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Schwanebeck
Groß Quenstedt
AMTSBLATT der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Wegeleben
Hedersleben Harsleben Selke-Aue
7. Jahrgang · Nummer 5 Donnerstag, den 19. Mai 2016
Ditfurt
„Kleine Kinder ganz groß … Kinderhochzeit in Wegeleben“
Verbandsgemeinde Vorharz
2 | Nr. 5/2016
Aus dem Rathaus Verbandsgemeinde Vorharz Der Gemeindewahlleiter
Ausschreibung der Stelle des Hauptverwaltungsbeamten (Verbandsgemeindebürgermeister/in) der Verbandsgemeinde Vorharz In der Verbandsgemeinde Vorharz ist die Stelle des Hauptverwaltungsbeamten durch Ablauf der Amtszeit zum 13. Januar 2017 neu zu besetzen. Die Wahl findet am 25. September 2016 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Die Verbandsgemeinde Vorharz hat ihren Sitz in der Stadt Wegeleben, besteht aus den sieben selbstständigen Mitgliedsgemeinden Stadt Wegeleben, Stadt Schwanebeck, Gemeinde Ditfurt, Gemeinde Groß Quenstedt, Gemeinde Harsleben, Gemeinde Hedersleben und Gemeinde Selke-Aue und hat derzeit ca. 12.800 Einwohner. Der Hauptverwaltungsbeamte wird gemäß § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Vorharz in allgemeiner, freier und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Fällt auf keine Bewerberin/keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 23. Oktober 2016 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Der Hauptverwaltungsbeamte leitet die Verwaltung der Verbandsgemeinde Vorharz in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des KVG LSA. Der Hauptverwaltungsbeamte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung erfolgt nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomBesVO). Bewerber/innen zum Hauptverwaltungsbeamten müssen am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben, dürfen aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes erreicht haben. Sie dürfen nicht nach § 40 Abs. 2 KVG LSA von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 KVG LSA wird hingewiesen. Die Bewerbung für die Wahl zum Hauptverwaltungsbeamten muss von mindestens 1 vom Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich
unterzeichnet sein. Es sind 100 Unterstützungsunterschriften erforderlich. (Formblätter sind dazu im Hauptamt der Verbandsgemeinde Vorharz kostenlos erhältlich). Bewirbt sich die Amtsinhaberin erneut, so ist sie von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit. Für Bewerber/innen, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG LSA, wenn für den Bewerber/die Bewerberin eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 des KWGLSA abgegeben wurde. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die sich zur Wahl bewerben, haben mit der Bewerbung eine Versicherung abzugeben (nach Muster der Anlage 8b zu 38a KWO LSA), dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen oder in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und der §§ 38 a sowie 39 KWO LSA. Die erforderlichen Formblätter sind im Hauptamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben (Tel. 039423 851-16) kostenfrei erhältlich. Die Bewerbung muss den Namen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) der/des Bewerberin/Bewerbers enthalten und ist persönlich zu unterzeichnen. Die erforderlichen Unterlagen (Unterstützungsunterschriften oder Unterstützungserklärung einer Partei oder Wählergruppe, Wählbarkeitsbescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde-Anlage 9 KWO LSA, eidesstattliche Versicherung für Wahlbewerber/in anderer Mitgliedsstaaten sind beizufügen. Bewerbungen sind schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist an folgende Anschrift zu richten: Verbandsgemeinde Vorharz, Gemeindewahlleiter, Markt 7, 38828 Wegeleben Die Einreichungsfrist beginnt am Tage der Stellenausschreibung und endet am Dienstag, dem 30. August 2016, 18:00 Uhr. Bewerbungen können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Später eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Wegeleben, 19.05.2016
Brockelt Hinweis: Der Inhalt dieser Stellenausschreibung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/stellenangebot.html zugänglich.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2016 | 3 Gemeinde Selke-Aue Der Gemeindewahlleiter
Ausschreibung der Stelle der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde Selke-Aue In der Gemeinde Selke-Aue ist die Stelle der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters durch Ablauf der Amtszeit zum 14. Januar 2017 neu zu besetzen. Die Wahl findet am 25. September 2016 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Die Gemeinde Selke-Aue hat ca. 1450 Einwohner und ist seit 01.01.2010 Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Vorharz. Der/die Bürgermeister/in wird gemäß § 96 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Selke-Aue in allgemeiner, freier und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Fällt auf keine Bewerberin/keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 23. Oktober 2016 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Bewerber/innen zum/zur Bürgermeister/in müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen nicht nach § 40 Abs. 2 KVG LSA von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis einer Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten auf Zeit müssen vorliegen. Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 KVG LSA wird hingewiesen. Die Bewerbung für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in muss von mindestens 1 vom Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Es sind 12 Unterstützungsunterschriften erforderlich. (Formblätter sind dazu im Hauptamt der Verbandsgemeinde Vorharz kostenlos erhältlich). Bewirbt sich die Amtsinhaberin erneut, so ist sie von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit. Für Bewerber/innen, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG LSA, wenn für den Bewerber/die Bewerberin eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die sich zur Wahl bewerben, haben mit der Bewerbung eine Versicherung abzugeben (nach Muster der Anlage 8b zu 38a KWO LSA), dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen oder in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und der §§ 38 a sowie 39 KWO LSA.
Die erforderlichen Formblätter sind im Hauptamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben (Tel. 039423 851-16) kostenfrei erhältlich. Die Bewerbung muss den Namen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) der/des Bewerberin/Bewerbers enthalten und ist persönlich zu unterzeichnen. Die erforderlichen Unterlagen (Unterstützungsunterschriften oder Unterstützungserklärung einer Partei oder Wählergruppe, Wählbarkeitsbescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde-Anlage 9 KWO LSA, eidesstattliche Versicherung für Wahlbewerber/in anderer Mitgliedsstaaten sind beizufügen. Bewerbungen sind schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist an folgende Anschrift zu richten: Verbandsgemeinde Vorharz, Gemeindewahlleiter, Markt 7, 38828 Wegeleben Die Einreichungsfrist beginnt am Tage der Stellenausschreibung und endet am Dienstag, dem 30. August 2016, 18:00 Uhr. Bewerbungen können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Später eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Wegeleben, 19.05.2016
Brockelt
Hinweis: Der Inhalt dieser Stellenausschreibung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/stellenangebot.html zugänglich.
