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March 19, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Nummer 24/2014

AugustinerSaal in Neustadt an der Orla wird bis März 2015 fertig gestellt Der AugustinerSaal in Neustadt an der Orla ist künftig die Adresse, wenn es um Kultur geht. Im modernen Festsaal der ehemaligen Klosterkirche ist eine Konzertveranstaltung genauso möglich, wie eine Familienfeier, ein Firmenevent oder eine Messe. Modernste Veranstaltungstechnik runden die Architektur aus Glas, Stahl und Beton im historischen Gebäudekomplex ab. Die Klosterkirche ist der einzige erhaltene Rest des im Dreißigjährigen Krieg zerstörten Augustiner-Eremitenklosters, welches 1294 gegründet wurde. Es war der einzige monastische Konvent in der Stadt und hat seine Bedeutung aus den wirtschaftlichen Beziehungen zur Region erhalten. Mit den reformatorischen Ereignissen löste sich das Kloster in Neustadt auf. Die das Kir-

chenschiff trennende Tordurchfahrt wurde mit dem Bau eines Schlosses der Herzöge von Sachsen-Zeitz im südlichen Teil des Geländes 1674 angelegt, als Neustadt zu dessen Sekundogenitur gehörte. Nach mehreren Umnutzungen seit dem 18. Jahrhundert beherbergt das Schloss heute eine moderne Ganztagsschule. Ein Teil der Klosterkirche wird zukünftig als städtischer Festsaal genutzt werden. Nutzen Sie den AugustinerSaal als Konzertort, als Ort für Ihre Familien- und Firmenfeiern, für Messen, für Vereinsveranstaltungen, für Tagungen, für Lesungen und vieles mehr, privat und gewerblich. Anmeldungen ab sofort über das Kulturamt der Stadt Neustadt an der Orla, Tel. 036481/85120 oder [email protected]. Sichern Sie sich schon jetzt Ihre Termine für 2015!

Leistungsmerkmale: • Festsaal mit zirka 300 Sitzplätzen • Tagungsräume • Cateringbereich mit Bar und Küche zur Selbstbewirtschaftung • Barrierefreiheit im gesamten Komplex • intelligente Nutzungsformen • modernste Veranstaltungstechnik aus Licht und Ton • variables Bühnensystem

10 Jahre WohnRing AG präsentiert mit der Stadt Neustadt:

AM FENSTER BATAILLON D‘AMOUR ALT WIE EIN BAUM DER BLAUE PLANET ALS ICH FORTGING

ERLEBEN SIE DIE HITS DES OSTENS Die OSSIS und das BERLINER STRING ENSEMBLE präsentieren eine Zeitreise durch die Rockgeschichte der DDR

24. April 2015

AUGUSTINER SAAL 20.30 Uhr Neustadt an der Orla Eintritt: 25,00 €. VVK ab 01.12.2014 in der Tourist Information.

Jedem Haushalt der WohnRing AG gewährt diese beim Kauf von Tickets für diese Veranstaltung einen Nachlass in Höhe von 10,00 €. Der Wertcoupon kann sich vor dem Ticketkauf in der Geschäftsstelle Markt 13/14 abgeholt werden. Es besteht kein Rechtanspruch auf die Karten. Keine Barauszahlung möglich.

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Nummer 24/2014

Veranstaltungskalender Freitag bis Sonntag, 28.11. – 30.11.2014 Dekanatsjugendwochenende der kath. Pfarrei im Erfurter Jugendhaus Freitag, 28.11.2014, 18.00 Uhr Ausstellungseröffnung im Museum zur Stadtgeschichte, Kirchplatz 7, „Post-Wege aus der Vergangenheit“. Freitag, 28.11.2014, ab 18.30 Uhr Diaabend in der Gaststätte „Heinrichs-Ruhe“. Erleben Sie einen interessanten Reisebericht „Mit der Schwalbe ans Nordkap“. Samstag, 29.11.2014, 19.00 Uhr 2. Kunden Blues Nacht mit KLAPPSTUHL, MONOKEL BLUES BAND, PASCH (Originalbesetzung der 80er) im Wotufa-Saal, Ziegenrücker Straße 6, Kartenvorverkauf im Kultur- und Tourismusamt Neustadt (Orla), Reservierungen unter Tel. 03663/404011, Infos unter www.wotufa.de Sonntag, 30.11.2014, 9.30 Uhr Tauschtag des Briefmarkenvereins Neustadt (Orla) im Hotel „Stadt Neustadt“, Ernst-Thälmann-Straße 1 Sonntag, 30.11.2014, 11.00 Uhr Advents-Brunch im „Rolandhof“ in Moderwitz Montag, 01.12.2014, 19.00 Uhr Thomas Heinze „Südamerika – Im Land der Inka“ – Diashow in der Stadtbibliothek, Gerberstraße 2

Samstag, 06.12.2014, 20.00 Uhr DRITTE WAHL im Wotufa-Saal, Ziegenrücker Straße 6, Kartenvorverkauf im Kultur- und Tourismusamt, Reservierungen unter Tel. 03663/404011, Infos unter www. wotufa.de

Mittwoch, 10.12.2014 Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11 13.00 Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2

Ärztlicher Notfalldienst 116 117 Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsleitstelle Saalfeld 0 36 71/99 00 Giftnotruf 03 61/73 07 30 Frauenschutzhaus Rudolstadt 0 36 72/34 36 59 Gera 03 65/5 13 90 Schleiz 01 74/5 64 70 19 Stadtwerke Neustadt (Orla) 2 47 47 Zweckverband Wasser/Abwasser 0 36 47/4 68 10 oder 01 71/3 66 23 25 E.ON Störungsdienst 01 80/2 69 69 61

Donnerstag, 11.12.2014, 17.00 Uhr Adventskonzert der Grundschule „Friedrich Schiller“

Beratungsstellen

Freitag, 12.12.2014, ab 19.00 Uhr Grillen im Winter mit Lager- und Schwedenfeuer an der Gaststätte „Heinrichs-Ruhe“

Diakonieverein e.V. Familienberatungsstelle 5 19 84 Suchtberatungsstelle 5 19 86 Jugendhilfe, Bildungswerk Blitz e.V. 2 40 84 oder 01 76/23 31 34 07 Behindertenberatung, Kreisverband für Behinderte e.V. 0 36 63/42 28 86 Neue Arbeit Neustadt e.V. 28 90 Hilfe für Kriminalitätsopfer, WEISSER RING 8 49 53

Sonntag, 07.12.2014 Familienbüfett im Ringhotel „Schlossberg“, Ernst-Thälmann-Straße 62 Dienstag, 09.12.2014, 19.30 – 22.00 Uhr Treffen des Katastrophenschutz-Sanitätszuges in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11

Samstag, 13.12.2014, 8.30 – 15.00 Uhr Kurs „Lebensrettende Sofort Maßnahmen“ für Führerscheinbewerber in der Johanniter-Unfallhilfe e.V., Bachstraße 11, Anmeldung unter Tel. 036481/2990

Mittwoch, 03.12.2014 Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11 13.00 Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2

Sonntag, 14.12.2014, ab 14.00 Uhr Adventskaffee für unsere Senioren in der Gaststätte „Heinrichs-Ruhe“. Kaffee und Abendessen, nur mit Voranmeldung. Und Weihnachtsfeier der Wohnmobilfreunde „Heinrichs-Ruhe“

Mittwoch, 03.12.2014, 19.00 Uhr Weihnachtlicher Abend des NABU, mit Rückblick auf 2014, im Gemeindehaus in Dreba (Nähe Dorfteich)

Mittwoch, 17.12.2014 Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11 13.00 Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2

Freitag, 05.12.2014, 19.30 Uhr Advents„konzert“ im Rathaussaal mit der Weihnachtsgeschichte, gespielt von drei Personen

Donnerstag, 18.12.2014, 18.30 Uhr Traditionelle Weihnachtsgala der Grundschule „Friedrich Schiller“

Samstag bis Sonntag, 06. bis 07.12.2014 Adventsmarkt in den historischen Fleischbänken und auf dem Kirchplatz Samstag, 06.12 2014, 9.00 Uhr 17. Bezirksoffene Neustädter Hochsprungmeisterschaften sowie 22. Hallen-Hochsprungmeisterschaft des Saale-OrlaKreises, organisiert vom TSV „Germania 1887“ e. V., in der Sport- und Festhalle, Friedhofstraße 1 Samstag, 06.12.2014, 13.30 Uhr Weihnachtsfeier des VdK-Ortsverbandes Neustadt im „Betreutes Wohnen am Orlapark“, Orlagasse 29 Samstag, 06.12.2014, 19.00 Uhr Öffentliche Stadtführung 2014 „Mit dem Nachtwächter durch Neustadt an der Orla“ – Eine Öffentliche Stadtführung mit dem zertifizierten Gästeführer HansMartin Dittrich

Notrufnummern und Havariedienste

Freitag, 19.12.2014, ab 19.00 Uhr „Grillen im Winter“ mit Lagerfeuer und Leckerem vom Grill an der Gaststätte „Heinrichs-Ruhe“ Sonntag, 21.12.2014, 9.30 Uhr Tauschtag des Briefmarkenvereins Neustadt (Orla) im Hotel „Stadt Neustadt“, Ernst-Thälmann-Straße 1 Sonntag, 21.12.2014, ab 14.00 Uhr Traditionelles Detscheressen wie bei Großmutter. Der Adventsschmaus in der Gaststätte „Heinrichs-Ruhe“. Mittwoch, 24.12.2014 Christmette in der kath. Kirche St. Marien Donnerstag und Freitag, 25. und 26.12.2014 Weihnachtsbüfett im Ringhotel „Schlossberg“, Ernst-Thälmann-Straße 62 Donnerstag, 25.12.2014, 12.00 Uhr Festliches Weihnachtsbüffet im „Rolandhof“ in Moderwitz

