Amtsblatt der Großen Kreisstadt Löbau

April 2, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Löbauer Stadtjournal

Mai 2006 / Jahrgang 14 / Dienstag 02.05.2006

Kleine Chronik der Wohnungsgenossenschaft Löbau eG (siehe Seite 18)

Änderungen Soziale Angelegenheiten Seite 4

Statistik Große Kreisstadt Löbau Seite 5

Gültigkeit für Ausweispapiere Seite 12

Veranstaltungen Johanniskirche Seite 13

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Löbau

mit den Stadtteilen von Löbau, der Verwaltungsgemeinschaft “Löbau”, Gemeinde Großschweidnitz und den Mitteilungen und Informationen der Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau und den Stadtwerken Löbau GmbH

Ausgabe 05 / 06

Löbauer Stadtjournal

Amtliche Bekanntmachungen

Beschlüsse des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau vom 20.03.2006 und 06.04.2006 Beschluss Nr. 108/2006 Beschlussgegenstand: Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbeund Industriepark Oberlausitz 2. BA“ in Löbau, OT´e Kittlitz und Georgewitz Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beschließt in seiner Sitzung am 20.03.2006: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbe- und Industriepark Oberlausitz 2. BA“ in Löbau OT'e Kittlitz und Georgewitz Gemarkung Unwürde mit Laucha u. Georgewitz 1. Die während der öffentlichen Auslegung sowie im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf (Fassung vom 05.02.2004) des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbe- und Industriepark Oberlausitz 2. BA“ vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau mit folgendem Ergebnis geprüft: a)berücksichtigte Bedenken und Anregungen von: > Staatliches Umweltfachamt Bautzen > Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte > Südoberlausitzer Wasserversorgungs- u. Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH > Energieversorgung Sachsen Ost AG > Straßenbauamt Bautzen > Stadtwerke Löbau GmbH > Gasversorgung Sachsen Ost GmbH > Regierungspräsidium Dresden, Raumordnung > Landkreis Löbau-Zittau b)teilweise berücksichtigte Bedenken und Anregungen von: > Staatliches Umweltfachamt Bautzen > Südoberlausitzer Wasserversorgungs- u. Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH > Landkreis Löbau-Zittau c) nicht berücksichtigte Bedenken und Anregungen von: > Staatliches Umweltfachamt Bautzen > Dube, Hans-Jürgen > Staatl. Amt für ländliche Neuordnung > Landkreis Löbau-Zittau Umfang und Begründung siehe Abwägungsbeschluss vom 02.03. 2006 Die Stadt- und Dorfentwicklung, SG Planung wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) und des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21.04.1993 in der jeweils aktuellen Fassung beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau den Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbe- und Industriepark Oberlausitz 2. BA“ in Löbau, OT'e Kittlitz und Georgewitz, Gemarkung Unwürde mit Laucha und Georgewitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr.3 „Gewerbe- und Industriepark Oberlausitz 2. BA“ in Löbau, OT'e Kittlitz und Georgewitz, Gemarkung Unwürde mit Laucha und Georgewitz, die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Anlagen: Satzung und Begründung mit Umweltbericht

gefasst in öffentlicher Sitzung: Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0 (Die Anlage kann im Rathaus, Büro des Stadtrates, eingesehen werden.) -----------------------------------------------------------------------------------------Beschluss Nr. 109/2006 Beschlussgegenstand: Bestellung des Stadtwehrleiters und seiner Stellvertreter Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beauftragt den Oberbürgermeister in seiner Sitzung am 06.04.2006 mit der Bestellung des Stadtwehrleiters und dessen Stellvertreter. Stadtwehrleiter: Heiko Biernoth OF Löbau Stellvertreter: Frank Wechler OF Ebersorf Stellvertreter: Helmut Kilian OF Kittlitz Gefasst in öffentlicher Sitzung: Ja-Stimmen:21 Nein-Stimmen:0 Stimmenthaltung:0 -----------------------------------------------------------------------------------------Beschluss Nr. 110/2006 Beschlussgegenstand: Bestellung der Ortswehrleiter und deren Stellvertreter Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beauftragt den Oberbürgermeister in seiner Sitzung am 06.04.2006 mit der Bestellung folgender Funktionen: OF Ebersdorf Ortswehrleiter Stellvertreter OF Großdehsa Ortswehrleiter Stellvertreter OF Kittlitz Ortswehrleiter Stellvertreter OF Lautitz Ortswehrleiter Stellvertreter OF Löbau Ortswehrleiter Stellvertreter OF Rosenhain Ortswehrleiter Stellvertreter

