AMTSBLATT - Mühlhausen

April 1, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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AMTSBLATT

der Stadt Mühlhausen/Thüringen 22. Jahrgang

Mittwoch, den 24. Juli 2013

Nummer 4

Marketing für eine großartige Stadt Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, unsere Stadt ist ein Schmuckstück. Das historische Erbe Mühlhausens und die einzigartige Bausubstanz begeistern weit über die Region hinaus. Die malerische Altstadt atmet Geschichte und ein Spaziergang ist immer auch eine kleine Zeitreise. Über das ganze Jahr hinweg sorgen engagierte Kulturschaffende für viele Höhepunkte. Eine perfekte Verknüpfung von Tourismus und Kultur gehört sicher zu den größten Zukunftschancen Mühlhausens. Seit Anfang des Jahres arbeitet im Rathaus der neu geschaffene Bereich „Stadtmarketing“ an entsprechenden Ideen. Erste Erfolge sprechen für sich: Die Kampagne „Heiraten in Mühlhausen“ lockt mit neuen Trauorten weitere Gäste in die Stadt, auf Neubürger wartet inzwischen ein nettes Überraschungspaket und Mühlhausen wird Teil des touristischhistorischen Lutherweges. Auch das Vorhaben, mit Mühlhausen-Botschaftern ein weit über die Region reichendes Netzwerk von Fürsprechern zu entwickeln, hat im Stadtrat Anklang gefunden. Zukunftsweisend ist auch die Vernetzung der Stadt in der Welterberegion Wartburg-Hainich. Die Kombination unserer regionalen Stärken ist der Schlüssel zum Erfolg im nicht einfachen kultur-touristischen Wettbewerb. Dabei ist das Stadtmarketing in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv der Frage nachgegangen, was die Stadt einzigartig macht und mit welchen Maßnahmen die Bekanntheit gesteigert werden kann. Im April hatten sich bereits über 30 Bürgerinnen und Bürger an einem Workshop beteiligt, um entsprechende Ideen zu sammeln. Im Juni folgte ein Expertenforum. Mit Kulturschaffenden und Unternehmern aus dem Touristik-Bereich wurde diskutiert, was den „Markenkern“ Mühlhausens ausmacht. Als Stärken für die Werbung haben sich dabei das einzigartige Altstadt-Ensemble und das vielseitige Kulturangebot der Stadt herauskristallisiert. Besonders positiv wurde betrachtet, dass in Mühlhausen historisches

Erbe und modernes Leben miteinander verschmelzen. Indem wir unsere Geschichte als das größte Geschenk für unsere Zukunft betrachten, wird der Brückenschlag von gestern zu morgen gelingen - für den Tourismus und auch für unsere Lebensqualität. Einig war man sich auch, dass dabei die architektonische Vielfalt - etwa die gelungene Umnutzung historischer Gebäude - sowie die prägenden Personen der Stadtgeschichte (Bach, Müntzer, Röbling oder Tilesius) gezielter in den Fokus der Bewerbung rücken müssen. Ebenso wichtig sei das umfangreiche Kulturangebot. Dabei gehe es neben der Aufwertung bestehender Angebote auch um deren bessere Abstimmung aufeinander. Wünschenswert wäre es, die Kultur noch stärker als bisher in das Stadtbild zu integrieren. Mit dem Rathaus, St. Marien oder der Bachkirche Divi Blasii stehen hierfür einzigartige Kulissen zur Verfügung.

Klar wurde aber auch, dass sich all dies nur durch ein offenes Miteinander aller Bürger und städtischer Akteure verwirklichen lässt. Wenn stolze Mühlhäuser für ihre Stadt sprechen, ist das immer noch die beste Werbung. Diese Feststellungen und auch die Ergebnisse kommender Expertenrunden, etwa zum Thema Einzelhandel, sollen bis Ende des Jahres in ein Stadtmarketing-Konzept einfließen. Ich danke herzlich den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich dabei mit wirklich guten Ideen und Tatkraft einbringen. Wir hoffen auch in den kommenden Monaten auf weiterhin positive Resonanz unsere schöne Stadt ist es wert. Herzlichst Ihr Dr. Johannes Bruns Oberbürgermeister

Mit blühenden Farbtupfern wird die Stadt noch liebenswerter.

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Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen In der Hauptausschusssitzung am 27. Juni 2013 und der Stadtratssitzung am 11. Juli 2013 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst: Beschluss Drucksache Nr. 730/2013 „Richtlinie über die Finanzausstattung der Ortsteile für herkömmliche Ortsteilangelegenheiten“ Der Hauptausschuss beschließt die als Anlage beigefügte „Richtlinie über die angemessene finanzielle Ausstattung der Ortsteile der Stadt Mühlhausen/Thüringen für herkömmliche Ortsteilangelegenheiten“. Beschluss Drucksache Nr. 731/2013 „Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen“ Der Hauptausschuss beschließt die als Anlage beigefügte „Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen“. Die neue Richtlinie findet im Haushaltsjahr 2013 erstmals Anwendung. Beschluss Drucksache Nr. 732/2013 „Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/ Thüringen“ Der Hauptausschuss beschließt die als Anlage beigefügte „Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/ Thüringen“. Die neue Richtlinie findet im Haushaltsjahr 2013 erstmals Anwendung. Beschluss Drucksache Nr. 676/2013 „Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrats“ Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen. Beschluss Drucksache Nr. 717/2013 „Beitritt der Stadtwerke Mühlhausen GmbH zur Windkraft Thüringen GmbH (WKT)“ Der Beteiligung der Stadtwerke Mühlhausen GmbH an der Windkraft Thüringen GmbH durch Beitritt wird zugestimmt. Dieser Beschluss bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gem. § 74 Absatz 1 Satz 3 ThürKO. Beschluss Drucksache Nr. 718/2013 „Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2012“ Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Ergebnisverwendung, zur Entlastung des Geschäftsführers sowie des Aufsichtsrats der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH (WBM) für das Geschäftsjahr 2012. Beschluss Drucksache Nr. 721/2013 „Schul- und Jugendwettbewerb - 25 Jahre friedliche Revolution in Mühlhausen“ Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines Schul- und Jugendwettbewerbes unter dem Arbeitstitel „25 Jahre friedliche Revolution in Mühlhausen - 25 Jahre Freiheit und Demokratie in unserer Stadt“. Als Vorlage für den Wettbewerb kann die Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 682/2007 dienen. Für die Jury haben schon folgende Personen Ihre Mitarbeit zugesagt: Jürgen Wand, Lokalredakteur der Thüringer Allgemeinen, Beate Kaiser, Stadtarchivarin a. D., Ruthild Vetter, Journalistin, Dr. Falk Walther, Ehrenbürger, sowie zwei Mitglieder des Stadtrates können sich nach den Kommunalwahlen 2014 dafür bewerben.