Impressum Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Orla Herausgeber: Stadt Neustadt an der Orla, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Neustadt an der Orla, Herr Arthur Hoffmann, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Der jeweilige Verfasser Verantwortlich für die Anzeigen: Die jeweiligen Auftraggeber Redaktion: Kulturamt, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, Telefon: 03 64 81 / 8 51 20, Fax: 03 64 81 / 8 51 04 E-Mail: [email protected] (v. i. S. d. P.: Arthur Hoffmann) Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon: 03 76 00/36 75, Fax; 03 76 00/36 76, www.secundoverlag.de, E-Mail: [email protected] Zugang für Autoren: www.textportal.primoweb.de Gesamtherstellung: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Jegliche Reproduktion, insbesondere der Anzeigen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. Das Amtsblatt der Stadt Orla erscheint 14-tägig (jeweils in der geraden Woche) und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Neustadt an der Orla und der Gemeinde Kospoda verteilt. Einzelexemplare sind im Kulturamt der Stadtverwaltung ebenfalls kostenlos erhältlich. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,80 EUR (inklusive Porto) beim Kulturamt, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla bestellt und abonniert werden. Für unverlangt eingesandt Manuskripte, Unterlagen und Fotos sowie die Richtigkeit der erschienen Beiträge übernehmen der Herausgeber und der Verlag keine Gewähr und Haftung. Redaktionelle Änderungen der Beiträge sind möglich. Die Stadt ist berechtigt, geliefertes Text- und Bildmaterial an andere Veröffentlichungsorgane zu übermitteln. Auflage: 5.100 Exemplare

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Donnerstag, 25.12.2014, 20.00 Uhr KIRSCHE & CO (Deutschrock und Songs von Rio Reiser) im Wotufa-Saal, Ziegenrücker Straße 6, Reservierungen unter Tel. 03663/404011, Infos unter www.wotufa.de Samstag, 27.12.2014, 20.00 Uhr PUSTEBLUME (handgemachter Folkrock sowie erstklassische Coverversionen von Neil Young) im Wotufa-Saal, Ziegenrücker Straße 6, Reservierungen unter Tel. 03663/404011, Infos unter www.wotufa.de

Nummer 24/2014

Mittwoch, 31.12.2014 Ökumenische Jahresabschlussandacht in der Neustädter Hospitalkirche Mittwoch, 31.12.2014, 19.00 Uhr Silvesterfeier am „Rolandhof“ in Moderwitz Mittwoch, 31.12.2014 Silvesterabend mit gutem Essen und netten Gästen zum Jahreswechsel in der Gaststätte „Heinrichs-Ruhe“. Nur auf Voranmeldung.

Nachtwächterführung zum Adventsmarkt Unser Gästeführer Hans-Martin Dittrich wird Sie am 6. Dezember, 19.00 Uhr, in bewährter Weise als Nachtwächter durch das adventliche Neustadt führen. Sie werden hier wieder interessante Geschichten in und über Neustadts kleine Gassen und Örtlichkeiten erfahren. Diese Füh-

rung können Sie zuvor mit einem Besuch des Adventsmarktes in den historischen Fleischbänken und am Kirchplatz verbinden und sich vorweihnachtlich einstimmen lassen. Karten sind im Vorfeld in der TouristInformation erhältlich.

„Südamerika – Im Land der Inka“ – Diashow mit Thomas Heinze Bereits am 12.02.2014 nahm Thomas Heinze 60 interessierte Gäste der Stadtbibliothek mit auf die Reise durch Südamerika. „Jenseits der Anden“ lautete der Titel des ersten Teiles seiner Diashow. Der zweite Teil der Reise, „Im Land der Inka“, wird am 01.12.2014 um 19.00 Uhr in der Stadtbibliothek vorgestellt. Mythenumwoben ist das Volk der Inkas, ihre Kultstätten und Ruinen, majestätisch die gigantischen Berge der Anden – ihre Heimat. Thomas Heinze reist durch dieses Altsiedelgebiet der Inkas – die peruanischbolivianischen Anden. Startpunkt ist die Atacamawüste an der Pazifikküste. Unvorstellbare Trockenheit direkt am größten Ozean der Welt, unerwartete Oasen, uralte Mumienfriedhöfe und die mystischen Nascalinien kennzeichnen die Atacama. Weiter geht es über wilde Straßen nach Cusco, das Herz des Inkareiches und in kleine Dörfchen in den Hochanden. Auf authentischen Märkten kauft er hier ein und bricht auf alten Inkawegen auf nach Machu Picchu. Die „vergessene" Stadt erlebt er in ihrer nebelverhangenen Mystik aber auch während sonnendurchfluteter, strahlender Sonnenaufgänge. Am Ufer des Titicacasees wird er Zeuge von Autosegnungen und besucht die Sonneninsel inmitten des größten Gebirgssees der Welt. Östlich des „Meeres der Anden" liegt die Millionenmetropole La Paz. Von hier aus bricht er auf ins Tiefland Amazoniens. Auf 4700 Meter Höhe beginnt die Camino de la Muerte, die Todesstraße. Die gefährlichste Straße der Welt radelt er bergab auf circa 1000 Meter Höhe an den Rand des Amazonasbeckens. Herzlich willkommen in der Stadtbibliothek zu dieser besonderen Diashow mit Thomas Heinze, der ausgezeichnete Fotos präsentiert und Unglaubliches berichtet. Kartenreservierung (6,00 € / 4,00 €) unter [email protected] oder Tel. 036481-22901.

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Nummer 24/2014

25. Januar 2014

Nummer 2/2014

25. Jahrgang

3. Änderung der Friedhofssatzung vom 2.11.2006 für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Neustadt an der Orla vom 28.8.2014 (Beschlussdatum der Satzungsänderung) Der Gemeindekirchenrat der Evang.-Lutherischen Kirchgemeinde Neustadt an der Orla hat in seiner Sitzung am 28.8.2014 folgende Änderung der Friedhofssatzung vom 2.11.2006 beschlossen: § 17 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: „In einem „Wahlgrab Urne (2 Urnen)" können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, im Übrigen können in einer Wahlgrabstätte ohne Sarg bis zu 4 Urnen beigesetzt werden." Diese Änderung der Friedhofssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Friedhofsträger: D. S. Neustadt (Orla), 29.8.2014 gez. Gallas, Vorsitzender des Gemeindekirchenrates* gez. Dr. D. Wagner, Mitglied des Gemeindekirchenrates Genehmigungsvermerke: 1. Kreiskirchenamt Der Leiter/die Leiterin des Kreiskirchenamtes D. S. Gera, 03.09.2014 gez. Strauß, Amtsleiterin 2. Landratsamt/Landesverwaltungsamt Saale-Orla-Kreis

Die Änderung vom 28.08.14 der Friedhofssatzung vom 02.11.06 für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Neustadt (Orla) wird hiermit genehmigt. D. S. Schleiz, 21.10.2014 gez. Bechstein Ausfertigung: Die vom Gemeindekirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Neustadt (Orla) am 28.08.2014 beschlossene Änderung der Friedhofssatzung vom 02.11.2006 wurde dem Kreiskirchenamt Gera als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 03.09.2014 unter dem Aktenzeichen 16/21K330 vorstehend genannter Satzungsänderung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich der Friedhof befindet, hat am 21.10.2014 die erforderliche Genehmigung erteilt. Die vorstehend benannte Satzungsänderung der EvangelischLutherischen Kirchgemeinde Neustadt (Orla) wird deshalb ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. D. S. Neustadt (Orla), d. 28.10.2014 gez. Gallas, Vorsitzender des Gemeindekirchenrates

1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 30.10.2012 für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Neustadt an der Orla vom 15.4.2014 (Beschlussdatum der Satzungsänderung) Der Gemeindekirchenrat der Evang.-Lutherischen Kirchgemeinde Neustadt an der Orla hat in seiner Sitzung am 15.4.2014 folgende Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 30.10.2012 beschlossen: 1. § 6 Abs. 2.1.3. wird wie folgt neu gefasst: 2.1.3. Urnenbeisetzungen mit Gestaltungsvorschriften 2.1.3.1. (bis 4 Urnen pro Grabstätte) 2.1.3.1.1. für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren 554,50 EUR 2.1.3.1.2. für jedes weitere Jahr 27,70 EUR 2.1.3.2. (bis 2 Urnen pro Grabstätte) 2.1.3.2.1. für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren 475,00 EUR 2.1.3.2.2. für jedes weitere Jahr 23,75 EUR 2. § 9 wird wie folgt neu gefasst: §9 Gebühren für die Grabberäumung Für die Beräumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit, nach der Entziehung des Nutzungsrechtes beziehungsweise nach der Entfernung von nicht genehmigten Grabmalen und baulichen Anlagen durch den Friedhofsträger oder durch von ihm Beauftragte werden folgende Gebühren erhoben:

für Urnengrabstätten 92,50 EUR für alle anderen Grabstätten 133,00 EUR In jedem Fall sind mindestens die tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen. ... Diese Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Friedhofsträger: D. S. Neustadt (Orla), 4. August 2014 gez. Gallas, Vorsitzender des Gemeindekirchenrates gez. Dr. D. Wagner, Mitglied des Gemeindekirchenrates Genehmigungsvermerke: 1. Kreiskirchenamt Der Leiter/die Leiterin des Kreiskirchenamtes D. S. Gera, 03.09.2014 gez. Strauß, Amtsleiterin

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Nummer 24/2014

2. Landratsamt/Landesverwaltungsamt Saale-Orla-Kreis Die Änderung vom 15.04.14 der Friedhofsgebührensatzung vom 30.10.12 für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Neustadt (Orla) wird hiermit genehmigt. D. S. Schleiz, 21.10.14 gez. Bechstein Ausfertigung: Die vom Gemeindekirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Neustadt (Orla) am 15.04.2014 beschlossene Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Neustadt (Orla) vom 30.10.2012, wur-

de dem Kreiskirchenamt Gera als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 03.09.2014 unter dem Aktenzeichen 16/21K330 vorstehend genannter Satzungsänderung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich der Friedhof befindet, hat am 21.10.2014 die erforderliche Genehmigung erteilt. Die vorstehend benannte Satzungsänderung der EvangelischLutherischen Kirchgemeinde Neustadt (Orla) wird deshalb ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. D. S. Neustadt (Orla), d. 28.10.2014 gez. Gallas, Vorsitzender des Gemeindekirchenrates

Aktuelle Termine für die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse der Stadt Neustadt (Orla) 01.12.2014, 18:30 Uhr Bau- und Umweltausschuss 08.12.2014, 18:30 Uhr Finanz- und Liegenschaftsausschuss Die Sitzungen finden im Rathaus der Stadt Neustadt an der Orla, Markt 1, statt.