1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Vorharz Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz in seiner Sitzung am 29.03.2016 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1 § 4 Nr. 1 wird wie folgt geändert: 1. die Ernennung, Einstellung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ende der Probezeit, der Beamten in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt sowie die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 9 und ab S 15 TVöD jeweils im Einvernehmen mit dem Verbandsgemeindebürgermeister, § 6 Abs. 3 Nr. 1 wird wie folgt geändert: 1. die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Beamten, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt sowie die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Arbeitnehmer in den Entgeltgruppen 7 bis 8 sowie S 10 bis S 14 TVöD jeweils im Einvernehmen mit dem Verbandsgemeindebürgermeister, § 9 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert: 1. die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Arbeitnehmer in den Entgeltgruppen 1 bis 6 sowie S 2 bis S 9 TVöD,
Verbandsgemeinde Vorharz
Artikel 2 Inkrafttreten Die 1. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Wegeleben, 03.05.2016
4 | Nr. 5/2016 6/8, 6/9 und 6/10 der Flur 11 der Gemarkung Wegeleben mit einer Gesamtgröße von 93.003,00 m2. Die Darstellung der Sonderbauflächen für Photovoltaikanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Wegeleben ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Öffentlichkeit wird über diese Maßnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Veranstaltung in der Verbandsgemeinde Vorharz informiert und ihr somit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Termin wird noch bekannt gegeben. Der Beschluss wird hiermit § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Ute Pesselt Verbandsgemeindebürgermeisterin Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA: Die Genehmigung des Landkreises Harz als hierfür zuständige Kommunalaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 29.04.2016 (AZ 15 11 01 00-27) erteilt. Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Anlage Dienstsiegelabdruck nach § 2 Abs. 3
Das Hauptamt informiert Hinweis zur Übernahme der Kostenbeiträge durch den Landkreis Harz Ab sofort stehen neue Antragsformulare für die Bezuschussung bzw. den Erlass der Gebühren für die Kostenbeiträge vom Landkreis Harz zur Verfügung. Es besteht wieder die Möglichkeit einer direkten Abtretung der gewährten Zuschüsse an den zuständigen Träger bzw. an die Wohnsitzgemeinde. Die entsprechenden Antragunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Harz (http://www.kreis-hz.de/de/kita-gebuehrenbefreiung.html) und der Verbandsgemeinde Vorharz (http://www.vorharz. net/de/kindertagesbetreuung.html) sowie in der Kindertageseinrichtung oder in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Vorharz. Die Abtretungserklärung für laufende Bewilligungen sowie für Erstund Folgeanträge sind beim Landkreis Harz einzureichen.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wegeleben Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Harslebener Straße“ der Stadt Wegeleben; Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Wegeleben hat in seiner Sitzung am 23.03.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Harslebener Straße“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 486/282, 690/279, 203/1, 289/1, 693/332, 332/1, 332/22, 332/23, 332/26, 332/27, 6/3, 6/4, 6/5, 6/6, 6/7,
Übersichtsplan Bebauungsplangebiet „Photovoltaikanlage Harslebener Straße“ der Stadt Wegeleben Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Wegeleben, 20.04.2016
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2016 | 5 Die Stadt Wegeleben gibt bekannt, dass ab 01.07.2016 Maßnahmen zur Aufarbeitung des Stadtparkes/Bodepark Wegeleben sowie der Streuobstwiese Rodersdorf über den Bildungsträger AWZ durchgeführt werden. Interessierte können sich bei der Verwaltung/Bauamt bzw. bei der AWZ melden. gez. Zimmer Bürgermeister
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Selke-Aue für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2014 (GVBI. LSA S.288), hat die Gemeinde Selke-Aue die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 07.04.2016 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:
1. 1.1. 1.2. 2.
Grundsteuer Wedderstedt für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 300 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H. Gewerbesteuer auf 315 v. H.
Hausneindorf Heteborn
320 v. H.
320 v. H.
400 v. H. 360 v. H.
350 v. H 310 v. H.
§6 Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde in Verbindung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz, in der zur Zeit gültigen Fassung, werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 2.500 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet der Gemeinderat. Selke-Aue den 29. April 2016
§1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 1. im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2. im Finanzplan mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
1.189.900 Euro 1.364.700 Euro
1.064.000 Euro 1.221.300 Euro 98.100 Euro
(Unterschrift Bürgermeisterin/Bürgermeister) 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 20.05.2016 bis 30.05.2016 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 öffentlich aus. Die nach § 107 Abs. 4, § 100 Abs.2 und § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Harz, Kommunalaufsicht am 28.04.2016 unter dem Aktenzeichen 15 12 00-03 erteilt worden. Selke-Aue, den 29. April 2016
75.900 Euro 0 Euro 32.400 Euro
(Unterschrift Bürgermeisterin/Bürgermeister)
festgesetzt.
§2
Verbandsgemeinde Vorharz Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt.
Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.
§3
§4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 600.000 Euro festgesetzt.
§5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
IMPRESSUM
Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.
- Herausgeber: Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89 -0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Kinderhochzeit der „Wanderfüchse“ in der Kita „Bodespatzen“ Hochzeit machen, das ist wunderschön
Förderverein Kita Gänseblümchen e. V. Die Kita feiert mit Eltern, interessierten Bürgern und Sponsoren ein Sommerfest Nach der großen Feier zum 70-jährigen Jubiläum der Kita Gänseblümchen in Hedersleben im letzten Jahr, haben wir auch 2016 wieder allen Grund zum Feiern! Dank finanzieller Unterstützung lokaler Firmen, der VHS Bildungswerk GmbH und der emsigen Arbeit des Fördervereins der Kita ist ein erster Etappenerfolg zu verzeichnen. Unsere Kinder bekommen frischen Spielsand, neue Sandkastenumrandungen und Sitzmöglichkeiten sowie einen neuen Zaun. Im Zuge unseres Projektes „Gestaltung der Außenanlagen“ gibt es eine große Überraschung für die kleinen Gänseblümchen. Diese möchten wir zu unserem diesjährigen „Kita-Sommerfest“ am Freitag, dem 3. Juni 2016 von 15:00 – 18:00 Uhr präsentieren und gemeinsam mit Sponsoren, Kindern und Familien feiern. Wir laden alle Eltern, Großeltern, interessierte Bürger und Sponso-
ren zu Kaffee, Kuchen, Eis und Würstchen ein. Außerdem erwarteten die Besucher eine Hüpfburg und zahlreiche weitere Überraschungen. Ein besonderer Höhepunkt des Festes wird unsere große Tombola sein. Der Erlös aus den Einnahmen fließt in die große Kletter- und Spielanlage, die wir für die Kinder kaufen wollen. Für diese sind wir auch weiterhin auf Spenden von Bürgern und Firmen angewiesen. Für die Erneuerung der Sandkästen und kleineren Verschönerungsarbeiten auf dem Kita Außengelände braucht der Förderverein dringend Unterstützung von fleißigen Helfern aus der Bevölkerung. Wir treffen uns am 21. Mai 2016 ab 8:00 Uhr zum Aktionstag in der Kita Gänseblümchen in Hedersleben. Wer Zeit und Lust hat, für 1 - 2 Stunden etwas Gutes für die Kleinsten des Ortes zu tun, ist herzlich willkommen. Die Kinder werden es Ihnen danken!
Tag der offenen Tür in der Kita „Knirpsenkiste“ in Harsleben Am Sonnabend, dem 04.06.2016 findet in unserer Kita „Knirpsenkiste“ bereits zum zweiten Mal der Tag der offenen Tür statt. In der Zeit von 10.00 - 14.00 Uhr besteht die Möglichkeit, die Kita mit der Außenstelle Hort zu besichtigen und den Kindertag gemeinsam nachzufeiern. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich in unsere Einrichtung ein. Viele Höhepunkte erwarten unsere Kinder. Sie können auf einem Pony reiten, in einem Workshop selbst herrlich duftende Seife herstellen, sich schminken las-
sen, auf der Malstraße nach Herzenslust kreativ tätig werden oder einfach Spaß haben auf unserem tollen Außengelände. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Lasst euch überraschen, was es sonst noch zu entdecken gibt. Wir freuen uns auf einen erlebnisreichen Tag mit vielen Besuchern bei hoffentlich strahlendem Sonnenschein! Das Team der Kita „Knirpsenkiste“sowie der Vorstand des Fördervereins
Es dauert gar nicht mehr so lange, dann ist für die Gruppe der „Wanderfüchse“ die schöne Kindergartenzeit vorbei und die Schule beginnt. Doch vorher wollten die Kinder noch eine zünftige Kinderhochzeit feiern. Kinder schlüpfen gern in andere Rollen und ahmen die Erwachsenenwelt nach. Vier Pärchen fanden sich, die getraut werden wollten. Trauzeugen, Standesbeamter und der Ringträger waren auch schnell gefunden. Der Kindergarten wurde geschmückt, das „Standesamt“ eingerichtet, ein kleines Buffett für die Gäste vorbereitet und damit alles klappt, eine Generalprobe durchgeführt und der Walzer eingeübt. Sehnsüchtig wurde der Hochzeitstag von allen erwartet. Die Brautpaare waren festlich gekleidet mit Brautkleid, Brautstrauß
und Anzug. Auch alle Kinder und Erzieher der anderen Gruppen hatten sich schick angezogen. Die Trauungszeremonie mit einem tollen Vincent Cosmus als Standesbeamten beeindruckten alle Gäste. Die Hochzeitstorte, die uns Janette Wawrik gezaubert hat, war sehr sehr lecker und wunderschön anzusehen. Ein besonderer Höhepunkt war die Kremserfahrt mit Ninas Opa Kurt Probst. Mit einem liebevoll geschmückten Wagen ging es durch Wegeleben und dann zum Rathaus, wo sich die Hochzeitsgesellschaft der Bürgermeisterin und ihren Mitarbeitern vorstellte. Es war ein sehr schönes, gelungenes Fest, woran sich alle sicher noch lange erinnern werden. Die Wanderfüchse Sabine Prill als Praktikantin und Antje Ehlert
Kita „Bodespatzen“ Neues von den Bodespatzen Die Bodespatzen feiern am 3. Juni 2016 von 15.30 bis 17.30 Uhr ihr traditionelles „Bodespatzenfest“. Hierzu laden wir alle Interessierten ein, einen schönen Nachmittag bei Kaffee, Kuchen und kleinen Spielen mit uns zu verbringen. Wir freuen uns auf euren Besuch. Die Bodespatzen und ihre Erzieherinnen
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Vielen Dank, lieber Osterhase, sagen die Kinder und Erzieher der Kita „Geelbeinchen “ aus Ditfurt. Danke sagen wir an die lieben Muttis und Omas, die leckeren Kuchen gebacken und es so dem Osterhasen ermöglicht haben, Süßigkeiten für die kleinen Nester zu kaufen. Danke sagen wir auch an unseren Geflügelverein, deren Mitglieder uns wie jedes Jahr die zahlreichen Eier gespendet haben. Ganz fleißig war die Mutti von Dario, die alle Eier (mit dem Osterhasen gemeinsam natürlich) für uns gefärbt hat, tolle Leistung!
