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AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft
„Riechheimer Berg“ Jahrgang 17
Samstag, den 28. Juni 2014
Nächster Redaktionsschluss: 16.07.2014
Nummer 6 Nächster Erscheinungstermin: 26.07.2014
Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ und der Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de
RegionalnachRichten füR alle einwohneR im gebiet deR VeRwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten der Verwaltung
Info - Kindertageseinrichtungen
Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in Kirchheim
Sprechzeiten der Leiterin/ des Leiters der Kindertageseinrichtungen
Mo. Di. Mi. Do. Fr. Telefon : Fax: Telefon Kasse
Frau Körner in der Verwaltung der VG „Riechheimer Berg“ in Kirchheim: Dienstag von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr Zusätzlich können Sie mich in den Kindertageseinrichtungen wie folgt erreichen:
09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr geschlossen 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 036200 / 624 - 0 036200 / 624-44 036200 / 62422 und 62423
Kita Elleben „Im Wiesengrund“ 02.07.2014
16:00 - 17:00 Uhr
Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten Polizeiobermeister Herr Klotz in der VG in Kirchheim
Kita Osthausen „Osthäuser Rasselbande“ 03.07.2014 16:00 - 17:00 Uhr
Di. Do. Telefon-Nr. und Fax-Nr. :
Kita Wüllersleben „Pfiffikus“ 09.07.2014
16.00 - 18.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr 036200 / 64205
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt in Stadtilm Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon:
geschlossen 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 03629 / 668833
16:00 - 17:00 Uhr
Kita Elxleben „Die kleinen Strolche“ 10.07.2014 16:00 - 17:00 Uhr Kita Dornheim „Die lustigen Frösche“ 16.07.2014 16:00 - 17:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden. Tel. 036200/62441 Kita Kirchheim „Zwergenland“ Sprechzeiten des Leiters der Kindertageseinrichtung, Herr Schuster in der Kita „Zwergenland“: jeden zweiten Dienstag im Monat von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.vg-riechheimer-berg.de
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
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Nr. 6/2014
Bekanntmachung zur Prüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf kommunalen Friedhöfen
mitteilungen Informationsveranstaltung! Thema: Entwurf der Thüringer Wasserschutzgebietsverordnung Erfurter Wasserwerke Am Mittwoch, dem 02. Juli 2014 findet um 19:00 Uhr auf dem Saal der Gaststätte „Zum Grünen Baum“ Osthausen eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Gemeinden Bösleben-Wüllersleben, Osthausen-Wülfershausen und Elleben zur Erörterung des Entwurfs der Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke statt. Zur Klärung vieler offener Fragen sind die Einwohner der Gemeinden hierzu herzlich eingeladen. gez. Matthias Wacker Bürgermeister der Gemeinde Bösl.-Wüllersl.
Auf den kommunalen Friedhöfen in Achelstädt, Bösleben, Osthausen und Wüllersleben werden am 04.07.2014 die jährlichen erforderlichen Überprüfungen der Standsicherheit von Grabmalen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Die Prüfung wird von einem durch die Friedhofsverwaltung beauftragten Fachunternehmen vorgenommen. Nicht standsichere oder umsturzgefährdete Grabmale werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Die dazugehörigen Prüfprotokolle liegen in der Verwaltungsgemeinschaft vor. Bei Gefahr in Verzug kann der Friedhofsträger nach der Friedhofssatzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen treffen. Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzer verpflichtet, umgehend die Standsicherheit nach den anerkannten Regeln der Technik wieder herzustellen. Die Nutzungsberechtigten sind aufgerufen, die jeweiligen Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung in der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ unter der Tel-Nr.: (036200) 624 32 gern zur Verfügung.
gez. Rudolf Neubig Bürgermeister der Gemeinde Elleben gez. Klaus Kolodziej Bürgermeister der Gemeinde Osth.-Wülfersh.
