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Bitter feld-Wolfener
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Stadt um Attraktion reicher Das Tiergehege im Ortsteil Greppin hat sich seit der Geburt des weißen Eselmädchens „Schneeweißchen“ zum Besuchermagnet entwickelt. Das Gehege, das 1969 im Zusammenhang mit der Entstehung des Anglerteiches errichtet wurde, konnte seinen Tierbestand im Laufe der Jahre nach und nach erweitern. Heute findet man hier einheimische Tiere wie Esel, Ponys, Ziegen, Hängebauchschweine und verschiedene Vogelarten vor. Doch mit der ruhigen und anschaulichen Idylle ist es nun vorbei. Das frisch geborene Eselmädchen ist die Sensation. Aus ganz Deutschland kommen die Menschen und freuen sich darüber, den putzigen kleinen weißen Gesellen, entstanden durch einen Gendefekt, eine Laune der Natur, aus nächster Nähe bestaunen zu können. Für die Stadt BitterfeldWolfen ist das Interesse an „Schneeweißchen“ eine willkommene Gelegenheit, das positive Image weiter zu stärken. Gemeinsam freuen sich Frau Oberbürgermeisterin Petra Wust und Ortsbürgermeister Joachim Schunke über das enorme Interesse an der weltweiten Rarität, die die Geburt eines weißen Esels darstellt. Was einst Knut für die Hauptstadt Berlin war, soll nun „Schneeweißchen“ für Bitterfeld-Wolfen sein. „Bitterfeld-Wolfen ist um eine Attraktion reicher. Jetzt hat sich im Herzen der Stadt aus einem Tiergehege, das bislang von den im Umfeld wohnenden Familien zum Spazieren gehen und Erholen genutzt wurde, ein ganz besonderes Kleinod entwickelt. Und wer zu uns kommt, um „Schneeweißchen“ zu sehen, wird bei seinem Besuch staunen, was die Stadt noch an touristischen Sehenswürdigkeiten zu bieten hat. Aus diesem
Grund haben wir sofort nach der Geburt des Eselchens damit begonnen, Souvenirs anzubieten. Die Besucher waren von „Schneeweißchen“ so begeistert, dass sie sich Andenken mit dem Abbild des prominenten Eselchens gewünscht haben“, so äußerte sich Frau OB Wust auf einer Pressekonferenz.
Noch ein Tipp für alle Besucher des an diesem Wochenende stattfindenden Vereins- und Familienfestes: Am Sonntag, dem 08.06.08, können in der Zeit von 10 bis 18 Uhr an einem Verkaufsstand der Stadt Bitterfeld-Wolfen Souvenirs (Kinder-T-Shirts à 10 Euro, Tassen à 7 Euro und Ansichtskarten à 1 Euro) von „Schneeweißchen“ erworben werden. Aber auch am Tiergehege im Ortsteil Greppin gibt es die Möglichkeit, ein Andenken an „Schneeweißchen“ und den schönen Besuch in Bitterfeld-Wolfen mit nach Hause zu nehmen. Der Erlös aus dem Verkauf kommt dem Eselchen zugute. Des Weiteren können Sie auch das Spendenkonto der Stadt Bitterfeld-Wolfen nutzen. Konto-Nr.:
34004073
BLZ:
80053722
Roitzsch
Amtsblatt, herausgegeben durch die Stadt Bitterfeld-Wolfen und die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bitterfeld-Wolfen Postfach 12 51 06755 Bitterfeld-Wolfen Telefon: 0 34 94/6 62 05 Fax: 0 34 94/6 61 66 E-Mail:
[email protected] Internet: www.bitterfeld-wolfen.de
Ausgabe Nr. 10 Juni 2008 2. Jahrgang Erschienen am 06.06.08
Aus dem Inhalt: - Verwaltungsgemeinschaft Bitterfeld-Wolfen, Seite 2 - Stadt Bitterfeld-Wolfen, Seite 2 - 12 - Brehna, Seite 13 - 21 - Friedersdorf, Seite 22 - Glebitzsch, Seite 21 - Mühlbeck, Seite 22 - Roitzsch, Seite 22
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Die Oberbürgermeisterin
Redaktion: Ute Fronek Annett Vogel
Satz und Layout: Ingo Frank
Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG
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Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Verwendungszweck: 41480.00031. Pressestelle
Verlag + Druck Linus Wittich KG Kohlstraße 11 04509 Delitzsch Telefon: 03 42 02 / 6 25 98 Fax: 03 42 02 / 5 13 03
Verwaltungsgemeinschaft Bitterfeld-Wolfen Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft BitterfeldWolfen führte seine 5. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung am Donnerstag, dem 06.03.2008, durch. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschlussantrag - 2-2008 Umlage der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bitterfeld-Wolfen für das Haushaltsjahr 2008 Beschlussantrag - 1-2008 Personal- und Sachkostenerstattung der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bitterfeld-Wolfen führte seine 6. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 07.05.2008, durch. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschlussantrag - 3-2008 Wahl einer Schiedsperson Beschlussantrag - 4-2008 Wahl einer Schiedsperson
Stadt Bitterfeld-Wolfen Auf zum Vereins- und Familienfest! Die Stadt Bitterfeld-Wolfen lädt traditionell zum Vereins- und Familienfest in die Leipziger Straße im OT Wolfen ein. Die Besucher erwartet ein buntes Programm für Jung und Alt. Bereits am Freitag abend startet das Fest auf dem ehemaligen Hof des Ordnungsamtes mit Halle Luja und der Westernhagen-Show. Am Samstagabend erwartet Radio Brocken alle Partygänger mit einem tollen Programm. Die Umrahmung des Festes übernehmen die zahlreichen Vereine und Akteure der Stadt. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Da das umfangreiche Festprogramm mit dem Bühnen-, Sport- und Vereinsprogramm bereits in der Ausgabe 09/2008 des Bittefeld-Wolfener Amtsblattes veröffentlicht wurde, möchten wir Sie hiermit dazu einladen, das umfangreiche Rahmenprgramm kennenzulernen. Präsentationen der Händler und Gewerbetreibenden Samstag, 07 .06.2008: Haarstudio Cappellini, Leipziger Str. 77, - Kinderhaarschnitte Der Erlös daraus geht an gemeinnützige Zwecke. „Second-Hand-Shop”, Frau Hildmann, Leipziger Str. 63 - ab 10.00 Uhr Flohmarkt - ab 14.00 Uhr Autobemalen Geschenkestübchen Nitsch, Leipziger Str. 92 - ab 15.00 Uhr kleine Weinverkostung Sonntag, 08.06.2008:
- 14.00 Uhr vor dem Wolfener Bettenhaus, Leipziger Str. 92 D Modenschau: gestaltet vom Wolfener Bettenhaus, Moden Frau Hörtzsch und den Brautservice und die Maßschneiderei Conny Rasenberger Die Glasbläserei Schumann, Leipziger Str .71, präsentiert ihre Angebote.
Freitag, 06.06. bis Sonntag, 08.06.2008: Hofverkauf bei SporTex, Firma Denz, Thälmannstraße Vorführungen und Präsentationen bei Widmers- Tabakgeschäft, Leipziger Str. 71 - 14.00 Uhr Schminkberatung Frau Dütthorn, Bettenhaus Hörtzsch Die Kirche lädt ein Samstag, 07.06. 2008 Sonntag, 08.06.2008
Offene Kirche „ökumenischer Ort der Stille” 10.00-11.00 Uhr „Gottesdienst”, jeweils in der Evangelischen Kirche, Leipziger Str.
Sonntag, 08.062008
Chorkonzert des Gemischten Chores Wolfen - Sandersdorf in der evangelischen Kirche, Leipziger Straße, 15.00 Uhr 12.00-17.00 Uhr, „Burgvolk”, mittelalterliche Belustigung für Kinder auf dem Gelände der evangelischen Kirche. Außerdem erwartet Sie eine Versteigerung
Samstag, 07.06.2008
10.00 Uhr: Versteigerung von Fundsachen auf dem Lidl-Parkplatz Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass Änderungen möglich sind.
) Hinweis: DieAusgabe 11/08 des „Bitterfeld-WolfenerAmtsblattes“ erscheint am 20.06.08. Redaktionsschluss: 10.06.08, 18.00 Uhr Seite 2
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Bitterfeld-Wolfen Kunstausstellung feierlich eröffnet Am 15. Mai 2008 fand im Gewölbe des Historischen Rathauses der Stadt Bitterfeld-Wolfen im OT Bitterfeld eine Ausstellungseröffnung des Malers Boris Akselrod statt. Unter dem Titel „Leben und Schaffen des Malers Boris Akselrod“ zeigt der Künstler in seiner Ausstellung eine Vielzahl von Ölgemälden. Die Motive reichen von Landschaftsmalerei über Stilleben bis hin zu Porträtzeichnungen, in denen sich immer wieder seine Heimat Russland widerspiegelt. Der im Jahre 1933 in Russland geborene und seit 1999 im Ortsteil Wolfen lebende Künstler hat bereits an zahlreichen internationalen Gemäldeausstellungen teilgenommen. Die Ausstellung kann noch bis zum 26. Juni
2008 von Montag bis Freitag 8.00-18.00 Uhr im Gewölbe des Historischen Rathauses im Ortsteil Bitterfeld, Markt 7, besichtigt werden. Pressestelle
Diamantene Hochzeit - ein ganz besonderes Ereignis Einen seltenen Jubiläumstag konnten am 15. Mai 2008 Erna und Rudolf Schmidt aus dem Ortsteil Holzweißig begehen, denn sie feierten ihre Diamantene Hochzeit und können auf 60 glückliche und zufriedene Ehejahre zurückblicken. Zahlreiche Gratulanten, unter ihnen auch Petra Wust, Oberbürgermeisterin der Stadt BitterfeldWolfen, wünschten dem Jubelpaar alles erdenklich Gute und viel Gesundheit für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Rudolf Schmidt kam 1947 aus der Kriegsgefangenschaft nach Holzweißig. Hier lernte er in der Gastwirtschaft seine Erna kennen. „Es war Liebe auf den ersten Blick.“, so der 85- Jährige. Seit dem „Gastwirtsball“ wusste das Paar, dass sie füreinander bestimmt sind. Bereits fünf
Monate später läuteten die Hochzeitsglocken und beide gaben sich vor dem Traualtar das Ja-Wort. Es erblickten zwei Kinder das Licht der Welt. Die Eheleute wohnen heute gemeinsam mit ihrer Tochter und Familie im Elternhaus der 88-Jährigen und fühlen sich hier sehr wohl. Besonders stolz ist das Ehepaar auf seine vier Enkel und vier Urenkel, – welche das Familienglück erst abrundeten.Rudolf war als Abteilungsleiter der Elektrotechnischen Abteilung in der Zentralwerkstatt Gräfenhainichen tätig. Erna arbeitete als Verkäuferin und baute später als Bibliothekarin die Bibliothek neben dem Klubhaus der Bergarbeiter in Holzweißig mit auf. Ein leidenschaftliches Hobby der Schmidts war die Sittichzucht. Auch heute kommt keine Langeweile auf. Beide lieben Blumen und im anliegenden Garten gibt es immer etwas zu tun. Ihren bedeutsamen Tag feiern Erna und Rudolf Schmidt aus gesundheitlichen Gründen erst etwas später. Bei einem zünftigen Fest im „Deutschen Haus“ bei dem all ihre Lieben wieder einmal zusammen sind, wollen sie dann auch das Tanzbein schwingen. Pressestelle
Ausbildungsverträge unterzeichnet
Ausbildungsplatzbörse der Stadt Bitterfeld-Wolfen erfolgreich gestartet Das Stichwort „Fachkräftesicherung” ist in aller Munde. Deshalb hat die Stadt Bitterfeld-Wolfen eine Ausbildungsplatzinitiative gestartet. Ein erster Schritt hierzu war die Einrichtung einer separaten Seite auf der städtischen Homepage „www.Bitterfeld-Wolfen.de” unter der Rubrik „Wirtschaft + Arbeit + Verkehr”. Hier können die ortsansässigen Unternehmen ihre Ausbildungsplätze kostenfrei und unbürokratisch anbieten. Dieses Angebot wurde bereits von einigen Firmen in Anspruch genommen. Im zweiten Schritt wurde an die Sekundarschulen und Gymnasien des Landkreises ein Plakat mit dem Hinweis auf die städtische Ausbildungsbörse verteilt. Damit möchten wir die Jugendlichen auf die Möglichkeit einer Ausbildung vor Ort hinweisen und den Unternehmen dabei helfen, geeigneten Facharbeiternachwuchs zu finden. Auch weiterhin besteht die Möglichkeit für die Unternehmen, ihre Ausbildungsplatzangebote auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen. Dazu sollten diese sich bitte mit dem Fachbereich Wirtschaftsförderung/Beteiligungsmanagement (Frau Tietz, Telefon 0 34 94/ 66-207, E-Mail:
[email protected]) in Verbindung setzen.
Herzlichen Glückwunsch Die Stadt Bitterfeld-Wolfen gratuliert den Eheleuten Christa und Günter Hinsdorf sowie Ursula und Adolf Diekert aus dem Ortsteil Wolfen nachträglich recht herzlich zur Goldenen Hochzeit im Mai 2008 und wünscht auch weiterhin alles Gute, Glück und Gesundheit.
Oberbürgermeisterin Petra Wust und der Personalratsvorsitzende HansJürgen Krause begrüßten am 8. Mai 2008 die neuen Auszubildenden der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Unterrzeichnung der Ausbildungsverträge. Die sechs Abiturienten werden ab 1. August 2008 ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung beginnen.Vier Lehrlinge werden für drei Jahre zum Verwaltungsfachangestellten-Fachrichtung Kommunalverwaltung- und zwei zum Informations- und Medienfacharbeiter-FachrichtungArchiv– ausgebildet. Insgesamt haben sich 54 Jugendliche um einen Ausbildungsplatz bei der Stadtverwaltung beworben.“Seit 1999 bildet die Stadt aus“, so OB Petra Wust „und die besten Auszubildenden haben die Chance auf einen Arbeitsplatz.“ Pressestelle BWA 10-08 vom 06.06.08
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Stadt Bitterfeld-Wolfen Solibro weiht erste Produktionslinie im Solar Valley Thalheim ein Die Solibro GmbH weihte am 23. Mai 2008 ihre erste Produktionslinie in Bitterfeld-Wolfen ein. Nur acht Monate nach Beginn der Bauarbeiten konnte eine der weltweit ersten Fabriken für die Herstellung von Kupfer-IndiumGallium-Diselenid-(CIGS)Dünnschichtmodulen die Arbeit aufnehmen. Die Solibro GmbH ist ein Joint Venture der Q-Cells AG mit der Firma Solibro AB, die die Technologie in Schweden entwickelt hat. In die Fabrik, die über eine Produktionska-
pazität von 25-30 Megawattpeak (MWp) verfügt, hat Solibro mehr als 60 Mio. Euro investiert. Die CIGS-Technologie zeichnet sich unter den verschiedenen DünnschichtTechnologien durch ein besonders hohes Wirkungsgradpotenzial aus. Das hat Solibro
auch bereits bewiesen: Nur wenige Tage nach Inbetriebnahme der ersten Beschichtungsanlage hat das Unternehmen Module mit einem Wirkungsgrad von mehr als 10 % produziert. „Die sehr guten Ergebnisse aus der Testproduktion zeigen, dass wir auf die richtige Technologie setzen“, sagt Dr. Johannes Segner, Chief Operating Officer (COO) von Solibro. „Mit der ersten Produktionslinie machen wir einen großen Schritt nach vorne auf unserem Wachstumskurs. Wir stoßen auf ein starkes Interesse am Markt und haben bereits einen großen Anteil der Produktion verkauft.“ Gegenwärtig beschäftigt Solibro am Standort Bitterfeld-Wolfen 134 Mitarbeiter sowie weitere 16 im Entwicklungszentrum im schwedischen Uppsala. Q-Cells AG
Jungunternehmerpreis ausgelobt Der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e.V. (AVW) hat den 1. AVWJungunternehmerpreis ausgelobt. Der Preis soll Spitzenleistungen besonders engagierter und erfolgreicher junger Unternehmer in Sachsen-Anhalt würdigen. Der Startschuss erfolgte durch den Schirmherrn und Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff, und den Vorstand des AVW. Bewerben können sich Unternehmer aus Sachsen-Anhalt, die nach dem 1. Januar 1970 geboren wurden, und ihr Unternehmen nach dem 1. Januar 2003 gegründet bzw. übernommen haben. Das Unternehmen sollte mindestens eine Bestandsdauer von 3 Jahren nachweisen.