Klein, Jens-Uwe Wechler, Bernd Galle, Sven Kwoczala, Dieter Gladasch, Klaus-Dieter Nater, Thomas Kloß, Reinhard Buhl, Michael Schubert, Rainer ( Carlsbrunn ) Salomon, Frieder Kalich, Joachim ( Kleinradmeritz ) Görbig, Boris ( Wohla ) Grothum, Thomas Mrochem, Heiko Globisch, Swen Broda, Jörg Mühle, Steffen Rohleder, Herrmann ( Bellwitz )

gefasst in öffentlicher Sitzung: Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0 -----------------------------------------------------------------------------------------In nichtöffentlicher Sitzung beschloss der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau am 06.04.2006 mit Beschluss Nr. 111/2006 den Verkauf des Flurstückes 363/29 der Gemarkung Unwürde mit Laucha. Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0 -----------------------------------------------------------------------------------------In nichtöffentlicher Sitzung beschloss der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau am 06.04.2006 mit Beschluss Nr. 112/2006 die Änderung zum Beschluss Verkauf des Flurstückes 363/43 der Gemarkung Unwürde mit Laucha. Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0

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Löbauer Stadtjournal Information zu Veränderungen im Bereich Soziale Angelegenheiten Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden seit 1992 bei der Stadtverwaltung auch Personalreduzierungen vorgenommen. Arbeiteten bei der Stadtverwaltung Löbau im Jahr 1992 noch 548 Mitarbeiter, so sind es gegenwärtig nur noch 156 Beschäftigte. In den Jahren 2006/2007 werden weitere 15 Mitarbeiter in den Ruhestand eintreten. Wichtige Stellen, vorrangig Pflichtaufgaben der Kommunen, müssen infolge dessen nach innerbetrieblichen Ausschreibungen neu besetzt werden. Gegenwärtig vollziehen sich aus diesem Grund Veränderungen im Bereich der Kämmerei, im Sachgebiet Liegenschaften und bei Sozialen Angelegenheiten. Im Bereich Soziale Angelegenheiten werden ab 03. April 2006 bei der Stadtverwaltung nur noch die Pflichtaufgaben der Stadt Löbau bearbeitet. Die Aufgaben der Mitarbeiterstelle Soziale Angelegenheiten wurden den Mitarbeiterinnen des Bereiches Pass- und Meldewesen und dem Sachgebiet Allgemeine Verwaltung zugeordnet. Bei den Mitarbeitern der Pass- und Melde-

Entsorgungsgesellschaft Löbau-Zittau mbH Information zur Abfallentsorgung im Landkreis Löbau-Zittau Elektroaltgeräte zu w ertvoll für den Müll! Ab dem 24. März 2006 sind in der Umsetzung des Elektrogesetzes weiter wichtige Vorschriften in Kraft getreten. Ab dem 24. März 2006 müssen alle alten Elektrogeräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Elektro-Altgeräte dürfen auf keinen Fall mehr in den Restabfall. Das gilt für alle Geräte von der Waschmaschine über den Staubsauger, den PC, bis hin zum Rasierapparat, dem Fön oder den MP3Player. Hinzu kommen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen. All die nützlichen Helfer im Haushalt enthalten wertvolle Rohstoffe, die der Wiederverwertung zugeführt werden können. Viele Elektrogeräte bestehen aus mehr als 1000 verschiedenen Materialien. Neben wertvollen Rohstoffen wie Kupfer oder Aluminium sind dies auch umwelt- und G e s un dheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber oder bestimmte Flammenschutzmittel. Das Elektro-Gesetz legt nun fest, in welchem Umfang besonders diese Stoffe in Neugeräten zum Einsatz kommen dürfen oder durch andere Stoffe zu ersetzen sind. In den heute anfallenden Altgeräten sind häufig erhebliche Mengen an Schadstoffen erhalten. Kältemittel gefährden die Ozonschicht der Erde Kühlgeräte benötigen Kälte. Bzw. Isolier-

