A mtsblatt - Amt Neuzelle
March 27, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Amtsblatt Amtsblatt für das Amt Neuzelle 18. Jahrgang
Neuzelle, den 05.02.2010
Nummer 01
Aus dem Inhalt Bekanntmachung
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Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinden des Amtes Neuzelle Bekanntmachung im laufenden Planfeststellungsverfahren zur Oderdeichsanierung in der Neuzeller Niederung, Teilobjekt (TO) 17, Baulose 48 – 52, Deich - km 0,200 bis Deich - km 10,10 Bekanntmachung des Wahlleiters
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• Information • • • • •
Sprechstunde Schiedsstelle Amt Neuzelle im Jahr 2010 Fahrplan Fahrbibliothek des Landkreises für Januar – Juli 2010 Eheschließungen im Amt Neuzelle Dank der Tourismus-Information an die Sponsoren Veranstaltungstermine
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Weitere Informationen, Hinweise sowie aktuelle Veranstaltungstipps sind auf unserer Homepage www.neuzelle.de nachzulesen.
Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinden und des Amtes Neuzelle Die Gemeindevertretung Neißemünde fasste in ihrer Sitzung am 25.11.2009 nachstehend aufgeführte Beschlüsse: 24/2009 25/2009 26/2009 27/2009
Hauptsatzung der Gemeinde Neißemünde Einwohnerbeteiligungssatzung Bauleitverfahren zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Neißemünde, OT Coschen in der Fassung vom 11.06.1996 Steuerangelegenheit *************************************************************
Am 14.12.2009 beschloss die Gemeindevertretung Lawitz in ihrer Sitzung folgende Beschlüsse: 17/2009 18/2009
Hauptsatzung der Gemeinde Lawitz Einwohnerbeteiligungssatzung *************************************************************
Der Amtsausschuss des Amtes Neuzelle beschloss in seiner Sitzung am 23.11.2009 nachstehend aufgeführte Beschlüsse: 11/2009 12./2009
Hauptsatzung des Amtes Neuzelle Entscheidung zur Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz
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Bekanntmachung im laufenden Planfeststellungsverfahren zur Oderdeichsanierung in der Neuzeller Niederung, Teilobjekt (TO) 17, Baulose 48 – 52, Deich - km 0,200 bis Deich - km 10,10 im Landkreis Oder-Spree in der Stadt Eisenhüttenstadt und im Amt Neuzelle (dort betroffene Gemeinden Neuzelle und Neißemünde) Gemäß § 73 Abs. 3, 4, 5 und 7 VwVfG macht das Amt Neuzelle / die Stadt Eisenhüttenstadt auf Veranlassung der Planfeststellungsbehörde folgendes bekannt: I. Planänderung gemäß § 73 Abs. 8 VwVfG Zur geplanten Oderdeichsanierung in der Neuzeller Niederung hat das Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung Ökologie, Naturschutz und Wasser, Referat Ö 5 (Vorhabenträger) den bereits ausgelegten Plan wesentlich geändert. Die Änderungen sind unter II. näher beschrieben und erfolgten in Auswertung der bisher durchgeführten Anhörung. Diese Änderung berührt Belange Dritter erstmalig oder stärker als bisher, da ein Teil der Deichtrasse über andere Grundstücke verlaufen soll. II. Kurzbeschreibung der Planänderung Die Planänderung beinhaltet die landseitige Verlegung der Deichtrasse zwischen - Deich-km 5+512 in der Gemarkung Eisenhüttenstadt, Flur 15, Flurstück 3/7 und - Deich-km 8+600 in der Gemarkung Eisenhüttenstadt, Flur 16, Flurstück 12/1. Die neue Deichtrasse verläuft der Gemarkung Eisenhüttenstadt in den Fluren 15 und 16. Nach Gewährleistung des Hochwasserschutzes auf der neuen Deichtrasse soll im vorbenannten Abschnitt der alte Deich zurückgebaut werden. Mit der Deichrückverlegung wird nach den eingereichten Planänderungen die ökologische Aufwertung der künftig wasserseitig des Deichs liegenden Flächen beabsichtigt. Diese ist im überarbeiteten Antrag als Ausgleichsmaßnahme in die landschaftspflegerische Bilanzierung des gesamten Vorhabens eingerechnet. Dafür wurde die in den alten Antragsunterlagen dargestellte Ersatzmaßnahme E 1 „Auwaldinitiierung im Ratzdorfer Polder“ in der Gemeinde Neißemünde zwischen der Ortslage Ratzdorf und dem Querdeich der Lausitzer Neiße (Polder Ratzdorf) aus dem Plan entfernt. Einzelheiten der Planänderungen und des gesamten Vorhabens sind den ausgelegten überarbeiteten Planunterlagen zu entnehmen. III. Offenlegung der Planunterlagen Der vollständige geänderte Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 09. Februar 2010 bis 08. März 2010 in der Stadt Eisenhüttenstadt und im Amt Neuzelle zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich: in der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt in 15890 Eisenhüttenstadt, Zentraler Platz 1, im Bereich Bauen und Technik, Sachgebiet Straßenbaubehörde / Kommunale Dienste im Zimmer 318
3 Montag Dienstag Donnerstag Freitag
9:00 – 14:00 Uhr 9:00 – 18:30 Uhr 7:00 – 14:00 Uhr 9:00 – 12:00 Uhr
