amtsblatt 2007-04

May 2, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Amtsblatt der Gemeinde Heidesee Inhaltsverzeichnis

Nr. 04/2007 14. Jahrgang

Gemeindevertretersitzungen am 18.06.2007 und 28.08.2007 Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung digitaler Liegenschaften Streganz und Prieros Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung digitaler Liegenschaften Streganz Flur 1 Bekanntmachung - Anhörungsverfahren zur Planfeststellung B 179 – Ortsumgehung Königs Wusterhausen Amtliche Bekanntmachung – Bodenordnungsverfahren Gräbendorf Amtliche Bekanntmachung des Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren Streganz Informationen

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Heidesee, den 05. September 2007

AMTLICHES - BEKANNTMACHUNGEN GEMEINDEVERTRETERSITZUNG AM 18.06.2007 Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 041/07 042/07 043/07 044/07 045/07

Bevollmächtigung des Bürgermeisters in Verbindung mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur Vergabeentscheidung Neubau Radweg B 246 von Prieros nach Gräbendorf Änderung des Arbeitsvertrages der Leiterin des Fachamtes öffentliche Ordnung Grundstücksangelegenheit Teilflächenverkauf Streganz Aufhebung Beschluss-Nr. 66/06 (Grundstückskaufvertrag Gemarkung Kolberg) Grundstücksangelegenheit Grundstückskaufvertrag Gemarkung Kolberggung im Grundbuch – der demselben Eigentümer gehörende Teil der Grundfläche, der selbständig baulich oder gewerblich genutzt werden kann und selbständig an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung angeschlossene werden kann.

Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG vom 28. November 1991 GVBl. S. 516 in der zur Zeit gültigen Fassung) ist die Neueinrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters den Eigentümern, Nutzungs- und Erbbauberechtigten bekannt zu geben. Bei Neueinrichtung und umfangreichen Fortführungen kann die Bekanntgabe nach § 12 Abs. 4 VermLiegG durch Offenlegung erfolgen. Die Offenlegung erfolgt beim Landkreis Dahme-Spreewald im Katasterund Vermessungsamt (Sitz: Kreisverwaltungsgebäude, Reutergasse 12 in 15907 Lübben) vom 06.09.2007 bis 20.09.2007. Öffnungszeiten: Dienstag 08.00 - 18.00Uhr Donnerstag 08.00 - 16.00Uhr Sollte ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten erforderlich sein, ist eine telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 03546/202702 oder 202703 notwendig. Auskunft erteilen Fr. Metschies oder Fr. Killiches Im Auftrag gez. Metschies

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG GEMEINDEVERTRETERSITZUNG AM 28.08.2007 Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 046/07 047/07 048/07 049/07 050/07 051/07 052/07 053/07 054/07 055/07 056/07 057/07 058/07

Kita-Schließzeiten 2008 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe, Wasserschaden in der Kita Prieros Veränderung einer Stelle im Stellenplan 2007 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftshaus, Ferienbungalows und Parkplätze am Yachthafen im OT Prieros“ Vergabe Bauleistung Erneuerung Gehweg und Beleuchtung Bindower Straße OT Gussow Grunderwerb Gemarkung Kolberg Flur 3 Flurstück 163 Abschluss von Grundstücksverträgen Gemarkung Gussow Flur 3 Flurstück 199/3 Abschluss Erbbaurechtsverträge Gemarkung Dolgenbrodt Flur 1 Flurstück 14 Entgeltliche Zuordnung Gemarkung Bindow Flur 3 Flurstück 573 (Teilfläche) Grunderwerb Gemarkung Dolgenbrodt Flur 1 Flurstück 20 Bewilligung Dienstbarkeit Blossin Flur 5 Flurstück 69 Grunderwerb öffentlich gewidmete Straße Ziegelei, Gemarkung Prieros Flur 4 Flurstück 146 (Teilfläche) Grunderwerb Gemarkung Gussow Flur 2 Flurstück 471 (Teilfläche)

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Offenlegung digitaler Liegenschaftskarten Der Nachweis der Bodenschätzungsdaten wurde in die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) der Gemarkungen Streganz und Prieros eingetragen. Die Bewertung dieser Information spiegelt die Ertragsleistung des landwirtschaftlichen Bodens wieder. Gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das