Die Bewertung der teilnehmenden Unternehmen erfolgt durch eine Jury. Der beste Jungunternehmer unter den Bewerbern wird am 22. September 2008 zum 15-jährigen Bestehen des Arbeitgeberverbandes mit dem Jungunternehmerpreis ausgezeichnet. Mit der Preisverleihung wird das Engagement für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit in Sachsen-Anhalt gewürdigt. Die Bewerbungsunterlagen können unter E-Mail:
[email protected], oder www.avw-sachsenanhalt.de abgerufen werden. FB Wirtschaftsförderung/Beteiligungsmanagement
10 - jähriges Bestehen der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft mbH an der enviaM Vor 10 Jahren, am 16.03.1998, wurde die
v.l.: Detlef Hillebrand, Dr. Werner Rauball, Petra Wust, Dr. Bernd Kregel
KBM im Ortsteil Bitterfeld gegründet. Zum Jubiläum gratulierte die Oberbürgermeisterin Petra Wust dem Geschäftsführer Dr. Bernd Kregel, dem Prokuristen Detlef Hillebrand sowie dem Beiratsvorsitzenden Dr. Werner Rauball.Die KBM ist derzeitig mit 10,45 % an der enviaM beteiligt. Hauptaufgabe ist die Bündelung der Aktien von Kommunen im südlichen Sachsen-Anhalt an der enviaM. Hierdurch sollen unternehmerische Entscheidungen in der enviaM mit Auswirkungen aus Sachsen-Anhalt mit beein-
flusst werden, was für eine einzelne Kommune so nicht möglich ist. So konnte im Zuge der Fusion der MEAG mit der envia im Jahre 2002 bewirkt werden, dass die Hauptdirektion der enviaM am Standort Halle errichtet wurde. In Sachsen-Anhalt sind bei dem größten Energieversorger Ostdeutschlands ca. 1.600 Mitarbeiter beschäftigt. Eine weitere wichtige Aufgabe der KBM ist die Schaffung eines wirtschaftlichen Mehrwertes für die beteiligten Kommunen. Dieses wurde in der Vergangenheit durch den Zukauf von Aktien ermöglicht. FB Wirtschaftsförderung
ORWO Net stellt neue Software für Fotobücher vor Rechtzeitig zu Beginn der Fotosaison stellt die ORWO Net GmbH (Bitterfeld-Wolfen; Sachsen-Anhalt) ihre umfangreich überarbeitete, deutlich verbesserte Software für die Gestaltung und Produktion von Fotobüchern vor. Das gedruckte Buch bietet bis vor Kurzem unbekannte Kommunikationsmöglichkeiten für Fotografen und Verbraucher, die ihre Fotos ein eigenständiges Layout und eine von Form und Inhalt bestimmte Ausstattung geben wollen. Dazu gehören auch Texte und Bildtitel, welche die Abbildung interpretieren. Mittlerweile ist das Fotobuch nicht nur ein Seite 4
Massenprodukt geworden, sondern es ist auch eine spezielle Möglichkeit für Künstler, Grafiker und Fotodesigner, sich zu äußern. Diesem Trend trägt die Weiterentwicklung aus dem Haus ORWO Net Rechnung. Für die Hintergründe der einzelnen Buchseiten ist nunmehr die gesamte Farbskala verfügbar. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Schriftarten wurde deutlich erweitert: Alle auf dem PC des Users installierten Schriften können verwendet werden. Für spezielle Gestaltungsvarianten, wie z. B. das Schiefstellen von Bildern, ist eine freie Gestaltungsmöglichkeit vorgesehen. Auch
ist es jetzt bei ORWO Net möglich, ein Grundlayout vorzuwählen und die Bilder in der so vorgesehenen Gestaltung automatisch zu platzieren. Für anspruchsvolle Anwender stehen darüber hinaus weitere Features, wie die Möglichkeit, Bilder zu drehen oder diese mit Masken zu versehen, bereit. Dadurch wird das Design der Bücher wesentlich individueller. Dabei winken allen Kunden, die jetzt eine Bestellung aufgeben oder sich per Post melden, lukrative Gewinne, darunter vier einwöchige Reisen zu den Olympischen Spielen nach Peking. Jedoch ist Eile geboten, im Juni findet die letzte Verlosung statt. LSK
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Bitterfeld-Wolfen Veranstaltungsplan
Veranstaltungen
Für das Jahr 2008 sind auf der Halbinsel Pouch-Agora und im Bereich des Hafens im AWO Greppin, OT Greppin, Gartenstr. 10 Ortsteil Bitterfeld größere Musikveranstaltungen geplant. 10.06., 14.00 Uhr Seniorensport Folgende Termine sind vorgesehen: 11.06., 14.00 Uhr Spielnachmittag Was? Wo? Wann? 12.06., 14.00 Uhr Gemütliches Beisammensein bei Baari Beach OT Bitterfeld 06.06.2008 Kaffee und Kuchen 3. Hafenfest OT Bitterfeld 27. – 29.06.2008 17.06., 14.00 Uhr Seniorensport 11. Splash-Festival Pouch 11. – 13.07.2008 18.06., 14.00 Uhr Spielnachmittag 2. RBW-Goitzsche-Cup OT Bitterfeld 19.07.2008 19.06., 14.00 Uhr Spielnachmittag 6. Goitzschefest/5. Motorrad WM Pouch 08. – 10.08.2008 24.06., 14.00 Uhr Seniorensport Disco 2000 OT Bitterfeld 15. – 16.08.2008 25.06., 12.30 Uhr Mittagessen im Club Disco 2000 OT Bitterfeld 29. – 30.08.2008 Während dieser Veranstaltungen ist mit erhöhten Geräuschpegeln zu rechnen. Für die 26.06., 16.00 – 19.00 Uhr Kegeln in Greppin Durchführung von Musikveranstaltungen, auf die die Kriterien für „seltene Ereignisse” zutreffen, lässt der Gesetzgeber erhöhte Geräuschimmission in begrenztem Rah- men zu. Zur Prüfung der Einhaltung der erhöhten Immissionswerte ist gedacht, die Der Förderverein Goitzsche e.V. lädt ein Veranstaltungen kontinuierlich messtechnisch überwachen zu lassen. Zusätzlich werJazz an der Villa den seitens des Umweltamtes Kontrollmessungen durchgeführt. Am Sonntag, den 15. Juni um 15 Uhr lädt FB Ordnungswesen der Förderverein Goitzsche e.V. auch in diesem Jahr wieder zu einer Veranstaltungen der Stadt Bitterfeld-Wolfen Jazzveranstaltung ein. Im Biergarten an der 06.-08.06. Wolfener Vereins- und Familienfest, Festgelände Leipziger Straße im OT Wolfen Villa am Bernsteinsee spielt an diesem Tag 07.06. Bestenermittlung Handball der E-Jugend (männlich) Sachsen-Anhalt, Hans Prozell’s Sessions Band aus Halle Sporthallen Krondorf/Jahnstadion im OT Wolfen 07.06. 13. Internationales Kegelturnier, Kegelanlage Jahnstraße im OT Wolfen wieder besten Dixieland-Jazz. Für Essen 07.06. 2. Wolfener Seifenkistenrennen, Rennstrecke „Am Busch“ im OT Wolfen und Trinken ist gesorgt. 08.06. 11. Oldtimertreffen, Freilichtbühne Fuhneaue im OT Wolfen Der Eintritt ist frei. 08.06. Endrunde zur Anhaltmeisterschaft der Minis im Handball, Sporthalle Einwohner und Gäste der Region sind Krondorf im OT Wolfen 14.06. „Mixed-Cup“ Traditionsturnier im Handball um den Pokal OB und ESO, herzlichst eingeladen. Jaskulski Sporthalle Jahnstraße im OT Wolfen
„2. RBW Goitzsche-Cup“ am 19.07.08 im Sportpark Süd im OT Bitterfeld Der VfL Eintracht Bitterfeld und das RBW Regionalfernsehen laden die besten Herren-Fußballteams aus dem RBW Sendegebiet zum „2. RBW GoitzscheCup“, am 19.07.2008 in den Sportpark Süd, OT Bitterfeld, ein. In der zweiten Auflage des Turniers kommt es zum Kräftemessen zwischen den Teams von SV Dessau 05, FC Grün-Weiß Wolfen, SG Union Sandersdorf, TV Askania Bernburg, SG Rot-Weiß Thalheim, CfC Germania Köthen, VfL Gräfenhainichen und VfL Eintracht Bitterfeld. Die Gruppen wurden bereits ausgelost. Hier das Ergebnis: Gruppe A FC Grün Weiß Wolfen SG Rot Weiß Thalheim VfL Eintracht Bitterfeld TV Askania Bernburg
Einladung zum Gartenfest Am 05.07.2008 feiert die Kleingartensparte „Nord“ e. V. ihr 40-jähriges Bestehen. Deshalb findet ein Gartenfest auf der Westseite des Vereins (an der Verbindungsstraße) statt. Alle, die mit uns feiern wollen, sind dazu recht herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl, Spaß und Unterhaltung ist gesorgt. Folgender Ablauf ist vorgesehen: 09.00 Uhr Eröffnung durch den Vorstandsvorsitzenden und der Oberbürgermeisterin der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Frau Wust 10.00 Uhr Frühschoppen mit musikalischer Umrahmung durch den Spielmannszug, OTWolfen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Pflanzen im Pflanzenbasar zu kaufen. 11.00 Uhr Mittagessen aus der Gulaschkanone und vom Grillstand 13.00 Uhr Vorführung der Freiwilligen Feuerwehr, Wolfen-Nord 14.30 Uhr Kaffeezeit mit Kuchenbasar 15.30 Uhr Tombolaverlosung, anschließend Musik zur Unterhaltung.
Petra Wust, eröffnet und der Spielbetrieb anschließend aufgenommen. Gegen 18.10 Uhr stehen sich dann die Finalisten gegenüber, so dass gegen 19.00 Uhr der Gruppe B Sieger des „2. RBW Goitzsche-Cup“ gekürt SV Dessau 05 werden kann. Neben dem Rahmenprogramm VfL Gräfenhainichen vom Vorjahr haben wir uns etwas Neues CfC Germania Köthen einfallen lassen. Denn um den diesjährigen SG Union Sandersdorf Am 19.07.08 um 09.15 Uhr wird das „RBW Goitzsche-Cup“ gebührend zu Fußball-Event durch die Schirmherrin der beenden, wird es im Anschluss an die Veranstaltung, Frau Oberbürgermeisterin BWA 10-08 vom 06.06.08
Siegerehrung zur „RBW Players-Party“ mit Live-Band und DJ kommen. Hierzu laden wir alle Spieler, Betreuer, Trainer und Fans herzlich ein, um bis ca. 24:00 Uhr noch kräftig die gezeigten Leistungen zu feiern. Außerdem gibt es bei unserer Verlosung an diesem Tag, für alle Besitzer einer Eintrittskarte, die Möglichkeit tolle Preise zu gewinnen. RBW Regionalfernsehen
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Stadt Bitterfeld-Wolfen Der Jugendclub „Linde”, OT Bitterfeld, informiert Öffnungszeiten 14-tägig: Montag - Freitag 14.00 Uhr - 19.00 Uhr Dienstag - Freitag 14.00 Uhr - 19.00 Uhr Samstag 14.00 - 20.00 Uhr (Kalender im Club erhältlich )
VERANSTALTUNGEN 10.06.08 14.00 – 18.30 Uhr Kräutermännchen aus Terracottatöpfen 12.06.08 16.00 – 18.30 Uhr Volleyballtraining 14.06.08 9.00 – 14.00 Uhr Volleyballturnier im OTHolzweißig 17.06.08 14.00 – 18.30 Uhr Fensterbilder aus Tonpapier 19.06.08 16.00 – 18.30 Uhr Volleyballtraining 24.06.08 14.00 – 18.30 Uhr Mal- und Spielenachmittag 26.06.08 16.00 – 17.00 Uhr Volleyballtraining Liebe Jugendliche, es steht euch täglich ein umfangreiches Freizeitangebot mit Gesellschaftsspielen, Tischtennis, Billard und Dart zur Verfügung. Kommt einfach mal vorbei! Jugendclub „Linde”, OT Bitterfeld, Am Theater 10, Tel./ Fax 03493/20220
Greppiner Heimatverein sucht Informationen zur Greppiner Geschichte Aus dem Bitterfeld-Wolfener Stadtarchiv erreichte uns eine Anfrage, die wir gerne an die Greppiner Bürger weitergeben wollen. Ein ehemaligen Greppiner Einwohner, der jetzt in Aachen lebt, sucht nach Nachkommen von einer jüdischen Familie, die bis ca. 1937/38 in Greppin, Eisenbahnstraße, ein Textilwarengeschäft führte. Um seine Recherchen überhaupt durchführen zu können, benötigt er den Familiennamen, der ihm entfallen ist. Da die Suche in alten Adressbüchern recht aufwändig ist, weil dort die Namen nicht nach der Anschrift sortiert sind, bitten wir Sie, uns zu helfen. Informationen können Sie uns per Email (
[email protected]), per Post (Greppiner Heimatverein e.V. OT
Greppin, Schrebergartenstr. 10, 06803 Bitterfeld-Wolfen) oder persönlich während der Öffnungszeiten der Greppiner Bibliothek übermitteln. Sollten Sie zudem weitere interessante Dokumente (auch leihweise) oder Informationen zur Greppiner Geschichte besitzen, sind wir sehr daran interessiert. Da wir als Heimatverein die Ortschronik aufarbeiten und erweitern wollen, gibt es ständig Bedarf an historischem Material.
Nächste Sitzung des Heimatvereins Der Greppiner Heimatverein trifft sich am 19.06.2008 19:00 Uhr in den Vereinsräumen in der Schrebergartenstraße 10 zu seiner nächsten Sitzung. Interessenten sind herzlich willkommen.
Liebe Seniorinnen und Senioren! Jeden Dienstag ab 14:00 Uhr treffen sich die Seniorinnen (Senioren) beim DRK Ortsverein Wolfen e.V. in der Raguhner Schleife 9 (Merzweckraum). Hier finden gemütliche Kaffeerunden, Vorträge, Teeverkostung, Grillparty, kleine Ausflugsfahrten, Besuch im Woliday, Feste und Feiern sowie Geburtstage statt. Natürlich wird das Programm halbjährlich mit Ihnen gestaltet. Ihre Wünsche sind dazu sehr gefragt. Denn unser Ziel ist es, dass Sie sich hier wohlfühlen und auch viel Freude haben. Jeden Donnerstag von 10:00 Uhr - 11:00 Uhr findet die Sportgruppe
im Kulturhaus OT Wolfen (Proberaum) statt. Jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr trifft sich die Spielergruppeim im Mehrzweckraum. Schauen Sie mal kurz rein oder spielen gleich mit! Vielleicht besteht schon eine Skatgruppe, die gern bei uns spielen möchte und noch Freunde sowie Bekannte mitbringen. Kommen Sie einfach vorbei, oder rufen Sie uns an. Wir sind täglich Montag - Donnerstag von 8:00 Uhr - 16:30 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: 03494/20010 zu erreichen.