und im Amt Neuzelle in 15898 Neuzelle, Bahnhofstraße 22, im Bauamt im Zimmer 20 Montag 9:00 – 11:30 Uhr Dienstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr Donnerstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Freitag 9:00 – 11:30 Uhr. IV. Erhebung von Einwendungen 1. Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben erstmalig oder stärker berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, somit bis zum 22. März 2010 (Ende der Einwendungsfrist; maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Einwendungsschreibens, nicht das Datum des Poststempels) bei der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt, Bereich Bauen und Technik, Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt, beim Amt Neuzelle, Bauamt, Bahnhofstraße 22, 15898 Neuzelle oder beim Landesumweltamt Brandenburg, Referat RW 1, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. 2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Ansprüche wegen nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können auch nach Ablauf der Einwendungsfrist noch gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 5 VwVfG geltend gemacht werden. 3. Ausgeschlossen sind auch Einwendungen gegen nicht geänderte Teile des ausgelegten Planes, welche bereits im Rahmen der im Jahr 2005 erfolgten Auslegung hätten vorgetragen werden können. 4. Aus den Einwendungen müssen Art und Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennbar sein. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sollten die Gemarkungen sowie die Flur und Flurstücksnummern der betroffenen Grundstücke angegeben werden. Zudem ist die Einwendung mit dem Vor- und Zunamen des Einwenders zu unterzeichnen und mit einer den Mindestanforderungen entsprechenden lesbaren Anschrift zu versehen. Einwendungen ohne diesen Mindestinhalt sind unbeachtlich. 5. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben) ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite - deutlich sichtbar - ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Der Vertreter hat durch Unterzeichnen sein Einverständnis zu bekunden. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. V. Erörterung der Einwendungen 6. Gegen diese Planänderung form und fristgerecht erhobene Einwendungen werden in einem Erörterungstermin verhandelt, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgemäß Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
4 7. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Diese mündliche Verhandlung erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist aber jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. VI. weitere Hinweise 8. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 9. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, soweit sie sich nicht in diesem erledigen, durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfestsstellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 10. Die Nr. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. gelten auch für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 9 des UVPG. VII. Rechtsgrundlagen Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) Dieses Gesetz wird mit Wirkung vom 01. März 2010 aufgehoben. Es tritt dann in Kraft: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. I 2005, S. 50), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 07. Juli 2009 (GVBl. I S. 262) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz – RGU) vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - BbgUVPG) vom 10. Juli 2002 (GVBl. I 2002, S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 und Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Abfallgesetzes und des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27. Mai 2009 (GVBl. I 2009, S. 175, 184). Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827)
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Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 07. Juli 2009 (GVBl. I S. 262)
Köhler Amtsdirektor
Siegel
Bekanntmachung des Wahlleiters Berufung von Ersatzpersonen zur Kommunalwahl vom 28.09.2008 in der Gemeinde Neuzelle, Ortsbeirat Bahro Herr Danilo Wähnert hat vor dem Wahlleiter den Verzicht auf seinen Sitz im Ortsbeirat Bahro zum 31.12.2009 erklärt. Damit geht der Sitz auf Herrn Karsten Klugmann ab 01.01.2010 über.
Seefeld Wahlleiter Ende der öffentlichen Bekanntmachung
Information Sprechstunde der Schiedsstelle des Amtes Neuzelle Jeden 2. Donnerstag im Monat findet im Amt Neuzelle (Büro Erdgeschoss), Bahnhofstraße 22 in 15898 Neuzelle die Sprechstunde der Schiedsstelle des Amtes Neuzelle statt. Die Termine für das Jahr 2010: 14.01.2010 11.02.2010 11.03.2010 08.04.2010 06.05.2010 (ausnahmsweise den 1. Donnerstag, da am 13.05.2010 Feiertag ist) 10.06.2010 08.07.2010 12.08.2010 09.09.2010 07.10.2010 11.11.2010 09.12.2010 Für Anfragen steht Ihnen Frau Richter in unserem Hause (Tel.: 033652 / 83511) zur Verfügung.
