02|14 Spezialisierung als Qualitätsmerkmal und Wettbewerbsvorteil Neu: Vorstandsticker Juristische Erstberatung und individuelle AGB Besuch beim Ehrenvorsitzenden Christopher McPartlin Mitteilungen des BDÜ Landesverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. | 2. Ausgabe 2014 | Nr. 44 | Juni 2014
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[email protected]. Erscheinungsweise: Drei Ausgaben pro Jahr, Umfang: ca. 32–40 Seiten, Auflage: rund 1.250 Stück. Stand: 15.9.2010. Änderungen vorbehalten.
Impressum Herausgeber und v. i. S. d. P.: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. Der Vorstand, Bobstraße 22, 50676 Köln Vereinsregister-Nr. 502037, Amtsgericht Köln Redaktion: Katja Althoff, Julia Breker, Marie-Andrée Brenner, Ricarda Essrich, Natascha Renz,
[email protected] Gestaltung: Thorsten Weddig | Grafik & Layout, Essen,
[email protected] Druck: Druckerei Neuer Weg, Essen Annahmeschluss für Beiträge und Anzeigen für die nächste Ausgabe: 15. September 2014 Alle in diesem Heft enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Die Redaktion und der Vorstand des BDÜ Landesverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. übernehmen jedoch keine Haftung für die in dieser Zeitung veröffentlichten Informationen und Beiträge. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzung, Bearbeitung sowie Nichtveröffentlichung eingesandter Beiträge vor.
Inhalt | Vorwort Schwerpunktthema Spezialisierung als Qualitätsmerkmal und Wettbewerbsvorteil Weniger ist mehr – erfolgreich als Übersetzer durch Spezialisierung ............................................... 4 Spezialisierung andersherum – von der Fachfrau zur Fachübersetzerin ............................................... 6 Medizinische Übersetzungen – zwischen Patientenratgeber und Spitzenforschung ............ 9 Fachgebiet Medizin – per Ausschlussverfahren zum Traumjob ........................ 12 Softwarelokalisierer – Fachübersetzer mit Zusatzqualifikation ............................................. 13 Russische Lebensmittelbranche – ein Arbeitsfeld mit Stolpersteinen .............................. 15 Hufnagel versus Heuhaufen – tierisch spezialisiert ........... 17
Kurz notiert Kostenfreie Publikationen des BDÜ: Fachliste Recht und Verzeichnis von Übersetzern/Dolmetschern für seltenere Sprachen erschienen .............................. 19 Mitgliederversammlung des VDÜ: Gemeinsame Vergütungsregeln angenommen ................. 19
Aktuelles Website des Landesverbands: Neue Rubrik „Publikationen“..................................... 20 Vorstands-Ticker.................................................... 20 Dolmetscher und Übersetzer … ein Sprachabenteuer ........ 21 Angebot für Mitglieder: Kostenlose juristische Erstberatung sowie individuelle AGB ........................... 22
Ein Blick hinter die Kulissen des BDÜ Jahresmitgliederversammlung des BDÜ: Wiederwahl von André Lindemann als Verbandspräsident ....................... 25 Mitgliederversammlung des BDÜ: Anträge, Beratung, Verhandlung, Baustellen – Karlsruhe 2014...................... 26
Rückblick Ein Besuch bei den McPartlins: Ehrenvorsitzender feierte 40 Jahre Mitglied im BDÜ ......... 27
Infos der Existenzgründungs-AG Das Mahnverfahren ................................................ 28
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beschäftigen uns in dieser Ausgabe des BDÜ info NRW mit einer wichtigen Frage, die auch immer wieder in den Existenzgründungsseminaren des BDÜ NRW thematisiert wird und über die sich jeder Dolmetscher und Übersetzer früher oder später Gedanken machen sollte: Was bringt mir eine Spezialisierung auf ein oder mehrere Fachgebiete, ist eine Spezialisierung wirtschaftlich sinnvoll und bringt sie mir einen Wettbewerbsvorteil, um mich von der Masse der Übersetzer und Dolmetscher abzuheben? Nach einführenden Überlegungen zu diesem Thema kommen in diesem Heft Kolleginnen zu Wort, die ihre Erfahrungen mit ihren eigenen Fachgebieten schildern, insbesondere auf welchem Weg sie zu ihren besonderen Fachgebieten gelangt sind und in welcher Form sie in ihrer Arbeit von der Spezialisierung profitieren. Die Artikel decken ein breites Spektrum ab, von eher gängigen Fachgebieten wie Recht und Medizin bis hin zu selteneren Spezialisierungen wie Lebensmittelwirtschaft, Landwirtschaft und Pferde. Außerdem findet sich in diesem Heft natürlich wieder eine bunte Mischung von Eindrücken und Neuigkeiten aus dem Verbandsleben, zum Beispiel ein Beitrag über die Mitgliederversammlung auf Bundesebene oder der Vorstandsticker, der zukünftig darüber informieren soll, was den Vorstand des Landesverbandes NRW aktuell beschäftigt, und ein Bericht über den Besuch bei Christopher McPartlin, der als Ehrenvorsitzender unseres Landesverbandes das 40. Jubiläum seiner BDÜMitgliedschaft feiert und den Landesverband NRW über lange Jahre aktiv und entscheidend mitgestaltet hat. Abgerundet wird diese BDÜ info Ausgabe durch einen sehr informativen Artikel über die für Mitglieder kostenlose juristische Erstberatung bei Herrn Rechtsanwalt Bauch und über die Erstellung individueller AGB sowie von einem – wie immer – hilfreichen Artikel der Existenzgründungs-AG zum Thema Mahnverfahren. Wir möchten allen Autorinnen und Autoren ein großes Dankeschön dafür aussprechen, dass sie sich mit ihren Beiträgen für das BDÜ info NRW engagiert haben. Uns ist durchaus bewusst, dass dieses zeitliche und geistige Engagement auf ehrenamtlicher Basis keine Selbstverständlichkeit ist! Viel Spaß beim Lesen, Informieren und Dazulernen wünscht
Ihr Redaktionsteam
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Neue Mitglieder im BDÜ NRW Mitgliederneuaufnahmen vom 01.02. bis 01.06.2014 ......... 30
Seminare & Veranstaltungen Seminare des BDÜ NRW ........................................... 31 Externe Veranstaltungen.......................................... 31
Stammtische Übersetzer- und Dolmetscherstammtische..................... 32
Geschäftsstelle des BDÜ NRW Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. Kirsten Behm Bobstr. 22 · 50676 Köln Bürozeiten: Montag-Freitag (9 – 15 Uhr) Tel.: 0221 801484 – 44 · Fax: – 45
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BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
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Schwerpunktthema Weniger ist mehr
Erfolgreich als Übersetzer durch Spezialisierung Ein Bauchladen voller Dienstleistungen – so sieht das Angebot manch eines Übersetzers aus. Und die Idee dahinter ist verständlich – wer viel anbietet, verdient auch viel, oder? Aber ist dieses Konzept wirklich tragfähig?
Auch wenn eine Reduzierung des eigenen Portfolios auf ein Fachgebiet oder nur wenige Themen zunächst wirkt, als würde man sich damit bei der Auswahl der Aufträge zu sehr einschränken – eine Spezialisierung dient als (meist lukratives) Qualitätsmerkmal im Wettbewerb mit anderen Übersetzern und ermöglicht zudem eine gezieltere Akquise und präzise Kundenansprache.
Spezialisierung – so geht’s Wer sich auf ein Fachgebiet spezialisiert, kennt sich mit diesem Thema und der zugehörigen Terminologie so gut aus, dass er die fremdsprachlichen Inhalte fachsprachlich korrekt in seine Muttersprache übertragen kann. Expertenwissen ist allerdings mehr als das pure Erlernen von Fachvokabular. Vielmehr geht es um eine intensive Beschäftigung mit dem Thema auf inhaltlicher Ebene. Denn natürlich können Sie einen Text nur fachlich richtig übersetzen, wenn Sie selbst verstanden haben, worum es geht. Es ist daher sinnvoll, sich ein Fachgebiet zu suchen, in dem man sich – zum Beispiel durch ein Studium oder frühere Tätigkeiten – schon auskennt oder in dem die persönlichen Interessen liegen. Hier erarbeitet man sich mit der Zeit die Fachkenntnisse und das notwendige Vokabular, recherchiert und archiviert hilfreiche Quellen und Nachschlagewerke, befragt Fachleute und Kollegen und eignet sich so nach und nach ein Wissen an, das bei späteren Aufträgen in diesem Gebiet abrufbar ist. Wer sich einmal in ein Thema eingearbeitet hat, dem werden später die Übersetzungen schneller von der Hand gehen. Man wird schneller, schafft mehr Wörter oder Zeilen pro Stunde und erhöht damit sein Honorar.
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Es ist ein langwieriger Prozess, der Zeit, Disziplin und Geld kostet. Niemand wird sich über Nacht zum Experten für Energiewirtschaft ausrufen und mit diesem Fachgebiet sofort durchstarten können. Doch die Mühe lohnt: Wer sich als Profi auf seinem Gebiet qualifiziert hat, kann in der Regel auch weit höhere Wort- oder Zeilenpreise verlangen.
Speziell, aber nicht zu speziell Suchen Sie sich eine Nische, für die es auch Bedarf gibt. Wenn Sie sich für Hundezucht interessieren, wäre eine Spezialisierung auf diesem Gebiet natürlich die ideale Verknüpfung von Hobby und Beruf; doch fragen Sie sich vorher, ob der Bedarf an Übersetzungen in diesem Thema wirklich groß genug ist, um Ihr Leben damit bestreiten zu können. Der unternehmerische Gedanke sollte hier im Vordergrund stehen. Mit meiner Spezialisierung auf das Bauwesen bediene ich für die skandinavischen Sprachen einen bedeutenden Markt, denn die skandinavische Wirtschaft boomt, Norwegen ist eines der reichsten Länder der Welt und überall stehen Berge und Fjorde im Weg. Da gibt es reichlich Bedarf für Straßen, Tunnel und Brücken. Für ein armes Dritte-Welt-Land ist der Bedarf für diese Übersetzungen aber vermutlich nicht so groß. Es gilt also, sich einen Bereich zu erschließen, der gefragt ist und in dem Aufträge wahrscheinlich sind. Erkunden Sie den Markt,
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Schwerpunktthema
versuchen Sie, ein Gespür dafür zu bekommen, welche Themen für Ihre Ausgangssprache besonders gefragt sind oder es in der Zukunft sein könnten. Wer aufmerksam die Entwicklung von Trendthemen verfolgt, findet dabei sicher auch Impulse für eine Spezialisierung. Recherchieren Sie, welche Unternehmen in diesem Gebiet zu Hause sind und potenzielle Kunden Ihrer spezialisierten Dienstleistung sein könnten.
Schuster, bleib bei deinen Leisten Insbesondere in auftragsschwachen Phasen, so auch in der Startphase, neigt man dazu, lieber einen Auftrag anzunehmen, der nicht in die eigene Spezialisierung passt, als gar kein Geld zu verdienen. Doch meist geht dieser Schuss nach hinten los. Fachgebiete, in denen man sich nicht auskennt, erfordern eine sehr intensive Einarbeitung, Sie benötigen das Fachwissen, das Vokabular, Sie werden lange und mühsam recherchieren müssen. Um dabei noch wirtschaftlich zu arbeiten, müsste das Honorar eigentlich noch höher sein als für Übersetzungen im eigenen Fachgebiet. Doch das ist es in der Regel nicht. Überlegen Sie sich also gut, ob sich der Zeitaufwand für die Einarbeitung in ein neues Thema auch rechnet. Falls nicht, seien Sie verantwortungsvoll sich selbst gegenüber: Lehnen Sie lieber ab und nutzen Sie die gewonnene Zeit für die Akquise passender Projekte.
Keine Angst vor Lücken Wie viel Wissen muss man sich in einem Fachgebiet aneignen, bevor man von einer Spezialisierung sprechen kann? Sie können sich noch so gut in einem Thema auskennen, Sie werden immer wieder auf Terminologie oder Prozesse stoßen, die Sie nicht kennen. Spezialisierung bedeutet nicht, als wandelndes Lexikon zu agieren. Sie können nicht alles wissen. Spezialisierung bedeutet nur, sich in einem Gebiet deutlich besser auszukennen als andere. Spezialisierung bedeutet manchmal auch nur zu wissen, wo es steht, Recherchemöglichkeiten zu kennen. Im täglichen Geschäft hat man meist gar nicht die Möglichkeit, jedes Dokument vor Auftragsannahme so intensiv zu prüfen, dass man ausschließen kann, dass es vielleicht doch nicht ganz genau auf die Spezialisierung passt dafür bleibt in der Regel nicht die Zeit. Auftragsanfragen sind (zumindest in meinem Bereich) fast immer sehr eilig. Und selbst wenn Sie viel Zeit haben, das Dokument zu prüfen, Sie werden nicht jedes Wort überprüfen können. Ich behaupte, Sie werden immer Terminologie recherchieren müssen. Das ist in Ordnung, denn spezialisiert zu sein, Experte zu sein bedeutet nicht, alles zu wissen. Dann müssten Sie jeden Text, in dem Sie nicht alle Wörter wissen, ablehnen. Sie würden nicht viel verdienen. Ihre Spezialisierung würde Sie zu sehr einschränken.
Seien Sie offen Es ehrt Sie, wenn Sie sich auf ein Fachgebiet spezialisieren und fortan nur noch Texte aus diesem Bereich übersetzen möchten, weil Sie da die beste Qualität gewährleisten können. Und
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
Themen, in denen Sie sich gar nicht auskennen, sollten Sie nach Möglichkeit nicht bearbeiten. Doch Vorsicht: Sind Sie zu wählerisch und ist der Markt für Ihr Gebiet nicht groß genug, werden die Aufträge ausbleiben und Ihr Konto leer. Seien Sie also auch für andere Themen offen. Sicher können Sie allgemeinsprachliche Projekte übersetzen, für die es keiner Spezialisierung bedarf. Oder Sie erarbeiten sich ein weiteres Steckenpferd? Behalten Sie aber die Wirtschaftlichkeit im Blick: Es empfiehlt sich, Fachgebiete zu suchen, die aufeinander aufbauen oder in irgendeinem Aspekt miteinander verknüpft sind, damit die Einarbeitung nicht zu viel Zeit und Geld kostet. Neben der nötigen wirtschaftlichen Flexibilität bringt die Beschäftigung mit anderen Themen noch einen weiteren Aspekt mit sich: Sie schaffen zwischendurch ein wenig Distanz zum Fachgebiet und schärfen dadurch Ihren Blick darauf. Ich selbst übersetze zwar hauptsächlich technische Texte aus dem Bauwesen, und das auch mit großem Spaß; doch das allein wäre mir zu einseitig. Indem ich mich zwischendurch etwas ganz anderem, nämlich dem Übersetzen von Literatur und von Sachbüchern widme, schaffe ich einen kreativen Ausgleich und bringe Abwechslung in den Arbeitsalltag.
Spezialisierung auf eine Exotensprache? Wer aus einer kleinen oder einer sogenannten Exotensprache übersetzt, bedient per se schon eine Nische. Da es nicht viele Übersetzer hierfür gibt, ist der Konkurrenzdruck nicht so groß wie zum Beispiel bei Englisch oder Spanisch. Als Qualitätsmerkmal mag eine Spezialisierung zwar sinnvoll sein; doch behalten Sie im Blick, wie groß das Angebot an Übersetzungsaufträgen wirklich sein kann, wenn Sie sich dann auch noch auf ein Fachgebiet festlegen. Können Sie davon wirklich leben? Vielleicht können Sie sich an folgender Faustregel orientieren: Je größer die Sprache, desto feiner sollte die Spezialisierung sein; je kleiner die Sprache, desto allgemeiner sollten Sie Ihr Angebot halten.
Mehrwert durch Spezialisierung Wer sich spezialisiert, schafft damit einen Mehrwert und ein Qualitätsmerkmal für seine Arbeit als Übersetzer. Eine Spezialisierung will aufwendig erarbeitet werden und kostet viel Geduld und Zeit. Doch damit schärfen Sie Ihr Profil, heben sich in konkurrenzstarken Sprachen von der Masse ab und bleiben so wettbewerbsfähig. Die Disziplin und der Aufwand, den Sie in eine Spezialisierung stecken, werden sich so langfristig bezahlt machen.
Ricarda Essrich Fach- und Literaturübersetzerin für Schwedisch, Norwegisch und Dänisch
[email protected]
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Schwerpunktthema Spezialisierung andersherum
Von der Fachfrau zur Fachübersetzerin Jungen Kollegen und Kolleginnen, die sich gerade selbstständig gemacht haben, aber auch etablierten und erfahrenen ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen wird oft empfohlen, sich auf einen Bereich zu spezialisieren, um sich besser am Markt positionieren zu können. Manchmal läuft es aber auch genau andersherum – zuerst kommt die fachliche Qualifikation und erst danach die übersetzerische.
In meinem Fall kam zuerst ein Studium der Rechtswissenschaft mit 1. und 2. Staatsexamen, gefolgt von einigen Jahren Berufstätigkeit als Rechtsanwältin. Die Sprachen blieben dabei nicht völlig außen vor, schließlich sahen auch in jenen Zeiten Fremdsprachenkenntnisse auf dem Bewerbungsbogen immer gut aus – und fachspezifische natürlich noch besser. Deshalb hatte ich mich zum Besuch der Universität Trier entschlossen, die damals als eine von wenigen eine „fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen“ anbot – immerhin ein zweijähriger Kurs, der sowohl Fachterminologie als auch Einblicke in die Rechtskultur anderer Länder ermöglichte – allerdings stets aus der Perspektive der Juristen und ohne übersetzungswissenschaftlichen Hintergrund.
Zwei Studienabschlüsse – macht das überhaupt Sinn? Diese Frage stellte ich mir, nachdem ich aus allgemeiner Unzufriedenheit mit meinen damaligen Arbeitsbedingungen und aus familiären Gründen auf den Gedanken kam, noch ein Übersetzerstudium anzufangen. Schließlich ist ein zweites Studium eine teure Angelegenheit, und als junge Mutter auch organisatorisch nicht ohne Weiteres zu bewältigen. Und es gibt ja genug Juristen, die „Englisch können“ und daher entweder selbst übersetzen oder gar Text von vorn herein in der Fremdsprache verfassen. Warum also so viel Zeit und Geld investieren, wo man ja auch ohne Abschluss als Übersetzer tätig sein kann? Im Nachhinein kann ich nur sagen, dass sich das zweite Studium (MA Fachübersetzen an der FH Köln) in jeder Hinsicht gelohnt hat. Zum einen wurde sehr viel Hintergrundwissen vermittelt, verschiedene grundlegende Ansätze im Übersetzen, Übersetzungstraditionen, Übersetzung als Form der Kommunikation usw., aber es wurden auch sehr viele praktische Fähigkeiten vermittelt, wie z. B. Grundkenntnisse im Projektmanagement und in der Verwendung von Translation Memory Software. Außerdem gaben Kollegen und Kolleginnen aus unterschiedlichsten Bereichen (Freiberufler, Angestellte verschiedener Branchen, etc.) Einblicke in ihren Alltag als Sprachmittler. Obwohl ich sowohl Erfahrung mit wissenschaftlichem Arbeiten als auch Berufserfahrung (als Juristin) schon gesammelt hatte, war das Übersetzerstudium in dieser Hinsicht unersetzlich für meine spätere Berufstätigkeit als Rechtsübersetzerin.