Informationen behörde werden folgende Aufgaben bearbeitet: - Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen zur Weiterleitung an die entsprechende Behörde - z. B. Antrag für o Wohngeldlastenzuschuss/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, o Hilfe zum Lebensunterhalt und o in besonderen Lebenslagen (z.B. Bestattungskostenbeihilfe, Hilfe zur Pflege oder Hilfe bei Krankheit), o Baföganträge und Übernahme der Elternbeiträge - Stellungnahme der Wohnsitzgemeinde bei Anträgen wie: o Grundsicherung o Hilfe zum Lebensunterhalt o Wohngeldlastenzuschuss etc. - Schwerbehindertenangelegenheiten o Ausgabe und Annahme von Anträgen und o Ausgabe und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen - Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen - Ausgabe von Anträgen zur Rundfunkgebührenbefreiung sowie bestätigen der benötigten Unterlagen Die Mitarbeiter erreichen Sie unter den Telefonnummern:03585/450332 oder 450334 oder 450335, Telefax: 03585/450339 Das Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Löbau Altmarkt 16, Erdgeschoss. sch utz mit tel . Hä ufi g si nd d ies FCK W (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), die in hohem Maße die schützende Ozonschicht der Erde schädigen. In neuen Kühlgeräten dürfen diese Stoffe deshalb nicht mehr verwendet werden; dennoch kommen FCKW noch in vielen anderen Geräten vor. Damit diese Stoffe nicht unkontrolliert in die Luft entweichen, benötigen Kühlgeräte in der Entsorgung eine besondere Behandlung; die problematischen FCKW werden abgesaugt und sicher entsorgt, Metalle und Kunststoffe wieder verwertet. FCKW-freie Dämmstoffe können z.B. als Ölbindemittel wieder verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt tragen die Hersteller von Elektrogeräten auch die Kosten für die Entsorgung der Altgeräte. Geräte der Informationstechnik und Unterhaltungselektronik - Vielfalt an Wert- und Schadstoffen In Computern, Notebooks, Hifi-Anlagen und Handys finden sich wertvolle Edelmetalle und auch Aluminium, Kupfer, Zink oder Nickel, außerdem hochwertige Kunststoffe. Eine getrennte Erfassung der Altgeräte ermöglicht es, diese Wertstoffe zu nutzen. Für die Herstellung eines Notebooks mit einem Gewicht von 2,7 kg werden 429 kg Rohstoffe, wie z.B. Metallerze verbraucht. Wenn also Altgeräte recycelt werden, spart dies drei Viertel der eingesetzten Rohstoffe. Und das gilt nicht nur für Notebooks. Fernseher und Monitor benötigen besondere Sorgfalt Diese Geräte enthalten Blei und andere Schwermetalle, außerdem sind sie zer-

