Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt - Stadt Bitterfeld

March 6, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
Share Embed


Short Description

Download Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt - Stadt Bitterfeld...

Description

Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt felder Hafenfe r e t t i st 2 8. B 0. 22. Ju ni 2 0 1 4

Ausgabe Nr. 11 Juni 2014 8. Jahrgang Erschienen am 13. Juni 2014

Aus dem Inhalt

Wirtschaft und Aktuelles Veranstaltungen und Termine Soziales und Sport Glückwünsche Informationen Amtliche Bekanntmachungen

Seite Seite Seite Seite Seite Seite

2 6 8 11 13 15

BitterfeldWolfen

Seite 2

Stadt Bitterfeld-Wolfen

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Wirtschaft und Aktuelles

Wahl 2014 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bitterfeld-Wolfen, am 25.05.2014 fanden in unserer Stadt neben den Europawahlen, den Landratswahlen und den Wahlen zum Kreistag auch die Wahlen zum Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen sowie die Wahlen der sieben Ortschaftsräte statt. Zunächst bedanken wir uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich von diesem Umfang nicht abschrecken ließen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Trotz des Mammutprogramms und des enormen Arbeitspensums verliefen die Wahlen ohne Probleme. Es war eine außergewöhnlich umfangreiche Arbeit in den Wahllokalen und in den Büros des Wahlorganisationsteams, die die Beteiligten mit Bravour geleistet haben. Die Auszählung der Stimmen wurde erst am Montagmorgen gegen 3:45 Uhr abgeschlossen. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen freiwilligen Wahlhelferinnen und

Wahlhelfern aus der Bevölkerung und den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung für ihre Leistung. Es war nicht nur ein langer Arbeitstag, sondern auch eine große Herausforderung. Ohne Ihr Engagement wäre die Aufgabe nicht zu schaffen gewesen. Die endgültigen Wahlergebnisse finden Sie in dieser Ausgabe unter der Rubrik amtliche Bekanntmachungen.

Kita „Rotkäppchen“ begeht besonderes Jubiläum In der Kita „Rotkäppchen“ herrschte am 17.05.2014 reger Trubel. Zahlreiche Vertreter der Stadt, aus der Politik und aus den Vereinen waren gekommen, um dem Geburtstagskind, der Kita „Rotkäppchen“ im OT Thalheim, zum 50. Jahrestag des Bestehens zu gratulieren. Die Gäste kamen natürlich nicht mit leeren Händen und so nahm die Leiterin der Einrichtung, Andrea Farr, für ihre sechzig Schützlinge unzählige Geschenke und Spielsachen entgegen. Den Reden der Ehrengäste folgte ein tolles Programm, welches durch den ganzen Nachmittag führte. Die AWO-Kinder aus dem Greppiner „Zwergenland“ sowie dem Wolfener „Spatzennest“ bereicherten die Feierlich-

keit mit einer musikalischen Aufführung. Reichlich Beifall erhielten auch die Zauberer Janik, Julian und Collin, Clown Lulu sowie eine Modenschau. In dieser präsentierten die Thalheimer Kinder nicht nur Wetter- und Hochzeitsmoden, sie erinnerten auch an die Charleston-Zeit um 1920, zeigten, was der „moderne Mann“ auf See oder in den Bergen heute trägt und vieles mehr. Selbst an Prominenz sollte es vor Ort nicht fehlen, denn als Sebastian Schweinsteiger den Laufsteg betrat, um zu zeigen, welches Sportoutfit heute in ist, staunten alle Anwesenden nicht schlecht. Und wem das alles noch nicht genug erschien, der konnte mit der Eisenbahn

eine Runde drehen, auf der Hüpfburg die letzte Energie loswerden oder an einem der zahlreichen Stände süße und herzhafte Leckereien schlemmen. Alles in allem war es ein erfolgrei-

cher Tag für die kleinen und großen „Rotkäppchen“, die zum Abschluss des Festes bunte Luftballons gen Himmel steigen ließen. Pressestelle

Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Kita „Rotkäppchen“ gab es für die Jubilarin natürlich auch eine tolle Geburtstagstorte. Foto: Pressestelle

Impressum Amtsblatt Stadt Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel.: 0 34 94/66 60-1 21, Fax: 0 34 94/ 66 60-11, [email protected], www.bitterfeld-wolfen.de Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.bitterfeld-wolfen.de Sprechzeiten Stadt Bitterfeld-Wolfen: Mo: 8 - 12 u. 13 - 16 Uhr Di.: 8 - 12 u. 13 - 18 Uhr Mi: geschlossen Do: 8 - 12 u. 13 - 18 Uhr Fr: 8 - 12 Uhr Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Die Oberbürgermeisterin Redaktion: Michael Mohr, Annett Vogel Satz, Layout und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), www.wittich.de vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Anzeigen: Funk: 01 71/3 14 76 21, Telefon: 03 64 21/2 44 07, Telefax: 0 35 35/48 92 32, E-Mail: [email protected]

Stadt Bitterfeld-Wolfen

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Seite 3

20 Jahre Methylcellulose aus Bitterfeld Nicht auf der grünen Wiese startete der Bau der ersten Methylcellulose-Anlage im Industriepark Bitterfeld-Wolfen, sondern auf einer Sandfläche anstelle des einstigen Chemiekombinates. Für einen erfolgreichen Start, und um künftig auch angesichts von Hochwasserperioden nicht „auf Sand gebaut“ zu haben, wurde zuvor das gesamte Gebiet um einen Meter aufgeschichtet. Dank tatkräftigem Einsatz aller Beteiligten wurde die „MC7“ genannte erste Anlage dennoch in nur zwei Jahren

Bauzeit fertig gestellt – und zum Grundstein für die Methylcellulose-Produktion in Bitterfeld-Wolfen. Heute, 20 Jahre später, feiert Dow auf der nunmehr grün bewachsenen Wiese rund um die Anlagen ein besonderes Jubiläum: denn im Mai 1994 ging die MC7 im Beisein des damaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl in Betrieb. Und zwei weitere Großinvestitionen in Produktionsanlagen für Methylcellulose am Standort Bitterfeld sollten diesem Projekt folgen: im Jahr 2003

die „MC9“ und in 2008 die „MC10“ als weltgrößte Anlage für Methylcellulose. Dreimal in Folge ein klares Bekenntnis zur Region Sachsen-Anhalt. Die Methylcellulose-Produktion der Dow Chemical Company in Bitterfeld ist nicht nur ein wichtiger Baustein im Unternehmensportfolio – sie bildet auch eine wirtschaftliche Säule der Region. Gemeinsam liefern Dow Bitterfeld und Dow Bomlitz ihre Produkte in 83 Länder und an rund 470 Kunden. Mehr als 90

Männer und Frauen aus der Umgebung arbeiten mittlerweile bei Dow in Bitterfeld. „Wir freuen uns ganz besonders über dieses Jubiläum, weil wir mit dem Bau der Anlagen einen nachhaltigen Beitrag zur Erhaltung des Chemiestandortes Bitterfeld geleistet haben. Methylcellulose aus den Betrieben MC7, MC9 und MC10 ist für unsere Kunden ein Synonym für Qualität Made in Germany“, so Dr. Eckhardt, Werksleiter Dow Bomlitz. Dow Wolff Cellulosics GmbH

Unterstützung für den Bitterfelder Förderverein zur Brandschutzerziehung Die Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft schenkt dem Leipziger Abrechnungsservice neben dem Energiemanagement in seiner Funktion als Berater und Anlagenausstatter auch beim Thema Rauchwarnmelder ihr Vertrauen. Doch nicht nur beruflich kreuzen sich ihre Wege, auch bei ihrem karitativen Einsatz wirken die Unter-

nehmen gemeinsam. Im schon fünften Jahr unterstützt die LAS die Neubi bei ihrem sozialen Engagement und wendet eine Geld-Spende in Höhe von 1500 Euro dem Förderverein Brandschutzerziehung Bitterfeld e. V. zu. Um Jugendlichen den Beruf des Feuerwehrmanns näher zu bringen, rief der Förderverein die „Freizeitmaßnah-

me 2014“ ins Leben – ein Projekt der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Bitterfeld-Wolfen, das sich dem Thema „Brandprävention“ widmet. Da es jedoch drohte, aus finanziellen Gründen nicht stattzufinden, zeigte die LAS sofortige Hilfsbereitschaft und entschloss sich zu ihrer Spende. „Soziales Engagement liegt uns sehr

am Herzen. Und ebenso wie die Neubi sehen auch wir uns in einer Vorbildfunktion. Dieser Rolle kommen wir gern nach und freuen uns, diese besondere Fördermaßnahme unterstützen zu dürfen“, erklärt Stephan Klan, Vertriebsleiter der LAS GmbH. LAS GmbH

Unternehmen stiftet Chemie-Experimentierkoffer Am 15.05.2014 wurden der Erich-Weinert-Grundschule durch das Unternehmen Lanxess mehrere ChemieExperimentierkoffer und Unterrichtsmaterialien übergeben. Silke Jansen, Leiterin der Lanxess-Bildungsinitiative, überreichte die Spende im Beisein der Oberbürgermeisterin der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Petra Wust an die Schulleitung und die Schülern. Dabei erläuterte sie auch die Hintergründe der Experimentierkoffer und Materialien. Die Aktion ist Teil einer umfangreichen Bildungsinitiative. Zusammen mit erfahrenen Partnern auf dem Gebiet der GrundschulDidaktik hat das Unternehmen die speziellen Chemie-Experimentierkoffer

entwickelt und Unterrichtsmaterialien zu den Themen Globalisierung, Mobilität, Urbanisierung und Wasser erstellt. Frau Wust lobte die Initiative als einen Beitrag, die Herausforderung der Zukunft zu meistern: „Man kann nicht früh genug damit anfangen, Kinder und Jugendliche für naturwissenschaftliche und technische Disziplinen zu begeistern. Zudem sind genau diese Fächer in der Industriestadt Bitterfeld-Wolfen sehr gefragt. Mögen sich andere Unternehmen der Region von diesem vorbildlichen Engagement beflügeln lassen“, so die Oberbürgermeisterin. Pressestelle

OB Wust, Schulleiterin Sandra Berger, Hubertus Mittag und Silke Jansen von der Lanxess-Tochter IAB Ionenaustauscher (v. l.) präsentierten den neuen Unterrichtsordner. Foto: LANXESS AG

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Seite 4

BWA 11-14 vom 13.06.2014

20 Jahre REPO-Markt im Ortsteil Wolfen Großer Andrang herrschte am 05.05.2014 beim REPO Rest- und SonderpostenMarkt im OT Wolfen, Edisonstraße. Viele Kunden waren an diesem Tag gekommen, um das 20-jährige Bestehen des Marktes mit verschiedenen Aktionen und Angeboten zu feiern. Ein besonderer Anlass, zu dem auch die Oberbürgermeisterin Petra Wust die Gelegenheit wahrnahm, dem anwesenden Geschäftsführer Christoph Possler persönlich zu gratulieren. Im anschließenden Gespräch berichtete der Geschäftsführer von den Anfängen des Unternehmens im Ortsteil Wolfen und den stetigen Veränderungen. Als im Jahre 1994 REPO seine Filiale auf dem Gelände

der ehemaligen ORWO-Filmfabrik eröffnete, wurden zunächst nur Artikel zur Raumausstattung wie Teppiche, Tapeten, Gardinen, Farben sowie Heimtextilien angeboten. Auf Grund des großen Erfolges wurde die Verkaufsfläche bald durch die Anmietung einer weiteren Halle vergrößert. Von nun an wurden dem Kunden auch Polstermöbel und Teppichböden angeboten. Heute umfasst das Sortiment außerdem Pflanzen, Dünger, Lebensmittel und vieles mehr. Zur Zeit betreibt die REPOMarkt Rest- und Sonderposten GmbH 55 Märkte an 51 Standorten in Deutschland. SB Wirtschaft/ Beteiligungen