Offenlegung digitaler Liegenschaftskarten Der Nachweis der Bodenschätzungsdaten wurde in die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) der Gemarkung Streganz Flur 1 eingetragen. Die Bewertung dieser Information spiegelt die Ertragsleistung des landwirtschaftlichen Bodens wieder. Gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg ( VermLiegG vom 28. November 1991 GVBl. S. 516 in der zur Zeit gültigen Fassung) ist die Neueinrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters den Eigentümern, Nutzungs- und Erbbauberechtigten bekanntzugeben. Bei Neueinrichtung und umfangreichen Fortführungen kann die Bekanntgabe nach § 12 Abs. 4 VermLiegG durch Offenlegung erfolgen. Die Offenlegung erfolgt beim Landkreis Dahme-Spreewald im Katasterund Vermessungsamt (Sitz: Kreisverwaltungsgebäude, Reutergasse 12 in 15907 Lübben) vom 26.09.2007 bis 12.10.2007. Öffnungszeiten: Dienstag 8.00 - 18.00Uhr Donnerstag 8.00 - 16.00Uhr Sollte ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten erforderlich sein, ist eine telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 03546/202702 oder 202703 notwendig. Auskunft erteilen Fr. Metschies oder Fr. Killiches Im Auftrag gez. Metschies

BEKANNTMACHUNG Anhörungsverfahren zur Planfeststellung B 179 – Ortsumgehung Königs Wusterhausen, Bau-km 0+035 bis Bau-km 3+757 einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen in Gemarkungen der Stadt Königs Wusterhausen, der Stadt Mittenwalde, des Amtes Schenkenländchen und der Gemeinde Heidesee (Landkreis Dahme-Spreewald) Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Süd, hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 FStrG1 in Verbindung mit VerkPBG2 und VwVfGBbg3 beantragt.

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Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (LBP-Maßnahmen) werden Grundstücke in den Gemarkungen Königs Wusterhausen, Zeesen, Deutsch Wusterhausen, Niederlehme (Stadt Königs Wusterhausen), Schenkendorf (Stadt Mittenwalde), Klein Köris (Amt Schenkenländchen), Gräbendorf und Gussow (Gemeinde Heidesee) in Anspruch genommen. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom 10.09.2007 bis einschließlich 09.10.2007 während der Dienststunden Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

von von von von von

07.15 08.30 07.15 07.15 07.15

-

12.00 12.00 12.00 12.00 12.00

und und und und Uhr

13.00 13.00 13.00 13.00

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16.30 19.00 16.00 17.00

Uhr Uhr Uhr Uhr

in der Gemeindeverwaltung Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, 15754 Heidesee, Bauamt, Zimmer 210 zur allgemeinen Einsichtsnahme aus. Hinweise: Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 23.10.2007, beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11 – Anhörungsbehörde, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten (Telefon: 03342 355-110, Fax: 03342 355 170 oder 03342 355 666) oder bei der Gemeinde Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstr. 14 b, 15754 Heidesee (Telefon: 033767 7950; Fax: 033767 79510) Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen 1133-AHB-557.06 erheben. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 17 Abs. 4 S. 1 FStrG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfGBbg). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen die Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg, Hennig-von-Tresckow-Str. 2 – 8, 14467 Potsdam) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Die Nummern 1, 2, 3, 4 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung4 entsprechend. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Nimtz, Bürgermeister

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Bodenordnungsverfahren Gräbendorf Verfahrensnummer: 6105 Q Luckau, den 05.07.07

Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau gibt folgenden B e s c h l u s s bekannt: 1. Aufgrund der §§ 53 ff des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1149), wird das Bodenordnungsverfahren Gräbendorf angeordnet und das Verfahrensgebiet für das nachfolgend aufgeführte Flurstück festgestellt: Land: Brandenburg Landkreis: Dahme-Spreewald Gemeinde: Heidesee Ortsteil: Gräbendorf Gemarkung: Gräbendorf Flur: 3 Flurstück: 118 2. Der Beschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang in der Gemeinde Heidesee Ortsteil Friedersdorf Lindenstraße 14b 15754 Heidesee aus. Die Zweiwochenfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses. 3. Beteiligte des Bodenordnungsverfahrens sind: - als Teilnehmer der Eigentümer des zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstückes sowie der Eigentümer der auf diesem Grundstück in Sondereigentum stehenden Gebäude. - als Nebenbeteiligte die Gemeinden, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände und die Inhaber von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet. 4. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Boden-ordnungsverfahren berechtigen, sind gemäß § 63 (2) LwAnpG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354), innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses Beschlusses beim: Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau anzumelden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönlichen Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung und Luckau hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht beteiligt. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muß nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

5. Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes gelten folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 FlurbG). d) Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau (§ 85 Nr. 5 FlurbG). e) Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dieser der Bodenordnung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, so muß das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen worden, so kann das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG). f) Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung zu den Buchstaben b, c und d dieses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1000,00 • für den einzelnen Fall geahndet werden (§ 154 FlurbG, §§ 1 und 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Art. 24 des Gesetzes vom 22.12.2006 (BGBl. I S. 3416). Unter Umständen kann auch eine höhere Geldbuße auferlegt werden (§ 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht (§ 154 Abs. 3 FlurbG). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung. Im Auftrag Hirsch Regionalteamleiter Bodenordnung

- Dienstsiegel –

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INFORMATIONEN SCHLIEßZEITEN IN DEN KINDERTAGESSTÄTTEN DER GEMEINDE HEIDESEE IM JAHRE 2008 Die Gemeindevertretung hat auf Grund der vorliegenden Anträge aus den Einrichtungen folgende Schließzeiten für die einzelnen Kita-Einrichtungen der Gemeinde Heidesee beschlossen:

6. 7.