Die jeweilige Tagesordnung können Sie den Bekanntmachungen entnehmen, welche in den Schaukästen oder auf der Internetseite der Stadt Neustadt an der Orla veröffentlicht werden. Änderungen sind vorbehalten!

Schiedsstelle der Stadt Neustadt (Orla) Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Neustadt an der Orla findet am Dienstag, den 2. Dezember 2014, in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Museum, Kirchplatz 7, statt.

Benutzungsordnung für die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der Orla §1 Geltungsbereich Diese Benutzungsordnung regelt unter Beachtung der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) § 14 Abs. 1 in der jeweils gültigen Fassung die Überlassung und Benutzung der öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der Orla einschließlich des Inventars. Hierunter fallen folgende Räume: a. der Rathaussaal, Markt 1 b. der Gewölberaum, Markt 1 c. das AugustinerSaal, Puschkinplatz d. der Tagungsraum, II. OG, Schlossgasse 31 §2 Zweckbestimmung (1) Die unter § 1 genannten Räume dienen grundsätzlich der Durchführung von Sitzungen der Gremien des Neustädter Stadtrates, der Durchführungen von kulturellen, bildenden, schulischen oder gemeinnützigen Veranstaltungen und sollen dem kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben der Stadt nützen. (2) Der Rathaussaal und der Gewölberaum sind vorrangig für die Sitzungen der Gremien des Stadtrates der Stadt Neustadt an der Orla sowie für die Absicherung der sich aus den Aufgabenbereichen der Ämter der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla ergebenden Nutzungen bestimmt. Sie können auch Dritten zur Verfügung gestellt werden, soweit mit der Inanspruchnahme eine Förderung der Gemeinschaftspflege sowie des kulturellen, sozialen oder politischen Lebens der Bürgerinnen und Bürger verbunden ist. Die Überlassung der Räume zur Durchführung von Vergnügungsveranstaltungen (Tanzveranstaltungen u. ä.) und Werbeveranstaltungen sind ausgeschlossen. (3) Der Festsaal sowie der Tagungsraum im AugustinerSaal stehen darüber hinaus der Stadt Neustadt an der Orla, den ortsansässigen Vereinen, Verbänden, Organisationen, Schulen, anerkannten Parteien sowie Betrieben, Agenturen und Familien

zur Durchführung von diversen Veranstaltungen wie Festen, Konzerten, Konferenzen, Filmvorführungen, Betriebs- und Familienfeiern zur privaten und gewerblichen Nutzung zur Verfügung. (4) Die Veranstaltungen dürfen der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht widersprechen. (5) Die Veranstaltungsräume sind nur für den im geschlossenen Mietvertrag angegebenen Zweck zu benutzten. Dabei erklärt der Mieter, ob die Veranstaltung einen politischen, kulturellen, privaten oder kommerziellen Charakter hat. §3 Vermietung (1) Die Überlassung der unter § 1 genannten Räume erfolgt auf Antrag des Mieters mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular. Im Antrag sind anzugeben: • Art/Zweck der Veranstaltung • Termin, Zeit und Dauer • Inanspruchnahme von Technik und Ausstattungsgegenständen • gewünschte Sitzordnung • maximale Anzahl der Personen • Name sowie komplette Anschrift des Veranstalters. (2) Die Anträge sind bis spätestens vier Wochen vor Mietbeginn zu stellen. Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Veranstaltungen der Stadt Neustadt an der Orla haben Priorität vor allen anderen Veranstaltungen. Bei Terminkollision von mehreren Veranstaltungen, die keine städtischen Veranstaltungen darstellen, hat der zuerst gestellte Antrag Priorität. (3) Die Vermietung wird durch einen Mietvertrag geregelt. Der Mietvertrag enthält als Anlage die Benutzungsordnung für die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der Orla sowie die zugelassenen Bestuhlungspläne. Liegt der unterzeichnete Mietvertrag nicht eine Woche nach Ausstellungsdatum der Stadt Neustadt an der Orla vor, so ist der Mietvertrag nicht zustande gekommen.

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(4) Die Koordination und Mietvertragsgestaltung obliegt dem Kulturamt der Stadt Neustadt an der Orla in Rücksprache mit dem Büro des Stadtrates. (5) Der unter § 1, Punkt b genannte Gewölberaum wird grundsätzlich nicht öffentlich vermietet. Er steht jedoch als Nebenraum zum Rathaussaal zur Verfügung. (6) Eine Untervermietung der unter § 1 genannten Räume durch den Mieter ist nicht statthaft. (7) Ein Rechtsanspruch auf die Überlassung der unter § 1 genannten Räume besteht nicht. §4 Mietobjekte (1) Die Mietobjekte innerhalb des AugustinerSaals sind: • der Festsaal • der Tagungsraum • die Künstlergarderobe • das Foyer • der Catering-Bereich • die Catering-Bar • die Garderobe (2) Die vermieteten Räume sind im Mietvertrag einzeln aufzuführen. (3) Im Mietvertrag ist das Inventar einbezogen und ist einzeln aufzuführen: • Stühle • Tische • Bühne • technische Anlagen (Tontechnik, Leinwand, Beamer) • Internetanschluss (4) Die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume und das Inventar gelten mit der Inanspruchnahme als ordnungsgemäß übernommen. (5) Die Räume dürfen maximal nur mit der hier festgesetzten Personenzahl benutzt werden. a. Rathaussaal – 70 Personen b. Gewölberaum – 20 Personen c. Festsaal – 420 Personen d. Tagungsraum – 30 Personen Der Mietvertrag kann nicht geschlossen werden, wenn die zu erwartende Zahl an Personen überstiegen wird. §5 Entgelt (1) Für die Überlassung der in § 1 genannten Räume sind Entgelte zu entrichten. Diese werden in der Entgeltordnung für die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der Orla geregelt. (2) Die Nutzung beginnt und endet mit Schlüsselübergabe bzw. Einlass durch den Vermieter. (3) Eine Abrechnung nach dem Stundensatz ist nicht möglich. (4) Im Entgelt sind die Kosten für Nutzung des Grundinventars (Stühle, Tische, Bühne (nur im Festsaal)) sowie Betriebskosten für Heizung, Wasser, Abwasser und Strom enthalten. (5) Für technisches Inventar sind je Mietnutzung Entgelte zu entrichten. Diese werden in der Entgeltordnung für die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der Orla geregelt. (6) Abweichungen von diesen Mietpreisen sind nicht möglich. (7) Die Nutzung der in § 1 genannten Räumlichkeiten ist für die Stadtverwaltung Neustadt an der Orla mietfrei. (8) Mietfreiheit kann auch für nichtkommerzielle öffentliche Veranstaltungen gewährt werden, die in gemeinsamer Trägerschaft mit der Stadtverwaltung Neustadt (Orla) stattfinden. §6 Haftung und Schadenersatz (1) Für mitgebrachte Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. (2) Der Mieter haftet für Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten Einrichtungen und technischen Ausstattungen entstehen.

