24. Mitgliederversammlung - Ingenieurkammer Baden

March 18, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Mitgliedernachrichten der Ingenieurkammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Offizielles Kammerorgan

12/10

Beilage zum DIB 12/2010

Editorial

Liebe Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg,

Herausgeber: Ingenieurkammer Baden-Württemberg Präsident: Dipl.-Ing. Rainer Wulle, Stuttgart Zellerstraße 26, 70180 Stuttgart Internet: www.ingkbw.de Tel.: 0711 / 649 71-0 . Fax 649 71-55 E-Mail: [email protected] Verantwortlich: Bernd Haug, Hgf.

24. Mitgliederversammlung am 12. November in Karlsruhe

Die Tatsache, sie an einem anderen Ort stattfinden zu lassen, fand dort großen Zuspruch. Exemplarisch möchte ich gerne zwei Dinge benennen, die mich in unserer Mitgliederversammlung besonders bewegt haben. Zum einen war es die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an den früheren Landtagsabgeordneten Gustav-Adolf Haas. Zum anderen die sehr konstruktive und zukunftsgerichtete Diskussion um Stuttgart 21. Haas ist ein Ingenieur, der sich in enormem Maße über die Jahre hinweg im Landesparlament für unsere Belange einsetzt und über Parteigrenzen hinaus sehr engagiert und an vielen Stellen für den Berufsstand kämpft. Dies ist im sprichwörtlichen Sinne „aller Ehren wert“. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Gustav-Adolf Haas bewegte uns dessen alle, da sie doch auch Ergebnis dessen ist, was ein Einzelner im Bereich des politischen und ehrenamtlichen Engagements erreichen kann. Die Diskussion um Stuttgart 21 wurde offen und konstruktiv über die verschiedenen Meinungen geführt. Sie mündete in einem Beschluss, mit einem Auftrag an die Kammer. Viele Teilnehmer lobten später die Diskussion.

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Insofern war es erneut eine wegweisende Mitgliederversammlung, die für den Vorstand wichtige weitere Handlungsziele hervorgebracht hat. Herzlichst Ihr Rainer Wulle, Präsident

Zum ersten Mal in ihrer Geschichte hat die Ingenieurkammer Baden-Württemberg eine Mitgliederversammlung in Karlsruhe stattfinden lassen. Dieses ist Ausdruck des Konzepts, die Kammer und ihre Leistungen näher zu Ihnen, die unsere Mitglieder sind, zu bringen. Weitere Überlegungen und Ziele der Ingenieurkammer Baden-Württemberg wurden am Nachmittag durch einen Vortrag von Kammer-Hgf. Bernd Haug und dem Gf. der Akademie der Ingenieure, Jochen Lang, eindrucksvoll geschildert. Neben zahlreichen formalen Beschlüssen, Haushalt 2010 und einigen notwendigen Anpassungen in den Kammersatzungen, prägte das Bild der 24. Mitgliederversammlung insbesondere die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Gustav-Adolf Haas (siehe Artikel auf Seite 2) und eine Diskussion um Stuttgart 21.

Einen faszinierenden Vortrag über das Verkehrskonzept Karlsruhe und die für Karlsruhe so wichtige Infrastrukturmaßnahme, die sogenannte „Kombilösung“ erläuterte uns Herr Dr.Ing. E. h. Dieter Ludwig. Herr Dr. Ludwig schilderte eindrucksvoll, wie Ingenieurgeist und Visionen durch eine intelligente Planung und klare Zielrichtung verwirklicht werden können.

Die sich daraus entwickelte Signalfunktion für gleichgelagerte Projekte stärkt das Ansehen der Ingenieure im Bauwesen nachhaltig.

Die am Nachmittag stattfindende Diskussion um Stuttgart 21 machte trotz oft unterschiedlicher Meinungen deutlich, wie konstruktiv und von gegenseitiger Wertschätzung geprägt eine Diskussion darüber stattfinden kann.

Der Beratende Ingenieur Dirk Langenbach aus Sigmaringen gab mit seinem Antrag zur Mitgliederversammlung den Anstoß über das Großprojekt zu diskutieren. Am Ende beschloss die Mitgliederversammlung einstimmig bei einer Enthaltung, dass „die Ingenieurkammer BadenWürttemberg anbietet, den ingenieurtechnischen Sachverstand ihrer Mitglieder der Gesellschaft und den politisch Verantwortlichen zu vermitteln“. Dieses setzt voraus, dass sich die Ingenieurkammer Baden-Württemberg in ihrer bisherigen neutralen Haltung weiter bewegen wird. Zahlreiche Mitglieder unterstützen die neutrale Haltung der Kammer, denn sie sehen bei einer einseitigen Positionierung eine große Gefahr einer einseitigen politischen Vereinnahmung.

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unsere 24. Mitgliederversammlung verlief wieder sehr erfolgreich (siehe Berichterstattung Seite 1 bis 3).



Ingkamm 12/10, Beilage zum DIB 12/2010

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Fortsetzung von Seite 1

Impressionen von der 24. Mitgliederversammlung

Grußworte zur 24. MV sprachen (v.li.) Ministerialdirektor Dr. Hans Freudenberg (Wirtschaftsministerium BW), Britta Wirtz (Geschäftsführerin Karlsruher Messe- und Kongress) und Prof. Rudolf Kleine (Kammerbezirksvorsitzender Karlsruhe der Architektenkammer BW). Einen begeisternden Vortrag über „Verkehrskonzepte - Kombi-Lösung Karlsruhe“ trug Dr. E.h. Dieter Ludwig aus Ettlingen vor.

Jetzt schon vormerken! Voraussichtlicher Termin für die nächste – 25. Mitgliederversammlung – mit Vorstandsneuwahlen Samstag, 22. Oktober 2011

Blick auf die 24. MV in Karlsruhe, welche über die neben stehende Anträge abstimmte.

Mitgliederversammlung der Ingenieurkammer ehrt Dipl.-Ing. Gustav-Adolf Haas

Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 12 / 2010.

Die Ingenieurkammer-Baden-Württemberg hat bei ihrer 24. Mitgliederversammlung am 12. November 2010 sein langjähriges und verdientes Mitglied Gustav-Adolf Haas geehrt. Aufgrund seines besonderen Engagements um das Ingenieurwesen sowie wegen seines unermüdlichen Einsatzes für den Berufsstand der Ingenieure und der Ingenieurkammer wurde Haas zum Ehrenmitglied ernannt. Kammerpräsident Rainer Wulle würdigte in der Laudatio das große Engagement des Geehrten. Mit dem Zitat Friedrich von Schiller „Wir wissen den getreuen Freund zu ehren und dem Falschen wehren, ist der Klugheit Pflicht“, begann Rainer Wulle die Laudatio. Dieses Zitat passe „in besonderer Art auf das Wirken von Gustav-Adolf Haas“, so Wulle weiter.

