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Anwalt der Anwälte
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AdVoice FORUM Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein
Thema: FORUM+3 Das Heft für Anwälte mit erster Berufserfahrung Aus dem Inhalt: • • • • •
www.davforum.de
Kanzleiumzug plus Checkliste Kanzleipartnerschaften Messen und Mandanten Zweigstellen Das FORUM auf dem Deutschen Anwaltstag
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Editorial
FORUM+3, Internationales Netzwerk, DAT FORUM+3, Informationen für Rechtsanwälte mit erster Berufserfahrung, ist ein großes Thema. Und es betrifft unsere Mitglieder, denn immer mehr Anwälte bleiben auch nach ihrem Beitritt in den örtlichen Anwaltverein dem FORUM treu. Nicht nur der Umgang mit Erfolg (Seite 4) will gelernt sein. Der Erfolg will vorbereitet sein, Einstellungsgespräche führen sich nicht von selbst (Seite 12), jegliche Art von Optimierung wird wichtig, größere Mandate und größere Verantwortung, Versicherungsfragen und technische Probleme, Soft Skills, Rhetorik (Seite 7) und höhere Gebühren, die Zahl der Themen ist riesig. Wir können nur einige dieser Themen hier im Heft besprechen. Am 4. September 2008 wird es deshalb in Fulda erstmals eine eigene Fortbildungsveranstaltung zum Thema FORUM+3 geben. Genau wie die regelmäßigen Existenzgründertreffen wird dieses Pilotprojekt vom Verein Deutsche Anwaltakademie e.V. in Zusammenarbeit mit dem FORUM organisiert. Eine Umfrage auf den Webseiten des Forums hat bereits stattgefunden, das Interesse war groß. Sicher ist, dass Ihr auch in den nächsten Heften immer wieder Beiträge zu FORUM+3 finden werdet.
Tobias Sommer
Ebenso werden wir immer wieder über unser internationales Netzwerk in Form der Länderbeauftragten berichten. Für das regionale Netzwerk gibt es die Stammtische und überregional die moderierte Mailingliste. Auf unseren Aufruf im letzten Heft „Internationales“ haben sich viele Kolleginnen und Kollegen als Länderbeauftragte gemeldet. Als Ansprechpartner bei grenzüberschreitenden Rechtsproblemen erweitern die Länderbeauftragten die Angebote unseres FORUMs-Netzwerks von Mitgliedern für Mitglieder (Seite 50). Wer nicht auf dem diesjährigen Anwaltstag in Berlin sein konnte, erfährt, wie das FORUM dort präsent war (Seite 32), und findet alle für das FORUM relevanten Fakten im Bericht unserer Vorsitzenden Silke Waterschek (Seite 34). Zum Thema Freiheit haben wir auf unserer FORUMseigenen Fortbildung heiß diskutiert (Seite 34) und außerdem eigene Positionspapiere zum Thema Bologna-Prozess und zur Novelle des BKA-Gesetzes und zu § 160a StPO präsentiert. Bis demnächst im MailFORUM, bei FORUM+3 in Fulda oder beim DAT 2009 in Braunschweig, Rechtsanwalt Tobias Sommer
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Inhalt
Inhalt
Thema: FORUM+3 • „Und plötzlich saß ich auf der anderen Seite“ Hürden auf dem Weg zum erfolgreichen Anwalt
Magazin 4-5
• Schöner umziehen! Tipps zum Kanzleiumzug
5-6
• Checkliste Umzug
6-7
• Spart euer Geld – denkt selber nach! Erfahrungen mit externen Beratungsangeboten • Kanzleipartnerschaften: Wichtig ist, dass der Laden läuft Kanzleipartnerschaften sind mehr als Bürosharing • Anwalt sucht den Superstar Von den Schwierigkeiten, den passenden Lehrling zu finden • Fristen – was tun? Kanzleiorganisation mit Büroanweisungen
8-10 10-11
12-14
18-20
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• Zwei Parteien – ein Anwalt? Parteiverrat - §356 StGB 26-27
• Erfahrungsbericht Existenzgründung: Hamburger Szenemagazin sorgte für Durchbruch
27-28
• Soldan-Gründerpreis Diesjährige Preise gingen nach München, Neumünster und Darmstadt
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• Vergütungsregeln sichern Zugang zum Recht Studie vergleicht Anwaltskosten in Europa
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• Steckbrief Fachanwaltschaft Bau- und Architektenrecht
• Forum regional: • Neue Regionalbeauftragte für: - Aschaffenburg - Bad Kreuznach - Berlin - Frankfurt/M. - Hanau - Hildesheim - Hof - Itzehoe • Forum international:
32-36 38 40-41
40 40 40 40 41 41 41 41 42-47
30-31 • Quo vadis – Länderbeauftragte?
• Messen machen Mandanten Kontakte, Netzwerke, Aquise
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• ...Zweigstelle Königsallee, Düsseldorf Seit 2007 dürfen Anwälte unselbstständige Zweigstellen unterhalten
• Das Forum auf dem Deutschen Anwaltstag 2008 in Berlin
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14-16
17-18
• Verschollen zwischen Wunsch und Wirklichkeit Warum Anwälte aussteigen
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7-8
• Von Jungspunden und grauen Eminenzen Über das Verhältnis zu älteren Kollegen
• Der Anwalt ist Rhetoriker – Tipps zur praktischen Arbeit
• Wie aktuell ist Honoré Daumier heute? Eine Ausstellung zum 200. Geburtstag
Euer FORUM
21-22
23-24
• Neue Länderbeauftragte für: - Frankreich - Iran - Kroatien - Luxemburg - Mexiko - Polen - Schweden - Spanien - Venezuela • Die neue Advoice – ein Relaunch
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• Änderung des Strafrecht Positionspapier des FORUMs
52-53
• Ein Wahlaufruf Im September werden in NRW die Vertreter des Versorgungswerkes gewählt
53-55
• Stellenbörse
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Bücherforum • • • • • • • • • •
Anwaltsstrategien beim Kanzleimarketing Anwaltshandbuch Arbeitsrecht Die Vorsorgemappe für Selbstständige und Freiberufler Professionelle Büroorganisation und Mandatsführung Strafverteidigung in der Praxis Arbeitsrecht Fachanwaltskommentar Familienrecht Das 1x1 der Hauptverhandlung Handbuch zum Strafverfahren Berufsrecht, Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO, Kommentar
56 56-57 57 57-58 58 58-60 60 61 61 62
Service Links: hilfreiche Tipps für den jungen Anwalt plus 3
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Das Letzte Wort
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Autorenverzeichnis
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Impressum
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• Bunt, schrill und provokant Die neue Werbekampagne für das FORUM
48-49
• Bologna-Prozess Positionspapier des FORUMs
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Thema
Thema
„Und plötzlich saß ich auf der anderen Seite“
sich nun neben seiner Arbeit am Gesetz stellen muss.
Vom angestellten Anwalt zum Partner – das war ein
Über die Hürden auf dem Weg zum erfolgreichen Anwalt Er ist jung, unter 40 Jahren, trägt einen perfekt sitzenden Anzug, meist blau oder schwarz, gern mit Nadelstreifen, natürlich mit passender Krawatte. Die Haare sind ordentlich geschnitten, kurz und mit ein wenig Gel gerichtet. Keine Frage: Es handelt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen dieser erfolgreichen Junganwälte – jedenfalls stellen sich viele ihn so vor. Und diese Vorstellung trügt gar nicht so sehr, weiß einer dieser erfolgreichen Anwälte: „In der Regel habe ich tatsächlich oft keine Probleme, einen mir vorher unbekannten Kollegen in einer Menschenmasse zu finden“, sagt Michael Neugebauer aus Erfurt. Er hat das hingelegt, was man im Allgemeinen als „erfolgreiche Anwaltskarriere“ bezeichnen mag. 1975 in der Lutherstadt Wittenberg geboren, besteht er 19 Jahre später als Jahrgangsbester sein Abitur. Und er will Jura studieren, um Anwalt zu werden. Darauf arbeitet er hin – geradlinig und mit Erfolg. Nach neun Semestern besteht er das 1. Staatsexamen mit dem Freischuss. Aber, und das beruhigt irgendwie, auch bei ihm hatten sich Zweifel bezüglich seiner Berufswahl breit gemacht: „Ich interessiere mich für Zahlen, für Wirtschafts- und Steuerrecht. Wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und sachlich am praktischen Fall diskutieren, das sind meine Stärken. Das Studium war so theoretisch, und gerade Wirtschaftsrecht hat mir in der
Theorie gar keinen Spaß gemacht“, lächelt Michael Neugebauer über seine Studienzeit. Schon im Referendariat war das für ihn anders. Seinem Ziel, Anwalt zu werden, schritt er unaufhaltsam entgegen. Und dann war es so weit. Der erste Tag als richtiger Anwalt: „Das war ein merkwürdiges Gefühl“, erinnert er sich. Obwohl – so viel sei eigentlich gar nicht anders gewesen. Den Anzug habe er schon vorher getragen, und in der Kanzlei, bei der er anfing, hatte er bereits die Wahlstation verbracht. Sie war ihm vertraut. Dennoch: „Plötzlich saß ich auf der anderen Seite des Schreibtisches, hatte eine eigene Rechtsanwaltsfachangestellte, und die Fälle waren die meinen, inklusive der Verantwortung“, blickt er zurück. Zwei Jahre habe es gedauert, bis er eine „gewisse Gelassenheit“ hatte. Im gleichen Atemzug schränkt er aber ein: „Aufgeregt bin ich heute auch noch manchmal“, und das macht ihn irgendwie sympathisch. Nach fünf Jahren als angestellter Anwalt wird er Partner in der Sozietät FRH Rechtsanwälte in Erfurt. Vom angestellten Anwalt zum Partner – das war ein „gewaltiger Sprung“. Plötzlich ist er mit Dingen konfrontiert, die vermeintlich so gar nichts mit dem eigentlichen Anwaltsdasein zu tun haben. Er befasst sich mit Fragen der Kanzleiausstattung und -einrichtung. Soll er die Technik finanzieren oder doch besser leasen? Welche Software ist die beste? Mit welchem Personal verstärke ich das Team? Zu diesen Fragen gab es weder an der Uni noch im Referendariat ein Seminar. Doch das sind Fragen, die sich für jeden Anwalt, der Erfolg hat, irgendwann auftun.
eignen Erfolg überrannt zu …täglich drei Stunden mit
gewaltiger Sprung.
administrativen Aufgaben Und das ist es wohl auch, was Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger meinte, als er gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ äußerte, dass eine der größten Fallen für Anwälte nach der Startphase darin liege, dass sie plötzlich von dem eigenen Erfolg überrannt würden. Berufsstartern rät der erfahrene Anwalt deshalb, sich immer auch Gedanken darüber zu machen, dass „das Unternehmen atmen muss“. Es reiche nicht, den Status Quo zu erhalten. Das weiß auch Michael Neugebauer: „Man ist 25, 30 Jahre alt und war bis dahin nur in Ausbildung. 12 oder 13 Jahre Abitur, dann Studium und Referendariat. Und dann hat man das Ziel erreicht, ist Anwalt. Da musste ich mir überhaupt erst einmal neue Ziele setzen.“ Eines dieser Ziele ist ganz banal: Erfolg haben. Nur, wer Erfolg haben möchte, expandiert zwangsläufig früher oder später. Und dann seien es, wie Waldenberger weiß, die vom eigentlichen anwaltlichen Kernbereich entfernten Aufgaben, die plötzlich bewältigt werden wollen. Diese Erfahrung macht auch Michael Neugebauer: „Ich könnte mich gut und gerne täglich drei Stunden mit administrativen Aufgaben befassen“, erzählt er. Kaufmann, Personalchef und Anwalt in einer Person, das will erst einmal unter einen Hut gebracht werden. Gerade in Sachen Personal machte Neupartner Neugebauer so seine Erfahrungen: „Es ist ein Unterschied, ob man eine oder mehrere Büroangestellte hat. Die sind
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werden. (Arthur Waldenberger)
befassen. (Neugebauer)
Michael Neugebauer aus Erfurt hat eine Bilderbuchkarriere hingelegt. Foto: Anke Schiller-Mönch nicht einfach nur da. Deren Aufgaben müssen auch verteilt, koordiniert und kontrolliert werden. Auch das Arbeitsklima muss stimmen. Gute Bezahlung allein ist nicht alles“, zählt er die Herausforderungen auf, denen er
Das alles sind Faktoren, über die sich der neu gründende Anwalt zu selten Gedanken macht. Menschlich ist das nachvollziehbar. Denn seien wir doch mal ehrlich: Natürlich gibt es diese erfolgreichen Anwälte wie Michael Neugebauer, denen man derlei Führungsarbeit früher oder später zwangsläufig zuschreibt. Doch noch eine viel größere Zahl der Berufsstarter hat kein Prädikatsexamen. Die haben sich über Jahre durchs Studium gequält, am Ende einen Klausurenmarathon hingelegt, ihr Bestes gegeben, scheinbar endlose Wochen auf das Ergebnis gewartet, wurden mit gerade so 3,6 oder 4 oder 5,3 Punkten zur mündlichen Prüfung zugelassen und gingen am Ende mit „ausreichend“ oder „befriedigend“ nach Hause. So jedenfalls geht es über der Hälfte derer, die irgendwann mal angefangen haben, Jura zu studieren.
Da soll man sich nun hinstellen und guten Gewissens sagen: Ich werde ein erfolgreicher Anwalt, der in spätestens drei Jahren expandiert? Das kostet mindestens einiges an Überwindung. Lohnt sich aber. Denn spätestens, wenn die Gedanken um eigene Stärken und erstrebenswerte Ziele kreisen, beginnen Punkte und Noten in den Hintergrund zu treten. Vielmehr wird dem Junganwalt bewusst, dass er sehr viele Qualitäten für diesen Beruf mitbringt, die sich per Examen gar nicht abprüfen lassen. Und plötzlich ist auch die Hürde, an den eigenen Erfolg zu denken und diesen zu planen, nicht mehr ganz so hoch. „Je besser der Plan, desto besser ist es“, sagt Waldenberger und rät: „Man muss immer daran denken, erweiterbar zu sein“. Denn nichts ist schlimmer, als vom eigenen Erfolg überrannt zu werden. Rechtsanwältin und Journalistin Anke Schiller-Mönch, Weimar
Schöner umziehen! Entspannter Einzug in neue Kanzleiräume Umzug ist schon im privaten Bereich keine einfache Sache. Wenn es aber darum geht, mitsamt der Kanzlei umzuziehen, tut man schon aus Gründen anwaltlicher Vorsicht in eigener Sache gut daran, noch sorgfältiger zu planen, zu packen und zu delegieren. Der Einzug in neue Räumlichkeiten macht erst Sinn, wenn die neuen Räume entsprechend hergerichtet sind. Das bedeutet: falls es was zu malern, verlegen, abzuhängen oder gar Türen und Wände zu versetzen gibt, sollte man das tunlichst vor dem Einzug erledigt haben. Da bekanntlich nichts länger hält als das Provisorium, gibt es Kanzleien, die die Patina des Erstbezugs noch Jahre später zur Schau tragen, weil der Inhaber das Motto vertrat: Erstmal rein, der Rest findet sich.
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Nichts ist schlimmer, als vom
Also: mindestens acht Wochen vorher entweder professionelle Handwerker oder die privaten Heinzelmännchen in die neuen Räume lassen. Welche Personengruppe man bevorzugt, ist nicht nur eine Sache des Geldbeutels, sondern auch des Nervenkostüms. Mal unabhängig davon, dass man bezahlte Handwerker in Regress nehmen kann, wenn was schief geht, kann man mit ihnen auch Fertigstellungstermine vereinbaren, wohingegen die privaten Helferlein häufig mit der (nicht eigenen) Zeit sehr generös verfahren und man sich ob der Farbgestaltung der einzelnen Räume gelegentlich in Diskussionen verwickelt sieht, die die Welt nicht braucht. Hat man dann noch einen Feng-Shui-Lehrer im Bekanntenkreis, wird es richtig kompliziert und spätestens dann ist man froh, die Sache den Leuten zu überlassen, die sich mit so was auskennen.
Rechtzeitig an Nachsendeaufträge und Telefonumstellung denken Vier Wochen vorher ist ein guter Zeitpunkt, einen Nachsendeauftrag bei der Post und PIN (sofern noch am Markt) für Geschäftskunden zu schalten. Der kostet bei der Post um die 60 EUR für ein Jahr. Am besten leitet man die Post schon drei Tage vor dem Einzug um. Lässt man sich die Post mit Datum Einzug ins neue Büro umleiten, sitzt man mindestens drei Tage ohne da. Grund: die Post für alle Nachsender geht an eine Zentrale und wird dort neu etikettiert. Das dauert dann eben und keine Menschenseele bei der Post macht einen darauf aufmerksam, wenn man den Nachsendeauftrag stellt. Man erfährt es erst nach dem Umzug, wenn man sich bei der Post nach seiner selbigen erkundigt.
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lichen Bewährungshilfe oder einer gemeinnützigen Einrichtung kann sich lohnen. Hier werden oft Umzugsdienste angeboten. Eine bis zwei Wochen vor dem Umzug gibt es eine Menge zu tun: Man kann anfangen, die ersten Kisten zu packen und zu beschriften. Ablaufende Fristen sollten zumindest insoweit bearbeitet werden, dass man sie sich unter Hinweis auf den Umzug verlängern lässt und Gerichtstermine sollten mindestens drei Tage vor und drei Tage nach dem Tag X abgesagt werden.
Wer den Nachsendeauftrag nicht rechtzeitig beantragt, guckt in der neuen Kanzlei erstmal in die Röhre. Foto: Andrea Vollmer Mindestens vier Wochen sollte man auch den Telekommunikations- und Netzanbietern geben, sich auf die neue Situation einzustellen. Gut ist, wenn in den neuen Räumen schon mal ein Telefonanschluss existiert, dann ist man nicht auf die zum Teil wenig kompetenten Subunternehmer angewiesen, die vor Ort zum Legen der Anschlüsse eingesetzt werden. Das Schreiben, in dem einem bestätigt wird, dass dann und dann eine Freischaltung erfolgt, sollte man gut aufheben. Man braucht es spätestens, wenn man am Tage X nicht frei geschaltet ist. Auch hier gilt: die Freischaltung einen Tag vorher vornehmen, denn anders als versprochen erfolgt die Freischaltung nicht um 0 Uhr des Tages X, sondern irgendwann bis ca. 18 Uhr, was im Zweifel einen ruhigen ersten Tag bedeutet. Mandanten und Gerichte wollen vom neuen Reich unterrichtet werden. Hier empfiehlt
sich auf jedem Schreiben, das die (alte) Kanzlei verlässt, der Hinweis auf die neue Adresse. Zusätzlich kann man Postkarten mit dem Hinweis auf den Umzug versenden. Damit erreicht man auch Mandanten, die gerade keine laufende Sache haben. Auch per Rundmail lässt sich der Umzug verkünden, allerdings mit geringerer Gewissheit, dass die Nachricht die Empfänger auch erreicht. Günstige Alternativen zu teuren Umzugsfirmen Der Vormonat ist ein guter Zeitpunkt, das Umzugsteam zusammenzustellen. Neben in der Regel hochpreisigen Umzugsunternehmen gibt es eine Menge günstiger Möglichkeiten. Wer nicht ganz alleine Kisten schleppen möchte, schart ein paar gute Freunde um sich und macht ein Happening aus dem Ortswechsel, indem er im Anschluss eine Fete in der neuen Kanzlei schmeißt. Auch ein Anruf bei der ört-
Das Schild für die neue Kanzlei benötigt je nach dem, wo man es in Auftrag gibt, mindestens eine Woche, ebenso die neuen Visitenkarten. Nicht vergessen, sich vorher einen Korrekturabzug schicken zu lassen. Beim Packen empfiehlt sich eine genaue Beschriftung der Kartons. Es sollte nicht nur draufstehen, wo der Karton hin soll, sondern auch was drin ist. Akten, zu denen kurz vor Umzug Post gekommen ist, gehören in einen gesonderten Karton, ebenso solche, in denen Fristen ablaufen. Das erspart eine Menge Sucherei. Der eigene Schreibtisch gehört ebenfalls in gesonderte Kartons, damit alles schnell seinen Platz findet. Am Umzugstag sollte man nicht vergessen das „Verzogen-nach-Schild“ an der alten Adresse anzubringen und das neue Schild an der neuen anzubringen. Hält man dann noch seine Umzugshelfer durch Kalt- und Warmgetränke und leckeres Essen bei Laune, kann kaum mehr etwas schief gehen und ehe man sich versieht, ist man einer, der einzog. Rechtsanwältin Kerstin Rueber, Koblenz
Checkliste Kanzleiumzug 1. Neue Räume suchen und vergleichen 2. Informationen zum neuen Umfeld zusammentragen – wichtig für das Marketing und die Konkurrenzsituation 3. Mietvertrag, alt und neu., u.a. Kündigungsfristen, Schönheitsreparaturen 4. Adresseinträge in offline-Medien ändern. Rechtzeitig!
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5. Angestellte informieren 6. Umzugskartons rechtzeitig besorgen 7. Handwerker für alte und neue Räume: Maler, Telefon, Computer, Einrichtung, Putzfee 8. Steuerberater informieren, um Umzug steueroptimiert zu gestalten, Quittungen sammeln
9. Entscheiden: Umzug in Eigenregie oder durch Fremdfirma 10. Neue Büromöbel bestellen 11. Technik prüfen, ggf. erneuern 12. Aktenrevision gleich mit erledigen 13. Telefon und Fax umstellen – rechtzeitig 14. Umzugsfirma 15. Neue Visitenkarten
16. Kanzleischild 17. Einladung für Feier vorbereiten 18. Einladung für Feier versenden 19. Neues Marketing 20. Adressen und Mailadressen von Mandanten sammeln und archivieren 21. Mandaten informieren. Dabei Kanzleiumzug als Werbung nutzen: Rechtzeitig Texte vorbereiten 22. Neue Anfahrtsskizze 23. Abwesenheitsnotiz 24. Post: Nachsendeauftrag 25. Adresseinträge in online-Medien ändern, u.a. per Suchmaschine, wo die eigene alte Adresse noch steht und ändern lassen
26. auf der eigenen Homepage Hinweis einbauen 27. Printwerbung anpassen 28. Briefkopf verändern. Sobald wie möglich auf aktuellem Briefkopf auf neue Adresse hinweisen, ggf. durch bunten Zusatzzettel auf erster Seite. 29. Umzugshinweis auf altem Briefkasten, auf Kanzleischild an alter Adresse 30. Wenn vorhanden: Anwaltsfachverteilungsstelle (Landgericht oder örtlicher Anwaltverein) informieren 31. E-mail-Adresszeile ändern 32. Adressmeldung: Kammer, Versorgungswerk, FORUM junge Anwaltschaft, DAV,
Krankenkasse, weitere Vereine und Verbände, wo Mitgliedschaften bestehen informieren, Bank, Versicherungen: u.a. Haftpflichtversicherung, Büroinhaltsversicherung 33. Umzugsbudget festlegen, kalkulieren, immer wieder anpassen 34. Viel Spaß bei der Einweihungsfeier. Zusammengestellt von den Rechtsanwälten Tobias Sommer, Carolin Ott und Linda Schwarzer
Spart Euer Geld – denkt selber nach! Ob die Einrichtung der neuen Kanzlei, das Schreiben von Werbetexten oder Tipps zur wirkungsvoller Rhetorik – für all das gibt es eine wahre Flut von Angeboten externer Berater. Der Frage, ob sich solche Investitionen tatsächlich lohnen, ist unser Autor im Selbstversuch nachgegangen. Viermal habe ich es versucht und dreimal hat es nix genützt. Mein Resümee, um es gleich vorweg zu nehmen, ist niederschmetternd. Ein aufmerksamer Anwalt braucht nach meiner Erfahrung die externe Beratung nicht wirklich. Wenn er sie aber umfangreich brauchen sollte, dann ist er für den Job ohnehin nicht wirklich geeignet. Ganz zu Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit hatte ich mich zu einem Rhetorik-Seminar angemeldet. Der Dozent war sehr von sich überzeugt und hat auch nette Sachen erzählt. Allerdings kam es recht schnell so weit, dass ich dem Dozenten Tipps gegeben habe und eher mit ihm zusammen das Seminar leitete. So war es zwar ganz lustig, aber gebracht hat es nix. Wir Juristen haben schon im Studium und Referendariat gelernt redegewandt zu sein, zusätzliche Seminare brauchen wir da sicherlich nicht. Dann hatte ich einmal wen, der mir einen wirtschaftlichen Business-Plan erstellt hat. Das hat noch viel weniger geklappt, denn letztendlich hat der praktizierende BWL´er und Unternehmensberater nur mit irgendwelchen fiktiven Zahlen kalkuliert, die ich ihm sagen musste, zum Beispiel wie viele Manda-
te ich zukünftig haben werde, wie viel Zeit mich diese Mandate kosten werden, und was ich an diesen Mandaten verdienen werde. Diese Fragen einem Berufsanfänger zu stellen halte ich schlichtweg für Unsinn. Als Anwalt muss man für sich immer wieder wirtschaftliche Entscheidungen treffen, da hilft einem auch kein anderer bei. Interessanter, aber im Ergebnis auch überflüssig, war die Beratung zur Einrichtung und Design der Kanzlei. Mit einem gesunden Verständnis für sowohl optische Harmonie, praktische Nutzbarkeit und dem, was die Mandanten von einer Anwaltskanzlei erwarten, können wir das auch selbst.
„Als Anwalt muss man für sich immer wieder wirtschaftliche Entscheidungen treffen, da hilft einem auch kein anderer bei.“ Einzig sinnvoll war das Engagieren einer Journalistin zum Redigieren meiner ersten Werbetexte und Werbeartikel. Wir Juristen schreiben nun einmal juristisch für den Richter und nicht unbedingt ansprechend für den Privatmann. Nachdem meine ersten eigenen Wer-
Professionelle Beratungen gibt’s für alle Lebenslagen und -fragen – doch längst nicht jedes Angebot hält, was es verspricht. Foto: S. Hofschläger, www.pixeliode.de
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betexte nicht so von Erfolg gekrönt waren, überarbeitete eine Journalistin dann ein paar Texte und sie waren wirklich besser. Jetzt mache ich es natürlich wieder selbst. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wie erkenne ich im Vorfeld, ob mir ein Seminar oder eine Beratung etwas bringt oder nicht? Das setzt eine genaue Prüfung der Erwartungen, aber auch der Dozenten bzw. Berater voraus. Die Anbieter externer Hilfen versprechen einem nämlich häufig das Blaue vom Himmel. Es ist unbestritten, dass auch wir Juristen von externen Fachleuten lernen können. Aber im Ergebnis zählt insbesondere unser fachliches Können und wie wir es den Mandanten vermitteln. Mir hat hier das aufmerksame Lesen der AdVoice oder auch des Anwaltblattes geholfen.
Zusammenfassend habe ich daher festgestellt, dass man als Rechtsanwalt durchaus in der Lage ist, aufmerksam die eigene Kanzlei und die eigene wirtschaftliche Planung betrachten zu können und dann kommt man auf die richtigen Wege. Man muss sein Tun aber immer wieder in Frage stellen. Letztendlich haben viele der externen Berater auch nicht wirklich mehr Ahnung als wir. Das Geld kann man sich sparen. Und unabhängig davon gibt es auch immer wieder neue Situationen, die man dann alleine entscheiden muss, schließlich sind wir Rechtsanwälte und Vertreter von Mandanten. Wenn wir uns nicht einmal selbst beraten können, wäre das schon ein Armutszeugnis. Daher mein Fazit: Wahrscheinlich könnt Ihr mehr als Ihr Euch zutraut. Werft also Euer hart verdientes Geld nicht zum Fenster raus.
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Es gibt nun einmal keine klare und allgemein verbindliche Anleitung zum Anwalt Werden. Es ist ein Learning by doing und der durchgängige und offene Kontakt zu Kollegen, der mir nach wie vor hilft. Gerade das ist schließlich für sehr viele von uns auch ein positiver Aspekt für die Mitgliedschaft im Forum und die Teilnahme an den Stammtischen. Hier erfährt man immer wieder den ein oder anderen guten Tipp wenn man die Gespräche aufmerksam mit verfolgt. Solche Anregungen und Tipps können einem im Ergebnis vielfach auch nur Kollegen geben und nicht externe Fachleute die dann auch noch viel Geld kosten. Rechtsanwalt Johannes Hakes, Krefeld
Wichtig ist, dass der Laden läuft Jeder selbstständige Anwalt muss für sich immer wieder die Frage beantworten, welche Organisationsform für ihn die richtige ist: Einzelanwalt, Bürogemeinschaft, Partnerschaft oder Sozietät? Rechtsanwältin Christine Glasemann hat nach gründlicher Vorbereitung vor zwei Jahren mit zwei Patentanwälten die Partnerschaftsgesellschaft adares gegründet. AdVoice hat sie zu ihren Überlegungen und Erfahrungen befragt. AdVoice: Wer sind „adares“? Und wer kommt als zukünftiger Kollege in Betracht? Glasemann: Die Kanzlei hat ihren Schwerpunkt im patentanwaltlichen Bereich. Schwerpunkt oder Bandbreite der Kanzlei bestimmen auch die fachliche Ausrichtung zukünftiger Kollegen, insofern werden es eher Patentanwälte sein. Wichtigstes Kriterium ist jedoch die menschliche Ausstrahlung, der offene und kommunikative Umgang miteinander. Da bei uns der Teamgedanke gelebt wird, suchen wir Partner auf Augenhöhe. Das bedeutet auch, dass der Kollege in der Pflicht ist, unsere Partnerschaftsgesellschaft aktiv zu gestalten. Das kann Kollegen auch überfordern, wie wir kurz nach unserer Gründung schmerzlich erfahren mussten: Unser dritter Partner ist bald
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wieder ausgeschieden. Ich will für die Zukunft nicht ausschließen, dass wir auch reine Aktenbearbeiter aufnehmen. Nur sind die in einer Aufbauphase – und die dauert nun mal ein paar Jahre – wenig gefordert. AdVoice: Ihr habt Euch für die Organisationsform Partnerschaftsgesellschaft entschieden. Warum? Glasemann: Die Partnerschaft ist die sinnvollste Alternative. Die Regelung der Haftung ist gegenüber einer GbR der absolute Vorteil. Vorteil ist auch die Pflicht zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Wer eine GbR ohne schriftlichen Vertrag eingeht, sollte seine Tätigkeit als Anwalt noch einmal überdenken. Grob fahrlässiges Handeln in Fragen der Haftung ist es wohl, gelinde ausgedrückt. Man sollte sich nicht scheuen, den Vertrag von anderen gegenlesen zu lassen und ausführlich – nicht nur an einem Tag – zu diskutieren und Änderungswünsche als positives Signal aufzufassen. GmbH und AG erscheinen mir immer etwas unseriös, aber das ist wohl eine Geschmacksfrage. Haftungsbeschränkungen, wie bei der GmbH auf die Einlage, löst man meines Erachtens besser aktiv über eine Haftungsvereinbarung mit dem Mandanten. Man muss ja ohnehin eine Vergütungsvereinbarung abschließen.
AdVoice: Wie ausführlich muss ein guter Kanzleivertrag sein? Glasemann: Unser Partnerschaftsvertrag regelt alles, wenn auch nicht alles bis ins Detail. Wir sehen aber bereits jetzt den Änderungsbedarf bei einigen Klauseln. Wir werden uns nicht scheuen, den Vertrag bei Bedarf zu konkretisieren. Bei zwei Partnern geht die mündliche Absprache schnell. Wo alles schriftlich fixiert werden muss, fehlt wohl auch das Vertrauen. Wichtige Beschlüsse, wie der Jahresabschluss, werden protokolliert. AdVoice: Wie groß ist denn der laufende Anpassungsbedarf? Glasemann: Anpassung an was oder wen? Den Partner in seiner Persönlichkeit werde ich nicht anpassen können. Ich kann nur die Menschen sensibilisieren und auf eine offene Kommunikation bestehen und entsprechende Kommunikationsplattformen schaffen, wie etwa ein wöchentliches Meeting. Wer dies nicht nutzt oder nutzen will, passt nicht.
„Bei uns wird der Teamgedanke gelebt“. Christine Glasemann und Jan Reininger sind seit zwei Jahren Partner. Foto: Yvonne Hagenbach
te gedauert, bis wir uns für die Büroräume entschieden hatten, die wir als erstes besichtigt hatten. Bis der Mietvertrag unterschrieben und der Umbau der Räume fertig war, hat es weitere zehn bis zwölf Wochen gedauert. Für unseren Partnerschaftsvertrag haben wir bestimmt auch sechs Wochen gebraucht. Es bringt, glaube ich, nichts, so etwas zu überstürzen. Andererseits muss man natürlich auch den Anfangsschwung für den Start nutzen. AdVoice: Habt Ihr Eure Zusammenarbeit zeitlich begrenzt? Glasemann: Eine zeitliche Begrenzung der Zusammenarbeit bringt wohl nichts. Der Partnerschaftsvertrag muss aber hinsichtlich des Austritts flexibel sein.
AdVoice: Wie lange hat es gedauert, bis Ihr gegründet wart?
AdVoice: Wie kam es zu der Entscheidung, die Kanzlei im Patentrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz zu positionieren?