Veranstaltungshinweis Anlässlich des Familien- und Vereinsfestes der Stadt Bitterfeld-Wolfen findet im Ortsteil Wolfen das 2. Wolfener Seifenkistenrennen am Samstag, dem 07.06.2008 statt. Interessenten können sich vorab informieren. Kontakt unter Tel. 0341/687038-13 oder auf der Homepage www.zielgerade.com. Seite 6
Spaß für die Kids, Diskussionsangebote für Erwachsene, OT Holzweißig Am 14. Juni 2008 findet auf dem Sportplatz des HSV Holzweißig das „13. Interkulturelle Kinder- und Sportfest“ statt. Miteinander spielen, in fairen Wettbewerben die Kräfte messen und dabei gegenseitige Vorurteile abbauen, das ist das Anliegen dieser Veranstaltung. Eingeladen sind Kinder, die in BitterfeldWolfen leben, unabhängig, aus welchem Ursprungland sie kommen. Selbstverständlich sind auch die einheimischen Kids herzlich willkommen. Ehrengäste werden sein: Dr. Christoph Bergner, Staatssekretär beim Bundesminister des Innern und Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sowie Waldemar Cierpinski, Olympiasieger im Marathon 1976 in Montreal und 1980 in Moskau. Nach einer Präsentation der Turnerinnen des TSV Einheit Bitterfeld 05 wird das Fest 9.00 Uhr von den Ehrengästen eröffnet. Eine viertel Stunde später gibt Waldemar Cierpinski den Startschuss für die „Sportfestmeile“. 9.30 Uhr beginnen die Fußballturniere der F-Jugend und der Bambinimannschaften um den Pokal der Bayer Bitterfeld GmbH. Zeitgleich starten die Volleyballturniere um den Preis der ESO-Geschäftsführung sowie das Beachvolleyball- und StreetSoccer-Turnier. Für die beiden Letztgenannten sind Anmeldungen noch am Veranstaltungstag vor Ort möglich. Während die Sportler in verschiedenen Turnieren die besten Mannschaften ermitteln, findet 10.00 Uhr in der Vereinsgaststätte (Kegelbahn) ein „Stammtisch Migranten“ mit Staatssekretär Dr. Christoph Bergner, Waldemar Cierpinski und weiteren Ehrengästen statt. In der Zeit von 9.30 bis 13.30 Uhr sorgen Hüpfburg, Riesenrutsche, Pedalos, Mal- und Bastelstraße sowie Torwandschießen. Euro-Schulen Bitterfeld/Wolfen
Kunstwelten Aus der Veranstaltungsreihe der Akademie der Künste in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Bitterfeld-Wolfen: Montag, 09.06. - Freitag, 13.06, jeweils 9.00 bis 13 Uhr, im Christophorushaus, OT Wolfen: Dokumentarfilmwerkstatt mit Ralph Etter, Teilnehmer ab 12 Jahre, Schüler drehen einen Film über ihr Zuhause. BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Bitterfeld-Wolfen Feier zum 10-jährigen Jubiläum „Haus Wichern”
Aktionswoche
Mit dem Lied „Gott baut ein Haus, das lebt ben; Geduld haben, auch in Zeiten, in deaus lauter bunten Steinen” begann der nen ist einem schlecht geht; keinen HochFestgottesdienst am Sonnabend im mut zeigen, wenn man etwas besonders Wohnheim „Haus Wichern” im OT gut kann; anderen Trost spenden und Wolfen. Anlass war das zehnjährige Be- gastfreundlich sein.“ Und besonders ihre stehen des Wohnheimes. Und, wie der Gastfreundlichkeit zeigten Bewohner und Chor von „Haus Wichern” weiter sang: “.. Mitarbeiter von „Haus Wichern” und luwir selber sind die Steine…”, das machte den nach dem Festgottesdienst zu einem deutlich, dass es die Bewohner sind, wel- bunten Nachmittag ein. Hier konnte mit che das Haus lebendig machen und Farbe dem Kreativzentrum gebastelt werden, man konnte sein Glück bei der Tombola in den Alltag bringen. Die meisten der 50 Bewohner leben schon und dem Glücksrad versuchen, sich beim seit 10 Jahren im „Haus Wichern” und be- Basar mit schön gestalteten Dekorationen richteten im Festgottesdienst von ihrem ausstatten, beim Büchsenwerfen seine Leben, von der angenehmen Atmosphä- Kraft ausprobieren und gemeinsam bei re, von den Freizeitaktivitäten und von Kaffee, Kuchen, Eis und Getränken dem tollen Programm im Festzelt beiwohnen. ihren Zukunftsplänen. Bernd Rothe, pädagogischer Vorstand des Hier war ab 13.00 Uhr jede Menge los. Als Diakonievereins Bitterfeld – Wolfen – erstes und als riesige Überraschung präGräfenhainichen, berichtete von den An- sentierte sich die Theatergruppe des fängen vor mehr als 10 Jahren: vom Erhalt „Haus Wichern” selbst mit der Premiere des Zuwendungsbescheides über die ihres neuen Stückes “Die Bremer StadtInvestitionssumme von 5,6 Millionen DM, musikanten”. Angesiedelt in der Region vom Baubeginn und Richtfest und Bitterfeld – Wolfen und mit viel Witz war schließlich von der Einweihungsfeier im das Stück für alle Gäste eine Augenweide Mai 1998. Herr Rothe und der Pfingstkreis und eine Strapaze für die Lachmuskeln. des “Haus Wichern” legten dar, warum Neben den Tanzgruppen und den Rappdas Wohnheim seit dem Jahr 2000 den ern des Jugendmigrationsdienstes und Namen von Johann Hinrich Wichern trägt. der Tanzschule Seifert und der TheaterDer Name ist nicht zufällig gewählt, denn gruppe des Gymnasiums des OT Wolfen dieser Mann ist einer der Begründer der gab es Musik mit dem Duo Anne und Falk. heutigen Diakonie und hat mit dem Satz: Zu neuen und alten Schlagern wurde vom „Nur der kann sich der Not entgegenstel- ersten bis zum letzten Lied begeistern gelen, der den Mut zur ersten kleinen Tat tanzt, geschunkelt und mitgesungen. hat.” Nächstenliebe praktisch und erleb- Zum Abschluss des Festes ließen alle Gäsbar gemacht. Superintendent Christian te Luftballons mit ihrem Namen in den HimBeuchel sprach vom „Haus Wichern”, wel- mel steigen. Gemeinsam mit den Ballons ches längst das Zuhause der Bewohner gingen Wünsche, Grüße und Zukunftsgeworden ist und zitierte ebenfalls Johann pläne mit auf die Reise. Hinrich Wichern mit den Worten: „Das Bernd Rothe, päd. Vorstand ganze Haus ist in solch einer Stunde wie Diakonieverein e.V. Bitterfeld-WolfenGräfenhainichen eine große Familie.” So gab der den Bewohnern auch ein paar 06766 Bitterfeld-Wolfen „Familienregeln” in Anlehnung an einen OT Wolfen Bibeltext mit auf den Weg: „Fröhlich blei- Lützowweg 1
An der Aktionswoche „Genauso anders wie du” hat sich das Frauenhaus Bitterfeld-Wolfen mit einer Veranstaltung beteiligt. Die Idee der Aktionswoche stammt aus einer bundesweiten Aktion des Jugendmigrationsdienstes im Rahmen eines interkulturellen Aufrufs. Im Integrationsnetzwerk des Landkreises wurde dieses Motto beibehalten und die Durchführung der Aktionswoche zur Tradition gemacht. Am Mittwoch, dem 07.05.2008 wurde mit den Bewohnerinnen und den Kindern des Hauses und ehemaligen Bewohnerinnen international gekocht. Es gab griechischen Salat mit Tsatsiki, kurdische Bakleva, afrikanische Ebijanjlo und deutsche Grillgerichte. Es wurde gemeinsam geschnippelt, gebrutzelt, gekocht und gebacken. Rezepte wurden ausgetauscht und ausländische Frauen erzählten von ihrem Land, der Kultur, den Traditionen und der Familie. Die Vorbereitung und das gemeinsame Essen hat allen Beteiligten viel Spaß gemacht. C. Rehsack „Frauen helfen Frauen“ e.V.
Schulprojekt im Heinrich-Heine-Gymnasium, OT Wolfen Im Rahmen eines Schulprojektes übernahmen die Kinder und Eltern der Klasse 7/2 die Versorgung der gesamten Schülerschaft, der Gäste und des Lehrerkollegiums an zwei Tagen. Hierfür benötigten die Beteiligten unter Anderem 60 Toastbrote. Diese wurden ohne zu zögern, durch das REAL in Bitterfeld, vertreten durch Herrn Burde, kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Mädchen und Jungen wollen mit dem Erlös ihre Klassenkasse füllen, um im kommenden Schuljahr während der Klassenfahrt Projektgelder daraus bezahlen zu können. Sie wollen gemeinsam mit der Elternschaft dafür sorgen, dass die Gesamtkosten für dieses Unternehmen erschwinglich für jedes Kind der Klasse bleiben. Dieses Vorhaben hatte Erfolg und die Schüler/Innen , Frau Köpsel (Klassenleiterin) und alle Eltern wollen auf diesem Weg Herrn Burde und seinem Team danken. A. Herrmann BWA 10-08 vom 06.06.08
10jähriges Bestehen Stolz auf das bisher Erreichte konnten am 9. Mai diesen Jahres René Tretschok und Ulf Gernot Saborowski gemeinsam mit ihren kleinen und großen Kickern zurückblicken, denn das Bitterfeld-Wolfener Fußballzentrum im Ortsteil Wolfen beging sein 10. Jahresbestehen. Auch das Stadtoberhaupt Frau Petra Wust gratulierte aufs Herzlichste und wünschte den Sportlern für die Zukunft viel Erfolg und siegreiche Spiele. Was im Jahre 1995 als Idee geboren wurde, entstand nach Überwindung vieler bürokratischer Hürden dann endlich im Frühjahr 1998 - das Tretschok-Fußballzentrum, anfänglich mit 20 Kickern. Heute trainieren in der Fußballschule ca. 60 Kinder ab dem Alter von 5 Jahren unter besten Bedingungen auf sieben Großfeldbzw. Kunstrasenplätzen. Diplomsport- und Fußballlehrer sowie DFB-Lizenztrainer vermitteln hierfür mit schnelligkeitsorientiertem Techniktraining das notwendige Wissen nach bewährtem Konzept. Ein zusätzliches Talentetraining verhilft dann den besten Spielern neben der regulären Vereinstätigkeit, ihrem Traum vom Profifußball mit dem Wechsel in ein Leistungszentrum ein ganzes Stück näher zu kommen. Doch haben sich die Inhaber des Fußballzentrums längst ein weiteres, ehrgeiziges Ziel gesteckt. Mit der Gründung einer Fußballakademie soll die Fußballschule professionell weiter ausgebaut werden. Pressestelle Seite 7
Stadt Bitterfeld-Wolfen 35. Bitterfelder Kakteenschau Die Mitglieder der OG Bitterfeld begehen in diesem Jahr ein kleines Jubiläum. Bereits zum 35. Mal wurde die traditionelle und beliebte Kakteenausstellung ausgerichtet. Dank der jahrelangen, ausgezeichneten Zusammenarbeit hat unsere Ortsgruppe die Gelegenheit, ihre Ausstellung im schönen Ambiente des Kreismuseums Bitterfeld durchzuführen, was der Schau einen zusätzlichen Reiz verleiht. Unsere Besucher bekamen eine große Auswahl der schönsten Kakteen und Traditionell gab es auch wieder einen anderen Sukkulenten aus den Vortrag und zwar von Herrn Peter Sammlungen der Kakteenfreunde unserer Täschner aus Leipzig von seiner Reise Ortsgruppe zu sehen. Viele der Pflanzen durch Argentinien, Bolivien und Chile und tragen zu diesem Zeitpunkt ihre der faszinierenden Kakteenwelt dieser attraktiven Blüten. Neben der Schau bot Länder. Weitere Informationen zur OG auch der Pflanzenverkauf ein reichhaltiges Bitterfeld sowie das aktuelle Sortiment an pflegeleichten und Jahresprogramm sind unter dem blühwilligen Kakteen und Sukkulenten Ortsgruppenlink auf der DKG-Homepage sowie an Raritäten. Großer Beliebtheit zu finden. besonders bei den jüngeren Besuchern Unsere Ortsgruppe trifft sich jeden 2. unserer Ausstellung erfreute sich die Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr in Tombola. Mit etwas Glück konnten schöne Friedersdorf in der Gaststätte „Zur Linde“. Gewinne mit nach Hause genommen Interessenten sind jederzeit herzlich werden. willkommen. R. Tauchmann
Roy Lattauschke wurde Anerkennungskultur für zivilgesellschaftliches Engagement Deutscher Vizemeister In den letzten Jahren ist der Kegelnachwuchs unseres Kreises immer positiv in den Schlagzeilen. So auch in diesem Jahr bei den Deutschen Jugendmeisterschaften in Wiesbaden. In der Vergangenheit waren es die Mädchen, die für die herausragenden Ergebnisse sorgten. Diesmal war es im Einzel Roy Lattauschke von Victoria Bitterfeld. Sein Kegeltalent war schon frühzeitig erkennbar. Das Beste war bisher in diesem Jahr der Vize-Landesmeistertitel, mit dem er sich die Qualifikation für die Deutschen Meisterschaften erspielte. In Wiesbaden dann von ihm der große Paukenschlag, der schon sensationell anmutet: Mit Platz 7 im Vorkampf schaffte er unter 24 Teilnehmern die Qualifikation für den Endlauf. Was er dann im Finale bot, ist mit Worten kaum zu beschreiben. Mit dem Bestwert von 483 Kegeln spielte er sich von Platz 7 auf Platz 2 und kam dem Meistertitel sehr nahe. In aller Bescheidenheit nahm er dann auch die Ehrung vom DKSB für das Bestresultat der Jugend B und dem Deutschen Vizemeistertitel entgegen. Ergebnisse: 1. Maxi Glatthorn, Ginnheim, 469/451/920 K. 2. Roy Lattauschke, Bitterfeld, 428/483/911 K. 3. J. Grießhaber, Schwarzwald, 447/446/893 K. 9. Tim Nagel, Burgenland, 427/423/850 K. (SA-Meister) W. Neuendorf Seite 8
Freiwilligenagentur unterstützt Kampagne „Helfer mit Herz“ „Freiwilliges Engagement braucht eine breite öffentliche Anerkennung ´Helfer mit Herz´ ist ein gutes Instrument, die Leistungen der Ehrenamtlichen wertzuschätzen“, freut sich Uwe Lummitsch über die Neuauflage der landkreisweiten Initiative. Der Projektleiter und die Mitarbeiter der Freiwilligenagentur MehrWERT wollen die mehr als 65 Vereine, die von der Agentur unterstützt werden, motivieren, sich zu beteiligen. „Im Rahmen unserer Beratungsleistungen für gemeinnützige Organisationen verweisen wir immer auf die Notwenigkeit der Entwicklung einer vereinsinternen Anerkennungskultur für das Ehrenamt“, berichtet Lummitsch. Dazu gehören das „Danke sagen“, ebenso wie die verantwortungsvolle Einbindung in die Vereinsarbeit. Weitere Instrumente seien die öffentliche Ehrung oder der qualifizierte Nachweis des Engagements. Die Ehrenamtsnachweise sind insbesondere für Schüler und Jugendliche von Interesse, da freiwillige Betätigung ein wichtiges Entscheidungskriterium für Arbeitgeber ist. Denn mit dem Betätigungsnachweis werden die erworbenen sozialen Kompetenzen