4/2013 Beschluss Drucksache Nr. 722/2013 „Bewerbung der Stadt Mühlhausen für den MDR-Osterspaziergang 2016“ Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Stadt Mühlhausen beim: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK Anstalt des öffentlichen Rechts LFH Thüringen z. Hd. Herrn Mathias Kaiser (Leiter Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Events) Gothaer Straße 36 99094 Erfurt Tel.: (0361) 218 16 62 Fax: (0361) 218 29 16 62 als Austragungsort für den MDR- Osterspaziergang 2016 zu bewerben. Über die Ergebnisse des Bewerbungsverlaufes ist der Stadtrat zu informieren. Beschluss Drucksache Nr. 724/2013 „Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013“ Auf Grund der §§ 55,56 und 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 06. März 2013 (GVBl. S.49) sowie der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV - ) vom 26. Januar 1993 (GVBl. S.181), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2006 (GVBl. S.520), beschließt der Stadtrat die Haushaltssatzung 2013 und den Haushaltsplan 2013 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 55.173.268,00 €. Der Stellenplan 2013 ist dem Haushaltsplan 2013 als Anlage beigefügt und somit gemäß § 2 der ThürGemHV Bestandteil des Haushaltsplanes. Der Stellenplan weist den Gesamtbedarf an Planstellen der Stadt Mühlhausen unterteilt nach Beamten und Beschäftigten aus. Namentliche Abstimmung: 28 anwesende Stadtratsmitglieder 23 Ja-Stimmen: Oberbürgermeister Dr. Bruns; CDU-Fraktion: Thomas Fabisch, Tobias Kühler, Edgar Schmerbauch, Uwe Seeber; SPD-Fraktion: Christina Eisenhut, Diethard Groß, Dr. KayUwe Jagemann, Anke Jagemann, Dr. Hans-Peter Schröder, René Seyfert, Christine Soyck; FDP-Fraktion: Uta Hofmann, Wilfried Pätzold; Fraktion DIE LINKE.: Dirk Anhalt, Rainer Erdmenger, Sabine Grabow, Wolfgang Jäntsch, Matthias Trautwein; Fraktion Pro MHL/B`90 - Die Grünen: Eva-Maria Birkhoff, Knut Ewers, Dr. Hans Erich Müller; FW-MHL: Burghard John 4 Nein-Stimmen: CDU-Fraktion: Volker Bade, Ines Goldmann, Bernd Röttig; FDP-Fraktion: Hans-Heinrich Röttig 1 Enthaltung: CDU-Fraktion: Dr. Christina Heise Beschluss Drucksache Nr. 725/2013 „Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2012 bis 2016“ Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 06. März 2013 sowie der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV - vom 26. Januar 1993, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2006, beschließt der Stadtrat den durch den Oberbürgermeister vorgelegten Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2012 bis 2016. Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit: Beschluss Drucksache Nr. 734/2013 „Erhalt des Freibads am Schwanenteich“ Der Stadtrat bekundet seinen Willen, den Badebetrieb im Strandbecken zur Badesaison 2014 wieder aufzunehmen. Die Instand-

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setzung des Beckens soll nach den Vorschlägen des Architekten Weidenbach vom 08.04.2010 erfolgen. Zur Senkung der Baukosten ist im Vorfeld durch die Stadtverwaltung detailliert aufzulisten, welche Arbeiten durch den Bauhof geleistet werden können. Vor Wiederinbetriebnahme ist die Erfüllung der berechtigten Forderungen der Unteren Wasserbehörde und des Fachdienstes Gesundheit des Landratsamtes Unstrut-Hainich vom April/Mai 2010 abzusichern. Bei den die Wiederinbetriebnahme vorbereitenden Gesprächen sollen von der Bürgerinitiative zu benennende Mitglieder beratend teilnehmen. Die Baumaßnahmen werden aus der Haushaltsstelle 5900002 (Claes-Park/Wohnmobilstellplatz) nach erfolgter Änderung des Haushaltsplanes finanziert. Namentliche Abstimmung: 28 anwesende Stadtratsmitglieder 12 Ja-Stimmen: CDU-Fraktion: Volker Bade, Thomas Fabisch, Ines Goldmann, Dr. Christina Heise, Tobias Kühler, Bernd Röttig, Edgar Schmerbauch, Uwe Seeber; FDP-Fraktion: Uta Hofmann, Wilfried Pätzold, Hans-Heinrich Röttig; Fraktion Pro MHL/B`90 - Die Grünen: Eva-Maria Birkhoff 15 Nein-Stimmen: Oberbürgermeister Dr. Bruns; SPD-Fraktion: Christine Eisenhut, Diethard Groß, Dr. KayUwe Jagemann, Anke Jagemann, Dr. Hans-Peter Schröder, René Seyfert, Christine Soyck; Fraktion DIE LINKE.: Dirk Anhalt, Rainer Erdmenger, Wolfgang Jäntsch, Matthias Trautwein; Fraktion Pro MHL/B`90 - Die Grünen: Knut Ewers, Dr. Hans Erich Müller; FW-MHL: Burghard John 1 Enthaltung: Fraktion DIE LINKE.: Sabine Grabow gez. Dr. Bruns Oberbürgermeister

Haushaltssatzung der Stadt Mühlhausen/ Thüringen für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. März 2013, hat der Stadtrat am 11.07.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 49.763.127,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.410.141,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. § 4* §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000,00 € festgesetzt. §6 Es gilt der vom Stadtrat am 11.07.2013 beschlossene Stellenplan.

§7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2013 in Kraft. Mühlhausen, den 18.07.2013 gez. i.V. Sill i.V. Sill Dr. Bruns Oberbürgermeister

- Dienstsiegel -

* nachrichtlich Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 296 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H. 2. Gewerbesteuer 400 v.H. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 17.07.2013 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2013 in der Zeit vom 24.07. - 09.08.2013 in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachbereich Finanzen, Zimmer D 205, Ratsstraße 25 während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung. Mühlhausen, den 18.07.2013 gez. i.V. Sill i.V. Sill Dr. Bruns Oberbürgermeister

- Dienstsiegel -

Auflegung der Schöffen-Vorschlagsliste Die Vorschlagsliste der Schöffen der Stadt Mühlhausen liegt von Montag, den 29. Juli bis Montag, den 5. August 2013 während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Obermarkt 21, eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auf. Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, also vom 5. August 2013 an, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, 1. dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften, 2. dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach den §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten. Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) haben folgenden Wortlaut: „§ 32 Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: 1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind; 2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust zur Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann. § 33 Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; 2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; 3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; 4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind; 5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

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§ 34 (1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. der Bundespräsident; 2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung; 3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können; 4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte; 5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; 6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind; 7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert. (2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.“ Mühlhausen, den 03.06.2013 gez. Bedranowsky Stadtrechtsrat

Bekanntmachung

der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Mühlhausen* wird in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlbüro, Obermarkt 21 (Brotlaube), Zimmer P 012 (barrierefreier Zugang) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 06.09.2013 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Stadtverwaltung Mühlhausen, Wahlbüro, Obermarkt 21 (Brotlaube), Zimmer P 012 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 189 Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2013) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20.09.2013, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Mühlhausen, den 24.07.2013 Die Gemeindebehörde Stadt Mühlhausen gez. i.A. Edom Wahlbeauftragter __________________ * einschließlich der Ortsteile Felchta, Görmar, Saalfeld und Windeberg

