Amtsblatt
Nr. 25 19. Juni 2015 Staatskanzlei Schwyz Telefon 041 819 11 24 E-Mail:
[email protected] Internet: www.sz.ch
Kanton – Bezirke – Gemeinden
1362
Volksrechte1362 Gesetzgebung1366 Kantonsrat1369 Planungs- und Baurecht
1370
Verkehrsanordnungen1380 Erbrecht1381 Gerichtliche Anzeigen
1382
Konkurse1384 Weitere amtliche Publikationen
1387
Stellenangebote1401 Ausschreibung von Arbeiten und Lieferungen
1402
Handelsregister1405 Kantonalkirchliche Anzeigen
1422
Nichtamtliche Anzeigen
1423
1361
Volksrechte Eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
Gemeinden
Stimmberechtigte
Eingegangene Stimmzettel
In Betracht fallende Stimmungültige zettel
Ausser Betracht fallende Stimmzettel leere
Ja
Nein
Schwyz 10290 5148 77 Arth 7006 3388 46 Ingenbohl 5867 2962 38 Muotathal 2629 1259 8 Steinen 2394 1115 15 Sattel 1324 634 7 Rothenthurm 1516 754 6 Oberiberg 679 327 2 Unteriberg 1781 787 6 Lauerz 766 399 1 Steinerberg 678 310 0 Morschach 717 375 7 Alpthal 450 220 4 Illgau 600 263 6 Riemenstalden 56 29 0 Gersau 1554 738 5 Lachen 4947 2389 35 Altendorf 4437 2195 38 Galgenen 3365 1366 15 Vorderthal 793 305 1 Innerthal 148 65 3 Schübelbach 5390 2157 26 Tuggen 2262 998 15 Wangen 3393 1557 19 Reichenburg 2178 835 5 Einsiedeln 10483 4868 69 Küssnacht 8199 4472 116 Wollerau 4593 2960 47 Freienbach 10009 5422 97 Feusisberg 3131 1710 14
0 5071 2233 2838 0 3342 1532 1810 0 2924 1362 1562 1 1250 300 950 0 1100 423 677 0 627 206 421 0 748 247 501 0 325 131 194 0 781 198 583 0 398 154 244 0 310 100 210 0 368 128 240 0 216 61 155 0 257 52 205 0 29 2 27 1 732 336 396 0 2354 1372 982 0 2157 1237 920 0 1351 703 648 1 303 111 192 0 62 19 43 0 2131 1040 1091 0 983 462 521 0 1538 795 743 0 830 382 448 0 4799 2177 2622 0 4356 2371 1985 1 2912 1850 1062 2 5323 3123 2200 0 1696 1017 679
Total
6 49273 24124 25149
101635 50007
728
Stimmbeteiligung 49.20 %
1362
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 Volksinitiative vom 20. Januar 2012 «Stipendieninitiative»
Gemeinden
Stimmberechtigte
Eingegangene Stimmzettel
In Betracht fallende Stimmungültige zettel
Ausser Betracht fallende Stimmzettel leere
Ja
Nein
Schwyz 10290 5138 78 Arth 7006 3387 26 Ingenbohl 5867 2954 44 Muotathal 2629 1262 10 Steinen 2394 1105 15 Sattel 1324 625 6 Rothenthurm 1516 748 5 Oberiberg 679 345 2 Unteriberg 1781 784 11 Lauerz 766 398 5 Steinerberg 678 312 1 Morschach 717 375 9 Alpthal 450 216 3 Illgau 600 261 4 Riemenstalden 56 29 0 Gersau 1554 739 7 Lachen 4947 2377 28 Altendorf 4437 2197 32 Galgenen 3365 1359 14 Vorderthal 793 303 3 Innerthal 148 65 3 Schübelbach 5390 2154 20 Tuggen 2262 995 11 Wangen 3393 1557 24 Reichenburg 2178 831 4 Einsiedeln 10483 4870 83 Küssnacht 8199 4475 86 Wollerau 4593 2954 41 Freienbach 10009 5422 96 Feusisberg 3131 1706 17
0 5060 932 4128 0 3361 647 2714 0 2910 600 2310 0 1252 130 1122 0 1090 187 903 0 619 64 555 0 743 83 660 0 343 54 289 0 773 97 676 0 393 61 332 0 311 39 272 1 365 74 291 0 213 16 197 0 257 38 219 0 29 4 25 0 732 138 594 0 2349 488 1861 0 2165 357 1808 0 1345 251 1094 0 300 53 247 0 62 13 49 0 2134 427 1707 0 984 162 822 0 1533 281 1252 0 827 138 689 0 4787 859 3928 0 4389 797 3592 1 2912 465 2447 1 5325 936 4389 0 1689 242 1447
Total
3 49252 8633 40619
101635 49943
688
Stimmbeteiligung 49.10 %
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1363
Eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 Volksinitiative vom 15. Februar 2013 «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»
Gemeinden
Stimmberechtigte
Eingegangene Stimmzettel
In Betracht fallende Stimmungültige zettel
Ausser Betracht fallende Stimmzettel leere
Ja
Nein
Schwyz 10290 5167 18 Arth 7006 3407 11 Ingenbohl 5867 2973 19 Muotathal 2629 1263 5 Steinen 2394 1112 6 Sattel 1324 632 5 Rothenthurm 1516 761 0 Oberiberg 679 349 2 Unteriberg 1781 792 3 Lauerz 766 400 1 Steinerberg 678 310 1 Morschach 717 375 2 Alpthal 450 217 1 Illgau 600 263 4 Riemenstalden 56 29 0 Gersau 1554 745 1 Lachen 4947 2407 10 Altendorf 4437 2232 4 Galgenen 3365 1379 2 Vorderthal 793 304 0 Innerthal 148 66 0 Schübelbach 5390 2185 4 Tuggen 2262 1005 3 Wangen 3393 1578 1 Reichenburg 2178 840 0 Einsiedeln 10483 4896 24 Küssnacht 8199 4505 19 Wollerau 4593 2998 8 Freienbach 10009 5476 17 Feusisberg 3131 1706 1
0 5149 1021 4128 0 3396 717 2679 0 2954 626 2328 0 1258 149 1109 0 1106 245 861 0 627 88 539 0 761 95 666 0 347 58 289 0 789 94 695 0 399 63 336 0 309 32 277 0 373 76 297 0 216 26 190 0 259 39 220 0 29 4 25 0 744 146 598 0 2397 472 1925 0 2228 274 1954 0 1377 224 1153 0 304 39 265 0 66 11 55 0 2181 411 1770 1 1001 140 861 0 1577 276 1301 0 840 163 677 0 4872 1015 3857 0 4486 796 3690 0 2990 299 2691 1 5458 825 4633 0 1705 190 1515
Total
2 50198 8614 41584
101635 50372
172
Stimmbeteiligung 49.60 %
1364
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)
Gemeinden
Stimmberechtigte
Eingegangene Stimmzettel
In Betracht fallende Stimmungültige zettel
Ausser Betracht fallende Stimmzettel leere
Ja
Nein
Schwyz 10290 5151 42 Arth 7006 3401 24 Ingenbohl 5867 2970 28 Muotathal 2629 1260 6 Steinen 2394 1111 8 Sattel 1324 630 3 Rothenthurm 1516 753 4 Oberiberg 679 350 7 Unteriberg 1781 790 7 Lauerz 766 399 2 Steinerberg 678 312 3 Morschach 717 375 0 Alpthal 450 219 2 Illgau 600 262 3 Riemenstalden 56 29 0 Gersau 1554 740 3 Lachen 4947 2404 14 Altendorf 4437 2214 20 Galgenen 3365 1369 8 Vorderthal 793 306 0 Innerthal 148 65 0 Schübelbach 5390 2177 8 Tuggen 2262 999 7 Wangen 3393 1567 9 Reichenburg 2178 837 4 Einsiedeln 10483 4903 41 Küssnacht 8199 4485 59 Wollerau 4593 2983 35 Freienbach 10009 5444 45 Feusisberg 3131 1709 9
0 5109 2336 2773 0 3377 1534 1843 2 2940 1402 1538 0 1254 372 882 0 1103 452 651 0 627 210 417 0 749 223 526 0 343 112 231 0 783 216 567 0 397 146 251 0 309 96 213 1 374 156 218 0 217 61 156 0 259 118 141 0 29 3 26 0 737 337 400 0 2390 1065 1325 0 2194 846 1348 0 1361 513 848 0 306 86 220 0 65 33 32 0 2169 859 1310 0 992 334 658 0 1558 611 947 0 833 312 521 0 4862 2051 2811 0 4426 1872 2554 0 2948 1131 1817 3 5396 1942 3454 0 1700 651 1049
Total
6 49807 20080 29727
101635 50214
401
Stimmbeteiligung 49.40 %
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1365
Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 Binnen einer Frist von drei Tagen kann beim Regierungsrat betreffend die eidgenössische Abstimmung schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 77 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976, SR 161.1). Die Beschwerde ist dem Regierungsrat eingeschrieben zuzustellen. Schwyz, 19. Juni 2015
Im Namen des Regierungsrates Der Landammann: Andreas Barraud Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun
Gesetzgebung Justizgesetz (Änderung vom 25. März 2015) Inkraftsetzung Der Regierungsrat in Betracht, dass die Änderung des Justizgesetzes 1 im Amtsblatt Nr. 14 vom 2. April 2015, Seiten 778 und 779, unter Hinweis auf § 35 der Kantonsverfassung 2 publiziert wurde, dass die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, dass der Regierungsrat unter Ziff. IV Abs. 3 zur Inkraftsetzung ermächtigt wird, beschliesst: Die Änderung des Justizgesetzes vom 25. März 2015 wird auf den 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt. Schwyz, 9. Juni 2015 1 2
Im Namen des Regierungsrates: Der Landammann: Andreas Barraud Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun
SRSZ 231.110. SRSZ 100.100.
Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (VVzWPEG) (Vom 9. Juni 2015) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) vom 12. Juni 1959 1 und der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe vom 30. August 1995 (WPEV), 2 beschliesst:
1366
Nr. 25 / 19. Juni 2015
§ 1 Aufsicht Das Sicherheitsdepartement übt die kantonale Aufsicht über die Erhebung der Wehrpflichtersatzabgabe aus. § 2 Vollzug 1
Soweit weder Bundesrecht noch kantonales Recht ein anderes Organ für zuständig erklären, vollzieht das Kreiskommando die Vorschriften über die Wehrpflichtersatzabgabe. 2 Es ist insbesondere zuständig für: a) die Veranlagung und den Bezug der Wehrpflichtersatzabgabe (Art. 25 ff. sowie Art. 32 ff. WPEG); b) den Erlass von Sicherstellungsverfügungen (Art. 36 WPEG); c) die Stundung und den Erlass von Wehrpflichtersatzabgaben und Kosten (Art. 37 WPEG); d) die Beurteilung von Einsprachen gegen Veranlagungsverfügungen und Verfügungen über die Ersatzbefreiung oder Ermässigung (Art. 30 WPEG). § 3 Amtshilfe 1
Die kantonale Steuerverwaltung gibt dem Kreiskommando im Sinne von Art. 24 Abs. 4 WPEG sämtliche Daten der direkten Bundessteuer und der Kantonssteuer der im Kanton wohnhaften Ersatzpflichtigen weiter. 2 Sie ermöglicht dem Kreiskommando durch persönliche Einsichtnahme oder auf elektronischen Datenträgern den Zugriff auf alle für die Veranlagung und den Bezug der Wehrpflichtersatzabgabe erforderlichen Steuerdaten. 3 Sie meldet dem Kreiskommando zudem: a) die für die Veranlagung der Ersatzabgabe massgebenden Einkommensbestandteile aufgrund der Einschätzung zur direkten Bundessteuer oder, wenn keine solche vorliegt, zur Kantonssteuer; b) das Ergebnis von Revisionen für die direkte Bundessteuer und die Kantonssteuer; c) die Eröffnung und das Ergebnis von Nachsteuerverfahren für die direkte Bundessteuer und die Kantonssteuer; d) ausserordentliche Einkünfte nach Art. 10 WPEV. § 4
Pass- und Schriftensperre
1
Unter den Voraussetzungen von Art. 49 Abs. 1 und 2 WPEV stellt das Kreiskommando beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf eine Pass- und Schriftensperre. Eine dagegen erhobene Beschwerde gemäss § 28a Abs. 2 JG hat keine aufschiebende Wirkung; sie kann jedoch von der Rechtsmittelinstanz in begründeten Fällen auf Antrag gewährt werden. 2 Das Kreiskommando weist das Passbüro und das zuständige Einwohneramt an: a) die rechtskräftige Pass- und Schriftensperre zu vollziehen; b) die Pass- und Schriftensperre nach Wegfall der Voraussetzungen aufzuheben; c) für die Rückgabe der Pass- und Ausweisschriften an den Berechtigten zu sorgen. 3 Das Passbüro und das zuständige Einwohneramt informieren das Kreiskommando über besondere Vorkommnisse beim Vollzug der Pass- und Schriftensperre.
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1367
§ 5
Verfahren und Rechtsschutz
1
Das Verfahren für den Erlass von Verfügungen und Entscheiden sowie die Erhebung von Gebühren richten sich unter Vorbehalt des Bundesrechts nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz 3 und der Gebührenordnung für die Verwaltung und die Rechtspflege im Kanton Schwyz vom 20. Januar 1975. 4 2 Das Verwaltungsgericht ist die zuständige Rekurskommission im Sinne von Art. 22 Abs. 3 WPEG und die zuständige richterliche Behörde im Sinne von Art. 52 Abs. 2 WPEV. 3 Die Kantonspolizei leistet den mit dem Vollzug der Wehrpflichtersatzabgabegesetzgebung befassten kantonalen und kommunalen Behörden im Sinne von § 1 Abs. 2 Bst. c des Polizeigesetzes vom 22. März 2000 5 Vollzugshilfe. § 6 Strafverfolgung 1
Das Kreiskommando ist die Verwaltungsstrafbehörde im Sinne von Art. 44 Abs. 2 WPEG. 2 Die gerichtliche Beurteilung einer Strafverfügung des Kreiskommandos im Sinne von Art. 44 Abs. 4 WPEG erfolgt durch das zuständige Bezirksgericht. 3 Ordentliche Strafverfolgungsbehörde gemäss Art. 44 Abs. 2 WPEG ist die zuständige Staatsanwaltschaft. § 7 Inkrafttreten 1 2
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen.
Im Namen des Regierungsrates: Der Landammann: Andreas Barraud Der Staatschreiber: Dr. Mathias E. Brun
1
SR 661. SR 611.1. 3 SRSZ 234.110. 4 SRSZ 171.111. 5 SRSZ 520.110. 2
Erziehungsratsbeschluss über die Anpassung von Erlassen betreffend Reform der Sekundarstufe I (Vom 10. Juni 2014) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz beschliesst: I. Die nachfolgenden Erlasse werden wie folgt geändert: 1.
1368
Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule vom 1. Februar 2006
Nr. 25 / 19. Juni 2015
§ 15 Abs. 2 2
Die dreiteilige Sekundarstufe I gestaltet das erste Jahr durchlässig. Mit einem geregelten Aufstufungsverfahren werden alle Schülerinnen und Schüler überprüft, um den geeigneten eine Aufstufung in den nächst höheren Schultyp ohne Zeitverlust zu ermöglichen. Unterstützend kann dazu im ersten Jahr ein Förderpool eingesetzt werden, der max. 1 Jahreslektion pro 1. Realschulklasse umfasst. In kleineren Schulorten umfasst dieser Pool max. 2 Jahreslektionen. § 16 Abs. 2, 3 und 4 (Abs. 1 Lektionentafel veröffentlicht im Abl Nr. 5 vom 30. Januar 2015) 2 Die flexiblen Lektionen können zur bedarfsgerechten individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. Die Schulleitung und die Abteilung Schulaufsicht genehmigen das Konzept. Abs. 2 wird zu Abs. 3 Abs. 3 wird zu Abs. 4 2.
Reglement über Schülerinnen- und Schülerbeurteilung, Promotion und Übertritt an der Volksschule (Promotionsreglement) vom 13. April 2006
§ 34 Abs. 1 1
Die dreiteilige Sekundarstufe I führt im ersten Jahr zur Gewährleistung der Durchlässigkeit zwischen den drei Schultypen ein geregeltes Aufstufungsverfahren auf das zweite Semester durch.
II. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen. Er tritt am 1. August 2015 in Kraft.
Im Namen des Erziehungsrates Der Präsident: Walter Stählin Der Sekretär: Patrick von Dach
Kantonsrat Ersatzwahl eines Mitglieds des Kantonsrates Der Regierungsrat hat gemäss § 19 Abs. 1 Kantonsratswahlgesetz vom 28. November 1906 (SRSZ 120.200) anstelle der zurückgetretenen Sonja Böni, Bäch, für den Rest der Amtsdauer 2012–2016 als Mitglied des Kantonsrates gewählt erklärt: – Markus Feusi, Riedgutstrasse 36, 8832 Wollerau. Schwyz, 9. Juni 2015
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun
1369
Planungs- und Baurecht Baugesuche a) innerhalb der Bauzonen Schwyz Bauherrschaft: Peter Suter, Blumenweg 8, 6438 Ibach; Projekt: BSS Architekten AG, Herrengasse 42, 6430 Schwyz. Bauobjekt: Gartenzaun, Blumenweg 8, Ibach, KTN 3810, Koordinaten 692 330/207 305. Bauherrschaft: Hugo Triner, Hinterer Steisteg 18, 6430 Schwyz; Projekt: KM Architektur GmbH, Haldenstrasse 12, 9436 Balgach. Bauobjekt: Abbruch Wohnhaus und Neubau Mehrfamilienhaus, Neulücken 21, Schwyz, KTN 967, Koordinaten 691 960/ 208 360. Bauherrschaft: Spinnerei Ibach Immobilien AG, Bahnhofstrasse 29, 6438 Ibach; Projekt: J. Pfyl‘s Söhne GmbH, Dammstrasse 2, 6438 Ibach. Bauobjekt: Teilüberdachung Balkon Dachgeschoss und Ganzverglasung des überdachten Sitzplatzes, Erlenstrasse 22, Ibach, KTN 1540, Koordinaten 691 650/207 195 (ohne Baugespann). Bauherrschaft: Felix Reichmuth, Dorfbachstrasse, Schwendeln, 6430 Schwyz; Projekt: Architektur- & Ingenieurbüro, Christoph Breu, Perfidenstrasse 17, 6432 Rickenbach. Bauobjekt: Parkplätze, Bahnhofstrasse, Stelzliwiese, Seewen, KTN 481, Koordinaten 691 090/208 985.
Arth Bauherrschaft: Gemeinde Arth, Abteilung Bau-Planung, Rathausplatz 6, Postfach 263, 6415 Arth; Projekt: HSK Ingenieur AG, Parkstrasse 6, 6410 Goldau. Bauobjekt: bauliche Massnahmen Eingangstor und Fahrbahneinengungen (Projektänderung), Parkstrasse, Goldau, KTN 796, 899 und 1340, Koordinaten 684 270/211 550 bis 684 780/211 850.
Ingenbohl Bauherrschaft: Mobilimmo plus GmbH, Schmiedgassse 91, 6438 Ibach; Projekt: ARDE Architektur GmbH, Eisengasse 3, 6440 Brunnen; Grundeigentümer: GU Nord Süd AG, Gubelstrasse 24, 6300 Zug, und Belli Melvin GmbH, Bahnhofstrasse 19, 6440 Brunnen. Bauobjekt: Sanierung und Dachaufstockung Mehrfamilienhaus, Gers auerstrasse 41, Brunnen, KTN 714, Koordinaten 688 361/205 700.
Steinen Bauherrschaft: Georg Boller, Nümattli 8, 6432 Rickenbach; Projekt: Holz 100 Schweiz AG, Frauholzstrasse 10, 6422 Steinen. Bauobjekt: Einfamilienhaus, Spiegelberg strasse, Steinen, KTN 910, Koordinaten 689 630/211 720. Bauherrschaft: Brusa Liegenschaften AG, Rütiweg 3, 6422 Steinen; Projekt: Architekturbüro B. von Euw, Hauptstrasse 41, 6418 Rothenthurm. Bauobjekt: Abbruch und Neubau Mehrfamilienhaus, Räbengasse 16, Steinen, KTN 874, Koordinaten 689 272/211 450.
1370
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Unteriberg Bauherrschaft: Erika Hiestand, Seeli 4, 8833 Samstagern; Projekt: Architektur & Planung, Ernst Fässler, Schwyzerstrasse 2a, 8805 Richterswil. Bauobjekt: Anbau Zweifamilienhaus und Aussenisolation, Schmalzgrubenstrasse 30, Unteriberg, KTN 274, Koordinaten 703 700/213 270.
Morschach Bauherrschaft: Jan Kedzior, Huebacher 36, 8153 Rümlang; Projekt: ARDE Architektur Design GmbH, Eisengasse 3, 6440 Brunnen. Bauobjekt: An- und Umbau Wohnhaus und Garagenerweiterung, Axenfels 5, Morschach, KTN 290, Koordinaten 689 549/ 204 161.
Alpthal Bauherrschaft: Beat und Brigitta Tschümperlin, Brunniweidstrasse 19, 8849 Alpthal; Projekt: Gebrüder Tschümperlin, Brunnweidstrasse 19, 8849 Alpthal. Bauobjekt: Aussentreppe, Brunniweidstrasse 19, Alpthal, KTN 339, Koordinaten 695 970/211 085.
