A mtsblatt - Amt Neuzelle

March 27, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Amtsblatt Amtsblatt für das Amt Neuzelle 18. Jahrgang

Neuzelle, den 05.02.2010

Nummer 01

Aus dem Inhalt Bekanntmachung

• • •

Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinden des Amtes Neuzelle Bekanntmachung im laufenden Planfeststellungsverfahren zur Oderdeichsanierung in der Neuzeller Niederung, Teilobjekt (TO) 17, Baulose 48 – 52, Deich - km 0,200 bis Deich - km 10,10 Bekanntmachung des Wahlleiters

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• Information • • • • •

Sprechstunde Schiedsstelle Amt Neuzelle im Jahr 2010 Fahrplan Fahrbibliothek des Landkreises für Januar – Juli 2010 Eheschließungen im Amt Neuzelle Dank der Tourismus-Information an die Sponsoren Veranstaltungstermine

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Weitere Informationen, Hinweise sowie aktuelle Veranstaltungstipps sind auf unserer Homepage www.neuzelle.de nachzulesen.

Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinden und des Amtes Neuzelle Die Gemeindevertretung Neißemünde fasste in ihrer Sitzung am 25.11.2009 nachstehend aufgeführte Beschlüsse: 24/2009 25/2009 26/2009 27/2009

Hauptsatzung der Gemeinde Neißemünde Einwohnerbeteiligungssatzung Bauleitverfahren zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Neißemünde, OT Coschen in der Fassung vom 11.06.1996 Steuerangelegenheit *************************************************************

Am 14.12.2009 beschloss die Gemeindevertretung Lawitz in ihrer Sitzung folgende Beschlüsse: 17/2009 18/2009

Hauptsatzung der Gemeinde Lawitz Einwohnerbeteiligungssatzung *************************************************************

Der Amtsausschuss des Amtes Neuzelle beschloss in seiner Sitzung am 23.11.2009 nachstehend aufgeführte Beschlüsse: 11/2009 12./2009

Hauptsatzung des Amtes Neuzelle Entscheidung zur Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz

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Bekanntmachung im laufenden Planfeststellungsverfahren zur Oderdeichsanierung in der Neuzeller Niederung, Teilobjekt (TO) 17, Baulose 48 – 52, Deich - km 0,200 bis Deich - km 10,10 im Landkreis Oder-Spree in der Stadt Eisenhüttenstadt und im Amt Neuzelle (dort betroffene Gemeinden Neuzelle und Neißemünde) Gemäß § 73 Abs. 3, 4, 5 und 7 VwVfG macht das Amt Neuzelle / die Stadt Eisenhüttenstadt auf Veranlassung der Planfeststellungsbehörde folgendes bekannt: I. Planänderung gemäß § 73 Abs. 8 VwVfG Zur geplanten Oderdeichsanierung in der Neuzeller Niederung hat das Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung Ökologie, Naturschutz und Wasser, Referat Ö 5 (Vorhabenträger) den bereits ausgelegten Plan wesentlich geändert. Die Änderungen sind unter II. näher beschrieben und erfolgten in Auswertung der bisher durchgeführten Anhörung. Diese Änderung berührt Belange Dritter erstmalig oder stärker als bisher, da ein Teil der Deichtrasse über andere Grundstücke verlaufen soll. II. Kurzbeschreibung der Planänderung Die Planänderung beinhaltet die landseitige Verlegung der Deichtrasse zwischen - Deich-km 5+512 in der Gemarkung Eisenhüttenstadt, Flur 15, Flurstück 3/7 und - Deich-km 8+600 in der Gemarkung Eisenhüttenstadt, Flur 16, Flurstück 12/1. Die neue Deichtrasse verläuft der Gemarkung Eisenhüttenstadt in den Fluren 15 und 16. Nach Gewährleistung des Hochwasserschutzes auf der neuen Deichtrasse soll im vorbenannten Abschnitt der alte Deich zurückgebaut werden. Mit der Deichrückverlegung wird nach den eingereichten Planänderungen die ökologische Aufwertung der künftig wasserseitig des Deichs liegenden Flächen beabsichtigt. Diese ist im überarbeiteten Antrag als Ausgleichsmaßnahme in die landschaftspflegerische Bilanzierung des gesamten Vorhabens eingerechnet. Dafür wurde die in den alten Antragsunterlagen dargestellte Ersatzmaßnahme E 1 „Auwaldinitiierung im Ratzdorfer Polder“ in der Gemeinde Neißemünde zwischen der Ortslage Ratzdorf und dem Querdeich der Lausitzer Neiße (Polder Ratzdorf) aus dem Plan entfernt. Einzelheiten der Planänderungen und des gesamten Vorhabens sind den ausgelegten überarbeiteten Planunterlagen zu entnehmen. III. Offenlegung der Planunterlagen Der vollständige geänderte Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 09. Februar 2010 bis 08. März 2010 in der Stadt Eisenhüttenstadt und im Amt Neuzelle zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich: in der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt in 15890 Eisenhüttenstadt, Zentraler Platz 1, im Bereich Bauen und Technik, Sachgebiet Straßenbaubehörde / Kommunale Dienste im Zimmer 318

