Amtsblatt KW 28 - Verbandsgemeinde Lauterecken

March 9, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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28. Jahrgang (137)

Mittwoch, den 10. Juli 2013

Ausgabe 28/2013

Berufsausbildung erfolgreich absolviert Nach einer dreijährigen Ausbildung wird die neue Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Markus Klahr aus Glanbrücken in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Seine Ausbildung war zu Teilen bei den Stadtwerken in Kaiserslautern (SWK), in der Berufsbildenden Schule Gewerbe und Technik in Neuwied und bei der Wasserversorgung in Lauterecken. Inhalte der Prüfung waren Wasserversorgungstechnik, Elektrotechnische Arbeiten, Wirtschafts- und Sozialkunde, Labortechnik sowie das Bedienen von Betriebseinrichtungen. Die Zeugnisübergabe der landesweit 29 Auszubildenden in umwelttechnischen Berufen erfolgte am 02.07.2013 durch den ADD-Abteilungsleiter Dr. Otmar Mick in Trier während einer kleinen Feierstunde. Dorthin wurde Markus Klahr von seinem Ausbilder Herr Bernd Schlemmer und dem technischen Werkleiter Gerhard Grub begleitet. Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger denn je und ein entscheidender Schritt in eine erfolgreiche Zukunft. Wir gratulieren Herrn Klahr recht herzlich zur bestandenen Prüfung und wünschen ihm für sein weiteres Berufsleben alles Gute.

v.l.n.r. Bernd Schlemmer, Markus Klahr, Gerhard Grub

Verbandsgemeindefußballturnier 2013 Ausrichter:

Verbandsgemeinde Lauterecken Schulstr. 6a, 67742 Lauterecken

Austragungszeitraum:

12.07. bis 19.07.2013

Teilnehmende Mannschaften:

1. SV „Veldenz“ Lauterecken 2. SpVgg Glanbrücken/St. Julian 3. TV 1860 Grumbach 4. VfR Hundheim-Offenbach 5. SV Medard 6. SG Odenbach/Ginsweiler 7. SG „Perlbachtal“ 8. ASV Langweiler-Merzweiler

Austragungsmodus:

Bei unentschiedenem Spielstand nach Ende der regulären Spielzeit erfolgt Entscheidung im Elfmeterschießen.

Spielzeit:

In allen Spielen 2 x 45 Min.

Turnierpreise:

Sieger Endspiel 250,00 € und Wanderpokal Verlierer Endspiel 150,00 € Verlierer Halbfinale je 100,00 €

Spiel Termin 1 Sa. 13.07.2013, 19.00 Uhr 2 Fr. 12.07.2013, 19.00 Uhr 3 Fr. 12.07.2013, 19.00 Uhr 4 Fr., 12.07.2013, 19.00 Uhr Halbfinale 5 Di., 16.07.2013, 19.00 Uhr 6 Mi., 17.07.2013, 19.00 Uhr Finale 7 Fr., 19.07.2013, 19.00 Uhr

Ansprechpartner: Lothar Arendt, Tel. 06382 79122 Kreis Kusel Kreis Kusel Kreis Kusel Kreis Kusel Kreis Bad Kreuznach Kreis Bad Kreuznach Kreis Bad Kreuznach Kreis Bad Kreuznach

Spielort Ginsweiler St. Julian Offenbach-Hundheim Grumbach

Paarung SG Odenbach/Ginsweiler - ASV Langweiler-Merzweiler SpVgg Glanbrücken/St. Julian - SG „Perlbachtal“ VfR Hundheim-Offenbach - SV Medard TV 1860 Grumbach - SV „Veldenz“ Lauterecken

Lauterecken Lauterecken

Sieger Spiel 2 - Sieger Spiel 4 Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 3

Lauterecken

Sieger Spiel 5 - Sieger Spiel 6

€ reise: 2,Eintrittsp rei Frauen f

Rundschau

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Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung

Lauterecker Tafel e.V.

Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-49 Internet: www.vg-lauterecken.de E-Mail: [email protected] Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag ��������������������������������������������������������������������08.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch ����������������������������������������������������������������14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag ����������������������������������������������������������������������������14.00 - 18.00 Uhr im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag���������������������������������������������������������������������07.15 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch ����������������������������������������������������������������13.30 - 16.00 Uhr Donnerstag ����������������������������������������������������������������������������13.30 - 18.00 Uhr

Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar: Verwaltung Gerhard Grub (techn. Bereich) Tel. 06382/791-71, 0151/14388 284 Hans L. Altes (kaufm. Bereich) Tel. 06382/791-74, 0171/1657 533 Techniker Patrick Bauer Tel. 06382/791-72, 0160/3667 135 Kläranlage Lauterecken Tel. 06382/8071 Schwimmbad Rüllberg Tel. 06788/1260

Ausgabe 28/2013

der

Bereitschaftsdienst Bei Störungen ist der Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern zu erreichen: Bereich Wasserversorgung:�������������������������������������������������������0175/722 9689 Bereich Abwasserbeseitigung:���������������������������������������������������0175/722 9695

Rufbereitschaft Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000 Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für nachstehende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler

Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705-211 - Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken, Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler, Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler, Odenbach, Stadt Lauterecken Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 06372-91160 - Fax. 06372-911620 für Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel. 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig)

Gasversorgung Pfalzgas GmbH für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt Lauterecken. Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/1003 448.

Dienst des Bezirksbeamten der Polizei für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken Herr Dieter Drumm, Bezirksdienstbeamter, ist als Ansprechpartner für die Bevölkerung der Verbandsgemeinde Lauterecken montags - freitags zwischen 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung bei der Polizeiinspektion Lauterecken, Tel.-Nr. 06382/911-230, zu erreichen. Nehmen Sie das Angebot wahr und wenden Sie sich vertrauensvoll an den Kontaktbereichsbeamten.

Finanzamt Kusel-Landstuhl Telefon 06381/9967-0 (Fax: 06381/9967-21060) Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Internet: www.finanzamt-kusel-landstuhl.de E-Mail: [email protected] Info-Hotline der Finanzämter: 0180-3757400 * Montag bis Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, * 9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; max. 42 Cent mobil

Der „Jugendtreff“ in Lauterecken Offen ist immer: Dienstag - Donnerstag 15.00 bis 21.00 Uhr Freitag 17.00 bis 22.00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag 15.00 bis 17.00 Uhr Bei uns könnt ihr im Internet surfen, Air-Hockey, Tischfußball oder Billard spielen, aber auch an der Play-Station zocken. Seid ihr schlecht drauf, könnt ihr im Anti-Aggressions-Raum euren Frust loswerden. Wer´s lieber ruhiger mag, kann in den Chill-Out-Raum gehen. Aber auch gute Musik, viele nette Menschen und gute Gespräche warten auf dich!

Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481 Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags von 10.00 - 11.00 Uhr donnerstags von 16.00 - 17.00 Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.

Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Beratungszeiten: Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr, zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr: 06304/41681-30 oder 41681-31.

Ökumenische Sozialstation Lauterecken / Wolfstein Zur Entlastung pflegender Angehöriger bietet die Ökumenische Sozialstation jeweils dienstags, donnerstags eine Tagesbetreuung für an Demenz erkrankte Menschen an. Die Betreuung findet in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr in Lauterecken statt. Ab 3. April bietet die Sozialstation mittwochs zusätzlich eine Tagesbetreuung für nicht an Demenz erkrankte Menschen an. Anmeldung und weitere Auskünfte sind unter Tel. 06382/8549 möglich.