Geboren wurde Gustav-Adolf Haas am 20. Juni 1935 in Eisern in Kreis Siegen. Nach der Volksschule und einer anschließenden Maurerlehre ging es über den zweiten Bildungsweg ins Bauingenieurstudium, das mit dem Abschluss Diplomingenieur für Bauwesen endete. Nach verschiedenen Tätigkeiten im Kreis Siegen verschlug es Ihn 1967 nach Titisee-Neustadt. Dort war Haas von 1967 bis 1999 der Stadtbaumei-

ster. Seit November 1999 ist er selbständiger Bauingenieur als Sachverständiger in den Fachbereichen Kostenkontrolle, Planung, allgemeiner Tiefbau und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach dem Arbeitsschutzgesetz in der Baustellenverordnung. Darüber hinaus ist er seit 1978 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für den Bereich Tiefbau. Als Beratender Ingenieur wurde Haas vor 11 Jahren, am 18. Oktober 1999 Mitglied der Ingenieurkammer. Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg war er in der Zeit von 1992 bis 1996, sowie von 2001 bis 2009. Neben zahlreichen Funktionen und Mitgliedschaften hob Gustav-Adolf Haas stets seine Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-WürttemGustav-Adolf Haas (li.) nimmt die Glückwünsche zur Ehrenmitgliedschaft von Kammerpräsident Rainer Wulle entgegen. Im Hintergrund Kammervizepräsident Stephan Engelsmann und Kammergeschäftsführer Bernd Haug (re.).

berg heraus. Als engagiertes Mitglied und als einer der ganz wenigen Ingenieure im Landesparlament, kämpfte er stets für die Belange der Ingenieure. Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss hatte er unmittelbar die Möglichkeit an so vielen für den Berufsstand wichtigen Gesetzesvorlagen mitzuwirken. Zuletzt war er dem Berufsstand eine große Hilfe und Unterstützung, als es um die Novellierung der Honorarordnung ging. So stand ein vorbildhafter Kampf für eine gerechte Honorierung der Bauleistungen im Vordergrund.

Stolz präsentierte der Geehrte die ihm übergebene goldene Ehrenmedaille der Ingenieurkammer.

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Ingkamm 12/10, Beilage zum DIB 12/2010

Alle Anträge und Abstimmungsergebnisse 24. Mitgliederversammlung der INGBW

Änderungen Beitragsordnung*

Antrag Nr. 05 – Der Antrag zur Änderung der Beitragsordnung, dass „Freiwillige, selbständige Mitglieder (FU), die keine Mitarbeiter haben und nicht im Bauwesen tätig sind, einen Jahresbeitrag von 200 EUR zahlen“, wurde bei 5 Zustimmungen, ein paar Enthaltungen, jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder und die Hälfte der anwesenden Pflichtmitglieder wurde nicht erreicht. Der Antrag wurde gem. 4.4.1 Hauptsatzung, fristgerecht von Dipl.-Ing. Gustav Klersy, Freiwilliges selbständiges Mitglied (FU) aus EdingenNeckarhausen gestellt. Antrag Nr. 06 – greift ergänzende Hinweise der Beitragsordnung auf, wie verfahren werden soll, wenn ein Antragsteller arbeitslos ist und Mitglied werden will oder wenn ein Mitglied berufsunfähig wird und den Beitrag nicht zahlen kann. Der ohne Gegenstimmen, mit 6 Enthaltungen und mit überwältigender Mehrheit angenommene Antrag enthält eine Erweiterung der „Vorbemerkung: Mit „Beitrag“ und Wortverbindungen damit sind in den nachfolgenden Absätzen immer Jahresbeiträge zu verstehen“ und Ergänzung des Abschnittes 3.2: „Solche Einzelfälle können insbesondere sein: Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit. Das Mitglied muss zur Begründung seiner Zahlungsschwierigkeiten amtliche Bescheinigungen vorlegen.“

Gebührenzahlungsschwierigkeiten zu regeln. Dieser Antrag wurde bei einer Enthaltung und ohne Gegenstimme angenommen. Im Einzelnen wurde dabei die seit der letzten MV gängige Praxis aufgegriffen, dass neben den Pflichtmitgliedern auch freiwillige selbstständige Mitglieder der Ingenieurkammer das IngenieurNetz (Intranet) ohne zusätzliche Gebühr nutzen können (Abschnitt 8). Abschnitt 12.6 wurde wie folgt geändert: „Die Kammerverwaltung kann bei Kostenforderungen bis zu einem Betrag von 100 EUR Zahlungsmodalitäten und Stundung vereinbaren. Der Schatzmeister kann auf Antrag des Schuldners im Einzelfall aus Billigkeitsgründen Kostenforderungen von über 100 EUR stunden, ermäßigen oder erlassen. Solche Einzelfälle können insbesondere sein: a.) Arbeitslosigkeit, b.) Berufsunfähigkeit. Der Schuldner muss zur Begründung seiner Zahlungsschwierigkeiten amtliche Bescheinigungen vorlegen. Sind mit den Kostenforderungen Antragsbegehren verbunden, so ruhen diese bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Gebühr. Die Begründung der Entscheidung und der Zeitraum der Gültigkeit ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.“

Haushaltsplan 2011*

Antrag Nr. 08 – Den Haushaltsplan 2011 samt Anlagen in der vorgelegten Fassung (Haushaltsplan 2011 mit Stellenplan und Vermögensdarstellung) hat die Mitgliederversammlung einstimmig genehmigt.

Änderung der Hauptsatzung*

Antrag Nr. 07 – Änderung der Gebühren- und Auslagenordnung: Dieser vom Kammervorstand gestellte Antrag greift Anpassungen zu Grunde liegender Rechtsbegriffe (Änderung des Begriffs „Planverfasser“ in „Entwurfsverfasser“) auf und es sollen Möglichkeiten angeboten werden, Einzelfälle mit der Ausnahmeregelung bei

Antrag Nr. 09 – In der Hauptsatzung fehlt die Regelung, dass es drei verschiedene freiwillige Mitglieder gibt. Im Übrigen sind Anpassungen an geändertem Rechtsbegriff erforderlich. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Im Einzelnen werden redaktionelle Änderungen (Änderung des Begriffs „Planverfasser“ in „Entwurfsverfasser“) vorgenommen und ein neuer Abschnitt 1.1.1 wird in die Hauptsatzung eingefügt: „Bei Anträgen auf freiwillige Mitgliedschaft ist mitzuteilen, ob der Antragsteller/die Antragstellerin selbstständig oder in einem Anstellungsverhältnis steht. Selbstständige müssen im Antrag die Bezeichnung und die Rechtsform ihrer Firma bekanntgeben; ggf. ist die Eintragung im Handelsregister zu benennen. Nicht selbstständig tätige Mitglieder müssen ihren Arbeitgeber benennen. Antragsteller in einem Anstellungsverhältnis benennen ihren Arbeitgeber. Öffentlich Bedienstete Antragsteller geben an, in wel-

Mitglieder, die für eine 10-jährige Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg in diesem Jahr mit einer Urkunde geehrt wurden. Es sind 90 Mitglieder. Dipl.-Ing. Gunther Albrecht, Dipl.-Ing. (FH) Ernst Angerer, Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Bauer, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Becker, Dipl.-Ing. Arnold Berghoff, Dipl.-Ing. Jochen Biegon, Dipl.-Ing. Peter

Bläsi, Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Blum, Dipl.-Ing. Heinz Helmut Bock, Dipl.-Ing. Joachim Braun, Dipl.- Ing. (TU) MBA Harald Brenner, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Brunner, Dipl.-Ing. (FH) Rolf Werner Buchholz, Dipl.-Ing. (FH) Felix Bürk, Dipl.Ing. (FH) Jürgen Chudek, Dipl.-Ing. (FH) Andreas Daiß, Dipl.-Ing. Ludger Dauwe, Dipl.-Ing. (FH) Ernst Decker, Dipl.-Ing. Ulrich

Änderungen Gebühren und Auslagenordnung*

chem Status sie beschäftigt sind, als Angestellte oder Beamte. Freiwillige Mitglieder sind entsprechend ihrem Status in getrennten Listen zu führen: selbstständig tätige Mitglieder (FU), in der privaten Wirtschaft angestellte Mitglieder (FA), im öffentlichen Dienst beschäftigte Mitglieder (FÖ).“*