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Wahlbekanntmachung 1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 24 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Name des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) 01 Stadtverwaltung Mühlhausen (Brotlaube) Obermarkt 21, Stadtratssaal 02 Petrischule Petriteich 14, Raum 107 03 Margaretenschule Feldstraße 1, Raum 108/109 04 Forstbergschule Forstbergstraße 37, Raum 6 05 Forstbergschule Forstbergstraße 37, Raum 5 06 VHS Bildungswerk GmbH Thomas-Müntzer-Str. 27, Gebäude A Raum 8 07 Martinischule Brunnenstraße 67, Raum 5 08 Sporthotel Kasseler Straße 5, Raum „Bad Blankenburg“ 09 Kulturstätte Schwanenteich Schwanenteichallee 33 10 Altenpflegeheim Mittelstraße Mittelstraße 50, Café 11 Geschwister-Scholl-Heim/ Mehrgenerationenhaus Puschkinstraße 3 12 Kulturhaus Sachsensiedlung Thüringer Straße 26, Saal 13 Ökumenisches Hainich Klinikum gGmbH Pfafferode 102, Sozialzentrum kleiner Saal 14 Freiwillige Feuerwehr Görmar/Vereinshaus Mühlhäuser Straße 64, Schulungsraum 15 Feuerwehrgerätehaus Saalfeld Hauptstraße 16 Bürgerhaus Windeberg Zum Feldhof 17 Gemeindeschänke Felchta Felchtaer Hauptstraße 22, Kleiner Saal 18 Tilesius-Gymnasium/Georgii Feldstraße 83, Raum 11 19 Thomas-Müntzer-Schule Karl-Marx-Straße 35, Raum 2 20 Nikolaischule Altenburgstraße 51, Raum 8 9012 Briefwahlvorstand I Stadtverwaltung Mühlhausen (umfasst Briefwähler der Wahlbezirke 1, 7, 18, 19) Ratsstraße 25 (Hinterhaus), Sitzungszimmer 9013 Briefwahlvorstand II Stadtverwaltung Mühlhausen (umfasst Briefwähler der Wahlbezirke 2, 3, 10, 12) Obermarkt 21, Raum 202 9014 Briefwahlvorstand III Stadtverwaltung Mühlhausen (umfasst Briefwähler der Wahlbezirke 4, 5, 6, 14, 15, 16, 17) Ratsstraße 19, Tagungsraum 9015 Briefwahlvorstand IV Obermarkt 21, Flur Sitzungszimmer 113 (umfasst Briefwähler der Wahlbezirke 8, 9, 11, 13, 20) In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten vom 27. August 2013 bis 01.09.2013 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14:00 Uhr in den oben genannten Räumen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Mühlhausen, den 24.07.2013 Die Gemeindebehörde Stadt Mühlhausen gez. i.A. Edom Wahlbeauftragter

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Öffnungszeiten des Wahlbüros zur Wahl des 18. Deutschen Bundestages am 22. September 2013 Das Wahlbüro der Stadt Mühlhausen (Obermarkt 21 - Brotlaube) hat ab 22.08.2013 wie folgt geöffnet: Montag - Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:30 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt können Wahlscheine ausgestellt werden. Vor dem genannten Zeitpunkt können Wahlscheine schriftlich oder mündlich zu folgenden Zeiten beantragt werden: Montag / Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Telefonische Antragstellungen sind unzulässig. Behinderte Menschen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellen möchte, muss die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Die Mitarbeiter des Wahlbüros sind unter den Telefonnummern 03601/452-207, -238, -243 und -437 erreichbar. gez. Edom Wahlbeauftragter

Ausschreibung eines Grundstückes zwecks Veräußerung bzw. Bestellung eines Erbbaurechtes - ehemalige schulvorbereitende Einrichtung Zur Füllscheuer 33 - Gemarkung Mühlhausen Flur 17 Flurstück 86/35 Die Stadt Mühlhausen/Thüringen bietet auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Liegenschaften zum Verkauf an, alternativ ist auch die Bestellung eines Erbbaurechtes möglich: 1. Gebäude - Grundfläche des Gebäudes ca. 370 m2, Gebäudegrundriss als U-Form; - Ehemalige Kindereinrichtung, Wände aus Ziegelsteinmauerwerk, verputzt, Dachbelag Dachziegel auf Holzlattung, Walmdach, teilunterkellert, Geschossdecke zum Keller massiv, Geschossdecke zum Dach Holzbalken, zuletzt als Förderschuleinrichtung genutzt; - Grundfläche des Gebäudes ca. 12,5 x 32 m; Traufhöhe ca. 4 m, Firsthöhe ca. 7 m; - der Einbau neuer Fenster und Türen (aus Kunststoff) erfolgte im Jahre 2009; - ansonsten allgemein schlechter baulicher Zustand (Feuchteschäden, Putzschäden, teilweise durchgerostete Dachrinnen, sanierungsbedürftige Dachfläche), - Anschlüsse für Strom, Wasser, Gas und Fernwärme vorhanden; - ein Abbruch des Gebäudes zwecks Bebauung des Grundstückes mit Einfamilien- oder Doppelhäusern ist möglich. 2. Außenbereich - Gesamtfläche des Grundstückes 2.713 m2; größtenteils Gartenfläche; breite, befestigte Grundstückseinfahrt; - Grundstückseinfriedung vorhanden. Verkehrswert des Grund und Bodens: 124.798,- EUR Erwerbsanträge bzw. Anträge auf Bestellung eines Erbbaurechtes unter Angabe der vorgesehenen Nutzung richten Sie bitte schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot zur Grundstücksausschreibung - Nicht öffnen!“ bis zum 21. August 2013 an die Stadtverwaltung Mühlhausen/ Thüringen, Fachbereich Gebäude- und Grundstücksverwaltung, Fachdienst Liegenschaften, Postfach 1243, 99962 Mühlhausen/ Thüringen. Sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten trägt der Käufer bzw. der Inhaber des Erbbaurechtes.

4/2013 Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Interessenten zu verkaufen bzw. diesem ein Erbbaurecht einzuräumen. Über den Verkauf des Grundstückes bzw. über die Bestellung eines Erbbaurechtes entscheidet der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden. Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Zuschlages frei. Weitere Auskünfte - auch hinsichtlich der Höhe des Erbbauzinses - erteilt der Fachdienstleiter Liegenschaften, Herr Schadeberg, Telefon 03601/452239. gez. Sill Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren Bollstedt-Dorf Az. 1-2-0270 Änderung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Im Flurbereinigungsverfahren Bollstedt-Dorf, Unstrut-HainichKreis, werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835) so wie sie vom 08.05. bis 17.05.2013 ausgelegen haben, festgestellt. Gründe: Die Wertermittlung für das landwirtschaftlich genutzte Gebiet des Flurbereinigungs-verfahrens Bollstedt-Dorf ist im März 2004 durch einen landwirtschaftlichen Sachverständigen und für die Ortslage im Zuge der Ortsregulierung und Vermessung durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha durchgeführt worden. Die Feststellung der Wertermittlung erfolgte am 27.02.2012 und ist bestandskräftig. Notwendige umfangreiche Änderungen sind in der Wertermittlungskarte im Maßstab 1 : 2000 (Feldlage) und im Maßstab 1 : 1000 (Ortslage) eingetragen worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 08.05. bis 17.05.2013 ausgelegen. Diese Änderung der Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten am Flurbereinigungsverfahren in dem Anhörungstermin am 17.05.2013 in Bollstedt erläutert. Sie hatten Gelegenheit, ihre Einwendungen vorzubringen. Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Somit ist die Voraussetzung für die Änderung der Feststellung gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Landentwicklungsgruppe Worbis Friedensplatz 4 37339 Leinefelde - Worbis einzulegen. Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf bei der Behörde eingegangen ist. Gotha, den 06.06.2013 gez. Mathias Geßner Amtsleiter Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha

Erinnerung: Nächster Steuertermin ist am 15. August 2013 Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren und möglicherweise Säumnis-zuschläge zu vermeiden, möchten wir darauf hinweisen, dass am 15. August 2013 der nächste Fälligkeitstermin für die Zahlung von Steuern und Abgaben ist. Soweit Sie der Stadtkasse bereits Einzugsermächtigungen erteilt haben, werden die Beträge am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Sollten Sie diese Möglichkeit noch nicht nutzen, bitten wir um rechtzeitige Überweisung. Neben der Banküberweisung oder dem Lastschriftverfahren können Sie auch die Möglichkeit der Bareinzahlung zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Brotlaube) nutzen.

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Gläubiger - ID: DE08 MHL0 0000 0758 73 Bankverbindungen: Sparkasse Unstrut-Hainich Konto-Nr. 051 100 9470 BLZ 820 560 60 BIC HELADEF1MUE IBAN DE67 8205 6060 0511 0094 70 Postbank Frankfurt/M Konto-Nr. 027 346 3607 BLZ 500 100 60 BIC PBNKDEFF IBAN DE40 5001 0060 0273 4636 07 VR Bank Westthür. e. G. Konto-Nr. 000 107 0010 BLZ 820 640 38 BIC GENODEF1MU2 IBAN DE87 8206 4038 0001 0700 10 Der letzte Steuertermin für 2013 ist der 15. November.

Traueranzeige Mit großer Betroffenheit erfuhren wir, dass unser Kamerad

Oberlöschmeister

Bernd Furchtbar verstorben ist. Seine jahrelange Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen war geprägt durch die aktive Mitarbeit in der Einsatzabteilung und später in der Alters- und Ehrenabteilung. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen. Dr. Johannes Bruns Oberbürgermeister der Stadt Mühlhausen

Johanna Müller Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung

Bert Renner Stadtbrandmeister

Stefan Wabner Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen

Martin Hohlbein Vorsitzender des Feuerwehr Mühlhausen e.V. Im Namen des Feuerwehrvereins und der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen Mühlhausen, im Mai 2013

Bundesfreiwilligendienst bei der Stadtverwaltung Mühlhausen Die Stadtverwaltung Mühlhausen bietet Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst an. Die Helferinnen und Helfer werden im Stadtarchiv oder im Bereich Landschafts- und Biotoppflege eingesetzt. Eine Beschäftigung im Bundesfreiwilligendienst erfolgt in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten. Der Dienst sollte für mindestens 21 Std./Woche geleistet werden. Freiwillig können sich Frauen und Männer aller Altersgruppen für das Allgemeinwohl engagieren. Wer sich für historische Überlieferungen oder für Umwelt- und Naturschutz interessiert, ist bei der Stadtverwaltung Mühlhausen genau richtig. Mit dem Bundesfreiwilligendienst haben junge Menschen sowie Senioren aber auch Berufstätige und Arbeitssuchende - die sich neu orientieren wollen, die Möglichkeit, einen Beitrag für die Stadt Mühlhausen zu leisten.

Wir bieten: - abwechslungsreiche Tätigkeiten - eine finanzielle Entschädigung (Taschengeld) - ein qualifiziertes Zeugnis nach Beendigung - kostenlose Weiterbildungen Aufgabengebiete im Stadtarchiv: - Elektronische Verzeichnung vorhandener Buchbestände - Erschließung und Ordnung historischer Fotosammlungen - Foliierung bislang unfoliierter Akten als Vorbereitung für die Sicherungsverfilmung - Digitalisierung von historischen Akten als Teil des Bestandsschutzes und der Sicherungsverfilmung - Einpflegen von Erschließungsdaten der archivierten Standesamtsregister in eine Datenbank Aufgabengebiete im Bereich Landschafts- und Biotoppflege: - Pflege der Biotope, insbesondere Mäh- und Freischneidearbeiten in den Naherholungsgebieten, den Grünanlagen, dem Stadtwald - Pflege von Obstgehölzen und Heckensäumen - Mahd von Banketten, Trockenrasen und Orchideenstandorten - Neuanlage von Hecken, Ergänzungspflanzungen - Beseitigung unerwünschter Vegetation an Gewässerrändern, Park- und Wanderwegen - kleinere Reparaturen an den Wanderwegen und Naturschutzgebieten (Wegweiser, Brücken u. a.) Unsere Anforderungen: - Mindestalter 18 Jahre - Teamfähigkeit - Bereitschaft zur Weiterbildung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem jeweiligen Einsatzwunsch an die: Stadtverwaltung Mühlhausen Fachbereich Zentrale Dienste Ratsstraße 19 99974 Mühlhausen oder per E-Mail an: [email protected]

Einreichung von Auszeichnungsvorschlägen zum Tag des Ehrenamtes 2013 Die Stadt Mühlhausen möchte auch in diesem Jahr Mitbürgerinnen und Mitbürger auszeichnen, die sich durch ihre vielseitige und außergewöhnliche Einsatzbereitschaft im Ehrenamt besonders verdient gemacht haben. Hierzu sind Vertreterinnen und Vertreter der in Mühlhausen tätigen Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen aus dem kulturellen, sportlichen und sozialen Bereich herzlich eingeladen. Die Festveranstaltung zum diesjährigen Tag des Ehrenamtes steht unter dem Motto „Engagiert vor Ort: miteinander - füreinander“ und findet am 15. November 2013 um 18 Uhr im Geschwister-Scholl-Heim/ Mehrgenerationenhaus statt. Um das ehrenamtliche Engagement der zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, deren Einsatz in besonderer Weise Lob und Anerkennung verlangt, auszeichnen zu können, bitten wir alle Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen, ihre Auszeichnungsvorschläge mit einer aussagefähigen Begründung schriftlich beim Fachdienst Soziales / Kultur / Veranstaltungsmanagement (Obermarkt 21) einzureichen. Einsendeschluss ist der 15. September 2013. Auch sind Bilder ausdrücklich erwünscht, die einen Einblick in die Tätigkeiten der Ehrenamtlichen geben und zur Feierstunde präsentiert werden können. Die Aufnahmen können direkt per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Für die Teilnahme am Festakt bitten wir um vorherige Anmeldung. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.muehlhausen.de (Bürger und Stadt, Bürgerservice, Formulare, Ehrenamt - Tag des Ehrenamts) sowie direkt im Fachdienst Soziales / Kultur / Veranstaltungsmanagement (Tel. 03601 452206). gez. Edom Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Kultur und Soziales

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Willkommen zur

136. Stadtkirmes

vom 23.8. bis 1.9.2013

in Mühlhausen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Vorfreude steigt, die Erwartungen sind groß denn schon sehr bald heißt es: Endlich Kirmes in Mühlhausen! Auch die 136. Auflage unserer Stadtkirmes verspricht wieder eine außergewöhnliche Woche. Das gilt für die Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch für die vielen Gäste und Freunde, die es aus nah und fern in die Stadt zieht.