Doppelqualifikation als Alleinstellungsmerkmal Schon während des Studiums besuchte ich ein Existenzgründerseminar des BDÜ, und schon damals machte mir die Dozentin Mut und sagte, mit einer derartigen Doppelqualifikation
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(Jurist/Übersetzer) würde ich später kaum Schwierigkeiten haben, mir eine Existenz aufzubauen und mich am Markt zu positionieren. Sie sollte Recht behalten. Durchsucht man die Übersetzerdatenbank des BDÜ für meine Wahlheimat Köln nach Übersetzern für Englisch mit Spezialisierung Recht, so finden sich 36 Kolleginnen und Kollegen; allerdings sind unter diesen nur vier Volljuristen. Für Kunden, die nach einer solchen Doppelqualifikation suchen oder sie zumindest für vorteilhaft halten, stellt sich also nur die Wahl zwischen vier statt 36 potentiellen Auftragnehmern – dementsprechend höher ist die Chance, eine entsprechende Anfrage zu bekommen. Gerade bei Sprachen, die viel angeboten werden, ist die Doppelqualifikation also sehr wertvoll, um an mehr Aufträge zu kommen – und das gilt sogar überregional. Dabei ist ja nicht gesagt, dass jemand mit einer Doppelqualifikation die Texte besser übersetzt – aber auf dem Papier ist es erst einmal ein Kriterium, das den Kunden dazu verleiten kann, sich eher an diesen als an jenen Kollegen zu wenden. Und dann gilt, wie stets: Wenn der Kunde zufrieden ist, kommt er wieder.
Spezialisierung – Wen interessiert’s und was bringt’s ein? Natürlich braucht nicht jeder Kunde einen absoluten Spezialisten. Die Frage stellt sich also: Was sind denn das für Kunden, die auf eine solche Spezialisierung oder gar Doppelqualifikation Wert legen? Die Bandbreite ist weit gefächert, doch es lässt sich sicher so viel sagen: Die meisten Kunden, denen so etwas wichtig ist, haben verstanden, dass fachliche Kenntnisse des Übersetzers für die gute Qualität einer Übersetzung äußerst wichtig, um nicht zu sagen unverzichtbar sind, und sie wünschen eine entsprechend qualitativ hochwertige Übersetzung. Und sie sind in der Regel auch bereit, dafür etwas mehr auszugeben. Zu meinen Kunden gehören vor allem Anwälte, Notare und Unternehmen, die (in allererster Linie) Verträge und damit verbundene Dokumente (wie z. B. Geschäftsführerbestellungen für das Handelsregister) übersetzt haben möchten. Gerade bei Verträgen können sich Juristen auch schon mal in Fällen ohne Auslandsberührung über Formulierungen und Auslegungsmöglichkeiten streiten – dabei sollen möglichst eindeutige Regelungen am besten von vorn herein vermeiden, dass es zu einem Streit oder gar einem Gerichtsverfahren kommt. Deshalb ist eine möglichst gute Übersetzung so wichtig, denn in den Verträgen geht es oft um große Summen, wichtige Geschäftsbeziehungen oder Weichenstellungen für die Zukunft des Unternehmens. Ob bei einer Firmenübernahme, bei der es um ein paar hundert tausend oder gar Millionen Euro geht, nun 1.000 oder 2.000 Euro an den Übersetzer gezahlt werden, interessiert das Unternehmen wenig – Hauptsache die Übersetzung taugt etwas und ist fristgerecht fertig.
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Schwerpunktthema Kleinvieh macht auch Mist Neben den gewerblichen Kunden arbeite ich auch für Gerichte oder die Staatsanwaltschaft, was sich insbesondere seit der Anhebung der JVEG-Sätze im vergangenen Sommer auch wieder rechnet. Auch andere öffentliche Institutionen finden hin und wieder den Weg zu mir, in der Regel aufgrund der bestehenden Doppelqualifikation. Selbst manche Privatkunden, die nur eine Urkunde übersetzt haben möchten (vor allem bei Testamenten oder Erbscheinen, Scheidungsurteilen etc., aber auch einfachen Personenstandsurkunden) entscheiden sich manchmal unter der Anzahl von immerhin noch 23 gerichtlich ermächtigten ÜbersetzerInnen (von den oben erwähnten 36 für Englisch in Köln) dazu, zu mir zu kommen. Und auch kleine Aufträge bringen schließlich Geld und lassen sich meist auch zeitlich gut unterbringen. Meinem Eindruck nach ist für viele Privatkunden das entscheidende Kriterium entweder die Doppelqualifikation (auf Recht spezialisiert sind ja praktisch alle gerichtlich ermächtigten ÜberserzerInnen) oder die Entfernung von ihrem Wohnort oder Arbeitsplatz, wenn die Übergabe von Originalen oder der persönliche Kontakt wichtig ist, oder – als dritte Möglichkeit – der Listenplatz, der mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens zusammenhängen kann. Woran sonst soll sich auch der Kunde orientieren, der bislang noch keinen persönlichen Kontakt hatte? Natürlich gelten diese Einschätzungen nur für die Frage, an wen sich ein potentieller Kunde mit seiner Anfrage wohl zuerst wendet – wen er später tatsächlich beauftragt, hängt für einen Teil der Kunden, die sich verschiedene Angebote einholen, sicherlich auch mit dem Preis zusammen – es muss nicht notwendigerweise der günstigste sein, aber ein realistischer.
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Allgemeiner Trend zur Spezialisierung Als ich das erste Mal im Rahmen der BDÜ-Datenbank bei den Themengebieten das Thema „Recht und Verwaltung“ entdeckte, fragte ich mich direkt, ob das nicht für eine Spezialisierung ein zu weit gefächertes Spektrum ist. Schließlich geht auch unter den Rechtsanwälten seit vielen Jahren der Trend hin zur Spezialisierung. So gab es 1960 bei Einführung der ersten Fachanwaltschaften gerade einmal zwei Bereiche, Steuerrecht und Verwaltungsrecht. Im Jahr 2000 waren es immerhin schon sieben verschiedene Fachanwaltschaften, in denen sich rund 11 000 Anwälte tummelten; 2012 gab es 20 verschiedene Fachanwaltschaften* – als letzte kam das Agrarrecht hinzu – mit rund 45 000 Anwälten.
Einer der Gründe für die zunehmende Anzahl sowohl an Fachanwaltschaften als auch an Fachanwälten ist, dass es so viele unterschiedliche Rechtsbereiche gibt und gleichzeitig immer mehr und immer detaillierteres Wissen gefordert ist. Das kann man zwar als Feld-, Wald- und Wiesenanwalt vielleicht auch in jedem einzelnen Fall recherchieren, aber das kostet viel Zeit und schmälert entsprechend den eigenen Verdienst. Arbeitet man nur in einem eng eingegrenzten Bereich, so hat man es immer wieder mit ähnlichen Fallgestaltungen zu tun und kann diese nach einer gewissen Zeit ohne allzu große Recherche bearbeiten und ggf. Fragen des Mandanten auch schneller und präziser beantworten. Außerdem besitzt ein Fachanwalt eine Zusatzqualifikation, mit der er werben kann – das unterscheidet ihn von nicht spezialisierten Kollegen und bringt ihm (noch) mehr Mandanten, die eine Beratung genau auf dem Gebiet wünschen, in dem er sich besonders gut auskennt. Der Gewinn in zeitlicher und monetärer Hinsicht liegt auf der Hand. Dieselben Aspekte, die für den Erwerb einer Fachanwaltschaft sprechen, sprechen auch für eine Spezialisierung beim Übersetzen – je mehr Fachkenntnisse und Hintergrundwissen man sich in einem Bereich erarbeitet, je mehr Terminologie man recherchiert und für gut befunden hat, umso schneller gehen zukünftige Übersetzungen aus demselben Bereich von der Hand. Bei der Abrechnung nach Wort- oder Zeilenpreis bringt jede gesparte Minute zusätzlichen Gewinn – von dem reinen Gewinn an Freizeit (oder Zeit für weitere Aufträge) ganz abgesehen. Zudem kann man – wie auch bei Abrechnung nach Zeitaufwand – einen im Verhältnis guten Preis anbieten und immer noch ordentlich dabei verdienen. Eine gute Freundin von mir hat sich beispielsweise auf die Übersetzung von Strickanleitungen und anderen Texten rund um das Thema Stricken spezialisiert, und nach einem gewissen Einarbeitungsaufwand profitiert sie nunmehr von häufigen Wiederholungen (die sie zu einem angemessenen Preis berechnet) und von einem Kundenstamm, dem es nicht im Traum einfallen würde, sich plötzlich einen anderen (unspezialisierten) Übersetzer zu suchen.
* Quelle: www.brak.de/ w/files/04_fuer.../ entwicklungfaebis2012.pdf
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
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Schwerpunktthema
Quo vadere – welchen Bereich wählen und wie qualifizieren? Wer – wie ich – aus einer anderen beruflichen Richtung kommt und dort einen Abschluss (Ausbildung/Studium) hat, sollte ruhig seine entsprechenden Abschlüsse oder Titel auch in der Übersetzerdatenbank angeben, denn gerade das unterscheidet ihn von den Konkurrenten. Wer vom Übersetzen her kommt und sich überlegt, sich (weiter) zu spezialisieren, sollte vor allem überlegen, welche Themen ihn interessieren und wen er sich als Kundschaft wünscht. Ein weiterer Gesichtspunkt könnte sein, ob eine Zusatzqualifikation in diesem Bereich möglich ist – es muss ja nicht immer gleich ein Studienabschluss sein. Aber etwas, das man auf dem Papier bzw. in den Online-Datenbanken mit eintragen kann, um die Aufmerksamkeit des Kunden zu erregen, ist sicher nicht verkehrt. Vielleicht wird es ja eines Tages eine ähnliche Möglichkeit wie bei den Rechtsanwälten geben, sich durch den Abschluss einer Fortbildung (etwa über den BDÜ) und Nachweise praktischer Erfahrung eine Zusatzqualifikation für einen Fachbereich zu erwerben.
WANTED! Neue Mitglieder für das Redaktionsteam des BDÜ info NRW
Professionalisierung als Dolmetscher und Übersetzer Der Übersetzer im 21. Jahrhundert Technische und finanzielle Professionalisierung Diskutieren Sie mit! Strukturreform und neue Berufs- und Ehrenordnung Mitteilungen des des BDÜ Landesverbandes Landesverbandes Nordrhein Nordrhein-Westfalen Westfalen e.V. e.V. | 1. Ausgabe 2014 | Nr. 43 | Februar 2014
Diskutieren Diskutier en Sie mit! mit! Strukturreform Strukturreform und neue Berufs Berufs- u und nd Ehrenordnung Ehrenordnung Technische Technisch e und finanzielle finanzielle Professio Professionalisieru nalisierung g Der Übersetzer Übersetzer im 21 21. Jahrh Jahrhundert undert
Dolmetscher und Übersetzer Professionalisierung als
BDÜ-Mitglieder aus Überzeugung, die immer schon einmal etwas für den Verband tun wollten.
Voraussetzungen • Sie texten und schreiben gerne. • Sie sind bereit zur Teamarbeit und haben Ihre Arbeit so im Griff, dass Sie zugesagte Unterstützung termingerecht abliefern können. • Sie gehen mit wachen Augen durch die Übersetzer-/Dolmetscherwelt und verlassen dazu auch gerne mal den Schreibtisch, um an Seminaren und Veranstaltungen teilzunehmen, wo man Kontakte knüpft und Ideen bekommt, über was man mal in der Mitgliederzeitschrift berichten kann.
Zeitlicher Aufwand Das BDÜ info NRW erscheint dreimal im Jahr. Für jede Ausgabe ist im Prinzip eine Planungssitzung im Vorfeld erforderlich, bei der durch Brainstorming ein Schwerpunktthema und alles drum herum geplant wird (Dauer: jeweils ca. zwei Stunden). Um den Redaktionsschluss herum (15.1., 15.5. und 15.9.) findet eine weitere Sitzung statt, um die Feinplanung vorzunehmen: hier werden letzte Aufgaben verteilt (Dauer: ebenfalls ca. zwei Stunden). Artikel schreiben, Autoren ansprechen, Internetrecherche – all das können Sie von zu Hause aus erledigen. Kostet natürlich auch Zeit, macht aber auch Spaß!
Belohnung Ruhm und Ehre … Ein Budget haben wir leider nicht. Fahrtkosten werden Ihnen allerdings erstattet. Davon sollten Sie sich nicht abschrecken lassen. Interessiert? Oder noch im Zweifel? Sprechen Sie uns doch trotzdem mal an:
Kontakt zur Redaktion Sabine Rösner
[email protected]
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Ricarda Essrich · 02103 243648 · 0176 22881313
[email protected]
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © Fotostudio Balsereit
Wie schon angedeutet, ist der Bereich Recht (etwa im Vergleich zum Stricken) sehr viel weiter gefächert. Ein gutes praktisches Beispiel dafür ist meine Tätigkeit als Übersetzerin für den Europäischen Gerichtshof: Natürlich sind sämtliche Aufträge in den Bereich „Recht“ einzuordnen, denn es geht in allen Fällen um die Auslegung von Rechtsnormen (also EUVerordnungen oder -Richtlinien) oder von Urteilen. Allerdings reichen die Themengebiete vom Agrarrecht über Sozialrecht bis hin zu Urheber- und Wettbewerbsrecht, so dass nach meiner Erfahrung bei der Bearbeitung mit einem TM die Treffer meist unter 5 % liegen (häufig einige Überschriften und ggf. ein bis zwei Standardsätze, nicht mehr). Von Wiederholungen und schon erworbenem Hintergrundwissen zu profitieren, ist hier also nur sehr begrenzt möglich. Das ist andererseits auch ein gewisser Vorteil und etwas, das ich persönlich sehr schätze – zwar bedeutet es teilweise mehr Rechercheaufwand, andererseits aber auch mehr Abwechslung. Man beschäftigt sich immer wieder mit neuen Themen und lernt neue Sachen dazu. Insofern sollte bei allen Vorteilen, die eine Spezialisierung auf einen Bereich mit sich bringt, trotzdem kein Tunnelblick entstehen, und der Übersetzer sollte auch für Aufträge aus anderen Bereichen oder Grenzbereichen offen sein. Bei Aufträgen, die in verschiedene Bereiche fallen – so wie z. B. Ausschreibungsunterlagen, die in der Regel sowohl technische Spezifikationen als auch vertragliche Regelungen enthalten – kann es sich lohnen, mit einem anderen Spezialisten zusammenzuarbeiten, um einen großen Rechercheaufwand zu vermeiden.
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Spezialisierung ist nicht gleich Tunnelblick
Schwerpunktthema Medizinische Übersetzungen
Zwischen Patientenratgeber und Spitzenforschung Medizinische Fachübersetzungen bieten ein großes und faszinierend vielseitiges Betätigungsfeld. Um das passende „Marktsegment“ im Spannungsfeld zwischen Massenübersetzungen und maßgeschneiderten Qualitätstexten zu finden, sind ein paar „Insider-Informationen“ sicherlich hilfreich.
Wie mich mein Beruf gefunden hat Da mich Fremdsprachen schon immer fasziniert haben, habe ich während meines Medizinstudiums fast jede Gelegenheit genutzt, Praktika im Ausland zu absolvieren. Meine erste Stelle als Ärztin hatte ich dann in Schottland, anschließend ging es nach Frankreich und später als Studienkoordinatorin nach London. Gerade zu dem Zeitpunkt, als ich merkte, dass ich meine Zukunft nicht mehr länger in einer praktischen ärztlichen Tätigkeit sehe und dachte „was tun?“, landete fast aus dem Nichts der erste Übersetzungsauftrag bei mir. Inzwischen übersetze ich seit 15 Jahren medizinische und pharmazeutische Texte und profitiere dabei davon, dass ich bei meinem Arzt-Sein im Ausland auch die Strukturen der dortigen Gesundheitssysteme kennengelernt habe. Besonders wertvoll ist außerdem meine Erfahrung in der klinischen Forschung.
Anforderungen und Herausforderungen Das Gebiet der medizinischen Fachübersetzungen ist sehr abwechslungsreich. Mal geht es darum, medizinische Laien durch interessante und gut verständliche Texte zum (Weiter)-Lesen zu motivieren, ein anderes Mal etwas nüchterner um die sachliche Weitergabe wissenschaftlicher Daten. Wieder ein anderes Mal bewegt man sich in der bunten Welt der Werbetexte. Es gibt die großen Bereiche der klinischen Arzneimittelforschung – für die man beispielsweise Prüfpläne, Synopsen von Studienberichten sowie Patienteninformationen und Einwilligungserklärungen übersetzt – und der Arzneimittelzulassung – mit Fach- und Gebrauchsinformationen, Zulassungsdossiers usw. Ähnliche Strukturen bestehen für Medizinprodukte/Medizintechnik. Ihren ganz eigenen Stil haben Arztberichte. Außerdem trifft man auf Produktmonographien, in denen alles Wichtige zu einem Arzneimittel steht, ganze Unternehmensoder Themen-Websites, Schulungsunterlagen usw. Diese unterschiedlichen Texte stellen unterschiedliche Anforderungen. Texte für medizinische Laien und Schulungsmaterialien für den Außendienst sind meist so verständlich geschrieben, dass sie theoretisch auch von einem medizinischen Laien übersetzt werden könnten. Allerdings lauert die Gefahr, etwas falsch zu verstehen, besonders dort, wo man nicht weiß, dass man etwas nicht weiß. Daher muss man sich auch bei diesen Texten gut mit dem jeweiligen Thema, beispielsweise dem Krankheitsbild, um das es geht, auskennen. Außerdem benötigt man, wie schon erwähnt, einen Schreibstil, der zum Weiterlesen motiviert und das Verständnis des Textes erleichtert. Bei wissenschaftlichen Texten liegt die Herausforderung dagegen häufig im Verständnis des Ausgangstexts. Diese in der Regel auf Englisch verfassten Texte scheinen immer häufiger von Nicht-Muttersprachlern geschrieben zu werden und
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können darüber hinaus fundierte Kenntnisse in angrenzenden Bereichen wie Biologie oder Chemie (und immer wieder auch Statistik) voraussetzen. Begriffsgebilde wie „humanized, type II glycoengineered anti-CD20 monoclonal antibody“ lassen sich allein mit sprachlichem Wissen nicht mehr übersetzen. In den Bereichen klinische Forschung und Zulassungsangelegenheiten sind viele Vorgaben zu beachten (mehr dazu im Kasten weiter unten). Die naturwissenschaftliche Terminologie hat den Vorteil, dass sie weitestgehend kulturunabhängig ist. Zwar sollte man als Übersetzer medizinischer Texte in die deutsche Sprache schon wissen, wie das deutsche Gesundheitssystem aufgebaut ist, aber die meisten Dinge, um die es geht, wie beispielsweise der menschliche Körper, funktionieren kulturübergreifend gleich. Sprich: Wenn man einen Terminus gefunden hat, muss man sich in der Regel weniger als in anderen Bereichen Gedanken darüber machen, ob die Bedeutung oder Funktion vielleicht in den Ländern der Ausgangs- und Zielsprache kulturell bedingt etwas unterschiedlich sein könnte. Leider wird die Terminologie-Recherche, wie wahrscheinlich auf allen Gebieten, immer schwieriger. Der „Trick“, den Begriff zu nehmen, der bei Google die meisten Treffer landet, war immer schon riskant. Heute ist es aber eher so, dass der Begriff mit den meisten Treffern wahrscheinlich nicht der Richtige ist. Es ist einfach nur der, der in den vielen maschinell erstellten Übersetzungen im Netz verwendet wurde, also die direkte wörtliche Übersetzung. Bei manchen hoch wissenschaftlichen Themen findet man zudem kaum deutschsprachige Literatur. Der folgende Kasten enthält ein paar Websites, an deren Terminologie man sich orientieren kann. Einige sind für die Übersetzung bestimmter Texte essentiell.
Wichtige Informationsquellen Die folgende Auflistung kann selbstverständlich nur eine Auswahl an nützlichen Websites sein. (Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Gewähr.)
Bei der Übersetzung von Fach- und Gebrauchsinformationen zu beachten • EMA – European Medicines Agency www.ema.europa.eu Unter „Human Regulatory“ – „Product information“ – „Product information templates“ stehen Templates zur Verfügung, die bei der Übersetzung von Fach- und Gebrauchsinformationen unbedingt beachtet werden müssen. • EDQM-Standardterms www.edqm.eu Kostenpflichtig – unter „Standard Terms“ – Standardterminologie zu Darreichungsformen, Verabreichungswegen und Behältnissen von Arzneimitteln.
