5.1 MB Dateityp: pdf

March 13, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
Share Embed


Short Description

Download 5.1 MB Dateityp: pdf...

Description

Verbandsgemeinde

BAD MARIENBERG ideenreich.natürlich.erfrischend.

FREITAG, 15. Juli 2016

Jahrgang 31

Nummer 28

Innenminister kündigt Unterstützung für neue Drehleiter der Feuerwehr an Roger Lewentz lobte die Brandschutzaktivitäten in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg Bei seinem Besuch bei der Stützpunktfeuerwehr in Bad Marienberg überzeugte sich der Staatsminister als oberster Feuerwehrchef in Rheinland-Pfalz von der Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung für die dort stationierte 35 Jahre alte Drehleiter, die altersbedingt nicht mehr dem Stand der heutigen Technik entspricht. Unser Foto zeigt dabei v.l. Erster Beigeordneter Andreas Heidrich, VGWehrleiter Klaus Groß, Fraktionssprecher SPD Hans-Alfred Graics, Innenminister Roger Lewentz, Bürgermeister Jürgen Schmidt, Fraktionssprecher CDU Bernd Weber, Beigeordnete Eva Ehrlich-Lingens, Fachbereichsleiterin Doris Wengenroth und Beigeordneter Jürgen Steup sowie im Hintergrund Bad Marienberger Feuerwehrkameraden mit Wehrführer Olaf Schütz und seinen beiden Stellvertretern Holger Babst und Oliver Salzmann. Foto: Röder-Moldenhauer Lesen Sie bitte im Innenteil weiter. Heimat- und Bürgerzeitung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, Stadt Bad Marienberg, Bölsberg, Dreisbach, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn, Hardt, Hof, Kirburg, Langenbach b. Kirburg, Lautzenbrücken, Mörlen, Neunkhausen, Nisterau, Nistertal, Norken, Stockhausen-Illfurth, Unnau.

Internet: www.bad-marienberg.de · E-Mail: [email protected]

Wäller Blättchen

2

Nr. 28/2016

Fortsetzung des Berichts der Titelseite

Freiwillige Feuerwehren sind die wichtigsten Bürgerinitiativen in Rheinland-Pfalz Auf Einladung von Bürgermeister Jürgen Schmidt weilte der rheinland-pfälzische Minister des Innern und für Sport, Roger Lewentz (SPD), zum wiederholten Male in der Verbandsgemeinde, um in gemeinsamen Gesprächen und Besichtigungen gute Informationen und Erkenntnisse mit nach Mainz zu nehmen. Jürgen Schmidt bezeichnete ihn als guten Freund und großen Förderer, der schon viel für die zukunftsorientierte Entwicklung der Verbandsgemeinde geleistet hätte. Für sein stets offenes Ohr für heimische Belange und seine tatkräftige Unterstützung gebühre ihm verdientermaßen Dank und Anerkennung. Dies gelte auch für den Bereich des Brandschutzes, denn in den Neubau von Gerätehäusern und für die Beschaffung neuer Fahrzeuge seien vom Land bereits über 1 Mio. € an Zuwendungen geflossen. Komme immer gerne in die Verbandsgemeinde Bad Marienberg In seiner Begrüßung im Feuerwehrgerätehaus in der Jahnstraße in der Badestadt lobte Staatsminister Roger Lewentz die prosperierende Gesellschaft und Wirtschaft sowie die beispielhaften kommunalen Leistungen für eine moderne und notwendige Infrastruktur. Die Feuerwehren würden im Lande mit ihren 2.400 Einheiten eine herausgehobene Stellung einnehmen, auch wenn die Zahl der ehrenamtlich Aktiven leider inzwischen von 60.000 auf 51.000 gesunken sei. Eine Feuerwehr müsse vor Ort sein, um die Bürger zu schützen und gesellschaftliche Aufgaben zu übernehmen. Roger Lewentz fand viel Lob für die Arbeit der Wehren in der Verbandsgemeinde und für die leistungsstarke Stützpunktfeuerwehr in Bad Marienberg. Er dankte allen Feuerwehrleuten in den aktiven Wehren sowie in der Jugendarbeit für ihr vorbildliches und selbstloses Engagement. „Die Einsatzstärke zu halten, ist unsere größte Herausforderung für die nächsten Jahre!“ resümierte der Minister. Der Wehrleiter der Verbandsgemeinde, Klaus Groß, gab einen versierten Über- und Einblick in den Brandschutz vor Ort. Dieser sei in 3 Ausrückebereiche mit 3 Stützpunktwehren gegliedert. Sehr gut hätte sich die Bildung von Kooperationen bewährt, die gemeinsame Einsätze, Übungen, Beschaffungen und Ausbildung beinhalten würden. Er bezifferte die Zahl der derzeit Aktiven auf 391, davon 41 (10,5%) Frauen. In den Jugendfeuerwehren seien momentan 120 Kinder und Jugendliche aktiv, davon 40 Mädchen. Durch die hohe Zahl an Übernahmen aus der Jugend- in die Aktivwehren sei die Förderung der Nachwuchsarbeit unerlässlich. Wie Klaus Groß weiter berichtete, wären die Wehren in 2015 zu 167 Einsätzen ausgerückt, davon zu 65 Gebäude- und 17 sonstigen Bränden sowie zu 85 Hilfeleistungen. Die Verbandsgemeinde halte derzeit für ihre 14 Wehren einen Bestand von 27 Fahrzeugen mit einem Durchschnittsalter von 19,7 Jahren vor. Die Drehleiter als ältestes Fahrzeug mit

dem Baujahr 1981 sei von der Verbandsgemeinde in 2009 für über 70.000,- € generalüberholt worden, doch sei sie inzwischen vom technischen Fortschritt und den heutigen Anforderungen überholt worden. So dürfe beispielsweise im Rettungskorb nur ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 180 kg transportiert werden, obwohl heutzutage 400 kg Standard seien. Die Leiter sei für die Brandbekämpfung und Menschenrettung unerlässlich, da es in der Verbandsgemeinde eine große Zahl von mehrstöckigen Gebäuden gäbe.

Bisher 20 neue Fahrzeuge für 1,8 Mio. € beschafft Bürgermeister Jürgen Schmidt betonte die Notwendigkeit der regelmäßigen Ersatzbeschaffung für ältere Fahrzeuge. In seiner Amtszeit seien 20 Fahrzeuge neu gekauft werden, zu denen das Land Zuschüsse in Höhe von 710.000,- € leistete. Doch diese kämen nun auch schon wieder in die Jahre. Eine neue Drehleiter hält der Bürgermeister aus technischen und Sicherheitsgründen für geboten. Sollten die Gremien der Verbandsgemeinde dem Ansinnen zustimmen, will Minister Roger Lewentz sich gerne um das Projekt kümmern. Nach der Auskunft von Klaus Groß liegt der zu erwartende Landeszuschuss bei Fahrzeugkosten von rd. 600.000,- € bei etwa 227.000,- €. Auch weitere Großfahrzeuge seien in den nächsten Jahren zu ersetzen, so u.a. die Löschfahrzeuge in Unnau und Bad Marienberg. Daneben gelte es, weitere Tragkraftspritzenfahrzeuge zu beschaffen. Roger Lewentz signalisierte seine Unterstützung und betonte, dass das Land den Feuerwehrkameraden in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg optimale Bedingungen bieten möchte. Im Anschluss sprachen die anwesenden Feuerwehrleute und der Minister weitere aktuelle Feuerwehrfragen an, so u.a. die Einsatzfähigkeit der Wehren tagsüber und den Rückgang an Aktiven und in den Jugendwehren. Eine Lösung könnte dabei die Gründung von Bambini-Wehren sein, von denen die Jugendwehren profitieren könnten. „Die Altersklasse der 6 bis 10-Jährigen ist für die Feuerwehren ein dankbares Potential“, sagte Minister Lewentz. Um die Personalsituation noch weiter zu entlasten, empfahl Lewentz Bürgermeister Jürgen Schmidt und den Verantwortlichen der Wehr, vermehrt auch solche Kameraden zu kontaktieren und mit zu alarmieren, die zwar auswärts wohnen, aber tagsüber beruflich in der Verbandsgemeinde beschäftigt sind. Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg

Wäller Blättchen

3

Nr. 28/2016

Notrufe / Bereitschaftsdienste Überfall - Polizei................................................................. 110 Notrufnummer der Feuerwehr und Rettungsdienst Notarzt............................................... 112 Rettungsdienst - Krankentransport kein Notruf..................................................................... 19222 Giftnotzentrale Tel.:................................................................... 06131/19 240 oder................................................................. 06131/232 466 ■■ Ärztlicher Notfalldienst Bereitschaftsdienstzentrale Hachenburg Standort: DRK Krankenhaus Hachenburg, Alte Frankfurter Str. 10, 57627 Hachenburg, Telefon: ....................................................................... 116117 (ohne Vorwahl) Öffnungszeiten: Montag 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr Dienstag 19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr Donnerstag 19.00 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr Feiertag durchgehend geöffnet Versorgungsgebiet: Alle Orte unserer Verbandsgemeinde Bad Marienberg. ■■ Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer ......................................................................... 0180/5040308 zu den üblichen Telefontarifen Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, an Feiertagen von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 8:00 Uhr und an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8:00 Uhr bis Samstag 8:00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. ■■ Augenärzte

Der augenärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Rufnummer 0180/5112066 zu erreichen. ■■ Tierärzte Im Notfall ist der zuständige Tierarzt unter der Rufnummer jedes niedergelassenen Tierarztes zu erfragen. ■■ Notdienst-Apotheken Unter den folgenden Rufnummern werden Ihnen drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung Ihres Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt: 0180-5-258825 - Plz (0,14 €/pro Minute) vom Festnetz. 0180-5-258825 - Plz (max. 0,42 €/Mon.) Mobilfunknetz: Wählen Sie einfach eine der o.g. Notdienstnummern und anschließend sofort die Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur (z.B. für Bad Marienberg 0180-5258825-56470). Der aktuelle Notdienstplan ist auch auf der Internetseite www.lak-rlp.de der Landesapothekerkammer jederzeit abrufbar. Ein Apothekenotdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr. ■■ Rettungsdienst/Krankentransport Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Rhein-Lahn-Westerwald Servicenummer aus allen Ortsnetzen .................................................... 19222

Entstörungsdienste ■■ Wasser- und Klärwerk Bei Störungen in der Wasserversorgung oder der Abwasserbeseitigung ist der Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke Tag und Nacht zu erreichen unter den Rufnummern für das Wasserwerk ......................................... 0170/1889930 für das Klärwerk .............................................. 0171/7777972 ■■ Entstördienst bei Notfällen

und technischen Störungen Stromversorung ............................................... 0261/2999-54 Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Ein Unternehmen der evm-Gruppe Kabel-TV/Internet ........................................ 0261/20162-222 KEVAG Telekom GmbH

Sozial- und Pflegedienste ■■ Pflegedienst Weingarten GmbH

- Anzeige -

Mittelgasse 1, Rennerod Häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege 24 Stunden erreichbar: ................................ 02664-990500 - Grundpflege / Behandlungspflege - Häusliche Betreuungsangebote - Hauswirtschaft, Menüservice - Kostenlose Pflegeberatung - Außerklinische Intensivpflege / Heimbeatmung - Anzeige -

■■ Ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst Klose

Mühlenstraße 18, 56479 Seck „Der familiäre Pflegedienst im Westerwald“ Rund um die Uhr im Einsatz oder erreichbar: Telefon: 02664/90294 oder 0172/6524436

■■ DRK-Sozialstation Westerwald

- Anzeige -

Kompetentes Pflegeangebot aus einer Hand Häusliche Krankenpflege, HausNotruf, MenüService, Behinderten-Fahrdienst Bornwiese 1, 56470 Bad Marienberg .............02661/95104-0 Mobiltelefon (24-Std. Rufbereitschaft) ............. 0163/6942701 Behinderten-Fahrdienst ............................. 07000-37 55 8 99 (Bestellungen: Mo.-Do. 7-16 Uhr - Fr. 7-12 Uhr) - Anzeige -

■■ Häuslicher Pflegedienst Klaus-Günter Balzer

Pflegeversicherung, Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Mahlzeitendienst, kostenlose Pflegeberatung, Pflegenachweis nach § 37,3 SGB XI, Krankenhausnachsorge, Urlaubs-/Verhinderungspflege, 24-Stunden-Bereitschaft Erreichbar rund um die Uhr unter Telefon: 02661/939677 (Neunkhausen); 02662/942666 (Hachenburg); Mobil: 0171/1712619

■■ Mobili Pflegeteam Hof

- Anzeige -

Alltagshilfe und Krankenpflege, 24 Std............................................................. 02661/9169894

Wäller Blättchen



4

- Anzeige -

■■ Diakoniestation Hachenburg - Bad Marienberg

Häusl. Krankenpflege, Verhinderungspflege, Pflegenachweise nach § 37.3 SGB XI, Pflegeberatung & Kurse, Demenz-/Seniorenbegleitung, Hausnotruf, etc. Pflegetherapeutin Wunde (ICW) - Wundmanagerin 35 Jahre Erfahrung - Wir sind da, wenn Sie uns brauchen - Rufen Sie an! 24 Stunden erreichbar unter ......................Tel.: 02662/9588-0

■■ Ambulantes Pflegeteam Vital GmbH

- Anzeige -

Pflege-, Beratungs- und Entlastungszentrum Theis Gemeinsam sind wir stark! Heike Theis & Team - ambulante Krankenpflege u. medizinische Versorgung - ambulante Betreuung nach §45 - hauswirtschaftliche Leistungen - Vermittlung von behindertengerechten Wohnungen www.pflegeentlastungszentrum.de Lindenstraße 9, Pottum........................................ 02664/8803

- Anzeige -



- Anzeige -

■■ Seniorengarten „Alte Schule“ mit dem iDeeCafé, ErzählCafé und StrandCafé Solitäre Tagespflegeeinrichtung zur Entlastung pflegender Angehöriger - Qualifizierte Betreuung und pflegerische Versorgung - Hauseigener Fahrdienst (Jetzt NEU: Rollstuhlfahrten!) Heike Theis & Team........................................ 02664 9975997 www.tagespflege-ideecafe.de Schulstraße 20, 56459 Pottum ■■ Intensivpflegedienst Lukas

Pflege 24 Solms GmbH Ambulante Intensivpflege+ Heimbeatmung von Kindern und Erwachsenen, Ansprechpartnerin Fr. Ermert, Tel.:0172- 2554359

Beratungsdienste ■■ Kinderschutzdienst Westerwald

- Deutsches Rotes Kreuz Fachdienst für misshandelte und sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche und deren Angehörige Tel.: ...........................................................02662 / 96 97 46-0 Unsere telefonischen Sprechzeiten sind: montags, dienstags und donnerstags ............................... von 10.00 bis 12.00 Uhr ■■ Pflegestützpunkt Bad Marienberg

Beratung für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen, sowie deren Angehörigen Kostenlos und neutral informieren wir Sie im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zuhause über medizinische und pflegerische Leistungen sowie Angebote in der Region. Bei Rechtsfragen arbeiten wir mit der Verbraucherzentrale von Rheinland-Pfalz zusammen. Bei uns erhalten sie Beratung und Information rund um das Thema Pflege. Beratungsstellen finden sie in jeder Verbandsgemeinde des Landes Rheinland/-Pfalz. Unsere Beratungsstelle im Bad Marienberg befindet sich in der Bornwiese 1 56470 Bad Marienberg Ihre Ansprechpartner sind: Gabi von Albert, Dipl. Sozialarbeiterin (FH), Telefon .......................................................... 02661-9178060 Mobil ........................................................... 0176 - 10138620 E-Mail [email protected] Kurt Minge, Pflegeberater, Telefon ............... 02661-9173940 Mobil ........................................................ 0152 - 09 01 38 65 E-Mail ........................ [email protected] Termine nach Vereinbarung

Nr. 28/2016

Büchereien ■■ Gemeindebücherei Langenbach b. K. Hauptstraße 16 Öffnungszeiten: Dienstag: .................................................... 16.30 - 19.30Uhr Donnerstag: .................................................. 9.30 - 12.30Uhr E-Mail Adresse: [email protected] Tel.: 02661 / 9842900 Sommerurlaub Liebe Leserinnen & Leser. Die Bücherei macht Ferien und ist vom 19. 07 2016 bis einschl. 11. 08 2016 geschlossen! Für unsere Teilnehmerinnen & Teilnehmer des Lesesommers bleibt der Mittwochnachmittag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchweg geöffnet. Wir wünschen Euch schöne Sommertage. Euer Büchereiteam ■■ Gemeindebücherei Neunkhausen Öffnungszeiten: Dienstag ....................................................... 16.30h - 18.30h Donnerstag ................................................... 17.00h - 19.00h Lesespaß für Kinder ab 9 Jahren: Irmgard Kramer: Sunny ValentineVon der Flaschenpost im Limonadensee Sunnys Haus wird tausend Jahre alt! Sunny bastelt Einladungen für die große Geburtstagsparty und dabei fällt ihr etwas auf: Alle haben eine beste Freundin oder einen besten Freund, den sie mitbringen können – nur sie nicht. Sunny ist traurig und das Haus versucht, ihr zu helfen. Doch dabei hat es eine recht dumme Idee, denn es schickt Sunny ausgerechnet mit der fiesen Salome Benson auf eine Schatzsuche durch seine entferntesten Zimmer, in denen es sich selbst nicht mehr auskennt. Dabei gehen die Mädchen fast verloren und müssen sich gemeinsam ganz schön ins Zeug legen, um heil wieder zu Hause anzukommen. Feline Lang: Hotel Zauberpfote - Frauchen vermisst Was für eine Riesenüberraschung! Fünf Welpen liegen plötzlich im Körbchen der Jack-Russell-Hündin, die gerade Gast im Hotel Zauberpfote ist. Weil sie ziemlich dick war, als ihr Frauchen sie ablieferte, hatte Mia sie zuerst für ganz schön verfressen gehalten. Nun ist Mia ganz verliebt in die kleinen Hundebabys. Aber wieso meldet sich das Frauchen nicht mehr? Und die Telefonnummer, die die Hundebesitzerin angegeben hat, gibt es überhaupt nicht! Ein klarer Fall für Mia und ihre Katze Minou. ■■ Kath. Öffentliche Bücherei Nistertal

Eröffnung des Lesesommers ein toller Nachmittag mit „Ritter Rost“ Bereits zum 8. Mal findet in unserer Bücherei der Lesesommer statt und auch in diesem Jahr haben sich mehr als 70 Kinder angemeldet und viele von ihnen waren schon am Eröffnungstag gekommen, um sich die ersten Bücher auszuleihen. Viele vom Team der Bücherei waren an diesem Nachmittag anwesend, um die Kinder mit den vielen neuen Büchern vertraut zu machen, den Neulingen unter ihnen, den Ablauf des Lesesommers zu erklären und immer wieder Rede und Antwort rund um den Lesesommer zu stehen. Besonders spannend wurde es, wenn Elisabeth Dornette-Bieda und Kristina Bell zum Vorlesen in kleinen Bereichen einluden und die Kinder getreu dem Motto des Lesesommers „Abenteuer beginnen im Kopf“ mit ihren Erzählungen „rund um Ritter Rost“ in eine andere Welt mitnahmen. Bei Leckereien und Getränken ließen es sich die Kinder so richtig gut gehen und nahmen sich Zeit, schon in der Bücherei die ersten Seiten ihres ausgeliehenen Buches zu lesen. Auch die Mütter genossen die nette Atmosphäre und nutzten den Nachmittag, um sich miteinander auszutauschen.

Wäller Blättchen

Alle Kinder, die sich noch nicht entschieden haben, am Lesesommer teilzunehmen, können jederzeit noch einsteigen. Der letzte Ausleihtag im diesjährigen Lesesommer ist in unserer Bücherei der 26. August 2016, bevor es dann am 26. September heißt „Große Abschlussparty des Lesesommers 2016“ mit Patricia Prawit - 60 spannende Minuten mit Ritter Rost und seinen Freunden, dem Drachen Koks und dem Burgfräulein Bö - einer musikalischen Lesung im Bürgerhaus in Nistertal“. Zu dieser Veranstaltung werden - wie schon zur schönen Gewohnheit geworden - alle Kinder mit ihren Familien eingeladen. Alle Kinder und ihre Eltern bekommen für diesen Tag noch eine besondere Einladung.

5

Nr. 28/2016

Dort trifft er Maires schweigsamen Ehemann Alec, der seine Enttäuschung über den schwächlichen Jungen nicht verbergen kann. Doch Maire lässt sich nicht entmutigen und zeigt Thomas die Wunder seiner neuen Welt. Sie weiht ihn ein in die Geheimnisse der Seehunde, entwirrt mit ihm das Rätsel der Steinriesen und zeigt ihm, dass Magie überall zu finden ist – wenn man nur richtig danach sucht. In dieser rauen und gleichzeitig zauberhaften Welt blüht Thomas langsam auf. Er freundet sich mit einigen Kindern der Insel an und rettet einem verwaisten jungen Seehund das Leben. Langsam erkennt auch Alec, was Maire schon immer in Thomas gesehen hat. Die Königin der Wüste Atemberaubende Bilder, große Gefühle und eine einzigartige Frau: Nicole Kidman ist Gertrude Bell, die Orient-Forscherin, die Geschichte schrieb. Statt ihr Leben Heim und Familie zu widmen, zieht es die gebildete Engländerin Gertrude Bell in den Nahen Osten nach Teheran. Überwältigt von der Natur und der Kultur des fremden Landes verliebt sie sich in den Diplomaten Henry Cadogan. Doch ein tragisches Unglück zerstört ihre Pläne für die gemeinsame Zukunft. Getrieben von Einsamkeit und dem Wunsch zu vergessen, widmet sie ihr Leben fortan den Menschen des Orients und der arabischen Kultur. Sie macht sich als Schriftstellerin, Archäologin und Forscherin einen Namen, um letztendlich als politische Beraterin und Spionin des britischen Königreichs zu einer der mächtigsten Frauen ihrer Zeit zu werden.

Amtliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Bad Marienberg Verbandsgemeindeverwaltung Sie haben Interesse an einem (modulares Bachelorstudium)?

dualen

_

Studiengang

Zudem sind Sie leistungswillig, redegewandt, verfügen über eine gute Allgemeinbildung, sind kontaktfreudig und aufgeschlossen? Dann liegen Sie mit einer Bewerbung bei uns genau richtig. Wir stellen zum 01.07.2017 ein:  eine/n Inspektor-Anwärter/in Studiengang: „Verwaltung“

■■ Gemeindebücherei Norken geöffnet: dienstags 18 bis 19 Uhr DVD’s Ein Sommer in der Provence Da sich die Eltern kurz vor den großen Ferien getrennt haben, müssen Lea, Adrien und ihr kleiner gehörloser Bruder Theo den Sommer bei ihrem brummigen Großvater in der Provence verbringen - weit weg vom lebendigen Paris. Während die Großmutter sie liebevoll umsorgt, meckert der Alte ständig an ihnen herum, hält sie für ungezogene Störenfriede. Nur langsam nähern sich die Generationen einander an, machen neue Erfahrungen, akzeptieren ihre Unterschiedlichkeit und finden sich am versöhnenden Ende als Familie. Das Leuchten des Regenbogens Der schüchterne achtjährige Thomas lebt traurig und einsam in einem trostlosen Waisenhaus. Doch dann kommt plötzlich Farbe in sein Leben. Maire O’Donell, deren bezauberndes Lächeln und pure Lebensfreude selbst die dunkelsten Räume zum Leuchten bringen, erobert das Herz des kleinen Jungen im Sturm. Und ehe er sich versieht, fährt er zusammen mit Maire in einem Boot zu ihr nach Corrie Island vor der Küste Irlands.

für den Vorbereitungsdienst zum dritten Einstiegsamt mit dem Abschluss des Bachelors of Arts. Einstellungsvoraussetzung ist eine Hochschul-/Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss. Zudem müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt sein. Die Studiendauer beträgt drei Jahre. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Verbandsgemeindeverwaltung ist ein leistungsstarker und bürgerorientierter Dienstleistungsbetrieb. Um weiterhin den Anforderungen gerecht zu werden, suchen wir Nachwuchskräfte, die am öffentlichen Leben interessiert sind und helfen möchte, die Zukunft der Verbandsgemeinde mitzugestalten. Senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 15.08.2016 an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg - Personalstelle Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg E-Mail: [email protected] (Tel. 02661/6268-312)

Wäller Blättchen

6

Nr. 28/2016

1. Pokal des Oberbürgermeisters in Partnerstadt Marienberg im Erzgebirge ausgetragen VG Bad Marienberg mit zwei Teams am Start Sie stellten sich der starken Konkurrenz beim 1. Pokal des Oberbürgermeisters der Partnerstadt Marienberg/Erzgebirge mit gleich zwei Mannschaften: Die gemischte U19/U17 der JSG Bad Marienberg/FehlRitzhausen/Eichenstruth/Großseifen. Die Betreuer Anton Hänel (links) und Mike Wagner (rechts) waren nach Anlaufschwierigkeiten mit den Leistungen ihrer Teams zufrieden. Fotos: Privat Auf Einladung von Oberbürgermeister André Heinrich weilte eine sportliche Delegation aus unserer Verbandsgemeinde in der Partnerstadt Marienberg im Erzgebirge. Anlass war das Fußballturnier um den Pokal des Oberbürgermeisters, der erstmals ausgespielt wurde. Teilnehmer aus den Partnerstädten Dorog/Ungarn und Most/Tschechien sowie Vertretungen der heimischen Vereine FSV Motor Marienberg und SV Lauterbach waren weitere Teilnehmer des Turniers, bei dem unsere Vertretung von der JSG Bad Marienberg/Fehl-Ritzhausen/Eichenstruth/Großseifen gleich mit zwei Mannschaften an den Start ging. Die Teams aus dem Westerwald gingen mit den mit Abstand jüngsten Spielern ins Rennen und belegten die Plätze 5 und 7. Sieger des Turniers wurde die Vertretung des FSV Motor Marienberg. „Wichtiger als der reine sportliche Erfolg war aber, dass wir uns in unserer Partnerstadt gut präsentiert haben und viele neue Eindrücke gesammelt und Bekannt-

schaften geschlossen haben“, sagte Betreuer Mike Wagner. Er und Kollege Anton Hänel hatten die Jugendlichen ins Erzgebirge begleitet und waren begeistert von der herzlichen Aufnahme und dem tollen Rahmenprogramm, das die Gastgeber auf die Beine gestellt hatten. Oberbürgermeister André Heinrich dankte bei der Siegerehrung allen Mannschaften für die Teilnahme und für den ausgesprochen fairen Wettbewerb. Für das kommende Jahr kündigte er eine Neuauflage des Turniers an. Verbandsgemeindeverwaltung

35. Fußballturnier um den Wanderpokal der Verbandsgemeinde Die Siegermannschaft des Vorjahres mit dem Wanderpokal. Foto: Röder-Moldenhauer Alle Mannschaften aus der Verbandsgemeinde nehmen in diesem Jahr an dem Turnier um den Wanderpokal der Verbandsgemeinde in Unnau teil. Der ausrichtende SV Unnau kann neben den 7 heimischen Mannschaften hoffentlich auch viele Zuschauer begrüßen. Fußballbegeisterte und Interessierte haben dann die Möglichkeit, sich noch vor Saisonbeginn vom Leistungsstand ihres Vereins, der Mannschaft ihrer Gemeinde, zu überzeugen. Gespielt wird ein Tagesturnier mit einer 7er-Gruppe, bei der „Jeder gegen Jeden“ spielt. Das Turnier beginnt am Samstag, 16. Juli 2016 um 12.30 Uhr. Folgende Mannschaften nehmen teil (in Klammern ist das erste Spiel angegeben): SG Nistertal/Unnau/Alpenrod (12.30 Uhr) SG Fehl-Ritzhausen/Eichenstruth/Großseifen (12.30 Uhr) SG Weitefeld-Langenbach/Friedewald/ Neunkhausen (13.06 Uhr)

TuS Bad Marienberg (13.24 Uhr) SG Hahn/Neuhochstein (13.06 Uhr) SG Mörlen/Nauroth/Norken (12.48 Uhr) SG Kirburg/Hof (12.48 Uhr) Siegerehrung ca. 18.30 Uhr Den Spielplan mit allen Paarungen haben wir für Sie in den Veranstaltungskalender in der Homepage der Verbandsgemeinde www.bad-marienberg.de eingestellt. Verbandsgemeindeverwaltung

Wäller Blättchen

7

Nr. 28/2016

9. Reise in die Partnerstadt Marienberg im Erzgebirge Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg lädt ihre Bürgerschaft ein zur 9. Reise in die Partnerstadt Marienberg im Erzgebirge vom 01.09. - 04.09.2016 Nach den großen Erfolgen der vergangenen Fahrten ins Erzgebirge äußerten viele Bürgerinnen und Bürger aus unserer Verbandsgemeinde Bad Marienberg mehrfach den Wunsch, eine weitere Reise dorthin anzubieten. Diesem Anliegen sind wir gerne gefolgt und bieten Ihnen nun in Zusammenarbeit mit der Fa. Stahl-Reisen aus Bad Marienberg eine 4-Tage-Fahrt zu unseren Freunden in der Partnerstadt Marienberg/Sa. und ins benachbarte Erzgebirge an. Ein interessantes Programm erwartet Sie! Reiseverlauf: 1. Tag (Do. 01.09.2016) Um 7.45 Uhr startet ein moderner Komfort-Bus der Fa. Stahl-Reisen an der Stadthalle Bad Marienberg. Nach einer Mittagsrast unterwegs werden wir gegen 15.00 Uhr in der Partnerstadt Marienberg eintreffen. Nach dem Bezug der Zimmer im Hotel „Weißes Ross“ sind wir zum Empfang und Begrüßung im Rathaus der Bergstadt Marienberg eingeladen. Im Anschluss daran lernen wir die Stadt auf einem Rundgang/Rundfahrt kennen und besuchen das sächsischböhmische Museum „Bergmagazin“. Den Tag beschließen wir mit dem gemeinsamen Abendessen im Hotel. 2. Tag (Fr. 02.09.2016) Nach dem reichhaltigen Frühstücksbuffet im Hotel bringt uns der Bus nach Cranzahl. Von dort starten wir mit der von einer Dampflok gezogenen Schmalspurbahn, über 17,3 km Eisenbahnromantik pur, in die höchstgelegene Stadt Deutschlands - nach Oberwiesenthal - und zum Fichtelberg (mit 1214 m höchster Berg Sachsens). Zur Mittagsrast ist eine Einkehr im Restaurant des berühmten Skispringers Jens Weißflog geplant. Die Rückfahrt führt uns mit einem Zwischenstopp in Annaberg u.a. mit Besuch der St.-Annen-Kirche, über Thermalbad Wiesenbad wieder nach Marienberg. Im weiteren Verlauf besuchen wir dann den „Pferdegöpel am Rudolphschacht“ im Stadtteil Lauta. Wir besichtigen das Besucherbergwerk (übertage) mit Bergbauausstellung, die historische Bergschmiede und werden Zeuge des historischen Fördervorgangs.(Pferdegöpel) Zum Abschluss und zur Stärkung nach einem abwechslungsreichen Tag erwartet uns der traditionelle Bergmannsschmaus in der rustikalen Scheidebank. Dabei gestalten uns heimische Folkloregruppen einen erzgebirgischen Heimatabend (Hutzenomnd), bevor wir dann zwischen 20:00 und 21:00 Uhr zum Hotel zurück fahren. 3. Tag (Sa. 03.09.2016) Heute bringt uns der Bus in den Kurort Seiffen. Das weltweit bekannte Spielzeugdorf mit seinen unzähligen und ebenso faszinierenden Angeboten erzgebirgischer Volkskunst ist uns einen ausgiebigen Aufenthalt wert. Im Freilichtmuseum werden wir u.a. Zeuge des auf der Welt einmaligen Reifendrehens in der Drehstube des Wasserkraft-Drehwerkes.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum Besuch der berühmten Seiffener Bergkirche wie auch des Spielzeugmuseums oder der Besuch einer Schauwerkstatt für erzgebirgische Volkskunst. Nach der Rückfahrt erwartet uns im Hotel das gemeinsame Abendessen mit „erzgebirgischem Spezialitätenbuffet“. 4. Tag (So. 04.09.2016) Nach dem Frühstück und der Verabschiedung bringt uns der Bus zur Augustusburg. Hier besteht die Möglichkeit zum Besuch verschiedener Museen und Ausstellungen. (Motorradmuseum, Schlossmuseum, usw.) sowie evtl. einer Schlossführung. Für die Verpflegung vor Antritt unserer Rückreise steht auf Schloss Augustusburg mit der „Schlossgaststätte“, dem „Augustuskeller“ und dem „Imbiss in den Arkaden“ eine Auswahl an Gastronomie zur Verfügung. Nach der Mittagspause verabschieden wir uns mit der Fahrtroute durch Chemnitz vom Erzgebirge und treten die Heimreise an. Dabei ist zur Nachmittagszeit ein Zwischenstopp in der Goethestadt Weimar geplant, bevor wir dann nach interessanten wie kurzweiligen Tagen bei unseren Freunden im Erzgebirge am frühen Abend wieder in der Heimat eintreffen. Leistungen: • Hin- und Rückfahrt in einem Komfort-Reisebus der Fa. Stahl-Reisen • 3 Übernachtungen mit Frühstück und 2 x Abendessen im Hotel • Ausflüge Fichtelberg und Seiffen • Dampflokfahrt Cranzahl - Oberwiesenthal • Besuch und Führung Bergmuseum Pferdegöpel mit Unterhaltungsabend (Hutznomnd) einschl. traditionellem Bergmannsschmaus • Stadtführung/Rundfahrt Marienberg und Besuch des sächsisch-böhmischen Erzgebirgsmuseums „Bergmagazin“ in Marienberg • Freilichtmuseum in Seiffen • Reiseleitung: Friedel Pfeiffer für die VG-Verwaltung Für die genannten Leistungen entstehen Kosten von 199 € pro Person im Doppelzimmer. (Einzelzimmerzuschlag 34,- €) Die anfallenden Nebenkosten, u.a. Eintrittsgelder, Dampflokfahrt, Führungen, Heimatabend trägt die Verbandsgemeinde im Rahmen der Städtepartnerschaft. Die Teilnehmerzahl ist auf 49 Personen begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen. Anmeldungen: Ab sofort bei der Fa. Stahl-Reisen in Bad Marienberg, Jahnstr., Tel: 02661/5536, Fax: 02661/64278, E-mail: [email protected]

Jürgen Schmidt, Bürgermeister

Information der Verbandsgemeinde Bad Marienberg - Eigenbetrieb Wasserversorgung Wäller Blättchen

8

Nr. 28/2016

Information der Verbandsgemeinde Bad Marienberg a) Bekanntgabe der Trinkwasserversorgungsbereiche Eigenbetrieb Wasserversorgung -

der Verbandsgemeinde Bad Marienberg

a) Bekanntgabe der Trinkwasserversorgungsbereiche der Verbandsgemeinde Bad Marienberg

Ort

Gewinnungsanlage

Bad Marienberg Tiefzone, inkl. Langenbach u. Eichenstruth Bad Marienberg Hochzone, inkl. Zinhain Bölsberg Dreisbach Fehl- Ritzhausen Großseifen Hahn Hardt Hof Hof, Baugebiet "Schwarzhoon" vordere Hauptstr. bis Schulstr. Kirburg

Stollen "Alexandria"

Langenbach b. K. Lautzenbrücken Mörlen

Neunkhausen Nisterau Nistertal Norken Norken, Hochzone Stockhausen-Illfurth Unnau, inkl. Ortsteil Korb Unnau, Ortsteil Stangenrod

Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga" Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga" Brunnen Dreisbach Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga" Stollen "Alexandria" Stollen "Alexandria" Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga" Brunnen Hof Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga" Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga", Quelle Lautzenbrücken, Quelle "Viehweide" Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga", Brunnen Langenbach b. K. Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga", Quelle Lautzenbrücken Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga", Brunen Langenbach b. K., Quelle Mörlen, Quelle "Zollstock / Wüstenholz" Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga", Brunnen Langenbach b. K., Quelle "Zollstock/Wüstenholz" Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga" Stollen "Alexandria" Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga", Quelle Lautzenbrücken, Quelle "Viehweide", Brunnen Norken Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga", Quelle Lautzenbrücken, Quelle "Viehweide" Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga" Stollen "Alexandria", Brunnen II u. III, Quelle "Mennenga" Quelle Stangenrod

b) Bekanntgabe der Härtegrade des Trinkwassers sowie der Härtebereiche gemäß § 9 des Wasch- u. Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) vom 29. April 2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2013, geändert durch Verordnung am 31. August 2015

§ 9 des Wasch- u. Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) vom 29. April 2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2013, Wäller Blättchen 9 geändert durch Verordnung am 31. August 2015 Einteilung der Härtebereiche gemäß WRMG Calciumcarbonat je Liter (mmol / l) weniger als 1,5 1,5 bis 2,5 mehr als 2,5

Deutsche Härtegrade (°dH) bis 8,4 8,4 bis 14 mehr als 14

Nr. 28/2016

Härtebereich gem. WRMG weich mittel hart

Härtegrade des Trinkwassers im Versorgungsbereich der Verbandsgemeinde Bad Marienberg Ort Bad Marienberg Tiefzone, inkl. Langenbach u. Eichenstruth Bad Marienberg Hochzone, inkl. Zinhain Bölsberg Dreisbach Fehl- Ritzhausen Großseifen Hahn Hardt Hof Hof, Baugebiet "Schwarzhoon" vordere Hauptstr. bis Schulstr. Kirburg Langenbach b. K. Lautzenbrücken Mörlen Neunkhausen Nisterau Nistertal Norken Norken, Hochzone Stockhausen-Illfurth Unnau, inkl. Ortsteil Korb Unnau, Ortsteil Stangenrod

Calciumcarbonat (mmol / l) 1,55

Härtebereich gem. WRMG mittel

1,45

weich

1,45 0,77 1,45 1,55 1,55 1,45 0,96 1,45

weich weich weich mittel mittel weich weich weich

1,30 0,70 1,48 0,54 0,54 1,45 1,55 0,63 1,30 1,45 1,45 0,26

weich weich weich weich weich weich mittel weich weich weich weich weich

Um ein optimales Waschergebnis für Ihre Wäsche zu erzielen, empfehlen wir Ihnen die Dosierhinweise der Waschmittelherein Waschmittelverpackungen optimales Waschergebnis für Ihre Wäsche zu erzielen, empfehlen wir Ihnen die steller, dieUm auf den abgedruckt sind, einzuhalten. Die genaue Dosierung des Waschmittels hilft Ihnen Geld zu sparen ist Ihr aktiver Beitrag zum Umweltschutz! Dosierhinweise der Waschmittelhersteller, die auf den und Waschmittelverpackungen abgedruckt c) Bekanntgabe der zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 21 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung sind, einzuhalten. Gemäß § 21 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21. Mai 2001 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den betroffenen Anschlussnehmern und Verbrauchern, die zur Trinkwasseraufbereitung Aufbereitungsstoffe bekannthilft zu geben: Die genaueverwendeten Dosierung des Waschmittels Ihnen Geld zu sparen und

ist Ihr aktiver Beitrag zum Umweltschutz!

verpflichtet, den betroffenen Anschlussnehmern und Verbrauchern, die zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe bekannt zu geben: Wäller Blättchen 10 Nr. 28/2016 Gewinnungsanlage

Verwendungszweck bei der Aufbereitung

Stollen "Alexandria" Bad Marienberg Quelle "Mennenga" Bad Marienberg Brunnen "II" und "III" Bad Marienberg Brunnen Dreisbach

zur Entsäuerung zur Filtration zur vorsorglichen Desinfektion zur pH-Wert Anhebung und Entsäuerung zur vorsorglichen Desinfektion zur Entsäuerung zur vorsorglichen Desinfektion

Brunnen Hof Quelle "Viehweide" Kirburg Brunnen Langenbach b. K. Quelle Lautzenbrücken Quelle Mörlen Quellen "Zollstock / Wüstenholz" Neunkhausen Brunnen Norken Quelle Stangenrod

zur pH-Wert Anhebung und Entsäuerung zur vorsorglichen Desinfektion zur pH-Wert Anhebung und Entsäuerung zur vorsorglichen Desinfektion zur pH-Wert Anhebung und Entsäuerung zur vorsorglichen Desinfektion zur Entsäuerung zur vorsorglichen Desinfektion zur Entsäuerung zur vorsorglichen Desinfektion zur pH-Wert Anhebung und Entsäuerung zur vorsorglichen Desinfektion zur pH-Wert Anhebung und Entsäuerung zur vorsorglichen Desinfektion zur Entsäuerung zur vorsorglichen Desinfektion zur pH-Wert Anhebung und Entsäuerung zur vorsorglichen Desinfektion

Bezeichnung des Aufbereitungsstoffes / Desinfektionsverfahren Luftsauerstoff Quarzsand Chlordioxid Natriumsilikat in Verbindung mit Natriumhydroxid UV-Bestrahlung Calciumcarbonat UV-Bestrahlung Natriumsilikat in Verbindung mit Natriumhydroxid UV-Bestrahlung Natriumsilikat in Verbindung mit Natriumhydroxid UV-Bestrahlung Natriumsilikat in Verbindung mit Natriumhydroxid UV-Bestrahlung Luftsauerstoff UV-Bestrahlung Calciumcarbonat UV-Bestrahlung Natriumsilikat in Verbindung mit Natriumhydroxid UV-Bestrahlung Natriumsilikat in Verbindung mit Natriumhydroxid Ultrafiltration und UV-Bestrahlung Luftsauerstoff und Calciumcarbonat UV-Bestrahlung Natriumsilikat in Verbindung mit Natriumhydroxid UV-Bestrahlung

Alle voran genannten Stoffe zur Trinkwasseraufbereitung sind gemäß § 11 Abs. 1 TrinkwV vom 21. Mai 2001 i. d. F. vom 10. Alleinvoran genannten Stoffe zur Trinkwasseraufbereitung gemäß § 11 Abs. 1 TrinkwV März 2016 der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren dessind Bundesministerium für Gesund enthalten und zur Aufbereitung des Trinkwassers zugelassen. Die vollständige Liste wird bei jeder Aktualisierung durch das Bundesministevom 21. Mai 2001 i. d. F. vom 10. März 2016 in der Liste der Aufbereitungsstoffe und rium für Gesundheit im elektronischen Bundesanzeiger, sowie im Internet bekannt gemacht.

Desinfektionsverfahren des Bundesministerium für Gesund enthalten und zur Aufbereitung Verbandsgemeinde Bad Marienberg des Trinkwassers zugelassen. Die vollständige Liste wird bei jeder Aktualisierung durch -Eigenbetrieb Wasserversorgung- Matthiasdas Hombach Bad Marienberg, 08.07.2016 (techn. Werkleiter) Bundesministerium für Gesundheit im elektronischen Bundesanzeiger, sowie im Internet bekannt gemacht.