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(3) Der Mieter haftet auch für Schäden, die von Besuchern der vom Mieter organisierten Veranstaltung verursacht werden, soweit der Mieter durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Veranstaltung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. (4) Der Mieter haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die Dritten, seinen Mitarbeitern oder ihm selbst sowie dem Vermieter durch die Überlassung der Räumlichkeit entstehen, soweit der Mieter durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Nutzung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen können und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. (5) Der Mieter ist zur Zahlung einer Kaution verpflichtet. Diese wird durch die Entgeltordnung für die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der Orla geregelt. Die Kaution dient zur Deckung etwaiger Schäden und Nachreinigung für Verschmutzungen, die über den normalen Verschmutzungsgrad hinausgehen. Soweit die Kaution nicht in Anspruch genommen wird, wird diese nach Veranstaltungsende und Abnahme an den Mieter sofort zurückgezahlt. (6) Der Mieter hat jeden Schaden, der bei der Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung einer Veranstaltung entstanden ist, unverzüglich der Stadt Neustadt an der Orla anzuzeigen. (7) Die Stadt Neustadt an der Orla übernimmt keine Gewähr dafür, dass die genutzten Räume für den Nutzungszweck geeignet sind. (8) Sind Einrichtungsgegenstände oder technische Anlagen beschädigt worden oder verloren gegangen, muss die Stadt Neustadt an der Orla die Wiederbeschaffung und Installation des gleichen Gegenstandes verlangen. Dieser Ersatz ist der Stadt grundsätzlich in Geld zu leisten. (9) Kommt es im Rahmen der Mietdauer zu strafbaren Handlungen im Sinne der §§ 84, 85, 86, 86a, 125, 127, 130 StGB, zu denen der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe von 1.000 € zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe besteht auch dann, wenn der Mieter die Mieträume entgegen der Vereinbarung aus § 2 (Zweckbestimmung) nutzt. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen. §7 Versicherungsnachweis Vom Mieter wird der Nachweis des Abschlusses einer geeigneten und gültigen Haftpflichtversicherung verlangt. Dieser ist dem Vermieter vor Vertragsabschluss vorzulegen. §8 Anmeldepflicht (1) Alle für eine Veranstaltung erforderlichen ordnungsbehördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse sind vom Mieter auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen. (2) Die Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und die Künstlersozialabgabe (KSA) sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren ist Sache des Mieters. §9 Öffentliche Veranstaltungen Finden unter den in § 1 genannten Räumen öffentliche Veranstaltungen statt, so ist der Mieter verpflichtet, im Kulturamt der Stadt entsprechende Werbemittel (Plakat, Flyer, etc.) einzureichen und einen Teil des Kontingentes an Hartkarten für den Kartenvorverkauf als Kommission zu übergeben. § 10 Benutzungsvorschriften (1) Dem Mieter obliegt die allgemeine Aufsichtspflicht. (2) Die im § 1 genannten Räume werden in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet,

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überlassene Räume und überlassenes Inventar pfleglich zu behandeln, für einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu sorgen; • • die Räume sauber zu verlassen; Tische, Stühle und sonstiges Inventar nach Schluss der Ver• anstaltung wieder so zu ordnen, wie es übernommen wurde; • von ihm oder Dritten mitgebrachte Gegenstände unverzüglich aus den Räumen zu entfernen. (3) Der Mieter hat bei Abnahme die Räume in einem besenreinen Zustand zu hinterlassen. Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter. Bei längerer Mietdauer kann der Vermieter Zwischenreinigungen beauflagen. (4) Entsprechende Bar- und Cateringbereiche sind komplett, einschließlich des einfachen Spülens der Bierleitung, durch den Mieter selbst zu reinigen. (5) Die turnusmäßige chemische Reinigung der Bierleitung in den Barbereichen erfolgt durch die Stadt Neustadt an der Orla. (6) Das Be- und Entladen erfolgt ausschließlich zu den dafür vorgesehenen Eingängen. Fahrzeuge müssen nach dem Vorgang unverzüglich die Zugänge räumen. § 11 Personal und technische Anlagen (1) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Veranstaltung ein Veranstaltungsleiter ständig anwesend ist. Er ist neben dem Mieter erste Kontaktperson für den Vermieter, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. (2) Der Mieter hat bei Mietvertragsunterzeichnung den Nachweis zu erbringen, dass die Veranstaltung durch eine gemäß den geltenden Bestimmungen zertifizierte Fachkraft für Veranstaltungstechnik begleitet wird. Ein Befähigungsnachweis ist vorzulegen. (3) Sollte kein entsprechender Nachweis erbracht werden, stellt die Stadt auf Kosten des Mieters eine entsprechende Fachkraft zur Verfügung. (4) Alle technischen Anlagen und Geräte dürfen nur von dafür ermächtigten Personen bedient werden. § 12 Bestuhlung (1) Die Bestuhlung ist aus sicherheits- und brandschutztechnischen Gründen nur nach den vorliegenden Bestuhlungsplänen vorzunehmen. (2) Im Rathaussaal sowie dem Gewölberaum wird die Bestuhlungsart im Mietvertrag geregelt. Die Bestuhlung erfolgt seitens der Stadt Neustadt an der Orla. Eine eigenmächtige Veränderung der Standorte von Stühlen und Tischen ist nicht gestattet. § 13 Ausstattung und Dekoration (1) Jede Ausstattung der unter § 1 genannten Räume mit Geräten, Aufbauten, Dekorationen, Kulissen, Schildern sowie Werbung und anderen Gegenständen bedarf der Genehmigung der Stadt Neustadt an der Orla. (2) Für die genannten Aufbauten, die im Eigentum des Mieters sind, übernimmt die Stadt Neustadt an der Orla keine Haftung. (3) Die Dekorationen sind so zu befestigen, dass Wände, Säulen, Böden, Decken, Inventar usw. nicht im Geringsten beschädigt werden. Im Besonderen dürfen keine Tacker, Schrauben, Nägel oder Panzerklebeband verwendet werden. § 14 Garderobe, Toiletten und generelle Ordnung (1) Bei allen Veranstaltungen besteht grundsätzlich Garderobenpflicht. Die Betreibung der Garderobe obliegt dem Mieter.

(2) Die Stadt Neustadt an der Orla übernimmt für die Garderobe keine Haftung. (3) Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die Ordnung und Sauberkeit in der Garderobe, den Toiletten und im gesamten gemieteten Objekt zu jeder Zeit gewährleistet ist. (4) Der reinliche Zustand der Toiletten ist regelmäßig zu überprüfen. § 15 Sicherheitsvorschriften (1) Der Mieter hat die sich aus der Art der Veranstaltung ergebenden Sicherheit- und Brandschutzvorschriften genauestens zu beachten. (2) Sicherheitsschutzeinrichtungen wie Fluchtwege, Brandschutzanlagen und Sicherheitsschalter dürfen nicht verstellt werden. (3) Während der Veranstaltung hat der Mieter für einen ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen. § 16 Rauchverbot Für alle Räume und Nebenanlagen gilt ein generelles Rauchverbot. § 17 Hausrecht Das Hausrecht übt der Bürgermeister aus, soweit nicht anderweitige Regelungen dem entgegenstehen. Er kann seine Befugnisse auf Dritte übertragen. Den vom Bürgermeister beauftragten Vertretern der Stadt ist jederzeit Zutritt zu den überlassenen Räumen zu gewähren. § 18 Rücktritt vom Vertrag (1) Der Mieter hat das Recht, bis zwei Wochen vor Mietbeginn kostenfrei vom Mietvertrag zurückzutreten. Nach Verstreichen dieser Frist hat er den vollen Mietpreis laut Vertrag zu zahlen. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts verzichtet der Mieter hiermit unwiderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf. erwachsener Ansprüche. (2) Die Stadt Neustadt kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, wenn Tatsachen vorliegen, welche eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit befürchten lassen oder wenn sich herausstellt, dass die Mietbedingungen nicht eingehalten werden können. Der Mieter hat dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die dem Vermieter durch die außerordentliche Kündigung entstehen. § 19 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Pößneck. § 20 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Neustadt an der Orla, 18. November 2014 A. Hoffmann Bürgermeister --beschlossen: 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Neustadt an der Orla am 30.10.2014

Entgeltordnung für die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der Orla §1 Zweck Grundlage der Entgeltordnung für die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der

Orla ist die Benutzungsordnung für die öffentlichen Sitzungs-, Tagungs- und Veranstaltungsräume der Stadt Neustadt an der Orla vom 18.11.2014.

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Standesamtliche Nachrichten Sterbefälle Jenny Richter, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 23 Jahren am 02.11.2014 verstorben.

Günter Becher, zuletzt wohnhaft in Jena, ist im Alter von 81 Jahren am 08.11.2014 verstorben.

Frieda Habla geb. Rottenau, zuletzt wohnhaft in Triptis, ist im Alter von 86 Jahren am 04.11.2014 verstorben.

Ernst Prause, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 90 Jahren am 09.11.2014 verstorben.

Christa Seyfert geb. Wolf, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 75 Jahren am 06.11.2014 verstorben.

Herta Fabian geb. Lehmann, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 84 Jahren am 16.11.2014 verstorben.

Marlies Fink geb. Kolb, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 59 Jahren am 08.11.2014 verstorben.

zum 75. Geburtstag Frau Hannelore Pörsch, Friedhofstraße 15, am 14. 11.2014 Frau Gudrun Skupin, Rodaer Straße 36, am 25.11. 2014 zum 80. Geburtstag Herrn Herbert Müller, Hain 6, am 16.11.2014 Frau Brunhilde Gerbeth, Orlagasse 29, am 20.11.2014 Frau Olga Bechstein, Mittelweg 10, am 21.11.2014 Frau Luise Fehn, Am Lindenplatz 3, am 27.11.2014 zum 81. Geburtstag Frau Christa Döpel, Thomas-MüntzerStraße 26, am 17.11.2014 Frau Regina Hey, Thomas-MüntzerStraße 53, am 23.11.2014 Frau Hannelore Steiner, Orlagasse 20, am 24.11.2014 Frau Erika Geiger, Pößnecker Straße 43, am 27.11.2014 zum 83. Geburtstag Frau Ursula Lemmrich, Hauptstraße 33, am 15.11.2014 Frau Marianne Ruß, Leonhard-FrankStraße 7, am 21.11.2014 zum 84. Geburtstag Herrn Heinz Gimmel, Thomas-MüntzerStraße 31, am 20.11.2014

Lesereise zur interkulturellen Woche in der Stadtbibliothek

„Lesereise“ durch den SOK im Rahmen der Interkulturellen Woche fand ihren krönenden Abschluss

Wir gratulieren Wir gratulieren allen Jubilaren, die in der Zeit vom 14. November bis zum 27. November 2014 Geburtstag hatten, nachträglich und wünschen alles Gute

