Amts - Gemeinde Sachsen b. Ansbach

March 13, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Amts- und Mitteilungsblatt

Gemeinde Sachsen b.Ansbach Hauptstraße 22 91623 Sachsen b.Ansbach Tel. 0 98 27 / 92 20-0 Fax 0 98 27 / 92 20-20

Internet: http://www.sachsen-b-ansbach.de E-Mail: [email protected]

der Gemeinde Sachsen b.Ansbach 30. Jahrgang

1. September 2014

AMTLICHER TEIL Aus der letzten GR-Sitzung Ø Die Reckenberggruppe hat den Gemeinderat über die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten informiert, sollte die Gemeinde Sachsen eine Sanierung bzw. Auflassung des Wasserturms beschließen. Ø Im Rahmen der kommunalen Allianz „LiSa“ wurde ein Bohrhammer für den Bauhof beschafft. Ø Für den Gemeindeteil Hirschbronn wurde Herr Günther Leidig und für den Gemeindeteil Neukirchen Herr Martin Schneider zum Ortssprecher gewählt. Ø Als Migrationsbeauftragte wurde Frau Jutta Engelmayer de Vildosola bestellt. Zusätzlich wird ein Budget i.H. von 1.500 € zur Verfügung gestellt. Weiterhin stellt die evangelische Kirche einen Raum für die Integrationshilfe zur Verfügung. Ø Die Jugendbeauftragten erhalten ein Budget i.H. von 1.500 €. Ø Für die Seniorenarbeit wurde ein Budget i.H. von 1.500 € beschlossen. Ø Der Gemeinderat hat der Errichtung eines Carports im Bauhof zugestimmt. Ø Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstall“ (Fa. Lidl) wurde beschlossen (s. gesonderte Bekanntmachung). Ø Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstall“ (EDEKA-Markt) wurde als Satzung beschlossen (s. gesonderte Bekanntmachung).

Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Montag, 08. September um 19:30 Uhr im Haus der Bäuerin statt. Die Tagesordnung wird durch Aushang an den gemeindlichen Amtstafeln und auf der gemeindlichen Internetseite (www.sachsen-b-ansbach.de) bekanntgegeben.

Müllabfuhr (Restmüll) Die Mülltonnen werden am am Freitag, 12. September und Freitag, 26. September geleert. Die Mülltonnen müssen um 6:00 Uhr bereitstehen. Der persönliche Abfuhrplan für Restmüll, Biotonne, Gelber Sack und Papiertonne kann auch im Internet heruntergeladen werden unter: www.landkreis-ansbach.de > Bürgerservice > Abfall > Abfallabfuhrplan 2014 oder unter dem Bürgertelefon (0981/4683535) angefragt werden.

Nr. 09 / 2014

Altpapier Die Papiertonne wird am Donnerstag, 04. September ab 6:00 Uhr entleert.

Gelber Wertstoffsack Der Gelbe Wertstoffsack wird am Montag, 15. September ab 6:00 Uhr abgeholt. Wertstoffsäcke erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung -Kasse- oder im Wertstoffhof.

Biotonnenentleerung Die Biotonnen werden am Mittwoch, 03. September und Mittwoch, 17. September geleert. Die Biotonnen müssen ab 6:00 Uhr bereitstehen.

Wertstoffhof an der Bahnhofstraße Öffnungszeiten: Mittwoch Samstag

17:00 bis 18:30 Uhr 10:00 bis 12:30 Uhr

Fundsachen Fahrräder, Autoschlüssel, div. Schlüssel, Wasserschildkröte, Gutschein, schwarzer Damenpumps, Gehstütze, Geldbeutel, rote Kinderjacke (beim Spielmobil vergessen). Die Gemeinde Sachsen b.Ansbach hat mit Wirkung vom 01. September 2014 die Aufgaben der Familienkasse für die Bediensteten der Gemeinde auf die AKDB-Landesfamilienkasse übertragen.

Gemeindeverwaltung – Öffnungszeiten Montag 8:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Dienstag 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Mittwoch 8:00 – 12:00 Nachmittags kein Parteiverkehr Donnerstag 8:00 – 12:00 Nachmittags kein Parteiverkehr Freitag 8:00 – 12:00 Ansprechpartner: Erster Bürgermeister Hilmar Müller 9220-11 Verwaltungsleiter Hermann Kapfer 9220-12 Information Tamara Neuendorf 9220-0 Bürgerbüro Annette Rank 9220-14 Standesamt Rita Gundermann 9220-17 Bauverwaltung Dieter Herrscher 9220-13 Kassenverwaltung Heike Vordermeier 9220-15 Kasse Annett Krause 9220-16 Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir um Terminvereinbarung mit der Verwaltung.

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1. September 2014

BEKANNTMACHUNG

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Nr. 6 „Wasserstall“, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 12.09.2011 beschlossen, den o. g. Bauleitplan zu ändern. Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.200 m². Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den Bereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Wasserstall“, der bereits mit einem Einzelhandelsmarkt bebaut ist bzw. das Grundstück Flnr. 78, Gemarkung Sachsen und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.



Lageplan des räumlichen Geltungsbereichs M 1:5000 Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Sachsen b. Ansbach hat in seiner Sitzung am 11.08.2014 den Entwurf des Bebauungsplans „Wasserstall“, 1. Änderung in der Fassung vom 04.08.2014 gebilligt und beschlossen, den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom 09.09.2014 bis einschließlich 09.10.2014 im Rathaus der Gemeinde Sachsen b. Ansbach Zimmer 106 (Herr Kapfer) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag 14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag 14.00 bis 17.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Nicht fristgemäße Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hilmar Müller 1. Bürgermeister

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der Gemeinde

Sachsen b.Ansbach

BEKANNTMACHUNG

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Nr. 6 „Wasserstall“, 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB Aufstellungsverfahren - Inkrafttreten



Lageplan des räumlichen Geltungsbereichs M 1:5000 Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Sachsen b. Ansbach hat in seiner Sitzung vom 11.08.2014 den Bebauungsplan „Wasserstall“, 3. Änderung in der Fassung vom 16.06.2014 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 80, 80/1 und 80/2 der Gemarkung Sachsen b. Ansbach und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Der Bebauungsplan „Wasserstall“, 3. Änderung in der Fassung vom 16.06.2014 wird mit der Begründung und dem Umweltbericht vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Sachsen b. Ansbach, Hauptstraße 22, 91623 Sachsen b. Ansbach, Zi.-Nr. 106, während der allgemeinen Dienststunden einsehen. Über den Inhalt des Bebauungsplans „Wasserstall“, 3. Änderung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Hinweis gemäß § 44 BauGB: Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Hinweis gemäß § 215 BauGB: Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Sachsen b. Ansbach unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Hilmar Müller Erster Bürgermeister

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1. September 2014

Mehrmaliger Baumfrevel am Dorfplatz

Diakoniestation Sachsen

Die Gemeindeverwaltung bittet um sachdienliche Hinweise. Vor dem Restaurant Rossano wurde in der Nacht zum Montag, den 04. August, ein junger Baum oberhalb des Baumschutzgitters abgesägt. Drei Tage darauf wurden in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, den 07. August zwei weitere Bäume vor dem Dienstleistungszentrum zerstört. Die abgesägten Kronen wurden entfernt. Baumstümpfe sind nun Zeugen dieser schäbigen Aktionen. Mahnend weisen sie darauf hin, dass hier ein Schaden zu Lasten der Allgemeinheit verursacht wurde. Der oder die Täter stellen sich mit solchen Aktionen selbst ins gesellschaftliche Abseits. Hinweise die zur Ermittlung der Täterschaft führen, werden mit 500 € belohnt.

Diakoniestation Milmersdorfer Weg 9, 91623 Sachsen Tel. 09827/1466, für Notfälle Handy: 0171/2822303 E-Mail: [email protected]

Wir sind für Sie da: - bei Pflegebedürftigkeit - als Haushaltshilfe - zur Beratung - zur Betreuung

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Sachsen bei Ansbach INFORMIERT · INFORMIERT · INFORMIERT



Hilfe von Mensch zu Mensch

Damit Menschen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung führen können, bietet die AWO Ansbach Hilfe in der professionellen Alten- und Krankenpflege an. Sie unterstützt und betreut außerdem dementiell erkrankte Menschen und deren Angehörige. Ansprechpartner in Ansbach: Ambulante Pflege: Tel. 0981/969 880 Entlastung für Angehörige bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz: Tel. 0981/35 773-85 oder in der Geschäftsstelle Sachsen b.A.: Tel. 09827/925 980.