Lachen Bauherrschaft: Silvio Bolzon, Hintere Bahnhofstrasse 9, 8853 Lachen; Projekt: HGP AG, Hintere Bahnhofstrasse 9, 8853 Lachen. Bauobjekt: Balkonverglasung im 1. Obergeschoss, Hintere Bahnhofstrasse 9, Lachen, GB 802, Koordinaten 707 040/227 650 (ohne Baugespann). Bauherrschaft: Vatan Baruti, Herrengasse 17, 8853 Lachen; Projekt: HGP AG, Hintere Bahnhofstrasse 9, 8853 Lachen. Bauobjekt: Umnutzung Ladenlokal in Vereinslokal, Hintere Bahnhofstrasse 2, Lachen, GB 259, Koordinaten 707 020/227 731 (ohne Baugespann). Bauherrschaft: Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Giesshübelstrasse 4, 8027 Zürich; Grundeigentümerin: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3000 Bern 65 SBB. Bauobjekt: F12-Plakatwerbeträger, freistehend, doppelseitig, Feldmoosstrasse, Lachen, GB 570, Koordinaten 708 131/227 719.
Altendorf Bauherrschaft: SIMO GmbH, Oberdorfstrasse 54, 8852 Altendorf; Projekt: Sager + Partner GmbH, Schwerzistrasse 20, 8807 Freienbach. Bauobjekt: Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus mit Unterniveaugarage, Oberdorfstrasse 54, Altendorf, KTN 849, Koordinaten 705 288/227 171. Bauherrschaft: Sandra Böhm Uglow, Unterortstrasse 16, 8804 Au; Projekt: Patrik Geu GmbH, St. Gallerstrasse 47, 8853 Lachen. Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Aussenaufstellung, Vorderbergstrasse 8, Altendorf, KTN 1318, Koordinaten 705 233/ 226 975. Bauherrschaft: Marie-Therese Knobel, Hafenweg 6, 8852 Altendorf; Projekt: H. Grünenfelder AG, Ziegelbrückstrasse 52, 8866 Ziegelbrücke. Bauobjekt: Sichtschutzwand, Hafenweg 6, Altendorf, KTN 1697, Koordinaten 705 672/227 928. Bauherrschaft: Walter Dettling, Litschstrasse 3, 8852 Altendorf; Projekt: Marty Architektur AG, Ratskellergasse 2, 6430 Schwyz; Grundeigentümerin: Maria Josephina
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1371
Dettling-Pianta, Litschstrasse 3, 8852 Altendorf. Bauobjekt: Abbruch Garagengebäude und Neubau Einfamilienhaus, Litschstrasse 1a, Altendorf, KTN 193, Koordinaten 707 233/226 584.
Galgenen Bauherrschaft: Büeler & Partner AG, Steinackerstrasse 12, 8902 Urdorf. Bauobjekt: Ein- und Ausfahrt Tiefgarage (Projektänderung), Büelstrasse, Siebnen, KTN 59 und 60, Koordinaten 710 430/225 890. Bauherrschaft: Andrea und Kurt Reding-Waldvogel, Staldenstrasse 27, 8854 Siebnen. Bauobjekt: Umnutzung/Umbau Restaurant in Vier-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss, Staldenstrasse 27, Siebnen, KTN 1651, Koordinaten 710 430/225 670. Bauherrschaft: Thomas Dave König, Hinterbergstrasse 4, 8854 Galgenen. Bauobjekt: teilweise Abbruch und Neubau Einfamilienhaus, Im Stöckli 15, Galgenen, KTN 681, Koordinaten 709 015/225 570.
Schübelbach Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Förrlibuckstrasse 60 und 62, 8021 Zürich; Projekt: Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen; Grundeigentümerin: Gebrüder Bruhin AG, c/o Willi Grüniger AG, Postfach 43, 8890 Flums. Bauobjekt: Abbruch und Neubau Mobilfunkanlage, Bahnhofstrasse 3, Schübelbach, KTN 671, Koordinaten 713 880/226 160. Bauherrschaft: Lars und Brigitte Capol, Hügelstrasse 4, 8862 Schübelbach. Bauobjekt: Gartenhaus beim Doppeleinfamilienhaus, Hügelstrasse 4, Schübelbach, KTN 1820, Koordinaten 713 770/225 705. Bauherrschaft: Werner Schmid, Hügelstrasse 8, 8862 Schübelbach; Projekt: Markus Benz GmbH, Marktstrasse 23, 8853 Lachen. Bauobjekt: Balkonerweiterung und Fassadenänderung beim Wohnhaus, Hügelstrasse 8, Schübelbach, KTN 1040, Koordinaten 713 800/225 740. Bauherrschaft: Reto Diethelm, Schulweg 7, 8854 Siebnen; Projekt: Nigsch Architektur GmbH, Adlerstrasse 10, 8854 Siebnen. Bauobjekt: Gartenhaus beim Doppeleinfamilienhaus, Schulweg 7, Siebnen, KTN 651, Koordinaten 710 890/225 910 (bereits ausgeführt und ohne Baugespann). Bauherrschaft: Fabian und Fatima Killias, Kirchweg 4, 8854 Siebnen. Bauobjekt: Wämepumpe (aussen aufgestellt) und Umbau Wohnhaus, Kirchweg 4, Siebnen, KTN 13, Koordinaten 710 525/225 970 (teilweise bereits ausgeführt und ohne Baugespann). Bauherrschaft: Daniel und Daniela Janser-Korsatko, Haltenweg 26, 8862 Schübelbach; Projekt: Bruno Bruhin, Oberhofweg 6, 8855 Wangen. Bauobjekt: Whirlpool und Ersatz Einfriedung beim Reiheneinfamilienhaus, Haltenweg 26, Schübelbach, KTN 2206, Koordinaten 713 880/225 860 (ohne Baugespann).
Wangen Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Förrlibuckstrasse 60/62, 8021 Zürich; Projekt: Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen; Grundeigentümerin: Kiesel Schweiz AG, Leuholz 21, 8855 Wangen. Bauobjekt: Rückbau und Neubau Mobilfunkanlage, Leuholz 21, Wangen, GB 884, Koordinaten 709 180/228 200.
1372
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Bauherrschaft: Andrea und Bastien Wessner, Neuhof 6, 8852 Altendorf; Projekt: Paul Rothlin AG, Bauleitung und Planung, Peterliwiese 25, 8855 Wangen. Bauobjekt: erdverlegte Gastankanlage beim im Bau befindenden Einfamilienhaus, Zopfstrasse 15, Wangen, GB 1709, Koordinaten 710 695/227 490 (ohne Baugespann).
Reichenburg Bauherrschaft: Autosattlerei Polsterei S. Karcher, Lochmühle 1, 8864 Reichenburg; Grundeigentümerin: Sonnmatt Immobilien AG, Hügelstrasse 2a, 8862 Schübelbach. Bauobjekt: Reklametafel und Reklamefahne, Glänternstrasse (Höhe Lochmühle 1), Reichenburg, KTN 215, Koordinaten 716 271/225 853.
Einsiedeln Bauherrschaft: Margrith und Franz Räss, Euthalerstrasse 35, 8844 Euthal; Projekt: Kurt Kälin, Euthalerstrasse 11, 8844 Euthal. Bauobjekt: Umnutzung Gewerberaum (ehemals Postbüro) in Wohnraum, Euthalerstrasse 35, Euthal, GB 2440, Koordinaten 704 541/217 040. Bauherrschaft: Christian Indermaur, Schwanenstrasse 31, 8840 Einsiedeln; Projekt: Hanspeter Kälin & Partner AG, Eisenbahnstrasse 19, 8840 Einsiedeln. Bauobjekt: Mehrfamilienhaus mit Doppelgarage, Photovoltaikanlage und Sonnenkollektoren, Bergstrasse 46, Bennau, GB 3397, Koordinaten 699 160/222 190. Bauherrschaft: Christian Kälin, Erlenweg 18, 8836 Bennau; Projekt: Biberbau AG, Industriestrasse 2, 8836 Bennau; Grundeigentümerin: Genossame Bennau, Ochsnerstrasse 5, 8840 Einsiedeln. Bauobjekt: Sitzplatzüberdachung, Erlenweg 18, Bennau, GB 5738, Koordinaten 697 012/222 818.
Küssnacht Bauherrschaft: Simmo Invest AG, Grepperstrasse 85, 6403 Küssnacht am Rigi; Projekt: HWP Architekten AG, Bahnhofstrasse 3, 6403 Küssnacht am Rigi; Grundeigentümerin: Geschwister Schnider, vertreten durch Heinz Schnider, Grepperstrasse 85, 6403 Küssnacht am Rigi. Bauobjekt: Überbauung Ribetschi Ost (Wohnhaus A und B, Projektänderung: Ausbau Balkone in Wintergärten), Ribetschiweg 1 und 4, Immensee, KTN 405, Koordinaten 677 783/216 006. Bauherrschaft: Helen Räber, Luzernerstrasse 125, 6403 Küssnacht am Rigi; Projekt: BAUNAHT GmbH, Bodenhof 2, 6403 Küssnacht am Rigi. Bauobjekt: Ersatzbau Wohnund Bootshaus, Luzernerstrasse 125, Küssnacht, KTN 3030, Koordinaten 674 986/214 148 (zweite Ausschreibung, Projektänderung). Bauherrschaft: Otto Dober, Luzernerstrasse 79, 6403 Küssnacht am Rigi; Projekt: GKS Architekten + Partner AG, Winkelriedstrasse 56, 6003 Luzern. Bauobjekt: Wohnüberbauung Langweid (Projektergänzung: Sanierung Ufermauer), Luzernerstrasse 79, Küssnacht, KTN 1534, Koordinaten 675 212/214 477.
Wollerau Bauherrschaft: Kanton Schwyz, Bahnhofstrasse 7, 6431 Schwyz; Projekt: Fassmann + Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen; Grundeigentümer: Bezirk Höfe, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau. Bauobjekt: Funknetzoptimierung POLYCOM Kanton Schwyz, Antennenausrichtungsänderung, Erlenstrasse 18, Wollerau, KTN 1695, Koordinaten 696 651/228 039 (ohne Baugespann und bereits ausgeführt).
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1373
Freienbach Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Rusterholz, vertreten durch Rita Rusterholz, Seestrasse 75, 8806 Bäch; Projekt: Herrmann Bauunternehmung AG, Churerstrasse 139, 8808 Pfäffikon. Bauobjekt: Luftwärmepumpe, Seestrasse 75, Bäch, KTN 54, Koordinaten 697 700/228 654 (ohne Baugespann). Bauherrschaft: Michael und Iris Syfrig, Schlöfflistrasse 1, 8832 Wilen. Bauobjekt: Garagenanbau, Schlöfflistrasse 1, Wilen, KTN 3506, Koordinaten 697 775/228 138. Bauherrschaft: MHW Immo AG, Wolleraustrasse 15, 8807 Freienbach; Projekt: Wolfgang Kuster Bauplanungen, Rainstrasse 62, 8808 Pfäffikon; Grundeigentümer: Gustav Bachmann-Schäppi, Burghaldenstrasse 4, 8805 Richterswil. Bauobjekt: Toreinbau mit Zufahrt an der Ostfassade der Gewerbehalle, Wolleraustrasse 15c, Freienbach, KTN 542, Koordinaten 700 073/228 807 (ohne Baugespann).
b) ausserhalb der Bauzonen Schwyz Bauherrschaft: Gemeinde Steinen, Wasserversorgung Steinen, Postplatz 8, 6422 Steinen; Projekt: CES Bauingenieure AG, Hausmatt 5, 6423 Seewen; Grundeigentümer: diverse. Bauobjekt: Sanierungsprojekt Engelstock, zweite Etappe Zubringerleitung Quellgebiet Engelstock bis Gebiet Gütsch und dritte Etappe Quellschächte Nach- und Neufassungen, Gemeinden Steinen und Schwyz, KTN Steinen: 560, 837, 810, 808, 51 und 536, KTN Schwyz: 214, 3287, 215, 216 und 3384, Koordinaten 690 140/ 211 680 bis 691 331/212 324 (ohne Baugespann und Ausschreibung liegt gleichzeitig in der Gemeinde Steinen auf).
Ingenbohl Bauherrschaft: Fanziska Amstad-Betschart, Wylen 10, 6440 Brunnen; Projekt: ARDE Architektur GmbH, Eisengasse 3, 6440 Brunnen. Bauobjekt: Umbau Garage/Werkstatt, Wylen 10, Brunnen, KTN 2093, Koordinaten 689 040/206 820.
Muotathal Bauherrschaft: Flurgenossenschaft Stoos/Gemeinde Muotathal, Hauptstrasse 48, 6436 Muotathal; Projekt: Amt für Wald und Naturgefahren, Lukas Inderbitzin, Bahnhofstrasse 9, 6430 Schwyz; Grundeigentümerin: Oberallmeindkorporation Schwyz, Brüöl 2, 6430 Schwyz. Bauobjekt: Sanierung Lawinen- und Steinschlagverbauten, Stoosstrasse, Ried-Muotathal, KTN 1110, Koordinaten 696 340/204 240.
Steinen Bauherrschaft: Gemeinde Steinen, Wasserversorgung Steinen, Postplatz 8, 6422 Steinen; Projekt: CES Bauingenieure AG, Hausmatt 5, 6423 Seewen; Grundeigentümer: diverse. Bauobjekt: Sanierungsprojekt Engelstock, zweite Etappe Zubringerleitung Quellgebiet Engelstock bis Gebiet Gütsch und dritte Etappe Quellschächte Nach- und Neufassungen, Gemeinden Steinen und Schwyz, KTN Steinen: 560, 837, 810, 808, 51 und 536, KTN Schwyz: 214, 3287, 215, 216 und 3384, Koordinaten 690 140/ 211 680 bis 691 331/212 324 (mit gleichzeitiger Publikation in der Gemeinde Schwyz).
1374
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Unteriberg Bauherrschaft: Brigitta Fuchs, Schmalzgrubenstrasse 111, 8842 Unteriberg; Projekt: Marty Planungsbüro, Franz Marty, Paradiesli 29, 8842 Unteriberg; Grundeigentümer: Brigitta und René Fuchs, Schmalzgrubenstrasse 111, 8842 Unteriberg. Bauobjekt: Abbruch und Wiederaufbau Geräteschopf mit Holzlager, Schmalzgrubenstrasse 111, Unteriberg, KTN 34, Koordinaten 704 177/214 713.
Steinerberg Bauherrschaft: Pius Schuler, Nolbergstrasse 12, 6416 Steinerberg; Projekt: Planungsbüro Lindauer, Sattelstrasse 65, 6416 Steinerberg. Bauobjekt: Abbruch Wohnhaus und Ersatzbau, Nolbergstrasse 12, Chapfli, Steinerberg, KTN 273, Koordinaten 686 421/212 892.
Gersau Bauherrschaft: Pius und Luzia Ruhstaller, Eggistrasse 1, 6442 Gersau. Bauobjekt: Pergola auf Terrasse mit Flachstore, Eggistrasse 1, Gersau, KTN 459, Koordinaten 682 822/205 603.
Vorderthal Bauherrschaft: Albert Mächler-Mächler, Bergstrasse 27, 8857 Vorderthal; Projekt: Waldstatt Schreinerei und Zimmerei GmbH, Waagtalstrasse 40, 8842 Unteriberg. Bauobjekt: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus mit Schopf, Bergstrasse 10, Vorderthal, KTN 673, Koordinaten 711 720/220 250.
Tuggen Bauherrschaft: Jeanette und Roger Hiltpold-Leemann, Haltenweg 6, 8862 Schübelbach; Projekt: Replanco/Architektur AG, Paul Imfeld, Feldmoosstrasse 1, 8853 Lachen. Bauobjekt: Wiederaufbau Wohnhaus (Projektänderung), Holeneich 14, Holeneich, Tuggen, KTN 315, Koordinaten 712 134/227 818 (bereits ausgeführt).
Einsiedeln Bauherrschaft: Kurt Kälin, Hintere Scharten 1, 8836 Bennau; Projekt: LBA Architekturbüro, Bärenmatte 1, 6403 Küssnacht am Rigi. Bauobjekt: Anbau an Laufstall (Abkalbebox und Kälberbox), Hintere Scharten, Bennau, GB 1104, Koordinaten 696 910/222 210. Bauherrschaft: EKZ Contracting AG, Überlandstrasse 2, 8953 Dietikon; Grundeigentümer: Bernhard Kälin, Untere Obereggstrasse 4, 8847 Egg. Bauobjekt: Photovoltaikanlage, Untere Obereggstrasse, Egg, GB 4479, Koordinaten 702 128/225 124 (ohne Baugespann).
Freienbach Bauherrschaft: Roger Weibel, Waldeggstrasse 32, 8807 Freienbach. Bauobjekt: Umnutzung Lager in Gewerbe, Waldeggstrasse 32, Freienbach, KTN 1906, Koordinaten 699 512/228 361 (ohne Baugespann).
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1375
Bauherrschaft: Ida und Marcel Egli, Rainstrasse 39, 8808 Pfäffikon; Projekt: Holdener Architektur GmbH, Kirchenstrasse 39, 8843 Oberiberg; Grundeigentümerin: Ida Egli-Keller, Rainstrasse 39, 8808 Pfäffikon. Bauobjekt: Restaurant mit Wohnanteil (Projektänderung beim bewilligten Projekt), Talstrasse 88, Pfäffikon, KTN 2688, Koordinaten 702 870/227 823 (ohne Baugespann).
c) Auflagen und Einsprachen Die Baugesuche liegen bei der betreffenden Gemeinde- bzw. Bezirkskanzlei oder Bauverwaltung zur Einsicht auf. Privatrechtliche Einsprachen sind im summarischen Verfahren (gemäss Art. 130 und 252 ZPO, SR 272; § 31 Abs. 2 Bst. d JG, SRSZ 231.110) beim Einzelrichter des betreffenden Bezirks, öffentlich-rechtliche Einsprachen mit schriftlicher Eingabe (gemäss § 80 PBG, SRSZ 400.100, §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234,110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451) beim betreffenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat einzureichen. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. Juni bis und mit 9. Juli 2015.
Gesuche für den Entzug von Wärme aus dem Erdinnern a) Gesuche Altendorf Bauherrschaft: Keller + Loser Architekten GmbH, Hauptplatz 5, 8640 Rapperswil. Bauobjekt: Erdsondenwärmepumpenanlage, Im Büel 3, Altendorf, KTN 1524, Koordinaten 705 224/227 732.
Wollerau Bauherrschaft: Fabian Meister, Strandweg 2, 8806 Bäch. Bauobjekt: Erdsondenwärmepumpenanlage, Strandweg 2, Bäch, KTN 171, Koordinaten 697 303/228 529.
Freienbach Bauherrschaft: Krienbühl Immobilien AG, Konradsweg 27, 8832 Wilen. Bauobjekt: Erdsondenwärmepumpenanlage, Wilenstrasse 106 und 108, Wilen, KTN 179, 194 und 3332, Koordinaten 698 286/228 175.
b) Auflagen und Einsprachen Die Gesuche liegen bei der betreffenden Gemeinde- oder Bezirkskanzlei zur Einsicht auf. Nach § 11 Abs. 2 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Bergregal und die Nutzung des Untergrundes vom 30. Mai 2000 (SRSZ 215.111) kann innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlichung der Auflage im Amtsblatt wegen Verletzung öffentlicher oder privater Rechte Einsprache erhoben werden. Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind an den betreffenden Bezirks- oder Gemeinderat zu richten; privatrechtliche Einsprachen mittels Klageschrift an den Einzelrichter des jeweiligen Bezirkes. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. Juni bis und mit 9. Juli 2015. Schwyz, 19. Juni 2015
1376
Amt für Raumentwicklung
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Öffentliche Auflage Erleichterungen gemäss Lärmschutz-Verordnung Lärmsanierung Hauptstrasse Nr. 388, Abschnitt Vogelnest Schindellegi–Kantonsgrenze SZ/ZH und Hüttenerstrasse, Gemeinde Wollerau. Gestützt auf Art. 17 des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) sowie auf Art. 14 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) werden Erleichterungen bei Sanierungen öffentlich aufgelegt. Für den Hauptstrassenabschnitt Vogelnest Schindellegi–Kantonsgrenze SZ/ZH und Hüttenerstrasse, Gemeinde Wollerau, ist das Lärmsanierungsprojekt (LSP) gemäss LSV ausgearbeitet worden. Für Gebäude, die nicht hinreichend geschützt sind, werden Erleichterungen im Sinne von Art. 14 LSV beantragt. Die beantragten Erleichterungen können auf der Bauverwaltung der Gemeinde Wollerau, Hauptstrasse 15, 8832 Wollerau, während 20 Tagen eingesehen werden. Grundeigentümer von betroffenen Liegenschaften werden persönlich angeschrieben. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Erleichterungen beim Baudepartement des Kantons Schwyz, Postfach 1250, 6431 Schwyz, schriftlich und mit Begründung Einsprache erhoben werden. Der Regierungsrat entscheidet über Einsprachen im Rahmen der Projektgenehmigung. Brunnen, 19. Juni 2015
Baudepartement
Öffentliche Auflage Erleichterungen gemäss Lärmschutz-Verordnung Lärmsanierung Hauptstrasse Nr. 8, Abschnitt Churerstrasse, Pfäffikon, Gemeinde Freienbach. Gestützt auf Art. 17 des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) sowie auf Art. 14 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) werden Erleichterungen bei Sanierungen öffentlich aufgelegt. Für den Hauptstrassenabschnitt Churerstrasse, Pfäffikon, Gemeinde Freienbach, ist das Lärmsanierungsprojekt (LSP) gemäss LSV ausgearbeitet worden. Für Gebäude, die nicht hinreichend geschützt sind, werden Erleichterungen im Sinne von Art. 14 LSV beantragt. Die beantragten Erleichterungen können auf der Bauverwaltung der Gemeinde Freienbach, Gemeindehaus Schloss, Unterdorfstrasse 9, 8808 Pfäffikon, während 20 Tagen eingesehen werden. Grundeigentümer von betroffenen Liegenschaften werden persönlich angeschrieben. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Erleichterungen beim Baudepartement des Kantons Schwyz, Postfach 1250, 6431 Schwyz, schriftlich und mit Begründung Einsprache erhoben werden. Der Regierungsrat entscheidet über Einsprachen im Rahmen der Projektgenehmigung. Brunnen, 19. Juni 2015
Baudepartement
Öffentliche Planauflage inklusive Verkehrsanordnungen Gemäss § 16 des Strassengesetzes vom 15. September 1999 (StraG, SRSZ 442.110) werden das Bauprojekt für den Ausbau von Schulhaus–Schweig, Euthal (Hauptstrasse Nr. 386) sowie die entsprechenden Verkehrsanordnungen während 20 Tagen auf der Kanzlei der Bezirksverwaltung Einsiedeln öffentlich aufgelegt.