So konnten sich am Ostertag unsere Kinder, die schon ganz aufgeregt waren, voller Eifer auf die Suche begeben. Für uns als Erzieher ist es immer wieder schön zu sehen, wie die Kinder sich noch über Kleinigkeiten riesig freuen können, was gibt es Schöneres als strahlende Kinderaugen … In diesem Sinne wünschen wir allen Kindern und ihren Eltern einen schönen Sommer mit vielen tollen Urlaubserlebnissen. Die Erzieher der Kita „Geelbeinchen“
Einladung zum Kinderfest am 17.06.2016 ab 14:30 Uhr in der Kita „Pfiffikus“ Hausneindorf. Zum Thema „1001 und eine Nacht“ gibt es vielerlei Überraschungen! Über zahlreiche Besucher würden wir uns sehr freuen.
Danke sagt die Kita „Pfiffikus“ in Hausneindorf - allen fleißigen Helfern bei unserem Garteneinsatz - Herrn Dr. Henschel (Apotheker aus Gatersleben) für seine Ausführungen und hilfreichen Anregungen während unseres Elternabends zum Thema „Notfälle im Kindesalter“ - allen Eltern welche Tintenpatronen und Papier sammelten und uns mit Spiel-, Deko- und Bastelmaterial sowie einer Sportkarre und einem Dreirad beschenkten Nur gemeinsam konnten wir wieder viel erreichen! Die Kinder und Erzieher aus der Kita „Pfiffikus“
Aus dem Seniorenclub Harsleben Sehr viel Freude und Spaß hatten wir beim Seniorennachmittag am 26. April. Besuch bekamen wir im Rathaus von den kleinen Plattsprechern. Die Kinder wurden begleitet von Frau Irene Bohmeier und der Lehrerin Frau Susanne Rausch von der Grundschule Harsleben. Einleitende Worte zum Programm übernahm die Direktorin Frau Stiemer. Danach ging es auch los. Die Kinder unterhielten uns mit Liedern und Gedichten auf Plattdeutsch. Dabei unterstützten sie die Akkordeonspieler der Musikschule Fröhlich. Frau Brigitte Fricke unterhielt uns mit ihren Gedichten, natürlich auch auf Platt, und strapazierte unsere Lachmuskeln gehörig.
Es war wirklich eine sehr schöne Vorstellung und ein unterhaltsamer Nachmittag. Wir haben uns bei allen mit viel Beifall bedankt. Nochmals Danke!! Unser nächster Seniorennachmittag findet am 24. Mai, um 14.30 Uhr im Rathaus statt. Die Kinder aus der „Knirpsenkiste“ Harsleben kommen zu uns mit einem kleinen Programm. Wir kassieren an diesem Nachmittag für die Fahrt am 14. Juni zum Spargelhof Beelitz. Ortsgruppe der Volkssolidarität Harsleben M. Kuske
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Volks- und Schützenfest in Harsleben vom 27. bis 29. Mai 2016 Programm
Mitteilungen der Schützenbrüderschaft Harsleben
Das Volks- und Schützenfest ist wie immer der Höhepunkt im Jahr. Wie auch im letzten Jahr wird es am Freitagabend den Wettstreit der Vereine mit dem Tauziehen geben. Der Wanderpokal des Bürgermeisters kann dann den Besitzer wechseln. Meldungen von VereiTermine: 20.05.2016 20. - 22.05.2016 21.05.2016 27. - 29.05.2016 03. - 05.06.2016 10.06.2016 24.06.2016 Der Vorstand
nen oder Freunden, die teilnehmen möchten, werden noch bis 20.05.2016 bei Rüdiger Diener angenommen. Auch am Sonnabendnachmittag präsentieren sich ab ca. 14.30 Uhr die Kinder mit einem Programm und auch der Chor HARMONIE singt wieder für Alt und Jung im Zelt.
Vorstandssitzung Kreismeisterschaft Vorderlader/Zentralfeuerpistole Vogelsdorf 9.30 Uhr ARBEITSEINSATZ SCHÜTZENFEST!!! Kreismeisterschaft Kleinkaliber in Halberstadt 19.30 Uhr Mitgliederversammlung Vorstandssitzung
Freitag, 27. Mai 2016 15.00 Uhr Belustigungen aller Art auf dem Platz durch die Schausteller 19.30 Uhr Wettstreit der Vereine 21.00 Uhr Tanz im Zeit für Alt und Jung mit der Disco „A & O“ (Eintritt: frei) Samstag, 28. Mai 2016 6.00 Uhr Wecken durch die Trommler 8.45 Uhr Antreten vor dem Rathaus zum Abholen der Schützenkönige 9.00 Uhr Eröffnung des Schützenfestes 11.30 Uhr Anschießen durch die Schützenkönige aus dem Jahr 2015 Großes vielseitiges Imbissangebot 12.00 Uhr Beginn der Kinderwettkämpfe „Kegeln, Pusterohr, Luftgewehr“ 13.00 Uhr 15.00 Uhr Ausschießen des Vereinskönigs Preisschießen für Vereinsmitglieder 14.00 Uhr Belustigungen auf dem Platz durch die Schausteller 14.30 Uhr 15.00 Uhr Programm der Kinder mit Kaffee und Kuchen 16.00 Uhr Preisverteilung und Bekanntgabe der Könige „Kegeln, Pusterohr, Luftgewehr 21.00 Uhr Tanz im Zelt mit der Disco „A & O“ Proklamation des neuen Schützenkönigs sowie Vorstellen der Kinderkönige (Eintritt: 5,00 €) Sonntag, 29. Mai 2016 10.00 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit den „Halbstädter Stadtbläsern“ Hausschlachtefrühstück von der Landfleischerei Pollok 10.00 Uhr 13.00 Uhr Ausschießen des Volkskönigs und Preisschießen für jedermann 14.00 Uhr Empfang der Gastvereine und Pokalschießen 14.00 Uhr Belustigung auf dem Platz und im Zelt bei Kaffee und Kuchen 14.30 Uhr Auftritt der Sportgruppe „Zumba mit Anja“ 15.00 Uhr Unterhaltung durch den Spielmannszug Harsleben ab 15.30 Uhr Proklamation des Volkskönigs, Auswertung des Schießens der Gastvereine 17.00 Uhr Antreten auf dem Platz zum Festumzug „Einbringen der neuen Könige“ Musikalischer Ausklang des Festes
Es lädt ein die Schützenbrüderschaft Harsleben von 1494 e. V.