Krankenpflegeverein Lauterecken e.V. Ansprechpartner: Herr Peter Kunert, Wälderbusch 4, 67742 Lauterecken, Tel.: 06382/8460 Herr Hans-Joachim Weinert, Am Horzberg 2 a, 67742 Heinzenhausen, Tel.: 06382/8625 Beratung nach Absprache.

TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs-, Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800 - 111 0 111 und 0800 - 111 0 222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.

DRK Kreisverband Kusel e.V.

Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Str. 72. 66869 Kusel, Tel. 06381/4250361

Tierheim im Landkreis Kusel Ansprechpartner: Herr Paul Endres Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858

Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken an Wochenenden und Feiertagen

Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, 55590 Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhauses, Tel.-Nr. 01805 - 112080 oder 06753 - 964552, bzw. www.bereitschaftsdienstzentrale-Glan.de. Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag 07.00 Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt die Bereiche der Verbandsgemeinden Wolfstein, Meisenheim und folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken: Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach, Wiesweiler. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381 - 935 935. Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum 1. Werktag 07.00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Der Notdienst umfasst die Orte, die zu den Verbandsgemeinden Altenglan, Kusel, Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gehören, sowie die Ortsgemeinden Reichenbach-Steegen und aus der Verbandsgemeinde Lauterecken die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen.

Apotheken - Notdienst

Der Ansagedienst, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz, ist über die landesweit gültige Rufnummer Deutsches Festnetz: 01805-258825 plus Postleitzahl des Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl (max. 0,42 EUR/Min.) zu erreichen. Der Notdienstplan kann auch auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz unter www. lak-rlp.de abgerufen werden. Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08.30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 08.30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.

Rundschau

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Ausgabe 28/2013

Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Lauterecken mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler und der Stadt Lauterecken. _______________________________________________________________________________________________________________________________ Mittwoch, 10. Juli 2013

Ausgabe 28/2013

Satzung

der Ortsgemeinde Hoppstädten zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 24.06.2013

Bekanntmachung Am Donnerstag, den 11. Juli 2013, 19:30 Uhr, findet im Gemeindehaus Cronenberg, Friedhofstraße 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Cronenberg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013 2. Verschiedenes Klaus Schneider, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung Am Donnerstag, den 11. Juli 2013, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Hausweiler, Oberdorf 11, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hausweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013 Wolfgang Maurer, Ortsbürgermeister

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung, dienen, erhoben. 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften, Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand. 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile. 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage. 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit, einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a - 135 c BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.

§2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen

Bekanntmachung Am Donnerstag, den 11. Juli 2013, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Homberg, Hauptstraße 42, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Homberg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013 Anita Gräßer, Ortsbürgermeisterin

(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbständige Fuß- und Radwege. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.

§3 Ermittlungsgebiete (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes Hoppstädten bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit).

Rundschau

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(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nach Absatz 1 ermittelt.

§4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise, nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zuganges zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.

§5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil beträgt 30 %. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragspflichtigen zuzurechnen ist.

§6 Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 20 v. H.; für die ersten zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 40 v. H.. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 3 ist insoweit entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 S. 2 gilt entsprechend. 3. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) Bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 30 m. b) Bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 30 m. c) Grundstücke oder Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 60 m zugrunde gelegt. Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche, Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. Wird ein Grundstück jenseits der nach a) und b) angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 4. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof, festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks - gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung - vervielfacht mit 0,5. (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, gelten Nrn. 1 und 2 entsprechend. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen, b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken,

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gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung, dienen, entsprechend. 5. Ist nach den Nrn. 1 bis 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 3,5 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- oder abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. 6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagenoder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. 10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 20 v. H. erhöht. In sonstigen Baugebieten erhöht sich die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 20 v. H.. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise, genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten, erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v. H.. (5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbständiger Grünanlagen.

§7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Grundstücke, die von einer verschonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten Grundstücksfläche angesetzt. (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile.

§8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.

§9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Ortsgemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.

§ 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.

§ 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist. (2) Mehrere Entgeltschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. Die Fälligkeit der Vorausleistungen wird durch Beschluss des Ortsgemeinderates festgelegt. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes,

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4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteiles und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermines, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge werden durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt.

§ 13 Öffentliche Last Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück.

§ 14 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Hoppstädten über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen vom 14.04.2009 außer Kraft. 67744 Hoppstädten, den 24.06.2013 gez. Denzer Günter Denzer - Ortsbürgermeister -

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung der Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bekanntmachung gemäß § 66 Kommunalwahlordnung Herr Andreas Molter hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim niedergelegt. Als Nachfolger wurde gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz Herr Martin Lichter festgestellt und in den Ortsgemeinderat Offenbach-Hundheim berufen. Herr Martin Lichter hat die Berufung angenommen und wurde in der öffentlichen Ortsgemeinderatssitzung am 24.06.2013 als Ratsmitglied verpflichtet. Offenbach-Hundheim, 03.07.2013 Die Gemeindewahlleiterin: gez. Lißmann Lißmann, Ortsbürgermeisterin

Bekanntmachung

Am Donnerstag, den 11. Juli 2013, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus St. Julian, Hauptstraße 38, eine Sitzung des Ortsgemeinderates St. Julian statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013 Hans-Werner Mensch, Ortsbürgermeister

Aufstellung von Werbeanlagen

Nachdem, insbesondere von Vereinen, des öfteren Transparente im öffentlichen Verkehrsraum angebracht werden, weist die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken darauf hin, dass die Aufstellung von Transparenten, so genannte Werbeanlagen, außerhalb von geschlossenen Ortslagen verboten sind. Innerorts bedarf es zur Aufstellung der Transparente einer Erlaubnis. Diese ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung – Straßenverkehrsbehörde – zu beantragen. Die Straßenverkehrsbehörde hat das Recht nicht genehmigte Werbeanlagen zu beseitigen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung von Transparenten im Stadtgebiet Lauterecken gemäß der Satzung der Stadt Lauterecken eine Sondernutzung darstellt und somit gebührenpflichtig ist. Lauterecken, den 02.07.2013 Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken - Straßenverkehrsbehörde -

Kanufahren auf dem Glan Der Glan wird intensiv mit Kanus befahren. In den letzten Jahren ist ein erheblicher Anstieg des Kanutourismus an diesem Gewässer ab Lauterecken flussabwärts zu verzeichnen. Dies kann zunehmend zu Zielkonflikten mit den ökologischen Funktionen des Gewässers führen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat daher die Universität Koblenz-Landau beauftragt, die Konfliktsituation und mögliche Lösungsansätze näher zu untersuchen. Dabei galt es auch zu überprüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein naturverträglicher Kanutourismus am Glan unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel den Vorgaben zur Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie derzeit und zukünftig zu realisieren ist. Das nunmehr vorliegende Gutachten ist auf der Internetseite der SGD Süd (www.sgdsued. rlp.de) veröffentlicht. Im Rahmen eines „Runden Tisches“ am 17.09.2013 um 14:30 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken sollen die Ergebnisse des Gutachtens allen Beteiligten vorgestellt werden, um gemeinsam mit den betroffenen Akteuren am Glan eine Lösung für einen naturverträglichen Kanutourismus zu entwickeln.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Berufsstarter aufgepasst

Wichtige Post von der Rentenversicherung Viele Jugendliche in Rheinland-Pfalz starten demnächst ins Berufsleben. Deshalb bekommen sie in diesen Tagen Post von der Deutschen Rentenversicherung: ihren Sozialversicherungsausweis. Ob Auszubildender, Minijobber oder Berufseinsteiger - der Sozialversicherungsausweis ist für jeden Arbeitnehmer wichtig. Der Ausweis enthält Angaben zur Person und eine persönliche Versicherungsnummer, die ein Leben lang gilt. Dem Arbeitgeber ist dieser Ausweis vor Beginn der Beschäftigung vorzulegen. Das stellt sicher, dass alle Beiträge und rentenrechtliche Zeiten von Anfang an auf das eigene Versicherungskonto verbucht werden, aus dem später die Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rät, alle Angaben genau zu prüfen und den Ausweis sorgfältig aufzubewahren. Denn nur wenn alles stimmt, stimmt später auch die Rente. Sollte der Ausweis einmal verloren gehen oder es ändern sich persönliche Daten, veranlasst die Krankenkasse auf Antrag, dass ein neuer Ausweis ausgestellt wird. Mehr Tipps finden Berufsstarter auch unter www.rentenblicker.de. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in Kaiserslautern, Schubertstraße 17 a - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.