Petra Wust überbringt Christoph Possler die besten Glückwünsche Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen

Neuer Friseursalon im Ortsteil Holzweißig eröffnet Anfang Mai 2014 hat Lysann Ratajczak den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und in der Straße des Friedens 44 in Holzweißig den Salon HaarChic eröffnet. Die vorher leerstehenden Geschäftsräume in der Hauptverkehrsstraße sind jetzt zu einem modern eingerichteten Friseursalon umgebaut worden. Lysann Ratajczak bietet FriseurLeistungen für die ganze Familie an und konnte bereits zur Eröffnung zahlreiche Gratulanten und Kunden empfangen. Auch die Stadt Bitterfeld-Wolfen gratulierte zur Geschäftseröffnung und wünschte der Unternehmensgründerin alles Gute und viel Erfolg. Zurzeit ist Frau Ratajczak allein im Salon HaarChic tätig, doch

ab 16.06.2014 erhält sie Unterstützung von ihrer Kollegin Stephanie Wild. Das Haarstudio freut sich am Montag von 14 bis 19 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag und Freitag von 9 bis 19 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr auf seine Kunden. Telefonisch erreichen Sie den Friseursalon unter der Telefonnummer 03493 / 9223155. SB Wirtschaft/Beteiligungen

Lysann Ratajczak vor ihrem Friseursalon Foto: SB Wirtschaft/ Beteiligungen Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen

Die nächste Ausgabe erscheint am

Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge:

Freitag, dem 27. Juni 2014

Montag, der 16. Juni 2014

Details erfragen Sie unter Tel.: 0 34 94/6 66 01 21

Stadt Bitterfeld-Wolfen

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Seite 5

Baugeschehen am Bitterfelder Europagymnasium mit erstem Spatenstich gestartet Am 22.05.2014 erfolgte der offizielle Startschuss für den Beginn der Bauarbeiten am Bitterfelder Europagymnasium „Walther Rathenau“. Landrat Uwe Schulze sowie weitere Vertreter aus Politik und Verwaltung vollzogen den obligatorischen Spatenstich. Landrat Uwe Schulze zeigte sich froh, dass es nun endlich losgeht: „Das Haus platzt aus allen Nähten. Auch an der Bausubstanz muss einiges getan werden. Mit der Sanierung des Europagymnasiums setzt der Kreis seine um-

fangreichen Investitionen an seinen Schulen nahtlos fort und wird damit seiner Verantwortung für die Schaffung guter Lehr- und Lernbedingungen gerecht.“ Die jetzigen Gegebenheiten behindern einen optimalen Schulbetrieb. Zu wenig und zu kleine Unterrichtsräume, fehlende Barrierefreiheit, schlechte Raumluft infolge Wasserschäden, Brandschutzdefizite und fehlende Mensa sind nur einige Schwachpunkte, die nunmehr beseitigt werden. Zwischen zwei bestehen-

den Häusern wird ein Ersatzneubau errichtet. Darin werden Räumlichkeiten aus dem Kellerbereich untergebracht, die infolge steigenden Grundwassers nicht mehr nutzbar sind. Zusätzlich schafft der Neubau eine gute Grundlage für das Ganztagsschulkonzept. Der neue Mehrzweckraum, welcher auch als Mensa, Vorlesungsbereich und Aula dient, findet seinen Platz im Erdgeschoss des Neubaus. Er bietet mit Bestuhlung Platz für 400 Personen. Für den Mensabetrieb ist auch

Einweihung des neuen Standortes vollzogen Mit einer kleinen Feier konnte die FEHA LaserTec GmbH am 22. Mai ihren Umzug von Halle nach Bitterfeld-Wolfen vollenden. Nach mehr als 30 Jahren hat das Unternehmen nun seinen Platz im ehemaligen Betriebsgebäude von Q-Cells in der Guardianstraße gefunden. Hier hat sich die zur Verfügung stehende Fertigungsfläche verdoppelt und es gibt auch ausreichend Platz für Forschung und Entwicklung, so der Geschäftsführer EkkehardTorsten Henze. Mit dem Umzug fand im Unternehmen auch ein Generationenwechsel statt, denn hier haben jetzt zehn neue Mitarbeiter einen Arbeitsplatz gefunden. Seit über 30 Jahren entwickelt die FEHA, die aus den Feinmechanischen Werken Halle hervorging, Lasertechnik, die sie weltweit absetzt. Ihre Kunden

reichen von Autobauern über die Textil- bis zur Verpackungs- und Druckindustrie. Ihre Spezialität sind vor allem individuelle Laser auf speziellen Kundenwunsch. Mit ihrem neuesten Produkt jedoch, dem CO2 Q-Switch soll der Schritt aus der Nische gewagt werden. Auch dafür sind die Voraussetzungen in Bitterfeld-Wolfen bestens gegeben. Oberbürgermeisterin Petra Wust konnte sich anlässlich der Eröffnung hiervon überzeugen und wünschte dem Unternehmen an seinem neuen Standort viel Erfolg. SB Wirtschaft/Beteiligungen Geschäftsführer E.-T. Henze empfängt die Glückwünsche zur Einweihung von Oberbürgermeisterin P. Wust. Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen

eine angeschlossene Ausgabeküche vorgesehen. Im Obergeschoss entstehen fünf neue Unterrichtsräume, mehrere Nebenräume sowie ein zentraler Lehrerbereich. Die Investitionssumme beträgt ca. 3,2 Millionen Euro. Davon stammen 2,3 Millionen Euro von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Der nicht unerheblichen „Rest“ kommt direkt aus dem Kreishaushalt. Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Pressestelle

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Seite 6

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Veranstaltungen und Termine

Public Viewing zur FIFA WM Brasilien 2014 Ab dem 16. Juni 2014 dürfte in Bitterfeld-Wolfen ein sportlicher Ausnahmezustand herrschen. Ab dem ersten Spiel der deutschen Nationalmannschaft ab 18:00 Uhr gegen Portugal haben die Stadtwerke im Ortsteil Wolfen gemeinsam mit weiteren Sponsoren ein Public Viewing vorbereitet. Das kollektive Fußballerlebnis wird im Innenhof des Wolfener Rathausplatzes stattfinden. Beginn ist der 16. Juni, das nächste Vorrundenspiel startet dann am 21. Juni 21:00 Uhr gegen die Auswahl von Ghana und die Gruppenspiele en-

den am 26. Juni 18:00 Uhr mit dem Match gegen die Elf der USA. Weitere Übertragungen hängen dann vom Erfolg des Teams von „Schweini & Co.“ ab. Jedes neue Spiel soll gezeigt werden. Im Idealfall könnten die Fans das Achtelfinale (30. Juni/1. Juli), das Viertelfinale (4. Juli/5. Juli), das Halbfinale (8. Juli/9. Juli) und schließlich die Spiele um den 3. Platz (12. Juli) oder schließlich das Finale am 13. Juli verfolgen. Zum Projekt sagt der Stadtwerke Geschäftsführer Hans-Tilo Winkelmann: „Von dem neuen Standort, dem

Innenhof des Rathauses, den die Wohnungs- und Baugesellschaft Wolfen mbH bereitstellt, erhoffen wir uns noch mehr fußballtypische Stadionatmosphäre. Wir erwarten bis zu 2.500 Gäste.“ Herzstück der Veranstaltung ist eine Bühne, in deren Mitte ein lichtstarker 15 Quadratmeter großer LED-Videowall platziert sein wird. Für die Information und beste Stimmung wird der Radio Brocken Partymoderator Steffen Heuseler sorgen. Die Stadtwerke BitterfeldWolfen GmbH wird beim

Public Viewing von der Wohnungs- und Baugesellschaft Wolfen mbH (WBG), der Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (NEUBI) und der OTTO GRIMM GmbH & Co. KG unterstützt. Weitere Sponsoren sind die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld, die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH, die Wolfener Recycling GmbH und die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH (Merseburg). Lothar Schwarz Kommunikation

Faszination der Nähe Makrofotografien von Regina und Manfred Wecke vom 14. Juni bis 10. August 2014 im Industrie- und Filmmuseum Wolfen Es ist immer wieder bezaubernd, die uns umgebenden kleinen Lebewesen ganz groß und somit von einer ganz anderen Perspektive zu sehen. Nicht umsonst heißt es: Wer fotografiert, lernt sehen. Und insbesondere die Makrofotografie schult das Auge.

Darin sind sich auch Regina und Manfred Wecke aus Köthen einig. Beide widmen sich seit 2010 der digitalen Fotografie. Ihr spezielles Interesse gilt der Natur- und vor allem der Makrofotografie. Immer wenn es das Wetter zulässt, sind die Hobbyfotografen in der Natur

unterwegs, um besondere Momente im Bild festzuhalten. Sie hoffen, mit ihren Aufnahmen, die vom 14. Juni bis zum im Industrieund Filmmuseum Wolfen zu sehen sind, auch Anderen die Schönheit der Natur ein Stück näher zu bringen. Lernen Sie die uns umgebenden kleinen Wesen

von einer ganz besonderen Perspektive zu bewundern! Die Ausstellung ist im Industrie- und Filmmuseum Wolfen vom 14. Juni bis zum 10. August 2014 dienstags bis sonntags von 10 bis 16 Uhr zu sehen. Industrie- und Filmmuseum Wolfen

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Familien- und Quartierbüro Bitterfeld Burgstraße 12 – 14 Regelmäßige Angebote Montag 11.00 – 16.00 Uhr

13.30 – 14.30 Uhr 15.00 – 16.30 Uhr Dienstag 11.00 – 16.00 Uhr ab 14.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 10.00 – 14.00 Uhr Termine 17.06.2014 10.00 Uhr 18.06.1014 15.00 Uhr

24.06.2014 17.00 Uhr 25.06.2014 10.00 – 16.00 Uhr

25.06.2014 15.00 Uhr

Computerkabinett Computerkenntnisse auffrischen, im Internet surfen oder Bewerbungen schreiben (10.00 – 12.00 Uhr unter Anleitung von Silke Frenzel) Gymnastik für Senioren mit Sabine Jedziny Hausaufgabenhilfe mit Sabine Götschel Computerkabinett (10.00 – 12.00 Uhr unter Anleitung von Silke Frenzel) Spiele – Gesellschaft Ob Brett-, Karten- oder Würfelspiel – mit Gesellschaftsspielen trainieren Sie nicht nur Ihren Geist Stricktreff In geselliger Runde für einen guten Zweck stricken oder die Strickkunst erlernen Computerkabinett

Frauen-Kaffeeklatsch Hier können Sie bei Kaffee und Kuchen plaudern, Rezepte tauschen und den Alltag beiseiteschieben Vorlesespaß mit den Lesewölfen „Die Geschichte von Klängen und Kunststücken“ - lernt die Welt der Naturinstrumente, wie Klangschale oder Regenmacher, kennen! Selbsthilfegruppe „Verwitwet“ Alle Betroffenen, ob Jung und Alt, sind herzlich eingeladen! Schwester Heike weiß Rat Der Alltag mit der Diagnose Demenz verändert alles. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Beständigkeit und Routine in Ihren Tagesablauf zu bringen! Individuelle Termine auch nach Vereinbarung! Kreatives Gestalten mit Ingrid Oxner Stimmungsvolle Windlichter für Balkon oder Garten

Beratungen nach Terminabsprache Alltagshelfer Beraten Sie und vermitteln Ihnen Unterstützungsangebote in allen Lebenslagen, auch bei Fragen zu alters- und behindertengerechten Wohnen Freiwilligenagentur MehrWERT Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema ehrenamtliches Engagement Nähere Informationen und Anmeldungen beim biworegio e. V. unter 03493 922651.