Bekanntmachung zum Seifenkistenrennen Das geplante Seifenkistenrennen beim Familienfest der „Dicken Bäuche“ muss leider aus technischen Gründen entfallen. Es wird jedoch zu einem späteren Zeit-
punkt, der noch bekannt gegeben wird, nachgeholt. K. Bodenstein Bürgermeisterin
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Fackelumzug Nienhagen Wie schon Tradition in Nienhagen fand auch in diesem Jahr der Fackelumzug statt. Die Musikanten aus Schwanebeck führten diesen an, der dann am Sportplatz endete. Hier kam dann die Krönung des Tages, der Technikverein hatte sich große Mühe gegeben und so allerhand vorbereitet für die Ankömmlinge. Es gab von den fleißigen Frauen
gegrillte Steaks, Schmorwurst und auch Fischbrötchen, würde sagen für jeden Gaumen etwas. Dann hatten die fleißigen Damen noch zu trinken - Bier, Selter, Limo usw. Das Wetter hat nicht ganz mitgespielt, immer einige Tropfen; es hielt sich aber in Grenzen und brauchte nicht abgebrochen werden.
Kinderspielplatz an der alten Schule Da auf diesem Spielplatz schon eine Schaukel und ein Sandkasten existierte, kam, gespendet von dem Technikverein, noch eine Rutsche dazu und hat diesen komplettiert. (Siehe Bild) Schön für die Kleinen, sie nutzen
diese viel, hier kann man mal ein Dankeschön sagen. Auch den fleißigen Bienchen, die den Platz in Ordnung halten DANKE Gerd Schulz Nienhagen
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Ditfurt Die Jagdgenossenschaft Ditfurt hat auf ihrer Jahresversammlung am 21.04.2016 zur Verteilung des Jagdpachtzinses beschlossen.
Beschluss Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Ditfurt beschließt, den im Pachtjahr 2015/2016 angefallenen Jagdpachtzins nicht auszuzahlen, sondern 1. - für Hegemaßnahmen, Gehölzpflanzungen in den 3 Jagdbezirken. 2. - für Zuwendungen in sozialen Bereichen der Gemeinde Ditfurt - zu verwenden. Jagdgenossen, die ihren Pachtanteil (netto 0,56 Euro je Hektar) trotz Beschluss ausbezahlt haben möchten, müssen diesen schriftlich unter Vorlage des Eigentumsnachweises (aktuell beglaubigter Grundbuchauszug) bei der Jagdgenossenschaft Ditfurt, „Klausstraße 03, 06484 Ditfurt“ bis zum 16. Juni 2016 beantragen. Ditfurt, 21.04.2016 gez. Hans Jürgen Gröpke i. A. des Jagdvorstandes
Die Schützenkorporation Ditfurt gratuliert zum Geburtstag im Monat Juni 2016 ihren Mitgliedern Uwe Hohmann (23.06.) und Andreas Müller (27.06.)
finden aus dem Schießstand der Schützenkorporation die Kreismeisterschaften im Pistolenschießen statt. Der Wettbewerb beginnt um 9.00 Uhr.
Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute, Gesundheit und Wohlergehen.
Der Vorstand und der Schießmeister Axel Becker erinnern das wöchentliche Schießtraining freitags ab 18.00 Uhr.
Aus dem Schützenverein: Am Sonnabend, dem 28. Mai 2016
sdorf
Straßenfest in Dee
lädt zum diesuerwehr Deesdorf Die Freiwillige Fe 28. Mai 2016 t am Samstag, dem jährigen Straßenfes uerwehr ein. s Gerätehaus der Fe ab 15.00 Uhr in da selbst gebackeohl ist mit Kaffee, Für das leibliche W en ausreichend illtem und Getränk nem Kuchen, Gegr gesorgt. ne Spielangen gibt es verschiede Für unsere Jüngste Fa e hrt mit dem d natürlich ist ein bote im Freien un ch wieder dabei. Feuerwehrauto au
Der Vorstand
Verbandsgemeinde Vorharz
10 | Nr. 5/2016
2. Oldtimertreffen in Schwanebeck 18. und 19. Juni 2016 täglich ab 10.00 Uhr bis Bauj. 1989 Oldtimer - Traktoren - Zweiräder - Armeetechnik Ersatzteilstände und Flohmarkt, abgeschlossenes Gelände, Camping möglich Samstagabend Tanz in der Kornhalle mit DJ Lutz Veranstalter: Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V. Infos unter 0157 03367598 und 0172 9776314 Das zweite Mal in Schwanebeck - Oldtimertreffen auf dem alten Hängerplatz im Huyweg (Richtung Zementwerk/LPG) Für das leibliche Wohl ist ausreichend gesorgt. An beiden Tagen Highlights auf dem Ausstellungsgelände!!! Hüpfburg für die Kleinen und Kutschfahrten Programm Kornhalle Samstagnachmittag – Kinovorstellung für Groß und Klein Samstagabend – Tanz für Jung und Alt mit DJ Lutz An beiden Tagen findet ein Flohmarkt statt, wer sich mit einem Stand beteiligen möchte, sollte sich beim Veranstalter melden.
Sport- und Familienfest in Hedersleben Am 4. und 5. Juni findet auf dem Sportplatz das erste Sport und Familienfest der „dicken Bäuche“statt. Hierzu möchten wir alle Bürger aus Hedersleben und Umgebung recht herzlich einladen. Ein buntes Rahmenprogramm lässt sicher keine Langeweile aufkommen. Dazu gehört: - ein Fußballturnier mit 8 Freizeitmannschaften aus SachsenAnhalt, Beginn Samstag 10:30 Uhr - Kinderschminken - Kinderhüpfburg - Schausteller - Torwandschießen mit Bestenermittlung und Pokal für den Sieger - Kaffee und Kuchen am Nachmittag - musikalische Unterhaltung mit Top DJ!! - Abends Tanz im Zelt mit Überraschungsauftritt - Sonntag lassen wir das Fest mit einem Frühschoppen und herzhafter Schlachteplatte ausklingen. Beginn Samstag 10:30 Uhr Beginn Sonntag 10:00 Uhr Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Der Eintritt ist natürlich frei. Wir freuen uns auf zwei schöne Tage mit euch. Dicke Bäuche Hedersleben e. V.