Glasemann: Sobald wir wussten, wir wollen zu dritt starten, hat es allein circa drei Mona-
Glasemann: Zu meinem Rechtsgebiet bin ich gekommen, wie die Jungfrau zum Kinde
(lacht). Ich habe mich beworben, wurde genommen und habe mich – nicht immer mit Freude – eingearbeitet. Spätestens nach einem halben Jahr kam dann die Freude an der Spezialisierung, nämlich als ich merkte, wie ich mit dem Recht „spielen“ konnte. Als wirtschaftlich denkender Mensch sehe ich natürlich, dass mein Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz auch monetär erfreulich ist. Nach meinen Erfahrungen sollte man daher offen sein für Rechtsgebiete, die sich dem Normalbürger nicht gleich erschließen. AdVoice: Welche Überlegungen habt Ihr angestellt, um Eure Kanzlei unter den zahlreichen Anbietern erkennbar zu machen? Glasemann: Das gewählte Rechtsgebiet ist per se das Unterscheidungsmerkmal eines Rechtsanwalts. In meinem Bereich sind die Kollegen ganz überwiegend männlich, insofern fällt frau schon mal auf. Patentanwaltskanzleien weisen üblicherweise recht hierarchische Strukturen auf – was nicht zwingend schlecht sein muss! – die für Mandanten mit ähnlichen Strukturen wunderbar passen. Für Mandanten mit offenen Strukturebenen ist
das aber eher irritierend. Insofern sprechen wir als adares andere Mandanten bewusst anders an. Marke und konsequent gelebte corporate identity sind in unserem Bereich zwar kein Novum, haben aber Seltenheitswert. Das Kunstwort adares statt Abkürzung der Initialen oder gar Familiennamen als Marke sind eine bewusste Abkehr von der Personifizierung der Anwälte in einer Kanzlei. Die Kanzlei steht bei uns im Vordergrund. Wenn die gut läuft, wozu jeder beitragen muss, geht es allen gut – nicht nur den Anwälten, auch den Mitarbeitern. AdVoice: Stichwort Mitarbeiter: Welchen Stellenwert haben die bei Euch? Was erwartet Ihr? Glasemann: Die Mitarbeiter müssen, sollen und wollen mitarbeiten. Die sollen und wollen auch Fragen stellen, fachliche, organisatorische und menschliche und wollen ernsthafte und sinnvolle Antworten bekommen. Das heißt, wir nehmen unsere Mitarbeiter ernst. Ein wöchentliches Orga-Treffen, das natürlich auch dem reibungslosen und effek-
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tiven Ablauf in der Kanzlei dienen soll, ist keine Zeitverschwendung.
klar, die neue Berliner Mitte ist für uns richtig.
AdVoice: Würdest Du beim nächsten Mal etwas anders machen?
AdVoice: Eure Kanzleiräume wirken sehr bewusst gestaltet. Das muss eine ordentliche Stange Geld gekostet haben!?
AdVoice: Wie haltet Ihr es mit dem Urlaub? Und habt Ihr Anwesenheitspflichten für die Partner vereinbart?
Glasemann: Es gibt keinen Plan B. Daher jetzt: Plan A weiterverfolgen und adares großziehen.
Glasemann: Investiert hat jeder: 5.000 bis 6.000 EUR werden es wohl gewesen sein. Unsere Sachmittel haben wir uns erarbeitet: Kam Geld, wurde investiert. Die Anwaltsräume kann sich bei uns jeder nach seiner Façon einrichten. Die offenen Flächen müssen natürlich die corporate identity wiedergeben. Externe Berater, wie befreundete Architekten und eine Designerin, haben uns sehr geholfen und frische Ideen eingebracht.
Glasemann: Das Ziel von 30 Arbeitstagen Urlaub pro Jahr hat noch keiner von uns erreicht. Eine Anwesenheitspflicht ist Unsinn. Anwesenheit heißt nicht zwingend Gelderwirtschaftung. Manch einer braucht eben länger als der andere. Wichtig ist, dass der Laden läuft.
konstruktiven Kommunikationsstil zu pflegen. Wer all dies beherzigt und mit der Gründung einer anwaltlichen Gemeinschaft schwanger geht, sollte nun das tun, was wir Anwälte am besten können – die Erstellung des Vertrages, der die gemeinschaftliche Zusammenarbeit in seinen Einzelheiten regelt. Na, dann viel Erfolg!
AdVoice: Was hat sich bewährt?
AdVoice: Wie wichtig war Euch der Standort der Kanzlei? Glasemann: adares im ehemaligen Westberlin hätte nicht gepasst. Daher war schnell
Glasemann: Vertrauen, Optimismus und Humor (lacht). Das Gespräch für die AdVoice führte RA Percy Ehlert.
AdVoice: Wie wird es weiter gehen mit Euch?
Checkliste Partnerschaften: Wer ist der Erste am Telefon? Die Aufteilung der Mandate sollte zwischen Partnern vorher klar geregelt werden. Foto: Andrea Vollmer
Glasemann: Wie es weiter geht, bestimmen letztlich auch die Mandanten. Schließlich erfreuen sich auch die Mandanten an einem effizienten Büro. Ob ein papierloses Büro die Zukunft ist, wird sich zeigen. Wir arbeiten aber schon mal daran.
Kanzleipartnerschaften sind mehr als Bürosharing In einer Partnerkanzlei kann es plötzlich zugehen wie in einer mürben Ehe. Kleinigkeiten werden zum Nebenkriegsschauplatz einer zerrütteten Beziehung. Die Druckerpatrone ist schon wieder so leer wie die eben noch volle Packung Papier. Der Kollege sitzt seit eineinhalb Stunden im Café, während man selbst keinen Satz zu Ende denken kann, weil ständig das Telefon klingelt. Der Kanzleisegen hängt mehr als schief und von der anwaltlichen Partnerschaft ist nur noch ein wütendes Gegeneinander übrig. „Wir Anwälte sind so blöd und glauben, dass ausgerechnet uns so was nicht passieren kann.“, beschreibt eine junge Anwältin ihre Erfahrungen, die innerhalb kurzer Zeit zweimal vor den Trümmern eine Kanzleigemeinschaft stehen muss. „Wir denken, der wasserdichte Vertrag, den wir nach Hause getragen haben, schützt uns vor allem Ärger.“ Ein Vertrag ist schon mal eine gute Voraussetzung, wenn man mit dem Gedanke spielt, mehr als eine reine Bürogemeinschaft zu gründen. Der Wunsch mit einem Berufskollegen zusammenzugehen, scheint unter den
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Rechtsanwältin Christel Hahne, Magdeburg
Gesichtspunkten der Kostenteilung und des Synergieeffektes erstrebenswert. Dennoch sollte jeder bedenken, dass dies nur zwei von vielen Aspekten sind. Wissen, wie der andere tickt Zunächst muss es zwischenmenschlich stimmen. Schließlich beabsichtigt man, den lieben langen Arbeitstag mit dem Kollegen oder der Kollegin zu verbringen und dies wünschenswerter Weise länger als nur ein paar Monate. Langjährige Bekanntschaften oder Freundschaften sind eine gute Basis. Man kennt sich, man kennt seine und die Macken des Anderen. Kurzum: Im besten Fall weiß man, wie der andere tickt. Eine Garantie ist es nicht. Wohlüberlegte Kompromisse beim Arbeitsstil Eine gute Voraussetzung ist, dass man mit der anderen Person bereits über längere Zeit eng zusammengearbeitet hat, eine ähnliche Philosophie im Umgang mit den Mandanten, Kollegen, vor Gericht und in der Aktenbearbeitung pflegt.
Aber Vorsicht! Zu viele Kompromisse mit dem Arbeitsstil des anderen können genauso schädlich sein, wie zu wenige Kompromisse. Hier einen goldenen Mittelweg zu finden, ist nicht immer leicht, aber auch nicht unmöglich. Eine offene, konstruktive Kommunikation gewürzt mit einer Brise Gelassenheit, wenn es mal nicht so klappt, sind schon die halbe Miete. Von Beginn an sollte man es sich zum Grundsatz erklären, Probleme offen anzusprechen und zu klären. Alles, was man auf die lange Bank schiebt, entwickelt sich in aller Regel früher oder später zum unlösbaren Konflikt. Beim Geld hört die Freundschaft auf Natürlich spielen für den Erfolg finanzielle Fragen eine wesentliche Rolle. Jeder kennt das: ,,Bei Geld hört die Freundschaft auf!“ Deshalb sollte man sich so früh wie möglich gemeinsam um die Finanzen kümmern. Ratsam ist es, als Erstes gemeinsam eine Liste über die zu erwartenden Kosten aufzustellen. Die regelmäßig monatlich wiederkehrenden Posten, wie Büromiete, Personal, Porto und Telefon, den Steuerberater und Kontoführungsgebühren sind schnell erfasst.
Keinesfalls darf man jedoch vergessen, dass im Kanzleibetrieb auch andere Kosten entstehen: Büromaterialien, Visitenkarten, Versicherungen, Zeitschriften, Werbekosten und diverse Neuanschaffungen im Kleinen und im Großen schlagen in der Summe ganz ordentlich zu Buche. Wer wundert sich nicht, dass bereits innerhalb kürzester Zeit von den 2500 Blatt Schreibpapier nur noch ein paar wenige übrig sind oder der Drucker schon wieder nach einer neuen Druckerpatrone verlangt? Dabei könnte man schwören, dass man diese doch erst gestern ausgewechselt hat. All diese Kosten sollte man keineswegs unterschätzen und diesbezüglich anfangs höher kalkulieren. Einer trage des anderen Last Ist das geklärt, müssen zwei weitere ganz entscheidende Fragen gestellt werden: Werden wir diese Kosten auch monatlich tragen können? Wie bauen wir für den Fall vor, dass die Einnahmen mal nicht so sprudeln? Ist der eine bereit, für den anderen einzuspringen und wenn ja, zu welchen Konditionen?
Wie soll überhaupt mit den Einnahmen verfahren werden: Jeder in seine eigene Tasche oder in einen gemeinsamen Topf? Fragen über Fragen, die aber ausdrücklich und vor allem gleich zu Anfang geklärt werden müssen. Ebenso muss im Vorfeld schon klar sein, wer für welche Sachgebiete zuständig ist und wie die Aufteilung der Mandate erfolgen soll. Auftritt nach außen Auch ist es zwingend, seine eigenen Vorstellungen bezüglich der Kanzleiführung und des Außenauftritts der Kanzlei deutlich zu machen und die Vorstellungen des anderen zu hinterfragen. Selbst in diesem Bereich kann es zu Konflikten kommen, die mit Fortschreiten der Zeit unlösbar scheinen und schlimmstenfalls zum Bruch führen können. Lange Rede – kurzer Sinn! Das Erfolgsrezept einer wie auch immer gearteten Kooperation mit einem Satz verdeutlichen: Für eine langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit ist es unerlässlich, von Beginn an einen offenen und
- man kennt sich bereits länger und die Chemie stimmt - man hat bereits zusammengearbeitet - gemeinsame intensive Vorbereitung des Zusammengehens - grundlegende Meinungsverschiedenheiten sind besprochen und geklärt - Probleme sofort ansprechen - gemeinsame Philosophie beim Umgang mit Mandanten, Kollegen, dem Gericht und der Aktenbearbeitung, - Einigkeit über den Außenauftritt der Kanzlei - offenen Kommunikationsstil pflegen - klare Dezernatsaufteilung und strikte Dezernatstrennung - eindeutige Absprachen im Umgang mit gemeinsamen Mandanten - Bürovertrag - Liste der zu erwartenden Kosten erstellen und insgesamt höher kalkulieren - prüfen, ob Finanzkonzept tragfähig ist - Szenario entwickeln, wenn Einnahmen ausbleiben - Entscheiden, ob Einnahmen trennen oder in einen Topf werfen
Hinweis zu Notfallmanagement für den Einzelanwalt Wenn man als Einzelanwalt unvorhergesehen krank wird beziehungsweise aus anderen Gründen ausfällt, muss jemand die Geschäfte weiterführen können. Die Zulassung der Vertretung erfolgt inzwischen bei den Kammern und nicht mehr bei den Gerichten. Damit sind auch die Kammern alleine für die Vertreterbestellung zuständig. Es muss auch kein Vertreter mehr kostenpflichtig bestellt werden, sondern ein kurzes Schreiben an die zuständige Kammer mit dem Namen und der Adresse des Vertreters und, wenn notwendig, der Zeit, reicht aus. Rechtsanwalt Bero Borutzky, Potsdam
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Anwalt sucht den Superstar – Von den Schwierigkeiten, den passenden Lehrling zu finden Die Entscheidung ist gefallen: die Kanzlei soll durch einen Lehrling bereichert werden. Doch die Flut der eingereichten Bewerbungen ist lange kein Grund zum Händereiben. Die Kandidaten müssen genau unter die Lupe genommen werden und man kann dabei so manches Wunder erleben. Den Superstar zu finden ist ja schon im wahren Leben auf Partnerschaftsebene nicht leicht. Hat man aber erst mal die wesentlichen Eckdaten festgelegt, kann man zur Wahl schreiten. Im Beruf gilt Ähnliches, nur das man anstatt eine Kontaktanzeige aufzugeben ( Das Leben ist kurz und wer hat schon Zeit, sich in der realen Welt umzusehen?) das Formular der Arbeitsagentur ausfüllt. Hat man dies erledigt, weiß es kurze Zeit später jeder, der es wissen will, dass man nicht länger ohne einen echten Superstar arbeiten will und, sagen wir mal, einen Lehrling braucht.
Bewerber im Gothic-Look und mit Gesichtspiercing raus Hier lohnt es, eine erste Vorauswahl zu treffen. Das geschieht anhand des mitgeschickten Lichtbildes. Je nach Klientel dürfte es sich nicht anbieten, junge Damen und Herren im GothicLook oder mit sichtbaren Gesichtspiercings einzustellen. Nicht, dass man da Vorurteile hätte. Aber was wird die Kundschaft sagen? Also: Exoten aussortieren. Ausnahme: Man betreibt sein Büro im Keller, alle Mandanten sind in Bezug auf Äußerlichkeiten tolerant und der zukünftige Mitarbeiter darf nicht vor die Türe.
nicht auf die ausgeschriebene Stelle passt („Selbstverständlich verfüge ich über großes handwerkliches Geschick, was ich durch mehrere Praktika in der Baubranche bereits unter Beweis stellen konnte“).
Ende der Vorstellung ist für die, die einen falschen Namen in die Anredezeile schreiben (RA Müller statt RA Meier) oder für die, deren Text nicht
doch vermag dies alles ein „ausreichend“ in Deutsch nicht wettzumachen. Es lohnt sich immer auch ein Blick auf die Verhaltens- und Mitarbeitsnoten. Wer sich zwar „sehr gut“ verhält, dessen Mitarbeit aber „befriedigend“ ist, ist häufig in der Schule wenig in Erscheinung getreten, weshalb sich in diesem Zusammenhang ein Abgleich mit den unentschuldigten und entschuldigten Fehlstunden lohnt. Treten die nämlich hinzu, ist der Fall klar: Der Kandidat war so selten da, dass er gar nicht erst negativ auffallen konnte, was sich auf die Verhaltensnote positiv und auf die Mitarbeitsnote negativ auswirkte. Schwupps – da gehen sie hin, die nächsten Aussortierten. Probearbeiten für den Lehrling in spe
auf die ausgeschriebene StelWeiter geht's mit dem Anschreiben: Hier fliegen alle raus, die versehentlich einen falschen Betreff wie „Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Arzthelferin“ verwendet haben. Derartige Schusseligkeiten lassen einen erahnen, wie es um die Konzentrationsfähigkeit und die Sorgfalt bestellt ist. Ebenfalls Ende der Vorstellung ist für die, die einen falschen Namen in die Anredezeile schreiben (RA Müller statt RA Meier) oder für die, deren Text
le passt („Selbstverständlich verfüge ich über großes handwerkliches Geschick..) Wer bis dahin noch im Rennen ist, sollte auf Rechtschreibfehler untersucht werden. Die beliebtesten und harmlosesten sind „Hobbys“ statt „Hobbies“ sowie „vorraussichtlich“ statt „voraussichtlich“. Alles, was darüber hinaus geht, sollte aussortiert werden. Will man den Betreffenden für die weitere Zukunft etwas Gutes tun, schickt man ihnen die Bewerbungsunterlagen mit dem üblichen Anschreiben („habe ich mich aus Gründen, die nicht in Ihrer Person liegen für einen Mitbewerber entschieden“ – natürlich liegen die Gründe in der Person, aber man darf´s ja nicht schreiben) zurück – allerdings korrigiert. Mit Rotstift, damit der verhasste Kollege um die Ecke, der die Bewerbung in korrigierter Fassung vielleicht als nächster bekommt, drauf reinfällt.
Weiter geht's mit den Castings, altdeutsch Vorstellungsgesprächen. Hier schaffen es die meisten, für die Dauer desselben einen halbwegs vernünftigen Eindruck zu hinterlassen. Meist sind sie ordentlich angezogen (Mädels mit allzu weiten Ausschnitten bei allzu unpassender Figur und/oder allzu langen Finger-
nägeln, die ein Tippen auf herkömmlichen Tastaturen nicht erlauben sowie Jungs mit Hosenbund unterhalb der Kniekehlen bitte rechts raustreten), duften gut (unbedingt Geruchsprobe nehmen – das falsche Parfum oder gar Schweiß erträgt man vielleicht eine halbe Stunde, sicher aber keine ganze Lehrzeit) und geben artige Antworten („Ich habe immer davon geträumt, Reno zu werden. Schon meine Oma väterlicherseits hat beim Anwalt gearbeitet.“). Meist sind sie auch geschult durch die einschlägigen Gerichtssendungen, sich aber natürlich völlig im Klaren darüber, dass das „in echt“ alles ganz anders ist. Die Eintrittskarte fürs Recall besteht in dem Angebot, ein paar Tage Praktikum zu absolvieren. In dieser Zeit kann dem potentiellen Lehrling dann richtig auf den Zahn gefühlt werden. Hier zeigt sich, dass auch gute Deutschnoten kein Garant dafür sind, dass das Alphabet beherrscht wird. Einfach mal den Kandidaten einen Aktenschrank sortieren lassen und anschließend ein blaues Wunder erleben. „Meier“ hängt vor „Mayer“, „Schmitt“ vor „Schmidt“ und hat man gar Doktoren in der Mandantschaft, sucht man
Als Rechtsanwalt betreuen Sie Ihre Mandanten
ERFOLGREICH
Der Stapel derer, die dann noch im Rennen sind, nimmt ein überschaubares Maß an. Die schaffen es bis zu den Zeugnissen. Häufig sind es die gläubigen Sportskanonen mit künstlerischer Begabung, erfolgreicher Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft Mofa und sonstiger Talentfreiheit, die es als nächste erwischt. Sicher, ein „gut“ in Sport, Kunst und Religion ist für sich genommen natürlich völlig in Ordnung, auch Mofafahren ist sozialadäquat, jeZukunft gestalten.Gemeinsam.
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Einfach mal den Kandidaten einen Aktenschrank sortieren lassen und anschließend ein blaues Wunder erleben. Die beginnen übrigens an der Tür. Der Praktikant sollte auf Schussfestigkeit begutachtet werden. Allzu schreckhafte Kreaturen verschwinden nach dem Ertönen der Klingel unter dem Schreibtisch und trauen sich nicht an die Tür. Dahinter könnte schließlich der Briefträger, ein Mandant, der Mann vom Paketdienst oder der Teufel persönlich lauern. Wer öffnet, befindet sich flugs schon in der nächsten Mottoshow, bei der Sozialverhalten getestet wird. Zunächst sollte die Tageszeit benannt werden. Ein „Guten Morgen“ um 15 Uhr geht eben sowenig wie ein „Tach auch“.
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Verhaltensnoten und Fehlzeiten checken
Die Suche nach dem passenden Personal ist Schwerstarbeit. Bewerber mit Punk- und GothicLook passen in den seltensten Fällen ins Kanzleiprofil. Foto: Andrea Vollmer
die am Besten unter „D“, sonstige Reihenfolge wie oben. Wer das nicht nach drei Schubladen souverän beherrscht, schafft es nicht in die Mottoshows.
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Wegbeschreibungen zu den gekachelten Anlagen, der Garderobe und dem Wartezimmer sollten wiedergegeben werden können. Kaffee kochen, Briefe frankieren, Gerichtspost holen und wegbringen und mal rasch durchfeudeln, wenn was verschüttet wird, sind Standardperformances. Gleiches gilt für das Fax. Hier zeigt sich, dass im Schnitt nach dem fünften Fax und dem genervten Anruf des Vielfachempfängers nicht mehr gefragt wird, warum das Schreiben nebst 25 Anlagen denn immer wieder unten aus dem Gerät rauskommt statt an den Empfänger geschickt zu werden. Probe aufs Exempel: Telefonieren Die letzte Mottoshow findet nicht am Computer (hier zeigt sich, dass man selbst vom Praktikanten viel lernen kann und es im Zweifel
nicht mal in den Recall schaffen würde), sondern am Telefon statt. Kann der Praktikant telefonieren? Das ist, obwohl man alles minutiös erklärt und den üblichen Zettel ausgehändigt hat (Anrufer/Datum/Uhrzeit/Sache/Telefonnummer/Verbleib), gar nicht so einfach. 90% der Mottoshowkandidaten stehen mit dem Telefonhörer in der Hand vor einer der größten Herausforderung ihres bisherigen Lebens. Hiervon sind 80% nicht in der Lage, den Namen des Anrufers korrekt zu verstehen, geschweige denn zu notieren. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn sie freundlich nachfragen würden, was aber leider nur 20% schaffen. Von dieser 20% wiederum gelingt es 10%, nach dem Anliegen zu fragen, eine Rückrufnummer wird nur von höchstens 4% notiert, sagte doch der Anrufer die liege einem vor. Klar, sie liegt in der EDV, der Akte oder sonst wo und muss rausgesucht werden. Warum
einfach, wenn es auch kompliziert geht? Von den verbliebenen 4% scheitern etwa die Hälfte an den Tücken der Telefonanlage und der Anruf geht irgendwo auf dem Weg vom Sekretariat zum Anwaltsschreibtisch verloren. Am Ende der Mottoshows findet jeweils eine Abstimmung statt, an der sich alle Kanzleimitarbeiter beteiligen können. Dies geschieht in Form eines Telefonvotings unter Zuhilfenahme des Anrufbeantworters. Während der Mittagspause kann jeder so oft er möchte für „seinen“ Kandidaten anrufen. Er erhält dann auch eine automatische Dankes-sms auf sein Handy. Wer die meisten Anrufe erhält, gewinnt den Titel des „Superstar“ und erhält einen Ausbildungsvertrag. In diesem Sinne wünscht viel Vergnügen beim Einstellen Rechtsanwältin Kerstin Rueber, Koblenz.
Versäumte Fristen – immerwährendes Elend und was dagegen hilft Wen packt nicht die Panik, wenn er am Freitagabend feststellt, dass eine Frist in einem wichtigen Fall mit hohem Streitwert versäumt wurde. Das Personal ist längst ins Wochenende entschwunden und somit kein Schuldiger da, den man zur Rechenschaft ziehen könnte. Das eigene Wochenende über zermartert man sich den Kopf, wie der Karren wohl wieder aus dem Dreck zu ziehen ist. Keine so seltene Situation in Kanzleien – denn immerhin ein Drittel aller anwaltlichen Haftungsfälle beschäftigen sich mit verschwitzten Fristen. Klare, schriftlich niedergelegte Anweisungen für die Kanzleiangestellten zum Fristenmanagement können dem leidigen Übel abhelfen.
Rede von der „gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten“. Wie diese mittels einer Büroanweisung auszubilden, zu erproben und zu überwachen ist, wird nachfolgend skizziert:
„ ... dass nämlich der Anwalt
Aus dem nachfolgenden Leitsatz einer zentralen BGH-Entscheidung lassen sich die wesentlichen rechtlichen Aspekte einer Büroanweisung zum Thema „Fristenkontrolle“ ableiten:
Dieser Entscheidung lässt sich zunächst entnehmen, was in der Rechtsprechung schon lange anerkannt war, dass nämlich der Anwalt keineswegs in jedem Einzelfall selbst dazu verpflichtet ist, die Erfassung und Einhaltung jeglicher Frist selbst in eigener Person sicherzustellen. Er kann sich dabei einer Büroorganisation bedienen. Allerdings müssen zur Berechnung der Frist, ihrer Notierung, ihrer Eintragung und ihrer Erledigung genaue und eindeutige Anweisungen existieren. Wenn der Anwalt die Einhaltung dieser Anweisungen dann auch noch überwacht und kontrolliert, wird bei einem Fristenfehler ein entsprechendes Verschulden nicht gem. § 233 ZPO zugerechnet und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Bei der Organisation des Fristenwesens in seiner Kanzlei hat der Anwalt durch geeignete Anweisungen sicherzustellen, dass die Berechnung einer Frist, ihre Notierung auf den Handakten, die Eintragung im Fristenkalender sowie die Quittierung der Kalendereintragung
Anlässlich der Neugründung unserer Sozietät standen wir vor der Aufgabe, eine derartige Büroanweisung zu erstellen. Ausgehend von einer stichwortartigen Vorlage eines Kollegen habe ich diese unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsprechung ausformuliert.
keineswegs in jedem Einzelfall selbst dazu verpflichtet ist, die Erfassung und Einhaltung jeglicher Frist selbst in eigener Person sicherzustellen. Er kann sich dabei einer Büroorganisation bedienen“.
Die haftungsträchtigen Folgen von versäumten Fristen im Anwaltsalltag sind mittlerweile fester Bestandteil der anwaltlichen Ausund Fortbildung. Dazu existiert eine respektable Aufsatzreihe in der NJW.* Nach einer Erhebung bei Anbietern für Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen für Rechtsanwälte sind zirka 30 Prozent aller anwaltlichen Haftungsfälle allein auf versäumte Fristen zurückzuführen. In Zusammenhang mit den dann notwendigen Wiedereinsetzungsanträgen ist häufig die
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durch einen Erledigungsvermerk auf den Handakten von der zuständigen Bürokraft zum frühestmöglichen Zeitpunkt und im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden (BGH, Beschl. v. 5.2.2003 – VIII ZB 115/02, NJW 2003, 1815).
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Weiter behilflich war auch der Vertreter unserer Haftpflichtversicherung, der wertvolle Praxistipps gab. Die Anweisung umfasst die nachfolgend dargestellten Arbeitsschritte: 1. Bearbeitung des Posteingangs Zunächst muss aufgearbeitet werden, auf welchem Weg dem Mandanten oder dem Sachbearbeiter überhaupt eine Frist gesetzt werden kann. Relativ trivial ist die Zustellung bspw. eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis. Problematisch sind jedoch z.B. Termine und Fristen, die Anwälte bei Gerichtsterminen notieren (müssten). Wie kann sichergestellt werden, dass diese Termine und Fristen nicht erst nach drei Monaten, wenn der Schreibdienst des Gerichts das Protokoll in Zusammenarbeit mit dem überlasteten Richter angefertigt und zugesandt hat, bei der Büroleitung panisches Entsetzen auslösen? Oder wenn der Anwalt während seines Urlaubs die Abmahnung vom Mandanten gescannt über seinen persönlichen E-Mail-Account erhält? Für solche Probleme sollte die Büroanweisung klare Vorgaben machen, damit etwaige Schwächen in der internen Kommunikation nicht zu einem peinlichen Gespräch mit der Haftpflichtversicherung führen. 2. Fristenberechnung Hier muss klar geregelt werden, wer welche Frist berechnet. Dabei ist zu beachten, dass zumindest die „einfache“ Fristenberechnung ebenfalls dem ausgebildeten Personal überlassen werden darf. Für alle denkbaren „komplizierten“ Fälle ist es jedoch ratsam, in der Büroanweisung vorzusehen, dass Fristen nur nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter eingetragen werden dürfen. Die Eintragung von Vorfristen ist gleichfalls obligatorisch, wo nötig. 3. Fristenkontrolle Selbstverständlich muss klar geregelt sein, dass den Sachbearbeitern alle Fristen rechtzeitig mitgeteilt werden; gleichfalls muss es klare Anweisungen geben, dass der für die Fristenkontrolle zuständige Mitarbeiter das Büro nicht verlässt, bevor nicht alle Fristen erledigt sind. 4. Fristerledigung Bei der falschen oder versehentlichen Streichung von Fristen ergeben sich erfahrungsge-
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mäß die meisten Probleme. Hier sollten die Anweisungen daher besonders präzise sein. So muss klar geregelt sein, wann bei einer Rechtsmittelfrist ausgehend vom Sendebericht des Telefaxes die Erledigung der Frist verfügt werden darf (z.B. Kontrolle der Fax-Nummer des Gerichts, Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der Sendung, Kontrolle der Lesbarkeit – Seiten richtig herum eingelegt). Nach wie vor unverzichtbar: ein Postausgangsbuch, falls Fristen per Briefpost erledigt werden sollen. Ebenfalls einfach aber wirkungsvoll: Fristsachen möglichst frühzeitig versenden, am Tag des Fristablaufs beim Gericht oder bei der Gegenseite anrufen und nachfragen, ob die Sendung angekommen ist. Büroanweisung muss auch umgesetzt werden Das Ergebnis ist eine fünfseitige Büroanweisung, welche jetzt im Downloadbereich des Internetauftritts des FORUMs zur Verfügung gestellt wird. Diese muss jedoch nicht nur auf die individuellen Gegebenheiten jeder Kanzlei angepasst werden (ein Einzelkämpfer muss sich beispielsweise auch verstärkt Gedanken wegen einer Urlaubsvertretung machen, eine Kanzlei mit mehreren Angestellten auch um die Überwachung der Arbeitsteilung. Der Fristenkalender muss elektronisch, per Buch oder beides geführt werden. Das sollte auch mit der eigenen Haftpflichtversicherung abgesprochen werden. Darüber hinaus ist es keineswegs ausreichend, einfach eine Büroanweisung zu verfassen: Diese muss auch im Büroalltag umgesetzt und deren Einhaltung überwacht und kontrolliert werden. Zu beachten ist dabei auch, dass die Haftpflichtversicherer die Haftung bei „wissentlicher Pflichtverletzung“ ausschließen. Dabei ist bislang in der Rechtsprechung ungeklärt, inwieweit die ordnungsgemäße Fristbehandlung einschließlich des Bereithaltens einer Büroanweisung eine wissentliche Pflichtverletzung ausschließt bzw. das Fehlen einer entsprechenden Dokumentation eine wissentliche Pflichtverletzung indiziert. Wichtig ist auch, dass es im Falle eines Falles essentiell ist, die Haftpflichtversicherung möglichst frühzeitig zu informieren: Zum einen könnte es sich andernfalls um eine Obliegenheitsverletzung handeln. Zum anderen haben Haftpflichtversicherungen auch das nötige
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Know-how, einen Wiedereinsetzungsantrag mit der nötigen Ruhe formal korrekt zu formulieren, die dem Betroffenen in dieser Situation begreiflicherweise fehlen könnte. * (Müller, Typische Fehler bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 1993, 681, fortgesetzt durch: dies., Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 1995, 3224, NJW 1998, 497 und NJW 2000, 322, weiter fortgesetzt durch von Pentz, NJW 2003, 858, schließlich fortgesetzt durch von Born, NJW 2005, 2042 und NJW 2007, 2088). Die Büroanweisung zum downloaden unter: www.davforum.de/894 Rechtsanwalt Moritz Lang, Karlsruhe
Von Jungspunden und grauen Eminenzen Der Umgang mit älteren Kollegen stellt den Junganwalt oft auf eine harte Probe. Obwohl der Anwaltsberuf sich seit Generationen nicht grundlegend gewandelt hat, kommt es immer wieder zu Spannungen zwischen „alten Hasen“ und „Grünschnäbeln“. Während die einen über einen großen Schatz an Erfahrung verfügen, finden die anderen sich in unserer globalisierten Welt besser zurecht. Eins steht aber fest: Beide Seiten können viel voneinander lernen. Im Wohnzimmer einer Villa irgendwo in einem gut situierten Stadtteil einer bayerischen Stadt sitzen mir ein Ehepaar Mitte/Ende 60 und ihr Anwalt im gleichen Alter gegenüber. Die Stimmung ist angespannt und das nicht nur, weil die Dame des Hauses Teewasser aufgesetzt hat, auf dessen Siedepunkt alle warten. An den Wänden prangen Kunstschätze des zurückliegenden 20-Jahrhunderts von bedeutendem Wert, Picasso, Chagall, Maler des deutschen Expressionismus wie Marc und Kirchner, keine billigen Reproduktionen, nein, alles Originale. In einer Ecke steht eine Plastik, möglicherweise ein Rodin? Ich komme nicht dazu, sie genauer unter die Lupe zu nehmen, denn ich bin im beruflichen Auftrag unterwegs, als Rechtsanwalt. Es geht um ein Kunstgeschäft mit reichlich rechtlichen Hürden zwischen dem Ehepaar und meinem Mandanten. Nun steht eine Einigung nach wochenlangem Tauziehen und bereits beschrittenem Gerichtsverfahren kurz bevor. Ein großer Fall mit hohem Streitwert. Der Tee wird gebracht und der Anwaltskollege erhebt das Wort. Während des Wartens auf den Tee wurden bereits Höflichkeitsadressen bei kritischer Musterung ausgetauscht – hierbei deutlich die skeptischen Blicke des reifen Kollegen, Blicke die sagen: Dem Jungspund werd ich's zeigen. Sonor und voluminös fasst besagter Anwaltskollege den Sachverhalt zusammen, ohne sich unterbrechen zu lassen. Seine Aura, die durch den klassischen Tweed-Stoff seines Jacketts unterstrichen wird, wirkt und füllt die großzügige Behausung gänzlich aus, empfinde ich. Dem ausführlichen Introitus folgt die inhaltliche Auseinandersetzung mit einigem
Hin und Her, letztlich steht am Ende die Einigung. Der alt erfahrene Gegenanwalt verlässt das Haus, und ich verweile noch, weil die Gegner das wünschen. In einem angenehmen Plausch fällt die enorme Anspannung von mir. Der Druck lag an der Präsenz des Kollegen, dessen bin ich mir sicher. Lehrjahre sind keine Herrenjahre So oder in ähnlicher Weise könnten etliche junge Anwälte beim Start in ihre berufliche Karriere beim ersten Aufeinandertreffen auf einen „alten Hasen“ gefühlt haben. Ist es der Respekt vor der juristischen Lebensleistung?