Rundschau

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Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde 67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken gegen Entgelt. Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf

Ausgabe 28/2013

zum Gedenken der vielen Opfer des 1.Weltkrieges errichtet worden sind. Sie besuchten unter andern die Festung Donaumont, das Beinhaus von Donaumont, sowie das Dorf Fleury. Das Dorf Fleury ist eines von 7 Dörfern, die im 1. Weltkrieg in der Umgebung von Verdun komplett zerstört worden sind.

Ende des amtlichen Teils

Sängerchor Glan-Lauter in der Pro Seniore Residenz Lauterecken Realschule plus Lauterecken/Wolfstein in Verdun (Frankreich)

Eine Woche lang war die Realschule plus Lauterecken/Wolfstein zu Besuch im Collége des Trois Rivières aus Verdun-sur-le-Doubs. 25 deutsche Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 6 bis 9 nahmen an dem Schüleraustausch mit der Partnerstadt von Wolfstein teil. Am Montag, den 13. Mai fuhren die deutschen Schülerinnen und Schüler zusammen mit Frau Porcher und Herrn Kummetz nach Verdun. In einem gemütlichen Kleinbus bewältigten sie die Fahrt mit längeren Staus in ca. 9 Stunden. Im Collège wurden sie mit Petits Fours und kühlen Getränken vom Schulleiter Herrn Boudias sowie dem Partnerschaftskomitee Rheinland-Pfalz - Burgund herzlich empfangen. Die Deutschlehrerin Frau Moussinga teilte nun die Schülerpaare einander zu. Es herrschte große Aufregung, alle waren gespannt, ihren Partner das erste Mal zu sehen und freuten sich aufs Kennenlernen. Anschließend konnten die Jugendlichen mit ihren Familien „nach Hause“ fahren, wo sie den ersten Abend in der Gastfamilie verbrachten. Das Programm in Verdun war sehr abwechslungsreich. Zweimal wurde der Unterricht besucht, bei dem die Schülerinnen und Schüler Einblick ins französische Schulleben sammeln und große Unterschiede feststellen konnten. Der Besuch eines großen, dort ansässigen Autoteilherstellers - Escofier - war sehr interessant und aufschlussreich. Die Jugendlichen konnten den Weg eines solchen Autoteils, angefangen von der Idee bis hin zur Konstruktion verfolgen. Anschließend wurde die deutsch-französische Gruppe mit Gebäck und Getränken versorgt. Aufgrund des schlechten Wetters musste unsere geplante Kanufahrt auf der Saône abgesagt werden. Stattdessen wurde von den Sportlehrern eine Schnitzeljagd veranstaltet, an der die Schülerinnen und Schüler mit Begeisterung teilgenommen haben. Bei der Besichtigung der Stadt Chalon sur Saône war der Regen unser ständiger Begleiter. Trotzdem schaffte die Reiseführerin es, uns die Stadt und ihre Geschichte, die bis in die Antike reicht, näher zu bringen. Den Höhepunkt bildete das anschließende Bowlingspiel. Die Schülerinnen und Schüler spielten mit ihren Austauschpartnern in Teams und hatten vor allem Spaß dabei zuzusehen, wie auch die Lehrer sich in dieser Sportart versuchten. Doch es wurde nicht nur gebowlt, sondern auch gesungen und gelacht. Die Stadtbesichtigung in Autun am Freitag sowie das organisierte Abschlussessen mit kaltem Büfett, zu dem der Partnerschaftsverein in Verdun am Abend alle Teilnehmer mit Gasteltern einlud, stellte einen gelungenen Abschluss der Woche dar. Der Samstag wurde in den Gastfamilien verbracht. Verschiedene Aktivitäten wurden den Schülerinnen und Schülern von ihren Gastfamilien angeboten, die beispielsweise eine Fahrt in den Freizeitpark, Shopping oder zelten. Am Sonntagmorgen um 9 Uhr verließ die deutsche Gruppe Verdun, um die Heimreise anzutreten. Sie wurde von der Schulleitung und von allen Eltern und Schülern verabschiedet. Tränen flossen auf beiden Seiten. Aber schon im nächsten Jahr im Mai kommen die französischen Schülerinnen und Schüler nach Lauterecken und Wolfstein zu Besuch. Alle Schülerinnen und Schüler sind sehr froh, sich dann wieder zu sehen, um die geknüpften Freundschaften wieder aufzunehmen und zu pflegen.

Am 22. Juni 2013 trat der Sängerchor Glan-Lauter unter der Leitung von Herrn Heiner Klein in der Pro Seniore Residenz Lauterecken auf. Der Chor trat 2012 bereits in der Residenz auf und bereitete damals schon den Bewohner einen musikalischen Hörgenuss. Der Sängerchor wurde 2002 gegründet und besteht aus etwa 40 Mitgliedern. Diese stammen aus verschiedenen Orten an Glan und Lauter, u.a. aus Aschbach, Eschenau, Grumbach, Gumbsweiler, Hausweiler, Hohenöllen, Homberg, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Lauterecken, Medard, Merzweiler, Nußbach, Oberweiler-Tiefenbach, Sien, Unterjeckenbach und Wiesweiler. Der Chor trifft sich vierzehntägig in der Realschule Plus in Lauterecken und das Proben wurde bereits gebührend belohnt. So trat der Chor im Vatikan auf, in der Frauenkirche sowie im Hamburger Mariendom. In der Pro Seniore Residenz Lauterecken bereitete der Sängerchor den Bewohnern eine musikalische Reise von Norden nach Süden. Die Volkslieder auch in moderner Chorfassung luden auch die Bewohner zum mitsingen ein. Die musikalische Fahrt begann mit „Muss I denn“ und „Jetzt kommen die lustigen Tage“. Dem Norden war „La Paloma“ gewidmet, der hiesigen Heimat das Lied „Pfälzer Wind“. Die musikalische Reise endete im Süden mit „Südliche Sommernacht“ und „Capriccio“, das der Chor den Bewohnern und einem Geburtstagskind unter den Chormitgliedern widmete. Bewohner und Angehörige waren vom Sängerchor begeistert und der Chorleiter, Herr Klein, versprach im nächsten Jahr wieder zu kommen.

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 10.06.2013

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013 Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018. Der Ortsgemeinderat beschließt Dietmar Fligg in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.