Ausgabe 05 / 06 Im Sachgebiet Allgemeine Verwaltung werden die Aufgaben - der Jubilarbetreuung wahrgenommen. Die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie unter der Telefonnummer: 03585/450118 Telefax: 03585/450450. Das Büro befindet sich im Rathaus 2. Etage, Zimmer 7. Bei weiteren sozialen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das Landratsamt Löbau-Zittau: Landratsamt Löbau-Zittau Fachdienst Jugend und Soziales Hochwaldstraße 29 02763 Zittau Telefon: (03583) 72 21 22 Telefax: (03583) 54 03 17 00 Landratsamt Löbau-Zittau Fachdienst Beschäftigung und Arbeit Portsmouther Weg 1 02763 Zittau Telefon: (03583) 79 19 0 Telefax: (0 35 83) 79 19 100 Landratsamt Löbau-Zittau Fachdienst Beschäftigung und Arbeit Georgewitzer Straße 56 Haus 112 02708 Löbau Telefon:(03585) 44 18 01 Telefax:(03585) 44 13 25 brechlich und müssen deshalb unbedingt separ at ent sorgt werde n. Bei saube rer Trennung der einzelnen Bestandteile können aus den bleihaltigen Gläsern neue Bildschirme hergestellt werden. Klein, aber nicht zu unterschätzen: Haushaltkleingeräte, Werkzeuge, Spielzeuge… Kleine Haushaltgeräte sind die „mülltonnengängigen“ Geräte, da sie eben in jede haushaltsübliche Restmülltonne passen. So breit das Spektrum vom Lockenstab über den Gameboy bis zur Schlagbohrmaschine, so vielfältig is t auch die Misc hung an Inhaltss toffen. Beispi elswei se ist in alten Toaster n imm er no ch kr ebse rreg ende s Asbest zu finden, in alten Bügeleisen und Heißwassergeräten sind häufig Quecksilberschalter eingebaut. Auch die Leiterplatten in Gameboys enthalten problematische Flammenschutzmittel. Besonders all diese Geräte belasten den Restabfall und müssen deshalb getrennt von ihm gesammelt und behandelt werden. -Fortsetzung auf Seite 12 -

Ausgabe 05 / 06

Löbauer Stadtjournal

Amtliche Bekanntmachungen und Informationen

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Bekanntmachung der Stadt Löbau

Genehmigung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Gewerbepark Löbau-West“ Die vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau i n der Si tzung a m 29.07 .2004 beschlossene Satzung über den vorzeitigen Beb auu ngs pla n „Ge wer bep ark Löb auWest“, für das Gebiet das begrenzt wird im Osten durch die westliche Flurstücksgrenze der Bahnlinie Görlitz/Dresden, Flst.Nr. 1154/19, durch die südliche im Süden Grenze des Verlaufes der Bundesstraße 6 (Laubaner Straße), gekennzeichnet durch di e sü dl ic he n Fl ur st üc ks gr en ze n de r Flurstücke 856/9; 1195/3; 845/4; durch eine Verbindungslinie zwischen dem südlichsten Flurstückspunkt des Flst. 845/4 im parallelen Verlauf zur Straße durch das Flurstück 835/5 bis zum Erreichen der östlichen Grenze des Flst. 841/4; fortführend durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 841/3; 840/3; 839/4; 834/4; 831/1; 828/1; 826/1; 818/4 und die südlichste Grenze des Flurstückes 815/1 bis zum Erreichen des Flurstückes 815/3 im Westen durch die Verbindungslinie ausgehend vom westlichen Eckpunkt der südlichen Flurstücksgrenze 815/1 in nördlicher Richtung bis zum Erreichen des südwestlichen Eckpunktes des Flurstückes 818/11, daran anschließend durch eine Verbindungslinie zum südöstlichsten Punkt des Flurstückes 815/5 und entlang der östlichen Flurstücksgrenze 815/5 in nördlicher Richtung bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstückes 816/1 im Nordwesten aus geh end vom süd westlichen Eckpunkt des Flurstückes 816/1