10 Jahre Heimatverein Hausneindorf e. V. Am 20.02.2006 fanden sich 12 engagierte Hausneindorfer zusammen und gründeten den Heimatverein Hausneindorf e. V. Satzungsgemäßes Ziel war und ist die ideelle und materielle Unterstützung der dörflichen Einrichtungen, insbesondere der Burg und ihrer Anlagen. Die Burg Hausneindorf - mitten im Ort gelegen - sollte kultureller und sozialer Mittelpunkt des Ortes werden. Von den 12 Gründungsmitgliedern sind 8 noch immer aktiv. Im Laufe der Jahre kamen noch 25 Mitglieder dazu, nicht nur aus Hausneindorf, nein, wir haben sogar Mitglieder aus Berlin und Heidelberg. In den 10 Jahren ist auf der Burg viel passiert. Insgesamt ca. 7.517 Arbeitsstunden haben die Mitglieder des Heimatvereins, der weiteren Vereine in Hausneindorf, der Freiwilligen Feuerwehr und freiwillige Helfer auf der Burg geleistet und dabei u. a. die ehemalige Getreidesortierung und die Treckergarage entrümpelt und renoviert, die Festhalle neu gepflastert und Tore zugesetzt und erneuert, die Museumsräume im alten Pallas hergerichtet und nicht zuletzt die Toilettenanlage eingebaut. Im Jahr 2012 wurde mit Mitteln der Gemeinde Selke-Aue und LEADER-Fördermitteln der Südgiebel der Getreidesortierung saniert. Die EnviaM förderte 2013 über die RWE Stiftung die Einrichtung unseres Museums über die Orgelbauerfamilie Reubke. Im Jahr 2014 konnten wir mithilfe einer Zuwendung der Stiftung der Kreissparkasse Quedlinburg den Treppenaufgang zum Museum im alten Pallas renovieren und eine neue Eingangstür einbauen. Jährlich führen wir auf der Burg 3 feste Veranstaltungen - das Oster-
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feuer, den Tag des offenen Denkmals und den Burgadvent - durch. Dazu kommen fast jährlich weitere Veranstaltungen wie z. B. 2013 das Treffen der Biker von der „Etwas anderen Ausfahrt“ oder 2014 der Tag der Regionen. 2013 konnten wir das Museum über die Orgelbauerfamilie Reubke in den Räumen des alten Pallas eröffnen. 2014 erweiterten wir das Museum um die Heimatstube und 2015 um die Ausstellung über die Orgelbauerfamilie Röver. Im Rahmen unseres „Orgelprojektes“ entstand eine CD mit Musik von 9 noch spielbaren original erhaltenen Reubke-Orgeln. Das Buch über die Orgelbauerfamilie Reubke von Prof. Dr. Lutz Wille wird im Jahr 2016 erscheinen. Derzeit arbeiten wir an der Rückholung und Spielbarmachung der Röver-Hausorgel nach Hausneindorf und ihrer Aufstellung auf der Burg. Der Ausbau eines Konzertraumes im alten Pallas ist parallel dazu in Arbeit. Rückblickend kann man sagen, dass wir unserem satzungsgemäßen Ziel näher gekommen sind. Am 21. Mai 2016 ab 14 Uhr werden wir das bei einem Tag der offenen Tür oder besser: beim „Tag des offenen Burgtores“ dokumentieren und unser Jubiläum feiern. Es erwarten Sie das Orgelbauermuseum und die Heimatstube mit einer kleinen Sonderausstellung zu dem Dampfpflugbauer Andreas Heucke, Führungen, eine Fotoausstellung mit ausgewählten Motiven und Bildern von Hausneindorf, Kaffee, Kuchen, Würstchen und Getränke für das leibliche Wohl, eine Malstraße für Kinder und natürlich unsere einzigartige Burg. Dazu laden wir herzlich ein. Der Heimatverein Hausneindorf e. V.
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Nr. 5/2016 | 11
Kirchennachrichten
Kirchennachrichten der Evangelischen Kirchengemeinde „St. Bonifatius“ Ditfurt Mai/Juni 2016 Gottesdienste: 29. Mai 2016 09.00 Uhr Gottesdienst in der Winterkirche 5. Juni 2016 10.00 Uhr Gottesdienst mit „Diamantener Konfirmation“ in der Bonifatiuskirche 12. Juni 2016 10.00 Uhr Gottesdienst mit der Taufe von Paul Schneider in der Bonifatiuskirche Veranstaltungen: Frauenhilfe: Chorprobe: Posaunenprobe (Kinder): Kinderkirche: Bibelgespräch:
Dienstag, den 14. Juni 2016, um 14.00 Uhr in der Winterkirche. dienstags, um 19.30 Uhr in der Winterkirche sonnabends, um 9.30 Uhr in der Winterkirche dienstags mit Frau Randel zu den angegebenen Zeiten in der Winterkirche. Der Gemeindekirchenrat und Pfarrer i.R. Martin Kunze laden am Montag, dem 21. Juni 2016, um 16.00 Uhr zum monatlichen Bibelgespräch in die Winterkirche ein.
Kindernachmittage mit Juliane und Katja: - Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat treffen sich die Kinder Konfessionsübergreifend zum Spielen, Lesen, Backen und Kochen in der Winterkirche.
Information des Gemeindekirchenrates Ditfurt: Das in dem Gemeindeblatt der Kirchengemeinde Ditfurt von März bis Mai 2016 angekündigte Gemeindefest am 28. Mai 2016 muss aus terminlichen und organisatorischen Gründen verschoben werden. Das Gemeindefest der Kirchengemeinde wird an einen noch festzulegenden neuen Termin nachgeholt. Der Gemeindekirchenrat Ditfurt bittet um euer Verständnis. Konzert in der Kirche 2016: Vorgemerkt! Am Sonntag, dem 12. Juni 2016, um 19.00 Uhr gastiert Professor Komischke, mit der Trompete, und Musikdirektor Pech, an der Orgel, zu einem außergewöhnlichen Konzert in der Ditfurter Bonifatiuskirche * 25 Jahre Trompete & Orgel“ - Konzert der Extraklasse* Mit einem festlichen Konzert gastieren der Solotrompeter und Hochschulprofessor Uwe Komischke und der Konzertorganist Thorsten Pech am Sonntag, 12. Juni 2016, um 19.00 Uhr in der St. BonifatiusKirche Ditfurt. Beide Musiker gehören zu den national und international bekannten Interpreten ihres Fachs. Seit 1977 konzertieren die Musiker in der Kombination „Trompete + Orgel“ zusammen, 26 CDs sind bislang erschienen, Konzertreisen in Deutschland, Europa und weltweit (zuletzt wieder mit größtem Erfolg in Japan) kennzeichnen die künstlerische Tätigkeit ebenso wie ihre Rundfunkproduktionen und Fernsehauftritte. Uwe Komischke arbeitete als 1. Solotrompeter der Münchner Philharmoniker und hat seit 1994 einen Ruf als Professor für Trompete an der Hochschule „Franz Liszt“ in Weimar. Thorsten Pech gehört zu den renommierten Konzertorganisten unseres Landes und ist gleichzeitig als Dirigent im Konzert- und Oratorienbereich tätig, seit 1989 leitet er als Künstlerischer Leiter Chor und Orchester des Bachvereins Düsseldorf, seit 2003 auch den Konzertchor der Volksbühne Wuppertal.
Verbandsgemeinde Vorharz Auf dem Programm stehen Werke aus Barock und Romantik mit Kompositionen von Corelli, Dandrieu, Händel und Torelli sowie romantische Werke von Max Reger anlässlich des 100. Todesjahres und Saint-Saens. Lassen Sie sich begeistern vom hellen Strahl der hochtönenden BachTrompete sowie vom dunkelgefärbten warmen Klang des Corno da caccia. Lassen Sie sich vom außergewöhnlichen Klang der Instrumente und der Akustik in der Ditfurter Bonifatiuskirche begeistern. Die Kirchengemeinde lädt Sie herzlichst zu diesem Ohrenschmaus ein. Bringen sie noch Gäste zu diesem außergewöhnlichen Konzert mit. Eintritt ist frei! Um eine Spende (Kollekte) wird am Ausgang gebeten! Pfarrbüro der Kirchengemeinde, Pfarrstraße 9, 06484 Ditfurt, Tel. 03946 3617 Öffnungszeiten des Gemeindebüros: dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr Pfarrstr. 09, Tel./Fax 03946 3617 In dringenden Fällen Pfr. i.R. M. Kunze 03946 703535 oder H_J: Gröpke 03946 4450
12 | Nr. 5/2016 12.06.16 09.00 Uhr 10.30 Uhr 15.06.16 14.30 Uhr 18.06.16 14.30 Uhr 22.06.16 19.00 Uhr 26.06.16 15.00 Uhr
Hausneindorf Gottesdienst Heteborn Gottesdienst Hausneindorf Seniorenkreis Hausneindorf Orgelkonzert Hedersleben Bibelstunde evang. Gemeindehaus Hakelgottesdienst am Waldfrieden
Vorankündigung Orgelkonzert Am 18.06.16, um 14.30 Uhr in Hausneindorf Orgelkonzert mit dem Orgelduo „Doppelt klingt besser“ Als der Lehrer noch die Orgel spielte - ein Rückblick ins 19. Jahrhundert Gesprächskonzert mit dem Kantor Jankowski, Oschersleben und Frau Unger, Sülzetal.
