Ausgabe 10/2015

March 11, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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AmtsBlatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen sowie der Gemeinden Rackwitz, Schönwölkau und Wiedemar

Jahrgang 25

 Samstag,

den 23. Mai 2015 Nummer 10

Inhalt Bereitschaftsdienste S. 3

 Stadtverwaltung Delitzsch

Veranstaltungen

S. 4

Amtliche Bekanntmachungen S. 5 Mitteilungen

S. 7

Vereine und Verbände

S. 11

Kirchennachrichten

S. 15

 Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt

S. 17

Mitteilungen Gemeinden

S. 23

Zweckverbände

S. 36

Kultur und Schulen

S. 37

Verschiedenes

S. 38

 Nächste Ausgabe: 6. Juni 2015

Redaktionsschluss:

 29. Mai 2015

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

Not- und Bereitschaftsdienste Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst vom 23. Mai bis 7. Juni 2015 Tel.-Nr. Leitstelle 034202 65260 oder einheitliche Rufnummer 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 bis 7:00 Uhr Mittwoch und Freitag 14:00 bis 7:00 Uhr Sonnabend, Sonntag/Feiertag 7:00 bis 7:00 Uhr An den Brückentagen wird der Bereitschaftsdienst wie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenfalls von 7:00 bis 7:00 Uhr durchgeführt. Dies sind 2015 der 24. und 31. Dezember Zahnärztlicher Notdienst (von 9:00 bis 11:00 Uhr) (www.zahnaerzte-in-sachsen.de/Notfalldienst) 23./24.5.2015 Dr. med.dent. Jörg Töpfer & Dres. med.dent. Wieland Kärger & Sören Wenner Hauptstraße 22, 04519 Rackwitz 034294 84717 25.5.2015 Dr. Ursula Mickley & Monika Haufe Am Wallgraben 17, 04509 Delitzsch 034202 62744 30./31.5.2015 Dipl.-Stom. Silke Lorenz Am Park 10, OT Döbernitz, 04509 Delitzsch 034202 51889 6./7.6.2015 Najwa Autba Bonhoeffer Str. 4, 04509 Delitzsch 034202 63788 Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen: 034202 19222 Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch Montag bis Freitag und Samstag von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages; Bis 20 Uhr übernimmt immer die Apotheke im Kaufland den Dienst (auch samstags). Ab 20 Uhr übernimmt dann die dienstbereite Apotheke (siehe unten!). sonntags und feiertags von 8:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages. 23./24.5.2015 Nord-Apotheke Delitzsch, Bonhoefferstraße 1 034202 63704 25./26.5.2015 Wappen-Apotheke Delitzsch, Schäfergraben 1 034202 60271 27./28.5.2015 Phönix-Apotheke Delitzsch, Ludwig-Jahn-Str. 4 (MVZ) 034202 7590 29./30.5.2015 Herz-Apotheke Rackwitz, Hauptstr. 12 034294 72112 31.5./1.6.2015 Apotheke Krostitz, Bahnhofstr. 1 e 034295 72105 2./3.6.2015 Mc Medi-Apotheke Delitzsch, Eilenburger Str. 39 034202 58870

4./5.6.2015 6./7.6.2015

Ost-Apotheke Delitzsch, Joh.-R.-Becher-Straße 21 034202 64595 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5 034202 60150

Tierärztebereitschaft vom 23. bis 25.5.2015 Döbernitz: TÄ Diana Frisch, Schulgasse 2 Funk: 0163 7820563 Krostitz: Dr. Graubner, E.-Thälmann-Siedlung 23 Tel. 034295 70891, Fax: 034295 70892, Funk 0173 3616925 www.ta-graubner.de; Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr Tierärztebereitschaft am 30./31.5.2015 Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 69 Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925, Funk-Nr. 0173 8874450 Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Krostitz: DVM Adelheid Kandler, Dorfplatz 6 Tel. 034295 72478, Fax: 034295 709819, Funk 0177 6522858 Tierärztebereitschaft am 6./7.6.2015 Delitzsch: Dr. Ina Grohmann, Str. d. Jugend 8 Tel. 034202 86324, Fax: 034202 52714 [email protected] Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr Schkeuditz: Dr. Eva Langhammer, Äußere Leipziger Str. 26, 04435 Schkeuditz Tel. 034204 69186, Fax: 034204 69294 Tierschutzverein Delitzsch e. V. Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: 034202 67213 (Ordnungsamt) außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch 034202 660 (Polizeirevier) Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle: Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h) (Netzgebiet der Stadt Delitzsch) Elektroenergie 034202 65666 Gas/ Wärme 034202 65777 Störungsdienst der DERAWA Trinkwasserversorgung 0162 2768999 Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch Abwasser: 034202 347922

IMPRESSUM

Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils samstags für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Stadt Delitzsch, Telefon: 034202 67124, Fax: 034202 62897, E-Mail: [email protected] Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected] - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde, Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

Veranstaltungskalender - Stadt Delitzsch und Ortsteile Die Tourist-Information verkauft für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten – Tel.: 034202 67-237, E-Mail: [email protected]. Die Kinovorstellungen finden Sie auf Seite 9. 3.6. – 25.10.2015 Di. - So. Ausstellung 10:00 – 17:00 bis 16.6.2015 Mo. - So. Ausstellung 14:00 – 18:00 Mi. geschlossen

Unter neuer Herrschaft – Museum Barockschloss Konsequenz des Wiener Kongress von 1815 »Creutz und quer« Arbeiten Café am Markt von Günter Creutz

24./25.5.2015 So./Mo. Kulinarisches ab 11:00 Pfingstmenü Restaurant „Zur Schloßwache“ 24./25.5.2015 So./Mo. Familie 10:00 – 17:00 Pfingsten Tiergarten 25.5.2015 Mo. Kulinarisches 11:30 – 14:00 Lunch Marktrestaurant 25.5.2015 Mo. Konzert 15:00 Alex & The Gamblin Three Tiergarten 26.5.2015 Di. Beratung 14:00 – 18:00 Energieberatung der Rathaus Verbraucherzentrale Sachsen 26.5.2015 Di. Literatur 18:30 Literatur-Stammtisch Bibliothek „Alte Lateinschule“ 29.5.2015 Fr. Familie 10:00 Dornröschen Hospitalkirche 29.5.2015 Fr. Kulinarisches ab 11:00 Männertag mit der Restaurant „Zur Gulaschkanone Schloßwache“ 30.5.2015 Sa. Sport 9:00 – 12:00 Intensiv Yoga Ganesha Yoga Studio 30.5.2015 Sa. Senioren ab 10:00 Tag der Senioren Soziokulturelles Zentrum 30.5.2015 Sa. Familie ab 10:00 Dorf- und Feuerwehrfest OT Laue 30.5.2015 Sa. Konzert 15:00 Frühlingskonzert der Bürgerhaus Kreismusikschule Nord sachsen 30.5.2015 Sa. Party ab 21:00 SCHICKI NICKI – Die Maximum, Eilenburger Fashionparty & Sommer Chaussee 68 Edition 1.6.2015 Mo. Familie 10:00 – 17:00 Kindertag Tiergarten 4.6.2015 Do. Vortrag 18:00 Delitzscher Mordfälle Schlosskeller zwischen 1952 und 1990, Referent: Herr Gerd Müller Kriminalist i. R. 6.6.2015 Sa. Hobby 8:00 – 11:00 Delitzscher Vogel- und Gelände Fa. Selders, Kleintiermarkt Leipziger Str. 28 7.6.2015 So. Familie 16:00 Froschkönig Hospitalkirche 13.6.2015 Sa. Konzert ab 19:00 Open-Air Pfarrgarten Schenkenberg 14.6.2015 So. Familie ab 13:00 Tag der offenen Gartentür Delitzsch und Umgebung 14.6.2015 So. Konzert 18:00 Die Greenhorns Hospitalkirche 18.6.2015 Do. Lesung 19:30 Felix Leibrock – Todesblau Schlosskeller (Krimistunde) 19.6.2015 Fr. Familie 18:00 „Buch trifft Note“ Bibliothek „Alte Lateinschule“ 19.6.2015 Fr. Familie 19:30 Premiere Großer Bahnhof – Oberer Bahnhof Sommertheater 20.6.2015 Sa. Fest 13:00 Musikfest für alle Theaterakademie 20.6.2015 Sa. Familie 19:30 Großer Bahnhof – Sommer- Oberer Bahnhof theater 21.6.2015 So. Kulinarisches 11:00 – 14:00 Brunch Hotel „Zum weißen Ross“

Die Zahl der Woche

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Delitzsch am 7. Juni 2015 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Mai 2015 durch Beschluss folgende Wahlvorschläge zugelassen und ihre Reihenfolge festgelegt. Folgende Angaben werden bekannt gemacht: - laufende Nummer - Bezeichnung des Wahlvorschlages (Name der Partei/Wählervereinigung, Kurzbezeichnung, bei Einzelbewerbern Familienname) - Familiennamen, Vornamen des Bewerbers - Geburtsjahr - Beruf oder Stand des Bewerbers - Anschrift Hauptwohnung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) 1. Dr. Wilde Dr. Wilde, Manfred geboren 1962 Oberbürgermeister Ritterstraße 31, 04509 Delitzsch 2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands Soudah, André Bastian Ulrich Holger geboren 1976 Geschäftsführer Friedrich-Naumann-Straße 14, 04509 Delitzsch

SPD

DIE LINKE

Diese Bekanntgabe erfolgte mündlich in der o. g. Sitzung des Gemeindewahlausschusses sowie durch öffentlichen Aushang in der Stadtverwaltung Delitzsch (Rathaus) Markt 3, 04509 Delitzsch am 12. Mai 2015. Delitzsch, 12. Mai 2015

Dr. Wilde Oberbürgermeister

Zusätzlich zu dieser Information wird um Beachtung der Bekanntmachungen im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen sowie der Hinweise unter www.delitzsch.de/Rathaus/Wahlen sowie auf den Wahlbenachrichtigungskarten und auf den Stimmzetteln gebeten. Wann und wo wird gewählt? Am Wahlsonntag können die Bürger in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr in ihrem jeweiligen Wahlbezirk wählen. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wie und wo kann durch Briefwahl gewählt werden? Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten befindet sich ein vorgedruckter Wahlscheinantrag. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann im Rathaus abgegeben werden oder in einem frankierten Umschlag an die Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch übersandt werden. Ob der Antrag für den 1. Wahlgang oder den 2. Wahlgang oder für beide Wahlgänge gestellt wird, ist anzukreuzen. Wahlscheinanträge können auch online über www.delitzsch.de gestellt werden. Mit dem Wahlschein erhält man die Briefwahlunterlagen. Die Stimmzettel müssen in den gelben Umschlag gelegt werden, der dann zugeklebt werden muss und mit dem Wahlschein im orangenen Umschlag an das Rathaus zu senden oder dort abzugeben ist. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Die Beantragung ist bis zum 5. Juni 2015 und für den etwaigen 2. Wahlgang bis zum 26. Juni 2015 jeweils bis 16:00 Uhr möglich.

3. Freie Wählergemeinschaft Delitzsch e. V. Quinque, Olaf geboren 1962 Sozialpädagoge Am Wallgraben 32, 04509 Delitzsch 4. DIE LINKE Kind, Thomas Rüdiger geboren 1966 Erziehungswissenschaftler Dewitzer Straße 15, 04425 Taucha

Hinweise zur Wahl des Landrates des Landkreises Nordsachsen und der Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Delitzsch am 7. Juni 2015 und einem etwaigen 2. Wahlgang am 28. Juni 2015

Die Vornahme der Wahl in einer Wahlkabine im Briefwahlbüro im Rathaus, EG, Markt 3 ist ebenfalls möglich. Das Briefwahlbüro ist für den 1. Wahlgang vom 26. Mai 2015 bis zum 5. Juni 2015 und für einen etwaigen 2. Wahlgang vom 16. Juni bis zum 26. Juni 2015 zu folgenden Dienstzeiten geöffnet: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

8:30 - 15:30 Uhr 8:30 - 18:00 Uhr 8:30 - 15:30 Uhr 8:30 - 15:30 Uhr 8:30 - 12:00 Uhr, am 5. und 26. Juni 2015 zusätzlich bis 16 Uhr

Wie erfolgt die Bekanntmachung der Wahlergebnisse? Über die eingehenden Wahlergebnisse wird am Wahlabend im Foyer des Rathauses sowie unter www.delitzsch.de informiert. Das Wahlergebnis für die Oberbürgermeisterwahl wird in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 8. Juni 2015, 15:00 Uhr festgestellt und mündlich bekanntgegeben. Vor der amtlichen Bekanntmachung erfolgt auch der Aushang im Rathaus. Sofern im ersten Wahlgang kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet gem. § 44 a Sächsisches Kommunalwahlgesetz (KomWG) am 28. Juni 2015 ein zweiter Wahlgang statt. Gewählt ist dann der Bewerber, der die höchste Stimmenzahl auf sich vereint; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses nach einem etwaigem 2. Wahlgang findet am 29. Juni 2015, 15:00 Uhr statt. Rockmann Vorsitzender Gemeindewahlausschuss