Seite 7

Veranstaltungsplan Frauenzentrum Wolfen Montag, 16.06.2014 14.00 - 16.00 Uhr 17.00 - 19.00 Uhr 17.30 - 18.30 Uhr 20.00 - 21.00 Uhr

Rechtsberatung Töpfern Line Dance Line Dance

Dienstag, 17.06.2014 09.00 - 12.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr 16.00 - 17.00 Uhr 16.30 - 17.30 Uhr 17.00 - 19.00 Uhr 17.45 - 18.45 Uhr 19.00 - 20.00 Uhr

Frauenfrühstück Malkurs Schuldnerberatung Tanzwerkstatt 1 Handarbeiten Tanzwerkstatt 2 Salsa Fitness

Mittwoch, 18.06.2014 10.00 - 11.00 Uhr Pilates 18.00 - 19.00 Uhr Frauen-Gym 19.15 - 20.15 Uhr Line Dance Donnerstag, 19.06.2014 09.00 - 12.00 Uhr Frauenfrühstück 17.30 - 18.30 Uhr Pilates 18.45 - 19.45 Uhr Pilates Montag, 23.06.2014 10.00 - 11.00 Uhr 17.00 - 19.00 Uhr 17.30 - 18.30 Uhr 18.45 - 19.45 Uhr 20.00 - 21.00 Uhr

Pilates Töpfern Line Dance Pilates Line Dance

Dienstag, 24.06.2014 09.00 - 12.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr 16.30 - 17.30 Uhr 17.00 - 19.00 Uhr 17.45 - 18.45 Uhr 19.00 - 20.00 Uhr

Frauenfrühstück Malkurs Tanzwerkstatt 1 Handarbeiten Tanzwerkstatt 2 Salsa Fitness

Mittwoch, 25.06.2014 10.00 - 11.00 Uhr 16.00 - 20.00 Uhr 18.00 - 19.00 Uhr 19.15 - 20.15 Uhr

Pilates Club 45+ Frauen-Gym Line Dance

Donnerstag, 26.06.2014 09.00 - 12.00 Uhr Frauenfrühstück 17.30 - 18.30 Uhr Pilates 18.45 - 19.45 Uhr Pilates Samstag, 28.06.2014 14.00 - 19.00 Uhr Hardanger 15.00 Uhr Ausstellungseröffnung Julia Fischer

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Seite 8

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Veranstaltungen im MehrGenerationenHaus Bitterfeld-Wolfen Computern für Jung und Alt Dienstag und Donnerstag: Di., 08.00 - 14.00 Uhr Do., 13.00 - 18.00 Uhr

BürgerCafé Di. - Do., 14.00 - 17.00 Uhr Fr., 14.00 - 16.00 Uhr

„Lesewölfe“, gemeinsamer Vorlesespaß, jeden Mittwoch, 15.00 Uhr 13.06.2014 18.00 Uhr

18.06.2014 15.00 Uhr

25.06.2014 14.00 Uhr

26.06.2014 17.00 Uhr

Heine rockt! Konzert des Chors und der Schülerbands des Heinrich-Heine-Gymnasiums Bitterfeld-Wolfen mit Coverversionen und eigenen Kompositionen Leitung: Markus Liebscher Informationsveranstaltung: „Sicherheit im Alter“ Keine Chance für Nepper, Schlepper, Bauernfänger! Tipps und Hinweise wie Sie sich vor Tricks dieser Straftäter schützen können. Informationen über das Tätigkeitsfeld und Möglichkeiten der Unterstützung des WEISSEN RING e. V. Referentin: Bärbel Franke „Farbe – keine Frage des Alters“ mit Imageberaterin Petra Eckert Endlich Zeit für sich selbst und jetzt beim Erscheinungsbild alles richtig machen. Vortrag und Gesprächsangebot der Beratungsstelle „Von Mensch zu Mensch“ Interaktiver Workshop zum Thema: Achtsamkeit und Lösungsansätze Für Fachkundige, Interessierte, Betroffene und Laien spannend präsentiert

27.06.2014 14.00 16.00 Uhr 30.06.2014 16.00 Uhr

geht es um den Umgang mit Demenz und auch generell um eine andere Haltung für das Leben. Referent: Psychotherapeut und Buddhistischer Therapeut Bodo Donath Moderatoren: Norbert Dege und Roland Liepold Wir laden ein zu Kaffee und Kuchen! DEMENZ NETZWERK REGIONAL informiert Der Facharbeitskreis bietet Auskunft über Angebote für betroffene Angehörige, die Rat und Hilfe suchen. In Kooperation mit der „Begegnungsstätte DEMENZ“ Ansprechpartner: Norbert Dege und Roland Liepold LiteraturCafé mit Elvira Koedel und Lutz O. Heinrich Auszüge aus dem „Bitterfeld-Wolfener Gesprächsbuch“, der hiesige Straßendialekt, Sprachschnörkel aus der Vergangenheit und dazu passende Geschichten.

Soziales und Sport

Wohin reisen unsere Bücher? da einfach dazu. Und Bücher gehören zum Urlaub ebenso dazu, egal ob Roman oder Reiseführer. Wir freuen uns über Ihre Fotos mit unseren Büchern. Senden Sie uns Ihr Foto am besten per E-Mail (mit Angaben zum Datum, Fotograf und einer kurzen Information) bis spätestens 30.09.2014 an bibliothek@ bitterfeld-wolfen.de und Sie gestalten unsere Ausstellung aktiv mit. Das fragt demnächst die Stadtbibliothek BitterfeldWolfen. Fahren Sie in den Urlaub? Machen Sie zum Beispiel einen WochenendTrip in den Harz zum Wandern oder mit ihren Kindern einen Tagesauflug in den Vergnügungspark Belantis? Erinnerungsfotos gehören

Diese wird in den Räumen der Bibliotheken beider Ortsteile zu sehen sein. Ebenso finden Sie die eingesendeten Fotos in einer Bildergalerie auf der Internetseite von Bitterfeld-Wolfen unter der Rubrik „Bibliotheken“.

Im Oktober hat jeder die Möglichkeit seine Stimme für das beste/schönste/originellste Bild abzugeben. Prämiert wird dieses Bild nach Auszählung der Stimmen Anfang November. Wenn Sie also Motive für unsere Bildergalerie und Ausstellung besitzen, würden wir uns freuen, diese zeigen zu dürfen.

Vielen Dank und viel Freude beim Ansehen Ihr Bibliotheksteam

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Seite 9

10. Goitzsche-Seenlauf in Bitterfeld Der Bitterfelder Sportverein 2000 e. V. lädt am 21. Juni 2014 Laufbegeisterte aus Nah und Fern zum mittlerweile 10. Goitzsche-Seenlauf ein. Start und Ziel ist im Bitterfelder „Fritz-Heinrich-Stadion“ in der Niemegker Straße. Der traditionelle Landschaftslauf

führt über die Halbmarathonstrecke dieses Jahr mit neuer Route auf größtenteils asphaltierten Wegen vorbei an den neu erstandenen Seen der Tagebaufolgelandschaft Goitzsche. Die Streckenführung des 10-Kilometer-Laufs ist anfangs identisch mit dem

Hauptlauf über 21,1 km, führt aber nach 5,3 KM wieder zurück zum Stadion. Für die Kinder wird bereits um 17.00 Uhr ein 1000 und 3000 Meter Lauf gestartet. Start für den 10- und 21,1-Kilometer-Lauf ist 18 Uhr. Anmeldungen können von 16.00 bis 17.30 Uhr

erfolgen, wo auch die Startgebühr je nach Strecke von 1 - 13 Euro zu entrichten ist. Weitere Details sowie der Streckenverlauf sind auf der Homepage des Vereins www. bsv2000.de zu erfahren. Bitterfelder Sportverein 2000 e. V.

Thalheim tanzt Partynacht mit der Jump Radio-Band “Diskant“ Am Samstag, dem 10.05.2014, fand auf der neuen Freilichtbühne und auf dem Festplatz am Gemeinde-Zentrum in Thalheim die erste Veranstaltung der vom Thalheimer Heimatverein e. V. (THV) neu ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe Thatheim tanzt statt. Aufgrund der Wetterwarnungen wurde vorsorglich durch Klaus Krüger vom Zelte & Bühnen Service Thalheim ein großes Festzelt aufgebaut. Das Wetter am Samstagabend gab ihm Recht und die Besucher dankten es ihm. Die vier Musiker und die Sängerin der Band “Diskant“ waren an diesem Abend natürlich die Hauptakteure. Ihr musikalisches Spektrum reichte von Oldies, über Neue Deutsche Welle bis zu aktuellen Charts und wurde von den zahlreichen Besuchern begeistert aufgenommen.

Über fünf Stunden hinweg spielte die Band hörenswerte Musik, zeigte große Nähe zum Publikum und hatte viel Spaß an der Veranstaltung. Die Moderation an diesem Abend lag in den bewährten Händen von Marko Roye, der das Ganze wie immer souverän gestaltete. Da die Reihe Thalheim tanzt an diesem Abend Premiere feierte, waren alle Akteure und Gäste sehr gespannt, wie die Veranstaltung angenommen wird. Die klasse Musik, die ansprechende Moderation, die gute Versorgung, die unerwartet hohe Besucherzahl und die tolle Stimmung ließen den Abend für alle Beteiligten zu einem Erlebnis werden. Die Durchführung derartiger Veranstaltungen ist nur durch eine breite Unterstützung möglich. Diese beginnt mit dem Ortschaftsrat Thalheim

und der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Hauptsponsor dieser Veranstaltung war die LIERSCH Bauunternehmen GmbH. Weitere Sponsoren waren die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH, die Michael Weiske Gebäudesanierung, der Gruhne Haus- und Gebäudeservice

sowie die H&S Promotion. Nach erfolgreicher Premiere hat die Veranstaltungsreihe auf jeden Fall eine Fortsetzung verdient, so die einhellige Meinung der Gäste. Thalheimer Heimatverein e. V.