Fahrt zur Festungsanlage nach Verdun in Frankreich Die beiden 9ten Klassen der Realschule Plus Wolfstein/Lauterecken fuhren am letzten Dienstag nach Verdun. Im Rahmen des Gl-Unterrichtes hatten sie sich zuvor intensiv mit dem 1. Weltkrieg beschäftigt. In Verdun konnten sie nun Orte besuchen, die

12.07.2013

Ehejubiläum Goldene Hochzeit Eheleute Hiltrud und Karl-Heinz Hoffmann, Hauptstraße 35 a, 67744 Cronenberg

Rundschau

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Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 14.06.2013

Ausgabe 28/2013

Ehejubiläum

Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009 a) Feststellung des Jahresabschlusses Der Ortsgemeinderat beschließt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 b) Entlastungserteilung Dem Ortsbürgermeister bzw. dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 erteilt. Rückzahlung des EU-Zuschusses für den Feldweg hinter dem Friedhof Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, an der Weiterbetreibung des Widmungsverfahrens festzuhalten, um der Verkehrsfläche den Charakter einer öffentlichen Straße verleihen zu können. In dem Zuge ist man auch bereit, die Rückzahlung der gewährten Fördermittel aus der Flurbereinigung von rund 8.000,00 EUR für den Ausbau des Wirtschaftsweges in Kauf zu nehmen. Gleichzeitig wird die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die Straßenplanung zu erarbeiten und die erforderlichen Kostenermittlungen auszufertigen. In dem Zusammenhang sind auch die Aufwendungen für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Leitplanken, Ausweichplatz/plätze etc.) zu ermitteln. Ebenso ist zu eruieren, inwieweit eine Ausleuchtung der Verkehrsfläche vonnöten ist. Sobald man über konkretes Zahlenmaterial verfügt, soll die Angelegenheit abschließend im Gemeinderat behandelt werden. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013 Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018. Der Ortsgemeinderat beschließt Karl-Heinz Scherer in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen. Neufassung der Friedhofsatzung Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung.

15.07.2013

Eiserne Hochzeit Eheleute Maria und Walter Ammann, Auf dem Wichert 3, 67744 Hoppstädten

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 11.06.2013

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013 Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018. Der Ortsgemeinderat beschließt Jutta Reinhardt in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen. Bau eines Boule-Platzes In der letzten Gemeinderatssitzung wurde bereits der Bau eines BoulePlatzes angesprochen. Die Maße des Boule-Platzes sind 15 x 4 m und die Materialkosten belaufen sich auf ca. 425,00 €. Nach Meinung des Gemeinderates sind für den Standort dieses Boule-Platzes zwei örtliche Plätze geeignet: Bolzplatz, Denkmal. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat den Bau des Boule-Platzes. Ein Außentermin zur Bestimmung des Standortes des Boule-Platzes wird durch den Gemeinderat noch wahrgenommen.

Ehejubiläum

12.07.2013

Goldene Hochzeit Eheleute Hannelore und Günter Mettel, Cronenberger Straße 11, 67742 Lauterecken

Aus der Stadtratssitzung vom 13.06.2013

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 12.06.2013

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013 Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018. Der Ortsgemeinderat beschließt Bernd Lenhard in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen. Instandsetzung Durchlassbauwerk Wirtschaftsweg zu der Gewanne Germannsdell am Rüllbach Die Ortsgemeinde beabsichtigt das schadhafte Durchlassbauwerk am Wirtschaftsweg in der Gewanne Germannsdell zu erneuern. Der Durchlass besteht aus Betonfalzrohren, von denen das unterstromseitige Rohr unterspült und abgesackt ist. Der Ortsgemeinderat beschließt die Reparatur des schadhaften Durchlassbauwerkes wie vorgeschlagen und die freihändige Vergabe der Arbeiten an eine von der Verbandsgemeindeverwaltung empfohlene Fachfirma. Beteiligung an den Investitions- und Ausstattungskosten des Kindergartens Grumbach für die U3-Kinder Der Ortsgemeinderat beschließt sich an den Kosten für den Ausbau und Umbau des Kindergartens aus den Jahren 2010 und 2011 sowie nunmehr der Ausstattung mit Spielgeräten für U3-Kinder zu beteiligen. Die Gemeinde beteiligt sich mit dem von der Verwaltung berechneten Betrag. Die evtl. eingehenden Spenden werden dabei in Abzug gebracht. Die endgültige Abrechnung soll nachdem die Spielgeräte angeschafft und die Spenden vereinnahmt wurden erfolgen. Befestigung Zuwegung Grillhütte Der Ortsgemeinderat beschließt die Zufahrt zur Grillstelle mit einer Schottertragschicht zu befestigen.

Altersjubiläum

11.07.2013

93. Geburtstag Herr Herbert Kleemann, Mittelgasse 1, 67744 Hohenöllen

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013/2014 Im Ergebnishaushalt 2013 sind Erträge i.H.v. 2.552.155,— € und Aufwendungen i.H.v. 2.931.910,— € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von -379.755,— €. Im Finanzhaushalt 2013 sind Einzahlungen i.H.v. 4.213.480,— € und Auszahlungen i.H.v. 4.504.737,— € veranschlagt. Im Ergebnishaushalt 2014 sind Erträge i.H.v. 2.550.801,— € und Aufwendungen i.H.v. 2.939.178,— € veranschlagt. Somit entsteht ein Jahresfehlbetrag von -388.377,— €. Im Finanzhaushalt 2014 sind Einzahlungen i.H.v. 4.383.680,— € und Auszahlungen i.H.v. 4.927.427,— € veranschlagt. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014. Widmung Sanierungsgebiet Im Rahmen der Stadtsanierung wurden in der Stadt eine Teilstrecke der Hauptstraße, die Lautertalstraße zwischen der Hauptstraße und der Rheingrafenstraße, die Schlossgasse, die Verbindungsstraße zwischen der Schlossgasse und der Hauptstraße, die Mühlstraße, die Karl-KellerStraße und zwei weitere Verbindungswege bzw. -straßen, Fußwege, Radwege und Parkplätze erneuert bzw. auch teilweise neu gestaltet. Der Stadtrat beschließt die Widmung des Teilbereiches des Sanierungsgebietes in der Stadt Lauterecken als Gemeindestraße. Nachwahl von Ausschussmitgliedern a) Mitglied des Bau-, Liegenschafts-, Umwelt und Landwirtschaftsausschusses Herr Dirk Reidenbach wurde zum Mitglied des Bau-, Liegenschafts-, Umwelt und Landwirtschaftsausschuss gewählt. b) Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Matthias Müller wurde zum Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt. c) Stellvertreter des Haupt-, Finanz- und Steuerausschusses Frau Gülseren Yilmaz wurde zum Stellvertreter des Haupt-, Finanz- und Steuerausschusses gewählt. d) Stellvertreter des Sanierungsausschusses Herr Uli Christmann wurde zum Stellvertreter des Sanierungsausschusses gewählt.

Impressum

Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Rundschau

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e) Stellvertreter Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschuss Herr Uli Christmann wurde zum Stellvertreter des Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschusses gewählt. f) Stellvertreter des Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschusses Herr Axel Stenzhorn wurde zum Stellvertreter des Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschusses gewählt. Bekanntgabe der Eilentscheidung zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlagen (LED-Technik); Förderantrag Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorisicherheit (BMU) fördert aufgrund der Novellierung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit einem CO2Minderungspotential von mind. 60 %. Der Ortsbürgermeister traf im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten die Eilentscheidung, dass die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt wird, den Förderantrag zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlagen (LED-Technik für die Ortsgemeinde beim BMU zu stellen. Der Ortsgemeinderat nimmt von der Eilentscheidung Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Verlängerung des Gaskonzessionsvertrages mit der Pfalzgas GmbH Der Stadtrat beschließt, für den weiteren Betrieb des Gasversorgungsnetzes in Lauterecken einen Gaskonzessionsvertrag mit der PfalzGas GmbH, Frankental, abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Ablauf des derzeit gültigen Vertrages und endet 20 Jahre später im Juni 2034 Stadtsanierung, Sanierungsgebiet „Alter Stadtkern“, Teil 1; Ermittlung der Grundstückswerte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Sanierung durch den Gutachtersausschuss Der Stadtrat beschließt, beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz in Kusel als Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte um die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte der Grundstücke im Sanierungsgebiet „Alter Stadtkern, Teil 1“ nachzusuchen.