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Einladung zur Stadtratssitzung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die nächste planmäßige Sitzung des Stadtrates Delitzsch findet am Donnerstag, dem 28. Mai 2015, um 17:00 Uhr im Rathaus Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal statt. Dazu möchte ich Sie recht herzlich einladen. Tagesordnung I. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Beschlussfähigkeit II. Bericht über Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Delitzsch aus polizeilicher und städtischer Sicht III. Bürgerfragestunde IV. Beratung und Beschlussfassung, Informationsvorlagen DS-Nr. 1. Beschluss nach § 171 b Abs. 1 BauGB zur Festlegung des erweiterten Stadtumbaugebietes „Stadtteilzentrum Delitzsch Nord“ als Fördergebiet für den Rückbau von Wohngebäuden und die Anpassung technischer Infrastruktur 51-15 2. Verkauf des Hinterliegergrundstücks Eilenburger Str. 80, Gemarkung Delitzsch, Flur 5, Flurstück 60/6 50-15 3. Änderung der Bekanntmachungssatzung 49-15 V. Verschiedenes Informationen, Anfragen der Mitglieder des Stadtrates Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an. Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wilde Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Delitzsch - Allgemeinverfügung Regelung der Sperrzeit und Verbot der Abgabe von Getränken und Speisen über die Straße für die Dauer des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit Stadtfest 2015 (3. Juli - 5. Juli 2015) Auf Grund des § 9 des Gesetzes über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz - SächsGastG) vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198) wird verfügt: 1. Geltungsbereich Die unter 2. und 3. bezeichneten Regelungen gelten für Gaststätten mit und ohne Freisitze und alle bewirtschafteten Freiflächen in und auf nachfolgend aufgeführten Straßen und Plätzen: Am Wallgraben An der Kirche/Kirchplatz August-Bebel-Str. August-Fritzsche-Str. Badergasse Bismarckstr. Bitterfelder Str. Breite Str. Eilenburger Str. Elisabethstr. Festwiese am Tiergarten Gerberplan

Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

Grünstr. Hallesche Str. Holzstr. Karlstr. Kohlstr. Kreuzgasse Leipziger Str. Loberstr. Loberwiesen Marienplatz Marienstr. Markt Mauergasse Milchgasse Mühlstr. Münze Oskar-Reime-Str. Pfortenplatz Pfortenstr. Poststr. Querstr. Ritterstr. Rosental Roßplatz Schäfergraben Schloßgraben Schloßstr. Schützenplatz Schulstr. Stadtpark Stakenweg Töpfergasse Zscherngasse 2. Sperrzeit für die Bewirtschaftung von Freisitzen bzw. Freiflächen Für die anlässlich des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit Stadtfest bewirtschafteten Freisitze bzw. Freiflächen wird der Beginn der Sperrzeit wie folgt festgesetzt: Nacht vom 27. Juni zum 28. Juni 02:30 Uhr Nacht vom 28. Juni zum 29. Juni 02:30 Uhr Für genehmigte Freisitze von Gaststätten wird die Auflage bezüglich der Sperrzeit innerhalb der Gaststättenerlaubnis auf diese Regelung erweitert. 3. Verbot der Abgabe von Getränken und Speisen Für die Dauer des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit Stadtfest ist die Abgabe von Getränken und Speisen aus der Gaststätte heraus, sowie auf Freisitzen und Veranstaltungsflächen in der Zeit von 02:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt. Der Gaststättenbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass im Innenraum an Gäste abgegebene Getränke und Speisen innerhalb des genannten Zeitraumes nicht mit nach draußen genommen werden. 4. Die sofortige Vollziehung der Nummern 1. - 3. der vorstehenden Allgemeinverfügung wird angeordnet. Hinweise: Gaststättenbetreiber werden gebeten, diese Allgemeinverfügung im Eingangsbereich der Gaststätte deutlich sicht- und lesbar für den Gast anzubringen. Bei Erweiterung der Freisitzfläche von Gaststätten bzw. Nutzung von Freiflächen anlässlich des „Peter & Paul Marktes Delitzsch“ mit Stadtfest muss von den Gewerbetreibenden, welche nicht im Besitz einer Gaststättenerlaubnis bzw. einer entsprechenden Reisegewerbekarte sind, für das Verabreichen von Speisen und Getränken 14 Tage vor Beginn des Festes beim Ordnungsamt der Stadt Delitzsch eine Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG erfolgen. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 12 Abs. 1 Pkt. 8. des Gesetzes über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättenge-

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

setz- SächsGastG) vom 3. Juli 2011 dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Begründung: Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz- SächsGastG) vom 3. Juli 2011 beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 05:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann nach § 9 Abs. 2 Sächsisches Gaststättengesetz die Große Kreisstadt Delitzsch als zuständige Behörde für einzelne Betriebe den Beginn der Sperrzeit bis frühestens 20:00 Uhr vorverlegen und das Ende der Sperrzeit bis 07:00 Uhr hinausschieben oder die Sperrzeit befristen und widerruflich verkürzen oder aufheben. Aus Gründen des Lärmschutzes macht es sich erforderlich, dass die Freisitze und Freiflächen von 02:30 Uhr bis 06:00 Uhr zu schließen sind. Um die Einhaltung der Sperrzeiten vollumfänglich zu gewährleisten, ist die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen aus der Gaststätte heraus zu untersagen. Würde die Abgabe ungehindert auch nach 02:00 Uhr erfolgen, könnte die unter Pkt. 2. dieser Allgemeinverfügung getroffene Anordnung umgangen werden und würde damit den Betrieb der oben benannten Flächen weiter aufrecht erhalten, ohne dass hier ein Ausschank erfolgt. Um Verlagerungseffekte innerhalb der Stadt auszuschließen, macht sich das in der Allgemeinverfügung aufgeführte Gebiet erforderlich. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der derzeitigen Fassung erfolgt im öffentlichen Interesse. Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hätte sonst aufschiebende Wirkung, die unter Punkt 1, 2 und 3 genannten Regelungen wären bis zu einer Entscheidung über den Widerspruch schwebend unwirksam. Die zu erwartende Störung durch Lärmbelästigungen ist jedoch im oben genannten Zeitraum auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und der Schutz der ohnehin eingeschränkten Nachtruhe weitestgehend zu gewährleisten. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist somit das effektivste Mittel, die genannten Regelungen zum erforderlichen Zeitpunkt wirksam umzusetzen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung können die Betroffenen binnen eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Leipzig, Rathenaustr. 40, 04179 Leipzig die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wieder herstellen.

Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet Delitzsch vom 23.5. bis 5.6.2015 Straße: Storkwitz Maßnahme: Vollsperrungen in mehreren Bauabschnitten (BA) in der Ortslage Zeitraum: 3. BA, Am Herrenhaus vom 9.3. bis 12.6.2015 4. BA, Schäferweg vom 20.4. bis 22.5.2015 6. BA, Vollsperrung der B 183a, vom 5.5. bis 12.6.2015 Ursache: Abwasserentsorgung, Verlegung von Rohrleitungen und Kanälen Straße: Badergasse Maßnahme: Vollsperrung in Höhe Nr. 27 Zeitraum: ca. vom 7.4.2015 bis 30.4.2016 Ursache: Neubau Wohnanlage Hinweis: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung, Halteverbote Straße: Bitterfelder Straße Maßnahme: 1. BA Vollsperrung zwischen Nordplatz/Kreisverkehr und Securiusstraße Zeitraum: vom 8.4. bis 31.7.2015 Ursache: grundhafter Ausbau der Bitterfelder Straße in mehreren Bauabschnitten Hinweis: Weitere Bauabschnitte folgen. Die innerörtliche Umleitung wird entsprechend angepasst. Straße: Mauergasse Maßnahme: Vollsperrung in Höhe Nr. 36 zwischen Schloßstr. und Hallesche Str. Zeitraum: ca. vom 4.5.2015 bis 5.6.2016 Ursache: Neubau Wohnanlage Hinweis: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung

Schiedsstelle der Stadt Delitzsch Die nächsten Sprechstunden der Schiedsstelle finden jeweils von 16 bis 17 Uhr an folgenden Tagen im Rathaus statt: Mittwoch, 27. Mai 2015 Mittwoch, 24. Juni 2015 Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über das Sachgebiet Widersprüche/Ortsrecht/Versicherungen/Wahlen, Tel. 034202 67212 gestellt werden. Ilona Fritzsche Friedensrichterin



Helge Müller Stellv. Friedensrichter

Das Standesamt Delitzsch informiert Dr. Wilde Oberbürgermeister

In der Zeit vom 1. bis zum 30.4.2015 wurde im Standesamt Delitzsch der Sterbefall folgender Personen beurkundet. Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. 30.3.2015 Amalie Apolonia Rolle geb. Wielkowski Fuststr. 17, 04509 Delitzsch 31.3.2015 Ingeburg Karolina Martha Semmling geb. Sorge Pfortenstr. 1, 04509 Delitzsch

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31.3.2015 Rudolf Günter Rudnik Pfortenstr. 16, 04509 Delitzsch 1.4.2015 Ida Ilse Fritzsche geb. Klickermann Fabrikstr. 3, 04509 Delitzsch 1.4.2015 Lothar Hans Albrecht Bauer Hallesche Str. 44, 04509 Delitzsch 2.4.2015 Ernst-Heinrich Franz Franke Käthe-Kollwitz-Str. 32, 04509 Delitzsch 3.4.2015 Brunhilde Dolores Kunze geb. Wicher Bitterfelder Str. 53, 04509 Delitzsch 10.4.2015 Petra Siedelmann geb. Keitel Rudolf-Breitscheid-Str. 49, 04509 Delitzsch 11.4.2015 Rudolf Hermann Zimmermann Bismarckstr. 31, 04509 Delitzsch 11.4.2015 Dieter Wolfgang Effenberger Rosental 25, 04509 Delitzsch 14.4.2015 Günter Fritz Pabsch Weststr. 1, 04509 Delitzsch 16.4.2015 Fritz Gerhard Triebel Brunnenstr. 8, 04509 Delitzsch, OT Benndorf 22.4.2015 Leni Elli Philipp geb. Märtgen Bitterfelder Str. 54, 04509 Delitzsch

Achtung Schulanfänger 2016 Sehr geehrte Eltern, im Sommer 2016 werden die Kinder eingeschult, die zwischen dem 1. Juli 2009 und 30. Juni 2010 geboren wurden. Kinder, die bis zum 30. September 2016 das 6. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Ihr Kind ist bei der zuständigen Grundschule entsprechend der Schulbezirkssatzung der Großen Kreisstadt Delitzsch anzumelden (www.delitzsch.de = Ortsrecht). Jedes schulpflichtig werdende Kind erhält vor der Schulanmeldung Ende Juli 2015 einen Informationsbrief des Schulverwaltungsamtes. Der Informationsbrief benennt die zuständige Grundschule, an der Ihr Kind persönlich angemeldet werden muss und beinhaltet weitere Informationen zum Thema Schulanmeldung. Zur Schulanmeldung ist der Personalausweis des anmeldenden Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mitzubringen. Ggf. ist der Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorzulegen. Anmeldezeitraum · 31. August bis 11. September 2015, die konkreten Anmeldezeiten werden im Informationsbrief benannt. Kontakt · Diesterweg-Grundschule A.-Bebel-Str. 4 Tel.: 53 581 · Grundschule am Rosenweg Rosenweg 1 Tel.: 58 285 · Grundschule Delitzsch-Ost Beerendorfer Str. 47 Tel.: 62 350

Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

Achtung! Anmeldungen von Kindern zum vorzeitigen Schulbesuch (§ 27 Abs.2 SchulG) sind bis zum 15. März 2016 bei der zuständigen Grundschule vorzunehmen.

Oliver Genzel Amtsleiter

Sitzung des Ortschaftsrates Döbernitz Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Döbernitz findet am Dienstag, dem 26.5.2015, 19:00 Uhr im Bürgerhaus Selben, Zum Amt 6, statt. Von 17:30 bis 18:45 Uhr findet die angekündigte Ortsbegehung in Selben statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit 3. Protokollkontrolle 4. Stand der Abarbeitung der Anfragen 5. Verschiedenes 6. Bürgerfragestunde Mit freundlichen Grüßen Roland Kirsten Ortsvorsteher

Ortschaftsrat Benndorf Einladung zur Ortschaftsratssitzung sowie zum Forum mit den OBM-Kandidaten Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Benndorf findet am Dienstag, dem 26.5.2015, um 18:30 Uhr im Ortsbegegnungszentrum statt. Vor der Sitzung findet ein Forum mit den OBM-Kandidaten statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bürgerfragen 3. Rückinformationen Protokollanfragen 4. Stand Dorf- und Feuerwehrfest Alle Einwohner der Ortschaft sind herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen T. Köppen Ortsvorsteher

Reihe: Richtiges Handeln in Notsituationen 8. Hygiene unter erschwerten Bedingungen (nf) Mit dieser Reihe orientieren wir uns an den Bekanntmachungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Heute geht es um die Hygiene. In Katastrophenfällen können wir für unsere Hygiene eventuell nicht auf Wasser zugreifen. Trotzdem ist gerade in diesem Fall die Körperpflege wichtig, um den Körper widerstandsfähig zu halten. Bevorraten Sie sich nicht nur mit Trink-, sondern auch mit Brauchwasser.

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

Tipps zur Hygiene: · Mit Wasser sparsam umgehen · Einweggeschirr und -besteck benutzen · Entkeimungsmittel (Campingbedarf) macht bevorratetes Wasser länger haltbar · Campingtoilette ist nützlich; an Toilettenpapier denken · Haushaltshandschuhe sind vielseitig nutzbar und helfen – ebenso wie Haushaltspapier – Wasser zu sparen · Müllbeutel sind für längere Mülllagerung geeignet

Tag der Senioren am 30. Mai

Kinoprogramm im Veranstaltungshaus „Markt Zwanzig“

Programm: 10:00 Uhr

24.5. 24.5. 24.5. 24.5. 24.5. 14.6.