Die Jump Radio-Band “Diskant“ beeindruckte mit ihrem Können. Foto: privat

Archivale des Monats - FA Wo 986 „Eisenbahnbrücke Wolfen“ Das Foto mit der Signatur FA Wo 986 zeigt die erste Eisenbahnbrücke in Wolfen am Busch im Jahre 1937. Finden kann man das Foto im Stadtarchiv im Ortsteil Wolfen. Am 1. August des Jahres 1910 begann man mit dem Bau einer Eisenbahnbrücke in östlicher Richtung, dem Wolfener Busch zugewandt. Bereits ein Jahr später wurde sie ihrer Bestimmung übergeben. Mit dem Bahnhofsneubau 1938/39 ist auch die Brücke vergrößert und modernisiert worden.

Foto: Stadtarchiv

Mitte des Jahres 1997 wurde auf Beschluss des Stadtrates mit dem Abbruch der alten

Eisenbahnbrücke begonnen. Am 9. Mai 1998 fand das Richtfest für die neue Brücke statt. Die Brückenkonstruktion weist eine Spannweite von 72 Metern auf und ist 3 Meter breit. Der Körper besteht aus „Leimschichtholz“. Die Brücke hängt an einer 29 Meter hohen Stahlpylone mit 6 Stahltraversen, die einen Durchmesser von 7 cm haben. So wurde die neue Brücke „Am Busch“, liebevoll die „Golden Gate“ von Wolfen genannt. Eingeweiht wurde sie am 17.11.1998. Das Bild ist 10 x 14,4 cm groß. Stadtarchiv Bitterfeld-Wolfen

Seite 10

Stadt Bitterfeld-Wolfen

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Ausgezeichnetes Engagement Im Dezember 2013 hat die Freiwilligenagentur MehrWERT der STEG BitterfeldWolfen mbH zum dritten Mal eine EngagementCard an zehn ehrenamtlich Tätige vergeben, die sich seit vielen Jahren engagieren. Zusammen mit der E-Card erhielten sie ein Gutscheinheft mit attraktiven Angeboten regionaler Unternehmen. Eine dieser Ausgezeichneten ist Maria Heinzmann. Sie unterstützt seit 2003 den Hospiz Wolfen e. V. In ehrenamtlicher Tätigkeit begleitet sie schwerkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige. Maria Heinzmann war über 40 Jahre als Krankenschwester tätig und ist mit dem Thema „Sterben“ vertraut. Doch während ihrer Berufstätigkeit blieb für Patienten, die Zuspruch und ihr Dasein benötigten, we-

nig Zeit. Jetzt bringt sie Zeit mit, hat ein offenes Ohr für die Sorgen und Ängste der betroffenen Menschen und kann praktische Hinweise geben. Jedes Krankheitsbild ist anders und man muss sich einfühlen können in die Gefühle und Zustände des jeweiligen Menschen. Ihre ehrenamtliche Betätigung ist eine Bereicherung in ihrem Leben, so die Aussage von Maria Heinzmann. Die Dankbarkeit der Menschen ist zu spüren. Niemand sollte in einer so schwierigen Zeit alleine gelassen werden und deshalb wird sie; solange es ihre eigene Gesundheit hergibt, diese ehrenamtliche Tätigkeit fortführen. Zur Gewinnung weiterer ehrenamtlicher Hospizhelfer startet ab September 2014 ein neuer Ausbildungskurs. Der Verein

würde sich über viele Anmeldungen freuen. Den Gutschein der SITTIG-Apotheke hat Maria Heinzmann für ein neues Blutdruckgerät verwendet und von der Stadtwerke

Bitterfeld-Wolfen GmbH bekommt sie bei der nächsten Stromabrechnung einen Bonus gut geschrieben. Freiwilligenagentur MehrWERT

Maria Heinzmann wurde für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement geehrt. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen gratuliert recht herzlich. Foto: privat

Sport hält fit – ich mach mit! Unter diesem Motto stand auch in diesem Jahr eine Veranstaltung, des Fördervereins „Grundschule Erich Weinert“ e. V. Und so trafen sich 99 Läuferinnen und Läufer am 9. Mai in der Grundschule. Zunächst wurde das neue Spielgerät, ein Dreierturnreck, feierlich übergeben. Dieses wurde vom Förderverein für den Pausenhof angeschafft, um eine aktive und abwechslungsreiche Pausengestaltung zu ermöglichen. Die große Rutsche auf dem Hof wird gegenwärtig saniert. Mit viel Beifall wurden die teilnehmenden Kinder von den Erwachsenen unterstützt: Runde um Runde. Fleißige Eltern halfen auch in diesem Jahr beim Zählen der Runden, reichten den Läufern einen Becher Wasser oder etwas Obst zur Erfrischung. Insgesamt wurden 1498 Runden gelaufen. Das sind 441, 910 Kilome-

ter. Die meisten Runden liefen Paul/Kl. 2, Michelle/Kl. 3c und Jim/ Kl. 3. Sie schafften je 61 Runden, Alina/ Kl. 3 lief 56 Runden, Cecile/Kl. 3 lief 52 Runden, Max aus der Klasse 3 hielt 51 Runden durch und auch Julia/Kl. 3 und Eric/Kl. 4 hatten Puste für ganze 45 Runden. Noah aus der 2b hatte Kraft für 34 Runden, Nils aus der 2a lief 33 Runden, Mia aus der 1c kämpfte 31 Runden, Lenz in der 2c schaffte 29 Runden, Lukas (Klasse 1a) und Lena (Kl. 2b) hatten Puste für jeweils 23 Runden. An dieser Stelle sei einmal angemerkt, dass eine Sportplatzrunde 298 Meter beträgt. Nach dem Lauf gab es natürlich für jeden Teilnehmer eine Urkunde, Obst - gespendet von Edeka Schaaf in Wolfen-Nord - sowie Getränke zur Stärkung. Schmackhafte Würstchen halfen gegen den kleinen Hunger. Und wer dann noch Kraft hatte, konnte ausge-

lassen auf der Hüpfburg toben. Vielen Dank der Firma Naglik. Der herzliche Dank gilt auch allen Partnern, Unterstützern, Pädagogen, Eltern und Großeltern, die sich be-

reit erklärt hatten, die Leistung einer Läuferin oder eines Läufers durch eine Spende zu belohnen. Förderverein Grundschule „E.Weinert“ e. V.

Die Jüngsten liefen für den guten Zweck.

Foto: privat

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Seite 11

Glückwünsche

Wir gratulieren den Ehejubilaren der Stadt recht herzlich

Gemeinsam blickten die Holzweißiger Günter und Irene Bahn am Tage ihrer „Goldenen Hochzeit“, die sie am 16. Mai 2014 begingen, auf die vergangene Zeit zurück. Viel zu schnell sind all die Jahre vergangen. Umso mehr genießen beide heute den Zeitabschnitt als Großeltern und freuen sich über jeden Besuch ihrer beiden Enkel : dem neunjährigen Niclas sowie der vier Monate alten Nina. Foto: Pressestelle

Bei strahlendem Sonnenschein begingen Maximilian und Gerda Trabalski am 22. Mai diesen Jahres im Kreise der Familie ihr „Diamantenes Ehejubiläum“. Foto: Pressestelle

Das Leben fünfundsechzig Jahre lang gemeinsam beschritten Fünfundsechzig Jahre verheiratet zu sein, hört sich nicht nur wie eine Ewigkeit an, es ist vielmehr ein Zeitabschnitt, in dem man gemeinsam alle Höhen und Tiefen einer Ehe mit Bravur meisterte. Und dass diese Lebensleistung einer besonderen Ehrung bedarf, darüber waren sich alle Gratulanten einig, die den Jubilaren Irmgard und Josef Knoche aus dem Ortsteil Wolfen zu ihrer erreichten „Eisernen Hochzeit“ am 21. Mai 2014 recht herzlich gratulierten. Neben dem Stadtoberhaupt Petra Wust überbrachten auch Ortsbürgermeister Jens Tetzlaff sowie Angela Herzog von der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld persönliche Glückwünsche an das Paar.

Im Kreise der Gäste zogen Josef und Irmgard an ihrem Ehrentag noch einmal ein kurzes Resümee über die vergangenen Jahrzehnte, erinnerten sich, wie sie sich einst in Roitzsch kennen lernten, für ein gemeinsames Leben entschieden und wie sie dann schließlich mit dem Pferdegespann am 21. Mai 1949 zur eigenen Trauung in die Holzweißiger Kirche fuhren. Rund machte das Glück der Eheleute jedoch erst die Geburt von Tochter Sylvia sowie der beiden Enkel Sven und Sybille. Denn gerade sie sind es, die den Alltag des Paares mit vielen schönen Momenten bereichern und ihnen jederzeit helfend zur Seite stehen. Pressestelle

Besonders freuten sich Josef und Irmgard Knoche am Tage ihrer „Eisernen Hochzeit“ auf die anschließende Feier, bei der mal wieder die ganze Familie von nah und fern zusammen kam. Foto: Pressestelle

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Seite 12

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Wir gratulieren den Jubilaren des Monats Juni 2014 recht herzlich! OT Bitterfeld Frau Annelise Stenkewitz Herr Herbert Burkert Frau Ilse Mauerhof Frau Adele Dietrich Frau Marianne Kaufmann Frau Elisabeth Grzeschniok Frau Ingeborg Hammermann Frau Ruth Leuschner Frau Lieschen Grimm Frau Liselotte Valentin Frau Lisbeth Lindel Frau Marianne Apelt Frau Lisbeth Heyde Frau Anneliese Schumann Frau Ursula Bialek Frau Renate Pohle Frau Else Storm Frau Ingeburg Kubitza Frau Ruth Hartmann Frau Gertrud Richter Frau Meta Müller Frau Gertrud Ogon Frau Irmgard Korsinek Herr Harry Trautwein Frau Charlotte Lipp Herr Franz Rasym Frau Johanna Molzahn Frau Ingeborg Grabowski Herr Helmut Rosgalla Frau Johanna Damm Frau Gertraude Bürkner Herr Erhard General Herr Dieter Hesselbarth Frau Irmgard Weber Frau Dorothea Pannier Frau Gerda Neb Frau Herta Veit Herr Peter Schulze Frau Gertraud Kuhne Frau Erika Grammel Frau Erna Heinrich Frau Anneliese Bendig Herr Siegfried Rosenfeld

zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum

OT Bobbau Frau Mariechen Krüger Frau Inge Höhne

zum 92. Geburtstag zum 86. Geburtstag

OT Greppin Frau Käthe Heene Herr Rudi Winkelmann Frau Anna Elisabeth Hampl Frau Renate Beyer

zum zum zum zum

89. 86. 86. 85.

Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag

OT Holzweißig Frau Ursula Lindner Herr Heinz Sowa Herr Winfried Herzog Frau Elfriede Präßler Herr Horst Räck Herr Georg Kempa

zum zum zum zum zum zum

88. 88. 87. 86. 85. 85.

Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag

99. 98. 96. 95. 95. 94. 94. 92. 92. 91. 91. 91. 90. 90. 90. 90. 90. 89. 89. 89. 89. 89. 88. 88. 88. 88. 88. 88. 88. 88. 87. 87. 87. 87. 86. 86. 86. 85. 85. 85. 85. 85. 85.

Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag

OT Reuden Frau Hildegard Schnabel

zum 87. Geburtstag

OT Thalheim Frau Irene Angerstein

zum 85. Geburtstag

OT Wolfen Frau Anna Münnich Herr Ernst Gleim Frau Erna Schöne Frau Gertraude Hempel Frau Helene Mücke Frau Margarete Emrich Herr Kurt Zieger Herr Walter Dorn Frau Johanna Schwarz Frau Anneliese Barth Frau Hilda Grünewald Frau Lottchen Dziamski Frau Elfriede Kuballa Frau Elfriede Weickardt Frau Elfriede Raichle Herr Heinz Höhne Frau Martha Schings Herr Karl-Heinz Lehmann Frau Hildegard Elsner Frau Ilse Hennig Frau Thekla Wysekal Frau Gerda Seebe Herr Erwin Harzendorf Frau Lisa Mathias Herr Paul Sonntag Frau Klara Schulze Herr Heinz Vogel Herr Gerhard Wilke Frau Johanna Jüttner Frau Edith Schubert Herr Heinz Keutel Frau Ingeborg Mertin Frau Irma Schölz Herr Werner Mertens Frau Gisela Pyszczek Frau Edith Michaelis Frau Irmgard Knoche Frau Ilse Wallner Herr Heinz Jaehn Frau Edith Kohlschmidt Frau Elisabeth Jahr Frau Irmgard Kleine Herr Hans Bisch Frau Anneliese Kluge Frau Ruth Krüger Frau Elisabeth Pitschmann Frau Sigrid Quinque Herr Reinhard Büchner Frau Irmgard Kirchhof Frau Ingrid Wehner

zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum

96. 95. 94. 93. 93. 92. 92. 92. 92. 91. 91. 91. 91. 91. 90. 90. 90. 90. 90. 90. 89. 89. 89. 88. 88. 88. 88. 88. 88. 88. 88. 87. 87. 86. 86. 86. 86. 85. 85. 85. 85. 85. 85. 85. 85. 85. 85. 85. 85. 85.

Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Seite 13

Informationen

Bekanntmachung von Fundsachen Stand: 26.05.2014

Verzeichnis I Fund-Nr. Fund- Fundgegenstand Fundort Ende der Datum Verwahrfrist ____________________________________________________________________________________________________________________ 13/14 I 03.03.14 Bargeld OT Bitterfeld, Emil-Obst-Straße 02.09.14 22/14 I 02.05.14 Bargeld OT Wolfen, Dessauer Allee 12.11.14

Verzeichnis II Fund-Nr. Fund- Fundgegenstand Fundort Ende Datum der Verwahrfrist ____________________________________________________________________________________________________________________ 14/14 II 21.02.14 26“ Damenfahrrad City 300-2005, OT Bitterfeld, Zörbiger Straße 23.08.14 „Canoga“, rot, 3 Gänge, extra tiefer Einstieg, hinten schwarzer Korb, Seitenständer 15/14 II 12.03.14 28“ Damenfahrrad, „Godewind“, OT Bitterfeld, Goitzsche 11.09.14 schwarz,3 Gänge, Seitenständer 16/14 II 22.02.14 Tasche schwarz/ orange/ beige OT Bitterfeld, real 16.09.14 „SUR5AL“,Vtech Spielecomputer mit Zubehör 18/14 II 19.03.14 28“ Damenfahrrad „Giant“, OT Bitterfeld, Einsteinstr. 23.09.14 silbern/ schwarz, 7 Gänge, Fahrradständer, hinten schwarzer Korb 19/14 II 03.03.14 28“ Damenfahrrad „BBF“, blau, OT Bitterfeld ,Ziegelstraße 23.09.14 3 Gänge, Seitenständer 20/14 II 03.02.14 goldfarbiger Fingerring mit Stein OT Bitterfeld, Dammstraße 25.09.14 21/14 II 25.03.14 Handy „Motorola“, Model: SLVR L7“, OT Bitterfeld, Feldstraße 26.09.14 schwarz,mit SIM-Karte 22/14 II 11.03.14 Handy „Samsung“, Model: GT-E1050, OT Wolfen, Verbindungsstraße 26.09.14 weiß/ silbern,mit SIM-Karte 23/14 II 28.03.14 Rahmen „BBF“, blau, ohne Reifen - 27.09.14 24/14 II 07.04.14 26“ MTB „Adventure“, blau, OT Bitterfeld, Puschkinstraße 06.10.14 Seitenständer, Bügellenker 25/14 II 12.04.14 Klapphandy „Samsung“, - 21.10.14 Model: SGH-X 660,schwarz/ silbern, mit SIM-Karte 26/14 II 27.03.14 28“ Herrenfahrrad „Prince-Streetglider“, OT Bitterfeld 23.10.14 blau, 21 Gänge, Seitenständer, schwarze Jacke „Speed“ 27/14 II 02.05.14 26“ Damenfahrrad OT Bitterfeld, W.-Rathenau-Straße 01.11.14 „Conquest-Performance“, weinrot, defekte Gangschaltung, Seitenständer, schwarze Halterung am Vorderrrad 28/14 II 20.04.14 28“ Herrenfahrrad, „Pegasus“, OT Wolfen, Filmstraße 07.11.14 blau, 3 Gänge, rote Klingel 29/14 II - MTB „Cube“, matt-schwarz, 24 Gänge, OT Bitterfeld, Niemegker Straße 18.11.14 Seitenständer, Flaschenhalterung, kein Sattel

Bagatelle Fund-Nr. Fund- Fundgegenstand Fundort Datum ____________________________________________________________________________________________________________________ 11/14 B 15.02.14 Brille, schwarzer Rahmen, OT Bitterfeld, Parkplatz real Optika-A MOD 16,+ 100 PD 63 12/14 B 14.01.14 Brille, schwarzes Gestell PD 2,50, OT Bitterfeld, real braune Ledertasche 13/14 B 20.03.14 Tasso Marke (mit Reg.Nr.) OT Bitterfeld, Ratswall 14/14 B 29.04.14 Brille, schwarzes Gestell, „ I need you“, OT Wolfen, Rathausplatz PD= 62mm, +1,50

Seite 14

Stadt Bitterfeld-Wolfen

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Fundschlüssel Fund-Nr. Fund- Fundgegenstand Fundort Datum __________________________________________________________________________________________________________________________ 09/14 - 1 DOM-Schlüssel am Schlüsselring 10/14 24.02.14 Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln OT Bitterfeld, Parkplatz real (1 Autoschlüssel Renault, 1 Schlüssel mit schwarzer Kappe 3022), Büroklammer 12/14 19.03.14 blaues Schlüsselband „BGS-Hotline“ OT Bitterfeld, Bismarckstraße mit 3 Schlüsseln(1 ABUS, 1 Cit Adel, 1 Schlüssel mit schwarzer Kappe A371), silberner Opel-Anhänger 13/14 24.03.14 1 Schlüssel (Börkey 1428) mit OT Bitterfeld, Parkplatz Teich dunkelgrünen -Anhänger 14/14 19.03.14 1 Autoschlüssel Ford OT Holzweißig, Bitterfelder Bogen 15/14 08.04.14 Schlüsselbund mit 8 Schlüsseln OT Bitterfeld, Euroschule (2 Schlüssel mit schwarzer Kappe, 1 Wink Haus mit gelber Kappe 935811x, 2 kleine Schlüsse, 1 BASI, 1 GTV 161, 1 Schlüssel mit Bart 946 38) 16/14 20.04.14 Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln OT Bitterfeld, Sportplatz (2 Silca Italy 908 und 806, 2 Burg Wächter, 1 Börkey 202 E) 18/14 27.04.14 graue Schlüsseltasche mit 4 Schlüsseln OT Wolfen, Geschwister-Scholl-Straße (1 BAB, 1 DOM,1 kleiner Schlüssel 03471, 1 IKON),1 rotes Schild mit Aufschrift 20/14 14.05.14 1 Schlüssel mit einem silberfarbigen Bitterfeld, Brehnaer Straße Sternanhänger 21/14 26.05.14 Schlüsselbund mit 11 Schlüsseln Bitterfeld, Dessauer Straße (1 Schlüssel BKS,1 Schlüssel mit schwarzer Kappe, 1 Schlüssel F3, 4 kleine Schlüssel, 1 ABUS DO 3507, 1 Burg Wächter, 1 Silca,1 Schlüssel), bunter Anhänger „Marie“, schwarzes Filzband „Abschleppseil“, gelbes Schlüsselband mit der Aufschrift „Drogerie Mordhorst“ und „Muelhens“ Die Verlierer werden hiermit aufgefordert, die oben genannten Fundgegenstände bei der Stadt Bitterfeld- Wolfen, OT Bitterfeld, Markt 7, im Rathaus, beim Fachbereich Ordnungswesen (Fundbüro) Zimmer 113 abzuholen. FB Ordnungswesen, Fundbüro

Mitteilung der Friedhofsverwaltung – Bitterfelder Friedhof Die Friedhofsverwaltung, OT Bitterfeld, bittet darum, dass sich Angehörige, Verwandte oder Bekannte der nachfolgend aufgeführten Verstorbenen melden: Friedhof, OT Holzweißig Grabstelle: UF XVII 36 DG Verstorben: Forster, Magdalena, 1971 Forster, Maximilian 1975 Die Angehörigen, Verwandten oder Bekannten werden gebeten, sich spätestens 3 Monate nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung, OT Bitterfeld, zu melden. Friedhofsverwaltung, OT Bitterfeld, Friedensstr. 43, Tel./Fax: 03493 23004 Öffnungszeiten: montags: 8 bis 12 Uhr/13 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags: 8 bis 12 Uhr/ 13 bis 18 Uhr freitags: 8 bis 12 Uhr Friedhofsverwaltung

Spülung der Abwasserkanalisation Information des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Abwasserableitung führt der AZV Westliche Mulde in der Ortslage Wolfen/ Altstadt eine Hochdruckreinigung der Kanalisation in den Monaten Juni und Juli 2014 durch, wir möchten deshalb auf folgendes hinweisen: Bei nicht fachgerechter Installation der Grundstücksentwässerungsleitungen (z.B. fehlende oder nicht ausreichend dimensionierte Entlüftung) kann es im Einzelfall zu einem Druckausgleich über das WC oder andere sanitäre Anlagen kommen. Wir möchten Sie daher bitten, insbesondere bei nicht vorhandener Rückstausicherung, den Revisionsschacht auf dem Grundstück während der Reinigungsarbeiten zu öffnen. Bei den Arbeiten kann es zeitweise auch zu Verkehrsbeeinträchtigungen in den entsprechenden Straßen kommen. Für Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dieser Maßnahme bitten wir um Verständnis. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter Tel-Nr.: 03493 302-158 AZV Westliche Mulde

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Seite 15

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bitterfeld-Wolfen Öffentliche Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse Öffentliche Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Stadtratswahl Bitterfeld-Wolfen, der Ortschaftsratswahl Bitterfeld, der Ortschaftsratswahl Bobbau, der Ortschaftsratswahl Greppin, der Ortschaftsratswahl Holzweißig, der Ortschaftsratswahl Rödgen, der Ortschaftsratswahl Thalheim und der Ortschaftsratswahl Wolfen am 25. Mai 2014 sowie die Namen der

Wahlergebnisse

nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge gemäß § 42 KWG LSA und § 69 Abs. 6 KWO LSA. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2014 die endgültigen Wahlergebnisse ermittelt und nachfolgende Feststellungen getroffen.