Ausgabe 28/2013

Sanierungsarbeiten Maschinenhalle Der Ortsbürgermeister informierte über den Stand der Sanierungsmaßnahmen an der Maschinenhalle. Diese wurden begonnen. Die Ertüchtigungsmaßnahmen der Halle sind fertig gestellt und wurden vom Statiker abgenommen. Der Anbau ist noch fertig zu stellen. Nach Beendigung aller Maßnahmen wird der Prüfstatiker die kompletten Arbeiten abnehmen. Es wurde weiterhin besprochen, dass die Verschieferung des Giebels über dem Pultdach noch zusätzlich von der Fa. Keller vorgenommen werden soll. Beteiligung an den Investitions- und Ausstattungskosten des Kindergartens Grumbach für die U3-Kinder Der Ortsgemeinderat beschließt sich an den Kosten für den Ausbau und Umbau des Kindergartens aus den Jahren 2010 und 2011 sowie nunmehr der Ausstattung mit Spielgeräten für U3-Kinder zu beteiligen. Die Gemeinde beteiligt sich mit dem von der Verwaltung berechneten Betrag (1.009,39 Euro). Die evtl. eingehenden Spenden werden dabei in Abzug gebracht. Die endgültige Abrechnung soll nachdem die Spielgeräte angeschafft und die Spenden vereinnahmt wurden erfolgen.

Vertretung Ortsbürgermeister Vom 10.07.2013 bis 21.07.2013 übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete Ralf Schneider, Bahnhofstraße 4, Tel.: 06382/1271 die Amtsgeschäfte.

Ev. Kirchengemeinde Grumbach – Herren-Sulzbach

Sonntag, den 14.07.13: 10 Uhr Grumbach, Gottesdienst, 11 Uhr Deimberg, Gottesdienst

Vertretung Ortsbürgermeister

Vom 15.07.2013 bis 27.07.2013 übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete Frank Michel, Sonnenstraße 4, die Amtsgeschäfte.

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 10.06.2013

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013 Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018. Der Ortsgemeinderat beschließt Annelie Hahn in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen. Beteiligung an den Investitions- und Ausstattungskosten des Kindergartens Grumbach für die U3-Kinder Der Ortsgemeinderat beschließt sich an den Kosten für den Ausbau und Umbau des Kindergartens aus den Jahren 2010 und 2011 sowie nunmehr der Ausstattung mit Spielgeräten für U3-Kinder zu beteiligen. Die Gemeinde beteiligt sich mit dem von der Verwaltung berechneten Betrag. Die evtl. eingehenden Spenden werden dabei in Abzug gebracht. Die endgültige Abrechnung soll nachdem die Spielgeräte angeschafft und die Spenden vereinnahmt wurden erfolgen. Alter Friedhof: Neugestaltung nach Abriss der Mauer Nachdem die Mauer kurzfristig abgerissen werden konnte, ist über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Für die Neuerrichtung der Mauer in einer Höhe von ca. 60 cm unter Einbeziehung der vorhandenen Torpfeiler wurde vom Vorsitzenden ein Angebot eingeholt. Der Ortsgemeinderat beschließt dass die noch erforderlichen Erdarbeiten von Herbert Kreischer, Merzweiler ausgeführt werden. Die Arbeiten zur Errichtung der Mauer unter Einbeziehung der vorhandenen Pfeiler sind nach Absprache mit der Ortsgemeinde von der Verwaltung beschränkt auszuschreiben. Die Anbringung der Abdeckung erfolgt in Eigenleistung unter der Mitarbeit von Willibald Bauer.

Kath. Pfarreiengemeinschaft Lauterecken - Reipoltskirchen - Wolfstein

Donnerstag, 11.07. Hl. Benedikt von Nursia: 18.00 Uhr Nußbach Amt Freitag, 12.07.: 18.00 Uhr Wolfstein Heilige Messe Sonntag, 14.07.2013 15. Sonntag im Jahreskreis Sonntäglicher Vorabend: Hl. Heinrich II. u. hl. Kunigunde: 18.00 Uhr Reipoltskirchen III. Sterbeamt f. Volker Presser Sonntag 09.00 Uhr Lauterecken Amt für die Pfarrgemeinde, 10.30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde Montag, 15.07. Sel. Bernhard, hl. Bonaventura: 18.00 Uhr Wolfstein Heilige Messe in der außerordentlichen Form Dienstag, 16.07. Gedenktag unserer Lieben Frau a. d. Berge Karmel: 17.30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz, 18.00 Uhr Reipoltskirchen Amt Mittwoch, 17.07.: 08.30 Uhr Lauterecken Rosenkranz, 09.00 Uhr Lauterecken Amt

Prot. Pfarramt Lauterecken

Sonntag, 14.07.2013: 09.00 Uhr Gottesdienst in Heinzenhausen, 10.00 Uhr Gottesdienst in Lauterecken Öffnungszeiten Pfarramt Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Ev. Kirchengemeinden Offenbach Wiesweiler - Niedereisenbach - Medard Niederalben Sonntag, 14.7.2013: Alben: 10.30 Uhr Gottesdienst, Niedereisenbach: 9:30 Uhr Gottesdienst

Kath. Pfarrei St. Peter + Paul, Offenbach-Hundheim

Samstag, 13.07.13: 19.00 Uhr Vorabendmesse

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 19.06.2013

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013 Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018. Der Ortsgemeinderat beschließt Benjamin Olsowski in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.

Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler

Sonntag, 14.7.2013: 9.30 Uhr Gumbsweiler; 10.15 Uhr St. Julian

Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler

Dienstag, 09.07.2013: 18.30 Uhr Treffen der Ehemaligen (Konfirmation 2013) Sonntag, 14.07.2013: 09.15 Uhr Gottesdienst (Hinzweiler), 10.15 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Hundheim)

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Die Präparandenarbeit zur Konfirmation 2015 startet nach den Sommerferien. Der Elternabend zur Anmeldung des neuen Jahrgangs ist am 20.08.2013 um 19.30 Uhr im Jugendheim von Hinzweiler (Hauptstraße 46). Gerne können die Jugendlichen zu diesem Elternabend mitkommen. Die Einladung wurde inzwischen versandt. Sollte Ihre Tochter oder Ihr Sohn nicht angeschrieben worden sein, melden Sie sich bitte im Pfarramt.

Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von Padua, Meisenheim und St. Georg Lauschied

Pfarrbüro in Meisenheim, Klenkertor 7 Herr Pfarrer Eck hat folgende Sprechzeiten: Montag von 9.00-12.00 Uhr und Freitag 10.30-12.00 Uhr Tel.: 06753/2381 Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16 Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 10-12 Uhr und 14-17 Uhr Tel.: 06751/2286, Fax: 06751 / 991242

Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Sonntag, 14.07.: 10.30 Uhr Hochamt Freitag, 19.07.: 09.00 Uhr Eucharistiefeier

Ausgabe 28/2013

14:00 Uhr: A-Junioren FC Meisenheim - Wormatia Worms 16:00 Uhr: VfR Kirn - FC Hohl Idar-Oberstein 18:30 Uhr: Dorfmeisterschaften Herren-Sulzbach/Langweiler – Homberg/Merzweiler/Unterjeckenbach Sonntag, 21.07.2013: 13:00 Uhr: TuS Gangloff - SG Perlbachtal 15:00 Uhr: FC Meisenheim 2 - SV Oberhausen 17:00 Uhr: SpVgg. Fischbach - ASV Langweiler/Merzweiler

Selbsthilfegruppe Demenz Die Selbsthilfegruppe Demenz bietet betroffenen Angehörigen die Möglichkeit des gegenseitigen Erfahrungsaustausches. Die Gruppe trifft sich jeden dritten Dienstag im Monat in den Räumen der Ökumenischen Sozialstation, Schulstraße 10 (Dienstleistungszentrum) in Lauterecken von 15.00 - 17.00 Uhr. Das nächste Treffen findet am Dienstag, den 16. Juli statt. Zudem besteht die Möglichkeit, die erkrankten Betroffenen mitzubringen, wo sich in den Räumen der Betreuungsgruppe geschulten Helferinnen um diese kümmern. Bei Interesse können Sie sich gerne unter der Telefonnummer 06382/8549 anmelden.

Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Samstag, 13.07.: 14.00 Uhr Trauung des Brautpaares Christoph Collet und Eva Maria Baab mit Taufe des Kindes Leni Collet Sonntag, 14.07.: 09.00 Uhr Hochamt

SV GinsweilerCronenberg 1932 e.V.

Sportfest Freitag, 12. Juli Ab 19:00 Uhr 20:20 Uhr

General Dynamics - Freizeitteam Nußbach Rote Jäger Roth Team Bodelschwing Zentrum

Samstag, 13. Juli 17:15 Uhr AH SG Odenbach/Ginsw.-Cr. AH TuS Almersbach- Fluterschen 19:00 Uhr SG Odenbach/Ginsw.-Cr. I ASV Langweiler/Merzw .I (Verbandsgemeindepokal) Sonntag, 14. Juli 11:00 Uhr 12:00 Uhr

F-Jugendspiel: SG Odenb./Ginsw.Cr. TSG Wolfstein/Roßbach. SG Odenbach/Ginsw.-Cronenb. II - SV Stahlberg

Turnier für aktive Mannschaften 13:45-14:25 Uhr SV Medard - SG Reiffelb./Schmittw. 14:30-15:20 Uhr TuS Gangloff - SV Hefersweiler 15:25-15:55 Uhr SG Reiffelb,/Schmittw. - SV Einöllen 16:00-16:40 Uhr SV Hefersweiler - TuS Finkenbach 16:45-17:35 Uhr SV Medard - SV Einöllen 17:40-18:20 Uhr TuS Finkenbach - TuS Gangloff Dienstag, 16. Juli 18:45 Uhr 20:00 Uhr

Spiel um Platz 3 Finale

ASV Langweiler/Merzweiler

Sportfest vom 18.07. - 21.08.2013 Donnerstag, 18.07.2013: 18:30 Uhr: D-Junioren JSG Schweinschied - FC Meisenheim 2 20:00 Uhr: B-Junioren ASV - ASV Langweiler/Merzweiler 2 Freitag, 19.07.2013: ab 21 Uhr: „Schlangenparty“ mit DJ Stilz Samstag, 20.07.2013: 13:00 Uhr: F-Junioren JSG Perlbachtal - JSG Lauterecken/Einöllen

Snow Hill Volleyballturnier Am 13.07.2013 Ab 10.00 Uhr Turnhalle Medard Inkl. Bar nach dem Turnier Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen! Bei Anmeldung oder Fragen: [email protected] Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt.

Rollende Bühne des Dutzend Die Mitglieder und Akteure des Arbeitskreises „Rollende Bühne“ treffen sich am Freitag, dem 12.07.2013 um 20.00 Uhr in Merzweiler im Dorfgemeinschaftshaus. An diesem Abend steht die Planung für das weitere Programm und die Organisation des angebotenen Ferienprogramms der Verbandsgemeinde auf dem Plan. Der nächste Auftritt ist in Buborn am 21.07.13 (Kirmes). Neue Mitstreiter aus den „zwölf“ Gemeinden sind herzlich willkommen. Informationen unter 067881332.

Pfälzerwald Verein e.V. Ortsgruppe Offenbach-Hundheim Die Pfälzerwald-Hüte in Offenbach-Hundheim ist am Sonntag, den 21. Juli geöffnet. Geboten wird ein Grillteller mit Folienkartoffeln und Salat. Um Voranmeldung wird bei Familie Petrowsky unter der Tel.-Nr. 06382/6754 gebeten.

Berühmte Filmmusiken Am Samstag, 13. Juli, 20 Uhr tritt das Trio Bluebird im Fürstenwärther Hof in Meisenheim auf (bei Regen im Haus der Begegnung). Die drei Musiker (Saxofon, Gitarre, Gesang) präsentieren berühmte Filmmusiken in eigenen Arrangements und mit interessanten Informationen über die jeweiligen Filme, zum Beispiel über „Casablanca“, „Frühstück bei Tiffany“, „Porgy und Bess“, „Der Pate“. Kartenvorbestellung (10 Euro, Schüler 5 Euro) über Telefon 06753-2207 wird empfohlen.

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Ausgabe 28/2013

stein statt. Eine telefonische Anmeldung ist bis Freitag, 12. Juli unter der Telefonnummer: 06382 - 8549 möglich. Wird ein Fahrdienst benötigt, so kann er gegen eine Gebühr von fünf Euro pro Person organisiert werden. (mhz)

Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V.

Ein Jahr danach!: Rauchmelder müssen in jede Wohnung! Experten-Telefon der Feuerwehr informiert Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz in Koblenz richtet am 12. Juli 2013 ein Expertentelefon zum Thema „Rauchwarnmelder - Pflicht in jeder Wohnung“ ein. Für Fragen zum Thema stehen an diesem Tag von 10 bis 16 Uhr Experten zur Verfügung, die Ihnen Auskunft geben können. Zum Expertenteam, am 12. Juli erreichbar unter der Telefonnummer 0261/9743430, werden gehören: Michael Klein, Geschäftsführer LFV Rheinland-Pfalz, Wolfgang Tyttlik, Referatsleiter Brandschutzerziehung LFV Rheinland-Pfalz, Andreas Berger, Geschäftsstellenleiter der Versicherungskammer Bayern in Ludwigshafen, Dipl.-Ing. Daniel Schoonen, von der Abteilung Schadenverhütung der Provinzial Rheinland-Versicherung, Gerhold Brill, Schadenverhütungsexperte der Sparkassenversicherung und Florian Schulte, Berufsfeuerwehr Koblenz. In ganz Rheinland-Pfalz musste die Installation von Rauchwarnmeldern bis zum 12. Juli 2012 in jeder Wohnung, auch in Altbauten vorgenommen werden. Das hat zu großem Informationsbedarf geführt. Wo im Haus müssen Rauchwarnmelder befestigt werden? Wie funktionieren sie überhaupt? - nur einige der zahlreichen Frage, die Feuerwehren, Unternehmen und Behörden in der letzten Zeit erreichen. Was viele nicht wissen: „Bei den meisten Bränden sind gar nicht die Flammen die Hauptgefahr, sondern der hochgiftige Brandrauch. Schon wenige Atemzüge in einem von Brandrauch gefüllten Raum führen zum Tode“, erklärt der Präsident des LFV, Frank Hachemer: „Rauchmelder würden hier in fast jedem Fall das Schlimmste verhindern, denn so manche schlafende Bewohner würden noch rechtzeitig geweckt, um zu fliehen und die Feuerwehr zu rufen.“ Schlimme Zahlen untermauern die Erfahrung der Feuerwehren: Bei jährlich rund 200.000 gemeldeten Bränden kommen in Deutschland rund 600 Menschen ums Leben. Etwa 95 Prozent davon sterben an Rauchvergiftung. Fast jedes dritte Brandopfer ist ein Kind. 70 Prozent der Brandopfer werden nachts zwischen 23 und 7 Uhr im Schlaf überrascht. Und: Vier Fünftel der Brände entstehen in Privathaushalten, nicht in der Industrie! Qualitäts-Heimrauchmelder gibt es im Fachhandel sowie beim Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes. Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: Ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Schlafzimmern und im Kinderzimmer! Die handlichen Geräte lassen sich auch ohne großes handwerkliches Geschick an der Zimmerdecke montieren. Informationen und Praxisbeispiele gibt es im Internet unter der Adresse www.rauchmelder-lebensretter.de.