10:10 Uhr 10:30 Uhr 11:15 Uhr 11:30 Uhr

10:30 Uhr 14:00 Uhr 16:30 Uhr 19:00 Uhr 21:30 Uhr 20:15 Uhr

Die Pinguine aus Madagascar Paddington Monster High – Verspukt Wir sind die Neuen The Big Lebowski Dirty Dancing

Am Samstag, dem 30. Mai 2015, findet von 10:00 bis 18:00 Uhr der „Tag der Senioren“ in Delitzsch statt. Erstmals wird die seit 2009 durchgeführte Veranstaltung auf dem Freigelände des Soziokulturellen Zentrums, Kosebruchweg 14, ausgerichtet. Die Senioren und ihre Familienangehörigen erwartet ein buntes Kulturprogramm, viele Informationsstände von karitativen Verbänden, regionalen Vereinen und Unternehmen sowie eine ganztägige Versorgung. Der Eintritt ist frei.

13:00 Uhr 13:15 Uhr 13:30 Uhr 14:00 Uhr 14:30 Uhr 15:00 Uhr 15:30 Uhr 16:00 Uhr 16:15 Uhr 16:45 Uhr 17:00 Uhr

Eröffnung durch den Oberbürgermeister und die Türmerstochter Programm der Kinder der Kita „Bummi“ Programm der „SiTas“ Auftritt der Akrobatikgruppe / LSV Mörtitz Zeit und Raum für Gespräche, zum Flanieren, Essen und Trinken, Gelegenheit zum Kennenlernen des Soziokulturellen Zentrums Auftritt der Akrobatikgruppe / LSV Mörtitz Showtanz mit Theo Arnold Tanzrunde für Alle Auftritt / Chor der Volkssolidarität Konzert / Schulze-Delitzsch-Frauenchor Modenschau Bigband des Ehrenberggymnasiums Musical-Songs der Auszubildenden der Theaterakademie Sachsen Tanzrunde für Alle Programm des Schalmeienorchesters Lindenhayn Unterhaltungsprogramm mit der Sachsen Bühne e. V.

Aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten im Kosebruchweg werden ortskundige Autofahrer gebeten, ihr Fahrzeug auf den Parkmöglichkeiten in der Rosa-Luxemburg-Straße, RudolfBreitscheid-Straße, am Bürgerhaus oder in der Straße der Jugend abzustellen.

Beerendorfer Sommerfest am 30. Mai

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Am Seniorenzentrum ab 10.00 Uhr Tag der offenen Tür ab 14.00 Uhr Kinderfest mit dem Soziokulturellen Zentrum ab 14.00 Uhr Kaffee und selbstgebackener Landfrauenkuchen 15.30–17.00 Uhr Unterhaltungsprogramm mit Frank Reinhard Auf dem Sportplatz ab 13.30 Uhr Felderball Im Park ab 14.30 Uhr Discothek „Orion” mit dem Nachmittagsprogramm, Kinderquad, Preiskegeln und Preisknobeln, Birgits Bastelstübchen und Holzarbeiten mit Erhard ab 15.30 Uhr Kinderbeschäftigung mit Clown ab 16.30 Uhr Kindertanzgruppe der Volkssolidarität ab 17.00 Uhr Kindermodenschau Modenschau Trend-Line ab 18.00 Uhr Delitzscher Carneval Verein Speckkuchen der Bäckerei Zwanzig ab 18.30 Uhr Preisvergabe Kegeln+Knobeln ab 19.00 Uhr Tanzveranstaltung mit der Discothek „Orion” 20.00 Uhr Pehritzscher Showtänzer Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen allen einen unterhaltsamen und angenehmen Aufenthalt in Beerendorf. Veranstalter und Mitwirkende AWO Seniorenzentrum Beerendorf, Ortschaftsrat Döbernitz, Freiwillige Feuerwehr Beerendorf, Landfrauenortsverein Beerendorf

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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

Caritas Erziehungs- und Familienberatungsstelle Delitzsch/ Eilenburg

Sie finden uns: Sie erreichen uns: Telefon: Fax: E-Mail: Internet:

in Delitzsch, Schulstraße 11 Montag bis Donnerstag von 8 bis 13 Uhr Mittwoch von 8 bis 16 Uhr 034202 64544 034202 64699 [email protected] www.familienberatung-delitzsch.de

Sudetendeutsche Ortsgruppe Delitzsch Allen Geburtstagskindern alles Gute und viel Gesundheit! Unser Treffen findet am 17. Juni statt. Der Vorstand

Delitzscher Bergarbeiter Traditionsgaragenverein e. V. Einladung zur Jahreshauptversammlung und vorgezogene Wahlen des Vorsitzenden, des Schatzmeisters/Schriftführers sowie Mitglieder der Revisionskommission. Sehr geehrte Mitglieder, wir laden Sie recht herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Energie-Check der Verbraucherzentrale Sachsen lässt Energiekosten schmelzen Überdurchschnittlich hohe Heizkosten musste Silvia Walther aus Leipzig jedes Jahr berappen. Jahrelang zahlte sie das Dreifache des gebäudeüblichen Verbrauchs. Dabei sind die hohen Kosten nicht durch ein überwiegend falsches Nutzungsverhalten zustande gekommen. Vielmehr waren es bauliche Mängel in der Wohnung, die ihre Heizkosten in die Höhe schießen ließen. Das ergab ein Energie-Check der Verbraucherzentrale Sachsen in Frau Walthers Wohnung, dessen Ergebnisse ihr den Weg zu angemessenen Heizkosten ebneten. Bei den an Mieter und Hauseigentümer gerichteten Energie-Checks der Verbraucherzentrale Sachsen werden zunächst anhand der jeweiligen Abrechnungen die Energieverbräuche für Strom, Heizung und Warmwasser eingeschätzt. Darüber hinaus geht es darum, Einsparpotenziale zu ermitteln, indem Nutzerverhalten und die baulichen Gegebenheiten in Augenschein genommen werden. Schließlich werden sinnvolle und wirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten besprochen. Soweit der Basis-Check, der sich vor allem an Mieter richtet und einen Eigenanteil von 10 Euro kostet. Der Gebäude-Check beinhaltet zunächst den Basis-Check und darüber hinaus den Blick auf Gebäudehülle, Heiztechnik und die Frage nach dem eventuellen Einsatz erneuerbarer Energien. Kosten: 20 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Angebote zudem kostenfrei. Auch bei vielen weiteren Fragen zu Energieeffizienz und Energieeinsparen hilft die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte, anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Mietern und Eigentümern: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch an einem von 49 Standorten in Sachsen. Termine können unter der kostenfreien Rufnummer 0800 809802400 vereinbart werden. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Termin: Zeit: Ort:

Samstag, 13.6.2015 10 Uhr Vereinsgelände

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung Wahl Versammlungsleiter und Protokollführer 2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 3. Bericht über die Finanzen 2014 u. kum. 4. Bericht der Revisionskommission 5. Anfragen und Diskussion zu den Berichten 6. Antrag auf Entlastung des alten Vorstandes 7 Beschlussvorlagen und Beschlussfassung 7.1 Widerruf der Bestellung des Vorsitzenden 7.2 Entlastung des Vorstandes 7.3 Vorbereitung/Ausgestaltung 35-jähriges Vereinsjubiläum 7.4 Verfahrensweise bei operativen Arbeitseinsätzen 8 Wahl der Wahlkommission und Erläuterung der Wahlhandlung 8. Wahl des Vorsitzenden, des Schatzmeisters/Schriftführers und Mitglieder der Revisionskommission 10. Schlusswort Um einen reibungslosen und erfolgreichen Verlauf zu garantieren, bitten wir um zahlreiches und pünktliches Erscheinen. Achtung: Vereinsmitglieder, die für die im Betreff genannten ehrenamtlichen Wahlfunktionen kandidieren möchten, können sich schriftlich oder telefonisch bewerben (Kontaktaufnahme: Herr Michalek 034202 50306, Herr Drescher 034202 57698). Mit freundlichen Grüßen Vereinsvorstand

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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

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Delitzsch 1959 Delitzsch 1960 Delitzsch 1960 Delitzsch 1960 Delitzsch 1982

2 1992 2 1992 3 2014 3 2014 4 2007

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Delitzsch 1967 Delitzsch 1972 Delitzsch 1962 Delitzsch 1972

2 1993 2 1993 3 1992 3 1993

2. OG Erdgas H 2. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H

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2 2007 2 1992 3 1992 3 1992

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Die Teilnehmer an der Fahrt zum Markkleeberger und Störmthaler See der AG Senioren Delitzsch und Umgebung treffen sich am Mittwoch, dem 3. Juni 2015, um 13:00 Uhr, Parkplatz Dübener/ Einmündung Jahnstraße. Wegen begrenzter Zahl der Plätze auf dem Schiff sind weitere Anmeldungen nicht möglich.

Jugendberatung Delitzsch Dipl.-Sozialpäd. M. Walther Mauergasse 19 (Ecke Holzstr.) 04509 Delitzsch, 034202 329340 [email protected] Sprechzeiten: Dienstag 12–18 Uhr Donnerstag 8–14 Uhr Montag und Mittwoch nur nach Vereinbarung Termine bitte vorher vereinbaren • Ausfüllen von Anträgen, Formularen; • Begleiten zu Behörden und Ämtern • Verfassen von Schreiben • Bewerbungstraining, Lehrstellensuche, Jobsuche • Probleme besprechen • Betreuung Stundenableistender

DRK-Kreisverband Delitzsch e. V. Eilenburger Straße 65, 04509 Delitzsch Tel. 034202 3094-0 Fax 034202 3094-28 [email protected] www.drk-delitzsch.de Sozialstation Delitzsch-Rackwitz, Ludwig-Jahn-Straße 4 • Ambulante Alten- und Krankenpflege • Wundversorgung mit eigener Verbandsschwester • Betreuung bei Ernährungssonden • Verhinderungspflege • Hauswirtschaftliche Hilfe • Pflegeberatungen für Angehörige Tel. 034202 3094-17, [email protected] 24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel. 0160 4711242 Beratungsstelle für pflegende Angehörige der Sozialstation Delitzsch-Rackwitz montags, Ludwig-Jahn-Straße 4 in Delitzsch, 14-15 Uhr donnerstags, Märchenweg 2 in Rackwitz, 14-15 Uhr Fahrdienst • Krankentransport (alle Kassen) • Behindertenfahrdienst • Patienten-Rückholdienst • Dialysefahrten • Transfer zu Kuren Anfragen & Buchungen, Mo.-Fr., 7-16 Uhr Tel. 034202 3094-20, [email protected] Menüservice - Essen auf Rädern Bestellungen & Änderungen, Mo.-Fr., 8-15 Uhr Tel. 034202 300401 Kleiderkammer Eilenburger Straße 65, Mo.-Do., 8-16 Uhr, Fr. 8-12 Uhr Kindertageseinrichtung Bummi Kosebruchweg 14, 04509 Delitzsch, Tel. 034202 58312 Integrationseinrichtung, Öffnungszeiten 6 - 18 Uhr Betreuung von Kindern von 0 bis 11 Jahren. Flüchtlingssozialarbeit Tel. 0151 55119792

Schulsozialarbeit Tel. 0160 4710103 Arthur-Becker-Oberschule, montags und mittwochs Oberschule Delitzsch-Nord, dienstags und donnerstags YOZ - offenes Jugendhaus Tel. 034202 63759 Sachsenstraße 6, Mo.-Sa. 14-21 Uhr, So. 14-18 Uhr Sportplatz Jugendrotkreuz Gruppenstunde, Eilenburger Straße 65, montags, 17-18 Uhr Wasserwacht Tel. 0170 5021131 Training freitags 18 Uhr, Freibad, Elberitzstraße 17b

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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

Zumba für Erwachsene in Delitzsch Zumba ist ein lateinamerikanisches Tanz- und Fitnessworkout. Es verbindet schnellere und langsamere Rhythmen und Bewegungsabläufe, welches die optimale Balance zwischen Ausdauertraining und körperformendem Muskelaufbau bietet, um bestmögliche Ergebnisse in Bezug auf Kalorienverbrennung zu erzielen. Ab September neue Kurse Zumba / Zumba Gold: Erwachsenensport, jeden Mittwoch, Schnupperstunde im Juni Tanz-Fitness für Erwachsene in Delitzsch Tanz-Fitness ist ein Workout, welches die Kondition bezüglich der Kraft-, Schnelligkeits- und Ausdauerfähigkeiten fördert und verbessert. Zugleich werden die Aufnahmefähigkeit und das Reaktionsvermögen geschult. Die einzigartige Kombination aus Tanz und BBPo bietet jedem Teilnehmer ein abwechslungsreiches Programm.