Es ist jedes Jahr aufs Neue ein wunderbares Erlebnis, was während der Kirmes mit der Stadt und auch mit uns geschieht. Die Stimmung auf den Straßen, den Festplätzen und zwischen den vielen Kirmesgemeinden ist ausgelassen. Es entstehen neue Freundschaften, man begegnet einander mit einem Lächeln. Für die Stadt und uns Bürger ist das ein prägendes Ereignis. Darum haben diese Tage Ende August und

Anfang September für viele, die Familie oder Arbeit in die Ferne geführt haben, einen festen Platz im Urlaubsplan: Zur Kirmes geht’s nach Hause. Freunde werden mitgebracht, denen man dieses tolle Stück Deutschland zeigen möchte und in den Kirmeszelten laufen sich alte Bekannte über den Weg, die sich sonst das ganze Jahr nicht sehen. Kirmes ist die Zeit für Gemeinsamkeit und Begegnungen. Unsere Kirmes ist ein großartiges Fest! Stellvertretend für die gesamte Stadt möchte ich an dieser Stelle auch den vielen Menschen danken, die hinter dieser Erfolgsgeschichte stehen. Ohne die fleißigen und umtriebigen Organisatoren in den einzelnen Gemeinden und ohne den Traditionsverein Mühlhäuser Heimatfeste e.V. wäre eine solch außergewöhnliche Festwoche nie und nimmer denkbar. Sie, liebe „Macher der Kirmes“, sind begeistert bei der Sache - und begeistern damit weit über die Stadtgrenzen hinaus. Das werden sicher auch unsere Gäste aus den Partnerstädten Saxonburg, Münster oder Eschwege mit Freude erleben. Die Stadt ist dafür mehr als dankbar und freut sich auch 2013 auf eine erlebnisreiche Woche, auf die 136. Stadtkirmes Mühlhausen. Seien Sie herzlich willkommen und seien Sie Teil dieser einzigartigen Tradition. Herzlichst Ihr Dr. Johannes Bruns Oberbürgermeister

ils zum Die Deta n 29 Kirmesm in de KirmesProgram önnen Sie der en k en. gemeind eitung entnehm es auch auf z t ib g reins tionen Informa ditionsve Weitere etseite des Tra ste e.V.: e rn der Inte äuser Heimatf -mhl.de in ü re M hlh e v s n ditio www.tra

Impression von der Kirmes 2012, Foto: Glenn Meyer

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Die Höhepunkte auf einen Blick Datum Fr. 23.8. Fr. 23.8. Fr. 23.8. Sa. 24.8. Sa. 24.8. So. So. So. So. So. So. Sa.

25.8. 25.8. 25.8. 25.8. 25.8. 25.8. 31.8.

Sa. 31.8.

Zeit Was? 09.00 -18.00 Uhr Großer Kirmesmarkt 17.00 Uhr Eröffnung Festplatz: Warengeschäfte, Gastronomiestände nach Schaustellerart und Kinderfahrgeschäfte warten mit Spaß und Abwechslung für Jung und Alt 17.30 Uhr Start der Kirmesbahn 2013 09.00 Uhr Mühlhäuser Altstadtlauf (Infos und Anmeldung unter: www.muehlhausen.de) 15.00 Uhr Offizielle Eröffnung der 135. Stadtkirmes mit der Musikschau der Spielmannszüge 06.00 Uhr Wecken durch die Musik- und Spielmannszüge 09.00 Uhr Turmblasen 09.30 Uhr Kirmesgottesdienst 11.00 Uhr Festumzug der Kirmesgemeinden 13.00 Uhr Historischer Handwerkermarkt 20.00 Uhr Lampionumzug 21.00 Uhr Orgelkonzert zur Kirmes an der Orgel: Christian Kropp (Eintritt frei, Spende erbeten) 22.00 Uhr Großes Feuerwerk

Auf dem Festgelände Großer und Kleiner Blobach präsentieren sich vom 23. August bis 1. September 35 Schausteller mit insgesamt 44 Geschäften. Spaß für die ganze Familie ist garantiert.

Der traditionelle Familientag, an dem alle Geschäfte ermäßigte Preise anbieten, wartet am Mittwoch, 28.08.2013. Sensationelle und in Mühlhausen neuartige Fahrgeschäfte konnten in diesem Jahr verpflichtet werden. Hier ist unser Überblick:

Big Splash

Eine Familienwildwasserbahn der neuen Generation und für Jung und Alt geeignet, abwechslungsreich zum üblichen Kirmesgeschehen.

Frisbee

Topaktuelles Hoch-Rundfahrgeschäft. Die große Schaukel mit der rotierenden Maxi-Gondel bietet einen ganz besonderen Fahr- und Flugspaß. Ein optimaler Schutz der Fahrgäste wird garantiert. Die Fahrgäste genießen den Kick der Schwerelosigkeit und des Fluges.

Öffnungszeiten

Freitag Samstag Sonntag Montag Dienstag Mittwoch (Familientag) Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

Super Hopser

Einzigartiges Familienkarussell: bringt ein Stück Oktoberfeststimmung auf den Festplatz und ist eine „Mordsgaudi“ für das umstehende Publikum. Durch die Zentrifugalkraft des rotierenden Kessels und die Auf- und Ab-Bewegung entstehen enorme Fliehkräfte, die dem Besucher den besonderen Kick geben.

Lucky Star

Korken-Dosen-Schießen: jeder Spieler erhält einen Preis.

Wo? Untermarkt Kleiner Blobach Bastmarkt 28 Untermarkt Untermarkt St. Marien St. Marien Innenstadt Kristanplatz Innenstadt Petrikirche Blobach

Festplatz Großer und Kleiner Blobach 23.08.13 24.08.13 25.08.13 26.08.13 27.08.13 28.08.13 29.08.13 30.08.13 31.08.13 01.09.13

17.00 14.00 12.00 14.00 14.00 14.00 14.00 14.00 14.00 14.00

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01.00 Uhr 01.00 Uhr 23.00 Uhr 23.00 Uhr 23.00 Uhr 24.00 Uhr 23.00 Uhr 01.00 Uhr 01.00 Uhr 23.00 Uhr

Wheel of Circus

30 Meter hohes Riesenrad mit nostalgischem Charme. Es besitzt 20 wunderschöne, windgeschützte und auf Wunsch selbst drehbare PanoramaGondeln. Mit diesem neuesten Riesenrad in ganz Deutschland ist ein perfekter Blick über Mühlhausen möglich.

Down Town

Labyrinth mit über 100 Scheiben und Spiegeln, Schiebebrettern, Drehtellern, Rollen, Klapptritten und Gebläsen. Jede Person erhält beim Eintritt ein Paar weiße Handschuhe. Das Geschäft ist ein echter „Hingucker“ auf jedem Volksfest.

Zauber-Schloss

Eine Erlebnisbahn, die einmalig in Deutschland ist. Die doppelten Fahrbahnen bieten tolle Erlebnisse für die kleinen Besucher. Die Fahrzeuge sind mit individuell sprechenden Modulen ausgestattet.