Informationsveranstaltung! Thema: Entwurf der Thüringer Wasserschutzgebietsverordnung Erfurter Wasserwerke Am Dienstag, dem 08.Juli 2014 findet um 18:00 Uhr auf dem Saal der Gaststätte „Schwarzer Hahn“ Elxleben eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Gemeinden Alkersleben, Elxleben, Kirchheim und Rockhausen zur Erörterung des Entwurfs der Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke statt. Zur Klärung vieler offener Fragen sind die Einwohner der Gemeinden hierzu herzlich eingeladen. gez. Günter Hülle Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben gez. Klaus Böhm Bürgermeister der Gemeinde Elxleben gez. H.-J. Langer Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim gez. Margitta Gräfenstein Bürgermeisterin der Gemeinde Rockhausen
bekanntmachung Von beschlüssen des gemeindeRates Bekanntmachung der Beschlüsse der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Dornheim vom 11.06.2014 Beschluss-Tag: 11.06.2014 Beschluss-Nr.: 1 / 2014 Beschlussgegenstand: Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung: Gemeinderat / Gemeinderätin Monika Fischer Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung: Für das Mitglied Monika Fischer folgenden Stellvertreter Thomas Lesser
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
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Nr. 6/2014
Die Auftragssumme dieser Teilleistung des Gemeinschaftsbauvorhabens beträgt einschließlich der anteiligen Kosten des Bauteiles 0 (Allg. Leistungen, Baustelleinrichtung u.ä.) 41.294,85 €. Der Bürgermeister wird nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr zur Unterzeichnung des Auftrages bevollmächtigt.
bekanntmachung Von beschlüssen des gemeindeRates Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Ratssitzung des Gemeinderates Elleben vom 15.05.2014 und der konstituierenden Sitzung vom 10.06.2014 Beschlüsse öffentliche Ratssitzung vom 15.05.2014: Beschluss-Tag: 15.05.2014 Beschluss-Nr.: 216 / 2014 Beschlussgegenstand: Niederschrift - öffentlicher Teil - vom 25.03.2014 Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2014 - öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Tag: 15.05.2014 Beschluss-Nr.: 217 / 2014 Beschlussgegenstand: Herstellung der Öffentlichkeit von nicht öffentlich gefassten Vergabebeschlüssen aus dem Jahr 2013 Beschluss-Nr.: 175/2013 vom 05.09.2013 Vergabe der Leistungen für das Bauvorhaben „Behindertengerechter Umbau der Bushaltestelle und Ausbau der ÖPNV Buswendeschleife in Riechheim“ einschließlich der teilweisen Sanierung der Bordanlage in der Ortsdurchfahrt Riechheim Beschluss-Nr.: 187/2013 vom 10.10.2013 Sanitärinstallation, Modernisierung Toiletten Bürgerhaus Gügleben Beschluss-Tag: 15.05.2014 Beschluss-Nr.: 218 / 2014 Beschlussgegenstand: Auftragsvergabe „Gemeinschaftsmaßnahme OD Elleben 2. BA - Nebenanlagen/ Gehweg “ Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Elleben 2. BA bezüglich der gemeindlichen Leistungen zur „Erneuerung der Nebenanlagen/ Gehwege“ an die Tief- und Straßenbau GmbH Behringer Schenke 2 99326 Ilmtal Die Auftragssumme dieser Teilleistung des Gemeinschaftsbauvorhabens beträgt einschließlich der anteiligen Kosten des Bauteiles 0 (Allg. Leistungen, Baustelleinrichtung u.ä.) 143.885,59 €. Der Bürgermeister wird nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides des Straßenbauamtes zur Unterzeichnung des Auftrages bevollmächtigt. Beschluss-Tag: 15.05.2014 Beschluss-Nr.: 219 / 2014 Beschlussgegenstand: Auftragsvergabe „Gemeinschaftsmaßnahme OD Elleben 2. BA - Bushaltestellen“ Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Elleben 2. BA bezüglich der gemeindlichen Leistungen zur „Erneuerung der Bushaltestellen Elleben“ an die Tief- und Straßenbau GmbH Behringer Schenke 2 99326 Ilmtal