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1377
Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen dem Bauprojekt und den damit verbundenen Verkehrsanordnungen werden Letztere im Sinne einer formellen und materiellen Koordination im Rahmen des Projektgenehmigungsverfahrens beurteilt. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Bauprojekt, inklusive Verkehrsanordnungen, beim Baudepartement des Kantons Schwyz, Rechtsdienst, Postfach 1250, 6431 Schwyz, schriftlich und mit Begründung Einsprache erhoben werden. Der Regierungsrat entscheidet über Einsprachen im Rahmen der Projektgenehmigung. Brunnen, 19. Juni 2015
Baudepartement
Gemeinde Schwyz / Rodungsgesuch Gesuchstellerin: Gemeinde Steinen, Wasserversorgung Steinen, Postplatz 8, 6422 Steinen. Grundeigentümer: Marie Ulrich, Schachenberg-Engelstock, 6423 Seewen, Gertrud Schmid-Gisler, Spiegelbergweg-Schwand, 6422 Steinen, und Paul Schuler, Spiegelberg-Matti, 6422 Steinen. Ort der Rodung: Wald zwischen den Gemeinden Steinen und Schwyz, KTN 541 und 536 Steinen und KTN 214 Schwyz, Koordinaten 690 787/212 231, temporäre Rodung. Rodungsfläche: 1060 m2. Rodungsgrund: Sanierung der Zubringerleitung Wasserversorgung Gemeinde Steinen, Ausschreibung liegt gleichzeitig in der Gemeinde Steinen auf. Die Gesuchsunterlagen liegen bei der Abteilung Hochbau der Gemeinde Schwyz, Herrengasse 23, Schwyz, zur Einsicht auf. Einsprachen sind mit schriftlicher Eingabe an den Gemeinderat Schwyz, Herrengasse 17, Postfach 253, 6431 Schwyz, zu richten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. Juni bis und mit 9. Juli 2015. Schwyz, 19. Juni 2015
Der Gemeinderat
Gemeinde Steinen / Rodungsgesuch Gesuchstellerin: Gemeinde Steinen, Wasserversorgung Steinen, Postplatz 8, 6422 Steinen. Grundeigentümer: Marie Ulrich, Schachenberg-Engelstock, 6423 Seewen, Gerdrud Schmid-Gisler, Spiegelbergweg-Schwand, 6422 Steinen, und Paul Schuler, Spiegelberg-Matti, 6422 Steinen. Ort der Rodung: Wald zwischen den Gemeinden Steinen und Schwyz, KTN 541 und 536 Steinen und KTN 214 Schwyz, Koordinaten 690 787/212 231, temporäre Rodung. Rodungsfläche: 1060 m2. Rodungsgrund: Sanierung der Zubringerleitung Wasserversorgung Gemeinde Steinen, Ausschreibung liegt gleichzeitig in der Gemeinde Schwyz auf. Die Gesuchsunterlagen liegen auf der Gemeindekanzlei Steinen zur Einsicht auf. Einsprachen sind mit schriftlicher Eingabe an den Gemeinderat Steinen zu richten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. Juni bis und mit 9. Juli 2015. Steinen, 19. Juni 2015
1378
Der Gemeinderat
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Bezirk Küssnacht / Änderung eines Gestaltungsplanes Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 114 des Baureglementes des Bezirkes Küssnacht wird folgende Änderung des Gestaltungsplanes vom 19. Juni bis 9. Juli 2015 öffentlich aufgelegt: «Ribetschi Park Nr. 3/2014, 2. Auflage», Ribetschi, Immensee, KTN 96, 2848 und 4023, Koordinaten 677 630/216 090 Elf Mehrfamilienhäuser mit Gewerbeanteil und Einstellhallen sowie drei bis vier Einfamilienhäuser, Änderung Sonderbauvorschriften und Baufeld 5, ergänzende Unterlagen und neuer Lärmschutznachweis. Gesuchstellerin und Grundeigentümerin: VAREM AG, Peter Merian-Strasse 54, Postfach, 4002 Basel. Planverfasserin: Haberstroh Architekten GmbH, Peter Merian-Strasse 54, 4002 Basel. Die Gestaltungsplanunterlagen liegen beim Ressort Planung, Umwelt und Verkehr zur Einsicht auf. Wer von der Änderung eines Gestaltungsplanes berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Bezirksrat Küssnacht Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. Juni bis und mit 9. Juli 2015. Küssnacht, 19. Juni 2015
Der Bezirksrat
Kantonale Bewilligungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen Schwyz Bauherrschaft: Martin Holdener, Haggen, Utzenberg, 6430 Schwyz. Objekt: Vieh- und Bewirtschaftungsweg, Utzenberg, Holdenersweid, Schwyz, KTN 83, Koordinaten 693 430/212 045 bis 693 290/212 295. Bauherrschaft: Peter Geisser, Schönenbuchstrasse 24, 6438 Ibach; Grundeigentümer: Fabian und Christian Geisser, Schönenbuchstrasse 24, 6438 Ibach. Bauobjekt: Pferdeauslaufplatz, Schönenbuchstrasse 24, Ibach, KTN 4706, Koordinaten 691 750/ 206 595 (teilweise bereits ausgeführt). Bauherrschaft: Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Abteilung Natur und Landschaftsschutz, Bahnhofstrasse 9, 6431 Schwyz; Grundeigentümerin: Aufdermaur Söhne Immobilien AG, Gotthardstrasse 11, 6438 Ibach. Bauobjekt: Teichsanierung Amphibienlaichgebiet Nr. 131 Hinter Ibach, Schönenbuchstrasse, Ibach, KTN 3314, Koordinaten 691 415/206 265. Bauherrschaft: Franz Steiner, Engiberg 16, 6423 Seewen. Bauobjekt: Einbau Studio im Untergeschoss, Engiberg 16, Seewen, KTN 3204, Koordinaten 690 700/210 640 (bereits ausgeführt).
Unteriberg Bauherrschaft: Franz Bellmont-Bisig, Alte Gasse 25, Unteriberg. Objekt: Abbruch und Wiederaufbau Garage, Alte Gasse 25, Unteriberg, KTN 160, Koordinaten 703 950/ 214 330.
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1379
Bauherrschaft: Hermann Fässler, Sonnmattstrasse 15, 8842 Unteriberg; Grundeigentümer: diverse. Objekt: Werkleitungen Wasser und Strom, Waag, Unteriberg, KTN 477, 486, 538, 539, 547, 552, 608 und 897, Koordinaten 703 507/211 425.
Lauerz Bauherrschaft: Alfred Inderbitzin, Bergstrasse 5, 6424 Lauerz; Grundeigentümer: Christian Inderbitzin, Bergstrasse 5, 6424 Lauerz. Objekt: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe, Bergstrasse 5, Lauerz, KTN 334, Koordinaten 686 930/209 426.
Illgau Bauherrschaft: Gemeinde Illgau, Gemeindehaus, 6434 Illgau. Bauobjekt: Hochwasserentlastung und Meteorwasserleitung, Mütschenen, Illgau, KTN 134, 168, 136, 377, 141, 140, 138, 139, 132, 167, 169, 170, 171, 137, 328 und 383, Koordinaten 697 776/205 182 bis 697 907/205 246.
Schübelbach Bauherrschaft: Giuseppe Bortolas, Bergwiese 1, 8862 Schübelbach, und Elisabeth Dobler, Bergwiese 1, 8862 Schübelbach. Bauobjekt: Verbindungsweg zum Stall und Kamin beim Wohnhaus, Bergwiese 1, Schübelbach, KTN 299, Koordinaten 712 950/225 950. Bauherrschaft: Lorenz Odermatt, Eisenburg 66, 8854 Siebnen. Bauobjekt: Erweiterung Remise, Eisenburg 66, Siebnen, KTN 227, Koordinaten 710 850/224 590. Bauherrschaft: Karl Kessler, Bahnhofstrasse 70, 8855 Wangen. Bauobjekt: Sanierung Anbau und Fassade beim Einfamilienhaus, Unteres Port 7, Siebnen, KTN 532, Koordinaten 711 033/222 494.
Freienbach Bauherrschaft: Henri Jan van Abbe, Seeweg 33, 8807 Freienbach. Objekt: Abbruch Nebengebäude und Neubau zwei Einfamilienhäuser mit Nebenbauten, Seeweg, Freienbach, KTN 3784 und 2789, Koordinaten 699 600/299 326. Schwyz, 19. Juni 2015
Genehmigung einer Gestaltungsplanänderung in der Gemeinde Arth Der Regierungsrat hat die Änderungen des Gestaltungsplans Tafelstatt genehmigt. Schwyz, 9. Juni 2015
Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun
Verkehrsanordnungen Öffentliche Planauflage inklusive Verkehrsanordnungen Gemäss § 16 des Strassengesetzes vom 15. September 1999 (StraG, SRSZ 442.110) werden das Bauprojekt für den Ausbau von Schulhaus–Schweig, Euthal (Hauptstras-
1380
Nr. 25 / 19. Juni 2015
se Nr. 386) sowie die entsprechenden Verkehrsanordnungen während 20 Tagen auf der Kanzlei der Bezirksverwaltung Einsiedeln öffentlich aufgelegt. Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen dem Bauprojekt und den damit verbundenen Verkehrsanordnungen werden Letztere im Sinne einer formellen und materiellen Koordination im Rahmen des Projektgenehmigungsverfahrens beurteilt. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Bauprojekt, inklusive Verkehrsanordnungen, beim Baudepartement des Kantons Schwyz, Rechtsdienst, Postfach 1250, 6431 Schwyz, schriftlich und mit Begründung Einsprache erhoben werden. Der Regierungsrat entscheidet über Einsprachen im Rahmen der Projektgenehmigung. Brunnen, 19. Juni 2015
Baudepartement
Vekehrsanordnung in March Gemäss Beschluss des Bezirkrats March vom 17. März 2015, genehmigt vom Tiefbauamt des Kantons Schwyz am 15. Juni 2015, wird auf dem östlichen Gehweg der Bahnhofstrasse Richtung Wangen ab KTN 899 bis zur Brücke Bahnhofstrasse in Siebnen-Wangen folgende Verkehrsanordnung verfügt: «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» ( SSV-Signal Nr. 2.01). Die entsprechenden Unterlagen liegen auf dem Bauamt des Bezirks March, Bahnhofplatz 3, Postfach 149, 8853 Lachen, während der üblichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Nach § 37 Abs. 2 Strassengesetz vom 15. September 1999 kann gegen diese Anordnung innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Brunnen, 19. Juni 2015
Tiefbauamt
Erbrecht Testamentseröffnung Am 22. März 2015 ist mit letztem Wohnsitz in Rothenthurm gestorben: Maria Pia Schuler-Brändle, geboren 4. August 1921, von Wädenswil ZH und Rothenthurm, verwitwet. Als gesetzliche Erben kommen die Angehörigen der elterlichen/grosselterlichen Verwandtschaft in Betracht. Die Verstorbene hinterliess keine pflichtteilsgeschützten Erben gemäss Art. 470 ZGB. Sie hat in einer durch die unten aufgeführte Amtsstelle geöffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über ihren Nachlass verfügt und eingesetzte Erben zum Erbgang berufen. Den eingesetzten Erben wird daher zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht – gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung – beim Bezirksgericht Schwyz Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen (ZET 2015 149). Schwyz, 16. Juni 2015
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Bezirksgericht Schwyz Der Einzelrichter: lic. iur. Peter Linggi
1381
Gerichtliche Anzeigen Öffentliche Vorladung In Sachen Cembra Money Bank AG, Bändliweg 20, 8048 Zürich, Klägerschaft, gegen Aggül Hüseyin, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagter, werden die Parteien zur Rechtsöffnungsverhandlung vor die Einzelrichterin des Bezirks Schwyz geladen auf Montag, 3. August 2015, 08.30 Uhr, nach 6430 Schwyz, Rathaus, 2. Stock (Büro Gerichtspräsidentin) (Proz. Nr. ZES 2015 327). Die beklagte Partei wird aufgefordert, persönlich zur Verhandlung zu erscheinen oder sich durch eine berechtigte Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten zu lassen. Bei Säumnis legt das Gericht seinem Entscheid die Akten sowie die Vorbringen der klagenden Partei zugrunde (vgl. Art. 234 Abs. 1 ZPO). Die beklagte Partei kann gegen Voranmeldung auf der Bezirksgerichtskanzlei die Eingabe und Belege einsehen. Schwyz, 16. Juni 2015
Bezirksgericht Schwyz Die Einzelrichterin: lic. iur. Beatrice van de Graaf
Entscheidpublikation In Sachen Kanton Zürich, Klägerschaft, vertreten durch Zentrale Inkassostelle der Gerichte, Obergericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich, gegen Phillippe Binet, zurzeit unbekannten Aufenthalts, vormals Schlagstrasse 60, Camping Kronenmatt, 6417 Sattel, betreffend definitive Rechtsöffnung, hat der Einzelrichter des Bezirksgerichts Schwyz mit Verfügung vom 11. Juni 2015 verfügt: 1. Dem Kläger wird in der Betreibung Nr. 11387 des Betreibungsamtes Sattel vom 25. Juni 2014 die definitive Rechtsöffnung erteilt für den Betrag von Fr. 11 336.– (Forderung von Fr. 11 408.85 abzüglich Fr. 72.85). 2. Die Spruchgebühr von Fr. 400.– (Art. 48 GebV SchKG) wird gestützt auf Art. 106 Abs. 1 ZPO dem Beklagten auferlegt. Sie wird mit separater Rechnung der Bezirksgerichtskasse Schwyz beim vorschusspflichtigen Kläger bezogen (Art. 68 Abs. 1 SchKG). Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger den Betrag von Fr. 400.– zu ersetzen. 3. Der Beklagte wird gestützt auf Art. 111 Abs. 2 ZPO verpflichtet, dem Kläger für notwendige Auslagen eine Parteientschädigung von Fr. 30.– (inklusive Mehrwertsteuer) zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 Bst. a ZPO). 4. Die Parteien können im Sinne von Art. 239 ZPO innert (einer nicht erstreckbaren Frist von) zehn Tagen seit Eröffnung dieses Entscheids im Dispositiv schriftlich eine Begründung des Entscheids verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids, und der vorliegende Entscheid erwächst ohne weitere Mitteilung in Rechtskraft. Verlangt eine Partei die schriftliche Begründung des Entscheids, so wird dies der Gegenpartei angezeigt Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still (Art. 145 Abs. 2 Bst. b ZPO). Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des SchKG über die Betreibungsferien und den Rechtsstillstand (Art. 145 Abs. 4 ZPO). 5. Zustellung an …
1382
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Der Beklagte kann eine Kopie des Entscheides auf der Bezirksgerichtskanzlei in 6430 Schwyz, Rathaus, 2. Stock, beziehen (Proz. ZES 2015 223). Schwyz, 19. Juni 2015
Bezirksgericht Schwyz Der Einzelrichter: Thaddäus Langenegger
Urteil Im Verfahren ZEV 15 7 in Sachen Lukas AG, 8852 Altendorf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Roger Brändli, 8852 Altendorf, Klägerin, gegen Benjamin Franke, 8855 Wangen, Beklagter, betreffend Forderung, hat der Einzelrichter am Bezirksgericht March mit Urteil vom 16. Juni 2015 erkannt: 1. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin zu bezahlen: Fr. 2850.30 nebst Zins zu 5% seit 23. September 2014; Fr. 1428.– nebst Zins zu 5% seit 2. Oktober 2014; Fr. 936.70 nebst Zins zu 5% seit 7. November 2014. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 2140781 des Betreibungsamtes Wangen, Zahlungsbefehl vom 2. Dezember 2014, wird beseitigt und es wird der Klägerin in den obgenannten Beträgen (vgl. Disp.-Ziff. 1) nebst den Betreibungskosten von Fr. 73.30 definitive Rechtsöffnung erteilt. 3. Die Gerichtskosten mit einer Entscheidgebühr von Fr. 1400.– (inklusive Gebühren Publikation Amtsblatt), verrechnet mit dem klägerischen Vorschuss, sowie der Pauschale für das Schlichtungsverfahren von Fr. 300.– werden dem Beklagten überbunden. Unter dem Titel Gerichtskostenersatz hat der Beklagte der Klägerin Fr. 1700.– zu bezahlen. Vorbehalten bleibt eine Erhöhung der Entscheidgebühr, sofern eine schriftliche Begründung verlangt wird. 4. Der Beklagte hat der Klägerin eine Parteientschädigung von Fr. 1200.– (inklusive Auslagen und MWST) zu bezahlen. 5. Den Parteien wird im Sinne von Art. 239 Abs. 2 ZPO angezeigt, dass sie innert nicht erstreckbarer Frist von zehn Tagen seit Zustellung bzw. Publikation schriftlich eine Entscheidbegründung verlangen können, andernfalls das vorliegende Dispositiv ohne weitere Mitteilung vollstreckbar wird und ein Rechtsmittel dagegen ausgeschlossen ist. Die Begründung zieht weitere Kosten nach sich. 6. Mitteilung … Lachen, 16. Juni 2015
Bezirksgericht March Der Einzelrichter: lic. iur. Mario Pajarola
Gerichtliches Verbot Auf Antrag der SGI Schweizerische Gesellschaft für Immobilien AG, Puls 5, Giessereistrasse 18, Postfach 1601, 8031 Zürich, wird verfügt: 1. Unberechtigten wird das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2023, Talstrasse 35–37, 8808 Pfäffikon, verboten. Berechtigt sind nur Mieter sowie deren Kunden und Lieferanten während der Dauer ihres Besuches auf den zugewiesenen Parkplätzen. Das Abstellen von Fahrzeugen ausserhalb der Markierung ist generell verboten. Bei jeder Zuwiderhandlung droht Busse bis zu Fr. 2000.–.
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1383
2. Die Gesuchstellerin hat an geeigneten Stellen und gut sichtbar Verbotstafeln anzubringen, auf denen auf dieses Verbot und die angedrohte Strafe hingewiesen wird. 3. Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes ist beim Gericht Klage einzureichen. Wollerau, 15. Juni 2015 (ZES 2015 267)
Bezirksgericht Höfe Der Einzelrichter: Dr. Martin Höfliger
Abhanden gekommener Werttitel / Kraftloserklärung Das nachfolgend aufgeführte Wertpapier ist dem unterzeichneten Richteramt innert der anberaumten Frist nicht vorgewiesen worden. Es wird hiermit kraftlos erklärt.
Titel: Sparheft Nr. 42 6.200.559.06. Lautend auf: seit 2002 (vormals 5670/07) der Sparkasse Engelberg, lautend auf Josef Karl Hurschler, geboren 1910, verstorben am 22. August 1997 (Proz. ZES 2014 517). Saldo/Wert: Fr. 0.–. Schwyz, 19. Juni 2015 Bezirksgericht Schwyz Einzelrichter
Konkurse Konkurspublikation / Schuldenruf Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinsenlauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger haben ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte innert einem Monat beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am Grundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden, bei Straffolgen (Art. 324 Ziffer 2 StGB) im Unterlassungsfall. Personen, welche Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus andern Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziffer 2 StGB) hingewiesen und darauf, dass das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiterverpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist dem Konkursamt einzureichen. Den Gläu-
1384
Nr. 25 / 19. Juni 2015
bigerversammlungen können auch Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen.