Hans-Jürgen Gröpke (GKR-Vorsitzender)
Herzlichen Glückwunsch
Termine des Kirchspiels Bode-Selke-Aue 29.05.16 09.00 Uhr 05.06.16 09.00 Uhr 10.30 Uhr
Hausneindorf Gottesdienst Hedersleben Gottesdienst Wedderstedt Gottesdienst
Ditfurt am 11.06. Frau Käthe Krüger am 13.06. Herrn Hilmar Molle am 30.06. Frau Monika Arndt Groß Quenstedt am 22.06. Frau Christina Graf Harsleben am 01.06. Frau Vera Heine am 03.06. Frau Gerda Glanz am 04.06. Frau Renate Günzel am 20.06. Herrn Herbert Fischer Hedersleben am 04.06. Frau Hanna Hechler am 12.06. Frau Ursula Obermann am 13.06. Frau Heidrun Busse am 15.06. Frau Gerlinde Manthey am 16.06. Herrn Heinz Lehnart am 21.06. Frau Hanna Rumpf am 22.06. Frau Renate Stebener Schwanebeck am 04.06. Herrn Uwe Könnecke am 09.06. Herrn Kurt Kaiser am 10.06. Frau Ursula Lubahn am 14.06. Frau Ingeborg Schmeißer am 17.06. Herrn Karl Spaniel am 22.06. Frau Wilhelmine Hage am 22.06. Frau Waltraut Jäger am 28.06. Frau Bärbel Kappe am 29.06. Herrn Harald Strube Schwanebeck OT Nienhagen am 03.06. Frau Bärbel Wellhausen am 12.06. Herrn Hans-Jürgen Gruhn
zum 95. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2016 | 13 Selke-Aue OT Hausneindorf am 20.06. Frau Renate Renner Selke-Aue OT Wedderstedt am 06.06. Frau Elfriede Kühne am 21.06. Frau Dora Raulf Wegeleben am 14.06. Frau Rosemarie Zimmer am 24.06. Herrn Klaus Kaufmann Wegeleben OT Deesdorf am 05.06. Frau Monika Hoffmann Wegeleben OT Rodersdorf am 25.06. Frau Erna Roedat
Doppelbesetzung im Adersleber Storchennest zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag
Herzliche Glückwünsche zum Ehejubiläum
Schon seit Jahrzehnten brüten im Wegeleber Ortsteil Adersleben, Weißstörche auf einem ausgedienten Fabrikschornstein. In den letzten Jahren machten allerdings regelmäßig Nilgänse den Störchen das Nest streitig. So besetzten sie auch in diesem Jahr, Anfang April 2016 das Nest und begannen zu brüten. Nilgänse gelten als aggressiv und breiten sich in letzter Zeit immer weiter innerhalb der heimischen Vogelwelt aus. So besetzen sie die Nester von Greifvögeln, Schwänen und eben auch Störchen.
den brütenden Nilgänse besetzt war, bezogen Sie erst einmal Quartier auf einem Schornstein des nahen ehemaligen Herrschaftshauses. Am Nachmittag des gleichen Tages konnten sowohl beide Störche, wie auch die brütende Nilgans gleichzeitig auf dem Horst beobachtet werden. Der erwartete Streit und der „Kampf“ ums Nest blieb allerdings unerwarteter Weise aus! Die Vögel duldeten sich beim Brüten gegenseitig im Nest. Diese Situation ist in dieser Form so zuvor noch niemals beobachtet worden!
Ein erster Storch bezog am 27. März 2016 für wenige Stunden das Nest, zog dann aber weiter. Am Vormittag des 17. April 2016 trafen dann zeitgleich die beiden Adersleber Altstörche ein. Da ihr angestammtes Nest noch von
Am 23. April 2016 verließen die ausgebrüteten Nilgansjungen das Nest. Seitdem können die Weißstörche in Ruhe ihr Gelege ausbrüten.
zum 60. Hochzeitstag am 02.06. Herrn Adolf Behrendt und Frau Gisela Behrendt aus Ditfurt am 09.06. Herrn Helmut Urbank und Frau Monika Urbank aus Wegeleben am 30.06. Herrn Werner Drygala und Frau Eleonora Drygala aus Wegeleben zum 50. Hochzeitstag am 18.06. Herrn Peter Tecklenberg und Frau Elisabeth Tecklenberg aus Ditfurt am 18.06. Herrn Ernst Johannsen und Frau Margret Johannsen aus Groß Quenstedt am 04.06. Herrn Hartmut Enke und Frau Antje Enke aus Harsleben am 11.06. Herrn Georg Nelius und Frau Edeltraud Nelius aus Hedersleben
Text und Fotos: Karl-Heinz Mau, Wegeleben.
Ausschreibung Die Stadt Wegeleben schreibt die Verpachtung folgender Ackerfläche für den Pachtzeitraum ab 1. Okt. 2016 aus: Gemarkung Flur Flurstück Größe ________________________________________________________ Wegeleben 7 167/68 2.766 qm Die genaue Lage der Flächen kann im Bauamt der Verbandsgemeinde Vorharz eingesehen werden. Bewerber können ihre Angebote im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Ausschreibung Ackerfläche, Gemarkung Wegeleben, Flur 7, Flurstück 167/68“ bis zum 31. Mai 2016 in der Verbandsgemeinde Vorharz abgeben.
i. V. Brockelt Ltr. Bau- u. Ordnungsamt
Seit über 50 Jahren als Verlagsgruppe tätig
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14 | Nr. 5/2016
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben - Flurbereinigungsbehörde Postanschrift: Ritterstraße 17 - 19, 39164 Stadt Wanzleben - Börde - Wanzleben, 27.04.2016 Aktenzeichen: 32.1 - 611 B10 - ASL 6.133
Flurbereinigungsverfahren „Seeländereien Gatersleben/Frose“ Verf.-Nr.: ASL 6.133 Überleitungsbestimmungen zur Regelung des Besitzübergangs zum 1.10.2016 i.V.m. der vorzeitigen Ausführungsanordnung vom 27.04.2016 im Flurbereinigungsverfahren „Seeländereien Gatersleben/Frose“. Diese Bestimmungen regeln die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, namentlich den Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde hierzu gehört. Er hat den Bestimmungen zugestimmt. Diese Bestimmungen können - soweit sie nicht auf Gesetzesvorschriften beruhen oder bestimmte Fristen für die Einreichung von Anträgen an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte angehen - durch abweichende Vereinbarungen unter den Beteiligten namentlich zwischen Planempfänger und Vorbesitzer ersetzt werden. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte kann in begründeten Fällen von Amts wegen Ausnahmen von den Bestimmungen anordnen, insbesondere die darin festgesetzten Fristen ändern. I. Übergang der Landabfindung 1. Der Vorbesitzer hat die Flächen, die einem anderen zugewiesen werden, in ordnungsgemäßem und kulturfähigem Zustand zu übergeben. Insbesondere sind alle Verschlechterungen der Ertragsfähigkeit oder sonstige Beeinträchtigungen der Benutzbarkeit seit der Wertermittlung auszugleichen bzw. zu beseitigen (z. B. Ablagerungen auch von Dünger, Strohballen, Stalldung, Komposthaufen und dergleichen, Überhang von Strauchwerk, Verfall von Entwässerungseinrichtungen, Nematoden, starke Verunkrautung). Die Empfänger treten in den Besitz ihrer Landabfindungen nach Aberntung ein. 2. Als spätester Zeitpunkt für die Übergabe sämtlicher Flächen wird der Tag nach Aberntung bestimmt. Die Aberntung der Grundstücke muss am Vorabend des Übergabetages beendet sein, wobei Rübenblatt in gehäckseltem oder flächenmäßig ausgebreitetem Zustand als geräumt gilt. Am darauf folgenden Tag kann der Empfänger der Flächen mit der Bestellung beginnen. Auf den alten Grundstücken gestapelter Mist und Strohballen müssen bis zum 30.06.2016 vom Vorbesitzer abgefahren werden. Vorjährige Silagemieten sind bis zum 30.06.2016 abzufahren. Auf abzugebenden Flächen sind Mieten nicht neu anzulegen (gilt nicht für Zuckerrüben). 3. Der bisherige Besitzer ist hinsichtlich der Nutzung der Flächen, die durch den Besitzübergang einem anderen zugewiesen werden, in folgender Weise beschränkt: a) Er darf keinen Boden von diesen Flächen abfahren; erfolgt dies trotzdem, so hat er dem Empfänger der Flächen den entstehenden Schaden zu ersetzen. b) Bäume, Hecken und sonstige Naturanlagen sind grundsätzlich im alten Bestand zu erhalten, auch soweit sie nicht den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes unter Schutz gestellt sind. Sollen ausnahmsweise Bäume oder Sträucher entfernt werden, so ist vorher die Zustimmung der zuständigen Behörden (ALFF, Untere Naturschutzbehörde) einzuholen.
