2016-06-23 AmtsKurier 07_2016 - Amt Dömitz

March 15, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
Share Embed


Short Description

Download 2016-06-23 AmtsKurier 07_2016 - Amt Dömitz...

Description

Amts-

13. Jahrgang | Freitag, den 01. Juli 2016 | Nr. 07

KURIER

Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Dömitz-Malliß mit den Gemeinden Grebs-Niendorf, Karenz, Malk Göhren, Malliß, Neu Kaliß, Vielank und der Stadt Dömitz.

Scheunenkonzert am 1. Juli in Grebs

Postwurfsendung sämtliche Haushalte

Die Gitarrengruppe Conow „Capo 9“ gibt ein Konzert am Freitag, den 1. Juli 2016, 20:00 Uhr, in der Theaterscheune des Jugendhofes Mullewapp in Grebs. Auf dem Programm der derzeit 7 Gitarristen und Sänger stehen ein Mix aus internationalen Hits

Capo 9 aus Conow spielen erstmals in Grebs.

aus alter und neuer Zeit; aber auch Eigenkompositionen werden zu hören sein. Alle Musikinteressierten aus Nah und Fern sind herzlich zu diesem stimmungsvollen und mitreißenden Konzert eingeladen. Das Konzert ist öffentlich und der Eintritt ist frei.

2

Amtskurier

Woche 26 | 01. Juli | 2016

Sprechzeiten der Bürgermeister des Amtes Dömitz-Malliß Bürgermeister/ Tag/Uhrzeit/Ort Telefon __________________________________________________ Stadt Dömitz Herr Bode dienstags 038758 35950 von 15:30 - 18:00 Uhr oder im Rathaus, 038758 22233 Rathausplatz 1

Kooperatives Bürgerbüro Montag Dienstag

Gemeinde/Stadt

Ortsteil Rüterberg, Ortsteil Heidhof, Ortsteil Polz

Herr Bode 038758 35950 oder 038758 22233

Nach Vereinbarung

Gemeinde Vielank

Frau Drewes 038759 20221

1. und 3. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr im Gemeindebüro

Ortsteil Woosmer

Frau Drewes

2. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr in der Feuerwehr

Ortsteil Tewswoos

Frau Drewes

4. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr in der Feuerwehr

Gemeinde Neu Kaliß

Herr Thees 038758 35409

mittwochs von 16:00 - 18:00 Uhr im IBZ, Alter Postweg 90

Gemeinde Malliß

Herr Sielaff 0172 4406506

dienstags von 17:00 - 18:00 Uhr Feuerwehr Malliß

Gemeinde Malk Göhren

Herr Holter 038755 339893 oder 0174 6625350

Nach Vereinbarung

Gemeinde Grebs-Niendorf

Herr Schranck 038750 20091 0176 96570820

Nach Vereinbarung

Gemeinde Karenz

Herr Elsner 0174 9173054

Nach Vereinbarung

Amt Dömitz-Malliß Goethestraße 21, 19303 Dömitz FB Bau und Friedhof: zentrale Einwahl: Fax: Fax FB Bau und Friedhof:

Slüterplatz 6 038758 316-0 038758 316-55 038758 364932

E-Mail: Web:

[email protected] www.amtdoemitz-malliss.de

Öffnungszeiten Verwaltung: Dienstag Donnerstag

von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 17:30 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag Freitag

von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 15:00 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 18:00 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 18:00 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr

Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Sprechstunde des Amtsvorsehers Der Amtsvorsteher, Burkhard Thees, führt jeweils am 1. und 3. Dienstag, in der Zeit von 15:30 Uhr - 17:30 Uhr seine Sprechstunde in der Amtsverwaltung durch. Termine können unter 038758 316.31 abgestimmt werden.

Schiedsstelle des Amtes Dömitz-Malliß Schiedsmann Harald Gerdes Straße der Genossenschaft 4 19294 Raddenfort Termine nach Vereinbarung: Tel.: 038758 35298 (09:00 - 20:00 Uhr erreichbar) Fax: 038758 35310 Mobiltel.: 0152 34181091 E-Mail: [email protected] Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat von 15:30 - 16:30 Uhr

Rufbus Dömitz-Dannenberg Der Rufbus verkehrt nach telefonischer Voranmeldung, mindestens 45 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit unter 05861 2048 (Fa. Christ).

Woche 26 | 01. Juli | 2016

Amtskurier

3

Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag und weiterhin alles Gute übermitteln die Bürgermeister der Stadt und der Gemeinden mit ihren Vertretungen Stadt Dömitz Herrn Hans-Joachim Ott Frau Elvira Wegner Herrn Harald Zameitat Herrn Helmut Michaelis Frau Gitta Zorn Frau Erika Schweder Frau Christel Fuhrmann Herrn Reinhold Warnke Herrn Heinz-Walter Burkat

am 07.07. am 08.07. am 08.07. am 11.07. am 23.07. am 25.07. am 28.07. am 28.07. am 04.08.

zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag

Ortsteil Polz Herrn Erich Zimmermann Herrn Lothar Klopfleisch

am 15.07. am 17.07.

zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag

Ortsteil Rüterberg Herrn Helmut Milinski

am 21.07.

zum 70. Geburtstag

Gemeinde Grebs-Niendorf Ortsteil Grebs Herrn Rudi Warnke Frau Annaliese Preetz Frau Erika Becker

am 11.07. am 23.07. am 03.08.

zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag

Gemeinde Malk Göhren Herrn Uwe Marquardt Ortsteil Liepe Herrn Gerd Bender Frau Edeltraud Litschko

am 09.07. am 05.07. am 14.07.

zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag

Stadt Dömitz für die Ortsteile: Polz, Rüterberg, Groß Schmölen, Klein Schmölen

Ortsteil Neu Göhren Herrn Jörg Hoffers

am 17.07.

zum 70. Geburtstag

Herrn Hermann Habedank Herrn Johann Dittrich Frau Angret Überschär

am 19.07. am 22.07. am 29.07.

zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag

Ortsteil Bockup Frau Lydia Fell Frau Marianne Wellhausen Frau Marlen Steffen Herrn Hans-Dieter Krahn

am 05.07. am 09.07. am 15.07. am 19.07.

zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag

Frau Henni Stier

am 11.07.

zum 95. Geburtstag

Ortsteil Heiddorf Frau Renate Allers

am 02.08.

zum 75. Geburtstag

Ortsteil Kaliß Herrn Erhard Bengelsdorf

am 07.07.

zum 75. Geburtstag

Herrn Manfred Prillwitz Frau Lore-Marie Schön

am 02.08. am 04.08.

zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag

Ortsteil Woosmer Herrn Horst Pohl Herrn Klaus-Dieter Robin Frau Karin Ingwersen

am 17.07. am 19.07. am 03.08.

zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag

Gemeinde Malliß

Gemeinde Neu Kaliß

Gemeinde Vielank

Gemeinde Malliß, Ortsteil Bockup

Übertragung der AbwasserbeseitiÜbertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Orte, die das Abwasgungspflicht für Orte, die das Abwasser dezentral entsorgen ser dezentral entsorgen In der Vergangenheit wurde für Orte und Grundstücke mit dezentraler Abwasserentsorgung die Abwasserbeseitigungspflicht mit einer Befristung von 15 Jahren auf die Grundstückseigentümer übertragen. Durch die Abwasserbeseitigungspflichtigen wurde im zurückliegenden Zeitraum entschieden, ob die Orte zentral oder dezentral ihr Abwasser entsorgen. Dieser Prozess ist weitgehend abgeschlossen. Über die Kommunen ist zu prüfen und abzufragen, ob das Interesse der Bürger in den derzeitig dezentral entsorgten Ortsteilen besteht, sich an eine zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen. Der Bürgermeister lädt die Einwohner/Grundstückseigentümer zu einer Versammlung zur genannten Thematik ein.

In der Vergangenheit wurde für Orte und Grundstücke mit dezentraler Abwasserentsorgung die Abwasserbeseitigungspflicht mit einer Befristung von 15 Jahren auf die Grundstückseigentümer übertragen. Durch die Abwasserbeseitigungspflichtigen wurde im zurückliegenden Zeitraum entschieden, ob die Orte zentral oder dezentral ihr Abwasser entsorgen. Dieser Prozess ist weitgehend abgeschlossen. Über die Gemeinden ist zu prüfen und abzufragen, ob das Interesse der Bürger in den derzeitig dezentral entsorgten Ortsteilen besteht, sich an eine zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen. Der Bürgermeister lädt die Einwohner/Grundstückseigentümer des Ortsteils Bockup zu einer Versammlung zur genannten Thematik ein.

18. Juli 2016 19:00 Uhr Kulturhaus Dömitz, Promenade 5

15. Juli 2016, 19:00 Uhr im Feuerwehrgebäude in Malliß, Schulstraße 1

Amt Dömitz-Malliß FB Bau und Friedhof

Amt Dömitz-Malliß FB Bau und Friedhof

4

Amtskurier

Gemeinde Vielank für die Ortsteile: Vielank, Alt Jabel, Neu Jabel II, Woosmerhof, Hohenwoos, Laupin

Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Orte, die das Abwasser dezentral entsorgen In der Vergangenheit wurde für die Orte und Grundstücke mit dezentraler Abwasserentsorgung die Abwasserbeseitigungspflicht mit einer Befristung von 15 Jahren auf die Grundstückseigentümer übertragen. Durch die Abwasserbeseitigungspflichtigen wurde im zurückliegenden Zeitraum entschieden, ob die Orte zentral oder dezentral ihr Abwasser entsorgen. Dieser Prozess ist weitgehend abgeschlossen. Über die Gemeinden ist zu prüfen und abzufragen, ob das Interesse der Bürger in den derzeitig dezentral entsorgten Ortsteilen besteht, sich an eine zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen. Die Bürgermeisterin lädt die Einwohner/Grundstückseigentümer zu einer Versammlung zur genannten Thematik ein. 08. Juli 2016, 19:00 Uhr ins Waldbad Alt Jabel , Jahnstraße 8 Amt Dömitz-Malliß FB Bau und Friedhof