Verkehrsverbund Rhein-Neckar

Vom Verkehrsverbund zum Mobilitätsverbund VRN wird multimodal

Tipp :

Café Zeitlos der ökumenischen Sozialstation Das nächste Café Zeitlos der ökumenischen Sozialstation Lauterecken/ Wolfstein findet am Donnerstag, 18. Juli von 14.30 bis 16:30 Uhr im Pfarrsaal der Prot. Kirchengemeinde Wolfstein, Hauptstraße 29, Wolf-

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) hat im Rahmen der heutigen Versammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) seinen Mitgliedern, den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den drei Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen, sein Konzept eines Mobilitätsverbundes vorgestellt. Der VRN reagiert damit auf das sich ändernde Mobilitätsverhalten der Bevölkerung. Der ÖPNV ist zwar ein wichtiges Verkehrsmittel. Das zeigen die nach wie vor steigenden Fahrgastzahlen. Die Wege werden aber zunehmend mit einem Mix aus Bahn, Bus, Straßenbahn, Fahrrad oder zu Fuß, mit dem Leihauto oder dem Mitfahrauto zurückgelegt. Das eigene Auto verliert dabei mehr und mehr an Bedeutung. Auf diese neue Form der Mobilität, die sogenannte Multimodalität, will der Verkehrsverbund reagieren. „Der VRN stellt sich der Herausforderung, sich dem veränderten Mobilitätsverhalten der Menschen anzupassen und strategisch neue Angebote und Dienstleistungen zu entwickeln“, sagte Christian Specht, Erster Bürgermeister der Stadt Mannheim und Vorsitzender des ZRN. „Dabei wollen wir nicht nur vielfältige Mobilität bieten, sondern die Lebensqualität in der Metropolregion steigern: Durch weniger Lärm, mehr Sicherheit, Sauberkeit, Umweltfreundlichkeit und einer bisher unbekannten Leichtigkeit bei der Wahl der Verkehrsmittel“, so Specht weiter. Volkhard Malik, Geschäftsführer der VRN GmbH, ergänzt: “Wenn wir es nicht tun, machen es Branchenfremde. Dabei ist zu befürchten, dass das Ziel einer nachhaltigen Mobilität, die Ökologie, Ökonomie und soziale Gerechtigkeit vereint, aus dem Auge verloren wird. Der Mobilitätsverbund dagegen, in dessen Mittelpunkt der ÖPNV als Teil des Umweltverbundes steht, ist Garant für ein klimaschonendes Angebot aus einem Guss für alles, was mit Mobilität zu tun hat.“ Dazu hat der VRN ein Konzept entwickelt, das auf den drei Säulen Information, Kooperation und Dienstleistung basiert.

Rundschau

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Ausgabe 28/2013

Dabei baut der VRN auf bereits vorhandene Bausteine und Aktivitäten auf. Dazu zählen z.B. die Kundenzentren der großen Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet, das Internet-Angebot mit Fahrplan- und Tarifauskunft und weiteren Informationen rund um den ÖPNV, Mobilitätszentralen wie z.B. in Kusel, der Kauf von Fahrscheinen via Handy oder von zu Hause (Online-Ticket) sowie ganz neu auch Touch&Travel, das Nutzen des öffentlichen Verkehrs mit lediglich zwei Klicks am Smartphone. Auch die langjährige Kooperation mit dem Carsharing-Anbieter Stadtmobil, bei dem VRN-Jahreskarteninhaber günstigere Konditionen erhalten, gehört dazu. Der VRN will aber auf dem Erreichten nicht stehenbleiben: Im Rahmen des Mobilitätsverbundes sollen weitere Mobilitätszentralen mit Beratung und Empfehlungen zur nachhaltigen Mobilität flächendeckend im Verbundgebiet folgen. Eine Echtzeitoffensive bei der elektronischen Fahrplanauskunft wird den Fahrgästen an jeder Haltestelle die aktuellen Ankunfts- und Abfahrtszeiten von allen Bussen und Bahnen anzeigen. Ein Fahrradvermietsystem in den Städten Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg, das jetzt vom VRN ausgeschrieben wird und Anfang 2014 an den Start gehen soll, wird das Rad noch besser mit dem ÖPNV verbinden. Dabei wird auch das Thema „Pedelecs“ berücksichtigt. Geplant ist ferner, den Zugang zu diesen Verkehrsmitteln zu vereinheitlichen und damit einfacher zu gestalten. Ein Zugangsmedium in Form einer Chipkarte oder einer App für Mobiltelefone soll der Schlüssel zur Multimodalität im VRN Verbundgebiet werden. Ein Ausbaukonzept mit verbessertem Informationssystem für Park+Ride- sowie Bike+RidePlätzen soll zur besseren Auslastung und Anzeige der Verfügbarkeit dienen. Die Einbindung von Mitfahrzentralen, des Taxigewerbes, Bürgerbusinitiativen oder alternativen Bedienformen, die auch den privaten Pkw einbeziehen, gehört ebenso dazu wie der Ausbau der vorhandenen Radroutenplaner der drei Bundesländer zu einem integrierten ÖPNVAuskunftssystem. Ferner soll auch über die aktuelle Verkehrssituation auf den Straßen und Alternativen informiert werden. Wichtig ist dabei, die Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen und nicht nur technische Innovationen auszuleben. Der VRN versteht sich bei der Weiterentwicklung zum Mobilitätsverbund in erster Linie als zentraler Mobilitätsdienstleister, der über die Möglichkeiten einer multimodalen Mobilität informiert, Angebote koordiniert und gegebenenfalls auch eigene Dienstleistungen anbietet. Er trägt damit zu einer verbesserten Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger bei. Bisher galt: Ein Tarif – Ein Ticket – Ein Fahrplan im ÖPNV. Nun lautet das Motto: Der Mobilitätsverbund VRN: Ein Angebot aus einem Guss für alles, was mit Mobilität zu tun hat.

Daueraufgabe Hochwasservorsorge

Das Hochwasser ging dieses Mal für die Rheinanlieger relativ glimpflich aus. Die Situation in Bayern und Ostdeutschland zeigt jedoch, dass große Hochwasser auch im Sommer auftreten können. Beim nächsten Mal könnte Rheinland-Pfalz von einem Extremhochwasser betroffen sein. Der GStB engagiert sich seit vielen Jahren für einen besseren Hochwasserschutz. Beim GStB sind die Geschäftsführung der Hochwassernotgemeinschaft Rhein (HWNG) und das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH) angesiedelt. Die HWNG mahnt, in der Hochwasservorsorge nicht nachzulassen und die finanziellen Mittel für die Hochwasservorsorge nicht zu kürzen. Allerdings sind auch die Betroffenen im verstärkten Maße gefordert, selbst Vorsorge zu treffen. Das IBH unterstützt die sogenannten Hochwasserpartnerschaften, freiwillige kommunale Zusammenschlüsse, die auf regionaler Ebene an der umfassenden Verbesserung der Hochwasservorsorge arbeiten.