Einrichtungen

Schließzeiten

Kita OT Bindow Kita,, Zwergenland“

Ausweichmöglichkeiten während der Sommerferien

8.

02.05.08 11.08.08-29.08.08 Kita OT Friedersdorf, Kita OT Gussow 22.12.08-02.01.09

Kita OT Friedersdorf Kita ,,Frechdachs“ 02.05.08 21.07.08-08.08.08 Kita OT Bindow, Kita OT Gräbendorf, Kita OT Prieros, Kita OT Wolzig 29.12.08-02.01.09 Hort OT Friedersdorf Hort "Vier Jahreszeiten" 02.05.08 04.08.08-22.08.08 04.08.-15.08.08 Kita OT Wolzig 11.08.-22.08.08 Kita OT Gussow, Kita OT Friedersdorf 22.12.08-02.01.09 Kita OT Wolzig Kita "Waldameise" 02.05.08 18.08.08-29.08.08 Kita OT Gussow, Kita OT Friedersdorf 22.12.08-02.01.09 Kita OT Gräbendorf Kita "Dubrower Spatzen" 02.05.08 11.08.08-29.08.08 Kita OT Gussow, Kita OT Friedersdorf 29.12.08-02.01.09 Kita OT Gussow Kita "Knirpsenhaus" 02.05.08 21.07.08-08.08.08 Kita OT Prieros, Kita OT Gräbendorf, Kita OT Wolzig, Kita OT Bindow 29.12.08-02.01.09 Kita OT Prieros Kita "Spatzennest" 02.05.08 11.08.08-29.08.08 Kita OT Gussow, Kita OT Friederdorf 22.12.08-02.01.09

9. 10.

er nach Lohnsteuerklasse VI zu ermitteln, einzubehalten und abzuführen. Weist der Arbeitnehmer nach, dass er die Nichtvorlage oder die nicht rechtzeitige Vorlage der Lohnsteuerkarte nicht zu vertreten hat, so hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die ihm bekannten Familienverhältnisse des Arbeitnehmers zugrunde zu legen. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist. Anträge auf a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahren, b) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren in besonderen Fällen (z. B. für die keine steuerliche Lebensbescheinigung vorgelegen werden kann), c) Berücksichtigung von Pflegekindern unabhängig vom Lebensalter, d) Berücksichtigung des vollen Kinderfreibetrags in Sonderfällen, e) Berücksichtigung von Kindern, die im Ausland ansässig sind, f) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen usw. sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen. Die erforderlichen Antragsvordrucke sind bei den Finanzämtern erhältlich. Anträge auf Änderung/Ergänzung von sonstigen Eintragungen (z. B. Steuerklasse, Religionszugehörigkeit) sowie auf Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten sind beim Einwohnermeldeamt einzureichen. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten 2008 sind an das Einwohnermeldeamt zurückzusenden, das die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.

Ihr Einwohnermeldeamt

IMPRESSUM Das Amtsblatt für die Gemeinde Heidesee erscheint nach Bedarf oder in Sonderausgaben. Herausgegeben von der:

Gemeinde Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, 15754 Heidesee, Telefon 033767/795-0, Telefax 033767/79510

Redaktionsschluss:

04.09.2007

Verantwortlich:

Frau Hahn

Anzeigenannahme:

ELRO-Verlag, Karl-Liebknecht-Straße 8, 15711 Königs Wusterhausen, Telefon: 03375/2425-0, Fax: 03375/242522

Gestaltung:

ELRO-Verlag

Druck:

Druckhaus Schöneweide

Vertrieb:

Erzeugnisvertrieb KW, Tel. u. Fax: 03375/554411

Bezugsmöglichkeit:

Bei der Gemeinde Heidesee für die Bürger der Gemeinde kostenlos, ansonsten gegen Entgelt. Die Weiterverwendung der Anzeigen bedarf der Genehmigung des Verlages. Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall der Meinung des Herausgebers.

LOHNSTEUERKARTE 2008 Wer für das Lohnsteuerjahr 2008 keine Lohnsteuerkarte benötigt, meldet sich bitte bis spätestens 19. September beim Einwohnermeldeamt (033767) 79537, damit ein unnötiger Druck der Lohnsteuerkarte vermieden werden kann.