Der Anwaltsberuf hat sich nicht grundlegend geändert Im Gespräch mit dem Kölner Rechtsanwalt Gerd Fudicar (73) wird deutlich, dass zwar Musikstile und Moden wechseln, sich der Anwaltsberuf jedoch in seinem Erscheinungsbild nicht grundlegend verändert hat. Natürlich sieht der seit den 1960er Jahren tätige auf Apothekenrecht spezialisierte Jurist den Wandel in Arbeitsabläufen, den die Modernisierung wie Computer und Internet mit sich gebracht haben. Das Leben sei dadurch schnelllebiger, „leider“, wie er sagt, auch hektischer geworden. Junge Kollegen, die heutzutage als Anwälte zu arbeiten beginnen, hätten sein Mitleid, da insbesondere der Kostendruck erheblich zugenommen habe. Großkanzleien bezahlten zwar
Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Die „Alten“ haben eine Gelassenheit, die die „Jungen“ sich erst noch erarbeiten müssen. Foto: Andrea Vollmer Sind es die zahlreichen Kontakte, die in lukrativen Mandaten münden, oder ist es eine gewisse Gelassenheit der Alten, die sich die „Jungen“ erstmal verdienen müssen, getreu dem Motto „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“? Durch was unterscheiden sich die Altersgenerationen? Gibt es gar einen Konflikt zwischen den Jungen und den Alten gerade was die Art der Berufsausübung angeht? Kommt man mit älteren Rechtsanwälten ins Gespräch, zeichnet sich ein Bild ab, das in einigen Punkten überrascht, weil es so gar nicht dem Klischee vom Altsozius entspricht. Denn dieses orientiert sich eher an der eingangs beschrieben Szenerie, in der vor dem Alter ehrerbietig der Hut gezogen wird.
enorme Einstiegsgehälter, doch dürften viele angestellte Rechtsanwaltskollegen noch nicht einmal an den Ergebnissen ihrer juristischen Arbeit teilhaben. Sie erführen einfach nicht, wie die Fälle ausgingen. Auch sei nicht immer erwünscht, dass die jungen 'Associates' bei Mandantenbesprechungen dabei seien. Sie seien mehr die „grauen Eminenzen“, die im Hintergrund akribisch feine Aspekte herauszuarbeiten hätten. Das große Ganze hätte sie nichts anzugehen. „Talentierte Junganwälte werden zu Fachidioten degradiert“ Dies wurde ihm unmittelbar von Kindern von Anwaltsfreunden berichtet, die in internatio-
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nal operierende 'Law Firms' eingestiegen sind. Er sei sich mit anderen Kollegen seines Alters einig, dass etliche dieser jungen, hochtalentierten Juristen zu „Fachidioten“ degradiert würden, für kleinere und mittlere Kanzleien, wo eigenständiges Handeln gefragt sei, daher nicht mehr interessant. Das hätte es „früher“, betont Rechtsanwalt Fudicar, so nicht gegeben. Auf die Frage hin, ob sich dieser Druck auf den kollegialen Umgang mit den jungen Karrieristen ausgewirkt hätte, verneint er. Dies sei kein Punkt, der das Alter oder die Generation betrifft. Dies liege ausschließlich am Charakter des Kollegen, der Kollegin und der dazugehörigen Kinderstube. Auch was das äußere Erscheinungsbild anbelangt, so stünden die Jungen den Alten in nichts nach. Die Mehrzahl verstehe es, sich bei Gericht standesgemäß anzuziehen und darauf zu verzichten mit offenem Hemdkragen in einer Verhandlung zu erscheinen. Der offene Hemdkragen lässt mich an eine erst kürzlich ausgestrahlte Fernsehtalkshow à la Johannes B. Kerner denken, in der ein auf Strafrecht spezialisierter Kollege um die vierzig Jahre mit seinen Mandanten auftrat. Sein besonderes Markenzeichen war das unter dem Nadelstreifenanzug getragene offene Hemd, das von einer Art Lederkette mit Anhänger geziert wurde. Auf die Hose trug der
Strafverteidiger betont lässig Cowboystiefel – also von wegen zurückhaltende, streng konforme Kleiderordnung. Der erfahrene Kölner Rechtsanwalt, der eigentlich seinen Ruhestand genießen könnte, räumt ein, dass die Zeiten inzwischen legerer seien, was die Bekleidung angeht. Auch im Ton sei das so, gleichwohl es nie nach seiner Erfahrung unhöflich zwischen jung und alt wurde.
te spezialisieren muss. Weil Personal für viele selbständige Berufstarter unbezahlbar ist, gehört Büroorganisation und 10-Finger-Schreiben zum selbstverständlichen Rüstzeug dazu. Ferner dürfen BWL- und Fremdsprachenkenntnisse nicht fehlen – anders noch vor 30 Jahren, wo sich der juristische Alltag nahezu ausschließlich auf dem Gebiet der alten Bundesländer abgespielt hat.
Die alten Hasen lernen von den Jungen
Die europäische Einigung hat neue globale Märkte geöffnet – folgerichtig müssen Juristen flexibel darauf reagieren, weil es ihre Mandanten mit Firmensitzen in London, Rom und Paris längst sind. Und schließlich – das werden nicht alle alten Herrschaften zugeben – ist der heutige Anwaltsberuf stärker denn je durch das weibliche Geschlecht geprägt – männliches Reviergehabe kommt somit nicht mehr dauernd und ungehindert zum Zuge, was sich in mancher Sitzung höchst angenehm in Puncto Dezibel niederschlägt. Das Berufsbild ist über die Jahrzehnte in Bewegung geraten, obgleich es in den Grundfesten traditionell bleibt. Der Anwalt jungen Zuschnitts bleibt mit jenem alten Zuschnitts erkennbar eng verwandt. Ein echter Generationenkonflikt ist daher trotz der Computerrevolution, dem Internet und Mobilfunk nicht festzustellen.
Die Frage, ob junge Anwälte von den erfahrenen Hasen lernen könnten, verneint Rechtsanwalt Fudicar kopfschüttelnd. „Und umgekehrt, will ich schließlich noch dazu lernen“. Er bekomme in den nächsten Tagen ein Notebook für seinen Schreibtisch, damit er Schriftsätze zur Besprechung an Mandanten per Email versenden könne. Die Nutzung des Computers könne und wolle er von den Jungen lernen. Wenn man den Anekdoten des 73-jährigen Apothekenrechtlers gespannt lauscht, dann scheinen Unterschiede zwischen den Anwaltsgenerationen geradezu marginal zu sein. Dieser Eindruck darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der durchschnittliche Junganwalt auch wegen der enormen Leistungsdichte sich auf mindestens zwei Rechtsgebie-
Rechtsanwalt und Journalist Patrick Ruppert, Köln
Messen machen Mandanten Die Präsenz auf Messen zur Gewinnung neuer Mandanten ist für den Anwaltsberuf Neuland. Nicht jede Messe eignet sich dafür. Andererseits dienen solche Events, ob groß oder eher regional, der Netzwerkbildung. Und auf die kommt es erstmal an. Eines gleich vorweg – ohne hier die berufsrechtlichen Feinheiten aufdröseln zu wollen: Ja, es ist zulässig, sich und seine Kanzlei auf einer Messe zu präsentieren, sofern es nicht „marktschreierisch“ erfolgt, was schon aus Eigeninteresse selbstverständlich sein dürfte. So muss jeder Anwalt stets aufpassen, dass Werbebemühungen nicht negativ wirken. Denn ein unseriöses Image dürfte gerade für junge Kanzleien vernichtend sein. Ob und wie eine Messe für die junge Kanzlei sinnvoll sein
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kann, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern kommt auf die Art von Messe an. Als Fachberater für Unternehmen und Verbände auftreten So gibt es zunächst natürlich die großen überregionalen Messen. Hierzu gehören etwa die CeBit oder die Hannovermesse, die ich dieses Jahr erlebt habe. Diese Messen wenden sich an mittelständische und große, nationale wie internationale, Unternehmen. Als Ausstellungsmöglichkeit für (Jung-)Anwälte sind derartige Messen eher ungeeignet. Die Kosten sind enorm. Die Standgebühren fangen erst fünfstellig an, dazu kommen Messeaufbauten etc., was für kleinere Kanzleien unrealistisch sein dürfte. Ein schlechter Auftritt dürfte in die Kategorie Negativwerbung fallen. Als kosten-
Die ersten Gipfel sind genommen. Die nächsten kommen bestimmt.
FORUM +3 günstige Zwischenlösung gibt es bei großen Messen jedoch die Möglichkeit, sich an Verbände oder ortsansässige Unternehmen als Fachkompetenz anzuhängen. So war ich über die Arbeitsgemeinschaft DAVit auf der diesjährigen CeBit in Hannover. Die DAVit hat sich auf dem Mittelstandsforum präsentiert, ein Unternehmen war hierbei federführend. Ausgewählte Mitglieder haben sich beim Standdienst abgewechselt. Aufgabe war es, interessierten Mittelständlern zu erklären, was die DAVit macht und einen Einblick in die anwaltliche Tätigkeit im Bereich IT-Recht zu geben. Der Akquisenutzen war bei mir nicht sonderlich groß, aber die Erwartungshaltung war es auch nicht. Kosten gab es keine und interessant war es allemal. Außerdem habe ich weitere Kollegen aus dem Bereich IT-Recht kennen gelernt, was auch nie schadet.
Die Veranstaltung für Anwältinnen und Anwälte mit erster Berufserfahrung. Am 4. September 2008 im Maritim Hotel, Fulda. Mit folgenden Themen: • • • •
Richtiges Abrechnen Ausbauen des Kanzleiprofils Der Anwalt als Arbeitgeber und Ausbilder Anwaltliche Softskills
Infos und Anmeldung unter: www.davforum.de/forumplus3 Veranstalter: Verein DeutscheAnwaltAkademie, eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins e.V. in Kooperation mit dem FORUM Junge Anwaltschaft Mit freundlicher Unterstützung von:
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Gemeinsame Messeauftritte organisieren
Bei großen Messen wie bei der CeBit lohnt es sich, sich als Anwalt einem Unternehmen anzuschließen. Foto: Lars Twelmeier Nicht zu vernachlässigen ist der Marketingeffekt. Denn wenn man – wie wir – vorwiegend Mandanten aus einem bestimmten Bereich vertritt, dann wird es als positiv empfunden, auf Fachveranstaltungen Präsenz zu zeigen und den Horizont zu erweitern. So war ich also insgesamt zwei Tage auf der CeBit: Einen Tag auf dem Stand der DAVit und einen Tag zur Mandantenpflege sowie aus technischer Neugier. Aufgrund der räumlichen Nähe war ich auch für einen Tag auf der Hannovermesse. Man sollte sich dort jedoch nicht für so wichtig nehmen. Und von Stand zu Stand zu gehen und Visitenkarten zu verteilen ist für einen Anwalt in meinen Augen ein absolutes „NoGo“! Wenn es zwei gute Gespräche am Tag gibt, wo der Gesprächspartner von sich aus eine Visitenkarte möchte, dann empfinde ich das schon als Erfolg. Geringe Kosten auf Regionalmessen Als nächstes gibt es die regionale Messe. Diese ist meistens eine Leistungsschau ortsansässiger kleiner und mittelständischer Unternehmen. Marktführer bei diesen Messen ist die b2d (www.dialogmesse.de), die bundesweit in 10 Regionen stattfindet. Wir waren mit unserer Kanzlei letztes Jahr auf der b2d in Braunschweig. Die Kosten sind überschaubar – für zwei Tage Präsenz mit einem kleinen Stand in mittlerer Lage zahlt man etwa so viel wie für eine passable Anzeige in einer Lokalzeitung. Dafür kommt man direkt mit anderen Unternehmen in Kontakt. Vorteil der b2d ist, dass sie sich nicht an Verbraucher
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richtet, sondern Networking unter Unternehmen fördert. Jeder Aussteller kann Kunden und Geschäftspartner einladen. Es empfiehlt sich, das auch wahrzunehmen, denn davon lebt diese Messe. Unsere gewerblichen Mandanten wurden von uns im Vorfeld informiert und haben Gutscheine für den Eintritt erhalten. Das kam insgesamt sehr gut an, denn die Tickets sind sonst recht teuer. Für uns als neu gegründete Kanzlei war es dabei spannend zu erforschen, wie der eigene Auftritt wirkt und ob man regional schon wahrgenommen wurde. Das Gefühl vorm eigenen Stand zu stehen ist merkwürdig. Anfangs gab es Berührungsängste und auch Fragen wie „dürfen Anwälte das überhaupt?“, später wurde locker über alles Mögliche geplaudert und teils konkret diskutiert. Unsere Kanzleiausrichtung hat dabei sicherlich geholfen, da sie nicht ganz so klassisch wirkt. Und es wurden auch nachhaltige Kontakte geknüpft. Der direkte Erfolg lässt sich aber kurzfristig kaum messen. Es waren auch noch zwei andere Kanzleien auf dieser Messe, die sich aber mit Unternehmen zusammengetan hatten. Das macht manches einfacher und den Auftritt etwas größer, aber man wird auch nicht so differenziert wahrgenommen, wie es bei uns der Fall war. Dann gibt es natürlich auch noch die juristische Fachmesse (z.B. www.juristenmesse.de oder www.juracon.de). Diese ist jedoch nur für Bewerber auf juristische Stellen – zumeist bei Großkanzleien – interessant, nicht aber zu Akquisezwecken.
Ein Messeauftritt erfordert intensive Planungen. Denn wir produzieren schließlich keine Produkte, die sich ausstellen ließen. Ausstellungsobjekt ist der Anwalt selber. Also muss die Dienstleistung abgebildet werden. Werbegeschenke und dezentes Catering sind sehr hilfreich, um eine positive Resonanz zu erhalten. Auch ein Banner oder hochwertiges Plakat sollte man unbedingt haben, sowie angemessene Möbel (die man vor Ort auch mieten kann). Unser Aufwand war nicht unerheblich – weniger hätte man aber auch nicht machen dürfen. Außerdem haben wir noch zwei sehr freundliche Mitarbeiterinnen, die toll mitgeholfen haben. Für die Ein-Mann/Frau-Kanzlei dürfte es ziemlich schwierig sein, sich zu präsentieren, ohne mitleidige Blicke auf sich zu ziehen. Kleine Kanzleien sollten sich also zusammentun. Abendveranstaltungen bringen gute Kontakte Messen sind für Anwälte als Akquisemöglichkeit weitgehend Neuland. Jeder muss daher seine Situation vorab genau analysieren und sich dann passende Angebote genau ansehen. Man führt auf einer Messe den ganzen Tag Smalltalk und muss auf Menschen aktiv zugehen, was für networking schließlich immer wichtig ist. Ein Tipp noch: Die Abendveranstaltungen sind in diesem Zusammenhang bei Messen besonders zu empfehlen, denn dort sind alle Aussteller sehr entspannt und wollen vom doch recht anstrengenden langen Tag gemeinsam abschalten. Sofern die eigene Erwartungshaltung realistisch und alles gut geplant ist, kann sich der Aufwand also lohnen – und wenn man nicht zwanghaft das konkrete neue Mandat sucht, dann macht es auch noch richtig Spaß! Rechtsanwalt Lars Twelmeier, LL.M., Braunschweig
„Der erste Eindruck ist entscheidend“ Der Anwalt als Rhetor – Tipps zur praktischen Arbeit In kaum einem Beruf sind Erfolg und Misserfolg so eng mit den rhetorischen Fähigkeiten verknüpft wie in dem des Anwalts. Hier geht es um Überzeugungsarbeit, Glaubwürdigkeit und Authentizität. Rhetorik ist ein Handwerk, das man beherrschen muss – denn Interessenten sollen überzeugt werden, ein Mandat zu erteilen. Mandanten sollen überzeugt werden, zu klagen oder sich zu vergleichen. Gegnerische Anwälte sollen überzeugt werden, die Klage zurückzunehmen und Richter sollen überzeugt werden, im Sinne des eigenen Mandanten zu entscheiden. Die Rhetorik hat sich aus der Gerichtsrede entwickelt. Die Kraft, andere Menschen zu beeinflussen, hat nach Cicero nur der größte Rhetor, ein Rhetor, der in der Lage ist, „Anspruchsloses schlicht, Erhabenes wirkungsvoll und Durchschnittliches mit maßvoller Ausgeglichenheit“ zu behandeln. Ich möchte einige Punkte nennen, die mir für die praktische Tätigkeit des Rechtsanwalts bedeutsam erscheinen – nicht zuletzt deshalb, weil sie immer wieder ignoriert werden. Dazu eine Vorbemerkung: Ich gehe nicht davon aus, dass es eine eigene juristische Rhetorik gibt. Es gibt aber fachspezifische Besonderheiten einzelner Aspekte. Daher nun drei allgemeine Thesen, deren Bedeutung für den Anwalt erläutert wird. Wie schön wäre es, wenn es den ultimativen Liebesbrief gäbe – einen Text der bei jedem Leser bewirkt, sich in den Autor zu verlieben. Dieser Wunsch ist ebenso absurd, wie der Glaube, eine Rede würde auf jeden Adressaten die gleiche Wirkung haben. Vielmehr muss sich der Redner auf sein Publikum einstellen, um überzeugen zu können. Wer im Nerzmantel für Tierschutz eintritt, wird ebenso wenig überzeugen wie jemand, der über Sozialbetrug klagt und bekanntermaßen Steuern hinterzieht. Auch wenn die Argumente in der Sache zutreffen sollten, wird die Person unglaubwürdig. Der Ruf nach Sachlichkeit kann personenbezogene Aspekte nicht übertönen. Wenn Menschen einer bestimmten Meinung sind, werden sie diese nicht grundlos ändern.
Gute Rhetorik ist für jeden Anwalt ein Muss – denn es geht um Überzeugung. Foto: S. Hofschläger, www.pixeliode.de Je tiefer die Meinung auf grundlegenden Einstellungen einer Person beruht, umso schwerer wird es sein, deren Einstellung zu ändern. Denn dies bedeutet ein Umdenken und erfordert Neuorientierung. Die meisten Menschen tun dies nur, wenn sie es für erforderlich halten. Daher neigen Menschen dazu, ihre Hypothesen beziehungsweise Meinungen zu verifizieren und nicht nach Falsifikationsmöglichkeiten zu untersuchen. Es bedarf daher einer wahren Überzeugungsarbeit, die einige Zeit in Anspruch nehmen kann und selten in Minuten vollzogen wird. Für den Rechtsanwalt ergeben sich daraus folgende Konsequenzen: Als guter Anwalt sollten Sie bei jedem Schriftsatz, jedem Plädoyer und jeder Besprechung darüber nachdenken, wen Sie wovon überzeugen möchten. Das klingt banal, wird aber nicht selten missachtet. Ich beschränke mich hier auf zwei besonders häufig begangene Fehler. Fehlende Trennung von Mandant und Gericht Ein Schriftsatz ans Gericht ist an Richter adressiert. Die Erfolgsaussichten sind nicht besser, wenn der Anwalt die Ausführungen der Gegner nicht einfach bestreitet, sondern sie „ener-
gisch bestreitet.“ Was treibt Anwälte dazu, Behauptungen der Gegenseite „entschieden“ zurückzuweisen oder sie als „fabulöse Erfindungen ohne Realitätsbezug“ zu bezeichnen? Auch wenn der Mandant von seinem „bissigen“ Anwalt begeistert ist, werden die Richter diese Begeisterung nicht unbedingt teilen. Schließlich dürfen sie selbst nach § 286 Abs. 1 ZPO darüber entscheiden, was „fabulös“ und was glaubhaft ist. Auch rate ich davon ab, Mandanten Korrektur lesen zu lassen. Wichtig ist, Widersprüche in der Aussage der Gegner aufzudecken und die Bewertung dem Gericht zu überlassen – sonst wird er bei den Richtern eher Trotz als Wohlwollen ernten. Es ist ein Fehler, den eigenen Mandanten vor Gericht beeindrucken zu wollen. Er ##wer?## wird Gericht und Mandant nicht gleichermaßen imponieren. Der Mandant muss darauf vorbereitet werden, wie das Verfahren ablaufen wird. Dazu einige Beispiele: „Ich kann Ihren Ärger verstehen, allerdings können wir nicht beweisen, dass juristisch gesprochen ein Betrug vorliegt. Daher kann ich Ihnen nicht raten, der Gesellschaft betrügerische Machenschaften vorzuwerfen. Ich kann Ihnen versprechen, dass es vor Gericht besser ankommt, wenn wir zurückhaltender sind mit solchen Bewertungen. Dann liegen die Sympathien auf
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Ihrer Seite. Wundern Sie sich nicht, wenn ich mein Plädoyer ganz kurz halte. Ich habe vorhin mit dem Richter und der Staatsanwältin schon besprochen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.“ Einfühlungsvermögen ins Publikum Um sich auf Ihr Publikum einstellen zu können, müssen Sie es kennen. Hierzu ist es erforderlich, sich in die andere Person oder ein größeres Publikum hineinversetzen zu können. Einer Mandantin, die beraten werden möchte, sollten Sie nicht die Unterlagen aus der Hand reißen und sie väterlich beruhigen: „Machen Sie sich keine Sorgen, wir erledigen das für Sie!“ Möchte ein Mandant eine Angelegenheit loswerden, wird er ein solches Vorgehen möglicherweise begrüßen. Möchte ein Mandant wirklich seine Nachbarin verklagen oder ist dies ein Versuch, einem persönlichen Gespräch zu entgehen? Hier könnte eine Mediation eher angebracht sein. Spielt für die Mandantin Geld eine entscheidende Rolle? Wird von der Rechtsanwältin nur Rechtsbeistand erwartet oder auch allgemeine Lebenshilfe? Was können Sie und sind Sie bereit zu geben? Wie steht es mit dem Richter? Ist er unter Zeitdruck? Ist er vom vorherigen Verfahren genervt? Hat er ein Interesse an einem Vergleich? Möchte er endlich zum Mittagessen? Hat er Probleme mit seiner Tochter? Soweit Sie in der Lage sind, die Interessen und Bedürfnisse der Gegenseite zu erkennen und darauf einzugehen, werden Sie Ihr Publikum erreichen. Authentisch auftreten Die Welt der Juristen ist erstaunlich klein und es ist leicht, bekannt zu werden – im Positiven wie im Negativen. Wer stolz darauf ist, einen Kollegen „über den Tisch gezogen zu haben“, wird möglicherweise die Folgen eines schlechten Rufs zu spüren bekommen. Mandanten fühlen sich nicht unbedingt aufgehoben bei einem Rechtsanwalt, der von seinen Kollegen geschnitten wird. Vor Gericht werden Sie nur ernst genommen, wenn Sie etwas zu sagen haben. Wer unvorbereitet zu Verhandlungen erscheint, sich von der Richterin über den Verfahrensablauf belehren lassen muss, unzulässige Anträge stellt und bei deren Abweisung die Richterin für befangen erklärt, wird schnell bekannt sein bei Gericht. Mit einem solchen Ruf werden Sie keinen Mandanten gut vertreten können – selbst
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dann nicht, wenn Sie entgegen Ihrem Ruf etwas Sinnvolles vortragen. Wenn bei Gericht bekannt ist, dass Ihre Verträge Hand und Fuß haben, werden Sie ernst genommen. Sie müssen außerdem als Person glaubwürdig und vor allem authentisch sein. Einige Rhetorikschulen suggerieren, man müsse immer lächeln und selbstbewusst auftreten. Inzwischen ist man weitestgehend von diesen antrainierten Fassaden abgekommen und empfiehlt ein authentisches Auftreten. Das betrifft die innere Einstellung und die Situation. Wenn Sie bei jedem Mandanten behaupten, er sei unschuldig, werden Sie den unschuldigen Mandanten nicht auf eine besondere Weise verteidigen können. Ebenso wird der Richter nur dann an der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe interessiert sein, wenn die Vertretung der Jugendgerichtshilfe sich nicht bei jedem Heranwachsenden für die Anwendung des Jugendstrafrechts ausspricht.
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schon verloren. Menschen denken in Geschichten, und diese muss langfristig konstruiert werden, um glaubhaft zu sein. Hat sich beim Richter erst einmal eine Geschichte festgesetzt, ist es schwer, dagegen anzukämpfen. Der erste Eindruck ist entscheidend, denn der Mensch sucht nach Bestätigung. Folglich werden spätere Eindrücke soweit wie möglich als Bestätigung des ersten Eindrucks interpretiert. Die Überzeugungsarbeit beginnt daher bereits im Ermittlungsverfahren. Auch im Zivilprozess muss frühzeitig gezeigt werden, dass der eigene Mandant den Anspruch völlig zu recht stellt. Hier ist es sinnvoll, vor Klageerhebung noch Gesprächsangebote zu machen. Zahlungen oder Handlungen anzumahnen, um deutlich zu machen, dass man alles im Sinne einer gütlichen Einigung versucht hat und es nur wegen der Starrköpfigkeit der Gegenseite zu einem Gerichtsverfahren kommt. Rechtsanwalt und Mediator Dr. Anusheh Rafi, Berlin
Achten Sie bei den Reden vor Gericht auf die Angemessenheit der Rede, das „aptum“. Vermeiden Sie es, „Anspruchsloses wirkungsvoll“ vorzutragen, um noch einmal auf Cicero einzugehen. „Wenn der Begriff Rechtsstaat mehr ist als eine leere Worthülse, wenn unsere repräsentative Demokratie mehr bedeuten soll als eine vierjährige Herrschaft über das Volk, dann...“ – eine solche Ansprache passt vielleicht, um die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes zum Verbot von Studentendemonstrationen zu begründen. Sollen diese Worte aber dazu dienen, die zuständige Behörde zu verpflichten, eine Demonstration von 50 Vogelschützern gegen Windenergie zur Hauptverkehrszeit auf der Friedrichstraße zu gestatten, wirkt sie etwas lächerlich. Zum entscheidenden Punkt kommen Aus amerikanischen Gerichtsfilmen kennt man die dramatischen Szenen, in denen in der letzten Minute das ganze Geschehen umgedeutet wird: Der vermeintliche Täter ist unschuldig – das vermeintliche Opfer der Täter. In den Filmen ist diese dramaturgische Wende dadurch gerechtfertigt, dass das entscheidende Beweismittel oder die Hauptbelastungszeugin erst zum Filmende auftaucht. Kommen Sie nicht in Versuchung, ohne Not die entscheidenden Punkte zurückzuhalten. Wenn Sie den Richter erst im Schlussplädoyer überzeugen wollen, haben Sie in der Regel
Den Text zur Rhetorik mit allen Literaturhinweisen findet ihr unter www.davforum.de/897, Tucholskys Ratschläge für gute und schlechte Redner unter www. davforum.de/898.
Verschollen zwischen Wunsch und Wirklichkeit Anwalt zu werden ist nicht einfach. Nach den Prüfungen durch das JPA haben sich die hoffnungsfrohen Junganwälte der Wirklichkeit zu stellen. Nach nur wenigen Jahren gibt so mancher die lang ersehnte Zulassung mehr oder weniger freiwillig wieder ab. Warum Rechtsanwälte ihren Beruf an den Nagel hängen, darüber gibt es gegenwärtig keine einheitliche Erhebung. Fragt man bei den regionalen Rechtsanwaltskammern an, erhält man lediglich den Verweis auf die regelmäßig erscheinenden Kammermitteilungen mit den Ab- und Zugängen zur Anwaltschaft. Gründe und Motivationen sind nicht erfasst. Dabei wäre es gerade in Hinblick auf die Planung der eigenen Anwaltskarriere für Nachwuchskolleginnen und -kollegen eine nützliche Zusatzinformation. Unter den jungen Berufsträgern entscheidet sich ein signifikant hoher Anteil wieder für den Ausstieg – 18 Prozent der Unter-39-jährigen, so hat der Anwaltsverein Tübingen ermittelt. Möglicherweise spiegelt sich darin die Abweichung der Vorstellung vom Berufsbild mit der Realität wider. Rechtzeitige Auseinandersetzung mit den Aufgaben des Anwalts, aber auch mit den Gründen, nicht Rechtsanwalt zu werden, könnten vorab vielen die Berufswahl erleichtern. Tatsächlich sind die Gründe für die Beendigung der Rechtsanwaltstätigkeit so uneinheitlich wie die Bandbreite der verschiedenen juristischen Arbeitsfelder.
auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwältin. Doch bereits nach einem Jahr war der Traumstart in die Selbständigkeit ausgeträumt. Zu unterschiedlich schienen die Interessen der vormals befreundeten Sozien. Über die Zielsetzung der Kanzlei konnte keine tragfähige Einigung gefunden werden, so dass sich die Partner für eine Beendigung der gemeinsamen Zusammenarbeit entschieden. Mit dieser Art der Freiberuflichkeit sollte erstmal Schluss sein, befand Kollegin Kreuz.
Sicherheiten einer Anstellung. Als Scheinselbständige entwarf sie Schriftsätze für den Senior, nicht selten unter Verzicht auf die übliche Freizeit. Angemessene Honorierung erhielt die Junganwältin dafür nicht. Mit Lob und Anerkennung wurde gegeizt – stattdessen immer häufiger die cholerischen Auswüchse des Chefs. Nach eineinhalb Jahren war Viola Kreuz körperlich und mental bedient. Sie verließ die Kanzlei. Bis heute wartet sie auf einen nicht unerheblichen Anteil ihres Honorars. Ihr ehemaliger Brötchengeber, bekannt durch zahlreiche Kammerverfahren wegen ungebührlichen Verhaltens gegenüber Kollegen, sah sich nicht veranlasst, dem ab-
Das Team funktioniert nicht Viola Kreuz* aus Köln ist Mitte 30. Sie hat ihre Zulassung zwar behalten, übt jedoch seit rund drei Jahren keine regelmäßige Rechtsberatung mehr aus. Ihre Zulassung hat sie aber behalten, denn sie möchte „auf dem Sprung bleiben“, falls sich ein interessantes Mandat ankündigt. Direkt nach dem Bestehen des zweiten Staatsexamens sah ihre Motivation gänzlich anders aus. Voller Enthusiasmus startete die Kölnerin gemeinsam mit einem AG-Kollegen eine kleine Sozietät. Diese sollte als kleine, aber feine „Beratungs-Boutique“ Unternehmen am so genannten Neuen Markt über die zahlreichen rechtlichen Klippen hinweg helfen. Schwungvoll mit viel Arbeit ging es los, erinnert sich die
Die Robe an den Nagel gehängt. Manchmal passen Beruf und persönliche Lebensziele partout nicht zu einander. Foto: Andrea Vollmer Ausgebeutet als Scheinselbständige Sie bemühte sich nun um eine feste Anstellung in einer Kanzlei. Doch statt eines ordentlichen Anstellungsverhältnisses nahm sie das Angebot einer renommierten kleineren, überörtlich agierenden Sozietät an, als freie Mitarbeiterin auf Rechnungsbasis tätig zu werden. Was sich ursprünglich als Teilzeitangebot ankündigte, wurde schließlich ein Fulltimejob zu finanziell bescheidenen Konditionen ohne die
zuhelfen. Auch zeigte er wenig Einsicht darin, für ordentliche Anstellungsverhältnisse bei angemessener Entlohnung zu sorgen. Die junge Rechtsanwältin wählte nach diesen negativen Erfahrungen gleich zum Anfang ihrer Karriere den Ausstieg aus dem Anwaltsberuf. In einem sich anschließenden Volontariat bei einer Filmproduktionsgesellschaft entdeckte sie ihr Faible für die journalistische Arbeit, der sie bis heute treu geblieben ist. Sie betreut inzwischen eine Internetplattform redaktionell.
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Gestartet im New-Economy-Rausch Anders erging es Mirko Fromm* aus Neuss, Jahrgang 1966, FDP-Mitglied, Typ jung, dynamisch, erfolgreich. Pünktlich zum Internetboom stand die eigene Kanzlei. Die Nachfrage in Sachen Rechtsberatung war riesig. Phantasieunternehmen mit Phantasiegeschäftsideen entstanden, die sich vertrauensvoll an Mirko Fromm wandten. Zunächst lief alles wunderbar, die Mandate nahmen zu, die Volumina der Kostennoten wuchsen. Doch irgendwann war die Euphorie vorbei, der Hype um die Neuen Medien ebbte ab, die Blase, wie die Börsianer sagen, platzte. Vermeintliche Wunderfirmen mit Kicker, Cola-Automat und flachen Hierarchien waren pleite. Als Folge blieb Mirko Fromm auf einem Großteil seiner Vergütungsrechnungen sitzen. Nach dem Rausch, dem auch konservative Banker erlegen waren, zog Tristesse in das Büro von Mirko Fromm ein.
den Sprachkenntnissen ausgestattet, u.a. als Muttersprachler für Französisch, trat er in eine Kölner Kanzleigemeinschaft ein. Die zentrale Lage in der Fußgängerzone bescherte ihm reichlich Laufkundschaft unterschiedlichster Art, welche er anfangs zu aller Zufriedenheit mit solider Rechtsberatung bediente. Das war am Anfang. Irgendwann arbeitete Christian Breton aber nicht mehr und versuchte nur noch, nach außen den Schein zu wahren. Was Mandanten und Kollegen nicht wussten: Der Fremdsprachenanwalt verfiel der Internetsucht und konnte nach dem Einloggen in den Computer keine Konzentration mehr für seine Mandate finden. Am Ende stand, nach geplatzten Fristen und wütenden Mandanten, ein Berg voller Schulden, der Vermögensverfall und der förmliche Widerruf seiner Zulassung. Breton klagte durch alle Instanzen bis zum BGH auf Erhalt seiner Zulassung, jedoch ohne Erfolg.
„Gewöhnliche“ Fälle mit niedrigen Streitwerten gehörten plötzlich in sein Portfolio. Doch die Menge war nicht ausreichend, um die laufenden Kosten der Kanzlei zu tragen. Zur geschrumpften Liquidität gesellte sich noch eine stetig sinkende Begeisterung für die anwaltliche Arbeit. Es schlichen sich immer häufiger irreparable Fehler ein, die auch Mandanten nicht unbemerkt blieben. Als Mirko Fromm, der beinahe jeden Arbeitsantrieb verloren hatte, dennoch Mandate annahm, ohne diese ordentlich zu bearbeiten, war nach einem eingeleiteten Schadensersatzverfahren gegen ihn Schluss. Der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung folgte die Rückgabe der Zulassung wegen Vermögensverfalls. Danach verschwand Mirko Fromm von der Bildfläche. Das letzte Lebenszeichen kam von einem ortsansässigen Umzugsunternehmen, bei dem er gelegentlich als Möbelpacker auf Honorarbasis mithalf. Kurz vor dem finanziellen Fiasko konnte Mirko Fromm noch von den Schwierigkeiten auf Kollegenebene berichten. Nach seinem Ausscheiden aus der Rechtsanwaltschaft stand er jedoch nicht mehr für ein Gespräch zur Verfügung – zu groß seine Scham.