3 Montag Dienstag Donnerstag Freitag

9:00 – 14:00 Uhr 9:00 – 18:30 Uhr 7:00 – 14:00 Uhr 9:00 – 12:00 Uhr

und im Amt Neuzelle in 15898 Neuzelle, Bahnhofstraße 22, im Bauamt im Zimmer 20 Montag 9:00 – 11:30 Uhr Dienstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr Donnerstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Freitag 9:00 – 11:30 Uhr. IV. Erhebung von Einwendungen 1. Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben erstmalig oder stärker berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, somit bis zum 22. März 2010 (Ende der Einwendungsfrist; maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Einwendungsschreibens, nicht das Datum des Poststempels) bei der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt, Bereich Bauen und Technik, Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt, beim Amt Neuzelle, Bauamt, Bahnhofstraße 22, 15898 Neuzelle oder beim Landesumweltamt Brandenburg, Referat RW 1, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. 2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Ansprüche wegen nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können auch nach Ablauf der Einwendungsfrist noch gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 5 VwVfG geltend gemacht werden. 3. Ausgeschlossen sind auch Einwendungen gegen nicht geänderte Teile des ausgelegten Planes, welche bereits im Rahmen der im Jahr 2005 erfolgten Auslegung hätten vorgetragen werden können. 4. Aus den Einwendungen müssen Art und Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennbar sein. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sollten die Gemarkungen sowie die Flur und Flurstücksnummern der betroffenen Grundstücke angegeben werden. Zudem ist die Einwendung mit dem Vor- und Zunamen des Einwenders zu unterzeichnen und mit einer den Mindestanforderungen entsprechenden lesbaren Anschrift zu versehen. Einwendungen ohne diesen Mindestinhalt sind unbeachtlich. 5. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben) ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite - deutlich sichtbar - ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Der Vertreter hat durch Unterzeichnen sein Einverständnis zu bekunden. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. V. Erörterung der Einwendungen 6. Gegen diese Planänderung form und fristgerecht erhobene Einwendungen werden in einem Erörterungstermin verhandelt, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgemäß Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

4 7. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Diese mündliche Verhandlung erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist aber jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. VI. weitere Hinweise 8. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 9. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, soweit sie sich nicht in diesem erledigen, durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfestsstellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 10. Die Nr. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. gelten auch für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 9 des UVPG. VII. Rechtsgrundlagen Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) Dieses Gesetz wird mit Wirkung vom 01. März 2010 aufgehoben. Es tritt dann in Kraft: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. I 2005, S. 50), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 07. Juli 2009 (GVBl. I S. 262) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz – RGU) vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - BbgUVPG) vom 10. Juli 2002 (GVBl. I 2002, S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 und Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Abfallgesetzes und des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27. Mai 2009 (GVBl. I 2009, S. 175, 184). Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827)

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Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 07. Juli 2009 (GVBl. I S. 262)

Köhler Amtsdirektor

Siegel

Bekanntmachung des Wahlleiters Berufung von Ersatzpersonen zur Kommunalwahl vom 28.09.2008 in der Gemeinde Neuzelle, Ortsbeirat Bahro Herr Danilo Wähnert hat vor dem Wahlleiter den Verzicht auf seinen Sitz im Ortsbeirat Bahro zum 31.12.2009 erklärt. Damit geht der Sitz auf Herrn Karsten Klugmann ab 01.01.2010 über.

Seefeld Wahlleiter Ende der öffentlichen Bekanntmachung

Information Sprechstunde der Schiedsstelle des Amtes Neuzelle Jeden 2. Donnerstag im Monat findet im Amt Neuzelle (Büro Erdgeschoss), Bahnhofstraße 22 in 15898 Neuzelle die Sprechstunde der Schiedsstelle des Amtes Neuzelle statt. Die Termine für das Jahr 2010: 14.01.2010 11.02.2010 11.03.2010 08.04.2010 06.05.2010 (ausnahmsweise den 1. Donnerstag, da am 13.05.2010 Feiertag ist) 10.06.2010 08.07.2010 12.08.2010 09.09.2010 07.10.2010 11.11.2010 09.12.2010 Für Anfragen steht Ihnen Frau Richter in unserem Hause (Tel.: 033652 / 83511) zur Verfügung.