Wäller Blättchen

11

B.I.B

Teilnahmeaufruf an interessierte Firmen und Geschäfte in der Verbandsgemeinde Werte Damen und Herren,

Nr. 28/2016

Hinweis: Für diese Ferienspaßaktionen benötigt ihr eine Einverständniserklärung der Eltern! Ein entsprechendes Formular erhaltet ihr bei der Anmeldung im Jugendbahnhof. Dort erfahrt ihr auch Näheres zu den jeweiligen Veranstaltungen und Angeboten. Verbindliche Anmeldungen für alle Aktivitäten nur unter Tel.: 02661/63270 oder direkt im Jugendbahnhof. Achtung: Anmeldungen per Email können nicht berücksichtigt werden! Öffnung in den Sommerferien: ab 14.00 Uhr! ++Achtung Ausnahme!!!!: Während der Zeiten bzw. Tage der Aktivitäten, Fahrten und Projekte ist der Jugendbahnhof geschlossen !!!!!

die Verbandsgemeinde Bad Marienberg veranstaltet erneut für die örtlichen Wirtschaftsbetriebe, die hiesigen Schulen sowie für Schulabgänger nebst Eltern am Donnerstag, den 8. September 2016 in der Zeit von 18.00 bis 19.30 Uhr ihre gefragte und bewährte Berufs-Informations-Börse B.I.B im Forum des Schulzentrums Bad Marienberg. Alle interessierten Firmen, Betriebe und Geschäfte der Verbandsgemeinde können sich dabei persönlich an einem Stand präsentieren, auf ihre Berufs- Ausbildungs- sowie duale Studienmöglichkeiten hinweisen und den Schülerinnen und Schülern Auskünfte erteilen. Interesse? Dann machen Sie mit! Schicken Sie bis 10. August 2016 Ihre Anmeldung (das Teilnahmeformular finden Sie auf unserer Homepage www.bad-marienberg.de unter dem Stichwort “Bürgerservice“ in der Rubrik “Formulare“)  per Fax an 0 26 61/62 68-2 14 oder  per E-Mail an [email protected]. Für mögliche Fragen können Sie sich gerne an meinen Mitarbeiter Herrn Gerd Schell (Rufnummer 0 26 61/62 68 - 230) wenden. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend weitere Informationen! Ich freue mich über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme! Mit freundlichen Grüßen Ihr Jürgen Schmidt Bürgermeister

■■ Jugendbahnhof

der Verbandsgemeinde Bad Marienberg Achtung hierfür sind noch Plätze frei! Freitag, 29.07. 2016 “Ersthelferschnuppern“* ab 12 Jahre 14.00 - 16.30 Uhr Helfen kann jeder - hier wird gezeigt wie! Mit Spaß und Action stellt euch der DRK Ortsverein Bad Marienberg e.V. seine Arbeit vor und gibt nützliche Tipps für den Alltag. - Teilnahme kostenlos Anmeldeschluss: 22.07.2016 Freitag, 05.08.2016 “Über den Wolken...“* Schnupperkurs Modellflug Besuch des Modellsportvereins Hof e.V. ab 10 Jahre, 15.30 - 19.30 Uhr, kostenfrei (wetterabhängig ) Modellflugplatz Hof Anmeldeschluss 29.07.2016

Freitag, 15.07. 18:00 - 23:00 Uhr Sommernachts-Shopping Bad Marienberg, Bismarckstraße Flanieren und Genießen in Bad Marienberg. Cocktail-Lounges, viel Genuss und Leckereien versprechen Shopping in sommerlicher Atmosphäre. Veranstalter: Werbegemeinschaft Bad Marienberg. 18:30 - 21:30 Uhr Kochkurs für Singles „Kochen mit wildem Grün“ Bad Marienberg, Kochhäuschen, Westerburger Str. 32 Vegetarischer Kochkurs speziell für Singles. Kosten: 30,- € inkl. Material und Skript Info und Anmeldung: Touristinfo, Tel. 026617031 19:00 Uhr Tauschtreffen der Briefmarkenfreunde Westerwald e.V. Bad Marienberg, Stadtverwaltung, Büchtingstr. Interessierte Briefmarkenfreunde sind herzlich willkommen. Informationen: G. Pfaff, Tel. 02662-2401 Sonntag, 17.07. 16:00 - 17:00 Uhr Musik im Park - Kurkonzert Bad Marienberg, Musikpavillon im Kurpark Musikverein Elsoff-Mittelhofen Dienstag, 19.07. 08:00 - 12:00 Uhr Wochenmarkt Bad Marienberg, Marktplatz Zum umfangreichen Angebot gehören frisches Obst, Gemüse, Fisch, Textilien, Blumen und Backwaren. 19:30 Uhr Sommerfestival 2016 Bad Marienberg, Marktplatz Live-Musik auf der Marktplatz-Bühne Hanne Kah - Handgemachter Folk Rock Freuen Sie sich auf beste Unterhaltung mitten in Bad Marienberg! Eintritt frei! Mittwoch, 20.07. 10:30 Uhr Familienführung im Wildpark Bad Marienberg, Treffpunkt: Streichelzoo im Wildpark Auf dem Rundgang mit Ranger Ralf erfahren Familien Wissenswertes über das Füttern der Tiere und die Besonderheiten einzelner Tierarten. Erw. 3,00 €, Kinder bis 14 Jahre und Gästekarteninhaber frei.

Wäller Blättchen

12

Nr. 28/2016

■■ Netzwerk „Angekommen“ mit eigener Homepage

Sie haben etwas verloren? Folgende Fundsachen wurden bei uns abgegeben: Ring mit Gravur Funddatum: 17.06.2016 Fundort: Bad Marienberg, Karlstraße Ohrstecker Funddatum: 20.06.2016 Fundort: Bad Marienberg, Verbandsgemeindeverwaltung (Trauzimmer) Smartphone Funddatum: April 2016 Fundort: Bad Marienberg, Wildpark/Kletterwald Smartphone Funddatum: Februar 2016 Fundort: Bad Marienberg, Wildpark/Kletterwald Hörgerät Funddatum: 05.07.2016 Fundort: Bad Marienberg, Nähe Bismarckstraße 26 Schlüsselring mit drei Schlüsseln Funddatum: 17.05.2016 Fundort: Bad Marienberg, Wildpark (Parkplatz) Schlüsselband mit einem Schlüssel Funddatum: Frühjahr 2016 Fundort: Bus von Bad Marienberg über Nisterau nach Fehl-Ritzhausen Schlüssel Funddatum: 17.05.2016 Fundort: Bad Marienberg, Marie-Curie-Realschule plus Schlüsselring mit Autoschlüssel, zwei Schlüsseln und Anhänger Funddatum: 05.06.2016 Fundort: Nisterau, Nähe Reitanlage Zwei Schlüssel und Anhänger Funddatum: 03.07.2016 Fundort: Bad Marienberg ST Langenbach, Marienberger Straße Weitere Auskünfte erteilt das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg Telefon: 02661/6268-280 ■■ Vollsperrung der Landesstraße L 293

zwischen Unnau und Korb Im Zeitraum vom 18.07. bis 27.08.2016 (Sommerferien) werden auf der L 293 zwischen Unnau und Korb umfangreiche Bauarbeiten stattfinden. Der Landesbetrieb Mobilität lässt in diesem Bereich die Fahrbahndecke erneuern. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung durchgeführt. Wir bitten Sie, die entsprechenden Umleitungsstrecken zu beachten. Der LBM und die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung danken für Ihr Verständnis.

Gut besucht war diesmal das vierteljährlich stattfindende Treffen der Ehrenamtlichen des Projekts „Angekommen Netzwerk für Flüchtlinge“ in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg im Dorfgemeinschaftshaus in Kirburg. Michael Schwarzer, der gewählte Vertreter der Ehrenamtlichen im Netzwerk, begrüßte neben den rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Bürgermeister Jürgen Schmidt, den ersten Beigeordneten Andreas Heidrich sowie Stadtbürgermeisterin Sabine Willwacher. In seinem Grußwort bedankte sich Jürgen Schmidt zunächst herzlich bei allen, die sich engagiert und verantwortungsbewusst in vielfältiger Weise, zum Beispiel als Patinnen und Paten im Alltag oder im Orientierungs- und Sprachkurs für die Menschen einsetzen, die als Flüchtlinge bei uns eine neue Heimat suchen. Er ging kurz auf die Entstehung des Projektes im Rahmen der Willkommenskultur der Verbandsgemeinde ein. Im Herbst 2014 lud die VG alle an der Integration von Flüchtlingen interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem „Runden Tisch“ ein. Da die Arbeit alleine nicht zu leisten ist, holte man die evangelische und die katholische Kirche sowie das Evangelische Dekanat mit „ins Boot“. An dieser Stelle bedankte sich Bürgermeister Schmidt bei Johanna Kunz für die im Auftrag des Evangelischen Dekanats geleistete Betreuung der Patinnen und Paten. Ab Juli 2016 führen diese Aufgabe vor Ort die ehrenamtliche Beigeordnete Eva Ehrlich-Lingens und der Vertreter der Ehrenamtlichen Michael Schwarzer fort. Einen guten Überblick über die Arbeit des Projektes gibt nach Ansicht des Bürgermeisters die von Michael Brückmann gestaltete Homepage. Hier werden die Schwerpunkte „Patenamt“ und „Orientierungs- und Sprachkurs“ sowie die Vernetzung mit der Initiative „Ich bin dabei“ deutlich.Michael Brückmann stellte den Anwesenden den Internet-Auftritt des Projektes erstmals vor und bat um rege Nutzung der Seite sowie um konstruktive Kritik. Für seine Arbeit erhielt Michael Brückmann kräftigen Applaus. Wer sich über die Arbeit von „Angekommen“ informieren möchte, kann dies tun unter www.angekommen-bad-marienberg.de Im Anschluss an den „ernsten“ Teil lud Bürgermeister Schmidt zu einem kleinen Imbiss ein. Im Rahmen dieses lockeren Beisammenseins konnten die Ehrenamtlichen sich untereinander besser kennenlernen und Erfahrungen austauschen mit dem Ziel, sich in Zukunft noch effektiver in der Arbeit mit den Flüchtlingen gegenseitig zu unterstützen. Ein Materialtisch informierte über die im Orientierungs- und Sprachkurs verwendeten Unterrichtswerke sowie verschiedene Medien und Informationswände zeigten Fakten und Bilder aus der Flüchtlingsarbeit vor Ort. Wer an der Mitarbeit im Projekt „Angekommen“ interessiert ist, kann sich gerne bei Eva Ehrlich-Lingens unter 02661-6268334 oder Michael Schwarzer unter 02661-939743 melden oder deren Sprechstunden für Ehrenamtliche und Flüchtlinge am jeweils ersten und dritten Donnerstag im Monat in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Raum 103 von 10.00h - 12.00h zur Kontaktaufnahme nutzen.

Aus den Gemeinden Stadt Bad Marienberg ■■ Wir gratulieren Am 17. Juli 2016 vollendet Herr Walter Klinner, Weberstraße 6 sein 93. Lebensjahr. Am 19. Juli 2016 vollendet Herr Karl Schüler, Weidenstraße 20 sein 85. Lebensjahr.

Wäller Blättchen

13

Nr. 28/2016

Die Stadt Bad Marienberg und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren ganz herzlich und wünschen weiterhin alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Sabine Willwacher Jürgen Schmidt Stadtbürgermeisterin Bürgermeister ■■ Sitzung des Stadtrates die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Bad Marienberg sind hiermit zu einer Sitzung auf Montag, den 18. Juli 2016 – 19.00 Uhr in den Bürgerraum der Stadthalle, Kirburger Straße, mit nachstehender Tagesordnung eingeladen: I. Öffentlicher Teil: 1. Ausweisung von Sanierungsgebieten in den Bereich „Ortsmitte Eichenstruth“, „Langenbach, Westerburger Straße und Umfeld“, „Ortsmittel Zinhain“ und „Kirchenumfeld Bad Marienberg, Innenstadt“ 1.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 und § 139 BauGB 1.2. Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB 1.3. Beschlüsse der Sanierungssatzungen „Ortsmittel Eichenstruth“, „Langenbach, Westerburger Straße und Umfeld“, „Ortsmitte Zinhain“ und „Kirchenumfeld Bad Marienberg, Innenstadt“ gem. § 142 BauGB. 2. Bebauungsplanangelegenheiten 2.1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Au“ 2.1.1. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Au“ 3. Auftragsvergaben 3.1. Erlass einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen 3.1.1. Auftragsvergabe an Ingenieurbüro 4. Kenntnisgaben/Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil: 5. Auftragsvergaben (vorsorglich) 6. Bauvoranfragen/Bauanträge 7. Grundstücksangelegenheiten 8. Stundungsangelegenheiten 9. Kenntnisgaben/Verschiedenes Sabine Willwacher, Stadtbürgermeisterin

Kurkonzert Musik im Park - sonntags um vier

Sonntag, den 17. Juli 2016 16:00 - 17:00 Uhr Musikpavillon im Kurpark Bad Marienberg

Musikverein Elsoff-Mittelhofen Tourist-Information Bad Marienberg • Wilhelmstr. 10 56470 Bad Marienberg • Tel. 02661-7031 • www.badmarienberg.de

■■ Sparkasse Westerwald-Sieg

Veranstaltungen der Touristinformation:

Firmenlauf finanziert neue Spielgeräte für Wildpark

Wildparkführung

Mit Ranger Ralf Scherm

Mittwoch, 20. Juli - 10:30 Uhr

Ein ganz besonderes Erlebnis erwartet Familien bei einer 1 bis 1,5 stündigen Erlebnistour mit dem Wildpark-Ranger. Dabei erfahren die Besucher allerhand Wissenswertes über das Füttern der Tiere oder die Besonderheiten einzelner Tierarten. Treffpunkt: Streichelzoo im Wildpark Gebühr: 3 € Erwachsene, Gästekarteninhaber und Kinder bis 14 Jahre frei, ohne Anmeldung

Tipp

Wildkräuterwanderung

Mit Kräuterexpertin Iris Franzen

Samstag, 30. Juli - 14:00 Uhr

Treffpunkt: Parkplatz am Skilift, Nassauische Str. 26 Teilnahmegebühr: 10 €, inkl. Skript und Material Anmeldung: Touristinfo oder Iris Franzen: 0177-2558892

Führung im Apothekergarten

mit Ansetzen eines Heilweins

Sonntag, 31. Juli - 11:00 Uhr

v.l.: Bürgermeister Jürgen Schmidt, Stadtbürgermeisterin Sabine Willwacher, Gerd Schimmelfennig (Förderverein Wildpark), Renate Schmidt (Förderverein Wildpark), Andreas Görg (Vorstand Sparkasse Westerwald-Sieg), Bernd Becker (ATLAS), Maureen Carissan (ATLAS), Markus Röttger, Julia Röttger

Tourist-Information · 02661 7031

Mit weit über 1.200 Teilnehmern ist der Sparkasse Westerwald-Sieg Firmenlauf in Bad Marienberg auch in diesem

Mit Kräuterexpertin Iris Franzen Treffpunkt: Touristinfo, Wilhelmstr. 10 Teilnahmegebühr: 10 €, inkl. Skript und Material Anmeldung: Touristinfo oder Iris Franzen: 0177-2558892

Wäller Blättchen

14

Nr. 28/2016

Jahr zu einem tollen Erfolg für die Region geworden. Die Veranstalter bedanken sich bei allen Teilnehmern und Zuschauern für den großartigen Sportevent mit anschließendem Stadtfest für alle Besucher. Insgesamt präsentierten 28 Firmen ihre Leistungen auf dem Marktplatz in Bad Marienberg und luden nach dem Zieleinlauf zum Feiern und zum Ideenaustausch mit anderen Firmen der Region und den Besuchern des Stadtfestes ein. Durch die rege Beteiligung der Firmen aus der Region konnte auch 2016 ein Überschuss generiert werden. Dieser wird in diesem Jahr für den Erwerb neuer Spielgeräte an den Wildpark Bad Marienberg gespendet. Allein vom Hauptsponsor des Firmenlaufes, der Sparkasse Westerwald-Sieg wurden hierfür noch einmal 2.000 Euro zusätzlich bereitgestellt. Zusammen mit den weiteren Sponsorengeldern und Überschüssen des Laufevents, dürfen sich Kinder über ein neues Highlight auf dem Wildparkspielplatz freuen. Der Wildpark zählt mittlerweile für Sportler und Familien zu einem der beliebtesten Ausflugsziele in der Region. Die Freizeitregion Bad Marienberg kombiniert Erlebnis in der Natur, gastronomische Highlights und chilliges Biergartenflair für seine Besucher. Da der Eintritt in den Wildpark mit seinen Attraktionen für die Besucher kostenfrei ist, freut sich der Förderverein über jegliche Unterstützung.

■■ Öffentliche Ausschreibung Baumaßnahme: Sanierung Wirtschaftsweg „In der Rotebergswiese“ Auftraggeber: Stadt Bad Marienberg Planung und Bauleitung: Planeo Ingenieure GmbH, Bachweg 5, 57627 Hachenburg, Fon: 0 26 62 / 94 73 6 -00, Fax: 0 26 62 / 94 73 6 -29 Mail : [email protected] Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Art und Umfang der Leistung: Sanierung Wirtschaftsweg ca. 2.500 m2 Asphalttragdeckschicht ca. 1.250 m Bankette schälen und herstellen ca. 1.800 t Frostschutz Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen können nach Überweisung der Schutzgebühr von 20,00 € unter Angabe des Kassenzeichens: 30-00021432-911 IBAN: DE47 5105 0015 0920 0290 00 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kir-

burger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, ab dem 18.07.2016 angefordert werden. Eine Rückerstattung der Schutzgebühr ist ausgeschlossen. Bei der Auftragserteilung werden nur Bewerber berücksichtigt, die durch Referenzen nachweisen, dass sie Baumaßnahmen entsprechender Art und Größenordnung bereits mit Erfolg termingerecht ausgeführt haben und über die für die planmäßige Baudurchführung benötigten Arbeitskräfte, Baumaschinen sowie Geräte verfügen. Submissionstermin: Das Angebot ist schriftlich im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungstermin am Donnerstag, 28. Juli 2016 um 10.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, Raum 210, abzugeben. Auftragserteilung: Der Zuschlag wird nach § 16 VOB/A 2012 auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. Zahlungen: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 16 VOB/B 2012 Zuschlags- und Bindefrist: 30 Kalendertage nach § 10 VOB/A

Wäller Blättchen

15

Nr. 28/2016

Eintrit t frei!

2016

auf dem Marktplatz · 19:30 bis 22:00 Uhr

Dienstag, 19. Juli

Hanne Kah und band Folk gemischt mit Rock, Pop und Country

Mit freundlicher Unterstützung von der Sparkasse Westerwald-Sieg

Das Sommerfestival 2016 wirdveranstaltet veranstaltet von dem Kulturring Bad Marienberg. Das Sommerfestival 2015 wird vonder derStadt Stadtund und dem Kulturring Bad Marienberg. Mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Westerwald-Sieg, Hotel Westerwälder Hof, ManfredWesterwald Peter Gastro, König Pilsener, Mit freundlicher Unterstützung der RHENAG, evm, Sparkasse Westerwald-Sieg, Bank, Klöckner-Getränke, Sparkasse, evm, RHENAG, Westerwald KulturRing Bad Marienberg. Hotel WesterwälderNassauischen Hof, Manfred Peter Gastro, Zoth GmbH, König Bank, Pilsener und Klöckner-Getränke.

Wäller Blättchen

16

Bölsberg ■■ Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlage

Nr. 28/2016



a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß §§ 137 und 139 BauGB b) Billigung der Ergebnisse der „Vorbereitenden Untersuchungen“ gemäß § 141 BauGB c) Satzungsbeschluss gemäß § 142 BauGB d) Beschlussfassung einer Muster-Sanierungsvereinbarung Genehmigung der Planung „Begegnungsplatz Gewerkschaft Albert“ Genehmigung eines Spendeneingangs Einwohnerfragestunde Kenntnisgaben - Verschiedenes Jürgen Steup, Ortsbürgermeister

In der Zeit vom 15. 06. 16 bis zum 27. 06. 16 erfolgte die Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlage, die an der K 61 (Lindenstraße) oberhalb der Einmündung Talstraße, in der Nähe der ehemaligen Schule, aufgestellt war. In dieser Zeitspanne haben 8.028 Fahrzeuge die Straße in Richtung Stangenrod befahren. An dieser Messstelle sind 1.845 Fahrzeuge um die 50 km/h, 3.701 Fahrzeuge um die 60 km/h, 1.612 Fahrzeuge um die 70 km/h, 333 Fahrzeuge um die 80 km/h, 40 Fahrzeuge um 90 km/h, 12 Fahrzeuge um die 100 km/h und 2 Fahrzeuge um die 110 km/h gefahren worden. Die hohen Geschwindigkeiten, ab 100 km/h erfolgten in der Zeit von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr. Diese Geschwindigkeitsüberschreitungen gefährden die Anwohner, und die Kinder, die um diese Zeit zur Bushaltestelle gehen. Ich werde mit diesem Ergebnis bei der Polizeiinspektion in Hachenburg vorsprechen, und um die Durchführung von Radarkontrollen bitten. Paul Gerhard Krüger, Ortsbürgermeister

■■ Verlegung der Sprechstunde Wegen der an diesem Tage vorgesehenen Ratssitzung findet die Sprechstunde des Unterzeichners am Dienstag, 19. Juli 2016 bereits von 17.30 - 18.30 Uhr statt. Ich bitte um entsprechende Beachtung. Jürgen Steup, Ortsbürgermeister

Dreisbach

Hardt

■■ Fundsache

2. 3. 4. 5.

■■ Endlich Sommerferien! Liebe Kinder, endlich sind die Sommerferien da. Wir wünschen Euch Allen eine gute Zeit im Kreise Eurer Familie, erholt Euch. Bei gutem Wetter werden wir nochmals am Sportplatz grillen, darüber werden wir Euch informieren. Alles Gute, bis dahin. Ulla Martain, Ortsbürgermeisterin

Hof ■■ Neue Fahrbahnmarkierung

bringt mehr Verkehrssicherheit

Bei unserem Weinfest auf dem Dorfplatz wurden zwei Jacken liegen gelassen. Eine Jeans-Jacke Größe XXL und eine Kinderjacke. Die Fundstücke können während der Bürgermeisterstunde abgeholt werden. Jürgen Held Ortsbürgermeister

Fehl-Ritzhausen ■■ Wir gratulieren Am 21. Juli 2016 feiert das Ehepaar Werner und Hedwig Uhr, Oststraße 17 das Fest der „Eisernen Hochzeit“. Die Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren dem Jubelpaar zu diesem Ehrentage ganz herzlich und wünschen weiterhin schöne gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit. Volker Uhr Jürgen Schmidt Ortsbürgermeister Bürgermeister

Großseifen ■■ Sitzung des Gemeinderates Die Mitglieder des Gemeinderates Großseifen sind zu einer öffentlichen Sitzung auf Dienstag, 19. Juli 2016 - 19.00 Uhr in das Bürgerhaus mit folgender Tagesordnung eingeladen: 1. Ausweisung eines Sanierungsgebietes für die Gemeinde Großseifen:

Nach Erfordernis der Gemeindeverwaltung und Anregungen aus der Bürgerschaft folgte der Gemeinderat der Anbringung von Straßenmarkierungen im Einmündungsbereich der Tierpark- und Höhenstraße sowie der Langgasse. Da in diesem weiträumigem Straßenzug keine eindeutigen Halte- oder Sichtlinien erkennbar waren erfolgte nach einer Besichtigung die Festlegung des Markierungsverlaufes und darauf folgend die Ausführung durch die Firma Schmäing, Haiger. Durch die angebrachte Markierung wird ein Beitrag der Gemeinde für mehr Verkehrssicherheit in diesem mit hohem Fahrzeuganteil belasteten Straßenzug hergestellt. Trotz aller Verkehrslenkungs- und Leitungsmaßnahmen gilt gerade in diesem Straßenbereich eine erhöhte Aufmerksamkeit für alle Schul- und Kindergartenkinder, auch gerade bei der Elternschaft für den täglichen Kinderbring- und Abholdienst.