Tatjana D. (32) kehrte der Juristerei gänzlich den Rücken, und das, obgleich sie zu den jungen Spitzenverdienern gehörte. Ihre Karriere begann dank des mit Bravour abgeschlossenen Jurastudiums in England verheißungsvoll. Als „Junior Associate“ stieg sie gleich nach dem Examen in eine international operierende Großkanzlei ein. Ihr Spezialgebiet wurden Firmenfusionen und -übernahmen, besser bekannt unter M & A (Mergers & Acquisitions). Sie feilte akribisch an Vertragsklauseln, formulierte Geheimhaltungsvereinbarungen und übernahm in einem Team von Anwälten die Korrespondenz mit den Wettbewerbsbehörden. Ein Zwölf-Stunden-Arbeitstag war eher die Regel denn die Ausnahme. Vier Jahre hielt sie durch, bis sie nicht mehr konnte. Sie kündigte. Im Gespräch mit einer Psychologin berichtet sie vom Gefühl der Leere, das sie zum Schluss gehabt hätte. Der Sinn ihrer Tätigkeit, so die ehemalige Anwältin, sei ihr gänzlich abhanden gekommen. Dabei hatte sie Jura nur deshalb studieren wollen, um Menschen in Not helfen zu können. Geblieben sei von diesem Idealbild nichts mehr. Tatjana D. schrieb sich in Psychologie ein, um künftig als Therapeutin in Sachen BurnoutSyndrom zu beraten.
Verloren im Internet
Andere Prioritäten
Auch Rechtsanwalt Christian Breton* schaffte irgendwann nicht mehr den Spagat zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Mit hervorragen-
Aber nicht nur Frustration über mangelnde kollegiale Anerkennung, Forderungsausfälle und Suchterkrankung führen zum Ausstieg. Ei-
Viel zu kleine Brötchen
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ne Babypause kann bei begrenzter Motivation die anwaltliche Tätigkeit nicht nur vorübergehend zum Erliegen bringen. Ein interessantes Jobangebot in der freien Wirtschaft, bei der die anwaltliche Zulassung nicht aufrecht erhalten werden kann, mag ebenso Anlass sein, die Robe an den Nagel zu hängen. Auch wechseln etliche Anwälte in den öffentlichen Dienst, der die freie Advokatur qua Gesetz nicht zulässt. Die juristische Ausbildung bereitet die angehenden Assessoren nach wie vor nur sehr eingeschränkt auf die selbständige Anwaltstätigkeit vor. Wahrscheinlich kann man niemandem ersparen, die entscheidenden Erfahrungen selbst zu machen. Wer rechtzeitig erkennt, dass selbständige Anwaltstätigkeit und die persönlichen Lebensziele zu sehr voneinander abweichen, sollte prüfen, welche anderen Möglichkeiten ihr oder ihm offen stehen.
Ist Honoré Daumier heute noch aktuell? Ausstellung und Symposion am 1.5.2008 zum 200. Geburtstag von Honoré Daumier: Es hat schon besonderen Charme, dass über Daumiers Bedeutung für Juristen im Bundesministerium für Justiz öffentlich nachgedacht wurde, denn Daumier ist zwar der Gerechtigkeit wohl gesonnen, nicht aber den Juristen. Richter verachtete er, Anwälte hasste er, – sagt man. Ob das in dieser Schärfe stimmt, darf bezweifelt werden, denn wer so großartig zeichnend „hasst“ wie Daumier, muss auch einiges
für den Gegenstand seines Hasses übrig gehabt haben. Darüber und über seine Aktualität sprachen im Rahmen des Anwaltstages in Berlin drei Experten unterschiedlicher Provenienz: „Daumier und die Juristen“ (Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans Jürgen Hellwig, Frankfurt als bedeutender Daumier-Sammler), „Die zeichnerische Qualität Daumiers“ (em. Prof. Fritz Weigle, – F.W. Bernstein, Berlin, Lehramt Zeichnen und Karikatur an der UDK), „Daumiers Bedeutung für das Ethos der Juristen heute“ (Rechtsanwalt Dr. Henning Hübner, Bremerhaven, Berufsausschuss der BRAK).
Rechtsanwalt Patrick Ruppert, Köln
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Wie steht es um das Verhältnis (anonymer) Staat zum Bürger, wie um den Wissensvorsprung der Juristen in einer immer mehr verkomplizierten Welt? Und das Ethos des Anwalts. Wie sauber ist sein Rechtsrat? Denkt er als selbstständiges Organ der Rechtspflege an die Auswirkungen seines Tuns allgemein oder dient er beliebig jedem Interesse? Genug Gedanken, deren Vertiefung beim Symposion angesagt war und deren Ergebnisse demnächst publiziert werden sollen. In der gleichzeitig eröffneten Ausstellung kommen auch Enkel des Meisters „zu Wort“, bzw. zum Ausdruck, – Zeichner, die sich immer wieder mit den Themen „Recht und Gerechtigkeit beschäftigen“ unter ihnen Stuttmann, Hachfeld, Hanel, Poth, Staeck oder Wössner.
* Die Eigennamen der dargestellten Personen sind frei erfunden. Namentliche Übereinstimmungen mit irgendwelchen Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.
Wer die Ausstellung sehen möchte, kann dies wegen der Sicherheitslage im Ministerium nur nach Vereinbarung mit mir. So die ausdrückliche Weisung des Ministeriums. Philipp Heinisch 030 / 82 70 41 63
„Die große Treppe“ von Honoré Daumier
„Ist Daumier noch aktuell“ von Philipp Heinisch
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Würde Daumier heute milder über die Juristen urteilen, wenn er die sozialen Fortschritte sähe, die auch Minderbemittelten erlauben, ihre Sache erfolgreich vor Gericht auszufechten? Oder würde er sich weiterhin mit den Fassaden von Juristen befassen, die vielleicht heute etwas feiner sind als vor 150 Jahren? Was ist heute wirklich anders und was von dem Anderssein ist reine Oberfläche?
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… Zweigstelle Königsallee, Düsseldorf Seit einem Jahr ist es den Anwälten gestattet, unselbständige Zweigstellen ihrer Kanzleien zu unterhalten. Wer nutzt diese Möglichkeit, und wofür? Der Anwalt hat zu einer Besprechung in seiner neuen Zweigstelle geladen und eine repräsentative Adresse in Berlin-Mitte angegeben. Ein standesgemäß in Marmor getäfelter Eingangsbereich mit großen Messingschildern empfängt den Mandanten. Doch vergeblich sucht dieser auf den Schildern den Namen seines Rechtsanwalts. Die einzige Hoffnung ist der große Touchscreen mit alphabetischer Suchleiste gleich an der Eingangstür. Doch wo die Suche beginnen? Unter A wie Anwalt, K wie Kanzlei oder R wie Rechtsanwalt? Vielleicht auch unter dem Namen des Anwalts? Hat der Mandant Erfolg und findet seinen Anwalt, wird er von einer freundlichen Stimme begrüßt und in die richtige Etage gelotst. Im ebenfalls edel marmorierten Flur weist ihm ein Pappschild auf einem Ständer mit dem Namen des Anwalts den Weg. Die freundliche Stimme von eben verkörpert sich zu einer freundlichen Mitarbeiterin, die den Mandanten in den Besprechungsraum geleitet: ein gediegener Konferenzraum, aber ohne jede Kanzleiaura. Keine Gesetzessammlung, keine juristische Zeitschrift, kein Sammelband oberge-
richtlicher Entscheidungen weisen darauf hin, dass hier ein Anwalt berät. Touchscreen, Pappschild und fehlende Anwaltsutensilien sind schnell erklärt. Der Kollege lässt seine Zweigstelle von einem Bürodienstleister betreuen, der die Räume nicht nur Anwälten anbietet, sondern jeder Art von Unternehmen. Der Bürodienstleister gewährleistet den Empfang von Telefonanrufen und Briefsendungen und vermietet bei Bedarf stundenweise den Besprechungsraum. Büroräume für den Anwalt sucht man hier vergeblich. Der Anwaltskollege sichert sich so zu überschaubaren Kosten eine repräsentative Zweigstellenadresse. Wenn er dort Mandanten empfängt, sind die hoffentlich durch Touchscreen, Pappschild und fehlende juristische Ausstattungsmerkmale nicht allzu irritiert, weil sie sich unter einer Anwaltskanzlei eigentlich etwas anderes vorgestellt haben. Stimmt das Verhältnis von Aufwand und Nutzen? Jede Kanzlei, die eine Zweigstelle einrichten möchte, muss die Frage klären, ob der persönliche, personelle und finanzielle Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum er-
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hofften Nutzen steht. Der Fortfall des Zweigstellenverbots vor einem Jahr scheint keine Massenbewegung ausgelöst zu haben. Aber es gibt etliche Pioniere, die die neue Freiheit erproben. So sind bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main etwa 300 Zweigstellen registriert, in Düsseldorf sind es etwa 160. Die RAK Berlin meldet 152 Zweigstellen, davon 103, die von auswärtigen Kanzleien eingerichtet wurden. 116 Berliner Kolleginnen und Kollegen haben in anderen Kammerbezirken Zweigstellen eingerichtet, 52 davon im Bereich der RAK Brandenburg. Größere Sozietäten werden an einem viel versprechenden Standort wohl weiterhin eine selbständige Präsenz mit einem ortsansässigen Partner einrichten. Als Nutznießer der neuen Zweigstellenfreiheit kommen vor allem Kleinund Einzelkanzleien in Betracht. Die können mit dem Fortfall des Zweigstellenverbots ihren Wirkungsbereich ausdehnen. Gerade für sie ist es aber eine besondere Herausforderung, den Aufwand für einen weiteren Standort zu stemmen. Es entstehen Raumkosten, ein Berufsträger muss immer wieder präsent sein um den Standort zu entwickeln. Aus der BRAO ergeben sich keine ausdrücklichen Anforderung an Ausstattung und Präsenz. Der anhaltenden Diskussion über den gegenwärtigen und den anzustrebenden Regelungszustand ist als gesichert zu entnehmen, dass jedenfalls der Empfang von Telefonanrufen und Briefsendungen während der üblichen Bürozeiten ständig gewährleistet sein muss. Die Regelung des § 27 BRAO zur Kanzlei und die dazu ergangene Rechtsprechung sind auch für Zweigstellen maßgeblich.
se an verschiedenen Orten ansprechen wollen, kann eine Zweigstelle lohnend sein. Da kann es um familienrechtliche Mandate unter in Deutschland stationierten US-Soldaten oder um aus Russland stammende Einwanderer gehen. Auch mutige Entwicklungshelfer soll es geben unter den Zweigstellenbetreibern. Wer sich in einer Region niederlässt, die von Anwälten bislang nur spärlich besiedelt ist, sollte sich fragen, ob es dafür Gründe gibt. Womöglich handelt es sich um reine Wohngegenden und die potentiellen Mandanten haben alle schon einen Anwalt an ihrem Arbeitsort? Anwesenheit bei den örtlichen Feuerwehrfesten ist jedenfalls Pflicht, wenn man ankommen und wahrgenommen werden möchte. Manch ein Kollege mag vielleicht nur mit einer schicken Adresse renommieren wollen.
Wer aber seine Hauptstelle in Mettmann unterhält, sollte überlegen, ob eine Zweigstelle auf der Düsseldorfer Kö' nicht unfreiwillig komisch wirkt. Womöglich bietet die Zweigstellenfreiheit auch die eine oder andere steuerliche Gestaltungsmöglichkeit. Mit einer Zweigstelle am Wohnort lassen sich vielleicht Raumkosten und die PKWFahrt zur Hauptstelle steuerlich absetzen. Einige Rechtsanwaltskammern bereiten sich bereits auf einen Wettbewerb untereinander als Folge der Zweigstellenfreiheit vor. Sie stellen sich darauf ein, dass Anwälte zukünftig auch mit Blick auf Kammerbeiträge und Dienstleistungen der jeweiligen Kammer Entscheidungen über Haupt- und Nebenstellen ihrer Kanzleien treffen werden. Rechtsanwalt Percy Ehlert, Berlin
Gründerbericht: Veröffentlichung in Hamburger Magazin sorgte für den Durchbruch Jennifer Schmidberger gründete 2005 ihre eigene Kanzlei. Doch bevor es soweit war, untersuchte die Familienrechtlerin, die sich unter anderem auf eingetragene Lebenspartnerschaften spezialisiert hat, ihre Zielgruppe aufs Genauste und knüpfte wertvolle Kontakte zu ehrenamtlichen Verbänden. Als dann ein Hamburger Stadtmagazin über die junge Anwältin und ihr Arbeitsfeld berichtete, stand das Telefon nicht mehr still.
schung und eine Konkurrenzanalyse zur Vorbereitung einer gut konzipierten Unternehmensgründung und damit eine Voraussetzung für die Aufnahme in das Gründungsprogramm forderte. Damit begann meine genaue Auseinandersetzung mit dem Thema Kanzleigründung. Schließlich konnte ich kaum damit rechnen, mit der Idee als „selbständige Rechtsanwältin“ eine innovative Gründungsidee anbieten zu können und in das Programm aufgenommen zu werden.
„Du willst Deine Zukunft in die eigenen Hände nehmen? Du hast eine Idee und glaubst daran, dass sie sich umsetzen lässt? Du bist bereit, Risiko und Verantwortung zu tragen?“ Diese und andere Fragen eines Flyers für ein Existenzgründungsprogramm stellte ich mir vor dreieinhalb Jahren am Anfang meiner Kanzleigründung. Zu diesem Zeitpunkt war mir zwar mein Ziel, eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt Familienrecht zu gründen, klar. Genauso bewusst war mir aber auch die extreme Konkurrenzsituation unter über 7.800 zugelassenen Rechtsanwälten in Hamburg. Umso dankbarer war ich für die Tipps des Gründungsprogramms, das eine Marktfor-
Gäste der lesbisch-schwulen Filmtage befragt
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Auch für Kollegen, die Mandate in einer sehr präzise definierten Zielgruppe suchen und die-
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Meine im Studium gewählte Spezialisierung auf Familienrecht brachte mir die Idee, das bislang wenig beachtete Gebiet der Eingetragenen Lebenspartnerschaft aufzugreifen. Insbesondere die in der Öffentlichkeit zunehmende Diskussion der Ausweitung der Rechte für gleichgeschlechtliche Partnerschaften und die damit in Verbindung stehende Gesetzesänderung zum 1.Januar 2005 sah ich mir nun unter dem Aspekt einer Kanzleigründung genauer an. Da das Existenzgründungsprogramm ohnehin eine Marktfor-
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des Gründungsprogramms „Garage.de“. Ich erhielt eine neunmonatige Förderung der Stadt Hamburg und konnte mit professioneller Hilfe losstarten. Kontakte zu Verbänden
In dem Hamburger Szenemagazin „Hinnerk“ veröffentlichte Jennifer Schmidberger einen Beitrag zu eingetragenen Lebenspartnerschaften. Danach stand das Telefon in ihrer neu gegründeten Kanzlei nicht mehr still.
schung forderte, erstellte ich einen Fragebogen für meine Zielgruppe. Drei Nächte lang befragte ich die Besucher der lesbisch-schwulen Filmtage im Oktober 2004 in Hamburg mit dem positiven Ergebnis, dass 58 von 70 befragten Personen das Erfordernis einer speziellen Rechtsberatung für gleichgeschlechtliche Partner eindeutig bejahten. Unter diesen 58 Befragten gab der Großteil an, die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt im Bedarfsfall über persönliche Empfehlungen auswählen zu wollen. Auch die Frage nach der Erreichbarkeit brachte mir die wichtige Erkenntnis, dass bei der späteren Auswahl des Kanzleistandorts der Anschluss öffentlicher Verkehrsmittel ausschlaggebend ist. Die Antwort auf meine Frage nach der anwaltlichen Vergütung hingegen bewahrheitete sich zu meiner großen Erleichterung nicht. Anderenfalls hätte ich mit einem durchschnittlichen Stundensatz von 40,00 EUR schwarze Zahlen schreiben müssen. Die positiven Ergebnisse der Marktforschung bestätigte meine Gründungsidee und überzeugte auch die Jury des Assessement Centers
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ehrenamtlichen
Zunächst erstellte ich eine Konkurrenzanalyse für den Großraumbereich Hamburg mit dem Ziel, die Standortfrage weiter einzugrenzen und den Erfolg der Kanzleiidee besser darstellen zu können. Positiver Effekt dieser Analyse war – neben der beruhigenden Information, lediglich fünf ernstzunehmende Konkurrenten zu haben – eine Verstärkung der Kontakte zu den ehrenamtlichen Verbänden. Dadurch entstand die Idee, diesen Verbänden Vorträge zu dem Thema „Gleichgeschlechtliche Paare – Gesetzesänderung 2005“ anzubieten. In dieser frühen Phase der Gründung leistete mir auch meine Kontaktfähigkeit gute Dienste. So lernte ich in dieser Zeit unter anderem beim Stammtisch des jungen Forums einen Kollegen kennen, der mir einen Kontakt zu einem Redakteur eines Hamburger Szene-Magazins vermittelte. Wie sich später herausstellte, sollte mir dieser Kontakt zum „ersten Durchbruch“ verhelfen. Bevor es jedoch so weit kam, suchte ich mir einen Kollegen, mit dem ich die Kanzlei gründete. Den Vorteil einer Bürogemeinschaft im Gegensatz zu einer Einzelkanzlei sah ich hauptsächlich in der Kostenteilung und der Möglichkeit des fachlichen Austausches. So gründete ich „fristgerecht“ zu Beginn des Jahres 2005 – zeitgleich mit der Änderung des Lebenspartnerschaftsrechts – meine Kanzlei. Das Telefon stand nicht mehr still Genau zu diesem Zeitpunkt erschien dann in der Januar-Ausgabe 2005 eines Hamburger Szene-Magazins mein Artikel zu den Änderungen des Lebenspartnerschaftsrechts. Der Redakteur veröffentlichte meine Kontaktdaten und tatsächlich: Das Telefon stand nicht mehr still. Plötzlich hatte ich pro Woche drei bis vier Beratungen zum Thema der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Die meisten Paare wollten entweder über die Rechte und Pflichten ihrer bereits eingetragenen Partner-
schaft informiert werden und einen Lebenspartnerschaftsvertrag schließen oder vor der Eintragung über die sich daraus ergebenden Konsequenzen informiert werden.
Soldan-Gründerpreis soll Mut zur Gründung machen Diesjährige Preise gingen nach München, Neumünster und Darmstadt
Mein Kollege und ich hatten zu dieser Zeit ein kleines Büro mit vier Zimmern angemietet. Wir arbeiteten ohne Sekretärin und ohne Rechtsanwaltsoftware. Für das Telefon hatten wir in Zeiten unserer Abwesenheit ein externes CallCenter beauftragt, das die Anrufe entgegennahm. Diese Möglichkeit ist insbesondere in der Anfangsphase aufgrund der geringen Kosten sehr zu empfehlen und war – zumindest für uns – völlig ausreichend.
Märkten mit entsprechender Vorqualifikation zum gewünschten Ergebnis führen kann. Als strahlender Gewinner mit dem ersten Platz ging die Darmstädter Kanzlei Stapelfeldt, Zweschper, Krumb aus dem Wettbewerb hervor. Das Konzept dieser jungen und erfolgreichen Kollegen basiert gemäß der Laudatio des Juryvorsitzenden „auf einer genauen Analyse des Beratungsbedarfs öffentlicher Auftraggeber und mündet unter anderem im Angebot einer „externen Rechtsabteilung für Kommunen“. Dies hatte zur Folge, dass die Kanzlei mittlerweile bei einer Kostenquote von knapp 28 Prozent einen sechsstelligen Umsatz pro Kopf der Partner erwirtschaftet.
Freie Mitarbeit für Familienrechtler Nachdem der erste Ansturm vorüber war, bekam ich das Angebot eines „Konkurrenten“ in seiner seit über 20 Jahren bestehenden Kanzlei mit dem Schwerpunkt Familienrecht als freie Mitarbeiterin tätig zu werden. Nachdem wir vereinbart hatten, dass ich für zwei Tage die Woche in seiner Kanzlei und den Rest der Woche in meiner Kanzlei arbeiten konnte, begann meine insgesamt eineinhalb Jahre dauernde Mitarbeit. Erst als meine eigene Kanzlei und meine weiterlaufende Akquise einen derart großen Mandatsstamm umfasste, endete meine überaus lehrreiche Tätigkeit bei dem Kollegen. Diese Zeit war für mich in zweierlei Hinsicht besonders positiv: Zum einen hatte ich eine sichere finanzielle Einnahmequelle, die meine geringen Anfangsgewinne aufstocken konnte, zum anderen bekam ich viele praktische Hinweise und Unterstützung, die ich dringend für den Aufbau meiner eigenen Kanzlei beziehungsweise in prozessrechtlicher Hinsicht einsetzen konnte. Zwischenzeitlich habe ich eine Ganztagskraft eingestellt, meinen Fachanwalt für Familienrecht gemacht und einen soliden Mandantenstamm aufgebaut. Gleichwohl gibt es selbstverständlich auch jetzt noch Zweifel und Unsicherheiten, die aber nichts an meiner großen Freude für diesen Beruf und die Selbständigkeit ändern. Und ungeachtet all der – immer wiederkehrenden Schwierigkeiten – kann ich mir keinen anderen Beruf vorstellen, der eine so große Spannbreite an Möglichkeiten bietet – man muss sie nur nutzen! Rechtsanwältin Jennifer Schmidberger, Hamburg
Die Preisträger und Jury-Mitglieder des 4. Soldan-Gründerpreises, der am 6. Juni dieses Jahres im Französischen Dom in Berlin verliehen wurde: RA Dr. Ole Damm, Kanzlei Dr. Damm & Partner, RA Joachim Krumb, Kanzlei Rechtsanwälte SZK Stapelfeldt Zweschper Krumb, RAin Silke Waterschek, Vorsitzende des GFAs des FORUM Junge Anwaltschaft im DAV, RA Dr. Alfred Stapelfeldt, Kanzlei Rechtsanwälte SZK Stapelfeldt Zweschper Krumb, RA Dr. Thomas Küffner, Kanzlei Küffner, Maunz, Langer und Zugmaier, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (v.l.n.r.) Für alle jungen Kolleginnen und Kollegen und alle , die es werden wollen, ist die Verleihung des Kanzlei-Gründerpreises mehr als nur Ansporn. Der Preis fungiert als Ideengeber, Informationsquelle und Stütze bei der individuellen Entscheidung zum Schritt in die Selbständigkeit. Auch in diesem Jahr wurde deutlich, dass es selbst in einem immer dichter werdenden Anwaltsmarkt immer noch möglich ist, Fuß zu fassen, sofern ein ausgefeiltes Konzept vorliegt und vor allem: man von der eigenen Idee überzeugt ist und diese konsequent umsetzt. Die Jury, bestehend aus der Vorsitzenden des FORUM Junge Anwaltschaft im DAV, Frau RAin Silke Waterschek, dem Präsidenten des DAV, Herrn RA Hartmut Kilger, dem Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, Herrn RA Axel C. Filges, Herrn Dr. Joachim Jahn von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Herrn René Dreske, dem Geschäftsführer der Hans Soldan GmbH und Herrn Prof.
Dr. Christoph Hommerich vom Soldan Institut für Anwaltsmanagement prämierte am 6. Juni im Französischen Dom in Berlin zum vierten Mal im vorgenannten Sinne drei besonders innovative und erfolgversprechende Gründungen, denen eines gemeinsam ist: der Beruf des Rechtsanwalts wird von den jeweiligen Gründern nicht als Verlegenheitsbeschäftigung betrachtet, sondern vielmehr und zu Recht als Berufung empfunden.
Der Kanzlei – Gründerpreis soll aber nicht nur zeigen, dass durchdachte Ideen auf der Grundlage eines guten Geschäftsplanes nach wie vor überdurchschnittlich erfolgreich sein können. Vor allem soll der Preis allen Junganwälten Mut zur Gründung machen. Ich würde mich in diesem Sinne sehr darüber freuen, wenn auch bei der Verleihung des 5. Gründerpreises wiederum zahlreiche FORUMsMitglieder ihre Konzepte einreichen würden – denn: wer nicht wagt, der nicht gewinnt! RAin Silke Waterschek, Heilbronn
Gezielte Orientierung am Markt führt zum Erfolg Die drei Preisträger haben diesen Gedanken verinnerlicht und umgesetzt. Den dritten Platz erhielt die Kanzlei Küffner, Maunz, Langer und Zugmaier – eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München, die auf Umsatzsteuerrecht spezialisiert ist. Den zweite Platz erhielt die Kanzlei Dr. Damm & Partner in Neumünster, deren erfolgreiche Spezialisierung auf Onlinehandel in der heutigen Zeit beweist, dass die gezielte Orientierung an den
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Gesetzliche Regelung der Anwaltsvergütung sichert Zugang zum Recht Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft vergleicht Anwaltskosten in Europa
land sind, überwiegend liegen sie – teilweise sogar deutlich – höher.
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Auch bei einem Wegfall der anwaltlichen Vergütungsregeln werden in Deutschland die Kosten für einen Anwalt nicht sinken. Das hat eine Studie ergeben, die das Institut der Wirtschaft in Köln im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer erstellt hat. Nach diesem Gutachten liegen die anwaltlichen Gebühren in Deutschland nicht höher als in Ländern mit einer noch weitergehenden Freigabe der Anwaltsvergütung. Zahlen der Weltbank belegen, dass nur in vier von 21 Ländern die Kosten niedriger als in Deutsch-
Besonders vorteilhaft zeigen sich die hiesigen gesetzlichen Regelungen bei Streitigkeiten mit niedrigeren Streitwerten. Das deutsche System ist so gestaltet, dass auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um geringe Geldsummen der Bürger einen Anwalt findet und so zu seinem Recht kommt. Gerade hier zeigen Vergleiche mit anderen europäischen Ländern, dass eine fehlende Regulierung der Anwaltsvergütung eher zu einem Preisanstieg als zu einer Kostensenkung führt.
Die Bundesrechtsanwaltskammer wird sich deshalb – im Interesse der Verbraucher – auch weiterhin für eine Beibehaltung unseres Gebührensystems einsetzen. Eine gesetzlich geregelte Anwaltsvergütung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient dem Bürger und sichert den Zugang zum Recht. Berlin, den 22.Februar 2008 Ansprechpartner für Rückfragen und nähere Informationen: Rechtsanwältin Peggy Fiebig und Frauke Karlstedt, Littenstr. 9, D-10179 Berlin, Tel. (0 30) 28 49 39-0, Fax (0 30) 28 49 39-11, E-Mail:
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Steckbrief Fachanwaltschaften: Bau- und Architektenrecht „Ein Fachanwaltskurs im Bau- und Architektenrecht lohnt sich, wenn man sich für das Gebiet interessiert, wenn man Wert darauf legt, die Bezeichnung Fachanwalt zu führen und sich ein Bild machen möchte, welche Voraussetzungen die Kollegen so mitbringen.“
Für Ortsansässige gab es sonst keine Zusatzkosten.
Die meist ausführlichen Materialien der Dozenten eignen sich durchaus auch als Hilfe für die tägliche Arbeit.
Klausuren Schwerpunkte
Percy Ehlert ist seit 2006 Rechtsanwalt in Berlin und derzeit in Bürogemeinschaft mit zwei Kollegen tätig.
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Die Klausuren fand ich nicht leicht. Aber jeder, der sich ein paar Stunden mit den Materialien der Dozenten beschäftigt hat, dürfte auf die Klausur ordentlich vorbereitet gewesen sein. Durchfaller sind mir nicht begegnet. Die Klausuren wurden zügig korrigiert.
Eckdaten
Kollegen
Privates Baurecht, insbesondere BGB-Werkvertragsrecht und VOB-B; Forderungssicherung; Bauträgerrecht; Architektenrecht (HOAI) und Architektenurheberrecht; Bauplanungs- und Bauordnungsrecht; Vergaberecht; WEG-Recht; Zivilprozessrecht, insbesondere Beweisrecht; Schlichtung und Mediation; Insolvenzrecht.
Zusatzaufwand Steuerrecht
Das gedrängte Programm – sechs Einheiten zu drei Tagen über das Wochenende in weniger als vier Monaten – war schon eine Herausforderung. Warum Bau- und Architektenrecht? Unterschiedliche Gründe haben mich zu dieser Wahl geführt: 1) Im Bauwesen müssen im Streitfall regelmäßig beide Parteien ein Interesse daran haben, zu einer Lösung zu kommen. Das bietet Spielraum für die von mir bevorzugte außergerichtliche Konfliktlösung. 2) Das Baurecht ermöglicht eine Tätigkeit sowohl im Zivil- als auch im Öffentlichen Recht. Das ist mir wichtig. 3) Die Streitwerte sind oft nicht ganz unerheblich. 4) Ein Kollege, mit dem ich eng zusammenarbeite, hat sich im Miet- und WEG-Recht spezialisiert. Da können wir uns gut ergänzen.
Wie im richtigen Leben: junge bis alte, forsche und schüchterne, Durchblicker und Langsame, reservierte und extrovertierte, Pünktliche und Langschläfer, Einzelkämpfer und Großkanzlisten. Wichtig: viele Angenehme und keine Arroganzler. Allgemeine Bewertung
Service und Betreuung Der Service war gut. An den Unterrichtstagen war vom Veranstalter immer jemand zu erreichen. Wasser, Kaffee und Tee gab es jederzeit reichlich und in den Pausen standen Obst und Süßigkeiten bereit. Zusatzkosten Für die Mittagsverpflegung musste jeder selbst sorgen. Gesetzestexte waren mitzubringen.
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Die Referenten waren sehr ordentlich bis gut und sehr engagiert. Der Co-Autor eines Standardwerks würzte seinen Vortrag mit vielen Anekdoten. Das war sehr unterhaltsam, es hätte aber gerne juristisch etwas gehaltvoller sein dürfen. Einen Dozenten fand ich ungenügend. Die meisten Referenten haben Frontalunterricht abgehalten. Das erlaubt, eine große Stofffülle in kurzer Zeit zu durchpflügen. Drei Tage Beschallung von früh bis spät waren für mich aber ein harter Brocken.
Kanzleibesteuerung kompakt Von RA Dr. Marc Schrameyer, EMBA/LL.M. 1. Auflage 2008, 360 Seiten, broschiert, 46,00 € ISBN 978-3-8240-0967-1 Soeben erschienen
Fazit Ich wollte einen konzentrierten Überblick über Theorie und Praxis in baurelevanten Rechtsgebieten bekommen. Diese Erwartung hat sich weitgehend erfüllt. Ich bin auch zuversichtlich, dass die Fortbildung hilfreich für die Akquise sein wird. Ich meine, der Kurs hat sich gelohnt. Rechtsanwalt Percy Ehlert, Berlin
Bisher erschienen! Der Kurs fand von Oktober 2007 bis Februar 2008 in sechs Blöcken zu drei Tagen (Freitag bis Sonntag) in Berlin statt. Veranstalter waren die „Juristischen Fachseminare“, Bonn. Der Preis: 1.750 EUR, für Anwälte bis zu drei Jahre nach der Zulassung 1.500 EUR und für Referendare 1.200 EUR.
Schlagen Sie dem Fiskus ein Schnippchen!
Viele Anwälte überlassen sowohl die Steueroptimierung der eigenen Kanzlei als auch die Beratung der Mandanten in steuerlichen Belangen dem Steuerberater. Dabei ist jeder Anwalt tagtäglich selbst als Steuersubjekt dem Steuerrecht ausgesetzt. Die Kenntnis des Steuerrechts ist nicht nur für die tägliche Mandatsarbeit, sondern insbesondere auch für die betriebswirtschaftliche Optimierung der Kanzlei von immenser Bedeutung. Vater Staat nimmt nicht nur, er eröffnet auch vielfach Gestaltungsspielräume, die zu nutzen es sich lohnt.
Werbung Auf meiner Internetseite weise ich auf die Fortbildung hin und erwähne sie auch im Gespräch mit Mandanten. Nach dem Kurs gehe ich selbstbewusster in die Akquise im Bereich des Baurechts. Bei unentschlossenen Mandanten und Interessenten scheint der Hinweis auf die Qualifikation für zusätzliches Vertrauen zu sorgen. Fallzahlen Für die Anerkennung als Fachanwalt sind 80 Fälle vorzulegen, davon mindestens 40 Gerichtsverfahren, darunter sechs oder mehr selbstständige Beweisverfahren. Mindestens fünf Fälle müssen sich auf das Bauvertragsrecht beziehen, weitere fünf oder mehr auf das Recht der Architekten und Ingenieure. (Vgl. §§ 5 lit. l), 14e FAO)
Die AdVoice hat bislang folgende Fachanwaltschaften per Steckbrief vorgestellt: Arbeitsrecht, Erbrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und WEG-Recht, Sozialrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht (alle Heft 2/2006), Familienrecht (Heft 1/2007), IT-Recht und Medien- und Urheberrecht (Heft 2/2007) und Strafrecht (1/2008). Nach Bau- und Architektenrecht in dieser Ausgabe wird die Reihe in Heft 3/2008 mit Bank- und Kapitalmarktrecht fortgesetzt.
Dieses Buch führt übersichtlich und verständlich in die für eine Anwaltskanzlei relevanten steuerrechtlichen Tatbestände ein, erläutert Gestaltungen und zeigt in Musterrechnungen deren Auswirkungen. Praxishilfen ergänzen das Buch und machen es damit zu einem unverzichtbaren Begleiter eines jeden Anwalts.