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Fahrplan der Fahrbibliothek des Landkreises Oder-Spree Fahrplan Fahrbibliothek Januar – Juli 2010 für die Orte des Amtes Neuzelle

Mittwoch Neuzelle Neuzelle Bahro Henzendorf Treppeln

Ferien

11.00 – 12.45 (Schule) 12.15 – 12.45 (Schule) 13.05 – 13.30 (Gemeindehaus) 13.40 – 14.00 (Bushaltestelle) 14.15 – 14.40 (Bushaltestelle)

20.01.; 17.02.; 03.03.; 17.03.; 31.03.; 14.04.; 28.04.12.05.; 26.05.; 09.06.; 23.06.; 07.07.2010 Winterurlaub: 01.02. – 05.02.2010

Donnerstag Steinsdorf Coschen Breslack Ratzdorf Wellmitz Möbiskruge

14.20 – 14.45 (Kita) 14.55 – 15.20 (Dorfanger) 15.25 – 15.45 (Ringstraße) 15.55 – 16.30 (Bushaltestelle) 16.35 – 17.05 (Gaststätte) 17.20 – 17.45 (Parkstraße)

21.01.; 18.02.; 04.03.; 18.03.; 01.04.; 15.04.; 29.04.; 27.05.; 10.06.; 24.06.; 08.07.2010 Winterurlaub: 01.02. – 05.02.2010 Die Fahrbibliothek hält 14-tägig in den angegebenen Orten

Veröffentlichung der Eheschließungen des Standesamtes Neuzelle Tag und Ort der Eheschließung

Vorname, Name ggf. Geburtsname

19.12.2009 / 11:00 Uhr Standesamt / Amt 08.01.2010 / 13:00 Uhr Standesamt / Amt

Bodo Gudenschwager und Doreen Miericke

Anschrift(en)

Bismarkstraße 15 78194 Immendingen, Tuttlingen Die o.g. Brautpaare erklärten ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der Hochzeitstermine. Wo keine Angaben eingetragen sind, waren die Brautpaare mit einer Veröffentlichung ihrer Namen nicht einverstanden.

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Dank der Tourismus-Information an die Sponsoren  

Auf diesem Wege möchte das Amt  Neuzelle und die Tourismus‐ Information Neuzelle die Gelegenheit  nutzen, sich herzlich bei allen  Sponsoren und Helfern für die  Unterstützung des Neuzeller  Weihnachtsmarktes 2009 zu bedanken  und wünscht allen ein friedliches und  gesundes Jahr 2010.    GWAZ, Guben  Automaten‐Neumann, Neuzelle  Firma Kaufmann Erd‐ und Tiefbau GmbH &  Co.KG, Neuzelle  Gasversorgung Eisenhüttenstadt GmbH   Ingenieurbüro für haustechnische Anlagen,   Eisenhüttenstadt   Stiftung „Stift Neuzelle“  Sparkasse Oder‐Spree   Ingenieurbüro H.‐W. Richter, Eisenhüttenstadt  Fleischerei Baum, Neuzelle   Klosterapotheke Neuzelle  Grün & Haus Planungsgesellschaft mbH,   Eisenhüttenstadt  Autohaus Schmieder, Neuzelle  Herr Wisbert, Berlin  Tischlerei Richter, Wellmitz  Forst‐ und Gartentechnik Ralf Kauß, Wellmitz  Elektro Linde, Neuzelle  Brandenburg Komplett Bau, Neuzelle  Dipl.‐Med. Zahnärztin Jutta Junghans,   Eisenhüttenstadt   Lutz Garkisch CSG Containerservice,   Eisenhüttenstadt  Physiotherapie Keß, Neuzelle  Creativ Projekt, Neuzelle  Hausmeisterservice Arco v. Nessen, Neuzelle  Sachverständigenbüro Türk, Ratzdorf  Ingenieurbüro Frankfurt (Oder), Frankfurt   Energie u. Umwelttechnik Elektromeister Udo   Schmidt, Guben   Steuerberaterin Petra Niemack, Neuzelle  Marktkauf SB‐Warenhaus, Eisenhüttenstadt   IBR Heidi Rothe, Lawitz  Bestattungshaus Eichhorn, Neuzelle   Hotel „Prinz Albrecht“, Neuzelle 