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Schwerpunktthema • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte www.bfarm.de Auch diese Website ist für die Übersetzung von Fach- und Gebrauchsinformationen wichtig. Bei einigen Wirkstoffen gibt es vorgegebene Textpassagen, für die auch entsprechende zu verwendende Übersetzungen vorliegen. Ob dies für den Wirkstoff, um den es in einer Fach- und Gebrauchsinformation geht, zutrifft, kann man prüfen, indem man auf der Website in das Suchfeld den Begriff „Stufenplanverfahren“ und den betreffenden Wirkstoff bzw. die Arzneimittelklasse eingibt. Im positiven Fall erscheint dann (mit etwas Glück) eine Liste von Dokumenten, die die entsprechenden Textpassagen enthalten. • Besonderheitenliste des BfArM www.bfarm.de Enthält Textvorgaben zu sonstigen Bestandteilen in Arzneimitteln – im Suchfeld „Besonderheitenliste“ eingeben. • MedDRA-Terminologie Terminologie zu Nebenwirkungen – eine Jahreslizenz kostet mit Überweisungsgebühren circa 180 Euro. Es gab einmal eine Initiative unter „MeinBDÜ“ für eine Sammellizenz. Außerdem lohnt es sich, unter http://eutct.ema.europa.eu nachzusehen. • www.rote-liste.de Doc-Check-Zugang erforderlich – zur Recherche von Wirkstoffbezeichnungen und existierenden Fach- und Gebrauchsinformationen. • http://chem.sis.nlm.nih.gov/chemidplus/ Enthält Übersetzungen von Wirkstoffbezeichnungen; als Alternative, wenn die „Rote Liste“ keinen Treffer liefert. • Eine weitere Recherchemöglichkeit für Wirkstoffbezeichnungen sind das europäische und das deutsche Arzneibuch (soweit ich weiß kostenpflichtig). • Stoffbezeichnungen (ehemals „Bezeichnungsverordnung“) Kostenpflichtig – enthält die Bezeichnungen für sonstige Bestandteile in Arzneimitteln. Zugang beim DIMDI für eine Jahresgebühr von 50 Euro erhältlich. • Wenn nicht ausdrücklich die Verwendung der Bezeichnungsverordnung verlangt wird, kann man entsprechende Terminologie häufig auch unter www.gelbe-liste.de finden.
Für die Übersetzung von Patienteninformationen und Einwilligungserklärungen Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen (www.ak-medethik-komm.de) – unter „Arbeitsunterlagen/Formulare“ finden sich Mustertexte für Probanden-/Patienteninformationen und Einwilligungserklärungen; hier sind insbesondere die Datenschutzerklärungen wertvoll, die häufig 1:1 übernommen werden können (weil die vorliegende zu übersetzende Patienteninformation Satz für Satz das genau das Gleiche aussagt).
Allgemeine Terminologie zu verschiedenen Krankheitsbildern Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (www.awmf.org) – z. B. unter „Leitlinien“.
Glossare • www.ebm-netzwerk.de/was-ist-ebm/images/dnebmglossar-2011.pdf • www.cochrane.org/glossary und www.cochrane.de/de/cochrane-glossar#p
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Potentieller „Lebensretter“ für statistische Terminologie • http://isi.cbs.nl/glossary/index.htm
Websites, die für medizinische Übersetzer allgemein von Interesse sind • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte www.bfarm.de • Bundesgesundheitsministerium www.bmg.bund.de • Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information www.dimdi.de • Europäische Arzneimittel-Agentur www.ema.europa.eu • Paul-Ehrlich-Institut www.pei.de • Physikalisch-Technische Bundesanstalt www.ptb.de • Robert-Koch-Institut www.rki.de • Weltgesundheitsorganisation und Regionalbüro für Europa www.who.int und www.euro.who.int Lexika sind insbesondere zu Beginn nützlich, wenn man die Standardterminologie eines Bereichs noch nicht gut kennt. Allerdings muss man sich daran gewöhnen, dass man mit zunehmender Erfahrung immer seltener einen Begriff, den man nicht kennt, in einem Lexikon finden wird. Gerade als NichtMediziner kann man auch darüber nachdenken, ein klinisches Wörterbuch (z. B. Pschyrembel, Roche-Lexikon etc.) zu kaufen.
„Marktsegmente“ Neben der Frage, was will und kann ich übersetzen, stellt sich die Frage, wo bin ich konkurrenzfähig? Zwei wichtige Hinweise: 1. Ich übersetze inzwischen ganz überwiegend aus dem Englischen ins Deutsche. Bei anderen Sprachpaaren und insbesondere bei Übersetzungen vom Deutschen oder anderen Sprachen ins Englische sieht der Markt möglicherweise ganz anders aus. Im Bereich der Medizin ist es so, dass die großen Unternehmen ihre Texte meist in amerikanischem Englisch verfassen und dann in andere Sprachen übersetzen lassen. Bei Übersetzungen ins Englische hat man möglicherweise mehr mit Einzelpersonen oder kleineren Firmen zu tun – oder man ist gleich der „Medical Writer“, der den Ausgangstext verfasst. 2. Alles, was ich hier schreibe sind meine eigenen Erfahrungen bei den Projekten, an denen ich beteiligt war. Andere Projekte mögen anders ablaufen und andere Unternehmen mögen anders arbeiten. Die meisten medizinischen Fachagenturen schreiben, dass sie nur mit Übersetzern zusammenarbeiten, die auch eine fundierte medizinische Grundausbildung haben. Allerdings stellt sich bei der Zusammenarbeit mit Agenturen ohnehin die Frage,
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Bild: © Sigrid Roßman/Pixelio.de (oben rechts), © privat (unten rechts)
Schwerpunktthema ob man von den zu erzielenden Wort-/ Zeilenpreisen angemessen leben kann, wenn man keine derartige medizinische Vorbildung hat und deshalb entsprechend aufwendiger recherchieren muss – und wenn man nicht im „Übersetzer-Hamsterrad“ enden möchte. Möglicherweise ist man dann in diesem Bereich einfach nicht konkurrenzfähig. Das muss jedoch nicht traurig stimmen, denn die Arbeit mit Agenturen, die ich jahrelang sehr geschätzt habe, macht im Moment ohnehin wenig Spaß. Da die großen Pharmafirmen ein hohes Textaufkommen haben und diese Texte meist zeitgleich in zahlreiche Sprachen übersetzen lassen, wird ein Großteil des riesigen über Agenturen laufenden Marktes medizinischer Übersetzungen mit CAT-Tools abgewickelt. Das ist verständlich und müsste an sich noch kein Problem sein. Allerdings scheint im Moment der Trend dahin zu gehen, dass Segmente (also einzelne Sätze und Satzfragmente) und keine zusammenhängenden Texte mehr übersetzt werden. Die Formatierung des Ausgangstexts, die eigentlich wichtige Informationen für die Übersetzung liefert, sieht man häufig gar nicht mehr. Aus Kosten- oder Konsistenzgründen sollen Segmente aus Vorgängeraufträgen 1:1 übernommen werden, auch wenn die Sätze vom Stil her nicht in den eigenen Text passen (und man sie auch nicht so gelungen findet, dass man den eigenen Stil an diese Sätze anpassen möchte). Der eigentlich der Qualitätssicherung dienende „QA-Check“, der die Texte auf korrekte Übertragung von Zahlen, Verwendung der Terminologiedatenbank und Konsistenz prüft, rückt so stark in das Zentrum der Aufmerksamkeit, dass man leicht übersieht, dass er wenig über die Lesbarkeit und Verständlichkeit eines Textes aussagt. In einigen Fällen wird der grundsätzlich zu begrüßende Wunsch nach Konsistenz förmlich zu einem „Konsistenzwahn“, der auch vor Alltagsbegriffen nicht Halt macht. Dann kann es viel Zeit und Energie kosten, das System „auszutricksen“ und trotzdem einen lebendigen Text zu produzieren, der gerne gelesen wird. Alles in allem muss man aufpassen, dass man nicht vom Übersetzer zum „Segmente- und QA-CheckHäkchen-Verwalter“ mutiert. Mehr Spaß macht da die Arbeit an kleineren Projekten mit Direktkunden, bei denen die Aufgabe darin besteht, einen maßgeschneiderten Text zu erstellen, der seine Funktion erfüllt. Meiner Einschätzung nach ist dieser Bereich für solche Übersetzer besser geeignet, die über keine breite medizinische Vorbildung verfügen. Sich in einen Teilbereich der Medizin einzuarbeiten und dann zum Experten für die Produkte und den Markt eines Direktkunden zu werden, ist auch ohne Medizinstudium realistisch. Auch haben hier sprachliche und kulturelle Kompetenzen ein höheres Gewicht. Allerdings ist die Akquise kein Kinderspiel. Zunächst einmal muss man dieser Experte für einen bestimmten Markt werden und dann muss man dem Kunden noch erfolgreich kommunizieren, dass man dieser Experte ist und welchen Mehrwert er erhält, wenn er sich gegen Dumping-Angebote entscheidet, die man im Inter-
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net leicht findet. Wie heißt es so schön in Büchern über Positionierung: Man muss diejenigen „Leidenskunden“ finden, die bereits schlechte Erfahrungen gemacht haben und denen man eine Lösung für ihr Problem anbieten kann. Letztendlich geht es auch darum, die richtigen Projekte zu akquirieren. Wie in allen Bereichen gibt es Projekte, bei denen ein günstiger Preis und eine reibungslose Abwicklung großer Volumina im Vordergrund stehen, und solche, bei denen es auf die gute Schreibe und andere Details ankommt. Bestimmt wäre so mancher Kunde dankbar, wenn er eine ehrliche Beratung erhält, welche Vorgehensweise bei Art und Umfang seines Textaufkommens sinnvoll ist und wie sich die Balance bezüglich Konsistenz und Lebendigkeit der Texte finden lässt.
Fazit Auch wenn ich keine statistischen Zahlen vorliegen habe, ist davon auszugehen, dass der Markt für medizinische Übersetzungen riesig ist. Darüber hinaus ist er sehr vielfältig. Dieser Markt scheint sich derzeit in zwei Bereiche aufzuteilen: einen Bereich, in dem große Volumina möglichst effizient bearbeitet werden müssen und der mit viel „Verwaltungsaufwand“ verbunden sein kann, und einen Bereich, in dem die Qualität und Funktion des einzelnen Texts im Vordergrund stehen, sozusagen die Maßschneiderei für Texte. Die Aufgabe besteht darin, sowohl bei Auftraggebern als auch bei Übersetzern das Bewusstsein für die Stärken und Schwächen beider Bereiche zu schärfen. Dr. med. Cirsten Verleger Diplom-Wirtschaftsübersetzerin (FH) Englisch, Französisch, Deutsch
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Schwerpunktthema und lateinische Prä- und Suffixe auswendig lernen – lästig, aber nützlich. Ich fand immer mehr Gefallen an diesem Thema und lauschte interessiert, wenn unser Medizindozent anschaulich und mit großer Begeisterung den Weg eines Brötchens durch den Körper schilderte. So kam es dann auch, dass ich, als ich einen Freund zu seiner Magenspiegelung begleitete, fragte, ob ich bei der Untersuchung zuschauen dürfe. Ich durfte und fand nicht einmal die damit einhergehenden Würgegeräusche ekelig. Ich konnte die Bilder aus dem Unterricht einordnen und selber erkennen, dass alles ganz gut aussah. An diesem Tag lernte ich außerdem noch am lebenden Objekt, was retrograde Amnesie ist. Spätestens ab diesem Tag war mir klar, dass ich, rein sprachlich, in diesem Gebiet arbeiten wollte. In meiner ersten Anstellung hatte ich das Glück von meiner damaligen Chefin zu einer Medizinkonferenz in Lissabon geschickt zu werden, obwohl meine Arbeit nur sehr selten in diesem Gebiet stattfand. Auf der Konferenz wurden unterschiedlichste Themen und Gebiete angesprochen und ich lernte Kollegen aus ganz Europa kennen. Durch die Vielfalt der Vorträge wurde mein Enthusiasmus für das Thema weiter vertieft, da ich so eine Ahnung von den Möglichkeiten bekam, die dieses Fachgebiet bereithält. Seit ich selbständig bin, besuche ich jedes Jahr mindestens eine medizinische Fortbildung, gucke Dr. House aufmerksamer und lasse mir von meinen Verwandten ihre Beipackzettel geben.
Per Ausschlussverfahren zum Traumjob Ist es notwendig einen Frosch sezieren zu können? Sollte man schon einmal eine Schweineherzklappe in der Hand gehabt haben? Ist es Pflicht ein MRT bedienen zu können? Atmen Sie auf, ganz so kompliziert ist es nicht.
Ich bin Medizinübersetzerin – eine Tatsache, die mich ab und zu selber noch überrascht. In der Schule habe ich mich nie für Naturwissenschaften interessiert, habe Latein nicht gewählt und generell bin ich eigentlich ein bisschen zimperlich, wenn Menschen aufgeschnitten werden. Wer hätte also gedacht, dass ich mir mal live eine Magenspiegelung anschaue – freiwillig?
Entscheidungsfindung Wie bin ich also dazu gekommen? Ich habe in Germersheim Übersetzen studiert und musste mich für ein nicht-sprachliches Nebenfach entscheiden. Zur Wahl standen: Recht, Wirtschaft, Technik, Informatik und Medizin. Alle anderen Gebiete sagten mir noch weniger zu, also entschied ich mich für Medizin. Die Entscheidung erwies sich als goldrichtig: Die Themen waren spannend, die Dozenten hervorragend und die Übersetzungsübungen größtenteils realitätsnah. Im Gegensatz zu den allgemeinsprachlichen Übungen fühlte ich mich, zu Recht, gut auf die Zukunft und die berufliche Realität vorbereitet. In den Vorlesungen lernten wir verschiedene Systeme des Körpers kennen, jeweils mit Anatomie, Physiologie, Pathologie und möglichen Behandlungsansätzen. Eine Dozentin ließ uns griechische
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Man lernt nie aus Heute, nach fast fünf Jahren Selbständigkeit, habe ich noch keine Nische gefunden, auf die ich mich ausschließlich konzentrieren möchte. Ich finde per se erst einmal alles spannend was kommt, egal ob es die Arztberichte zum immer gleichen Patienten sind, die neuesten klinischen Studien zu vielversprechenden neuen Medikamenten, Patienteninformationen, Handbücher für Endoskope oder wie zuletzt ein umfangreicher Ratgeber für Eltern, deren Kind eine seltene genetische Erkrankung hat. Durch die Fortbildungen lerne ich nicht nur jedes Mal etwas Neues, sei es über Depressionen, bildgebende Verfahren oder Arztberichte, sie ermöglichen mir auch den Austausch mit den netten Kolleginnen. Wie wichtig Netzwerken in unserem Beruf ist, brauche ich ja niemandem zu erklären. In der Forschung tut sich viel, auch daher ist es gut, am Ball zu bleiben und nicht nur darauf zu vertrauen, dass man bei der täglichen Recherche nebenbei etwas aufschnappt. Ich bin vielleicht eher zufällig zu meinem Fachgebiet gekommen, bin aber vollkommen froh und zufrieden mit den Themen, die es mir bietet. Bisher ist es noch kein bisschen eintönig – jeder Entlassungsbericht ist anders, jede klinische Studie hat ihren eigenen Endpunkt und jede Patienteninformation weist auf etwas anderes hin. Man muss kein Arzt sein, um Medizinübersetzer zu werden, aber es hilft ungemein, wenn man sich für alles damit Verbundene interessiert und sich aktiv weiterbildet. Anne Warmbier Diplom-Übersetzerin für Deutsch, Englisch und Spanisch
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Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © Lothar Wandtne /Pixelio.de (oben links), © privat (unten rechts)
Fachgebiet Medizin
Schwerpunktthema Fachgebiet Softwarelokalisierung
Softwarelokalisierer – Fachübersetzer mit Zusatzqualifikation Wenn ich erzähle, dass ich als Fachübersetzerin mit der Spezialisierung Softwarelokalisierung tätig bin, werde ich nicht nur von Branchenfremden, sondern auch häufig von Kollegen und Kolleginnen gefragt, was denn Softwarelokalisierung eigentlich sei. Bisweilen werde ich auch mit einigen Vorurteilen konfrontiert, die sicher damit zu tun haben, dass die Softwarelokalisierung eine eigene Welt für sich ist. Es ist also höchste Zeit, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und mit diesen Vorurteilen aufzuräumen.
Beim Übersetzen wird der Originaltext in eine Zielsprache übertragen. Dies ist auch beim Lokalisieren von Software oder Hilfen der Fall, geht hier aber noch einen Schritt weiter, denn Software und Hilfen müssen an den Zielmarkt angepasst werden. Und dies erfordert nicht nur eine sprachliche, sondern auch eine technische Anpassung. Typischerweise fallen unter einer solchen sprachlichen sowie technischen Anpassung unter anderem Maßeinheiten, Gewichte, Zahlen, Datum, Uhrzeit, Zeitzonen, Adressen, Pass-/Ausweisnummern, Sozialversicherungsnummern, Symbole, Flaggen, Abbildungen, Papierformate, Schriftarten, Sortierung (alphabetisch geordneter Index, Listen usw.), Textrichtung, gesprochene Inhalte (Audiotexte), lokale Vorschriften und Gesetze, Richtlinien, Urheberrechte, Datenschutz, Zahlungsmethoden, Steuern und vieles mehr.
Gegensatz zu Medizin-, Rechts- oder Literaturübersetzern keine perfekten Englisch- und Deutschkenntnisse benötigen würde und es bei Computerprogrammen auf sprachliche Qualität nicht so ankäme. Weit gefehlt! Eine schlechte sprachliche Qualität ist häufig der Grund, warum sich eine Software schlecht verkauft, Softwarehersteller Umsatzeinbußen verzeichnen oder in Konkurs gehen. Warum? Ein Softwareunternehmen entwickelt und vertreibt Softwareprodukte in verschiedenen Sprachen, die auf verschiedenen Zielmärkten verkauft werden. Im Prinzip kann man sagen, dass die „Übersetzung“ selbst verkauft wird. Das heißt, das Softwareunternehmen erzielt mit der „Übersetzung“ selbst Umsät-
Softwarelokalisierung – (k)ein Fachgebiet?
Bild: © Harald Wanetschka/Pixelio.de
Es gibt fast keinen Lebensbereich, der heute ohne Computer und Software auskommt: die Verkäuferin an der Supermarktkasse korrigiert nach dem Einscannen meiner Waren per Touchscreen ein doppelt eingescanntes Produkt, beim Zahnarzt wird der Zustand meines Gebisses zusammen mit meinen Patientendaten per Software dokumentiert, beim Abgeben meiner Bücher in der städtischen Bibliothek weist der Computer die Mitarbeiterin darauf hin, wie viele Tage ich überzogen habe und wie hoch die Strafgebühr ausfällt, in Buchhaltungsabteilungen wird nur noch am Computer „Buch geführt“ und Maschinenbauteile werden meist nicht mehr am Zeichenbrett mit Stift und Papier entworfen. Softwarelokalisierer haben daher immer gut zu tun, aber ohne Fachkenntnisse in einem bestimmten Fachgebiet geht es nicht. Softwarelokalisierung ist nämlich per se kein Fachgebiet, sondern eine Art Spezialisierung. Denn Lokalisierer sind Fachübersetzer für Medizin, Maschinenbau, Personalwesen usw. mit Fachkenntnissen im Bereich Softwarelokalisierung. Lokalisierung ist daher als eine Art Zusatzqualifikation zu sehen.