Beschluss-Tag: 15.05.2014 Beschluss-Nr.: 220 / 2014 Beschlussgegenstand: Auftragsvergabe „Gemeinschaftsmaßnahme OD Elleben 2. BA - Erweiterung Durchlass/ Anpassung Ufermauern Haardbach“ Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Elleben 2. BA bezüglich der gemeindlichen Leistungen zur „Hochwasserschutzmaßnahme Erweiterung Durchlass Haardbach - Anpassung Ufermauern“ an die Tief- und Straßenbau GmbH, Behringer Schenke 2, 99326 Ilmtal. Die Auftragssumme dieser Teilleistung des Gemeinschaftsbauvorhabens beträgt einschließlich der anteiligen Kosten des Bauteiles 0 (Allg. Leistungen, Baustelleinrichtung u.ä.) 60.813,62 €. Der Bürgermeister wird nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides der Thüringer Aufbaubank zur Unterzeichnung des Auftrages bevollmächtigt. Die Finanzierung des haushaltsseitigen Fehlbetrages in Höhe von 20.828,53 € erfolgt durch eine Mehreinnahme in Höhe von 6.300,00 € aus der Haushaltstelle 2.9000000.361001 (Investitionspauschale) sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 14.600,00 € (Haushaltsstelle 2.9100001.310000). Beschluss-Tag: 15.05.2014 Beschluss-Nr.: 221 / 2014 Beschlussgegenstand: Bestätigung der Vereinbarung WAZV/ Gemeinde Elleben bezüglich der Straßenentwässerungskostenbeteiligung und Kostenbeteiligung für den Hochwasserschutz 2. BA OD Elleben Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben bestätigt im Rahmen der Gemeinschaftsmaßnahme zur grundhaften Sanierung der Ortsdurchfahrt Elleben 2. Bauabschnitt die Vereinbarung zur Straßenentwässerungskostenbeteiligung und Kostenbeteiligung für den Hochwasserschutz zwischen der Gemeinde Elleben und dem Wasser/ Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung und bevollmächtigt den Bürgermeister zu Unterzeichnung. Der Gemeinde aus der Vereinbarung erwachsende finanziellen Verpflichtungen sind in Höhe von 20.000,00 € aus den Haushaltsmitteln 2014 sowie für den verbleibenden Teil in Höhe von 23.204,41 € unter Bezugnahme auf § 3 der Vereinbarung über eine Stundung bis in das Haushaltsjahr 2015 zu finanzieren. Beschluss-Tag: 15.05.2014 Beschluss-Nr.: 222 / 2014 Beschlussgegenstand: Auftragsvergabe „Grundhafter Straßenbau Kirchgasse Riechheim Los 1 Straßenbau Der Gemeinderat Elleben beschließt die Vergabe der Leistungen zum grundhaften Straßenausbau der Kirchgasse Riechheim Los 1 Straßenbauarbeiten an den Bieter: M & H Bau GmbH Killenberg August-Rost-Straße 3 99310 Arnstadt. Die Auftragssumme beträgt: 60.974,62 € € Beschluss-Tag: 15.05.2014 Beschluss-Nr.: 223 / 2014 Beschlussgegenstand: Auftragsvergabe „Grundhafter Straßenbau Kirchgasse Riechheim Los 2 Pflasterarbeiten Der Gemeinderat Elleben beschließt die Vergabe der Leistungen zum grundhaften Straßenausbau der Kirchgasse Riechheim Los 2 Natursteinpflasterarbeiten an den Bieter: M & H Bau GmbH Killenberg August-Rost-Straße 3 99310 Arnstadt. Die Auftragssumme beträgt: 13.954,20 €
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Nr. 6/2014
Beschlüsse konstituierende Sitzung vom 10.06.2014: Beschluss-Tag: 10.06.2014 Beschluss-Nr.: 1 / 2014 Beschlussgegenstand: Bestellung eines Mitglieds und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung: Gemeinderat Thomas Opel Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung: Für das Mitglied Thomas Opel folgenden Stellvertreter Dr. Klaus Paffrath Beschluss-Tag: 10.06.2014 Beschluss-Nr.: 2 / 2014 Beschlussgegenstand: Deckungsbeschluss zur Verrechnung d. offenen Gebührenschuld 2010-2013 mit Anerkennung von Teilforderungen der Gemeinde für die Übergabe wassertechnischer Anlagen „Am kleinen Berg“ Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO für die Deckung der Oberflächenentwässerungsgebührenschuld wie folgt zu: HH-Stelle Verwaltungshaushalt: 1.630000.713000
Bezeichnung
Mittelbereitstellung
Gemeindestraßen, Kostenbeteiligungen Straßenoberflächenentwässerung
28.700,00 €
Die notwendige Deckung erfolgt durch Bereitstellung finanzieller Mittel aus den Haushaltsstellen: Vermögenshaushalt: 2.9100001.300000 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 2.8800006.363000 Investitionszuweisungen von Zweckverbänden „Am kleinen Berg“ (Mehreinnahme)
28.700,00 € + 28.700,00 €
Verwaltungshaushalt: 1.630000.713000
Kostenbeteiligen (Mehrausgabe) Straßenoberflächenentwässerung
+ 28.700,00 €
1.9100000.860000
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Minderausgabe)