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1. Die Lohnsteuerkarten 2008 werden bis zum 31. Oktober 2007 ausgehändigt bzw. durch die Post übermittelt. 2. Hat ein Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt keine Lohnsteuerkarte erhalten, kann er diese bei dem für ihn zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen. 3. Jeder Arbeitnehmer muss die Eintragungen auf seiner Lohnsteuerkarte überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen. 4. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 2008 zu Beginn des Kalenderjahres 2008 ihren Arbeitgeber auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 2008 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen. 5. Bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 2008 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteu-

ERNTEFEST IN FRIEDERSDORF 15 Jahre Erntefest Friedersdorf – eine stattliche Anzahl an gelungenen Festen, auf die wir stolz zurück blicken können. 1988, das große Kreiserntefest, war staatlich verordnet und danach war erst einmal Ruhe. Bis sich Anfang der neunziger Jahre ein kleiner Kreis Interessierter mit dem damaligen Bürgermeister Ulrich Ruß zusammensetzte und meinte: Zu Friedersdorf gehört ein Erntefest! Aus dem „losen Haufen“ der Organisatoren hat sich im Jahre 2002 der Erntefestverein Friedersdorf e.V. unter Vorsitz von Thomas Mickley gegründet. Die ca. 25 Vereinsmitglieder lenken unter Mithilfe unzähliger freiwilliger Helfer alljährlich die Geschicke rund ums Fest, für das die Vorbereitungen immer ganzjährig laufen. In diesem Jahr wird es übrigens seit Langem wieder einen Weihnachtsmarkt rund um die Friedersdorfer Kirche geben, den der Verein gemeinsam mit der Kirchengemeinde und der Feuerwehr organisiert. Im ersten Jahr wurde nur auf dem Dorfanger gefeiert, im zweiten Jahr kam schon ein Festumzug dazu. Uli Ruß fuhr wochenlang durch die nähere Umgebung, um alle Pferde- und Traktorenbesitzer anzusprechen und zu motivieren, den Festumzug zu bereichern. Viele kamen nach Friedersdorf und sind uns bis heute im Festumzug treu geblieben. So war im dritten Jahr der Dorfanger zu klein für die vielen Schaulustigen und Beteiligten, so dass von da ab auf dem Reitplatz gefeiert wurde. Inzwischen nehmen bis zu 700 Teilnehmer am Festumzug teil mit Pferdegespannen, Traktoren, alter landwirtschaftlicher Technik, Oldtimern, als Fußvolk, aus Spaß oder zur Präsentation des eigenen Unternehmens oder des Vereins. Und die Teilnahme am Festumzug birgt natürlich Verpflichtungen in sich. Da werden die Fahrzeuge geschmückt, mit Aufbauten versehen, die Mitfahrer verkleidet, es wird auf den Fahrzeugen gewerkelt, ausgestellt, geworben oder die Haustiere präsentiert. Und während des Festumzuges kommen oft schon die Ideen für die Ausgestaltung im nächsten Jahr – dabei sein ist kultig! Neue Festumzugsteilnehmer sind uns herzlich willkommen – natürlich entsprechend geschmückt! Damit nicht genug, es werden Kapellen auf die Fahrzeuge gesetzt, Schmalzstullen, Bonbons und auch mal gekochte Eier geworfen, gratis Bier oder Suppe verteilt – den Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Ganze Familiengenerationen präsentieren sich dabei mit mehreren Fahrzeugen – vom Lanz Bulldog bis zu den modernen Erntemaschinen unserer landwirtschaftlichen Betriebe. Im Anschluss an den Festumzug, der jeweils um 11:00 Uhr startet, beginnt das fröhliche Treiben auf dem Festplatz. Hier bieten wir Landwirtschaft zum Anfassen – mit Hufschmied, Schaudreschen und -backen, Tieren, Marmelade kochen – des weiteren einen Handwerkermarkt mit Töpfern, Korbmachern, Spinnerinnen, Strickern, Drechslern, Schnitzern. Auch die Produkte aus den heimischen Gärten kommen nicht zu kurz. Dazu gibt es wieder ein abwechselungsreiches Programm auf der großen Festbühne. In diesem Jahr u.a. mit dem Blasorchester Köpenick, mit Tanzeinlagen von Rock’n Roll bis Country, mit Schlagersängerin Sylvia Martens - bekannt aus Funk und Fernsehen - Artistik mit den „Les Montanas“, Vorführungen der KITA u.v.a.. Als besonderen Wettbewerb für die Honorationen der Gemeinde gibt es in diesem Jahr einen Eierpellwettbewerb. Auch sonst dreht sich in diesem Jahr alles rund ums Ei, denn auch diese gehören zur Landwirtschaft. Nicht zuletzt fühlen wir uns auch mit der Bewerbung um die Ausrichtung des Landeserntefestes „vereiert“. Die Art und Weise der Vergabe des Festes für 2007 und 2008 erscheint uns recht undurchsichtig. Auf dem Festgelände gibt es zahlreiche Angebote für Kinder wie Riesenrutsche, Hüpfburg, Bastelstraße, Eier im Heuhaufen, EierQuiz, Erntebaumklettern und weitere erntetypische Wettbewerbe sowie Ponyreiten, Tombola und Schausteller. Vorführungen des Reitvereins bereichern ebenso das Programm. In den Abendstunden dann gibt es Musik und Tanz auf 3 Bühnen. Open Air spielt das Duo „Little Rainbow“ Country, Oldies und noch mehr, im großen Festzelt legt „DJ Guido“ die Platten auf und im kleinen Festzelt spielt „DJ Jürgen“. Daneben gibt es Tanzeinlagen der Wolziger „Blue Sisters“ und eine Travestie-Show mit „Horada“, bei der kein Auge trocken bleibt. Lagerfeuer und Feuerwerk dürfen natürlich auch nicht fehlen.