Wäller Blättchen

17

Nr. 28/2016

Überlegenswert wäre bei schönem Wetter für die Väter und Mütter der Kindergarten- und Schulkinder das Einlegen eines gemeinsamen Morgenspazierganges und auf das Auto zu verzichten, gerade in der z. Zt. anstehenden Baumaßnahme in der Tierparkstraße. Aber jetzt kommen erst einmal die wohlverdienten Sommerferien und danach wird sicherlich alles wie gewohnt weiter gehen. Bernd Weber, Ortsbürgermeister

Kirburg ■■ Basaltsäulen zu verkaufen

Doch konnten die über dreißig hungrigen Gäste in der Zwischenzeit in der neu eingerichteten Hütte bestens von den fleißigen Helfern mit Getränken versorgt werden. Dem Regen trotzend wurden kurz darauf auch die Leckereien vom Grill aufgetischt, sodass alle gut gestärkt den mittlerweile wieder trockenen Weg ins Dorf antreten konnten. In diesem Zusammenhang nochmal ein herzliches Dankeschön an den Skiclub für die Bereitstellung der Location und an die helfenden Hände von Norbert & Elfie Wagner, Heidi & Willy Strunk, sowie Petra Künkler, die durch ihren Einsatz zu einer gelungenen Veranstaltung beigetragen haben! Janosch Becker, Beigeordneter

Von der Neugestaltung unseres Dorfplatzes sind einige Basaltsäulen und -platten übrig geblieben. Da diese Basaltsteine Eigentum der Gemeinde sind, möchte ich Sie hiermit öffentlich zum Kauf anbieten. Die Steine sollten nach Möglichkeit als Komplettpaket verkauft werden, aber darüber lässt sich natürlich reden. Eine Besichtigung der Steine ist hinter dem Dorfgemeinschaftshaus möglich. Wer Interesse an den Steinen hat, kann sein Gebot in schriftlicher Form während der Sprechstunde (Di 18-19:00 Uhr) oder per Post an die Gemeindeverwaltung, Im Baumertsgarten 4 bis zum 26.07.2016 abgeben. Christian Bast, 1. Beigeordneter ■■ Grillen für Senioren

Am 18. Juni fand in der Skihütte die diesjährige Grillfeier für die Kirburger Junggebliebenen statt. Zwar hatte Petrus kein Mitleid mit den Grillmeistern und ließ pünktlich zum Beginn um 16 Uhr einige kräftige Schauer niedergehen.

■■ Ortsumgehung Kirburg Ein für die Kirburger wichtiges Thema ist der Bundesverkehrswegeplan und die darin enthaltene Ortsumgehung für Kirburg. Nachdem im Frühjahr bekannt wurde, dass die Umgehung derzeit leider nur für den „weiteren Bedarf“ eingestuft ist und somit bis 2030 nicht umgesetzt wird, war die Enttäuschung groß. Gemeinsam haben Verbandsgemeinde, MdL Hendrik Hering und die Gemeinde Kirburg während der Offenlage bereits eine Stellungnahme abgegeben, nun hat der CDU-Berichterstatter des Bundesverkehrsausschusses und Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz, Patrick Schnieder, auf Initiative des westerwälder Bundestagsabgeordneten Dr. Andreas Nick, Kirburg besucht. Ebenfalls anwesend zu dem für 9 Uhr angesetzten Vororttermin waren MdL Ralf Seekatz sowie Landrat Achim Schwickert. Dass das Interesse groß war, ließ sich schon durch die überaus zahlreich erschienen Kirburger erkennen, die mit unterschiedlichen Argumenten zum Ausdruck brachten, wie wichtig ihnen eine Umgehung ist. Zunächst berichtete Herr Schnieder im Dorfgemeinschaftshaus bei Kaffee und einer Kleinigkeit zur Stärkung über den Stand des Verfahrens sowie die Erfolgsaussichten für die Kirburger Umgehung. Die Notwendigkeit werde hierbei nicht in Frage gestellt. Gleichzeitig machte er deutlich, dass die Umgehung mit verschiedenen anderen Projekten konkurriere, die in erster Linie den Ausbau von Autobahnen darstellen und damit in Berlin als relevanter betrachtet würden. Dass die Lebenssituation der Kirburger zwar durch eine Umgehung zweifelsfrei erheblich verbessert werden würde, dies aber aufgrund der Konkurrenzsituation verschiedener Baumaßnahmen in Berlin nicht das schlagkräftigste Argument sein könne, betonte Landrat Schwickert am Ort des Geschehens, der B 414, die sich die Besucher im Kreuzungsbereich ansahen. Daher müsse, so Schwickert, verstärkt darauf hingewiesen werden, dass Kirburg im dreistreifigen Ausbau der Ost-West-Verbindung AltenkirchenHerborn derzeit ein Nadelöhr für den Verkehrsfluss darstellt, das den Verkehrsfluss erheblich abbremst. Dies gelte insbesondere in den nächsten Jahren, in denen mit vermehrtem Verkehr zu rechnen sei. Somit ist Kirburg nun immerhin in der Situation, in Berlin nicht lediglich eine anonyme ProjektNummer zu sein, sondern die Situation wurde -wenn auch zu einer weniger verkehrsreichen Zeit- persönlich in Augenschein genommen. Und für die Kirburg heißt es weiterhin: Daumen drücken, dass die Umgehung doch noch in den vordringlichen Bedarf eingestuft wird.

Wäller Blättchen

18

Langenbach b. K. ■■ Wir gratulieren Am 20. Juli 2016 vollendet Herr Willy Schürg, Zur Holzwiese 7 sein 91. Lebensjahr. Die Ortsgemeinde Langenbach b.K. und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren ganz herzlich und wünschen weiterhin alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Artur Schneider Jürgen Schmidt Ortsbürgermeister Bürgermeister ■■ Waldbegang Letzten Freitag unternahm der Gemeinderat unter Führung von Herrn Esper einen Waldbegang. Wie das so mit Terminen ist, konnte ein Teil des Gemeinderates aus terminlichen Gründen nicht daran teilnehmen.

Der Waldbegang oder besser -befahrung stand weitgehend unter dem „Thema Unterschied zwischen Fichte und Tanne. Zuerst wurde eine Weißtanne besichtigt, deren Alter nicht bekannt ist, aber auf über 150 Jahre geschätzt wird.“

Weiter ging es an eine Stelle, wo man den Unterschied der Wurzellängen der beiden Pflanzen gut beurteilen konnte. Die Weißtanne bildet viel längere Wurzeln als die Fichte aus und ist deshalb auch standfester. Auch anhand der Äste wurde der Unterschied erklärt. Danach wurde eine höchst umstrittene Pflanzungsart, nämlich die Klumpenpflanzung besichtigt. In unserem Gemeindewald ist auch über Klumpenpflanzung, die vom Land gefördert wurde, aufgeforstet worden.

Nr. 28/2016

Jetzt stellte man fest, dass die Bepflanzung nach einigen Jahren nicht eine geforderte Höhe erreicht hat, und der Zuschuss soll zurückgezahlt werden. Dies ist eine unmögliche Forderung, darüber ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Eine kleines Quiz, welches es in sich hatte, lockerte die Begehung auf. Wer kennt zum Beispiel den Flächenanteil des Waldes in RLP (32%), oder wie viel Lebewesen in einer Handvoll Waldboden leben (mehr Lebewesen als Menschen auf der Erde). Alle Teilnehmer haben sich bei den neun Fragen wacker geschlagen. Den Abschluss bildete ein gemütliches Zusammensein an der Grillhütte. Ich bedanke mich bei unserem Revierförster Herrn Esper für die gelungene Veranstaltung. Ortsgemeinde Langenbach Artur Schneider Ortsbürgermeister

Lautzenbrücken ■■ Satzung der Ortsgemeinde Lautzenbrücken über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Lautzenbrücken - Eisenkaute“ Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lautzenbrücken hat in öffentlicher Sitzung am 30.06.2016 gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), und § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBI. S. 477), folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Gebietes „Lautzenbrücken - Eisenkaute“ als Sanierungsgebiet beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend unter § 2 dieser Satzung näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände gem. § 136 Abs. 2 BauGB vor. Diese Bereiche sollen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 0,8 ha umfassende und unter § 2 näher beschriebene Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Lautzenbrücken - Eisenkaute“. § 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes umfasst Eisenkaute. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches können dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) entnommen werden. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Er kann während der allgemeinen Dienststunden beim Ortsbürgermeister und in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg von jedermann eingesehen werden. Das Sanierungsgebiet besteht aus den in der Anlage ersichtlichen Grundstücken der Gemarkung Lautzenbrücken. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. § 3 Ziele und Zwecke der Sanierung - Stärkung als Wohnstandort, Mobilisierung privater Akteure - Erhaltung des typischen „Westerwälder Charakters“ ortsbildprägender Gebäude, Erhaltung der Baudenkmäler, funktionsgerechte Nutzung - Modernisierung und Instandsetzung privater Bausubstanz - Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit) - Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistungen) - Energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer Energien - Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten

Wäller Blättchen

- Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung / Neubebauung (verbesserte Belichtungs- und Freiraumqualität) - Etablierung alternativer und flexibler Versorgungs- und Mobilitätskonzepte - Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbesserung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum, gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes § 4 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden gem. § 142 Abs. 4 BauGB keine Anwendung. § 5 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung. § 6 Durchführungsfristen Die Durchführung der Sanierung ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 01.01.2031. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die einschlägigen Vor-

19

Nr. 28/2016

schriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann im Rathaus der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde eingesehen werden. Lautzenbrücken, 30.06.2016 ( Siegel) Karsten Lucke Ortsbürgermeister Hinweise zur Satzung gem. §§ 214, 215 BauGB und § 24 GemO (Bestandteil der Satzung vom 30.06.2016) Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Sanierungsgebiet “Lautzenbrücken - Eisenkaute“ gem. § 142 BauGB in der Ortsgemeinde Lautzenbrücken Lageplan ohne Maßstab

Quelle: Verbandsgemeinde Bad Marienberg; Bearbeitung: Kernplan; Stand Kataster: 14.08.2015

Hinweis: Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das betroffene Sanierungsgebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Wäller Blättchen

Hinweise gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO) die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. ■■ Vertretung Ortsbürgermeister Vom 15.-31. Juli 2016 ist der Ortsbürgermeister im Urlaub. Klaus Jochen Ulbrich wird als Erster Beigeordneter die Ver-

20

Nr. 28/2016

tretung übernehmen. Die Sprechstunde findet wie gewohnt mittwochs in der Gemeindeverwaltung statt. Karsten Lucke, Ortsbürgermeister ■■ Hinweis: Wäller Blättchen auch online

(generell oder für den Notfall) Die vorletzte Ausgabe des Wäller Blättchen ist bei uns im Dorf leider nicht ausgetragen worden, weil es bei den Zusteller/innen Probleme und dann auch einen Wechsel gegeben hat. Das sollte möglichst vermieden werden, weil wichtige Nachrichten für alle Bürgerinnen und Bürger enthalten sind. Wir haben uns umgehend gekümmert und die reibungslose Austeilung ist wieder hergestellt. Sollte es dennoch einmal zu einem Ausfall kommen, gibt es auch die Möglichkeit sich das Blättchen digital auf der Homepage der VG „abzuholen“. Zusätzlich informieren wir ja auch auf unserer gemeindeeigenen Homepage. Das wäre also in jedem Fall eine Hilfe, wenn einmal ein solcher Ausfall eintritt. Karsten Lucke, Ortsbürgermeister

■■ Historischer Ausflug -

Seniorenausflug 2016 Geplant war eine Reise in die Vergangenheit im Bergischen Land und die wurde es dann auch. Eine 24köpfige Gruppe Lautzenbrücker/innen mit viel Lebenserfahrung machte sich am Dienstag nach dem Dorffest auf, um auf alten Spuren zu wandeln. Die erste Station war das Drehorgelmuseum in Marienheide. Dort tauchte die Gruppe gemeinsam mit Dr. Wimmer in die alte Welt aus Manivelle, Leierkasten, Pianola, Drehorgel und mehr ein. Mit großer Leidenschaft präsentierte Dr. Wimmer seine Passion und spielte die eine oder andere Melodie und verzückte mit selbstspielenden Klavieren und Anekdoten um barbusige Frauen. Ein Besuch, den man weiterempfehlen kann. Die mittägliche Stärkung wurde in Holsteins Mühle eingenommen, um sich dann den Nachmittag über im Freilichtmuseum in Lindlar auf weitere Geschichten aus vergangener Zeit einzulassen - Schmiede, Spinnräder, Bäckerei, Kräutergarten und vieles mehr. Das Wetter ist uns im Großen und Ganzen hold geblieben und insgesamt war es ein runder Ausflug. Wer sich mehr interessiert, der fragt einfach diejenigen, die dabei gewesen sind. Im nächsten Jahr werden wir dann wieder ein ganz anderes Programm haben, freuen uns aber jetzt schon wieder auf den gemeinsamen Ausflug. Karsten Lucke, Ortsbürgermeister ■■ Satzung der Ortsgemeinde Lautzenbrücken über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Lautzenbrücken“ Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lautzenbrücken beschließt in öffentlicher Sitzung am 30.06.2016 gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), und § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBI. S. 477), folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Gebietes „Ortsmitte Lautzenbrücken“ als Sanierungsgebiet beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend unter § 2 dieser Satzung näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände gem. § 136 Abs. 2 BauGB vor. Diese Bereiche sollen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 10,4 ha umfassende und unter § 2 näher beschriebene Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortsmitte Lautzenbrücken“. § 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes umfasst: - Am Kirchholz (teilweise) - Bergweg (teilweise) - Gartenweg

Wäller Blättchen

- Hauptstraße - Hohensayner Weg (teilweise) - Mittelstraße - Nisterstraße (teilweise) - Triftstraße (teilweise) - Wiesenstraße (teilweise) Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches können dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) entnommen werden. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Er kann während der allgemeinen Dienststunden beim Ortsbürgermeister und in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg von jedermann eingesehen werden. Das Sanierungsgebiet besteht aus den in der Anlage ersichtlichen Grundstücken der Gemarkung Lautzenbrücken. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. § 3 Ziele und Zwecke der Sanierung - Stärkung als Wohnstandort, Mobilisierung privater Akteure - Erhaltung des typischen „Westerwälder Charakters“ ortsbildprägender Gebäude, Erhaltung der Baudenkmäler, funktionsgerechte Nutzung - Modernisierung und Instandsetzung privater Bausubstanz - Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit) - Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistungen) - Energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer Energien

21

Nr. 28/2016

- Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten - Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung / Neubebauung (verbesserte Belichtungs- und Freiraumqualität) - Etablierung alternativer und flexibler Versorgungs- und Mobilitätskonzepte - Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbesserung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum, gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes § 4 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden gem. § 142 Abs. 4 BauGB keine Anwendung. § 5 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung. § 6 Durchführungsfristen Die Durchführung der Sanierung ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 01.01.2031. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg eingesehen werden. Lautzenbrücken, 30.06.2016 (Siegel) Karsten Lucke Ortsbürgermeister

Sanierungsgebiet “Ortsmitte Lautzenbrücken“ gem. § 142 BauGB in der Ortsgemeinde Lautzenbrücken Lageplan ohne Maßstab

Quelle: Verbandsgemeinde Bad Marienberg; Bearbeitung: Kernplan; Stand Kataster: 14.08.2015

Hinweis: Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das betroffene Sanierungsgebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Wäller Blättchen

Hinweise zur Satzung gem. §§ 214, 215 BauGB und § 24 GemO (Bestandteil der Satzung vom 30.06.2016) Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO) die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. ■■ Satzung der Ortsgemeinde Lautzenbrücken über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Lautzenbrücken - Hohensayn“ Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lautzenbrücken hat in öffentlicher Sitzung am 30.06.2016 gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), und § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBI. S. 477), folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Gebietes „Lautzenbrücken - Hohensayn“ als Sanierungsgebiet beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend unter § 2 dieser Satzung näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände gem. § 136 Abs. 2 BauGB vor. Diese Bereiche sollen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 0,7 ha umfassende und unter § 2 näher beschriebene Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Lautzenbrücken - Hohensayn“. § 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes umfasst Hohensayn. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches können dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) entnommen werden. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Er kann während der allgemeinen Dienststunden beim Ortsbürgermeister und in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg von jedermann eingesehen werden. Das Sanierungsgebiet besteht aus den in der Anlage ersichtlichen Grundstücken der Gemarkung Lautzenbrücken. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

22

Nr. 28/2016

§ 3 Ziele und Zwecke der Sanierung - Stärkung als Wohnstandort, Mobilisierung privater Akteure - Erhaltung des typischen „Westerwälder Charakters“ ortsbildprägender Gebäude, Erhaltung der Baudenkmäler, funktionsgerechte Nutzung - Modernisierung und Instandsetzung privater Bausubstanz - Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit) - Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistungen) - Energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer Energien - Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten - Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung / Neubebauung (verbesserte Belichtungs- und Freiraumqualität) - Etablierung alternativer und flexibler Versorgungs- und Mobilitätskonzepte - Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbesserung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum, gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes § 4 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden gem. § 142 Abs. 4 BauGB keine Anwendung. § 5 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung. § 6 Durchführungsfristen Die Durchführung der Sanierung ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 01.01.2031. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann im Rathaus der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde eingesehen werden. Lautzenbrücken, 30.06.2016 (Siegel) Karsten Lucke Ortsbürgermeister Hinweise zur Satzung gem. §§ 214, 215 BauGB und § 24 GemO (Bestandteil der Satzung vom 30.06.2016) Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO) die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Wäller Blättchen

23

Nr. 28/2016

Sanierungsgebiet “Lautzenbrücken - Hohensayn“ gem. § 142 BauGB in der Ortsgemeinde Lautzenbrücken Lageplan ohne Maßstab

Quelle: Verbandsgemeinde Bad Marienberg; Bearbeitung: Kernplan; Stand Kataster: 14.08.2015

Hinweis: Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das betroffene Sanierungsgebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Mörlen ■■ Sitzung des Gemeinderates Hiermit werden die Mitglieder des Gemeinderates sowie alle Bürgerinnen und Bürger zu einer Sitzung des Rates für Freitag, 22.07.2016, 19.30 Uhr in das Bürgerhaus in Mörlen eingeladen. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes 2. Einwohnerfragestunde 3. Ausweisung von Sanierungsgebieten a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. §137 und § 139 BauGB b) Billigung der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB c) Beschluss der Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB 4. Ersatzbeschaffung einer Gewerbespülmaschine für das Bürgerhaus 5. Auftragsvergabe Brunnensanierung im Kirchweg 6. Auftragsvergabe Straßensanierungsarbeiten

7. Klärung zur Durchführung der Seniorenfeier 8. Kenntnisgaben / Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil: 9. Personalangelegenheiten 10. Verschiedenes Thomas Ax, Ortsbürgermeister ■■ Klarstellung bezüglich einer Beschwerde Liebe Mitbürger/Innen, in der Ausgabe 25/2016 habe ich einige Hinweise zu den Themen Straßenreinigung, Rückschnitt von Hecken und Bäumen sowie zur Pflege von Baugrundstücken gegeben. Da es möglicherweise bei meiner Formulierung zu Missverständnissen gekommen ist, möchte ich in an dieser Stelle gerne noch einmal folgendes klarstellen. Der Aufruf zum regelmäßigen Mähen der Baugrundstücke ist als Appell zu verstehen. So schonen Sie nicht nur das nachbarschaftliche Verhältnis, sondern tragen gleichzeitig zu einem sauberen und gepflegten Ortsbild bei. Aufgrund der Straßenreinigungssatzung sind Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke jedoch verpflichtet, die Gehwege und Straßenrinnen regelmäßig zu reinigen. Ich bitte dies künftig zu beachten. Thomas Ax, Ortsbürgermeister

Wäller Blättchen

24

■■ Spielplatzinfo Pünktlich zum Beginn der Ferien hat unser Spielplatz ein weiteres Gerät erhalten. Es handelt sich um eine “Premium“ Nestschaukel der Firma Espas Spielgeräte. Die Anschaffung wurde durch verschiedene Spenden mitfinanziert. Ein herzliches Dankeschön geht an dieser Stelle an alle die beim Aufbau mitgeholfen haben. Nun wünschen wir den Kindern viel Spaß im Schaukelnest und einen unbeschwerten Blick in den Himmel.



Nr. 28/2016

Der Hauptpreis, ein komplettes Schulranzen-Set wurde von der Firma Büroversand24 zur Verfügung gestellt. Eine große Überraschung erlebten alle Gäste als das Jolinchen (Maskottchen der AOK Kampagne „Jolinchen Kids - Fit und gesund in der Kita“) persönlich das Fest besuchte und Äpfel an die Kinder verteilte! Die Erzieherinnen bedankten sich bei allen Eltern für ein liebevoll gestaltetes Geburtstagsgeschenk und eine wunderschöne Schatzkiste. Ein weiteres Dankeschön ging an alle Helfer und Kooperationspartner für die Unterstützung an diesem Tag.

Thomas Ax, Ortsbürgermeister

Neunkhausen ■■ „Sommer, Sonne, Sonnenschein -

die Kita lädt zum Feiern ein!“ Am 25.06.2016 veranstaltete die Kita Neunkhausen ein Sommerfest, um den 40. Geburtstag der Kita zu feiern. Trotz Regenwetter wurde das Fest mit vielen Gästen pünktlich um 11.15 Uhr mit einem Auftritt der Kindergartenkinder eröffnet.

Unser glücklicher Gewinner Anschließend startete das Rahmenprogramm! Die AOK Rheinland-Pfalz bot einen Bewegungsparcours an, die Rettungshundestaffel zeigte verschiedene Übungen mit ihren Hunden, ein Krankenwagen der Bereitschaft Elkenroth konnte besichtigt werden, die Feuerwehr Neunkhausen zeigte ihre Räumlichkeiten, die Brennerei Weyand präsentierte Cocktails für Groß und Klein, ein Ballonkünstler modellierte phantasievolle Figuren, die Kinder konnten sich glitzernde Tattoos auf der Haut anbringen lassen und bei einer Tombola gab es über 1000 Preise zu gewinnen.