Antrag zu „Stuttgart 21“

Antrag Nr. 10 greift ein Projekt deutscher Ingenieurkunst auf, welches derzeit die bundesweiten Schlagzeilen beherrscht: „Stuttgart 21“. Wahrnehmbar überwiegen in der medialen Diskussion die negativen Aspekte des Projekts, so dass zu befürchten sei, dass, worauf Ingenieure überwiegend besonders stolz sind, der weltweit gute Ruf deutscher Ingenieure und deutscher Ingenieurkunst, Schaden nehmen könnte. Der Abstimmung über den von Dipl.-Ing. Dirk Langenbach, Beratender Ingenieur aus Sigmaringen, fristgerecht gestellten Antrag ging eine zweistündige Diskussion sowie Meinungsaustausch voraus. Die 24. Mitgliederversammlung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg stimmte einstimmig bei einer Enthaltung folgendem Antragstext zu: „Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg bietet an, den ingenieurtechnischen Sachverstand Ihrer Mitglieder der Gesellschaft und den politisch Verantwortlichen zu vermitteln.“

Änderung der Satzung IngV*

Antrag Nr. 11 - Änderung der Satzung der Ingenieurversorgung Baden-Württemberg. Die 24. MV hat die nachfolgend dargestellte Änderung bei 12 Enthaltungen und ohne Gegenstimme beschlossen: § 16 Abs. 3 IngVwS: „Das beitragspflichtige Einkommen ist bei selbständig tätigen Teilnehmern durch den Einkommensteuer- oder Gewinnfeststellungsbescheid oder die Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, jeweils für das vorletzte Kalenderjahr, nachzuweisen. Bei Einnahmen aus nicht selbständiger Tätigkeit ist das Einkommen durch die Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers oder einer Beitragsabrechnung öffentlicher Stellen für den für die Beitragserhebung maßgeblichen Zeitraum nachzuweisen. Nachträgliche Berichtigungen von Bescheiden oder Bescheinigungen sind unaufgefordert vorzulegen.“ Die mit * gekennzeichneten Änderungsbeschlüsse bedürfen der Genehmigung des Wirtschaftsministeriums BW.

Ehrung der Mitglieder für 10-jährige Mitgliedschaft

Ehrhard, Dipl.-Ing. Wilfried Eisele, Dr.-Ing. Albert Esper, Dipl.-Ing. (FH) Werner Falter, Ing. Wilhelm Fitz, Dipl.-Ing. (FH) Markus Flamm, Dipl.Ing. (FH) Jürgen Gänßmantel, Dipl.-Ing. Joachim Gass, Dipl.-Ing. (FH) Armin Gehrig, Dipl.Ing. Annette Gerth, Dipl.-Ing. Werner Goldschmidt, Dipl.-Ing. (TU) Christoph Gündner, Dipl.-Ing. (FH) Andrea Hald, Prof. Dipl.-Ing. Achim

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Antrag Nr. 01 – Die 24. Mitgliederversammlung (24. MV) genehmigte das Protokoll der 23. Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit bei vier Enthaltungen ohne Gegenstimmen. Antrag Nr. 02 – Die 24. MV beschließt die Haushaltsrechnung 2009 gem. § 5 (2) Nr. 5 IngKG einstimmig. Antrag Nr. 03 – Die 24. MV entlastet den Vorstand einstimmig bei Enthaltungen der Vorstandsmitglieder. Antrag Nr. 04 – Die 24. MV wählt einstimmig als Wirtschaftsprüfer die TESTIS Revisionsgesellschaft GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gerokstraße 1, Stuttgart.



Ingkamm 12/10, Beilage zum DIB 12/2010

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Ehrung der Mitglieder für 10-jährige Mitgliedschaft Fortsetzung von Seite 3

Heidemann, Dipl.-Ing. Thomas Heim, Dipl.-Ing. Christian Heuchert, Dipl.-Ing. Rainer Hierath, Dr.-Ing. Dr. techn. Andreas Hutarew, Ing. Hubert Inselsbacher, Dipl.-Ing. Hans Kaltenecker, Dipl.-Ing. (FH) Manfred Kastner, Dipl.-Ing. Gerhard Kaul, Dipl.-Ing. (FH) Peter Käumle, Dipl.-Ing. Michael Keutner, Dipl.-Ing. (FH) Werner Keyerleber, Dipl.-Ing. Ewald Klocke, Prof. Dr.-Ing. Jan Knippers, Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Koch, Dr.rer. nat. Wulf-Rainer Köhler, Dipl.-Ing. Dieter Kopp, Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Kresser, Dipl.-Ing. (FH) Roland Kuhn, Dipl.-Ing. (FH) Karl-Heinz Kurz, Dr.-Ing. Mathias Kutterer, Dipl.-Ing. (FH) Klaus-

Dieter Langner, Dipl.-Ing. Johannes Link, Dipl.Ing. Brigitte Loosen-Matuschek, Dipl.-Ing. Werner Lupke, Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. (FH) Oliver Matthaei, Dipl.-Ing. Gabriele Mayer-Baumgartner, Dipl.-Ing. (FH) Norbert Merz, Dipl.-Ing. (FH) Alfred Müller, Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Oberer, Dipl.Ing. (FH) Andreas Quirin, Dr.-Ing. Thomas Reibnagel, Dipl.-Ing. (FH) Herbert Reusch, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Roth, Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Scherraus, Dipl.-Ing. (FH) Rolf Schindler, Dipl.-Ing. (FH) Sabine Schmitt, Dipl.-Ing. Thomas Schneider, Dipl.-Ing. Hans-Joachim Schnell, Dipl.-Ing. (FH) Josef Seckinger, Dipl.- Ing. (FH) Michael

Seeles, Dipl.-Ing. (FH) Josef Seiler, Dipl.-Ing. (FH) Martin Selbach, Dipl.-Ing. (FH) Albert Seyfried, Dipl.-Ing. (FH) Udo Siess, Dipl.-Ing. (FH) Martin Stephan, Dipl.-Ing. Hans-Peter Trost, Dipl.-Ing. Hans Vester, Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Wagner, Dipl.-Ing. Wolfgang Wannenmacher, Dipl.-Ing. (FH) Uwe Weber, Dipl.-Ing. (FH) Gunter Weber, Dipl.-Ing. Roland Wetzel, Dipl.Ing. Richard Friedrich Wiener, Dr.-Ing. Klaus Wittemann, Dipl.-Ing. (FH) Arnfried Wollschlaeger, Dipl.-Ing. (FH) Katja Zepf, Dipl.-Ing. (FH) Bernd Zimmermann, Dipl.-Ing. (FH) Ewald Zink.