Aus dem Stadtgeschehen

zum 85. Geburtstag Frau Marianne Linke, Arnshaugker Straße 37, am 19.11.2014 zum 86. Geburtstag Frau Edith Glate, Südstraße 15a, am 17.11.2014 Frau Christel Tietze, Ernst-ThälmannStraße 87, am 19.11.2014 Herrn Günter Hoy, An den Schneewehen 7, am 27.11.2014 zum 91. Geburtstag Herrn Heinz Behrenhoff, Am Kalkofen 7, am 19.11. 2014 Frau Antonie Gerner, Rathenaustraße 15, am 23.11.2014 zum 92. Geburtstag Frau Annemarie Büchler, Dorfplatz 14, am 24.11.2014 In Lichtenau zum 80. Geburtstag Herrn Wolfgang Hartmann, Im Dorf 1, am 21.11.2014 zum 84.Geburtstag Herrn Kurt Türke, Im Dorf 7, am 23.11.2014 In Neunhofen zum 85. Geburtstag Frau Sonja Sieler, Neue Straße 2, am 20.11.2014 In Moderwitz zum 80. Geburtstag Frau Liane Krause, Lindenstraße 19, am 17.11.2014 zum 83. Geburtstag Herrn Otto Burdack, Talstraße 9, am 27.11.2014

Am 5. November, zu einer für Kinder und Jugendlichen ungewöhnlichen Zeit, begann um 20.00 Uhr in der Stadtbibliothek Neustadt an der Orla die „Lesenacht“ für die Klasse 6 des Orlatal-Gymnasiums. Die aus Neunhofen stammende Kinderund Jugendbuchautorin Frau Verena Zeltner las zum 4. Mal während ihrer Lesereise durch den SOK aus ihrem neuen Jugendroman „Kornblumenkinder“ – ein bewegendes Buch über Flucht und Vertreibung. Angesichts der gegenwärtigen Ereignisse in der Welt ist dies ein sehr aktuelles Thema, welches auch an Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorübergeht. Frau Zeltner gelang es, das Thema kindund jugendgerecht so aufzuarbeiten, dass die Zuhörer von den geschilderten Ereignissen nicht überfordert waren. Die sehr emotional geschilderten Erlebnisse eines kleinen Jungen, die sich tatsächlich während und nach der Aktion „Kornblume“ vom 3. Oktober 1961 (Vertreibung von Familien aus dem grenznahen Gebiet der ehemaligen DDR zur BRD) zugetragen haben und das fiktive Schicksal einer albanischen Familie während des Kosovo-Krieges vermitteln viele Informationen zum Thema. Auch die Kinder der „Lesenacht“ von Neustadt an der Orla hatten nach der Lesung viele Fragen, genau wie all die anderen Kinder und Jugendlichen in Schleiz und Bad Lobenstein, die bereits in den vergangenen Wochen mit dem Thema während Lesereise der konfrontiert wurden. Viele Fragen konnten bereits während der Lesung geklärt werden, aber viele Fragen werden noch in der Schule Gesprächsstoff im Unterricht bleiben. Damit ist das Anliegen des Runden Tisch „INTEGRATION“ im Saale-Orla-Kreis, welcher die Lesungen organisiert hat, aufgegangen. Allerdings wäre dies ohne die Unterstützung des Laktionsplanes gegen Rechts, der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen und der Kreissparkasse Saale-Orla nicht möglich gewesen. S. Koberstädt

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Lukullischer Abend der besonderen Art bereits zum fünften Mal Am 7. November 2014 trafen sich Interessenten und Freunde der Vereinigung Neustadt in Europa zum Kennenlernen verschiedener Gerichte, die im Kochbuch „Sternenküche" beschrieben sind. Ursprünglich war das Essen als Werbeveranstaltung für das Buch der Arbeitsgemeinschaft „Neustadt in Europa" vorgesehen. Aufgrund des regen Interesses musste diese Veranstaltung mehrfach wiederholt werden. In bewährter Form gestalteten das Team des Neustädter Kulturamtes, der Verein der Neustädter Natur- und Heimatfreunde sowie das Hotel Stadt Neustadt den Abend. Serviert wurden zwei Vorspeisen, drei Hauptgänge und zwei Nachspeisen aus sechs Neustädten. Die

Städte wurden sehr sachkundig erstmals von Frau Wiechert vorgestellt und mit einem kulturellen Beitrag von Herrn Ronny Schwalbe vertieft. So wurde beispielsweise Neustadt am Rennsteig mit dem Rennsteiglied von Herbert Roth, das von allen Teilnehmern begeistert mitgesungen wurde, präsentiert. Im Vorgeschmack auf das Neustadttreffen vom 11. bis 13.9.2015 in Neustadt am Rübenberge wurde als Vorspeise eine „Hochzeitssuppe" und als Nachspeise die „Traditionelle Welfenspeise" serviert. Der Küche des Hotels Stadt Neustadt gelang es wieder in hervorragender Weise diese Speisen zu kreieren. Dafür sei ganz besonders gedankt. Dr. H.-P. Liebert

Leinwandpräsentation der Neustädte.

Ehrenamtsehrung zeichnet bürgerschaftliches Engagement aus Am 14. November 2014 zeichnete die Stadt Neustadt an der Orla durch den 1. Beigeordneten Ralf Weiß und den Beigeordneten Carsten Sache Bürger unsere Stadt aus, die sich in besondere Weise ehrenamtlich engagieren. Ob in Vereinen, Verbänden oder Initiativen – in allen Bereichen findet bürgerschaftliches Engagement statt, welche nicht hoch genug zu Loben sei, so Ralf Weise bei seinen Worten anlässlich des Festaktes. Neben den 25 geehrten Personen erschienen im Rathaussaal der Stadt zirka 65 Gäste, die sich mit den Ausgezeichneten erfreuten. In einem würdigen Rahmen wurden die 25 Bürger, die auf Vorschlag ihrer Vereine und Verbände ausgezeichnet wurden, öffentlich geehrt. Blumen, eine Urkunde und ein Präsent konnten Ehrenamtlichen mit nach Hause nehmen. Denn es ist nicht selbstverständlich, dass sich Menschen ehrenamtlich engagieren und für andere einsetzen. Es ist nicht selbstverständlich, selbstlos Zeit zu investieren für das Gemeinwohl. Und es braucht ein hohes Maß an Engagement dieses dauerhaft fortzuführen. All das haben die ausgezeichneten Neustädter Bürger vorzuweisen. Geehrt wurden:

Frau Helga Zeitz vom TSV „Germania 1887“ e.V. Frau Antje Luding vom Motorsportclub Neustadt e.V. Frau Christa Krieger vom Reitverein Neustadt (Orla) e.V. Herr Marco Ritz vom KSV „Germania 1990“ Neustadt (Orla) e.V.

Herr Bernd Schneider vom 1. Billardclub Neustadt (Orla) e.V. Herr Karl-Heinz Morgenstern vom „SV Blau-Weiß 90" e.V. Herr Axel Götze vom Tennisclub 94 e.V.

Herr Dr. Hans-Peter Liebert vom Verein „Neustädter Natur- und Heimatfreunde“ e.V. Herr Torsten Dylong vom Förderverein für Stadtgeschichte e.V. Herr Hermann Peißker vom Feuerwehrverein Strößwitz e.V. Herr Henry Scheibe vom Neustädter Mal- und Zeichenzirkel e.V.

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Herr Udo Patzer von der Karnevalgesellschaft „Duhlendorf“ e.V. Herr Hartmut Hoff vom „Verein zur Förderung des Neustädter Brauchtums“ e.V. Herr Manfred Pohl vom Kultur- und Heimatverein Moderwitz e.V. Herrn Gerhard Büchler vom Feuerwehrverein Neustadt (Orla) e.V.

Herr Andreas Neumeister von der Kleingartenanlage „Erholung“ e.V. (auf dem Bild in Vertretung Frau Neumeister) Herr Thomas Geiling vom Gartenverein „Vogelstange“ e.V. Herr Gerhard Plate vom Kleingartenverein „Molbitz“ e.V. Herr Ulf Penndorf von der Gartenanlage „Unter der Sachsenburg“ e.V.

Frau Annette Slawitschek vom Förderverein der staatlichen Regelschule „Johann Wolfgang von Goethe“ e.V. Herr Günter Filler vom Briefmarkenverein Neustadt (Orla) Frau Beate Friedel vom Tierschutzverein „Orlatal“ e.V. Herr Gerold Eckardt vom Geflügelzuchtverein Neustadt (Orla) e.V

Frau Regina Berger von der Arbeiterwohlfahrt Saale-Orla e.V. (nicht im Bild) und Frau Doris Mach vom Sozialverband VdK

Die Stadt Neustadt an der Orla bedankt sich bei allen Geehrten für ihr Engagement und verbindet diesen Wunsch mit der Hoffnung, dass die Kraft, die Zeit und die Einsatzbereitschaft noch viele Jahre für das Ehrenamt reichen wird.

Kirchliche Nachrichten Gottesdienste

Freitag, 05.12. 07.00 Uhr

Katholische Kirche

Roratemesse in Neustadt (Marienmesse im Kerzenschein),

Kath. Kirchengemeinde St. Marien, Neustadt (Orla)

anschließend gemeinsames Frühstück im Pfarrhaus

Samstag, 29.11.