■■ Satzung der Ortsgemeinde Neunkhausen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte und Betzdorfer Straße mit Umfeld“ Der nach § 124 GemO für die Ortsgemeinde Neunkhausen bestellte Beauftragte hat in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates Neunkhausen am 04.07.2016 gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), und § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBI. S. 477), folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Gebietes „Ortsmitte und Betzdorfer Straße mit Umfeld“ als Sanierungsgebiet beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend unter § 2 dieser Satzung näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände gem. § 136 Abs. 2 BauGB vor. Diese Bereiche sollen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 28,2 ha umfassende und unter § 2 näher beschriebene Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortsmitte und Betzdorfer Straße mit Umfeld“. § 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes umfasst: - Hauptstraße (teilweise) - Betzdorfer Straße (teilweise) - Weidenstraße - Lindenstraße und Brunnenstraße

Wäller Blättchen

- Birkenstraße und Postheck - Rosenstraße (teilweise) - Hachenburger Straße (teilweise) - Klosterecke - Kirchstraße (teilweise) - Bergstraße (teilweise) - Erlenweg (teilweise) - Gartenstraße und Wiesengrund Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches können dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) entnommen werden. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als

25

Nr. 28/2016

Anlage beigefügt. Er kann während der allgemeinen Dienststunden beim Ortsbürgermeister und in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg von jedermann eingesehen werden. Das Sanierungsgebiet besteht aus den in der Anlage ersichtlichen Grundstücken der Gemarkung Neunkhausen. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

Sanierungsgebiet “Ortsmitte und Betzdorfer Straße mit Umfeld“ gem. § 142 BauGB in der Ortsgemeinde Neunkhausen Lageplan ohne Maßstab

Quelle: Verbandsgemeinde Bad Marienberg; Bearbeitung: Kernplan; Stand Kataster: 14.08.2015

Hinweis: Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das betroffene Sanierungsgebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten

Wäller Blättchen

§ 3 Ziele und Zwecke der Sanierung - Stärkung als Wohnstandort, Mobilisierung privater Akteure - Erhaltung des typischen „Westerwälder Charakters“ ortsbildprägender Gebäude, Erhaltung der Baudenkmäler, funktionsgerechte Nutzung - Modernisierung und Instandsetzung privater Bausubstanz - Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit) - Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistungen) - Energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer Energien - Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten - Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung / Neubebauung (verbesserte Belichtungs- und Freiraumqualität) - Etablierung alternativer und flexibler Versorgungs- und Mobilitätskonzepte - Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbesserung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum, gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes § 4 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden gem. § 142 Abs. 4 BauGB keine Anwendung. § 5 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung. § 6 Durchführungsfristen Die Durchführung der Sanierung ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 01.01.2031. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg eingesehen werden. Neunkhausen, den 04.07.2016 (DS) Rudi Neufurth Ortsbürgermeister Hinweise zur Satzung gem. §§ 214, 215 BauGB und § 24 GemO (Bestandteil der Satzung vom 04.07.2016) Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO) die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

26 ■■ Termine 16.07. 2016 25.07. 2016

Nr. 28/2016

Öffnung Benjeshecke (10:00-12:00 Uhr) Spielnachmittag für (Jung und Alt) in der Villa Hauptstr. 26 (15:00-17:00 Uhr)

■■ Satzung der Ortsgemeinde Neunkhausen zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) vom 05.07.2016 Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Gemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einendem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand. 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile. 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage. 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a) bis c) BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. § 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den dazu gehörenden Rampen mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag. § 3 Ermittlungsgebiete Der beitragsfähige Aufwand wird für die einzelnen Verkehrsanlagen oder nach Beschluss des Gemeinderates für bestimmte Abschnitte der Verkehrsanlage nach den tatsächlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. § 4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu der hergestellten oder ausgebauten Verkehrsanlage haben. § 5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil wird im Einzelfall nach dem Verhältnis von Anliegerverkehr und Durchgangsverkehr auf der herzustellenden oder auszubauenden Verkehrsanlage durch Beschluss des Gemeinderates festgesetzt. § 6 Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Geschossfläche. Die Berechnung der Geschossfläche erfolgt durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit der Geschossflächenzahl.

Wäller Blättchen

(2) Als Grundstücksfläche nach Abs.1 gilt: 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 3 ist insoweit ggf. entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. 3. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m, b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 40 m. c) Grundstücke oder Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt. Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. (3) Für die Berechnung der Geschossfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten ist die zulässige Geschossfläche aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes abzuleiten. 2. Ist statt einer Geschossflächenzahl nur eine Baumassenzahl festgesetzt, ist diese zur Ermittlung der Geschossflächenzahl durch 3,5 zu teilen. Ist keine Geschossflächenzahl und keine Baumassenzahl, aber eine Grundflächenzahl und die Gebäudehöhe festgesetzt, gilt das Vielfache aus der Grundflächenzahl und dem Quotienten aus der Gebäudehöhe und der Zahl 3,5. Bruchzahlen werden auf eine Stelle hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht oder die nach Nr. 2 erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, gelten für die Berechnung der Geschossfläche folgende Geschossflächenzahlen: a) Wohn-, Misch-, Dorf- und Ferienhausgebiete bei einem zulässigen Vollgeschoss ........................................ 0,5 zwei zulässigen Vollgeschossen ....................................... 0,8 drei zulässigen Vollgeschossen ........................................ 1,0 vier und fünf zulässigen Vollgeschossen .......................... 1,1 sechs und mehr zulässigen Vollgeschossen .................... 1,2 b) Kern- und Gewerbegebiete bei einem zulässigen Vollgeschoss ........................................ 1,0 zwei zulässigen Vollgeschossen ....................................... 1,6 drei zulässigen Vollgeschossen ........................................ 2,0 vier und fünf zulässigen Vollgeschossen .......................... 2,2 sechs und mehr zulässigen Vollgeschossen .................... 2,4

27

Nr. 28/2016

Als zulässig im Sinne von a) und b) gilt die auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandene Zahl der Vollgeschosse oder, soweit Bebauungsplanfestsetzungen für diese Grundstücke erfolgt sind, die dort festgesetzten Vollgeschosse. c) Industrie- und sonstige Sondergebiete ......................... 2,4 d) Wochenendhaus- und Kleingartengebiete ................... 0,2 e) Kleinsiedlungsgebiete .................................................. 0,4 f) Campingplatzgebiete ..................................................... 0,4 Kann eine Zuordnung zu einem der in Buchstaben a) bis f) genannten Baugebietstypen nicht vorgenommen werden (diffuse Nutzung), wird bei bebauten Grundstücken auf die vorhandene Geschossfläche, bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken auf das in der näheren Umgebung des Grundstücks überwiegend vorhandene Nutzungsmaß abgestellt. 5. Bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan a) Gemeinbedarfsflächen ohne Festsetzung einer Geschossflächenzahl oder anderer Werte, anhand derer die Geschossfläche nach den vorstehenden Regelungen festgestellt werden könnte, vorsieht, b) nur gewerbliche Nutzung ohne Bebauung oder eine im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung untergeordnete Bebauung zuläßt, gilt 0,5 als Geschossflächenzahl. 6. Bei Grundstücken mit Friedhöfen, Freibädern, Sport-, Fest- und Campingplätzen sowie sonstigen Anlagen, die nach ihrer Zweckbestimmung im Wesentlichen nur in einer Ebene genutzt werden können, gilt 0,4 als Geschossflächenzahl. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die aus den Regelungen des Bebauungsplanes abgeleitete Garagen- oder Stellplatzfläche. Soweit keine Festsetzungen erfolgt sind, gilt 0,5 als Geschossflächenzahl. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 9. Ist die tatsächliche Geschossfläche größer als die nach den vorstehenden Regelungen berechnete, so ist diese zugrunde zu legen. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 20 v.H. erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v.H.. (5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen. § 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Für Grundstücke, die zu zwei gleichartigen Verkehrsanlagen nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können, wird die gewichtete Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragsatzes und bei der Veranlagung mit 50 v.H. angesetzt, soweit beide Verkehrsanlagen voll in der Baulast der Gemeinde stehen. Stehen die beiden Verkehrsanlagen nicht voll in der Baulast der Gemeinde, wird die Vergünstigung nach Satz 1 nur für die in der Baulast der Gemeinde stehenden gleichartigen Teileinrichtungen der Verkehrsanlagen angesetzt. Dies gilt für Grundstücke, die zu einer Verkehrsanlage nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch eine gleichartige Erschließungsanlage erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB erhoben wurden oder zu erheben sind, entsprechend.

Wäller Blättchen

(2) Für Grundstücke, die zu mehr als zwei gleichartigen Verkehrsanlagen nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragssatzes und bei der Beitragsveranlagung durch die Zahl dieser Verkehrsanlagen geteilt, soweit die Verkehrsanlagen voll in der Baulast der Gemeinde stehen. Stehen die Verkehrsanlagen nicht voll in der Baulast der Gemeinde, wird die Vergünstigung nach Satz 1 nur für die in der Baulast der Gemeinde stehenden gleichartigen Teileinrichtungen der Verkehrsanlagen angesetzt. Dies gilt für Grundstücke, die zu Verkehrsanlagen nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch gleichartige Erschließungsanlagen erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB erhoben wurden oder zu erheben sind, entsprechend, soweit die Zahl der Verkehrs- und Erschließungsanlagen insgesamt zwei übersteigt. (3) Wird eine Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 zu zwei oder mehreren Verkehrsanlagen angesetzt, gelten die Regelungen nach Abs. 1 und 2 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. § 8 Entstehung des Beitragsanspruches, Teilbeitrag (1) Der Beitragsanspruch entsteht mit dem Abschluss und der Abrechenbarkeit der Maßnahme, in den Fällen der Erhebung eines Teilbetrages nach Abs. 2 mit dem Abschluss und der Abrechenbarkeit der Teilmaßnahme. Eine Maßnahme oder Teilmaßnahme ist abgeschlossen, wenn sie tatsächlich und rechtlich beendet und der Gesamtaufwand oder Teilaufwand feststellbar ist. (2) Der Beitrag kann nach Beschlussfassung des Gemeinderates für 1. Grunderwerb 2. Freilegung 3. Fahrbahn 4. Radwege 5. Gehwege 6. unselbstständige Parkflächen 7. unselbstständige Grünanlagen 8. Mischflächen 9. Entwässerungseinrichtungen 10. Beleuchtungseinrichtungen gesondert als Teilbeitrag erhoben werden. § 9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn einer Maßnahme können von der Gemeinde Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Beitrages erhoben werden. (2) Vorausleistungen können auch in mehreren Raten oder für Teilbeiträge nach § 8 Abs. 2 verlangt werden. § 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Vor Entstehung des Beitragsanspruches kann die Ablösung des Beitrages vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. § 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. § 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und zwei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,

28

Nr. 28/2016

7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. § 13 Öffentliche Last Der Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. § 14 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen vom 22.08.1996 außer Kraft. (3) Soweit Beitragsansprüche nach der aufgrund von Abs. 2 aufgehobener Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter. Neunkhausen, den 05.07.2016 Neufurth Ortsbürgermeister Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO): Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Nistertal ■■ Satzung der Ortsgemeinde Nistertal über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Büdingen“ Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nistertal hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2016 gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), und § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBI. S. 477), folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Gebietes „Ortsmitte Büdingen“ als Sanierungsgebiet beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend unter § 2 dieser Satzung näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände gem. § 136 Abs. 2 BauGB vor. Diese Bereiche sollen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 3,2 ha umfassende und unter § 2 näher beschriebene Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortsmitte Büdingen“. § 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes umfasst: - Am Schulplatz - Brunnenstraße - Büdinger Straße (teilweise) - Lupinenweg (teilweise) - Mittelstraße

Wäller Blättchen

- Stöffelstraße (teilweise) Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches können dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) entnommen werden. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Er kann während der allgemeinen Dienststunden beim Ortsbürgermeister und in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg von jedermann eingesehen werden. Das Sanierungsgebiet besteht aus den in der Anlage ersichtlichen Grundstücken der Gemarkung Büdingen. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilun-

29

Nr. 28/2016

gen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. § 3 Ziele und Zwecke der Sanierung - Stärkung als Wohnstandort, Mobilisierung privater Akteure - Erhaltung des typischen „Westerwälder Charakters“ ortsbildprägender Gebäude, Erhaltung der Baudenkmäler, funktionsgerechte Nutzung - Modernisierung und Instandsetzung privater Bausubstanz - Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit) - Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistungen)

Sanierungsgebiet “Ortsmitte Büdingen“ gem. § 142 BauGB in der Ortsgemeinde Nistertal Lageplan ohne Maßstab

Quelle: Verbandsgemeinde Bad Marienberg; Bearbeitung: Kernplan; Stand Kataster: 14.08.2015

Hinweis: Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das betroffene Sanierungsgebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Wäller Blättchen

- Energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer Energien - Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten - Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung / Neubebauung (verbesserte Belichtungs- und Freiraumqualität) - Etablierung alternativer und flexibler Versorgungs- und Mobilitätskonzepte - Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbesserung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum, gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes § 4 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden gem. § 142 Abs. 4 BauGB keine Anwendung. § 5 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung. § 6 Durchführungsfristen Die Durchführung der Sanierung ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 01.01.2031. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg eingesehen werden. Nistertal, 29.06.2016 (Siegel) Beate Held Ortsbürgermeisterin Hinweise zur Satzung gem. §§ 214, 215 BauGB und § 24 GemO (Bestandteil der Satzung vom 29.06.2016) Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO) die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. ■■ Satzung der Ortsgemeinde Nistertal über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Erbach“ Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nistertal hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2016 gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom

30

Nr. 28/2016

20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), und § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBI. S. 477), folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Gebietes „Ortsmitte Erbach“ als Sanierungsgebiet beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend unter § 2 dieser Satzung näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände gem. § 136 Abs. 2 BauGB vor. Diese Bereiche sollen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 3 ha umfassende und unter § 2 näher beschriebene Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortsmitte Erbach“. § 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes umfasst: - Blumenstraße - Brückenstraße (teilweise) - Erbacher Straße - Erlenweg - Finkenstraße (teilweise) - Lerchenweg - Waldstraße (teilweise) - Zum Scharfenstein (teilweise) Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches können dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) entnommen werden. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Er kann während der allgemeinen Dienststunden beim Ortsbürgermeister und in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg von jedermann eingesehen werden. Das Sanierungsgebiet besteht aus den in der Anlage ersichtlichen Grundstücken der Gemarkung Erbach. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. § 3 Ziele und Zwecke der Sanierung - Stärkung als Wohnstandort, Mobilisierung privater Akteure - Erhaltung des typischen „Westerwälder Charakters“ ortsbildprägender Gebäude, Erhaltung der Baudenkmäler, funktionsgerechte Nutzung - Modernisierung und Instandsetzung privater Bausubstanz - Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit) - Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistungen) - Energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer Energien - Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten - Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung / Neubebauung (verbesserte Belichtungs- und Freiraumqualität) - Etablierung alternativer und flexibler Versorgungs- und Mobilitätskonzepte - Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbesserung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum, gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes § 4 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden gem. § 142 Abs. 4 BauGB keine Anwendung. § 5 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung. § 6 Durchführungsfristen Die Durchführung der Sanierung ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 01.01.2031.

Wäller Blättchen

§ 7 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg eingesehen werden. Nistertal, 29.06.2016 (Siegel) Beate Held Ortsbürgermeisterin Hinweise zur Satzung gem. §§ 214, 215 BauGB und § 24 GemO (Bestandteil der Satzung vom 29.06.2016) Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

31

Nr. 28/2016

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Sanierungsgebiet “Ortsmitte Erbach“ gem. § 142 BauGB in der Ortsgemeinde Nistertal Lageplan ohne Maßstab

Quelle: Verbandsgemeinde Bad Marienberg; Bearbeitung: Kernplan; Stand Kataster: 14.08.2015

Hinweis: Ein Lageplan (Maßstab 1:1000), in dem das betroffene Sanierungsgebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Wäller Blättchen

Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO) die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. ■■ Bekanntmachung des Ergebnisses

der Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Nistertal am 10. Juli 2016 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2016 das Ergebnis der Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Nistertal wie folgt festgestellt: I. Zur Ortsbürgermeisterwahl waren 1.017 Personen wahlberechtigt, davon haben 492 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 48,38 v. H. II. Die Stimmabgabe von 487 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 5 Wählerinnen und Wählern ungültig. III. Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber Benner, Christian, Kennwort: Benner 379 Ja-Stimmen 108 Nein-Stimmen IV. Zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Nistertal ist gewählt: Benner, Christian, Kennwort: Benner Nistertal, den 10. Juli 2016 Lutz Schürg Gemeindewahlleiter ■■ Kirmes vom 20.08. - 22.08.2016

32

Nr. 28/2016

Ein sechseinhalb Minuten langer Beitrag über Nistertal läuft am Donnerstag, den 14.7., ab 18.45 Uhr innerhalb der „Landesschau Rheinland-Pfalz“. Bei Monopoly ist sie eines der Sahnestückchen: die Parkstraße. Aber auch in Nistertal hat sie einiges zu bieten - vor allem aber ist sie fest in Frauenhand. Handarbeiten sind der rote Faden, der durch die Straße führt. Das ist nicht zu übersehen. Denn seit Kurzem zieht ein bunt behäkelter Baum die Blicke auf sich. Die Damen vom Kegelclub haben sich dafür ins Zeug gelegt und direkt vor Ort zu Nadel und Wolle gegriffen. Im Garten daneben kann man weiße Wäsche auf der Leine hängen und auf der Wiese liegen sehen: Sabine Darscheid sammelt alte Leinenstoffe und bleicht sie wie früher im Freien. Daraus näht sie Kissen und andere Kleinigkeiten, die sie auf Bauernmärkten verkauft. Außerdem hat sie eine moderne Tasche entworfen, auf der die Highlights von Nistertal zu sehen sind - von der alten Eisenbahnbrücke bis zum Basalt, der dort immer noch abgebaut wird. Nur ein paar Häuser weiter stickt Ulla Seibert ihre modernen Kunstwerke auf Stoff. Sie hat das Handwerk der Stickerin noch von ihrer Mutter gelernt.

Norken ■■ Sitzung des Ortsgemeinderates Die Mitglieder des Ortsgemeinderates werden zu einer öffentlichen Sitzung für Donnerstag, den 21.07.2016 um 20.00 Uhr mit folgender Tagesordnung in das Dorfgemeinschaftshaus eingeladen: 1. Sanierung Sporthalle 2. Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein - Westerwald (Anpassung an das Landesentwicklungsprogramm LEP IV 2008 / 2013 ) 3. Vollzug des Landesnaturschutzgesetzes Natura 2000 Bewirtschaftungsplanung für FFH - Gebiete 4. Verschiedenes Nicht öffentlich: 5. Bauangelegenheiten 6. Grundstücksangelegenheiten 7. Verschiedenes Norken, den 11.07.2016 F. Wagner, Ortsbürgermeister

Stockhausen-Illfurth

Liebe Bürgerinnen und Bürger, unsere Zeltkirmes steht kurz bevor. Diesjähriger Ausrichter ist die Kirmesgesellschaft Nistertal. Da an allen drei Tagen wieder kein Eintritt erhoben wird, können zur Erhaltung und Unterstützung dieser Veranstaltung bei der Ortsgemeindeverwaltung, der Metzgerei Wedler, im Blumengeschäft Creativ, im Landgasthaus zur Quelle und bei der Kirmesgesellschaft praktische Stofftaschen sowie Feuerzeuge mit einem Logo „Kirmes in Nistertal“ erworben werden. Hiermit laden wir alle ganz herzlich ein mit uns die Kirmes zu feiern und diese zu unterstützen. ■■ SWR Fernsehen: Nistertal am 14.7.

in der „Landesschau Rheinland-Pfalz“ Nistertal im SWR Fernsehen Porträt der Parkstraße am 14.7. in der „Landesschau Rheinland-Pfalz“ Schon seit mehreren Jahren sendet das SWR Fernsehen in der Reihe „Hierzuland“ liebevolle Ortsporträts.

■■ Öffentliche Ausschreibung Baumaßnahme: Erneuerung Gehweg „Ilsenstraße“ in der OG Stockhausen-Illfurth Auftraggeber: Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth Planung und Bauleitung: Planeo Ingenieure GmbH, Bachweg 5, 57627 Hachenburg Fon: 0 26 62 / 94 73 6 -00, Fax: 0 26 62 / 94 73 6 -29 Mail: [email protected] Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Art und Umfang der Leistung: Straßenbau / Pflasterarbeiten ca. 500 m2 Pflasterfläche ca. 160 m Bordsteine ca. 250 t Frostschutz Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen können nach Überweisung der Schutzgebühr von 20,00 € unter Angabe des Kassenzeichens: 30-00021432-911 IBAN: DE47 5105 0015 0920 0290 00

Wäller Blättchen

33

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, ab dem 18.07.2016 angefordert werden. Eine Rückerstattung der Schutzgebühr ist ausgeschlossen. Bei der Auftragserteilung werden nur Bewerber berücksichtigt, die durch Referenzen nachweisen, dass sie Baumaßnahmen entsprechender Art und Größenordnung bereits mit Erfolg termingerecht ausgeführt haben und über die für die planmäßige Baudurchführung benötigten Arbeitskräfte, Baumaschinen sowie Geräte verfügen. Submissionstermin: Das Angebot ist schriftlich im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungstermin am Donnerstag, 28. Juli 2016 um 10:15 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, Raum 210, abzugeben. Auftragserteilung: Der Zuschlag wird nach § 16 VOB/A 2012 auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. Zahlungen: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 16 VOB/B 2012 Zuschlags- und Bindefrist: 30 Kalendertage nach § 10 VOB/A

Nr. 28/2016

Schulnachrichten ■■ Evangelisches Gymnasium Bad Marienberg Riesenerfolg für die Leichtathletik-Mädchen: Erster Platz beim Landesentscheid im Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ in der Wettkampfklasse I - damit Landesmeister Rheinland-Pfalz 2016! Der erste Erfolg für unser Gymnasium auf dieser Ebene überhaupt!

Unnau ■■ Sommerfest der Freiwilligen Feuerwehr Unnau

am 23.07.16 + 24.07.16 im Festzelt auf dem Kirmesplatz in Unnau Das diesjährige Sommerfest der Freiwilligen Feuerwehr Unnau findet erstmalig und als Ausnahme im Festzelt auf dem Kirmesplatz in Unnau statt. Grund für den Wechsel der Örtlichkeit ist, dass mit der offiziellen Gründung der Bambini-Feuerwehr und dem 15 jährigen Jubiläum der Jugendfeuerwehr mit vielen Kindern, auch von benachbarten Feuerwehren, zu rechnen ist. Die Kinder sollen nicht den Gefahren der naheliegenden Hauptstraße am Feuerwehrhaus in Korb ausgesetzt werden. Hinzu kommt, dass neben den jährlichen Kinderattraktionen von Hüpfburg und Wasserspritzwand, auch der Platz in Korb vor dem Gerätehaus nicht ausreicht. Angeboten werden weitere Spiele, wie zum Beispiel ein Lebendkicker. Darüber hinaus sind die Parkmöglichkeiten am Festplatz in Unnau für die geladenen Gäste und allen anderen Besucher besser. Das Fest beginnt am Samstag, 23.07.2016 um 18:00 Uhr mit musikalischer Unterhaltung von DJ Hilli. Am Sonntag, 24.07.2016 ab 11:00 Uhr spielen die „Original Naubergmusikanten“zum Frühschoppen auf. Ab 14:00 Uhr beginnt die Gründungsfeier der BambiniFeuerwehr und dem Jubiläum der Jugendfeuerwehr. An beiden Festtagen ist bestens für das leibliche Wohl gesorgt. Sonntags ab 15:00 Uhr mit Kaffee und Kuchen. Auf das Kommen von vielen Gästen freut sich die Freiwillige Feuerwehr Unnau. Ulrich Leukel, Ortsbürgermeister ■■ Vollsperrung der Landesstraße L 293

zwischen Unnau und Korb Im Zeitraum vom 18.07. bis 27.08.2016 (Sommerferien) werden auf der L 293 zwischen Unnau und Korb umfangreiche Bauarbeiten stattfinden. Der Landesbetrieb Mobilität lässt in diesem Bereich die Fahrbahndecke erneuern. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung durchgeführt. Wir bitten Sie, die entsprechenden Umleitungsstrecken zu beachten. Der LBM und die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung danken für Ihr Verständnis.