Schuldnerin: Cornelia Chalfajew-Pustaj, Nachlass, ausgeschlagene Erbschaft, von Horgen ZH, geboren 9. August 1958, gestorben 6. Februar 2015, wohnhaft gewesen St. Gallerstrasse 39, 8856 Tuggen. Datum der Konkurseröffnung: 5. März 2015. Konkursverfahren: summarisch. Eingabefrist: 20. Juli 2015. Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert der Eingabefrist beim Konkursamt March, Bahnhofplatz 3, Postfach 437, 8853 Lachen, schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Lachen, 19. Juni 2015
Konkursamt March
Schuldnerin: ESLI GmbH, Sihleggstrasse 23, 8832 Wollerau. Datum des Auflösungsentscheids: 3. Oktober 2014. Konkursverfahren: summarisch. Eingabefrist: 20. Juli 2015. Wollerau, 19. Juni 2015
Konkursamt Höfe
Schuldnerin: MineWolf Systems AG, Schwerzistrasse 4, 8807 Freienbach. Datum der Konkurseröffnung: 10. Juni 2015. Konkursverfahren: summarisch. Eingabefrist: 20. Juli 2015. Verwertung der Aktiven: Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller beweglichen Aktiven beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger bis 20. Juli 2015 beim Konkursamt Höfe schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. Jedermann kann innert der gleichen Zeit schriftliche Kaufofferten einreichen. Allfällige Eigentumsansprachen sind ebenfalls bis zum 20. Juli 2015 anzumelden. Wollerau, 19. Juni 2015
Konkursamt Höfe
Vorläufige Konkursanzeige Schuldnerin: Gisela Hertenstein, ausgeschlagene Erbschaft, von Meilen, geboren 19. Juli 1930, gestorben 13. April 2015, wohnhaft gewesen Kernstrasse 4, 6442 Gersau. Datum der Konkurseröffnung: 9. Juni 2015. Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später. Emmenbrücke, 19. Juni 2015
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Konkursamt Gersau c/o ZESAG Sachwalter AG
1385
Einstellung des Konkursverfahrens Schuldnerin: CBM-Tech GmbH, Gramatt 4, 8862 Schübelbach. Datum der Konkurseröffnung: 16. April 2015. Datum der Einstellung: 12. Juni 2015. Frist für Kostenvorschuss: 29. Juni 2015. Kostenvorschuss: Fr. 6000.–. Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Innert gleicher Frist können ausgewiesene Pfandgläubiger gemäss Art. 230a Abs. 2 SchKG und gegen Übernahme der ungedeckten Liquidationskosten die Verwertung ihres Pfandes schriftlich beim Konkursamt March, Bahnhofplatz 3, Postfach 437, 8853 Lachen, verlangen. Lachen, 19. Juni 2015
Konkursamt March
Kollokationsplan und Inventar Schuldner: Rudolf Ruoss, Nachlass, ausgeschlagene Erbschaft, von Schübelbach, geboren 2. Juni 1954, gestorben 17. Dezember 2014, wohnhaft gewesen Bahnhofstrasse 15, 8854 Siebnen-Schübelbach. Auflagefrist Kollokationsplan: 19. Juni bis 9. Juli 2015. Anfechtungsfrist Inventar: 19. bis 29. Juni 2015. Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt March, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen, auf Voranmeldung zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 19. Juni 2015 durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter am Bezirk March, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen, rechtshängig zu machen. Soweit innert Frist keine Anfechtung erfolgt, werden Kollokationsplan und Inventar rechtskräftig. Innert zehn Tagen nach der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 19. Juni 2015 sind schriftlich einzureichen: beim Konkursamt March Begehren um Abtretung der Rechte gemäss Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen Lachen, 19. Juni 2015
Konkursamt March
Schluss des Konkursverfahrens Schuldner: Josef Stutz, von Islisberg AG/Arni AG, geboren 23. Januar 1942, gestorben 23. April 2014, wohnhaft gewesen Rigiweg 10a, 6415 Arth. Datum des Schlusses: 8. Juni 2015. Goldau, 19. Juni 2015
1386
Konkursamt Goldau c/o Stössel BVL AG
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Konkursamtliche Grundstücksteigerung Schuldnerin: adRem AG, Dorfstrasse 11, 6442 Gersau. Steigerung: 30. Juli 2015, 10.00 Uhr, im Restaurant Adler, Dorfstrasse 11, 6442 Gersau. Steigerungsbedingungen liegen auf vom: 29. Juni bis 9. Juli 2015. Ort der Auflage: Konkursamt Gersau, c/o ZESAG Sachwalter AG, Hübelistrasse 18, 6020 Emmenbrücke. Sonstige Angaben: Die Besichtigung des Steigerungobjektes findet am Freitag, 17. Juli 2015, zwischen 10.00 und 11.30 Uhr auf telefonische Voranmeldung unter 041 280 55 45 statt. Steigerungsobjekte: Liegenschaft Nr. 189 (inklusive bewegliches Inventar), GB Gersau, Plan Nr. 2, Gasthaus/Hotel Adler, Assek-Nr. 202, Gesamtfläche 194 m2, konkursamtliche Schatzung: Fr. 757 000.–. Der Ersteigerer hat vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 200 000.– in bar oder mit einem von einer Gross-, Kantonal-, Regional- oder Raiffeisenbank ausgestellten Check zu leisten. Davon werden Fr. 180 000.– an den Steigerungskaufpreis und Fr. 20 000.– an die Kosten der Eigentumsübertragung und der Löschung von Pfandtiteln im Grundbuch angerechnet. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und die diesbezügliche Verordnung aufmerksam gemacht. Emmenbrücke, 19. Juni 2015
Konkursamt Gersau c/o ZESAG Sachwalter AG
Weitere amtliche Publikationen Vorschriften für das Jagdjahr 2015/2016 Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (JSG), der Verordnung vom 29. Februar 1988 über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (JSV), des kantonalen Gesetzes vom 23. März 1972 über die Jagd (JG) sowie der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung (JV) vom 20. Dezember 1989, erlässt folgende Vorschriften für das Jagdjahr 2015/2016: Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermassen auf Frauen und Männer. 1. Jagdpatente 1.1 1.1.1
Für die Jagdpatente werden folgende Gebühren erhoben: Patentbewerber mit Wohnsitz im Kanton Schwyz: a) Hochwildjagd Fr. 445.– (inklusive 1 Gämsabschussmarke) b) Niederwildjagd Fr. 450.– (inklusive 2 Rehabschussmarken) c) Winterjagd auf Wasserwild Fr. 100.–
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1387
1.1.2 Ausserkantonale Patentbewerber und solche, die beim Patenterwerb nicht mindestens sechs Monate Wohnsitz im Kanton Schwyz haben: a) Hochwildjagd Fr. 1760.– b) Niederwildjagd Fr. 1760.– c) Winterjagd auf Wasserwild Fr. 450.– 1.2
In Anwendung von § 9 Abs. 3 JV werden im Jagdjahr 2015/2016 ausserkantonalen Jägern maximal 25 Hoch- und 15 Niederwildpatente abgegeben. Sofern mehr Anmeldungen eingehen als Patente zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl in der Reihenfolge ausserkantonale Patentinhaber 2014, Patentbewerber, die in den letzten 15 Jahren im Kanton Schwyz mindestens zehnmal das beantragte Jagdpatent gelöst haben, Patentbewerber auf der Warteliste in der Reihenfolge der Anmeldung. Die Anmeldung hat bis 1. Juli zu erfolgen.
1.3
Schiessnachweis Patentbewerber für die Hoch- und/oder Niederwildjagd haben den Nachweis zu erbringen, dass sie im laufenden Jahr mit den auf der Jagd geführten Waffen auf einem bewilligten Jagdschiessstand zumindest folgende(s) Programm(e) geschossen haben (JFK-Standard): a) Büchse: vier Schuss auf eine Gäms- oder Rehscheibe/mindestens vier Treffer; als Treffer gelten Punkte 8, 9, 10 bzw. Trefferfeld; b) Flinte: vier Schuss auf den Kipphasen/mindestens vier Treffer. Die Programme können anlässlich eines Jagd- oder Übungsschiessens absolviert werden. Wiederholungen sind unbeschränkt möglich, bis die Anforderungen erfüllt sind. Programme, die an Übungsschiessen geschossen werden, müssen auf dem vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei mit dem Anmeldeformular für das Jagdpatent abgegebenen Standblatt (Treffsicherheitsnachweis JFK-Standard) eingetragen und vollständig ausgefüllt sein. Das Formular kann im Internet ausgedruckt werden (www.sz.ch/jagd). Der Nachweis ist Voraussetzung zur Jagdberechtigung. Er ist dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei mit dem Patentgesuch, spätestens aber bis 14. August 2015 einzureichen.
2. Gästekarten 2.1
Für die Gästekarten werden folgende Gebühren pro Gesuchseingabe erhoben: für einen Jagdtag Fr. 50.– für zwei Jagdtage Fr. 90.– für drei Jagdtage Fr. 120.– für jeden weiteren Jagdtag Fr. 20.–
2.2
Das Gesuch für die Gästekarte muss spätestens sieben Tage vor dem ersten Gültigkeitstermin mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei eingereicht sein.
3. Jagdausübung 3.1 Hochwildjagd (Patent I) 3.1.1 Jagdzeiten und jagdbare Tiere 1. bis 22. September 2015:
1388
Gämsböcke; nicht führende Gämsgeissen und Jahrtiere
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1. bis 22. September 2015:
Mehrendige geweihte Hirsche, Spiesser (Spiessen kleiner als Lauscherhöhe), Galttiere, Schmaltiere; Fuchs; Dachs; Schwarzwild 10. bis 22. September 2015: Hirsch- und Wildkälber 3.1.2 Besondere Bestimmungen für die Rotwildjagd Bei der Rotwildjagd hat die Abschussplanung zum Ziel, den Bestand zu reduzieren und das Geschlechterverhältnis sowie die Altersstruktur im Sinne eines naturnahen Bestandesaufbaus auszugleichen. Zu diesem Zweck werden im Jahre 2015 320 Stück Rotwild gemäss einem Verteilschlüssel von 90 Stieren und 115 nicht führenden Hirschkühen oder Schmaltieren, sowie 115 Hirsch- und Wildkälbern freigegeben. Weiter gelten die folgenden Abschussvorschriften: a) Der beidseitige Kronenhirsch ist geschützt. Als Kronenhirsche gelten Stiere, die oberhalb der Mittelsprossen beidseitig drei und mehr Enden aufweisen. Angerechnet werden Sprossen, die auf der Oberseite gemessen 3 cm und mehr aufweisen. Das Haupt der geschützten Kronenhirsche ist bei der Vorweisung dem Wildhüter abzuliefern. Für die Erlegung ist zudem eine Irrtumsabschussgebühr von Fr. 2000.– zu bezahlen. Bei fahrlässigem Handeln bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten. Nach einer Karenzfrist von fünf Jahren können die Geweihe von Kronenhirschen, für deren Erlegen Irrtumsabschuss angenommen wurde, vom Erleger zurückgekauft werden. Das Umweltdepartement legt den Preisberechnungsmodus und die Rückkaufgebühr fest. b) Unter Berücksichtigung eines natürlichen Alters- und Geschlechteraufbaus sowie des Brunftbetriebs ist das Amt für Natur, Jagd und Fischerei berechtigt, den Abschuss der mehrendigen geweihten Hirsche abzubrechen, wenn die Gesamtstrecke im Bereiche von 70 Abschüssen liegt. c) Spiesser mit sogenannten Spiessen, welche kleiner als Lauscherhöhe sind, sollen während der ganzen Jagd jagdbar sein. Spiesser, deren Stangen die Lauscher überragen, sind geschützt. Bei ungleichen Spiessen zählt der kürzere Spiess. d) Die Jägerschaft ist ab dem Abend des 4. September 2015 ab 22.00 Uhr verpflichtet, sich über das Informationstelefon des Amts für Natur, Jagd und Fischerei (041 819 22 03) zu erkundigen, ob die Hirschstiere zum Abschuss noch frei sind. e) Bei Gruppenjagden (Drückjagd) darf eine Gruppe aus Sicherheitsgründen aus höchstens zehn Personen, wovon maximal acht Jäger, bestehen. Gegen die mit Jägern besetzten Wechsel und Stände darf nur im ruhigen Pirschgang und höchstens von drei Patentinhabern oder Jagdlehrgängern gedrückt werden. Nicht jagdberechtigte Begleitpersonen dürfen nur auf die mit Jägern besetzten Stände mitgenommen werden. Das Durchdrücken von Einständen und das Ausfährten von Wechseln vor Eröffnung der Rotwildjagd ist untersagt. f) Für mehrendige Hirsche hat der Erleger je Ende Fr. 15.–, im Maximum Fr. 150.– zuhanden des Jagdregals zu entrichten. g) Im eidgenössischen Banngebiet Silberen-Jägern-Bödmerenwald wird das Gebiet mit partiellem Schutz (siehe Kartenausschnitt in der Beilage zum Jagdpatent 1996/97) für die Rotwildjagd am 1., 3. und 4. September
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1389
2015 freigegeben. Der entsprechende Kartenausschnitt kann beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei bezogen werden. h) Im Wildraum 2 (Schwyzer Teil der Rigi) gilt zur Verhinderung von Wildschäden folgende Regelung: Stiere (ohne Kronenhirsche) bleiben bis zum 22. September 2015 offen, wenn vor der Erlegung zwei Stück Rotwild (galte Hirschkuh, Kahlwild, Hirsch- und Wildkalb) vorgelegt werden. 3.1.3 Besondere Bestimmungen für die Gämsjagd Beim Gämswild hat die Abschussplanung zum Ziel, den Bestand zu stabilisieren: a) Der Jäger hat Anspruch auf den Abschuss einer jagdbaren Gämse. Hierzu erhält er beim Erwerb des Hochwildjagdpatents eine blaue Gämsmarke. b) Unter Berücksichtigung eines natürlichen Alters- und Geschlechteraufbaus beschränkt das Amt für Natur, Jagd und Fischerei die Jagd auf zwei- und mehrjährige Gämsböcke auf 100 Abschüsse. c) Die Jägerschaft ist ab dem 4. September 2015 ab 22.00 Uhr verpflichtet, sich über das Informationstelefon des Amts für Natur, Jagd und Fischerei (041 819 22 03) zu erkundigen, ob die zwei- und mehrjährigen Gämsböcke noch zum Abschuss frei sind. d) Wer eine jagdbare Gämse von 14 kg und weniger Gewicht erlegt, hat einmal Anspruch auf eine Zusatzmarke für den Abschuss einer jagdbaren weiblichen Gämse oder eines Jahrtiers beiderlei Geschlechts. e) Für den irrtümlichen Abschuss einer melchen Geiss von 17 kg und weniger Gewicht entfällt die Irrtumsabschussgebühr. f) Gämsmarkenabtretung ist nicht gestattet. g) Im äusseren Kantonsteil und im Gebiet Höhronen wurde im Jahr 2007 ein Gämsschongebiet eingeführt. Dieses erstreckt sich von der Kantonsgrenze SZ/ZH bei Wollerau Mülibach (Pt. 552) bis zum Höhronen/Dreiländerstein (Pt. 1186), weiter der Kantonsgrenze SZ/ZG folgend bis zur Ratenstrasse, dieser folgend bis Biberbrugg (Pt. 838), von dort der Kantonsstrasse folgend bis zum Sihlsee Hüendermatt (Pt. 878), der Sihlseestrasse folgend bis zur Verzweigung Egg/Willerzell Langrüti (Pt. 894), dem Sihlsee entlang bis Willerzell (Kirche), von dort zur Sattelegg der Passstrasse entlang bis Vorderthal (Pt. 713), der Hauptstrasse entlang bis Siebnen-Wangen und der A3 folgend bis zur Kantonsgrenze SZ/ZH bei Wollerau Mülibach (Pt. 552). h) Ein Kartenausschnitt des Gämsschongebiets kann beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei bezogen werden. i) Zur Stabilisierung des Gämsbestands im Wildraum 2 (Schwyzer Teil der Rigi) ist nur die Jagd auf Gämsen mit Krickelmass bis Lauscherhöhe erlaubt. Zusatzmarken werden keine abgegeben. Eine Karte mit den entsprechenden Wildraumgrenzen wird den Jägern mit dem Patent zugestellt. 3.2 Regulierung des Steinwildbestands 3.2.1 Steinwild ist eine eidgenössisch geschützte Tierart. Aufgrund kleinerer Reproduktion und von Hegeabschüssen infolge Moderhinke findet im Jagdjahr 2015/2016 keine Regulierung des Steinwildbestands statt. 3.3 Regulierung des Murmeltierbestands 3.3.1 Jagdzeiten und jagdbare Tiere 1. bis 22. September 2015 insgesamt 41 Murmeltiere
1390
Nr. 25 / 19. Juni 2015
3.3.2 Besondere Bestimmungen a) Der Abschuss von Murmeltieren wird wie folgt auf die folgenden 24 Gebiete verteilt: − Lidernen 2 − Blüemalpeli 2 − v.d. Löchern–Rupperslaui 2 − Achslen 2 − Wasserberg 2 − Steinhüttli–Gigen (Bisisthal) 1 − Waldi 2 − Gwalpeten–Nissegg 2 − Mütschen (Brüel–Mären) 2 − Glattalp (Schafb.–Seeband) 1 − Glattalp (Seeb.–Tieralpeli) 2 − Brunalpeli 2 − Dräckloch–Chratzeren 2 − Silberenalp 2 − Vorder Silberenalp 1 − Himmelbach/Ahöreli 1 − Ilgisalp 1 − Unter Weid–Ober Weid 3 − Hinterofen 1 − Chäseren 3 − Gänigen 1 − Flueweid–Lochweid–Chätzer 1 − Kalberweidli (Rothenthurm) 1 − Nüsellstock (Rothenthurm) 2 b) Hochwildjäger, die sich an diesem Abschuss beteiligen wollen, können sich bis 1. Juli 2015 schriftlich beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei anmelden. Das hierzu notwendige Formular wurde den Jagdunterlagen bereits beigelegt. Darauf sind maximal drei bevorzugte Gebiete anzukreuzen. Die Jäger nehmen entsprechend ihrer Gebietswahl an der Verlosung teil. Losgewinner der beiden Vorjahre sind von der Verlosung ausgeschlossen. c) Pro Jäger kann nicht mehr als ein Murmeltier gezogen werden. d) Wenn in einzelnen Gebieten nicht alle Murmeltiere ausgelost werden, werden diese Jäger zugeteilt, die in ihren Wahlgebieten kein Los gezogen haben. Auch dies erfolgt mittels Auslosung. e) Die Auslosung wird in Anwesenheit von zwei Wildhütern und zwei Vertretern des Schwyzerisch Kantonalen Patentjägerverbands vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei durchgeführt. Die Anwesenheit der Bewerber ist nicht erforderlich. f) Die Abschusskarte und eine Karte des zugeteilten Gebiets werden den Jägern, die ein Los gewonnen haben, mit dem Jagdpatent per Post zugestellt. Die anderen Verlosungsteilnehmer, die kein Los gezogen haben, werden nicht separat informiert. g) Jedes erlegte Murmeltier ist dem gebietszuständigen Wildhüter vorzuweisen. Gleicherweise meldepflichtig sind Fehlschüsse und angeschweisste Tiere.
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1391
3.4 Niederwildjagd (Patent II) 3.4.1 Jagdzeiten und jagdbare Tiere 1. Oktober bis 31. Oktober 2015: nicht melche Rehgeiss und Schmalreh, Rehbock und Kitze beiderlei Geschlechts 1. Oktober bis 30. November 2015: allgemeines Niederwild, ohne Enten, Rallen und Kormorane 26. Oktober bis 7. November 2015: Schneehasen 3.4.2 Besondere Bestimmungen Beim Rehwild hat die Abschussplanung zum Ziel, den Bestand zu erhöhen. a) Niederwildjäger haben Anspruch auf den Abschuss von zwei jagdbaren Rehen. Sie erhalten dafür eine violette Wahlmarke für den Abschuss einer nicht melchen Rehgeiss, eines Rehbocks, Schmalrehs oder Kitzes beiderlei Geschlechts sowie eine gelbe Marke für den Abschuss eines Kitzes beiderlei Geschlechts. b) Rehmarkenabtretung ist unter den anwesenden Jagdberechtigten gestattet. c) Zur Verhütung von Wildschäden sind im Wildraum 2 (Schwyzer Teil der Rigi) mindestens 60 Rehe zu strecken. Die Jäger werden aufgefordert, dieses Gebiet intensiv zu bejagen. d) Der Feldhase ist geschützt. e) Für die Schneehasenjagd vom 26. Oktober bis 7. November 2015 ist die laute Jagd über dem Boden gestattet. Ab 2. November 2015 dürfen die Hunde nach 15.00 Uhr nicht mehr geschnallt werden. Von der Jagd zurückkehrende Hunde müssen angeleint werden. f) Allgemeines Niederwild sind: Fuchs, Dachs, Steinmarder, Baummarder; Rabenkrähe, Kolkrabe, Elster, Eichelhäher, Ringeltaube, Türkentaube und verwilderte Haustaube; jagdbar nur während der Winterjagd auf Wasserwild: Kormoran, Stockente, Bastardente, Reiherente, Tafelente, Blässhuhn. 3.5 Winterjagd auf Wasserwild (Patent III) 3.5.1 Jagdzeiten 16. November bis 22. Dezember 2015 und 7. Januar bis 16. Januar 2016 3.5.2 Besondere Bestimmungen a) Die Winterjagd auf Wasserwild darf nur in den Gebieten gemäss Anhang zu den Jagdvorschriften (eidgenössische und kantonale Schutzgebiete; Schongebiete für die Wasserwildjagd) und nur ausserhalb der Schongebiete ausgeübt werden. Die Unterlagen liegen dem Patent Winterjagd auf Wasserwild bei und sind im Internet unter www.sz.ch/jagd aufgeschaltet. b) Die Wasserwildjäger sind verpflichtet einen geprüften Apportierhund mitzuführen und das erlegte Wasserwild unverzüglich einzuholen. c) Bestimmung b) gilt auch für die Jagd vom Boot aus. d) Im Sinne einer Übergangslösung bietet das Amt für Natur, Jagd und Fischerei im Jahr 2015 hundeführenden Wasserwildjägern eine kantonsintern geltende Apportierprüfung an. e) Es darf nur bleifreie Munition verwendet werden. 3.6 Haarraubwildjagd (Patent IV) 3.6.1 Jagdzeiten, Jagdarten und jagdbare Tiere a) Fuchs Niederwild- und Bodenjagd: 1. Oktober 2015 bis 14. Januar 2016 Lusserjagd: 2. November 2015 bis 29. Februar 2016
1392
Nr. 25 / 19. Juni 2015
b) Dachs Niederwild- und Bodenjagd: 1. Oktober 2015 bis 14. Januar 2016 Lusserjagd: 2. November 2015 bis 14. Januar 2016 c) Baum- und Steinmarder Nieder- und Haarraubwildjagd: 1. Oktober 2015 bis 13. Februar 2016 Lusserjagd: 2. November 2015 bis 13. Februar 2016 3.6.2 Besondere Bestimmungen a) Wer die Lusserjagd ausüben will, muss dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei den Lusserplatz, der im Patent eingetragen wird, angeben. Jeder Jäger hat Anrecht auf einen Lusserplatz. Ausnahmsweise kann ein zweiter, von einem anderen Jäger eingelöster Lusserplatz zur Benutzung zugestanden werden. Änderungen der Lusserplätze sind dem zuständigen Wildhüter zu melden. b) Pro Nacht darf nur ein Lusserplatz benutzt werden. Die Jäger haben sich mit ungeladener Waffe auf dem kürzesten Weg zum Lusserplatz hin, und zurückzubegeben. c) Beizstellen dürfen nur zwischen dem 1. Oktober 2015 und 29. Februar 2016 unterhalten werden. Auf Luderplätzen ist das Auslegen von Kadavern und Kadaverteilen von Nutztieren und mit Bleimunition erlegtem Wild verboten. Fleisch- und Fischabfälle müssen so ausgelegt werden, dass das Raubwild sie nur in kleinsten Portionen aufnehmen kann. Es darf nur genusstaugliches Fleisch (siehe veterinärmedizinische Vorschriften) oder trockenes Hundefutter ausgelegt werden. d) Auf der Baujagd darf nur ein Erdhund pro Einsatz an einem Bau eingesetzt werden. 4.