Jugendweiheprogramm des SKZ für 2015/2016 nun online Seit langem ist das Soziokulturelle Zentrum und Mehrgenerationenhaus in Delitzsch weithin bekannt für seine vielfältigen Angebote für alle Generationen. Ab sofort wird die Einrichtung auch für Jugendliche noch attraktiver als Anlaufpunkt werden. Im kommenden Mai wird das SKZ erstmals Jugendweihefeiern veranstalten. Anmeldungen dafür werden unter 034202 63764 oder per E-Mail an [email protected] noch bis Ende dieses Monats entgegen genommen. Doch nicht nur die Festveranstaltungen im Bürgerhaus stehen hoch im Kurs. An über 30 Veranstaltungen können die jungen Leute im Vorfeld ihrer Jugendweihefeier teilnehmen. Angefangen von Auslandsfahrten nach Paris, Prag oder Breslau/Auschwitz über Besuche der Bundes- und der Landeshauptstädte sowie der Kreisstadt Torgau bis hin zu Exkursionen ins BMW-Werk oder auf den Flughafen Schkeuditz sind verschiedenste Reisen ebenso im Programm wie zahlreiche interessante Veranstaltungen im Haus selbst sowie in Zusammenarbeit mit vielen Partnern in der Stadt Delitzsch. Das gesamte Programm einschließlich der Anmeldemodalitäten hat das SKZ nun auf der eigenen Internetseite www. soziokulturelles-zentrum.de veröffentlicht. Für einen kleinen Aufpreis können sich übrigens auch Jugendliche zu den Veranstaltungen/Reisen anmelden, die nicht an der Jugendweihefeier im Mai kommenden Jahres teilnehmen.

Ab September neuer Kurs Tanz-Fitness: Erwachsenensport, Mo. 19–20 Uhr, Schnupperstunde jederzeit möglich Anmeldungen zu allen Kursen sind jetzt schon möglich unter: 0170 4076604 (Di. + Do. ab 18 Uhr, Mi. ab 19 Uhr) oder E-Mail: [email protected]

 olkssolidarität Delitzsch – V Kreisverband Nordsachsen e. V.  ört man das Wort Volkssolidarität denkt man H in erster Linie an Senioren. Seit 2009 hat sich das geändert. Sie ist nun eine Begegnungsstätte für Jung und Alt. Nicht nur Kursangebote für Senioren begeistern die Massen, sondern auch Kursangebote für Kinder- und Jugendliche: Krabbelgruppen (ab 5 Monaten), Kinder- und Jugendtanz (3–25 Jahre), Sportkurse für Erwachsene, Kindersport (3–6 Jahre). Wir machen unser Kursangebot noch attraktiver! Ab September 2015 finden neue und abwechslungsreiche Kursangebote statt: Kindersport ab 7 Jahre in Delitzsch Studien belegen, dass die Fitness unserer Kinder und Jugendlichen rapide abnimmt. Um diesen Trend entgegenzuwirken, haben wir ein neues, abwechslungsreiches und bisher noch nicht dagewesenes Konzept entwickelt. Ab September neue Kurse Kinder- und Jugendsport: 7–9 Jahre | 10–12 Jahre | 13–17 Jahre – Schnupperstunde im Juni

Veranstaltungsangebot der AWO-Seniorenbegegnungsstätte Delitzsch-Ost für Juni 2015 Di. 2.6.2015 Mi. 3.6.2015 Do. 4.6.2015

Zeit der Kartenspieler Kaffeenachmittag Strickclub

14:00 Uhr 14:00 Uhr 14:00 Uhr

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

Di. 9.6.2015 Zeit der Kartenspieler 14:00 Uhr Mi. 10.6.2015 Sommerfest 14:00 Uhr Do. 11.6.2015 Rolliclub und Strickclub 14:00 Uhr ———————————————————————————— Di. 16.6.2015 Rommee & Co. 14:00 Uhr Mi. 17.6.2015 Geselligkeit in lustiger Runde 14:00 Uhr Do. 18.6.2015 Strickliesl & Co. 14:00 Uhr ———————————————————————————— Di. 23.6.2015 Zeit der Kartenspieler 14:00 Uhr Mi. 24.6.2015 Kaffeenachmittag 14:00 Uhr Do. 25.6.2015 Rolliclub und Strickclub 14:00 Uhr ———————————————————————————— Di. 30.6.2015 Zeit der Kartenspieler 14:00 Uhr „Rommee und Co“ – wer in geselliger Runde bei einem Tässchen Kaffee Karten spielen möchte, kann gern jeden Dienstag ab 14:00 Uhr bei uns vorbei schauen. Wir freuen uns über Ihren Besuch! Seniorenbegegnungsstätte der AWO Johannes-R.-Becher-Str. 20 04509 Delitzsch-Ost Tel.: 034202 38425

Sächsischer Landfrauenverband e. V. Theodor-Kunzemann-Str. 10 | 04720 Döbeln

Gutes Essen ist gesund Zu einem Vortrag unter dem Titel „Gutes Essen ist gesund“ mit Sabine Krause laden die Schenkenberger Landfrauen vom Sächsischen Landfrauenverband am Mittwoch, dem 27.05.2015, um 18.30 Uhr nach 04509 Schenkenberg, Rödgener Str. 4 ins Vereinshaus ein. Essen ist Grundlage für unser Leben, aber was ist in der Angebotsfülle gut für mich und meinen Körper? Welche Lebensmittel sind notwendig und essentiell, welche sollte man lieber in Maßen genießen? Diese und weitere Fragen beantwortet Sabine Krause, selbst Landfrau und Inhaberin eines Naturkostladens in Eilenburg. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 5 EUR, für Mitglieder des Landfrauenverbandes ist die Veranstaltung kostenlos. Die Veranstaltung ist Bestandteil des Bildungsprogramms des Sächsischen Landfrauenverbandes „Mit Bildung mehr erreichen“. Weitere Informationen finden Sie unter www.landfrauen-sachsen.de. Kontakt und Ansprechpartnerin für die Veranstaltung: Frau Werner, Ortsverein Schenkenberg, T. 034202 51456

Die Delitzscher Stadtmusikanten Termine 25.05. 11.00 Uhr 30./31.05. 11.00 Uhr 07.06. 11.00 Uhr 04.07. 11.00 Uhr 11.07. 15.00 Uhr 29.08. 15.00 Uhr 13.09. 11.00 Uhr 26.09. 19.00 Uhr 11.10. 11.00 Uhr 08.11. 11.30 Uhr 21.11. 15.00 Uhr

Laußig, Mühle Mühlentag Kyhna Spargelfest Biesen, Festzelt Feuerwehrfest Delitzsch, Schloß- Peter&Paul-Fest wache Zschortau, Festzelt Feuerwehrfest Döbernitz, Kartoffel- Hoffest hof Lienig Grebehna, Rosen- Herbstfest schule Müller Delitzsch, Oberer Oktoberfest Bahnhof Delitzsch, Festwiese Oktoberfest Tierpark Radefeld, Festhalle Kirmesfest Delitzsch, Kino Jubiläumskonzert

Evangelische Kirchengemeinde Delitzsch Gottesdienste und Veranstaltungen vom 23.5. bis 5.6.2015 Sonntag, d. 24.5.2015 - Pfingstsonntag 10.00 Uhr Tauferinnerungsgottesdienst – Stadtkirche Montag, d. 25.5.2015 - Pfingstmontag 10.00 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl – Stadtkirche Mittwoch, d. 27.5.2015 16.00 Uhr Kinderchor – Gemeindehaus 16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus 17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus 19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus Donnerstag, d. 28.5.2015 16.00 Uhr Kinderkirche – Gemeindehaus 17.00 Uhr Konfirmanden-Abschluss-Party - Schkeuditz 17.15 Uhr Teenykreis – Gemeindehaus 18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus Freitag, d. 29.5.2015 9.30 Uhr Gottesdienst – Pflegeheim St. Georg-Hospital Sonntag, d. 31.5.2015 10.00 Uhr Jubelkonfirmation mit Heiligem Abendmahl – Stadtkirche Montag, d. 1.6.2015 9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus 17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus 19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus Dienstag, d. 2.6.2015 14.00 Uhr Seniorenkreis – Gemeindehaus Mittwoch, d. 3.6.2015 16.00 Uhr Kinderchor – Gemeindehaus 16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus 17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus 19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus Donnerstag, d. 4.6.2015 16.00 Uhr Kinderkirche – Gemeindehaus 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7. Klasse – Gemeindehaus 17.15 Uhr Teenykreis – Gemeindehaus 18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus Freitag, d. 5.6.2015 9.30 Uhr Gottesdienst – Pflegeheim St. Georg-Hospital 14.00 Uhr Treffen der Rollis der Diakonie – Gemeindehaus Familienfreizeit: 4.–6.9.2015 nach Schönburg/Saale Anmeldung im Gemeindebüro Anschriften: Pfarrer St. Pecusa Schloßstr. 6, Tel. 989637 Kantor J. Topfstedt Tel. 0176 21815299 Gemeindebüro Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr Dienstag 14 bis 18 Uhr E-Mail: [email protected] Internet: www.delitzsch-online.de/ev.kirche Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2280006670, BLZ 86055592, IBAN: DE31 8605 5592 2280 0066 70; BIC: WELADE8LXXX

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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

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in folgenden Amts- und Mitteilungsblatt der nächstmöglichen Ausgabe:

Gottesdienste und Veranstaltungen vom 24.5. bis 3.6.2015 Sonntag, d. 24.5.2015 10.00 Uhr Pfingstgottesdienst – Übertragung aus Sambia

Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem Wort/ Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen. Kürzungen behält sich der Verlag vor. KEIN Größenmuster, gilt nur für private Kleinanzeigen. Bitte NICHT für Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße ect.) oder geschäftliche Anzeigen verwenden.

Mittwoch, d. 27.5.2015 20.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, d. 31.5.2015 9.30 Uhr Gottesdienst 9.30 Uhr Sonntagsschule Montag, d. 1.6.2015 18.45 Uhr Religionsunterricht 19.30 Uhr Chorprobe Mittwoch, d. 3.6.2015 20.00 Uhr Gottesdienst

Inh. Oliver Kaupp

Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR

Inh. Oliver Kaupp Breitenbachstraße 18 72178 Lützenhardt Nördlicher Schwarzwald Telefon 0 74 43 / 96 62-0 Fax 0 74 43 / 96 62 60

Inne halten – Abstand gewinnen – würzig klare Schwarzwaldluft schnuppern … „Schwarzwaldversucherle“ Immer sonntags bis donnerstags oder freitags tägl. kalt-warmes Frühstücksbüfett, Menüwahl aus 3 Gerichten mit Salatbüfett

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Weitere Angebote finden Sie auf unserer Homepage www.hotel-breitenbacher-hof.de oder fordern Sie unseren ausführlichen Hausprospekt an.

Wir freuen uns auf Sie!!

Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR Chiffre gewünscht, Achtung: Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50 EUR. Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken:

Name , Vorname Straße und Hausnummer PLZ / Ort Telefonnummer (für evt. Rückfragen – keine Weitergabe an Dritte)

✗ Ort/Datum

1. Unterschrift für Auftragserteilung

SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID: DE7403200000394688 Ich/Wir ermächtige/n die Verlag + Druck LINUS WTTICH KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigen Auftrag resultierenden Gesamtbetrages von meinen/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Bargeld liegt bei

Bankeinzug

Kreditinstitut

Bankleitzahl

Kontonummer

IBAN

✗ Ort/Datum

2. Unterschrift für SEPA-Mandat

Coupon bitte per Post, Telefax oder E-Mail zurücksenden an: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster) Telefax: 0 35 35/4 89 -165 oder [email protected] Telefon für Rückfragen: 0 35 35/4 89 -156 Für eine private Kleinanzeige wird keine separate Rechnung erstellt!

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg

03421 758-0 034202 988-0 03435 984-0 03423 7097-0

Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg

03421 758-1371 034202 988-1336 03435 984-1380 03423 7097-1355

Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen

03421 758-1001 03421 758-1015 03421 758-1013 034202 988-1051 03421 758-1090 03421 758-1096 03421 758-1102 03421 758-1202 03421 758-1502 03421 758-7002 03421 7739-300

Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt

03421 758-2002 03421 758-2140 03421 758-2150 03421 758-2160 03421 758-2130 03423 7097-4001 03423 7097-4102 03423 7097-3401 03423 7097-3450 03423 7097-3102 03423 7097-32 02 03423 7097-3301

Dezernat - Ordnung Dezernentin 034202 988-5001 Straßenverkehrsamt 034202 988-5101 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt 034202 988-5201 Ordnungsamt 034202 988-5301 Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 034202 988-5401 SG Rettungsdienst 034202 65-212 Gesundheitsamt 03421 758-6302 Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt

03421 758-6002 03421 758-6101 03421 758-6202

Pressestelle

Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.

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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

Der Landrat Der Landrat des Landkreises Nordsachsen

1. Nationale Sonderausstellung „Luther und die Fürsten“

Landrat Czupalla trifft Vertreter der Kreishandwerkerschaft und der Handwerkskammer zu Leipzig

Mit einem Festakt am 12. Mai, an dem auch die Ministerpräsidenten von Sachsen Stanislaw Tillich und von Thüringen Bodo Ramelow teilnahmen, sowie einem großen Bürgerfest auf Schloss Hartenfels am 14. Mai wurde die 1. Nationale Sonderausstellung „Luther und die Fürsten“ in Torgau eröffnet. Für die Ehrengäste standen dabei Schülerscouts aus der 9. Klasse des Torgauer Johann-Walter-Gymnasiums als Ausstellungsbegleiter zur Seite. Auf dem Foto nehmen Landrat Michael Czupalla, Torgaus Oberbürgermeisterin Andrea Staude (auf dem Foto 4. und 5. von rechts) dieses Angebot ebenso gerne an, wie diverse andere Eröffnungsgäste der ersten Führungen.