Die Schokoladenfabrik

Dieser neue Verkaufswagen wird die Besucher begeistern, eine Mandelbrennerei und Früchteveredlung vom Feinsten. Impression von der Kirmes 2012, Foto: Glenn Meyer

2014 freut sich Mühlhausen auf die Kirmes vom 29. August bis zum 7. September.

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Freie Ausbildungsplätze an den Beruflichen Schulen in Mühlhausen

Kirmesmarkt am 23.08.2013 auf dem Untermarkt

Beruf mit Zukunft der Umweltschutztechnische Assistent

Ganz traditionell und allen Mühlhäusern hinlänglich bekannt, findet der Kirmesmarkt auf dem Untermarkt am Freitag, 23. August 2013 von 9 bis 18 Uhr statt. Es haben sich etwa 60 Händler angesagt die ihre Waren anbieten werden. Unter anderem gibt es Kräuter, Tee, Gewürze, Süßwaren, Geschenkartikel, Imkereiprodukte, Naturkosmetik, Marmeladen, Korb- und Keramikwaren, Lederwaren, Eichsfelder Wurstwaren und vieles mehr. Nach einem ausgiebigen Spaziergang über den Kirmesmarkt warten Imbissstände mit allerlei kulinarischen Freuden auf viele Gäste - auch aus der Gulaschkanone. Nicht zuletzt ist der Mühlhäuser Pflaumenkuchen auch wieder im Angebot. Alle Mühlhäuser und Ihre Gäste sind herzlich zu einem Bummel über den Kirmesmarkt eingeladen.

Freie Ausbildungsplätze für Absolventen der 10. oder 12. Klassen gibt es immer noch im Umweltbereich der Beruflichen Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises. In einer 2,5 jährigen Ausbildung können die Schüler den Berufsabschluss als Umweltschutztechnischer Assistent sowie die allgemeine Fachhochschulreife erlangen. Absolventen dieses Ausbildungsganges arbeiten in Laboren der chemischen, pharmazeutischen oder kosmetischen Industrie sowie in Umweltlaboren. Zudem erhalten sie nach einem halbjährigen Praktikum die allgemeine Fachhochschulreife. Diese berechtigt dazu, an allen Fachhochschulen sowie vielen Universitäten ein Studium aufzunehmen. Ca. 30% unserer Absolventen tun dies. Die Ausbildung zum „UTA“ ist stark naturwissenschaftlich geprägt, viel Chemie, Mathematik, Biologie und Physik stehen auf der Tagesordnung. Von den 36 Unterrichtsstunden in der Woche arbeiten die Schüler 12 Stunden in den Laboren der Beruflichen Schulen. Dort werden Wasserproben, aber auch Boden analysiert. Zweieinhalb Jahre Ausbildung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf, dazu die Fachhochschulreife, das ist der kürzeste Weg zum Studium mit einem Berufsabschluss. Bewerbungen sind auch jetzt noch während der Ferien möglich. Bewerber werden noch in der letzten Ferienwoche telefonisch kontaktiert. Weitere Infos unter www.bs-uhk.de oder Bewerbung direkt an: Berufliche Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises Frau Stützer Sondershäuser Landstr. 39 99974 Mühlhausen

Die Thüringer Bürgerbeauftragte vor Ort in Mühlhausen Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen. Sie befasst sich mit den von den Bürgern an sie herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen (Bürgeranliegen). Im Rahmen dieser Aufgabe hat sie insbesondere auf die Beseitigung bekannt gewordener Mängel hinzuwirken. Darüber hinaus obliegt ihr die Bearbeitung aller ihr zugeleiteten Auskunftsbegehren und Informationsersuchen. Sie wirkt auf eine einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen und die zweckmäßige Erledigung sonstiger Vorgänge hin. Die Bürgerbeauftragte kann auch von sich aus tätig werden. Sofern die Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet sie das Anliegen auf Wunsch an die zuständige Stelle weiter. Die Bürgerbeauftragte kommt auch in Ihre Stadt: am 06.08.2013 ab 9:00 Uhr im Raum P 113, 1. OG Ihrer Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21 (Brotlaube) Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, sich Ihren persönlichen Gesprächstermin unter der Tel.-Nr.: 0361 37-71871 zu reservieren. Ebenfalls können Termine für Gespräche am Dienstsitz der Bürgerbeauftragten in Erfurt jederzeit unter der o. g. Rufnummer vereinbart werden. Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie das Büro der Bürgerbeauftragten, auch wie nachfolgend angeführt, erreichen: Postanschrift: Die Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen Jürgen-Fuchs-Straße 1 99096 Erfurt Telefon: 0361- 377 1871 Telefax: 0361- 377 1872 E-mail: [email protected] Erfurt, den 01.07.2013

Öko-Markt am 8. September 2013 auf dem Untermarkt Auch in diesem Jahr können die Mühlhäuser und Ihre Besucher wieder über den Ökomarkt bummeln. Von 10 bis 17 Uhr wartet ein reichhaltiges Waren- und Informationsangebot. Es werden Naturprodukte, handwerkliche Waren, Korbwaren, Schafwollprodukte, Honig, Obst, Marmeladen und ähnliches zum Kauf angeboten. Des Weiteren informieren Umwelt- und Naturschutzvereine über ihre Arbeit. An einigen Ständen werden die Kinder aktiv gefordert, indem Bastelangebote bereitgehalten werden. Die Gaumenfreude kommt natürlich auch nicht zu kurz, also ein Besuch lohnt sich mit der ganzen Familie. Alle Mühlhäuser und Ihre Gäste sind herzlich zu einem Bummel über den Öko-Markt eingeladen.

Mühlhäuser Kulturnacht wartet am 17. August mit Paulus-Oratorium auf Über 100 Orchestermusiker und Sänger eröffnen am 17. August ab 19 Uhr die traditionelle Mühlhäuser Kulturnacht in der Marienkirche. Das Paulus-Oratorium von Felix Mendelssohn Bartholdy wird zum fulminanten Auftakt einer Konzertreihe, die bis zum Jahresende viele Höhepunkte bietet. Unter dem Titel „Wir glauben all an einen Gott“ hat Mühlhausens Stadtorganist Denny Ph. Wilke im Rahmen der Lutherdekade insgesamt sieben Veranstaltungen in Mühlhausen und Sondershausen konzipiert. Im Anschluss an das Eröffnungskonzert wartet eine ganz besondere Phantasiereise auf die Besucher. Die Mühlhäuser Theaterwerkstatt 3K gestaltet in einem interaktiven Spiel den Weg von der Marienkirche bis zur Stadtmauer ans Frauentor. Anschließend laden die Mühlhäuser Museen gemeinsam mit Lehrern der Kreismusikschule „Johann Sebastian Bach“ zum musikalischen und kulinarischen Ausklang des Abends auf den romantisch beleuchteten Wehrgang ein.