Samstag, 06.12. (hl. Nikolaus)

17.00 Uhr

Gottesdienst in Triptis

17.00 Uhr

17.00 Uhr

Hl. Messe in Auma

Sonntag, 07.12. – 2. Advent –

Gottesdienst in Triptis

Sonntag, 30.11. – 1. Advent –

08.30 Uhr

Hochamt in Neustadt

08.30 Uhr

10.30 Uhr

Hl. Messe in Auma

Hochamt in Neustadt

Donnerstag, 04.12. 16.30 Uhr

Eucharistische Anbetung in Neustadt

17.00 Uhr

Hl. Messe in Neustadt

Montag, 08.12. (Fest Erwählung Mariens / Patronatsfest) 18.30 Uhr

Hl. Messe in Neustadt, anschließend Dankeabend

Dienstag, 09.12. 14.00 Uhr Seniorenmesse in Neustadt, anschließend adventlicher Nachmittag in Neustadt (für Neustäder und Triptiser Senioren) Donnerstag, 11.12. 16.30 Uhr Rosenkranzgebet in Neustadt 17.00 Uhr Hl. Messe in Neustadt Freitag, 12.12. 07.00 Uhr Roratemesse in Neustadt Samstag, 13.12. 17.00 Uhr Gottesdienst in Triptis 17.00 Uhr Gottesdienst in Auma Sonntag, 14.12. – 3. Advent – 08.30 Uhr Hochamt in Neustadt 15.00 Uhr Beichtgelegenheit bei Pfarrer Wietrzniok

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Gottesdienste Evangelische Kirche 1. Advent 30.11.2014 10.00 Uhr Neunhofen Kirche, Adventsgottesdienst mit Abendmahl 14.00 Uhr Neustadt Gemeindehaus, Familiengottesdienst zum 1. Advent Donnerstag 04.12.2014 16.30 Uhr Weira Kirche, mit Adventsfeier 2. Advent 07.12.2014 10.00 Uhr Molbitz Kirche, mit Adventsfeier 18.00 Uhr Neustadt Stadtkirche, Chormusik Dienstag 09.12.2014 19.00 Uhr Kospoda Gemeindehaus am Sportplatz, Adventsfeier 3. Advent 14.12.2014 10.00 Uhr Neustadt Hospitalkirche, Bläsergottesdienst 14.00 Uhr Lausnitz Kirche, mit Adventsfeier 4. Advent 21.12.2014 10.00 Uhr Neustadt Hospitalkirche

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Der anschließende Lampionumzug führte uns durch die Altstadtgassen von Neustadt hin zum Markt, wo dann auch zum Abschluss die Martinshörnchen geteilt wurden. Hierfür danken wir den Bäckereien Höfer und Meisterbäcker für das Sponsoring.

Am 10.11. begann um 17.00 Uhr die Martinsfeier in der Johanniskirche von Neustadt. Im Martinsspiel wurde deutlich, dass sich Martin auch als Bischof für Gerechtigkeit einsetzte. In der Kollekte war es uns wichtig, krebskranke Kinder in Jena zu unterstützen, die durch das gesammelte Geld einen Spieloder Bastelnachmittag, den Besuch von Clown Knuddel oder die Ausrichtung eines Sportfestes realisieren können. Es kamen insgesamt 350,02 € zusammen (letztes Jahr 232,00 €). Herzlichen Dank allen großzügigen Gebern.

Religionsunterricht im Pfarrhaus Neustadt: Samstag, 13.12. 09.00 – 12.00 Uhr Klasse 1 – 7

Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde St. Johannis Gruppen und Kreise im evang. Gemeindehaus 02.12.2014 19.30 Uhr Gemeindeabend zu Shitomir, mit Gästen aus der Ukraine 05.12.2014 19.30 Uhr Junge Gemeinde

Beginn Martinsumzug mit Laternen.

12.12.2014 19.30 Uhr Junge Gemeinde Kinderangebote im evang. Gemeindehaus Dienstag 02.12.2014 15.00 Uhr Christenlehre Klasse 1–3 Donnerstag 04.12.2014 16.00 Uhr Krippenspielprobe Dienstag 09.12.2014 15.00 Uhr Christenlehre Klasse 1–3 16.30 Uhr Christenlehre Klasse 4–6

Aus den Kirchengemeinden Katholische Kirchengemeinde St. Marien Martinstag und Teilen heute

Religionsunterricht im Pfarrhaus Neustadt: Freitag, 12.12. 14.00 – 15.30 Uhr Oberkurs

St. Martin teilt den Mantel (Rollenspiel in der Kirche).

Anne Wissing

Termine und Veranstaltungen Kath. Kirchengemeinde St. Marien, Neustadt (Orla) Krankenkommunion: Dienstag, 09.12. vormittags Triptis Donnerstag, 11.12. vormittags Neustadt / nachmittags Dörfer Erstkommunionvorbereitung: Samstag, 06.12. 09.00 – 11.30 Uhr Unterricht im Pfarrhaus Pößneck

Donnerstag 11.12.2014 16.00 Uhr Krippenspielprobe Dienstag 16.12.2014 15.00 Uhr Christenlehre Klasse 1–3 Chöre und kirchenmusikalische Gruppen im evang. Gemeindehaus Dienstag 19.30 Uhr Gospelchor (gerade Woche in Neustadt, ungerade Woche in Triptis) Mittwoch 19.30 Uhr Kantorei Freitag 16.45 Uhr Jungbläser 17.30 Uhr Posaunenchor

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Interessantes aus früheren Zeiten Der Großherzogliche Hofdrogist Friedrich von Görne als Lehrmeister „Auf allen Posten im Comtoir, Detail, Lager, überall hat sich Inhaber (Otto Hädrich) sehr gut bewährt, auch kleine Geschäftsreisen zur vollen Zufriedenheit ausgeführt, sodaß ich hoffe, daß ihm mal eine gute Zukunft entgegen sieht u. kann ich meinen werten Collegen diesen vorwärtsstrebenden jungen Mann für Vertrauensposten bestens empfehlen.“ (1) Mit diesen Worten endet das Zeugnis des Otto Hädrich aus Großebersdorf, das ihm sein Lehrmeister, der Großherzoglich Sächsische Hofdrogist Friedrich von Görne, in Neustadt an der Orla ausgestellt hat. Das Zeugnis wurde lange Zeit im Familienbesitz aufbewahrt. Dass es nun wieder im Ort seiner Erstellung, nur wenige Meter entfernt vom einstigen Laboratorium von Görnes angekommen ist, verdanken wir Wolfgang Hädrich, einem Neffen des Lehrlings. Er sendete das Zeugnis an das Museum für Stadtgeschichte, wo es zwar keinen Platz in der Ausstellung fand, nun aber im Stadtarchiv aufbewahrt wird. Otto Friedrich Hädrich wurde 1894 in Großebersdorf geboren. Wenige Tage zuvor 14 Jahre alt geworden, kam er 1908 von dort nach Neustadt und ging bei Friedrich von Görne in die Lehre.(2) „Während dieser dreijährigen Lehrzeit hat sich Herr Otto Hädrich musterhaft geführt u. war stets befleißigt, sich zu einem tüchtigen Fachmann heranzubilden.“ Mit dem so lobenden Zeugnis im Gepäck verließ der Ausgelernte 1911 Neustadt in Richtung Bremerhaven. Doch wer war sein Lehrmeister, der mit einem so eindrucksvollen Briefkopf für sein Laboratorium warb?

Friedrich Heinrich Ernst von Görne wurde am 12. August 1867 in Berkau geboren.(3) Berkau ist heute ein Ortsteil der Stadt Bismark im Landkreis Stendal in der Altmark. Bereits 1891 kam der Chemiker in den Besitz des Hauses Carl-Alexander-Straße 8 (heute Ernst-Thälmann-Straße 58) in Neustadt an der Orla.(4) Ob er in dieser Zeit schon in Neustadt dauerhaft ansässig war, ist ungewiss. 1895 veröffentlichte er seine Untersuchungen „Die analytische Thätigkeit des Apothekers: Hilfs- und Nachschlagebuch, sowie praktischer Wegweiser zur Erkennung der Verfälschungen und Verunreinigungen der wichtigsten Nahrungsmittel, Getränke etc. ...“ Darin ist der Verfasser als Assistent der chemischen Versuchsstation von Dr. Holzapfel und Dr. Korn in Magdeburg bezeichnet.(5) Im selben Jahr trat von Görne wieder in Neustadt in Erscheinung. Am 1. September 1895 erwarb er das Drogeriegeschäft des Apothekers Eduard Rödel in der Carl-Alexander-Straße 20 (heutige ErnstThälmann-Straße 70) (6) und meldete sein Gewerbe für den Handel mit Drogen und Chemikalien an. Fünf Jahre später firmierte er zudem als Händler für Feuerwerkskörper, dann schon in seinem Haus in der Carl-Alexander-Straße 8.(7) Von Görnes Geschäft schien zu florieren. Er handelte mit (vermutlich selbst hergestellten) Spezialölen und -fetten, synthetischen Riechstoffen für die Parfümerie- und Seifenfabrikation sowie mit antiseptischen Imprägnierungs- und Anstrichölen. (8) Besonders stolz war der Großherzoglich Sächsische Hoflieferant auf „von Görne’s Sanitäts-Fussbodenöl“,

für das er auf einer internationalen Ausstellung, die im September/Oktober 1904 in Metz stattfand und unter dem Protektorat des Prinzen von Schaumburg-Lippe stand, die Silberne Medaille nebst Ehrendiplom verliehen bekam. Er bezeichnete es als „das billigste und beste Anstrichmittel für Fussböden und Treppen“, das „unentbehrlich für Schulen und Amtsräume, Hotels, Restaurants und sonstige Geschäftsräume“ sei und „Putzen, Wischen, Abstäuben wochenlang überflüssig“ mache. (9) Im April 1911 meldete Friedrich von Görne seine Gewerbe ab. Die Germania-Drogerie verkaufte er an Wendelin Schwalbe, der das Geschäft in seinem Haus in der Karl-Alexander-Straße 45 weiterführte (heutige Ernst-Thälmann-Straße 79). (10) Friedrich von Görne, der weiterhin das Haus in der Karl-Alexander-Straße besaß, starb am 1. Januar 1944 in Bad Blankenburg. (11) Daniel Pfletscher Stadtarchiv