- 28.700,00 €
mitteilungen Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl 08.06.2014 Ortsteilbürgermeister OT Gügleben Die Aufrechnung des Ergebnisses ergab folgendes Gesamtergebnis: Wahlberechtigte insgesamt 96 Zahl der Wähler 44 Ungültige Stimmabgaben 0 Gültige Stimmabgaben 44 Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: Lfd.Nr. Vor- und Nachnamen der Personen Stimmen 1 Gerd Wagner 35 2 Hubert Schmidt 9 zusammen 44 Die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf : Gerd Wagner Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt. gez. Heike Kreft Wahlleiterin Gemeinde Elleben
bekanntmachung Von beschlüssen des gemeindeRates Bekanntmachung des Beschlusses der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Elxleben vom 12.06.2014 Beschluss-Tag: 12.06.2014 Beschluss-Nr.: 1 / 2014 Beschlussgegenstand: Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung: Gemeinderat Jörn Köllmer Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung: Für das Mitglied Jörn Köllmer folgenden Stellvertreter Sebastian Thieler
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Nr. 6/2014
Beschluss-Tag: 15.05.2014 Beschlussgegenstand: Beschlussfassung über die Herstellung der Öffentlichkeit nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Herstellung der Öffentlichkeit der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse aus der 27. Sitzung vom 10.04.2014 des Gemeinderates Kirchheim
bekanntmachungen Von satzungen 1. Änderungssatzung der Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim vom 12.06.2014 (Ausfertigungsdatum) Auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Kirchheim über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim vom 18.04.2012 beschließt der Gemeinderat Kirchheim folgende Satzung: 1. Änderungssatzung der Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim Artikel 1 § 1 Beitragssatz der Ermittlungseinheit 1 Ortsteil Kirchheim Ortslage erhält folgende neue Fassung: Für die in der Ermittlungseinheit - Ortsteil Kirchheim Ortslage getätigten Investitionsaufwendungen werden Beitragssätze wie folgt festgesetzt: Jahr Beitragssatz in €/m2 gewichteter Grundstücksfläche 2004 0,00973029 €/m2 2005 0,00896502 €/m2 2006 0,03867890 €/m2 2007 0,26402598 €/m2 2008 0,02048366 €/m2 2009 0,11635840 €/m2 2010 0,10977614 €/m2 2013 0,51542209 €/m2 Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Kirchheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinde Kirchheim Kirchheim, den 12.06.2014 gez. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 233-27/2014/GR Bestätigung der Niederschrift nicht öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 13.02. Beschluss-Nr.: 236-28/2014/GR Beschluss-Tag: 15.05.2014 Beschlussgegenstand: Vergabe der Bauleistungen Grundhafter Straßenausbau „Am Klapperborn“ Bechstedt-Wagd Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Vergabe des Auftrages zur Realisierung der Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Wasser/ Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung zur grundhaften Erneuerung der Straße „Am Klapperborn Bechstedt-Wagd“ an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter KMW Bau GmbH & Co.KG Elxleber Weg 11 99099 Erfurt Die Auftragssumme für die Leistungen der Gemeinde Kirchheim betragen 54.672.03 € Die Deckung der zusätzlich zum Haushaltsplan benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 9.300,00 € erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Beschluss-Nr.: 237-28/2014/GR Beschluss-Tag: 15.05.2014 Beschlussgegenstand: 1. Änderungssatzung der Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim, gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss aus der nichtöffentlichen Ratssitzung vom 10.04.2014 Beschluss-Nr.: 233-27/2014/GR Beschluss-Tag: 10.04.2014 Beschlussgegenstand: Niederschrift -nicht öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2014 Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift - nicht öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2014 in der als Anlage beigefügten Form.