Wahlversammlung der SG Chemie Bitterfeld Am Freitag fand in der Boxhalle der SG Chemie Bitterfeld die Wahlversammlung des neuen Vorstandes statt. Nach einem ausführlichen Bericht des bisherigen Vorstandes Rainer Kleinfeld und des Kassenprüfers in Vertretung durch Ingrid Riegel wurde der alte Vorstand einstimmig entlastet. Im Rückblick standen vor allen die ehrenamtlichen Tätigkeiten der zahlreichen Übungsleiter, die umfangreiche Vereinsarbeit der einzelnen Sektionen, sowie die sportlichen Erfolge des Vereinsnachwuchses. Bei der Wiederwahl des Präsidenten Rainer Kleinfeld kündigt er leider sein letztmaligen Amtsantritt an. Nach 22 Jahren als Präsident wünscht er sich in den nächsten Jahren einen würdigen Nachfolger und ein starken Vorstand, welcher den Verein noch mehr gestaltet und nicht nur verwaltet. Das setzt sich auch der neu gewählte Vorstand mit Harald Schuchardt, Horst Hofmeister, und Claudia Gruner zur Aufgabe, besonders zum diesjährigen Jubiläum der SG Chemie Bitterfeld. Am 30.08.2008 feiern die Vereinsmitglieder ihren 60-Jährigen. In der Zwei-Felder-Turnhalle stellen sich gegen 14.00 Uhr alle Sektionen und ihre Mitglieder vor und feiern mit ihren Gästen ihr Jubiläum. C. Gruner, SG Chemie Bitterfeld nachgewiesen und fachliche Praxis dokumentiert. „Ältere Menschen, die sich unentgeltlich für die Gesellschaft engagieren, brauchen andere Formen der Anerkennung“, berichtet Lummitsch aus der Vermittlungsund Beratungspraxis. Soziale Vernetzung, regelmäßiger Kontakt und das Gefühl „gebraucht zu werden“ sind Motivationen für zivilgesellschaftliches Engagement der Menschen ab 50. Daher sei die Einbindung dieser Freiwilligengruppe in den Vereinsalltag besonders wichtig. Es gehe um das Gestalten von gemeinsamen Aktivitäten. Die Initiative „Helfer mit Herz“, die Vereinsporträts und Berichte über Projekte in den lokalen Medien sowie die Dankeschönveranstaltungen für Freiwillige in den Kommunen seien wichtig, um ein positives Klima für ehrenamtliches Engagement zu schaffen. „Ohne dieses Engagement könnte eine Vielzahl der Angebote im Sport, in der Kultur oder im Sozialen nicht gewährleistet werden“, weiß Lummitsch. Dafür könne man nicht oft genug „Danke“ sagen. Freiwilligenagentur MehrWERT BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ordnungswesen
- Fundbüro -
Bekanntmachung von Fundsachen
Stand: 27.05.2008
Verzeichnisse II Fund-Nr. Anmeldetag Fundgegenstand 11/08 II 17.04.08 Klapphandy “Motorola” V220, schwarz 12/08 II 24.04.08 Herrenuhr “Image”, Metallgehäuse u. Armband 14/08 II 05.05.08 BMX silberf. vercromt 20”, Sattel rot abgesetzt 15/08 II 07.05.08 Werkzeugkoffer mit Fräsmaschine 16/08 II 13.05.08 Handy Sagem My X-6, silberfarbig 17/08 II 22.05.08 Handy “Nokia” 7373, beige-rosa metallic 18/08 II 27.05.08 Autoradio Blaupunkt Dallas RMD 169
Fundort Ende der Verwahrfrist OT Bitterfeld, Volksbank 16.10.08 OT Bitterfeld, Am Stadion 23.10.08 OT Bitterfeld, Burgstraße 04.11.08 OT Bitterfeld, Fläminger Ufer 06.11.08 OT Bitterfeld, Dessauer Straße 12.11.08 OT Greppin, Feldstraße 21.11.08 26.11.08
Fundschlüssel Fund-Nr. Fund-DatumFundgegenstand 08/08 27.02.08 Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln u. blauer Anhänger “Stroh” 09/08 28.02.08 weinrote Schlüsseltasche mit 4 Schlüsseln u. außen 1 Schlüssel (1 Schlüssel mit lila Kappe) 10/08 05.03.08 Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln, 1 Metallanhänger (1PZ-BKS, 1 Börkey 1485, 1 Börkey 1678L), 1 Schlüssel am extra Ring 11/08 05.03.08 Schlüsselbund mit 7 Schlüsseln(1 goldf. Fana, 1 Renz 032, 1 mit gelber Kappe, 1 mit rote Kappe, 1DOM, 1 mit Büroklammer, 1 goldf.), u. Plüschanhänger Teddy 14/08 24.04.08 Schlüsselbund mit 2 Schlüsselringen und 13 Schlüsseln 15/08 28.04.08 schwarze Schlüsseltasche mit 5 Schlüsseln am Ring
Fundort OT Bitterfeld, Stadt Wien, am Sonnenstudio OT Bitterfeld, Lindenstraße
OT Bitterfeld, Dammstraße
OT Wolfen, Schwarzer Weg, Netto OT Bitterfeld, Bismarckstraße OT Bitterfeld, Hotel Central
Bagatellefunde Fund-Nr. Anmeldetag Fundgegenstand Fundort 05/08 04.03.08 Beutel NKD mit Kindertuch-Dreiecke OT Bitterfeld, Marktplatz, Fielmann 06/08 05.03.08 Ledertasche, schwarz OT Wolfen, Fritz-Weineck-Straße 08/08 28.04.08 2 Bücher (Reiseführer) im Stoffbeutel (Marktfrisch) OT Bitterfeld, Zulassungsstelle LK Bitterfeld 09/08 05.05.08 Basecap, beige, Aufschrift: Volkswagen, Kopfumfang: 60 cm OT Bitterfeld, Stadtinfo
Die Verlierer werden hiermit aufgefordert, die genannten Fundgegenstände bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, Markt 7, im Rathauserweiterungsbau, beim Ordnungswesen (Fundbüro) Z. 113 abzuholen.
Umzug der Sachbereiche Wohngeld und Soziale Auslobung - Durchführung des Wochenmarktes Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen für Dienste der Stadt Bitterfeld-Wolfen Die Sachbereiche Wohngeld und Soziale Dienste sind ab Montag, die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2012
09.06.2008 am Verwaltungssitz im Ortsteil Greppin, also im Greppiner Rathaus, in der Bahnhofstraße 5, beheimatet. Diese beiden Sachbereiche werden stark von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Die zentrale Lage des ehemaligen Rathauses des OT Greppin war darum für die Unterbringung gerade dieser Sachbereiche ausschlaggebend. So ist der Verwaltungssitz im Ortsteil Greppin ausgesprochen günstig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Der Haltepunkt der Bahn liegt in unmittelbarer Nähe des Verwaltungssitzes und ist über einen Fußgängertunnel gut erreichbar. Die Bushaltestelle des ÖPNV befindet sich in der ebenfalls nahegelegen Walther-RathenauStraße. In der Umzugswoche bleiben die beiden Sachbereiche vom 02.06.08 bis 06.06.08 geschlossen. Wir bitten dafür um Verständnis. Ab 09.06.08 sind dann die Mitarbeiterinnen der Sachbereiche Wohngeld und Soziale Dienste wieder für Sie da. Die telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls ab 09.06.2008 gesichert: Telefon-Zentrale: 034 93/ 30170 Fax-Zentrale: 034 93/ 3017128 SB Wohngeld: 03493/ 3017115 und 3017116 und 3017117 SB Soziale Dienste: 03493/3017125 und 3017126. Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte haben die Möglichkeit, einen Klingelknopf, der sich am Hintereingang des Gebäudes befindet, zu nutzen. Die Mitarbeiterinnen werden Ihnen dann zur Verfügung stehen. Für das nächste Jahr ist der Bau eines behindertengerechten Zugangs geplant. SB Organisation BWA 10-08 vom 06.06.08
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen (ca. 48.000 Einwohner) beabsichtigt im Rahmen der Neuordnung des kommunalen Marktwesens zum 1. Januar 2009 den Betrieb des Wochenmarktes im Ortsteil Wolfen (ca. 22.500 Einwohner) zu vergeben. Es wird eingeladen, bis zum 30.06.2008 (Eingang bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen) Vorschläge zu einem Betriebskonzept einzureichen. Hinweis: Bei dem vorgesehenen Teilnahmewettbewerb handelt es sich um einen freien Ideenwettbewerb, der nicht den Regelungen des 4. Teils – Vergabe öffentlicher Aufträge §§ 97 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) oder der VOL/A Abschnitt 1 unterliegt. Die Wettbewerbsunterlagen einschließlich Lagepläne und Bildmaterial sind gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 5,00 Euro (per Verrechnungsscheck beizulegen) bis zum 15.06.2008 (Eingang der Anfrage bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen) erhältlich bei: Stadt Bitterfeld-Wolfen Fachbereich Ordnungswesen Postfach 1251 06755 Bitterfeld-Wolfen Nähere Informationen können bei der Stadt BitterfeldWolfen, Fachbereich Ordnungswesen, Sachbereich Gewerbe, Tel. 03493-361177 oder 03493-361182 erfragt werden. SB Gewerbe Seite 9
Stadt Bitterfeld-Wolfen Die
Stadt Bitterfeld-Wolfen beabsichtigt das
bebauten Grundstück in 06766 Wolfen-Bitterfeld, OT Holzweißig Hauptstraße 16
zu veräußern. Objektbeschreibung: Die Liegenschaft befindet sich im alten, dörflich geprägten Teil des Ortsteiles Holzweißig. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 885 m²: Hiervon sind ca. 325 m² mit einem dreigeschossigen Gebäude (Baujahr ca. 1920) zzgl. einem zweigeschossigen Anbau (Baujahr ca. 1980) und mehreren Schuppen bebaut. Das Hauptgebäude ist ein altes Schulgebäude, das später zu einem Kindergarten umgebaut und bis zum Jahre 2005 genutzt wurde. Dieses ist voll unterkellert und hat inklusive des Anbaues und des Kellers eine Gesamtnutzfläche von ca. 409 m². Zulässige Nutzung: · Regelmäßig: · Wohngebäude, · Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaft, nicht störende Handwerksbetriebe · Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise: · Betriebe des Beherbergungsgewerbes · sonstige nicht störende Gewerbebetriebe · Anlage für Verwaltungen · Gartenbaubetriebe Kaufpreis: 65.000,00 € zzgl. Vermessungskosten Schriftliche Kaufangebote und ein verbindlicher Nutzungsvorschlag sind bis spätestens 14.07.2008 in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Kaufangebot Grundstück Hauptstraße 16 im OT Holzweißig“ zu richten an: Stadt Bitterfeld-Wolfen Sachbereich Liegenschaften Ortsteil Bitterfeld Am Markt 07 06749 Bitterfeld-Wolfen Tel. 0 34 93 / 361-325 o. 320 Telefax 0 34 93 / 361-151 e-mail:
[email protected] SB Liegenschaften
Informationen zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit Die Blauzungenkrankheit trat im August 2006 erstmals in Deutschland auf und verursachte seitdem eine Vielzahl von Krankheitsausbrüchen mit teilweise schweren Folgen in Schaf-, Ziegen und Rinderbeständen. Sie ist eine nicht ansteckende, von bestimmten Stechmückenarten (Gnitzen) übertragene Infektionskrankheit, an der ausschließlich Wiederkäuer (Schafe, Ziegen, Rinder, Hirsche) erkranken. Zu den Krankheitszeichen gehören Entzündungen der Schleimhäute und der Haut, Lahmheiten, Rückgang der Milchleistung, Fieber, Tränenfluss, Nasenausfluss und in schweren Fällen Störungen des Allgemeinbefindens, Kopfschwellungen, vermehrter Speichelfluss sowie eine geschwollene Zunge mit Blaufärbung (Blauzungenkrankheit). Im Jahr 2008 besteht für den Tierhalter erstmals die Verpflichtung seinen Tierbestand an Schafen, Ziegen und Rindern gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Alle Schafe, Ziegen und Rinder (auch Klein- und Hobbyhaltung) sollen flächendeckend gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. Die Impfung ist für die Tierhalter verpflichtend. Der Impfstoff wird ab Juni vom Veterinäramt an die praktizierenden Tierärzte ausgegeben. Die Tierhalter werden aufgefordert, ihrem Hoftierarzt die Anzahl der zu impfenden Tiere mitzuteilen. Die Impfungen dürfen nur von Tierärzten durchgeführt werden; eine Impfung durch den Tierhalter selbst ist nicht zulässig. Schafe und Ziegen werden einmalig geimpft, Rinder 2x mit einem Zeitabstand von 21-28 Tagen. Nachzuchten werden ab einem Alter von 2,5 bis 3 Monaten geimpft. Der Impfschutz hält zwischen ½ und 1 Jahr lang (je nach Hersteller). Gerade die besonders gefährdeten Schafe und Ziegen werden vorrangig geimpft. Diese Bestände sollten möglichst bis Mitte/Ende Juni 2008 abgeimpft sein, damit rechtzeitig zur Hauptflugzeit der Gnitzen (Mücken, die das Virus der Blauzungenkrankheit übertragen) ein Impfschutz besteht. In Gehegen gehaltene, empfängliche Wildtiere können auf Antrag des Tierhalters nach Abschluss der Impfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen und bei ausreichender Verfügbarkeit von Impfstoffen ab Ende Juli/Anfang August 2008 mit in die Impfung einbezogen werden. Der Impfstoff ist für die Tierhalter kostenlos. Für die Impfaktion erhalten die Halter, die ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse angemeldet haben, Beihilfen von der Tierseuchenkasse (weitere Informationen erhalten Sie bei der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt in Magdeburg: Tel.: 0391 / 7325011 bzw. im Internet: www.tierseuchenkassesachsen-anhalt.de; Anlage 25 zur Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Sachsen – Anhalt). Das Veterinäramt fordert alle Schaf- Ziegen- und Rinderhalter, die ihre Tierhaltung bisher noch nicht gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet haben, dringlich auf, dies unverzüglich nachzuholen, um eine flächendeckende Impfung gegen diese Tierseuche zu gewährleisten. Außerdem sollten alle Schaf- und Ziegenhalter die Kennzeichnung ihrer Tiere mit Ohrmarken überprüfen. Die Unterlassung der Meldung der Tierbestände stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden kann. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (03923702554). Seite 10
Mitteilung Die Friedhofsverwaltung , OT Bitterfeld, Friedensstr. 43, 06749 Bitterfeld-Wolfen, bittet darum, dass sich Angehörige, Verwandte oder Bekannte der nachfolgend aufgeführten Verstorbenen melden: Grabstelle: U III A 0 /2 Verstorben: Krüger, Minna,1983 Smolarek, Reinhold, 1981 Bowens, Elli, 1989 Die Angehörigen, Verwandten oder Bekannten werden gebeten, sich spätestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung zu melden.
Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen führte seine 10. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 21.05.2008, durch. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschlussantrag - 68-2008 Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen und die Strafkammern des Landgerichts für die Wahlperiode beginnend ab 01.01.2009 Beschlussantrag - 78-2008 Erarbeiten eines Einzelhandelskonzeptes (EHK) für die Stadt Bitterfeld-Wolfen Beschlussantrag - 80-2008 Erarbeitung eines Marketingkonzeptes für die Stadt Bitterfeld-Wolfen Die vorstehenden Beschlüsse können ab dem 06. Juni 2008 für die Zeit von 2 Wochen im Rats- und Bürgerbüro der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen, Reudener Straße 70, Zimmer 101, eingesehen werden. SB Ratsbüro
Bekanntmachung
In der Stadtratssitzung am 21.05.2008 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse gefasst: 68-2008 Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen und die Strafkammern des Landgerichts für die Wahlperiode beginnend ab 01.01.2009 Der Beschluss-Nr. 68-2008 sowie dieAnlage zu diesem Beschluss liegen ab 09.06.2008 für 7 Kalendertage zur Einsichtnahme im OT Wolfen, Reudener Str. 70, 06766 BitterfeldWolfen, im Gebäude I, Raum 120/121und im OT Bitterfeld im Historischen Rathaus, Markt7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, in der Stadtund Tourismusinformation zu den bekannten Öffnungszeiten aus. Auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit (§ 37 GVG) wird verwiesen. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste eine Person aufgenommen worden ist, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durfte oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden soll. SB Recht BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Bitterfeld-Wolfen Bekanntmachung des Landesver- Ruhestörender Lärm sich Betroffene mit der Bitte um die Beseitigung von Alltagswaltungsamtes - Referat Abwasser - Wenden störungen an die Ordnungsbehörde, handelt es sich häufig um BeGemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz SachsenAnhalt in Verbindung mit § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz wird hiermit folgendes bekannt gemacht: Dem Landesverwaltungsamt, als obere Wasserbehörde, wurde für folgendes Vorhaben ein Antrag auf Planfeststellung vorgelegt: Vorhaben: Erweiterung des Gemeinschaftsklärwerkes Bitterfeld-Wolfen um eine anaerobe Abwasservorbehandlungsanlage mit Faulung und Blockheizkraftwerk Gemarkung: Greppin Vorhabenträger: GKW – Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH Die Antragsunterlagen zur wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 155 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt sind für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Ort: Stadt Bitterfeld-Wolfen – Hauptverwaltungssitz OT Wolfen, Reudener Straße 70/72, Gebäude I, Zimmer 120/121 (Hauptamt, Frau Große) 06766 Bitterfeld-Wolfen und Stadt Bitterfeld-Wolfen – Verwaltungssitz OT Bitterfeld, Markt 7, Zimmer 217, 2.OG (Frau Wind) 06749 Bitterfeld-Wolfen Zeitraum:
16. Juni – 16. Juli 2008; zu den ortsüblichen Sprechzeiten
Einwendungsfrist: 01. August 2008 Einwendungen zum Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift am o. g. Auslegungsort oder bei der Anhörungs- und Genehmigungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, ErnstKamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) vorgebracht werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
schwerden, deren Anlass von einem Nachbargrundstück, einer Nachbarwohnung, einer Baustelle, einer Gaststätte bzw. einem Biergarten oder einer öffentlichen Veranstaltung ausgeht. Als Ruhestörung wird die Belästigung anderer Personen durch Lärm bezeichnet. In unserer dichtbesiedelten Stadt besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige Ruhe. Das enge Zusammenleben vieler Menschen bringt zwangsläufig einen gewissen Geräuschpegel mit sich. Führen aber Geräusche zu einer erheblichen und unzumutbaren Beeinträchtigung, gelten folgende Rechtsgrundlagen: - das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die einzelnen Bundesimmissionsschutzverordnungen - die Landesimmissionsschutzgesetze - § 117 OwiG - Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage Eine allgemeine Rechtsgrundlage zum Schutz vor einer Ruhestörung bietet § 117 OwiG: Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Rasenmähen und andere durch Geräte und Maschinen verursachte Ruhestörungen Die Benutzung von Rasenmähern sowie anderen zu einer Ruhestörung führenden Geräten und Maschinen (gemäß der Aufzählung im Anhang der 32. BlmSchV) ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 32. BlmSchV (Geräte- und Maschinenlärmverordnung) für den Bereich von Wohngebieten, Erholungsgebieten etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr verboten. Zusätzlich bestehen für bestimmte Geräte und Maschinen die in § 7 Abs. 1 Nr. 2 32. BlmSchV aufgeführten weiteren zeitliche Einschränkungen. Vorsätzliche oder fahrlässig begangene Zuwiderhandlungen können gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 32. BlmSchV i.V.m. § 62 BlmSchG mit einer Geldbuße geahndet werden. Zuständig bei einem Verstoß gegen die o.g. Rechtsnorm ist die Immissionsschutzbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Im Mietrecht Für Mieter ergibt sich zumeist aus der Hausordnung, welche Ruhezeiten einzuhalten sind. Des Weiteren sind in der Hausordnung oftmals ausführlich beschrieben, welche Geräusche bzw. lärmverursachenden Tätigkeiten zu welchen Zeiten zu unterlassen sind. Hat der Vermieter den Mieter erfolglos aufgefordert, die Ruhestörung Der Termin, an dem form- und fristgemäß erhobene zu unterlassen, so hat er nach einer ebenfalls erfolglosen Abmahnung Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden folgende Möglichkeiten: erörtert werden, beginnt am 20. August 2008 um 09:00 Uhr - Klage gegen den Mieter auf Unterlassung weiterer Ruhestörungen Der Versammlungsraum ist bei dem - Ausspruch einer ordentlichen Kündigung Landesverwaltungsamt - Ausspruch einer fristlosen Kündigung Neuer Sitzungssaal - Geltendmachung von Schadensersatz: Dessauer Straße 70 06118 Halle (Saale). Auch ein Mieter hat Möglichkeiten, sich gegen Ruhestörungen von Seiten anderer Mieter zur Wehr zu setzen. Er kann seinen Vermieter Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auffordern, eine der obigen Maßnahmen gegen die Ruhestörung zu kann auch ohne ihn verhandelt werden. ergreifen. Weiterhin kann für den Mieter eine Klage gegen seinen Die Erörterung ist nicht öffentlich. Zugelassen sind nur Nachbarn auf Unterlassung weiterer Störungen in Betracht kommen. der Träger des Vorhabens, Personen, die form- und Gegen diese Art der Ruhestörung können privatrechtliche Verfahren fristgemäß Einwendungen erhoben haben, die Behörden eingeleitet werden. Das subjektive Empfinden des in seiner Ruhe geund Betroffene. Die Benachrichtigung über den störten Nachbarn kann aber für eine gerichtliche Beurteilung nicht Erörterungstermin der Personen, die Einwendungen maßgeblich sein. Denn was der eine nicht einmal zur Kenntnis nimmt, erhoben haben sowie die Zustellung der Entscheidung stört den anderen bereits erheblich. über Einwendungen kann durch öffentliche Zum einen werden daher zur Beurteilung einer Ruhestörung die TA Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Lärm und die VDI-Richtlinie 2058 entsprechend herangezogen werBenachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen den. Eine Ruhestörung beurteilt sich danach, ob sich ein so genannsind. ter Durchschnittsbenutzer durch den Geräuschpegel gestört fühlen Landesverwaltungsamt, Referat Abwasser würde. BWA 10-08 vom 06.06.08
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Stadt Bitterfeld-Wolfen Letzter Teil der Informationsreihe – Verkehrsvorschriften – M. Rechter Fahrbahnrand - § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO Wenn ein Seitenstreifen nicht zur Verfügung steht, ist zum Parken, in der Regel auch schon zum bloßen Halten, an den rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung heranzufahren. Zweck der Vorschrift ist es, im Interesse der Sicherheit und der Flüssigkeit des Verkehrs jede unnötige Einengung der dem fließenden Verkehr dienenden Flächen zu vermeiden. Folglich ist so weit wie möglich an den rechten Bordstein heranzufahren und das Fahrzeug, auch ein Motorrad oder Motorroller, parallel zum Fahrbahnrand abzustellen. Es ist aber nicht zu verlangen, dabei mit den rechten Fahrzeugrädern den Bordstein fast oder wirklich zu berühren, denn dies widerspräche, wegen der damit verbundenen Gefahr des Herbeiführens verborgener Reifenschäden, gänzlich den Bemühungen um die Verkehrssicherheit. Sehr enges Heranfahren an den Bordstein erschwert auch das Rangieren in engen Parklücken. Bei durchschnittlichen Verhältnissen ist deshalb die Einhaltung eines geringen, verkehrstechnisch bedingten Abstandes der Fahrzeugräder zum Bordstein unbedenklich. Nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift ist das Schrägparken nicht zulässig, es sei denn, dass die Straßenverkehrsbehörde durch eine Parkflächenmarkierung oder durch Zeichen 314 mit Zusatzschild das Schrägparken ausdrücklich angeordnet hat. Ein schräg geparktes Fahrzeug befindet sich nicht möglichst dicht am Fahrbahnrand, wie es dem § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO entspricht. Dies gilt auch für Mikro-PKW´s (z. B. ein “Smart”), das heißt, auch für diese Fahrzeuge ist das Quer- und Schrägparken nur zulässig, wo es abweichend von der Grundregel des Längsparkens durch Verkehrszeichen angeordnet wird. In der Rechtsprechung und im Schrifttum wird unter Hinweis auf das Gebot des platzsparenden Parkens nach § 12 Abs. 6 StVO aber auch die Auffassung vertreten, das Quer- oder Schrägparken sei ohne ausdrückliche Gestattung erlaubt, wenn der fließende Verkehr nicht behindert wird. Dies soll auch für Motorräder gelten. Dagegen spricht, dass es die Straßenverkehrsordnung nicht der EntscheiSeite 12
dung des Kraftfahrers überlässt, die Art des Heranfahrens an den Fahrbahnrand selbst zu bestimmen. Die Fahrbahn ist der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße. Der Fahrbahnrand ist die Grenze zwischen der Fahrbahn und anderen Straßenteilen oder sonstigen Flächen. Die Abgrenzung muss für die Verkehrsteilnehmer äußerlich erkennbar sein. Sie kann sich aus einer Fahrbahnbegrenzung durch Zeichen 295 (Markierung) oder aus der Art der baulichen Gestaltung (z.B. Bordstein, unterschiedlicher Straßenbelag) ergeben. Fahrbahnrand ist auch der quer verlaufende Abschluss einer Sackgasse. N. Parkscheibe - § 13 Abs. 2 StVO Dort, wo etwa das sogenannte Dauerparken unterbunden werden muss, genügt die Regelung durch Parkscheibe, um diesen Zweck zu erfüllen. Es gibt verschiedene Anwendungsformen der Parkscheibe, nämlich die mit Zeichen 290/292 – Anfang und Ende des eingeschränkten Haltverbots für eine Zone – und dem Zusatzschild 1040-32 – Parkscheibe 2 Stunden – oder mit Zeichen 314/ 315 - Parkplatz/Parken auf Gehwegen – und dem Zusatzschild 1040-32 – Parkscheibe 2 Stunden – bzw. 1040-33 – Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden -. Im Falle der Parkscheibenregelung durch die Zeichen 314/315 bedarf es einer Parkscheibe nur, wenn das Fahrzeug „geparkt” wird, weil diese Zeichen nur Parkvorgänge (3-Minuten-Grenze oder Verlassen des Fahrzeugs) erfassen. Privilegiert sind das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- oder Entladen. Das Ladegeschäft muss ohne Verzögerung durchgeführt werden, sonst geht die Ausnahmeregelung verloren. Nach Beendigung des Ladegeschäftes muss weggefahren oder eine Parkscheibe verwendet werden. Die zulässige Höchstparkdauer darf nicht überschritten werden. Bei einer Überschreitung der Parkzeit mit Benutzung einer Parkscheibe ist dem Parkenden keine Karenzzeit nach Ablauf der Parkzeit zuzubilligen.