Wir möchten wieder alle aufrufen, sich am Erntekronenwettbewerb zu beteiligen. Dabei gibt es keine Vorschriften zur Größe oder dem Aussehen der Erntekronen , einzig und allein die persönliche Kreativität ist gefragt. Attraktive Preise und das Lob der Zuschauer winken. Die Erntekronen sind am Vorabend oder am 22.9. vor oder direkt nach dem Festumzug am Reiterhaus abzugeben oder soweit fest auf Ihrem Erntewagen montiert, mit diesem dazuzustellen. Weiterhin suchen wir natürlich unsere 5. Erntekönigin. Wie immer werden 10 Damen aus dem Festumzug ausgewählt. Die Besucher des Erntefestes entscheiden, wer am späten Nachmittag gekürt wird. Also rein in die erntetypische Kleidung und mit zum Festumzug – ab 18 Jahre kann Jede dabei sein! Die Siegerin führt im nächsten Jahr den Festumzug an. In diesem Jahr gibt es noch einen besonderen Wettbewerb. Friedersdorf ist eine Station für die Austragung des EON/e.dis RegioCups 2007. Eine mobile Anlage, der „Power Tower“ wird ganztägig vor Ort sein. Mannschaften der Vereine oder Institutionen aus Heidesee mit je 3 Personen ab 15 Jahren können hier für Ihren Verein oder die Gemeinde bei einem kniffligen Geschicklichkeitsspiel Energiepunkte sammeln . Auf einem rotierendem Podest sollen möglichst viele Schaumstoffbausteine aufgetürmt werden und somit punkten. Dem Tagessieger winken 200,00 Euro für die Vereinskasse. Alle erreichten Punkte gehen in die Gesamtwertung 2007 ein. Dabei können die 3 Gemeinden mit den höchsten Punktzahlen noch einmal 1000,00/ 2000,00/3000,00 Euro als Gewinn erzielen, welcher einem gemeinnützigen Zweck in der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Heidesee hat sich für Spieleinrichtungen in den Kita’s entschieden. Die gleiche Gewinnchance gibt es für die Vereine, hier verbleibt der Gewinn dann in der Vereinskasse. Wir rufen hiermit alle Vereine/Vereinigungen aus Heidesee auf, mitzumachen. Weitere Infos unter www.eonedis.com. Die Vereine werden auch noch einmal gesondert angeschrieben. Anmeldungen bei Frau Ruß unter 033767/79513 (dienstl.) oder 033767/21107 (privat) bzw. direkt über EON-e.dis. Zum Auftakt des diesjährigen Erntefestes gibt es am Vorabend, Freitag, 21.09.07 um 19:00 Uhr, in der Evangelischen Kirche Friedersdorf ein Konzert Motto „Saat-Ernte-Wachstum-Dank“. Gestaltet von Chören der Region stimmt es die Besucher so richtig auf das Erntedankfest ein. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an alle Sponsoren und an alle fleißigen Helfer, ohne die ein Fest in dieser Größe kaum zu bewältigen wäre. Ihr Erntefestverein

ORTSTEIL-DORFFEST IN GUSSOW Wohin am Sonnabend, dem 08.09.2007? - Auf nach Gussow! Am 08.09.2007 findet ab 13.00 Uhr unser Ortsteil-Dorffest 2007 statt. Dazu ist „Jedermann“ herzlichst eingeladen. Bereits am 07.09.2007 ab 18.00 Uhr finden Preisskat im Anglerheim und Preisrommé im Gemeinschaftshaus jeweils in der Bindower Straße statt. Meldungen zu den Turnieren, für deren Teilnahme 7,00 Euro Einsatz gelten, werden bis Mittwoch, dem 05.09.2007 für Skat bei M. Dzikowski (Tel. 64561) und S. Nitsche (Tel. 62296) sowie für Rommé bei Ch. Piater (Tel. 64528) und S. Nitsche (Tel. 62296) entgegen genommen. Wanderpokale und schöne Preise winken. Das Ortsteil-Dorffest findet traditionsgemäß auf der Baumschule vor dem Kindergarten und auf der Prieroser Straße statt. Es erwartet alle Besucher ein vielseitiges Programm mit Überraschungen und Tanz am Abend. Für ein reichhaltiges Angebot an Essen und Trinken ist gesorgt. Ortsbeirat, Traditionsverein