Seite 16

Stadt Bitterfeld-Wolfen

BWA 11-14 vom 13.06.2014

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

__________________________________________________ Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze verteilen sich wie folgt:

Seite 17

Seite 18

Stadt Bitterfeld-Wolfen

BWA 11-14 vom 13.06.2014

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Seite 19

Seite 20

Stadt Bitterfeld-Wolfen

BWA 11-14 vom 13.06.2014

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Seite 21

Seite 22

Stadt Bitterfeld-Wolfen

BWA 11-14 vom 13.06.2014

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Seite 23

Seite 24

Stadt Bitterfeld-Wolfen

BWA 11-14 vom 13.06.2014

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Seite 25

Seite 26

Stadt Bitterfeld-Wolfen

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Betriebsausschuss des EB „Stadthof“ Der Betriebsausschuss des EB „Stadthof“ des Stadtrates der Stadt Bitterfeld-Wolfen führt seine 40. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung am Dienstag, dem 17.06.2014 in Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen, Am Mühlfeld 7, Stadthof um 18:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3  Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.05.2014 4 Berichterstattung der Betriebsleitung zur aktuellen Betriebssituation 5 Fortschreibung des Betriebskonzeptes vom 16.10.2008 6 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte 7 Schließung des öffentlichen Teils II. Nichtöffentlicher Teil 8 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte 9 Vergabeangelegenheit Beschlussantrag 066-2014 10 Sachstandsbericht 11 Schließung des nicht öffentlichen Teils gez. Petra Wust Ausschussvorsitzende

Stadtrat Bitterfeld-Wolfen

Wolfen, den 28.05.2014

Teichmann Wahlleiter

Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen führt seine 77. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 18.06.2014 in Bitterfeld-Wolfen,Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1, Rathaus, Ratssaalum 18:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Stadtrates vom 14.05.2014 4  Überreichung der Ehrennadel der Stadt BitterfeldWolfen an Frau Ines Fischer 5 Einwohnerfragestunde 6  Konzept zur Konsolidierung des Haushaltes 2014 und Folgejahre als Anlage zur Haushaltssatzung gemäß § 92 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) i.V.m. § 1 Abs. 2 Ziffer 7 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) Beschlussantrag 172-2013 7 Haushaltssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen für das Haushaltsjahr 2014 Beschlussantrag 171-2013 8  Untersuchungsergebnis Kooperation der Stadt Bitterfeld-Wolfen mit der Goitzsche Tourismus GmbH Beschlussantrag 088-2014 9  1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bitterfeld-Wolfen im Bereich der Straße Am Kraftwerk im Ortsteil Bitterfeld, Abwägungsbeschluss Beschlussantrag 055-2014 10  1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bitterfeld-Wolfen im Bereich der Straße Am Kraftwerk im Ortsteil Bitterfeld, Feststellungsbeschluss Beschlussantrag 056-2014

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

11  Bebauungsplan Nr. 01-2013btf „Wohngebiet Straße Am Kraftwerk“ im Ortsteil Bitterfeld, Abwägungsbeschluss Beschlussantrag 057-2014 12 Bebauungsplan Nr. 01-2013btf „Wohngebiet Straße Am Kraftwerk“ im Ortsteil Bitterfeld, Satzungsbeschluss Beschlussantrag 058-2014 13  Bebauungsplan Nr. 02-2013btf „Mainthalstraße / ChemiePark Bitterfeld-Wolfen“ im Ortsteil Bitterfeld, Abwägungsbeschluss Beschlussantrag 059-2014 14 Bebauungsplan Nr. 02-2013btf „Mainthalstraße/ChemiePark Bitterfeld-Wolfen“ im Ortsteil Bitterfeld, Satzungsbeschluss Beschlussantrag 060-2014 15 „Bebauungsplan zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Bitterfeld-Wolfen“ Nr. 02-2009 Abwägung der Stellungnahmen Beschlussantrag 089-2012 16 2. Entwurf des B-Planes Nr. 02-2009 „Bebauungsplan zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Bitterfeld-Wolfen“ Nr. 02-2009 Beschlussantrag 092-2012 17 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.002 „Einkaufszentrum Anhaltstraße“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortstseil Bitterfeld - Änderung des Geltungsbereiches Beschlussantrag 067-2014 18  Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01-2014 btf „Einkaufszentrum BITZ“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld Beschlussantrag 019-2014 19 Aufhebung des Beschlusses Nr. 015-2014 Beschlussantrag 089-2014 20 Bericht der Oberbürgermeisterin zur Ausführung gefasster Beschlüsse 21 Mitteilungen, Berichte, Anfragen 22 Schließung des öffentlichen Teils II. Nichtöffentlicher Teil 23 Vergabeangelegenheit Beschlussantrag 066-2014 24 Vergabeangelegenheit Beschlussantrag 082-2014 25 Personalangelegenheit Beschlussantrag 093-2014 26 Vergabeangelegenheit Beschlussantrag 085-2014 27 Mitteilungen, Berichte, Anfragen 28 Schließung des nicht öffentlichen Teils gez. i. V. Dr. Holger Welsch Armin Schenk Vorsitzender des Stadtrates

Ortschaftsrat Thalheim Der Ortschaftsrat Thalheim führt seine 66. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 18.06.2014 in Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Thalheim, Wolfener Straße 10a, Sportlerklause um 17:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung

Seite 27

3 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 23.04.2014 4 Bericht des Ortsbürgermeisters zur Ausführung gefasster Beschlüsse und aktuelle Mitteilungen aus Dienstberatungen mit der Oberbürgermeisterin 5 Anregungen und Anfragen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates 6 Einwohnerfragestunde für die in der Ortschaft wohnenden Einwohner/innen der Stadt 7 Diskussion zu den Auswahlkriterien für eine Gedenktafel 8 Schließung des öffentlichen Teils II. Nichtöffentlicher Teil 9 Mitteilungen, Berichte, Anfragen 10 Grundstücksangelegenheit Beschlussantrag 091-2014 11 Schließung des nicht öffentlichen Teils gez. Manfred Kressin Ortsbürgermeister

Ausschuss für Recht, Ordnung, Verkehr und Bürgeranfragen Der Ausschuss für Recht, Ordnung, Verkehr und Bürgeranfragen des Stadtrates der Stadt Bitterfeld-Wolfen führt seine 79. öffentliche/nichtöffentliche SitzungamDienstag, dem 24.06.2014 in Bitterfeld-Wolfen,Ortsteil Wolfen, Puschkinstraße 3, Städtisches Kulturhaus, Vereinszimmer um 18:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 20.05.2014 4 Protokollkontrolle 5 Informationen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld über die Wasserrettung 6 Auswertung der Ordnungswidrigkeiten in der Stadt Bitterfeld-Wolfen im Jahr 2013 7 Informationen zum Kreuzungsbereich Damaschkestraße/Andresenstraße 8 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte 9 Schließung des öffentlichen Teils II. Nichtöffentlicher Teil 10 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte 11 Schließung des nicht öffentlichen Teils gez. Detlef Pasbrig Ausschussvorsitzender __________________________________________________ Amt für Landwirtschaft, Dessau - Roßlau, den 19.05.2014 Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Straße 24 06844 Dessau-Roßlau Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna Verf.-Nr.: 6 1 1 / 1—B T 1 0 3 2

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 4. Änderungsanordnung Gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), wird hiermit die Änderung des Flurbereinigungsgebietes im Flurbereinigungsverfahren

Seite 28

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna angeordnet. Zum Verfahrensgebiet im Flurbereinigungsverfahren Ortsumgehung Brehna wird folgendes Flurstück hinzugezogen: Gemarkung Landsberg, Flur 11, Flurstück 15/6 Durch die Hinzuziehung des Flurstückes umfasst das Verfahrensgebiet nunmehr eine Fläche von ca. 1.116 ha. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. § 10 FlurbG beteiligt: 1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten; 2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG); c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG); f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG). Teilnehmergemeinschaft Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 18.03.2002 entstand gemäß § 16 FlurbG die „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ortsumgehung Brehna“ als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Brehna. Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten für das mit dieser 4. Änderungsanordnung hinzugezogenen Flurstückes Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten beim Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Anhalt, Ferdinand-vonSchill-Straße 24, 06844 Dessau anzumelden (§14 Abs. 1 FlurbG). Es kommen in Betracht: a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§10 Nr. 2d FlurbG); b) Im Grundbuch nicht eingetragene Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor dem 01.01.1990 begründet sind

BWA 11-14 vom 13.06.2014

und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften; c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen. Einschränkungen Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durch-

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

führung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. Begründung Mit Beschluss vom 18.03.2002 wurde die Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna durch die Obere Flurbereinigungsbehörde angeordnet. Gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz kann die Flurbereinigungsbehörde geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes anordnen, wenn der Zweck der Flurbereinigung besser erreicht werden kann. Die Hinzuziehung des Flurstückes dient der Erreichung der Ziele des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens und ist zur Vermeidung agrarstruktureller Nachteile. Sie dient einer umfassenden Neuordnung des Eigentums. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese 4. Änderungsanordnung kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 DessauRoßlau zu richten.

Die vorstehende 4. Änderungsanordnung mit Gebietskarte liegt in der Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstr. 2, 06792 Sandersdorf-Brehna, der Stadt Landsberg, Köthener Str. 2, 06188 Landsberg, der Stadt Zörbig, Markt 12, 06780 Zörbig, der Gemeinde Kabelsketal, Lange Straße 18, 06184 Kabelsketal OT Gröbers, der Stadt Halle/Saale, Marktplatz 1, 06108 Halle/Saale, der Gemeinde Petersberg Ortsteil Wallwitz, Götschetalstraße 15, 06193 Petersberg, der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch, der Gemeinde Wiedemar, Kyhnaer Hauptstraße 29, 04509 Wiedemar OT Kyhna, der Stadt Bitterfeld - Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld -Wolfen sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt zwei Wochen lang nach seiner Bekanntgabe zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Im Auftrag

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 01/2009 „Am Brehnaer Überbau/ Ostseite“ im OT Bitterfeld der Stadt Bitterfeld-Wolfen Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.04.2014 gemäß § 10 BauGB den Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) Nr. 01/2009 „Am Brehnaer Überbau/Ostseite“ im OT Bitterfeld als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt im Norden: durch die Bundesstraße 100 (Bismarckstraße) im Osten: durch die Wiesenstraße im Süden: durch den Strengbach und den Bitterfelder Berg im Westen: durch die Flurstücke 94/1, 94/6, 94/7, 217, 218, 220, 224, 303 der Flur 10 (grenzen an die Glück-Auf-Straße an)

Seite 29

Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom Februar 2014.