Beim Landesfinale in Konz setzte sich das Bad Marienberger Gymnasium (evGBM) mit insgesamt 6.632 Punkten an die Spitze - knapp dahinter kamen das Geschwister-Scholl Gymnasium Daun (6.609 P.) sowie das Gymnasium zu St. Katharinen Oppenheim (6.583 P.) ins Ziel. Das BvS-GY Andernach war nicht angetreten. In der Wettkampfklasse (WK) I waren in dieser Freiluftsaison Mädchen der Geburtsjahrgänge 1997 bis 2000 startberechtigt, die diese Disziplinen zu absolvieren hatten: 100 MeterSprint, 800 m-Lauf, 4x100 m-Staffel; Weitsprung, Hochsprung; Kugelstoß (4 Kilogramm) und Speerwurf (600 Gramm). Die Entscheidung über den Landestitel RLP fiel erst in der letzten Disziplin, der Sprintstaffel über die 4x100 Meter. Und wegen einer Panne in der elektronischen Zeitnahme musste diese Staffel sogar zwei Mal gelaufen werden… Doch der Reihe nach: Nach sechs durchgeführten Disziplinen lag das Gymn. Daun hauchdünn in Führung. Gerade einmal drei Zähler - oder auf die Staffel umgerechnet ganz wenige Zentimeter - betrug der Vorsprung auf die Bad Marienberger Mädchen. 4x100 m, erster Versuch: Die EvGBM-Staffel überquerte als Erste die Ziellinie, knapp aber scheinbar entscheidend vor der Konkurrenz aus Daun. Die Landesmeisterschaft? Nein - denn die elektronische Zeitnahme war ausgefallen (übrigens nicht zum einzigen Mal an diesem Tag!), und eine zusätzliche Zeitnahme per Handstoppung war nicht erfolgt. Was tun? Nach langen Diskussionen fällt das Kampfgericht diese Entscheidung: Die Staffel wird wiederholt, alle Mannschaften müssen erneut an die Startlinie. Und die Bad Marienberger Top-Staffel mit Dana B., Hannah Sch., Dana G. und Kim H. behielt die Nerven, kam in der Zeit von 55,11 Sekunden in Ziel - mit einem deutlicheren Vorsprung auf Daun als beim ersten Versuch. In der Endabrechnung lag das EvGBM-Team damit nach einem harten Zweikampf 23 Zähler vor Daun. Beide Mannschaften hatten sich zuvor an einem langen Wettkampftag nicht geschenkt: Nach der ersten Disziplin (Weit) führte Marienberg, nach 800 und Speer lag Daun vorne, nach Kugel und Sprint wieder das EvGBM - und nach dem Hochsprung lagen die beiden Konkurrenten fast gleichauf. Doch am Ende hatte das EvGBM die Nase knapp vorne - und holte damit erstmal eine Landesmeisterschaft Rheinland-Pfalz nach Bad Marienberg!

Wäller Blättchen

Für das EvGBM-Team waren zehn Mädchen am Start: Neben den bereits genannten noch Angelique C., Tyra St., Alica B., Anna R., Jessica M. und Lea V. Betreut wurde die Mannschaft vor Sportlehrer Gerhard Schmidt und Übungsleiterin Anja Brenner. Bad Marienberg war als punktbeste (6.764) Mannschaft aus den Regionalentscheiden nach Konz angereist und wurde hier seine Favoritenrolle gerecht. Dabei mussten beim Landesfinale mit Jill B. und Larena H. zwei Sportlerinnen ersetzt werden. Übrigens: Mit dem Gewinn des Landestitels ist die Saison für die Bad Marienberger Schülerinnen beendet - der Wettkampf I ist in keiner Sportart beim großen JtfO-Bundesfinale in Berlin vertreten. Das Ev.Gymnasium war in der Leichtathletik in allen vier Wettkampfklassen (jeweils Jungen und Mädchen) in die kurze JtfO-Saison gestartet - drei Teams waren noch bei den Regionsentscheiden vertreten. Hier kam dann das Aus für die Jungen (WK I) und die Mädchen (WK II) - nur die Mädchen WK I zogen zum Landesentscheid weiter. Mit durchschlagendem Erfolg!

Kirchliche Nachrichten ■■ Baptistengemeinde Bad-Marienberg Sonntag, 17.07.2016; 10.00 Uhr Gottesdienst in 56470 Bad Marienberg, Steinweg 2 Dienstag, 19.07.2016; 19.00 Uhr Gemeinschaft in russ. und deu. Sprache mit Kaffee-Kuchen (gerne auch mit Drogenbzw. Alkoholabhängigen) und kostenlosem Büchertisch in 56470 Bad Marienberg,Steinweg 2 Alle Interessierten sind herzlich zu allen Veranstaltungen der Gemeinde eingeladen. ■■ Ev. Kirchengemeinde Bad Marienberg Öffnungszeiten Gemeindebüro Bad Marienberg: Di, Mi 09.00-12.00 Uhr, Do 15.00-18.00 Uhr Tel.: 02661/61506, e-Mail: [email protected] Homepage: www.kirche-bad-marienberg.de Ev. Pfarramt I: Bad Marienberg Freitag, 15.07., 13.00-15.00 Uhr Ausgabe der Tafel, Weidenstr. 7, Bad Marienberg, 16.00 Uhr Intercrosse, 17.30 Uhr Jungschar, 19.30 Uhr „Unsere Zeit“ in der ev. Kirche Bad Marienberg oder im ev. Gemeindehaus Bad Marienberg Sonntag, 17.07., 09.30 Uhr Gottesdienst Montag, 18.07., 20.00 Uhr Gemischter Chor im Vereinshaus in Langenbach MittenDRIN - Kleiderladen und mehr Hier kann gespendete Kleidung günstig erworben werden. Unsere Ladenöffnungszeiten in der Bismarckstraße 39, 56470 Bad Marienberg sind: Montag-Samstag ......................................... 09:00-12:00 Uhr Montag-Freitag ............................................ 14:00-17:00 Uhr Telefonisch erreichen Sie den Kleiderladen unter 0157 5571 1790 Ev. Pfarramt II: Fehl-Ritzhausen Freitag, 15.07., 17.30 Uhr Jungschar in Bad Marienberg Ev. Pfarramt III: Höhn Freitag, 15.07., 16.00 Uhr Intercrosse in der Sporthalle des ev. Gymnasiums Bad Marienberg, 17.30 Uhr Jungschar in Bad Marienberg, 19.30 Uhr „Unsere Zeit“ in der ev. Kirche Bad Marienberg oder im ev. Gemeindehaus Bad Marienberg Sonntag, 17.07., 11.00 Uhr Gottesdienst Mittwoch, 20.07., 19.30 Uhr Bibelgesprächskreis im kath. Pfarrheim Höhn/Bücherei Ev. Pfarramt IV: Hof Die Kinder- und Jugendarbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit dem CVJM Hof e.V. (www.cvjm-hof.net Donnerstag, 14.07., 17.00-18.00 Uhr Gemeindebücherei Freitag, 15.07., 17.30 Uhr Jungenjungschar Mittwoch, 20.07., 20.00 Uhr Frauenchor Donnerstag, 21.07., 17.00-18.00 Uhr Gemeindebücherei

34

Nr. 28/2016

■■ Ev. Kirchengemeinde Kirburg Pfarramt: Köln-Leipziger Str. 22, 57629 Kirburg, Tel. 02661/5407, Fax: 02661-64259 E-Mail: [email protected] Wir laden herzlich ein: Sonntag, 17.07.2016, 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Stein) Sonntag, 24.07.2016, 10.00 Uhr Gottesdienst (Helmut Steiner) In den Ferien finden keine Kinder-u. Jugendkreise statt. ■■ Kath. Pfarrei Maria Himmelfahrt Hachenburg Bad Marienberg - Hachenburg - Hattert – Marienstatt Merkelbach - Mörlen - Nistertal - Norken Salzgasse 11, 57627 Hachenburg Telefon: 02662/94351-0, Fax: 02662/9435123 E-mail: [email protected] Kirchort Bad Marienberg Fr., 15.07., 13.00 Uhr Lebensmittelausgabe der Westerwaldkreistafel für Bad Marienberg in der Weidenstraße 7 an Bedürftige, 15.30 Uhr Heilige Messe im Seniorenzentrum „Anna Margaretha“ (Pfr. Roth); Amt nach Meinung, 16.15 Uhr Heilige Messe im Seniorenzentrum „Am Kurpark“ in Bad Marienberg (Pfr. Roth); Amt nach Meinung So., 17.07., 10.30 Uhr Amt (P. Guido); Amt nach Meinung Fr., 22.07., 13.00 Uhr Lebensmittelausgabe der Westerwaldkreistafel für Bad Marienberg in der Weidenstraße 7 für Bedürftige, 16.00 Uhr Heilige Messe im Seniorenzentrum „Sonnenhof“ in Bad Marienberg (Pfr. Roth); Amt nach Meinung Sommerzeit - Ferienzeit - Geänderte Öffnungszeiten Die Kontaktstelle Bad Marienberg ist vom 27.06. bis 15.07. geschlossen. In der Zeit vom 18.07. bis 05.08 ist die Kontaktstelle Bad Marienberg nur am Mittwochvormittag geöffnet (Ausnahme: 03.08. geschlossen). . Bitte nutzen Sie für die Urlaubszeit verstärkt die Möglichkeiten direkt im Zentralen Pfarrbüro Hachenburg. Hier erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und von Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr. Lediglich am 29.07. ist das Zentrale Pfarrbüro geschlossen. Kirchorte Mörlen und Norken Fr., 15.07., 19.00 Uhr Heilige Messe In Norken (P. Guido); Amt nach Meinung Sa., 16.07., 19.00 Uhr Vorabendmesse (P. Guido); Amt für ++ Ehel. Thekla u. Alfons Schuster u. ++Angehörige Mo., 18.07., 15.00 Uhr Spielenachmittag der Frauengemeinschaft Di., 19.07., 19.30 Uhr Probe des Kirchenchores (Mörlen) im Pfarrheim Mörlen Mi., 20.07., Hauskommunion in Mörlen, Neunkhausen, Norken (GR Paleta), 19.00 Uhr Heilige Messe (P. Sebastian); Amt für + Zita Leukel, bestellt von der Frauengemeinschaft Fr., 22.07., 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier im Seniorenzentrum „Hildegardis“ in Langenbach bei Kirburg (GR Paleta) Sommerzeit - Ferienzeit - Geänderte Öffnungszeiten Die Kontaktstelle Mörlen ist vom 27.06. bis 15.07. und am 01.08. geschlossen. . Bitte nutzen Sie für die Urlaubszeit verstärkt die Möglichkeiten direkt im Zentralen Pfarrbüro Hachenburg. Hier erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und von Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr. Lediglich am 29.07. ist das Zentrale Pfarrbüro geschlossen. Besuch des Berghofes in Dauersberg am 20.07.2016 Die Kath. Frauengemeinschaft Mörlen lädt herzlich für Mittwoch, den 20.07.2016, zu einem Besuch des Berghofes in Dauersberg ein. Wir wollen die schöne Aussicht genießen und uns mit Kaffee und Kuchen verwöhnen lassen. Für Fahrmöglichkeit wird gesorgt. Wir treffen uns um 14.30 Uhr zur Abfahrt auf dem Parkplatz vor der Kirche in Mörlen. Gäste (auch Männer) sind herzlich willkommen. Um einen Überblick über die Zahl der TeilnehmerInnen zu bekommen, bitten wir um Anmeldung bis zum 17.07. bei den Frauen des Vorstandes: Sigrid Schneider Tel. 3157, Brunhilde Jander Tel. 3913, Maria Mintkewitz Tel. 7341, Maria Aus Tel. 7485.

Wäller Blättchen

Kirchort Nistertal Fr., 15.07., 17.00 Uhr Die Kath öffentl. Bücherei ist bis 19.00 Uhr geöffnet Sa., 16.07., 17.30 Uhr Vorabendmesse (P. Sebastian); Jahramt für + Anna Benner und + Maria Baldus geb. Benner; Gedächtnis für ++ Eheleute Gebhard und Hildegard Denter und ++ Eltern; Gedächtnis für ++ Konrad Siegel und Karl-Josef und Christel Benner; Gedächtnis für ++ HansJosef Hoffmann und Michaela Herbst Mo., 18.07., 19.15 Uhr Strickkreis im Pfarrheim Nistertal Di., 19.07., 14.30 Uhr Erzählcafe im Kleinen Museum in Nistertal, 20.00 Uhr Probe des Kirchenchores (Nistertal) im Pfarrheim Nistertal Mi., 20.07., 09.30 Uhr Hauskommunion in Nistertal (GR Nolden), 17.00 Uhr Die Kath. öffentliche Bücherei ist bis 19.00 Uhr geöffnet Fr., 22.07., 09.30 Uhr Hauskommunion in Alpenrod und Nistertal (GR Nolden), 17.00 Uhr Die Kath. öffentliche Bücherei ist bis 19.00 Uhr geöffnet Sommerzeit - Ferienzeit - Geänderte Öffnungszeiten Die Kontaktstelle Nistertal ist vom 27.06. bis 05.08. geschlossen. An den Dienstagen 28.06., 12.07. und 26.07. ist Fr. GR Nolden von 14.30 bis 16.00 Uhr als Ansprechpartnerin vor Ort in Nistertal. Bitte nutzen Sie für die Urlaubszeit verstärkt die Möglichkeiten direkt im Zentralen Pfarrbüro Hachenburg. Hier erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und von Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr. Lediglich am 29.07. ist das Zentrale Pfarrbüro geschlossen. ■■ Kath. Kirchengemeinde Mariä Heimsuchung

Höhn Tel. 02661-4540, e-mail: [email protected] Do., 14.07., 9.00 h Eucharistiefeier, 9.00- 11.00 h Sprechstunde im Pfarrbüro, 16.00- 18.00 h Bücherei (Helsper/ Kram) Fr., 15.07., 20.00 h Probe Kirchenchor So., 17.07., 16. Sonntag im Jahreskreis, 10.30 h Familiengottesdienst mit Einführung der NEUEN MESSDIENER 4-Wochen-Amt für Rita Röder, 4-Wochen-Amt für Erhard Gläser, Amt für Rudi Leukel und verst. Angehörige Im Anschluss an den Gottesdienst Kuchenverkauf der Pfadfinder im Pfarrheim (siehe Text), 11.30- 12.00 h Bücherei (Weis) Mo., 18.07., 4.30 h Treffen zur Abfahrt der Freizeit am Gardasee auf dem Kirchplatz in Höhn, 19.00 h Grillabend der Frauengemeinschaft im Pfarrheim Di. 19.07., 17.30- 18.30 h Sprechstunde von Herrn Hamacher Mi., 20.07., 18.00 h Treffen der Teamer der Freizeiten Wangerooge im Pfarrheim Do., 21.07., 9.00 h Eucharistiefeier, 9.00- 11.00 h Sprechstunde im Pfarrbüro, 16.00- 18.00 h Bücherei (Amann) Kuchenverkauf im Anschluss an den Gottesdienst. Am 17. Juli verkaufen die Pfadfinder vom Stamm Stella Maris unseres Pastoralen Raumes Kuchen. Dieser kann im Foyer des Pfarrheims in Höhn erworben werden. Der Erlös ist zur finanziellen Unterstützung der Teilnahme unserer Pfadfinder am Diözesansommerlager, an dem insgesamt 700 Pfadfinderinnen und Pfadfinder aus dem gesamten Bistum teilnehmen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns durch den Kauf von Kuchen unterstützen würden. PfarrbriefDie Ausgabe des nächsten Pfarrbriefes gilt für 5 Wochen (Ferienausgabe), also vom 23.07.2016 bis zum 28.08.2016. Am Samstag, dem 6. August ist um 19.00 h Vorabendmesse in Höhn. Am Sonntag, dem 7. August findet daher kein Gottesdienst statt. Dies bitte bei Messbestellungen und Veröffentlichungen für den Pfarrbrief beachten. Kinderkleiderbasar Am Sonntag, dem 11. September 2016, von 10.00 Uhr 14.00 Uhr findet in Höhn in der Turnhalle der St. Barbara Grundschule der Herbst-, Winter-Second-hand-Basar statt. Der Sonderverkauf für Schwangere (unter Vorlage des Mutterpass es) findet am Samstag, den 10. September 2016 von

35

Nr. 28/2016

15.00 - 16.00 Uhr statt. Die Ausgabe der Verkaufsnummern für die Anbieter erfolgt: Am Mittwoch, 24.08.2016, 17.00 18.00 Uhr im Pfarrheim in Höhn! Restnummernverkauf findet telefonisch am 25.08.2016 in der Zeit von 15.00-16.00 Uhr statt, unter der Telefonnummer: 02661/8245 Die Startgebühr beträgt 2,50 EUR, außerdem werden 15% vom Verkaufserlös einbehalten. Es werden Bekleidung für Kinder und Jugendliche bis Gr. 188, Spielsachen, Fahrräder, Bücher usw. angeboten. Sowie alles fürs Baby und Kleinkind: Bekleidung, Kinderwagen, Bettchen, Spielsachen, Autositze und vieles, vieles mehr. Für nähere Informationen stehen Karin Leukel, Telefon 02661/8245 und Ute Gas, Telefon 02661/4378 gerne zur Verfügung. Während des Basars werden Eine-Welt-Artikel zum Verkauf angeboten. Der EineWelt-Arbeitskreis der katholischen Kirchengemeinde Höhn freut sich über viele Anbieter und zahlreiche Besucher. Schauen sie einfach einmal vorbei - es lohnt sich. Der gesamte Erlös kommt sozialen Zwecken zugute. Weitere Informationen siehe Kath. Kirchengemeinde St. Josef Höhn-Schönberg ■■ Kath. Kirchengemeinde St. Josef

Höhn-Schönberg Tel. 02661-4401, E-mail: [email protected] Fr., 15.07., 18.30 h Totengebet für Herrn Helmut (Bubi) Mohr aus Ailertchen, 19.00 h Eucharistiefeier in Ailertchen 8-Tage-Amt für Lydia Dörr Sa., 16.07., 10.00 h Requiem mit anschl. Urnenbeisetzung von Herrn Helmut (Bubi) Mohr aus Ailertchen So., 17.07., 16. SONNTAG IM JAHRESKREIS Kollekte für die Pfarrgemeinde, 10.00 h Festgottesdienst auf dem Hochstein anl. des 60-jähr. Jubiläums des Sportvereins Neuhochstein, Amt für alle verst. Mitglieder des Sportvereins Neuhochstein **mitgestaltet vom Musikverein Neuhochstein-Schönberg und vom Männergesangsverein Neuhochstein** Mo., 18.07., 4.30 h Treffenzur Abfahrt der Freizeit am Gardasee auf dem Kirchplatz Höhn, 19.00 h Eucharistiefeier in Dreisbach, Amt für Rüdiger Heidrich, Eugen und Werner Leukel und verst. Angehörige Mi., 20.07., 19.00 h Treffen der Frauengemeinschaft Schönberg im Gasthaus Zum Talblick, 20.00 h Sitzung des Pfarrgemeinderates im Pfarrheim Fr., 22.07., 19.00 h Eucharistiefeier in Schönberg (Pfr. Sahl), Amt für Rosemarie Birk (best. von der Frauengemeinschaft), 19.00 h Mitgliederversammlung der KJG Höhn im Pfarrheim in Höhn Pfarrbüro Schönberg In der Zeit vom 09.07. bis einschl. 15.07.2016 ist das Pfarrbüro in Schönberg montags und mittwochs geschlossen ebenfalls am 20.07.2016! Pfarrbrief Die Ausgabe des nächsten Pfarrbriefes geht vom 23.07.2016 bis zum 28.08.2016, also für 5 Wochen (Ferienausgabe). Dies bitte bei Messbestellungen und Veröffentlichungen für den Pfarrbrief beachten. Frauengemeinschaft Dreisbach Am Donnerstag, dem 14.07.2016 findet um 19.00 h unser Geburtstagstreff statt. Wir laden dazu alle herzlich ins Dorfgemeinschaftshaus ein. Frauengemeinschaft Schönberg Für Mittwoch, den 20. 07.2016 sind alle herzlich zum Eis essen eingeladen. Wir treffen uns ab 19.00 h im Gasthaus Zum Talblick. Ferienspiele 2016 Die Ferienspiele stehen dieses Jahr unter dem Motto: IN DREI TAGEN UM DIE WELT!! In diesen drei Tagen werden wir mit viel Spiel und Spaß eine Weltreise machen. Gemeinsam besteigen wir eisige Gletscher, betrachten den Zuckerhut von ganz nah, laufen die Chinesische Mauer entlang und bewundern die besondere Bauweise des Koloseums. Alle Kinder ab 6 Jahren können dabei sein.