Auf dem Foto v. l. n. r.: Uta Schladitz (Amtsleiterin Landratsamt Nordsachsen), Oliver Klaus (Abt. Leiter Handwerkskammer), Andreas Reich, Landrat Michael Czupalla, Martina Osthoff (Geschäftsführerin Kreishandwerkerschaft), Matthias Vogt, Roman Treiber. Zu einem Gedankenaustausch empfing Landrat Michael Czupalla Vertreter der Kreishandwerkerschaft sowie der Handwerkskammer zu Leipzig im Landratsamt Torgau. Bei dieser in regelmäßigen Abständen seit vielen Jahren stattfindenden Gesprächsrunde informiert sich der Landrat über die aktuelle wirtschaftliche Lage der nordsächsischen Handwerker.

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

Landrat Czupalla eröffnet Ausstellung von Mügelner Künstlerin Ursula Nollau

Die 4. nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses findet am Mittwoch, dem 3. Juni 2015, 18.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels, Flügel D, 2. Obergeschoss, Kleiner Mehrzwecksaal, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, statt. Die Tagesordnung beinhaltet Vorlagen, welche zur Beschlussfassung für den Kreistag vorberaten werden. ________________________________________________________ Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus

Existenzgründerberatungen In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Auf einer Vernissage eröffnete Landrat Michael Czupalla im 1. Stock des Flügels C des Landratsamtes Torgau im Schloss Hartenfels eine Ausstellung mit Werken der Mügelner Künstlerin Ursula Nollau. Die in Zusammenarbeit mit dem Johann-Kentmann-Verein realisierte Exposition trägt den Titel „Aufbruch“, beinhaltet Ölbilder sowie Spiegel-Installationen. Die freischaffende Künstlerin Ursula Nollau stammt aus Ulm und studierte an der Pädagogischen Hochschule in Esslingen das „Bildhafte Gestalten von Werken“. Im Jahr 2011 eröffnete sie in Mügeln die „Galerie Hof Poppitz“. Die aktuelle Ausstellung in Torgau ist bis zum 18. September 2015 zu betrachten. ________________________________________________________

Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt:

Mitteilungen Büro Kreistag

In Oschatz Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64 Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 03421 7581053 oder [email protected].

Mitteilung des Büros des Kreistages In der 4. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11. Mai 2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Betreff Beschluss-Nr. -> Geschäftsbericht des Jugendamtes für das Jahr 2014 009/15 JHA -> Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauf trages nach § 8 a sowie 72 a SGB VIII zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Diensten und Einrichtungen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen 010/15 JHA Die hier genannten Beschlüsse können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden. ________________________________________________________ Die 4. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses findet am Mittwoch, dem 27. Mai 2015, 18.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels, Flügel D, 2. Obergeschoss, Kleiner Mehrzwecksaal, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, statt. Tagesordnung 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses und Bestätigung der Niederschrift vom 18.03.2015 2 Controllingbericht Sozialamt 2014 3 Informationen und Anfragen Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an.

In Delitzsch Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2 donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Tilo Köhler-Cronenberg, Telefon 034202 988-1058 oder [email protected].

In Torgau Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau (kein fester Beratungstag) Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected]. ________________________________________________________ Dezernat Hauptverwaltung

Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-278/2015/TO (Grundbuch von Wildenhain, Blatt 92) Eigentümer Gemarkung Flur Flurstücke ________________________________________________________ Friedrich Hermann Zocher Wildenhain 6 535/39 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim

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Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.

Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-276/2015/TO (Grundbuch von Wildenhain, Blatt 257)

Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i. V. m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Gemeinde Cavertitz vom 10. März 2015 hervor. Demnach sind mehrere Baumaßnahmen im Bereich des Elberadweges vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: • Veräußerung an Dritte • Auseinandersetzung der Gemeinschaft • Veräußerung eines Miteigentumsanteiles • Grundstückstausch • Abschluss von Pachtverträgen • Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.

Miteigentümer Gemarkung Flur Flurstücke ________________________________________________________ Johann Karl Hermann Kießling ges. 24.02.1906 Wildenhain 5 74 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.

________________________________________________________ Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-252/2014/TO Torgau, 5. Mai 2015

Bestallungsurkunde

Bestallungsurkunde

Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Gemeinde Liebschützberg, Borna Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Karl-Heinz Börtitz, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die unbekannten Erben nach Robert Emil Bergmann, ges. 29.09.1906 bezüglich des im Grundbuch von Borna Blatt 403 verzeichneten Grundstückes Flurstück 511 der Gemarkung Borna.

Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Gemeinde Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna, Friedensstraße 4, 04758 Cavertitz, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Gabriele Hoffmann, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für - Nicht ermittelte Eigentümer bezüglich des im Grundbuch von Schirmenitz Blatt 187 verzeichneten Grundstückes Flurstücke 539 und 606/1 der Gemarkung Schirmenitz.

Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i. V. m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, vom 18. Juli 2014 hervor. Demnach ist eine Straßenbaumaßnahme an der S 28 und der Abschluss eines Pachtvertrages vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: • Veräußerung an Dritte • Auseinandersetzung der Gemeinschaft

________________________________________________________ Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-277/2015/TO Torgau, 7. Mai 2015

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

• • • •

Veräußerung eines Miteigentumsanteiles. Grundstückstausch Abschluss von Pachtverträgen Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a

Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.

Neue Bodenrichtwerte Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Nordsachsen hat in seiner Sitzung am 21. April 2015 neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 ermittelt und beschlossen. Die Bodenrichtwerte können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Vermessungsamt des Landratsamtes Nordsachsen, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg zu den allgemeinen Öffnungszeiten: Dienstag: 8.30 - 12.00 und 13.00 - 19.00 Uhr Donnerstag: 8.30 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr eingesehen werden. Im Internet, auf der Seite http://cardomap.landkreis-nordsachsen.de des Geoportals des Landkreises Nordsachsen sind die Bodenrichtwerte auch eingestellt und ersichtlich. Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Schunk Vorsitzender des Gutachterausschusses

Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen ________________________________________________________ Dezernat Bau und Umwelt

Auslobung des Sächsischen Landeswettbewerbs „Ländliches Bauen“ 2015 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt, hat den Sächsischen Landeswettbewerb für „Ländliches Bauen“ gestartet. Bauherren und Planer sind aufgefordert, mit ihren Projekten aus dem ländlichen Raum teilzunehmen. „Ländliche Baukultur trägt erheblich zur Lebensqualität in unseren sächsischen Dörfern und Kleinstädten bei“, so der Minister. „Gerade weil wir im ländlichen Raum mit seiner demografischen und strukturellen Entwicklung vor großen Herausforderungen stehen, kann uns die Qualität ländlichen Bauens nicht gleichgültig sein. Darum wollen wir gute Lösungen zur Belebung und Ergänzung historischer Gebäude sowie zur Gestaltung dörflicher Freianlagen in das Blickfeld der Öffentlichkeit rücken und deren Initiatoren auszeichnen“. Im Mittelpunkt des Wettbewerbs stehen der Erhalt ländlicher Bausubstanz und die Ergänzung mit Neubauten von hoher Qualität. Gesucht werden vorbildliche Umnutzungs- und Sanierungsprojekte sowie Neubauten ländlicher Gebäude und Freianlagen mit Bezug zur regionalen Bauweise und Siedlungsstruktur. Am Landeswettbewerb können Bauherren, Architekten und Planer teilnehmen. Neu ist die Teilnahmemöglichkeit für Gemeinden in allen Preiskategorien. Mehr als bisher sollen generationengerechte und barrierefreie öffentliche Einrichtungen und Freianlagen vorgestellt werden. Die Teilnahmeunterlagen können beim Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. eingereicht werden. Für die Preise in den Kategorien Umnutzung, Sanierung, Neu- und Ergänzungsbauten sowie Gestaltung von Freianlagen und baulichen Anlagen stehen insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung. Die Preisträger werden bei einer Veranstaltung im November ausgezeichnet. Alle prämierten Objekte werden in einer Broschüre und im Internet veröffentlicht. Nähere Informationen unter: www.laendlicher-raum.sachsen.de/LaendlichesBauen www.saechsischer-heimatschutz.de Bewerbungsschluss ist der 18. Juni 2015 Fiedler Dezernent

zum Vollzug des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Az.: 413/Gae/106.11-1.6.2/DZ-0626-4 Die Firma Sabowind GmbH, Frauensteiner Straße 118, 09599 Freiberg, erhielt mit dem Bescheid vom 29. April 2015, zugestellt am 30. April 2015, die Genehmigung gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) geändert worden ist, zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA 23 und WEA 24) vom Typ Enercon E-70 E4 mit einer Nabenhöhe von 64 m, einem Rotordurchmesser von 71 m und einer installierten Leistung von jeweils 2.300 kW einschließlich Kranstellplatz und Zuwegung am Standort Krostitz (WEA 23), Gemarkung Kletzen, Flur 2, Flurstück 4/4 sowie in Rackwitz (WEA 24), Gemarkung Kreuma, Flur 1, Flurstück 89. Bei den Windenergieanlagen handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973). Gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) geändert worden ist, wird auf Antrag der Sabowind GmbH vom 14. November 2014 Folgendes bekannt gemacht: Im Genehmigungsbescheid vom 29. April 2015 wurde folgender Tenor verfügt: 1. Der Firma Sabowind GmbH wird auf Antrag vom 27.06.2014, unbeschadet der Rechte Dritter, gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

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zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA 23 und WEA 24) einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen im Windpark Rackwitz unter dem in Punkt II. näher bezeichneten Umfang und nach Maßgabe der unter Ziffer III. und IV. genannten Nebenbestimmungen und Hinweise erteilt. 2. Bestandteil der Genehmigung sind die in der Anlage 1 aufgeführten gesiegelten Antragsunterlagen, aus denen sich Standort, Technologie und Umfang des mit diesem Bescheid genehmigten Anlagenbetriebes ergeben. 3. Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, hier die Baugenehmigungen nach § 72 Sächsische Bauordnung (SächsBO), mit ein. Weiterhin wird der Antrag auf Abweichung von § 6 Abs. 2 Satz 2 SächsBO für die WEA 24 genehmigt. 4. Auf Antrag der Sabowind GmbH vom 05.01.2015 wird die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für diesen Bescheid angeordnet. 5. Die Genehmigung für das Gesamtvorhaben oder für darin eingeschlossene Einzelmaßnahmen (gemäß Abschnitt II.) erlischt, wenn mit der Errichtung der Anlage nicht innerhalb von drei Jahren nach Unanfechtbarkeit der Genehmigung begonnen wird. Die Genehmigung erlischt ferner, wenn die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben wird (§ 18 Abs. 1 BImSchG). 6. Die Kosten des Verfahrens entsprechend Kostenentscheidung (VI.) trägt die Antragstellerin. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder in den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau Fischerstraße 26, 04860 Torgau Richard-Wagner-Straße 7a , 04509 Delitzsch Dr.-Belian-Straße 4 und 5, 04838 Eilenburg Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz zu erheben. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse [email protected] erhoben werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Ein elektronisch erhobener Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. Der Genehmigungsbescheid wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt. Der Genehmigungsbescheid sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 26. Mai 2015 bis zum 9. Juni 2015 für jedermann zur Einsicht bei folgenden Stellen während der Dienststunde aus und können dort eingesehen werden: Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Dr.-Belian-Straße 4, Zimmer 392 in 04838 Eilenburg Der Genehmigungsbescheid wird zeitgleich auf der Internetseite des Landratsamtes Nordsachsen unter www.landratsamt-nordsachsen.de veröffentlicht. Nach Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten als bekannt gegeben.

Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, in Verbindung mit Nummer 1.6.2 der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben, Anlage 1 UVPG ergab, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann und daher eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Dieses Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Torgau, den 06.05.2015 Landratsamt Nordsachsen

Czupalla Landrat ________________________________________________________ Dezernat Ordnung

Demenzsprechstunde An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten. Die Beratungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Delitzsch: Eilenburg: Kontakt:

Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07 Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4, Frau Martina Koch Tel.: 0176 95316645/034202 56657 0341 71070724 (Büro Leipzig) E-Mail: [email protected]

Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. (Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333). ________________________________________________________ Dezernat Soziales

- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: • zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

• zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen • zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys sowie Kleinkindern • zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe • zu verschiedensten Fragen der Elternschaft • zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung Ihre Ansprechpartner: • Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz: Kathrin Grasse Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] • Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz: Tanja Schön Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst

BAföG für Schuljahr 2015/2016 Jetzt BAföG-Antrag stellen! Wie zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres wird es auch in diesem Jahr wieder eng in den Büros der Ämter für Ausbildungsförderung. In den Sommermonaten kommt es regelmäßig zu enormen Antragsstaus, dessen Abarbeitung oft bis in die Wintermonate dauert. Wir raten daher, die Anträge frühestmöglich abzugeben, um bei Vorlage vollständiger Unterlagen eine möglichst nahtlose Bewilligung gewährleisten zu können. Jeder sollte sich bewusst sein, dass die Bearbeitungszeit im BAföG aufgrund des hohen Antragsvolumens in der Hauptantragszeit mindestens 2 - 3 Monate beträgt. Anträge werden in den Bürgerbüros des Landratsamtes in Torgau, Oschatz, Delitzsch und Eilenburg ausgegeben und entgegengenommen, stehen aber auch unter www.bafoeg.de zur Verfügung. Ihr Amt für Ausbildungsförderung

Gemeinde Doberschütz Ortschaftsrat Battaune Einladung zur 4. Sitzung des Ortschaftsrates Battaune am Donnerstag, d. 28.05.2015, um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Feuerwehr Battaune, Dorfplatz 9 in 04838 Doberschütz OT Battaune Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit 2. Bestätigung der Niederschrift vom 02.03.2015 3. Fragen von Einwohnern 4. Information zum Stand Umbau Kita und Gemeindewohnung 5. Information über geplante Standorte der Pumpstationen für Abwasser 6. Information zur durchgeführten Gewässerschau 7. Sonstiges/Informationen gez. Dörner Ortsvorsteher

Ortschaftsrat Mörtitz Einladung zur 2. öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Mörtitz am Freitag, dem 29.05.2015, um 19.30 Uhr im Saal der Gaststätte Barth, Franz-Schubert-Straße 4 in 04838 Doberschütz OT Mörtitz Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit 2. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung 3. Fragen von Einwohnern 4. Sonstiges/Informationen gez. M. Spott Ortsvorsteher

Haushaltsatzung der Gemeinde Doberschütz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 26.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 4.556.292 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 4.851.943 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -295.651 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) -295.651 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 EUR - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf -295.651 EUR - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 0 EUR - Gesamtergebnis auf -295.651 EUR im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.497.721 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.664.177 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeiträge der Einzahlungen oder Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -166.456 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 507.526 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 423.092 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 84.434 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -82.022 EUR

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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 116.000 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -116.000 EUR - Saldo aus Finanzierungsmittelübersicht oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf -198.022 EUR festgesetzt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Doberschütz liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 26.05.2015 bis 03.06.2015 zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17 in Doberschütz zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.