Das Nachstellen des Zeigers zur Verlängerung der Höchstparkdauer ist unzulässig. Zur Parküberwachung gilt unter anderem das Notieren der Reifenventilstellung als angebracht. Das Parken ohne Parkscheibe ist auch dann nicht gestattet, wenn die Höchstparkdauer nicht überschritten wird. Das Fahrzeug muss zur Erlangung der Parkerlaubnis eine von außen gut lesbare Parkscheibe haben. Der Zeiger der Parkscheibe muss auf den Strich der halben Stunde eingestellt sein, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Eine Feineinstellung ist bei der Parkscheibe weder möglich noch vorgeschrieben. Beginnt die Parkzeit (Zeitpunkt des Anhaltens) zur vollen halben Stunde, so verlängert sich die zulässige Parkzeit um 30 Minuten, weil die Parkscheibe auch in diesem Fall auf den Strich der halben Stunde einzustellen ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Ordnungswidrig handelt, wer den Zeiger weiter voraus einstellt. Das Auslegen mehrer auf unterschiedliche Ankunftszeiten eingestellter Parkscheiben ist verboten. Ebenso ist eine Parkscheibe mit Laufwerk, die den Zeiger automatisch weiterbewegt, nicht vorschriftsmäßig. Die Vorschrift betrifft, ausgenommen die besonderen Fortbewegungsmittel nach § 24 StVO, alle Fahrzeuge. Nach Sinn und Zweck der Regelung bedürfen auch Motorräder und Motorroller (trotz gewisser Anbringungsprobleme) einer Parkscheibe. Eine Parkscheibe muss dem im § 41 Abs. 2 Nr. 8 vorgegebenem Bild 291 der StVO entsprechen. Ein handgeschriebener Zettel mit Uhrzeit ersetzt die Parkscheibe nicht. Auf der Vorderseite der Parkscheibe sind Zusätze, auch solche zum Zwecke der Werbung unzulässig. Auf der Rückseite der Parkscheibe kann Werbung betrieben werden. Mit diesen zurückliegenden Informationen zu Verkehrsregelungen sollte nochmals auf Schwerpunkte hingewiesen werden, die sich aus der Arbeit im Bereich Bußgeld immer wieder als Problem für Autofahrer darstellen. Geschäftsbereich III Ordnung und Bürger
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Brehna Satzung der Stadt Brehna über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund der §§ 4, 6 und 91 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) und aufgrund der §§ 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Brehna in seiner Sitzung am 23.04.2008 die folgende Satzung beschlossen. §1 Allgemeines (1) Als Gegenleistung für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten (im nachfolgenden: Verwaltungstätigkeiten) im eigenen Wirkungskreis der Stadt werden nach dieser Satzung Gebühren und Auslagen - im nachfolgenden: Kosten - erhoben, wenn die Beteiligten hierzu Anlass gegeben haben. Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe. (2) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird. (3) Die Erhebung von Kosten aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt. §2 Höhe der Kosten – Kostentarif (1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. Anlage 1 (2) Auslagen nach § 6 werden grundsätzlich in der Höhe erhoben, in der sie tatsächlich entstanden sind; in den Fällen des § 6 Abs. 2 Nr. 8 ist die Höhe der Auslagen an Hand des Kostentarifs, der Bestandteil dieser Satzung ist zu ermitteln. §3 Bemessungsgrundsätze (1) Ist für den Ansatz einer Gebühr durch den Kostentarif ein Rahmen (Mindest- und Höchstsatz) bestimmt, so sind bei der Festsetzung der Gebühr das Maß des Verwaltungsaufwandes sowie der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder die Bedeutung der Verwaltungstätigkeit für den Gebührenschuldner zu berücksichtigen. (2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätigkeit eine Gebühr zu erheben. (3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit a) ganz oder teilweise abgelehnt oder b) zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist, so kann die Gebühr bis auf ein Viertel des vollen Betrages ermäßigt werden. (4) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt oder beruht er auf unverschuldeter Unkenntnis, so kann die Gebühr außer Ansatz bleiben. (5) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung erhobene Gebühr angerechnet. §4 Rechtsbehelfsgebühren (1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf das Eineinhalbflache der Gebühr, die für die angefochtene Verwaltungstätigkeit anzusetzen war, mindestens jedoch 10 €. War für die angefochtene Entscheidung keine Gebühr anzusetzen, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf 10 bis 500 €. (2) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben oder wird er ganz oder teilweise zurückgenommen, so ermäßigt sich die aus Abs. 1 ergebende Gebühr nach dem Umfang der Abweisung oder der Rücknahme, im Falle der Rücknahme auf höchstens 25 v. H. (3) Wird der Rechtsbehelfsbescheid ganz oder teilweise aufgehoben oder zurückgenommen, so sind die gezahlten Rechtsbehelfskosten ganz oder teilweise zu erstatten, es sei denn, dass die Aufhebung allein auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben desjenigen beruht, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. §5 Gebührenbefreiungen (1) Gebühren werden nicht erhoben für 1. mündliche Auskünfte, soweit damit kein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist, 2. Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten: a) Arbeits- und Dienstleistungssachen, b) Besuch von Schulen, c) Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen, d) Nachweise der Bedürftigkeit, 3. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen, BWA 10-08 vom 06.06.08
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Stadt Brehna 4. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge, 5. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, zu denen in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde im Lande, eine Behörde des Bundes oder die Behörde eines anderen Bundeslandes Anlass gegeben hat, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist, 6. Maßnahmen der Amtshilfe, 7. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten zu Baumschutzangelegenheiten mit der Zielstellung “Erhalt des Baumes”. (2) Von der Erhebung einer Gebühr kann über die in Abs. 1 genannten Fällen hinaus ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. (3) Abs. 1 und 2 werden bei Entscheidungen über Rechtsbehelfe nicht angewendet. §6 Auslagen (1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme von Amtshandlungen oder sonstigen Verwaltungstätigkeiten Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner sie zu erstatten. Dies gilt auch, wenn eine Gebühr nicht zu entrichten ist. Auslagen hat der Kostenschuldner auch dann zu erstatten, wenn sie bei einer anderen am Verfahren beteiligten Behörde entstanden sind; in diesen Fällen findet ein Ausgleich zwischen den Behörden nur statt, wenn die Auslagen im Einzelfall 25,00 € übersteigen. Als Auslagen gelten auch Kosten, die einer am Verfahren beteiligten Behörde entstanden sind, ohne dass sie gegenseitig ausgeglichen werden. (2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben: 1. Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen. Wird durch Bedienstete der Stadt zugestellt, so werden die für die Zustellungen durch die Post mit Zustellungsurkunde entstehenden Postgebühren erhoben. 2. Telefaxgebühren sowie Gebühren für Ferngespräche, 3. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, 4. Zeugen- und Sachverständigengebühren, 5. bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten, 6. Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zu zahlen sind, 7. Kosten der Beförderung oder Verwahrung von Sachen, 8. Schreibgebühren für weitere Ausfertigungen, Abschriften, Durchschriften, Auszüge, Kosten für Fotokopien, Lichtpausen und Vervielfältigungen nach den im Kostentarif vorgesehenen Sätzen. (3) Beim Verkehr mit den Behörden des Landes und beim Verkehr der Gebietskörperschaften (einschl. Verwaltungsgemeinschaften) im Lande untereinander werden Auslagen nur erhoben, wenn sie im Einzelfall den Betrag 25,00 € übersteigen. §7 Kostenschuldner (1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, 1. wer zu einer Verwaltungstätigkeit Anlass gegeben hat, 2. wer die Kosten durch eine der Stadt gegenüber abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat, 3. wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Kostenpflichtiger nach § 4 ist derjenige, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. (3) Mehrere Kostenschuldner sind Gesamtschuldner. §8 Entstehung der Kostenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder mit der Rücknahme des Antrages. (2) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. §9 Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckung (1) Gebühren und Auslagen werden durch Bescheid festgesetzt. Sie werden mit Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht der Bescheid einen anderen Zeitpunkt bestimmt. (2) Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten können von der vorherigen Zahlung der Kosten oder von der Zahlung oder Sicherstellung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige Kostenschuld übersteigt, ist er zu erstatten. (3) Gebühren und Auslagen werden im Verwaltungszwangsverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Juni 1994 (GVBl. LSA S. 710) in der jeweils geltenden Fassung vollstreckt. § 10 Billigkeitsmaßnahmen Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entsprechend § 13 a KAG-LSA ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Seite 14
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Stadt Brehna § 11 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes Soweit diese Satzung keine Regelung enthält, finden nach § 4 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes und die allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) sinngemäß Anwendung. § 12 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) der Stadt Brehna vom 02.03.2005 sowie die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) der Stadt Brehna vom 30.06.2005 außer Kraft. Brehna, den 28.04.2008 Biedermann, Bürgermeister Anlage 1 zur Satzung der Stadt Brehna über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Kostentarife Lfd. Nr. Gegenstand 1. Archivnutzung/Aktenauskünfte 1.1 Erlaubnis zur persönlichen Nutzung von Archivalien nach Herausgabe durch einen beauftragten Mitarbeiter in den Räumen der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen für Archivalien in normalen Formaten oder Überlieferungen je Auftrag/Thema 1.1.1 für Karten, Plakate, Bilder, Tonträger und andere Archivalien, deren Benutzung besonderen technischen Aufwand erfordert 1.1.2 Benutzung von Bauunterlagen je Objekt und Gebäude 1.2. Schriftliche Auskünfte aus Archivgut und archivischem Sammlungsgut 1.2.1 Schriftliche Auskünfte einschließlich Ermittlung von Archivgut nach 1.2.2 Abschriften oder Übersetzungen je nach Schwierigkeitsgrad je A4/B4-Seite, sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt werden können 1.3. Reproduktion 1.3.1 Digitalisierung von Archivgut DIN A4 DIN A3 1.3.2 Genehmigung zur Verwendung von eigener Technik: Foto-/Videogeräte, Scanner, Kopierer u.ä. je Auftrag (nur wenn der Erhaltungszustand des Archivgutes keine andere Möglichkeit der Reproduktion zulässt, Entscheidung ist dem Archivar überlassen) Kosten pro Ablichtung/Aufnahme Ausdruck aus digitalen Dateien 1.4 Veröffentlichung von Reproduktionen 1.4.1 Wiedergabe in Printmedien je Bild oder Seite Bei einer Auflage (Exemplare) bis zu 500 Bis zu 1000 Bis zu 10.000 Bis zu 50.000 Über 50.000 1.4.2 Wiedergabe in Film-, Fernseh- oder Hörfunkproduktionen je Minute Sendezeit 1.4.3 Verwendung im Internet je Seite/Bild 1.4.4 Verwendung bei Präsentationen oder Ausstellungen je Seite/Bild 1.5. Besondere Leistungen 1.5.1 Vorstehend nicht erfasste Leistungen werden nach dem entstandenen Aufwand gesondert gerechnet nach 2. 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4
Ordnungswesen amtliche Verwahrung von Führerscheinen Beglaubigungen Beglaubigungen für Bewerbungen, Rentenangelegenheiten, Prüfungszulassungen und öffentliche Behörden weitere Beglaubigungen zum persönlichen Bedarf (pro Seite) Beglaubigungen von Unterschriften Beglaubigungen in Erbschaftsangelegenheiten (pro Seite)
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Kosten in €
5,00 10,00 10,00 Zeitaufwand Pkt. 9 10,00-25,00 5,00 10,00 10,00 0,30 5,00 10,00 15,00 20,00 50,00 100,00 25,00 15,00 10,00
Zeitaufwand Pkt. 9
18,00
kostenfrei 3,60 4,00 3,60 Seite 15
Stadt Brehna 3. 3.1
Wirtschaftsförderung schriftliche Auskunft zur Marktforschung und für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen Grundgebühr 8,00 zzgl. je angefangene Seite 5,00
4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.2.1 4.2.2 4.3 4.4 4.5 4.6
Abgabe von Druckstücken und Kopien bis Format DIN A 4, pro Seite, einfarbig * ab 10 Seiten * ab 50 Seiten bis Format DIN A 3, pro Seite, einfarbig * ab 10 Seiten * ab 50 Seiten Kopien und Druckstücke farbig, je Seite A4 Kopien und Druckstücke farbig, je Seite A3 ab Format DIN A 3, Herstellungskosten durch Kopierbüro Abgabe von eigens erstellten Druckstücken (Satzungen, Verzeichnissen, statistischen Erhebungen u.ä.)
4.7
5. 5.1 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 6. 6.1 6.1.1 6.1.1.1
Sonderleistungen pro Ringheftung mit Klarsichtfolie pro Thermobindung pro Heftung/pro Falzung pro Klebebindung pro bedruckter Binderücken Layoutentwurf
analog Pkt. 4.1 bis 4.4 zzgl. Zeitaufwand Pkt. 9 1,00 0,80 0,10 1,00 1,00 Zeitaufwand Pkt. 9
Vermögensverwaltung, Steuer- und Finanzverwaltung, Liegenschaften Bearbeitung von Bürgschaftsanträgen 75,00 Vermögensverwaltung Löschungsbewilligungen und Pfandentlassungerklärungen zugunsten Dritter, insbesondere gegenüber Auflassungs-/Rückauflassungsvormerkungen und Vorkaufsrechten sowie Belastungen 30,00 Vorrangseinräumungserklärungen zugunsten Dritter, insbesondere gegenüber Auflassungsvormerkungen und Vorkaufsrechten sowie Belastungen 25,00 Zustimmungserklärungen zugunsten Dritter, insbesondere gegenüber Auflassungsvormerkungen und Vorkaufsrechten sowie Belastungen 20,00 Sonstige Erklärungen für Rechte, die nicht unter die Ziffern 5.2.1 bis 5.2.3 fallen 25,00 Erteilung eines Zeugnisses (nach BauGB, DschG u.a.) 55,00 Zweitausfertigung von Miet- und Pachtverträgen 15,00 Aufstellung über den Stand des Steuerkontos für jedes Haushaltsjahr 3,00 Zweitausfertigung von Steuer- und sonstigen Quittungen 3,00 Ersatzstücke für verlorene Hundesteuermarken 3,00 Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre/ pro Jahr 3,00 Feststellungen aus Konten und Akten nach Zeitaufwand Pkt. 9
Bauplanung, Bauverwaltung Grundkarte Ausgabe in Plotform im Maßstab 1:100 im Format DIN A 1 im Format DIN A 2 im Format DIN A 3 im Format DIN A 4 6.1.1.2 im Maßstab 1:200 im Format DIN A 1 im Format DIN A 2 im Format DIN A 3 im Format DIN A 4 6.1.1.3 im Maßstab 1:500 im Format DIN A 1 im Format DIN A 2 im Format DIN A 3 im Format DIN A 4 6.1.1.4 im Maßstab 1:1000 im Format DIN A 1 im Format DIN A 2 im Format DIN A 3 im Format DIN A 4 Seite 16
0,30 0,15 0,10 0,50 0,25 0,15 1,00 1,50 zzgl. Zeitaufwand nach Pkt.9
15,00 13,00 8,00 7,00 20,00 15,00 9,00 8,00 49,00 31,00 23,00 18,00 102,00 67,00 43,00 29,00 BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Brehna 6.1.2 Formatfreie Ausgaben 6.1.2.1. Grundgebühr je 1.000 qm Originalfläche bei Maßstab bis 1:1000 bei Flächen mit dichter Bebauung 0,80 bei Flächen mit mittlerer Bebauung 0,60 bei Flächen mit leichter Bebauung 0,40 bei unbebauter Fläche 0,10 6.1.2.2 Grundgebühr je 1.000 m² Originalfläche bei Maßstab größer als 1:1000 bei Flächen mit dichter Bebauung 0,40 bei Flächen mit mittlerer Bebauung 0,25 bei Flächen mit leichter Bebauung 0,15 bei unbebauter Fläche 0,05 6.1.3 Ausgabe in digitaler Form 6.1.3.1 Grundgebühr je 1.000 m² Originalfläche bei Flächen mit dichter Bebauung 8,00 bei Flächen mit mittlerer Bebauung 6,00 bei Flächen mit leichter Bebauung 4,00 bei unbebauter Fläche 1,00 6.1.4 Übersichtskarten ab Maßstab 1:3000 6.1.4.1 Grundgebühr im Format DIN A 0 41,00 im Format DIN A 1 20,00 im Format DIN A 2 10,00 im Format DIN A 3 5,00 6.2 für Punkt 6.1.1.1 bis 6.1.4.1 gilt zzgl. manueller Bearbeitungsaufwand, nach Zeitaufwand Pkt. 9 6.3 Planungen und sonstige planerische Unterlagen 6.3.1 Abgabe von Bauleitplänen im Format DIN A 0 46,00 im Format DIN A 1 36,00 im Format DIN A 2 26,00 im Format DIN A 3 8,00 im Format DIN A 4 5,00 6.3.2 Sonstige Unterlagen Flächennutzungsplan (FNP) 45,00 Stadtentwicklungskonzept (STEK) 30,00 sonstige Planungsunterlagen Herstellungskosten 6.4 Planungs- und baurechtliche Auskünfte 6.4.1 städtebauliche Anfrage nach Zeitaufwand Pkt. 9 6.4.2 Auskunft für Sachverständige und Sachverständigengutachten, je angefangene Viertelst. nach Zeitaufwand Pkt. 9 6.4.3 Befreiungsantrag nach Zeitaufwand Pkt. 9 6.4.4 Vor-Ort-Begehung nach Zeitaufwand Pkt. 9 6.5 Aufgrabungen in kommunalen Grundstücksflächen 6.5.1 Grundgebühr für die Bearbeitung des Antrages durch die Fachbereiche 87,00 6.5.2 Vorortbegehungen nach Zeitaufwand Pkt. 9 6.5.3 Abnahmen nach Zeitaufwand Pkt. 9 6.5.4 Verlängerung der Aufgrabungsgenehmigung 72,00 6.6 Ausleihen von Luftbildaufnahmen, pro Stück 8,00 6.7 Überlassen der Folie zum Selbstkopieren Grundkarte Endprodukt DIN A 1 10,00 6.8 Verkehrszählungen für Dritte Zählung 24 Stunden (inkl. Fahrtkosten) 150,00 6.9 Baumfällgenehmigung 6.9.1 Grundgebühren 26,00 6.9.2 zzgl. der Bearbeitungszeit 1. Stunde gebührenfrei je weiterer Zeitaufwand nach Zeitaufwand Pkt. 9 6.10 Bewilligung von Zuwendungen zur Förderung von Werterhaltungsmaßnahmen an unter Denkmalschutz stehenden Wohngebäuden 1% der Zuwendung 6.11 Erschließungskostenbescheinigung 17,00 7. 7.1 7.2
Ausfertigung von Verdingungsunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen Ausschreibungen bis 50 Seiten Ausschreibungen für jede weiteren 10 Seiten
BWA 10-08 vom 06.06.08
10,00 1,50 Seite 17
Stadt Brehna 8. 8.1
8.2 8.3 9. 9.1 9.2 9.3 9.4
Kommunalstatistik Weitergabe von statistischen Informationen, Verzeichnissen, auf Anforderung gesondert aufbereiteter statistischer Daten u.ä. Kosten pro Seite s.Pkt.4.1-4.4 zzgl. Bearbeitungszeit Pkt. 9 jedoch mind. 2,00 Halbjahresberichte 5,00 Jahresberichte 8,00 Für Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang im Einzelkostentarif nicht näher bestimmt werden können, sind Gebühren nach Zeitaufwand festzusetzen (Angabe pro Stunde) Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Bedienstete ab Entgeltgruppe 13 Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Bedienstete ab Entgeltgruppe 10 Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Bedienstete ab Entgeltgruppe 3 sonstige Bedienstete
45,00 38,00 31,00 24,00
Weitere Gebühren für Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis sind in gesonderten Satzungen geregelt.