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AUF DIE PLÄTZE – FERTIG – LOS! Die Kita „Zwergenland“ ist in Heidesee wohl gut bekannt. Des Sandes gibt es viel zum ungestörten Spiel. Es kommen Eltern daher und keine Arbeit war ihnen zu schwer. Sie schaffen Stück für Stück einen Weg zum Raserglück. Wie „Schumi“ in den besten Zeiten können unsere Kleinen nun über die Steine gleiten. Was macht denn das für einen Sinn? Jetzt liegt die Rennbahn mitten drin. Wir finden es alle schön, denn trockenen Fußes können wir nun auch über den Spielplatz gehen. Wir haben uns deshalb gedacht, dass allen Akteuren ein Dankeschön viel Freude macht. In der Zeitung kann man es lesen, was für eine tolle Idee es ist gewesen. Unser Dankeschön geht an Herrn Meinert, Fa. Tauber, Fam. Mienow, Herrn M. Bobrowski, Herrn Fischer, Herrn Pötsch, Herrn Vorreiter, Frau Wollenberg, Herrn Weitzel, Herrn Streich und Herrn Zacher und an die Sponsoren, die für ihre Spenden unsere Kita erkoren. An Fam. Lange und Herrn Goldbecher. Alle Kinder der Kita „Zwergenland“ und das Team.

BERATUNGS- UND HILFSANGEBOTE IM LDS ZUM KINDERSCHUTZ erstellt vom Arbeitskreis „Kinderschutz“ Ansprechpartner

Telefon

Amt für Jugend, Sport und Freizeit Verwaltungsstelle Lübben Verwaltungsstelle Königs Wusterhausen

0 35 46 / 20 17 30 0 33 75 / 26 26 53

Kinder- und Jugendschutzstellen Kinder- und Jugendwohnanlage „Waldschlösschen“ Lübben Kinder- und Jugendhaus Königs Wusterhausen

0 35 46 / 2 76 01 21 0 33 75 / 25 78 34

Erziehungs- und Familienberatungsstellen Diakonisches Werk des Kirchenkreises Lübben e. V. 0 35 46 / 71 69 Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e. V. KWh 0 33 75 / 21 150 Kindheit e. V. Wildau 0 337 5 / 50 37 21 50 47 02 Suchtberatungsstellen Tannenhof Berlin-Brandenburg e. V. Königs Wusterhausen Lübben (Außenstelle) Luckau (Außenstelle)

0 33 75 / 29 35 85 0 35 46 / 20 17 82 0 35 44 / 50 82 05

Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch kranke Menschen Horizonte e. V. Lübben 0 35 46 / 22 65 56 Lebenswelten e. V. Königs Wusterhausen 0 33 75 / 29 69 89

EINE REISE UM DIE WELT! Am 01.06.2007 feierten die Kinder der Kita „Frechdachs“ ein Kinderfest unter dem Motto „Eine Reise um die Welt“. Viele Eltern halfen bei den Vorbereitungen und so konnte unter anderem das Klettergerüst mit einem Tarnnetz zum Dschungel dekoriert werden. An verschiedenen Stationen konnten die Kinder sich ausprobieren und Spaß haben. Die Feuerwehr sorgte am Grill für leckere Würstchen, während sich die Kinder auf der Hüpfburg der Firma Raiffeisen austobten. Besonders gefreut haben sich die Eltern, Kinder und Erzieher, den Bürgermeister Herrn Nimtz zum Programm zu begrüßen. Alle, die uns mit Spenden unterstützt haben, wurden auf einem Spendenposter namentlich genannt. Dieses hängt für Interessierte in der Kita aus. Allen Helfern möchten wir auf diesem Wege im Namen der Kinder danken und hoffen auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.

Schulpsychologen Sitz Lübben Sitz Königs Wusterhausen

0 35 46 / 20 17 07 0 33 75 / 26 30 18

Soziales Zentrum Caritas/Diakonie Sitz Königs Wusterhausen Tee und Wärmestube CARIsatt

0 33 75 / 21 08 12 1 0 33 75 / 21 08 12 7

Selbshilfegruppen Alleinerziehender SHIA e.V. Sitz Königs Wusterhausen

0 33 75 / 29 47 52

REKIS – Regionale Kontakt und Informationsstelle für Selbsthilfe Sitz Königs Wusterhausen Gesundheitsamt Verwaltungsstelle Lübben Sozialpsychiatrischer Dienst Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Verwaltungsstelle Königs Wusterhausen Sozialpsychiatrischer Dienst Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Krankenhäuser Klinikum Dahme-Spreewald GmbH Lübben Asklepios Klinik Lübben Klinikum Dahme-Spreewald GmbH Königs Wusterh. Asklepios Klinik Teupitz

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0 33 75 / 52 37 38 / 52 37 39

0 35 46 / 20 17 72 0 35 46 / 20 17 87 0 33 75 / 26 30 04 0 33 75 / 26 30 16 oder / 26 30 13 0 35 46 / 75 25 8 oder / 75 34 3 0 35 46 / 2 90 0 33 75 / 28 80 03 37 66 / 6 60