Ansichtskarte von Sachsen b.Ansbach In der Gemeindeverwaltung ist eine Ansichtskarte mit dem Sachsener Motiv erhältlich (Kosten 0,30 €/Stück).

Chronik von Sachsen b. Ansbach Die Chronik (Geschichte der Gemeinde Sachsen) aus dem Jahre 1999 von Hermann Dallhammer (30 €) sowie der Bildband zum 800-jährigen Ortsjubiläum des Gemeindeteils Steinbach aus dem Jahre 2010 (16,90 €) sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Krisendienst Mittelfranken - Hilfe für Menschen in seelischen Notlagen – Hessestraße 10, 90443 Nürnberg, Tel.: 0911/424855-0, www.krisendienst-mittelfranken.de

AKTUELLES Nachbarschaftshilfe Sachsen b.Ansbach Wir bieten kostenlose Hilfe für jeden in Notfällen, von der Kinderbetreuung über verschiedene Hilfe für Senioren bis zur Entlastung von pflegenden Angehörigen. Rufen Sie uns einfach an über das Sorgentelefon 09827/205.

Diakonisches Werk Ansbach e.V. Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Beratung und Unterstützung bei Fragen rund um die Schwangerschaft, in Konfliktsituationen und zum Baby- und Kleinkindalter. Tel. 0981/96 90 6-77

Bürgertelefon Flugbetrieb Kostenlose Hotline: 0800/8620730 Informationsquellen Flugbetrieb: Gruppe Flugbetrieb in der Bundeswehr: www.luftwaffe.de Militärisches Luftfahrthandbuch Deutschland: www.milais.org

[email protected]

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der Gemeinde

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Sachsen b.Ansbach

Veranstaltungen im September Tag

Verein / Veranstalter

04.09.+05.09. Gasthaus Sturm 06.09.-08.09. Gasthaus Sturm

Veranstaltung

Ort

Schlachtschüssel Kirchweih

Uhrzeit

Kirchweih Ratzenwinden

Ratzenwinden

06.09.

Ev. Kirchengemeinde

Abendandacht in Neukirchen

Ev. Kirche Neukirchen

19:30

08.09.

Gemeinde Sachsen b.Ansbach

Gemeinderatssitzung

Haus der Bäuerin

19:30

10.09.

Dorfverein Alberndorf - Steinbach

Frauenfrühstück

Dorfhaus Alberndorf

09:00

10.09.

Versammlung

Gasthaus Landisch

14:00

12.09.

Pensionisten-, Rentner- und Witwenbund UWG Sachsen

Weinfest

Wasserturm

18:30

14.09. 16.09.

Ev. Kirchengemeinde Ev. Kirchengemeinde

Gottesdienst in anderer Form Schulanfang

Ev. Kirche St. Alban Ev. Kirche St. Alban

10:00

17.09.

UWG Sachsen

Stammtisch

Gasthaus Sturm

20:00

20.09.

FFW Sachsen b.Ansbach

Vereinsausflug

20.09.

Schützengesellschaft 1953 Falke e.V.

Königsproklamation

Haus der Bäuerin

20:00

22.09.

Gemeinde Sachsen b.Ansbach

Bauausschuss-Sitzung

Dienstleistungszentrum

19:30

25.09.

1. FC Sachsen 1953 e.V.

Ü60-Party

Vereinsheim

14:00

28.09.

Ev. Kirchengemeinde

Fest der Goldenen und Diamantenen Konfirmation

Ev. Kirche St. Alban

09:30

Volkshochschule Sachsen b.Ansbach/Lichtenau Im September/Oktober beginnen folgende Kurse:

Herrn Wilhelm Riedel, Weinbergstr. 35, am 02. September, zum 75. Geburtstag Herrn Georg Scheuerpflug, Untere Walkmühle 11, am 12. September, zum 84. Geburtstag Herrn Dr. Hermann Schmidt, Am Römer 2, am 12. September, zum 75. Geburtstag Frau Magdalena Scharrer, Dürerstr. 8, am 22. September, zum 94. Geburtstag Herrn Karl Schindler, Zum Silbertal 25, am 28. September, zum 75. Geburtstag

Bürgerbus Abfahrtszeiten u. -orte in Sachsen-Nord: Der Bürgerbus fährt jeden Montag, Mittwoch und Freitag um 10:00 Uhr und um 14:00 Uhr an der Sparkasse ab und über die Waldstraße, Eichenstraße, Urlesstraße, Am Hang, Bahnhofstraße, Bienenweg, Am Vorderberg nach SachsenSüd. Jeder Mitbürger, der an der genannten Fahrstrecke steht und ein Handzeichen gibt, wird mitgenommen. Haltestellen in Sachsen-Süd: Ärztehaus, Dienstleistungszentrum, Metzgerei Marx, EDEKA – Lebensmittelmarkt, Gärtnerei Birnbaum. Rückfahrt: Der Bürgerbus fährt nach einer Stunde (11:00 Uhr bzw. 15:00 Uhr) wieder zurück. Der Bürgerbus steht selbstverständlich allen unseren Mitbürgerinnen u. Mitbürger in allen Ortsteilen zur Verfügung. Wer im Rahmen der angegebenen Zeiten abgeholt werden möchte, teilt dies bitte telefonisch an Frau Rank in der Gemeindeverwaltung (Tel. 09827/922014) mit.

16.09. Zumba 18.09. Wirbelsäulengymnastik für Damen und Herren 18.09. Pilates für Anfänger/innen und Mittelstufe 18.09. Step-Aerobic (bereits ausgebucht!) 19.09. Zumba für Fortgeschrittene 22.09. Yoga für Fortgeschrittene 22.09. Wirbelsäulengymnastik für Damen 22.09. Pilates für Fortgeschrittene 22.09. Aerobic für Neueinsteiger/innen und Fortgeschrittene 22.09. Alzheimer Demenz - wie verändert sie den Erkrankten? 23.09. Italienisch Grundstufe A 1 für Anfänger 23.09. Italienisch Grundstufe A 2 30.09. Autogenes Training 24.09. Französisch Mittelstufe B 1 für Genießer 24.09. Yoga – Mittelstufe 24.09. Yoga für Fortgeschrittene 25.09. Musikalische Vorschulerziehung 29.09. Ich nehme ab – das Abnehmprogramm der Deutschen Gesellschaft für Ernährung 30.09. Reaktiv Training (bereits ausgebucht) 08.10. Unverträglichkeiten und Allergien 10.10. Filzen Schals/Stulpen/Stirnband 18.10. Erste-Hilfe-Kurs 21.10. Pfannen, Töpfe, Ofensuppen 23.10. Familienrecht 24.10. Das jüdische Ansbach – Führung 24.10. MyBoshi-Mützen - Anfänger Bitte die geänderten Veranstaltungsorte beachten. Mit diesem Amtsblatt erhalten Sie das VHS-Heft Herbst/ Winter 2014/2015. Anmeldungen sind auch über das Internet möglich. www.sachsen-b-ansbach.de/vhs Kursangebot Sachsen / Lichtenau www.markt-lichtenau.de oder direkt bei den jeweiligen Gemeinden.

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1. September 2014

Außensprechtage des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Mittelfranken im Landkreis Ansbach Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Mittelfranken führt am Dienstag, 09.09.2014 in der Zeit von 9:00 bis 14:00 Uhr im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach einen allgemeinen Außensprechtag durch. Das Amt ist zuständig für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz, die Gewährung von Elterngeld, Zahlung von Bundes- und Landeserziehungsgeld, die Gewährung von Blindengeld und den Vollzug des Sozialen Entschädigungsrechts (Kriegs- und Wehrdienstopfer, Entschädigung für Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte). Mit den monatlichen Außensprechtagen soll den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Ansbach eine umfassende Beratung vor Ort geboten werden.