Mitglieder, die für eine 20-jährige Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg in diesem Jahr mit einer Urkunde geehrt wurden. Es sind 249 Mitglieder. Dipl.-Ing. Eberhard Adam, Dipl.-Ing. Peter Aichinger, Dipl.-Ing. (FH) Helmut Albiez, Dipl.-Ing. Ernst Albrecht, Dipl.-Ing. (FH) Werner Ambrosch, Dipl.-Ing. (FH) Horst Ammann, Dipl.Ing. Georg Angres, Dipl.-Ing. Udo Bangratz, Dipl.-Ing. (FH) Dieter Baral, Ing. (grad.) Horst Bäuerle, Dipl.-Ing. Adolf Baumeister, Dipl.-Ing. Achim Bechert, Dipl.-Ing. (FH) Werner Bechtle, Dipl.-Ing. Herbert Beck, Dipl.-Ing. Rolf Becker, Dipl.-Ing. (FH) Hans Peter Becker, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Beetz, Dipl.-Ing. Dietmar Bernhardt, Dipl.-Ing. (FH) Lothar Günter Bickel, Dipl.Ing. Gerhard Bodura, Dr.-Ing. Bernd-Friedrich Bornscheuer, Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Bosse, Prof. Dr.-Ing. Reinhold Braschel, Dr.-Ing. HannsMartin Bräuer, Dipl.-Ing. Hansjörg Braun, Dipl.Ing. Hans-Martin Bregler, Dipl.-Ing. Hans-M. Breiden, Dipl.-Ing. Walter Brenner, Dr.-Ing. Manfred F. Brenner, Dipl.-Ing. Bruno Bugenings, Dipl.-Ing. Bernd Bull, Ing. Hermann Bürgermeister, Dipl.-Ing. Helmer Cischek, Dipl.-Ing. Robert Danz, Dipl.-Ing. Werner Dietrich, Dipl.Ing. (FH) Karl Dittmann, Prof. Dr.-Ing. E.h. Dr.Ing. Gerhard Drees, Prof. Dipl.-Ing. Frank-Ulrich Drexler, Ing. Werner Ebert, Dr.-Ing. Fritz Ebner, Dipl.-Ing. (FH) Berthold Edin, Dipl.-Ing. (FH) Herbert Ehrlich, Dipl.-Ing. Winfried Eidel, Dipl.-Ing. (FH) Dieter Fabig, Dipl.-Ing. Volker Claus Falk, Dipl.-Ing. (FH) Hanspeter Fernkorn, Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Fischer, Dipl.-Ing. (FH) Erwin Flechsenhar, Dipl.-Ing. (FH) Karlheinz Flubacher, Dipl.-Ing. Johann Forsthuber, Dipl.-Ing. (FH) Adelheid Frick, Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Fuchs, Dipl.-Ing. Jost-Wilhelm Fuhr, Dipl.-Ing. (FH) Hans-Christian Gansloser, Dipl.-Ing. (FH) Egon Gebauer, Dipl.-Ing. (FH) Dieter Geiger, Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Gerst, Dipl.-Ing. (FH) Dieter Geyersberger, Dipl.-Ing. Peter Giersch, Dipl.-Ing. (FH) Heinz Giessler, Dipl.-Ing. (FH) Manfred Glaser, Dipl.-Ing. (FH) Konrad Gmelin, Dipl.-Ing. (FH) Ernst Göppel, Dipl.-Ing. (FH) Günter Gräber, Dipl.-Ing. (FH) Rolf Grohmann, Dipl.Ing. (FH) Klaus-Dieter Groß, Dipl.-Ing. Alfred Gruninger, Dipl.-Ing. (FH) Dieter Gugel, Ing. (grad.) Gerd Haas, Dipl.-Ing. Gerhard Häcker, Dipl.-Ing. (FH) Friedrich Hanser, Ing. Manfred Harre, Dipl.-Ing. Kurt Harrer, Dipl.-Ing. (FH) Joachim Hartmann, Dipl.-Ing. Hermann Hecht, Dipl.-Ing. (FH) Fritz Heinß, Dipl.-Ing. Dieter Hell, Dipl.-Ing. Reiner Helle, Ing. Eberhard Hemmin-

ger, Dipl.-Ing. Richard Henn, Dipl.-Ing. FH) Werner Herrmann, Dipl.-Ing. Bernd Hezel, Dr.-Ing. Peter Hildenbrand, Dipl.-Ing. Alfred Hils, Dipl.Ing. Guido Hils, Prof. Dipl.-Ing. Ingo Hoffmann, Dipl.-Ing. Gert Hoffmann, Dipl.-Ing. Claus Hofmann, Ing. Arno Hohendorf, Dipl.-Ing. (FH) Gerd Hohner, Dipl.-Ing. Ernst Höll, Dipl.-Ing. (FH) Hans Gerd Hollmann, Dipl.-Ing. Kurt Horn, Dipl.-Ing. (FH) Waldemar Horn, Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Ing. (FH) Heinz Hornikel, Dipl.-Ing. HansUlrich Jaeger, Vermessungstechniker Hans-Peter Jahn, Dipl.-Ing. (FH) Dietmar Jentzsch, Dipl.Ing. (FH) Adolf Jouaux, Dipl.-Ing. (FH) Hermann Junginger, Dipl.-Ing. (FH) Norbert Karcher, Dipl.-Ing. (FH) Dieter Karl-Huber, Dipl.-Ing. Wolfgang Kaufhold, Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Keuerleber, Prof. Dr.-Ing. Manfred Keuser, Dipl.-Ing. Alfred Kieser, Ing. (grad.) Karlheinz Kley, Dipl.-Ing. Rüdiger Klumpp, Ing. Karl Hans Kohlbecker, Ing. Dieter König, Dipl.-Ing. Walter Köpf, Dipl.Ing. Gert Kordes, Dipl.-Ing. Hans-Wilhelm Korte, Dipl.-Ing. Helmut Krätz, Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Krebs, Dipl.-Ing. (FH) Engelbert Kronenbitter, Dipl.-Ing. Hanns-Christian Krutwig, Dipl.-Ing. Gerhard Kuhn, Dr.-Ing. Karl Kuhnhenn, Dipl.Ing. (FH) Reinhard Künzel, Prof. Dr.-Ing. Walter Lächler, Dr.rer.nat. Wolf-Dieter Lang, Dipl.-Ing. Dieter Lang, Dipl.-Ing. Winfried Leber, Dipl.-Ing. Werner Leibold, Dipl.-Ing. Dieter Lichti, Dipl.Ing. Lothar Lienhard, Dr.-Ing. Kurt Liermann, Dipl.-Ing. Georg Lochner, Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Edzard Ludin, Dipl.-Ing. Michaela A. Maier, HansPeter Maier, Dipl.-Ing. (FH) Detlef Mainx, Dipl.Ing. (FH) Karl-Martin Mang, Dr.-Ing. Michael Markwig, Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Maurer, Dipl.Ing. (FH) Hans Mayer, Dr.-Ing. Hans Jörg Mayer-Vorfelder, Dipl.-Ing. Karl Meier, Dipl.-Ing. Eberhard Meßmer, Dipl.-Ing. (FH) Harald Miltner, Dipl.-Ing. Heinz Mochmann, Ing. (grad.) Walter Moseler, Dipl.-Ing. (FH) Werner Mühlbach, Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Müller, Dipl.-Ing. (FH) Peter Müller, Dipl.-Ing. Hans-Joachim Müller, Bauingenieur Otto Müller, Dipl.-Ing. Regierungsbaumeister Hans-Jochen Münnich, Dipl.Ing. Jörg Münzner, Dipl.-Ing. (FH) Ernst Nitsche, Ing. Johann Nutto, Dipl.-Ing. Peter Oehler, Ing. Wulf Oelhoff, Dr.-Ing. Lex Palazzolo, Dipl.- Ing. Hans-Rudolf Peter, Prof. em. Dr.Ing. Jörg Peter, Dipl.-Ing. (FH) Jochen Piontek, Dipl.-Ing. Manfred Pluns, Dipl.-Ing. (FH) Alfred Rauschmaier, Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Reich, Dipl.-Ing. (FH) Hubert Reicherter, Dipl.-Ing. (FH) Eberhard Reik, Dipl.-Ing. (FH) Peter Rentschler, Dipl.-Ing. (FH) Helmut Renz, Dipl.-Ing. Franz