Mehr als nur „Klicken und schließen“-Übersetzer Eines der hartnäckigsten Vorurteile über Lokalisierer ist der Glaube, dass wir nur Übersetzer für simple Begriffe wie „Öffnen“, „Schließen“ und „Abbrechen“ sind und es ausschließlich mit einfachen Sätzen wie „Klicken Sie auf die Schaltfläche“ oder „Das Dialogfenster wird geöffnet“ zu tun haben. Einmal wurde mir sogar unterstellt, ich hätte mir mit der Lokalisierung ein bequemes Fachgebiet ausgesucht, da ich im
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Schwerpunktthema
Sie sind Technikübersetzer/in, haben häufig mit Softwaretexten zu tun und möchten mehr darüber erfahren, welche Techniken es beim Lokalisieren ins Deutsche beim Umgang mit Variablen, Platzhaltern oder Längenbeschränkungen es gibt oder wie ein Funktionstest genau abläuft? Dann ist das Seminar „Softwarelokalisierung für technische Übersetzer“ am 15. November in Köln vielleicht genau das richtige für Sie! Weitere Informationen unter www.seminare.bdue.de.
ze. Dies ist bei produktbegleitenden Dokumenten wie zum Beispiel einem Benutzerhandbuch zu einem Drucker, oder zu einer Kaffeemaschine anders, da das Unternehmen seine Umsätze mit dem Verkauf von Druckern oder Kaffeemaschinen erzielt. Aus diesem Grund ist sprachliche (und technische) Qualität bei Softwareprodukten besonders wichtig, da eine gute oder schlechte Qualität für den Endbenutzer direkt spürbar ist (z. B. durch eingeschränkte Verwendbarkeit) und sich somit direkt auf die Umsatzzahlen des Softwareanbieters auswirkt.
Beim Lokalisieren ist Kreativität gefragt Softwarestrings („Zeichenfolgen“) sind kontextlos, das heißt, es ist nicht immer bekannt, an welcher Stelle eine Zeichenfolge später genau verwendet wird oder um welche grammatische Struktur es sich handelt. („Change status“ z. B. kann sowohl mit „Status ändern“ als auch mit „Änderungsstatus“ lokalisiert werden.) Dies erschwert das Lokalisieren von Software enorm. Darüber hinaus zeichnen sich Softwaretexte über viele Variablen, Platzhalter, Steuerzeichen, Hotkeys, Verkettungen von Strings („concatenation“), optionale Plurale und vieles mehr aus. Lokalisierungsexperten sind für diese typischen Merkmale sensibilisiert und können beispielsweise die Zeichenfolge „Faulty %d to be deleted?“ so übersetzen, dass im Deutschen immer ein grammatikalisch korrekter Satz in der Software verwendet wird, unabhängig davon, ob die Variable %d durch ein maskulines, feminines oder neutrales Wort ersetzt wird. Hinzu kommt natürlich, dass es in Softwareprodukten immer von Fachvokabular so wimmelt, je nachdem, in welchem Bereich die Software eingesetzt wird. Wir verwenden außerdem bestimmte Techniken, um bei Längenbeschränkungen Zeichenfolgen kurz zu halten. Eine Längenbeschränkung ist eine Vorgabe von maximal zu verwendenden Zeichen pro Zeichenfolge. Dabei sollen nicht einfach Begriffe abgekürzt werden, schließlich muss die Verständlichkeit immer gegeben sein. Die Textsorten Software und Onlinehilfe zeichnen sich weiterhin jeweils durch andere Interpunktionsregeln als die, die in der Regel für die deutsche Sprache verwendet werden. Auch das haben Lokalisierer natürlich im Hinterkopf.
übersetzt werden müssen: Release Notes, Onlinehilfe, Tutorials, Lernprogramme/-videos, Benutzerdokumentationen, Kurzanleitungen, Erste-Schritte-Anleitungen, Installations-/ Wartungsanleitung, Verpackung, CD-Label, Werbebroschüren, Marketingmaterialien, Schulungsmaterialien (einschließlich Prüfungsunterlagen), dazugehörige Websites oder Apps. Langeweile kommt so nicht auf. Neben meiner Hauptaufgabe – dem Lokalisieren von Software und Hilfen und dem Übersetzen der Begleitdokumente – werde ich auch für Terminologiearbeit (Erstellen oder Übersetzen von Glossaren), für Projektmanagementaufgaben und zum Durchführen von Funktionstests gebucht. Daher ist mein Aufgabenbereich alles andere als eintönig und langweilig.
Funktionstests von Software und Hilfen Der Höhepunkt beim Lokalisieren ist für mich immer das Testen der Software und Hilfe, an deren Lokalisierung ich mitgewirkt habe. Welche Übersetzer (außer Literaturübersetzer vielleicht) haben regelmäßig die Gelegenheit, ihre Übersetzung im finalen Zustand zu sehen? Nach der Lokalisierung wird die kompilierte („zusammengesetzte“) Software oder Hilfe auf Funktionalität und Aussehen hin getestet. Ich prüfe, ob alles lokalisiert wurde, ob Text vollständig und korrekt angezeigt wird, ob sich Menüs, Dialogfelder, Funktionen usw. aufrufen lassen, ob die richtigen Fehlermeldungen an den entsprechenden Stellen angezeigt werden, ob die festgelegten Hotkeys funktionieren oder ob bei Onlinehilfen alle Links funktionieren usw. Alle gefundenen Fehler werden in einem Fehlerbericht genau dokumentiert, wobei ich die sprachlichen Fehler sowohl in den Dateien bzw. direkt im Quellcode korrigiere.
Zusatzqualifikationen Fachübersetzer, die Lokalisierungsdienstleistungen anbieten möchten, müssen also bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse mitbringen. Neben den oben erwähnten Vorgehensweisen zur Lokalisierung benötige ich für meine Arbeit IT-Kenntnisse in Bezug auf Datei- und Austauschformate sowie Markupsprachen, Kenntnisse zu den Textsorten Software und Hilfen und Fachwissen im Bereich Lokalisierungstechnologien. Auch die Vorgehensweise bei Funktionstests und linguistischen DTPPrüfungen muss bekannt sein. Darüber hinaus muss ich mit mehreren CAT-Werkzeugen und Lokalisierungswerkzeugen oder Terminologiesystemen und Qualitätssicherungssystemen umgehen können und darf mich nicht scheuen, mich in neue Werkzeuge einzuarbeiten. Aufgrund der vielfältigen Aufgabenbereiche und Textsorten macht Lokalisieren viel Spaß. Dank der Kombination mit einem oder mehreren Fachgebieten finde ich das Lokalisieren sehr interessant und spannend.
Abwechslung ist das halbe Lokalisiererleben Wir Lokalisierer beschäftigen uns nicht nur mit den Textsorten Software und Hilfen. Streng genommen sind wir AllroundTalente, denn ein Softwareprodukt besteht nicht nur aus der Softwareanwendung. Softwareprodukte bestehen häufig aus mehreren Komponenten, die ebenfalls lokalisiert bzw.
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Katja Althoff Dipl.-Fachübersetzerin (FH) Englisch/Französisch IT, Softwarelokalisierung, Maschinenbau
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Bild: © Fotostudio Hengesbach
Seminartipp
Schwerpunktthema Russische Lebensmittelbranche
Ein Arbeitsfeld mit Stolpersteinen Die Lebensmittelbranche und die konsequent wachsenden deutschen Lebensmittelexporte stellen für Übersetzer ein attraktives Betätigungsfeld dar. Die wichtigsten Drittlandsmärkte sind für das Exportland Deutschland die USA, Russland und die Schweiz. Aber insbesondere der riesengroße russische Markt bereitet sogar einem fachkundigen und erfahrenen Übersetzer so manche fachliche Herausforderungen und Hindernisse.
Die Lebensmittelbranche ist geprägt von zunehmender Internationalisierung. Allein der russische Marktanteil für Fleischverarbeitungsmaschinen beträgt heute 24 %. Aber nicht nur deutsche Maschinen, sondern auch branchenübliche Technologien, Verarbeitungsverfahren oder IT-Systeme sind in Russland sehr gefragt. Rohstoffe, Komponenten, Zusatzstoffe für die Lebensmittelherstellung sowie Fertigprodukte sind ebenso Gegenstand deutsch-russischer Handelsbeziehungen. Und obwohl auch auf dem russischen Lebensmittelmarkt globale internationale Marken nahezu allgegenwärtig sind, bleiben dennoch viele Lebensmittel eher orts- und kulturspezifisch und entsprechen den traditionellen Essgewohnheiten und Vorlieben. Dadurch entstehen ganz unterschiedliche Herausforderungen sowohl für international tätige Unternehmen der Lebensmittel- und Ernährungswirtschaft als auch für die Übersetzer. Ein Beispiel, das zwar sehr bekannt ist, aber trotzdem immer wieder Kopfschmerzen bei der Übersetzung bereitet: die unterschiedlichen nationalen Fleischschnittführungen. Auch wenn mittlerweile dank der Globalisierung sogar auf dem Verbraucherniveau viel weniger Missverständnisse entstehen, weil zumindest die Namen von amerikanischen bzw. französischen Teilstücken in vielen Ländern geläufig sind, sieht das Problem bei der Fachübersetzung des Zerlegungsverfahrens oder von Bedienungsanleitungen zur technischen Ausrüstung der Schlacht- und Zerlegungsbetriebe ganz anders aus. Den Lebensmittelherstellern mit regionalen Marketingstrategien hilft die korrekt lokalisierte Übersetzung neue Märkte und Marktsegmente zu erschließen. Darum sind für den Translator Landeskenntnisse unumgänglich, zu denen Hintergrundwissen über die Mentalität, Werte und Erwartungen des Zielmarktes gehören. Die Aufgaben des Übersetzers umfassen mehrere Herausforderungen und Vorkenntnisse: Gesetze und Vorschriften zur Qualitätssicherung im Zielland, Zollbestimmungen, Kommunikation mit den Behörden. Biotechnologien, Hygienemanagement, Lebensmittelüberwachung, Rückverfolgung, Umweltschutz gehören zu den für Russland relativ neuen Branchenanforderungen, bei denen sich sogar das Fachvokabular noch nicht ganz herausgebildet hat.
fe und Nachschlagewerke gibt – es gibt eher zu viele. Nicht nur Fachwörterbücher, sondern auch Internet-Suchmaschinen und mehrere Fachwebseiten stehen dem Übersetzer zur Verfügung. Der erfahrene Übersetzer trifft seine Wortwahl eher spontan. Aber nicht immer ist die spontane Lösung auch die beste. Zumindest ist es notwendig, bestimmte Einschränkungen und Kriterien zu berücksichtigen. Wir versuchen einige Denkeinsätze zur Definition des Begriffswahlproblems zu präsentieren.
Qual der Wahl Die wenigsten Probleme bereitet im Bezug auf Fachvokabular eine wissenschaftliche Übersetzung. Es gibt maßgebende
Bild: © ad/Pixelio.de
Klassifizierung der Übersetzungsaufgaben in der Lebensmittelbranche Es gibt verschiedene Klassifizierungsarten. Wir konzentrieren uns heute auf den Verwendungszweck des Zieltextes: wissenschaftliche Übersetzung, Fachübersetzung (Technologien, Verfahren) oder konsumrelevante (verbraucherbezogene) Übersetzung, die unmittelbar für Endverbraucher bestimmt ist (Kochrezepte, Speisekarten etc.) Die größte Herausforderung der modernen Übersetzung besteht nicht darin, dass es zu wenig „passende“ Fachbegrif-
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Schwerpunktthema
Seminartipp Fleischwirtschaft als Arbeitsfeld für Sprachmittler (DE–RU) Samstag, 29.11.2014, 10 bis 18 Uhr Referentinnen: Rimma Davydova und Irina Hobbensiefken Ort: Geschäftsstelle des BDÜ NRW
Nachschlagewerke, wo die Begriffe in verschiedenen Sprachen in fester Relation zueinander stehen. Und im Grenzfall können die entsprechenden Fachwörter auf Latein, Englisch oder Französisch zugezogen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass ein solches Verfahren auch bei anderen Übersetzungsarten von Nutzen sein kann. Bei der Fachübersetzung (z. B. für Verarbeitungs- und Verpackungsmaschinen) wird sehr oft der englische Fachbegriff ins Russische „transliteriert“ (slicer – слайсер). Das ist zwar keine besonders elegante, aber auch keine falsche Lösung, die mögliche Missverständnisse ausschließt. Bei der Translation von Küchenausdrücken (Wärmebetrieb, Zutaten, Kombinationen, Arbeitsgriffe, Zubereitungsarten etc.) wäre manchmal die Rückkehr zum französischen Quellbegriff gerechtfertigt. Ein Sonderfall: Übersetzung der Schnittführung. In diesem Fall wäre sinnvoll in Klammern die lateinische Bezeichnung der entsprechenden Muskeln auszuweisen, um die Genauigkeit der Übersetzung nicht zu gefährden. Gleiches gilt bei der Übersetzung von Handelsnamen der Fischarten. Manchmal ist die Versuchung groß, die Handelsnamen wortwörtlich zu übertragen, aber gerade auf solche Weise entstehen sogenannte „falsche Freunde des Übersetzers“. Dabei wird nicht nur sachlich ein Fehler begangen; wir verlieren die emotionelle Betonung und den kulturspezifischen Inhalt des Wortes. Hier kann nur eine sogenannte „beschreibende“ Übersetzung helfen, was wiederum in rein fachlichen und technologischen Übersetzungen kaum möglich und auch nicht notwendig ist. In den konsumrelevanten Übersetzungen kann eine direkte Begriffsübersetzung dem kulturspezifischen Inhalt in der Ziel-
sprache mehr oder weniger widersprechen. Darum ist sie nicht immer angesagt oder benötigt einen zusätzlichen Kontext. Ein Paradebeispiel für Russisch: Sauerkraut. Die direkte Übersetzung wird den russischen Konsumenten verwirren. Die Russen kennen und lieben Sauerkraut, für sie ist es aber überwiegend eine kalte Vorspeise und wird kaum als warme Beilage zum Fleisch serviert. Um den traditionellen und kulturrelevanten Inhalt zu bewahren, benutzt man die Redewendung „кислая капуста» (kislaja kapusta), die im Unterschied zum russischen Begriff „квашеная капуста» (kwaschenaja kapusta) eine eindeutig „deutsche“ Betonung hat und eine warme Mahlzeit mit Bratwurst oder Schweinehaxe, Kartoffelpüree und Bier voraussetzt. Noch eine Schwierigkeit: Der entsprechende Begriff kann in der Zielsprache komplett fehlen oder mehrere nur teilweise treffende Bedeutungen haben. Die Lösung wäre dann, genau wie bei den rein technischen Texten, in der beschreibenden Übersetzung zu finden. Dabei sind bestimmte Einschränkungen zu berücksichtigen. In erster Linie muss man darauf achten, dass die negativ betonten Wörter und Bezeichnungen in den an Endverbraucher gerichteten Übersetzungen weitgehend ausgeschlossen bleiben. Dieses Prinzip ist z. B. bei den Weingeschmacksangaben ausführlich umgesetzt. Aber auch für andere Lebensmittelgruppen existieren in der Branche die Datenbanken der positiven Schlagwörter, manchmal sogar als Applikationen. Als Beispiel erwähnen wir die Applikation der Fa. MM&M (www.meatmarketingmedia.de), die solche Schlagwörterlösungen für Käse- und Fleischprodukte anbietet. Gerade bei den russischen Übersetzungen kann der Übersetzer leider nicht auf die Frequenzwörterbücher für Verbraucherwortgut oder auf die Lexika der sensorischen Begriffe für Lebensmittelprüfer zugreifen, da sie auf Russisch nicht existieren. Sogar schon existierende Begriffe werden nicht überall in Russland gleich verstanden. Außerdem ändern sich die Bezeichnungen und Handelsnamen von neuen oder unbekannten Produkten so schnell, dass es kaum möglich ist, sie konsequent bei den Übersetzungen zu verwenden. Da ist die tatkräftige Unterstützung und Mitarbeit des Auftraggebers bzw. des Partners vor Ort gefragt, der die örtlichen Gegebenheiten besser kennt. Zum Schluss noch eine Frage, mit der die Übersetzer häufig konfrontiert werden: begrenzte Textlänge. Ob ein Kochrezept, eine Präsentationsfolie oder eine Anzeige – die Platzvolumen sind bereits vorgegeben und schränken die Beschreibungsmöglichkeiten stark ein. Als mögliche Lösung wäre bei den Fachübersetzungen eine maximal sinnverwandte Übersetzung, und bei konsumrelevanten Übersetzungen ein Überbegriff oder eine breitere Definition vorstellbar.
Irina Hobbensiefken, Fachübersetzerin (RU–DE)
[email protected] Rimma Davydova, Journalistin, zertifizierte sensorische Prüferin
[email protected]
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Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Schwerpunktthema Von Jorinde Buck
Hufnagel versus Heuhaufen – tierisch spezialisiert Ein Fachgebiet von A wie Appaloosa bis Z wie Zackelschaf. Wenn kaum eine Agentur die Fachgebiete „Landwirtschaft“ und „Pferde“ zum Ankreuzen anbietet, ist wohl oder übel Eigeninitiative angesagt. Und immer wieder Durchhaltevermögen, um den Verlockungen klassischer Fachgebiete zu widerstehen.
„Und was machst du so?“ Wenn ich als klassisch quereingestiegene Übersetzerin meine wenig klassischen Fachgebiete nenne, ernte ich oft ein Lächeln, das nicht selten etwas mitleidig ist. Eigentlich war immer klar, dass ich Übersetzer werden wollte. Dann kamen mir aber doch noch verschiedene andere Ausbildungen dazwischen. Als ich mich vor einigen Jahren endlich Staatlich geprüfter Übersetzer nennen durfte, hatte sich so ein beachtliches Fachgebiet angesammelt. Während sich viele Berufseinsteiger erst Spezialgebiete suchen und aufbauen müssen, war für mich klar: Als Diplom-Agraringenieurin und gelernte Pferdewirtin würde ich mich auf die Fachgebiete Landwirtschaft sowie Pferde konzentrieren. Bestärkt wurde dieses Vorhaben durch Existenzgründerseminare und Ratgeberliteratur. Dort hieß es stets: Spezialisierung ist das A und O, um sich auf dem Übersetzungsmarkt – der ja nicht gerade auf einen weiteren Übersetzer mit den Sprachen Englisch und Deutsch gewartet hat – gezielt positionieren und durchsetzen zu können. Auch nach einer – vielleicht etwas flüchtigen – Überprüfung meines Spezialisierungsvorhabens schien die Idee gut. Ratschläge zum Thema gibt es ja reichlich. So empfiehlt die Übersetzerin Tess Whitty in ihrem lesenswerten Blog www.marketingtipsfortranslators.com zum Beispiel, Fachgebiete auszuwählen, in denen man bereits vertiefte Kenntnisse gesammelt hat, etwa durch einen bereits ausgeübten Beruf. Auch Hobbies könnten gute Spezialisierungen abgeben. Darüber hinaus würden sich gute Fachgebiete dadurch auszeichnen, dass sie einen so stark interessieren, dass man sich gerne für den Rest seines Berufslebens darin fortbildet und auf dem Laufenden hält. Berufserfahrung und Spezialwissen waren durch Ausbildung und Studium sowie die jahrelange Tätigkeit für einen Pferdezuchtverband vorhanden. Zum anderen hatte ich bereits als Redakteurin und freie Journalistin für Agrarund Pferdezeitschriften gearbeitet. Diese Punkte konnte ich also unbesorgt abhaken.
darstellen lässt, zum Beispiel in der Corporate Identity. „Marketing mit der Stecknadel statt mit der Gießkanne betreiben,“ nennt es Andreas Schiemenz in einem der empfehlenswerten BDÜ-Webinare („Gezielter Marktauftritt“, für BDÜ-Mitglieder kostenlos auf MeinBDÜ). Oder, um bei passenden Bildern zu bleiben: Es ist besser, mit dem Hufnagel einen kleinen Marktanteil tief zu durchdringen anstatt sich mit allen anderen in den großen Heuhaufen zu stürzen.