Kinderbildungszentrum (KiBiZ) Milmersdorfer Weg 7 a 91623 Sachsen b.Ansbach Tel.: 09827 / 928156 FAX: 09827 / 928157 Mail: [email protected] Internet: www.kinderbildungszentrum-sachsen-b-ansbach.de Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 7:00 Uhr – 17:00 Uhr und Freitag 7:00 Uhr – 16:00 Uhr Bürozeiten: Montag – Donnerstag ab 13:30 Uhr

Kartenspiel des Landkreises Ansbach Der Spieleverlag Horst Pöppel hat ein „Landkreis-Spiel“ herausgebracht. Darin sind alle 58 Gemeinden des Landkreises mit Ausflugzielen, Sehenswürdigkeiten und interessanten „Allmächd-Fragen“ sowie Zahlen und Fakten enthalten. Das Spiel ist für zwei und mehr Spieler gedacht. Das Spiel können Sie im Rathaus zum Preis von 8,95 € in der Kasse erwerben.

Hundetoiletten/Leinenpflicht für große Hunde Standorte der Hundetoiletten: § Wertstoffhof, Bahnhofstraße § Radweg Volkersdorf – Lichtenau § Moosweg/AN 12 § Moosweg/Waldstraße § Buchenweg/Garagenhof § St 2223/Hauptstraße § Milmersdorfer Weg/Grundwasen § Steinbach, Hutweg § Gemeinschaftshaus Alberndorf § Anwesen Reim in Rutzendorf § Feuerwehrgerätehaus Volkersdorf § Baugebiet Hochweg II Die Hundebesitzer werden gebeten, die bereitliegenden Plastiktüten für die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu verwenden. Die gebrauchten Tüten sind in die dafür vorgesehenen Hundetoiletten zu werfen und nicht an Wegen oder Waldrändern zu hinterlassen. Kampfhunde und große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) sind in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der vorhandenen Bebauung in allen Gemeindeteilen ständig an der Leine (bis max. 3 Meter) zu führen.

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Sachsen b.Ansbach Herausgeber

Gemeinde Sachsen b.Ansbach

verantwortlich für den amtlichen Teil: Erster Bürgermeister Hilmar Müller Tel. 0 98 27 / 92 20-0 Fax 0 98 27 / 92 20-20 Internet: http://www.sachsen-b-ansbach.de E-Mail: [email protected] Satzarbeiten und Druck ARCOSOFT Design, Günther Armbrüster Milmersdorf 2, 91623 Sachsen b.Ansbach Tel. 0 98 27 / 12 54 Fax. 0 98 27 / 12 94 Internet: http://www.arcosoft-design.de E-Mail: [email protected]

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Entsorgung von Bauschuttabfällen Bei Bauschuttabfällen handelt es sich um Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der gem. § 28 Abs. 1 S. 1 KrWG nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen gelagert, abgelagert oder behandelt werden darf. Zugelassene Anlagen im Sinne des Gesetzes sind im Falle von Beseitigungsabfällen entsprechenden Deponien, im Falle von Verwertungsabfällen, wie bspw. Bauschutt, sind dies grundsätzlich Recycling-(RC)Anlagen. Private Ablagerungen sind grundsätzlich zum Schutz von Boden und Wasser außerhalb zugelassener Anlagen nicht zulässig. Gem. § 7 Abs. 3 KrWG müssen Bauschuttabfälle ordnungsgemäß und schadlos vorrangig verwertet werden. Nur wenn die Vorgaben des Leitfadens „Anforderung an die Verwertung von RC-Baustoffen in technischen Bauwerken vom 15.06.2005“ vollumfänglich erfüllt sind, endet die Abfalleigenschaft eines Stoffes oder Gegenstandes und wird schließlich zum RC-Produkt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Prüfung des Recyclingmaterials entsprechend des Leitfadens durch eine RAP-Stra-Prüfstelle (im Straßenbau Bayern anerkannte Prüfstelle) erfolgt ist. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle sind daher grundsätzlich auf Grundlage abfallrechtlicher Vorschriften einer möglichst hochwertigen sowie schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung einer geeigneten Aufbereitungsanlage zugeführt werden. Wenn Bauschutt oder Straßenaufbruch nicht entsprechend behandelt und analysiert wurde, ist er für eine Verwertung/ Einsatz in technischen Bauwerken nicht zugelassen. Der Einbau und die Verwertung von RC-Produkten müssen daher entsprechend den Vorgaben des RC-Leitfadens erfolgen. Bei Einbaustandorten, die einen uneingeschränkten offenen Einbau von RC-Produkten nicht zulassen, ist das Wasserwirtschaftsamt Ansbach bezüglich der hydrogeologischen Situation und bezüglich der technischen Sicherungen für einen eingeschränkten Einbau (Einbauklasse 2) vor dem Einbau anzuhören. So ist bspw. der Einbau in Wasserschutzund Überschwemmungsgebieten nicht zulässig. Ebenso darf kein Einbau in festgesetzten Naturschutzgebieten erfolgen. Wenn bei RC-Baustoffen keine Fremdüberwachung durch eine RAP-Stra-Prüfstelle erfolgt ist, sind Einzelfallprüfungen nach den Vorgaben des o.g. Leitfadens durchzuführen. Bei Einzelfallprüfungen ist nachstehendes zwingend einzuhalten: • Es ist eine nachteilige Veränderung eines Gewässers grundsätzlich anzunehmen und eine wasserrechtliche Zulassung (Einzelfallprüfung) vor dem Einbau der Recyclingbaustoffe einzuholen, sofern die Prüfung nicht bereits durch eine RAP-Stra-Prüfstelle (im Straßenbau Bayern anerkannte Prüfstelle) erfolgte. • Der Bauschutt muss – nach Aussortierung der Fremdbestandteile – mittels einer Brecheranlage gebrochen werden. Das Material muss für den Wiedereinsatz geeignet sein. • Die Probenahmen sind gemäß der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall „LAGA PN 98“ (Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung / Beseitigung von Abfällen, Stand Dezember 2001) durchzuführen. Die Beprobung ist vor

der Gemeinde

Sachsen b.Ansbach

dem Einbau durchzuführen. • Die Probenahme ist von qualifiziertem Fachpersonal durchzuführen, vgl. LAGA PN 98, Nr. 3.1, und ist in einem Probenahmeprotokoll zu dokumentieren (ein Sachkundenachweis ist zu führen). • Angaben zur Probenvorbereitung sind zu treffen (LAGA PN 98, Nr. 7). Für Rückfragen zu diesem Thema steht das Sachgebiet 35 – Staatliches Abfallrecht – des Landratsamtes Ansbach unter der Telefonnummer 0981/468-3501 (Herr Maag) oder unter 0981/468-3506 (Frau Burger) gerne zur Verfügung.

Musikschule Richard Weigel

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Ausschreibung für Betreiber der Luftrettungsstation läuft “Ich freue mich, dass die Suche nach einem geeigneten Betreiber der geplanten Luftrettungsstation in DinkelsbühlSinbronn mit der Veröffentlichung des Auswahlverfahrens nun begonnen hat. Wir haben damit einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu unserem Rettungshubschrauber erreicht, der die Luftrettungslücke im Landkreis Ansbach und im nördlichen Landkreis Donau-Ries endlich schließen wird“, so der Vorsitzende des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF AN), Landrat Dr. Jürgen Ludwig. Durch einen Beschluss des ZRF AN wurde der Weg für ein europaweites Auswahlverfahren geebnet, um einen Betreiber für die Luftrettungsstation Dinkelsbühl-Sinbronn zu finden. Der zukünftige Betreiber muss, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, berechtigt sein, Rettungseinsätze mit Hubschraubern durchzuführen. Die Ausschreibung ist im Europäischen Amtsblatt zu finden und bis zum 29. September 2014 befristet. Im Anschluss wird der Rettungszweckverband einen geeigneten Betreiber auswählen. Landrat Dr. Ludwig setzt sich bereits seit Beginn seiner Amtszeit gemeinsam mit Kreisräten und Bürgermeistern für den Rettungshubschrauber ein, um den unterversorgten Bereich im westlichen Landkreis Ansbach endlich ausreichend zu versorgen. Sein Anliegen war insbesondere auch ein Hubschrauberstandort in diesem Bereich. Parallel zu der Suche nach einem geeigneten Betreiber wird ab August eine Luftrettungsstation in Dinkelsbühl-Sinbronn errichtet. Von dort aus kann der Rettungshubschrauber voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2015 starten. Der symbolische Spatenstich, der den Beginn der Bauphase markiert, fand am 6. August in Dinkelsbühl-Sinbronn statt. Bei dem Festakt war der Bayerische Staatsminister des Inneren, für Bau und Verkehr, Joachim Herrmann MdL, anwesend.