Wäller Blättchen

Vom 16.-18. August 2016, jeweils von 10.00-17.00 h in der Elbbachhalle in Ailertchen. Die Kosten betragen inkl. Essen und Getränke für das erste Kind einer Familie 20,00 €, für das zweite Kind 15,00 € und für das dritte Kind 10.00 €. Die Anmeldungen liegen in den Kirchen aus, Anmeldeschluss ist der 2. August 2016. Kolpingfamilie Rennerod- Hellenhahn Die Kolpingfamilie sammelt wieder gut erhaltene Kleidung. Diese kann in stabilen Säcken abgegeben werden. Schuhe bitte passend zusammen gebunden in extra Säcke. Annahmestellen bis 20. September 2016 bei Thomas Hilpisch in Rennerod, Elfriede Retagne in Waldmühlen und Rosemarie Theis in Hellenhahn. Weitere Informationen siehe Kath. Kirchengemeinde Höhn . ■■ Freie Christengemeinde Ecclesia Bismarckstraße 27, 56470 Bad Marienberg Sonntag: 10:00 Uhr Gottesdienst Donnerstag: 19:30 Uhr Bibel- und Gebetsstunde Frauentreff 1x pro Monat (nach Ansage) Kontakt: Andreas Valenta, Tel. 02661/980641 ■■ Landeskirchliche Gemeinschaft und

CVJM Bad Marienberg-Langenbach Wir laden Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen ein! Sonntag, 17.07., 10.30 Uhr Gottesdienst Montag,18.07., 19.30 Uhr Bibelgesprächskreis Donnerstag, 21.07., 15.00 Uhr Seniorentreff Freitag, 22.07., 19.00 Uhr Gebetskreis Kontaktadresse: Prediger Markus Haas Tel. 02661/8650 Internet: www.cvjm-eg-langenbach.de ■■ CVJM und Landeskirchliche Gemeinschaft

Lautzenbrücken/ Nisterberg Wir laden herzlich zu unseren Veranstaltungen in der Woche vom 17.07.2016 bis 23.07.2016 ein. Sonntag, 17.07.2016, 18.00 Uhr Dankstelle in Lautzenbrücken Montag, 18.07.2016, 20.00 Uhr Indiaca in Nisterberg Mittwoch, 20.07.2016, 19.45 Uhr Gebetskreis in Lautzenbrücken, 20.15 Uhr Gemischter Chor in Lautzenbrücken Weitere Informationen bei Tobias Schmidt ([email protected]) oder Pred. Markus Haas (Tel. 02661/ 8650) Projekt Marienkäfer, Kerstin Schmidt (Tel. 02661/9539566 oder 0151/52622350) http://www.cvjm-lautzenbruecken-nisterberg.de ■■ Neuapostolische Kirche Gemeinde Bad Marienberg, Bismarckstraße 60, 56470 Bad Marienberg Gottesdienste: Sonntag 09:30 Uhr, Mittwoch 20:00 Uhr Gäste sind herzlich willkommen. Hinweis zu besonderen Aktivitäten: Am Sonntag, 17.07.2016 findet der Gottesdienst um 09:30 Uhr mit einer Taufhandlung statt. Der Dienstleiter ist unser Vorsteher. Am Mittwoch, 20.07.2016 findet in der Gemeinde Bad Marienberg kein Gottesdienst statt. Am Donnerstag, 21.07.2016 findet der Gottesdienst um 20:00 Uhr in Koblenz statt. Der Dienstleiter ist unser Apostel Opdenplatz. Zur Hin- und Rückfahrt wird ein Bus mit Zustieg in Hachenburg eingesetzt. ■■ Freie ev. Gemeinde Nisterau Wiesenstraße 35 Sonntag: 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Montag: 20.00 Uhr Übungsstunde gemischter Chor Dienstag: 17.45 Uhr Mädchen-Jungschar, ab 8 Jahre Mittwoch, 9.30 Uhr Mutter-Kind-Kreis; 19.30 Uhr Teenkreis Donnerstag: 20.00 Uhr „Treffpunkt Bibel“ und Gebetsstunde Freitag: 17.30 Uhr Jungen-Jungschar, von 8 bis 14 Jahre

36

Nr. 28/2016

Seniorenkreis: jeweils am zweiten oder dritten Mittwoch im Monat Informationen zu den Hauskreisen erhalten Sie über die Kontaktadresse. Kontaktadresse: Harald Kolk, Tel. 02661/9174955, E-Mail: [email protected]; weitere Informationen im Internet unter: http://nisterau.feg.de ■■ Evangelische Kirchengemeinde

Alpenrod/Nistertal-Büdingen Am Kirchplatz 2 - 57642 Alpenrod - Tel.: 02662/1022 Fax: 02662/3205 Sonntag, 17.07., 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit der Kindertagesstätte „Zauberstein“ Alpenrod (Pfarrer Schmidt) Montag, 18.07., 14.30 Uhr Frauenkreis Hirtscheid, Bürgerhaus Vorankündigung: Sommerferien-Jungschar für alle Kinder, die vor den Sommerferien die 3. - 6. Klasse besucht haben, jeweils mittwochs nachmittags. Termine: 20. und 27. Juli, 24. August. Für Rückfragen: [email protected] Die Gruppen und Kreise pausieren in den Sommerferien oder treffen sich nach Absprache.

Aus Vereinen und Verbänden ■■ Lauftreff Wildpark 3. Firmenlauf in Bad Marienberg Rund 1300 Teilnehmer gingen am 8. Juli 2016 beim Firmenlauf in der Bad Marienberger Innenstadt an den Start und erreichten nach drei Runden mit einer Gesamtstrecke von 5,1 km das Ziel. Der Lauftreff Wildpark war auch wieder mit 12 Läuferinnen und Läufern am Start und hat mit Erfolg teilgenommen:

In ihrer Altersklasse siegten Bärbel Neufurth und Doris Schaefer (W65)und Angelika Jander (W70). Zwei dritte Plätze gab es für Judith Baldus (W50) und Werner Schweitzer (M65), und jeweils einen vierten Platz für Heike Göbel (W55) und Margot Wagner (W60). Auch Steffi Beckers, Michaela Neufurth, Daniela Müller, Dietmar Klippel und Lothar Schorn freuten sich über eine gute Leistung. Die Organisation war wieder sehr gut und die zahlreichen Zuschauer auf der Strecke trugen erheblich zur guten Leistung der Athleten bei. Auch wir werden im nächsten Jahr wieder mit dabei sein.

Wäller Blättchen ■■ Werbegemeinschaft Bad Marienberg Sommernachtsshopping 2016 am 15. Juli in Bad Marienberg Ein lauer Sommerabend, Live-Musik klingt durch die Straße, Feuerkörbe, Lampions und Kerzen hüllen die Szenerie in ein sanftes, gemütliches Licht: Das Sommernachts-Shopping 2016 wird wieder ganz im Zeichen von entspanntem Genuss in ebenso entspannter Atmosphäre stehen.

Die Cupcakes im Café Wäller waren die perfekte süße Verführung und die Cocktails vor der Goldschmiede Kreuzberg ein Renner. Die Stimmung auf dem Platz bei Enners Schuhe und der Sparkasse Westerwald-Sieg bestens: Auch in diesem Jahr soll es - wenn es nach den Mitgliedern der Werbegemeinschaft Bad Marienberg geht - wieder ein faszinierender Abend in toller Atmosphäre werden. Von 18 bis 23 Uhr wird die Bismarckstraße zur Flaniermeile. Man trifft sich auf einen Cocktail in einer der Open-Air-Lounges, bummelt im Kerzenschein durch die Stadt und genießt das entspannte Ambiente. Live-Musik wird es natürlich auch diesem Jahr geben -präsentiert von einzelnen Mitgliedsgeschäften der Werbegemeinschaft: Mirko Santocono: Der junge Singer- und Songwriter mit italienischen Wurzeln aus dem Westerwald sucht in seiner Musik einen eigenen Weg - und findet bei seinen Konzerten immer mehr Menschen, die diesen Weg mit ihm gehen. Mirko will nicht nur singen, er will auch eine Botschaft überbringen. Diese ist sein christlicher Glaube, den er in seinen Songs sensibel und unaufdringlich, aber mit kraftvoller Ehrlichkeit verarbeitet Der junge Künstler schafft es, den Spannungsbogen seiner Lieder vom klassischen Pop-Sound bis hin zur anspruchsvollen Ballade mit Soulelementen zu schlagen. Ohne Noten lesen zu können, komponiert er einfühlsame Lieder, die im Pop und Soul Genre angesiedelt sind. Seine Musik ist eingängig, ohne in eine Schublade zu passen. Immer mehr Zuhörer begeistert er auf seinen Konzerten, bei denen er meist von unterschiedlichen Künstlern begleitet wird. Sein bislang größter Erfolg ist die im Frühjahr 2016 erscheinende Single „Farben“, die mit viel Liebe von dem Erfolgsproduzenten Edo Zanki produziert wurde. „Lay Back“ besteht aus den Sängern Robin Stone und Joe Mizzi. Robin Stone ist begnadeter Gitarrist und Performer und darüber hinaus der wohl beste Rod Stewart Interpret Deutschlands. Er ist aber auch in anderen Genres wie Rockmusik aus den 60er und 70er Jahren zuhause. Joe Mizzi startete seine Karriere als Hard-Rock und Heavy Metal Sänger in den 70er Jahren und hat mit seiner Band „High’n Dry“ im Vorprogramm von Bands wie Iron Maiden oder Meatloaf gesungen. Die Vielseitigkeit seiner Stimme ermöglicht ihm aber auch verschiedene Musik-Stilen zu interpretieren. „Lay Back“ begeistert mit Stücken aus den 60er und 70er Jahren u.a. mit Klassikern von The Beatles, The Rolling Stones, Smokie, CCR, Rod Stewart und viele anderen bekannten Künstlern.

37

Nr. 28/2016

TML: Two Minutes Later: Wenn „Zwei kleine Italiener“ gemeinsam davon träumen, dass bei „Capri die rote Sonne im Meer versinkt“ und die „Zuckerpuppe aus der Bauchtanztruppe“ feststellt: „Liebeskummer lohnt sich nicht“, dann heißt es „Wirtschaftswunderhits für Jung und Alt“ mit „Two Minutes Later“. Mitsingen ist dabei ausdrücklich erwünscht! Am 15. Juli 2016 freut sich die ganze Stadt auf ihre Gäste und eine tolle Sommernacht unter dem Motto „Flanieren und genießen“: Zurücklehnen, genießen, bummeln -ganz ohne Stress, aber mit viel Genuss. ■■ WSG-Bad Marienberg e.V. Der Firmenlauf ist vorbei, wir laufen trotzdem weiter!!! Viele von euch haben einen schönen Firmenlauf mit tollen Ergebnissen erlebt. Wir trainieren Mittwoch´s im Leichtathletik-Stadion in Bad Marienberg und würden uns freuen wenn ihr an unserem Training teilnehmt. Wir bieten ein Training mit verschiedenen Laufintervallen für alle Altersklassen an. Gemeinsam in der Gruppe könnt ihr eure Fitness erhalten und steigern. Gerne würden wir euch in der Zeit von 18.0019.00 Uhr in unserer Laufgruppe begrüßen. In den Ferien kann es eventuelle Abweichungen der Zeiten geben! Informationen hierzu könnt ihr unter 0177-4188846 (Anja Brenner) erfragen! Leichtathletik: 6. Hachenburger Nacht Auch die 6. Hachenburger Nacht, das fast schon traditionelle Sommer-Abendsportfest im Stadion Hachenburg, kam nicht ohne Regen aus. Als einziger Vertreter der WSG aus Bad Marienberg startete Mariano Fritsch über nasse 800 Meter in der Jugendklasse M12. Bei seinem ersten Wettkampf auf der Bahn gelang ihm gleich ein respektabler 3. Platz, den er sich nach einem sehr knappen Zieleinlauf mit 2:55,52 Minuten sicherte. Mudersbacher Giebelwaldlauf Der 8. Giebelwaldlauf, organisiert von der DJK Mudersbach, ging diesmal als vierte Station der Ausdauercup-Laufserie über die Bühne. Auf den anspruchsvollen Strecken im Giebelwald waren auch drei WSG-ler unterwegs. Über 1000 Meter war Mariano Fritsch wieder dicht dran an der Spitze, wurde dann nach 3:37 Minuten mit vier Sekunden Rückstand noch zweiter der Jugend M12. Auf der Fünfkilometerdistanz konnte Johanna Himmelberg bei ihrem Sieg in der Klasse weibliche Jugend W18 erstmals ihre Dauerrivalin bezwingen, 24:35 Minuten ihre Zeit. Anja Brenner vertrat die WSG-Farben schließlich im Hauptlauf über zehn Kilometer, wo sie sich nach dem Lauf in Kirchen einen weiteren Klassensieg bei den Damen der W40 holte. ■■ MCV Marienberger Carneval Verein e.V. Marmer Carneval Nachrichten: Seniorenfeier im Alloheim Anna Margareta

Foto: MCV

Wäller Blättchen

Zur Seniorenfeier am 09.07.16 im Alloheim Anna Margareta erhielten wir eine Einladung, welcher wir natürlich sehr gerne nachkamen. Das war ja schon am Anfang des Jahres eine geplante Sache, nachdem die anwesenden Gäste die Kinder leider nicht sehen konnten. Wir erinnern uns noch gut an das Glatteis am Anfang des Jahres. Doch so konnten wir mit unseren Minis den Piratentanz unter tosendem Applaus zeigen und Ricarda Kessler begeisterte die Anwesenden mit ihrem unglaublich schnellen Solotanz. Karneval im Sommer ist doch kein Problem. Die nächsten Aktionen sind schon in Arbeit bzw. fest terminiert. Am 23.07.16 sehen wir unser Tanzpaar und ein Solo beim Alloheim Haus am Kurpark. Auch die Teilnahme einiger Tänzerinnen bei den Landesmeisterschaften im September sind schon fest im Kalender notiert. Weitere Infos zum Verein und den einzelnen Terminen unter www.mcv-badmarienberg.de und in den nächsten Ausgaben des Wäller Blättchen. ■■ TC Bad Marienberg 27 Kinder bei den „Westerwald Open Klein- und Midfeld“ am Start - Tennis-Sommer-Camp vom 23. bis 25.8. Bei prächtigem Wetter erlebten viele Zuschauer das bisher am besten besuchte Turnier der Serie „Westerwald Open Klein- und Midfeld“ für Kinder. 27 Cracks waren in den Altersstufen U8, U9, U10 und U 12 am Start. Der neue Kleinfeldcourt kam zum ersten Mal bei einem Turnier zum Einsatz und bietet in Zukunft ein hervorragendes Spiel- und Trainingsumfeld für die Nachwuchsspieler/innen. Für den gut organisierten Turnierverlauf sorgten Klaus Ortmüller, Carina Voss und Steffi Kolb sowie viele fleißige Clubmitglieder aus den verschiedenen Mannschaften. Ein großes Dankeschön vom gesamten Club an alle, die diesen Turnier-Sonntag durch ihr Unterstützung möglich gemacht haben. Verbandsbürgermeister Jürgen Schmidt war als Schirmherr der „Westerwald Open“ ebenfalls auf der modernisierten Anlage des TC Bad Marienberg zu Besuch. Hier sind die Platzierungen der verschiedenen Altersklassen: U8: 1. Bennett Voss, 2. Hannah Braun, 3. Sofia Brak U9: 1. Moritz Pasbach, 2. Lisa Brak, 3. Ben Weber U10: 1. Lasse Theis, 2. Marie Geis, 3. Janne Rößling U12: 1. Erik Barsegian, 2. Hannes Fasel, 3. Kenneth Runkel, Gewinner der Nebenrunde: Jerrit Jendroßek Achtung, Tennis-Sommer-Camp 2016! Bitte meldet euch noch schnell an, damit ihr beim Sommer-Camp in Bad Marienberg mitmachen könnt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Vom 23. bis 25. August findet von ca. 9.30 Uhr bis 16 Uhr das erlebnisreiche Camp mit viel Spaß und Spiel statt. Clubtrainer Tom und ausgebildete Trainer der Tennisschule Sascha Müller sind dabei. Bitte nehmt Kontakt mit Karlheinz Engel (1. Vorsitzender) auf, der unter der 0160-97 06 67 78 zu erreichen ist. Oder schreibt eine E-Mail an [email protected]. Bitte die Telefonnummer nennen, damit wir auch zurückrufen können. Top-Tennis in Bad Marienberg: Showkampf mit Benjamin Hassan und Urs Breitenberger zur Platzeinweihung Zur Einweihung der erweiterten und modernisierten Tennisanlage findet am Samstag, den 23. Juli ab 11 Uhr eine Feier statt, zu der alle Mitglieder, Freude und Interessierte des TC Bad Marienberg herzlich eingeladen sind. Es gibt Tennis der Extraklasse: Ein Showmatch von Benjamin Hassan (TC Neuwied, Deutsche Rangliste Nr. 168, amtierender RheinlandPfalz Meister der Herren) und Urs Breitenberger (Andernacher TC, Oberligaspieler, fünfter der Gehörlosen-Weltrangliste) verspricht spektakuläre Ballwechsel. Tipp: Bei schlechtem Wetter können alle Tennisfreunde im Tenniscenter Bad Marienberg-Zinhain (4 Plätze und ein Restaurant) spielen. Die Spielzeit wird mit dem Online-System gebucht. Gehen Sie dazu bitte auf www.zinhain.courtmanager.de und informieren Sie sich per Kurzanleitung (Button unterhalb der Anmeldung auf der Startseite) über das Bestellsystem.

38

Nr. 28/2016

Im Tenniscenter befindet sich ebenfalls das beliebte spanische Restaurant, das nicht nur Tennisfreunde mit seiner gemütlichen Atmosphäre einlädt.

Tolle Spiele und eine Menge Kids bei den „Westerwald Open Klein- und Midfeld“. In der Gruppe der U10 spielten (v. l. n. r.) Janne Noah Rössling, Fynn Liedtke, Lasse Theis, Luan Elias Schuster, Luisa Kolb, Marie Geis und Henri Borostowski (nicht im Bild). ■■ NABU Bad Marienberg NABU Bad Marienberg startet Informations- und Werbekampagne

Die NABU-Gruppe Bad Marienberg betreibt praktischen Naturschutz und bringt Kindern und Erwachsenen die Natur näher. Zur Vorstellung ihrer aktuellen ehrenamtlichen Aktivitäten in der Verbandsgemeinde und zur Gewinnung neuer Mitstreiter startete die NABU-Gruppe jetzt eine Informationsund Werbekampagne. Mit Informationsmaterial ausgerüstete Studenten werden im Auftrag des NABU die lokalen Naturschutzaktivitäten vorstellen und um Unterstützung für den Umweltverband werben. Sie sprechen hierfür in den Haushalten der Verbandsgemeinde vor. Die Studenten sind an ihren blauen NABU-TShirts erkennbar und führen Dienstausweise mit. Sie sind im Rahmen eines Ferienjobs bei einer Agentur angestellt, mit der der NABU seit über 20 Jahren bundesweit zusammenarbeitet. Um auch berufstätige Mitmenschen erreichen zu können, statten die NABU-Vertreter ihre Besuche zwischen 11:30 und 21:00 Uhr ab. Der NABU hofft, durch die persönliche Ansprache viele Personen zu erreichen, die den Verein durch eine Mitgliedschaft unterstützen. Bargeldspenden werden jedoch nicht gesammelt. Wer aktiv bei der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit der NABU-Gruppe Bad Marienberg mithelfen möchte, ist sehr gerne gesehen und sollte sich direkt an die Studenten oder die Ansprechpartner der NABU-Gruppe wenden. Besondere Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Wäller Blättchen

Über den NABU: Der NABU wurde im Jahr 1899 als „Deutscher Bund für Vogelschutz“ gegründet und hat bundesweit 590.000 Mitglieder und Förderer, davon knapp 50.000 in Rheinland-Pfalz. In der Region Westerwald sind insgesamt 13 NABU-Gruppen ehrenamtlich tätig.

39

Nr. 28/2016

■■ SG Kirburg / Hof Kader 2016 / 2017

■■ Kinder- und Jugendchor Fehl-Ritzhausen

Drei wunderschöne Stunden durften wir am 09.07.2016 auf dem Bauernhof „Berghof“ in Rennerod verbringen. Den ersten Hunger haben wir, in Nachbarschaft mit Alpakas mit leckerem Stockbrot, Würstchen, Brötchen, Gemüse und Dip gestillt, bevor es dann hieß „auf zur Traktorfahrt durch den schönen Westerwald“. Aber auch die schönste Fahrt geht mal zu Ende, die Eier bei den Hühnern warteten darauf eingesammelt zu werden. Nachdem wir dann erstaunend feststellen konnten, dass die Milchkühe mit einem sehr interessanten Roboter „wie von Geisterhand“ gemolken werden und wir die Kühe streicheln durften, flitzten wir zu den Kälbchen im Stall. Wir hatten einen riesigen Spaß zu spüren, mit was für einer Vorliebe die Kälbchen an unseren Fingern nuckelten. Am liebsten wäre uns gewesen, wenn unsere Betreuer Steffi und Patricia Kempen für jeden von uns ein Kälbchen mit nach Hause genommen hätten. Dass solch ein Bauernhof mit Arbeit verbunden ist, wussten wir bereits, aber wie groß die Maschinen sind, das konnten wir in der Halle sehen. So richtig austoben durften wir uns in einer Strohburg. Teilweise sahen wir danach aus wie Vogelscheuchen. Na wer schnattert denn da so? Das waren die erst im Mai geschlüpften Gänse. Erst 2 Monate alt und schon sooo groß??? Kleiner hingegen waren die super süßen Entchen, welche wir sogar halten durften. Zum Abschluss stärkten wir uns mit Muffins und sangen der lieben Katharina, welche uns über den schönen Bauernhof führte und alles erklärte noch ein Dankeschön-Ständchen. Es war ein sehr schöner Tag.

Auf dem Foto sind fast alle Spieler der ersten, sowie einige Spieler der zweite Mannschaft zu sehen. Wir hoffen , dass wir „die Neuen“ in einer der nächsten Ausgaben des Wäller Blättchens nochmal separat mit einem Bild vorstellen können. Lediglich Maximilian Wengenroth hat den Verein in Richtung SG Nauroth verlassen, neu hinzugekommen sind: Fisnik Blakaj (SG Müschenbach), Hamlet Jaghatspanyan (SG Neitersen), Frederik Kölsch (A-Jugend SG Alpenrod), sowie Canel Sadi und Alim Zengin (beide AtA Betzdorf). Den kompletten Kader , mit vielen Einzelportraits, finden Sie auch unter: www.fc-kirburg.de/Erste.htm Vorbereitung hat begonnen / Beide Mannschaften testen heute Seit gut eineinhalb Wochen befinden sich die Spieler der SG Kirburg / Hof in der Vorbereitung. Am heutigen Freitag (15.07.) steht für beide Teams ein Testspiel auf dem Programm. Die erste empfängt in Bad Marienberg um 19:30 Uhr die Mannschaft des 1. FC Offhausen. Zeitgleich spielt die Elf von Trainer Michael Betz in Mörlen gegen die SG Nauroth 2. Verbandsgemeinde-Turnier Am kommenden Samstag findet in Unnau das diesjährige Verbandsgemeinde-Turnier statt. Die SG Kirburg / Hof spielt zu folgenden Zeiten : 12:48 Uhr gg SG Nauroth 13:42 Uhr gg SG Fehl-Ritzhausen 14:36 Uhr gg SG Alpenrod 15:48 Uhr gg SG Hahn 17:00 Uhr gg TuS Bad Marienberg 18:12 Uhr gg SG Weitefeld Erste Pokalrunde In der ersten Kreispokalrunde trifft die erste Mannschaft am Sonntag, den 31. Juli um 15:00 Uhr in Kirburg auf die erste Mannschaft des TuS Honigsessen. Im Falle eines Sieges hat man eine Woche später wieder Heimrecht , diesmal gegen den HC Harbach. Die zweite Mannschaft hat in der ersten Runde ein Freilos und spielt in der zweite Runde zu Hause gegen Vatan Spor Hamm. ■■ Chorgemeinschaft MGV Kirburg-Mörlen-Norken Die Chorgemeinschaft MGV Kirburg-Mörlen- Norken gibt ihre Auftritte der Sänger für den Monat Juli bekannt. Am Samstag den 16.07. im Haus Hildegardis in Langenbach zum Sommerfest. Der Auftritt beginnt um 15 Uhr. Am 20.07. (Mittwoch) beim Meilerfest in Müschenbach ab 18:30 Uhr. Am 31.07. (Sonntag) in Bad Marienberg von 16-17 Uhr laden wir zum Konzert im Kurpark ein. Wir würden uns sehr freuen neue Sänger in der Chorgemeinschaft zu begrüßen. ■■ Tennisclub Kirburg Gemeinde Kirburg unterstützt Zusammenarbeit ihrer Sportvereine Nach dem großen Boom der 80er und 90er Jahre im Tennissport haben es besonders kleinere Tennisvereine schwer sich zu behaupten.