Polizei Polizeiwache Lübben Polizeihauptwache Königs Wusterhausen Polizeiwache Schönefeld Beratungsstelle Notruf

0 35 46 / 7 70 0 33 75 / 27 00 030 / 63 48 00 0 33 75 / 92 24 20 110

Familiengerichte Amtsgericht Lübben Amtsgericht Königs Wusterhausen

0 35 46 / 22 10 0 33 75 / 27 10

Frauenhaus Königs Wusterhausen

0 33 75 / 50 16 92

Kinder- und Jugendtelefon des Kinderschutzbundes (Montag – Freitag 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr)

0800 / 1 11 03 33

Telefonseelsorge

0800 / 1 11 01 11

Weißer Ring e. V. Schulzendorf

0 33 / 76 29 36 66 0 18 03 / 34 34 34

HERBSTSPÜLUNGEN AN TRINKWASSERLEITUNGEN Die DNWAB mbH Königs Wusterhausen gibt folgende Termine für die diesjährigen vorbeugenden Trinkwasser-Rohrnetzspülungen bekannt: Bindow Dolgenbrodt Friedersdorf Gräbendorf Gussow

am am am am am

11.09.2007 13.09.2007 12.09.2007 10.09.2007 10.09.2007

07.00 07.00 07.00 07.00 07.00

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18.00 18.00 18.00 18.00 18.00

Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr

Während der Spülungen ist im gesamten Versorgungsgebiet mit Druckminderungen und zum Teil auch mit Versorgungsunterbrechungen zu rechnen. Bitte bevorraten Sie sich mit ausreichend Trinkwasser. Halten Sie alle Entnahmearmaturen geschlossen und betreiben Sie auch keine Geräte mit direkter Wasserentnahme aus dem Trinkwasserversorgungsnetz (u. a. Waschmaschinen und Geschirrspüler). Eintrübungen des Wassers nach der Wiederinbetriebnahme sind gesundheitlich unbedenklich. Wir bitten Sie in diesem Fall das Trinkwasser etwas ablaufen zu lassen. Ihre Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte Montag bis Freitag von 06.45 Uhr bis 15.30 Uhr -

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an den Produktionsbereich 1, Abteilung Rohrnetz, Maxim-GorkiStraße 1, 15732 Eichwalde, Telefon: 03375 2568-548 Motzen, Töpchin, Kallinchen an den Rohrnetzbereich Blankenfelde, Telefon: 03379 37 25 89 an den Produktionsbereich Trink- und Abwasser Königs Wusterhausen, Schmöckwitzer Straße 76, 15732 Eichwalde, Telefon: 03375 2568

DIE REGIONALE VERKEHRSGESELLSCHAFT DAHME-SPREEWALD INFORMIERT: Luckau. Werte Eltern, liebe Schüler, zum Beginn des neuen Schuljahres werden wieder Fahrplanänderungen wirksam. Besonders im Raum Luckau wurden alle Fahrpläne der 400er Linien komplett neu aufgestellt. Umgesetzt wurde hier eine Schülerverkehrsoptimierung. Durch die Einführung von gestaffelten Schulanfangszeiten können wir nun den Schülern zeitnahe Busabfahrten zum Unterrichtsende anbieten. Alle unsere Fahrpläne sind auf unserer Homepage www.rvs-lds.de unter „Liniennetz“ dargestellt. Neu ist die Umstellung der Schülerfahrausweise von Papierformat auf Checkkarten. Die Haltbarkeit der Fahrausweise verbessert sich. Passbilder werden wir nur noch alle zwei Jahre benötigen. Wie in den vergangenen Jahren werden wir die Schülerfahrausweise in der letzten Ferienwoche bei den Schulen abliefern. Sie können diese aber auch sofort in unseren Betriebsteilen Luckau, Lübben und Mittenwalde abholen. Voraussetzung ist die Bezahlung des Eigenanteils. Die Kontrolle vorhandener Fahrausweise erfolgt erstmalig am 27.08.2007 zu den Heimfahrten. Bitte geben Sie Ihren Kindern ggf. Fahrgeld mit. Dies gilt auch bei der Nutzung von Verkehrsmitteln anderer Verkehrsunternehmen wie zum Beispiel: DB, ODEG, SB, BVG. Eine Zweitschrift eines Schülerfahrausweise erhalten Sie gegen eine Gebühr von derzeit 15,00 EUR. Wir wünschen allen unseren Fahrschülern einen reibungslosen Start in das neue Schuljahr. Ihr RVS-Team