Beschlüsse aus konstituierenden Ratssitzung vom 12.06.2014 -Siegel-
bekanntmachung Von beschlüssen des gemeindeRates Beschlüsse aus dem öffentlichem Teil der Ratssitzung vom 15.05.2014 Beschluss-Nr.: 234-28/2014/GR Beschluss-Tag: 15.05.2014 Beschlussgegenstand: Niederschrift - öffentlicher Teil- der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2014 Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift -öffentlicher Teil- der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2014 in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 235-28/2014/GR
Beschluss-Nr.: 1-1/2014/GR Beschluss-Tag: 12.06.2014 Beschlussgegenstand: Bestellung von zwei Mitgliedern für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgende Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung: 1. Gemeinderat Rainer Karmrodt 2. Gemeinderätin Grit Penzler Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgende Stellvertreter der weiteren Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung: Für das Mitglied Rainer Karmrodt folgenden Stellvertreter Stefan Schulz Für das Mitglied folgenden Stellvertreter
Grit Penzler Markus Kottmann
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
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Beschluss-Nr.: 2-1/2014/GR Beschluss-Tag: 12.06.2014 Beschlussgegenstand: Mitglieder des Hauptausschusses Auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim beruft der Gemeinderat folgende Gemeinderatsmitglieder in den Hauptausschuss: 1. Gemeinderat Dr. Jürgen Schulz 2. Gemeinderätin Sylvia Leinhos 3. Gemeinderätin Sigrid Gerstenhauer 4. Gemeinderat Martin Schmidt 5. Gemeinderat René Kose
mitteilungen Sitzung des Gemeinderates Kirchheim Die nächste öffentliche Ratssitzung des Gemeinderates Kirchheim findet am 17.07.2014, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Bechstedt-Wagd statt. Vorläufige Tagesordnung: 1. Bürgerfragestunde 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder gemäß § 24 Abs.2 ThürKO durch den Bürgermeister 4. Beschlussfassung über die Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Gemeinderates vom 12.06.2014 5. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse 6. Information zum Entwurf der Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Erfurter Wasserwerke (VO WSG Erfurt) 7. Vergabe von Bauleistungen 7.1. Dachsanierung Kindertagesstätte Kirchheim 7.2. Sanierung Fassade Kindertagesstätte Kirchheim 7.3. Vergabe Freiflächengestaltung Sternwarte 8. Verlängerung der Ratenvereinbarung über die Investitionskostenbeteiligung an der Gemeinschaftsanlage der Straßenentwässerung vom 05.12.2013 / 12.12.2 9. Informationen zur Vorbereitung der Haushaltsplanung 2015 10. Vorlage Jahresrechnung 2013 11. Deckungsbeschluss Kreisumlage Gemeinde Kirchheim 2014 12. Bestätigung Sitzungs- und Veranstaltungsplan 2014 13. Anfragen / Information
bekanntmachung Von beschlüssen des gemeindeRates Bekanntmachung der Beschlüsse der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen vom 17.06.2014 Beschluss- Nr.: 1 / 2014 Beschluss-Tag: 17.06.2014 Beschlussgegenstand: Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung: Gemeinderat Bernd Schreiber
Nr. 6/2014
Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung: Für das Mitglied Bernd Schreiber folgenden Stellvertreter Peter Unger
bekanntmachung Von beschlüssen des gemeindeRates Bekanntmachung des Beschlusses des Gemeinderat Rockhausen vom 11.06.2014 Beschluss-Tag: 11.06.2014 Beschluss-Nr.: 1 / 2014 Beschlussgegenstand: Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung: Gemeinderätin Bianca Pirk Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung: Für das Mitglied Bianca Prik folgende Stellvertreterin: Katharina Kloß
bekanntmachungen Von satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Witzleben (Landkreis Ilm - Kreis) vom 16.06.2014 für das Haushaltsjahr 2014 Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Witzleben folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 587.500,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 155.900,00 Euro ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 Euro festgesetzt. § 4 1) §5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 95.000,00 Euro festgesetzt.
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
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§6
nicht belegt
§7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 12.06.2014 beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Witzleben für das Jahr 2014 liegt in der Zeit vom 30.06.2014 bis 14.07.2014 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Witzleben für das Jahr 2014 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2014 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Witzleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gemeinde Witzleben Witzleben, den 16.06.2014 gez. Uwe Leuthardt Bürgermeister
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1) - nachrichtlich Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H. b) für die Grundstücke (B) 400 v.H. 2. Gewerbesteuer 400 v. H.
gemäß Gemeinderatsbeschluss 96/2012 vom 29.11.2012 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Witzleben vom 13.12.2012 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr. 13/2012 vom 22.12.2012)
bekanntmachung Von beschlüssen des gemeindeRates Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates Witzleben vom 22.05.2014 Beschluss-Tag: 22.05.2014 Beschluss - Nr.: 119 / 2014 Beschlussgegenstand: Niederschrift Gemeinderatssitzung vom 27.02.2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2014 in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Tag: 22.05.2014 Beschluss - Nr.: 120 / 2014 Beschlussgegenstand: Feststellung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2010 gemäß beigefügter Anlage. Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
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Die festgestellte Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 02.06.2014 bis 17.06.2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2010 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Beschluss-Tag: 22.05.2014 Beschluss - Nr.: 121 / 2014 Beschlussgegenstand: Feststellung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2011 gemäß beigefügter Anlage. Hinweis öffentliche Bekanntmachung: Die festgestellte Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 02.06.2014 bis 17.06.2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2011 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Beschluss-Tag: 22.05.2014 Beschluss - Nr.: 122 / 2014 Beschlussgegenstand: Entlastung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilen. Beschluss-Tag: 22.05.2014 Beschluss - Nr.: 123 / 2014 Beschlussgegenstand: Entlastung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen. Beschluss-Tag: 22.05.2014 Beschluss - Nr.: 124 / 2014 Beschlussgegenstand: Haushaltssatzung Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat Witzleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Witzleben mit folgenden Anlagen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss-Tag: 22.05.2014 Beschluss - Nr.: 125 / 2014 Beschlussgegenstand: Finanzplan 2014 der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2014 der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
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mitteilungen Jagdgenossenschaft Witzleben Beschlussübersicht der Jahreshauptversammlung vom 09.05.2014 1. 2. 3. 4. 5.