Riede, Dipl.-Ing. (FH) Franz Riedesser, Dipl.Ing. Anton Rieger, Dipl.-Ing. Hans Otto Rittich, Dipl.-Ing. (FH) Hermann Rothenhöfer, Dipl.-Ing. Gerhard Ruccius, Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Rückert, Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Rutner, Dipl.Ing. Theodor Sackmann, Dr.-Ing. Jürgen Michael Sättele, Dipl.-Ing. (FH) Günther Sausele, Dipl.Ing. Bernd Schäfer, Dipl.-Ing. Reinhard Schimanko, Dipl.-Ing. (FH) Heinz-Jürgen Schleidt, Prof. Dr.-Ing. Hans-Henning Schmidt, Dipl.-Ing. Hans Schmidt, Prof. Dipl.-Ing. Armin Schneider, Dipl.-Ing. (FH) Dieter Manfred Schneider, Dipl.Ing. Gerd Schnitzspahn, Prof. Dr.-Ing. Jörg Schönharting, Dipl.-Ing. Dieter Schreck, Dipl.Ing. Helmut Schreyer, Dipl.-Ing. (FH) Konrad Schreyer, Dipl.-Ing. Volker Schwab, Dipl.-Ing. Gerhardt Schwarz, Dipl.-Ing. Uwe Schwarz, Dipl.-Ing. (FH) Helmut Seckler, Dipl.-Ing. Dieter Seitz, Dipl.-Ing. (FH) Rudi Seng, Dipl.-Ing. Gebhard Siebler, Dipl.-Ing. Heribert Späh, Dipl.-Ing. Walter Spielkamp, Dipl.-Ing. (FH) Günter Stapff, Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Steeb, Dipl.-Ing. Josef Steiner, Dipl.-Ing. Heinz Steinhilber, Prof. Dipl.Ing. Dieter Steinmetz, Dr.-Ing. Klaus Stiglat, Dipl.-Ing. Hubert Stöcklin, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Straub, Dipl.-Ing. (FH) Günter Strobel, Dipl.-Ing. Hans-Ulrich Ströbel, Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Ing. Hermann Ströbele, Dipl.-Ing. Edmund Strommer, Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Strotbek, Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Stübler, Ing. (grad.) Manfred Stutz, Dipl.-Ing. (FH) Zoltan Michael Takacs, Dipl.-Ing. Bernd Thulke, Dipl.-Ing. Ulrich Torka, Dipl.-Ing. (FH) Rainer Totzauer, Dipl.-Ing. Dietrich Trabhardt, Dipl.-Ing. (FH) Dieter Trautwein, Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Trenkle, Dipl.-Ing. Siegfried Franz Tröndle, Dipl.-Ing. (FH) Karl Uttenweiler, Prof. Dr.-Ing. Edelbert Vees, Dipl.-Ing. Manfred Vetter, Prof. Dr.-Ing. Norbert Vogt, Dipl.-Ing. Eberhard Vöhringer, Prof. Dr.-Ing. Ulrich Völter, Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. (FH) Dietrich von Berg, Dipl.Ing. (FH) Joachim Waggershauser, Dipl.-Ing. Jürgen Walz, Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Weber, Dipl.-Ing. Horst Weckesser, Dipl.-Ing. Dieter Wehrstein, Dr.-Ing. Rainer Weiske, Dr.-Ing. Fritz Weiß, Dipl.-Ing. (FH) Karl Weissenrieder, Dipl.Ing. Eberhard Wezel, Dipl.-Ing. (FH) Klaus Wieland, Ing. Werner Wiemer, Dipl.-Ing. (FH) Ernst Willaredt, Dr.-Ing. Herbert Wippel, Dipl.-Ing. (FH) Norbert Wolf, Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Wolf, Dipl.-Ing. Friedrich Wolfart, Dipl.-Ing. Rüdiger Wolfram, Dipl.-Ing. (FH) Heinz-Günter Wollny, Dipl.-Ing. Stefan Zachmann, Dipl.-Ing. (FH) Helmut Zenker, Dipl.-Ing. (FH) Frank Zimmermann, Dipl.-Ing. Jochen Zöphel.

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Ehrung der Mitglieder für 20-jährige Mitgliedschaft

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Ingkamm 12/10, Beilage zum DIB 12/2010

9. Vergabetag Baden-Württemberg findet Ende Januar 2011 statt „Neu: GWB, VgV und VOF – alles einfacher?“

Bereits zum neunten Mal wird am 28. Januar 2011 der Vergabetag Baden-Württemberg, im GENO-Haus in Stuttgart, veranstaltet. Hier informieren sich Planer, Architekten und Ingenieure sowie die entsprechenden Personen oder Stellen, welche mit der Vergabe von Architektenund Ingenieurleistungen befasst sind, über neue Entwicklungen im Vergaberecht. Vergabetag greift neue GWB 2009, VgV 2010 und VOF 2009 auf Der Vergabetag ist ein Forum in Baden-Württemberg für Information und Erfahrungsaustausch, Diskussionen und Gespräche über das aktuelle Vergaberecht und seine Handhabung. Auf Grund der umfassenden Änderungen beim Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) dürfte das Informationsinteresse sehr hoch sein. Dabei soll im Programm das komplexe Vergaberecht auch so dargestellt werden, wie Auftraggeber und Auftragnehmer die Vorschriften in der Praxis handhaben. Durch den Vergabetag soll nicht nur Verständnis geweckt werden für die jeweils andere Position, sondern er soll auch Möglichkeiten aufzeigen, für eine einfache und schlanke Handhabung.

Ingenieurkammer ist Initiator der Vergabetage Auch diesmal lädt die für die Veranstaltung federführende Ingenieurkammer Baden- Württemberg gemeinsam mit Vertreter der öffentlichen Hand, des staatlichen Baumanagements,

mit Behörden, Institutionen und Planern, die mit der Vergabe von Ingenieur- und Architektenleistungen befasst sind zur Tagung ein und informiert Ihre Mitglieder über das komplexe Vergaberecht. Weitere Mitveranstalter sind die Architektenkammer Baden-Württemberg, der Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg sowie die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht, der Landesverband Beratender Ingenieure (VBI) und der Staatsanzeiger Verlag. Mit dem Vergabetag, der auf Initiative der Ingenieurkammer entstanden ist, wird auch weiterhin eine Plattform für den Erfahrungsaustausch angeboten.

Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat die Schirmherrschaft übernommen Bereits die vorausgegangenen Vergabetage haben bestätigt, dass es richtig und wichtig ist, Planer, Fachbehörden und Auftraggeber zusammenzurufen, um mit Kompetenz Fragen des Vergaberechts zu erörtern. Die Palette der Themen greift wichtige Grund- und Teilaspekte des Vergaberechts auf. Schirmherr der Veranstaltung ist der baden-württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister. Das Motto lautet „Neu: GWB, VgV und VOF – alles einfacher?“

Anmeldungen über den Staatsanzeiger Einladungen werden gesondert von der Ingenieurkammer an ihre Mitglieder übermittelt. Anmeldungen können dann mittels eines Antwortformulars bis zum 14. Januar 2011 an den Staatsanzeiger Baden-Württemberg gerichtet werden. Eine Teilnahmegebühr für (allgemeine) Verpflegung und einen Mittagsimbiss von 10 EUR zzgl. MwSt. wird erhoben. Rechnungsmodalitäten sowie Anmeldebestätigung werden ebenso über den Staatsanzeiger für Baden-Württemberg abgewickelt. Die Veranstaltung wird als Fortbildung im Sinne der Fortbildungsordnung für die Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt. Mehr unter: >> www.ingbw.de/vernetzen

Anfang Oktober besuchte der für das Vermessungswesen zuständige Agrarminister Rudolf Köberle das Offenburger Vermessungsbüro Seitz, Stark und Burger. Für Dieter Seitz, der das Büro 1977 von seinem Vater übernommen und sukzessive erweitert hat, ist die geplante Reform im Vermessungswesen „ein längst fälliger Schritt, um die defizitär arbeitenden Vermessungsämter auf neue Herausforderungen auszurichten“. Der 64-Jährige Vermessungsingenieur kennt die Strukturen des Vermessungswesens aus dem Effeff. Seitz ist Vorsitzender des Landesverbandes der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI), sitzt im Präsidium des Bundesverbandes und ist Schatzmeister im Europäischen Verband der Vermessungsingenieure.