§2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.

§3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 69.000 EUR festgesetzt.

Märtz Bürgermeister Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 9.00 - 11.00 Uhr

§4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite der zur rechtmäßigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 293 vom Hundert für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 398 vom Hundert Gewerbesteuer auf 383 vom Hundert festgesetzt. Doberschütz, den 26.03.2015

…………………………………… (Unterschrift Bürgermeister)

Ortschaft Sprotta Einladung Die 6. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sprotta findet am Donnerstag, dem 04.06.2015, um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Siedlerclub“, Straße der Freiheit 24, 04838 Doberschütz/OT Sprotta-Siedlung statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung vom 21.04.2015 3. Fragen von Einwohnern 4. Auswertung der Ortsbegehung Sprotta-Siedlung 5. Sonstiges Storek Ortsvorsteher

Wahlbekanntmachung 1. 2.

Am Sonntag, 07. Juni 2015, findet die Wahl zum Landrat statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgang ist der 28.Juni 2015. Die Gemeinde Doberschütz ist in folgende 8 Wahlbezirke eingeteilt.

Wahlbezirk Nr.

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

001

OT Battaune

Vereinszimmer im FFw-Gebäude, Dorfplatz 9 in Battaune

002

OT Doberschütz

Grundschule, Breite Str. 8 in Doberschütz

003

OT Mörtitz und OT Rote Jahne

Saal der Gaststätte Barth, Franz-Schubert-Str. 4 in Mörtitz

004

OT Paschwitz und OT Bunitz

Begegnungsstätte, Alte Dorfstraße 3 in Paschwitz

005

OT Mölbitz

Wahlraum, Försterteich 17 in Mölbitz

006

OT Sprotta

Kindertagestätte Sprotta, Lindenallee 3

007

OT Sprotta-Siedlung

Kindertagesstätte Sprotta-Siedlung, Straße der Freiheit 23

008

OT Wöllnau und OT Winkelmühle

Saal der Gaststätte „Heidekrug“, Dorfstraße 71 in Wöllnau

X

X

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch



In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 04.05.2015 bis 17.05.2015 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 17.00 Uhr im Versammlungsraum 23 der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz zusammen. 3. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel von hellgelber Farbe (gilt auch für einen etwaigen 2. Wahlgang). Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. 5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet. 6. Jeder Wahlberechtigte kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlberechtigung wird wegen eines etwaigen 2. Wahlgangs nicht abgegeben. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlkreises in seiner Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Ausschreibung der Gemeinde Doberschütz zum Verkauf eines Grundstückes I. Ausschreibungsobjekt: unbebautes Grundstück Battauner Hauptstraße 6 im Ortsteil Battaune; Gemarkung Battaune; Flur 1; Flst. 338; Größe: 573 m2 II. Gesamt-Nutzfläche : Gesamtnutzungsfläche: ca. 573 m2 III. Bemerkungen: Das Grundstück ist dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Es wurde im Flächennutzungsplan der Gemeinde Doberschütz als „Gemischte Baufläche“ dargestellt und kann unter Beachtung der Sächsischen Bauordnung wieder mit einem Wohnhaus bebaut werden. Das Grundstück liegt am Ortsausgang von Battaune in Richtung Wöllnau. Battaune hat ca. 300 Einwohner. Wichtige Entfernungen: - zur Bundesstraße B 87 (Leipzig - Torgau) 5 km - nach Eilenburg 14 km - nach Torgau 21 km - nach Leipzig (Stadtmitte) 39 km - zur Autobahn A 14 (in Taucha) 29 km IV. Kaufpreis: Mindestgebot: 14.898,- Euro Alle mit der Veräußerung verbundenen Kosten trägt der Erwerber. V. von der Gemeinde geforderte Investitionsverpflichtungen: keine VI. Angebotsabgabe: bis 16.06.15, 13:00 Uhr in verschlossenem Umschlag, dieser ist zu adressieren an: Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz und zu kennzeichnen mit „Gebot unbebautes Grundstück, Battaune“ VII. Ansprechpartner: Herr Märtz oder Frau Brandt Telefon: 034244 54011 bzw. 54013 VIII. Prüfbehörde: Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Schlossstraße 27 04860 Torgau Anlage: Übersichts- und Lageplan

Doberschütz, den 13.05.2015

Märtz Bürgermeister

Übersichtsplan (Gebäudebestand ist zwischenzeitlich zurückgebaut, es besteht Baufreiheit)

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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

Gemäß § 17 Abs.1 Satz 5 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 03.07.2015 als bekannt gegeben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03423 70046 zur Verfügung.

Lageplan ________________________________________________________ Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Rainer Esch Leipziger Str. 28 04838 Eilenburg

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung gem. § 17 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) in der Gemeinde: Eilenburg Gemarkung: Eilenburg Flur: 39 wurden an den Flurstücken 27, 43/3, 43/4, 45/10, 46/1, 46/4, 46/11, 48/2, 49/2, 50/4, 51/2, 51/4, 52/2, 53, 54, 55, 56/1, 56/2, 57, 58, 59, 70, 71, 72, 75, 76, 79, 80, 82, 83, 87, 90, 91/1, 91/2, 91/5, 105/1, 144, 145 in der Gemeinde: Doberschütz Gemarkung: Mörtitz Flur: 3 wurden an den Flurstücken 15/1, 25, 26/21, 36/1, 38/1, 38/2, 44/1, 44/2, 44/3, 45/1, 49/2, 50/1, 50/2, 50/3, 51/3, 51/4, 52/1, 52/2, 52/3, 53/1, 53/2, 53/3, 56, 57, 58/1, 61/1, 62/1, 64/1, 64/5, 64/7, 113, 162/58, 171/58, 203/64, 204/64, 206/64, 253/33, 254/36, 257/36, 286/44, 306/15, 337/15, 342/15, 360/64 sowie in der Gemeinde: Doberschütz Gemarkung: Mörtitz Flur: 4 wurden an den Flurstücken 53/2, 59, 60/23, 60/24, 60/50, 60/51, 60/62, 60/63, 60/65, 60/66, 60/68, 60/69, 60/80, 89/58, 93/54, 100/53, 101/50, 104/50, 105/50, 108/49, 120/54, 123/54 Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes. (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. Nr. 7 S. 271). Die Ergebnisse liegen ab dem 26.05.2015 bis zum 26.06.2015 in meinen Geschäftsräumen Leipziger Straße 28 in 04838 Eilenburg zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereit: Montag: und Dienstag und Mittwoch: und Donnerstag: und Freitag:

9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 14.30 Uhr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 15.30 Uhr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 15.00 Uhr 9.00 Uhr - 11.30 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die offen gelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen. Eilenburg, den 06.05.2015 R. Esch Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ________________________________________________________ An die Sportvereine und Freizeitmannschaften

SV Battuna Beach ‘99 e. V. veranstaltet wie jedes Jahr ein Fußball- und Volleyballturnier zum Gemeindesportfest 2015 Sehr geehrte Sportfreunde, hiermit laden wir euch zu o. g. Turnieren nach Battaune ein. Die Turniere werden anlässlich des Gemeindesportfestes 2015 von unserem Sportverein durchgeführt. Nachfolgende Punkte erläutern die Turniere. espielt wird um den Battuna Gemeindepokal. G Fußball: Gespielt wird im Herrenbereich! Volleyball: Freizeitmannschaften Herrenfußball für Freizeitmannschaften Tag: 25.07.2015 Ort: Sportplatz in Battaune Zeit: 1 2.30 Uhr Spielweise: K leinfeldturnier Startgebühr: 15,- Euro Getränke sind enthalten Volleyball für Freizeitmannschaften Tag: 25.07.2015 Ort: Sportplatz in Battaune Zeit: 1 0.00 Uhr Spielweise: l t. allg. Regeln Startgebühr: 15,- Euro Getränke sind enthalten Zahlung vor Ort. ir bitten euch ca. 30 Minuten vor Turnierbeginn zu erscheinen. W Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eure Zusage bis spätestens 03.07.2015, da das Turnier eine Beteiligungsbegrenzung hat. Wir wollen für jede Mannschaft, wie in jedem Jahr, einen Pokal übergeben, also brauchen wir eine verbindliche Zusage. Bei Fragen und Anmeldungen, kann täglich ab 18.00 Uhr angerufen werden. Telefon: Herr Kern, 034244 51343 Je nach Teilnahme sind Änderungen vorbehalten. Mit sportlichem Gruß i. A. D. Kern SV Battuna Beach ‘99 e. V.

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

Gemeinde Jesewitz Öffentliche Bekanntmachung des zugelassenen Wahlvorschlags für die Bürgermeisterwahl am 07. Juni 2015 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2015 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Jesewitz am 07. Juni 2015 zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird. Lfd. Name der Partei oder KurzbeFamiliennamen, Vornamen Nr. Wählervereinigung zeichnung der Bewerber/innen

Geburtsjahr

Beruf oder Stand

Anschrift (Hauptwohnung)

1

1956

selbstständig/ Bürgermeister

04838 Jesewitz OT Liemehna Zschettgauer Straße 1

Wählervereinigung Liemehna

-

Tauchnitz, Ralf

Da für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Jesewitz nur ein zugelassener Wahlvorschlag vorliegt, möchten wir darauf hinweisen, dass, gemäß § 21 (3) KomWO, zu dieser Wahl außerdem jede wählbare Person gewählt werden kann. Eilenburg, 15.05.2015 Verwaltungsverband Eilenburg-West im Namen der Gemeinde Jesewitz

____________________________________________________________________________________________________________________ Landkreis Nordsachsen

Wahlbekanntmachung 1. 2.

Am Sonntag, dem 07.06.2015 finden gleichzeitig die Wahl zum Bürgermeister in der Gemeinde Jesewitz und die Wahl zum Landrat im Landkreis Nordsachsen statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 28.06.2015. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde Jesewitz ist in folgende fünf Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk: Ortsteile Jesewitz, Bahnhof, Bötzen, Gordemitz und Weltewitz Wahlraum:  Kindergarten/Hort, Schulstraße 12, OT Jesewitz (barrierefrei)



Wahlbezirk: Ortsteil Wölpern Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Zum Dorfplatz 19 OT Wölpern (barrierefrei)



Wahlbezirk: Ortsteile Gotha, Gostemitz, Groitzsch und Kossen Wahlraum: Raum Agrargenossenschaft, Groitzscher Str. 1, OT Gotha



Wahlbezirk: Ortsteile Pehritzsch und Wöllmen Wahlraum:  Rentnerclub, Hauptstraße 2a, OT Pehritzsch



Wahlbezirk:  Ortsteile Liemehna, Gallen und Ochelmitz Wahlraum: Gemeindezentrum, Am Anger 9a, OT Liemehna



3.

4.



5.



In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17.05.2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe um 17:30 Uhr im Bürgerhaus, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz, zusammen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters sind von hellgrüner Farbe. Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von gelber Farbe. Die Stimmzettel für den etwaigen 2. Wahlgang des Bürgermeisters sind von hellgrüner Farbe. Die Stimmzettel für den etwaigen 2. Wahlgang des Landrats sind von gelber Farbe. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl enthält den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift des Bewerbers des zugelassenen Wahlvorschlages sowie eine freie Zeile. Der Stimmzettel für die Landratswahl enthält den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift des Bewerbers des zugelassenen Wahlvorschlages in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme für die Bürgermeisterwahl in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise oder eine andere wählbare Person (zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen § 49 SächsGemO) durch eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet. Der Wähler gibt seine Stimme für die Landratswahl in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.

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6.

7. 8.



9.



10.

Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde Jesewitz oder durch Briefwahl wählen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl, einen amtlichen gelben Stimmzettel zur Landratswahl, einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bzw. am Tag des etwaigen 2. Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/ Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Eilenburg, 13.05.2015 Verwaltungsverband Eilenburg-West im Namen der Gemeinde Jesewitz

Einladung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet am Donnerstag, dem 04.06.2015, 19:30 Uhr im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 07.05.2015

3. Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Vergabe von Bauleistungen für die Hochwasserschadensbeseitigung J 02 Spielplatz Kossen 5. Beschluss - Stellungnahme Bebauungsplan Nr. 8 b/A „Anpassung des Bebauungsplanes 8b im Bereich des ehemaligen Flurstückes 583/16 der Gemarkung Taucha gelegen an der Sommerfelder Straße“ der Stadt Taucha 6. Beschluss - Stellungnahme Bebauungsplan 1c/A „Erweiterung Fa. Multipolster“ der Stadt Taucha 7. Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im OT Pehritzsch Antragsteller: Frau Diana Wernicke, OT Pehritzsch 8. Beschluss - Antrag auf Befreiung von Festsetzung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schilfteich“ OT Gotha - Neubau eines Einfamilienhauses im OT Gotha Antragsteller: Frau Janine Dietrich, Leipzig 9. Beschluss - Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen im OT Gotha Antragsteller: Frau Janine Dietrich, Leipzig 10. Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Tauchnitz Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung einer öffentlichen Straße 1. Straßenbeschreibung Bezeichnung der Straße vor der Einziehung: Tauchaer Weg Nr. 12 (im Straßenbestandsverzeichnis) Bezeichnung der Straße nach der Einziehung: Keine - war ein Feldweg, welcher nicht mehr vorhanden ist Beschreibung des Anfangspunktes: Einmündung in die Ortsstraße „Tauchaer Weg“ Beschreibung des Endpunktes: Einmündung in den Mühlweg 2. Verfügung: Die unter 1. bezeichnete Straße soll gemäß § 8 Abs. 1 SächsStrG eingezogen werden. 3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Jesewitz 4. Gründe: Diese betreffende Straße wurde mit Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Jesewitz vom 05.10.1995 als öffentliche Ortsstraße aufgenommen. Für den öffentlichen Verkehr wird diese Straße nicht mehr genutzt und hat keine Verkehrsbedeutung. Erhaltungsmaßnahmen werden ebenfalls nicht mehr durchgeführt. Für die bewohnten Grundstücke werden andere Straßen bzw. Wege genutzt. Diese Straße existiert in der Örtlichkeit nicht mehr. 5. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg, einzulegen. Es wird gebeten den Widerspruch zu begründen. Tauchnitz Bürgermeister Lageplan Einziehung Nr. 12 siehe Seite 29

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

6. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg, einzulegen. Es wird gebeten den Widerspruch zu begründen. Tauchnitz Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer öffentlichen Straße 1. Straßenbeschreibung Bezeichnung des Weges vor der Widmung: „Tauchaer Weg“ Bezeichnung des Weges nach der Widmung: „Tauchaer Weg“ Beschreibung des Anfangspunktes: Letzte Bebauung am Grundstück Nr. 12 Beschreibung des Endpunktes: Einmündung auf den Mühlweg

Einladung Seniorengeburtstagsfeier Gemeinde Jesewitz

2. Verfügung: Die unter 1. bezeichnete Straße wird zur öffentlichen Ortststraße gemäß § 6 Abs. 1 SächsStrG gewidmet. Widmungsbeschränkungen ergehen nicht.

Hiermit laden wir alle Senioren von Jesewitz, die in der Zeit vom 1. Januar bis 30. April 2015 Geburtstag hatten, zur Seniorengeburtstagsfeier ein.

3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Jesewitz 4. Wirksam werden: Mit öffentlicher Bekanntmachung. 5. Gründe: Die tatsächliche Nutzung entspricht einer Ortsstraße. Die Verfügung nach Nr. 2 kann im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg, Zimmer 2.07 zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Wir treffen uns am Montag, d. 1. Juni 2015, ab 14.30 Uhr im Gasthof Jesewitz, um bei Kaffee, Kuchen und einer Modenschau einige unterhaltsame Stunden zu verbringen. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis Donnerstag, d. 28. Mai 2015 im Gemeindebüro Jesewitz (Tel. 50263, bitte Di. oder Do.) an. Seniorenbetreuung Gemeinde Jesewitz

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Gemeinde Laußig

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaig notwendigen 2. Wahlgang abgegeben werden. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und gefaltet werden. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Wahlen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) des für ihn zuständigen Wahlkreises in der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen. 7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss - einen Wahlschein - einen amtlichen gelben Stimmzettel, - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag sowie - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist versehenen orangenen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit den Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. X Der Antrag kann für die Wahl und die etwaige Neuwahl gestellt werden. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder der durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). 9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Unterschrift

Ort, Datum

Laußig, 11.05.2015

Schneider/Bürgermeister

Gemeinde Rackwitz Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 07.06.2015 finden gleichzeitig die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Rackwitz und die Wahl des Landrats im Landkreis Nordsachsen statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Termin eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlganges ist Sonntag, der 28.06.2015. Der zweite Wahlgang dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Nr. des Wahlbezirks

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

001

Altort Rackwitz (mit Hauptstraße 2a - 22) und Ortsteil Podelwitz

Grundschule Rackwitz, Klassenraum Erdgeschoss, Str. der Jugend 8, 04519 Rackwitz

002

Hauptstraße 13a - 56 (Altort Rackwitz), Neubaugebiet Rackwitz und Wohngebiet Neuschladitz

Kinderhaus Rackwitz, Gruppenraum im Kellergeschoss, Märchenweg 2, 04519 Rackwitz (barrierefrei)

003

Ortsteile Zschortau, Lemsel, Kreuma, Brodenaundorf, Biesen

Bürgertreff (ehem. Rathaus Zschortau), OT Zschortau, Lindenstr. 21 a, 04519 Rackwitz (barrierefrei)

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3. 4.



5.

6.

Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17.05.2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 18.00 Uhr im Rathaus Rackwitz, Sitzungssaal, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz zusammen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für die Wahl des Bürgermeisters von weißer Farbe; beim 2. Wahlgang: weiß des Landrats von gelber Farbe; beim 2. Wahlgang: gelb. Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält für die Bürgermeisterwahl/Landratswahl die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einer etwaigen Neuwahl abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass eine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen.

7.

8.



9.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss die amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und den etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/ Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Rackwitz, 13.05.2015

Freigang

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch

Gemeinde Schönwölkau Wahlbekanntmachung der Gemeinde Schönwölkau 1. 2.

Am Sonntag, dem 07. Juni 2015 findet die Wahl des Landrats im Landkreis Nordsachsen statt. Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Termin eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlganges ist Sonntag, der 28. Juni 2015. Der zweite Wahlgang dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt.

Wahlbezirk Nr.

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

005

Badrina

Parkküche Badrina, Leipziger Str. 7/C (barrierefrei)

006

Brinnis, Luckowehna, Wannewitz

FFW Gerätehaus Brinnis, Beerendorfer Str. 3 (barrierefrei)

007

Hohenroda, Mocherwitz

Kindertagesstätte Hohenroda, Platz der Jugend 7

008

Lindenhayn, Gollmenz

Kulturraum Lindenhayn, Dübener Str. 12 (barrierefrei)

009

Wölkau, Boyda, Göritz

Sozialgebäude Wölkau, Parkstr. 11A (barrierefrei)



3.

4.



5.

6. 7.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17. Mai 2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 16:30 Uhr im Gemeinschaftszentrum, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz zusammen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für die Wahl des Landrats von gelber Farbe (gilt auch für den etwaigen 2. Wahlgang) ; Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 Kommunalwahlordnung (KomWO) festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigungen sowie ein amtlicher Personalausweis - bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis - oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einer etwaigen Neuwahl abgegeben werden. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und einzeln gefaltet werden. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlgebietes oder durch Briefwahl wählen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag so-

8.



9.

wie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und den etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. (§ 107 a Abs. 1 und 3 StGB) Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk / Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Krostitz, 06.05.2015

Frauendorf Bürgermeister

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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

Gemeinde Wiedemar Landkreis Nordsachsen

Wahlbekanntmachung 1. 2.

Am Sonntag, dem 07.06.2015 findet die Wahl zum Landrat im Landkreis Nordsachsen statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 28.06.2015. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde Wiedemar ist in folgende 10 Wahlbezirke eingeteilt:

Nr. des Wahlbezirks

Abgrenzung des Wahlbezirks

Wahlraum

001

OT Kyhna und OT Quering

Gemeindeamt, Versammlungsraum OT Kyhna, Kyhnaer Hauptstraße 29

002

OT Lissa

Feuerwehrgebäude OT Lissa, Kölsaer Straße 8

003

OT Pohritzsch

Dorfgemeinschaftshaus OT Pohritzsch,Dorfring 36

004

OT Zaasch und OT Serbitz

Dorfgemeinschaftshaus OT Zaasch, Roitzscher Str. 2a

005

OT Zschernitz und OT Doberstau

Dorfgemeinschaftshaus OT Zschernitz, Doberstauer Str. 2 (barrierefrei)

006

OT Wiedemar

Gemeindeamt, Versammlungsraum OT Wiedemar, Schulstraße 2

007

OT Kölsa

Feuerwehrgebäude OT Kölsa, Lissaer Str. 9

008

OT Klitschmar und OT Peterwitz

Kindertagesstätte, OT Klitschmar, Kleine Mittelstraße 7

009

OT Wiesenena, OT Werlitzsch und OT Rabutz

Grundschule OT Wiesenena, Schulweg 1 (barrierefrei)

010

OT Zwochau und OT Grebehna

Kindertagesstätte Zwochau OT Zwochau, Baltzerstr. 1





3. 4.

5.

6.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17.05.2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. 7) Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe um 17.00 Uhr in der Gemeinde Wiedemar, Raum 3, OT Kyhna, Kyhnaer Hauptstraße 29, 04509 Wiedemar, zusammen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel für die Wahl des Landrats ist von gelber Farbe. Der Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Landrats sind von gelber Farbe. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge 8) in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge.) Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern

7. 8.

9.

ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und einem etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt.

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch



10.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Kyhna, den 04.05.2015

Ines Möller Bürgermeisterin

Lissaer Feuerwehrfest 30.05.2015 Samstag, 30.05.2015 09.00 Uhr Treff zum 11. Pokallauf der FW Lissa auf dem Sportplatz mit anschließender Eröffnung durch Pfarrer Taatz 10.00 Uhr Erster Start ab 12.00 Uhr Kutschfahrten ca. 13.00 Uhr Siegerehrung 15.00 Uhr Kindergarten Lissa 16.00 Uhr Grundschule Kyhna 16.00 Uhr Stockcar fahren 17.00 Uhr Stechen beim Knobeln 19.00 Uhr Fackelumzug mit anschließendem Lagerfeuer 20.00 Uhr DC Schoco mit Musik für Jung und Alt 21.00 Uhr Showeinlage 22.00 Uhr Höhenfeuerwerk ganztägig: Kinderschminken, Unterhaltung durch den Kids Club, Luftrutsche, Knobeln, Rummel, Oldtimer-Ausstellung, historische Landmaschinenausstellung mit alter und neuer Technik, „Tag der offenen Tür“ in der Kfz-Werkstatt Lissa 1a Autoservice krämer-auto und ATL-Agra Technik Lissa GmbH. Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt!!!

Gemeinde Zschepplin Landkreis Nordsachsen

Wahlbekanntmachung 1. Am 07. Juni 2015 findet die Wahl zum Landrat statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist der 28. Juni 2015. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk: Ortsteile Zschepplin und Noitzsch Wahlraum: KITA, Krippehnaer Straße 2 A, OT Zschepplin



Wahlbezirk: Ortsteil Glaucha Wahlraum: Gemeinderaum, Ringstraße 9 (barrierefrei)



Wahlbezirk: Ortsteil Krippehna Wahlraum: Gemeindehaus, Alte Hauptstraße 11 (barrierefrei)



Wahlbezirk: Ortsteil Hohenprießnitz Wahlraum: Hort, Schulstraße 2 A (barrierefrei)



Wahlbezirk: Ortsteil Naundorf Wahlraum: Saal, Hauptstraße 1 ((barrierefrei)



Wahlbezirk: Ortsteile Rödgen und Steubeln Wahlraum: Turnhalle, Im Dorf 24 A, OT Rödgen



In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17.05.2015 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 17.30 Uhr im Gemeindeamt, Ortsteil Naundorf, Bahnhofstraße 1, zusammen. 3. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel von gelber Farbe (gilt auch für einen etwaigen 2. Wahlgang). Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt. 4. Bei der Landratswahl hat jeder Wähler eine Stimme. Der Stimmzettel enthält den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. 5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. 6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlkreises in seiner Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss beim Verwaltungsverband Eilenburg-West einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches). 10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Eilenburg, 13.05.2015 Verwaltungsverband Eilenburg-West im Namen der Gemeinde Zschepplin