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Euer FORUM
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und entsprechende Erläuterungen findet Ihr ebenfalls in diesem Heft (Seite 53)
Das Forum auf dem DAT 2008 in Berlin
Projekt Juristenausbildung: Es gibt Stammtische, da heißt es „Ja ich will“. Und es gibt Stammtische, da sollen auch schon Anwälte gesichtet worden sein, die der Altersgrenze des FORUM entwachsen sind. Ein Höhepunkt unserer jährlichen Mitgliederversammlung anlässlich des Deutschen Anwaltstages 2008 in Berlin war die Präsentation unserer neuen Werbekampagne, siehe Seite 48. Auch am Info-Stand des FORUM auf der AdvoTec, der juristischen Fachmesse anlässlich des Anwaltstags, waren die Motive und Slogans Dauerthema.
Auch dieses Jahr hat sich das FORUM mit einem eigenen Stand auf dem Deutschen Anwaltstag präsentiert, der wie gehabt von unseren Regionalbeauftragten betreut wurde. Und wie auch in den vergangenen Jahren haben zahlreiche junge Juristen direkt am Stand ihre Mitgliedschaft erklärt. Unsere Werbemittel wie Schuhputzset, eigene Stifte, aber auch unsere Flyer fanden reißenden Absatz. Die Vorsitzende des FORUM, Silke Waterschek, ist von einem Termin zum nächsten gehastet, um die Interessen der Junganwäl-
te in allen möglichen Gremien wie unter anderem dem DAV-Vorstand zu vertreten. In unserer eigenen Fachveranstaltung zum Thema Anwaltstags „Freiheit“ hat Dr. Andreas Hohnel zum Thema „Parteiverrat“ vorgetragen. Bei der anschließenden Diskussion wurde schnell klar: Das Thema ist nicht nur aus strafrechtlicher Perspektive interessant, sondern muss auch aus Sicht der Anwaltskammern und aus zivilrechtlicher Perspektive betrachtet werden. Hierzu ist eine Fortsetzung in den nächsten Ausgaben geplant.
Bericht der Vorsitzenden 2007/2008 Vorstellung neuer und geplanter Projekte des FORUM Junge Anwaltschaft im DAV Für alle Daheimgebliebenen und zur Erinnerung und Vertiefung auch für alle vor Ort gewesenen Mitglieder des FORUMs, möchte ich hier noch einmal einige wichtige Themen aus der Mitgliederversammlung, die anlässlich des DAT in Berlin am 2.5.08 in Berlin stattgefunden hat, zusammenfassen: Dabei sei mir zu Beginn der Hinweis erlaubt, dass wir im GFA viel geschafft haben, in den meisten Ressorts hat sich sehr viel getan und wir sind stolz, dass viele von Euch uns auch dabei so tatkräftig unterstützt haben. Herzlichen Dank dafür, unsere Arbeit ist auch dank Eurer Hilfe so erfolgreich. Wenn sich jemand unter Euch findet, der an einem aktuellen Projekt gerne aktiv teilhaben möchte, so teilt uns dies bitte mit, am einfachsten per mail an:
[email protected]. Wir freuen uns immer über rege Zu- und Mitarbeit. Auch Anregungen Eurerseits sind uns immer sehr wichtig. Wir haben ein offenes Ohr für Euer Anliegen und Eure Meinungen. Das FORUM wird innerhalb des DAV immer stärker wahrgenommen, die Stimme der jungen Kolleginnen und Kollegen wird gehört und bei den Diskussionen innerhalb des DAVVorstands, an dessen Sitzungen ich als Vorsit-
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zende regelmäßig teilnehme, um die Interessen der jungen Anwaltschaft einzubringen, zu vertreten und zu verdeutlichen, immer stärker mit einbezogen. Auf der Vorstandssitzung des DAV, die dem diesjährigen DAT voranging, konnte ich beispielsweise bewirken, dass das FORUM mit dem eigenen Thesenpapier zum Thema Bologna-Prozess (siehe Seite 50) in der Juristenausbildung gefragt und gehört wird, sondern auch darauf hinweisen, dass wir ein eigenes Thesenpapier zu den aktuellen Änderungen im Strafrecht – dem bereits in Kraft getretenen § 160a StPO und dem kommenden § 20a BKA-Gesetz – entwickelt haben. Die Papiere findet ihr auch online unter: http://www.davforum.de/880/ (Bologna-Prozess in der Juristenausbildung) und http:// www.davforum.de/895/ (Positionspapier des FORUM Junge Anwaltschaft zur Novelle des BKA-Gesetzes und zu § 160a StPO). Zudem findet Ihr entsprechende Berichte in diesem Heft. „Junge Anwaltschaft in die Gremien“ In diesem Zusammenhang wurden auf der Mitgliederversammlung das Projekt „Junge Anwaltschaft in die Gremien“ und die Wahlen zur Vertreterversammlung des Versorgungswerkes in NRW angesprochen:
Es ist wichtig, dass wir uns weiter Gehör schaffen. Nicht nur in der Satzungsversammlung. Daher bitte ich Euch alle, uns weiter mitzuteilen, wenn eine Wahl ansteht und welche Posten es dabei zu vergeben gibt. Wenn Ihr selber nicht kandidieren wollt, lasst uns gemeinsam ein anderes interessiertes FORUMsMitglied finden und dieses dabei unterstützen. Informationen über anstehende Wahlen in Eurem Bezirk sendet bitte an:
[email protected].
Besonders stolz bin ich auf das gelungene Projekt des FORUMs zur Frage der Umsetzung des Bologna-Prozesses in der Juristenausbildung (http://www.davforum.de/880/). Der Vorstand des DAV hatte im Februar diesen Jahres ein Thesenpapier vorgelegt, über das bereits zu diesem Zeitpunkt abgestimmt werden sollte. Hier habe ich für das FORUM deutlich machen können, dass es sich um eine Frage handelt, die ohne die Beteiligung der jungen Anwaltschaft nicht entschieden werden darf. Die Abstimmung wurde daraufhin vertagt und es wurde zeitnah eine FORUM-Projektgruppe eingerichtet (Edda Steinmetz, Carolin Ott und Malte Dedden), welche auf Hochdruck gearbeitet hat, um schließlich ein eigenes Thesenpapier des FORUMS vorzulegen, das maßgeblich Berücksichtigung und Eingang bei der Erstellung des endgültigen Thesenpapiers des DAV zu dieser Frage gefunden hat. Es war mir besonders wichtig, dass wir hier zu Wort kommen, denn wir sind diejenigen, die betreffend das Thema Juristenausbildung das meiste sagen können und unsere Ohren am Puls der Zeit haben. Ganz herzlichen Dank hierfür an Euch alle für die vielen interessanten Diskussionsbeiträge! Treffen des Präsidenten des DAV mit den Vorsitzenden der örtlichen Anwaltvereine, Vorstellung des FORUMs: Um weiterhin an Bekanntheit zu gewinnen und das FORUM öffentlichkeitswirksam vorzustellen, habe ich an dem Gespräch des Präsidenten des DAV mit den örtlichen Vorsitzenden der Anwaltvereine teilgenommen und hierbei auf unsere Belange hingewiesen.
Mitgliederversammlung des FORUM während des DATs in Berlin.
In naher Zukunft steht auch die Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerks NRW an, hierzu wurde auf der Mitgliederversammlung unser Ehrenmitglied und Mitglied im DAV-Vorstand, sowie Mitglied des Vorstandes des Versorgungswerks in NRW, Axel Thoennessen, gehört. Seinen Wahlaufruf
nen Existenzgründerbericht halten wollen und über ihre Erfahrungen berichten möchten, dann meldet Euch bitte unter: waterschek@ davforum.de bei mir.
Website abrufen, dort findet ihr auch die Themen, über die in Fulda referiert werden wird. Projekt: Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsgemeinschaften:
Projekt FORUM+3: Die Idee einer weiteren Veranstaltung des FORUMs in Zusammenarbeit mit dem Verein Deutsche Anwaltakademie e.V., welche sich vorwiegend an junge Kolleginnen/Kollegen richten soll, die bereits Berufserfahrung haben, wurde vorgestellt. Eine solche Veranstaltung sollte sich speziell den Interessen derjenigen
Bero Borutzky im Gespräch mit den Jungs von der HDI. Foto: Andrea Vollmer
Kolleginnen und Kollegen widmen, die nicht mehr mit den typischen Einsteigerproblemen zu tun haben, sondern sich beispielsweise mit den Fragen nach Spezialisierung, Entwicklung der Kanzlei, Netzwerkoptimierung, Weiterbildungen, Mitarbeiter, etc. befassen. Auf Initiative des GFAs des FORUMs Junge Anwaltschaft wurde eine entsprechende Veranstaltung mit dem Titel Forum+3 ins Leben gerufen, die zum ersten Mal am Donnerstag, den 4.9.2008 als eintägiges Seminar im Maritim-Hotel in Fulda stattfinden wird. Informationen hierzu könnt Ihr über unsere
Ich habe alle Arbeitsgemeinschaften im DAV angeschrieben und angeboten, die Zusammenarbeit mit dem FORUM zu intensivieren bzw. in Gang zu bringen, wo noch nicht geschehen. Auf diese Schreiben haben sich bislang folgende Reaktionen ergeben:
Frank Bodewig und Falk von Braun von der DKV im Kooperationsgespräch mit Silke Waterschek und Linda Schwarzer von FORUM Junge Anwaltschaft. Foto: Andrea Vollmer
ARGE Verkehrsrecht – Unsere äußerst fruchtbare Kooperation wird fortgesetzt, die nächste gemeinsame Fortbildungsveranstaltung samt Kartbahn-Rennen wird am 7.3.2009 im engeren Umkreis von München stattfinden, Einzelheiten hierzu werden Euch frühzeitig bekannt gegeben. ARGE Sozialrecht: Die Arbeitsgemeinschaft hat einen Vertreter des FORUMs freundlicherweise zur Teilnahme an der eigenen Herbsttagung 08, vom 30.10.2008 bis 1.11.2008, ein-
Unsere Existenzgründerforen, die zweimal jährlich in Zusammenarbeit mit dem Verein Deutsche Anwaltakademie e.V. stattfinden, erfreuen sich größtmöglichen Zulaufs, die nächste Veranstaltung findet am 31.10. und 1.11.08 in Nürnberg im dortigen Maritim-Hotel statt. Bewerbt diese Veranstaltung bitte bereits jetzt unter Euren Kolleginnen und Kollegen und falls unter Euch Existenzgründer sind, die ei-
Mitgliederversammlung des FORUM während des DAV in Berlin. Foto: Andrea Vollmer
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Ein Tag auf dem DAT: …erst lernen mit Dr. Andreas Hohnel, dann kommunizieren mit Silke Waterschek und abends feiern mit Eva Kreienberg… geladen, der GFA hat bereits Kontakt mit einer unserer Spezialistinnen in diesem Fachgebiet aufgenommen, die vermutlich für das FORUM an der Tagung teilnehmen wird, um Kontakte aufzubauen und Kooperationsmöglichkeiten zu erfragen. ARGE Insolvenzrecht: Die Regionalbeauftragte des FORUMs für den LG-Bezirk Koblenz, Ilka Spriestersbach, hat erfolgreich für das FORUM an der diesjährigen Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft teilgenommen und wird sich als Projektbeauftragte hier weiter einsetzen, um eine Gruppe der „jungen Insolvenzrechtler“ aufzubauen. Die Konditionen für die Teilnahme an dieser Gruppe sind hervorragend, wir werden Euch über alle Einzelheiten weiter unterrichten, bei Fragen wendet Euch bitte an:
[email protected] ARGE Erbrecht – Linda Schwarzer hat das FORUM als Mitglied des GFAs auf dem deutschen Erbrechtstag vertreten, wir stehen mit der Arbeitsgemeinschaft nunmehr in sehr engem und nettem Kontakt und werden Euch weiter berichten. ARGE Familienrecht: Zu einem Treffen auf dem DAT war ich als Vorsitzende des FORUMs eingeladen, wir werden weiter mit der Arbeitsgemeinschaft in Kontakt bleiben und möchten Euch auf die besonders günstigen Konditionen dieser Arbeitsgemeinschaft speziell für FORUMs-Mitglieder bei der Teilnahme an deren Veranstaltungen hinweisen! ARGE Sportrecht: Diese hat sich auf mein Anschreiben an alle ARGEs ebenfalls zurückgemeldet, auch diese Arbeitsgemeinschaft steht einer Zusammenarbeit grds. positiv gegenüber, es ist geplant, unsere ehemalige Regionalbeauftragte für den LG-Bezirk Stuttgart, Conny Blankenfeld, hier als Kontaktperson zu etablieren, vielen Dank, Conny!
ARGE Arbeitsrecht: Die Arbeitsgemeinschaft hat angeboten, uns einen Referenten für eine Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, innerhalb des GFAs ist Kerstin Rueber für die weitere Organisation und Planung einer gemeinsamen Veranstaltung zuständig, bei Fragen kontaktiert sie bitte unter:
[email protected] ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht: Auch diese Arbeitsgemeinschaft hat sehr freundlich und zuvorkommend auf mein Anschreiben reagiert und auf Sonderkonditionen für FORUMs-Mitglieder beim 5. Bank- und Kapitalmarktsrechtstag am 20. und 21.11.2008 in Karlsruhe hingewiesen. Weitere Informationen hierzu erfragt bitte über die Website der Arbeitsgemeinschaft, zu finden über: http:// www.anwaltverein.de./ Insgesamt bin ich sehr erfreut über die zahlreichen positiven Reaktionen der weiteren Arbeitsgemeinschaften im DAV und möchte mich hierfür im Namen des FORUM Junge Anwaltschaft ganz herzlich bedanken. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, für unsere Mitglieder, die weitestgehend Berufsstarter sind, die bestmöglichen Konditionen für die Teilnahme an Veranstaltungen auszuhandeln und die Inhalte der verschiedenen Arbeitsgemeinschaften zu vermitteln. Projekt Landesverbände: Die Landesverbände sind ein Zusammenschluss der örtlichen Anwaltvereine und damit quasi der auf Landesebene tätige Dachverband der örtlichen AV. Die Zusammenarbeit der Landesverbände im DAV und des FORUM Junge Anwaltschaft soll intensiviert werden. Dazu hat das FORUM für jedes Bundesland, und damit pro jeweiligen Landesverband einen Ansprechpartner benannt, damit die Zusammenarbeit künftig gebündelt vonstatten gehen kann. Die Landesverbände
wurden von mir angeschrieben und die jeweiligen Kontaktpersonen des FORUMs benannt. Derzeit laufen die Rückmeldungen bei mir zusammen, einige der Ansprechpartner wurden zu den nächsten Sitzungen der Landesverbände eingeladen, es tut sich also etwas. Diese Ansprechpartner der einzelnen Länder sollen zum einen als direkter Kontakt vor Ort dienen, andererseits auch untereinander in Kontakt stehen, um einen Austausch der Informationen zu gewährleisten. Die Landesverbände engagieren sich auch auf legislativer Ebene und geben auch Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesvorhaben ab, so jüngst hinsichtlich der geplanten Änderungen zum Beratungshilfegesetz. Es ist geplant, dass zu derartigen Stellungnahmen auch die Ansicht des FORUMs eingeholt wird. Hierzu wird sich der jeweilige Ansprechpartner des einzelnen Bundeslandes für die Landesverbände dieser Anfragen annehmen und sich nach Möglichkeit mit den anderen Ansprechpartnern für die Landesverbände kurzschließen, sofern dies notwendig erscheint und Rücksprache mit dem Projektleiter für das gesamte Bundesgebiet Alexander Elsmann (
[email protected]) halten. Etwaige Stellungnahmen sind zum Zwecke der bundesweiten Koordination zuvorderst an den Projektleiter Alexander Elsmann weiterzuleiten, sodann vor einer Veröffentlichung oder Weitergabe an die Landesverbände an den GFA zur Kenntnisnahme zu senden. Für die rege Teilnahme an der Mitgliederversammlung möchte ich mich auch auf diesem Wege bei Euch allen bedanken, ich hoffe auf ein Wiedersehen auf dem nächsten DAT, der 2009 in Braunschweig stattfinden wird, und werde mich weiterhin ganz gezielt für die Belange der jungen Kolleginnen und Kollegen einsetzen.
Seit 100 Jahren an der Seite von Rechtsanwälten und Notaren
RA Silke Waterschek, Heilbronn Vorsitzende des GfA
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Zwei Parteien – ein Anwalt? – Der Parteiverrat
Der Parteiverrat gem. § 356 StGB verbietet dem Anwalt zwei Parteien in einer Rechtssache pflichtwidrig zu dienen. Seit Einführung der Prävarikation 1871 in das StGB sind bis heute über 70 Entscheidungen des RG und des BGH zum Parteiverrat ergangen. Dabei wurde die Rechtsprechung zum Verbotsirrtum i. S. v. § 17 StGB maßgeblich anhand des Parteiverrats entwickelt. In vielen Fällen war klar, ein Anwalt hat zwei Parteien beraten (Innenverhältnis) oder Beistand geleistet (Außenverhältnis). Sodann haben sich viele angeklagte Rechtsanwälte dahingehend eingelassen, die Parteien hätten alle Umstände der Rechtssache gekannt und ihr Einverständnis erklärt, es sei sogar ihr Wunsch gewesen. Deswegen sei die Pflichtwidrigkeit entfallen, widerstreitende Interessen hätten nicht mehr vorgelegen. Der BGH hat dazu erklärt, ein Ein-
verständnis sei stets wirkungslos, da das Rechtsgut des § 356 StGB nicht disponibel sei. Als Rechtsgut wurde in obergerichtlichen Entscheidungen immer wieder genannt: 1. das Vertrauen des Mandanten in die anwaltliche Treue, 2. der Berufsstand der Rechtsanwälte und das Vertrauen der Allgemeinheit in dessen Integrität, 3. die Rechtspflege. In vielen Fällen befanden sich die angeklagten Rechtsanwälte mithin in einem Verbotsirrtum, sodass sich die Frage stellte, ob dieser vermeidbar war – und das bei einem Rechtskundigen. Den Anwälten wurde aufgegeben, sich in Zweifelfragen bei einem Kollegen, der sich besser auskenne, zu erkundigen oder die Rechtsanwaltskammer zu fragen. Dem Rechtsanwalt ist zudem nach § 43 Abs. 4 BRAO verboten, widerstreitende Interessen zu vertreten. Ein Verstoß kann zu einem standesrechtlichen Verfahren vor dem Anwaltsgericht führen. Bemerkenswert ist, dass bereits leichte Fahrlässigkeit bei der Doppelvertre-
tung genügt, um dem Täter ein Verschulden vorzuwerfen, § 113 Abs. 1 BRAO; § 356 StGB verlangt dem gegenüber bedingten Vorsatz. Das Sozietätsproblem: Vertreten zwei Mitglieder einer Sozietät jeweils eine Partei in einer Rechtssache, ist dies auch bei widerstreitenden Interessen kein Verstoß gegen § 356 StGB. Allerdings ist dies standesrechtlich nach § 3 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 BORA ausgeschlossen und kann ein berufsrechtliches Verfahren nach sich ziehen. An dieser Stelle soll betont sein, § 3 Abs. 2 BORA erstreckt das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, auch auf die Bürogemeinschaft. An Cüppers Einschätzung, NJW 1947/48, 4, 5 kann festgehalten werden: „Es ist eine beschämende Tatsache, dass der Durchschnittsanwalt von der Gefahr, in der er ständig schwebt, keine Ahnung hat, ja sich sogar unter „Parteiverrat“ nicht einmal etwas vorstellen kann.“ Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Hohnel, Frankfurt/M.
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FORUM regional RB für den LG-Bezirk Aschaffenburg Bis vor ein paar Monaten war das FORUM im LG-Bezirk Aschaffenburg leider „unbemannt“. Seither versuche ich mich hier als neuer Regionalbeauftragter. Ich bin 32 Jahre alt und seit 2003 als Rechtsanwalt in der familieneigenen Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte in Aschaffenburg als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig. Daneben führe ich noch ein allgemein zivilrechtliches Dezernat in Teilen.
RB für den LG-Bezirk Bad-Kreuznach Seit März bin ich Regionalbeauftragter im LGBezirk Bad Kreuznach (Rh.-Pfalz). Ich bin seit Juni 2006 Rechtsanwalt und in meiner eigenen, kleinen Kanzlei in Idar-Oberstein tätig. Meine Schwerpunkte liegen im Zivilrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Forderungseinzug etc., also alles, was so anfällt. In meiner Freizeit fahre ich Motorrad, gehe schwimmen und Badminton spielen. Im Herbst wird geheiratet.
RB für den LG-Bezirk Berlin Ich möchte mich als Regionalbeauftragter des FORUM Junge Anwaltschaft für den LG-Bezirk Berlin vorstellen. Mein Name ist Karsten U. Bartels. Zusammen mit zwei Partnern habe ich 2007 die auf IT- und Medienrecht spezialisierte Kanzlei Bartels Kim Wollenhaupt gegründet. Der Stammtisch ist Plattform für Fortbildung, Austausch und Feierabend zugleich. Wir treffen uns an jedem 3. Montag im Monat um
RB für den LG-Bezirk Frankfurt/M. Als neuer Regionalbeauftragter für den LG-Bezirk Frankfurt/M. trete ich die Nachfolge von Katja Elsässer an. Ich bin 38 Jahre alt und stamme aus Ravensburg. Ich studierte in Marburg, Würzburg und Saarbrücken, wo meine Tätigkeit als Anwalt begann. Neben dem Studium engagierte ich mich bei der European Law Students' Association. Inzwischen bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht und arbeite für die Kanzlei Putzek in Schöneck bei Frankfurt. Weitere Schwerpunkte
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In meiner neuen Position als „Regi“ möchte ich versuchen, den Kontakt zwischen den FORUMs-Mitgliedern meines Bezirks zu intensivieren. Ich hoffe, dass der monatliche Stammtisch (jeder letzte Donnerstag eines Monats ab 20 Uhr in der Gaststätte „Hofgarten“ in Aschaffenburg) einen Teil zu dieser Zielrichtung beitragen wird. Zum Schluss möchte ich noch ein bisschen Werbung für unser schönes Aschaffenburg machen. Unser wunderschönes RenaissanceSchloss, der Nachbau einer alten römischen Vil-
la („Pompejanum“) und der englische Landschaftsgarten „Park Schönbusch“ sind nur ein paar der Gründe, einen Abstecher in unser „Nizza des Nordens“ zu wagen.
Ein FORUM gibt es offenbar in unserem LGBezirk nicht, zumindest habe ich davon noch nichts gehört. Einen Lichtblick gibt es aber: In Idar-Oberstein findet in unregelmäßigen Abständen ein Juristentreffen statt. Mein Ziel ist es, einen regelmäßigen Stammtisch zu organisieren. Ich kann mir vorstellen, dass der Kontakt zu Referendaren und Kollegen, die eine oder andere Akquisition für das FJA nach sich ziehen könnte, obwohl ein Referendar andere Probleme hat als ein Junganwalt.
Fragen und Anregungen an badkreuznach@ davforum.de, mehr Infos unter www.davforum.de/badkreuznach oder bei:
19:30 Uhr im Restaurant „Cum Laude“ der Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsstraße 4. Zu unserem Stammtisch kommen interessante Referenten, die über aktuelle und grundlegende anwaltliche Themen sprechen. Vorträge gab es bisher über Zwangsvollstreckungsverfahren, elektronisches Mahnverfahren, Anwaltshaftung und Haftpflichtversicherung, anwaltliche Fehler im Zivilverfahren, Gründungskonzept und Businessplan sowie Qualitätsmanagement. Geplant sind Beiträge zur Zusammenarbeit von ReNos und Steuer-
beratern mit Anwälten, Ordnungswidrigkeitenrecht, Zeitmanagement.
sind Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht. Als Regionalbeauftragter will ich den Kontakt zu örtlichen Anwaltvereinen, dem Landesverband, dem DAV und FORUM-Gruppen anderer Bezirke verstärken. Zudem will ich das FORUM stärker publik machen, um angestellte Anwälte, Firmen- und Consulting-Juristen anzusprechen. Ich bin auch für gemeinsame Veranstaltungen mit nahen Berufsgruppen wie (Jung-) Richtern. Außerdem liegen mir die Arbeitsbedingungen junger Kollegen am Herzen.
Der Termin für den Stammtisch ist an jedem ersten Mittwoch im Monat, 20 Uhr.
Sven Hufnagel
Sven Hufnagel
RB für den LG-Bezirk Hanau Seit kurzem bin ich RB im LG Bezirk Hanau. Nach ersten Rückmeldungen lag der Bezirk lange Zeit brach. Es wird wohl eine Weile dauern, bis sich wieder ein regelmäßiger Stammtisch etabliert. Ich werde versuchen, einen Beitrag dazu zu leisten und demnächst zum ersten Stammtisch einladen. Ich bin 36 Jahre alt, verheiratet und habe nach 12 Jahren Bundeswehr den Entschluss, noch
Stefan Wache
[email protected]
Stefan Wache
RA Karsten U. Bartels
[email protected] www.allmedialaw.de
Karsten U. Bartels
Henrik Franz
[email protected]
Henrik Franz
RB für den LG-Bezirk Hildesheim Seit Dezember 2007 bin ich Regionalbeauftragter des FORUM Junge Anwaltschaft im Landgerichtsbezirk Hildesheim. Als erstes möchte ich den Anwaltsstammtisch wiederbeleben, der in den letzten Jahren etwas stiefmütterlich behandelt wurde. Deshalb lade ich alle Kollegen zum monatlichen Stammtisch ein. Infos unter www.davforum. de/ hildesheim. Ich bin 30 Jahre alt und habe in Hannover studiert. Mein Referendariat und mein erstes Be-
RB für den LG-Bezirk Hof Ich möchte mich als neuer Regionalbeauftragter des LG-Bezirk Hof vorstellen. Hof – das ist die Stadt in Oberfranken – der schöne Flecken Land, ganz im Norden Bayerns. Ich bin 29 Jahre alt und seit Mitte 2006 als Anwalt hauptsächlich im Bereich des Wirtschaftsrechts tätig. Als neuer Regionalbeauftragter möchte ich die Traditionen des FORUMs festigen und neue Mitglieder gewinnen. Bei
RB für den LG-Bezirk Itzehoe Ich habe vor kurzem das Amt der Regionalbeauftragten für den Landgerichtsbezirk Itzehoe übernommen. Ich bin 31 Jahre alt und stamme aus Itzehoe in Schleswig-Holstein. Studiert habe ich in Kiel. Seit Oktober 2004 arbeite ich als angestellte Rechtsanwältin in Schenefeld bei Itzehoe. Mein Schwerpunkt liegt im Zivilrecht. Mir hat das FORUM den Berufseinstieg sehr erleichtert. Diese Erfahrung möchte ich weitergeben. Außerdem möchte ich vor Ort
einmal Jura zu studieren, in die Tat umgesetzt. Während meiner Zeit bei der Bundeswehr habe ich eine ganze Menge von der Welt gesehen, u.a. war ich mehrere Monate in den USA, in Norwegen, Dänemark, Spanien und auf Kreta. Seit Studienbeginn war mein Ziel, Anwalt zu werden. Ich habe in Frankfurt studiert und bin derzeit Referendar am LG Hanau. Inzwischen stehe ich kurz vor meinem zweiten Staatsexamen. Ich koche und lese gern. Meine Lei-
denschaft gehört der Stadt Rom, wegen ihrer Geschichte und den überreichlichen Kunstschätzen. Mit meiner Frau versuche ich, einmal im Jahr dorthin zu reisen. Referendar Thorsten Wünschmann
Thorsten Wünschmann
rufsjahr habe ich im nordrhein-westfälischen Hagen verbracht. Dort war ich angestellter Rechtsanwalt einer Steuerberatungsgesellschaft mit ausgelagerter Rechtsabteilung. Schwerpunkte waren Gesellschafts- und Vertragsrecht mit steuerrechtlichen Bezügen. Im Juni 2007 trat ich in die Kanzlei Baak & Reichelt in Burgdorf (bei Hannover) ein. Dort kam als Schwerpunkt Mietrecht hinzu. In meiner Amtszeit möchte ich das Netzwerk FORUM Junge Anwaltschaft wieder aufbauen. Im Vordergrund steht zunächst der An-
waltsstammtisch; Fortbildungen und Vorträge sollen folgen.
unseren Veranstaltungen ist jeder willkommen. Ich hoffe, unser FORUM weiter bekannt zu machen, Ideen zu transportieren und die Zusammenarbeit mit dem DAV voranzutreiben.
Einzelheiten findet Ihr demnächst auf der Homepage unter dem LG-Bezirk Hof.
Zunächst werde ich einen monatlichen Stammtisch ins Leben rufen, der sich an jedem ersten Dienstag im Monat trifft. Um dem LG-Bezirk Hof, seiner Ausdehnung und der ländlichen Prägung Rechnung zu tragen, ist angedacht, die Treffpunkte nicht nur in Hof, sondern auch in der Umgebung zu wählen.
ein Netzwerk zum Erfahrungsaustausch, zur Terminvertretung, Mandatsübernahme, Hilfestellung etc. errichten. Mein Ziel ist, den Stammtisch im LG-Bezirk auszubauen. Zurzeit existiert ein Jungjuristenstammtisch, wobei dort die Anwälte und vor allem die Anwältinnen in der Minderzahl sind. Daher sollen möglichst viele Kollegen vom Stammtisch erfahren. Wichtig ist mir, den Kontakt zum Itzehoer Anwaltsverein und zu den anderen LG-Bezirken des FORUMs in Schleswig-Holstein und Hamburg herzustellen, um einen Erfahrungsaus-
Rüdiger Hahn
[email protected]
Rüdiger Hahn
Christian Semmler
[email protected]
Christian Semmler
tausch und gemeinsame Veranstaltungen zu ermöglichen. Julia Salzwedel
[email protected]
Julia Salzwedel
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Euer FORUM
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Quo Vadis Länderbeauftragte?
Was sollte ein deutscher Anwalt über den Iran wissen?
Länderbeauftragte stellen sich vor blemen des grenzüberschreitenden Verkehrsund Familienrechts beschäftigen.
Frankreich Was verbindet Dich mit dem Land? Ich habe einen mittlerweile 15-jährigen halbfranzösischen Sohn, der in einer Pariser Vorstadt lebt. Damit zusammenhängend habe ich zirka vier Jahre in Frankreich gelebt, in der Ausbildung alle Praktika und die Wahlstation in Paris gemacht, ein Jahr in Nanterre Paris X studiert und eineinhalb Jahre in Pariser Kanzleien gearbeitet.
Wie kannst Du bei einem internationalen Rechtsproblem helfen? Martin Heitmüller
Was sollte ein deutscher Anwalt über Frankreich wissen?
Treffen der Länderbeauftragten auf dem DAT. Foto: privat
Auf den Bericht über die Arbeit der Länderbeauftragten (LBs) des FORUMs in der letzten AdVoice gab es eine riesige Resonanz und innerhalb von wenigen Tagen hatten sich viele neue LBs gemeldet. Neue Länder wurden abgedeckt, andere konnten mehrfach besetzt werden, um so zu garantieren, dass Fragen bezüglich dieser Länder auch schnell und kompetent geklärt werden können. Derzeit gibt es 40 LBs. Die genaue Liste kann auf unserer Internetseite eingesehen werden. Interessenten sind jederzeit weiter willkommen. Wendet Euch einfach an Linda Schwarzer (
[email protected]) oder Urs Breitsprecher (
[email protected]). Den neuen Schwung haben die LBs gleich genutzt, um sich die vitale Frage zu stellen: QUO VADIS LBs? Hierbei ist unstreitig, dass die LBs eine Bereicherung für das FORUM darstellen, und dass die internationale Arbeit viele Chancen für die einzelnen Mitglieder, aber auch für unsere Organisation bietet.
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Spontan hat sich hierfür ein Gruppe der LBs am Rande des DAT 2008 in Berlin getroffen. Teilgenommen haben die LBs für Finnland – Anja Kinderling, Iran – Kourosh Aminyan, Norwegen – Christoph Morck, Polen – Claudia Sebastiani, Spanien – Steffen Küntzler, Venezuela – Djamila Strößner und England/Canada – Urs Breitsprecher. Bei diesem Treffen wurde an der Idee und dem Konzept für die LBs gearbeitet, die sich wie folgt zusammenfassen lässt. Wir wollen mit dem Arbeitskreis Internationales des FORUMs eine Anlaufstelle zu Verfügung stellen für deutsche Junganwälte, die ein Rechtsproblem im Ausland haben oder Kontakte zum dortigen Rechtsmarkt aufbauen wollen. Umgekehrt wollen wir Anwälten, insbesondere Junganwälten aus dem Ausland, den Zugang zum deutschen Rechtsmarkt erleichtern durch die Vermittlung deutscher Junganwälte, die Ihre Landessprache sprechen. Außerdem wollen wir das Forum im Rahmen internationaler Gremien (EYBA, IBA, andere Junganwaltsorganisationen, etc.) vertreten. Es
soll langfristig für das FORUM ein flächendeckendes Netzwerk etabliert werden, da die Internationalisierung auf dem heutigen Rechtsberatungsmarkt immer weiter voranschreitet. Das Konzept wird derzeit ausgearbeitet und in der nächsten AdVoice vorgestellt werden. Kurzfristig soll aber der Internetauftritt bearbeitet werden. Dieser soll eine ausführlichere Vorstellung der LBs, Länderinformationen, Kontaktadressen und Informationen über Veranstaltungen beinhalten. Auch soll ein Leitfaden „Länderbeauftragte/r“ entstehen. Aus diesem Grund können wir die Mitglieder des FORUMs nur ermuntern, sich bei Fragen vertrauensvoll an die jeweiligen LBs zu wenden. Rechtsanwalt Urs Breitsprecher,
Zunächst ist zu sagen, dass es eine Menge deutscher Kollegen gibt, die in Frankreich insbesondere in der Pariser Region praktizieren. Wenn man sich jedoch dazu entscheidet, in Frankreich zu arbeiten, muss man einkalkulieren, dass man sich weitgehend von der Anwendung des deutschen Rechts verabschiedet. Wenn man in Frankreich arbeitet, wendet man hauptsächlich französisches Recht an. Die meisten deutschen Anwälte, die in Frankreich insbesondere in Paris arbeiten, betreuen vorwiegend mittelständische Firmen und gründen zum Beispiel für deren Vertrieb in Frankreich Tochtergesellschaften und kümmern sich etwa um die anfallenden arbeitsrechtlichen Fragen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass in Frankreich auch die Anwälte (Avocats à la Cour) Gesellschaften wie GmbHs (= franz. SARL) oder Aktiengesellschaften gründen können. Einen Notar wie in Deutschland benötigt man für derartiges in Frankreich nicht.