Erstmalig wird nun auch offiziell von einer Konkurrenzsituation zwischen den unteren Vermessungsbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ÖBVI gesprochen. Minister Köberle räumte ein, dass die Verteilungsquote seit Jahren bei 50/50 stagniert und nur eine gesetzlich geregelte Aufgabenzuweisung die geforderte Quote von 80/20 zugunsten des freien Berufes herbeiführen wird. Der Minister sprach davon, dass er die Kreisbereisung trotz der anstehenden Änderung des Vermessungsgesetzes ganz entspannt angegangen ist. Nachdem jede Seite in der Anhörung in ver(von links) Minister Köberle, Frau HöpfnerToussaint, Dieter Seitz, Herr Schebesta MdL beim Besuch im Büro Seitz Stark – Burger. Foto: Seitz-StarkBurger

schiedene Richtungen Nachbesserungen wollte, hat sich das Ministerium dazu entschieden den Entwurf so zu belassen wie er war, was man auch als Kompromiss sehen könne. Somit wird weiterhin die Abmarkungspflicht fallen.

Eine bemerkenswerte Aussage war die, dass es dem Ministerium gelungen sei, den Zweifeln des Landkreistages an der Leistungsfähigkeit der ÖBVI entgegenzutreten und diese zu entkräften, genauso wie die Besorgnis, dass die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung nicht geleistet werden könnte.

Hier hat sich das Ministerium also eindeutig auf die Seite des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure BDVI und der ÖBVI gestellt. Es scheint also, als dürfte das Vermessungsgesetz so wie es in die Anhörung ging, auch vom Landtag abgesegnet wird.

Im Anschluss an die Reden besichtigte Minister Köberle das Büro. Dieter Seitz erläuterte anhand von Beispielen die Vielfalt der Tätigkeiten eines ÖBVI. Für das gute Gelingen des Ministerbesuches gebührt dem Büro Seitz-Stark- Burger große Anerkennung. Trotz der kurzfristigen Ankündigung von Seiten des Ministeriums wurde, Dank tatkräftiger Mithilfe der Familie Seitz, der Ministerbesuch zu einer gelungenen Veranstaltung.

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Minister Rudolf Köberle zu Besuch beim ÖBVI-Büro Seitz-Stark-Burger

Ingkamm 12/10, Beilage zum DIB 12/2010

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Rechtsprechungs-Check Interessantes zum Honorar- und Vergaberecht

HOAI

Unternehmernachträge BGH, 05.08.2010 - VII ZR 14/09

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Urteil: „Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Bauunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der anrechenbaren Kosten für diese Leistungsphasen nicht einbezogen werden.“

GHV: Das Urteil erging noch nach der alten HOAI und bezog sich auf die Gebäudeplanung nach § 15 Abs. 2 HOAI a. F. (alte Fassung). In der alten HOAI war im Bereich der Gebäudeplanung und gleichlautend auch in der Planung der Technischen Ausrüstung der Kostenanschlag Grundlage der Vergütung der Leistungsphasen 5 bis 7. Bei Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung war für die Leistungsphasen 5 ff grundsätzlich die Kostenfeststellung Grundlage des Honorars, außer es lag eine abweichende Honorarvereinbarung nach § 4a HOAI a. F. vor. Dann konnten auch in diesen Leistungsbildern alle Leistungsphasen nach dem Kostenanschlag abgerechnet werden. Dabei war es bisher herrschende Meinung, dass der Kostenanschlag so lange fortzuschreiben ist, bis auch alle Nachträge in diesen eingearbeitet sind. So führt der BGH in seinem Urteil unter Rdn. 12 aus: „Die wohl herrschende Meinung ist der Auffassung, der Kostenanschlag sei wegen der anrechenbaren Kosten aus Nachträgen jedenfalls dann fortzuschreiben, wenn diese nicht auf Planungsfehlern des Architekten beruhten und der Architekt mit den Nachträgen befasst sei. Dies stehe im Einklang mit der DIN 276 Teil 3 Ziff. 3, wonach der Kostenanschlag auf der Grundlage der endgültigen Ausführungsunterlagen zu erstellen sei und selbst ein Instrument der Kostenkontrolle darstelle. Der Kostenanschlag sei erst dann abgeschlossen, wenn die letzte benötigte Leistung ausgeschrieben und vergeben sei. Eine Differenzierung zwischen ursprünglichen und später erteilten Aufträgen sei in der DIN 276 nicht vorgesehen. Im Hinblick auf den dynamischen Planungsprozess und den Umstand, dass Vergaben nicht gleichzeitig, sondern gestaffelt erfolgten, sei es nicht interessengerecht, der Honorarermittlung einen statischen Kostenanschlag zugrunde zu legen. Im Einzelnen wird noch differenziert zwischen den Nachträgen wegen zusätzlicher oder geänderter Leistungen (vgl. Koeble in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 12. Teil Rn. 185; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., § 10 Rn. 24; Seifert in Korbion/ Mantscheff/Vygen, HOAI, 7. Aufl., § 10 Rn. 26; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 824; Pott/Dahlhoff/ Kniffka/Rath, HOAI, 8. Aufl., § 10 Rn. 14; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 5. Aufl., Rn. 462; Obermiller, BauR 2007, 22; Vogelheim, NZBau 2004, 577, 579 f.; Meurer, BauR 2003, 338, 331).“ Diese überzeugende Meinung vertrat auch die