Erneuerung der Trinkwasserleitungen in Karenz Die Firma Burgdorf Rohrleitungs- und Tiefbau GmbH aus Wittstock erneuert seit Ende Juni im Auftrag des Zweckverbandes kommunale Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL) die Trinkwasserversorgungsleitungen und Hausanschlüsse in Karenz. Betroffen hiervon ist der Malker Weg und Musendorf. Das zuständige Planungsbüro hat sich mit den anliegenden Grundstückseigentümer bereits in Verbindung gesetzt. Ebenso informierte der ausführende Baubetrieb über den Beginn der Maßnahme. Die Verlegung erfolgt zum größten Teil im Bohrverfahren, so dass es nur kurzzeitig zu Behinderungen oder geringen Einschränkungen für die Anwohner kommen kann. FB Bau und Friedhof

Bild des Monats

Foto: Amt Dömitz

Woche 26 | 01. Juli | 2016

Hinweise zum Baden Es ist wieder Badesaison. Im Bereich des Amtes Dömitz-Malliß werden mit Ausnahme vom „Waldbad“ in Alt Jabel bekanntermaßen fast nur natürliche Gewässer (Flüsse, Seen und Teiche) zum Baden genutzt. Das geschieht auf eigene Gefahr! Besondere Bestimmungen gelten hierbei für Binnenschifffahrtsstraßen, z. B. die „Müritz-Elde-Wasserstraße“ (= Bundeswasserstraße). Gemäß § 8.10 der „Binnenschifffahrtsstraßenordnung“ (BinSchStrO) besteht in diesen Gewässern für folgende Bereiche ein ausdrückliches Badeverbot: a) im Bereich bis 100 m ober- und unterhalb von Brücken, Wehren und Hafeneinfahrten, Liegestellen oder Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt, b) im Schleusenbereich, c) im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten, d) an den von der zuständigen Behörde bezeichneten Stellen. Beispiel: Badeverbot (Tafelzeichen A.19) Nach § 6.28 BinSchStrO gehören zum Schleusenbereich: a) die Schleusen, b) die Wasserflächen oberhalb und unterhalb der Schleusen, die dem Festmachen, Einordnen und Warten von Fahrzeugen sowie zum Zusammenstellen und Auflösen von Verbänden dienen (Schleusenvorhafen). Das bedeutet, dass bei der Schleuse „Findenwirunshier“ in Neu Kaliß das Baden verboten ist! Dieses Badeverbot schließt auch die Stege ein. Bitte beachten Sie beim Baden auf eigene Gefahr immer die nachfolgend aufgeführten grundsätzlichen Verhaltensregeln bzw. Tipps und denken Sie daran, dass das Baden in Flüssen mit besonderen Risiken verbunden ist. Wechselnde Strömungen, Strudel, Untiefen u.ä. können hier jederzeit zu einer lebensgefährlichen Bedrohung werden. Derartige Gewässer sollten im eigenen Interesse also unbedingt gemieden werden! Der größte Fluss unserer Region - die Elbe - ist besonders unberechenbar. Er ist daher im Dömitzer bzw. Rüterberger Raum zum Baden nicht geeignet! ™ =“iZcH^Zh^X]kdgLV\Zbji!AZ^X]ih^ccjcYHZaWhi“WZghX]~iojc\ ™ OZ^\ZcH^ZZ^\ZcZhKZgVcildgijc\hWZljhhihZ^cjcYcZ]bZcH^Z Rücksicht auf andere Badegäste, insbesondere auf kleine Kinder! ™ 6X]iZcH^ZYVgVj[!YVhh@^cYZgjcYC^X]ihX]l^bbZgjc\Zh^X]ZgiZ Badestellen nicht allein aufsuchen! ™ KZglZcYZc H^Z VjhhX]a^Z›a^X] h^X]ZgZ HX]l^bb]^a[Zc o# 7# Schwimmflügel mit anerkanntem Prüfsiegel)! Es kann gefährlich sein, Badetiere, Luftmatratzen, Schwimmringe oder anderes Wasserspielzeug statt einer Schwimmhilfe zu verwenden. ™ 7VYZcH^Zcjg!lZccH^Zh^X]`ŽgeZga^X]ld]a[“]aZc ™ Verlassen Sie das Wasser auf schnellstem Wege, wenn Übelkeit auftritt. ™ Heg^c\ZcH^Z`Z^cZh[Vaah“WZg]^ioi^cYVhLVhhZg:h^hiWZhhZg!YZc Körper erst abzukühlen! ™ 7VYZcH^Zc^X]i!lZccH^Z6a`d]da`dchjb^Zgi]VWZc ™ 6jX]b^ikdaaZbBV\ZcdYZgb^ikŽaa^\aZZgZbBV\ZchdaaiZcH^Z nicht baden! ™ KZgaVhhZcH^ZYVhLVhhZgh!lZccH^Z[g^ZgZc!hdchi`ŽcciZZhk^ZaaZ^X]i zu Krämpfen kommen! ™ Heg^c\ZcH^Zc^ZbVah^c
View more...

Comments

Copyright © 2020 DOCSPIKE Inc.