… dann stutzig So weit, so stimmig, so motiviert. Nach kurzer Zeit allerdings traten erste Zweifel auf. Kolleginnen, mit denen ich zusammen Ausbildung und Prüfung bestritten hatte, wurden scheinbar von selbst von Agenturen angeworben oder bekamen auf Bewerbungen hin rasch Aufträge in erfreulicher Menge. Der Unterschied war: Sie waren ebenfalls über ihr vorheriges Berufsleben spezialisiert, allerdings auf „ordentliche“ Fachgebiete wie Wirtschaft und Finanzen. Auch ich hatte mir natürlich vorab überlegt, mit wem ich zusammenarbeiten würde. Neben einigen wenigen spezialisierten Agenturen hatte ich auch Übersetzer(büros) ausfindig gemacht, die in meinem Bereich tätig waren. Zweifellos würden sie sich über die kompetente Verstärkung freuen, denn ich hatte ihnen ja etwas zu bieten! Schnell wurde jedoch klar, dass manche „Übersetzungsbüros“ wohl auch nur kleine Einzelkämpfer waren, die gar nicht ans Zusammenarbeiten dachten. Statt Freude begegnete mir Protektionismus. Es fühlte sich plötzlich ziemlich eng an in meinen Fachgebieten. Vielleicht hatte es ja einen guten Grund, dass es so wenige Übersetzer und Agenturen in diesem Markt gab? Denn einen äußerst wichtigen Ratschlag hatte ich zugegebenermaßen nicht sehr gründlich befolgt, er lautet: Prüfe, ob dein Fachgebiet profitabel ist. Es muss einen Bedarf an
Screenshot des Blogs „Marketing tips for translators“
Erst stolz … Tatsächlich wurden einige Vorteile, die der Spezialisierung zugeschrieben werden, bereits bei den ersten Schritten im neuen Beruf deutlich: Die Positionierung fällt leichter – man weiß, was man wem anbieten kann und möchte. Da ich die Zielgruppen – zum Beispiel Gestüte, Verbände, Verlage – kannte und bereits mit ihnen zusammengearbeitet hatte, wusste ich, welche Veranstaltungen sie besuchen, welche Zeitschriften sie lesen und welche Fachsprache sie benutzen. Aus diesem Wissen lässt sich ein klares Profil entwickeln, das sich auch gut nach außen
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Schwerpunktthema
Vielleicht doch lieber Wirtschaft?! Nun besteht ein Fachgebiet ja glücklicherweise nicht nur aus einem Kundentyp. Der richtige Kunde, wie er oben beschrieben ist, muss aber erst einmal gefunden werden. Und das ist in einem Spezialgebiet meiner Meinung nach erst einmal ziemlich aufwändig. „Normale“ Agenturen fallen als anfängliche Anlaufhilfe eigentlich aus, denn es fängt schon damit an, dass es auf den meisten Bewerbungsformularen kein Fachgebiet „Landwirtschaft“ und schon gar nicht „Pferde“ gibt, an dem man ein Häkchen setzen könnte. Der Expertenstatus verpufft hier schnell, und Agenturen, die sich überhaupt die Mühe einer Rückmeldung machten, gaben an, für dieses Gebiet keine Anfragen zu erhalten. (Allein das klingt nicht nach idealem Fachgebiet.) Spätestens jetzt entwickelte sich ein heftiger Drang, weitere Fachgebiete in das eigene Angebot aufzunehmen, in der Hoffnung, einen größeren Markt anzusprechen. Bislang konnte ich der Versuchung widerstehen, nicht zuletzt, weil Marketingexperten nachdrücklich bei ihrer Einschätzung bleiben, dass es ohne Spezialisierung heutzutage eigentlich gar nicht mehr geht. An Tagen des Zweifels empfiehlt sich der Blogbeitrag „The most lucrative ways to specialize“ von Walt Kania auf seiner Seite The Freelancery (thefreelancery.com). „Don’t fear limiting yourself“, heißt es da. „That’s newbie thinking. It took me years to get over that.” Na dann.
Nachteile der Spezialisierung Auch wenn es – ebenfalls spezialisierte – Kollegen gibt, die eigenen Angaben zufolge noch nie Akquise betreiben mussten, meine Erfahrung ist, dass die Suche nach Direktkunden harte Arbeit ist. Und auf die läuft es bei meiner Spezialisierung aus den genannten Gründen letztlich heraus. Ein weiterer Punkt ist, dass eine so deutliche Spezialisierung gefühlt auch eine Einschränkung sein kann. Man würde vielleicht gerne auch ganz andere Sachen übersetzen (Bücher, Krimis!), erscheint dafür aber nicht glaubwürdig, da man sein Marketing ja auf eine andere Zielgruppe zugespitzt hat. Gerade zu Beginn des Übersetzerdaseins braucht man für die sehr speziellen, rechercheintensiven Themen oft viel zu lange, um rentabel zu arbeiten. Zu den Fachgebieten Landwirtschaft und Pferde gehören neben den diversen Spezialgebieten der Tier- und Pflanzenwissenschaften auch Chemie, Physik, Technik, Ökonomie … Und auch wenn mein persönlicher Schwerpunkt auf dem Bereich „Tier“ liegt – Fachtexte zur Hornbildung beim Zackelschaf, zur Schlachtkörperqualität von Geflügel, zu den Zuchtmerkmalen und Fellfarben des Appaloosa oder der Funktionsweise von Melkrobotern zwingen mich oft, sämtliche Recherchegeschütze aufzufahren, die ich im Laufe der Zeit
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Lesenswerte Blogs • www.marketingtipsfortranslators.com • thefreelancery.com
angesammelt habe. Groß ist dann nach getaner Arbeit allerdings auch die Befriedigung zu wissen, dass man etwas vollbracht hat, was nicht jeder andere Übersetzer im Heuhaufen genauso gut hätte erledigen könnte. Beziehungsweise möchte ich behaupten, dass ein Großteil des Heuhaufens so speziellen Texten gar nicht gerecht werden kann. Auch wenn ich kein ausgewiesener Zackelschafexperte bin, so hat mir das Studium der Agrarwissenschaften den nötigen Hintergrund verschafft, um dennoch die richtigen Begrifflichkeiten zu finden. Und schon beim zweiten Auftrag zum Thema Zackelschafhornbildung macht sich der Aufwand ja bezahlt …
Fazit Man muss es aushalten können, sich zu spezialisieren. Die gelegentliche Panik ignorieren, wenn es mal nicht so läuft wie erwartet, und dem Drang widerstehen, neue, vermeintlich gängigere Fachgebiete hinzuzufügen. „Narrow and deep can feel so counter-intuitive when you’re getting started”, seufzt eine Übersetzerin in einem Kommentar auf The Freelancery. Gleichzeitig bin ich aber der Überzeugung, dass man eine einmal eingeschlagene Richtung durchaus regelmäßig überprüfen sollte. So habe ich nicht (mehr) vor, mein Fachgebiet zu wechseln, wohl aber halte ich die Augen nach Kunden offen, die den von Tess Whitty genannten Kriterien vielleicht noch besser entsprechen. Der spezialisierte Übersetzer kann sich nicht auf seinem Status Quo ausruhen – ständige Weiterbildung zum Fachgebiet ist genauso nötig wie das Verfolgen von Trends und das Betreiben von Akquise. Ohne ein Netzwerk mit Kollegen, die das gleiche Fachgebiet in anderen Sprachen sowie angrenzende Fachgebiete in der gleichen Sprachkombination abdecken, kann ich mir den spezialisierten Übersetzer nur schwer vorstellen. Verschiedene Beispiele zeigen, dass es so viele Wege gibt, sich erfolgreich in einer Nische einzurichten, wie es Übersetzer gibt. So kombiniert eine Kollegin auf beeindruckende Weise Fachübersetzungen im Bereich Technik mit Literaturübersetzungen – mit zwei Webseiten und jeweils angepasster Ansprache der Zielgruppe. Hat man die Kinderkrankheiten der Spezialisierung überwunden, greifen mit Sicherheit die Vorteile dieser Aufstellung am Markt: Der spezialisierte Übersetzer ist aufgrund seines Fachwissens weniger austauschbar, kann in der Regel bessere Preise erzielen und stabile Kundenbeziehungen aufbauen.
Jorinde Buck BUCK text+translation Staatl. gepr. Übs. EN/DE Fachgebiete Landwirtschaft, Pferde sowie journalistische Texte
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Bild: © Atelier Herff
Übersetzungen geben, und zwar in den richtigen Sprachen und der richtigen Sprachrichtung. Tess Whitty weist in ihrem Blog auf einen weiteren Punkt hin: Die Übersetzungen sollten für den Kunden notwendig sein, damit er sein Business betreiben kann. Ein gutes Fachgebiet ist außerdem eines, in dem gute Übersetzungen dem Kunden Mehrwert und mehr Profit versprechen. Natürlich sollte die Zielgruppe auch über die Mittel verfügen, eine Übersetzung angemessen zu bezahlen. Da sich meine Fachgebiete mir quasi aufgedrängt haben, war ich in diesen Punkten möglicherweise nicht kritisch genug.
Kurz notiert Kostenfreie Publikationen des BDÜ
Mitgliederversammlung des VdÜ
Fachliste Recht und Verzeichnis von Übersetzern/Dolmetschern für seltenere Sprachen erschienen
Gemeinsame Vergütungsregeln angenommen
In den letzten Wochen sind zwei ei kostenfreie Publikationen des es BDÜ erschienen: die Fachliste te Recht mit rund 500 Dolmettschern und Übersetzern, die auf uf das Fachgebiet Recht spezialiisiert sind, sowie das Verzeichnis is „Übersetzer und Dolmetscher er für seltenere Sprachen“. Wer nach spezialisierten Übersetzern und Dolmetschern für juristische Texte sucht, dem hilft erstmals die neu erschienene „Fachliste Recht 2014/2015“ des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ). Das kostenlose Verzeichnis enthält die Kontaktdaten von rund 500 Übersetzern und Dolmetschern für mehr als 40 Sprachen, die auf das Fachgebiet Recht spezialisiert sind. Das Sprachenspektrum reicht von Albanisch über Englisch und Spanisch bis Weißrussisch. Jeder Eintrag gibt Auskunft über Sprachrichtungen und Fachgebiete des Sprachexperten. Zusätzlich gibt es einen Hinweis auf eine vorliegende allgemeine Beeidigung oder Ermächtigung. Im redaktionellen Teil der Fachliste finden sich praktische Hinweise für die Suche nach dem passenden Dolmetscher und Übersetzer sowie die erste Kontaktaufnahme. Des Weiteren ist der BDÜ-Leitfaden „Informationen zum neuen JVEG – Was sich bei der Zusammenarbeit mit Übersetzern und Dolmetschern geändert hat“ integriert. Die Fachliste erscheint zukünftig alle zwei Jahre in der Publikationsreihe „BDÜ Expertenservice“. Das Verzeichnis „Übersetzer und Dolmetscher für seltenere Sprache“ die Kontaktdaten von mehr als 140 geprüften Dolmetschern und Übersetzern für seltenere Sprachen - von Afrikaans bis Weißrussisch. Aufgeführt sind Dienstleister für rund 50 Sprachen, für die es in Deutschland nur vergleichsweise wenige qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer gibt. Das neue Verzeichnis löst die vom Verband seit vielen Jahren herausgegebene „Exotenliste“ ab. Zum ersten Mal sind auch Sprachexperten für zahlreiche nordische, osteuropäische und baltische Sprachen aufgeführt. So gibt es nun zum Beispiel auch Vertreter für Bulgarisch, Rumänisch, Georgisch oder Ukrainisch. Jeder Eintrag enthält neben den Kontaktdaten auch Angaben zur Muttersprache und den Sprachrichtungen. Außerdem gibt es einen Hinweis darauf, ob der jeweilige Dolmetscher oder Übersetzer zusätzlich allgemein beeidigt und ermächtigt ist. Im redaktionellen Teil gibt es nützliche dak Tipps für die Zusammenarbeit mit Tip Übersetzern. Übe Beide Listen stehen unter www. fachlisten.bdue.de zum kostenfreifac en Herunterladen bereit oder können als gedruckte Fassung in Form einer Gratis-Broschüre per E-Mail ein bestellt werden:
[email protected]. bes
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Die Mitglieder des VdÜ, des Verbandes der Literaturübersetzer, haben auf ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung den mit einer Gruppe von Verlagen ausgehandelten Vorschlag für eine Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) mit deutlicher Mehrheit angenommen. Zugleich haben die Mitglieder den Verbandsgremien des VdÜ aufgetragen, weitere Verlage zur Mitwirkung an der GVR zu gewinnen. Vergütungsregeln zweiter Klasse für Verträge mit Konzernverlagen dürfe es dabei nicht geben, so die Mitgliederversammlung. Hinrich Schmidt-Henkel, 1. Vorsitzender des VdÜ: „Mit dieser Vergütungsregel zeigen wir, dass eine von Sachkenntnis und gutem Willen getragene vernünftige Einigung möglich ist. Das langjährige Gezerre um die Definition von angemessener Mindestvergütung der Übersetzer ist damit einvernehmlich aufgelöst. Wir danken der Gruppe der beteiligten Verlage und gehen weiterhin auf andere Verlage zu mit der Einladung, sich der Vergütungsregel anzuschließen.“ Stephan D. Joß, Geschäftsführer des C. Hanser Verlags, München: „Ich freue mich über diese Einigung, einen Interessensausgleich, mit der die Belange der Beteiligten weit besser geregelt sind, als jedes Gerichtsurteil es könnte. Mit der Annahme der Vergütungsregel durch den VdÜ steht die Tür für weitere Verlage offen.“ Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bereichsleiter Kunst&Kultur bei ver.di. „Wir haben hierin eine verlässliche, praxisorientierte Vergütungsregel, die ein solides Fundament geschaffen hat und einen Maßstab für alle Vertragsabschlüsse setzt.“ Die Erstunterzeichner: C. Hanser, München, Hanser Berlin und Nagel & Kimche, Frankfurter Verlagsanstalt (Joachim Unseld), Hoffmann & Campe Verlag, marebuch, Schöffling Verlag, Wallstein Verlag. Diese Vergütungsregel verwirklicht erstmals für Literaturübersetzungen die Forderung der Urheberrechtsnovelle von 2002 nach gemeinsamen Regeln von Urhebern und Verwertern, mit denen eine angemessene Mindestvergütung definiert wird. Der Text der Vergütungsregel kann auf der Internetseite des VDÜ eingesehen werden: www.literaturuebersetzer.de.
Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) Die Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) soll den nach § 32 UrhG bestehenden Anspruch des Übersetzers auf angemessene Vergütung vereinbaren. Darin sind neben einer Grundvergütung von in der Regel 18,50 € pro Normseite (mind. 15 €) auch laufende Beteiligungen am Absatz; Beteiligungen an Nebenrechten und Lizenzerlösen geregelt. Die Höhe der Grundvergütung sowie der laufenden Beteiligungen soll alle zwei Jahre überprüft werden.
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Aktuelles
Neue Rubrik „Publikationen“ Ein Service für Neumitglieder und alte Hasen gleichermaßen: Die Website des Landesverbands (www.bdue-nrw.de) hat eine neue Rubrik mit dem Namen „Publikationen“, unter der Informationsblätter, Leitfäden oder Broschüren aufgeführt sind, die Sie kostenlos und bequem herunterladen können. Diese Rubrik wird regelmäßig erweitert und aktualisiert. Schauen Sie doch mal wieder bei unserer Website vorbei! Die Rubrik „Publikationen“ umfasst aktuelle Informationen sowie Tipps und Tricks für Auftraggeber, Existenzgründer, beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer und Übersetzerinnen und stellt außerdem Informationsblätter zum Thema Technik im Beruf bereit. Existenzgründung Wenn Sie noch am Anfang Ihrer freiberuflichen Karriere stehen, stellt unsere Arbeitsgruppe Existenzgründung für Sie viele nützliche Informationen rund um den Einstieg in die Freiberuflichkeit bereit, z. B. zur Rechnungsstellung, zusammenfassenden Meldung, Kleinunternehmerregelung oder Altersvorsorge. Diese Rubrik wird regelmäßig um weitere wichtige Themen erweitert. Beeidigung und Ermächtigung Unter „§ Ü/D“ (beeidigte und ermächtigte Übersetzer/Übersetzerinnen) finden Sie die aktuelle BDÜ-Leitlinie zum Anfertigen von Urkundenübersetzungen zum praktischen Download als PDF-Datei, die bereits im BDÜ info NRW in der 2. Ausgabe 2013 veröffentlicht wurde. Neu: Technik im Beruf Greifen Sie in der brandneuen Rubrik „Technik im Beruf“ auf Anleitungen zu technischen Themen wie Kaufen und Aktiveren von Trados Studio oder Erstellen einer MultiTerm-Termbank zu. Diese Infoblätter greifen häufig gestellte Fragen oder Probleme zu CAT-Werkzeugen oder anScreenshot der Website des BDÜ NRW deren berufsrelevanten Softwareanwendungen auf und unterstützen Sie dank der leicht verständlichen Darstellungsweise beim Lösen diverser Softwareprobleme. Diese Rubrik wird nach und nach mit weiteren Themen und Fragestellungen aufgebaut. Es lohnt sich daher, unsere Website regelmäßig zu besuchen. Themenvorschläge oder häufig wiederkehrende Probleme mit berufsspezifischer Software von Seiten unserer Mitglieder sind mehr als willkommen: Wenden Sie sich dazu an Katja Althoff (
[email protected]). Katja Althoff Vorstandsmitglied BDÜ LV NRW e. V. Ressort Sprachtechnologie/Technik im Beruf
[email protected]
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Was bewegt den Vorstand? In loser Folge möchten wir informieren, was den Vorstand des Landesverbands NRW zurzeit beschäftigt. Welche Aufgaben werden in Angriff genommen? Welche Projekte sind in Planung? Welche Themen werden diskutiert? Was passiert zurzeit im Landesverband? Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Arbeit. Der Vorstand des BDÜ Landesverbands NRW
+++ Kontakt zu den IHKs in NRW Ronja Rohloff hat in den letzten Wochen und Monaten telefonisch sowie persönlich Kontakt mit allen 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Der BDÜ-Landesverband NRW bietet in Kooperation mit den IHKs einen Vortrag zum Thema Zusammenarbeit mit Dolmetschern und Übersetzern an, der im Rahmen von IHK-Veranstaltungen gehalten wird. Darüber hinaus wurde mit den IHKs vereinbart, BDÜ-Informationsmaterial auf ihren Veranstaltungen auszulegen und zu verteilen.
+++ IHK-Außenwirtschaftstag – der LV NRW ist dabei Am 11. September 2014 findet in Köln der 8. Außenwirtschaftstag NRW statt, auf dem auch der Landesverband NRW mit einem Stand vertreten sein wird. Der Außenwirtschaftstag ist mit knapp 800 Teilnehmern die größte Veranstaltung zur Außenwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, die sich vornehmlich an Unternehmen richtet, die im internationalen Geschäft und Auslandsgeschäft tätig sind.
+++ Aufenthaltsraum für Seminarteilnehmer in Planung Der Vorstand überlegt, das kleine Vorstandszimmer in der Kölner Geschäftsstelle zu einem Aufenthaltsraum umzugestalten, um Seminarteilnehmern in den Pausen die Möglichkeit zu geben, sich in netter und angenehmer Atmosphäre auszutauschen. Auf diese Weise sollen alle Räume der Geschäftsstelle besser ausgenutzt und die etwas beengten Platzverhältnisse in den Pausen verbessert werden.
Bild: © Axel Dockhorn
Website des Landesverbands
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Aktuelles
Die „Sprachabenteurer“ aus der neunten Klasse des Kölner Georg-Büchner-Gymnasiums
Dolmetscher und Übersetzer
… ein Sprachabenteuer
Bild: © privat (oben), © Norbert Waldorf (Mitte rechts), © Sprachfabrik (unten rechts)
Am 2. April nahmen Simone Salo und Ronja Rohloff für den BDÜ NRW am Sprachabenteuer des Kölner Georg-BüchnerGymnasiums teil. Sie stellten den 21 Schülerinnen und Schülern der Profilklasse „Sprachenklasse Plus“ die Berufe des Übersetzers und Dolmetschers vor und erzählten aus ihrem Berufsalltag.