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Fahrplan der Fahrbibliothek des Landkreises Oder-Spree Fahrplan Fahrbibliothek Januar – Juli 2010 für die Orte des Amtes Neuzelle
Mittwoch Neuzelle Neuzelle Bahro Henzendorf Treppeln
Ferien
11.00 – 12.45 (Schule) 12.15 – 12.45 (Schule) 13.05 – 13.30 (Gemeindehaus) 13.40 – 14.00 (Bushaltestelle) 14.15 – 14.40 (Bushaltestelle)
20.01.; 17.02.; 03.03.; 17.03.; 31.03.; 14.04.; 28.04.12.05.; 26.05.; 09.06.; 23.06.; 07.07.2010 Winterurlaub: 01.02. – 05.02.2010
Donnerstag Steinsdorf Coschen Breslack Ratzdorf Wellmitz Möbiskruge
14.20 – 14.45 (Kita) 14.55 – 15.20 (Dorfanger) 15.25 – 15.45 (Ringstraße) 15.55 – 16.30 (Bushaltestelle) 16.35 – 17.05 (Gaststätte) 17.20 – 17.45 (Parkstraße)
21.01.; 18.02.; 04.03.; 18.03.; 01.04.; 15.04.; 29.04.; 27.05.; 10.06.; 24.06.; 08.07.2010 Winterurlaub: 01.02. – 05.02.2010 Die Fahrbibliothek hält 14-tägig in den angegebenen Orten
Veröffentlichung der Eheschließungen des Standesamtes Neuzelle Tag und Ort der Eheschließung
Vorname, Name ggf. Geburtsname
19.12.2009 / 11:00 Uhr Standesamt / Amt 08.01.2010 / 13:00 Uhr Standesamt / Amt
Bodo Gudenschwager und Doreen Miericke
Anschrift(en)
Bismarkstraße 15 78194 Immendingen, Tuttlingen Die o.g. Brautpaare erklärten ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der Hochzeitstermine. Wo keine Angaben eingetragen sind, waren die Brautpaare mit einer Veröffentlichung ihrer Namen nicht einverstanden.
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Dank der Tourismus-Information an die Sponsoren
Auf diesem Wege möchte das Amt Neuzelle und die Tourismus‐ Information Neuzelle die Gelegenheit nutzen, sich herzlich bei allen Sponsoren und Helfern für die Unterstützung des Neuzeller Weihnachtsmarktes 2009 zu bedanken und wünscht allen ein friedliches und gesundes Jahr 2010. GWAZ, Guben Automaten‐Neumann, Neuzelle Firma Kaufmann Erd‐ und Tiefbau GmbH & Co.KG, Neuzelle Gasversorgung Eisenhüttenstadt GmbH Ingenieurbüro für haustechnische Anlagen, Eisenhüttenstadt Stiftung „Stift Neuzelle“ Sparkasse Oder‐Spree Ingenieurbüro H.‐W. Richter, Eisenhüttenstadt Fleischerei Baum, Neuzelle Klosterapotheke Neuzelle Grün & Haus Planungsgesellschaft mbH, Eisenhüttenstadt Autohaus Schmieder, Neuzelle Herr Wisbert, Berlin Tischlerei Richter, Wellmitz Forst‐ und Gartentechnik Ralf Kauß, Wellmitz Elektro Linde, Neuzelle Brandenburg Komplett Bau, Neuzelle Dipl.‐Med. Zahnärztin Jutta Junghans, Eisenhüttenstadt Lutz Garkisch CSG Containerservice, Eisenhüttenstadt Physiotherapie Keß, Neuzelle Creativ Projekt, Neuzelle Hausmeisterservice Arco v. Nessen, Neuzelle Sachverständigenbüro Türk, Ratzdorf Ingenieurbüro Frankfurt (Oder), Frankfurt Energie u. Umwelttechnik Elektromeister Udo Schmidt, Guben Steuerberaterin Petra Niemack, Neuzelle Marktkauf SB‐Warenhaus, Eisenhüttenstadt IBR Heidi Rothe, Lawitz Bestattungshaus Eichhorn, Neuzelle Hotel „Prinz Albrecht“, Neuzelle