Besondere Bestimmungen
4.1 Schussabgabezeiten 4.1.1 Zeiten Hochwildjagd 06.00 bis 20.00 Uhr Nieder- und Wasserwildjagd 07.00 bis 18.00 Uhr 4.1.2 Büchsenlicht Die Schussabgabe darf im Rahmen der unter Ziffer 4.1.1 erwähnten Zeiten nur erfolgen, sofern Büchsenlicht herrscht, d.h. ein sicheres Ansprechen des Wilds gewährleistet ist. 4.2 Wildvorweispflicht/Wildversorgung 4.2.1 Beim Schalenwildabschuss muss sofort nach dem Erlegen die Abschussmeldung vollständig mit nicht radierbarem Schreibmaterial ausgefüllt und beim Gäms- und Rehwild am Hinterlauf beim Sprunggelenk die Marke eingestanzt werden. Die zutreffenden Rubriken sind anzukreuzen. Bestehen Zweifel über den Milchgehalt des Gesäuges, so ist die Rubrik «zweifelhaft» anzukreuzen und das Tier dem zuständigen Wildhüter auf Anmeldung hin vorzuweisen. Weibliches Schalenwild mit durchgehendem Schnitt von der Drossel bis zum Weidloch und mit geöffnetem Schloss oder mit aufgeschnittenem oder entferntem Gesäuge gilt als melch. Es berechtigt nicht zum Bezug einer Zusatzmarke. 4.2.2 Bei der Wildmarke sind der Monat und das Abschussdatum (z.B. 21 = 20 + 1) herauszuschneiden.
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1393
4.2.3 Ist die eigene Abschussmeldung/Wildmarke schon gebraucht und muss die Berechtigung eines andern Gruppenangehörigen benutzt werden, so sind die unter Ziffer 4.2.1 erwähnten Pflichten auszuführen. 4.2.4 Die Abschussmeldekarte für das Rehwild ist gleichentags dem zuständigen Wildhüter abzuliefern oder der Post zu übergeben. 4.2.5 Wer die Abschussmeldekarte nicht sofort und korrekt ausfüllt oder nicht abgibt, wird gebüsst und muss mit einer Administrativmassnahme (Verwarnung, Patentverweigerung) rechnen (§ 18 Bst. h JV). 4.2.6 Nicht gebrauchte Marken und Abschussmeldekarten inklusive Zusatzmarken für Reh- und Gämswild sowie Rotwildabschusskarten sind bis 7. November 2015 an das Amt für Natur, Jagd und Fischerei einzusenden. 4.2.7 Wer die nicht gebrauchten Abschussmeldekarten und -marken bis 7. November 2015 nicht an die Jagdverwaltung retourniert, hat für die anfallenden Umtriebe eine Mahngebühr von Fr. 50.– zu entrichten. 4.2.8 Wer die grüne Abschussliste für die Statistik (gemäss § 32 Abs. 1 Bst. b JV) nicht bis 15. März 2016 einreicht, hat für die anfallenden Umtriebe eine Mahngebühr von Fr. 50.– zu entrichten. 4.2.9 Das erlegte Rot-, Gäms- und Schwarzwild ist gleichentags dem gebietszuständigen Wildhüter zwischen 20.30 und 21.00 Uhr auf einer der folgenden Abnahmestellen zur Kontrolle vorzuweisen: − Schwyz, bei den Wildhütern Markus Raschle und Pius Reichlin, Notschlachthaus, Kaltbach; − Gross, bei Wildhüter Roger Bisig, Grossbachstrasse 62; − Siebnen, bei Wildhüter Steven Diethelm, Vorderbergstrasse 83. Ist ein Abtransport erst anderntags möglich, so ist der Wildhüter zu verständigen. 4.2.10 Die erlegten Füchse sind tierseuchenkonform zu entsorgen und dürfen nicht am Abschussort liegen gelassen werden. 4.3 Nachsuche 4.3.1 Wer Wild angeschossen hat, hat den Anschussort zu verbrechen (zu kennzeichnen) und den gebietszuständigen Wildhüter unverzüglich zu informieren. Ein Schweisshundeführer ist aufzubieten oder über die Meldezentrale der Kantonspolizei Schwyz (Telefon 041 819 29 29) anzufordern. 4.3.2 Eine erfolglose oder aus Zeitgründen nicht mehr angesetzte Nachsuche ist gleichentags dem zuständigen Wildhüter anzuzeigen. 4.3.3 Die Nachsuche ist anderntags mit Schweisshund, dem Schützen und seiner Gruppe fortzusetzen, nötigenfalls auch an einem Schontag, dann jedoch nur mit Bewilligung des Wildhüters. 4.4 Abschuss von krankheitsverdächtigem Wild 4.4.1 Für auffallend abgemagertes, krankheitsverdächtiges Schalenwild, dessen Wildbret nicht verwertbar ist, wird dem Erleger die verfallene Markenart ersetzt. Das Tier ist gleichentags dem zuständigen Wildhüter auf Anmeldung hin vorzuweisen. Dieser hat es sicherzustellen, bei Krankheitsverdacht zum Untersuch einzusenden oder nach den seuchenpolizeilichen Vorschriften zu beseitigen. Bestehen Zweifel über die Geniessbarkeit des Wildbrets, so ist das Gutachten eines tierärztlichen Fleischschauers auf Kosten des Erlegers einzuholen. 4.4.2 Abgemagertes, eindeutig krankes Schalenwild, welches nicht verwertbar ist, ist dem zuständigen Wildhüter zu Forschungszwecken unaufgebrochen vorzuweisen. Die verfallene Wildmarke wird ersetzt.
1394
Nr. 25 / 19. Juni 2015
4.5 Jagdhunde 4.5.1 Schweisshunde Als Schweisshunde gemäss § 26 Abs. 1 JV werden Hunde anerkannt, die a) eine Prüfung auf der 500-m-Fährte gemäss dem Schweisshundereglement der TKJ für das Jagdhundewesen der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft bestanden haben, die von anerkannten Richtern der TKJ/SKG abgenommen wurde; b) schuss- und ablegefest sind. Die Prüfung der 500-m-Fährte sowie die Ablegeprüfung sind alle drei Jahre zu wiederholen. Vom Nachweis dieser Prüfungen sind Schweisshunde ab dem erfüllten siebten Lebensjahr befreit, die im Abstand von mindestens je zwei Jahren drei Prüfungen auf der 500m-Fährte abgelegt haben und jeweils aus dem Vorjahr drei beglaubigte Nachsuchen beibringen können. c) Wer auf der Hochwildjagd einen Schweisshund mitführen will, hat beim Einholen des Jagdpatents den Ausweis über die bestandene Schweiss- und Ablegeprüfung bzw. die erforderlichen Nachsucheprotokolle zu erbringen. Das Prüfungsdatum darf mit Stichdatum Beginn Hochwildjagd nicht mehr als drei Jahre zurückliegen. Die Führer der im Patent eingetragenen Schweisshunde sind verpflichtet, sich für den Pikettdienst während der Hoch- und Niederwildjagd zur Verfügung zu stellen. Während des Jagdbetriebs, mit Ausnahme einer Nachsuche, ist der Schweisshund immer an der Leine zu führen. d) Wer sich für den Schweisshunde-Pikettdienst auf der Jagd zur Verfügung stellen will und kein Patent im Kanton Schwyz gelöst hat, benötigt eine Bewilligung des Amts für Natur, Jagd und Fischerei. Er oder sie muss dafür den Nachweis über eine ausreichende Jäger-Haftpflichtversicherung einreichen. e) Wer einen jungen, unter zwei Jahre alten Schweisshund in Ausbildung hat und diesen auf der Hochwildjagd mitführen will, bedarf einer Genehmigung durch das Amt für Natur, Jagd und Fischerei. Das Gesuch ist schriftlich unter Beilage des entsprechenden Ausbildungsnachweises (Kursbestätigung) bis 8. August 2015 dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei einzureichen. 4.5.2 Jagdgebrauchshunde a) Gemäss § 28 Abs. 1 JV sind die Jagdgebrauchshunde (Laufhunde) zu kennzeichnen und mit diesem Kennzeichen im Jagdpatent einzutragen. Als Kennzeichen gilt heute die elektronische Markierung (Mikrochipnummer). b) Mit einer schriftlichen Bewilligung der Wildhüter dürfen Jagdhunde der spurlauten Jagdgebrauchsrassen bis zu einem Alter von zwei Jahren (vollendeter 24. Monat) von Mitte Juli bis Mitte August an maximal fünf Tagen im offenen Jagdgebiet auf Wildfährten angelernt werden. Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage. In Ausnahmefällen kann der zuständige Wildhüter auch für ältere Hunde eine Bewilligung erteilen. Das Gesuch ist den Wildhütern mit einer Kopie der ANIS-Daten schriftlich einzureichen. Die Bewilligung erfolgt schriftlich und beinhaltet einen Kartenausschnitt des zugeteilten Übungsgebiets. c) Jagdhunde, die nach Ende des Jagdbetriebs nicht bei ihren Besitzern sind, müssen dem gebietszuständigen Wildhüter gleichentags gemeldet werden.
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1395
d) Jagdhunde, die innert 24 Stunden vom Jagdbetrieb nicht zurückgekommen sind, müssen der Meldezentrale der Kantonspolizei (Telefon 041 819 29 29) gemeldet werden. Diese führt ein fortlaufendes Journal über diese Hunde. Zugelaufene oder aufgefundene Hunde, die in Gewahrsam genommen werden, sind ebenfalls dort zu melden. Zurückgekommene Hunde sind abzumelden. e) Jagdgebrauchshunde dürfen ausschliesslich zu Jagdzwecken durch Jagdberechtigte und Jagdlehrgänger auf der Jagd geschnallt werden.
4.6 Schwarzwild Das Schwarzwild ist während der Hochwildjagd (1. bis 22. September 2015) zum Abschuss freigegeben. Führende Bachen sind geschützt. Jegliches Anfüttern von Schwarzwild (Kirrung) ist untersagt. 4.7 Motorfahrzeuge a) Kennzeichnung der Motorfahrzeuge Mit dem Jagdpatent wird der Jägerschaft in Anwendung von § 31 Abs. 3 JV eine vorgedruckte Karte abgegeben, auf welcher die Jagdberechtigten ihre Personalien und die Fahrzeugnummer einzutragen haben. Diese Karte ist während des Jagdbetriebs auf dem Armaturenbrett des mitgeführten Motorfahrzeugs gut sichtbar aufzulegen. Für zweirädrige Motorfahrzeuge muss beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei eine spezielle Karte angefordert werden, die am Lenker anzubringen ist. b) Gebrauch von Motorfahrzeugen 1. Wer aus einem jagdfremden Grund berechtigt ist, eine nicht jedermann zugängliche Strasse mit einem Motorfahrzeug zu befahren (z.B. Eigentümer eines Ferienhauses, Bewirtschafter eines Alpbetriebs), darf alsdann erst am darauffolgenden Tag die Jagd vom Zielort aus aufnehmen. Ausgenommen ist die Jagdaufnahme vom ständigen Wohnsitz aus. Vorbehalten bleibt Ziffer 2. 2. Eigentümer sowie Pächter von Jagdhütten oder anderen Gebäuden, die regelmässig zu Jagdzwecken genutzt werden, dürfen auf nicht jedermann zugänglichen Strassen keine Motorfahrzeuge benutzen, um zur Jagdausübung zu ihren Gebäulichkeiten zu gelangen. 3. Der Regierungsrat kann Ausnahmebewilligungen für das Befahren von Waldstrassen zur Jagdausübung bis zu definierten Ausgangspunkten erteilen. Diese Ausgangspunkte werden den Jagdberechtigten jeweils mit der Zustellung des Patents bekannt gegeben. Das Parkieren ist ausschliesslich auf diesen Ausgangspunkten erlaubt. 4. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung (§ 31 JV). 4.8 Irrtumsabschussgebühren 4.8.1 Für den irrtümlichen Abschuss (§§ 52 und 53 JV) eines Schalenwilds gelten folgende Gebühren: Hirsche: − Kronenhirsch Fr. 2000.– − Stier und Spiesser Fr. 10.–/kg − melche Hirschkuh Fr. 12.–/kg − galte Hirschkuh und Schmaltier Fr. 10.–/kg − Hirsch- und Wildkalb Fr. 10.–/kg
1396
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Gämsen: − Gämsbock Fr. 300.– − melche Gämsgeiss Fr. 100.– − Gämskitz Fr. 50.– − Gämsgeiss Fr. 300.– − Jahrtier beiderlei Geschlechts Fr. 200.– Rehe: − Rehbock Fr. 300.– − melche Rehgeiss Fr. 50.– − Rehgeiss und Schmalreh Fr. 300.– Beim kg-Preis wird das Gewicht in der Decke mit Haupt, jedoch ohne Geräusch, berechnet. 4.8.2 Die Trophäen von irrtümlich erlegtem Schalenwild sind dem Wildhüter abzugeben. 4.8.3 Für auffallend schwaches, irrtümlich erlegtes Rotwild kann der Wildhüter nach Rücksprache mit dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei eine reduzierte Irrtumsabschussgebühr festsetzen. 4.8.4 Für irrtümlich erlegtes Schalenwild stellt das Amt für Natur, Jagd und Fischerei Rechnung. 4.9
Kantonal geschützte Tiere Zusätzlich zum nicht jagdbaren Schalenwild sind kantonal geschützt: Murmeltier; Feldhase; Birkwild; Schneehuhn; alle Schnepfenarten; Rothals-, Schwarzhals- und Eistaucher; Eiderente; Haubentaucher. Als Rote-Liste-Arten geschützt sind zudem Krickente, Knäckente, Schnatterente, Pfeifente, Spiessente, Schellente und Bergente.
4.10 Waffengebrauch In Bezug auf den Waffengebrauch gilt die eidgenössische Waffengesetzgebung. Beim Transportieren der Jagdwaffen sind Waffen und Munition getrennt aufzubewahren. In den Magazinen dürfen sich keine Patronen befinden. Aus Sicherheitsgründen darf die Waffe erst bei Beginn des Pirschgangs oder im Jagdgebiet auf dem Weg zum Stand geladen und nur im gesicherten Zustand getragen werden. Nach dem Verlassen des Stands muss sie spätestens bei der Besammlung der Jägergruppe am Treffpunkt entladen sein. Die Flinte ist vor dem Laden und nach dem Entladen gebrochen zu tragen oder aufzuhängen. 4.11 Versicherung In Anwendung von Art. 14 JSV muss jeder Jagdberechtigte eine Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Mio. Franken abschliessen. Eine Jagdhaftpflichtversicherung kann zusammen mit dem Jagdpatent beim Kanton gelöst werden. Die Prämie beträgt Fr. 32.– plus Fr. 1.– Kommission für eine Deckung von 5 Mio. Franken. Sie gilt weltweit. 4.12 Schutzgebiete a) Die eidgenössischen und kantonalen Schutzgebiete sind als Anhang zu den Jagdvorschriften zusammengefasst. Sie wurden auf das Jagdjahr 2003/2004 neu herausgegeben und den Patenten beigelegt. Im Bedarfsfall können sie beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei nachbezogen werden.
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1397
b) Zu jagdlichen Zwecken und mit ungeladener Waffe darf das eidgenössische Jagdbanngebiet «Silberen-Jägern-Bödmerenwald» zu Fuss nur auf folgenden Strecken durchquert werden: – Strecke Pragelpasshöhe–Alp Biet–Alpeli (dem Alpweg folgend). Das Auto darf hier auch zur Bergung von Wild nicht benutzt werden. – Strecke Schwelaui–Ober Saas–Saaspass (dem Wanderweg folgend). – Strecke Himmelbachbrüggli–Schinboden–Einstieg zum Gämsstafel (dem Alpweg folgend). – Strecke Glattalp–Seilbahnstation (dem Wanderweg folgend). – Mit dem Auto und mit ungeladener Waffe darf das eidgenössische Jagdbanngebiet «Silberen-Jägern-Bödmerenwald» auf der Strecke Fruttli– Pragelpass–Schwelaui durchquert werden. 4.13 Sicherheitsmassnahmen 4.13.1 Markierung der Jagdbeteiligten: Während der Hoch-, Niederwild- und Bodenjagd vom 1. September 2015 bis 14. Januar 2016 haben sich alle Jagdteilnehmer gut sichtbar mit mindestens einem leuchtfarbenen orangen Band am Kopf oder aber mit einem orangen Gilet zu kennzeichnen. 4.13.2 Drückende Jäger sind verpflichtet, ein oranges Gilet zu tragen. 4.13.3 Die Schweisshundeführer sowie alle an einer Nachsuche beteiligten Jäger sind verpflichtet, ein oranges Gilet zu tragen. 4.14
Störungen der Wildtiere durch Anleuchten und Beobachten mittels künstlicher Lichtquellen (z.B. Scheinwerfer) vor, während und nach der Jagd sind zu unterlassen.
5. Schlussbestimmungen 5.1
5.2 5.3
Das Umweltdepartement, die Staatsanwaltschaften der Bezirke, das Amt für Natur, Jagd und Fischerei sowie die Jagdpolizeiorgane sind mit dem Vollzug beauftragt. Die vom Bundesrat mit Beschluss vom 19. Juni 1990 in Anwendung von Art. 25 Abs. 2 JSG genehmigten Bestimmungen bleiben unverändert. Diese Vorschriften sind im Amtsblatt zu veröffentlichen und den Jagdpatenten beizulegen. Sie sind dem BAFU mitzuteilen (Art. 25 Abs. 3 JSG).
Schwyz, 19. Juni 2015
Im Namen des Regierungsrates Der Landammann: Andreas Barraud Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun
Provisorische OKP-Baserate für versicherte Patienten der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, KPT) bei stationärer Behandlung auf der allgemeinen Abteilung der Klinik Im Park Das Departement des Innern hat gestützt auf § 23 Abs. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 (VRP, SRSZ 234.110) verfügt: 1. Für stationäre Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG von HSK-versicherten Schwyzer Patienten in der Klinik Im Park gilt rückwirkend ab 1. Januar 2015 bis zur Genehmigung oder Festsetzung eines Tarifs in der Hauptsache eine provisorische Baserate (SwissDRG) von Fr. 9650.–.
1398
Nr. 25 / 19. Juni 2015
2. Die rückwirkende Geltendmachung allfälliger Tarifdifferenzen durch die Klinik Im Park bzw. die Versicherer bleibt vorbehalten, falls im Endentscheid endgültige Tarife genehmigt oder festgesetzt werden, die von den vorsorglich festgesetzten abweichen. 3. Bezüglich Datenaustausch, Zahlungsmodalitäten usw. gelten die Bestimmungen des verhandelten Vertrags, soweit unter den Tarifpartnern keine abweichenden Regelungen getroffen werden und keine abweichenden bundesrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen. 4. Gegen Ziffer 1 dieser Verfügung kann innert zehn Tagen beim Departement des Innern Einsprache erhoben werden. Im Säumnisfall hat es mit dem Entscheid sein Bewenden. Eine allfällige Einsprache hat keine aufschiebende Wirkung, weshalb die Anordnungen sofort vollstreckbar und der provisorische Tarif anwendbar ist. Eine Einsprache ist kurz zu begründen. Schwyz, 10. Juni 2015
Departement des Innern
Provisorische OKP-Baserate für versicherte Patienten der Einkaufsgemeinschaft Tarifsuisse AG bei stationärer Behandlung auf der allgemeinen Abteilung der Klinik Im Park Das Departement des Innern hat gestützt auf § 23 Abs. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 (VRP, SRSZ 234.110) verfügt: 1. Für stationäre Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG von Tarifsuisse-versicherten Schwyzer Patienten in der Klinik Im Park gilt rückwirkend ab 1. Januar 2015 bis zur Genehmigung oder Festsetzung eines Tarifs in der Hauptsache eine provisorische Baserate (SwissDRG) von Fr. 9650.–. 2. Die rückwirkende Geltendmachung allfälliger Tarifdifferenzen durch die Klinik Im Park bzw. die Versicherer bleibt vorbehalten, falls im Endentscheid endgültige Tarife genehmigt oder festgesetzt werden, die von den vorsorglich festgesetzten abweichen. 3. Bezüglich Datenaustausch, Zahlungsmodalitäten usw. gelten die Bestimmungen des verhandelten Vertrags, soweit unter den Tarifpartnern keine abweichenden Regelungen getroffen werden und keine abweichenden bundesrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen. 4. Gegen Ziffer 1 dieser Verfügung kann innert zehn Tagen beim Departement des Innern Einsprache erhoben werden. Im Säumnisfall hat es mit dem Entscheid sein Bewenden. Eine allfällige Einsprache hat keine aufschiebende Wirkung, weshalb die Anordnungen sofort vollstreckbar und der provisorische Tarif anwendbar ist. Eine Einsprache ist kurz zu begründen. Schwyz, 10. Juni 2015
Departement des Innern
Bewilligung zur Ausübung des Arztberufes Das Amt für Gesundheit und Soziales hat Markus Enzler, Dr. med., Herrliberg, die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt (Kategorie «Chirurgie») mit Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung und Führung einer Patientenapotheke erteilt. Schwyz, 9. Juni 2015
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Amt für Gesundheit und Soziales
1399
Bewilligung zur Ausübung des Arztberufes Das Amt für Gesundheit und Soziales hat Stefan Teske, Dr. med. univ. (A), Zürich, die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt (Kategorie «Dermatologie und Venerologie») mit Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung und Führung einer Patientenapotheke erteilt. Schwyz, 11. Juni 2015
Amt für Gesundheit und Soziales
Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Psychotherapeutin Das Amt für Gesundheit und Soziales hat Brigitte Kienast, Wald, die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Psychotherapeutin erteilt. Schwyz, 16. Juni 2015
Amt für Gesundheit und Soziales
Gewerbsmässiger Personalverleih / Aufruf an die Lohngläubiger für Ansprüche an die Kaution Go4 Job GmbH, Einsiedlerstrasse 23, 8834 Schindellegi, hat zur Sicherstellung von allfälligen Lohnansprüchen aus der Personalverleihtätigkeit eine Kaution hinterlegt. Mit Verfügung vom 2. Juni 2015 wurde über die Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Die geleistete Kaution kann von verliehenen Arbeitnehmenden insoweit beansprucht werden, als ihre Lohnforderungen nicht bereits anderweitig erfüllt wurden und insoweit die Kaution zur Befriedigung dieser restlichen Ansprüche genügt. Wer Anspruch auf die Kaution geltend machen will, wird aufgefordert, innert 30 Tagen vom Tage dieser Veröffentlichung an und unter Beilage der nötigen Unterlagen seine Forderung anzumelden: Amt für Arbeit, Lückenstrasse 8, Postfach 1181, 6431 Schwyz. Schwyz, 19. Juni 2015
Amt für Arbeit
Kunstszene Schwyz 2016 Die periodischen Kunstszene-Ausstellungen im Kanton Schwyz haben Tradition. Seit 1984 wurden bisher insgesamt sieben Ausstellungen realisiert, zuletzt 2008 im Vögele Kultur Zentrum in Pfäffikon. Die von der kantonalen Kulturkommission auf vielfachen Wunsch beschlossene neue Ausstellung findet vom 21. Mai bis 2. Juli 2016 in der Ital-Reding-Hofstatt in Schwyz statt. Die Kulturkommission organisiert den Anlass wiederum als jurierte Ausstellung. Eingeladen sind Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zum Kanton Schwyz. Eine unabhängige Fachjury begutachtet alle eingereichten Dossiers und trifft eine repräsentative Auswahl. Die Ausstellung soll den professionell arbeitenden Kunstschaffenden Gelegenheit bieten, ihre Werke der breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Die Markant Stiftung verleiht zudem einen Preis für ein herausragendes Werk in der Ausstellung. Die Kulturkommission beauftragt ein Organisationskomitee unter Leitung des Kulturschaffenden Res Marty aus Altendorf und der renommierten Kunsthistorikerin und früheren Kuratorin des Kunst(Zeug)Hauses Rapperswil, Daniela Hardmeier aus Zürich. Ausgewiesene Fachleute aus diversen Gebieten stehen den beiden Hauptverantwortlichen zur Seite.