Eine ganze Reihe von französischen Rechtsproblemen lässt sich von Deutschland aus lösen, auch über Fundstellen im Internet, wenn man weiß, wo man sie findet. Hier bin ich gerne behilflich. Ich bin zwar zur Zeit in Hannover in einer Bürogemeinschaft tätig, habe aber von meinen beruflichen Aufenthalten in Paris noch sehr gute Kontakte zu befreundeten Anwälten und Kanzleien in Paris. Eine Einschaltung eines französischen Anwalts vor Ort ist zum Beispiel notwendig, wenn das Rechtsproblem zu sehr in die Tiefe geht und vertiefte Literatur benötigt wird. Auch hier bin ich gerne behilflich.
Wie kannst Du bei einem internationalen Problem helfen?
Martin Heitmüller, Hannover
[email protected]
Iran
Ich kann bei Fragen hinsichtlich länderübergreifender Tätigkeit Tipps geben, gegebenenfalls auch eine erste Einschätzung der Rechtslage. Ferner kann ich im Iran Kontakte zu Behörden und Rechtsanwälten herstellen.
Was verbindet Dich mit dem Land? Kourosh Aminyan, Köln
Ich bin gebürtiger Perser und in Deutschland aufgewachsen. Ich weiß meine persischen Wurzeln mit den deutschen Tugenden zu verbinden. Diese Kombination eignet sich hervorragend für länderübergreifende Tätigkeit als Rechtsanwalt. Auf beiden Seiten sind spezielle Charakteristiken zu beachten, welche für sich gesehen schon eine Kunst darstellen.
[email protected]
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Anwaltstätigkeit in Frankreich für einen deutschen Anwalt sehr reizvoll ist und dass insbesondere wirtschaftsrechtliche Tätigkeit gefragt ist. Es gibt aber auch einige kleine deutschfranzösische Kanzleien, die sich mit den Pro-
Zwei Aspekte bedürfen der erhöhten Aufmerksamkeit, sobald ein deutscher Anwalt mit dem Iran in Berührung kommt: Zum einen ist da das Deutsch-iranische Niederlassungsabkommen vom 17.2.1929, das nach wie vor in Kraft ist und in seinem Anwendungsbereich gem. Art. 3 Abs. 2 EGBGB dem deutschen Internationalen Privatrecht vorgeht. Zum anderen ist das Recht der islamischen Republik Iran religiös geprägt und daher nicht ohne Weiteres mit der deutschen Rechtsordnung vergleichbar. Ohne eine gründliche Prüfung des anwendbaren Rechts sollte man ein solches Mandat nicht angehen. Nicht zuletzt sollte man sich auf eine sehr lange Dauer der Bearbeitung eines Mandats einstellen.
Kourosh Aminyan
[email protected]
Kroatien Was verbindet Dich mit Kroatien? Meine Mutter stammt aus dem ehemaligen Jugoslawien, genauer aus Dubrovnik bzw. Zagreb, der heutigen Hauptstadt Kroatiens. Als Junge habe ich einige Zeit in Dubrovnik gelebt und fast jedes Jahr dort Urlaub gemacht. Von daher habe ich neben den – mangels Übung leider nicht mehr so guten – Sprachkenntnissen natürlich eine gewisse Affinität zu dem Land.
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Luxemburg Was verbindet Dich mit diesem Land? Christian Weiß
Was sollte ein deutscher Anwalt über Kroatien wissen? Kroatien ist juristisch ein spannendes Land, dessen Rechtssystem man seit dem Bürgerkrieg eine gewisse Skepsis entgegenbringt. Kroatien bemüht sich jedoch nicht nur um einen politischen EU-Beitritt. Auffallend ist zum Beispiel, dass diverse Institutionen und Ministerien auch Informationen auf englischer Sprache anbieten – sprich: dieses Land bemüht sich um Offenheit. Als Anwalt finde ich das Immobilienrecht am spannendsten. Nicht zuletzt deshalb, weil die Branche boomt und man davon ausgeht, dass etwa Dubrovnik das neue Monaco werden wird.
Ich habe die Wahlstation innerhalb meines Rechtsreferendariats in Luxemburg in einer renommierten Wirtschaftskanzlei absolviert und bin seitdem auch in dieser Kanzlei als Rechtsanwältin tätig.
Der Grund für solch eine langfristige Entscheidung war insbesondere die Geschichte und das kulturelle Erbe der Mehrsprachigkeit dieses Landes sowie die zentrale geographische Lage neben Deutschland, Belgien und Frankreich – ein weiterer, nicht von der Hand zu weisender Vorteil Luxemburgs als einer der größten Wirtschafts- und Finanzräume der Welt.
Was sollte ein deutscher Anwalt über Luxemburg wissen?
Ein weitergehender Ausbau in fachlicher Hinsicht, sprich im Kroatischen Recht, wird für die Bereiche Forderungsmanagement und Insolvenzrecht nach meinem Examen im Oktober jedenfalls erfolgen. Jedoch halte ich diesbezüglich eine Absprache mit den „FORUMsverantwortlichen“ bzw. Zoran und Daniel, meinen LB-Kollegen für Kroatien, vorhergehend für sinnvoll. Christian Weiß, Bonn
[email protected]
Das Luxemburgische Rechtssystem (insbesondere das Privat- und Strafrecht) basiert auf dem Code Napoléon, während das Verwaltungsrecht eher dem deutschen Vorbild entspricht. Den obersten Platz in der Hierarchie der ordentlichen Gerichtsbarkeit nimmt der Oberste Gerichtshof ein, zu dem ein Kassationsgerichtshof und ein Appellationsgerichtshof sowie eine Staatsanwaltschaft gehören. Eine Hierarchieebene tiefer befinden sich die beiden Distriktsgerichte in Diekirch und Luxemburg. Die Landessprache Luxemburgs ist Luxemburgisch (welches sich aus einem moselfränkischen Dialekt unter starkem französischen Einfluss entwickelt hat). Während die Rechtssprache Französisch ist, sind die Gerichtssprachen Französisch, Deutsch und Luxemburgisch. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu erwähnen, dass attraktive steuerliche und ge-
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Mexiko Was verbindet Dich mit Mexiko? Ich habe in Mexiko ein knappes Jahr verbracht, später meine Wahlstation in einer Anwaltskanzlei in Mexiko-Stadt absolviert. Meine Frau ist Mexikanerin und es verschlägt uns immer mal wieder im Urlaub nach Mexiko.
Inzwischen habe ich auch die Zulassung an der Luxemburgischen Rechtsanwaltskammer erhalten.
MevlüdeAysum Tokbag
Wie kannst Du bei einem internationalen Rechtsproblem helfen?
setzliche Rahmenbedingungen sowie der direkte und schnelle Kontakt zu den staatlichen Aufsichtsbehörden zu den größten Vorteilen Luxemburgs als neunter ##???## internationaler Finanzplatz zählen.
Florian Wörtz
Wie kannst Du bei einem internationalen Rechtsproblem helfen? Meine direkte Ansässigkeit in Luxemburg, meine seit mehreren Jahren erlangten Kenntnisse vom Luxemburgischen Recht, (insbesondere im Luxemburgischen Gesellschaftsrecht, Bankund Finanzrecht, sowie Investmentfonds und Versicherungsrecht) sowie meine vielfältigen Kontakte im international orientierten Luxemburg stellen eine gute Anlaufstelle für Fragen zum Luxemburgischen Recht dar. Aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Luxemburgischen Kanzlei kann ich ferner bei allen erdenklichen Rechtsgebieten, welche ich nicht selbst bearbeite, auf meine Kollegen verweisen. Hierbei dürften aufgrund der etwa 17 verschiedenen Nationalitäten sowie etwa 14 unterschiedlichen gesprochenen Sprachen in der Kanzlei kulturelle sowie Sprachbarrieren grundsätzlich kein Thema sein. Ferner ist zu erwähnen, dass ich aufgrund meiner türkischen Herkunft auch mit Luxemburgisch-Türkischen wie auch Deutsch-Türkischen Rechtsangelegenheiten jeglicher Art bestens vertraut bin und bei Bedarf auch hierbei mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Mevlüde-Aysun Tokbag, Düsseldorf, Luxembourg
Was sollte ein deutscher Anwalt über Mexiko wissen?
die Grenzen hinweg gepflegte Freundschaften haben sich zahlreiche Geschäftsbeziehungen entwickelt und gefestigt. Die Kenntnisse des für internationale Geschäftsbeziehungen erforderlichen Rechts beziehungsweise der Abläufe habe ich mir inzwischen in mehreren Schulungen in Wroclaw angeeignet. Das Wesentliche an Rechtskenntnissen erfährt man „by doing“.
Patrycja Gerhardy
Was sollte ein deutscher Anwalt über Polen wissen?
Es gibt in Mexiko kein Einwohnermeldewesen wie in Deutschland. Nicht nur deshalb dürften Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Mexiko meistens ziemlich erfolglos erscheinen.
Historisch bedingt sind die Zivilprozessordnung sowie das Zivilgesetzbuch (BGB) ähnlich aufgebaut wie in Deutschland. Grundstücksgeschäfte werden beinahe identisch abgewickelt.
Wie kannst Du bei einem internationalen Rechtsproblem helfen?
Es gibt allerdings regelmäßigen Veränderungen unterliegende prozessuale Raffinessen, die ein Auftreten deutscher Anwälte vor polnischen Gerichten, obschon die Möglichkeit unter gewissen Voraussetzungen besteht, eher schwierig gestalten. Es bedarf spezifischer Kenntnisse. Verfahren vor den Zivilgerichten dauern, sofern sie ins streitige Verfahren gelangen, im Schnitt fünf Jahre. Es kann schon bis zu einem halben Jahr dauern, um einen Mahnbescheid zu erwirken. Polnische Gerichte stellen auch in Deutschland zu.
Bei internationalen Rechtsproblemen bin ich gerne bereit, einen geeigneten Rechtsanwalt für ein spezielles Rechtsgebiet zu vermitteln. Rechtsanwalt Florian Wörtz, Ludwigsburg
[email protected]
Die Anwaltsgebühren sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Sie fallen streitwertabhängig oder nach Vereinbarung an, wobei Vereinbarungen die Regel sind. In Polen gibt es weitaus weniger Rechtsanwälte als hier, so dass die Inanspruchnahme eines polnischen Rechtsanwaltes durchaus teurer sein kann, als in Deutschland.
Polen Was verbindet Dich mit Polen?
[email protected]
Mein stärkstes Bindeglied zu Polen ist die Herkunft. Ich bin in Wroclaw (Breslau) geboren und bin 1981 kurz vor Ausruf des Kriegsrechts mit meinen Eltern nach Deutschland gezogen. Ein Teil der Familie lebt noch in Wroclaw. Es immer noch „meine“ Stadt. Durch langjährige, über
Auch wenn viele Polen Deutsch und Englisch sprechen, ist es absolut ratsam, sich für die Kommunikation mit polnischen Rechtsanwälten etc. eines Dolmetschers mit Rechtskenntnissen zu bedienen. Die juristischen Begrifflichkeiten sind in Übersetzung leicht misszuverstehen, was zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann.
© Kurt F. Domnik / PIXELIO
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Ansonsten ist die Kommunikation mit Behörden meist unproblematisch. Der Verwaltungsdschungel ähnelt dem unsrigen. Praktisch ist, dass es ein landesweites Gewerberegister gibt. Viele andere Register sind noch nicht elektronisiert, so dass manche Auskünfte viel Zeit kosten können. Möchte man Geld ins Land bringen durch Investitionen, kann man aber mit sehr kurzen Bearbeitungszeiten rechnen.
Wie kannst Du bei einem internationalen Rechtsproblem helfen? Zunächst wird der Bedarf ermittelt. Ich erstelle mit dem Mandanten bzw. mit dessen Kontaktperson einen Problemaufriss, bei dem die erforderlichen Schritte im Licht der polnischen Rechtsmöglichkeiten festgestellt werden. Außergerichtliche Korrespondenz übernehme ich, soweit ich das Rechtsgebiet abdecken kann (Handelsrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Forderungs- bzw. Schadensersatzrecht). Zur gerichtlichen oder sonst von mir nicht zu leistenden Interessenwahrnehmung schalte ich geeignete Kolleginnen/ Kollegen aus Polen ein, wobei ich auch in dieser Phase bei Bedarf begleitend zur Seite stehe, damit die Kommunikation gewährleistet bleibt. Für komplexe Gestaltungen, beispielsweise bei Investitionen in Polen suche ich ebenfalls geeignete Personen, die vor Ort alle Wege erledigen. Auch hier sorge ich für reibungslose Kommunikation und für die Verhandlung und Überwachung des Kostenaufwands. Andersherum stehe ich Personen aus Polen bei Rechtsproblemen in Deutschland uneingeschränkt zur Verfügung. Rechtsanwältin Patrycja Gerhardy, Göttingen
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Dabei kenne ich beide Rechtsordnungen und gerade auch die Mentalität und Anforderungen der deutschen Mandanten.
Schweden Was verbindet Dich mit Schweden? Ich habe im Studium zwei Semester in Lund studiert. Was sollte ein deutscher Anwalt über Schweden wissen?
mmkk / aboutpixel.de
Die Ursprünge der Rechtsordnung beruhen auf germanischen Rechtstraditionen. Es ist ein eigenständiger Rechtskreis, der einige Ähnlichkeiten mit dem kontinentaleuropäischen Zivilrechtssystem und dem angloamerikanischen Common-Law-System aufweist.
Carmen López Salaver
Was sollte ein deutscher Anwalt über Spanien wissen? Das Grundbuch hat nur deklaratorische Wirkung; es gibt zahlreiche zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten beim Erwerb unbeweglicher Sachen, vor allem beim Immobilienkauf und der Bestellung von Grundpfandrechten. Gleiches gilt für das Erbrecht: Hier gibt es keinen Von-Selbst-Erwerb wie in Deutschland; vielmehr verlangt das spanische Recht eine ausdrückliche Annahmeerklärung der Erben, und das in der Praxis auch bei deutschem Erbstatut! Erbschaftssteuererklärungen sind in der Regel binnen eines halben Jahres abzugeben; andernfalls drohen hohe Säumniszuschläge, die grundsätzlich – anders als die Steuerlast selbst – in Deutschland nicht angerechnet werden können.
Wie kannst Du bei einem internationalen Rechtsproblem helfen?
Rechtsanwalt Florian Wörtz, Ludwigsburg
[email protected]
Was verbindet Dich mit Spanien? Ich bin in Barcelona geboren und habe dort an der Universitat Autonóma Rechtswissenschaft studiert. 1999 nahm mich die Rechtsanwaltskammer Barcelona als Abogada auf. In den Jahren 2001 und 2002 studierte ich deutsches Recht an der Johannes-GutenbergUniversität in Mainz, Abschluss als LL.M. Inzwischen bin ich auch in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen und Partnerin der Kanzlei Dr. Artz, Fuchs, Lopez – Rechtsanwälte und Steuerberater, die auf den deutschspanischen Rechtsverkehr spezialisiert ist.
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Gelegentlich leiste ich deutschen und spanischen Kollegen Schützenhilfe, wenn sie ein Rechtsgutachten zum spanischen Recht oder auf Spanisch für Prozesse benötigen. Rechtsanwältin & Abogada Carmen López Salaver, Koblenz
Bei gerichtlicher Zustellung müssen die extrem kurzen Fristen penibel beachtet werden; Fristverlängerungen sind in der Regel nur mit Einverständnis der Gegenseite möglich.
gen und Anwaltsgebühren die Kosten sehr schnell steigen. Zudem kann nicht immer ein zufrieden stellendes Ergebnis erstritten werden. Der Vorwurf der Korruption besteht, genauso wie der schlechte Zustand der Gefängnisse. Es bedarf mithin eines guten Rechtsbeistands vor Ort.
Gerichtsverfahren sind oftmals langwierig und teils kostenintensiv. Zwar schreibt die Verfassung von 1999 grundsätzlich ein kostenfreies Gerichtsverfahren vor. Jedoch können aufgrund besonderer weiterer Aufwendun-
Djamila Strößner, Leipzig
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Die „neue“ Advoice Ein neues Zeitschriftenlayout ist eine Gratwanderung. Seit Ausgabe III/2007 erscheint die AdVoice, Mitgliederzeitschrift des FORUM junge Anwaltschaft, wieder vierteljährlich und in neuem Gewand. Doch was hat es mit der „neuen“ AdVoice auf sich? Ein Blick hinter die Kulissen.
Venezuela Das „karibische“ System
Djamila Strößner
Mit Venezuela verbinde ich herzliche Menschen und wertvolle Erfahrungen, die ich in zweieinhalb Jahren Aufenthalt gewinnen durfte. Ich habe dort den Aufbaustudiengang „Internationales Wirtschaftsrecht und Integration“ belegt. Ich hatte zuvor meine Wahlstation in Caracas absolviert und wollte gerne mehr über das Land erfahren. So habe ich unter Palmen Wirtschaftsrecht gepaukt und gleichzeitig die Sichtweise von Praktikern sowie Studenten in lehrreichen Diskussionen erfahren.
Ausländisches Recht wird im spanischen Zivilprozess als Tatsache behandelt und muss dargelegt und bewiesen werden! Wie kannst Du bei einem internationalen Rechtsproblem helfen? Durch Beratung in Deutschland und Vertretung vor Ort, und das besonders bei Erbschaftsannahmen und Vermögensplanung, bei Immobiliengeschäften und auch im Familienrecht.
grundsätzlich Anwaltszwang herrscht. Auch bestimmte Kaufverträge, z.B. über einen Pkw, bedürfen der notariellen Beurkundung. Bedeutet: Der Rechtsanwalt bereitet in aller Regel das Dokument vor und der Notar beglaubigt die Übereinkunft.
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Was verbindet Dich mit Venezuela?
Bei internationalen Rechtsproblemen bin ich gerne bereit, einen geeigneten Rechtsanwalt für ein spezielles Rechtsgebiet zu vermitteln.
Spanien
Bei der Realisierung von Forderungen bin ich mit den Besonderheiten des spanischen Prozess- und Zwangsvollstreckungsrechts vertraut.
verständnis. Es beruht auf den Prinzipien des „Code Napoléon“. Man vermag das deutsche BGB teilweise im „Codigo Civil“ wieder zu erkennen. In der Praxis wird man allerdings schnell merken, dass dies aber auch schon die Gemeinsamkeiten sind. Einen Prozess von Deutschland aus führen zu wollen, erachte ich als sehr schwierig. Man hüte sich vor allem, „deutsche Praxis“ auf Venezuela anwenden zu wollen. Das juristische System ist in vielen Punkten anders. Das gilt insbesondere unter der Prämisse, dass bei Gericht
Was sollte ein deutscher Anwalt über Venezuela wissen? Das venezolanische Recht ähnelt dem europäischen Recht und damit unserem Rechts-
Neu sind die Schwerpunkte, die pro Heft ein Thema von verschiedenen Seiten beleuchten soll. Dazu wurden die Schwerpunkte in der jüngeren Vergangenheit immer weiter ausgebaut. Das Thema, der Magazinteil sowie die Rubrik Euer Forum stehen so inzwischen in etwa gleichem Umfang nebeneinander. Ergänzt werden diese Rubriken auch weiterhin durch Rezensionen, Linktipps und Das letzte Wort. Auch den regelmäßigen Erfahrungsberichten und den Serien wie den Steckbriefen zu Fachanwaltschaften und dem „Best of Mailingliste“, die unsere Leser lieb gewonnen haben, gilt weiterhin unser Augenmerk. Setkom, die Agentur die für den Satz der AdVoice verantwortlich ist, hat die neue Gestaltung Schritt für Schritt umgesetzt. Ziel war, der Zeitschrift zu einem frischeren und moderneren Auftritt zu verhelfen. Hierdurch sollte die Akzeptanz in der jungen Leserschaft erhöht werden, sowie eine Anpassung an die Zielgruppe, Referendare und Anwälte bis 40 Jahre, erfolgen. Mehr Platz und mehr Bilder war die Vorgabe. Die wichtigsten Layoutänderungen sind ein neues Deckblatt und ein neu gestaltetes Inhaltsverzeichnis. Das Editorial hat eine eigene Seite bekommen. Im Inhaltsverzeichnis dient der strukturierte Aufbau der besseren Übersichtlichkeit und der schnelleren sowie
Titel AdVoice 1/2006
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besseren Erfassung der einzelnen Elemente. Es bleibt mehr Freiraum. Damit wirkt das Heft – hoffentlich – lockerer und frischer. Bilder sollen als Blickfang dienen, durch Bildunterschriften wird ein zusätzlicher Leseanreiz geschaffen. Zudem wird jeder Text eingeleitet und ist durch Zwischenüberschriften schneller zu erfassen, gelegentlich lockern Zitate die Flut der Worte auf.
innerhalb der Zeitschrift wird durch die Nennung der jeweiligen Rubrik am oberen Bildrand vereinfacht. Letztendlich ist es durch die höhere Anzahl an Abbildungen und einer kleineren Schriftgröße gelungen, den Umfang des Magazins beizubehalten, was die Kosten, trotz mehr Inhalt, gleich hält.
Um die Wiedererkennung nicht zu gefährden, wurden aber auch eine ganze Reihe von Elementen beibehalten. Auf dem Titel präsentieren einige Bilder aus dem Heft den Inhalt. Die Aufteilung der Seiten in 1/3 zu 2/3 zeigt die Zugehörigkeit zum Deutschen Anwaltverein und ist ein grundlegender Bestandteil des Corporate Design. Größere Überschriften sorgen für eine bessere und damit deutlichere Abgrenzung der einzelnen Beiträge. Die Suche
Junge Juristen kommen an der Zeitschrift inzwischen nicht mehr vorbei. Referendare stoßen immer wieder auf die AdVoice, da sie in Bibliotheken, Universitäten und Referendarausbildungsstellen präsent ist. Auch im Begrüßungspaket des DAV für alle neu zugelassenen Anwälte liegt das jeweils aktuelle Heft bei. Mit vielen Bildern und lockeren Texten nimmt sie dabei mehr und mehr den Charakter eines Anwaltsmagazins an. Von Rechtsanwalt Tobias Sommer
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Bunt, schrill und provokant Neue Werbekampagne des FORUM Junge Anwaltschaft Mit der neuen Werbekampagne will das FORUM Junge Anwaltschaft im DAV sich ein modernes Outfit und Image geben und damit neue Mitglieder werben. Bei neu konzipierten Printund Online-Sujets stehen Menschen im Mittelpunkt, die das junge Zielpublikum lautstark, bunt und schrill, provokant, aber auch spielerisch und mit Anspielungen ansprechen. Dieser muntere und ausdrucksstarke Auftritt bleibt dabei dennoch seriös. Ziel ist es, mit frischen und überraschenden Motiven und Claims die visuelle Aufmerksamkeit und Neugierde des Publikums zu erzeugen, mit einer kurzen, prägnanten Angebotsauflistung die Vorzüge bzw. das Vorteilspaket des FORUM Junge Anwaltschaft darzustellen, und Interessierte damit auf die Website des FORUMs zu bringen. Diese Werbekampagne dient auch dazu, den Bekanntheitsgrad des FORUMs zu erhöhen, mit einem attraktiven Angebot neue Mitglieder zu gewinnen und diese auch zu halten.
Schönfelder etc. wurde ganz bewusst abgesehen, ebenso von langen Textorgien. Vielmehr sollte der Mensch im Mittelpunkt der Kampagne stehen, der zusammen mit den Claims eine schnell aufnehmbare Botschaft transportiert oder auch durch eine überraschende Kombination von Sujet und Text die notwendige Aufmerksamkeit beim Adressaten erzeugt. Darüber hinaus wurde mit den gewählten fünf Sujets ein homogener Werbeauftritt mit einem hohen Wiedererkennungswert erreicht. Ziel war es auch, eine klare, selbstbewusste, und unkonventionelle Werbung für eine junge Zielgruppe (Jura-Studenten, Referendare, junge Anwälte m/w) zu entwerfen, die durchaus auch kontroverse Diskussionen auslösen mag.
Euer FORUM
was marktschreierisch auf die Vorzüge einer FORUMs-Mitgliedschaft aufmerksam machen. Während die ersten beiden Sujets des jungen Mannes und der jungen Frau auch vor dem Hintergrund von Gleichberechtigung/Antidiskriminierung und Proporz (m/w) entworfen wurden, zielt die ältere Dame mehr auf den Überraschungseffekt und Kontrast ab, der durch die Kombination und Widersprüchlichkeit des Claims mit dem Visual entsteht. Die gewünschte Aufmerksamkeit dürfte damit erreicht werden. Diese drei Sujets richten sich generell und primär an das Klientel Junge Anwälte, eignen sich langfristig jedoch auch Image bildend für Jura-Studenten und Referendare (m/w).
nicht ausschließen. Zum „Ja. Ich will.“ ist es (nach einem gelungenen Stammtisch) dann nicht mehr weit. Mit den gewählten fünf Sujets wurde ein erster Schritt hin zu einer neuen und einheitlichen Print-Werbelinie getan, die darüber hinaus ein Höchstmaß an Flexibilität bietet. Die Sujets sind geeignet, auch mit neuen Claims und Botschaften versehen zu werden. Weitere Motive können flexibel und leicht in diese Werbelinie integriert werden, ohne die Gesamtlinie zu verlassen. Die FORUM-Werbekampagne wird von April 2008 bis zunächst Ende 2008 mit ausgesuchten Sujets in verschiedenen Medien mit Fokus auf juristische Fachzeitschriften, auf Plakaten, zum Aushang an Gerichten, Behörden, Universitäten, FORUMs-Veranstaltungen etc. sowie Online-Werbung auf der eigenen FORUM Junge Anwaltschaft Website www.davforum.de geschaltet. Die neue Kampagnenidee, die Sujets, Claims und das Design hat die Unternehmensberatung KeyIssues Management Consulting aus München realisiert und dabei mit der Münchner Werbeagentur Projektil kooperiert. Bernhard Pfoh, KeyIssues Management Consulting, München
Wir suchen Länderbeauftragte…
Diese Werbekampagne ist das Resultat einer Reihe von attraktiven Kampagnenvorschlägen, auf das sich der Vorstand des FORUMs verständigte und das auch unter finanziellen Aspekten vertretbar ist.
Leitidee. Genereller Leitgedanke für die Konzeption der neuen Werbekampagne war, auf alle klassischen und ausgereizten Symbole anwaltlicher Tätigkeit zu verzichten und sich ein Stück weit von der meist spröden und eher konservativen Anwaltswerbung abzuheben. Von den üblichen und bereits abgegriffenen Visuals wie Paragrafen, Waagschalen, Roben,
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Es sei kurz erwähnt, dass das Sujet Deutschlandkarte die neu konzipierte Werbelinie verlässt, jedoch aus ganz pragmatischen Gründen vom FORUM für die Regionalbeauftragten explizit gewünscht wurde. Die ersten drei Sujets mit dem Claim „Die Stimme junger Anwälte“ sollen auffallend in Gestik und Farbe, gewollt aggressiv und et-
Das vierte Sujet mit dem Claim „Durchstarten. Mit uns.“ spricht primär Referendare und junge Anwälte an, die für ihren Berufsstart eine erste Orientierung, den Informationsaustausch und Unterstützung suchen. Das FORUM sieht sich hier in der Funktion, jedem Newcomer ein gewisses Starthilfepaket anbieten zu können. Mit der abgestimmten Visual/Text-Botschaft erschließt sich das FORUMs-Angebot und der damit verbundene Service ganz unmittelbar. Das fünfte Sujet, das mit dem Claim „Stammtisch. Mal anders.“ bzw. „Ja. Ich will.“ eine kleine Bettszene etwas kokett und doppelbödig interpretiert, spielt im Fall des Stammtischs auf die Vielfalt unkonventioneller Kommunikationsmöglichkeiten und Meetings an. Informationsaustausch und Spaß müssen sich
Kanzleimanagement
Was hat es auf sich mit dem Amt des Länderbeauftragten? Wir suchen nach Kolleginnen und Kollegen, die eine besondere Beziehung zu einem Land haben, idealerweise auch die Sprache beherrschen, Grundkenntnisse des materiellen Rechts dieses Landes haben und bereit sind, anderen Kollegen mit ihren Kontakten und Kenntnissen zu helfen. Verfügst Du eventuell sogar über Fachliteratur oder kannst Du diese zur weiteren Information eines Mitglieds benennen? Kennst Du dich im Internet bezüglich der wichtigsten Rechtsquellen des Landes aus? Dann bewirb Dich doch unter
[email protected]! Einen Bericht zu den Länderbeauftragten auf dem DAT findest Du auf Seite 44 in diesem Heft.
Für Ihren erfolgreichen Berufsstart
Erfolgreich starten als Rechtsanwalt Hrsg. von RA Dieter Trimborn v. Landenberg 3. Auflage 2007, 420 Seiten, broschiert, 36,00 € ISBN 978-3-8240-0900-8
Der Rechtsanwalt steht zu Beginn seiner Karriere vor vielen praktischen Fragen rund um den Berufseinstieg. Dieses Buch holt den Junganwalt dort ab, wo er steht, und weist den Weg in den spannendsten aller juristischen Berufe. Die Autoren – größtenteils selbst Kanzleigründer – geben ihr Wissen und ihre Erfahrungen aus erster Hand weiter. Die Informationspalette ist entsprechend breit: • Kanzleigründung mit System • Rationelle Kanzleiführung • Marketing bei Kanzleigründung • Informationsmanagement • Einnahmequellen für Junganwälte • In Kosten steckt Gewinn • Buchführung und Steuern im Anwaltsbüro • Umgang mit Mandanten, Kollegen, Gerichten etc. Ob in eigener Kanzlei oder als angestellter Anwalt – das Handbuch bietet umfassende Hilfestellung aus der Praxis für die Praxis. Es ist ein echter Coach für den erfolgreichen Start als Rechtsanwalt.
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perfekt beraten
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FORUM – Thesen zum Bologna-Modell Das FORUM nimmt als Arbeitsgemeinschaft im DAV die Interessenvertretung der Jungen Anwaltschaft wahr und vertritt diese sowohl innerhalb des DAV als auch nach außen. Dabei ist das FORUM aufgrund seiner Mitgliederstruktur geradezu dafür prädestiniert, sich mit dem Thema der Juristenausbildung zu beschäftigen, da gerade wir jungen Anwälte uns nur allzu gut an die Studien- und Referendarszeit und unsere Examina erinnern können.
lich nicht darum, den Anwaltsmarkt für nachfolgende Generationen vollständig abzuriegeln und einen „closed shop“ herbeizuführen.
Thesenpapier des FORUMs zum Thema Juristenausbildung: Das FORUM hat sich anlässlich des Regionalbeauftragtentreffens am 22./23.2.08 in Köln intensiv mit dem Thema Juristenausbildung auseinandergesetzt und dabei zunächst folgende gemeinsame Position zu dem Unterpunkt Studium – Stichwort: Bologna-Prozess – gefasst: 1.) Beurteilung der derzeitigen Situation: Das FORUM sieht die derzeitige Ausbildungssituation vor allem im Hinblick auf die Arbeitsmarktlage für Berufsanfänger als dringend reformbedürftig an. Nachdem seit vielen Jahren Juristen (vor allem wegen Einstellungsstopps in Justiz und Verwaltung und der zunehmenden Besetzung früherer juristisch geprägter Positionen durch Betriebswirtschaftler) zunehmend aus Mangel an Alternativen in den Anwaltsberuf drängen, plädiert das FORUM für eine frühzeitige und umfassende Information der Abiturienten und Studenten, damit diese sich bewusst und gezielt für eine Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin entscheiden können. Damit geht es dem FORUM ausdrück-
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FORUM Junge Anwaltschaft im DAV Das FORUM ist: Die Stimme der jungen Juristen. Eine der größten Arbeitsgemeinschaften innerhalb des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Vielmehr setzt sich das FORUM ein für die Förderung zukünftiger Anwälte aus Leidenschaft und Überzeugung, denen es durch eigenen Einsatz und faire Zugangs- und Arbeitsbedingungen möglich sein muss, die eigene Existenz sowie die von Kanzlei und Familie zu sichern. 2.) Reform des juristischen Studiums:
Dies ist auch der Grund, weshalb sich das FORUM bei einem der aktuellsten berufspolitischen Themen – der Juristenausbildung – mit eigenen Gedanken und Vorschlägen zu Wort meldet. Auf der Grundlage intensiver Vorarbeit wurde anlässlich des Regionalbeauftragtentreffens in Köln am 22./23.2.2008 über die Möglichkeiten der Neuordnung des juristischen Studiums diskutiert, wobei dann von den Regionalbeauftragten die nachfolgenden Thesen zum Thema „Bologna-Modell“ mehrheitlich verabschiedet wurden.
nischen Studium vergleichbaren – frühzeitigen Leistungskontrolle wüssten die Studenten wesentlich früher, welchen Leistungstand sie haben und könnten sich gezielter auf eine eventuell anstehende Abschlussprüfung vorbereiten.