Quellen: (1) Stadtarchiv Neustadt, Varia-0014. (2) Vgl. Stadtarchiv Neustadt, Bestand Einwohnermeldeamt, Einwohner-Liste. (3) Vgl. Stadtarchiv, Bürgerbuch 1749– 1815, Bl. 455. (4) Vgl. Unsere Heimat. Unterhaltungsbeilage zum „Neustädter Kreisboten“, 11.05.1935. (5) Vgl. Görne, Friedrich von: Die analytische Thätigkeit des Apothekers: Hilfsund Nachschlagebuch, sowie praktischer Wegweiser zur Erkennung der Verfälschungen und Verunreinigungen der wichtigsten Nahrungsmittel, Getränke etc.; nebst e. Special-Anh. betreffend die Urinuntersuchung auf seine wichtigsten Bestandtheile. Zittau: Pahl, 1895. Elektronische Ressource: http://www.nbn-resolving.de/ urn:nbn:de:hbz:061:2-9371. (6) Vgl. Neustädter Kreisbote, 03.09.1895. (7) Vgl. Stadtarchiv, Akte 4331, Gewerbe-Register I 1863– 1902, Bl. 186/195/213. (8) Vgl. Stadtarchiv, Briefkopfsammlung. (9) Vgl. Stadtarchiv Neustadt, Varia-0014. (10) Vgl. „Neustädter Kreisbote“, 26.03.1911. (11) Auskunft Standesamt Neustadt, November 2014. Briefkopf des Lehr-Zeugnisses für Otto Hädrich, 15. April 1911 (Stadtarchiv Neustadt, Varia-0014)

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Kindergärten und Schulen Schuleinschreibung an der Grundschule am Rittergut Knau Die Einschreibung für das Schuljahr 2015/2016 findet zu folgenden Zeiten statt: Mittwoch, 10.12.2014, 13.00 – 17.30 Uhr Donnerstag, 11.12.2014, 8.00 – 12.00 Uhr Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde des Kindes mit! A. Michaelis Schulleiterin Staatliche Grundschule Schulstr. 5, 07389 Knau Tel. 036484/22219, Fax 036484/60180 Mail: [email protected]

Halloween in der Sternengruppe

Mal Zeit zum Dankesagen Es wird Zeit, einmal Dankeschön zu sagen an diejenigen, die uns helfen, unsere Freizeitaktivitäten außerhalb unseres Hortes interessant und abwechslungsreich zu gestalten. Danke an Herrn Zschächner und seine Mitarbeiter. Extra für uns wurden Fahrzeuge bereitgestellt, in die wir hinein klettern durften und Landwirtschaftskapitäne spielen konnten. Einige Jungs von uns wollen später sogar mal so einen Beruf mit Zugmaschinen erlernen. Mit Plätzchen, Getränken und einem kleinen Präsent wurden wir auch noch verwöhnt. Danke an Herrn Andre Skibba. Bei ihm lernten wir die Getreidesorten kennen, die die Familie Skibba rund um Neustadt in gesunder Weise anbaut, also ohne Chemie und so`n giftiges Zeug. So kosteten wir wie z.B. Dinkel- oder Leinsamen und lernten Buchweizen, Linsen und Sonnenblumenkerne zu unterscheiden. Toll fanden wir, dass wir in den Mähdrescher und in den Traktor steigen konnten. Diesmal wollten die Mädchen gar nicht mehr aus dem Traktor kommen. Danke an Herrn Penndorf vom Neustädter Kegelsportverein. Nach einer kurzen Erwärmung nach Art der Kegelsportler und

Gespensterfrühstück

Am 30. Oktober war großes Halloweenfest im Kindergarten „Gänseblümchen". Auch in der Sternengruppe tummelten sich Hexen, Vampire und kleine Kürbisse. Es gab ein leckeres Gespensterfrühstück, welches von den Eltern und Kindern zubereitet wurde. Mit lustigen Geisterspielen verging der Vormittag wie im Flug. Alle Kinder hatten viel Spaß am Verkleiden und an den Spielen. Sie wünschen sich für das nächste Jahr wieder so ein tolles Fest.

Die Sternenkinder

Christiane Siele

„Gut Holz" begannen für uns spannende Wettkämpfe. Als erstes ging es darum, welche Mannschaft die meisten Kegel trifft. Danach war Einzelwertung. Dabei mussten wir die Treffer selbst addieren und uns merken. Den Kegelnachmittag beendete Herr Penndorf mit einer Siegerehrung und einem dreifachen „Gut Holz". Danke an Frau Junge und ihre Büchereimitarbeiterinnen. In die Neustädter Bücherei gehen wir einmal monatlich am Nachmittag, um uns Bücher auszusuchen, dort in einer gemütlichen Ecke zu lesen, Bilder gemeinsam zu betrachten und uns auch einige Bücher für zu Hause auszuleihen. Gern leihen wir uns auch DVD‘s mit Filmen aus. Es gibt wirklich echt gute Filme dort. Wenn wir etwas nicht finden oder eine Frage haben, helfen uns die Bibliothekarinnen. Jederzeit werden wir gern diese Angebote wieder nutzen und sicherlich noch einiges mehr in unserer Stadt erkunden. Danke sagen die Kinder der Klassen 3a und 3b des Grundschulhortes Neustadt an der Orla und die Erzieherinnen Frau Stich und Frau Reichardt

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Peter-Pan-Nacht in der Schloss-Schule der AWO Die Schüler der Klasse 2 erwartete am 29. Oktober 2014 eine ganz besondere Überraschung. Sie durften in der Schule übernachten und mit ihrer Klassenleiterin und Erzieherin eine Lesenacht zum Thema: Peter Pan und seine Abenteuer erleben. Es wurden Auszüge aus dem Originalroman vorgelesen und dazu passende Spiele und Bastelarbeiten angeboten. Die Eltern unterstützten das Team und kochten für die gesamte Klasse. Die Kinder durften sich einen Abend lang im Nimmerland als Peter Pans Freunde mit den verlorenen Jungs bewegen und die verschiedensten Charaktere treffen. Sie suchten das tickende Krokodil oder jagten den Peter-Pan-Schatten, auch konnte ein Boot gebaut werden. Jeder Schüler erhielt eine Kurzfassung des Romans zum Selberlesen und konnte im anschließenden Quiz auf die Jagd nach dem Lösungswort gehen. „Peter Pan“ hatte für alle Kinder nach der Nacht eine kleine Erinnerung hinterlassen. Die Jungen erhielten eine Feder und die Mädchen einen Feenstaubdiamanten. S. Kirmße, Klassenleiterin

Vereine und Verbände Auf zum 37. Neustadt-Treffen 2015 Vom 11.09. bis 13.09.2015 findet in Neustadt am Rübenberge (Landkreis Region Hannover, in Niedersachsen) das nächste Treffen statt. Gleichzeitig feiert die Stadt mit etwa 45.000 Einwohnern die 800-JahrFeier. Ein buntes Programm mit vielen Höhepunkten wird zu sehen sein und es gibt ein Wiedersehen mit den Besuchern der anderen Neustädte. Unter www.neustadta-rbge.de kann man sich über die Stadt und Umgebung informieren. Vorbereitungen für die Fahrt nach Neustadt am Rübenberge wurden bereits

getroffen. So ist z.B. der Bus mit 49 Sitzplätzen schon gebucht und auch die Unterkunft. Während der Hinfahrt ist ein Aufenthalt in Wernigerode vorgesehen. Dann geht die Busfahrt weiter nach Hannover. Im „Andor Hotel Plaza" ist die Unterkunft für 2 Nächte incl Frühstück. Die Preise: Einzelzimmer: 40,- € pro Nacht, Doppelzimmer: 60,- € pro Nacht Die Gäste bezahlen selbst bei Abreise im Hotel. Anmeldungen für die Fahrt nach Neustadt am Rübenberge nimmt ab Januar 2015 Frau Schmidt im Kultur- und Tou-

Turnier der Stadt Auma am 8.11.2014

rismusamt Neustadt an der Orla (Tel.-Nr. 036481/85121) entgegen. Die Busfahrt kostet 45,00 €. Zusätzlich kommen noch 20,00 € für die am 11.09.2015 stattfindende Festveranstaltung mit Abendessen hinzu, für die, die daran teilnehmen möchten. Weitere Informationen zum Treffen, zur Fahrt, zur Unterkunft usw. geben Frau Schmidt, Frau E. Müller und Herr S. Köcher (Tel.-Nr. 036481/53082). Arbeitsgruppe „Neustadt in Europa“ der Natur- und Heimatfreunde

Weihnachtsfeier der Ortsgruppe 3 und 4 der Volkssolidarität Die Vorsitzenden beider Ortsgruppen laden herzlich zur Weihnachtsfeier am Mittwoch, den 10.12.2014, um 14.00 Uhr, in den Club der Volkssolidarität am Orlapark ein. Wir bitten um telefonische Anmeldung bei M. Richter (52219) bzw. H. Niederhuber (50549) bis zum 05.12. 2014. H. Niedehuber, Vorsitzender, Ortsgruppe 3

v. L.: Lea Göldner, Sara Häcker, Christoph Adler und Lotta Zeier

Am Turnier der Stadt Auma nahmen 135 Judokas aus 21 Vereinen teil. Die Judokas des TSV „Germania 1887“e.V. aus Neustadt an der Orla belegten folgende gute Platzierun-

gen: Lea 1. Platz, Sara 3. Platz, Christoph 1. Platz, Lotta 2. Platz und, nicht im Bild, Hanna Abu El Haija ebenfalls Platz 3. Udo Kiuntke