Firma Gerd Schulz, Neuzelle  Agrargenossenschaft Neuzelle  Zahnarzt Michael Große, Neuzelle    Friseursalon G & G, Frau Gaasch, Neuzelle  Gasthof Köhler, Treppeln   Klosterapotheke, Neuzelle  Fachhandel für Bürosysteme, Cottbus   Malerbetrieb Andreas Bursch, Neuzelle  Klosterklause Neuzelle, Neuzelle  Klosterbrauerei Neuzelle GmbH  Autohaus Noack, Neuzelle  Herr Baesler, Neuzelle  Frau Wunder und Herr Gniozdorz, Neuzelle  Familie Wunder, Neuzelle  Familie Schmädicke, Lawitz   Veranstaltungsagentur Münzenberg, Frankfurt   Bürgervereinigung Fürstenberg e.V.,  Eisenhüttenstadt  Evangelische Kirchengemeinde Pfarrer Weise,  Neuzelle  Katholisches Pfarramt Pf. Florian, Neuzelle  Nova Cella Cantat, Neuzelle  Wellmitzer Bläsergruppe  Turmbläser Frank Teichmann und Fred  Schulze, Neuzelle/Wellmitz  DIAS Niederlausitz gGmbH Holzwerkstätten,  Neuzelle  Gymnasium im Stift Neuzelle  Herr Dreblow, Neuzelle  Grundschule Neuzelle  Pestalozzischule Eisenhüttenstadt  Partnergemeinde Zielona Gora  Herr Buschmann, Eisenhüttenstadt  Herr  Gander und Familie Schulze, Treppeln/  Ratzdorf   Chor EKOVA, Eisenhüttenstadt  Hort Neuzelle, Kita Neuzelle  Kita Treppeln  Bauhof Neuzelle  Hausmeister des Amtes Neuzelle  Gemeindearbeiter der Gemeinde Neißemünde  Herr Scheifler, Neuzelle  Herr Fuhrmann, Wellmitz  Familie Schade, Neuzelle  Keramikverein Neuzelle e.V.  Freiwillige Feuerwehr e.V., Neuzelle  Schützenverein Neuzelle e. V. 

8 Neuzeller Klosterwinzer e.V.  Schäferei Wutzler, Rießen   Herr  Schmidt, Neuzelle  Frau Kuchling, Göhlen  Herr Hans‐Jürgen Müller, Neuzelle  Herr Uwe Schulz, Neuzelle  Frau Scheifler, Neuzelle  Frau Müller, Neuzelle  Herr Südhof, Eisenhüttenstadt   Waldgemeinschaft Bomsdorf   Familie Krüger, Neuzelle 

Familie Tavernier, Lawitz  Familie Schubert, Neuzelle 

Familie Schwark, Bomsdorf  Herr Noack, Neuzelle  Frau Pagel, Guben  Frau Gelhar, Ossendorf  Kräuterhexen e.V., Eisenhüttenstadt   Märkische Oderzeitung   Märkischer Sonntag  Antenne Brandenburg 

 

Veranstaltungstermine im Amtsbereich des Amtes Neuzelle Termin

Art der Veranstaltung

Veranstalter

05.02.2010 18:00 Uhr 13.02.2010

Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Henzendorf, Nauck`s Gasthof Karneval in Möbiskruge in der Gaststätte

Jagdgenossenschaft Henzendorf MCC Möbiskruge

14.02.2010 22.02.2010 18:00 Uhr 28.03.2010

Kinderkarneval in Möbiskruge Außerordentliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Breslack, Frühlingsmarkt im Strohhaus Neuzelle

MCC Möbiskruge Jagdgenossenschaft Breslack Strohhaus Neuzelle e.V.

Einladung zur außerordentlichen Jagdversammlung in Breslack Die Jagdgenossenschaft Breslack lädt am Montag, 22.02.2010, um 18:00 Uhr in der ehemaligen Schule alle Jagdgenossen und Jagdpächter zur außerordentlichen Jagdversammlung ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Beschlussfassung (Wahl Neupächter + Abschluss Pachtvertrag) 3. Verschiedenes Der Jagdvorstand **************************************************************

Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Henzendorf Zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Henzendorf am Freitag, 05. Februar 2010 um 18:00 Uhr in Nauck`s Gasthof „Zum gepflegten Tropfen“ lädt der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft recht herzlich ein.

Impressum: Druck und Herausgeber: Auflage: Verteilung: Zusätzlicher Bezug:

Amt Neuzelle 3.200 Exemplare kostenlos an alle Haushalte kostenlos erhältlich im Amt Neuzelle, Bahnhofstraße 22, 15898 Neuzelle

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