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Zweckverbände

Trinkwasser vom Zweckverband DERAWA Ausgewählte Gütemerkmale (Durchschnittswerte) der ständigen Laboruntersuchungen aus dem Jahr 2014 Versorgungsbereich Niederzone / WW DZ (A) Badrina, Beerendorf, Beerendorf- Ost, Benndorf, Biesen, Brinnis, Brodau, Delitzsch, Döbernitz, Doberstau, Gollmenz, Hohenroda, Klitschmar, Kreuma, Kyhna, Laue, Lindenhayn, Lissa, Löbnitz, Luckowehna, Mocherwitz, Peterwitz, Pohritzsch, Poßdorf, Quering, Reibitz, Rödgen, Roitzschjora, Sausedlitz, Scholitz, Schenkenberg, Selben, Serbitz, Spröda, Storkwitz, Wannewitz, Wölkau, Zaasch, Zschepen, Zschernitz, Zschortau Versorgungsbereich Hochzone/FWV (B) Beuden, Boyda, Brodenaundorf, Freiroda, Gerbisdorf, Glesien, Grebehna, Hayna, Hohenossig, Kletzen, Kölsa, Krensitz, Krostitz, Kupsal, Leipzig-Güterverkehrszentrum Quartier A + B, Lehelitz, Lemsel, Mutschlena, Niederossig, Podelwitz, Priester, Pröttitz, Rabutz, Rackwitz, Radefeld, Werlitzsch, Wiedemar, Wiesenena, Wolteritz, Zschölkau, Zwochau

* Veröffentlichung der Zusatzstoffe nach §11 (1) Trinkwasserverordnung In den Wasserversorgungsanlagen des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung und der Fernwasserversorgung werden entsprechend des Umweltbundesamtes nach § 11 (1) der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 - in der jeweils gültigen Fassung - die angegebenen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet. WW DZ (A) Chlor zur Desinfektion/ FWV (B) Calciumhydroxid zur Einstellung des ph-Wertes, Aluminiumsulfat zur Flockung, Pulveraktivkohle als Adsorbens nur bei Bedarf, Chlor zur Desinfektion

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Kultur und Schulen

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Skispringen in Eilenburg am 30.05.2015 bereits ab 12.30 Uhr In diesem Jahr werden findet zu einem früheren Termin als gewohnt, am 30.05.2015 einer der sportliche Höhepunkte an der Eilenburger Josef-Dotzauer-Sprungschanze statt. Dort starten gegen 12.30 Uhr an der kleinen Schanze die traditionsreichen Wettkämpfe um die StoraEnso-Pokale. Ab 13 Uhr wird auf der mittleren und der großen Schanze gesprungen. Ihre Teilnahme zugesagt haben bislang zahlreiche Vereine mit schätzungsweise 50 Sportlerinnen und Sportler aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Mit am Start wird die im Winter frisch gekürte sächsische Landesmeisterin, Lara Günther, vom gastgebenden Verein, dem SV Lokomotive Eilenburg sein. Sie gilt auch an diesem Tag als Titelverteidigerin des Vorjahres zu den großen Favoritinnen auf den Sieg in ihrer Altersklasse. Als Gast dieser Veranstaltung hat sich die Olympiateilnehmerin und Weltmeisterschaftsmedaillen-Gewinnerin, Ulrike Gräßler, angesagt. Der Verein bittet um Beachtung einiger organisatorischer Hinweise. Auf Grund der angekündigten Starterzahlen ist es erforderlich, bereits um 12.30 Uhr mit dem Wettkampf zu beginnen. Ursprünglich war 13.00 Uhr vorgesehen. Der Röhrenweg wird in der Zeit der Sprungveranstaltung vom Kreisverkehr Hallesche Straße bis zur Straße Zur Rietschke voll gesperrt sein. Die Umleitung erfolgt über die Mühlstraße. Kraftfahrer die entlang der Halleschen Straße ihr Fahrzeug abstellen, werden gebeten die Einfahrten zu den angrenzenden Grundstücken freizuhalten, um Behinderungen für die Anwohner zu vermeiden. Der barrierefreie Zugang zur großen und mittleren Sprungschanze erfolgt über den Zugang Hallesche Straße 20d, für die kleine Schanze über die Degenkolbstraße bzw. über den Röhrenweg. Der Eintritt ist frei. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. André Piossek SV Lokomotive Eilenburg e. V. Abteilung Ski

Werbeliner Bockwindmühle Reibitz 10.00 Uhr Zentrale Eröffnung des 22. Deutschen Mühlentages für die Mühlenregion Nordsachsen Grußworte des Schirmherrn Michael Czupalla, Landrat Nordsachsen; Heidrun Kräger, Vorsitzende Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.; Axel Wohlschläger, Bürgermeister Gemeinde Löbnitz; Dorothee von Gynz-Rekowski Leiterin Eigenbetrieb Bildungsstätten Nordsachsen, Deborah Glewe, Leiterin Schullandheim Volker Tiefensee, MdL, Förderverein Schullandheim 10.00 - 13.00 Uhr Live-Musik mit „Frischluftprojekt“ 11.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN 11.00 - 18.00 Uhr Führung durch das Schullandheim mit Projektvorstellung 13.00 - 14.00 Uhr Akrobatikgruppe des LSV Mörtitz und Tanzgruppe Delitzsch 14.00 - 15.00 Uhr Historische Modenschau 15.00 - 17.00 Uhr Leipziger Blasgruppe Für Groß u. Klein: Der Verein Mühlenregion Nordsachsen lädt ein zum Kreativen Handwerk mit Laubsägearbeiten, Marmorieren und Stoffdruck Kerzen ziehen und Körbe flechten Für Kinder:

Abenteuerspielplatz, Bootsteich, Kinderkremser mit Lanz-Bulldog, kleiner Bauernhof mit Haustieren 13.00 - 15.00 Uhr Eselreiten für Kinder Alte Handwerke: Schafscheren, Präparator, Imkerei, Spinnen, Dorfschmiede, Waschen wie zu Omas Zeiten, Backen am Holzfeuerbackofen, Korbmacherei, Schnitzen wie im Erzgebirge, Sense dengeln, Sattlerei, Stricken und Häkeln Ausstellungen:

Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Pfingstmontag ist Mühlentag! Seit 1994 stehen an diesem Tag allein in Sachsen rund 130 und bundesweit mehr als 1000 Mühlen zur Besichtigung offen. Der Deutsche Mühlentag ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Mühlenerhaltung und Mühlenkunde. Im Landkreis Nordsachsen gibt es mittlerweile 25 Mühlen, die sich in einem gemeinsamen Verein organisiert haben. 18 von ihnen beteiligen sich am 25. Mai 2015 am 22. Deutschen Mühlentag. Hier in der Mühlenregion Nordsachsen stehen viele wissenswerte Informationen rund um die technischen Denkmale und deren Geschichte sowie Musik, Puppentheater, Kunst und Kultur auf dem Programm. So hat sich der Mühlentag in Nordsachsen immer mehr zu einem Erlebnistag mit der ganzen Familie entwickelt. Viele Besucher sind per Fahrrad auf Entdeckertour von Mühle zu Mühle unterwegs. Aber auch Autokennzeichen aus angrenzenden und weiter entfernten Bundesländern sind zu erkennen. Jeweils eine Mühle in Nordsachsen wird mit der zentralen Eröffnungsveranstaltung in den Mittelpunkt gestellt. In diesem Jahr ist es die Werbeliner Bockwindmühle im Schullandheim Reibitz.



Landschaftsbilder der Malerin Ilse Tauchnitz Museumsscheune mit landwirtschaftlichen Maschinen Museale hauswirtschaftliche Gebrauchsgegenstände Kleine Reptilienausstellung Informationsstand zur gesunden Ernährung

Regionale Händler stellen sich vor Frisches Brot aus dem Backofen gehört inzwischen genauso zum Mühlentag wie ein zünftiger Mühlenschmaus, Kaffee und hausgebackener Kuchen. Ausreichend Parkplätze stehen am Veranstaltungsgelände zur Verfügung. Nicht nur die sogenannte „Eröffnungsmühle“ bietet ein abwechslungsreiches Programm, weitere 17 Mühlenstandorte in Nordsachsen warten mit vielfältigen Angeboten rund um die Mühle auf interessierte Gäste. Wir wünschen allen Besuchern einen erlebnisreichen und interessanten Pfingstmontag in Nordsachsens Mühlen. Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Leipziger Str. 4 04509 Schönwölkau OT Badrina Telefon: 034208 78730 www.muehlen-nordsachsen.de [email protected]

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vom 23.05.2015  Amtsblatt Delitzsch Anzeigen

Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH EXTERNE STELLENAUSSCHREIBUNG Im Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH ist schnellstmöglich im Medizinischen Zentrum für den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) in Oschatz eine Stelle als Ergotherapeut/in mit 20 h/Woche zu besetzen. Organisatorische Stellung: - Der Ergotherapeut/in ist direkt dem ärztlichen Leiter des Medizinischen Zentrums, dem Geschäftsführer der Behindertenzentrum Delitzsch gGmbH und der fachlichen Leiterin des Medizinischen Zentrums unterstellt. Tätigkeitsbeschreibung/Aufgaben: - ein engagiertes, aufgeschlossenes, umsichtiges und patientenfreundliches Auftreten im Verantwortungsbereich, im Sinne des Unternehmens - Patientengespräche (Befundaufnahme/Therapieplanerstellung) - Patientenarbeit in Gruppen- und Einzelbehandlungen oder Einzelbehandlung im Hausbesuch - Dokumentation (Akteneintrag, Befundberichterstattung an jeweilige Ärzte) - Vor- und Nachbereitung der Therapien, Therapieplanungsgespräche (intern, extern) - Aneignung neuer Techniken und Therapieverfahren - Herstellen von Arbeitsmaterialien, Werkproben und Hilfsmitteln - Allgemeine institutionelle Aufgaben (Praktikantenanleitung) - Dienstbesprechungen - Supervisionen Fertigkeiten: - Kommunikationsfähigkeit - Flexibilität und Teamfähigkeit - physische und psychische Belastbarkeit - Sicherstellung flexibler Arbeitszeiten - fürsorglicher Umgang mit den Patienten und deren spezifischen Erkrankungen - Führerschein Klasse B ist erforderlich Wir bieten: - ein interessantes Aufgabengebiet mit einem hohen Maß an persönlicher Verantwortung und Selbstständigkeit in einem multifunktionalen Team - die Möglichkeiten zur fachspezifischen Weiterbildung - ein monatliches Brutto - Festgehalt Bewerbungen können in schriftlicher Form bzw. per Mail [email protected] schnellstmöglich an den Geschäftsführer der Behindertenzentrum Landkreis Delitzsch gGmbH Richard-Wagner-Straße 18a, in 04509 Delitzsch übersandt werden. Delitzsch, den 18.05.2015 Markert Geschäftsführer

Hinweise zur Gewährleistung der Sicherheit im Kieswerk Benndorf Die Kiesgrube Benndorf ist ein Bergbaubetrieb der Schotter- und Kies-Union GmbH & Co. KG. Es besteht in vielen Bereichen des Standortes Lebensgefahr. Betriebsfremden ist deshalb das illegale Betreten und Befahren des Standortes untersagt. Im Bereich der Tagebau- und Abraumhaldenböschungen sowie im Bereich der Fertigprodukthalden führen laufende Setzungen, Rutschungen, Abbrüche zu Gefährdungen. Es besteht Absturz- und Verschüttungsgefahr. Der Bergbaustandort ist aus diesem Grund durch Warnschilder, Schutzwälle oder sonstige Barrieren gegen das Umfeld ausgegrenzt. Wir bitten Sie, die vorgenommene Ausschilderung und Abgrenzung zu beachten und den gegebenen Hinweisen im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit nachzukommen. Bitte achten Sie auf Ihre Kinder. Hinweise nehmen wir über die örtliche Betriebsleitung gern entgegen. Geschäftsleitung der SKU

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BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE Böden richtig verkleben

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Wer sich für eine Fußbodenheizung entscheidet, sollte für den Boden eine geklebte Verlegung wählen. Doch auch dabei kommt es auf die Details an. „Wichtig ist es, in Systemen zu denken und den Belag sowie das Klebematerial passend zueinander auszuwählen. So werden unnötige Emissionen im Raum verringert“, sagt Bodenexperte Ulrich Weng von Uzin Utz. Sinnvoll sei daher in jedem Fall eine ausführliche Beratung durch den Fachmann. Unter www.bodengestalter.de findet man Ansprechpartner im Handwerk vor Ort.

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Der Hubschrauber – kein anderes Fluggerät weckt so viel Leidenschaft und Faszination in Menschen. Kaufen Sie einen Gutschein für einen Mitflug im Hubschrauber und tun Sie damit auch noch Gutes. Denn 20 % des Flugpreises werden für den Bau von Schulen in Entwicklungsländern an die Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP gespendet.

Bestellen Sie jetzt! www.hubschraubertag.de oder unter Telefon: 0 26 88 / 98 90 12 Buchungscode: LW03 Unter dieser Rufnummer sind wir Montag bis Freitag von 10 bis 21 Uhr für Sie erreichbar.

Ob als besonderes Geschenk für einen lieben Menschen oder einfach aus Spaß und Begeisterung am Fliegen: Diese einzigartigen Momente und Bilder werden Sie so schnell nicht vergessen! Sie haben die Wahl zwischen 10 Minuten (€ 50.- p. P.) und 20 Minuten (€ 100.- p. P.) Flugzeit.

Die Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP: Mit dem Kauf eines Gutscheins schenken Sie Kindern eine Zukunft. Es fließen – je nach Gutscheinwert – 10 € bzw. 20 € in die Bildungsprojekte der Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP. Die Spenden werden 1:1 ohne Abzug von Verwaltungskosten für den Bau von Schulen in Entwicklungsländern eingesetzt. Erfahren Sie mehr über FLY & HELP unter www.fly-and-help.de.

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Amtsblatt Delitzsch  vom 23.05.2015

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