Wäller Blättchen

Unser Tennisverein macht hier keine Ausnahme. Aus diesem Grund hat sich unser Verein entschlossen mit den beiden anderen Sportvereinen unserer Gemeinde zusammenzuarbeiten. Ab sofort bietet der TC Kirburg den Mitgliedern des 1. FC Kirburg und des SC Kirburg an, kostenlos auf dem Platz an der Straße „Zum Gallfenster“ zu spielen. Fußball- und Skiclub freuen sich, ihren Mitgliedern somit ein weiteres Angebot machen zu können.

Wer also gerne mal Tennis spielen möchte, oder auch die irgendwann erworbenen Fähigkeiten auffrischen will und Mitglied im Fußball- oder Skiclub ist, kann sich an den jeweiligen Vorsitzende/n wenden: Petra Künkler, Lindenstraße, Kirburg Lennart Graics, Waldstraße, Kirburg oder sich unter [email protected] oder [email protected] anmelden. Anmeldungen sind auch bei der Gemeindeverwaltung möglich. Bei entsprechend großem Interesse könnte dann ein Spielplan erstellt werden bzw. Spielpartner zusammengebracht werden. Eine tolle Initiative und ein guter Beleg für eine vorbildliche Zusammenarbeit unserer Sportvereine, die Ihre Unterstützung verdient hat. ■■ Landeskirchliche Gemeinschaft Lautzenbrücken Am vergangenen Dienstag war die Mongolei in der EG Lautzenbrücken zu Besuch. Es war besonders erfreulich, dass auch einige zur Zeit in Lautzenbrücken und Nisterberg wohnende Flüchtlinge der Einladung gefolgt waren und sich für den Bericht aus der Mongolei interessierten. Marc Wendling und seine Frau Tuul arbeiten im Auftrag der Kontaktmission in Ulan-Bator und berichteten aus ihrer vielseitigen Arbeit.

Für den gebürtigen Hunsrücker war der Weg in die Mongolei von Herausforderungen geprägt. Seine einheimische Frau konnte ihn beim Sprachstudium zwar gut unterstützen, dennoch tauchte man in eine fremde Welt ein, in die man sich erst eingewöhnen musste. Ehepaar Wendling engagiert sich in verschiedenen Aufgaben, die meist aus Initiativen Einheimischer entstanden sind. So sind sie z.B. in einem Zentrum für Alkoholabhängige tätig. Dort wird den Patienten neben seelsorgerlicher Hilfe auch praktische Arbeit und eine Bleibe angeboten.

40

Nr. 28/2016

Darüber hinaus haben sie eine Hausaufgabenbetreuung und einen Englischunterricht ins Leben gerufen, um den Menschen durch praktische Nächstenliebe die christliche Botschaft zu vermitteln. In seiner Andacht, vor den interessierten Zuhörern, verband Marc Wendling Erfahrungen aus der Missionsarbeit der letzten Jahre mit der biblischen Botschaft. Ehepaar Wendling besucht im Rahmen ihres Heimaturlaubes einige Gemeinden und Gemeinschaften im Westerwald und im Hunsrück. Die EG Lautzenbrücken bedankt sich für einen interessanten und eindrücklichen Abend und wünscht Familie Wendling eine gute Zeit in Deutschland und eine sichere Rückkehr in die Mongolei Ende Juli. ■■ SG Mörlen/Norken/Nauroth SG Mörlen/Norken/Nauroth - SV Bruche ............. 3:1 (1:1) Am gestrigen Samstag standen die ersten Testspiele für unsere beiden Teams auf dem Programm. Während die erste Mannschaft einen 3:1 Sieg einfahren konnte, verlor die zweite Mannschaft gegen Niederfischbach mit 1:2. Beide Mannschaften wechselten, wie in Testspielen üblich, viel hin und her. Gute Ansätze waren bereits vorhanden und so war angesichts der insgesamt erst dritten Einheit, der Auftritt beider Teams völlig in Ordnung. Aufstellung SG 1, 1te Halbzeit: Benner - Ax, Meyer, Bähner, P. Arndt - L. Schmidt - Zöller, Falk, Wengenroth, W. Klein - Ebener Aufstellung SG 1, 2te Halbzeit: Benner - Zöller, Meyer (Bähner), J. Arndt, P. Arndt (Ax) - Hüsch - Ebener (W. Klein), Falk, Wengenroth (Hinz), Richter - Rothbächer Tore: 1:0 Ebener, 1:1, 2:1 Richter, 3:1 W. Klein SG Mörlen ll - SV Adler Niederfischbach lll ................. 1:2 Aufstellung: Knülle - Schäfer, D. Schmidt, Hrachowetz, Buchner - Westphal, Hinz - Behrens, Daus, J. Mauer - Stühn Eingewechselt wurden: Benner, Celik, Strunk, Schneider, Ermert Tore: 1:0 Hinz, 1:1, 1:2 Vorschau auf die weiteren Spiele in der Saisonvorbereitung (Testspiele/Turniere/Pokalspiele): Do., 14.07.2016, 19.30 Uhr SG 1 - Atzelgift 1(in Mörlen) Fr., 15.07.2016, 19.30 Uhr SG 2 - Kirburg 2(in Mörlen) Sa., 16.07.2016, VG-Turniere in Molzhain und Unnau ab Mittags Spielplan Unnau: 12.48 Uhr gegen Kirburg/Hof; 14.00 Uhr gegen Hahn; 15.12 Uhr gegen Bad Marienberg, 16.24 Uhr gegen WeitefeldLangenbach/F./Neunkhausen, 17.36 gegen Alpenrod/Unnau, 18.30 Uhr gegen SG Fehl-Ritzhausen Spielplan Molzhain: 14.00 Uhr gegen Molzhain/Steineroth, 15.00 Uhr gegen SG Gebhardshain, 16.30 Uhr gegen SG Elkenroth/Kausen, 17.30 Uhr gegen SG Malberg/Rosenheim Di., 19.07.2016, 19.30 Uhr SG 1 - Stockum-Püschen(in Norken) Mi., 20.07.2016, 19.30 Uhr SG 2 - Gosenbach(in Norken) Do., 21.07.2016, 19.30 Uhr SG 1 - Alpenrod 2(in Nauroth) So,. 24.07.2016, 15.30 Uhr SG 2 - Heistenbach(in Nauroth) Mi., 27.07.2016, 19.30 Uhr SG 1 - Kroppach 1(in Norken) Do., 28.07.2016, 19.30 Uhr SG 1 - Friesenhagen 2(in Norken) Fr., 29.07.2016, 19.30 Uhr SG 2 - Daaden 2(in Nauroth) Sa., 30.07.2016, 17.00 Uhr SG 1 - Hahn 1(in Nauroth) Mi., 03.08.2016, 19.30 Uhr 1. Runde Rheinlandpokal Heimspiel in Nauroth Sa., 06.08.2016, 16.30 Uhr Kreispokal 2. Runde: SG 2 - Bruchertseifen 1(in Nauroth) So., 07.08.2016, 16.00 Uhr Kreispokal 2. Runde: SG Weitefeld 2 - SG 1 Wir freuen uns auf viele Zuschauer. ■■ Wandergruppe Neunkhausen Wanderziele für das Wochenende 16./17. Juli 2016 Intern. Volkswandertage in Flacht am Sa.16./So.17.07 2016 Veranstalter: Wanderfreunde „Die Tramps Flacht“ e.V. Start und Ziel: Aartalhalle Bahnhofstr.17, 65558 Flacht Wanderstrecken: 5, 10, 20 km Startzeiten: Sa. 7.00 bis 14.00 Uhr, So. 7.00 bis 13.00 Uhr Zielschluss: 17.00 Uhr

Wäller Blättchen ■■ Sportfreunde Neunkhausen e.V. Einladung zum Sommerfest Alle Vereinsmitglieder sind herzlichst zum diesjährigen Sommerfest am Samstag, 16.Juli 2016 ab 18 Uhr in die Grillhütte Neunkhausen eingeladen. Neben leckeren Grillspezialitäten und leckeren Salaten warten wieder kühle Getränke, Musik und nette Gespräche auf Euch. Im Rahmenprogramm werden Boccia, Darts oder Federball angeboten. Natürlich bleibt auch ausreichend Gelegenheit sich auch mit den anderen Abteilungen Tischtennis, Badminton, Seniorensport auszutauschen oder den geplanten Fahrradausflug zu besprechen. Wir hoffen auf eine rege Teilnahme, endlich schönes Sommerwetter und wünschen allen viel Spaß. Termine im 2. Halbjahr 2016 der Spfr. Neunkhausen im Überblick: 1.) Sommerfest am Samstag, 16.07.16 um 18 Uhr an der Grillhütte 2.) Fahrradausflug mit Übernachtung am 20./21.08.16 nach Oberwesel 3.) TT-Schulturnier 3.+4.Schuljahr am 19.12.16 Grundschule Neunkhausen 4.) Silvesterwanderung am 31.12.16 um 10 Uhr ab dem Bürgerhaus Sportangebote in der neu renovierten Turnhalle: Das Tischtennistraining findet wieder Donnerstags ab 19.30 Uhr statt. Interessierte Badmintonspieler treffen sich Dienstags ab 20 Uhr. Die Damen der Seniorensportgruppe machen Gymnastik Mittwochs um 14.30 Uhr. Der Tischtennismeisterschaftsbetrieb Jugend und Herren startet ab September immer Samstags. Wir würden uns natürlich sehr freuen mit unseren Angeboten auch neue interessierte Menschen anzusprechen und begrüßen zu können. ■■ Westerwaldverein - Zweigverein Nistertal Therèse Dubosq auf ihrem langen Weg von Paris zur „Eurorando“- größtes europäisches Wanderevent im südschwedischen Skane

Nachdem die Zweigvereine Montabaur und Selters die 71-jährige Französin Therèse auf Ihrer Wanderung schon begleitet hatten, kam sie am Freitagabend im „Hotel zur Post“ in Nistertal an. Gabi Schneider, Elke Baldus und Uschi Herrmann begrüßten Sie und genossen es sehr, trotz kleiner sprachlicher „Hindernisse“, über diese 3000 km weite Wanderstrecke erzählt zu bekommen. Mit einem Wanderfreund hat sie sich am 10. Mai 2016 in Paris auf den Weg gemacht, doch ihr Partner musste aufgeben und so ist sie nun alleine unterwegs. Am Samstagmorgen gab es einen kurzen Besuch in Hachenburg.Therese war begeistert von der Stadt, hielt alle schönen Eindrücke bildlich fest, genoss abschließend den Charme der Stadt noch bei einem Cappuccino Pünktlich um 12.00 Uhr versammelten sich dann ihre Mitwanderer vor dem „Hotel zur Post“, um sie auf ihrer Tagesetappe nach Daaden zu begleiten. 20 km lagen vor der Wandergruppe und wieder einmal musste der 10 kg schwere Rucksack „geschultert“ werden. Um 17.00 Uhr erreichte die kleine Gruppe dann das „Hotel Koch“ in Daaden.

41

Nr. 28/2016

Bei strahlendem Sonnenschein verabschiedeten sich im Biergarten des Hotels bei einem wohlverdienten „Hachenburger“ alle von Therese, wusste man sie doch beim Zweigverein Daaden, der die nächste Strecke mit ihr wanderte, in besten Händen. Unsere guten Wünsche begleiten Therèse auf ihren doch noch fast 80 Wandertagen und wir wünschen Ihr, dass Sie ihr Ziel, am 10. September bei der Einweihungsfeier der „Eurorando“ dabei zu sein, gesund erreicht. ■■ VdK-Ortsverband Nistertal Einladung zum VdK Grillen Unser alljährliches Grillfest findet dieses Jahr am Samstag, 23.07. ab 15 Uhr, wie gewohnt am Bürgerhaus, statt. Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder über eine zahlreiche Teilnahme unserer Mitglieder. Anmeldungen bitte bis 21.07. wie gewohnt bei Harald Gumbrich 02661 - 8595 oder Gerd Leukel 02661 - 949039 ■■ Förderverein der Bildungsstätte

Norken-Mörlen e.V. Förderung für die UNESCO-Projektschule Norken Die UNESCO-Projektschule Norken prämierte nun im zweiten Jahr die eifrigsten Leserinnen und Leser der zweiten bis vierten Klasse mit Buchpreisen. Zur Auswertung der Leseleistung diente die Software „Antolin“, welche die Grundschule seit einigen Jahren zur Steigerung der Lesekompetenz nutzt. Hierbei handelt es sich um ein innovatives Online-Portal zur Leseförderung von Klasse eins bis zehn. Das Programm bietet Quizfragen zu Kinder- und Jugendbüchern, die die Schülerinnen und Schüler online beantworten können und fördert die Kinder somit auf ihrem Weg zum eigenständigen Lesen und in der Entwicklung der eigenen Leseidentität. Insgesamt wurden von 23 Kindern im Schuljahr 2015/16 aus den Klassen zwei bis vier die immense Anzahl von 545 Büchern gelesen und die dazugehörigen Fragen in „Antolin“ beantwortet. Diese tolle Leistung wurde durch den Förderverein der Bildungsstätte Norken-Mörlen e.V. mit Buchpreisen gewürdigt, die der Vorsitzende des Fördervereins, Karlheinz Schäfer, unter Beteiligung der für das Lese-Projekt verantwortlichen Lehrerin Melanie Hannappel und des Schulleiters, Herrn Thomas Knies, den besten drei Schülerinnen und Schüler jeder Klasse überreichte. Gewinner des Lesewettbewerbs waren für die Klasse zwei auf dem 1. Platz Gioia Gleim, auf dem 2. Platz Georg Fietzke und auf dem 3. Platz Tyler Brand. In der Klasse drei belegte Emelie-Mae Prinzen den 1. Platz gefolgt von Jule Wienand (2. Platz) und Max Wittemann (3. Platz). Der größte „Bücherwurm“ in der vierten Klasse - mit sage und schreibe 36 Bücher und 1228 Punkten - war Melina Strunk (1. Platz) vor Lea Weber mit 1100 Punkten auf Platz zwei und Louisa Else mit 1030 Punkten auf Platz drei. Die Leistung der Kinder aller Klassen ab Platz vier wurde vom Förderverein mit Süßigkeiten belohnt.

Wäller Blättchen

Damit wir die UNESCO Kindertagesstätte Nauberg Räuber und die UNESCO Projektschule Norken auch weiterhin mit Fördermaßnahmen unterstützen können, möchte ich jeden ermuntern, dem Förderverein der Bildungsstätte NorkenMörlen e.V. beizutreten. Die Mitgliedschaft ist möglich ab einem Jahresbeitrag von 6 Euro. Nur mit Ihrer Hilfe können wir auch weiterhin die Kinder unterstützen und sagen: „Fördern geht vor!“ ■■ Westerwald-Verein, Zweigverein Unnau e.V. „Stadtspaziergang Bad Marienberg“ Der Westerwald-Verein, Zweigverein Unnau e.V. lädt ein zur Produktwanderung „Stadtspaziergang Bad Marienberg“. Dienstag, 19. Juli 2016, 13.30 Uhr ab Albrechtbrunnen in Fahrgemeinschaften. Die Führung hat Carola Bender und sicherlich gibt es Neues über die uns vermeintlich bekannte Stadt zu erfahren. Wir freuen uns auf viele Teilnehmer. Der Stadtspaziergang endet natürlich mit einer Schlußeinkehr. Anmeldungen werden dringend erbeten beim Wanderwart 02661 3879 ■■ SoVD Ortsgruppe Unnau Zum 2. Mal ging die Jahresfahrt des SoVD Kreisverbandes Westerwald nach St. Gallenkirch im Montafon

Das Foto zeigt einen Teil der Reisegruppe auf der Insel Mainau Am Sonntag, den 19. Juni, konnte der Kreisvorsitzende Jürgen Metzger 48 Personen zur gemeinsamen Fahrt ins schöne Montafon in Voralberg begrüßen. Im Hotel „Silvretta“ angekommen, hatte man gerade noch Zeit sich ein wenig frisch zu machen bevor es zum Abendessen ging und der Abend in geselliger Runde, mit einem interessanten Diaabend ausklang. Ein vielseitiges Programm erwartete die Gruppe. Schon am nächsten Tag startete eine geführte Wanderung durch den schön gelegenen Ort Gortipohl, wo uns die Besonderheiten des Ortes und der schönen Landschaft erklärt wurden. Nachmittags waren alle zu Kaffee und Kuchen eingeladen. Die Rundreise über die Silvretta-Hochalpenstraße am nächsten Tag war ein besonderer Höhepunkt. Die Fahrt führte ständig bergauf zum Silvretta Stausee auf der Bielerhöhe (2032m). Ein tolles Panorama über den See hinweg, auf die schneebedeckten Alpengipfel und den Piz Buin (mit 3312m höchsten Berg der Tiroler Alpen) war schon ein erhabenes Erlebnis. Die Abfahrt mit 34 Kehren ließ schon mal ein mulmiges Gefühl aufkommen, dafür gab es immer wieder tolle Aussichten auf die Bergwelt. Schon zeitig startete der Bus am 4. Tag zur Insel Mainau, hier konnte jeder auf eigene Faust die Schönheit der Insel bei strahlendem Sonnenschein erforschen. Die kunstvollen Blumengebilde, die schattigen Ruhebänke oder auch die Uferpromenade luden zum Verweilen ein. Unter dem Titel “Der urige Almtag“ stand der nächste Tag. Es ging in das ehemalige Schmugglerdorf Gargellen in 1500 m Höhe. Von dort aus war Wandern angesagt, der hoteleigene Kleinbus kam aber auch zum Einsatz. Eine Stunde stramm bergauf führte der Weg zur idyllisch gelegenen Almhütte im wild-romantisch gelegenen Vergaldener Tal.

42

Nr. 28/2016

Ein Grillfest mit Steak und Salat bei strahlendem Sonnenschein in einer herrlichen Alpenlandschaft war der Dank für den mühevollen Aufstieg. Ein bunter Abend mit Alleinunterhalter und Einlagen von Sketchen durch Eberhard und Erwin, sowie Gedichte und Gesangseinlagen, rundete den Tag ab. Heidi Binger bedankte sich im Namen der Reisegruppe und überreichte Jürgen und Kerstin ein Präsent, gestiftet von den Reiseteilnehmern. Mit Bedauern wurde am Freitag die Rückreise angetreten. Es war wieder einmal eine wunderschöne Fahrt. Vielen Dank der guten Organisation von Jürgen Metzger und Kerstin Wiedemann.

■■ Kommunalbericht 2016 - Keine Entwarnung Erstmals seit 25 Jahren haben die Kommunen in RheinlandPfalz in 2015 wieder einen Überschuss von 82 Mio. Euro erzielt. Dies klingt durchaus positiv, dennoch gibt es keinen Anlass zur Entwarnung, betont der GStB. Das Plus beruht im Wesentlichen auf Einmaleffekten durch vorgezogene Zahlungen des Landes. Die Ausgaben steigen weiterhin unverändert stärker als die Einnahmen. Problematisch bleibt auch die Entwicklung der Sozialausgaben, zu denen die Kommunen verpflichtet sind. Zu bedenken ist, dass die Überschüsse nicht bei allen anfallen. Viele Städte, Gemeinden und Kreise rutschen nach wie vor weiter in die Verschuldung, die insgesamt weiter angestiegen ist. Allein durch die Erhöhung der Grundsteuer, wie vom Rechnungshof gefordert, würde sich das Problem nicht lösen lassen, denn die Kommunen sind strukturell unterfinanziert. Die seitens des Bundes nunmehr zugesagte Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro jährlich (200 Mio. für Rheinland-Pfalz) sind hier ein wichtiger Schritt. Erforderlich sind aber auch eine Entlastung auf der Ausgabenseite und eine faire Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs.

Wissenswertes ■■ Betrugsmasche bei Online-Banking Vorsicht bei vermeintlichen Steuererstattungen Viele Steuerzahler erwarten in diesen Tagen, nachdem sie ihre Steuererklärung abgegeben haben, Überweisungen ihres Finanzamts. Diesen Umstand nutzen nun Betrüger mit einer neu entwickelten Form des Bankdaten-Betrugs: Mit Hilfe eines Trojaners wird auf das Online-Konto zugegriffen und dieses manipuliert. Bei Betroffenen weist das Online-Konto eine Gutschrift mit Auftraggeber „Finanzamt“ aus, gleichzeitig wird angezeigt, dass eine „Fehlüberweisung“ vorliegt. Das vermeintlich erstattete Geld befindet sich allerdings nicht auf dem Konto und wird bei einer Rücküberweisung nicht an das Finanzamt, sondern an das Konto der Kriminellen geleitet. Das Landesamt für Steuern (LfSt) warnt davor, bei solchen Gutschriftbeträgen eine Rücküberweisung zu tätigen. Da Steuererstattungen über die Bundesbank laufen, setzt diese sich mit den Banken in Verbindung, die wiederum die betroffenen Kunden kontaktieren. Zudem weist das LfSt darauf hin, dass die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz nicht unter dem Auftraggeber-Namen „Finanzamt“ Überweisungen vornimmt. Bei bereits getätigten Überweisungen sollten Betroffene umgehend ihre Bank kontaktieren, um die Überweisung zu stoppen. Bei ungewöhnlichen Vorgängen empfiehlt das Landesamt für Steuern, sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls die Polizei einzuschalten.

Wäller Blättchen

43

Nr. 28/2016

Wäller Blättchen

44

Nr. 28/2016

Wäller Blättchen

45

Nr. 28/2016

Wäller Blättchen

46

Nr. 28/2016

Wäller Blättchen

47

Nr. 28/2016

Wäller Blättchen

IMPRESSUM: Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911-0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de ANZEIGEN-eMail: [email protected] Redaktions-eMail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Ralf Wirz, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

48

Nr. 28/2016

View more...

Comments

Copyright © 2020 DOCSPIKE Inc.