Dieses Leitbild kann aus Sicht des FORUMs nur erreicht werden, wenn nicht lediglich eine Reform des Referendariats, sondern auch einen grundlegende Änderung des juristischen Studiums vorgenommen wird. Zwar unterliegt die Ausgestaltung der Studieninhalte dem Hochschulrecht, jedoch ist dieser Punkt aus Sicht des FORUMs von zentraler Bedeutung, da im Rahmen des Bologna-Prozesses in absehbarer Zeit mit einer Neuausrichtung auch des Jurastudiums zu rechnen ist, welche die aus FORUMs Sicht wichtigen Elemente durchaus berücksichtigen sollte. Das FORUM spricht sich für die Umsetzung des Bologna-Prozesses grundsätzlich auch im Jurastudium aus und erhofft sich davon eine weitergehende internationale Akzeptanz sowie verbesserte Zugangsbedingungen zu weiterführenden Studiengängen und Arbeitsplätzen im Wirtschaftsbereich im In- und Ausland. Dabei favorisiert das FORUM ein 4+1-Modell, da eine mit dem jetzigen Studium vergleichbare Ausbildungsqualität nach Einschätzung des FORUMs nicht in einem dreijährigen Studium erzielt werden kann. Dabei spielen auch weitere Überlegungen zum Inhalt des Studiums eine Rolle, die nachfolgend näher erläutert werden sollen. Das FORUM plädiert für eine Zwischenprüfung, die den Studenten eine realistische Einschätzung ihrer eigenen Leistungen ermöglicht. Die derzeitige Studiensituation führt zu einer extremen Verlagerung der Anforderungen an das Ende des Studiums, die Prüfungsängste nährt und den Repetitorien einen steten Zulauf garantiert. Mit einer – dem medizi-
Erfahrungen mit Semesterabschlussprüfungen haben gezeigt, dass dadurch zugleich ein kontinuierlicheres Lernen gefördert wird.
Das FORUM bietet: Fortbildungen. Ein Netzwerk. Eine Lobby. Antworten und Hilfe für den Berufsstart und die ersten Anwaltsjahre.
Daneben hält es das FORUM für unerlässlich, dass durch die obligatorische Vermittlung von nicht-juristischen Studieninhalten ein Blick über den Tellerrand ermöglicht und fachliche Kompetenz auch in anderen Bereichen erworben wird. Weiterhin sollte durch so genannte Soft skills den Studenten soziale Kompetenz vermittelt werden, die bei der Ausübung einer anwaltlichen – und auch einer richterlichen – Tätigkeit oftmals erforderlich ist, derzeit aber im Studium überhaupt keine Berücksichtigung findet. Überdies sollte es den Studenten auferlegt werden, während des Studiums ernstzunehmende Praktika in verschiedenen juristischen Bereichen zu absolvieren, damit sie frühzeitig entscheiden können, welche konkrete Tätigkeit sie später ergreifen möchten. Dies erscheint im Hinblick auf eine künftig mögliche Spartenausbildung umso wichtiger, da dann die bisher im Referendariat mögliche Orientierung entfiele und sich bereits der Hochschulabsolvent auf ein konkretes Berufsbild festlegen müsste, welches er deshalb schon im Studium kennen gelernt haben sollte. Das FORUM wertet es als kritisch, wenn die Bachelor-Abschlüsse zukünftig ausschließlich von den einzelnen Universitäten verliehen werden, da es dann möglicherweise an einer Vergleichbarkeit der Ausbildungsqualität fehlen wird. Daher plädiert das FORUM für eine staatliche Abschlussprüfung am Ende des Studiums, um ein einheitliches Ausbildungsniveau der Absolventen zu gewährleisten. Nach Abschluss des 4-jährigen Studiums soll es dem Bachelor möglich sein, die weitere Juristenausbildung anzutreten, ohne dass es hierzu eines Master-Abschlusses bedarf. Der Master-Abschluss sollte demnach als zusätzlicher Abschluss gewertet werden und der Freiwilligkeit unterliegen. Dadurch könnte
Eine Mitgliedschaft zahlt sich aus: 1.
Kostenlos: Mitgliederzeitschrift AdVoice
2.
Kostenlos: Eine Antwort auf fast jede Frage aus dem Anwaltalltag – Teilnahme an der moderierten Mailingliste des FORUMs
3.
Kostenlos: 11x jährlich Anwaltsblatt
4.
Günstige Konditionen bei der Krankenversicherung, Altersversorgung und Krankentagegeld
5.
Z.B. bei der Gerling Versicherung AG besteht ein Abkommen exklusiv nur für FORUMs-Mitglieder, welches unseren Mitgliedern sehr günstige Konditionen für die Berufshaftpflichtversicherung einräumt. www.davforum.de/866
6.
Fortbildung: eigene Seminare und günstigere Konditionen bei anderen Anbietern
7.
Z.B. Mitglieder-Rabatt, teilweise bis zu 50% bei der Deutschen Anwaltakademie, teils Vergünstigungen bei Veranstaltungen anderer ARGEs im DAV
8.
Rahmenabkommen: Kostenlose Kreditkarten AnwaltCard EUROCARD, VISA, ANWALT-Card (leider nicht für Referendare)
9.
Rahmenabkommen: Mobilfunk-Rabatte T-Mobile D1, D2 Vodafone und Telego
10. NJW-Abo-Ermäßigung um 22 EUR jährlich (Referendare erhalten vom Verlag weitere Ermäßigungen) 11. Vergünstigte Teilnahmegebühr beim Deutschen Anwaltstag. Dauerkarte für 41 Euro (statt Normalpreis 190 EUR, DAV-Mitglieder 82 EUR) 12. Netzwerk und Erfahrungsaustausch: Regelmäßige Stammtische in fast allen LG-Bezirken, Präsenz beim Deutschen Anwaltstag 13. Viele örtliche Anwaltvereine bieten FORUMs-Mitgliedern weitere Vergünstigungen an 14. Internationales Netzwerk durch Mitgliedschaft in der European Young Lawyers Bar Association und zahlreiche Länderbeauftragte als erste Ansprechpartner bei grenzüberschreitenden Rechtsproblemen 15. Und nicht zuletzt engagieren wir uns in der Berufspolitik und der anwaltlichen Selbstverwaltung und wahren dort die Interessen der jungen Anwaltschaft Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft: Junge Anwältin oder junger Anwalt unter 40 Jahren Referendare und Assessoren Jährlicher Mitgliedsbeitrag 50 EUR, bei Eintritt ab Juli eines Jahres 25 Euro. Ermäßigung für Mitglieder eines dem DAV angeschlossenen Anwaltvereins auf 25 EUR. Beitritt online: www.davforum.de/anmeldung
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der Master-Abschluss als eine spezielle qualifizierende, individuelle Fortbildungsmöglichkeit ausgestaltet werden. 3.) Resümee: Es erscheint sinnvoll, die Reform des Studiums für eine darauf abgestimmte Reform des Referendariats bzw. der weiterführenden juristischen Ausbildung zu nutzen, um so ein in sich schlüssiges System zu gewährleisten. Aus Sicht des FORUMs ist es in jedem Fall erforderlich, dass auch für die zukünftigen Rechtsanwälte eine hochwertige Ausbildung gewährleistet bleibt, damit diese ihrer Funktion als selbständiges und unabhängiges Organ der Rechtspflege gerecht werden können. Es erscheint unerlässlich, den angehenden Juristen eine frühe Orientierung – vorzugsweise schon während des Studiums – zu ermöglichen, um eine bewusste Entscheidung für den
Anwaltsberuf, so wie sie derzeit leider häufig die Ausnahme darstellt, zu fördern. Zwischenzeitlich hat anlässlich des DAT in Berlin der DAV-Vorstand seine Thesen zur Neuordnung des juristischen Studiums bekannt gegeben. Erfreulicherweise weisen beide Konzepte in den wesentlichen Punkten weit reichende Übereinstimmungen auf. Auch der DAV plädiert für eine Neuausrichtung des Studiums („Lernen lernen“), eine 4-jährige Studiendauer, ein freiwilliges Master-Studium zur weiteren Qualifizierung, die Beibehaltung der postuniversitären Ausbildung (Referendariat) sowie für eine einheitliche Prüfung für die Aufnahme in das Referendariat, welche allerdings nicht als Ausgangs- sondern als Eingangsprüfung ausgestaltet werden soll. Der Vorschlag des FORUMs geht allerdings insoweit über dieses Konzept hinaus, als wir uns dafür stark machen, dass während des
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Studiums auch nichtjuristische Erfahrungen (sog. Soft skills) gesammelt werden sollen. Zudem soll durch Praktika während des Studiums schon frühzeitig ein Einblick in die Tätigkeit des Juristen vermittelt werden. Dies ist umso wichtiger, wenn man die Pläne für eine mögliche Neuorganisation des Referendariats als Spartenausbildung berücksichtigt. Dann sollte nämlich der angehende Jurist schon frühzeitig den jetzt durch das Referendariat gewährleisteten Einblick in die verschiedenen Berufsbereiche erhalten, um sich später ruhigen Gewissens für eine Ausbildungssparte (Richter, Rechtsanwalt oder Verwaltung) entscheiden zu können. Mit den Chancen und Möglichkeiten der Neuausrichtung des Referendariats wird sich das FORUM gleichfalls intensiv befassen und sich – auch an dieser Stelle – zu Wort melden. Einleitung und Nachbemerkung von Rechtsanwältin Carolin Ott, Landshut
den angesichts dieser Kriterien vermag niemand sicher zu sagen, ob er abgehört oder gar groß und klein ausgespäht und digital durchsucht werden dürfte oder nicht. Gerade diese Unsicherheit dürfte auch Ermittlungsbehörden dazu verführen, in der Zukunft erst mal die Grenzen der neuen Regelung auszutesten und einige Kollegen umfassend zu überwachen. Da es in der Bundesrepublik kein umfassendes Verwertungsverbot für unrechtmäßig erlangte Beweismittel gibt, wäre der betroffene Mandant in solch einem Fall auch nahezu schutzlos gestellt. Sollte sich der eingeschlagene Weg vor dem BVerfG als gangbar erweisen, müsste zumindest, zur Wahrung der Chancengleichheit, eine neue Debatte über Beweisverwertungsverbote auch für mittelbar erlangte Erkenntnisse (Kontaminierte Beweismittel) geführt werden, um die Ermittlungsbehörden zu sensibilisieren und notfalls zu disziplinieren.
nahmen geben darf, Anwälte bedürfen auch in Zukunft eines umfassenden Schutzes ihrer Vertraulichkeit. Insbesondere die freie Auswahl des Mandanten ist nur so zu gewährleisten. Andernfalls wären Mandanten gezwungen, sich zukünftig nur noch an reine alteingesessene Strafverteidiger zu wenden, dies käme für junge Berufsanfänger praktisch einem Berufsverbot gleich bzw. ist als schwerer Wettbewerbsnachteil anzusehen, für den es auch im Hinblick auf Art. 12 des Grundgesetzes keine Rechtfertigung gibt. Nur ganz am Rande: Auch andere bekannte Fälle lehren, dass durchaus Kollegen, die nicht ihren Schwerpunkt im Strafrecht haben, durchaus mit spektakulären Mandanten in Berührung kommen. So wurde der „Kannibale von Rothenburg“ von seinem Hausanwalt vertreten, einem Kollegen, der sonst keine Strafmandate bearbeitet.
Argumente (Zusammenfassung): - Ungleichbehandlung von alteingesessenen Kanzleien gegenüber Newcomern - Mandant kann, da er im Zweifel eine überwachbare nicht von einer nicht überwachbaren Kanzlei unterscheiden kann, sein Recht auf Vertraulichkeit nicht effektiv wahrnehmen - Mit einer einheitlichen Regelung schützen wir den ganzen Berufsstand von den „Versuchen“ der Ermittlungsbehörden, die Grenzen noch weiter aufzuweichen oder überhaupt auszutesten.
Unsere Position daher:
Novelle des BKA-Gesetzes: Position des FORUMs zu § 160 a StPO
Keine Diskriminierung von jungen Anwälten gegenüber alten Anwälten: Vor diesem Hintergrund ist für das FORUM Junge Anwaltschaft klar, dass es keine Aus-
Bis zum 31.12.2007 waren u.a. Rechtsanwälte vor staatlichen Abhörmaßnahmen umfassend geschützt. Durch eine Gesetzesänderung der StPO zum 1.1.2008 wurde in diesen unbedingten Schutzbereich eingegriffen und es ist nun unter bestimmten Umständen die Telekommunikationsüberwachung zwischen Mandanten und Anwalt erlaubt. Eine Ausnahme gilt nunmehr nur für Strafverteidiger. Diese sind weiterhin umfassend geschützt. Mit der Novelle des BKA-Gesetzes ist geplant, dass diese widersinnige und künstliche Aufspaltung der Anwaltschaft zementiert und staatliche Eingriffe in den Mandatsbereich noch ausgeweitet werden. Denn mit Einführung der neuen Fahndungsmittel „Online-Durchsuchung“ mittels des sog. „Bundestrojaners“, sowie des großen und kleinen Lausch- und Spähangriffes soll nun auch die Anwaltschaft, die nicht Strafverteidigung betreibt, umfänglich überwacht werden, wenn Gefahr für Leib und Leben oder den Bestand des Staates besteht. Es muss noch nicht einmal ein hinreichender Tatverdacht bestehen, sondern es reicht aus,
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„wenn bestimmte Tatsachen auf eine drohende Gefahr hinweisen. Fehlender Schutz des Mandanten: Man muss u.E. gar nicht erst auf die (Un-)zulässigkeit und teilweise evidente Verfassungswidrigkeit der neuen Fahndungsmethoden eingehen, um das größte Problem zu beschreiben. Denn in der Praxis und insbesondere für den Bürger stellt sich das Problem, wer nun als Strafverteidiger anzusehen ist. Genügt es hierfür, wenn man diesen Tätigkeitsbereich nur bewirbt, oder muss man bereits Fachanwalt sein oder muss ein bestimmter Prozentsatz der Mandate aus diesem Bereich stammen? Der Mandant kann gerade im Strafrecht dies im Zweifel nicht korrekt unterscheiden und wird damit der Möglichkeit beraubt, diese Rechte effektiv durchzusetzen. Dies völlig unabhängig davon, dass sich in vielen Fällen erst im Rahmen einer zivilrechtlichen Streitigkeit besonders im Zusammenhang mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht herausstellt, dass auch eine Strafverteidigung benötigt wird.
Auch stellt sich die Tatsache, wie der ermittelnde Polizist es einschätzen will, ob nun Strafverteidigung oder bloße anwaltliche Vertretung vorliegt. Dies unabhängig von der Frage, dass es doch mehr als fragwürdig ist anzunehmen, dass ein Terrorist zunächst seinen Anwalt in seine Pläne einweiht. Als völlig unsinnig und nutzlos werden diese Befugnisse aber dann entlarvt, wenn noch die Möglichkeit besteht die Terrorpläne mit Priestern und Strafverteidigern „zu diskutieren“. In der Konsequenz des BMJ und des BMI müssten diesen Gruppen auch noch überwacht werden dürfen, oder es müsste zugegeben werden, dass ggf. doch andere Ziele, nämlich die totale Überwachung der Bürger, eigentlicher Beweggrund für diese Novellierungen und „Liedllisierungen“ (H. Prantl in der SZ) der Fahndungsmethoden ist. Schutz der gesamten Anwaltschaft von versuchten „Grenzüberschreitungen“: All diese Fragen erzeugen ein Klima der Unsicherheit bei Mandanten und im Kollegenkreis,
Telefone von Anwälten, gleich welchen Tätigkeitsschwerpunktes dürfen grundsätzlich und ohne Ausnahme nicht abgehört werden!
Wahl zur Vertreterversammlung des Versorgungswerks in NRW Ein Wahlaufruf! Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Jahr im September findet die Wahl zu der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen statt. Wie bei der vorangegangenen Wahl tritt auch in diesem Jahr in allen drei Wahlbezirken (Köln, Hamm und Düsseldorf) eine „Liste Junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ an. Auf dieser Liste kandidieren engagierte junge Kolleginnen und Kollegen, insbesondere viele Regionalbeauftragte des FORUMs. Anfang September 2008 erhalten alle Mitglieder des Versorgungswerkes einen Wahlzettel. Bitte nehmt Euer Wahlrecht wahr, sobald der Stimmzettel im September auf Eurem Schreibtisch landet (bitte nicht erst beiseite legen und denken: ‚Das mache ich später', häufig ist es
dann zu spät!) und erhöht durch Eure Stimme die Anzahl der Mitglieder der „Liste Junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ in der Vertreterversammlung signifikant! Warum solltet Ihr wählen? Die Verantwortung uns selbst und unserer Familie gegenüber gebietet es, dafür Sorge zu tragen, dass wir im Alter, bei Berufsunfähigkeit und Tod abgesichert sind. Die anwaltlichen Versorgungswerke bieten hierfür eine ausgezeichnete Möglichkeit. Ich möchte dies mit den nachfolgend dargestellten 10 Guten Gründen für die Mitgliedschaft in der berufsständischen Versorgung belegen: 1. Absicherung im Alter Die Absicherung durch die Versorgungswerke verbindet die vorteilhaften Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung mit denen
der privaten Lebensversicherung bei gleichzeitigem Ausschluss einer Vielzahl der Nachteile der beiden Systeme. Die gesetzliche Rentenversicherung muss die eingehenden Beiträge sofort an die Leistungsbezieher auszahlen (Umlageverfahren). Der größte Teil der Leistungen der Versorgungswerke ist anwartschaftsgedeckt. Nur ein kleiner Teil wird umgelegt (bspw. zur Erbringung von Renten wegen Berufsunfähigkeit, wenn erst wenige Beiträge eingezahlt wurden). Eine Lebensversicherungsgesellschaft, deren Produkte nach dem reinen Anwartschaftsdeckungsverfahren gestaltet sind, muss Ausgaben für Werbung und Provisionen tätigen und Gewinne für die Aktionäre erwirtschaften, was bei den Versorgungswerken nicht der Fall ist. Die Versorgungswerke sind aber, genauso wie die Versicherungsgesellschaften, an das
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Versicherungsaufsichtsgesetz gebunden. Sie funktionieren auf der Basis eines technischen Geschäftsplanes, erstellen einen Jahresabschluss, berechnen ihre Deckungsrückstellung mithilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens, haben interne Kontrollsysteme eingerichtet und werden durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Versorgungswerke sind ferner, genauso wie die Versicherungsgesellschaften, verpflichtet, einen Garantiezins, der derzeit in der Regel zwischen 3,25 % und 4 % beträgt und von den meisten Werken übertroffen wird, zu erwirtschaften. 2. Absicherung bei Berufsunfähigkeit Die Versorgungswerke bieten einen umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz. Anders als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt die Aufnahme in das Versorgungswerk und damit auch die Leistungsgewährung im Falle der Berufsunfähigkeit ohne vorherige Gesundheitsprüfung und ohne Beitragszuschläge bei erhöhtem Risiko. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beläuft sich die Wartezeit für den Berufsunfähigkeitsschutz in der Regel auf lediglich einen bis drei Monate. In der gesetzlichen Rentenversicherung erfordert der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente eine Wartezeit von fünf Jahren. Und, wie der Name schon sagt, handelt es sich dort nicht um eine Berufsunfähigkeitsrente, d.h. es gibt keinen sog. Verweisungsschutz. Im Leistungsrecht der Versorgungswerke kommt eine Verweisung jedoch nur im Rahmen des versicherten Berufes in Frage. Auch wenn die sogenannte Verweisungsklausel aus den meisten Bedingungswerken der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen verschwunden ist, verlangen die Berufsunfähigkeitsversicherer nicht selten eine weitgehende Umorganisation der Berufstätigkeit, bevor sie Leistungen gewähren. Die meisten Versorgungswerke unterstützen zudem Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiedererlangung der vollen Berufsfähigkeit. Einziger Wermutstropfen: Voraussetzung einer dauernden Berufsunfähigkeitsrente ist die Rückgabe der Zulassung, was allerdings auch
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Sinn macht, wenn Krankheit oder Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte vorliegen und die ordnungsgemäße Ausübung der Berufstätigkeit gefährdet ist. 3. Absicherung der Hinterbliebenen bei Tod Die Versorgungswerke gewähren in der Regel eine Witwen-/Witwerrente sowie eine Halbund Vollwaisenrente, im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sogar ohne Anrechnung eigener Einkünfte der Hinterbliebenen. Die Versorgungswerke bieten zudem im Todesfall häufig eine Leistung, mit der zumindest die Beerdigungskosten abgedeckt werden können. 4. Unabhängigkeit und Eigenverantwortung Die berufsständischen Versorgungswerke erfüllen ihre Aufgaben als Selbsthilfeeinrichtung. Die Organe, welche im Rahmen von Gesetz, Satzung, Wahlordnung und Geschäftsordnung autonom über das Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht beschließen, setzen sich aus Mitgliedern des eigenen Berufsstandes zusammen. Die Einflussmöglichkeiten des Staates beschränken sich auf die Gewährung der Rechtsgrundlagen und auf die Rechts- und Versicherungsaufsicht. 5. Aufbau einer ununterbrochenen Versorgungsbiographie Es besteht Pflichtmitgliedschaft aller angestellten und selbständig tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die Befreiungsmöglichkeit der angestellt Tätigen von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies führt dazu, dass ein Wechsel zwischen angestellter und selbständiger Berufstätigkeit die Versorgungsbiographie nicht unterbricht. Für die bundesland-übergreifend umziehenden und aus dem Berufsstand ausscheidenden Mitglieder der Versorgungswerke bieten diese das Ruhen, aber auch eine Fortsetzung der Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis an. Zwischen einigen Versorgungswerken bestehen Überleitungsabkommen, so dass die er-
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worbenen Anwartschaften bei einem Wechsel des Wohn- oder Kanzleiortes zwischen den Einzugsgebieten der einzelnen Versorgungswerke auf fristgebundenen Antrag hin auch „mitgenommen“ werden können. 6. Flexibilität bei der Beitragsbemessung Die Beitragserhebung der Versorgungswerke erfolgt einkommensbezogen. Bei niedrigem Einkommen sind niedrige Beiträge zu entrichten, jedoch bei den meisten Werken ein Mindestbeitrag, bei hohem Einkommen hohe Beiträge, allerdings pflichtweise maximal der Höchstbetrag, den die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen müssen. Wie die Aufnahme in das Versorgungswerk erfolgt auch die später mögliche Erhöhung der Beiträge ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikoaufschlag. Anders bei einem Lebensoder Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag: Dort muss sich der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss auf einen bestimmten Beitrag festlegen, der in den Folgejahren nur nach erneuter Gesundheitsprüfung und ggf. gegen Risikoaufschlag erhöht werden kann. 7. Hohe Rendite Versorgungswerke sind non-profit- und leanmanagement-Unternehmen, die sich auf ihr Kerngeschäft, die Gewährung von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten, beschränken. Sie zahlen unter kostenfreiem Einschluss der Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung eine höhere und dynamischere Altersrente als die gesetzliche Rentenversicherung und private Versicherungsgesellschaften. Im Rahmen der durch das Alterseinkünftegesetz eingeführten nachgelagerten Besteuerung können im Gegenzug gegen die stufenweise Besteuerung der Rente von dem steuerpflichtigen Einkommen Sonderaufwendungen für die Altersvorsorge abgezogen werden. 8. Bestandssicherheit und Sicherheit der Anwartschaften und Leistungen Die berufsständischen Versorgungswerke sind Bestandteil der ersten Säule des Alterssicherungssystems. Ihre Gründung beruht, wie es heute gelegentlich zu hören ist, nicht darauf,
dass sich eine elitäre Gruppe aus der Gesamtverantwortung für die gesetzliche Rentenversicherung gestohlen hat. Vielmehr wurde die Grundlage für die Errichtung der Mehrzahl der Versorgungswerke im Jahre 1957 im Rahmen der großen Reform der Alterssicherungssysteme gelegt: Selbständige und Freiberufler sollten nicht mehr an den Segnungen der gesetzlichen Rentenversicherung teilhaben, sondern nunmehr selbständig für ihre Alterssicherung sorgen. Dies haben sie dann in der Folgezeit auch, und zwar recht erfolgreich, getan. Renten und Anwartschaften sowie die Einrichtungen der Versorgungswerke selbst sind durch die Grundrechte nach Art. 14 GG, Art. 12 GG, Art. 3 GG und Art. 2 GG geschützt. Zudem würde beispielsweise eine Auflösung aller Reserven der berufsständischen Versorgungswerke (600.000 Mitglieder) lediglich zu einer Senkung des Beitrages der gesetzlichen Rentenversicherung (50.000.000 Mitglieder) in Höhe von 0,1 % und zu ganz erheblichen Anwartschaften der Mitglieder der freien Berufe führen, die 1. eine um zwei bis drei Jahre höhere Lebenserwartung haben als gesetzlich Versicherte, 2. in der Regel später (nach der Existenzgründungs- und Karrierephase) und auch mehr Kinder erziehen und 3. einen größeren Altersunterschied zwischen den Ehepartnern aufweisen. Die Versorgungswerke erbringen zudem alle Leistungen aus eigenen Mitteln und ohne staatliche Zuschüsse. Hingegen ist die gesetzliche Rentenversicherung kontinuierlich auf einen Bundeszuschuss angewiesen.
9. Berücksichtigung der Besonderheiten des Berufsstandes Die Vereinbarkeit von Pflichtmitgliedschaft und Freiem Beruf wurde von dem Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt und mit den besonderen Aufgaben, die gerade die Freien Berufe wahrnehmen, begründet. Den hohen Leistungsstandard bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben kann nur ein Berufsstand erbringen, in dem der Einzelne gegen die Risiken des Lebens ausreichend abgesichert ist. Die Satzungsautonomie kann flexibel auf die Bedürfnisse des Berufsstandes reagieren. Damit können regionale Besonderheiten ebenso Berücksichtigung finden wie Sonderentwicklungen. 10. Hilfe für den Einzelnen, Verantwortung für die Allgemeinheit Die Versorgungswerke leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Altersstruktur des Berufsstandes, da sie es den Mitgliedern ab einem Alter von i. d. R. 62 Jahren ermöglichen, Altersrente zu beziehen und sich damit, ggf. schrittweise, aus dem aktiven Berufsleben zurückzuziehen.
Bevölkerung an der Finanzierung der Renten der Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Fazit und Aufruf Wie Ihr seht, bietet Euch Euer Versorgungswerk ein ganz erhebliches Leistungsspektrum, insbesondere für die umfassende Risikovorsorge zu Beginn der Berufstätigkeit, und zwar zu einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis. Ich rufe Euch daher auf, Euch aktiv oder passiv, insbesondere durch die Unterstützung und Wahl junger Kandidatinnen und Kandidaten, an den Wahlen zu den Vertreterversammlungen der Versorgungswerke zu beteiligen – es geht um Eure finanzielle Zukunft! Gerne stehe ich Euch für Fragen und Informationen zur Verfügung und komme auch gerne einmal zu einem Stammtisch zu Euch. Axel Thoenneßen MBA Rechtsanwalt und Mediator, Düsseldorf
Die ungekürzte Version dieses Artikels findet Ihr im Internet unter http://www.davforum.de/279/
Die Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken ist auch über die Grenzen des eigenen Berufsstandes hinaus solidarisch, denn die Mitglieder der Versorgungswerke beteiligen sich über die von ihnen entrichteten direkten und indirekten Steuern sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmern in weit überdurchschnittlicherem Maße als der Rest der
Stellengesuch Fachanwalt Arbeitsrecht / Schwerpunkt Wirtschafts- und Zivilrecht RA und FA ArbR, 38 J., sucht verantwortungsvolle Position in Unternehmen (z. B. Personalreferent, Vorstandsassistenz), Verband oder Kanzlei gerne auch Bürogemeinschaft in Frankfurt/Main und Umgebung. Schwerpunkte: Arbeits-, Bau-, Kauf-, Medizin-, Vertrags-, Wirtschaftsund Zivilrecht. Ich biete überdurchschnittliche Examina (1. Ex. 8,66, 2. Ex. 7,68), über 5 Jahre Berufserfahrung als Anwalt (u. a. über 250 arbeitsrechtliche Fälle), 2,5 Jahre als Dokumentar bei Juris, sowie 2,5 Jahre im kaufmännischen Bereich und operativen Personalwesen am Centre juridique franco-allemand (Universität des Saarlandes). Fundierte Kenntnisse in Acquise und Werbung ebenfalls vorhanden, zudem Organisationsvermögen, Kommunkations- und Teamfähigkeit aufgrund des Ehrenamtes des Regionalbeauftragten für einen LG-Bezirk. Sehr gute Englischkennnisse, Grundkenntnisse in Französisch und Italienisch. Bitte kontaktieren Sie mich unter >
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Anwaltsstrategien beim Kanzleimarketing Axmann/Degen, 2006, 143 Seiten, 19,80 EUR, Richard Boorberg Verlag Die Verfasser wollen mit dem Band Anwaltsstrategien beim Kanzleimarketing eine praxisgerechte Anleitung und Empfehlung für Marketingmaßnahmen geben. Auf 143 Seiten widmen sie sich den drei Schwerpunkten: Marketingstrategien, anwaltliches Werberecht und Spezialisierung. Mussten sich Anwälte früher nicht um die Mandatsakquise kümmern, ist sie heute nicht nur für Berufsanfänger unentbehrlich. Bei einem steigenden Wettbewerbsdruck im Anwaltsmarkt zeigen die Autoren Strategien auf, um sich mit einem individuellen Kanzleiprofil und Marketingkonzept auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt zu behaupten.
Im ersten Teil zeigen die Autoren, wie sich neue Marketingstrategien entwickeln und bestehende verbessern lassen. Grundlage einer durchdachten Mandantenakquise ist die Entwicklung eines Marketingplans, der Schritt für Schritt erläutert wird und für eine effektive Akquise nach Durchführung der Werbemaßnahmen auch evaluiert werden soll. Der zweite Teil beleuchtet die rechtlichen Grundlagen des anwaltlichen Werberechts und geht auf alle denkbaren Werbungsinstrumente ein. Wer sich in Zeiten des liberalisierten Werberechts schon immer mal überlegt hat, seine Kanzleifassade mit greller Neon-Reklame zu schmücken, Trikotsponsor des lokalen Fußballklubs zu werden oder seinen Schriftzug an der Straßenbahn zu platzieren findet hier die Antwort zur rechtlichen Zulässigkeit. Werbung ist die eine Sache – die Qualität der Rechtsdienstleistung die andere. Aus diesem Grund runden die Autoren das Werk mit Aus-
führungen zur Spezialisierung ab. Neben den Vorteilen einer nach außen kommunizierten Spezialisierung werden die Voraussetzungen zur Verleihung eines Fachanwaltstitels oder der Zugang zum Anwaltsnotar, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erläutert. Axmann und Degen verfügen über eine breite publizistische und didaktische Erfahrung, unter anderem in den Bereichen Existenzgründung und Anwaltsmarketing. Das Buch handelt prägnant und kompakt alle wichtigen Aspekte des Themenbereichs Kanzleimarketing ab. Es sorgt für einen schnellen Überblick und gibt dem Leser eine Fülle von Informationen und Ideen. Fazit: ein sehr praktischer Leitfaden zu einem erschwinglichen Preis. Das Buch überzeugt nicht zuletzt dank seines guten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Rechtsanwalt Florian Wörtz, Ludwigsburg
Anwaltshandbuch Arbeitsrecht mit CD-ROM Ulrich Tschöpe, (Hrsg.) 5. Aufl. 2007, 3.144 Seiten, 129,00 EUR Verlag Dr. Otto Schmidt Das Anwaltshandbuch Arbeitsrecht in der 5. Auflage zeigt, dass das Arbeitsrecht ein schnelllebiges Rechtsgebiet ist. Aufgrund des reformfreudigen Gesetzgebers ist die schnelle Auflagenfolge nötig, um das ambitionierte Ziel zu erreichen, ein Handbuch zu verfassen, das den aktuellen Stand der sich dynamisch entwickelnden Rechtsprechung, der Gesetzgebung und der Literatur praxisgerecht aufbereitet. „Dem Tschöpe“ gelingt es, dieses Ziel zu erreichen. Die Autoren bereiten in über 3.000 Seiten sowohl das materielle als auch das formelle Arbeitsrecht systematisch auf. Daher
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wird der Nutzer des Anwaltshandbuchs Arbeitsrecht wohl nur noch selten ergänzend Kommentare und Formularbücher hinzuziehen müssen. Der Herausgeber und sein 22köpfiges Autorenteam sind allesamt langjährig praktizierende Fachanwälte für Arbeitsrecht und Arbeitsrichter, die neben ihren dienstlichen Aufgaben regelmäßig in der Fachpresse publizieren und Rechtsanwälte fortbilden. Das Handbuch ist konsequent an den Bedürfnissen des beratenden Anwalts orientiert. Charakteristisch ist für das Werk, dass das gesamte Arbeitsrecht am zeitlichen Ablauf eines Mandats und des Arbeitsverhältnisses erläutert wird. Diverse optisch hervorgehobene Hinweise, Übersichten, Fallbeispiele, Formulierungsentwürfe, Prüfungsschemata und Checklisten dienen dazu, verschiedenste arbeitsrechtliche Probleme zu lösen. Teil 1 erläutert die Begründung des Arbeitsverhältnisses und dessen vertragliche Gestaltung, gefolgt von Regelungen innerhalb eines
bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie der Änderung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Teile 4 und 5 decken das kollektive Arbeitsrecht und das Arbeitsgerichtsverfahren ab. Schließlich werden die Themen des Arbeitnehmerschutzes, der Arbeitsförderung und des Rentenrechts nicht ausgespart. Die gesetzgeberischen Neuerungen erforderten es, das Buch in einigen Teilen neu zu konzipieren. Dem seit Sommer 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein eigenes umfangreiches Kapitel gewidmet. Hierbei überzeugt die Übersicht zur Zulässigkeit des Fragerechts des Arbeitgebers mit den Auswirkungen bezüglich des AGG. Ferner hat die AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen eine ihrer Bedeutung entsprechende eigene Darstellung erhalten. Ein Kapitel „Kündigungen von A-Z“ gibt einen schnellen Überblick für Kündigungsstreitigkeiten. In den Ausführungen zum Arbeitsgerichtsverfahren erklärt das Kapitel „Typische Klageziele“ die Stoßrichtungen der Klagearten, um die korrekte Antragstellung zu vermitteln. Taktische Hinweise erleichtern es
nicht nur dem Anfänger mit einer strategischen Prozessführung ein optimales Ergebnis für den Mandanten zu erstreiten. Gerade dies ist für den anwaltlichen Neuling hervorragend. Die mitgelieferte CD-ROM enthält den Buchtext verlinkt mit etwa 6.000 zitierten Gerichtsentscheidungen im Volltext sowie die wichtigsten Arbeitsgesetze. Das 53-seitige Stichwortverzeichnis führt den Leser zu allen typischen arbeitsrechtlichen Problemen.