Feststellung der Beschlussfähigkeit Wahl des Versammlungsleiter Beschluss über die Tagesordnung Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung des Kassenführers für das Geschäftsjahr 2013/2014 6. Beschluss über den Haushaltsplan 2014/2015 7. Schlusswort des Vorsitzenden Die Beschlüsse und die Stimmverteilung können bei dem Vorstand der Jagdgenossenschaft eingesehen werden.
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Das Außengelände umfasst ein großes Fussballfeld und noch einen Übungsplatz im oberen Grundstücksbereich. Das Objekt liegt verkehrsgünstig, ist sehr gut erreichbar und verfügt über ca. 20 bis 25 Parkplätze. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Candale, Bauverwaltung VG „Riechheimer Berg“ unter Telefon 036200-62431 oder per Email:
[email protected].
Bösleben - Nur noch 1 Baugrundstück verfügbar! Im Wohngebiet der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben „Über dem Dorfe“ in der Lindenstraße, 99310 Bösleben steht nur noch 1 voll erschlossenes Baugrundstücke mit einer Grundstücksgröße von 573 m2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 45,00 €/m2
Riechheim - Freie Baugrundstücke der Gemeinde Elleben in Riechheim zur Wohnbebauung Im Wohngebiet „Am kleinen Berg“ in Riechheim, Lindenstraße, 99334 Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugrundstück Flurstück 408/48 mit einer Größe von 393 m2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 40,00 €/m2 Interessenten wenden sich bitte an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Tel.: 036200/ 62432
mitteilungen Grundstücksmarkt der Mitgliedsgemeinden Sportlerheim in 99310 Bösleben - Wüllersleben zu verpachten Eingerichtetes Sportlerheim am Ortsausgang von Wüllersleben ab sofort zu verpachten.
Das Gebäude verfügt über mehrere Räumlichkeiten: das Versammlungszimmer von ca. 20 m2 verfügt über Theke, Tische, Bänke, eine Mini-Küche incl. Spüle, Kühlschrank und weitere Geräte, welche bei Bedarf übernommen werden könnten. Weiterhin sind im Objekt zwei Umkleidekabinen, Bad mit vier Duschen, separates Damen-WC und größeres Herren-WC mit mehreren Becken.Für die Warmwasserversorgung ist eine Solar-Warmwasseranlage auf dem Dach vorhanden. Das Objekt verfügt über eine SAT-Antenne. Zum Sportlerheim ist eine Grillecke mit zwei Grills und einer kleinen Abstellmöglichkeit zur Lagerung von Holzkohle und Kleinutensilien.
alteRsjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am 04.07. am 05.07. am 09.07. am 18.07. am 25.07. am 30.07.
zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 65. Geburtstag
Frau Franke, Ruth Frau Munsche, Ursula Herr Poth, Meinhard Herr Heinze, Peter Frau Pfotenhauer, Annerose Herr Krieger, Joachim
alteRsjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Bösleben am 04.07. am 07.07. am 17.07. am 17.07. am 25.07. am 26.07.
zum 81. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag
Frau Eyßner, Wanda Frau Lämmerzahl, Lotte Herr Kießling, Jürgen Herr Grau, Martin Herr Böttger, Rolf Frau Linse, Lieselotte
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Wüllersleben am 03.07. zum 91. Geburtstag am 10.07. zum 73. Geburtstag am 14.07. zum 74. Geburtstag am 16.07. zum 68. Geburtstag am 29.07. zum 81. Geburtstag
Frau Holaschke, Ilse Frau Wenzel, Elke Herr Uebrig, Oswald Frau Bauchspieß, Ursula Frau Hüttner, Käthe
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Gügleben am 26.07. zum 81. Geburtstag Herr Silber, Wilfried Riechheim am 12.07. zum 65. Geburtstag Herr Meißner, Herbert am 17.07. zum 71. Geburtstag Frau Sannowitz, Sigrid
alteRsjubiläen alteRsjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am 02.07. am 09.07. am 10.07. am 13.07. am 17.07. am 21.07. am 22.07. am 22.07.