JUBILARE GEMEINDE HEIDESEE Wir gratulieren unseren Jubilaren der Monate Juni, Juli und August zum 70. Geburtstag Rosemarie Wistuba, OT Prieros Sieglinde Schmidt, OT Prieros Herbert Schwindt, OT Gräbendorf Günter Müller, OT Prieros Hedwig Gierke, OT Bindow Edit Hegel, OT Blossin Werner Paul, OT Friedersdorf Fritz Fiedler, OT Dannenreich Helga Jochem, OT Friedersdorf Dora Lemm, OT Blossin Ilse Bickel, OT Gräbendorf Sigrid Bielitz, OT Dolgenbrodt Elisabeth Diehr, OT Friedersdorf Helga Munsch, OT Friedersdorf Günter Hans Kliche, OT Gussow Winfried Linke, OT Wolzig Werner Rösler, OT Gräbendorf Rosemarie Steinbach, OT Wolzig Günter Zubeil, OT Bindow Kurt Ullrich, OT Bindow Arnold Thiede, OT Gussow Elisabeth Mohr, OT Prieros Alexius Ulaszewski, OT Dolgenbrodt Gerhard Hutz, OT Blossin Dieter Hankewitz, OT Bindow Helga Gieske, OT Bindow Egon Roß, OT Streganz Günter Lehmann, OT Dolgenbrodt Horst Sauer, OT Prieros Gisela Viecenz, OT Kolberg zum 75. Geburtstag Dr. Rolf Günther, OT Bindow Herbert Hönow, OT Dannenreich Helga Berger, OT Dolgenbrodt Wolfgang Kluge, OT Wolzig Evelyne Schaffer, OT Prieros Hans-Joachim Budig, OT Bindow Edith Pfauder, OT Bindow Helmut Böhm, OT Bindow Elisabeth Ziesnarski, OT Gräbendorf zum 80. Geburtstag Herbert Nitsche, OT Gussow Ludwig Jahoda, OT Wolzig Gerhard Bock, OT Friedersdorf Gerhard Löper, OT Prieros Gerhard Wollweber, OT Wolzig Elli Potzgalski, OT Friedersdorf Karl-Heinz Rösiger, OT Wolzig Zum 85. Geburtstag Gertrud Weber, OT Streganz Annemarie Porstmann, OT Dolgenbrodt Ilse Lundie, OT Friedersdorf Edith Seidler, OT Friedersdorf Gottfried Schröter, OT Friedersdorf Artur Fiolka, OT Prieros Dr. Ilse Buckentin, OT Dolgenbrodt zum 91. Geburtstag Hildegard Korn, OT Friedersdorf Charlotte Jenner, OT Prieros zum 92. Geburtstag Martha Streichan, OT Wolzig Marie Baier, OT Friedersdorf zum 93. Geburtstag Rolf Chilcott, OT Dolgenbrodt Ewald Rothe, OT Friedersdorf zum 97. Geburtstag Magdalena Miethling, OT Friedersdorf

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SPRECHSTUNDEN DER SCHIEDSSTELLE

HERBST-FERIEN-ABENTEUER

Die Schiedsfrau der Gemeinde Heidesee Frau Eveline Schramm führt ihre Sprechstunden jeden 1. Dienstag im Monat von 16:30 Uhr – 18:30 Uhr im Zimmer Nr. 305 (Dachgeschoss) der Gemeindeverwaltung Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstr. 14 b durch.

Die „Grüne Schule grenzenlos“, eine Kinder- und Jugendbegegnungsstätte im Landkreis Freiberg/ Sachsen, organisiert für Kinder von 8 bis 14 Jahren erlebnisreiche Herbstferien. Unter dem Motto „Blätterfall und Nebelschwaden“ gibt es ein abwechslungsreiches Programm:

SPRECHSTUNDE DES VERSICHERUNGSÄLTESTEN Die Rentenberatung und Aufnahme von Rentenanträgen führt Herr Scheibe in der Gemeindeverwaltung Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstraße 4b am Dienstag, 11. September 2007 Dienstag, 09. Oktober 2007 Dienstag, 13. November 2007 Dienstag, 11. Dezember 2007 jeweils ab 14.00 Uhr nach telefonischer Terminabsprache durch. (Tel.: 03375/202557)

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Kartoffeltag Erlebnisbad Inline skaten Lagerfeuer Kino Disco Selbstverteidigung Bowling Reiterhof Filzen Sport, Spiel & Spaß und vieles mehr

Die Termine: • 07.10.-13.10.2007 • 14.10.-20.10.2007 • 21.10.-27.10.2007 Nähere Infos und Anmeldungen gibt es hier: Grüne Schule grenzenlos Zethau Tel. 03 73 20 / 8 31 06 www.gruene-schule-grenzenlos.de Kinder-Disco Freiberg Tel. 0 37 31 / 21 56 89 www.ki-di.de

NEUE AUSSTELLUNG IN DER GEMEINDEVERWALTUNG Der Maler und Grafiker Rudolf Fischer eröffnet seine Ausstellung am 18. September 2007 um 17.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung im OT Friedersdorf, Lindenstraße 14b, 15754 Heidesee.

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