09.2012 den die Fortschreibung des Flächennutzungsplan - Ortschaft Schernikau und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Sondergebiet Photovoltaik SO 4 beschlossen. Entsprechend § 3 Abs. 1 BauG ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Unterrichtung und Erörterung im Sinne der o.g. Vorschrift über Ziel und Zweck der Planung erfolgt in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Dienstag, den 20.11.2012 um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus der Ortschaft Schernikau.

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Planungsverband Kläden für die Ortschaft Kläden zur Sonderbaufläche S1 Photovoltaik der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Mit Bescheid vom 24.09.2012 AZ:63/070/01489-2012 hat der Landrat des Landkreises Stendal die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Planungsverband Kläden für die Ortschaft Kläden zur Sonderbaufläche S 1 Photovoltaik der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Bauamt Breite Straße 11 in 39629 Bismark während der Dienststunden: Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie den Absatz 4 BauGB wird hingewiesen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängel der Abwägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

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Unbeachtliche werden demnach: 1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll ist darzulegen. Bismark, den 25.10.2012

Nr. 09/2012

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan „Errichtung einer Freifläche-Photovoltaik-Anlagen auf dem Gelände des Tanklagers Kläden“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) hat mit Beschluss vom 26.06.2012 den vorhabenbezogener Bebauungsplan ,,Errichtung einer Freifläche-Photovoltaik-Anlagen auf dem Gelände des Tanklagers Kläden“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Bauamt Breite Straße 11 in 39629 Bismark während der Dienststunden: Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie den Absatz 4 BauGB wird hingewiesen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängel der Abwägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtliche werden demnach: 1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

Nr. 09/2012

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wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll ist darzulegen. Bismark, den 25.10.2012

2. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Benutzung der Sportstätten in der Ortschaft Kläden Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 8 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen- Anhalt vom 10.08.2009 (GVBI. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen- Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 405) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) in seiner Sitzung am 26.09.2012 die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Sportstätten in der Ortschaft Kläden beschlossen. §1 Änderungen Die Anlage zur Gebührensatzung für die Benutzung der Sportstätten der ehemaligen Gemeinde Kläden — Gebührentarife — erhält folgende Fassung: Gebührensätze Kegelhalle Kurzzeitveranstaltungen in der Kegelhalle ohne Bahnbenutzung mit einer Dauer von bis zu 3 Stunden Sportlerheim Turnhalle Sportplatz

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Zugefügt wird: § 22 a, Gemeinschaftsgrabanlage (1) Die Gemeinschaftsgrabanlage steht für Leichen- sowie für Aschenbestattungen zur Verfügung. (2) Die Ruhezeit beträgt in jedem Falle 30 Jahre. (3) Die Gemeinschaftsgrabanlage wird ausschließlich mit Rasen bepflanzt. Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (4) Für die Gemeinschaftsgrabanlage finden ausschließlich liegende flache Grabsteinplatten aus Granit im Format 30 cm x 50 cm mit den Vor- und Nachnamen und ggf. Daten der Verstorbenen Verwendung. (5) Die Kosten für die Anschaffung der Grabsteinplatten gemäß (4), deren Beschriftung und Verlegung sind durch die Nutzungsberechtigten zu tragen. (6) Anonyme Bestattungen, in der Gemeinschaftsgrabanlage sind nicht zulässig. Öffentliche Bekanntmachung der Änderung 1. Diese Änderung der Friedhofsordnung bedarf zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung. 2. Öffentliche Bekanntmachung im vollen Wortlaut erfolgt im Bürgerkurier der Verwaltungsgemeinschaft Bismark/Kläden 3. Die geltende Fassung der Friedhofsordnung liegt zur Einsichtnahme aus bei Hans-Eberhard Genz, Dorfstraße 4 A, 39579 Bismark, OT Schäplitz 4. Zusätzlich kann die Änderung der Friedhofsordnung durch Aushang und Kanzelabkündigung bekannt gemacht werden. Inkrafttreten Diese Änderung der Friedhofsordnung tritt nach ihrer kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung durch die Kirchengemeinde in Kraft.

50,00 EUR je Nutzung

5,00 EUR/je Stunde 10,00 EUR/je angefangene Stunde 10,00 EUR/je angefangene Stunde 50,00 EUR/je angefangene Stunde

Mit dem Gebührensatz sind Kosten für den Verbrauch an Elektroenergie, Gas, Wasser sowie für Abfallentsorgung abgegolten. Die Benutzung des Mobiliars sowie des Küchengeschirrs ist im Gebührensatz inbegriffen. Für die Kegelhalle werden 10,00 EUR je Vermietung für die Bewirtschaftung des Objektes erhoben. §2 Inkrafttreten Die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bismark (Altmark), d. 26.09.2012

Änderung der Friedhofsordnung vom 23.07.1998 für den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Schäplitz beschlossen in der Gemeindekirchenratssitzung vom 07.09.2011 gemäß § 55 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen Verbände in der Evangelischen Kirche der Union - Kirchliche Verwaltungsordnung (VwO) vorn 1. Juli 1998 (Abl. EKD 1999 S. 137; Abl. KPS 2000 S. 148), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Februar 2002 (ABl. S. 59) Ergänzung zum § 18, Vergabebestimmungen Absatz (1) wird wie folgt ergänzt: Die Herrichtung und Pflege der Gemeinschaftsgrabanlage obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.

2. Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 23.07.1998 für den Friedhof Schäplitz beschlossen in der Gemeindekirchenratssitzung vom 07.09. 2011 gemäß § 55 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen Verbände in der Evangelischen Kirche der Union - Kirchliche Verwaltungsordnung (Vw0) vom 1. Juli 1998 (Abl. EKD 1999 S. 137; Abl. KPS 2000 S. 148), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Februar 2002 (ABl. S. 59) und § 6 der Friedhofsordnung vom 23.07.1998

Änderung und Ergänzung zum § 6, Gebührentarif 1. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 2. a) Beisetzung in der Gemein schaftsgrabanlage (Nutzungszeit 30 Jahre) Sargbeisetzung 320,00 € Urnenbeisetzung 300,00 € 3. Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grabstelle und Jahr 7,00 € 3. a) Gebühr zur Erhebung der Friedhofsunter haltungsgebühr, pro Grabstelle und Jahr 2,80 €

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 4. Inanspruchnahme der Leichenhalle 5. Verwaltungsgebühr im Bestattungsfalle

– 40 – 15,00 € 15,00 €

Öffentliche Bekanntmachung der Änderung 1. Diese Änderung der Friedhofsgebührenordnung bedarf zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung. 2. Öffentliche Bekanntmachung im vollen Wortlaut erfolgt im Bürgerkurier der Verwaltungsgemeinschaft Bismark/Kläden. 3. Die geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme aus bei Hans-Eberhard Genz, Dorfstr. 4 A, 39579 Bismark, OT Schäplitz 4. Zusätzlich kann die Änderung der Friedhofsgebührenordnung durch Aushang und Kanzelabkündigung bekannt gemacht werden. Inkrafttreten Diese Änderung der Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung durch die Kirchengemeinde in Kraft.

1. Ausfertigung Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark

Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung vom 05.10.2012 Bodenordnungsverfahren: Landkreis: Verfahrensnummer: 1.

Rochau Stendal SDL 4/0390/01

Im Bodenordnungsverfahren Rochau ordnet das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark hiermit die Ausführung des Bodenordnungsplanes einschließlich des Nachtrages 1 für das gesamte Bodenordnungsgebiet an (§§ 61 u. 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LwAnpG - i. V. m. den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG ). 1.1 Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkung des Bodenordnungsplanes und des Nachtrages 1 wird der 03.11.2012 festgesetzt. Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke anstelle der alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über (§ 68 Abs. 1 FlurbG). Das Gleiche gilt auch für die Pachtverhältnisse. 1.2 Der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung der neuen Grundstücke wurde bereits durch die Überleitungsbestimmungen zu der vorläufigen Besitzeinweisung geregelt. Soweit die im Bodenordnungsplan und im Nachtrag 1 zugeteilten Grundstücke geändert worden sind, wird hiermit angeordnet, dass gemäß § 62 Abs. 2 FlurbG Besitz, Verwaltung und Nutzung der geänderten neuen Grundstücke mit dem Tage der Ausführungsanordnung (03.11.2012) auf die Empfänger übergehen. Hierfür gelten die Überleitungsbestimmungen sinngemäß.

Nr. 09/2012



Mit dieser Anordnung enden die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 28.04.2010. 1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse (§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - gemäß § 71 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Akazienweg 25, 39576 Stendal zu stellen. 1.4 Mit der Ausführungsanordnung entfallen die Verfügungsbeschränkungen gem. § 34 FlurbG. 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben. 3. Begründung Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) liegen vor. Der Bodenordnungsplan einschließlich des Nachtrages 1 ist widerspruchsfrei und damit unanfechtbar. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt sowohl im überwiegenden Interesse der Beteiligten als auch im öffentlichen Interesse. Die aufschiebende Wirkung gegebenenfalls eingelegter Rechtsbehelfe hätte zur Folge, dass der Grundstücksverkehr erheblich erschwert sein würde. Ein längeres Hinausschieben der Ausführung des Bodenordnungsplanes ist für die Beteiligten nicht zumutbar. Sie dürfen erwarten, dass nicht nur der Besitz, sondern auch die Eigentumsverhältnisse an den neuen Grundstücken sobald wie möglich geregelt werden, damit die öffentlichen Bücher berichtigt werden können und der gesamte Grundstücksverkehr wieder normalisiert wird. Mit der sofortigen Vollziehung der Ausführungsanordnung wird die notwendige Rechtssicherheit geschaffen und die Abwicklung des gesamten Verfahrens beschleunigt. Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ist auch gegeben, da in einem Bodenordnungsverfahren eine Vielzahl aufs Engste miteinander verflochtener Abfindungen besteht. Aus einer aufschiebenden Wirkung der gegen diese Ausführungsanordnung eingelegten Rechtsbehelfe würde der Eintritt der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes und des Nachtrages 1 erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum verzögert werden. Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Bodenordnung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen. Außerdem würden die Planungen zur BAB 14 im Bereich des Bodenordnungsverfahrens durch eine Verzögerung der Ausführung des Bodenordnungsplanes erheblich behindert. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Postfach 101432 39576 Stendal Postanschrift: Hausanschrift: Akazienweg 25 39576 Stendal erhoben werden. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Einganges des Widerspruches bei der vorgenannten Behörde maßgebend. Rechtsbehelfe gegen diese Anordnung haben wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg, 8. Senat (Flurbereinigungssenat) der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zulässig (§ 80 Abs. 5 Satz 1, 2. Alternative VwGO). Im Auftrag gez. Kriese Sachgebietsleiter

(DS)

Nr. 09/2012

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Nr. 09/2012

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