zum 65. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 66. Geburtstag
Frau Handrick, Elke Herr Scheerschmidt, Günther Frau Schiel, Edith Frau Grebhan, Sieglinde Frau Schröder, Johanna Frau Poppitz, Barbara Frau Seever, Elfriede Frau Brünnert, Hildegard
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am 11.07. am 21.07. am 22.07. am 26.07. am 27.07. am 28.07. am 29.07.
zum 66. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 78. Geburtstag
Herr Böhm, Rudi Frau Penßler, Helga Herr Hahn, Bruno Frau Wendemuth, Hildegard Herr Saft, Rolf Frau Daniel, Helga Frau Klein, Renate
VeRanstaltungen
VeRanstaltungen Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche von J. S. Bach e.V. in Dornheim Sonntag, 6. Juli 17:00 Uhr „Auf den Flügeln des Gesanges“ Kathrin Pehla-Döring (Dresden), Sopran Susanne Kupfer (Dresden), Alt Claudia Benkert (Dresden), Harfe Eintritt 10 €, ermäßigt 8 € Mittwoch, 23. Juli 20:00 Uhr Thüringer Orgelsommer Orgel und Blechbläser Daniel Vogt, Leipzig - Orgel Blechbläserensemble „Neva Brass“ St. Petersburg Eintritt 12 €, ermäßigt 9 € Rosemarie Frey Mitglied des Vorstandes
alteRsjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Elleben am 22.07. zum 71. Geburtstag Herr Kirchheim, Horst am 23.07. zum 71. Geburtstag Frau Wagner, Margarete
Herzliche Einladung zum Sommerkino am 19.07.2014 um 17.00 Uhr für Kinder um 20.00 Uhr für Erwachsene in der Pfarrscheune in Elxleben. Für leckere Pizza aus dem Backofen und kühle Getränke ist bestens gesorgt.
11. Simsontreffen in Elxleben Am 26.07.2014 findet in Elxleben unser 11. traditionelles Simsontreffen statt. Treffpunkt ist 13.00 Uhr im Park, wo man schon einmal das ein oder andere Moped bestaunen kann. Kurz vor 14.00 Uhr wird ein Gruppenfoto gemacht, welches sich jeder als kleines Andenken mitnehmen kann. Um 14.00 Uhr starten wir gemeinsam zu unserer Ausfahrt, mit Zwischenziel zu einem leckeren Eis in Rudisleben. Ab 15.00 Uhr gibt es auch in diesem Jahr wieder für alle diejenigen, welche an der Ausfahrt nicht teilnehmen, leckeren Kaffee und Kuchen im Parkkaffee. Nach der etwa zweistündigen Ausfahrt finden wir uns wieder im Park ein, wo wir gemeinsam bei Bier und Bratwurst über die DDR Mopeds fachsimpeln können. Bei einem Geschicklichkeitsrennen kann jeder beweisen, was er drauf hat. Der Sieger bekommt natürlich den heiß begehrten Wanderpokal. Gegen 18.00 Uhr wird dann Spanferkel angeschnitten, welches sieh jeder, bei dem einen oder anderen Getränk, schmecken lassen kann. Den Abend lassen wir dann ganz gemütlich mit DJ Scholzi ausklingen! Bis dahin, Eure Simsonfreunde Elxleben
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Sommerkino Herzliche Einladung an alle Schulkinder zum Sommerkino in die Ferien am 19.07.2014 um 17.00 Uhr in der Pfarrscheune in Elxleben. Leckere Pizza aus dem Backofen und kühle Getränke warten außerdem auf hungrige Gaumen… Der Förderverein St. Peter u. Paul Elxleben
alteRsjubiläen kiRchliche nachRichten Kirchengemeindeverband Elxleben-Witzleben Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Juli 2014 Monatsspruch Juli: Dennoch bleibe ich stets an dir; denn du hältst mich bei meiner rechten Hand, du leitest mich nach deinem Rat und nimmst mich am Ende mit Ehren an. Ps. 73, 23-24 Dienstag, 1. Juli 14.00 Uhr Elxleben, Seniorenkreis Sonntag, 6. Juli 10.00 Uhr Riechheimer Berg, Gottesdienst im Grünen (bei Regen in der Kirche)
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Kirchheim am 02.07. zum 73. Geburtstag Herr Penzler, Gerd am 03.07. zum 79. Geburtstag Frau Kutz, Christa am 24.07. zum 73. Geburtstag Herr Pozybill, Wolfgang Werningsleben am 04.07. zum 65. Geburtstag Herr Dreyheller, Bernd Bechstedt-Wagd am 03.07. zum 71. Geburtstag Frau Schulz, Gerlinde am 05.07. zum 80. Geburtstag Herr Keller, Horst am 11.07. zum 76. Geburtstag Frau Büchner, Helga am 16.07. zum 75. Geburtstag Frau Reinhardt, Erika am 20.07. zum 65. Geburtstag Herr Wohlert, Reinhard Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheit und alles Gute. Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werden wollen.