Firma Gerd Schulz, Neuzelle Agrargenossenschaft Neuzelle Zahnarzt Michael Große, Neuzelle Friseursalon G & G, Frau Gaasch, Neuzelle Gasthof Köhler, Treppeln Klosterapotheke, Neuzelle Fachhandel für Bürosysteme, Cottbus Malerbetrieb Andreas Bursch, Neuzelle Klosterklause Neuzelle, Neuzelle Klosterbrauerei Neuzelle GmbH Autohaus Noack, Neuzelle Herr Baesler, Neuzelle Frau Wunder und Herr Gniozdorz, Neuzelle Familie Wunder, Neuzelle Familie Schmädicke, Lawitz Veranstaltungsagentur Münzenberg, Frankfurt Bürgervereinigung Fürstenberg e.V., Eisenhüttenstadt Evangelische Kirchengemeinde Pfarrer Weise, Neuzelle Katholisches Pfarramt Pf. Florian, Neuzelle Nova Cella Cantat, Neuzelle Wellmitzer Bläsergruppe Turmbläser Frank Teichmann und Fred Schulze, Neuzelle/Wellmitz DIAS Niederlausitz gGmbH Holzwerkstätten, Neuzelle Gymnasium im Stift Neuzelle Herr Dreblow, Neuzelle Grundschule Neuzelle Pestalozzischule Eisenhüttenstadt Partnergemeinde Zielona Gora Herr Buschmann, Eisenhüttenstadt Herr Gander und Familie Schulze, Treppeln/ Ratzdorf Chor EKOVA, Eisenhüttenstadt Hort Neuzelle, Kita Neuzelle Kita Treppeln Bauhof Neuzelle Hausmeister des Amtes Neuzelle Gemeindearbeiter der Gemeinde Neißemünde Herr Scheifler, Neuzelle Herr Fuhrmann, Wellmitz Familie Schade, Neuzelle Keramikverein Neuzelle e.V. Freiwillige Feuerwehr e.V., Neuzelle Schützenverein Neuzelle e. V.
8 Neuzeller Klosterwinzer e.V. Schäferei Wutzler, Rießen Herr Schmidt, Neuzelle Frau Kuchling, Göhlen Herr Hans‐Jürgen Müller, Neuzelle Herr Uwe Schulz, Neuzelle Frau Scheifler, Neuzelle Frau Müller, Neuzelle Herr Südhof, Eisenhüttenstadt Waldgemeinschaft Bomsdorf Familie Krüger, Neuzelle
Familie Tavernier, Lawitz Familie Schubert, Neuzelle
Familie Schwark, Bomsdorf Herr Noack, Neuzelle Frau Pagel, Guben Frau Gelhar, Ossendorf Kräuterhexen e.V., Eisenhüttenstadt Märkische Oderzeitung Märkischer Sonntag Antenne Brandenburg
Veranstaltungstermine im Amtsbereich des Amtes Neuzelle Termin
Art der Veranstaltung
Veranstalter
05.02.2010 18:00 Uhr 13.02.2010
Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Henzendorf, Nauck`s Gasthof Karneval in Möbiskruge in der Gaststätte
Jagdgenossenschaft Henzendorf MCC Möbiskruge
14.02.2010 22.02.2010 18:00 Uhr 28.03.2010
Kinderkarneval in Möbiskruge Außerordentliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Breslack, Frühlingsmarkt im Strohhaus Neuzelle
MCC Möbiskruge Jagdgenossenschaft Breslack Strohhaus Neuzelle e.V.
Einladung zur außerordentlichen Jagdversammlung in Breslack Die Jagdgenossenschaft Breslack lädt am Montag, 22.02.2010, um 18:00 Uhr in der ehemaligen Schule alle Jagdgenossen und Jagdpächter zur außerordentlichen Jagdversammlung ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Beschlussfassung (Wahl Neupächter + Abschluss Pachtvertrag) 3. Verschiedenes Der Jagdvorstand **************************************************************
Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Henzendorf Zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Henzendorf am Freitag, 05. Februar 2010 um 18:00 Uhr in Nauck`s Gasthof „Zum gepflegten Tropfen“ lädt der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft recht herzlich ein.
Impressum: Druck und Herausgeber: Auflage: Verteilung: Zusätzlicher Bezug:
Amt Neuzelle 3.200 Exemplare kostenlos an alle Haushalte kostenlos erhältlich im Amt Neuzelle, Bahnhofstraße 22, 15898 Neuzelle
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