Fazit: Das Anwaltshandbuch Arbeitsrecht ist ein äußerst wertvolles Handbuch und ist mittlerweile zum Standardwerk avanciert. Die 5. Auflage bringt „den Tschöpe“ auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Er liefert auf die unterschiedlichsten Fragen und Problemstellungen innerhalb eines arbeitsrechtlichen Mandats die passende Antwort. Insbesondere die verständliche Sprache mit der umfassenden Aufbereitung des gesamten Arbeitsrechts aus anwaltlicher Sicht,
die verschiedenen Formulierungshilfen, die Übersichten sowie die diversen Checklisten runden das Werk ab. Die Investition von 129,00 EUR ist meines Erachtens nicht nur dem arbeitsrechtlichen Spezialisten sondern besonders dem anwaltlichen Neuling oder Kanzleigründer uneingeschränkt zu empfehlen. Rechtsanwalt Jens Jenau, Schloß Holte-Stukenbrock
Die Vorsorgemappe für Selbstständige und Freiberufler mit CD-ROM Susanne Christ 2008, 243 S., 29,80 EUR, Haufe Verlag Das Buch wendet sich nicht an den Rechtsanwalt als Berater, sondern an den Freiberufler. Oft wird im Tagesgeschäft vergessen, dass auch für einen kurz- oder längerfristigen Berufsausfall vorgesorgt werden muss. In diesen Fällen sollte ein Notfallplan existieren, nach dem die Kanzlei weiterarbeiten kann, ohne dass der Inhaber eingreifen muss. Hier soll das vorgestellte Buch helfen. Es enthält wichtige Formulare, Hinweise, Todo- und Checklisten, die dem Leser die Erstellung einer Vorsorge- oder besser Notfallmappe ermöglichen. Die Formulare und Checklis-
ten, sowie weitere Organisationshilfen sind auf der mitgelieferten CD hinterlegt und können zum Bearbeiten in die eigene Textverarbeitung übernommen werden. Im Formularteil sind Formulare über die Vorsorgeverfügung, Betreuungsverfügung, Bankvollmachten usw. enthalten, die an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden können. Interessanter, da nicht so oft zu finden, sind die Checklisten und To-do-Listen. So wird in der Checkliste für die Suche nach einem geeigneten Bevollmächtigten unter anderem auch gefragt, unter welchen Einschränkungen der Bevollmächtigte die Vollmacht übernehmen will. To-do-Listen gibt es u.a. für den Ausfall des Unternehmers, Fristen und Termine, wichtige Kontaktpersonen, Passwörter und Geheimzahlen, Schlüsselordnung, Vertretungs- und Organisationsplan, Versicherungen usw.
Bei den Fristen und Terminen geht es nicht nur um die Fristen des täglichen Geschäftes sondern auch um die steuerlichen Fristen und Zahlungen (Umsatzsteuervor-, Lohnsteueranmeldungen, Zahlung von Umsatzsteuer, Einkommensteuer usw.), Zahlungsverpflichtungen, -ansprüche der Kanzlei oder wo der Terminkalender hinterlegt ist und wer Ansprechpartner ist. Auch wenn nicht jede einzelne Variante im Buch vorkommt, so ist es doch äußerst hilfreich, möglichst wenig zu vergessen, um den Ausfall des Kanzleiinhabers ohne Schaden zu überbrücken. Und dies gilt nicht nur für die Kanzlei mit Mitarbeitern oder Kollegen, sondern gerade auch für den Einzelkämpfer. Das Buch ist empfehlenswert, auch wenn man noch die Spezifika des Rechtsanwaltsberufes einarbeiten und beachten muss. Rechtsanwalt Bero Borutzky, Potsdam
Anwaltsstrategien für das Kanzleimanagement. Professionelle Büroorganisation und Mandatsführung. Degen/Riem, 2007, 145 Seiten, 19,80 EUR, Richard Boorberg Verlag Thema des Buches ist der Aufbau eines Managementsystems für die Kanzlei. Ausgangspunkt ist, dass Haftungsfälle und Verfahrensfehler oft auf
ein Organisationsverschulden zurückgehen. Daher soll die tägliche Praxis in standardisierbaren Abläufen dargestellt und mit einem geringen Aufwand überwachbar gemacht werden. Zum Einstieg ins Thema sind Grundbegriffe (die Kanzlei an sich, Organisation und Management, Verwaltungsaufgaben) erläutert. Weiter geht es mit dem Organigramm und knapp drei Seiten zum Zeitmanagement. Das reicht aus, um die wichtigsten Zeitfresser zu
benennen, auf die Vorteile der Zeiterfassung für Vergütungsvereinbarungen hinzuweisen und die Grundsätze des Zeitmanagements aufzulisten. Diese knappe, konzentrierte Darstellung zieht sich durch das gesamte Buch. Die Themen werden auf den Punkt gebracht, in Übersichten zusammengefasst und mit Praxistipps versehen. So wird der Hinweis auf wöchentliche Besprechungen gleich durch je eine Checkliste für die Kanzleibesprechung und für die Vorbereitung eines Meetings ergänzt.
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Auch bei den konkreten Arbeitsabläufen geht es um Praxisnähe. Die Darstellung führt vom ersten Mandantentelefonat über Gesprächsvorbereitung, Aktenanlage bis zur Archivierung der Unterlagen und der Aktenherausgabe. Sodann folgen die regelmäßig in der Kanzlei anfallenden Tätigkeiten. Weitere Themen sind Büroraumausstattung, Kanzleitechnik, Wissensmanagement und Informationsbeschaffung, Veranstaltungsmanagement, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie Qualitätsmanagement und Kanzleizertifizierung.
Fazit: Die Autoren wissen als Rechtsanwälte und Geschäftsführer bzw. Präsident der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, worüber sie schreiben. Degen ist einer der Herausgeber der Reihe Anwaltsstrategien. Durch die Verzahnung der einzelnen Bände kommt es mitunter zu Verweisen auf andere Titel der Reihe. Dies fällt jedoch nicht allzu schwer ins Gewicht, da es hier gerade um den schnellen Überblick geht. Trotz thematischer Überschneidungen zum „DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ sind die 19,80 EUR
eine sinnvolle Ausgabe. Die Anwaltsstrategien für das Kanzleimanagement sind, gerade wegen ihrer kompakten und konzentrierten Darstellung, ein gutes Hilfsmittel für die Praxis. Rechtsanwalt Malte Dedden, Kehl
Strafverteidigung in der Praxis Brüssow/Gatzweiler/Krekeler/Mehle, 4. Auflage 2007, 1.584 Seiten, 148,00 Euro, DeutscherAnwaltVerlag Erstmals fasst das Handbuch Strafverteidigung in der Praxis in einem Band sämtliche für die Strafverteidigung notwendigen Rechtsgebiete zusammen. Ziel der Autoren ist es, dem Verteidiger in allen Situationen des Verfahrens zuverlässiges Wissen und Praxishinweise zu vermitteln. Daher legen die Bearbeiter – fast ausschließlich Anwälte – besonderes Augenmerk auf die Verteidigungstechnik, die Verteidigungstaktik und die Verteidigungsstrategien. Zunächst werden die Phasen des Strafverfahrens umfassend aufbereitet. Ein gesondertes Kapitel gilt dem Thema der Vergütung des
Strafverteidigers, in dem die Vergütung des Wahl- und des Pflichtverteidigers eingängig bearbeitet wird. Des Weiteren sind die besonderen Verfahrensarten, zum Beispiel das Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, das Betäubungsmittel- und Jugendstrafverfahren, das Verkehrsstrafverfahren oder das Umweltstrafverfahren dargestellt. Dabei beleuchten die Autoren das Strafverfahren ständig aus der Sicht des Verteidigers, ohne die wissenschaftliche Fundiertheit zu vernachlässigen. Abgerundet wird das Handbuch mit einem Kapitel, das sich der forensischen Psychiatrie und der immer wichtiger werdenden Kriminaltechnik widmet. Äußerst nutzerfreundlich ist das Handbuch gestaltet. Die Kapitel sind in Paragraphen unterteilt, denen jeweils eine ausführliche Gliederung vorangestellt ist. Vor den eigentlichen Ausführungen sind weiterführende Literaturhinweise platziert. Die Texte sind übersichtlich und angenehm lesbar gestaltet. Den Autoren ist ein Praxishandbuch gelungen, mit vielen optisch hervorgehobenen Hinweisen, (Taktik-) Beispielen
und Aufzählungen besonderer Fallgruppen. Zusätzliche Angaben zu aktueller Rechtsprechung und Literatur befinden sich in den Fußnoten. Damit wird es dem Verteidiger leicht gemacht, optimal für den Mandanten zu agieren. Das Handbuch Strafverteidigung in der Praxis von Brüssow/Gatzweiler/Krekeler/Mehle überzeugt mit einer gelungen Gewichtung aus Verständlichkeit und dogmatischem Anspruch. Trotz seines Preises ist die Anschaffung des Werks nicht nur dem Schwerpunktstrafverteidiger anzuraten. Insbesondere dem jüngeren Anwalt, der nicht nur im Strafrecht tätig ist, ist das Werk uneingeschränkt zu empfehlen, da es ein umfassender Praxisratgeber in Sachen Verteidigungstaktik mit einer außergewöhnlichen Wissensvermittlung ist. Bereits bei der ersten Strafverteidigung weiß man das Werk zu schätzen. Somit ist es die Grundlage der effizienten Strafverteidigung. Rechtsanwalt Jens Jenau, Schloß Holte-Stukenbrock
Arbeitsrecht – Handbuch für die Praxis Kittner/Zwanziger (Hrsg.) 4. Auflage 2007, 2.960 Seiten mit CD-ROM, 189,00 EUR, BUND-Verlag In sieben Teilen deckt das Werk umfassend den weiten Bereich des Arbeitsrechtes ab. Es erläutert die Grundlagen des Arbeitsrechts, die Begründung und Be-
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endigung von Arbeitsverhältnissen, die übergreifenden Fragen zu Besonderheiten im Arbeitsrecht, das internationale Arbeitsrecht und das Arbeitsgerichtsverfahren. Die Hälfte des Handbuchs widmet sich den ersten drei der sieben Abschnitte und bietet damit eine gute Gewichtung für die Leser, die auch die eine oder andere Spezialfrage zu lösen versuchen. Besonders hervorheben möchte ich das gute Stichwortverzeichnis, welches mit 158 Seiten Umfang alles schnell finden lässt, was nicht
schon durch die ausführliche Gliederung zu finden war. Die Bearbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist umfassend. Interessant und wichtig ist dabei der Hinweis, dass nach § 15 Abs. 4 AGG die Frist zur Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche zwar schon mit der Ablehnung zu laufen beginnt. Diese bundesdeutsche Gesetzesregelung ist aber europarechtswidrig und löst daher einen Schadensersatzanspruch gegen den
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Staat aus. Die diesbezüglichen Verfahrenskosten sind somit seitens der Rechtsschutzversicherung zu tragen. Ein häufiger Fehler des Arbeitgebers ist es, den Betriebsrat vor einer einseitigen Regelung nicht ordnungsgemäß oder gar nicht anzuhören. Die genaue Prüfung der Einhaltung dieser Voraussetzung sollte daher für jeden Arbeitsrechtler zur Pflicht gehören. Hier hilft das Buch, wenn es sowohl in einer Positiv- wie auch einer Negativliste die Hauptpunkte darstellt, wann beispielsweise eine Mitbestimmung des
Betriebsrats bei Widerruf oder Anrechnung von Zulagen vorliegen muss oder nicht. Überzeugend ist, dass die Autoren dauerhaft während der Bearbeitungen nicht nur viele Gesetzesangaben sondern auch regelmäßig verschiedene Fundstellen oder Entscheidungen in den Fußnoten aufführen. Das Werk ist nicht für einen Kurzeinstieg konzipiert, dafür wäre es auch zu teuer. Es ist für den Anwalt, der im Arbeitsrecht vertieft arbeitet und sich auch mit Spezialfragen zu be-
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schäftigen hat, ein probater Ratgeber. Die überwiegend aus der Praxis stammenden Autoren haben ein umfassendes und äußerst hilfreiches Handbuch für die Praxis erarbeitet. Wenn auch die Installation der beigefügten CD-ROM nicht ganz einfach ist, so ist das Werk dennoch jedem Anwalt, der sich regelmäßig mit den verschiedenen Facetten des Arbeitsrechts zu beschäftigen hat oder dem Kollegen, der gerade diese Spezialisierung anstrebt, zu empfehlen. Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes, Krefeld
Fachanwaltskommentar Familienrecht Weinreich/Klein, 3. Auflage 2008, 2.625 Seiten, 124,00 EUR, Luchterhand
nen ausführlicheren Text mit reichhaltigen Informationen.
Nach 3 Jahren ist das Werk von Weinreich und Klein neu erschienen und als Gesetzeskommentar formal von den Bearbeitern – 9 Richter und 4 Anwälte – aufgebaut worden. Die wichtigsten familienrechtlichen Vorschriften der verschiedensten Gesetze sind aufgeführt und erläutert worden.
Das 67-seitige Stichwortverzeichnis versucht diesen Mangel zu überdecken. Doch bedauerlicherweise ist häufig zu einem Stichwort nur eine Seitenangabe angeführt. Hier hätte man sich verschiedene Angaben gewünscht. Zum Beispiel ist unter dem Stichwort Trennungsunterhalt nicht einmal ein Verweis auf § 1361 BGB zu finden, obwohl dieser die gesetzliche Grundlage dafür bildet. Hilfreich wäre es für einen Kommentar eher gewesen, dass sofort bei der Lektüre des Gesetzestextes zu erkennen ist, ab welcher Randnummer der jeweilige Punkt erläutert ist.
Auffällig ist, dass innerhalb der Kommentierungen der Normen der Textaufbau an ein Fachbuch erinnert. Das hat einerseits zur Folge, dass der Leser nicht so schnell die exakte Stelle findet, die er sucht. Für den schnell und effektiv arbeitenden Rechtsanwalt erweist sich dies als umständlich. Andererseits liest er aber zu dem gesuchten speziellen Thema ei-
Erfreulicherweise befassen sich die Autoren in dem Werk ausführlich mit der neuen Unterhaltsreform. Bei den einschlägigen Paragrafen sind der alte und der neue Gesetzestext als Synopse gegenübergestellt. Die Änderungen sind durch Kursivdruck hervorgehoben. In den nachfolgenden Erläuterungen ist dann regelmäßig wie selbstverständlich nur noch
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die aktuelle Rechtslage kommentiert und erläutert. Soweit es bereits möglich war, sind weiterführende Fundstellen angegeben. Es bleibt festzuhalten, dass das Werk umfassend und viele Bereiche der verschiedenen einschlägigen Gesetze erläutert. Insofern ist es erneut zu loben. Wichtige Urteile werden benannt, beispielsweise die Entscheidung des BGH vom 22.11.2006 hinsichtlich der Änderung der Anrechnung von Wohnrechten im Zugewinnausgleich – ein fortbestehendes Wohnrecht wird ja inzwischen mit fortschreitendem Alter des Rechtsinhabers weniger wert und so steigert sich der Zugewinn. Bedauerlich ist aber, dass die durchaus an vielen Stellen sehr guten Inhalte leider in einer nur schwer zu durchschauenden Systematik versteckt sind. Praxistauglichkeit für den häufig unter Zeitdruck stehenden Anwalt kann daher leider nicht voll bescheinigt werden. Für den Anwalt mit viel Zeit ist das Buch eher geeignet. Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes, Krefeld
Das 1x1 der Hauptverhandlung Frank K. Peter 2008, 350 Seiten, 39,00 EUR, Deutscher Anwaltverlag Das „1x1 der Hauptverhandlung“: Ein nützliches Buch für jeden Strafrechtler. Auf 350 Seiten beschreibt Rechtsanwalt Frank K. Peter, Fachanwalt für Strafrecht, den Gang der Hauptverhandlung aus der strafprozessualen Sicht eines Verteidigers. Dabei werden in 48 Kapiteln kleine und große Alltagsprobleme dargestellt: Terminierungswünsche des Verteidigers, Wartepflicht des Gerichts zu Beginn der Hauptverhandlung, Sitzplatz des Angeklagten, Beset-
zungsrüge, Aussetzung wegen unvollständiger Akteneinsicht, Beweisanträge, Beweisverbote, Gegenvorstellung, Anwesenheitsrechte, Befangenheitsanträge, Plädoyer u.v.m. Das umfangreichste Kapitel des Werkes widmet sich den Zeugen: Von der Suche nach Zeugen durch den Verteidiger bis zur Würdigung der Zeugenaussage vermittels Realkennzeichenanalyse, der Leser erhält fundierte Kenntnisse zur Lösung der eigenen Rechtsfrage. Das Buch ist klar strukturiert und wird durch 62 Musteranträge abgerundet. Es beschäftigt sich mit der Darstellung der Rechtsprechung und verzichtet auf die Wiedergabe von Streitständen der Rechtswissenschaft. Der Autor hat die Strafprozessordnung vollständig durchdrungen und besitzt die sel-
tene Gabe, schwierige rechtliche Zusammenhänge einfach und genau niederzuschreiben. Das „1 x 1“ besticht durch seine schnörkellose Sprache und vermittelt auch dadurch dem Leser in kurzer Zeit auffallend viele Informationen. Das Buch ist besonders für Berufseinsteiger oder „Strafverteidigungsquereinsteiger“ geeignet, denn in der Hauptverhandlung entstehen oftmals unvorhersehbare Situationen, die eine augenblickliche souveräne Reaktion verlangen. Um richtig zu reagieren, bedarf es des richtigen Handwerkzeuges und das „1 x 1 der Hauptverhandlung“ gehört dazu. Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Hohnel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Frankfurt/M.
Handbuch zum Strafverfahren Heghmanns/Scheffler 2008, 1.274 Seiten, 125,00 EUR, Verlag C. H. Beck Jemand, der ein Handbuch sucht, das ihm im Eilfall ein Formular samt Erläuterungen zur Verfügung stellt, wird bei dem vorliegenden Werk nicht fündig werden. Angesichts der Intention der in Praxis und Lehre beheimateten Herausgeber schadet dies aber nicht, richten sie ihr Werk doch an alle am Strafverfahren beteiligten Personen. Dass somit im Vergleich zu anderen Handbüchern keine Mustertexte oder Checklisten enthalten sind, ist zum einen nicht bedauerlich, da es gerade für Anwälte gute Formularbücher gibt, die diesen Zweck erfüllen. Zum anderen ist der Vorteil dieses Werkes, dass dem Leser durch die Betrachtung einzelner Verfahrenspunkte aus verschiedenen Blickwinkeln zahlreiche Anregungen und eigene Lösungs-
ideen für die tägliche Praxis eröffnet werden. In den insgesamt 13 Kapiteln werden ausgehend vom ersten Kapitel, der „Einleitung und Einstellung des Ermittlungsverfahrens“, über das umfangreichste Kapitel „Hauptverhandlung“ bis hin zum letzten Kapitel „Kosten und Entschädigung“ alle Stationen eines Strafverfahrens praxisrelevant abgehandelt. Dabei werden in den jeweiligen Kapiteln die Anforderungen und Möglichkeiten, auf die die einzelnen Verfahrensbeteiligten treffen, fundiert erläutert. So finden sich beispielsweise im Kapitel VI „Zwischenverfahren und Vorbereitung der Hauptverhandlung“ anschauliche und praxisrelevante Erklärungen zu den Handlungsmöglichkeiten der Verteidiger, der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger im Zwischenverfahren. Letztlich spiegeln die dargestellten Sichtweisen nichts anderes wider als einen wichtigen Teil der anwaltlichen Arbeit. Ist der Anwalt doch stets gezwungen, das mögliche Verhalten der Staatsanwaltschaft und des Ge-
richts im Rahmen der Verteidigung zu berücksichtigen, um die Gefahr von Überraschungen zu verringern. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bis Mitte 2007 bietet das Handbuch in den einzelnen Punkten einen vertieften Einstieg in Problemfelder der strafrechtlichen Praxis, so z.B. im VII. Kapitel „Verständigung“. Der Autor erläutert neben dem Begriff der Verständigung, deren Zulässigkeit, die Rechtsfolgen einer fehlgeschlagenen Verständigung und den aktuellen Diskussionsstand zum Thema samt der dazugehörigen Gesetzesentwürfe. Abschließend ist festzuhalten, dass diese Neuerscheinung insgesamt durch Autorenbeiträge von hoher fachlicher Kompetenz gekennzeichnet ist und dem Leser eingehend die Systematik des Strafverfahrens veranschaulicht wird. Kurz: „Dieses Buch fördert das eigene Denken!“ Rechtsanwalt Sascha Brandt, Duisburg
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Autorenverzeichnis
Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO, Kommentar Feuerich/Weyland, 7. Auflage 2008, 1688 Seiten, 160,00 EUR, Verlag Franz Vahlen Der BRAO-Kommentar von Feuerich/Weyland ist ein Standardwerk. Auf 1.688 Seiten, gut 3/4 allein für die BRAO, werden in der 7. Auflage mit Stand November 2007 vermutlich alle wesentlichen Fragen zum anwaltlichen Berufsrecht kommentiert. Das ab 1.7.2008 geltende RDG ist mit abgedruckt, das Gesetz zur Neureglung des Rechtsberatungsrechts von Dezember 2008 wurde kurzfristig eingearbeitet. Ebenfalls kommentiert werden die BORA samt dem neuen § 3 für den Fall der Interessenkollision, die FAO mit den neuen Fachanwaltschaften, PartGG, EuRAG, PAO, einschlägige EU-Richtlinien und kleinere Nebengesetze wie die Verordnung über die Eignungsprüfung für
die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (RAEigPrV). Letzteres ist eine Berufszugangsregel, die dem jeweiligen Landesrecht vorgeht. Nachgewiesene Berufserfahrung, sprich Falllisten, können beispielsweise zum Erlass von Prüfungsleistungen führen, vgl. § 5. Das grundlegend veränderte Zulassungsrecht – die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgt inzwischen durch die Anwaltskammern – ist genauso berücksichtigt, wie wesentliche Entscheidungen aus jüngerer Zeit; zum Beispiel die BGH-Entscheidung zur Abtretbarkeit anwaltlicher Honorarforderungen (BGH NJW 2007, 1196) oder das BVerfG-Urteil zur erfolgsabhängigen Vergütung (BVerfG NJW 2007, 979). Das Werk besticht durch eine erschöpfende Darstellung der Einzelthemen. Für die Gestaltung der Kanzlei-AGB ist die gut strukturierte Darstellung zu den Haftungsfragen hilfreich. So sind zum Thema Berufshaftpflichtversicherung die Versicherungsbedingungen der R+V Versicherung abgedruckt. Fett hervorgehoben ist der wichtige Hinweis: „Vorformulierte
LG Paderborn 12.10.89 1 S 197/89 NJW 1990;260 Vorsatztat Unterschenkelfraktur mit geringer Verschiebung der Frakturfragmente, vier Rissplatzwunden und diverse Prellungen Schmerzensgeld: 00,00 EUR „Trifft ein Mann im Schlafzimmer der Ehewohnung seine Frau mit einem Dritten an und
verprügelt ihn, so entfällt dessen Schmerzensgeldanspruch wegen überwiegendem Mitverschuldens.“ Slizyk Becksche Schmerzensgeldtabelle A 11 K Rn.1054
Vertragsbedingungen, die den Anforderungen des § 51a Abs. 1 Nr. 2 (BORA) nicht entsprechen, sind insgesamt unwirksam.“ Völlig neu gefasst ist auch § 3 BORA, das Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Interessenkollision, das auch für Bürogemeinschaften gilt. Auf 10 eng bedruckten Seiten wird diese Regelung dargestellt, sogar die Begründung der Satzungsversammlung ist zitiert. Die Frage, ob im konkreten Fall eine Kollision vorliegt oder nicht, kann dank der konkreten Verweisungen auf die BRAO gelöst werden. Inhaltlich neu ist die Möglichkeit der Einzelfallabwägung. Hier verweist die Kommentierung auf die Meinung der Satzungsversammlung: „Lediglich länger zurückliegende Gelegenheitstätigkeiten lösen kein Tätigkeitsverbot mehr aus.“ Fazit: erschöpfende Darstellung. Ein Standardwerk eben. Für die Details bei der Gestaltung der Kanzlei-AGB sehr zu empfehlen. Für Berufsrechtsfragen unverzichtbar.
Philipp Heinisch war bis 1991 Strafverteidiger, seitdem ist er freier Künstler in Berlin. Er macht Zeichnungen und Karikaturen zu Recht und Gerechtigkeit, Steuern und Bürokratie Vorträge, Gestaltung von Projekten, freie Malerei. www.kunstundjustiz.de
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Anna Wellmann LL.M., M.A., ist seit zehn Jahren Rechtsanwältin und seit drei Jahren zusätzlich Mediatorin auf dem Gebiet des Bau- und Immobilienrechts. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zu den Themen „Mediation im Bauwesen“ und „Konfliktmanagement in deutschen Unternehmen“.
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Dr. Anusheh Rafi ist Mediator und Rechtsanwalt der Kanzlei Mitte. Er leitet Schulungen zur Rhetorik und Gruppenleitung und ist Dozent für die Juristischen Repetitoren Heimann & Ritter sowie die Alice-Salomon Fachhochschule Berlin.
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Anke Schiller-Mönch ist seit Mai 2007 Anwältin mit eigener Kanzlei. Ihre Schwerpunkte sind Medien- und Urheberrecht sowie Sportrecht. Außerdem ist sie als freie Journalistin für verschiedenste Medien und in der Öffentlichkeitsarbeit tätig.
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Percy Ehlert ist Rechtsanwalt und Mediator in Berlin. Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Bau- und Architektenrecht. Bevorzugte Methode ist die außergerichtliche Konfliktbearbeitung. www.anwalt-ehlert.de
Christel Hahne ist selbständige Rechtsanwältin in Magdeburg mit den Beratungsschwerpunkten Internet-UrheberMarkenrecht sowie Arbeitsrecht. Sie war für den LG Magdeburg tätig und ist jetzt im GfA des FORUMs 20sowie Vorstandsvorsitzende des Versorgungswerkes Sachsen-Anhalt.
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Patrick Ruppert (37), Rechtsanwalt und freier Journalist, betreibt in Köln mit Rechtsanwältin Söhret Gök eine Rechtsanwaltsbürogemeinschaft. Zu den Beratungsfeldern zählen u.a. Medien- und Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Als Autor war Ruppert bereits für verschiedene Medien tätig. www.lawyal.de
Axel Thoeneßen ist Rechtsanwalt und Mediator in Düsseldorf und spezialisiert auf Verkehrs- und Versicherungsrecht. Er ist außerdem Mitglied des Vorstandes des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im NRW und Mitglied des Vorstandes des Deutschen AnwaltVereins.
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Dr. iur. Andreas Hohnel ist Rechtsanwalt für Strafrecht in Frankfurt/M. und arbeitet in Kooperation mit seiner Frau, Dr. iur. Brigitta Hohnel in Limburg zusammen.
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Bernhard Pfoh ist Gründer der Münchener Unternehmensberatung Keylssues Consulting, die international auf dem Gebiet von Strategie und Kommunikation tätig ist. Das Unternehmen entwickelte die Werbestrategie für das FORUM.
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Urs Breitsprecher ist Rechtsanwalt in Düsseldorf sowie englischer Anwalt (Solicitor) bei der Law Society of England and Wales zugelassen und Partner in einer Kanzlei. Seine Spezialisierung liegt im Wirtschafts- und Steuerrecht. Außerdem engagiert er sich bei den Wirtschaftsjunioren und beim DAV. Im FORUM ist er für internationale Fragen zuständig.
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Kerstin Rueber ist Rechtsanwältin und Mediatorin, Fachanwältin für Strafrecht. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrs- und Familienrecht. Seit 1999 betreibt sie eine eigene Kanzlei und ist zudem Regionalbeauftragte der ARGE Verkehrsrecht für den Landgerichtsbezirk Koblenz und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss des FORUM Junge Anwaltschaft.
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Moritz Lang ist Rechtsanwalt und Partner der auf Medienrecht spezialisierten Sozietät NÜMANN+LANG Rechtsanwälte Partnerschaft in Karlsruhe (www.nuemann-lang.de).
Andrea Vollmer lebt und arbeitet als freie Fotografin in Berlin. Sie studierte an der Fachhochschule für Design und Medien in Hannover Fotojournalismus. Für das AdVoice Magazin arbeitet Sie als Fotografin und Bildredakteurin. www.andreavollmer.de
Rechtsanwalt Tobias Sommer, Berlin
Jennifer Schmidberger ist als selbständige Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht mit dem besonderen Schwerpunkt der Beratung Eingetragener Lebenspartnerschaften. www.kanzlei-rotermund.de
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Lars Twelmeier ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. Berufsbegleitend machte er einen Master of Laws in Taxation an der Universität Münster. Nach einer Anstellung gründete er 2007 eine Kanzlei jurawerk in Braunschweig, die insbesondere im Bereich IT / IP tätig ist. (www.jurawerk.de).
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Links / Impressum
Links: Ein paar Hilfen für den praktizierenden Anwalt http://www.dav-mm.de/ DAV-Arbeitsgemeinschaft Anwaltsmanagement (ironisch auch „Forum Ü40“ genannt) https://www.xing.com/net/fja Xing-Netzwerkgruppe Forum Junge Anwaltschaft http://www.mylifeorganized.net Das für mich „beste Zeitmanagementprogramm der Welt“ http://www.rechtsanwaltsregister.org BRAK: „Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis“
http://www.jurablogs.com Die Welt juristischer Blogs http://www.soldaninstitut.de/index.php? id=downloads0 Soldan Institut für Anwaltsmanagement (u.a. mit Businessplan und Forschungsberichten („Wie die Deutschen Anwälte wahrnehmen und erleben“) http://www.nyulawglobal.org/ globalex/Germany.htm Legal Research in Germany between Print and Electronic Media: An Overview (February 2008)
http://www.bund.de/nn_167538/ Microsites/Protokoll/Anschriften-undAnreden/Ratgeber-anl,templateId=raw, property=publicationFile.pdf „Der Ratgeber für Anschriften und Anreden ist 1975 aus der protokollarischen Praxis entstanden. Fast täglich eingehende Anfragen aus den verschiedensten Bereichen zeigen, dass hinsichtlich der Gestaltung von Anschriften, Anreden und Schlussformeln Unsicherheiten bestehen. Die vorliegenden Hinweise sollen Orientierungshilfen für Formulierungen im Umgang mit Persönlichkeiten des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens geben.“
http://blog.larrybodine.com/ LawMarketingBlog: Englisch verbessern und die neuesten US-Trends zum Anwaltsmarketing kennenlernen
http://voiceberlin.blogspot.com „Digital diktieren am Computer mit Spracherkennung und digitalen Diktiergeräten: Tipps und Tricks, Erfahrungsberichte und Links“
http://rak-koeln.de/datapool/page/39/ Info_Broschuere.pdf Broschüre der Anwaltskammer Köln für die Reno-Ausbildung.
http://www.rechtsanwaltskammerberlin.de/site/DE/int/PDF_Mitglieder/ Berufsausbildungsvertrag.pdf Vertrag für eine Rechtsanwaltsfachangestellte. http://www.gesetze-im-internet.de/ renopatausbv/index.html http://www.gesetze-im-internet.de/ bbig_2005/index.html Die wichtigsten Gesetze, wenn es um die Reno-Ausbildung geht. http://www.rhetorik-netz.de/ Rhetorik zum Selbststudium. Auf der Webseite ist das Handbuch der Rhetorik – Vom Handwerk der Redekunst nachzulesen. http://www.ummelden.de/ratgeber/chec klisten0.html Hier gibt es viele hilfreiche Tipps bis hin zum Kartonaufkleber zum Thema Umzug.
http://www.leadershipforlawyers. typepad.com/ „A source of leadership ideas for lawyers from Mark Beese“
Zusammengetragen von Rechtsanwalt Martin Lang und ergänzt von Rechtsanwalt Tobias Sommer
http://www.makinglaweasy.com Wie man mit einer vorbildlich gestalteten Website neue Mandanten gewinnt („Pensylvania's First Virtual Law Firm“)
Ausblick Schwerpunkt in Heft 3/2008: u.a. mit folgenden Themen: Steuererklärung leicht gemacht und Geld im Recht Schwerpunkt in Heft 4/2008: Marketing
Redaktionsschluss Heft 3/2008 (XXX-Ausgabe): 10.07.2008
Impressum AdVoice – Mitteilungsblatt des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V. Herausgeber: Geschäftsführender Ausschuss des FORUMS Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V. Kontakt: Deutscher Anwaltverein • Littenstraße 11 • 10179 Berlin • Frau Brünner • Tel.: (0 30) 72 61 52-132 Redaktion verantwortlich für diese Ausgabe: Stefanie Salzmann Chefredaktion: RA Tobias Sommer, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss des FORUM Junge Anwaltschaft im DAV Redaktionsanschrift: Redaktion AdVoice • Deutscher Anwaltverlag • Beate Eschbach • Wachsbleiche 7, 53111 Bonn • Tel.: (02 28) 9 19 11 18 Anzeigenverwaltung: sales friendly Verlagsdienstleistungen, Bettina Roos, Siegburger Str. 123, 53229 Bonn, Tel.: (02 28) 9 78 98-10, Fax: (02 28) 9 78 98-20, E-Mail:
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