c) Es ist ihm nicht gestattet, die alten Grundstücke über den festgesetzten Zeitpunkt hinaus zu bewirtschaften, mit Nachfrüchten zu bestellen, Dünger aufzubringen oder Ernteerzeugnisse darauf zu lagern (gilt nicht Zuckerrüben). d) Das Ausbringen von Klärschlamm oder sonstiger anzeigepflichtiger Stoffe ist im Jahr des Besitzübergangs auf Flächen, die einem Besitzwechsel unterliegen, nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung kann das ALFF den früheren Zustand auf Kosten des Verursachers wieder herstellen lassen. 4. Der neue Besitzer kann die zugewiesene Fläche bestimmungsgemäß nutzen. Das heißt: Er hat die Obliegenheit (Schuldigkeit), den zugewiesenen Besitz mit Sorgfalt zu behandeln, die ein verantwortungsbewusster Landwirt in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Eine Klärschlammausbringung, soweit durch den neuen Eigentümer gestattet, ist erst nach dem Besitzübergang möglich. a) Die noch nicht abgeräumten Reste der Pflanzen gehen auf ihn über oder können nach Rücksprache mit dem ALFF auf Kosten des Vorbesitzers fortgeschafft werden (gilt nicht für Zuckerrüben). b) Holzungen, Feldgehölze, einzelne Bäume, Hecken und Sträucher, deren Erhaltung aus Gründen des Naturschutzes und der Landespflege oder aus anderen Gründen geboten ist, hat der Empfänger der Landabfindung entschädigungslos zu übernehmen. c) Bei Auftritt oder Verdacht auf ungewöhnliche Umstände wie Nematoden, starker Verunkrautung (wie z. B. Schosser und Wildrüben) usw. ist das ALFF unverzüglich, spätestens aber am 30.06.2016, zu informieren. 5. Die Aufwendungen für die notwendigen Planinstandsetzungsmaßnahmen gehen weder zu Lasten des Eigentümers noch zu Lasten des Empfängers. II. Einfriedungen, Brunnen usw. Bei Schuppen oder dergleichen wird auf Antrag im Einzelfall eine Sonderregelung im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft getroffen. Für das Umsetzen von Einfriedungen wird eine Entschädigung durch die Teilnehmergemeinschaft nicht gewährt. Für Einfriedungen die der Planempfänger vom Vorbesitzer übernehmen will, kann zwischen beiden eine Entschädigung vereinbart werden. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, wird die Entschädigung auf Antrag vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten festgesetzt. Will der Planempfänger vorhandene Einfriedungen vom Vorbesitzer nicht übernehmen, hat er ihm dies bis zum 30.06.2016 anzuzeigen. In diesem Fall hat der Vorbesitzer die Einfriedung auf seine Kosten zu entfernen. III. Ausgleich wegen Düngezustandes und sonstigen Entschädigungen infolge Überganges aus dem alten in den neuen Rechtszustand Für bereits ausgebrachten Dünger wird keine Entschädigung gewährt. Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger (Gülle, Hühnertrockenkot, Stallmist) auf abzugebenden Flächen ist ab dem 30.06.2016 untersagt, ausgenommen für die ordnungsgemäße Düngung zum Futterzwischenfruchtbau. IV. Ordnung der Pachtverträge und des Nießbrauchs Es gelten die Bestimmungen der §§ 69 bis 71 FlurbG. V. Besondere Hinweise Ferner werden die Nutzungsberechtigten darauf hingewiesen, dass 1.) die bei der Vermessung gesetzten Vermessungs- und Grenzmarken, Pfähle, Stangen und sonstige Grenzzeichen gem. § 5 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) unter gesetzlichem Schutz stehen. Die unbefugte Vernichtung, Beschädigung, Beseitigung, das Umsetzen oder die Gefährdung der Grenz-, Vermessungs- und Sichtmarken kann gem. § 22 VermGeoG LSA mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Wiederherstellungskosten sind vom Schadenverursacher zu tragen.
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Nr. 5/2016 | 15 Der Empfänger hat sich rechtzeitig zu informieren, wo sich in der Landabfindung alte, ungültig gewordenen Grenzzeichen oder sonstige Hindernisse für die Bewirtschaftung befinden. Er hat diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Vorbesitzer ist verpflichtet, dem Planempfänger nach bestem Wissen und Gewissen den Standort solcher Hindernisse anzuzeigen. 2.) jede Beschädigung der Wege und Gewässer und deren Anlagen als Ordnungswidrigkeit und bei vorsätzlicher Begehung als Straftat geahndet wird. 3.) das Wenden mit Wirtschaftsgeräten zur Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen auf den Wegen nicht zulässig ist. Des Gleichen sind Fahrzeuge und Geräte so abzustellen, dass eine Durchfahrt möglich ist. 4.) erforderliche Entscheidungen bezüglich freiwillig eingegangener Agrarumweltmaßnahmen sich nach den entsprechenden Richtlinien richten. 5.) in allen sich aus den Überleitungsbestimmungen ergebenden Zweifelsfällen das ALFF entscheidet. VI. Rechtsfolge Im Falle der Veräußerung von Grundstücken tritt der Erwerber in die Rechtsposition des Veräußerers ein. Er muss das bisher durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Der Veräußerer hat den Erwerber auf alle sich aus vorstehenden Überleitungsbestimmungen ergebenden Verpflichtungen hinzuweisen. VII. Zwangsverfahren Die Flurbereinigungsbehörde kann für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Überleitungsbestimmungen gem. § 137 FlurbG die nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz zulässigen Zwangsmittel (Zwangsgeld, Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang) anwenden, um im öffentlichen Interesse die Einhaltung dieser Überleitungsbestimmungen durchzusetzen. Im Auftrag
Holger Ritzmann Hinweis zu den angewandten Rechtsgrundlagen: - Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 JahressteuerG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2794) ________________________________________________________
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben - Flurbereinigungsbehörde Postanschrift: Ritterstraße 17 - 19, 39164 Stadt Wanzleben - Börde - Wanzleben, 27.04.2016 Aktenzeichen: 32.1 - 611 B10 - ASL 6.133
Öffentliche Bekanntmachung Vorzeitige Ausführungsanordnung 1. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben ordnet hiermit im Flurbereinigungsverfahren „Seeländereien Gatersleben/Frose“ Verf.-Nr.: ASL 6.133 Landkreis Salzlandkreis gemäß § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes an.