1400
Nr. 25 / 19. Juni 2015
In diesen Tagen werden die Kunstschaffenden persönlich mit einem Schreiben eingeladen, sich an dieser bedeutenden Kunstausstellung im nächsten Jahr mit Werken von Schwyzer Künstlerinnen und Künstlern zu beteiligen. Im Spätherbst 2015 wird die Jury, bestehend aus den Kuratoren Urs Sibler und Susanne Kumschick, sowie dem Künstler Luigi Archetti die Werke jurieren und zur Präsentation vorschlagen. Ein Katalog, verschiedene Rahmenveranstaltungen sowie ein breites Vermittlungsangebot für Schulen begleiten die Ausstellung. Unter www.kunstszeneschwyz2016.ch können die Ausschreibungsunterlagen sowie später laufend weitere Informationen heruntergeladen bzw. nachgelesen werden. Ebenfalls sind die Kontaktadressen auf der Homepage einsehbar. Die Kulturkommission des Kantons Schwyz sowie das Organisationskomitee freuen sich auf eine rege Teilnahme der Kunstschaffenden. Auskunft: Res Marty, OK-Präsident Kunstszene Schwyz 2016, Telefon 079 212 98 25. Schwyz, 15. Juni 2015
Kulturkommission Kanton Schwyz
Stellenangebote Kanton Schwyz Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Ausserschwyz betreut die Amtsbeistandschaft March schutz- und hilfsbedürftige Menschen im Bezirk March. Per 1. September 2015 oder nach Vereinbarung suchen wir zwei Berufsbeistände/Berufsbeiständinnen (60%). Eine Stelle ist befristet bis 31. Dezember 2016 Ihre Aufgaben: Führen von Beistandschaften nach ZGB im Kindes- und Erwachsenenschutz, Beratung, Betreuung und Begleitung von Einzelpersonen und Familien, Einkommens- und Vermögensverwaltung, Wahrung der Rechtsansprüche und Vertretung der Mandanten in rechtlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten, interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Behörden. Anforderungen: abgeschlossenes Studium in Sozialarbeit (FH/HFS) oder vergleichbare Ausbildung, Erfahrung in der gesetzlichen Sozialarbeit, CAS «Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz» von Vorteil, Rechtskenntnisse im Bereich der Sozialversicherungen, Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, gute EDVKenntnisse (MS Office, KLIB), Führerschein Kat. B, Sozialkompetenzen, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität. Sind Sie interessiert? Dann erwarten wir Ihre vollständige Onlinebewerbung bis 5. Juli 2015. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Iwan Hubschmid, Leiter der Amtsbeistandschaft March, Telefon 041 819 14 77. Bitte geben Sie im Bewerbungsschreiben an, ob Sie sich für die befristete oder unbefristete Stelle bewerben.
Hast du Interesse an einem abwechslungsreichen Ausbildungsplatz in der kantonalen Verwaltung und legst Wert auf eine solide Grundausbildung? Dann bist du bei uns
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1401
genau richtig! Folgende Lehrstelle bietet das Berufsbildungszentrum Goldau ab diesem Sommer per 1. August 2015 an Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt «Hausdienst». Diese Ausbildung richtet sich an Jugendliche, welche eine vorwiegend praktische Tätigkeit ausüben möchten. Zuverlässigkeit, manuelles Geschick und Freude an vielseitiger Arbeit sind die wichtigsten Voraussetzungen. Nebst einer soliden Grundausbildung liegt der Schwerpunkt im Unterhalt der Liegenschaften und Anlagen. Dazu gehören die Pflege von Grünanlagen, die Überwachung und Bedienung der Haustechnik sowie die Wartung von Maschinen. Auskünfte erteilt dir Judith Schelbert, Telefon 041 819 17 19. Bitte sende deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (handschriftlicher Bewerbungsbrief, Lebenslauf, aktuelles Foto, Kopien der Schulzeugnisse und Stellwerktest) bis Freitag, 26. Juni 2015, an das Personalamt, Bahnhofstrasse 15, Postfach 1234, 6431 Schwyz. Schwyz, 19. Juni 2015
Personalamt
Evangelisch-reformierte Kantonalkirche Schwyz Sekretariats-/Assistenzstelle (20–25%-Pensum) für den Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz; von zu Hause arbeiten möglich. Voraussetzungen sind gutes Deutsch in Wort und Schrift, schnelle Auffassungsgabe, Empathie, Interesse am kirchlichen Leben, Umgang mit moderner Software, Bereitschaft für monatliche Abendsitzungen. Wir bieten: zeitgemässes Gehalt inklusive Pensionskassen- und Lohnausfallversicherungen, Spesenentschädigungen. Bewerbungsunterlagen an
[email protected]. Schwyz, 19. Juni 2015
Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz
Ausschreibung von Arbeiten und Lieferungen Sunnehof – Das Zuhause im Alter / A: Erweiterung und Umbau; B: Neubau Parkierung Umgebungsarbeiten Auftraggeber: Bezirk Küssnacht, Ressort Infrastruktur, zuhanden von Irena Pianta, Seeplatz 2/3, 6403 Küssnacht am Rigi, Telefon 041 854 02 71, Fax 041 854 02 73, E-Mail:
[email protected], www.kuessnacht.ch. Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: Bezirk Küssnacht, Ressort Infrastruktur, zuhanden Irena Pianta, Seeplatz 2/3, 6403 Küssnacht am Rigi, Telefon 041 854 02 71, Fax 041 854 02 73. Frist für die Einreichung des Angebotes: 3. Juli 2015, 13.30 Uhr. Datum der Offertöffnung: 3. Juli 2015, 13.30 Uhr, Sitzungszimmer 3, Rathaus 1, Küssnacht am Rigi. Verfahrensart: offenes Verfahren.
1402
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Gemäss GATT/WTO-Abkommen respektive Staatsvertrag: nein. Art des Bauauftrages: Ausführung. Projekttitel der Beschaffung: Sunnehof – Das Zuhause im Alter / A: Erweiterung und Umbau; B: Neubau Parkierung Umgebungsarbeiten. Gemeinschaftsvokabular: CPV 45000000, Bauarbeiten; BKP 421, Gärtnerarbeiten. Detaillierter Projektbeschrieb: Umgebungsarbeiten; A: Erweiterung und Umbau; B: Neubau Parkierung. Ort der Ausführung: Immostrasse 15, 6405 Immensee. Aufteilung in Lose: nein. Werden Varianten zugelassen: ja, gemäss Angaben in den Vorbedingungen. Werden Teilangebote zugelassen: nein. Ausführungstermin: Beginn 17. August 2015. Eignungskriterien, geforderte Nachweise und Zuschlagskriterien: aufgrund der Unterlagen. Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: keine Kosten. Sprache für Angebote: Deutsch. Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter www.simap.ch oder zu beziehen von folgender Adresse: Bezirk Küssnacht, Ressort Infrastruktur, zuhanden von Marina Gwerder, Seeplatz 2/3, 6403 Küssnacht am Rigi, Telefon 041 854 02 71, Fax 041 854 02 73, E-Mail:
[email protected], www.kuessnacht.ch. Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar vom 22. Juni bis 1. Juli 2015. Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch. Verhandlungen: Es werden keine Verhandlungen geführt. Verfahrensgrundsätze: Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001 (IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130). Öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz werden nur an Anbieterinnen und Anbieter vergeben, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 15 IVöB). Küssnacht, 19. Juni 2015
Bezirk Küssnacht
Zuschlag im öffentlichen Beschaffungswesen Auftraggeberin: Elektrizitätswerk Schwyz AG, zuhanden von Marcel Betschart, Strehlgasse 11, 6431 Schwyz. Verfahrensart: selektives Verfahren. Auftragsart: Bauauftrag. Gemäss GATT/WTO-Abkommen respektive Staatsvertrag: ja. Projekttitel der Beschaffung: Neubau EWS Ibach, Submission BKP 201, Erdarbeiten. Gemeinschaftsvokabular: CPV 45112000, Aushub- und Erdbewegungsarbeiten; BKP 201; NPK 112 113 121 161 211 216.
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1403
Berücksichtigte Anbieterin: Contratto AG, Chräbelstrasse 9, 6410 Goldau. Preis: Fr. 132 584.90 ohne MWST. Datum des Zuschlags: 22. Mai 2015. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Arbeitsvergabe kann innert zehn Tagen seit Eröffnung dieser Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde eingereicht werden (Art. 15 Abs. 1 und 2 IVöB, SRSZ 430.120.1, i.V. mit § 3 Bst. a Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, KRB IVöB, SRSZ 430.120). Die Vergabe wird erst nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist wirksam. Schwyz, 19. Juni 2015
Elektrizitätswerk Schwyz AG
Zuschlag im öffentlichen Beschaffungswesen Auftraggeberin: Elektrizitätswerk Schwyz AG, zuhanden von Marcel Betschart, Strehlgasse 11, 6431 Schwyz. Verfahrensart: offenes Verfahren. Auftragsart: Bauauftrag. Gemäss GATT/WTO-Abkommen respektive Staatsvertrag: ja. Projekttitel der Beschaffung: Neubau Werkhof und Dienstleistungsgebäude. Gemeinschaftsvokabular: CPV 45200000, Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten; BKP 211, Baumeisterarbeiten; NPK 111, 112, 113, 132, 172, 211, 222, 223, 237, 241, 314, 315. Berücksichtigte Anbieterin: Bolfing AG, Rickenbachstrasse 105, 6430 Schwyz. Preis: Fr. 1 999 288.30 ohne MWST. Datum des Zuschlags: 9. Juni 2015. Anzahl eingegangene Angebote: vier. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Arbeitsvergabe kann innert zehn Tagen seit Eröffnung dieser Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde eingereicht werden (Art. 15 Abs. 1 und 2 IVöB, SRSZ 430.120.1, i.V. mit § 3 Bst. a Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, KRB IVöB, SRSZ 430.120). Die Vergabe wird erst nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist wirksam. Schwyz, 19. Juni 2015
Elektrizitätswerk Schwyz AG
Zuschlag im öffentlichen Beschaffungswesen Auftraggeberin: Elektrizitätswerk Schwyz AG, zuhanden von Marcel Betschart, Strehlgasse 11, 6431 Schwyz. Verfahrensart: selektives Verfahren. Auftragsart: Bauauftrag. Gemäss GATT/WTO-Abkommen respektive Staatsvertrag: ja. Projekttitel der Beschaffung: Neubau EWS Ibach, Submission BKP 261, Lifte. Gemeinschaftsvokabular: CPV 45000000, Bauarbeiten; BKP 261; NPK 743, 744. Berücksichtigte Anbieterin: RC Aufzugstechnik AG, Heinrich-Stutz-Strasse 23, 8902 Urdorf. Preis: Fr. 186 919.85 ohne MWST.
1404
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Datum des Zuschlags: 2. Juni 2015. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Arbeitsvergabe kann innert zehn Tagen seit Eröffnung dieser Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde eingereicht werden (Art. 15 Abs. 1 und 2 IVöB, SRSZ 430.120.1, i.V. mit § 3 Bst. a Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, KRB IVöB, SRSZ 430.120). Die Vergabe wird erst nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist wirksam. Schwyz, 19. Juni 2015
Elektrizitätswerk Schwyz AG
Zuschlag im öffentlichen Beschaffungswesen Auftraggeberin: Elektrizitätswerk Schwyz AG, zuhanden von Marcel Betschart, Strehlgasse 11, 8049 Zürich. Verfahrensart: selektives Verfahren. Auftragsart: Bauauftrag. Gemäss GATT/WTO-Abkommen respektive Staatsvertrag: ja. Projekttitel der Beschaffung: Neubau EWS Ibach, Submission BKP 365.1, Scherenhubtisch. Gemeinschaftsvokabular: CPV 45000000, Bauarbeiten; BKP 365.1, NPK 747. Berücksichtigte Anbieterin: Hebetec AG, Listalerstrasse 33, 4412 Nuglar. Preis: Fr. 14 927.90 ohne MWST. Datum des Zuschlags: 22. Mai 2015. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Arbeitsvergabe kann innert zehn Tagen seit Eröffnung dieser Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde eingereicht werden (Art. 15 Abs. 1 und 2 IVöB, SRSZ 430.120.1, i.V. mit § 3 Bst. a Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, KRB IVöB, SRSZ 430.120). Die Vergabe wird erst nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist wirksam. Schwyz, 19. Juni 2015
Elektrizitätswerk Schwyz AG
Handelsregister 5. Juni 2015 Heliswiss International AG, in Küssnacht SZ, CHE-114.114.053, Aktiengesellschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Mumenthaler, Stefan, von Trachselwald, in Meiringen, mit Kollektivprokura zu zweien; Manetsch Treuhand AG (CHE-109.688.704), in Chur, Revisionsstelle; Moser Zwahlen, Petra Martina, von Saanen, in Konolfingen, mit Kollektivprokura zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Revidas Revisionsgesellschaft AG (CHE-319.678.625), in Chur, Revisionsstelle. Käsereigenossenschaft Dorf-Altendorf, in Altendorf, CHE-109.896.125, Genossenschaft. Domizil neu: bei Heinrich Weber, Haldenstrasse 11, 8852 Altendorf. Mathias & Associates GmbH, in Freienbach, CHE-283.138.884, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Risch
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1405
(neu firmierend: nmg novaMETAL gmbh) im Handelsregister des Kantons Schwyz von Amtes wegen gelöscht. Nitro Gym AG in Liquidation, in Galgenen, CHE-344.590.620, Aktiengesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichts March vom 03.06.2015 mangels Aktiven eingestellt worden. Nomini GmbH, in Freienbach (Berichtigung), CHE-493.728.344, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Alius, Reinhard, deutscher Staatsangehöriger, in Stuttgart (D), Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1000.– [nicht: Reinhard, Alius]. Ognjen Kostic Transporte, in Gersau, CHE-200.004.128, Einzelunternehmen. Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichts Gersau vom 03.06.2015 mit Wirkung ab dem 03.06.2015, 10.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden. PeopleXS GmbH, in Wollerau, CHE-114.444.585, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Statutenänderung: 02.06.2015. Firma neu: Talentsoft Switzerland GmbH. Übersetzungen der Firma neu: (Talentsoft Switzerland SARL) (Talentsoft Switzerland SAGL) (Talentsoft Switzerland Ltd liab. Co). Zweck neu: Erbringung von Projekt- und Beratungsdienstleistungen im IT- und HR-Bereich. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufnehmen, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Scheltinga, Eelco, von Niederlande, in Den Haag (NL), Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Langedijk, Stefan, niederländischer Staatsangehöriger, in Zürich, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift; Arcis, Jean-Stephane, französischer Staatsangehöriger, in Paris (F), Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift. [Weitere Statutenänderungen nicht publikationspflichtiger Tatsachen.] Restaurant Hirschen, Wehnert Markus, in Muotathal, CHE-102.354.248, Einzelunternehmen. Firma neu: Restaurant Sihlsee, Markus Wehnert. Sitz neu: Einsiedeln. Domizil neu: Hauptstrasse 28, 8840 Einsiedeln. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Wehnert, Markus, deutscher Staatsangehöriger, in Einsiedeln, Inhaber, mit Einzelunterschrift [bisher: in Muotathal]. Seestatt Consulting & Interim Management AG, in Altendorf, CHE-114.812.950, Aktiengesellschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Lutz, Jörg, von Walzenhausen, in Altendorf, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Glaus, Dr. Bruno, von Benken SG, in Sevelen, Mitglied, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident mit Kollektivunterschrift zu zweien]. Sport und Transport Anlagen Hungerberg/Obergoms AG, bisher in Obergoms, CHE101.407.020, Aktiengesellschaft. Gründungsstatuten: 20.12.2010, Statutenänderung: 27.05.2015. Firma neu: Sport und Transport Anlage AG. Sitz neu: Freienbach. Domizil neu: bei Maurice Partners GmbH, Schützenstrasse 18, 8808 Pfäffikon SZ.
1406
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Bau und Betrieb von touristischen Anlagen und Skiliften sowie die Führung von damit zusammenhängenden Nebenanlagen. Sie kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern. Aktien neu: 100 Inhaberaktien zu CHF 1500.–. [bisher: 3000 Inhaberaktien zu CHF 50.–]. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen und Einladungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen per Post, Telefon oder E-Mail, sofern die Adressen der Aktionäre der Gesellschaft bekannt sind, andernfalls durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt. [Weitere Statutenänderungen sind nicht publikationspflichtig.] Gemäss Erklärung vom 27.05.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Niedermaier, Hans, von Thun, in Thun, einziges Mitglied, mit Einzelunterschrift; Treuhand Valesia AG (CH-600.3.000.770-3), in Visp, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kapczynski, Jan, polnischer Staatsangehöriger, in Einsiedeln, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Stauber Treuhand, in Freienbach, CHE-109.952.404, Einzelunternehmen. Domizil neu: bei Nataly Stauber, Hungerstrasse 47, 8832 Wilen SZ. Vinolio Trade SA, in Arth, CHE-100.678.183, Aktiengesellschaft. Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Peculium AG, in Arth (CHE-102.688.815), gemäss Fusionsvertrag vom 02.06.2015 und Bilanz per 31.12.2014. Aktiven von CHF 1 206 180.22 und Fremdkapital von CHF 310 091.18 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften halten, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt. Beat Schnüriger, in Feusisberg, CHE-102.770.670, Einzelunternehmen. Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. 'Dorli' Hunkeler-Amstutz Dorothea, in Küssnacht SZ, CHE-105.616.692, Einzelunternehmen. Vermögensübertragung: Die Geschäftsinhaberin überträgt gemäss Vertrag vom 27.05.2015 Aktiven von CHF 475 812.32 und Fremdkapital von CHF 111 394.41 auf die Dorly's Getränke GmbH (CHE-254.991.865), in Küssnacht SZ. Gegenleistung: ein Stammanteil zu CHF 20 000.– und eine Gutschrift von CHF 344 417.91. Das Einzelunternehmen wird im Handelsregister gelöscht. Peculium AG, in Arth, CHE-102.688.815, Aktiengesellschaft. Die Aktiven und das Fremdkapital gehen infolge Fusion auf die Vinolio Trade SA, in Arth (CHE-100.678.183), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.