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Rundschau

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Ausgabe 28/2013

Zirkusvorstellung GS Lauterecken

Das vielseitige Duo „Jomamakü“ aus Landau, dessen Repertoire von Jonglage bis hin zu Comedy reicht, hat mit Ganztagsschülern der Grundschule Lauterecken an zwei Tagen ein kleines Unterhaltungsprogramm eingeübt. Am Donnerstagmorgen begeistern die Akteure nicht nur ihre Mitschüler und Lehrer, sondern auch die Eltern mit ihrem „Zirkus-RambaZamba“. Mit schwungvoller Musik eröffneten die kleinen Jongleure die Show. Bunte Tücher und Ringe ließen sie gekonnt durch die Lüfte schweben. Chinesische Tellerdreher überzeugten ebenfalls mit großem Geschick. Bis fast zur Hallendecke ließen sie einen Teller auf Stöcken drehen, was im Publikum große Begeisterung auslöste. Statt Tellern und Ringen flogen bei der folgenden Gruppe Stöcke. Sie jonglierten mit drei Stöcken, warfen von einem Kind zum nächsten oder schleuderten einen Stock mit dem Fuß nach oben, um ihn mit den anderen beiden wieder aufzufangen. Hoch her ging es auch bei den Diabolospielern, die mit dem alten, chinesischen Spiel überzeugten. Die Akrobaten bauten kleine Menschenpyramiden, zeigten Handstände und allerhand anderer Verrenkungen, die neben Applaus auch bewundernde Blicke erzeugten. Dem

Publikum wurde keine Verschnaufpause gegönnt, denn direkt im Anschluss präsentierten wahre Balancekünstler mit viel Körperbeherrschung ihr Können. Diese liefen selbst mit verbundenen Augen über eine Art Schwebebalken, Rollen und selbst das Kugellaufen bereitete den Kindern keine Schwierigkeiten. Das Finale feierten die Trapezkünstlerinnen, die sich selbst in luftige Höhen begaben und auch nicht davor zurückschrecken zu viert gleichzeitig auf dem Trapez zu turnen, oder einen Schulterstand zu wagen. Den – insbesondere für die kurze Übungszeit - beeindruckenden Leistungen der Schüler folgte noch eine Einlage des Duo „Jomamakü“. Dem „kleine August“, der immer schön - schön blöd sei, stand der Zirkusdirektor Josh gegenüber, der ungestört die „goldene Jonglage“ präsentieren wollte. In einem humorvollen Streitgespräch mischt sich jedoch der Clown immer wieder ein, klaut einen Ball nach dem anderen und vermasselte so dem Direktor die Nummer. Dieser rächte sich direkt, indem er während der Jonglage von August die Bälle gegen Säbel austauschte. Das Ende wurde noch einmal richtig gefährlich und feurig, mit Feuerspucken und Schlucken. Von Sabrina Schreiner

Grundschule St. Julian

Auszeichnung der Schülerinnen und Schüler beim schulinternen Lese- und Mathewettbewerb der Grundschule St. Julian Anlässlich der Übergabe des Pavillions durch den Förderverein der Grundschule St. Julian, zeichnete die Schulleiterin Frau Marie-Luise Lang mit der Vorsitzenden des Fördervereins, Frau Stefanie Fauss die Siegerinnen bzw. Sieger der Klassen 1 bis 4 aus. Es wurden jeweils die drei Klassenbesten ausgezeichnet. Seit einigen Jahren führt die Schule diesen internen Wettbewerb durch. Die Sieger erhalten eine schön gestaltete Urkunde seitens der Schule und vom Förderverein jeweils ein Buchgutschein im Wert von 10,- €. Es hat sich gezeigt, dass diese Wettbewerbe den Schülerinnen und Schülern als Ansporn für intensives Üben zur Verbesserung ihrer Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik nutzen. Im Unterrichtsfach Mathematik erhielten einen Preis: 1. Klasse: 1. Preis Nico Schmitt, 2. Preis Klara Theado, 3 Preis Timm Gehres 2. Klasse: 1. Preis Franz Schäfer, 2. Preis Selina Decker, 3. Preis Alia Walker 3. Klasse: 1. Preis Lisa Molter, 2. Preis Leonardo Schunck, 3. Preis Dennis Faryad Marani 4. Klasse: 1. Preis Mark Reidenbach Punktgleich und deshalb zwei 1. Preise Niklas Hahnenwald, 2. Preis Lars Jung. Lesewettbewerb: 1. Klasse: 1. Preis Emilia Haag, 2. Preis Leni Bambauer, 3. Preis Jonathan Becker 2. Klasse: 1. Preis Selina Decker, 2. Preis Fabian Hülser, 3. Preis Alia Walker 3.Klasse: 1. Preis Dennis Faryad Marani, 2. Preis Sarina Schatto, 3. Preis Leonardo Schunck 4. Klasse: 1. Preis Kristin Roth, 2. Preis Jasmin Becker, 3. Preis Luca Weinig Einige Eltern sowie das Lehrerkollegium waren bei der Preisverleihung zugegen. Die Kinder haben sich über die Preise sehr gefreut, was sich in den Gesichtszügen auf dem Bild wiederspiegelt.

Rundschau

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Ausgabe 28/2013

Pro Seniore Residenz Lauterecken Eine besondere Ehrung durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer Die Residenzleiterin der Pro Seniore Residenz Lauterecken, Frau Rita Schneider, lädt vierteljährlich die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter zum Kaffeenachmittag mit Erfahrungsaustausch ein. In diesem Rahmen erfolgte am 26. Juni 2013 die Ehrung der Personen, die im Jahr 2012 über 80 Stunden ehrenamtlich in der Einrichtung tätig waren. Verbandsbürgermeister Egbert Jung überreichte eine von Ministerpräsidentin Malu Dreyer unterzeichnete Urkunde. Diese besondere Ehrung ging an Frau Rosel Maino, Frau Magdalene Fritz, Frau Erika Lenz, Frau Renate Spang, Frau Rosemarie Busch, Frau Ingrid Böhm und Herrn Wolfgang Böhm. Herr Böhm ist auch Leiter der Ehrenamtsbörse der Verbandsgemeinde Lauterecken. Herr Egbert Jung würdigte das große Engagement und die sprach allen seine Dankbarkeit aus. Auch Rita Schneider, Residenzleiterin, verdeutlichte den Ehrenamtlichen, wie wichtig und von welchem unschätzbaren Wert ihre Leistungen sind. Zur Zeit sind achtzehn Personen ehrenamtlich in der Residenz tätig. Sie betreuen einzelne Bewohner oder engagieren sich in Gruppen indem sie, zum

Beispiel, regelmäßige Spielerunden oder Gedächtnistraining anbieten, aus der Tageszeitung vorlesen, Spaziergänge machen, bei Veranstaltungen der Residenz helfen oder Bewohner besuchen, die im Krankenhaus sind.

Wenn sich jemand für ein Ehrenamt in der Residenz interessiert kann sich direkt in der Residenz melden oder anrufen unter der Telefonnummer: 06382 - 91309 oder er wendet sich an Herrn Böhm unter der Telefonnummer 06788 - 280.

Lauterecken Die Arbeiten am Brunnen am Obertorplatz schreiten voran. Wenn die beauftragten Firmen ihre Termine einhalten, kann zum Heimatfest das Wasser sprudeln.

Foto: Heinrich Steinhauer und Günter Lüers

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