2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes wird der 01.10.2016, 0:00 Uhr festgesetzt. Mit diesem Tag geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes. Der Besitz- bzw. Nutzungsübergang wird durch Überleitungsbestimmungen geregelt. Diese werden ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. 3. Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums werden mit Ablauf des 30.09.2016 aufgehoben. 4. Die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben. Gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 FlurbG wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse (§§ 69 und 70 FlurbG) - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - nach § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben zu stellen sind. Begründung: Gemäß § 63 FlurbG ordnet die Flurbereinigungsbehörde die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes an, wenn die verbliebenen Widersprüche der Oberen Flurbereinigungsbehörde zur Entscheidung vorgelegt wurden und der vorgesehene Rechtszustand die wirtschaftliche Lage der Beteiligten sowie die allgemeine Landeskultur fördert. Aus einem längeren Aufschub seiner Ausführung würden voraussichtlich erhebliche Nachteile erwachsen. Der Flurbereinigungsplan und dessen 1. Nachtrag wurden den Beteiligten gemäß § 59 FlurbG bekannt gegeben. Die verbliebenen Widersprüche liegen der Oberen Flurbereinigungsbehörde vor. Somit liegen die Voraussetzungen für die Anordnung der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes und dessen Nachtrag 1 vor. Mit dieser Anordnung entstehen zu dem genannten Stichtag einheitlich alle Ansprüche auf Ausbau der geplanten Anlagen, Geldzahlungen, Erstattungen und Pachtregelungen, vor allem aber gehen alle Rechte über. Die Ausführungsanordnung führt den im Flurbereinigungsplan und seinem Nachtrag 1 vorgesehenen neuen Rechtszustand herbei, verschafft den Beteiligten die volle rechtliche Verfügungsmöglichkeit über ihre Abfindungsgrundstücke und ist die Voraussetzung für die Berichtigung der öffentlichen Bücher. Somit ordnet das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes gemäß § 63 FlurbG an. Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO kann die sofortige Vollziehung angeordnet werden, wenn sie im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse der Beteiligten liegt. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausführung des Flurbereinigungsplanes liegt sowohl im öffentlichen Interesse als auch im überwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfahrens. Durch die Ausführungsanordnung wird der Eintritt des neuen Rechtszustandes einheitlich für das gesamte Flurbereinigungsgebiet angeordnet. Nur so sind zeitweilige Gefährdungen des Eigentums zu vermeiden. Durch die aufschiebende Wirkung gegebenenfalls eingelegter Rechtsbehelfe würde zum Beispiel voraussichtlich der Grundstücksverkehr erheblich erschwert werden. Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung kann somit um die Berichtigung der öffentlichen Bücher unmittelbar ersucht werden. Hiermit wird gemäß § 80 Abs.2 Satz 1 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung der Ausführung des Flurbereinigungsplanes Seeländereien Gatersleben/Frose angeordnet.
Verbandsgemeinde Vorharz
16 | Nr. 5/2016
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorzeitige Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17 - 19, 39164 Wanzleben, erhoben werden. Im Fall der öffentlichen Bekanntmachung beginnt die Rechtsbehelfsfrist mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung wird die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch bis zum Ablauf der angegebenen Frist beim Amt eingegangen ist. Gewahrt wird die Frist auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt oder beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg beantragt werden
Veranstaltungskalender der Gemeinde, Vereine und Kirchen Hedersleben Juni 2016 Mittwoch, 01.06.2016
Seniorenkegeln ab 14.00 Uhr
Donnerstag, 02.06.2016
Seniorenkegeln ab 14.00 Uhr
Freitag, 03.06.2016
Sommerfest in der Kita Gänseblümchen ab 15.00 Uhr
Samstag, 04.06.2016
Familienfest der „Dicken Bäuche“ ab 10.00 Uhr auf dem Sportplatz
Sonntag, 05.06.2016
Familienfest der „Dicken Bäuche“ ab 10.00 Uhr auf dem Sportplatz
Montag, 06.06.2016
Kaffeetafel ab 14.00 Uhr in der Begegnungsstätte
Dienstag, 07.06.2016
Kaffeetafel ab 14.00 Uhr in der Begegnungsstätte
Donnerstag, 09.06.2016
Treffen der Volkssolidarität in der Gaststätte Night & Day
Dienstag, 14.06.2016
Kaffeetafel ab 14.00 Uhr in der Begegnungsstätte
Montag, 20.06.2016
Kaffeetafel ab 14.00 Uhr in der Begegnungsstätte
Dienstag, 21.06.2016
Kaffeetafel ab 14.00 Uhr in der Begegnungsstätte
Dienstag, 28.06.2016
Kaffeetafel ab 14.00 Uhr in der Begegnungsstätte
Im Auftrag
Holger Ritzmann Hinweis zu den angewandten Rechtsgrundlagen: - Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 JahressteuerG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2794) - Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I, S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) m.W.v. 24.10.2015
Die Welt zu Gast im Harz Heike Brehmer MdB informiert über Aufruf für Gastfamilien Ein Schuljahr im Ausland ist nicht nur bei deutschen Teenagern beliebt. Im Herbst 2016 kommen rund 410 Schüler aus über 50 Ländern nach Deutschland, um die Kultur zu erleben, Deutsch zu lernen und ihrer Familie auf Zeit ihr Heimatland näherzubringen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete für Harz und Salzland, Heike Brehmer informiert über den Aufruf der Austauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e. V., die ab sofort weltoffene Gastfamilien in Deutschland sucht: „Ein interkultureller Austausch ist sowohl für die Jugendlichen als auch für die Gastfamilien eine einzigartige Erfahrung, die beide Seiten weltoffener werden lässt. Durch die gemeinsame Zeit lernen sie, bestimmte Situationen aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten und entwickeln Verständnis für unterschiedliche Denkweisen. All das sind wichtige Grundsteine für ein tolerantes
und friedliches Miteinander“, unterstützt Heike Brehmer die Idee des Gastfamilienprogramms von AFS. Wer sich vorstellen kann, für einen der 15- bis 18-jährigen Schüler Gastfamilie zu werden, kann sich im AFS-Büro unter der Telefonnummer 040 399222-90 informieren oder per E-Mail an
[email protected] wenden. Gastfamilie kann fast jeder werden: Auch alleinerziehende Elternteile und Paare ohne Kinder, die sich für ein gastfreundliches Deutschland engagieren wollen, sind sehr willkommen. Vorbereitet und begleitet werden die Familien von AFS-Mitarbeitern direkt in der Region. Es gibt zudem die Möglichkeit, als Willkommens- oder Übergangsfamilie ein Gastkind für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen bei sich aufzunehmen. Weitere Informationen und Erfahrungsberichte gibt es im Internet unter www.afs.de/ gastfamilie.
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Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2016 | 17
Bürgerberatungstag der Landesbeauftragten • • • • •
Anträge nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen: Strafrechtliche, Verwaltungsrechtliche, Berufliche Rehabilitierung Monatliche Zuwendung „Opferrente“ Kinderheime Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich)
Di., 07.06., 9 - 17 Uhr, im Ratssitzungszimmer, Markt 1, 06484 Quedlinburg Veranstalter:
Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391 567-5051, Fax: 0391 567-5060
Hintergrundinformationen: Nach den erfolgreichen und gut besuchten Beratungstagen des vergangenen Jahres wird das Angebot einer individuellen und unterstützenden Beratung für betroffene Bürgerinnen und Bürger fortgeführt. Bereits seit mehreren Jahren nehmen durchschnittlich 40 Besucher die Termine wahr, weshalb eine rege Nachfrage erwartet wird. Menschen, die wohnortnah eine individuelle Beratung suchen, haben die Gelegenheit eine solche bei der nächsten Sprechstunde zu nutzen. Die Mitarbeiter der Landesbeauftragten ermöglichen am Beratungstag Anträge auf Akteneinsicht und führen Beratungen zur Antragsstellung durch. Hierzu ist es erforderlich, den Personalausweis vorzulegen. Unterstützt werden die Beratungstage von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Das Beratungsangebot ist an Menschen gerichtet, die noch lange nach dem erlittenen Unrecht durch den SED-Staat in vielfältiger Weise darunter leiden, insbesondere: • zu Unrecht Inhaftierte, • von Zersetzungsmaßnahmen durch den DDR-Staatssicherheitsdienst Betroffene, • durch Repressalien in Beruf oder Ausbildung beschädigte Personen, • Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erlitten haben, • Verschleppte und deren Angehörige, Hinterbliebene und Angehörige von Opfern, • Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten haben • Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen. Die strafrechtliche Rehabilitierung für Betroffene ist möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremden Zwecken verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung zur Freiheitsentziehung genötigt wurden. Ab 180 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige besondere Zuwendung für Haftopfer: mit Wirkung vom 01.01.2015 erhöht (bis zu 300 € monatlich, einkommensabhängig). Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, zum Beispiel bei Arbeits- oder Studienplatzverlust aus politischen Gründen, als Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Dazu kann als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Ausgleichszahlung erfolgen von bis zu 214 € (für Rentner von 153 €, m.W.v. 1.1.2015 erhöht).
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