8. Juni 2015 Advice4u GmbH, in Freienbach, CHE-424.170.942, Haabweg 2, 8806 Bäch SZ, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 05.06.2015. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Beratungsaufträgen und Dienstleistungen aller Art im In- und Ausland, insbesondere die Beratung von Unternehmen und Personen in den Bereichen der Strategieprozesse, der Planung und Durchführung
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1407
von Business- und IT-Projekten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20 000.–. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung vom 05.06.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Gagliardi, Michel, von Selzach, in Freienbach, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1000.–. Azure Security & Care GmbH, in Altendorf, CHE-479.177.155, bei Kälin Treuhand AG, Hinterfeld 1a, 8852 Altendorf, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 03.06.2015. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Vertrieb von IT-, Notruf-, Alarm- und Sicherheitssystemen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke sowie Wertschriften erwerben, halten, belasten und veräussern. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind den, Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Stammkapital: CHF 20 000.–. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung vom 03.06.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Otten, Raphael Patrick, deutscher Staatsangehöriger, in Köln (D), Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.–; Porger, Adrian, deutscher Staatsangehöriger, in Köln (D), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.–; Kälin, Guido, von Einsiedeln, in Lachen SZ, mit Einzelunterschrift. Iten Sanitär AG, in Küssnacht SZ, CHE-362.753.512, Grepperstrasse 46, 6403 Küssnacht SZ, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 04.06.2015. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung und Projektierung von Sanitäranlagen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann ferner Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Aktienkapital: CHF 100 000.–. Liberierung Aktienkapital: CHF 100 000.–. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1000.–. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung einen Teil der Aktiven und Passiven der Iten Sanitär & Spenglerei AG (neu: Roland Iten Liegenschaften AG) (CHE-106.897.795), in Küssnacht SZ,
1408
Nr. 25 / 19. Juni 2015
nämlich den operativen Betriebsteil, gemäss Vermögensübertragungsvertrag vom 04.06.2015 und Inventar per 31.12.2014, wonach die übernommenen Aktiven CHF 866 774.75 und das übernommene Fremdkapital CHF 398 067.20 betragen, wofür 100 Namenaktien zu CHF 1000.– ausgegeben und CHF 368 707.55 als Forderung gutgeschrieben werden. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen schriftlich. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Eingetragene Personen: Iten, Roland Jodok, von Oberägeri, in Küssnacht SZ, Präsident, mit Einzelunterschrift; Iten, Lars Christoph, von Oberägeri, in Küssnacht SZ, Mitglied, mit Einzelunterschrift; Iten-Stier, Gudrun, von Oberägeri, mit Einzelunterschrift; AWP AG für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung (CHE-106.017.620), in Zug, Revisionsstelle. MPCP Holding AG, in Feusisberg, CHE-441.730.411, Chaltenbodenstrasse 26, 8834 Schindellegi, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 05.06.2015. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräusserung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere aus der Mode- und Textilindustrie im weitesten Sinne. Sie kann Immaterialgüterrechte wie zum Beispiel Patente, Handelsmarken usw. erwerben, verwalten, übertragen und verwerten. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen, einschliesslich die Gewährung von Darlehen, Garantien, Übernahme von Bürgschaften und Bestellung von anderen Sicherheiten. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Aktienkapital: CHF 150 000.–. Liberierung Aktienkapital: CHF 150 000.–. Aktien: 15 000 Namenaktien zu CHF 10.–. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen schriftlich an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Eingetragene Personen: Rosenow, Ralf, von Zürich, in Meilen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Peterseim, Michael, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (D), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Rosenow, Christian, von Zürich, in Meilen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Wäspi, Marcel André, von Adliswil, in Wangen-Brüttisellen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Contaxa AG (CHE-104.820.646), in Zug, Revisionsstelle. N2 Euro Invest AG, in Ingenbohl, CHE-469.828.956, Gersauerstrasse 78, 6440 Brunnen, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 05.06.2015. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und Veräusserung von nationalen und internationalen Beteiligungen an Unternehmen im Immobilien-, Informatik-, Technik-, IT-Bereich und internationaler Provenienz. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Betreuung und Finanzierung von Projekten für Energieerzeugungsanlagen, energietechnischer Anlagen, prozesstechnische Anlagen, humanitäre Projekte und Infrastrukturprojekte und Anlagen jeglicher Art. Kapital- und Finanzierungsvermittlung mit und ohne EU-Subventionen. Vermittlungs- und Beraterleistungen bei Investments und Investitionen sowie deren Verwaltung und aller damit verbundenen u/o einhergehenden treuhänderischen Tätigkeiten. Die Geschäfte werden im In- und Ausland getätigt werden. Die Unternehmung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grund und Liegenschaften erwerben sowie das eigene Vermögen verwalten. Das Unternehmen kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Unternehmenszweck in Zusammenhang stehen. Aktienkapital: CHF 100 000.–. Liberierung Aktienkapital: CHF 100 000.–. Aktien: 100 Inha-
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1409
beraktien zu CHF 1000.–. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen, sofern alle Adressen bekannt sind, durch schriftliche Mitteilung; ansonsten durch Veröffentlichung im SHAB. Gemäss Erklärung vom 05.06.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Immega, Heinz Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Ingenbohl, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Schmid The Planefiller, in Freienbach, CHE-330.879.787, Churerstrasse 100, 8808 Pfäffikon SZ, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Entwicklung und Bereitstellung von Software für Online-Applikationen, insbesondere für die Reise- und Freizeitbranche. Eingetragene Personen: Schmid, Gernot, von Appenzell, in Freienbach, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Seeholzer Tableaubau AG, in Schwyz, CHE-390.651.934, Franzosenstrasse 69, 6423 Seewen SZ, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 03.06.2015. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Erstellung von Elektrotableaus. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital: CHF 100 000.–. Liberierung Aktienkapital: CHF 100 000.–. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1000.–. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage/ Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens Seeholzer Bruno (CHE108.035.267), in Schwyz, gemäss Vertrag vom 03.06.2015 und Übernahmebilanz per 31.12.2014 mit Aktiven von CHF 464 652.19 und Fremdkapital von CHF 317 021.95, wofür 100 Namenaktien zu CHF 1000.– ausgegeben und CHF 47 630.24 als Forderung gutgeschrieben werden. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung vom 03.06.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Seeholzer, Bruno, von Küssnacht SZ, in Schwyz, Mitglied, mit Einzelunterschrift; Seeholzer, Lukas, von Küssnacht SZ, in Schwyz, mit Kollektivprokura zu zweien; Bürgler, Magnus, von Illgau, in Schwyz, mit Kollektivprokura zu zweien. Wenger Allround Systems, in Einsiedeln, CHE-282.121.390, Bennauerstrasse 1, 8836 Bennau, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Handwerkerdienstleistungen in Regie- sowie Kundenaufträge; Vermietung an Firmen als Handwerker bei deren personellen Engpässen, Vermietung als Chauffeur; Vermietung von Anhängern bis 3.5 t. Eingetragene Personen: Wenger, Jonathan, von Forst-Längenbühl, in Einsiedeln, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Afrika Gold AG, in Feusisberg, CHE-114.146.053, Aktiengesellschaft. Statutenänderung: 03.06.2015. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die dauernde Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmungen aller Art im In- und Ausland. Die Gesellschaft bezweckt überdies die Durchführung und Vermittlung von Investments in Rohstoffe und Erzlagerstätten im In- und Ausland. Die Ge-
1410
Nr. 25 / 19. Juni 2015
sellschaft kann sich an andern Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und Finanzierungen vornehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 03.06.2015 eine genehmigte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten eingeführt. Streichung der Statutenbestimmung über die mit Ermächtigungsbeschluss vom 11.06.2012 eingeführte genehmigte Kapitalerhöhung infolge Ablauf der zeitlichen Befristung. [gestrichen: Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom 11.06.2012 eine genehmigte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten beschlossen.] [Weitere Statutenänderungen nicht publikationspflichtiger Tatsachen.] Gemäss Erklärung vom 03.06.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: scharnagl consulting4future (CH400.1.034.346-8), in Buchs AG, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Probst, Jean-Christophe, von Finsterhennen, in Birmensdorf ZH, Präsident und Delegierter, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident mit Einzelunterschrift]; van Wyk, Bernard Albertus, südafrikanischer Staatsangehöriger, in Randfontein (ZA), Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien. AQUA-NAUTICA GmbH, in Lachen, CHE-113.843.296, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Firma neu: AQUA-NAUTICA GmbH in Liquidation. Mit Verfügung vom 05.06.2015 hat der Einzelrichter des Bezirksgerichts March über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 05.06.2015, 14.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; die Gesellschaft ist aufgelöst. Beautymed Holding AG, in Freienbach, CHE-101.469.587, Aktiengesellschaft. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mattli, Gregor Armin, von Altdorf UR, in London (GB), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mattli, Gregor, in Montreux]. bpp Ingenieure AG, in Schwyz, CHE-105.979.901, Aktiengesellschaft. Zweigniederlassung neu: Menzingen (CHE-375.996.716). CATMAR Sàrl, in Feusisberg, CHE-448.341.921, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kappeler, Michèle Ineczka, von Schwyz, in Zürich, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 1000.– [bisher: in Lausanne, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift]; Pakula, Katarzyna Joanna, polnische Staatsangehörige, in Gex (F), Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift [bisher: Gesellschafterin und Geschäftsführerin mit Einzelunterschrift und mit 19 Stammanteilen zu je CHF 1000.–]; Pakula, Marcin, polnischer Staatsangehöriger, in Gex (F), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 19 Stammanteilen zu je CHF 1000.–. Cine Drone GmbH, in Tuggen, CHE-243.327.172, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Rüschlikon im Handelsregister des Kantons Schwyz von Amtes wegen gelöscht. Clinique La Prairie Franchising SA, in Freienbach, CHE-101.376.980, Aktiengesellschaft. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mattli, Gregor Armin, von Altdorf UR, in London (GB), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mattli, Gregor, in Montreux].
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1411
CT-Holding AG, in Freienbach, CHE-103.301.177, Aktiengesellschaft. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mattli, Gregor Armin, von Luzern und Altdorf UR, in London (GB), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mattli, Gregor, in Montreux]. Dolphin Trust Investment Holding AG, in Freienbach, CHE-106.447.802, Aktiengesellschaft. Statutenänderung: 03.06.2015. Firma neu: CapCoo AG. [Weitere Statutenänderungen sind nicht publikationspflichtig.] Galiero GmbH in Liquidation, in Oberiberg, CHE-301.349.748, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das konkursamtliche Liquidationsverfahren ist mit Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichts Schwyz vom 07.05.2015 mangels Aktiven eingestellt worden. gategroup GmbH, in Freienbach (Berichtigung), CHE-296.763.910, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Gate Retail Onboard GmbH, in Freienbach (CHE-257.862.170), gemäss Fusionsvertrag vom 25.03.2015 und Bilanz per 30.12.2014. Aktiven von CHF 50 764 234.– und Fremdkapital von CHF 46 686 904.– gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da dieselbe Gesellschafterin sämtliche Stammanteile der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Zuteilung von Stammanteilen statt. [gestrichen: Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Gate Retail Onboard GmbH, in Freienbach (CHE-257.862.170), gemäss Fusionsvertrag vom 25.03.2015 und Bilanz per 31.12.2014. Aktiven von CHF 50 764 234.– und Fremdkapital von CHF 46 686 904.– gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da dieselbe Gesellschafterin sämtliche Stammanteile der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Zuteilung von Stammanteilen statt.] gentwickelt ag, in Altendorf, CHE-219.767.406, Aktiengesellschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schnider, Bernhard Emil, von Appenzell, in Lachen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Holding TwentyOne AG, in Wollerau, CHE-113.348.022, Aktiengesellschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Widmer, Alfred, von Sumiswald, in Oetwil an der Limmat, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Indecor AG, in Feusisberg, CHE-106.898.895, Aktiengesellschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Rhyner, Elisabeth, von Elm, in Schindellegi, mit Einzelunterschrift; Rhyner, Fritz, von Elm, in Schindellegi, Präsident, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Rhyner-Emery, Christine, von Glarus Süd, in Richterswil, Präsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Rhyner, Christine, von Elm, in Schindellegi, ohne eingetragene Funktion mit Einzelunterschrift]; Rhyner, Herbert, von Glarus Süd, in Schindellegi, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: von Elm, Mitglied mit Einzelunterschrift]; STT Schoch Treuhand Team AG (CHE-106.046.739), in Zürich, Revisionsstelle [bisher: STT Schoch Treuhand Team AG]; Krauer, Cornel, von Oetwil am See, in Reichenburg, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Iten Sanitär & Spenglerei AG, in Küssnacht SZ, CHE-106.897.795, Aktiengesellschaft. Statutenänderung: 04.06.2015. Vermögensübertragung: Die Gesellschaft überträgt gemäss Vertrag vom 04.06.2015 den operativen Betriebsteil mit Aktiven von CHF 866 744.75 und Fremdkapital von CHF 398 067.20 auf die Iten Sanitär AG
1412
Nr. 25 / 19. Juni 2015
(CHE-362.753.512), in Küssnacht SZ. Gegenleistung: 100 Namenaktien zu CHF 1000.– und eine gutgeschriebene Forderung von CHF 368 707.55. Firma neu: Roland Iten Liegenschaften AG. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung und Realisation von Immobilienprojekten sowie den Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräusserung von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammen schliessen. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen schriftlich. [Weitere Statutenänderungen nicht publikationspflichtiger Tatsachen]. Gemäss Erklärung vom 04.06.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Administra Treuhand AG, in Einsiedeln, Revisionsstelle. Milchmanufaktur Einsiedeln AG, in Einsiedeln, CHE-419.208.444, Aktiengesellschaft. Domizil neu: Alpstrasse 6, 8840 Einsiedeln. Orcava AG, in Freienbach, CHE-110.138.072, Aktiengesellschaft. Statutenänderung: 13.05.2015. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung, den Handel und die Vermarktung von Fruchtsäften und anderen sowie deren Teilsubstanzen daraus und die Durchführung aller damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Geschäften. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben, errichten oder sich mit solchen zusammen schliessen, Grundstücke erwerben, verkaufen und belasten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. [Weitere Statutenänderungen sind nicht publikationspflichtig.] Gemäss Erklärung vom 13.05.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Eurevio AG (CH-300.3.015.608-3), in Herisau, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: von Werra, Michèle, von Jenaz und Leuk, in Ottenbach, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: von Werra Valär, Michèle]. Stiftung ReNatura Innerschwyz, in Schwyz, CHE-352.353.329, Stiftung. Urkundenänderung: 10.04.2015. Zweck neu: Die Stiftung bezweckt die Revitalisierung und Renaturierung von Seenlandschaften der Innerschweiz sowie deren Zuflüssen und weitere ökologische Aufwertungsmassnahmen in dieser Region. Ziel der Stiftung ist die Schaffung und Erhaltung einer natürlichen Vielfalt von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie die aktive Gestaltung des Landschaftsbildes, insbesondere durch Verbesserung der Dynamik und Strukturvielfalt von Fliessgewässern, durch deren Rückführung in ihren ursprünglichen und natürlichen Zustand, durch Verbesserung von Ufer- und Flachwasserbereichen an Seen sowie durch Erhaltung und Schaffung von Verbindungen zwischen Wildtiergebieten oder anderen wertvollen Lebensräumen. In Erfüllung dieses gemeinnützigen Stiftungszweckes beabsichtigt die Stiftung einerseits, entsprechende Aktivitäten und Projekte zu initiieren, zu evaluieren und zu fördern. Andererseits sollen auch konkrete Projekte realisiert und finanziert werden, mit denen der Stiftungszweck unmittelbar erfüllt wird. Im Rahmen des Stiftungszwecks kann die Stiftung auch Zuwendungen ausrichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Eigentümer an den von der Renaturierung betroffenen Grundstücken
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1413
sollen sensibilisiert und in Richtung des Stiftungszweckes motiviert werden. Erforderlichenfalls sollen die Rechte an den von der Renaturierung betroffenen Grundstücken erworben werden. Im Übrigen strebt die Stiftung nach einer nachhaltigen Verwirklichung der Stiftungsziele. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und bestehende fördern. Die Stiftung ist in der Wahl der Mittel frei. Sie hat keinen Erwerbszweck, verfolgt keine kommerziellen Zwecke und strebt keinen Gewinn an. [Weitere Statutenänderungen nicht publikationspflichtiger Tatsachen.] swiss unique corporations AG, in Freienbach, CHE-171.410.748, Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Genève im Handelsregister des Kantons Schwyz von Amtes wegen gelöscht. Triple-A Holding AG, in Freienbach, CHE-105.586.140, Aktiengesellschaft. Statutenänderung: 26.03.2015. Aktienkapital neu: CHF 470 000.– [bisher: CHF 500 000.–]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 470 000.– [bisher: CHF 500 000.–]. Aktien neu: 4700 vinkulierte Namenaktien zu CHF 100.– [bisher: 5000 vinkulierte Namenaktien zu CHF 100.–]. Bei der Kapitalherabsetzung vom 26.03.2015 werden 300 eigene Namenaktien zu CHF 100.– vernichtet. Der Herabsetzungsbetrag wird zur Aufhebung des für eigene Kapitalanteile gebildeten Minuspostens verwendet. Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften von Art. 734 OR wird mit öffentlicher Urkunde vom 03.06.2015 festgestellt. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Interrevision AG (CHE103.275.077), in St. Gallen, Revisionsstelle [bisher: Interrevision AG (CH-320.3. 021.848-7)]. Seeholzer Bruno, in Schwyz, CHE-108.035.267, Einzelunternehmen. Die Aktiven und das Fremdkapital sind an die Seeholzer Tableaubau AG, in Schwyz, (CHE390.651.934) übergegangen. Das Einzelunternehmen wird im Handelsregister gelöscht.
9. Juni 2015 Be United GmbH, Olching, Zweigniederlassung Freienbach, in Freienbach, CHE290.046.106, Kantonsstrasse 50, 8807 Freienbach, ausländische Zweigniederlassung (Neueintragung). Identifikationsnummer Hauptsitz: HRB 161 778. Firma Hauptsitz: Be United GmbH. Rechtsform Hauptsitz: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hauptsitz: Olching. Kapital Hauptsitz: Stammkapital: EUR 25 000.–. Liberierung Stammkapital: EUR 25 000.–. Stammanteile: 1 Stammanteil zu EUR 25 000.–. Angaben zur Zweigniederlassung: Zweck: Vermittlung von Immobilien sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Ferner die Vermittlung von Krediten und NonFood-Artikeln; Betrieb einer Werbeagentur. Eingetragene Personen: Zauner, Anton, deutscher Staatsangehöriger, in Watt, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift. CFB Markus Keller GmbH, in Freienbach, CHE-270.168.344, Rietbrunnen 26, 8808 Pfäffikon SZ, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 08.06.2015. Zweck: Die Gesellschaft erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich Feng-Shui, Elektro-/Geobiologie, Radiästhesie, Raumclearing, Aus- und Weiterbildung, Workshop und Vorträge im Bereich Feng-Shui für private und juristische Personen im In- und Ausland, handelt mit Waren und Erzeugnissen aller Art, insbesondere mit Feng-Shui-Artikeln, Gesundheitsartikeln, Wohneinrichtungen und Baumaterialien. Die Gesellschaft erbringt ausserdem Dienstleistungen in den Bereichen Coaching, Lebensberatung und Gesundheit. Im Weiteren bezweckt die Gesellschaft die Erbringung
1414
Nr. 25 / 19. Juni 2015
umfassender Dienstleistungen wie Beratung und Unterstützung von KMU-Unternehmen in administrativen, organisatorischen und operativen Belangen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20 000.–. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens Markus Keller Beratungen (CHE109.623.082), in Basel, gemäss Vermögensübertragungsvertrag vom 08.06.2015 und Inventar per 31.12.2014 mit Aktiven von CHF 86 700.78 und Fremdkapital von CHF 7277.55, wofür 20 Stammanteile zu CHF 1000.– ausgegeben und CHF 59 423.23 als Forderung gutgeschrieben werden. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufsoder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung vom 08.06.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Keller, Markus Alexander, von Basel, in Freienbach, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1000.–; Föhr-Keller, Antoinette Joséphine, von Endingen, in Freienbach, mit Einzelunterschrift. Marty Präzisionsmechanik GmbH, in Unteriberg, CHE-195.720.895, Nidlaustrasse 34, 8842 Unteriberg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 08.06.2015. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt Herstellung, Handel und Verarbeitung von Halb- und Fertigfabrikaten der Maschinen-, Medizin-, Automobil-, Rüstungs-, Lebensmittel- und Luftfahrtindustrie, namentlich die Fertigung von Präzisionsteilen, Prototypen, Vorrichtungen sowie Spritzguss-, Press- und Biegewerkzeugen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 30 000.–. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens Marty Formen- und Werkzeugbau (CHE-106.610.901), in Unteriberg, gemäss Vermögensübertragungsvertrag vom 29.05.2015 und Inventar per 31.12.2014 mit Aktiven von CHF 278 235.78 und Fremdkapital von CHF 244 326.85, wofür 30 Stammanteile zu CHF 1000.– ausgegeben und CHF 3908.93 als Forderung gutgeschrieben werden. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung vom 08.06.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Marty, Franz, von Unteriberg, in Unteriberg, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 30 Stammanteilen zu je CHF 1000.–; Marty, Iwan, von Unteriberg, in Unteriberg, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1415
Pamasol Immobilien AG, in Freienbach, CHE-231.798.464, Driesbüelstrasse 2, 8808 Pfäffikon SZ, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Abspaltung: Die Gesellschaft entsteht aus der Abspaltung der Pamasol Willi Mäder AG, in Freienbach (CHE-100.416.938). Die Gesellschaft übernimmt gemäss Spaltungsplan vom 15.03.2015 Aktiven von CHF 78 035 203.– und Fremdkapital von CHF 17 105 994.–. Die einzige Aktionärin der übertragenden Gesellschaft erhält 1000 Aktien zu CHF 500.–. Statutendatum: 08.06.2015. Zweck: Zweck der Gesellschaft ist das Erwerben, Verwalten und Veräussern von Immobilien sowie die finanzielle Beteiligung an Unternehmen und Gesellschaften aller Art sowie die Finanzierung von Konzernaktivitäten. Die Gesellschaft kann ihre Geschäfte für sich oder für Dritte auf deren Rechnung tätigen oder diese Geschäfte auf ihre Rechnung durch Dritte ausführen lassen. Sie kann Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland begründen. Sie kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern. Aktienkapital: CHF 500 000.–. Liberierung Aktienkapital: CHF 500 000.–. Aktien: 1000 Namenaktien zu CHF 500.–. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, Fax oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Eingetragene Personen: Ruoss-Mäder, Marcel, von Schübelbach, in Freienbach, Präsident, mit Einzelunterschrift; Ruoss-Mäder, Corinne, von Schübelbach, in Freienbach, Mitglied, mit Einzelunterschrift; Mäder, Ralph, von Mörschwil, in Siat, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Schober, Marco, von Berneck, in Einsiedeln, mit Einzelprokura; Orfida Treuhand + Revisions AG (CHE-105.988.308), in Sarnen, Revisionsstelle. ALESCIT Trading AG, in Freienbach, CHE-183.619.195, Aktiengesellschaft. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mirzaev, Payzullajon, usbekischer Staatsangehöriger, in Tashkent (UZ), Mitglied, mit Einzelunterschrift. Allashimano GmbH, in Freienbach, CHE-115.427.744, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Domizil neu: bei Andreas Jenny, Steinhaabe 1, 8807 Freienbach. Anser AG Anlage-Service, in Feusisberg, CHE-103.251.533, Aktiengesellschaft. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Welby, Darryl, britischer Staatsangehöriger, in Feusisberg, Präsident, mit Einzelunterschrift. Biberbau Immo AG, in Einsiedeln, CHE-390.892.952, Aktiengesellschaft. Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Castoro SA, in Gambarogno (CHE102.949.720), gemäss Fusionsvertrag vom 3.06.2015 und Bilanz per 31.12.2014. Aktiven von CHF 2 954 200.44 und Fremdkapital von CHF 1 508 184.98 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt. CareerInsights AG, in Freienbach, CHE-462.624.401, Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Zürich im Handelsregister des Kantons Schwyz von Amtes wegen gelöscht. CONQER Advisory AG, in Wollerau, CHE-396.364.373, Aktiengesellschaft. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gehrung, Ingo, deutscher Staatsangehöriger, in Freienbach, Mitglied, mit Einzelunterschrift [bisher: in Küsnacht ZH]. CONVISA AG, in Schwyz, CHE-105.740.470, Aktiengesellschaft. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Di Clemente, Massimo, von Malters, in Steinen, mit Kollektivprokura zu zweien.