REDAKTIONSSCHLUSS für Beiträge und Werbeanzeigen in der Oktober-Ausgabe ist der 19.09.2014.

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde

Sachsen b.Ansbach

Seite 8

1. September 2014

Amts- und Mitteilungsblatt 1. September 2014

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Kirchweih 2014 Die Gemeinde Sachsen b.Ansbach bedankt sich nochmals herzlich bei den Spendern des Feuerwerks. • • • • • • • • • • • • • • • •

Fam. Stöckl, Schloßberg, Sachsen Hörakustiker Breck, Sachsen und Neuendettelsau Fa. Eberhardt, Lichtenau Friseur Sandra Wälzlein, Milmersdorfer Weg, Sachsen Fa. Heizung-Sanitär Buckel, Bahnhofstr., Sachsen Fa. Croner, Alberndorf Fa. Eger & Eger, Sachsen und Ansbach Metzgerei Marx, Hauptstr., Sachsen Fam. Reindl, Schloßberg, Sachsen Ing. Büro Biedermann, Buchenweg, Sachsen Lohnunternehmen H. Bauer, Milmersdorf Fam. Krodel, Am Grundwasen, Sachsen Fa. Arcosoft Design, Milmersdorf, Sachsen Gasthaus Landisch, Hauptstr., Sachsen Haustechnik Schnepf, Bauhausstr., Sachsen Schreinerei Steinbauer, Hauptstr., Sachsen

Hilmar Müller Erster Bürgermeister

Kirchweih 2014 Die Kerwa-Jungs und Kerwa-Madli bedanken sich bei allen Firmen und Mitwirkenden für die gelungene Kirchweih 2014.

Kirchweih in Sachsen Der Umzug des Kirchweihbaumes führte am Freitag, den 15. August traditionell vom Bauhof über die Bauhausstraße durch die Hauptstraße zum Haus der Bäuerin. Dort wurde er unter Anleitung von Hermann Bauer von den Kirchweih-Buam und -Madli aufgestellt. Dies wurde von zahlreichen Zuschauern beobachtet, musikalisch begleitet vom Hochrainer Duo und von den Böllerschützen lautstark verkündet. Im Anschluss daran erfolgte der Bieranstich in der Festhalle Landisch. Mit einem gezielten Schlag stach Bürgermeister Hilmar Müller das erste Fass Bier an. In seiner Ansprache dankte er Bernd Meyer, dem Spender des Kirchweihbaumes, sowie Patrick Reul und Carmen Kisielewski für die Ausschmückung desselben und Frau Weid-Gundel für das Freibier. Am Kirchweihsamstag konnten sich wieder zahlreiche Zuschauer am Feuerwerk erfreuen. Dies wurde auch in diesem Jahr ausschließlich von Spenden finanziert. Hierfür herzlichen Dank an die Sponsoren.

der Gemeinde

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Sachsen b.Ansbach

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Ferienspaß 2014

Alberndorfer Kerwa

Die Gemeinde Sachsen b.Ansbach und der Markt Lichtenau haben in diesem Jahr wieder das Spielmobil organisiert. Es haben 40 Kinder an der Aktion teilgenommen. Sie haben gebastelt, gespielt, gemalt, und viele andere tolle Angebote des Spielmobils genutzt.

Zur Alberndorfer-Kerwa am 08. August gegen 19:30 Uhr stellten Stammtischmitglieder des Gasthauses Kernstock einen KerwaBaum auf. Die geschah im Biergarten unter Beifall der zahlreichen Gäste. Musikalisch begleitet wurde diese Aktion vom Duo „Die lustigen Zwa“.

Wenn es möglich ist, werden wir das Spielmobil in zwei Jahren wieder bestellen. Vielen Dank an das Spielmobilteam für die zwei schönen Tage.

Ferienprogramm 2014 Frau Tanja Kamm führte im Jugendzentrum Lichtenau vier Aktionen mit den Kindern durch. Die hierbei erstellten Kunstwerke können am Samstag, 05. September 2014, in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei Frau Kamm in Lichtenau, Schillerstr. 4, abgeholt werden.

1. September 2014

Ferienspaß Jonglieren - Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Sachsen

Mit großem Spaß befassten sich die Kinder am diesjährigen Jonglier-Ferienspaß der AWO Sachsen. Der Künstler „Mister TopFlop“ hatte jede Menge Jongliermaterial dabei und alles durfte ausprobiert werden. Ob mit Tellern, Bällen, Tüchern, Diabolos oder Kisten, es war für jedes Kind etwas dabei und es wurde mit viel Enthusiasmus das Jonglieren geübt. Der Künstler verriet dabei einige Tipps und Tricks wie es richtig gemacht wird und unterstützte die angehenden Künstler. Es war ein kurzweiliger Nachmittag und hat allen Beteiligten großen Spaß gemacht und auch abholende Eltern konnten sich nicht dem Reiz der Jonglierakrobatik entziehen und mussten dieses und jenes Jongliermaterial ausprobieren.

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„Helfer vor Ort Sachsen b.Ansbach“ Einweihung des neuen Fahrzeuges des HvO Sachsen b. Ansbach Am 25. Juli ab 18.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Sachsen konnten wir unser neues Fahrzeug offiziell in Betrieb nehmen. Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende Dr. Doris Bauer bedankten sich die Ehrengäste mit Grußworten des Bürgermeisters Hilmar Müller, Gemeinde Sachsen b.A. und dem 2. Bürgermeister Friedrich Bauer, Gemeinde Lichtenau, sowie des Kreisgeschäftsführers Heinz Bischoff, BRK Ansbach und Kreisbrandinspektor Hans Pfeiffer für das enorme ehrenamtliche Engagement. Seit Juli 2010 ist unser HvO nun aktiv im Dienst. Unsere Aktiven brachten bis Jahresende 2013 über 15.600 Stunden ehrenamtlich ein. Bis dato wurde der HvO zu 273 Einsätzen gerufen.

KGF Heinz Bischoff, BRK Ansbach

ehrenamtliche Stunden

Dr. Doris Bauer, Vorsitzende HVO Förderverein

Kreisbrandinspektor Hans Pfeiffer Als symbolisches Dankeschön machte der HvO den Gästen ein kleines Geschenk. Sie schenkten jedem „ein kleines Stück“ Sicherheit als Ersthelfer ! An einer Übungsstation zeigen die HvO Aktiven, welche wichtige Ersthelfer-Maßnahme im Falle eines Kreislaufstillstandes sofort durchgeführt werden und somit vielleicht Leben retten kann. An den Übungspuppen konnte jeder selbst die lebensrettende Herzdruckmassage üben und ist so für einen eventuellen Notfall gut informiert, was es zu tun gilt.

ab Juli 2010 2011 2012 2013 bis Juli 2014 gesamt

2.712 4.784 3.924 4.183 15.603

Einsätze 32 54 66 79 42 273

Bürgermeister Sachsen Hilmar Müller und 2. Bürgermeister Lichtenau Friedrich Bauer Mit Ihrer Hilfe können nun mit dem neuen Einsatzfahrzeug unsere ehrenamtlichen HvO Aktiven wieder zuverlässig und sicher ihren Dienst leisten. Dafür möchten wir uns heute bei Ihnen allen herzlich bedanken ! Ihr HvO Sachsen b.Ansbach Brigitte Lischka Förderverein HvO Sachsen b. Ansbach Beauftragte Öffentlichkeitsarbeit