Besuch bei unseren Freunden in Semoy vom 1. bis 4. Mai 2008 Am Abend des 30. April trafen wir uns, eine Gruppe von 50 Leuten im Alter von 9 bis über 60 Jahre, auf dem Brehnaer Marktplatz. Als wir uns alle im Bus platziert hatten, begann die lange Fahrt nach Frankreich in unsere Partnerstadt. Gegen Mittag des 1. Mai wurden wir herzlich von unseren Freunden empfangen und unser gemeinsames Programm konnte starten. Zu Beginn wurden wir von unseren Gastfamilien begrüßt, einige von uns trafen gute Freunde wieder, andere dagegen knüpften neue Bande. Den Nachmittag und Abend verbrachten wir in den Familien und nutzten die Zeit, uns gegenseitig näher kennenzulernen und kurze Ausflüge zu unternehmen z.B. ins nahe liegende Orleans zum Jeanne d’Arc - Vorstellung des Projektes einer gemeinsamen Webseite der Partnerschaft Fest, wenn auch mit Regenschirm. Am Freitag führte uns ein gemeinsamer Aus- - Gemeinsamer Meinungsaustausch zu neuen Technologien flug zum Schloss von Versailles. Der Schlosspark beeindruckte uns durch - Der Kinderrat von Semoy mit seinem Kinderbürgermeister stellte sich vor seine gepflegten Anlagen und Sehensund berichtete eindrucksvoll von seiwürdigkeiten wie z.B. vielfältige Springnen Aktionen und Plänen. brunnen. Bei einem gemeinsamen Picknick im Schlossgarten stärkten und erholten Anschließend wurde eine Ausstellung wir uns und hatten Gelegenheit, uns nä- über die Europäische Union vorgestellt her zu kommen.Der Nachmittag wurde und gemeinsam ein zweisprachiges Quiz durch eine interresante Schlossführung zu diesem Thema durchgeführt. Um 11 gestaltet. Mit vielen neuen Eindrücken Uhr fand dann ein offizieller Empfang im fuhren wir zurück nach Semoy. Den Abend Kulturzentrum statt. Ein Präsident der verbrachten wir in den Gastfamilien und Region stellte Projekte im Rahmen der hatten dabei die Gelegenheit, auch ande- Zusammenarbeit mit Sachsen- Anhalt vor. re Familien zu treffen und schöne gemein- Der Nachmittag wurde zu sportlichen Besame Stunden bei reichhaltigen französi- tätigungen bei strahlendem Sonnenschen Speisen und Getränken zu genie- schein genutzt: ßen. Andere organisierten ein gemeinsa- - Boulespiel für die Familien und Gäste mes Fußballspiel am Abend. Samstag tra- - Volleyball für die Jugendlichen fen sich dann am Vormittag verschiedene Danach folgte auch schon unser geselliArbeitsgruppen zum Erfahrungsaus- ger Abend vor der Abreise. Es wurden viele Worte des Dankes von den Veranttausch. wortlichen wie Bürgermeister und VorsitThemen waren: zende der Arbeitsgruppen ausgetauscht - Informations- und Kommunikationsund Geschenke überreicht. technik
Geschlossen In der Zeit vom 28.07.-15.08.08 bleibt die Bibliothek wegen Urlaub geschlossen. Die Ausleihfrist der ausgeliehenen Medien wird dementsprechend verlängert. Seite 18
Unsere französischen Freunde bekamen von uns Bitterfelder Bernstein überreicht als gutes Zeichen für Dauer und Beständigkeit. Dies soll ein Symbol unserer Freundschaft sein, die schon auf fast 14 stolze Jahre zurückblickt. Und warum soll sie nicht auch bernsteinalt werden? Der Anfang ist getan! Unsere Heimreise am Sonntag, dem 4. Mai führte uns über Luxemburg. Wir bekamen die Gelegenheit einer Stadtrundfahrt und einer Stadtführung, begleitet von einer Vertreterin der Nationalagentur der Jugend Luxemburg. Es wurde ebenfalls ein Treffen organisiert mit zwei Luxemburger Mädchen, die im Sommer zu uns nach Brehna kommen und eine Woche mit Jugendlichen aus Semoy und aus Brehna gemeinsam verbringen. Wir danken an dieser Stelle allen Organisatoren und Verantwortlichen für die erlebnisreichen Tage. All denen, die durch ihre Sprachkenntnisse halfen, die Verständigung zu verbessern und den französischen Jugendlichen für die tolle Bedienung während des Abschiedsabends. Wir finden es nachahmenswert, wie unsere Gastgeber ihre Kinder und Jugendlichen aktiv in das Treffen einbezogen haben. im Namen der Arbeitsgruppe Gisela und Gerhard Paschold Arbeitsgruppe Städtepartnerschaft BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Brehna Umfangreichster Haushalt in der Geschichte der Stadt vom Stadtrat beschlossen Auf seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat die Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan in der noch nie dagewesenen Größenordnung von 8, 2 Mill. EUR ( Verwaltungshaushalt 5,4 Mill. /Vermögenshaushalt 2,8 Mill.) beschlossen. Noch nie in der Geschichte konnten Stadträte über soviel Einnahmen verfügen und 2738 EUR/Einwohner Geld ausgeben, wie im laufenden Haushaltsjahr. Ich wäre am Anfang meiner Amtszeit sehr glücklich gewesen, wenn ich nur eine halbwegs so stabile Ausgangssituation vorgefunden hätte. Die Refinanzierung von 5 Mill. EUR aufgelaufener Schulden und ein Tiefstand bei den Gewerbesteuereinnahmen von 300 TEUR machten mir das Leben schwer, die anfänglichen Haushalte zwischen Einnahmen und Ausgaben überhaupt auszugleichen. Dank der intensiven und erfolgreichen Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik in den letzten 7 Jahren ist Brehna ein beredtes Beispiel, wie wichtig erfolgreiche Unternehmen neben der Arbeitsmarktverbesserung für eine stabile und erträgliche Haushaltssituation einer Gemeinde sind. Mit heute 3 Mill. EUR Gewerbesteuer und fast 0,5 Mill. EUR Grundsteuer B aus der Wirtschaft offenbaren sich neue Gestaltungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der Einwohner. Der Aufbau stabiler und innovativer Unternehmensstrukturen ist auch in Brehna der wichtigste Grundpfeiler für gesellschaftlichen Fortschritt. Wenn anfänglich leerstehende Produktionshallen und Freiflächen das Gewerbegebiet Wiesewitz zierten, so konnten in 14 Fällen für leerstehende Hallen und Freiflächen Neuinvestoren gewonnen und im Industriegebiet mit 6 neuen Ansiedlungen sowie 9 Erweiterungsinvestionen eine beachtliche Wirtschaftsbasis dank der Unternehmer geschaffen werden. Wir haben allen Grund, den Unternehmen und ihren Belegschaften zu danken, die Wertschöpfung hier erzeugen und die Steuergroschen für eine nachhaltige Daseinsfürsorge in harter Arbeit erwirtschaften. Die Stadt ist heute vom Grunde her gut aufgestellt und finanziell in bester Verfassung. Wir haben verantwortungsvoll und sparsam gewirtschaftet, wieder in Größenordnung Rücklagen gebildet, seit 2006 noch nicht einmal Kassenkredite als Zwischenfinanzierung in Anspruch genommen und die Schulden um 2 Mill. EUR abgebaut. Dazu erwarteten die Bürger zu Recht, dass der vorgefundene Investitionsstau in den Kindereinrichtungen und vor allem im Straßenwesen angepackt wurde. Über das mittelfristige Straßenbauprogramm wurden 9 Straßen seit 2001 mit 2,6 Mill. EUR aus dem Haushalt finanziert. In den Umbau zur Grundschule und zum Hort sind über 300 TEUR geflossen. Die Ausgabenpolitik war für mich als obersten Sachwalter zwangsläufig darauf gerichtet, den unverhältnismäßig spärlichen investiven Teil Vermögenshaushalt (anfangs 500 TEUR) systematisch bis heute auf 2,8 Mill. EUR in 2008 aufzustocken, um Haushaltsmittel für notwendige Investitionen und sichtbare Verbesserungen im Stadtbild frei zu lenken. BWA 10-08 vom 06.06.08
Der Stadtrat mit seiner Mehrheitsfraktion hat für die Haushaltsaufstellung 2008 die Spendierhosen rausgeholt. Der Haushalt in 2008, mit dem ich nicht in allen Positionen einverstanden bin, stellt die Dinge dahingehend wieder auf den Kopf, indem der konsumtive Teil Verwaltungshaushalt zu stark um 2 Mill. EUR angewachsen ist. Natürlich ist es für jeden Stadtrat populärer, Gelder in dem soziokulturellen Bereich großzügig zu verteilen, als Schulden abzubauen und Rücklagen für Haushaltsrisiken zu bilden, aber das gerade macht eine solide Haushaltswirtschaft aus. Es hört sich zwar gut an, z.B. neue Erdenbürger mit Begrüßungsgeld von 1500 EUR zu empfangen. Erstens, machen bei weitem nicht alle besser situierten jungen Paare ihren Kinderwunsch davon abhängig und zweitens, wie schließen wir die Zweckentfremdung der Mittel aus? Außerdem gibt es kommunalrechtliche Bedenken, da die freiwillige Aufgabe ihren Ursprung nicht in der örtlichen Gemeinschaft hat, sondern als Beihilfe zum Familienlastenausgleich nach Richtersprüchen zu werten ist, der in die Zuständigkeit des Bundes bzw. Landes gehört. Mir wäre es wichtiger gewesen, alles verfügbare Geld in den zwingend notwendigen Neubau Kindertagesstätte zu stecken, für Bedürftige bei den Elternbeiträgen zu helfen. Was mich außerdem etwas befremdet hat, war, dass einzelne Stadträte öffentlich in der Haushaltsdebatte den totalen Kehrausstandpunkt propagieren, um die Mitgift bei der Einheitsgemeindebildung nur auf unsere Restschulden zu begrenzen. Das halte ich jedem Partner gegenüber für unanständig und verantwortungslos. Brehna hat auf dem Weg in eine neue Gebietskörperschaft eine höhere Verantwortung gegenüber unseren Partnergemeinden, weil wir auf Grund unserer naturgegebenen Standortvorteile überhaupt erst zu dieser Entwicklung gekommen sind und Menschen aus der ganzen Region unser Steueraufkommen erwirtschaften. Schwerpunktaufgaben in 2008 sind: 1. Ausgaben für materielle Verbesserungen der Schule: 144 TEUR, Kindertagesstätte: 90 TEUR. Damit werden hauptsächlich der Schulspielplatz aufgebessert, das Fensterprogramm fortgesetzt, zusätzlich im Hauptgebäude eine Toilette geschaffen und die defekte Schulhofbeleuchtung erneuert. Besonders froh bin ich, dass sich der Stadtrat auf meinen Vorschlag für den Neubau Kindertagesstätte geeinigt hat, das stadteigene Gelände hinter dem Stadtbad mit 90 TEUR Erschließungskosten vorzubereiten. Dazu hoffe ich sehr, dass der Neubau ca. 3 Mill. EUR in 2009 Wirklichkeit wird. 2. Den größten Batzen Geld ( 750 TEUR) stecken wir richtigerweise in den Straßenbau, weil wir dort im Vergleich zu vielen Gemeinden den größten Nachholbedarf haben und ein Hinausschieben den Bürgern mehr aus der Tasche nehmen würde. Winkelgasse und Kitzendorfer Platz sind mittlerweile fertig, begonnen wird die Neue Straße und Fortsetzung nächsten Seite
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Stadt Brehna
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als größtes Projekt mit 460 TEUR die Hallesche Str. - gefördert mit 225 TEUR - in Angriff genommen. Ich hätte zur nachhaltigen Straßenlärmverminderung die Straße nach Poritzsch gebaut, die Entscheidung des AZV zum Abwasserkanal liegt vor, aber der Stadtrat hat abgelehnt. Zusätzlich werden ohne städtische Haushaltsmittel vom AZV die Kläranlagen in Wiesewitz und Zennewitzer Platz beseitigt und die Abwasserleitungen erneuert. Um Wohnbauflächen für Bauwillige und Zuwanderer zur Verfügung zu haben, wird in diesem Jahr die Erschließung des Wohnstandortes Pappelallee mit 500 TEUR abgeschlossen. Wenn wir den schnellen Siedlungserfolg haben wollen, müssen wir mindestens den Grunderwerb subventionieren. Außerdem besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen weiteren Industrieansiedlungen und Bevölkerungswachstum. Wenn wir das Erste lassen, Aufbau des Industriegebietes II, brauchen wir uns über Stagnation nicht zu wundern. Die FFw hat natürlich immer ein großes Wunschprogramm, um das Haus und die Ausrüstung zu verbessern. Wir geben unserer FFw wieder 165 TEUR in die Hand, weil mit einer modernen und attraktiven Wehr Menschen leichter für die FFw zu begeistern sind und die Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz erfüllbar bleiben. In den letzten Jahren haben wir den Bauhof zu einer leistungsfähigen Basis ausgebaut, damit die Aufgaben beherrschbar und vor allem der allgemeine Ordnungs- und Sauberkeitszustand auf ein ansprechendes Niveau entwickelt werden konnte. Die Stadt muss für die Bürger im Punkte Ordnung und Sauberkeit ein Vorbild sein, wenn wir andere zum Mitmachen überzeugen wollen. Deshalb ist es richtig, ständig in die Ausrüstung zu investieren, damit die Arbeit effektiver wird. Die Zeit mit 20 Arbeitsagentur - Unterstützern ist vorbei. Auch in diesem Jahr geben wir wieder 186 TEUR für freiwillige Leistungen in den soziokulturellen Bereich zur Unterhaltung der Häuser, zur Förderung von Vereinen und für die Jugend- und Seniorenbetreuung aus. Die Vereine verdienen unsere Unterstützung, weil sie einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration leisten. Brehna ist auch eine Stadt des Sportes und erst Recht eine Domäne des Kegelsportes, was durch den Aufstieg in die Verbandsliga der ! MännerMannschaft Kegeln deutlich wurde. Die Männer haben Lob und Anerkennung verdient, weil sie in einem hart umkämpften Wettbewerb einen großen sportlichen Erfolg errungen haben. Ich danke den Vereinen, wie dem Reit- und Fahrverein, der Schützengilde und dem Förderverein Stadt- und Klosterkirche, dem Anglerverein und dem Sportverein, wenn sie mit Unterstützung der Stadt die Dinge in die Hand nehmen und auch in diesem Jahr wieder Bürger- und Vereinsfeste organisieren.