GHV in der Vergangenheit. Das wird so nicht mehr möglich sein, denn der BGH hat hierzu in seinem Urteil in Rdn. 14 grundsätzlich ausgeführt: „Die herrschende Meinung ist mit der Systematik der HOAI und dem mit der 5. Verordnung zur Änderung der HOAI verfolgten Zweck, das Honorar des Architekten von den tatsächlichen Kosten abzukoppeln, nicht vereinbar. Nachträge, die nach der Vergabe einer Bauleistung an einen Unternehmer entstehen, dürfen bei dem der Honorarermittlung zugrunde zu legenden Kostenanschlag nicht berücksichtigt werden.“ Noch genauer führt das Urteil in Rdn. 16 am Ende und Rdn. 17 am Ende aus: Die HOAI nimmt es mit diesem Honorierungssystem in Kauf, dass sich ein möglicherweise erhöhter Leistungsaufwand nicht unbedingt in einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten und damit einer Erhöhung des Honorars widerspiegelt. Aus diesem Grund kann nicht allein aus dem Umstand, dass der Architekt möglicherweise auch Leistungen für Nachträge (wie Planung, Ausschreibung oder Mithilfe bei der Vergabe) erbringen muss, hergeleitet werden, die anrechenbaren Kosten seien bei der Berechnung dieser Leistungen zu erhöhen. Es kann deshalb nicht darauf ankommen, dass sich nach der Vergabe an den Unternehmer höhere Kosten durch Nachträge ergeben. ... ... Unerheblich ist insoweit auch, ob der Architekt Leistungen für die Nachträge erbringt, die den Leistungsphasen 5 bis 7 zuzuordnen sind. Diese Leistungen sind nicht nach den durch Nachträge erhöhten anrechenbaren Kosten, sondern nach den anrechenbaren Kosten abzurechnen, die sich nach dem Planungsstand vor der Vergabe ergeben. Damit ist die Vergütung von Leistungen, die der Planer für Nachtragsleistungen erbringt, in Zukunft nicht mehr durch eine Erhöhung des Kostenanschlags möglich. Der Kostenanschlag ist damit das Ergebnis aller Submissionsergebnisse. Nachträge fließen entsprechend nicht in den Kostenanschlag ein. Allerdings sieht der BGH dennoch einen Vergütungsanspruch, z. B. bei geänderten Leistungen. Hier führt der BGH in seinem Urteil in Rdn. 20 aus: „Muss der Architekt im Zusammenhang mit Nachträgen an die Unternehmer erneute Grundleistungen erbringen, steht ihm ein weiteres Honorar hierfür zu (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - VII ZR 42/05, BGHZ 173, 314 Rn. 28). Diese Frage steht nicht im Zusammenhang mit der Beurteilung des Honorars für die nach dem Vertrag bereits geschuldeten Planungsleistungen.“ Damit zeigt der BGH den Weg für Vergütungen von geänderten Leistungen auf. Wiederholt der Planer Grundleistungen, hat er einen Honoraranspruch für wiederholte Leistungen. Er kann also z.B. die Leistungsphasen 5, 6 oder 7, je nachdem, welche Leistungen er wiederholt erbringt, ganz oder teilweise erneut abrechnen, dann allerdings auf Grundlage des nicht durch Nachträge veränderten Kostenanschlags. In dem vom BGH zitierten BGH-Urteil VII ZR 42/05 ist in der Rdn. 28 klar ausgeführt:

Es berichtet und steht für Fragen zur Verfügung Dipl.-Ing. Peter Kalte, GHV

„Solche erneut zu erbringenden Leistungen sind, wenn sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, grundsätzlich nicht von der vereinbarten Vergütung abgegolten. Es handelt sich um erneute Grundleistungen, die unter den vertraglichen Voraussetzungen gesondert zu vergüten sind.“ Zusammengefasst bedeutet dies, dass sich ein Honoraranspruch dann ergibt, wenn erneut Leistungen zu bringen sind, die bereits einmal mangelfrei erbracht worden sind. Deren Vergütung erfolgt nicht dadurch, dass sich der Kostenanschlag „automatisch“ erhöht, sondern durch den Ansatz entsprechend wiederholter Grundleistungen. Leer geht allerdings der Planer in den Leistungsphasen 5 bis 7 aus, wenn es sich nicht um geänderte, und damit wiederholt zu erbringende Leistungen, sondern um zusätzliche Leistungen handelt, die vorher nicht Gegenstand der Ausschreibungen waren. Die hierzu gehörenden Kosten gehen erst in die Kostenfeststellung ein und nicht in den Kostenanschlag über entsprechende Nachträge. Hier wird es allerdings Grenzen geben, denn ein Auftraggeber wird nur in geringem Umfang Ergänzungen anordnen können, sonst handelt es sich um eine Auftragserweiterung, für die dann evtl. sogar Planungsleistungen ab Leistungsphase 1 erforderlich werden. Dabei wäre z.B. an eine nicht vorgesehene Erweiterung um einen Gebäudetrakt zu denken. Dies wäre dann eher nicht mehr vom Ursprungsvertrag abgedeckt. Die GHV empfiehlt entsprechend beide Urteile und insbesondere die aufgeführten Auszüge genau zu lesen. Denn das Urteil dürfte zwar für die Gebäudeplaner und Planer der Technischen Ausrüstung bei Verträgen nach alter HOAI unmittelbar von hoher Bedeutung sein, aber auch für alle Objekt- und Fachplaner bei Planerverträgen nach neuer HOAI. Denn nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 HOAI n. F. (neue Fassung) ist jetzt für alle Leistungsphasen die Kostenberechnung maßgeblich. Diese ist nach § 2 Nr. 14 HOAI n. F. abschließend definiert als Ergebnis der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung. Überträgt man das Urteil auf die neue HOAI, und das wird man machen können und auch müssen, wird klar, dass es bei der neuen HOAI bei der Kostenberechnung als Ergebnis der Leistungsphase 3 bleiben wird, auch wenn in erheblichem Umfang Erhöhungen der Baukosten durch Nachträge zu verzeichnen sind. Auf die Problematiken der Kostenberechnung als Honorargrundlage haben Kalte/Wiesner bereits im DIB 06/10 hingewiesen. Zumindest bleibt es so lange bei der Kostenberechnung, wie es zu keiner neuen schriftlichen Honorarvereinbarung nach § 7 Abs. 5 HOAI kommt. Das ist eine völlig neue Regelung in der HOAI, die es in der Form bisher nicht gab und damit etwas völlig Neues für die Auftraggeber und Auftragnehmer von Planungsleistungen. Hier wird auch auf die Ausarbeitung von Kalte/Wiesner in der Gesamtausgabe des DIB 12/10 verwiesen, welche darlegt, dass und wie eine solche Vereinbarung zu erfolgen hat. GHV Gütestelle Honorar- u. Vergaberecht >> www.ghv-guetestelle.de

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Ingkamm 12/10, Beilage zum DIB 12/2010

Mauerwerk – Bemessung nach DIN 1053-100

Dieses Buch gibt umfassende Erläuterungen zur praktischen Anwendung der Bemessungsnorm für Mauerwerk und über die Hintergründe des semiprobabilistischen Sicherheitskonzeptes. Aufbauend auf den mechanischen Eigenschaften von Mauersteinen, Mauermörteln und Mauerwerk werden die Grundlagen für den Tragwerksentwurf und die Bemessung und Nachweisführung detailliert beschrieben. Auch die Erdbebenbemessung und die Berechnung von Natursteinmauerwerk werden behandelt. Der Festigung des Verständnisses dienen Einzelbeispiele sowie ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Verlag. Ernst & Sohn ISBN: 978-3-433-01832-3

Erhalten historischer Bauwerke e.V.

Der gemeinnützige Verein „Erhalten historischer Bauwerke“ aus Karlsruhe hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, aktiv einen Beitrag zur Erhaltung und Pflege unseres kulturellen Erbes zu leisten. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die Denkmalpflege und die Bewahrung historischer Bauwerke sowie orts- und landschaftsprägender Ensembles. Der Verein fördert den fachübergreifenden interdisziplinären Erfahrungsaustausch. Dazu werden Seminare und Tagungen veranstaltet und Fachpublikationen veröffentlicht.

Das Seminar „Untersuchen, Bewerten und Instandsetzen von Natursteinmauerwerk“ findet am 14.01.-15.1.2011 zum vierten Mal statt. Untersuchen, Bewerten und Instandsetzen von Beton ist das Thema des Seminars am 25.02.26.02.2011. Weitere Informationen und die Anmeldeformulare finden Sie unter www.erhaltenhistorischer-bauwerke.de. Die Anzahl der möglichen Seminarteilnehmer auf 25 Personen begrenzt. Die Seminare finden in zentraler Lage am Karlsruher Schlosspark im Fasanenschlösschen statt.