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Sachsen b.Ansbach

Schnelles Internet für den Landkreis Ansbach: Landrat Dr. Ludwig freut sich über Breitbandförderung „Die 1,5 Milliarden Euro, die der Freistaat Bayern für den Ausbau des Internets bereitstellt ist ein wesentlicher Beitrag für die Bürger und Unternehmen in unserem Flächenlandkreis über den ich mich sehr freue“, so Landrat Dr. Jürgen Ludwig. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat unlängst den Start des bayerischen Breitbandprogrammes mit einem Fördervolumen von 1,5 Milliarden Euro bekannt gegeben. Durch die Anhebung der Fördersätze soll gerade in strukturschwachen Regionen für Telekommunikationsunternehmen ein Anreiz geschaffen werden, den Netzausbau voranzutreiben, da Kommunen weniger Eigenmittel investieren müssen. Manuel Westphal und Jürgen Ströbel, Stimmkreisabgeordnete des Landkreises Ansbach, wiesen bei einem Gespräch im Landratsamt Ansbach nun auf zwei Vorteile hin – die Erhöhung des Förderbetrages für Gemeinden sowie den Abbau des bürokratischen Aufwands. Die 58 Gemeinden im Landkreis Ansbach erhalten nun mindestens 80 Prozent Förderung und müssen nicht mehr wie bisher den Bedarf bei Unternehmen nachweisen. Zudem gebe es noch eine zusätzlich Förderung von 50.000 Euro, wenn Gemeinden zusammenarbeiten. „Damit entfällt für die Kommunen viel bürokratischer Aufwand“, ist sich der Landtagsabgeordnete Jürgen Ströbel sicher. Das Geld kann laut Landtagsabgeordneten Manuel Westphal bis zum Jahr 2018 abgerufen werden.

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bach, befinden sich im Landkreis Ansbach bereits zwölf Kommunen im Verfahren. Dazu zählen Adelshofen, Burgoberbach, Diebach, Dinkelsbühl, Dürrwangen, Gerolfingen, Feuchtwangen, Herrieden, Insingen, Steinsfeld, Ornbau und Wassertrüdingen. Den Gemeinden stehen nun auch annähernd zehnmal mehr Fördermittel zur Verfügung als vorher. Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist allerdings, dass ein Telekommunikationsunternehmen den Ausbau des Breitbandnetzes in einer Kommune unterstützt.

Die neue waldbauliche Förderrichtlinie - ein attraktives und wichtiges Instrument für den notwendigen Waldumbau Die neue Förderrichtlinie, die am 1. August 2014 in Kraft getreten ist, schafft für die Waldbesitzer attraktive Rahmenbedingungen für den Waldumbau. Nachfolgend sollen die wesentlichen Neuerungen kurz aufgezeigt werden. Erst- und Wiederaufforstungen: Gefördert wird die Begründung standortsgemäßer, klimatoleranter Wälder als Laubbestand (100 % Laubholz) oder als Mischbestand (mindestens 50 % Laubholz), wobei der Fichtenanteil höchstens 20 % betragen darf. Alle eingebrachten Baumarten müssen standortsgerecht und zu einem angemessenen Anteil auch heimisch auf dem jeweiligen Standort sein. Die Förderung erfolgt als reine Stückzahlförderung. Bei der Wiederaufforstung beträgt der Grundfördersatz in Laubbeständen (incl. Weißtanne) 1,10 €, in Mischbeständen 0,85 € je eingebrachte Pflanze, bei der Erstaufforstung 1,35 € bzw. 1,25 €. Nachbesserungen sind mit den gleichen Fördersätzen nach wie vor ebenfalls förderfähig. Aufgrund eines damit verbundenen erhöhten finanziellen Aufwandes gibt es ggf. Zuschläge in unterschiedlicher Höhe für zertifizierte Pflanzen (ZÜF), für Großpflanzen, Markierungsstäbe oder Wuchshilfen. Naturverjüngungen:

Für Landrat Dr. Ludwig ist es sinnvoll, dass der Breitbandausbau nicht mehr nur am Bedarf des Gewerbes sondern insbesondere am Bedarf der Bürger ausgerichtet wird. Klar müsse aber auch sein, dass es bei der Förderung derzeit darum gehe, den Rückstand des ländlichen Raumes auszugleichen. Diese Ansicht teilt auch Bürgermeister Winter, Bezirksvorsitzender des Bayerischen Gemeindetages: „Ich gehe nicht davon aus, dass Oberbürgermeister in Großstädten für den Ausbau des Internets Geld in die Hand nehmen müssen. Dort schaffen die Telekommunikationsunternehmen die entsprechenden Netze. Der Freistaat versucht mit den bereitgestellten Mitteln den Unterschied zwischen Stadt und Land auszugleichen. “ Die Gemeinde Dürrwangen wird trotz Förderung vermutlich noch etwa 200.000 Euro für den Breitbandausbau aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Laut Thomas Merkel, Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Regionalmanagment im Landratsamt Ans-

Gefördert werden die Sicherung und der Erhalt von standortgemäßen und klimatoleranten Naturverjüngungen als Laubbestand (mindestens 80 % Laubholz) mit 1.100 € je ha oder als Mischbestand (mindestens 30 % Laubholz) mit 1.000 € je ha. Die Naturverjüngung muss nach spätestens fünf Jahren ausreichend und gesichert bestockt sein und einen vorherrschenden Laubholzanteil von mindestens 30 % aufweisen. Jungbestandspflege: Gefördert wird die Pflege junger Bestände zum Erhalt standortgemäßer Mischbaumarten, zur Verbesserung der Bestandesstabilität und -vitalität und bei Laubholz auch zur Verbesserung der Qualität mit einem einheitlichen Fördersatz von 400 € je ha. Das Alter und die Oberhöhe eines Bestandes sind entscheidend, ob und in welchem Turnus eine Förderung möglich ist.

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Förderschwerpunkte: Neben einem Erschwerniszuschlag im Schutzwald nach Art. 10 (1) sind als Anreiz für einen verstärkten Waldumbau ggf. noch sogenannte Anreizzuschläge für Wiederaufforstungsmaßnahmen, Naturverjüngungen und Jungbestandspflegen möglich. Stuft das Amt die derzeit vorherrschenden Baumarten, z. B. in Fichten- oder Kiefernbeständen, als nicht klimatolerant ein, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 20 % für das Klimarisiko. Wenn Antragsteller im Amtsbereich weniger als 2 ha Wald bewirtschaften, gibt es einen Kleinstprivatwaldzuschlag in Höhe von ebenfalls 20 %. Beide zusammen sind auf 30 % begrenzt. Waldlebensgemeinschaften: Zu einem späteren Zeitpunkt sind die Gestaltung von Waldrändern, das Einbringen oder der Erhalt seltener Baumarten, die Anlage und Pflege von Feuchtbiotopen im Wald sowie der Erhalt alter Samenbäume ebenfalls förderfähig. Antragstellung: Antragberechtigte sind sowohl die Eigentümer, als auch die Bewirtschafter der Grundstücke. Bei überbetrieblichen Maßnahmen können jetzt auch beteiligte Waldbesitzer als Träger für weitere beteiligte Waldbesitzer Anträge stellen. Für nähere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem/ Ihrer zuständigen staatlichen Beratungsförster/in auf. Er/sie berät sie gerne vor Ort und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

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Sie sind „neuer“ Waldbesitzer?