Besonders dankbar bin ich dem Leitungskollektiv im Seniorenclub, weil dort Woche für Woche im Ehrenamt eine ansprechende Seniorenbetreuung stattfindet. Da es viele Nachfragen gibt, will ich alle Interessierten wissen lassen, unser Traditions bad wird nach dem Abschluss der Rohrerneuerung in der Filterstation wieder geöffnet. Probleme macht uns noch die Rettungsschwimmerbesetzung. Meldungen werden entgegengenommen. In eigener Sache: Mit dem Wahlergebnis vom 2. März geht meine Amtszeit nach 7 Jahren am 8. Juli zu Ende. Die Mehrheit der Wähler hat als Souverän sich aus welchen Gründen auch immer gegen mich entschieden. Das ist lebendige Demokratie und das muss man respektieren, auch wenn viele mit dem Urteil nicht zurechtkommen. Trotzdem danke ich meinen Wählern, die sich bei ihrem Vertrauensvotum nicht allein aus parteipolitischer Sicht, sondern wohl hauptsächlich von der Leistungsbilanz meiner Amtszeit haben leiten lassen. Man kann nicht allen alles Recht machen, Gemeinwohl steht nun mal vor Eigennutz. Mit 30 Jahren Kommunalpolitik auf dem Buckel und davon 16 Jahre Bürgermeister, zählt man zum Urgestein und weiß, wovon man redet, wenn es um sachliche Entscheidungen geht. Für mich zählen zuerst Arbeit und Leistung in allen Lebensbereichen und das Primat der Wirtschaft, weil das die entscheidenden Grundlagen der menschlichen Zivilisation sind. So habe ich mein Amt immer verstanden als Auftrag, im Dienste der Bürgerschaft und im Sinne des Gemeinwohls, mich täglich in den Karren zu spannen, mich selbst zu treiben. Da gibt es sicherlich Mitstreiter, die mich nicht immer verstanden haben, aber das ist meine Lebenseinstellung und meine Überzeugung. Ich bin sehr dankbar, dass ich gewissermaßen als Frontmann Politik gestalten durfte und gebe der Hoffnung Ausdruck, der zurückgelegte Weg findet im Urteil der Bürger seinen bleibenden Platz. Ein Mann wie ich mit Herzblut für die Kommunalpolitik, der gibt ein Amt ab, aber nicht seine politischen Grundsätze. Ich bleibe Mitglied im Kreistag und in zwei Fachausschüssen. Auch wenn ich keinen Sitz im Stadtrat habe, so werde ich für meine Wähler ein Ansprechpartner bleiben und der Brehnaer Politik sicherlich nicht mit politischer Abstinenz begegnen. Ich gehe in der Hoffnung aus dem Amt, dass es für Brehna so erfolgreich weiter geht und die Brehnaer für alle Zeit ein Leben in Frieden, Freiheit und persönlichem Wohlergehen in einer attraktiven Stadt führen können. Mit freundlichen Grüßen W. Biedermann, Bürgermeister BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Brehna
Gemeinde Glebitzsch
An Spielpraxis gewonnen - Spenden- Glebitzscher Heimatverein 1998 e.V. Auf den Spuren unserer Urahnen aktion erfolgreich Nach der schwierigen Anfangsphase im Trainingsspielbetrieb der weiblichen C/D -Jugend des TSV Blau-Weiß Brehna, konnten die Mädels in weiteren Freundschaftsspielen erfolgreich Erfahrungen und Spielpraxis sammeln, die uns von Mal zu Mal besser werden lässt. Anfang März begrüßten wir die D-Jugend des SV Finken Raguhn in unserem Kultur- und Sportzentrum in Brehna. Unsere Zielsetzung lag darin, insgesamt mindestens 15 Tore zu erzielen, was den Mädchen, die die letzten Spielminuten sehr ehrgeizig bestritten und sich von ihrer besten Seite zeigten, auch glanzvoll gelang. Zum Ende erfreuten wir uns über ein 16:35 an der Anzeigetafel. Unsere nächste Aufgabe erwartete uns aber schon, denn im April luden wir die D-Jugend des Zweitligisten SV Concordia Delitzsch zu uns ein. Die klare Überlegenheit der Delitzscher Mädchen widerspiegelte sich im Endergebnis 6:42 für die Gäste. Am Samstag, den 12. April, reiste der HG 85 Köthen mit seinem gesamten Nachwuchs an. Abwechselnd absolvierte die E-Jugend von Brehna, sowie die C/D-Jugend ihre Spiele gegen die Köthener. Nach einer aufregenden Endphase mussten sich die Mädels mit knappen 17:19 Ergebnis geschlagen geben. Jedoch ermunterte dieses Ergebnis zu weiteren großen Sprüngen. Auch im Saalekreis machten wir uns als Neueinsteiger bekannt und fanden die Begegnung mit der C-Jugend des TuS Dieskau ebenfalls in Brehna. Leider reichten auch diesmal die Kräfte nicht ganz aus, sodass die Dieskauer Mädchen mit einem Sieg von 6:15 nach Hause fuhren. Nun wartet die Turnierzeit auf uns, in der wir unsere spielerischen Fähigkeiten stärken möchten und uns den Nachbarvereinen als neuen Gegner präsentieren möchten. Besonderen Dank gilt den Schiedsrichtern Benny Bode und Carsten Seidel, die stets bei Heimspielen zur Stelle sind und so eine optimale Vorbereitung für die kommende erste Saison der Mädchen gewährleisten. Am 10. Mai veranstalteten die kleinen Handballmädels auf dem Markt in Brehna einen Pfingst- und Maibasar mit selbstgebackenem Kuchen, Kaffee und ausreichend frischen Säften. Der große Andrang wurde anfangs gar nicht von uns erwartet, sodass die Freude über die zahlreichen Besucher noch größer ausfiel. Der frisch gebackene Kuchen mundete unseren Gästen besonders gut und bei dem schönen sonnigen Wetter, welches uns an diesem Tag sehr unterstützte, wurden auch schon mal ein paar mehr Tässchen Kaffee getrunken, denn in der warmen Sonne konnte man gemütlich die ersten Frühlingsgefühle aufkommen lassen. Vielen Dank an die Stadt Brehna, die uns Tische und Bänke zur Verfügung stellte und Dankeschön auch an Herrn Hubert, der uns diese zu Familie Dörge auf den Hof transportierte. Der leckere Nachmittagsschmaus wurde von uns auf Spendenbasis durchgeführt, wobei die Überraschung nach einem Blick in die „Klingeldosen” groß war. Insgesamt freuten wir uns an diesem Tag über eingenommene 320,- €. Dabei gilt großen Dank an alle Gäste, die so zahlreich spendeten. Besonderen Dank an die Firma Idealgerüstbau Graupner, die uns mit 50,- € unterstützte, an meinen Opa Herrn Gerhard Schmiegler aus Zschornewitz, der uns ebenfalls 50,- € in die Spendenbüchse steckte, und ein herzliches Dankeschön an Herrn Hurich der Firma BZB in Brehna, der uns 100,- € sponserte. Vielen Dank auch an alle Eltern, die uns diesen schönen Nachmittag mit selbstgebackenen Kuchen und frisch gekochten Kaffee ermöglichten. Das eingenommene Geld wollen wir nach gemeinsamer Absprache für Trainingsanzüge verwenden. J. Hohmann, Trainerin BWA 10-08 vom 06.06.08
Auch in diesem Jahr fuhr der Glebitzscher Heimatverein 1998 e.V. in die einstige Heimat unserer Urahnen, nach Böhmen, um uns über Land und Leute und natürlich über die Geschichte zu informieren. Diesmal ging es am 02.05.08 weit ins Land, nach Lipnice an der Sazava, in die böhmisch- mährische Hochebene. Schon unser Hotel verriet uns mit seinem Stilrestaurant mit Kachelofen, Klavier und einer ganzen Reihe von Requisiten, wo wir uns befanden. Das Örtchen Lipnice und ganz besonders unser Hotel sind untrennbar verbunden mit dem Namen des Schriftstellers Jaroslav Hašek; Autor des weltberühmten Werkes „Die Abenteuer des braven Soldaten Schwejk“. Natürlich besichtigten wir sein Wohnhaus und machten uns ausführlich mit seinem Leben vertraut. Selbst Soldat im 1. Weltkrieg bekam man den Eindruck, dass Hašek im wahren Leben durch und durch ein Schelm war und seine Mitmenschen, insbesondere die intellektuellen Anteile, gehörig „auf die Schippe” nahm. Als Redakteur verschiedener Zeitungen schrieb er eine Reihe von Humoresken und korrespondierte mit Zoologen aus aller Welt über sich bis zur Bewusstlosigkeit betrinkende Papageien und gab Tipps zur Zucht von Werwölfen. Nach dem Krieg schrieb er die Humoreske vom „braven Soldat Schwejk” welche jedoch unvollendet blieb. J. Hašek starb viel zu früh in Lipnice a.d.S., wo er die letzten Jahre seines Lebens verbrachte, mit 39 Jahren an Tuberkulose. Am nächsten Tag ging es dann gleich nach dem Frühstück nach Kutna Hora, auf deutsch Kuttenberg. Eine Stadt mit einer malerischen Altstadt, die heute zum UNESCO Weltkulturerbe gehört. Früher war Kutna Hora die bedeutendste Stadt nach Prag. Der Abbau von Silber, welches ein Mönch zufällig bei Gartenarbeiten auf dem Weinberg fand, brachte der Stadt im Mittelalter den Aufschwung und den Wohlstand. Nachdem der König der Stadt das Münzrecht verlieh, wurde dort der berühmte Prager Groschen geprägt. Wir besichtigten zuerst die berühmte Knochenkirche, ausgeschmückt mit über 40000 menschlichen Knochen und genossen die malerischen Gassen und Winkel der Altstadt. Nach dem Mittagessen ging es dann ziemlich eng zu, als wir mit weißen Kutten, Schutzhelmen und Lampen ausgestattet, in den Stollen des Silberbergwerkes hinab stiegen. Feucht-warm und vor allem sehr eng war es im Stollen, der an seiner engsten Stelle 80 cm hoch und 40 cm breit war. Da wollten wir dann doch keine Bergmänner sein und waren froh, als wir wieder das Tageslicht erblickten. Abschließend gab es noch einen kleinen Blick in die berühmte Kathedrale St. Barbara. Mit einem guten Pils und einem deftigen Gulasch endete der Tag oder besser der späte Abend in unserem stilistischen Hotelrestaurant. Der letzte Tag brachte uns dann nach Litomerice, welche eine der ältesten und schönsten Städte Böhmens ist und wo die Eger in die Elbe mündet. Zu Österreich-Ungarns Zeiten galt die Stadt als beliebtes Pensionisten-Paradies, da das Klima hier das wärmste in Böhmen ist. Deshalb wird auch an den Elbhängen böhmischer Wein angebaut. Vorbei an der Jesuitenkirche zog es uns zum Marktplatz, welcher mit außergewöhnlich schönen und sehr alten Fassaden lockte. Hoch oben vom Turm des Kelchhauses erfuhren wir nicht nur Wissenswertes und Geschichtliches, sondern wir hatten auch einen kolossalen Ausblick auf die angrenzenden Weinberge der Region. Nachdem wir im 1. Restaurant der Stadt, im „Haus zum schwarzen Adler”, erbaut im Jahre 1564, zu Mittag gegessen hatten, fuhren wir zurück nach Glebitzsch. Im Monat Mai gratulieren wir nachträglich Herrn U. Oschecker am 10.05 und Herrn M. Uebe am 16.05. zu ihren Geburtstagen und wünschen Glück und beste Gesundheit. Der Vorstand Seite 21
Gemeinde Friedersdorf Bekanntmachung Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Friedersdorf am 05.05.2008 Öffentlich 12-2008 Zustimmung zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Pool, Flur 4, Flst.230/71
Gemeinde Mühlbeck Sitzung des Bauausschusses der Ge- Bekanntmachung 20. Juni 2008 Beschluss meinde Mühlbeck am 24.04.2008 Singen zum Sommeranfang Sitzung des Gemeinderates Öffentlich 12-2008 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung eines Hinweisschildes „Steffis Blumenladen” im Kreuzungsbereich Karl-Marx-Str./Str. des Friedens. 13-2008 Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag „Anbau eines Bades” in der Karl-Marx-Str. 30, Flur 2, Flurstück 179/2.
der Gemeinde Mühlbeck am 06.05.2008 Öffentlich 15-2008 Ausscheiden des Gemeinderates Herr Michael Kössler
Die Kinder der Kindertagesstätte „Heidestrolche” Mühlbeck, die Chorgemeinschaft Mühlbeck-Pouch-Friedersdorf e. V. und der Förderverein zur Erhaltung der Mühlbecker Kirche freuen sich auf Ihren Besuch des diesjährigen Singens zum Sommeranfang. Es findet in der Mühlbecker Kirche am 20. Juni um 16:00 Uhr statt. Eingeladen und erwünscht sind alle aus nah und fern. J. Brück
Gemeinde Roitzsch Die Zuckertütengruppe der „VILLA KUNTERBUNT“... ...aus Roitzsch wollte auf Reisen gehen , denn bald sagt sie unserem Kindergarten: Auf Wiedersehen ... Viel zu lange mussten wir bis zum 2. April 2008 schon warten, nun endlich konnten wir zu unserer Abschlußfahrt starten. Nach Zörbig, auf Gut Mößlitz sollte es gehen, 3 Tage wollten wir bleiben - oh wie schön! Mit dem Reisebus fuhren wir vom Kindergarten los, die Aufregung bei uns allen war riesengroß! Endlich nun dort angekommen wurden gleich die Zimmer in Augenschein genommen. Jeder bekam sein Bett und auch seinen Schrank Gott sei Dank ... Danach haben wir uns die Umgebung angeschaut, Seidentücher bemalt und einen Holzberg für das Lagerfeuer gebaut. Am nächsten Tag stand der Besuch des Bauernhofs auf dem Programm. Und dann war die Gestaltung für unser Abendbuffett dran. Wir durften schnippeln, backen, quirlen und tolle Tischdeko machen Lauter leckere und schöne Sachen. Diese gab es dann am Abend festlich angerichtet, jedes Kind konnte aussuchen und essen das war besonders wichtig. Am Freitag, unserem letzten Tag nun, besuchten wir noch die Wetterstation. Viele interessante Dinge gab es da zu sehen. Wir wissen nun sogar, wie die Farben eines Regenbogen entstehen. Jetzt hieß es Abschied nehmen, die Tage waren so schnell vorbei. Wir traten unsere Heimreise an - oh weih. Wir wären gerne noch geblieben, doch wir mussten heim zu unseren Lieben. Jede Reise nun einmal zu Ende geht Doch wir nehmen lauter schöne Erinnerungen mit. Seite 22
Liebe Kinder ! Erinnern werdet ihr euch auch bald an unsere gemeinsamen Jahre im Kindergarten, denn am 23.8. wollt ihr zum Schulanfang nach Brehna starten. Wir hatten zusammen holprige und sehr schöne Zeiten - Unser Ziel war es immer euch gut auf die Schule vorzubereiten. Nun müsst ihr euern Weg ohne uns weiter gehen An alle Familien noch mal ein recht liebes Dankeschön: Für fleißige Unterstützung und nette Gaben, welche unsere Arbeit oft erleichtert haben. Für die Schulzeit wünschen wir allen Spaß und viel Glück - Wir hoffen ihr denkt gern an eure Kindergartenzeit zurück ... Eure Erzieherinnen Sandra Langenberger und Angela Mosch
BWA 10-08 vom 06.06.08