Am 13. März 2014 erreichte die Geschäftsstelle des BDÜ NRW die E-Mail eines engagierten Kölner Lehrers, der uns zu einem Sprachabenteuer einlud. Aha! Was sollte ich mir denn darunter vorstellen? Nun, die Schüler des Kölner Georg-BüchnerGymnasiums laden Vertreter verschiedenster Berufe, die mit Sprache zu tun haben, ein, um einen Einblick in ihre Professionen zu bekommen. Die Idee fanden wir beim BDÜ in Köln so toll, dass wir gesagt haben: Natürlich kommen wir vorbei! Und so machte ich mich mit meiner Kollegin Simone Salo aus Bonn am 2. April auf den Weg zu den Kölner Neuntklässlern. Das Georg-Büchner-Gymnasium weckte zunächst einmal Erinnerungen an die eigene Schulzeit, und es war eine ganz neue Erfahrung zu wissen, dass man gleich „auf der anderen Seite“ stehen würde. Unser „Publikum“ waren Jungen und Mädchen im Alter von 14–16 Jahren, die sich in einer sogenannten Sprachen-Profilklasse befanden.
Was war denn Ihr bisher peinlichstes Ereignis als Dolmetscher? Nach einer Einführung in die historischen Anfänge des Übersetzens und Dolmetschens stellten wir den Schülern den Berufsalltag eines Übersetzers bzw. Dolmetschers vor und erklärten ihnen unter anderem, worin der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen besteht, welche Fertigkeiten für diesen Beruf wichtig sind, wie wir unsere Aufträge bearbeiten, woran wir bei der Berechnung der Honorare denken müssen und wie sich ein Dolmetscher auf einen Dolmetscheinsatz vorbereitet. Die Schüler waren von Anfang an begeistert dabei und stellten uns so viele Fragen, dass unser ausgeklügeltes Konzept schnell
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ins Wanken geriet – was wir insgeheim im Vorfeld auch gehofft hatten. So hielten wir keinen Vortrag im Sinne von Frontalunterricht, sondern wir konnten anhand der zahlreichen und interessanten Fragen der Schüler unseren Beruf eingehend vorstellen. Und natürlich kam es, wie es kommen musste: Die Frage nach unserem peinlichsten Erlebnis als Dolmetscherinnen blieb nicht ungestellt – und auch nicht unbeantwortet. Wir hatten viel zu lachen, und gut gelaunt ging es in die Pause.
Rein ins Sprachabenteuer Danach hieß es für die Schüler: Probieren geht über Studieren. In einer kleinen Übersetzungsübung sollten sie sich einmal an englischen Werbeslogans versuchen. Wir waren positiv überrascht von den guten und kreativen Ergebnissen. Auch die Schwierigkeiten des Übersetzens wurden gut erkannt und kommuniziert: Es reicht nicht aus, den Ausgangstext nur zu verstehen und die wörtlich übersetzten Begriffe aneinanderzureihen. Um ein Gespür für das Simultandolmetschen zu erhalten, stand anschließend das „Shadowing“ mit der Tagesschau vom Vortag auf dem Programm. Dabei stellte dann der eine oder andere fest, dass Hören, Denken und Sprechen gleichzeitig doch schwieriger ist, als es zunächst aussieht. Das sehr unterhaltsame und interessante „Sprachabenteuer“ war für alle Beteiligten ein gelungenes Ereignis: Die Schüler konnten sich ein konkretes Bild vom Dolmetschen und Übersetzen machen, und wir merkten dank des Vortrags wieder einmal, welch einen schönen Beruf wir doch haben! Ronja Rohloff Ronja Rohloff 2. Vorsitzende BDÜ NRW
[email protected] Simone Salo Konferenzdolmetscherin und Übersetzerin (M. A. und EMCI)
[email protected]
Simone Salo
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Aktuelles Angebot für Mitglieder
Kostenlose juristische Erstberatung sowie individuelle AGB Vielen Kollegen ist gar nicht bewusst, wie viele Leistungen sie mit ihrer Mitgliedschaft im BDÜ NRW über die Mitgliedsgebühr bekommen. Verbandsarbeit und Vertretung des Berufes nach außen, klar. Seminare und Weiterbildungsmöglichkeiten, auch klar. Aber wissen Sie, dass Sie auch Rechtsberatung in Anspruch nehmen und sich zu günstigen Mitgliedertarifen AGB erstellen lassen können?
Herr Bauch, seit wann gibt es das Angebot der kostenlosen Erstberatung für Mitglieder des BDÜ NRW? Und wie wird das Angebot angenommen? Der BDÜ NRW bietet seit dem 01.07.2012 eine kostenlose Erstberatung für Mitglieder an. Diese haben die Möglichkeit, per E-Mail, fernmündlich oder auch im persönlichen Gespräch berufsbezogene rechtliche Fragen von mir beantworten zu lassen. Der Vertrag sieht vor, dass sich die Mitglieder im Rahmen des vereinbarten Beratungskontingentes mit rechtlichen Fragen an uns wenden können. Die Mitglieder sind dabei nicht auf einen bestimmten Beratungstag beschränkt, sondern können sich jederzeit an uns wenden. Der erste Beratungsvertrag sah zunächst ein monatliches Beratungskontingent von einer Stunde pro Monat vor. Das Angebot ist von Anfang an jedoch sehr gut angenommen worden, so dass wir uns gemeinsam mit dem BDÜ NRW entschieden haben, dass Beratungsvolumen ab dem 01.01.2014 auf anderthalb Stunden pro Monat auszudehnen. Was umfasst Ihre Erstberatung, was nicht? Bei der Erstberatung handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung der Angelegenheit im Rahmen eines Gespräches oder einer schriftlichen Ausein-
Kostenlose juristische Erstberatung Für die Mitglieder des BDÜ NRW steht Rechtsanwalt Hermann J. Bauch für eine kostenlose juristische Erstberatung sowie für die individuelle Anpassung der AGB zur Verfügung. Sie erreichen ihn telefonisch, per Fax oder per E-Mail: Tel.: 0221 1260690 · Fax: 0221 12606969 · E-Mail:
[email protected] Halten Sie für die Anfragen Ihre Mitgliedsnummer bereit und stellen Sie für eine Rechtsberatung alle relevanten Informationen und Dokumente zusammen.
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andersetzung mit den Fragen des jeweiligen Mitglieds. Die Erstberatung soll den Mandanten in die Lage versetzen zu entscheiden, ob er die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht weiter verfolgen soll oder nicht. Die Erstberatung soll eine Entscheidungshilfe sein und kann daher nicht immer die vollständige Lösung des an den Anwalt herangetragenen Problems bieten. Die Erstberatung umfasst dabei nicht die Fertigung von Schreiben an die Gegenseite, das Führen von Telefonaten mit dem Gegner oder dessen Anwalt, sondern sie beschränkt sich ausschließlich auf die unmittelbare erste rechtliche Einschätzung des vom Mandanten geschilderten Sachverhaltes. Ich habe im Rahmen der bisher geführten Beratungsgespräche vereinzelt festgestellt, dass Ihre Mitglieder Sorge haben, Sie könnten den Zeitpunkt nicht erkennen, ab wann wir den Bereich der Erstberatung verlassen und eine – für das Mitglied – kostenpflichtige Tätigkeit beginnt. Diese Sorge ist unbegründet. Ich weise meine Mandanten immer rechtzeitig darauf hin, dass nunmehr der Bereich verlassen wird, der von dem Beratungsvertrag mit dem BDÜ erfasst wird und die weitere Tätigkeit kostenpflichtig sein wird. Ihre Mitglieder können daher beruhigt hier anrufen. Wir berechnen keine Kosten, die wir vorher nicht rechtzeitig angekündigt haben. Sie unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht, aber können Sie kurz allgemein schildern, mit welchen Themen/Fragestellungen die Mitglieder zu Ihnen kommen? Die häufigsten Fragen kommen aus den Bereichen Vertragsrecht, Urheberrecht, Gewährleistung und dem JVEG. Oft bitten mich Ihre Mitglieder auch um Rat, wie sie mit zahlungsunwilligen Auftraggebern umgehen sollen. Die Ursache für die immer wieder auftretenden rechtlichen Probleme ist meistens in der
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Bild: © privat
Jeder, der professionell als Übersetzer oder Dolmetscher tätig ist, wurde oder wird früher oder später mit ihnen konfrontiert: Ein Kunde zahlt auch nach wiederholter Mahnung nicht, ein anderer bemängelt fehlerhafte Übersetzungen und fordert Schadenersatz. Oft muss da juristischer Rat her. Im Rahmen der Mitgliedschaft im BDÜ NRW erwerben Sie (über die Mitgliedsgebühr) Anspruch auf eine kostenlose juristische Erstberatung in rechtlichen Fragen. Diese soll dazu dienen, Ihre Problemfälle rechtlich einzuschätzen und Ihnen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen zu geben. Für NRW Mitglieder führt der auf die Belange von Dolmetschern und Übersetzern spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Hermann Bauch diese Rechtsberatung durch (Infos siehe Kasten). In Streitfällen gut beraten ist der, der mit dem Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart hat und sich darauf beziehen kann. Aber wo bekommt man AGB her? Auch hier hilft der BDÜ: So gibt es seit kurzem die Möglichkeit, von Herrn Rechtsanwalt Bauch auf die individuellen Geschäftsbedürfnisse des Einzelnen abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu Vorzugskonditionen anfertigen zu lassen. Für die vorliegende Ausgabe haben wir Hermann Bauch zu den beiden Themen Rechtsberatung und AGB befragt.
Aktuelles ungenauen Vertragsgestaltung zu suchen. Häufig stellt sich heraus, dass Auftraggeber und Auftragnehmer unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen hatten. Wir haben dies zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem BDÜ e. V. im Herbst und Winter fünf Seminare in Erlangen, Heidelberg, Kassel, Berlin und Köln zum Thema Vertragsgestaltung anzubieten. Dort werden wir intensiv über die Fragen sprechen, welche Fehler bei der Vertragsgestaltung auftreten und wie diese künftig vermieden werden können.
Bild: © GG-Berlin/Pixelio.de
Sie bieten Mitgliedern an, sich individuelle AGB erstellen zu lassen. Wie geht das vonstatten? Wir haben mit dem BDÜ e. V. eine Rahmenvereinbarung getroffen, nach der die Mitglieder der einzelnen Landesbzw. Mitgliedsverbände berechtigt sind, zu besonderen Konditionen individuelle AGB anfertigen zu lassen. Wer das Angebot in Anspruch nehmen möchte, kann über seinen Mitgliedsverband/seine Geschäftsstelle Kontakt zu mir aufnehmen. Die Kontaktdaten der Interessenten werden von dort mit der Mitgliedsnummer per Mail an mich weitergeleitet. Ich setze mich dann mit dem jeweiligen Interessenten in Verbindung. Im Rahmen des Erstgespräches, das gerne auch telefonisch erfolgen kann, erfasse ich zunächst den Tätigkeits- bzw. Risikobereich des jeweiligen Mitglieds. Ich stelle konkrete Fragen zum Tätigkeitsbereich, Kundenstamm etc. um herauszufinden, welcher Regelungsbedarf für das jeweilige Mitglied tatsächlich besteht. Auf Grundlage dieses Gespräches fertige ich die erste Fassung der AGB an. Diese stelle ich dem Mitglied zur Verfügung. Im anschließenden Gespräch erörtern wir etwaige Änderungen oder zusätzlichen Regelungsbedarf. Das Thema AGB scheint ein wenig zu polarisieren. Wenn ich mit Kollegen über die Notwendigkeit von AGB spreche, bekomme ich entweder zur Antwort: „Ja, unbedingt!“ oder „Wofür brauche ich denn AGB? Bin ich über das BGB nicht genug abgesichert?“ Brauchen Übersetzer und Dolmetscher AGB? Die Frage nach der Notwendigkeit von AGB ist zwangsläufig eine Frage nach der eigenen Vertragsgestaltung. Ich bin seit 1995 als Rechtsanwalt insbesondere auch als Prozessanwalt tätig. Eine Vielzahl der
geführten Prozesse hätte sicherlich vermieden werden können, wenn die Streitparteien der Vertragsgestaltung etwas mehr Aufmerksamkeit geschenkt hätten. Häufig gehen gerade bei einer Übersetzung die Vertragsparteien unausgesprochen von unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich der Leistung aus (bestimmte Terminologie, bestimmtes Dateiformat, Vieraugenprinzip etc. aus). Wer nicht selbst Art und Umfang der Leistung und Gegenleistung transparent in einem Vertrag definiert, wird sicherlich nicht durch die gesetzlichen Regelungen aufgefangen. Die gesetzlichen Regelungen sind ohnehin nicht ausreichend geeignet, die besonderen wechselseitigen Rechte und Pflichten eines Vertrages über Sprachmittlerleistungen in einem angemessenen Risikoverhältnis zu definieren. Nach der Vorstellung des Gesetzes haftet z. B. der Auftragnehmer im Fall einer verspäteten oder fehlerhaften Leistung unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Häufig wird auch übersehen, dass einzelne gesetzliche Vorschriften eine Vielzahl von unterschiedlichen Lebenssachverhalten regeln müssen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass bestimmte Lebenssachverhalte von mehreren Juristen unterschiedlich beurteilt werden. Nehmen Sie z. B. die Frage, ob ein Übersetzer ein eigenes Urheberrecht an seiner Übersetzung begründet. Nach dem UrhG setzt dies grundsätzlich eine „persönliche geistige Schöpfung des Bearbeiters“ voraus. Es muss dabei eine bestimmte „Schöpfungshöhe“ erreicht werden. Die Beantwortung dieser Frage einem Richter zu überlassen, führt zwangsläufig zu einem nicht kalkulierbaren Risiko. Sie verlassen dabei den Bereich von „juristisch richtig oder falsch“ und unterwerfen sich einer Bewertung durch einen bestimmten Richter. Richter Meier sieht diese Frage im konkreten Einzelfall möglicherweise anders als Richter Schmitz. Warum sollte man sich diesem Risiko aussetzen, wenn die Frage nach Urheber- und Nutzungsrechten im Vertrag standardisiert in Form von AGB zugunsten des Übersetzers geregelt werden könnte? AGB dienen nicht dazu, Auftraggeber oder -nehmer Fesseln aufzuerlegen oder sie in ihren Rechten erheblich einzuschränken. Primär sind sie dazu da, vertragliche Rechte und Pflichten – häufig abweichend von den gesetzlichen Vorgaben – für eine Vielzahl von Verträgen möglichst genau zu definieren. Denn kommt es zum
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Streit und zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wird dabei selten über die Frage gestritten, welche gesetzliche Vorschrift zur Anwendung gelangt oder wie ein unstreitiger Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist. Gestritten wird häufiger über die Frage, was die Parteien denn tatsächlich vereinbaren wollten bzw. tatsächlich vereinbart haben. Wie bereits erwähnt, sind die meisten rechtlichen Probleme, die im Rahmen der Beratung an mich herangetragen werden, auf Unzulänglichkeiten bei der Vertragsgestaltung zurückzuführen. Bei einem standardisierten Vertragswerk können bestimmte Fehler von vornherein vermieden werden, indem man insbesondere hinsichtlich Leistungsumfang, Urheber- und Nutzungsrechte sowie der Haftung konkrete Regelungen für eine Vielzahl von Verträgen entwirft, damit gerade diese Regelungen bei einer individuellen Vertragsgestaltung nicht untergehen. Schließlich werden Ihre freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen bei der Verwendung von AGB feststellen, dass diese nicht nur die Vertragsgestaltung mit dem Auftraggeber erleichtern, sondern auch zu einer professionellen Außenwirkung der eigenen beruflichen Tätigkeit beitragen. Gilt diese Empfehlung für alle Dolmetscher und Übersetzer? Oder gibt es Ausnahmen (aufgrund der Geschäftsform, des Umsatzvolumens oder ähnlicher Faktoren), bei denen AGB nicht notwendig, nicht sinnvoll oder gar nicht ratsam sind? Sollte der überwiegende Teil der Auftraggeber aus Verbrauchern bestehen, ist die Verwendung von AGB nicht zwingend
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Aktuelles
erforderlich. Der Verbraucherschutz hat sich in den letzten Jahren extrem zu Gunsten der Verbraucher entwickelt; sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtssprechung lassen es nur noch sehr eingeschränkt zu, mit AGB von den gesetzlichen Grundvorstellungen abzuweichen. Haftungsbeschränkungen z. B. im Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher sind daher nur schwierig wirksam zu vereinbaren. Dies schließt jedoch nicht aus, dass Sprachmittler AGBRegelungen für Leistungsumfang, Verzug, Fälligkeit von Rechungen etc. auch im Geschäft zwischen Unternehmen und Verbrauchern sehr gut nutzen können. Sollten Ihre Kolleginnen und Kollegen überwiegend mit Unternehmern, Behörden oder sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechtes zusammenarbeiten, halte ich die Verwendung von AGB für sinnvoll. Weder die Geschäftsform noch das Umsatzvolumen spielen bei dabei tatsächlich eine Rolle. Selbst wenn Sie nur wenige Aufträge im Monat abarbeiten, kann Ihnen der eine Auftrag, für den Sie keine Haftungsbegrenzung vereinbart haben oder bei dem Sie sich über Vertragsinhalte streiten, wirtschaftlich das Genick brechen. Eine „ketzerische“ Frage: Kann ich mir die AGB nicht selbst zusammenstricken, bei Kollegen was abschauen? Die Frage nach einer kostengünstigen Möglichkeit, an passende AGB zu gelangen, wird sowohl in Foren von Sprachmittlern als auch in fachfremden Internetforen häufig diskutiert. Die Vorschläge, die dort zur Gestaltung preiswerter AGB zu finden waren, sind vielfältig, kreativ und
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vollständig unbrauchbar. Häufig wird angenommen, die Vertragsgestaltung könne in Zeiten des Internets doch nicht so schwer sein. Nicht nur, dass im Internet genügend Vorlagen zur Vertragsgestaltung zu finden sind, Verträge sind letztendlich nichts anderes als die Übersetzung von juristischen Regelungen in eine verständliche Sprache. Wer sich aber vehement dagegen wehrt, dass die türkischsprachige Reinigungskraft das Aufklärungsgespräch zwischen Facharzt und Patient dolmetscht, kann nicht ernsthaft annehmen, mit laienhaften Kenntnissen tatsächlich in der Lage zu sein, qualifizierte AGB zu fertigen. Ein Zusammenstricken oder gar eine Erstellung von AGB per Copy und Paste aus dem Internet birgt nicht nur die vorstehenden Risiken, sondern kann auch häufig dazu führen, dass die Urheberrechte des Verfassers der kopierten AGB verletzt werden. Dies führt zu Abmahnungen, Schadensersatzforderungen in nicht unerheblicher Höhe. Die Frage, ob die von einem Anwalt erstellten AGB nicht kopiert und ohne weitere juristische Prüfung verwendet werden können, bekomme ich oft gestellt. Die Frage, die sich der betreffende Sprachmittler stellen muss, ist, ob seine eigenen juristischen Fähigkeiten tatsächlich ausreichen, um zu prüfen, inwieweit bestimmte Klauseln auch für die eigenen Geschäftsfälle wirksam sind. Nach der Generalklausel des § 307 BGB ist eine Klausel zum Beispiel unwirksam, wenn sie den Kunden entgegen den Geboten von Treue und Glauben unangemessen benachteiligt. Kann ein Sprachmittler tatsächlich abschätzen, wann eine Klausel
Wenn ich nun AGB habe, was sollte ich im Weiteren beachten? Wie setze ich sie sinnvoll ein? Ich habe den bisher Interessierten zunächst geraten, ihre AGB ausschließlich für das Geschäft mit Unternehmern oder Körperschaften des öffentlichen Rechtes zu verwenden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, Stammkunden darauf hinzuweisen, dass man künftig auf Grundlage der AGB arbeitet; im Übrigen rege ich an, im Angebot einen Hinweis auf die AGB mit aufzunehmen, diese entweder beizufügen oder darauf zu verweisen, dass diese auf der Internetseite eingesehen oder beim jeweiligen Mitglied angefordert werden können. Die Einbeziehung im Unternehmergeschäft ist sicherlich einfacher als die Einbeziehung im Rahmen eines Geschäftes zwischen Unternehmer und Verbraucher. Die Einbeziehung der eigenen AGB muss natürlich bei Abschluss des Vertrages vereinbart werden. Eine Übersendung mit der Rechnung genügt nicht. In einem Vertrag mit einem Verbraucher sollten die AGB bereits mit dem Angebot übermittelt werden. Im Unternehmergeschäft ist es sinnvoll, im Angebot auf die Einbeziehung der eigenen AGB zu verweisen und diese entweder beizufügen, auf die AGB der Internetseite zu verweisen oder aber die Bereitschaft mitzuteilen, diese auf Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Wer häufig mit denselben Kunden arbeitet, könnten diese auch in einem Anschreiben darüber informieren, dass man künftig auf Grundlage der eigenen, beigefügten AGB arbeiten wird. Im Rahmen der Folgeaufträge muss dann nur noch auf die Einbeziehung der vorliegenden AGB verwiesen werden. Vielen Dank!