Weitere Termine in Mühlhausen: 20. September - 20.00 Uhr Kirche St. Marien Sergej Rachmaninoff (1873 - 1943) - Das große Abend - und Morgenlob - Vesper op. 37 An der Sauer - Orgel: Stadtorganist Denny Ph. Wilke Nationalchor der Ukraine „DUMKA“ - Kiew 26. Oktober - 20.00 Uhr Kirche St. Marien „Ave Maria - Gegrüßet seist Du, Maria“ Marienmotetten aus der Stralsunder Handschrift von 1585 Ensemble Schola Stralsundensis Leitung: Prof. Maurice van Lieshout 4. Dezember - 19.00 Uhr Kirche St. Marien Evensong - Weihnachten in England berühmte Christmas Carols zur Advents- und Weihnachtszeit An der Sauer - Orgel: Stadtorganist Denny Ph. Wilke MDR - Kinderchor Leipzig Leitung: Ulrich Kaiser Weitere Informationen und Karten für die Kulturnacht gibt es in der Tourist Information Mühlhausen.

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Veranstaltungstipps der Stadt Mühlhausen 27.07.2013, 21.00 Uhr, Syndikatshof „Der gelehrte Bauer“ mit Sebastian Lohse („kleinKUNSTsommer“) Infos: www.kleinkunstsommer.de, Karten: Tourist Information 03.08.2013, 19.30 Uhr, Puschkingarten Schubert’s New Orleans Music Festival Karten: Tourist Information 17.08.2013, 19.00 Uhr, St. Marien „Paulus Oratorium“ eröffnet „Mühlhäuser Kulturnacht“, anschließend interaktives Spiel mit 3K in der Holzstraße und musikalischer Ausklang auf dem historischen Wehrgang mit Lehrern der Kreismusikschule „J. S. Bach“ Karten: Tourist Information 23.08. bis 01.09.2013: 136. Mühlhäuser Stadtkirmes 08.09.2013, 10.00 - 18.00 Uhr, Untermarkt Ökomarkt und Unterhaltung mit dem Jugendblasorchester Kammerforst 18.09.2013, 19.30 Uhr, Rathaushalle Auftaktveranstaltung „Mühlhäuser Satireherbst“ - Herbert & Herbert: „Mit dir möchte ich nicht verheiratet sein“ mit den TatortKommissaren Schmücke (Jaecki Schwarz) und Schneider (Wolfgang Winkler) Karten: Tourist Information 20.09.2013, 20.00 Uhr, St. Marien „Das große Abend- und Morgenlob - Vesper op. 37“ im Rahmen des Musikfestivals „Reformation und Toleranz“ 26.09.2013, 19.30 Uhr, Rathaushalle „Show of Hands“ - Konzert der mehrfach in England preisgekrönten Irish Folk Band Karten: Tourist Information 05.10.2013, 20.00 Uhr, Kulturstätte Schwanenteich Leipziger Pfeffermühle „Drei Engel für Deutschland“ (Satireherbst) Karten: Tourist Information Weitere Informationen auch unter www.muehlhausen.de

Oberbürgermeister Johannes Bruns gratulierte den Jubilaren der Stadt im Mai: zum 70. Geburtstag Herrn Walter Pustelnik Frau Karin Tippelt Frau Marlies Heller Frau Heidemarie Lang Herrn Klaus-Jürgen Wolfgang Frau Gudrun Tögel Frau Bärbel Frantzke Herrn Roland Wendt Frau Ingrid Finger Herrn Josef Holzinger Frau Brigitte Döring Frau Beate Kunze Frau Annemarie Kürbis Frau Dorit Leidolph Frau Heidelore Franke Frau Birgit Kalmring Frau Erika Schmidt Herrn Herbert Valentin Herrn Rudolf Heukrodt Herrn Jürgen Burghardt Frau Brigitte Köpke Frau Christa Bauer Herrn Manfred Kuhn Frau Heidrun Heiser Frau Waltraud Schuchart Herrn Uwe Kautz

zum 75. Geburtstag Frau Vera Becke Frau Dorothea Junge Frau Lilly Liebscher Herrn Nikolaj Wolf Herrn Jürgen Markgraf Frau Ingrid Schmelz Frau Thea Sywall Frau Rosemarie Koch Herrn Werner Dalibor Herrn Klaus-Peter Schade Frau Marie Zehnich Frau Christa Schaarschmidt Frau Inge Hanson Frau Annelore Ackermann Frau Anneliese Böhland Frau Ruth Rollberg Frau Elisabeth Täubig Herrn Wolfgang Röhricht Frau Susanne Breitbarth Frau Lisa Hohmann Frau Inge Meyer Herrn Erhard Köthe Frau Waltraud Grüner Herrn Hans Kubitzka Herrn Georg Lammich Herrn Lothar Schneider

zum 75. Geburtstag Frau Wilfriede Stinsky Frau Karin Trautmann Frau Roswitha Jeschke Frau Gerda Schmidt Herrn Egon Bischoff Frau Ruth Sprung Frau Renate Breitbarth Herrn Rainer Bolz Herrn Rudolf Ehrenberg Frau Ursula Börner Frau Charlotte Müller Herrn Hans-Joachim Pflugbeil Herrn Wolfgang Feller Frau Irmgard Molle Herrn Eberhard Vollmann zum 80. Geburtstag Frau Brigitte Krüger Frau Hildegard Schuchardt Herrn Günther Pietschmann Herrn Horst Herz Herrn Reinhold Otto Frau Brigitte Urban Herrn Ehrhard Kindervater Herrn Dr. Heinz Böhland Frau Christa Herrmann Herrn Rudolf Leipert Herrn Gerhard Lorenz Herrn Heinz Selle Herrn Siegfried Haase Herrn Gerhard Madeheim Herrn Günter Schramm Herrn Hans-Jürgen Schramm Frau Elsa Fürstenberg Herrn Wilhelm Guthaus Herrn Wolfgang Lehmann Frau Rosemarie Stollberg Herrn Horst Hellthaler Herrn Heinz Hoffmann Frau Karin Jäkel Frau Lore Kondziella Frau Gertrude Thiel Frau Gerda Kretschmer zum 85. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Leifheit Frau Anny Tippach Frau Elisabeth Rusinek Herrn Ferdinand Seitz Frau Ursula Clarenbach Herrn Friedrich Höllein

zum 85. Geburtstag Frau Marga Maaß Frau Ruth Unruh Frau Elfriede Sieber Herrn Klaus-Dieter Schwedler Herrn Hans Langenhan Herrn Walter Stütz Frau Hildegard Hartmann Frau Waltraut Schrön Frau Margot Voigt Herrn Horst Nickisch Herrn Leonard Schwotzer Frau Ilse Leifheit zum 90. Geburtstag Frau Irmgard Dietrich Frau Lieselotte Röllig Frau Ursula Möller Frau Lieselotte Leidolph Frau Marie Hochheim Frau Erna Trescher zum 91. Geburtstag Frau Ingeborg Friedrich Frau Emmy Herrmann Frau Ursula Lehmann Herrn Walter Dreßel Herrn Horst Elsner zum 92. Geburtstag Frau Betti Kaufhold Frau Martha Ficke Frau Gertrud König Herrn Heinz Sünder Frau Frieda Wonhas zum 93. Geburtstag Frau Hedwig Richardt Frau Waltraut Knechtel Frau Irene Emmerling Frau Edith Meissner zum 94. Geburtstag Herrn Herbert Dunker Frau Ilsetraud Eberhardt zum 95. Geburtstag Herrn Alfred Mock zum 98. Geburtstag Frau Lucia Leist

zur goldenen Hochzeit Ehepaar Erika und Fritz Opel Ehepaar Rosemarie und Günter Westergerling Ehepaar Bärbel und Franz-Jürgen Herrmann Ehepaar Edelgard und Werner Schönteich Ehepaar Annemarie und Kurt Basedow Ehepaar Irene und Hans-Martin Seyfert Ehepaar Hanna und Peter Händel Ehepaar Waltraud und Edgar Breitenstein Ehepaar Ingeborg und Rainer Wallenta Ehepaar Ingrid und Eberhard Vollmann Ehepaar Marlit und Dieter Gräfe Ehepaar Irmgard und Peter Beck

zur diamantenen Hochzeit Ehepaar Ingeborg und Karl Kärst Ehepaar Sonja und Kurt Pompe