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten(AELF) Ansbach berät Sie gerne! Bayern ist Waldland: Betrachtet man die bewaldete Gesamtfläche Bayerns von ca. 2,5 Mio Hektar (36,6% Flächenanteil), so ist Bayern das am stärksten von Wald bewachsene Bundesland in Deutschland. Etwa 55% der Waldfläche Bayerns befinden sich in Privatbesitz. Die Zahl der Waldbesitzer beläuft sich auf ca. 700.000. Es wird erwartet, dass bis zum Jahr 2030 alleine durch Vererbung ca. 1/3 der Waldfläche an „neue“ Waldbesitzer übergeben wird. Während in der Vergangenheit das Waldeigentum in den meisten Fällen mit landwirtschaftlichem Besitz gekoppelt war, übernehmen heute immer mehr Nicht-Landwirte durch Erbe und Kauf forstliche Grundstücke. Häufig stehen die neuen Waldbesitzer vor der Frage, was tun mit meinem Wald? Es fehlt an Fachwissen und Erfahrung, oder an Gerätschaften und Fertigkeiten um den Wald sachgemäß zu bewirtschaften. Hier helfen die Revierförster des AELF. Ihr(e) zuständige(r) Förster/in erarbeitet gerne mit Ihnen vor Ort einen Lösungsvorschlag, der Ihre Wünsche und Handlungsabsichten berücksichtigt. Um die Vielfalt der Eigentumsstrukturen des privaten Waldbesitzes in Bayern zu erhalten und das Selbstbestimmungsrecht der privaten Waldbesitzer zu stärken bietet die Forstverwaltung kostenlos eine neutrale, fachlich fundierte und individuelle Beratung für Waldbesitzer an. Durch das flächendeckende Netz der staatlichen Förster steht jedem Rat suchenden Waldbesitzer ein Fachmann, eine Fachfrau der Forstverwaltung für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Egal ob Pflegemaßnahmen, Holzernte oder Pflanzung, Sie können Ihren Wald selbst bewirtschaften oder diese Aufgaben von anderen, z.B. einer Waldbesitzervereinigung/ Forstbetriebsgemeinschaft ausführen lassen. Die Forstreviere arbeiten eng mit den örtlichen Forstbetriebsgemeinschaften zusammen, die mit ihrem, in der Regel ebenfalls forstlich ausgebildeten Personal, für die reibungslose Abwicklung der betrieblichen Abläufe sorgen. Das forstliche Team vom AELF Ansbach möchte deshalb alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, insbesondere aber alle neuen Waldbesitzer ermuntern, sich bei Fragen um Waldeigentum und Waldbewirtschaftung vertrauensvoll an ihre(n) staatliche(n) Revierleiter(in) zu wenden. Die Beratung für Waldbesitzer ist kostenlos, objektiv und neutral. Kontakt kann aufgenommen werden über die Einträge im Telefonbuch oder über das A-ELF Ansbach unter der Telefonnummer Tel.: 09872/97143 E-Mail: [email protected] Auf unserer homepage http://www.aelf-an.bayern.de/ finden Sie die Namen, Telefonnummern und Adressen der Revierbeamten/innen.

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Samstag, 27. September 2014 20.00 Uhr Alte Turnhalle Lichtenau

Thalias Kompagnons „Macbeth für Anfänger“ Figurentheater für Erwachsene Eine wahrhaft „werktreue“ Inszenierung, die die blutige Mechanik des „Macbeth“ in all ihrer Konsequenz und Unausweichlichkeit durchspielt. Ein brillianter Theaterspaß, in dem derbe Volkstheater-Komik und die Shakespeare’sche Tragödie zu einer anarchischen Einheit verschmelzen. THALIAS KOMPAGNONS bewegen sich mit international gefeierten Produktionen im Grenzbereich zwischen Schauspiel-, Figuren- und Musiktheater. Mit ihren hintergründigfrechen Opern- und Klassikerversionen (Wagners Ring, Macbeth, Zauberflöte u.a.) eroberten sie gleichermaßen Off-Bühnen, Festivals und Staatstheater. Eintrittspreis: VVK 12.- Euro / ZAC 9,60 € + VVK-Gebühr, Tageskasse 15.- Euro Kartenvorverkauf: Gemeinde Lichtenau oder im FLZ Ticketshop Ansbach oder bei der Kulturburg telefonisch unter 09827 / 92 55 24 bzw. Online unter www.kulturburg-lichtenau.de Streuobstannahme beim BN Der Bund Naturschutz führt am Samstag, den 20. September am ehemaligen Raiffeisen-Lagerhaus in Unternbibert seine erste diesjährige Streuobst-Annahme durch. In der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr können dort ungespritzte Äpfel (keine Birnen) aus Streuobstbeständen angeliefert werden. Die beteiligte Mosterei zahlt zusätzlich zum Tagespreis einen Aufpreis von Euro 3,60/dt. Um in den Genuss dieses „Streuobst-Pflegebeitrages“ zu kommen, müssen die Äpfel entsprechende Kriterien erfüllen: Sie müssen aus hochstämmigen Streuobstbeständen stammen, im Wirtschaftsjahr darf kein chemischer Pflanzenschutz stattgefunden haben, es müssen die Flurstücks-Nummern und die Gemarkung der Grundstücke angegeben werden von denen die Früchte stammen, die Beschaffenheit des Obstes muss einwandfrei sein (keine Fäulnisspuren, nur trockene, saubere Ware). Im Oktober findet eine weitere Annahme statt. Der Termin (abhängig von der Obstreife) wird noch bekannt gegeben. An diesem Termin werden auch Birnen angenommen. Das Aufpreismodell, so der BN, zielt auf diejenigen Obstmengen ab, die den Eigenbedarf übersteigen. Mit Hilfe des von der Mosterei bezahlten Streuobst-Pflegebeitrages hofft der BN, dass die ökologisch notwendige Weiternutzung und Neuanlage von langlebigen Streuobstbeständen wieder interessanter wird.

Die Region Ansbach fühlen, schmecken, erleben, hören und sehen - auf der KONTAKTA in Ansbach vom 10. bis 14. September 2014 Täglich von 10 - 18 Uhr bietet der Bayerische Bauernverband mit seinen “Weg der Landwirtschaft” umfassende Informationen zum Ursprung unserer Nahrungsmittel und räumt gleichzeitig mit Klischees und Vorurteilen gegenüber der Agrarwirtschaft auf. Interessierte Besucher finden in der Sonderschau “Ansbach schafft Klima” Antworten zum zeitgemäßen Sanieren und Heizen mit Solar, Holz oder Pellets sowie Energieeinsparungen im Haushalt. Auch zu den Themen Bauen, Wohnen, Einrichten gibt es viel Neues zu entdecken. Der Landkreis plant wieder seine traditionelle Halle “Gesundheit und Soziales” mit dem Gesundheitsparcours des DVG. Für den sportlichen Touch sorgt der TSV mit vielen Vorführungen, wie Tea-Kwon-Do, und Sportarten zum selbst ausprobieren. Das BSZ-SchülerInnen-Café bietet selbstgemachte Kuchen und Torten für den kleinen Messehunger. In der Showküche zeigen ANregiomed und BSZ-Schüler einfache und pfiffige Gerichte. Ein Besuch auf der KONTAKTA lohnt sich in jedem Fall und mit unserem 1€ Gutschein sparen Besucher schon beim Eintrittspreis. Den Gutschein und aktuelle Informationen finden Sie unter www.kontakta-ansbach.de.

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Neue Sammelbehälter im Wertstoffhof Ab 01.09.2014 können im Wertstoffhof Alttextilien und stoffgleiche Nichtverpackungskunststoffe abgegeben werden. Alttextilien Gesammelt werden Bekleidung, Haushaltswäsche, Stoffe, Decken, Heimtextilien, Bettwäsche, Federdecken, Lederwaren, Stoffspielsachsen (z.B. Plüschtiere), andere gebrauchte Textilien z.B. Hüte, Handschue, Vorhänge oder Gardinen. Stoffgleiche Nichtverpackungskunststoffe Gesammelt werden Folien aus privaten Haushalten, Mischkunststoffe aus privaten Haushalten, Fässer und Kunststofftanks, Heizöltanks, Haushaltseimer, Haushaltsplastik, Körbe und Wannen, Blumentöpfe, Stapelkisten, Gießkannen usw. Weitere Informationen erhalten Sie an den Sammelcontainern bzw. im Wertstoffhof.

UMWELTECKE / TIPP Hilfe, Wespen!