Darstellung auf der Grundlage der Topographischen Karte 1:10.000 (DTK) 4339 SO Erlaubnis zur Vervielfältigung und Verbreitung erteilt durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt vom 25.03.2008; Erlaubnisnummer: LVermGeo / A9-156-2008-07 Der Bebauungsplan Nr. 01/2009 „Am Brehnaer Überbau/Ostseite“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung während der Öffnungszeiten bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 201 in 06766 Bitterfeld-Wolfen eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft erlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt BitterfeldWolfen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Seite 30

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Öffentliche Auslegung Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 032010 btf „Am Plan“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 14.05.2014 mit Beschluss-Nr. 027-2014 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/2010btf „Am Plan“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld beschlossen. Begrenzung des Plangebietes: im Norden: durch die Badergasse und Südufer des Großen Teiches, im Osten: durch den Krautwall (ehemalige Stadtbefestigung) bzw. ab Berliner Straße Burgtorwall, im Süden: durch die Mühlstraße, im Westen: durch die Burgstraße. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Die Stadt Bitterfeld-Wolfen macht von der Möglichkeit der elektronischen Beteiligung gebrauch. Der Entwurf des genannten Bebauungsplanes kann in der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen (www. bitterfeld-wolfen.de à Bauen & Wohnen à Stadtentwicklung/Bauleitplanung à Öffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Planungen) eingesehen werden. Hier besteht vom 23.06.2014 bis einschließlich 23.07.2014 die Möglichkeit, Hinweise zur Planung elektronisch an die Stadtverwaltung zu senden. Da es sich um einen Bebauuungsplan für die Innenentwicklung nach § 13a Abs.1 Nr. 1 BauGB handelt gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Bei dessen Anwendung wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen. Folgende umweltbezogene Information liegt vor: Ein Gutachten zur schalltechnischen Untersuchung der Planauswirkungen, insbes. gegenüber der Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten) wurde erstellt und ist einsehbar. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bitterfeld-Wolfen, 20.05.2014

Bekanntmachung über den Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Ortsteile Bitterfeld, Bobbau, Greppin, Holzweißig, Thalheim, Rödgen und Wolfen der Stadt Bitterfeld-Wolfen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/2010btf „Am Plan“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld, der Entwurf der Begründung und die Schallimmissionsprognose liegen in der Zeit vom 23.06.2014 bis 23.07.2014 bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, im Verwaltungssitz Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1, Zi. 201, 06766 Bitterfeld-Wolfen sowie im Verwaltungssitz Ortsteil Bitterfeld, Markt 7, Zi. 311/312 (3. OG Neubau) 06749 Bitterfeld-Wolfen Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/2010 „Am Plan“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld und dem Entwurf der Begründung abgegeben werden.

Mit Veröffentlichungsdatum vom 28. September 2012 hatte die Stadt Bitterfeld-Wolfen im elektronischen Bundesanzeiger jeweils das Auslaufen des mit der envia Mitteldeutsche Energie AG als Rechtsnachfolgerin der Mitteldeutschen Energieversorgung AG bestehenden Strom-Konzessionsvertrages sowie des mit der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH als Rechtsnachfolgerin der Stadtwerke Wolfen GmbH bestehenden Strom-Konzessionsvertrages am 25. September 2012 fristgerecht im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Nachfolgend ist ein transparentes und diskriminierungsfreies sowie ein den Zielen des § 1 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtetes Verfahren zum Neuabschluss eines einheitlichen Strom-Konzessionsvertrages durchgeführt worden. Im Ergebnis des Auswahlverfahrens hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen in seiner Sitzung am 26. Februar 2014 beschlossen, einen Strom-Konzessionsvertrag für das o. g. Gebiet der Stadt Bitterfeld-Wolfen mit der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH nach § 46 Abs. 2 EnWG abzuschließen. Maßgebliche Gründe: Die Bewertung der beiden eingegangenen Angebote erfolgte auf Basis nachfolgender Auswahlkriterien:

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

I. Hauptkriterium Sicherstellung der Ziele des § 1 EnWG (Gewichtung 80 Punkte) Unterkriterien Sicherheit des Netzbetriebs (Gewichtung 16 Punkte) Preisgünstigkeit (Gewichtung 16 Punkte) Verbraucherfreundlichkeit (Gewichtung 16 Punkte)Umweltverträglichkeit (Gewichtung 16 Punkte) Effizienz (Gewichtung 16 Punkte) II. Hauptkriterium Regelungen des Konzessionsvertrages (Gewichtung 20 Punkte) Kostenregelungen, sonstige zulässige Leistungen (Gewichtung 4 Punkte) Baumaßnahmen (Gewichtung 4 Punkte) Kommunale Einflussnahme auf den örtlichen Netzbetrieb (Gewichtung 4 Punkte) Endschaftsregelungen (Gewichtung 4 Punkte) Sonstige Regelungen (Gewichtung 4 Punkte) Die Stadt Bitterfeld-Wolfen hat sich für die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH als Vertragspartner des Strom-Konzessionsvertrages entschieden, weil dieses Unternehmen in der kriterienbezogenen Gesamtschau ein Angebot abgegeben hat, welches einerseits den Zielen des EnWG (sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht; § 1 Abs. 1 EnWG) und andererseits in angemessenem Umfang auch den darüber hinaus gehenden Interessen der Stadt Bitterfeld-Wolfen am besten Rechnung trägt. Das Angebot der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH war insbesondere in den nachfolgenden Kriterien vorteilhafter: · Sicherheit des Netzbetriebs · Verbraucherfreundlichkeit · Effizienz. Die Entscheidung der Stadt Bitterfeld-Wolfen wird hiermit gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG bekannt gemacht. Bitterfeld-Wolfen, den 27. Mai 2014 gez. Wust, Oberbürgermeisterin

Änderung der Kostenbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Kostenbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bitterfeld-Wolfen (Kostenbeitragssatzung) Aufgrund der §§ 4, 6, 8 Nr. 1 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) i. V. m. §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz-KiFöG) vom 05.03.2003 (GVBl. LSA S. 48), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.01.2013 (GVBl. LSA S. 38), hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen in seiner Sitzung am 14.05.2014 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Kostenbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bitterfeld-Wolfen beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung zur Festlegung der Kostenbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bitterfeld-Wolfen Die Satzung zur Festlegung der Kostenbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bitterfeld-Wolfen wird wie folgt geändert:

Seite 31

§ 3 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: „Darüber hinaus können Träger von Kindertageseinrichtungen auf freiwilliger Basis über den Rechtsanspruch hinaus im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusätzliche Betreuungszeiten anbieten. Dafür werden folgende zusätzliche Kostenbeiträge festgelegt: - Kinder bis drei Jahre: je zusätzliche Betreuungsstunde täglich über den Rechtsanspruch von 10 Stunden hinaus: 70 €/Monat - Kinder von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht: je zusätzliche Betreuungsstunde täglich über den Rechtsanspruch von 10 Stunden hinaus: 37 €/Monat Für diese zusätzlichen Kostenbeiträge gelten nicht die Regelungen zu Ermäßigungen nach § 3 Abs. 2 und § 5.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.07.2014 in Kraft. Bitterfeld-Wolfen, den 20.05.2014.

Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Bitterfeld-Wolfen verwalteten Friedhöfe Aufgrund des § 4 Abs. 1 und der §§ 6, 8 und 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) in seiner Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009, zuletzt geändert am 30. November 2011 (GVBl. LSA S. 814) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in seiner Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996, zuletzt geändert am 2. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 58) hat der Stadtrat der Stadt BitterfeldWolfen in seiner Sitzung am 14.05.2014 mit Beschluss 0472014 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen: §1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für die auf dem Gebiet der Stadt Bitterfeld-Wolfen gelegenen städtischen Friedhöfe in den Ortsteilen Bitterfeld, Wolfen, Bobbau, Greppin, Holzweißig, Rödgen, Siebenhausen, Thalheim und Zschepkau. Zudem gilt diese Satzung für die Trauerhallen der Ortsteile Bitterfeld, Wolfen, Bobbau, Greppin, Holzweißig, Rödgen, Thalheim und Zschepkau. (2) Nicht Bestandteil dieser Satzung ist der in kirchlicher Trägerschaft befindliche Friedhof in Reuden und die Trauerhalle in Reuden. §2 Gebührenpflicht (1) Die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen des Städtischen Friedhofs- und Bestattungswesens Bitterfeld-Wolfen sind gebührenpflichtig. Es werden Benutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren erhoben. (2) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem dieser Satzung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist. (3) Die zur Verfügung stehenden Leistungen werden in der Friedhofssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen benannt und erläutert. §3 Gebührenschuldner/-in Gebührenschuldner ist, wer die gebührenpflichtige Leistung oder Amtshandlung in Anspruch nimmt oder zu dieser Anlass gegeben hat.

Seite 32

Stadt Bitterfeld-Wolfen

§4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebühren entstehen mit der Antragstellung und Bestätigung durch die Stadt Bitterfeld-Wolfen. In den Fällen, in denen ohne Antragstellung Leistungen oder Amtshandlungen in Anspruch genommen oder zu diesen Anlass gegeben wurde, entstehen Kosten mit der Erbringung der Leistungen. (2) Die Gebühren sind nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheides innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen zur Entrichtung fällig. (3) In besonderen Fällen können Sicherheitsleistungen (z. B. Vorauszahlungen) verlangt werden. §5 Billigkeitsmaßnahmen Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. §6 Auskunftspflicht Die Gebührenschuldnerinnen/Gebührenschuldner haben zur Veranlagung der Gebühren vollständige und richtige Auskünfte zu erteilen. §7 Inkrafttreten (1) Die Satzung tritt am 01.07.2014 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 19.06.2012 außer Kraft: Bitterfeld-Wolfen, den 26.05.2014

Anlage

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung Gebührenverzeichnis für den Zeitraum vom 01.07.2014 bis 31.12.2015 Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Bitterfeld, Wolfen und den Ortslagen Bobbau, Greppin, Holzweißig, Rödgen, Siebenhausen, Thalheim und Zschepkau sowie für die Trauerhallen in Bitterfeld, Wolfen (klein und groß), Bobbau, Greppin, Holzweißig, Rödgen, Thalheim und Zschepkau. A. Benutzungsgebühren 1. Gebühren für die Nutzung von Räumlichkeiten Für die Nutzung der kommunalen Trauer- bzw. Feierhallen beträgt die Gebühr: 1. Trauerhalle Bitterfeld Nutzungszeit bis 60 min 200,00 € 2. Trauerhalle Wolfen (groß) Nutzungszeit bis 60 min 250,00 € 3. Trauerhalle Wolfen (klein) Nutzungszeit bis 60 min 175,00 € 4. Trauerhalle Bobbau Nutzungszeit bis 60 min 75,00 € 5. Trauerhalle Greppin Nutzungszeit bis 60 min 50,00 € 6. Trauerhalle Holzweißig Nutzungszeit bis 60 min 75,00 € 7. Trauerhalle Rödgen Nutzungszeit bis 60 min 50,00 € 8.