Montag, 7. Juli 19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis Dienstag, 8. Juli 09.30 Uhr Elxleben, Mini-Club (Krabbelgruppe) Achtung! Danach Sommerpause während der Ferien! Mittwoch, 16. Juli 14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis Samstag, 19. Juli 18.00 Uhr Elleben, Wochenschlussandacht Sonntag, 20. Juli 09.00 Uhr Osthausen 10.15 Uhr Wülfershausen Mittwoch, 23. Juli 15.00 Uhr Osthausen, Gemeindenachmittag Sonntag, 27. Juli 10.00 Uhr Witzleben, Festgottesdienst zur Orgelweihe Samstag, 2. August 14.30 Uhr Bösleben, Taufgottesdienst 17.00 Uhr Ettischleben, Wochenschlussandacht 18.00 Uhr Alkersleben, Wochenschlussandacht Sonntag, 3. August 10.00 Uhr Elxleben, Abendmahlsgottesdiens
alteRsjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Osthausen am 13.07. zum 87. Geburtstag am 22.07. zum 81. Geburtstag am 26.07. zum 81. Geburtstag am 30.07. zum 85. Geburtstag Wülfershausen am 01.07. zum 73. Geburtstag am 19.07. zum 75. Geburtstag am 20.07. zum 84. Geburtstag
Frau Kolodziej, Helene Herr Heger, Johann Frau Hoffmann, Martha Frau Block, Gisela Herr Slametschka, Franz Frau Hampe, Erika Frau Treiber, Margot
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VeRanstaltungen
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am 24.07. zum 76. Geburtstag Herr Wedemann, Reinhard am 27.07. zum 83. Geburtstag Frau Weise, Magdalena am 31.07. zum 73. Geburtstag Frau Heinemann, Irmtraud
Dorffest Wülfershausen „Ein tierisches Vergnügen„ … das Sommer-Tourprogramm mit Clown Hajo und seinen tierischen Freunden vom bekannten Thüringer Kindertheater WINZIG … lustige Geschichten und die tollsten Tierlieder vom „König der Kinderdisko“ Volker Rosin
alteRsjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
in einem turbulenten Bühnenprogramm für Kinder ab 3 und die ganze Familie … Das
Witzleben am 18.07. zum 70. Geburtstag Achelstädt am 02.07. zum 65. Geburtstag am 07.07. zum 82. Geburtstag am 21.07. zum 85. Geburtstag am 21.07. zum 77. Geburtstag am 27.07. zum 68. Geburtstag Ellichleben am 04.07. zum 66. Geburtstag am 07.07. zum 65. Geburtstag am 11.07. zum 66. Geburtstag am 23.07. zum 70. Geburtstag am 28.07. zum 77. Geburtstag
Herr Gerhardt, Klaus Frau Heusinger, Christa Herr Felkl, Willibald Frau Könitzer, Sonja Herr Koschel, Rolf Frau Fuchs, Renate Frau Engelmann, Karla Herr Knopf, Karl Heinz Herr Schlegelmilch, Herold Frau Franke, Barbara Frau Niedlich, Liesbeth
qqqqqqqq VeRanstaltungen Herzliche Einladung zur Orgelweihe Wo? Wann?
in der Sankt-Magdalenen-Kirche in Witzleben Sonntag, 27. Juli 2014
kommt am
28. Juni 2014 um 16 UHR nach Wülfershausen Wir freuen uns auf Euch.
alteRsjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am 09.07. am 10.07. am 12.07. am 16.07.
zum 83. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 67. Geburtstag
Herr Beutler, Siegfried Herr Dreyheller, Berthold Frau Krypczyk, Christine Frau Widmann, Regina
Programm: 10:00 Uhr 12:00 Uhr 13:30 Uhr
Festgottesdienst Mittagessen mit Grillspezialitäten und Getränke offizielle Enthüllung der „Orgel-Patenschafts-Tafel“
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ 14:00 Uhr
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Konzert auf der neu restaurierten Witzmannorgel durch Kantor Jörg-Fritz Reddin
anschließend Kaffeetafel mit selbstgebackenen Kuchen Verein zur Erhaltung der Orgel der Sankt-Magdalenen-Kirche in Witzleben e . V.
Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen,
[email protected], www.wittich.de Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ (Gemeinden: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
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