Sie sind neugierig, flink, respektlos, rotzfrech, tauchen meist in Gruppen auf und gehören zum Hochsommer wie der Zwetschgenkuchen: Wespen. Diesen mögen sie anscheinend besonders gerne, was so manchen beim sonntäglichen Kaffeetrinken auf der Terrasse zum Verzweifeln bringt. Doch so lästig diese Insekten mitunter sind, so falsch wäre es, sie grundsätzlich zu bekämpfen. Was tun gegen Wespen? Wenn das Nest frei hängend ist, handelt es sich wahrscheinlich um die Sächsische Wespe, eine sehr friedfertige Art. Hier wäre es völlig überflüssig, irgendwelche Maßnahmen zur Entfernung des Nestes zu ergreifen. Lästiger und auch häufiger sind dagegen die Deutsche und die Gemeine Wespe, die ihre Nester in Erdlöchern oder in Hohlräumen bauen, oftmals im Rollladenkasten. Wespen lassen sich regelrecht trainieren, nur noch Zuckerwasser zu trinken, das man ihnen etwas abseits vom Kaffeetisch anbietet. Zunächst stellt man beispielsweise einen Blumenuntersetzer mit Zuckerwasser direkt neben den Tisch auf einen Hocker. Sobald die Wespen die bequeme Futterquelle, von der sie nicht verscheucht werden, entdeckt haben, rückt man den Hocker im Laufe des Kaffeetrinkens immer weiter weg. Bis an einen Platz, wo das flache Schälchen stehenbleiben soll. Und zwar in die Richtung, aus der die Wespen angeflogen kommen, damit die Anflugschneise nicht über den Kaffeetisch verläuft. Beim nächsten Mal stellt man das Zuckerwasser schon vor dem Kaffeetrinken an seinen auserkorenen Platz. Wahrscheinlich klappt es noch nicht ganz, dass die Wespen nur noch diese Futterquelle ansteuern. Beim dritten Mal aber könnte man schon ziemlich Ruhe vor den Plagegeistern haben. Sehr wichtig! Nach der Mahlzeit muss man das Schälchen sofort wieder entfernen. Die pfiffigen Insekten lernen so, dass es nur dann etwas für sie gibt, wenn der Kaffeetisch gedeckt ist. Ließe man den Futternapf stehen, würde es sich bei sämtlichen Wespen in der Umgebung herumsprechen, dass da eine Dauerzuckerquelle ist. Und dann würde man sich vor ungebetenen Gästen wohl nicht mehr retten können. Übrigens: Auch mit Hilfe von ätherischen Ölen, mit Nelken gespickten Zitronenhälften, einem Zitronenmelisse- oder Rainfarnstrauß oder einem Verdampfer mit Nelkenöl kann man Wespen vom Essenstisch fernhalten. Das funktioniert allerdings nur bei Windstille. Alternativ kann man versuchen, mit einem feinen Wassersprühstrahl die Wespen in die Flucht schlagen. Quelle:

http://www.bund-heidelberg.de/umwelttipps/plagegeister/#c82707

Ihr Gemeinderat

der Gemeinde

Sachsen b.Ansbach KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Evangelische Kirchengemeinde Gottesdienste: 06. September 19.30 Abendandacht Pfr. Strebel Kirche Neukirchen 07. September 09.30 Hauptgottesdienst Pfr. Strebel 14. September 10.00 Gottesdienst H. Siegele /CFI in anderer Form Neukirchen 08.30 Frühgottesdienst H. Siegele /CFI 16. September 09.15 Schulanfängergottesdienst 1. Klasse Pfr. Strebel 21. September 09.30 Hauptgottesdienst Gemeinderef. Gruber 28. November 09.30 Festgottesdienst Pfr. Strebel Zur Goldenen u. Diamantenen Konfirmation Seniorenkreis: Dienstag 09. September, 14.30 Uhr Frauen im Gespräch: Dienstag, 23. September, 9.00 Uhr Thema Erntezeit Anmeldung zum Präparanden- u. Konfirmandenunterricht Die Anmeldung zum Präparanden- und Konfirmandenunterricht findet am Mittwoch, 24. September um 16.00 Uhr im großen Gemeindesaal statt. Dabei wird der Unterrichtstag festgelegt und die Erntedanksammlung herausgegeben. Die Eltern der Präparanden sind für Mittwoch, 08. Oktober, um 19.00 Uhr zu einem Präparandenelternabend eingeladen. Der Einführungsgottesdienst für die Konfirmanden und Präparanden ist am 12. Oktober um 9.30 Uhr. Kirchturmmuseum geöffnet Am Sonntag, 28. September ist anlässlich der Jubelkonfirmation das Kirchturmmuseum geöffnet. An diesem Tag wird eine Führung angeboten. Wer Interesse daran hat, ist herzlich eingeladen einen Einblick in die Geschichte unserer Kirche zu werfen.

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Sachsen b.Ansbach

Kath. Pfarrei Sachsen-Lichtenau Dienstag, 02.09.2014 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Hl. Messe Samstag, 06.09.2014 Sachsen 19.00 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 07.09.2014 Lichtenau 08.30 Uhr Hochamt Montag, 08.09.2014 19.00 Uhr Rosenkranz Dienstag, 09.09.2014 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Hl. Messe Samstag, 13.09.2014 Sachsen 19.00 Uhr Vorabendmesse mit Fatima Andacht Sonntag, 14.09.2014 Lichtenau, 08.30 Uhr Hochamt 16.00 Uhr Hl. Messe in polnischer Sprache Montag, 15.09.2014 19.00 Uhr Rosenkranz Dienstag, 16.09.2014 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Hl. Messe Sonntag, 21.09.2014 25. Sonntag im Jahreskreis Sachsen, 10.00 Uhr Hochamt Lichtenau, 08.00 Uhr Beichtgelegenheit 08.30 Uhr Hochamt Montag, 22.09.2014 19.00 Uhr Rosenkranz Dienstag, 23.09.2014 18.00 Uhr Hl. Messe entfällt Donnerstag, 25.09.2014 18.00 Uhr Hl. Messe entfällt Sonntag, 28.09.2014 Sachsen, 08.00 Uhr Beichtgelegenheit 08.30 Uhr Hochamt Lichtenau, 10.00 Uhr Hochamt Montag, 29.09.2014 19.00 Uhr Rosenkranz Dienstag, 30.09.2014 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Hl. Messe Bis Sonntag, den 14. September gilt die Ferienordnung, bitte beachten Sie die geänderten Gottesdienstzeiten. Weitere Termine entnehmen Sie bitte Aushängen an den Kirchen, der Gottesdienstordnung oder dem Internet: www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/sachsen-lichtenau/gottesdienste-termine/

Ihre Pfarrei: Sachsen-Lichtenau, Badstraße 13 91568 Lichtenau Tel: 09827/266 Fax: 09827/246 mail: [email protected] Eine herzliche Einladung zum „Kirchen Kaffee Klassisch“ am 28.09.2014 im Anschluss an den Hauptgottesdienst in Lichtenau.

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VEREINSNACHRICHTEN

www.lichtenau-sachsen.net Montag, 15.09.2014 Heimspiel: 1. FCN – Fortuna Düsseldorf, um 20:15 Uhr im “Grundig Stadion” in Nbg. Wir fahren mit der S-Bahn. Abfahrt um 18:19 Uhr am Bhf. in Sachsen. Treffpunkt bereits um 18:09 Uhr am Bhf. in Sachsen. Sonntag, 21.09.2014 Auswärtsspiel: Karlsruher SC – 1. FCN, um 13:30 Uhr im Stadion „Karlsruher Wildpark“. Voraussichtl. wird hier ein Fan-Bus fahren, jedoch nur bei genügend Interesse von unseren Mitgliedern. Wenn ein Fan-Bus fährt, wird dies rechtzeitig bekanntgegeben. Die Abfahrt wäre um 09:00 Uhr am Bahnhof in Ansbach, um 09:20 Uhr am Bauhof in Sachsen und um 09:30 Uhr am Festplatz in Lichtenau. Wer Interesse hat mitzufahren bitte Rückmeldung telef. beim 1. Vorstand, Günther Huber, 09827/925464, auf dem Anrufbeantworter, oder per E-Mail: [email protected], ober bei unserem 2. Vorstand Marco Galliwoda,auf seinem Handy-Nr.: 0170/4859402. Mittwoch, 24.09.2014 Auswärtsspiel: 1. FC Heidenheim – 1. FCN, um 17:30 Uhr in der „Voit-Arena“ in Heidenheim. Es fährt kein Fan-Bus. Wer das Spiel live vor Ort sehen möchte, sollte mit eigenem Pkw fahren, alle anderen sehen sich das Spiel im Fernsehen auf „Sky“ im Gasthaus „Zur Post“ oder im Cafe-Bistro „Vis a Vis“, Wattenbacher Str. 16, Lichtenau, an. Die Vorstandschaft