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Trauerhalle Thalheim Nutzungszeit bis 60 min 200,00 € 9. Trauerhalle Zschepkau Nutzungszeit bis 60 min 50,00 € 2. Vergabe von Nutzungsrechten zur Erdbestattung 1. Grabnutzungsgebühr für ein Erdreihengrab für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr 500,00 € 2. Grabnutzungsgebühr für ein Erdreihengrab für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr 1.585,00 € 3. Grabnutzungsgebühr für eine anonyme Erdbestattung auf der Kinderwiese für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr (inklusive Pflege) 500,00 € 4. Grabnutzungsgebühr für eine anonyme Erdbestattung auf der Gemeinschaftsanlage für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr (inklusive Pflege) 2.200,00 € 5. Grabnutzungsgebühr für ein Erdwahlgrab a: 1- stellig 1.700,00 € b: 2- stellig 3.500,00 € c: Heckengrab 1- stellig 2.600,00 € d: Heckengrab 2- stellig 4.000,00 € 3. Vergabe von Nutzungsrechten zur Aschenbestattung 1. Grabnutzungsgebühr für ein Urnenreihengrab a: Urnenwiesengrab 1- stellig 700,00 € b: Urnenbaumgrab 1- stellig 680,00 € 2. Grabnutzungsgebühr für eine anonyme Urnenbeisetzung auf der Urnengemeinschaftsanlage (inklusive Pflege) 700,00 € 3. Grabnutzungsgebühr für eine anonyme Urnenbeisetzung auf der Kinderwiese (inklusive Pflege) 500,00 € 4. Grabnutzungsgebühr für ein Urnenwahlgrab a: Urnenstelle 2- stellig 710,00 € b: Urnenstelle 4- stellig 1.250,00 € c: Urnenstelle 6- stellig 1.600,00 € 4. Verlängerung von Nutzungsrechten für Wahlgräber (exklusive Pflege) 1. Verlängerung des Nutzungsrechts für ein Erdwahlgrab für 1 Jahr a: 1- stellig 82,00 € b: 2- stellig 174,00 € c: Heckengrab 1- stellig 245,00 € d: Heckengrab 2- stellig 334,00 € 2. Verlängerung des Nutzungsrechts für ein Urnenwahlgrab für 1 Jahr a: Urnenstelle 2- stellig 42,00 € b: Urnenstelle 4- stellig 74,00 € c: Urnenstelle 6- stellig 87,00 € 5. Gebühren für die Grabherstellung und die Beisetzung 1. Grabherstellung und Beisetzung einer Urne in die Urnengemeinschaftsanlage 125,00 € 6. Gebühren für eine Exhumierung 1. Exhumierung einer Urne 190,00 € B. Verwaltungsgebühren 1. Genehmigungsgebühren 1. Verwaltungsgebühr für die Bestattung 45,00 € 2. Verwaltungsgebühr bei Verlängerung / Abmeldung des Nutzungsrechts 30,00 € 3. Verwaltungsgebühr für Grabmalanträge 15,00 € 4. Genehmigungsgebühr für Grabeinfassung 15,00 € 5. Genehmigungsgebühr Grabmal 15,00 € 6. Zulassungsgebühr für Gewerbetreibende 30,00 € 7. Einfahrtsgenehmigung 30,00 €/Jahr 2. Standsicherheitsprüfungsgebühr bei stehenden Grabmalen 1. Standsicherheitsprüfungsgebühr für stehende Grabmale 1,07 € / Jahr 3. Sonstige Gebühren 1. Beräumung/Einebnen der Grabstelle je h und Mitarbeiter 35,00 €

BWA 11-14 vom 13.06.2014

Stadt Bitterfeld-Wolfen

2. Verwaltungsgebühr bei Urnenversand zzgl. Porto 30,00 € 3. Ermittlung der aktuellen Anschrift bei Verzug (einfach) 15,00€ 4. Ermittlung der aktuellen Anschrift bei Verzug (aufwendig bei mehr als einem Adresswechsel) 30,00 € 5. Gebührenzuschlag für Samstagsarbeit 35,00 € 6. Gebühren für sonstige Leistungen (nach Aufwand)

Wasserwehrsatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen Aufgrund des § 14 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), in der Fassung vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492) in Verbindung mit dem § 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 393), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen in seiner Sitzung am 14.05.2014 folgende Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich (1) Die Stadt Bitterfeld-Wolfen richtet einen Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr) ein. (2) Wasserwehr im Sinne dieser Satzung schließt Maßnahmen ein, zu denen die Stadt Bitterfeld-Wolfen nach dem § 14 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet ist. (3) Maßnahmen der Wasserwehr zur Unterstützung der Wasserbehörde sind geboten, wenn durch Hochwasser, Eisgang und andere Ereignisse Anlagen oder Einrichtungen des Hochwasserschutzes in Überschwemmungsgebieten Gefahren drohen (Wassergefahr) oder bereits eingetreten sind. §2 Einrichtung und Aufgaben der Wasserwehr (1) Die Stadt Bitterfeld-Wolfen trifft zur Unterstützung der Wasserbehörde bei der Abwehr der in § 1 Abs. 3 beschriebenen Gefahren die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen. Sie hält die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereit. (2) Für die in der Verordnung über den Hochwassermeldedienst (HWM VO) vom 18. August 1997 (GVBl. LSA S. 778), geändert durch § 4 der Verordnung vom 5. Dezember 2001 (GVBl. S. 536) aufgeführten Gewässer und für die in der Hochwassermeldeordnung (HWMO) vom 27. August 1998 (MBl. LSA S. 2103) in der jeweils gültigen Fassung genannten Hochwassermeldepegel, ergeben sich ab der Ausrufung der Alarmstufe III für die Wasserwehr insbesondere folgende unterstützende Aufgaben: 1. Wachdienst a) Beobachtung der Wasserstandsentwicklung und Eisführungen sowie Beurteilung im Hinblick auf die Bedrohung der Bevölkerung sowie Hab und Gut; b) Beobachtung und Beurteilung der Einrichtungen, die Wasser- und Eisgefahr abwendensollen (Deiche/Dämme, Ufermauern, Siele/Schöpfwerke, Wehre u. dgl.) c) Beobachtung bedrohter Objekte (Brücken/Durchlässe, Gebäude am Ufer, Produktionsanlagen u. dgl.) 2 Hilfsdienst a) bei der Bekämpfung bestehender Hochwasser- und Eisgefahr; b) bei der Sicherung und Reparatur von Schadstellen an Deichen, Aufkadungen und Verstärkung; c) bei der Sicherung der Funktionstüchtigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen (Siele, Schöpfwerke, mobile Pumpanlagen u. dgl.); d) bei der Sicherung und bei der durch die zuständige Behörde angeordneten Räumung gefährdeter Gebäude; e) bei der Sicherung von Brücken;

Seite 33

f) Vorhaltung, Vervollständigung und Pflege der Hochwasserschutzlager in der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Die Wasserwehr kann an sonstigen Gewässern im Gebiet der Stadt Bitterfeld-Wolfen entsprechend tätig werden, wenn die Hochwasserlage dies erfordert. Über die eingeleiteten Maßnahmen wird die zuständige Wasserbehörde durch den Leiter der Wasserwehr informiert. Die Wasserwehr kann außerhalb der Ausrufung der Alarmstufe III eingesetzt werden. (3) Der Oberbürgermeister hat in Abstimmung mit der Wasserbehörde für die Alarmierung und den Einsatz der Wasserwehr einen Hochwasseralarm- und Einsatzplan zu erstellen und mindestens jährlich oder aus konkretem Anlass fortzuschreiben. Der Plan und die Fortschreibung sind den in dem Plan genannten Personen bekannt zu geben. Ebenso ist der Umfang der vorzuhaltenden Hochwasserbekämpfungsmittel mit der Wasserbehörde abzustimmen. (4) Der Oberbürgermeister stellt darüber hinaus einen Organisationsplan für die Wasserwehr auf, der mindestens folgende Aufgaben enthält: 1. einen von ihm bestimmten Leiter, einen Stellvertreter, einen Ausbildungsverantwortlichen, einen Lageristen und die weiteren Mitglieder der Wasserwehr; 2. den Versammlungsort; 3. die Art der Alarmierung; 4. die Beschreibung und Bezeichnung der Deich- und Flussabschnitte und der Hochwasserschutzanlagen; 5. das Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel; 6. die Lagerorte der Hochwasserbekämpfungsmittel; 7. die persönliche Ausrüstung; 8. die Ablösung und Versorgung; 9. die Nachrichtenübermittlung; 10.den Schadenersatz für jedes Mitglied der Wasserwehr. (5) Der Stadt Bitterfeld-Wolfen obliegt die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder der Wasserwehr auf der Grundlage des Ausbildungs- und Fortbildungsplanes (Dienstplan). Der Dienstplan wird separat in der Wasserwehr BitterfeldWolfen geregelt und ist nicht Bestandteil der Satzung. (6) Die in Absatz 4 und 5 genannten Pläne und deren Fortschreibung sind den Mitgliedern der Wasserwehr bekannt zu geben. §3 Zuständigkeit (1) Für die Unterstützung der Wasserbehörde bei der Abwehr der in § 1 Abs. 3 beschriebenen Gefahren ist der Oberbürgermeister zuständig. Er ruft entsprechend § 2 Abs. 2 den Einsatzfall für die Wasserwehr aus. (2) Der Einsatz der Wasserwehr erfolgt durch den Leiter vor Ort. Er hat den Weisungen der zuständigen Wasserbehörde Folge zu leisten. §4 Verfahren zur Aufstellung der Wasserwehr (1) Der Oberbürgermeister kann zum Dienst in der Wasserwehr auswählen: 1. die nach § 28 GO LSA zu ehrenamtlicher Tätigkeit verpflichteten Bürger; 2. Mitarbeiter der Verwaltung der Stadt. (2) Die im Absatz 1, Pkt. 1 ausgewählten Personen werden vom Oberbürgermeister zum ehrenamtlichen Dienst in der Wasserwehr bestellt. Die Bestellung enthält: 1. die Bezeichnung der ehrenamtlichen Tätigkeit; 2. den Beginn und, sofern nicht unbefristet, das Ende der Dienstpflicht. (3) Der aktuelle Hochwasser- und Einsatzplan, sowie der Organisationsplan sind auszuhändigen. (4) Der zur ehrenamtlichen Tätigkeit Verpflichtete kann den Dienst in der Wasserwehr nur aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden verlangen. Wichtige Gründe sind, wenn der Verpflichtete durch sein Alter, seine Berufs-

Seite 34

Stadt Bitterfeld-Wolfen

oder Familienverhältnisse, seinen Gesundheitszustand oder anderweitige in seiner Person liegende Umstände an der Übernahme des Dienstes in der Wasserwehr verhindert ist. (5) Der zur ehrenamtlichen Tätigkeit Verpflichtete erhält eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung § 7 a). §5 Befugnisse Die nach § 4 Abs. 2 Ausgewählten können verpflichtet werden, Handdienste und/oder Transportleistungen (Spanndienste) zu erbringen. Bei Handdiensten kann das Mitbringen von geeigneten Geräten, bei Spanndiensten das Bereitstellen von geeigneten Fahrzeugen und Treibstoffen verlangt werden. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt gem. § 14 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 29 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt, wer ohne wichtigen Grund 1. die Übernahme des Dienstes in der Wasserwehr ablehnt, 2. trotz der Bestellung nach § 4 Abs. 2 die Ausübung des Dienstes in der Wasserwehr verweigert. (2) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBI. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBI. I S. 3786, 3796), ist der Oberbürgermeister. §7 Sprachliche Gleichstellung Personen und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. §8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wasserwehrsatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen vom 13.07.2009 außer Kraft. Bitterfeld-Wolfen, den 26.05.2014

BWA 11-14 vom 13.06.2014

View more...

Comments

Copyright © 2020 DOCSPIKE Inc.