1416
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Davisana GmbH, in Freienbach, CHE-109.908.515, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Senn, August, von Obersiggenthal, in Pfäffikon SZ, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 1000.–. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Giangreco, Alexandra, von Meiringen, in Ascona, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 50 Stammanteilen zu je CHF 1000.– [bisher: mit 49 Stammanteilen zu je CHF 1000.–]. Horeka AG, in Küssnacht SZ, CHE-109.266.823, Aktiengesellschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schybig, Robert, von Arth, in Immensee, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mazzoleni, Johann August, genannt Hans, von Buttwil und Rapperswil-Jona, in Freienbach, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Berlinger, Robert John, von Oberuzwil, in Jonen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Mini, Marco, von Zug, in Steinhausen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Leemann, Roger, von Kloten, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Zorzi, Michele, von Sorengo, in Cadro, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Betschart, Guido, von Sattel, in Sattel, mit Kollektivunterschrift zu zweien. HUB'it Content AG, in Küssnacht SZ, CHE-296.756.809, Aktiengesellschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Sandi, Sascha, von Meggen, in Meggen, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Impuls - Verein für bessere Chancen im Beruf, in Schwyz, CHE-105.280.646, Verein. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Begic, Andja, von Luzern, in Luzern, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Indi's BikerOcean GmbH, in Wangen SZ, CHE-134.464.970, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kistler, Indira, von Reichenburg und Obersiggenthal, in Wangen SZ, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 30 Stammanteilen zu je CHF 1000.–. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kistler, Bruno, von Reichenburg, in Wangen SZ, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 50 Stammanteilen zu je CHF 1000.– [bisher: Gesellschafter mit Einzelunterschrift und mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1000.–]. Ingenieurbüro Jürgen Mayer, bisher in Rebstein, CHE-248.999.491, Einzelunternehmen. Sitz neu: Einsiedeln. Domizil neu: Armbüel 16, 8840 Einsiedeln. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mayer, Jürgen, deutscher Staatsangehöriger, in Einsiedeln, Inhaber, mit Einzelunterschrift [bisher: in Rebstein]. NEOSANA Versicherungen GmbH, bisher in Zürich, CHE-418.664.029, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gründungsstatuten: 15.11.2012, Statutenänderung: 07.04.2015. Sitz neu: Wollerau. Domizil neu: bei AKB Treuhand AG, Sihleggstrasse 23, 8832 Wollerau. [Weitere Statutenänderungen sind nicht publikationspflichtig.] Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bajrami, Kujtim, von Reisiswil, in Freienbach, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift [bisher: in Langenthal]. Pamasol Willi Mäder AG, in Freienbach, CHE-100.416.938, Aktiengesellschaft. Abspaltung: Ein Teil der Aktiven und Passiven geht gemäss Spaltungsplan vom 18.03.2015 auf die neu gegründete Pamasol Immobilien AG, in Freienbach (CHE-231.798.464), über.
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1417
Runtime Swiss AG, in Wollerau, CHE-112.667.223, Aktiengesellschaft. Statutenänderung: 05.06.2015. Firma neu: Topp Holdings AG. Sitz neu: Freienbach. Domizil neu: Wolleraustrasse 41B, 8807 Freienbach. Schmidt Gastro GmbH, in Schübelbach, CHE-272.110.657, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Domizil neu: Kantonsstrasse 65, 8863 Buttikon SZ. Schybig Gastro-Service AG, in Küssnacht SZ, CHE-105.034.320, Aktiengesellschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schybig, Robert, von Arth, in Immensee, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mazzoleni, Johann August, genannt Hans, von Buttwil und Rapperswil-Jona, in Freienbach, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Berlinger, Robert John, von Oberuzwil, in Jonen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Mini, Marco, von Zug, in Steinhausen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Leemann, Roger, von Kloten, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Zorzi, Michele, von Sorengo, in Cadro, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Betschart, Guido, von Sattel, in Sattel, mit Kollektivunterschrift zu zweien. SI-SY AG, in Einsiedeln, CHE-106.331.134, Aktiengesellschaft. Zweigniederlassung neu: Vaz/Obervaz (CHE-222.202.145). Stiftung Pro Alters- und Pflegezentrum AU Steinen-Lauerz, in Steinen, CHE-112. 395.556, Stiftung. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: ATLAS Treuhand AG (CHE-107.248.582), in Ebikon, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner (CHE-102.292.601), in Schwyz, Revisionsstelle. TIME for STYLE Image Consulting GmbH, in Küssnacht SZ, CHE-334.718.545, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Domizil neu: bei Patricia Imhof, Chriesiweg 22, 6405 Immensee. Unicope Schweiz AG, in Wollerau, CHE-109.892.280, Aktiengesellschaft. Statutenänderung: 18.05.2015. Aktien neu: 1000 Inhaberaktien zu CHF 100.– [bisher: 1000 Namenaktien zu CHF 100.–]. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist aufgehoben.]. [Weitere Statutenänderungen nicht publikationspflichtiger Tatsachen.] VIP Lieferservice GmbH, bisher in Zürich, CHE-246.581.927, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gründungsstatuten: 20.02.2014, Statutenänderung: 05.06.2015. Sitz neu: Freienbach. Domizil neu: Weidstrasse 30, 8808 Pfäffikon SZ. W. Reuss GmbH, in Freienbach, CHE-115.690.543, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Firma neu: W. Reuss GmbH in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2015 aufgelöst. Liquidationsadresse: c/o Medio Consult AG, Dorfstrasse 3, 8834 Schindellegi. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Fritschi, René, von Langnau am Albis, in Schindellegi, Gesellschafter, Geschäftsführer und Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1000.– [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift]. Wohlfahrtsfonds der BISANG Bau AG, in Küssnacht SZ, CHE-109.790.573, Stiftung. Domizil neu: bei der Stifterfirma, Erlistrasse 8, 6403 Küssnacht SZ. Aeskulap-Stiftung, in Ingenbohl, CHE-106.616.654, Stiftung. Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge von Fusion auf die Gottfried und Julia Bangerter-RhynerStiftung, in Bern (CHE-102.078.924), über. Die Stiftung wird gelöscht.
1418
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Caruso Gipsergeschäft GmbH in Liquidation, in Lachen, CHE-113.573.984, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159 Abs. 5 Bst. a HRegV von Amtes wegen gelöscht. CASTOR Real Invest AG in Liquidation, in Freienbach, CHE-110.140.583, Aktiengesellschaft. Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159 Abs. 5 Bst. a HRegV von Amtes wegen gelöscht. Marty Formen- und Werkzeugbau, in Unteriberg, CHE-106.610.901, Einzelunternehmen. Vermögensübertragung: Der Geschäftsinhaber überträgt gemäss Vertrag vom 29.05.2015 Aktiven von CHF 278 235.78 und Fremdkapital von CHF 244 326.85 auf die Marty Präzisionsmechanik GmbH (CHE-195.720.895), in Unteriberg. Gegenleistung: 30 Stammanteile zu CHF 1000.– und eine Gutschrift von CHF 3908.93. Das Einzelunternehmen wird im Handelsregister gelöscht.
10. Juni 2015 Petra's Fashion, Kunz, in Wangen SZ, CHE-308.399.061, Steineggerhof 4, 8855 Wangen SZ, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Handel mit Textilien. Eingetragene Personen: Kunz, Petra, von Rüti ZH, in Wangen SZ, Inhaberin, mit Einzelunterschrift. Rotmont GmbH, in Freienbach, CHE-404.235.863, Bahnhofstrasse 3, 8808 Pfäffikon SZ, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 29.05.2015. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Kommunikationsagentur, die Erbringung von Marketing- und Designdienstleistungen sowie Entwicklung, Handel, Vermarktung und Vertrieb im Bereich des Game- und Interaction-Designs und der damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Ferner erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen in Sportmanagement und -treuhand sowie Organisation und Durchführung von Fachtagungen, Seminaren, Messen und Ausstellungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20 000.–. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufsoder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail. Gemäss Erklärung vom 29.05.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Föhn, Heidrun, österreichische Staatsangehörige, in Jona, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 12 Stammanteilen zu je CHF 1000.–; Föhn, Franz, von Schwyz, in Jona, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 8 Stammanteilen zu je CHF 1000.–. Sullivan Communications GmbH, in Lachen, CHE-375.443.506, Gangynerweg 2, 8853 Lachen SZ, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 28.05.2015. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt Übersetzungen, Korrekturlesen, Texte schreiben sowie die Entwicklung und Begleitung von PR-Strategien. Die Gesellschaft
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1419
kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20 000.–. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung vom 28.05.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Sullivan, Corene-Muriel, von Hallau, in Lachen, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1000.–. B2Web AG, in Freienbach, CHE-112.765.334, Aktiengesellschaft. Statutenänderung: 03.06.2015. Zweck neu: Der Zweck der Gesellschaft ist das Erbringen von Informatikdienstleistungen, insbesondere im Internetbereich. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben welche mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. [Weitere Statutenänderungen sind nicht publikationspflichtig.] Gemäss Erklärung vom 03.06.2015 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Revisan GmbH (CH-170.4.005.868-3), in Rotkreuz, Revisionsstelle. Ebnöther Elektro AG, in Schübelbach, CHE-107.630.154, Aktiengesellschaft. Statutenänderung: 07.05.2015. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung sämtlicher elektrischer Installationen, insbesondere von Schwachstrom-, Telefon- und Satellitenanlagen. Der Zweck umfasst auch alle Tätigkeiten, die der Förderung des Hauptzwecks dienen, namentlich kann die Gesellschaft im In- und Ausland Unternehmen gründen oder erwerben, auf eigene Rechnung oder treuhänderisch Finanzgeschäfte aller Art eingehen sowie Grundstücke erwerben, belasten oder veräussern. Sie kann Verpflichtungen Dritter garantieren oder zugunsten Dritter Bürgschaften eingehen sowie Transaktionen im Interesse von Konzerngesellschaften tätigen, insbesondere am Cash-Pooling teilnehmen und damit zur direkten oder indirekten Sicherstellung der Finanzierung des Konzerns beitragen. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. [Weitere Statutenänderungen nicht publikationspflichtiger Tatsachen.] Eingetragene Personen neu oder mutierend: Züger Treuhand AG (CHE-106.555.805), in Wangen SZ, Revisionsstelle [bisher: Züger Treuhand AG (CH-130.0.003.584-2), in Wangen]. Fair-Play Personalberatung AG, in Freienbach, CHE-106.051.137, Aktiengesellschaft. Statutenänderung: 09.06.2015. Firma neu: PayrollPlus AG. Zweck neu: Die Gesellschaft erbringt PayrollPlus-Dienstleistung, d.h. Lohn- und Anstellungslösungen für Freelancer und Unternehmen. Für Freelancer, die keine eigene AG oder GmbH haben und von der AHV-Ausgleichskasse die Bestätigung als Selbstständigerwerbende nicht bekommen, erbringt PayrollPlus AG die rechtssichere Anstellungs- und Abrechnungs-
1420
Nr. 25 / 19. Juni 2015
lösung. Für Unternehmen, welche selber rekrutieren, aber ihr Personal oder einen Teil davon nicht selber anstellen können oder wollen, ist PayrollPlus die Lösung, um den gesamten Personalauswand, inklusive Lohnauszahlung und Arbeitgeberrisiko abzutreten. Betrieb einer Personalberatung und einer Unternehmensberatung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, ver äussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Qualifizierte Tatbestände neu: [gestrichen: Die Gesellschaft übernimmt gemäss Sacheinlagevertrag vom 05.03.1997 von der Einzelfirma 'Fair-Play E. Weber', in Altendorf, Aktiven und Passiven gemäss Übernahmebilanz per 31.12.1996, wonach die Aktiven Fr. 365 833.04 und die Passiven Fr. 125 207.84 betragen, zum Übernahmepreis von Fr. 240 625.20, wofür dem Sacheinleger 98 Namenaktien zu Fr. 1000.– zuerkannt werden.]. Mitteilungen neu: Bekanntmachungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB, bzw. die Einberufung zur Generalversversammlung erfolgt durch eingeschriebenen Brief. [Weitere Statutenänderungen sind nicht publikationspflichtig.] Eingetragene Personen neu oder mutierend: Weber, Edgar, von Eschenz, in Altendorf, Mitglied, mit Einzelunterschrift [bisher: in Pfäffikon SZ, einziges Mitglied mit Einzelunterschrift]; Fleischmann Consulting GmbH (CHE-108.581.601), in Wollerau, Revisionsstelle [bisher: Fleischmann Consulting GmbH]. Freitag Architektur GmbH, in Ingenbohl, CHE-116.029.731, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. [gestrichen: Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 21.09.2010 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.] Eingetragene Personen neu oder mutierend: CONVISA Revisions AG (CHE-113.961.292), in Schwyz, Revisionsstelle. Globo Family & Trust GmbH, in Feusisberg, CHE-220.622.720, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Statutenänderung: 09.06.2015. Sitz neu: Freienbach. Domizil neu: Staldenbachstrasse 30, 8808 Pfäffikon SZ. HOJ Consulting GmbH, in Ingenbohl, CHE-110.154.450, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hoj, Niels Peter, dänischer Staatsangehöriger, in Ingenbohl, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 10 000.– [bisher: in Brunnen, Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift]; Hoj, Joan Qi Si, dänische Staatsangehörige, in Ingenbohl, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 10 000.– [bisher: in l'Etang-la-Ville (F)]. Indextra GmbH, in Schwyz, CHE-114.574.696, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Mythen Broker GmbH, in Schwyz (CHE-114.272.143), gemäss Fusionsvertrag vom 08.06.2015 und Bilanz per 31.12.2014. Aktiven von CHF 120 092.83 und Fremdkapital von CHF 68 434.45 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da die übernehmende Gesellschaft einzige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Zuteilung von Stammanteilen statt. Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Fidelitas GmbH, in Schwyz (CHE-108.523.383), gemäss Fusionsvertrag vom 08.06.2015 und Bilanz per 31.12.2014. Aktiven von
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1421
CHF 44 828.01 und Fremdkapital von CHF 2305.55 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da die übernehmende Gesellschaft einzige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Zuteilung von Stammanteilen statt. Invensys International Business & Portfolio Consulting AG, in Freienbach, CHE102.265.662, Aktiengesellschaft. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat mit superprovisorischer Verfügung vom 04.06.2015 Francesco Naef, von Urnäsch, in Lugano, und Costantino Castelli, von Melide, in Comano, als Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. Die Untersuchungsbeauftragten werden ermächtigt, anstelle der Organe für die Gesellschaft allein zu handeln. Den bisherigen Organen wird untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bertoli, Marco, von Novaggio, in Giubiasco, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied mit Kollektiv unterschrift zu zweien]; Kirchgatter, Uwe, deutscher Staatsangehöriger, in Morcote, Präsident, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Präsident mit Einzelunterschrift]; Naef, Francesco, von Urnäsch, in Lugano, Untersuchungsbeauftragter, mit Einzelunterschrift; Castelli, Costantino, von Melide, in Comano, Untersuchungsbeauftragter, mit Einzelunterschrift. Saferpayment AG, in Altendorf, CHE-112.268.739, Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Fällanden im Handelsregister des Kantons Schwyz von Amtes wegen gelöscht.
Kantonalkirchliche Anzeigen Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 über die Verfassung der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz
Kirchgemeinde
Stimmberechtigte
Eingegangene Stimmzettel
leere
Kanton Schwyz 69882 23882 Alpthal Altendorf Arth Buttikon Einsiedeln Feusisberg Freienbach Galgenen Gersau Goldau Illgau Immensee
341 127 2608 803 2149 764 1016 271 7954 2272 638 210 5006 1632 1444 392 1125 337 2982 1126 561 206 1013 331 Ingenbohl-Brunnen 4489 1841
1422
In Betracht fallende Stimmungültige zettel
Ausser Betracht fallende Stimmzettel
288
Ja
Nein
356 23238 15091 8147
0 2 7 3 16 1 16 2 1 20 1 4 35
4 123 40 83 19 782 498 284 13 744 533 211 3 265 172 93 40 2216 1461 755 2 207 110 97 14 1602 1118 484 8 382 224 158 6 330 237 93 16 1090 798 292 3 202 147 55 4 323 257 66 29 1777 1250 527
Nr. 25 / 19. Juni 2015
Kirchgemeinde
Stimmberechtigte
Eingegangene Stimmzettel
In Betracht fallende Stimmungültige zettel
Ausser Betracht fallende Stimmzettel leere
Ja
Nein
Küssnacht 4231 1570 16 34 1520 1166 354 Lachen 2999 849 7 29 813 572 241 Lauerz 628 272 2 7 263 160 103 Merlischachen 542 194 1 4 189 153 36 Morschach-Stoos 552 231 2 6 223 130 93 Muotathal 2460 856 6 20 830 425 405 Nuolen 200 71 0 0 71 52 19 Oberiberg 457 182 0 4 178 106 72 Reichenburg 1277 355 2 2 351 180 171 Riemenstalden 52 32 1 0 31 14 17 Rothenthurm 1268 572 4 24 544 184 360 Sattel 1062 398 3 0 395 256 139 Schindellegi 1142 348 4 5 339 254 85 Schübelbach 766 173 1 3 169 120 49 Schwyz 8344 3711 101 3 3607 2324 1283 Siebnen 2857 522 5 11 506 340 166 Steinen 1806 556 6 5 545 324 221 Steinerberg 522 195 0 0 195 117 78 Studen 245 107 0 0 107 48 59 Tuggen 1595 550 2 6 542 304 238 Unteriberg 1191 425 4 8 413 125 288 Wägital 737 207 5 4 198 124 74 Wangen 1496 422 1 3 418 263 155 Wollerau 2127 772 7 17 748 505 243 Stimmbeteiligung 34.2% Beschwerden gegen das Ergebnis der Volksabstimmung der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz vom 14. Juni 2015 sind innert einer Frist von zehn Tagen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Kantonalkirche einzureichen. Freienbach, 14. Juni 2015 Im Namen des Kantonalen Kirchenvorstandes Der Präsident: Werner Inderbitzin Der Sekretär: Linus Bruhin
Nichtamtliche Anzeigen Schwallgefahren in Wasserläufen der Muota Auch in diesem Sommer suchen wiederum viele Einheimische und Touristen Abkühlung, Erholung und sportliche Herausforderungen an und in der Muota oder ihren Nebengewässern.
Nr. 25 / 19. Juni 2015
1423
AZA 6430 Schwyz
(Adressberichtigung melden)
Das EBS weist darauf hin, dass der Aufenthalt in Gewässern, die für die Stromerzeugung genutzt werden, gefährlich sein kann. Die Wasserkraftanlagen – aber auch plötzlich aufkommende Gewitter – können jederzeit unten liegende Bäche und Flüsse rasch anschwellen lassen. Personen, die sich in Bach- und Flussbetten aufhalten, sind deshalb auch bei schönem Wetter tödlichen Gefahren ausgesetzt. Zu Ihrer Sicherheit gilt deshalb besonders im Bereich der mit Warntafeln beschilderten Gewässerstrecken: – Halten Sie sich möglichst nicht im Wasserlauf auf. – Beobachten Sie laufend den Wasserstand, und halten Sie sich für den Fall eines raschen Wasserstandanstieges immer einen Fluchtweg bereit, der innert Sekunden erreicht werden kann. – Ausserordentliche Risiken bestehen beim Canyoning – aber auch beim Eisklettern im Winter, da hier eine kurzfristige Flucht meist gar nicht möglich ist. – Im Falle eines Unfalles wählen Sie Telefonnummer 144. Der Aufenthalt am oder in einem Gewässer geschieht immer auf eigene Gefahr und Verantwortung. Das EBS wünscht Ihnen einen schönen, sicheren und unfallfreien Sommer. Schwyz, 19. Juni 2015
Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz AG
Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG / Aktionärsvergünstigung 2014 Für das Geschäftsjahr 2014 wird pro Inhaberaktie zu nominal CHF 100.– ein Gutschein von CHF 5.– als Aktionärsvergünstigung abgegeben. Die Gutscheine können gegen Coupon Nr. 17 ab sofort bei der Zuger Kantonalbank, Zug, und im Reisezentrum Zug, Bahnhof Zug, Schalter 8, spesenfrei bezogen werden. Die Gutscheine mit einem Verrechnungswert von CHF 5.– werden beim Kauf von Fahrausweisen für alle fahrplanmässigen Schiffskurse, ausgenommen Abendfahrten, an Zahlung genommen. Sie sind bis Saisonende 2017 gültig. Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht nicht. Zug, 17. Juni 2015
1424
Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG Der Verwaltungsrat
Erscheint jeden Freitag, Abonnementspreis: Fr. 68.– für das ganze Jahr. Insertionspreis: Fr. 1.90 die Millimeterzeile, Druck: Druckerei Triner AG, 6430 Schwyz