Termine der Stadtratssitzungen und Sitzungen derAusschüsse Die 20. Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, den 11.05.2006, 18:30 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Die 20. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Montag, den 22.05.2006, 17:00 Uhr, im kleinen Sitzungszimmer des Rathauses, Altmarkt 17, statt. Die 19. Sitzung des Verwaltungsaus-

entlang der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 818/12 bis zum Erreichen des Schnittpunktes dieser Flurstücksgrenze mit der durch das Flurstück führenden Straße; entlang der westlichen Straßenbegrenzung ca. 60 m im Flurstück 820/1 in nördlicher Richtung; von diesem Punkt ausgehend in gerader Verbindung in östlicher Richtung bis zum Kreuzungspunkt der nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 824/4 und 825/6; weiterführend entlang der südlichen Flurstücksgrenzen 825/4; 829/1; 830/1 bis zum Erreichen der westlichen Grenze des Flurs tücke s 836/ 6 und e ntlan g dies er fortlaufend an der westlichen Grenze des Flurstückes 866/2 in nördlicher Richtung bis zum Erreichen der Gemarkungsgrenze, im Norden du rc h d ie nö rd li ch e Gemarkungsgrenze von Löbau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wurde vom Regierungspräsidium Dresden mit Bescheid vom 05.01.2005, Az.: 51-2511.20/86/Löbau11, unter Auflagen genehmigt. In der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau am 02.03.2006 wurde der Beitrittsbeschluss zur gemäß der Auflagen des Genehmigungsbescheides geänderten Satzung gefasst. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Der vorzeitige Bebauungsplan „Gewerbepark Löbau-West“ tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Löbau, schusses findet am Dienstag, den 23.05.2006, 17:00 Uhr, im kleinen Sitzungszimmer des Rathauses, Altmarkt 17, statt. Die 21. Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, den 08.06.2006, 18:30 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Die Tagesordnung des Stadtrates und der Ausschüsse (auch unter www.loebau.de „Aktuell“) wird in den Aushangkästen/-Verkündungstafeln (Rathaus und Ortsteile)bekannt gegeben.

Stadt- und Dorfentwicklung / Sachgebiet Planung, Johannisstraße 1a (e hemalige Preuskerschule); 1. Obergeschoss, Zimmer 101, während der Dienststunden Montag / Freitag 9 Uhr - 12 Uhr Dienstag: 9 Uhr - 12 Uhr / 14 Uhr - 18 Uhr Donnerstag: 9 Uhr - 12 Uhr / 14 Uhr - 16 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fris tgem äße Gelt endm achu ng etwa iger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von En ts ch äd ig un gs an sp rü ch en wi rd hi ngewiesen. Löbau, den 19.04.2006 Siegel

Buchholz Oberbürgermeister

Achtung! Achtung! Achtung! Verkauf von Altbaustoffen in der ehemaligen Zuckerfabrik,Görlitzer Str. 2, 02708 Löbau Die Stadtverwaltung Löbau verkauft: am Samstag den 06.05. 2006 von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr Holzbalken, Bretter, Industriefenster, Verbundfenster verschiedener Größen und Materialien. Wir erwarten Ihren Besuch. gez. Winkler,Baudezernent

Bestandsstatistik der Großen Kreisstadt Löbau

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Die Stadtverwaltung Löbau möchte Ihnen zukünftig an dieser Stelle quartalsweise einige

interessante Zahlen aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens präsentieren. heute: Einwohnerzahlen, Geburten, Ster-

Einwohner mit HAW

2004 2005 2006

männlich Deutsche Ausländer 8.566 353

Geburten

weiblich Deutsche Ausländer 9.449 188

Ausländeranteil: 2,91 %

8.476

323

9.324

300

9.186

Ausländeranteil: 2,79 %

18

Quelle: Melderegister, Statistikstelle der StV Löbau

Sterbefälle

206

16

24

34

29

16

Wegzüge

187

198

14

26

Saldo Wanderung: - 11

40

Saldo Geburten / Sterbefälle - 36

204

Zuzüge

gesamt

weiblich männlich weiblich

Saldo Geburten / Sterbefälle - 21

Ausländeranteil: 2,89 %

8.353

männlich

befälle, Zu- und Wegzüge jeweils im I. Quartal 2004, 2005 und 2006

15

32

Saldo Geburten / Sterbefälle - 24

168

191

Saldo Wanderung: - 23

23

114

190

Saldo Wanderung: - 76

18.556

Saldo: - 32

18.329

Saldo: - 59

18.043

Saldo: - 100

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