Pensionisten- Rentner- und Witwenbund Sachsen Liebe Mitglieder! Die Sommerpause ist beendet und wir treffen uns wieder am Mittwoch, dem 10. September 2014 um 14:00 Uhr zu einem musikalisch fröhlichen Nachmittag im Gasthaus Landisch. 1. Vorstand Waltraud Geisselseder

Unterstützung bei Ihrer Gartenarbeit

Vertikutiergeräte Alle Vereinsmitglieder können sich gegen eine Gebühr von 8 Euro eines unserer Vertikutiergeräte ausleihen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Frau Waltraud Geisselseder, Eschenweg 5 (Tel. 6412) oder an Frau Ramona Roth, Steinbach-Hirtengarten 12 (Tel. 0981/77196). Motorhacke und Akku-Heckenschere Außerdem verleihen wir eine Motorhacke sowie eine AkkuHeckenschere (Gebühr jeweils 8 €). Bitte wenden Sie sich an Herrn Hans Croner, Volkersdorf, Am Wasserstall (Tel. 6471, Handy: 0151/19404724). Obst- und Gartenbauverein Sachsen bei Ansbach Jutta Reiter, 1.Vorsitzende

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Termine der Wanderfreunde Sachsen

Weinfest der UWG Sachsen

Die Monatsversammlung der Wanderfreunde Sachsen findet am Donnerstag, 04. September 2014 um 20 Uhr im Vereinsheim der Wanderer statt.

Die UWG Sachsen veranstaltet am Freitag, 12. September 2014 ab 18:30 Uhr ein Weinfest am Wasserturm, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind. Hierbei handelt es sich um keine politische Veranstaltung. Es werden u.a. geboten: Wein und Federweißer, alkoholfreie Getränke, Zwiebelkuchen, Käsebrote usw. Das Festzelt ist beheizt. Über zahlreichen Besuch würden sich die Veranstalter freuen.

Im September nehmen wir an folgenden Wanderungen teil: 06./07. Kitzingen 06./07. Obermässing 13./14. Nürnberg - Oberasbach 20./21. Wittighausen 27./28. Tiefenbach Das traditionelle Kesselessen der Wanderfreunde Sachsen findet am Freitag den 03. Oktober 2014 am Vereinsheim der Wanderer statt. Beginn 11 Uhr Gäste sind herzlich willkommen Startkarten und Auskunft bei Manfred Hoffmann Tel. 6422, Erich Abelein Tel. 6738 oder während der Versammlung

Die Fußballabteilung des 1. FC Sachsen 1953 e. V. lädt die gesamte Bevölkerung zum traditionellen

am Freitag, den 03.10.2014 ab 19:00 Uhr ins Vereinsheim des FC Sachsen ein.

Bei bayerischen Schmankerln, Original-Oktoberfestbier und Live-Musik, freuen wir uns mit Ihnen auf einen „zünftigen“ Abend.

Ausflug der FFW Sachsen nach Amberg am Samstag, 20.09.2014 Die FFW Sachsen führt auch heuer wieder einen Tagesausflug, dieses Mal nach Amberg, durch. Als Reisemittel wurde wieder die deutsche Bahn/VGN gewählt. Auf dem Programm steht eine Bootsfahrt auf der Vils durch das ehem. Landesgartenschaugelände, gemeinsames Mittagessen im Brauereigasthof Schloderer sowie (wer Lust hat) eine Stadtführung. Abfahrt am Bhf. Sachsen ist um 07:59 Uhr. Anmeldung bitte bis 05.09.14 bei Martin Schuh, 09827/4818 od. Angela Röschinger, 09827/928784. Freunde und Gäste sind natürlich stets willkommen. Martin Schuh, 1. Vorsitzender

Auf Ihr Kommen freut sich die Abteilung Fußball des 1. FC Sachsen 1953 e.V.

Osteoporose Selbsthilfegruppe des VdK Ortsverband Sachsen Abwechslungsreiches Körpertraining für aktive Seniorinnen und Senioren. Dienstags von 17:15 Uhr – 18:00 Uhr in der Rusam-Volksschule Sachsen (Turnhalle). Sie sind herzlich zu einer Schnupperstunde eingeladen. Auskunft bei Erika Krißgau, Tel. 09827/1505

VdK Ortsverband Sachsen Sonderzugfahrt Friedrichshafen/Bodensee Liebe Freunde und Gönner! Unsere Sonderzugfahrt nach Friedrichshafen am Bodensee findet am Mittwoch, den 10. September statt. Das Programm und die Inklusiv-Leistungen können Sie der Einladung entnehmen. Da die Teilnehmerzahl auf 600 Personen begrenzt ist, gibt es keine Reservierungen. Über rege Teilnahme freue ich mich sehr. Ihre Erika Krißgau Vorsitzende

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Paddelspaß auf dem Sonnensee

Neuer Kursbeginn

Am 5. August war es fast schon traditionell wieder soweit. 12 Kinder im Alter von 10-13 Jahren hatten die Organisatoren Helmut Bürger und Roland Hauenstein zum Vereinsgelände des Kanusportclub Ansbach im Rahmen der FerienspaßAktion Sachsen und Lichtenau zum Kanufahren auf dem Sonnensee eingeladen. Zuerst wurde den Mädchen und Jungen die speziell erforderliche Technik für den richtigen Umgang mit den verwendeten Paddeln erklärt. Danach machten sie Ihre ersten Erfahrungen in den Wildwasser- und Rennbooten. Einige der Kinder waren dann doch überrascht, wievielmal mehr kippelig so ein Rennkajak gegenüber den Wildwasserbooten ist. Auch über den Kanurennsport und dessen Rahmenbedingungen im Allgemeinen wurden die Kinder informiert. Nach knapp 2 Stunden Paddelspaß konnten sich alle Teilnehmer mit Bratwurstsemmeln stärken und im Anschluss daran nochmals die angenehmen Wassertemperaturen beim Toben und Spielen im Sonnensee genießen. Auch im nächsten Jahr wollen Helmut Bürger und Roland Hauenstein diese gelungene Ferienaktion wieder anbieten.

Wollen Sie etwas für Ihre geistige und körperliche Fitness unternehmen? Dies auch noch in Gemeinschaft mit vielen anderen Gleichgesinnten? Vielleicht auch noch gemeinsam mit Ihren Kindern ab 7 Jahren? Oder sind Sie es leid immer alleine etwas unternehmen zu müssen, da Ihre Bekannten usw. momentan keine Zeit haben? Dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Adresse. Wir, der Square Dance Verein Tic Tac Toers SDC e.V. beginnen am Freitag 10. Oktober mit einem neuen Anfängerkurs. Am Freitag, 19. September und Freitag 26. September findet jeweils ein Tag der offenen Tür statt. Dort können Sie alles ausprobieren. Sie lernen unsere Mitglieder kennen und Ihren „eventuellen“ neuen Lehrer (= Caller). Kommen Sie zu uns in die Alte Turnhalle in Lichtenau. Die Tage der offenen Tür beginnen jeweils um 20 Uhr. Wir freuen uns auf Sie. Traudl Schneller - Präsident

KLEINANZEIGEN Jeden Dienstag frische Grillhähnchen und Grillhaxen an Ihrem EDEKA-Markt Im Tal, Hähnchenbraterei Maicher

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Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO im Autohaus Ludwig Jeden Mittwoch prüft bei uns TÜV oder KÜS Anmeldung unter Tel. 09827 / 4800 Anitas Nähservice! Änderungsschneiderei. Mo+Do: 15-18 Uhr. Di 9–11 Uhr. Hirschbronn 33, Tel. 09802/952218. Gepr. med. Fußpflege und Fußreflexzonenmassage Birgit Hamberger, Rutzendorf 5, Tel. 09827/927023 auch Hausbesuche

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