30 Jahre kompetente Ingenieurleistungen Ingenieurbüro Gansloser feiert Jubiläum

Fortbildungsangebote Dezember 2010 - April 2011

ENERGIEEFFIZIENZ Fachplaner/-in Nachhaltiges Bauen ab 21.01.2011 Germersheim (8 Tage) Passivhaus-Planer/-in ab 27.01.2011 Ostfildern (8 Tag)

Fachingenieur für Energieeffizienz/ Energieberatung nach BAFA ab 28.01.2011 Freiburg (22 / 16 Tage)

Energieanalyse gemäß DIN V 18599 ab 25.02.2011 Ostfildern (6 Tage)

Energieanalyse und Effizienzberatung in KMU ab 18.03.2011 Tuttlingen (8 Tage)

BRANDSCHUTZ Lehrgang Abwehrender Brandschutz ab 25.02.2011 Ostfildern (14 Tage)

Fachplaner Vorbeugender Brandschutz ab 09.09.2011 Ostfildern (14 Tage) KONSTRUKTIVER INGENIEURBAU Fachplaner für Fassadengestaltung ab März 2011 Ostfildern (24 Tage) Fachplaner Barrierefreies Bauen ab 18.03.2011 Ostfildern (6 Tage)

Sachverständiger für Gebäudeschäden ab 08.04.2011 Ostfildern (24 Tage)

Belegschaft des Ingenieurbüros Gansloser aus Hermaringen

Das Ingenieurbüro Gansloser beschäftigt sich seit drei Jahrzehnten mit der Planung und Weiterentwicklung des menschlichen Umfelds. Dem Ehepaar Dipl.- Ing. (FH) Hans-Christian Gansloser und der Dipl.-Finanzwirtin (FH) Inge Gansloser war und ist es stets ein Anliegen, kreative Ingenieurleistungen zu bieten. Dabei umfasst das Spektrum Stadt- und Landschaftsplanung mit Umweltprüfung, Straßen- und Ingenieurbau, Siedlungswasserwirtschaft und Ingenieurvermessung – im Büro Gansloser sitzen erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten für alle Bereiche. Mit den 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Niederlassungen in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen, zählt das Büro zu den großen in der Region. Viele umfassende Projekte wie die Ortsumfahrung Syrgenstein, der Ortsmitten Niederstotzingen und Nattheim, der Margarete-Steiff-Platz in Giengen oder das Herbrechtinger Wohngebiet auf dem ehemaligen Merzgelände wurden vom Ingenieurbüro bearbeitet. „Uns geht es bei allen Projekten um eine anspruchsvolle Gestaltung, Machbarkeit und ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis“, sagt der Büroinhaber. Gerade in Zeiten knapper Kassen sei eine vorausschauende und nachhaltige Pla-

nung sehr wichtig. Dies beinhaltet auch die Betrachtung von Leerständen, Nachverdichtungspotenzialen und bestehender Infrastruktur. Nach der Überzeugung des Ingenieurs sind die Berücksichtigung des demografischen Wandels und konsequente Innenentwicklung zu nehmend wichtig. Das Büro hat sich im Laufe der Jahre immer mehr zu einem Dienstleister entwickelt, das individuelle Konzepte für die Zukunft von Kommunen erstellt. Das Spektrum reicht dabei von der Ortsanalyse über Flächenkonzepte, der Durchführung von Bauleitplanverfahren bis zur Planung für Kanal, Straße und Freiflächen. Neben den öffentlichen Auftraggebern setzen auch private Firmen auf die kompetenten Leistungen des Büros. Gansloser spricht auch von einer „Renaissance der Schiene“, da regionale Unternehmen zunehmend auf einen Schienenanschluss Wert legen, wie kürzlich Bosch-Siemens bei dem neuen Container-Terminal in Giengen, dass vom Ingenieurbüro Gansloser geplant und begleitet wurde. Als Erfolgsgaranten sieht er neben seinem erfahrenen Team Termintreue und Kostensicherheit, für die er auch in Zukunft kompromisslos stehen wird.

SiGeKo - gemäß RAB 30 Anlage B – Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse ab 25.03.2011 Ostfildern (4 Tage)

RECHT HOAI – Erfahrungen und Tipps für die richtige Vertragsgestaltung sowie Honorarforderungsmanagement 13.12.2010 Mainz (1/2 Tag) ONLINE-SEMINARE Die neuen KfW-Effizienz-Häuser – Anforderungen und Nachweiserstellung 15.12.2010 ortsungebunden (90 Min.)

Welche Anlagentechnik passt zu welchem Baustandard? Eine Planungshilfe für Energiekonzepte 16.12.2010 ortsungebunden (90 Min.)

SONSTIGES Intensiv-Klausur Qualitätsmanagement inkl. Erarbeitung eines QM-Handbuchs für Ihr Ingenieurbüro ab 17.02.2011 Ostfildern (3 Tage) Weitere Informationen finden Sie unter: » www.akademie-der-ingenieure.de

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SIGEKO SiGeKo - gemäß RAB 30 Anlage C – Spezielle Koordinatorenkenntnisse ab 03.02.2011 Ostfildern (3 Tage)

Ingkamm 12/10, Beilage zum DIB 12/2010

Neuer Kammer-Flyer: „Warum Sie mit uns Karriere machen“

Im Flyer „Warum Sie mit uns Karriere machen“ wird das Leistungsspektrum für und durch Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg kurz und einprägsam dargestellt. Der im neuen Kammerdesign erstellte Flyer wurde während der 20 Jahrfeier der Kammer und auf der 24. Mitgliederversammlung vorgestellt. Er steht zu Beginn in einer ersten kleineren Auflage zur Verfügung.

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Ingenieurbaukunst – made in Germany Jahrbuch 2010/2011

Am 29. Oktober 2010 ist im Junius-Verlag Hamburg die fünfte Ausgabe des von der Bundesingenieurkammer herausgegebenen Jahrbuchs Ingenieurbaukunst erschienen.

Auf insgesamt 176 Seiten werden in dem reich illustrierten Buch die besten aktuellen Ingenieurbauprojekte deutscher Ingenieurbüros vorgestellt. Die Bandbreite der 19 vorgestellten Projekte reicht von internationalen Großprojekten, wie den WM-Fußballstadien in Südafrika, dem Schiffshebewerk am Drei-SchluchtenStaudamm in China bis hin zu bedeutenden nationalen Bauvorhaben, wie dem Bau der Elbphilharmonie in Hamburg oder dem OffshoreWindpark Alpha Ventus in der Nordsee.

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Die anspruchsvollen Planungen werden von führenden Technik-Journalisten fachlich präzise und gut verständlich präsentiert, was das Buch gleichermaßen interessant für den Fachmann wie für den Laien macht.

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Unter dem neuen Titel „Ingenieurbaukunst – made in Germany 2010/2011“ wird der Fokus vom Herausgeber verstärkt auf internationale Spitzenprojekte gelegt. Dadurch wird die technische, ökonomische sowie die baukulturelle Bedeutung des deutschen Ingenieurwesens in Gänze widergespiegelt und das Buch wird zum zentralen Ort einer umfassenden Leistungsschau des gesamten deutschen Bauingenieurwesens.

Die neue Ausgabe kann zum Preis von 39,90 Euro im Internet beim Junius-Verlag in Hamburg bestellt werden unter: >> www.junius-verlag.de

Vorstand und Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Baden-Württemberg danken allen Ihren Mitgliedern für die gezeigte Treue zur Kammer und wünschen Ihnen und allen ingkamm-Lesern ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen frohen Jahreswechsel ins Jahr 2011. Möge Ihnen Zeit für besinnliche Momente in den Weihnachtstagen gegönnt sein. Rainer Wulle Präsident

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Bernd Haug Hauptgeschäftsführer

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