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4/2013

zur eisernen Hochzeit Ehepaar Christel und Heinz John Ehepaar Beate und Walter Hentrich Ehepaar Ingeborg und Ottomar Stier

im Juni: zum 70. Geburtstag Herrn Peter Schumacher Herrn Gundolf Gries Herrn Rudolf Jung Frau Pauline Seeber Frau Elke Dietrich Herrn Herrmann Wendt Frau Dr. Sigrid Müller Frau Christa Heise Frau Brigitte Schmidt Herrn Gerhard Steckel Frau Maria Maslov Herrn Frank Pohlmann Frau Gisela Geyer Frau Renate Raßloff Frau Jutta Hühnermann Herrn Ulrich Biermann Frau Elisabet Birkefeld Frau Ingrid Bartelt Frau Elke Böttcher Frau Roswitha Rothe Frau Ingrid Wenzek Herrn Jürgen Wargenau Herrn Gerhard Just Frau Hannelore Wick Frau Renate Naie Frau Christa Austen Frau Ingrid Siegmund zum 75. Geburtstag Frau Vera Stresow Frau Hildegard Weichbrodt Herrn Hans-Jürgen Wincierz Frau Anna-Maria Wohlfahrt Herrn Karl Monjau Frau Brunhilde Werner Herrn Josef Haas Herrn Hans-Dieter Hebel Herrn Hans-Joachim Köhring Frau Marga Heinrich Frau Ingrid Krause-Saame Frau Kunigunde Pabst Frau Hella Ringwelski Frau Ursula Reichenbach Frau Brigitte Bierbaum Frau Erika Michel Frau Ingeburg Reinboth Frau Brigitte Schilling Herrn Gerd Döbel Frau Inge Fiedler Herrn Klaus-Dieter Föst Herrn Manfred Geelhaar Herrn Rolf Goethe Herrn Karl-Heinz Leist Frau Marga Wichert Herrn Dieter Aster Herrn Dr. Gerhard Grün Frau Marga Lamkowski Frau Waltraut Lejnar Herrn Klaus-Dieter Kammann Herrn Heinrich Diel Frau Ingrid Preuß Herrn Klaus-Dieter Raddau Frau Erika Retzlik Herrn Dieter Illhardt Frau Brunhilde Eberhardt Herrn Gerhard Schmidt Herrn Walter Grams Frau Ursula Helmbold

zum 75. Geburtstag Herrn Gerhard Hippius Herrn Peter-Georg Kamrath Herrn Dieter Schein Herrn Hans Ziemann Frau Sigrid Schröter Frau Jutta Schulze Herrn Alexander Fink Frau Marga Hesse Frau Margot Schewior zum 80. Geburtstag Herrn Peter Hertz Frau Ingeborg Thon Herrn Wolfgang Riemann Frau Brigitte Fritsch Frau Thea Urbach Frau Rita Hochhaus Frau Elsbeth Himme Herrn Heinrich Hupe Frau Marie Lengefeld Herrn Hans Seidler Frau Helga Peterseim Frau Karin Schneider-Beyerhaus Herrn Benno Austen Herrn Ulrich Fabisch Frau Edith Lange Frau Ingetraut Rompe Frau Helga Rohde Frau Nina Resch Frau Edeltraut Lange zum 85. Geburtstag Frau Ursula Müller Herrn Theobald Götze Frau Dorothea Vogelsang Frau Frida Hoberg Frau Hannelore Lerch Herrn Rolf Schmidt Frau Ilona Schroeder Frau Helene Lehmann Frau Hannelore Vorreiter Frau Augusta Nittel Herrn Karl-Heinz Altmann Herrn Horst Franke Frau Marga Dietl Frau Ilse Beisheim Frau Charlotte Haake Frau Christa-Maria Pielka Frau Liese-Lotte Hestermann Frau Eva Reiske Herrn Wolfgang Bode Frau Ursula Frey Frau Erna Breuer Herrn Heinz Tremmel zum 90. Geburtstag Frau Irma Pfaff Frau Leni Schwarzmann Herrn Alfred Hempel Frau Doris Klein Herrn Hans Wiegler Frau Elfriede Ketzer Frau Margot Siankiewicz zum 91. Geburtstag Ursula Beyrodt Elfriede Göbel

zum 91. Geburtstag Gerda Lehmann Erna Kohnert Herrn Herbert Gürlich Maria Schmerbauch Herrn Gerhard Schneider zum 92. Geburtstag Frau Mirl Grauer Waltraud Klopfleisch Frau Elfriede Till

zum 94. Geburtstag Frau Justine Slawisch zum 95. Geburtstag Frau Berta Mock zum 97. Geburtstag Frau Else Schmidt

zum 93. Geburtstag Frau Gertrud Buchholz Frau Emma Korablov Frau Elfriede Jugl Frau Anneliese Mrosek

zur goldenen Hochzeit Ehepaar Anneliese und Gerhard Müller Ehepaar Elfriede und Heinz Zierdt Ehepaar Waltraud und Horst Marx Ehepaar Ulrike und Peter-Georg Kamrath Ehepaar Monika und Uwe Mosig Ehepaar Christine und Karl-Heinz Gerlich Ehepaar Brigitte und Manfred Benninghoff Ehepaar Inge und Claus-Dieter Holzbach Ehepaar Lisa und Wolfgang Kreißl Ehepaar Dorothea und Erhard Gerlach Ehepaar Elke und Siegfried Eger Ehepaar Margot und Bernd Röttig

zur diamantenen Hochzeit Ehepaar Johanna Und Karl-Heinz Ambos Ehepaar Ingeborg und Ulli Eulenberg Ehepaar Ursula und Ernst Stamm

zur eisernen Hochzeit Ehepaar Ilse und Karl-Heinz Leifheit

Impressum Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen Herausgeber: Stadt Mühlhausen/Thür. Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Bezugsbedingungen/Bezugsmöglichkeiten: Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen. Bezug: Das Amtsblatt ist erhältlich im Bürgerbüro Obermarkt 21 (Brotlaube) in der Tourist-Information Ratsstraße 20 Einzelbezug: Stadtverwaltung Mühlhausen, Referat Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit, Ratsstraße 19, 99974 Mühlhausen. Portokosten sind zu erstatten. Leserzuschriften: Stadtverwaltung Mühlhausen, Referat Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit, Ratsstraße 19, 99974 Mühlhausen Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen

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