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © birgitH/Pixelio.de
seinen Kunden unangemessen benachteiligt? Haftungsbeschränkungsklauseln, die z. B für die Geschäftsvorfälle eines Urkundenübersetzers möglicherweise noch wirksam sind, können auf die Geschäftsvorfälle eines technischen Übersetzers nicht übertragen werden, wären unwirksam und lösten damit wieder die gesetzliche, unbeschränkte Haftung aus. Zudem begründet die Fertigung von AGB im Regelfall ein Urheberrecht des Verfassers. Eine nicht genehmigte Kopie zieht damit zwangsläufig Abmahnungen und Schadenersatzforderungen nach sich.
Ein Blick hinter die Kulissen des BDÜ Jahresmitgliederversammlung des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ)
Wiederwahl von André Lindemann als Verbandspräsident Berlin, 24. März 2014 · Auf der ordentlichen Jahresmitgliederversammlung des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) am 22. und 23. März in Karlsruhe wurde André Lindemann von den Delegierten der Mitgliedsverbände einstimmig erneut zum Präsidenten gewählt. Damit lenkt der DiplomSprachmittler aus Brandenburg nach drei Jahren im Amt für zwei weitere Jahre die Geschicke des BDÜ. Seit April 2011 ist Lindemann Präsident des Verbandes, dem er selbst schon seit dem Jahr 1993 angehört. Er arbeitet als angestellter Dolmetscher und Übersetzer für die Polizei in einer gemeinsamen deutsch-polnischen Dienststelle im polnischen Swiecko. Seine Aufgaben als Präsident des BDÜ erfüllt er im Rahmen eines Ehrenamts. Während seiner ersten Amtszeit ist der größte deutsche Verband der Branche von etwa 7.000 Mitgliedern auf mehr als 7.500 Mitglieder gewachsen.
Bild: © MDÜ/bre
„Der BDÜ hat sich in den vergangen Jahren prächtig entwickelt“, so Lindemann angesichts der steigenden Mitgliederzahlen. „In meiner zweiten Amtszeit will ich gemeinsam mit meinen Vorstandskollegen die Themen weiterbegleiten, die wir in den letzten Jahren angestoßen haben.“ Zu diesen Themen zählt zum Beispiel die Strukturreform des BDÜ mit dem Ziel einer weiteren Professionalisierung der Verbandsarbeit. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit lag und liegt in der Interessenvertretung im politischen Bereich, so zum Beispiel auf den Themen „Dolmetschen im Gesundheitswesen“ und „Altersvorsorge für Selbstständige“. In den vergangenen Jahren hat sich Lindemann, zusammen mit anderen Akteuren der Branche, erfolgreich für eine bessere Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern engagiert, die für die Justiz arbeiten. Deren Honorar wurde im Zuge der Novellierung des JVEG (Justizvergütungsund -entschädigungsgesetz) angehoben, das im Rahmen des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes im August 2013 in Kraft trat. „Zu meinen Zielen in diesem Jahr zählt die Verbesserung des öffentlichen
Auftritts des Verbandes“, kündigte Lindemann an. So soll die BDÜ-Website neu gestaltet werden, und auch die Nutzung der Sozialen Medien möchte der BDÜPräsident verstärken. Doch so manches Thema muss bis zum Herbst warten, denn zunächst steht der FIT-Kongress im Sommer 2014 vor der Tür: Ein Großteil der Ressourcen des Bundesverbandes fließen jetzt in die Organisation des 20. Weltkongresses des Weltübersetzerverbandes FIT (Fédération Internationale des Traducteurs). Der BDÜ ist Ausrichter der in-
ternationalen Fachkonferenz, die vom 4. bis 6. August in Berlin stattfindet. Neben der Wahl des Präsidenten standen weitere Wahlen für Ämter im Bundesvorstand auf der Tagesordnung der Jahresmitgliederversammlung: DiplomDolmetscherin Monika Eingrieber wurde im Amt der Vizepräsidentin, Ressort Dolmetschen, einstimmig bestätigt. Neu im Team des Bundesvorstands ist Cornelia Groethuysen, die das Ressort Aus- und Weiterbildung übernimmt. Die staatlich geprüfte Übersetzerin für Englisch ist Nachfolgerin von Susanne Fülle-Delbarre, die das Amt seit 2008 bekleidete. Ebenfalls neu im Team des Bundesvorstands ist die staatlich geprüfte Übersetzerin für Französisch Marie-Thérèse Wagner als Bundesschatzmeisterin. Sie folgt Ingrid Nøkleby-Braun, die das Amt der Bundesschatzmeisterin zwölf Jahre innehatte. Die scheidende Bundesschatzmeisterin und Susanne Fülle-Delbarre erhielten als Dank für ihr Engagement die goldene Ehrennadel des BDÜ. Quelle: Pressemeldung des BDÜ vom 24.03.2014
Das neue Vorstandsteam des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer am 24. März 2014 in Karlsruhe (Reihe vorne von links nach rechts: Marie-Thérèse Wagner (Bundesschatzmeisterin), Dr. Thurid Chapman (Dolmetschen und Übersetzen im juristischen Bereich), Francisco Kuhlmann (Soziale Medien), Monika Eingrieber (Dolmetschen), Cornelia Groethuysen (Aus- und Weiterbildung); Reihe hinten von links nach rechts: André Lindemann (Präsident), Ralf Lemster (Übersetzer und Dolmetscher als Unternehmer), Karl-Heinz Trojanus (MDÜ und Terminologie). Nicht mit auf dem Bild: Norma Keßler (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit))
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
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Ein Blick hinter die Kulissen des BDÜ Mitgliederversammlung des BDÜ
Anträge, Beratung, Verhandlung, Baustellen: Karlsruhe 2014 Am 22. und 23. März fand in Karlsruhe die Mitgliederversammlung des BDÜ statt. Ronja Rohloff war als 2. Vorsitzende des BDÜ NRW zum ersten Mal dabei und berichtet von ihren Erfahrungen, Gesprächen und Bauschutt.
21. März, Freitagmorgen, ich packe meinen Koffer, denn es geht in wenigen Stunden nach Karlsruhe. Am nächsten Tag startet hier die Mitgliederversammlung des BDÜ. Als neue 2. Vorsitzende werde ich das erste Mal dabei sein und viele neue Gesichter kennenlernen. Am Vortag haben sich bereits die ersten Vorsitzenden der Landesverbände getroffen und so werden meine Kollegin Marie-Thérèse Wagner und ich am Abend des Freitag von „unserer“ 1. Vorsitzenden auf den neusten Stand gebracht. Doch wir werden schnell von eintrudelnden anderen Mitgliedern daran erinnert, dass wir in der Lobby sitzen und eine fröhliche Begrüßungsrunde startet. Ich muss mir in kürzester Zeit so manchen neuen Namen merken und führe die ersten spannenden Gespräche, die schon jetzt wertvolle Tipps für unsere Arbeit in NRW liefern. Aber dann heißt es auch, nicht zu spät ins Bett gehen, denn Morgen startet der Tagungsmarathon.
Baustellen halten uns nicht auf! Frisch gestärkt geht es nach dem Frühstück in den Tagungssaal. An jedem Platz erwartet uns ein keines Gastgeschenk
des Landesverbands Baden-Württemberg: Bauschutt. Die Begrüßung durch Roman Zukowsky vom LV BW klärt uns auf, dass Karlsruhe zurzeit leider eine einzige Großbaustelle ist und so kam die Idee zustande, uns allen das süße Karlsruher Original zu schenken. (Die Pralinen werden mir noch so manchen Bürotag versüßen!) Wir starten also in den ersten Tagungstag, der bereits viele Themen für uns bereithält. Es wird vorgestellt, diskutiert, verworfen, angenommen, abgestimmt. Nach diesem ersten Tag sind wir zwar müde, aber auch guter Dinge, denn wir haben einiges geschafft.
Bei Kunst und Kultur rückten wir zusammen Nach der Tagung steht noch ein Stadtrundgang auf dem Programm, wobei aus zwei verschiedenen Optionen gewählt werden kann: Straße der Demokratie oder Badische Geschichte. Ich entscheide mich für die Straße der Demokratie und es geht auf einen baustellenbelasteten, regenreichen, aber sehr interessanten Rundgang durch die Geschichte Karlsruhes und ihre Verbindung mit Institutionen wie dem Bundesverfassungsgericht. Beide Rundgänge enden im Badisch Brauhaus, wo wir uns lokale Köstlichkeiten schmecken lassen und angeregte Gespräche mit den Kollegen stattfinden. Auch hier werden wieder Tipps, Ideen und Adressen ausgetauscht.
Mammutprogramm Wer jetzt aber glaubt, dass wir uns hier eher politisch und kulinarisch weitergebildet hätten, der irrt: unsere Tagesordnung hatte ca. 40 Programmpunkte. Und wir haben sie geschafft! Themen waren natürlich der FIT-Kongress, die Strukturreform und die damit einhergehende Schaffung einer eigenen Arbeitsgruppe, der Haushaltsplan oder die neue Webseite, um nur einige zu nennen. So war Tag zwei, der Sonntag, dann auch vor allem von Wahlen und verschiedenen Anträgen geprägt, über die abgestimmt wurde. Die neue Berufs- und Ehrenordnung wurde hier zum Beispiel beschlossen.
Mein Fazit aus Karlsruhe
Ronja Rohloff, 2. Vorsitzende BDÜ NRW
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Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © privat
Es war unglaublich bereichernd und motivierend, die Kollegen anderer Landesverbände kennenzulernen und mich mit ihnen auszutauschen. Die Gespräche, die dabei zustande kommen, liefern wertvolle Ideen für die eigene Verbandsarbeit und es lässt den Verband näher zusammenrücken. Da Namen endlich mit Gesichtern verbunden werden können, wird unsere Arbeit auch persönlicher. Ich sage Danke für tolle Gespräche, eine nette und kollegiale Atmosphäre und freue mich jetzt schon auf die nächste BundesMitgliederversammlung.
Rückblick Ehrenvorsitzender feierte 80. Geburtstag
Ein Besuch bei den McPartlins Anfang April besuchten Marie-Thérèse Wagner als Vertreterin des BDÜ NRW-Vorstands und ich als Mitglied des Redaktionsteams das Ehepaar McPartlin in Erkrath. Christopher McPartlin, Ehrenvorsitzender unseres Landesverbandes, feierte nicht nur seinen 80. Geburtstag, sondern auch ein ganz besonderes Jubiläum: 40 Jahre Mitgliedschaft im BDÜ. Da war es selbstverständlich, dass wir ihn einmal persönlich kennenlernen wollten.
Und wir wurden überrascht. Überrascht nicht nur von einer beispiellosen Gastfreundschaft, denn Frau McPartlin ließ es sich nicht nehmen, uns nach einem leckeren Imbiss auch noch mit einer selbstgebackenen Torte und Kaffee zu bewirten. Überrascht auch von einem Ehepaar, das mit seiner Lebensfreude und Energie ansteckte. Sie haben viel gemeinsam erlebt und hatten viel Interessantes zu erzählen.
Ein ungewöhnlicher Lebensweg
Aber schon damals hieß es: „Dieser Text hier muss vorgestern fertig sein!“ Das jedenfalls hat sich bis heute nicht geändert. Später wurde dann irgendwann der Computer eingeführt und alles ging viel schneller. Das Arbeiten zu dieser Zeit war mit viel persönlichem Einsatz verbunden, oft nahm Herr McPartlin seine Aktentasche mit nach Hause und arbeitete auch mit Unterstützung seiner Frau noch bis spät in die Nacht weiter.
Neugründung mit viel persönlichem Engagement Eben dieser persönliche Einsatz und das Engagement, auch von Seiten seiner Frau, kamen ihm beim Umbruch bzw. Neuanfang des Landesverbands NRW zugute. Kurz zum Hintergrund für alle „jüngeren Mitglieder“: 1996 führten interne Konflikte zum Austritt der drei Landesverbände Brandenburg, HamburgSchleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen und in der Folge zur Neugründung unseres jetzigen Landesverbands. Nach der Auflösung des damaligen BDÜ NRW gab es so gut wie keine Unterlagen, keine Mitgliederlisten mehr. Die Mitglieder konnten nicht angeschrieben werden, sämtliche Adressen waren weg. So war die Neugründung in den 1990er Jahren eine Puzzlearbeit. Alles musste aus dem Gedächtnis heraus wieder aufgebaut werden, über Faxnachrichten, Mitteilungen per Post oder per Telefon wurde mit Kollegen Kontakt aufgenommen. Viele waren gar nicht darüber informiert, dass es den Verband nicht mehr gab. Über Jahrestreffen in verschiedenen Ländern kam man mit anderen Übersetzern ins Gespräch. So kamen die Mitglieder nach und nach wieder zurück. Zusammen mit Herrn Sobieszek und Herrn Baur und tatkräftiger Unterstützung von Herrn Amkreutz, der damals sozusagen als „wandelndes BGB-Gesetzbuch“ diente, wagte man die Neugründung. Christopher McPartlin übernahm den 1. Vorsitz, den er acht Jahre innehatte.
Christopher McPartlin ist vor vielen Jahren wegen seiner Frau aus London nach Deutschland gekommen. Angefangen hat er als Englischlehrer an einer Sprachenschule, wodurch er immer mehr Kontakte in die freie Wirtschaft und Industrie knüpfen konnte. Beim Unternehmen Bayer ist er letztendlich hängengeblieben, erst als freiberuflicher Sprachenlehrer und Übersetzer, dann als angestellter Übersetzer/Dolmetscher in Leverkusen und Wuppertal. Er war dort 25 Jahre lang tätig und hat den Sprachendienst nebst Sprachlabor maßgeblich mit aufgebaut. Zuletzt waren ihm zwölf Mitarbeiter unterstellt. Margrit und Christopher McPartlin, Marie-Thérèse Wagner (v. l. n. r.) Den Beruf des Übersetzers/Dolmetschers hat er dabei nicht bewusst eingeschlagen. Es hat sich einfach so ergeben, sagt er. Sprache war in seiner Familie schon immer wichtig, und so wurde ihm seine Liebe zur Sprache wohl schon in die Wiege gelegt. Seinen Beruf hat er von Anfang an gerne und immer mit Leidenschaft gemacht, und auch im Nachhinein würde er keinen anderen Weg einschlagen wollen.
Bild: © Natascha Renz
Der Arbeitsalltag eines Übersetzers/Dolmetscher damals Bei der Bayer AG hat er in erster Linie Übersetzungen angefertigt. Dies war damals noch viel umständlicher und – zumindest für meine Ohren – fast abenteuerlich. Die Übersetzungen wurden handschriftlich aufgezeichnet und gingen dann ins Schreibbüro, um dort elektronisch abgetippt zu werden. Danach gingen sie wieder zurück zum Lektorat an die Übersetzer.
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
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Rückblick | Infos der Existenzgründungs-AG Bewirkt hat er einiges: So gehen u. a. die Ehrungen der besten Studenten an der Heinrich-Heine-Universität und der Fachhochschule Köln, die Einführung der Existenzgründungsseminare, aber auch die Anerkennung der IHK-Prüfungen auf das Konto von Herrn und Frau McPartlin. Am Ende seiner Amtszeit vor zehn Jahren zählte der Landesverband NRW bereits wieder 500 Mitglieder.
Tipps für die Übersetzer von heute Zum Schluss fragten wir Herrn McPartlin noch, was er den jungen, neuen BDÜ-Mitgliedern ans Herz legen möchte. Seiner Meinung nach sei Vernetzung – heute wie damals – das A und O. Es zähle die persönliche und enge vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht nur zwischen Kunden, sondern auch zwischen Übersetzern. Er habe es immer als sehr wichtig erachtet, seine Mitarbeiter durch positive Formulierungen zu motivieren.
Und gerade für den Beruf des Übersetzers und Dolmetschers sei eine intensive Recherche und „Nachfragen, nachfragen, nachfragen“ unerlässlich. Ich freue mich, dass ich ein so sympathisches Ehepaar kennenlernen durfte. Beides starke Persönlichkeiten, die sich ihren Humor bis heute bewahrt haben und sich engagiert und mit viel Herz im Verband eingesetzt haben. Wir danken dem Ehepaar McPartlin noch einmal für ihre Gastfreundschaft und wünschen alles Gute für die Zukunft!
Natascha Renz Fachübersetzungen Recht, Personal, Unternehmenskommunikation Englisch, Spanisch
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In dieser Rubrik veröffentlicht die Arbeitsgruppe Existenzgründung des BDÜ NRW (erreichbar unter:
[email protected]) in loser Folge Artikel zu verschiedensten Themen der Existenzgründung. Die in dieser Rubrik veröffentlichten Artikel stehen kurz nach ihrer Veröffentlichung in der Regel auch unter www.bdue-nrw.de/leistungen/publikationen/existenzgruendung.html zum Download zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie für alle in dieser Rubrik veröffentlichten Informationen folgenden Hinweis: Die Inhalte dienen als Hilfestellung für Existenzgründer und sollen einen Überblick über einschlägige Themen geben. Sämtliche Inhalte werden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der Inhalte können wir jedoch nicht übernehmen. Insbesondere stellen die Texte keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Vor unternehmensrelevanten Entscheidungen, insbesondere im Steuer- oder Rechtsbereich, sollten Sie stets eine fachliche Beratung durch entsprechende Experten in Anspruch nehmen.
Plötzlich ist die Situation da. Der Kunde zahlt nicht. Auf eine Zahlungserinnerung reagiert er nicht. Was ist zu tun? Viele Kolleginnen und Kollegen sind unsicher, wie und wann sie auf eine solche Situation reagieren sollen. Dabei bietet die Justiz jedem Gläubiger die Möglichkeit, selbst relativ zeit- und kostensparend tätig zu werden.
Früher oder später passiert es fast jedem Freiberufler einmal, dass eine Rechnung nach Ablauf der gesetzten Frist nicht bezahlt wird. Im Normalfall genügt eine freundliche Zahlungserinnerung, damit der Kunde seinen versäumten Pflichten nachkommt. Diese Zahlungserinnerung sollte zeitnah erstellt werden und ebenfalls eine Zahlungsfrist enthalten. Verstreicht auch diese Frist, ohne dass eine Zahlung erfolgt ist, so besteht die Möglichkeit, eine Mahnung zu schicken, in der noch einmal eine (kürzere) Frist gesetzt und zugleich darauf hingewiesen wird, dass man sich nach Ablauf dieser Frist vorbehält, rechtliche Schritte einzuleiten. Diese Ankündigung führt oftmals zum gewünschten Erfolg. Sollte dies nicht der Fall sein, dann schreiten Sie zur Tat – und zwar unverzüglich. Warten und Hoffen sind hier fehl am Platze. Das belastet die Nerven und steigert nur den Ärger. Hinweis: In Verzug ist der Schuldner bereits, sobald der auf der Rechnung genannte Termin verstrichen ist (§ 286 (2) BGB). Das bedeutet, dass man bereits zu diesem Zeitpunkt einen Mahnantrag stellen kann. Eine freundliche Zahlungserinnerung ist dennoch angebracht, wenn einem an einem guten Verhältnis zum Kunden gelegen ist. Wer will
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Was ist ein Mahnverfahren? Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren (AGM) soll einem Gläubiger schnell und kostengünstig zu einem Titel für die Zwangsvollstreckung verhelfen. Eingeleitet wird dieses Verfahren durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Dieser Antrag kann direkt beim zuständigen Gericht gestellt werden. Dies sind in NRW das Amtsgericht Hagen für die OLGBezirke Düsseldorf und Hamm sowie das Amtsgericht Euskirchen für den OLG-Bezirk Köln. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt automatisiert. Das Gericht prüft nicht nach, ob der Anspruch besteht oder nicht. Es erlässt einen Mahnbescheid, wenn nach dem Gesetz eine Rechtfertigung des angegebenen Grunds gegeben sein kann. Den Antrag kann man selbst oder über einen Prozessbevollmächtigten (Anwalt) stellen. Der Mahnbescheid wird dem Antragsgegner (säumigen Zahler) zugestellt. Der Antragsteller (Gläubiger) erhält zugleich eine Nachricht über den Erlass des Mahnbescheids. Der Antragsgegner hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Auch darüber wird der Antragsteller benachrichtigt. In diesem Fall kann der Antragsteller seinen Anspruch nur noch im Rahmen eines Zivilprozesses durchsetzen. Hat der Antragsgegner nach Ablauf der zweiwöchigen Frist weder Widerspruch eingelegt noch eine vollständige Zahlung – zuzüglich der inzwischen angefallenen Gebühren für den Mahnbescheid und möglichen Zinsen – geleistet, kann der Antragstel-
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Bild: © Josi Swafing
Das Mahnverfahren
gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen? Die Möglichkeit, dass der Kunde die rechtzeitige Bezahlung einfach nur vergessen hat, ist schließlich denkbar. Ob man dem Kunden wie oben erwähnt eine zweite Chance mit einem zweiten Schreiben einräumt, ist persönliche Ermessenssache.
Infos der Existenzgründungs-AG
Screenshot Online-Mahnantrag
ler den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Hat der Antragsteller sämtliche Fristen eingehalten, wird dieser Vollstreckungsbescheid erlassen, anhand dessen die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Die Zwangsvollstreckung wird nicht vom Mahngericht, sondern vom sogenannten Vollstreckungsgericht vorgenommen. Das ist i. d. R. das Amtsgericht am Sitz des Schuldners. Diesem Gericht ist die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids im Original vorzulegen. Es bestellt daraufhin einen Gerichtsvollzieher, der die ausstehende Summe beim Schuldner eintreibt. Sowohl der Antragsteller als auch der säumige Zahler erhalten vom Gericht bei jedem der hier aufgeführten Verfahrensschritte eine Mitteilung; gegebenenfalls auch das jeweils notwendige Formular für den nächsten Schritt. Somit sind beide stets über den Stand des Verfahrens im Bilde.
Bild: © privat (unten rechts)
Kosten Die Kosten für das Mahnverfahren hat der Schuldner zu zahlen. Dies setzt natürlich voraus, dass die Forderung berechtigt ist sowie dass der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet und zahlungsfähig ist. In dem Mahnbescheid, den er erhält, sind neben der Hauptforderung auch die anfallenden Zinsen und Gerichtsgebühren enthalten. Im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird die geschuldete Summe eingetragen; anfallende Zinsen und Gebühren werden hinzugerechnet. Die Zinsen kann man selbst errechnen oder durch das Gericht berechnen lassen. Im Internet finden sich Kostenrechner, mit deren Hilfe man sich ein genaues Bild über die zu erwartenden Kosten machen kann. Es werden nicht nur die Gerichtsgebühren, sondern auch die Anwaltsgebühren (falls man einen solchen hinzuziehen möchte) aufgelistet. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Höhe der Forderung. Der Gläubiger muss allerdings dem Gericht gegenüber in Vorleistung treten. Die Gerichtskosten werden fällig, sobald der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim Gericht eingegangen ist. Der Antragsteller erhält eine Rechnung und das
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
Gericht erlässt den Mahnbescheid erst, wenn diese Gebühren bezahlt sind. Dem Gläubiger werden später diese Gebühren vom Schuldner zurückerstattet. Ist der Schuldner zahlungsunfähig oder ist die Forderung nicht berechtigt, so hat der Gläubiger die anfallenden Kosten zu tragen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich der Gläubiger dazu entscheidet, die Eintreibung der Forderung vorzeitig abzubrechen.
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids Seit dem 01.12.2008 wird der Antrag als sogenannter OnlineMahnantrag, auch Barcode-Antrag genannt, gestellt. Das Verfahren ist z. B. auf der Internetseite der nordrhein-westfälischen Justiz (www.justiz.nrw.de) beschrieben. Ein Link führt zu der bundesweit einheitlichen Seite, auf der der Antrag über entsprechende Eingabemasken ausgefüllt wird (www.onlinemahnantrag.de). Zu den einzelnen Punkten gibt es Ausfüllhinweise. Schließlich wandelt man den Antrag in einen Barcode um, druckt ihn aus (mindestens drei Seiten), unterzeichnet das Deckblatt, heftet alle Seiten zusammen und schickt ihn per Post an das zuständige Gericht. Das Gericht liest den Barcode aus und bearbeitet den Antrag automatisiert. Dadurch ist ein zügiger Erlass des Mahnbescheids gewährleistet. Hinweis: Wenn Sie einen Online-Mahnantrag stellen möchten, achten Sie darauf, dass Sie die oben angeführte bundesweit einheitliche Seite aufrufen. Eine einfache InternetRecherche nach Stichworten (insbesondere eine Recherche nach den Kosten) führt auch auf ähnlich lautende Seiten, die aber kommerziell betrieben und mit Zusatzkosten verbunden sein können. Andrea Esters Mitglied der Arbeitsgruppe Existenzgründung
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Neue Mitglieder im BDÜ NRW Zum 01.06.2014 hatte der Landesverband Nordrhein-Westfalen insgesamt 933 Mitglieder. Mitgliederneuaufnahmen vom 01.02. bis 01.06.2014 mit Freigabe für die Veröffentlichung in der Liste neu aufgenommener Mitglieder (M = Muttersprache): Janine Bennemann-Cairo Dachsbau 1 45721 Haltern am See Tel.: 02364 9492056 Mobil: 0157 30109401 Fax: 02364 9492071
[email protected]
Deutsch (M) Englisch
Anna Bristot Platzhoffstr. 23 Italienisch (M) 42115 Wuppertal Deutsch Tel.: 0202 5127146 Mobil: 0160 95944723
[email protected] Agathe Depta An St. Elisabeth 21 51103 Köln Tel.: 0221 6711990 Mobil: 0177 2319682 Fax: 0221 029997345
[email protected]
Deutsch (M) Englisch Polnisch
Dr. Agnes Derjanecz Stammstr. 84 Ungarisch (M) 50823 Köln Deutsch Tel.: 0221 30190937 Fax: 032 121284733
[email protected] Martin Derrick 5 Church Road Englisch (M) Thornford, Sherborne Deutsch DT9 6QE Großbritannien Tel: +44 1935 873800 Mobil: +44 7961 886236 Fax: +44 1935 873801
[email protected]
Volker Freitag Alteburger Wall 27 50678 Köln Tel.: 0221 378829 Mobil: 0157 76660621
[email protected] Claudia Henning Richmodstr. 23 50667 Köln Tel.: 0221 96268350 Mobil: 0179 9666766
[email protected]
Deutsch (M) Französisch Englisch
María del Rocío Martínez Rodríguez Bahnhofstr. 22 Spanisch (M) 50389 Wesseling Deutsch Tel.: 02236 7029018 Englisch Mobil: 0151 22973583
[email protected] Michael Giulio Musto Gotenring 2 50679 Köln Tel.: 0221 6802772 Fax: 0221 6803878
[email protected] Patricia Nasser Feuerbachstr. 56 40223 Düsseldorf Mobil: 0171 4715216
[email protected] Betty Reys Cranachstr. 44 40235 Düsseldorf Mobil: 0173 6175158
[email protected]
Christiane Eidam Subbelrather Straße 142 Deutsch (M) 50823 Köln Englisch Tel.: 0221 94966575 Französisch
[email protected]
Sabine Schlottky Mozartstr. 11 50674 Köln Tel.: 0221 99381280
[email protected]
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verstorben am 23.03.2014 im Alter von 40 Jahren
Polnisch (M) Deutsch
Anja Knoll-Besançon 79, Rue du Château d’Eau 88520 Raves Frankreich Tel.: +33 329517155 Mobil: +33 623202321
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Der BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. trauert um
Béatrice Leclercq Deutsch (M) Französisch Russisch
Marta Holub Nimmendohrstr. 98 47475 Kamp-Lintfort Mobil: 0162 2375417
[email protected]
Deutsch (M) Englisch Französisch
Helene Diderich Dr.-August-Blank-Str. 13 51373 Leverkusen Tel.: 0214 2064871
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Deutsch (M) Englisch
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Deutsch (M) Englisch
Deutsch (M) Französisch (M)
Deutsch (M) Englisch Französisch
Andrea Steinbusch Auelstr. 22 Deutsch (M) 53925 Kall Deutsch (M) Tel.: 02441 770805 Spanisch Mobil: 0177 8045964
[email protected] Ivona Stelzig Thomas-Mann-Str. 11 41469 Neuss Tel.: 02137 7880433 Mobil: 01525 6181989
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Slowakisch (M) Tschechisch (M) Deutsch
Marina Syrkowski Jöllenbecker Straße 3 33613 Bielefeld Tel.: 0521 3044534 Mobil: 0176 86228187
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Russisch (M) Deutsch
Monika Taenzer Corkstr. 11 Deutsch (M) 51103 Köln Englisch Mobil: 0176 99380333
[email protected] Christian van de Rhee Wiesenstr. 8 58239 Schwerte Tel.: 02304 968838 Mobil: 0176 96152947
[email protected] Susanne Vilela Sanz Kurt Schumacher Str. 16 51427 Bergisch Gladbach Tel.: 02204 25570 Mobil: 0170 3830389
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Deutsch (M) Niederländisch Englisch
Deutsch (M) Englisch Französisch
Susanne Weiler Am Münzenkamp 14 Deutsch (M) 44319 Dortmund Englisch Tel.: 0231 1654055 Spanisch Mobil: 0152 25858407
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Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW
Seminare & Veranstaltungen
Seminare des BDÜ NRW Veranstaltungsort ist – sofern nicht anders angegeben – die Geschäftsstelle des BDÜ NRW: Bobstraße 22, 50676 Köln.
Die eigene Webseite mit WordPress (2-Tage-Workshop) Freitag, 05.09.2014, 10 Uhr, bis Samstag, 06.09.2014 18 Uhr Referent: Miriam Neidhardt
Erste Schritte mit SDL Trados Studio 2014 Freitag, 12.09.2014, 10 bis 18 Uhr Referentin: Katja Althoff
Praxis-Workshop SDL MultiTerm 2014 Samstag, 13.09.2014, 10 Uhr 18 Uhr Referentin: Katja Althoff
Excel – Grundlagen der Akrobatik mit Zahlen und Zellen
Germersheimer Praxistage Translation
Samstag, 11.10.2014, 10 bis 18 Uhr Referentin: Christine Mielsch
Freitag/Samstag, 18./19.07.2014 Veranstalter: Universität Mainz Veranstaltungsort: Germersheim Info & Anmeldung: www.fb06.uni-mainz.de
Aufbauseminar SDL Trados Studio 2014 Samstag, 18.10.2014, 10 bis 18 Uhr Referentin: Katja Althoff
Fahrzeugtechnik Teil 1: Motortechnik/ Verbrennungsmotoren Freitag, 24.10.2014, 10 bis 18 Uhr Referent: Axel Dockhorn
Fahrzeugtechnik Teil 2: Fahrwerkstechnik Samstag, 25.10.2014, 10 bis 18 Uhr Referent: Axel Dockhorn Juni bis September 2014
Externe Veranstaltungen
Patientenbegleitung: Sprachmittlerische Tätigkeit mit Nebenwirkungen
ATICOM-Veranstaltungen
Samstag, 20.09.2014, 10 bis 18 Uhr Referentin: Irina Hobbensiefken
Effizient recherchieren (Webinar) Donnerstag, 26.06.2014, 18 bis 19:30 Uhr
Workshop für Existenzgründer Freitag, 26.09.2014, 10 bis 18 Uhr Referentin: Sina Ketschau
Vertragsrecht für Übersetzer mit der Arbeitssprache Englisch Freitag, 10.10.2014, 10 bis 18 Uhr Referent: Stuart Bugg Ort: Mercure Hotel Köln City Friesenstraße, 50670 Köln
Word – effizientere Nutzung wegen, trotz und ungeachtet der Neuerungen Freitag, 10.10.2014, 10 bis 18 Uhr Referentin: Christine Mielsch
Veranstalter: ATICOM Info & Anmeldung: www.aticom.de
EU-Dokumente in der EUR-LexDatenbank suchen (Webinar) Donnerstag, 03.07.2014, 18 Uhr bis 19 Uhr Auskommen mit dem Einkommen Samstag, 05.07.2014, 10 bis ca. 18 Uhr Veranstaltungsort: Essen English Law for Legal Translators: Criminal Law & Employment Law Samstag/Sonntag, 06./07.09.2014 Veranstaltungsort: Düsseldorf
Terminologiearbeit Freitag, 17.10.2014, 9 bis 17:30 Uhr Veranstalter: Dt. Terminologietag e. V. Veranstaltungsort: Köln Info & Anmeldung: www.dttev.org
Fachtagung: Übersetzung und Adaption von Comics Freitag, 31.10.2014, bis Sonntag, 2.11.2014 Veranstaltungsort: Hildesheim Veranstalter: Universität Hildesheim Info & Anmeldung: www.uni-hildesheim. de/fb3/institute/institut-fueruebersetzungswiss-fachkommunikation/ forschung/comictagung/
Webinare auf „The Alexandria Project“ Veranstalter: GxP Language Services Info & Anmeldung: http://alexandriatranslation-resources.com Grundlagen für med. Übersetzer 5: Gebrauchs- und Fachinformation Donnerstag, 26.06.2014, 15:30 bis 17 Uhr Umwelt- und Abfallrecht für Sprachmittler (German) Mi., 02.07., Mo., 07.07., Mi., 09.07.2014, jeweils 18 bis 20:10 Uhr Grundlagen für med. Übersetzer 6: Anatomie/Skelett Donnerstag, 25.09.2014, 15:30 bis 17 Uhr Abfallentsorgung und Ressourcenschonung – Fokus: Die EU-Abfallstrategie und ihre praktische Umsetzung Di., 09.09, Do., 11.09., Di., 16.09.2014, jeweils 18 bis 20:10 Uhr
Rechtsspanisch/Einführung in das spanische Erbrecht Samstag, 13.09.2014, 10 bis ca. 18 Uhr Veranstaltungsort: Düsseldorf
2014
Juli bis Oktober 2014
Teilnahmegebühren, Anmeldefristen und weitere Details entnehmen Sie bitte dem Seminar-programm 2014 oder unserer Website www.bdue-nrw.de, wo Sie sich auch direkt anmelden n können. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Behm in unserer Geschäftsstelle unter 0221// 80148444 oder per E-Mail an
[email protected] gerne zur Verfügung. Auch unter www.seminare.bdue.de haben Sie die Möglichkeit, sich online zu Seminaren des BDÜ NRW anzumelden. Dort finden Sie darüber hinaus weitere Seminarankündigungen aus anderen BDÜ-Landesverbänden. Bundesverband
BDÜ info NRW · 2. Ausgabe 2014 · Nr. 44 · Juni 2014
der Dolmetsch
er und Übersetzer
(BDÜ) Landesverb
and Nordrhein-
Westfalen e.
V.
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Stammtische Die im Nachfolgenden aufgeführten Übersetzer- und Dolmetscherstammtische werden nicht alle von Mitgliedern des BDÜ organisiert. Sie bieten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner.
Aachen
Essen
Erster Freitag im Monat, 19:30 Uhr – Treffpunkt: Restaurant Kapellchen, Malmedyer Straße 17 (Burtscheid), 52066 Aachen Dr. phil. Karen Leube, Tel.: 0241 99785980,
[email protected]
Konferenzdolmetscherstammtisch: Mittwoch, den 12.02./14.05.2014, Treffpunkt: House Café, Wake Presso Wine Bar GmbH, Rüttenscheider Str. 237, 45131 Essen Sabine Bellert,
[email protected] Ute Schulz, ute.schulz@ easy-english-experts.de
Bielefeld Letzter Freitag in allen ungeraden Monaten, 19 Uhr – Treffpunkt: Jugendgästehaus Bielefeld (JGH), HerrmannKleinewächter-Str. 1, 33620 Bielefeld (Treffpunkt bitte sicherheitshalber vorher erfragen) Martina Jaffe, Tel.: 05203 916596,
[email protected]
Köln Konferenzdolmetscherstammtisch: zweiter Mittwoch im Quartal, 19 Uhr – Treffpunkt bitte erfragen Ann Peters, Tel.: 0221 9984271,
[email protected]
Möhnesee Jeden 3. Freitag im Monat, 19:30 Uhr – wechselnde Treffpunkte in und um Möhnesee Marian Pyritz, Tel.: 02924 974131,
[email protected]
Bonn Erster Mittwoch im Monat, 20 Uhr – Treffpunkt: Chinarestaurant „Man Wah“, Markt 5, 53111 Bonn Melanie Hauser, Tel.: 0175 5940420,
[email protected]
Dortmund DÜFO (Dolmetscher- und Übersetzerforum Dortmund): jeden letzten Mittwoch im Monat, 19:30 Uhr – Treffpunkt: Schneckenhaus am Westpark, Lange Straße 42, 44137 Dortmund Katrin Pougin, Tel.: 0231 598244,
[email protected], www.duefo.de
Düsseldorf Dritter Mittwoch im Monat, 19 Uhr – Treffpunkt: Restaurant Mythos, Hüttenstr. 110, 40215 Düsseldorf Lorraine Riach,
[email protected]
Münster 1. Montag im Monat – Treffpunkt bitte erfragen Birgit Bi git H Hall, ll Tel.: T l 02536 8138, 8138
[email protected] Ivo Tamm, Tel.: 02533 919287,
[email protected]
Duisburg Barbara Kochhan, Tel.: 0203 7578568
Essen Existenzgründerstammtisch: vierter Mittwoch in ungeraden Monaten, 19 Uhr – Treffpunkt: Jade ChinaRestaurant, Rellinghauser Str. 6 (gegenüber Evonik und RWE-Turm), 45128 Essen Florian Tejera Valenzuela, Tel.: 0201 50765865,
[email protected] Andrea Esters, Tel.: 0201 7100997,
[email protected]
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Grevenbroich Erster Freitag im Monat, 19 Uhr – Treffpunkt: Brauhaus am Elsbach, Elfgener Platz 2-4, 41515 Grevenbroich Ivana von den Driesch, Tel.: 02181 5290,
[email protected]
Köln Zweiter Dienstag im Monat, 20 Uhr – Treffpunkt: Buffet Chen, Hohenstaufenring 13, 50674 Köln Susanna Lips, Tel.: 0221 323165,
[email protected]
Paderborn Letzter Freitag in geraden Monaten, 19 Uhr – Treffpunkt: Libori-Eck, Liboriberg/Ecke Liboristraße, 33098 Paderborn Gabriele Ginzkey, Tel.: 05251 63038,
[email protected]
TM-Systeme 1. Donnerstag in ungeraden Monaten Renate Dockhorn, Tel.: 02362 913286
Juni 2014 · Nr. 44 · 2. Ausgabe 2014 · BDÜ info NRW