M. Richter, Vorsitzender, Ortsgruppe 4

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Nummer 24/2014

29. Ebersdorfer Herbstturnier in Remptendorf am 15.11.14

Elf Pokale für die Neustädter Leichtathleten im Saale-Orla-Läufercup 2014 Mit dem 21. Bismarckturmlauf rings um den Kesselberg bei Neustadt fand die lange Laufserie um den Saale-Orla-Läuferpokal 2014 ihr würdiges Ende. Nach diesem Lauf standen die Endergebnisse im Saale-Orla-Läufercup fest. Diese setzten sich aus der erreichten Gesamtpunktzahl neben dem Bismarckturmlauf noch aus folgenden Läufen zusammen: Tannaer Silvesterlauf, Schleizer Frühjahrscross, Koseltallauf in Bad Lobenstein, Crosslauf „Jugend trainiert für Olympia“ in Tanna, Zollgrüner Crosslauf, Pößnecker Viertel- und Halbstundenlauf, Triptiser Stadtparklauf, Raniser Limberglauf.

Im Bild Lea Göldner und Lotta Zeier Foto: A. Zeier

Lotta Zeier vom TSV „Germania 1887“e.V. Neustadt an der Orla ging in der Altersklasse U9 an den Start beim 29. Herbstturnier und belegte einen sehr guten 2. Platz. Am Start waren zirka 65 Judokas in den Altersklassen U9, U11 und U13.

Über die Silbermedaille freuten sich: Lina Sahr AK 9w, Marion Lange AK W45, Jonas Eckardt AK 10m. Ein weiterer Pokal ging durch Günther Patzer in der AK M75 nach Neustadt. Alle Ergebnisse unter: http://tsvgermania1887.de/

Um in die Gesamtwertung zu gelangen, mussten die Sportler Ergebnisse von mindestens vier dieser Wettkämpfe aufweisen. Zu den Pokalgewinnern vom TSV „Germania 1887“ e.V. Neustadt an der Orla gehörten: Emilia Sahr AK 7w, Emma Liebers AK 8w, Pia Poßner AK 13w, Kim Lange AK 14w, Ida Herzog AK 16/17w, Thoralf Knoch AK 8m, Elias Schwind AK 9m, Jannik Liebers AK 10m, Oliver Mak AK 14m, Valentin Petzold AK 16/17m, Torsten Burkhardt AK M30.

Siegerehrung AK 9m: Pokalgewinner Elias Schwind (TSV Germania), 2. Platz Gustav Schmidt (FSV Neustadt), 3. Platz Smailes Karlmann (FSV Remptendorf), Foto: E. Wachtelborn

M. Lange

Udo Kiuntke

Gründung eines Fördervereines Es ist soweit: das Orlatal-Gymnasium gründet einen Förderverein. Und somit ergeht eine herzliche Einladung an alle, die Interesse an einer Mitarbeit im Schulförderverein des Orlatalgymnasiums haben.Die Gründung des Fördervereins findet im Anschluss an die Veröffentlichung des neuen Schuljahrbuches am 1. Dezember 2014 um 18 Uhr im Orlatalgymnasium statt. Herzliche Einladung an alle, die diesem Gründungsakt beiwohnen wollen und den neuen Förderverein „Orlatal Gymnasium e.V.“ unterstützen, beitreten und mit Leben erfüllen wollen. Antje Albrecht

Jagdpachtauszahlung Die Jagdgenossenschaft Breitenhain, Strößwitz und Stanau zahlt am 08.12.2014 um 19.00 Uhr im Landgasthof „Heideperle“ in Strößwitz den Reinertrag der letzten drei Jagdjahre aus. Lutz Günther

Schlüsselübergabe an die Karnevalgesellschaft Pünktlich um 17.11 Uhr wurde am 11.11. die 61. Session des Duhlendorfer Karnevals durch den Startschuss der Kanoniere eröffnet. Die Gesellschaft hatte sich am Rathaus eingefunden, die Vertretung der Stadt jedoch ließ auf sich warten. Die Polizeigarde hisste die Fahnen der Stadt bis endlich auch Ralf Weiße, Stellvertreter des Bürgermeisters, erschien und den Schlüssel zum Rathaus herausgab.

Mercedes, die Wagen der anderen hinter sich lassen konnte und am Ende das Amt des Schlüsselträgers erkämpfte. Bevor sich die Gesellschaft zur nicht öffentlichen Sitzung wieder ins Rathaus zurückzog, übergab man den Vertretern der Stadt noch ein „närrisches Stadtrad“ als Gastgeschenk, um damit „den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen“ – wie es Minister Schreck zur Übergabe formulierte.

Dieser wurde dankend von Christian Thuy – Präsident der Karnevalgesellschaft – entgegengenommen. Die Juniorengarde stimmte die zahlreichen Gäste mit ihrem Marsch auf die 5. Jahreszeit ein. Höhepunkt dieses Abends war wieder einmal der närrische Schlüsselkampf, dem sich Minister Kühn, Minister Janich und Minister Franz als Verteidiger des Amtes stellten. Sie mussten dabei einige Aufgaben erledigen: In Anlehnung an die Themen der Stadt aus den letzten Monaten ging es dabei um Stimmensammeln für eine Polonaise (die Wahl zum Stadtrat) oder um die Diskussionen zum Dienstwagen des Bürgermeisters. Minister Kühn fuhr dabei so schnell mit seinem VW, dass er Audi und

Mit diesem gelungenen Auftakt freuen wir uns auf eine ereignisreiche und bunte 61. Session. Karten für die neue Session können im Onlineshop unter www.duhlendorf.com ab sofort vorbestellt werden. K. Kessel / T. Schreck

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Nummer 24/2014

Ein wunderschöner Sonntagnachmittag Zu einem ganz besonderen Sonntagnachmittagsausflug hatten die Neustädter Natur- und Heimatfreunde am 19. Oktober 2014 eingeladen. Pünktlich um 13.00 Uhr hatten sich 27 Interessenten auf dem Marktplatz eingefunden und schnell waren alle auf die beistehenden Privat-Pkws verteilt. Bei strahlendem Sonnenschein und fast sommerlichen Temperaturen startete der Herbstausflug in Richtung Ranis. Das Ziel war das Artenschutzzentrum Thüringen in Ranis. Obwohl ganz in unserer Nachbarschaft gelegen, war es doch nicht allen Teilnehmern bekannt, und so fand der Vortrag des Leiters Herr Görner viel Interesse. Es ist beeindruckend, mit wieviel Liebe zum Detail die Ausstellung gestaltet ist und wieviel Wissenswertes über die geschützte Tier- und Pflanzenwelt unserer Umgebung auf kleinstem Raum zu erfahren ist. Herr Görner beantwortete alle Fragen, und wohl jeder hat zu seinem bisherigen Wissensschatz etwas dazu gelernt. Anschließend ging es zu Kaffee und Kuchen ins „Burg Café“ und auch dort gab es nur zufriedene Gesichter der Ausflügler. Den Abschluss bildete ein Besuch im Barockschloss Brandenstein. Der Besitzer Herr Kahl erzählte von der Vergangenheit des Schlosses, den Sanierungsarbeiten und von seinen weiteren Plänen. Natürlich durften wir uns die Räume unter seiner Führung auch ansehen. Dabei gab es für jeden Interessenten etwas zu entdecken und zu erfahren. Schön ist, dass das Schloss für verschiedenartige Veranstaltungen der Öffentlichkeit zugänglich ist. Besonders erlebenswert war der Ausblick von der Terrasse weit in die Umgebung –

der perfekte Ausklang. Er weckte bei vielen gleich den Wunsch für einen Privatbesuch im nächsten Jahr. Gegen 17.30 Uhr ging es wieder Richtung Neustadt. Die einhellige Meinung: Das war ein wunderschöner Sonntagnachmittagsausflug. Dank an die Organisatorin Jeannette Wiechert.

Der VdK Neustadt lädt am Sonnabend, den 6. Dezember 2014, um 13.30 Uhr zur diesjährigen Weihnnachtsfeier ein. Sie findet im Betreuten Wohnen (Orlapark!) statt. Dazu sind alle Mitglieder des VdK mit ihren Angehörigen recht herzlich eingeladen. Bitte unbedingt anmelden! Die Liste liegt vom 24. November bis 29. November 2014 beim Bäcker Langheinrich (Pößnecker Straße!) aus. Anmelden können Sie sich auch unter den Telefonnummern 036481/789822 und 036481/22124.

Artenschutzzentrum Thüringen in Ranis

Vor dem Barockschloss Brandenstein

Ursula Wittek

Die Volkssolidarität Pößneck e.V. sagt „Dankeschön“ Nun schon zur Tradition geworden, so waren auch in diesem Jahr in der Zeit vom 13.10.2014 bis 26.10.2014 wieder viele ehrenamtliche Sammler im Rahmen der Listensammlung der Volkssolidarität Pößneck e.V. in den Städten und Dörfern unterwegs, um Gelder zu sammeln, die den Zwecken des Vereins zugute kommen. Die Bereitschaft der Mitbürger, für soziale Dienste eine Spende zu geben, war wieder überwältigend, so dass ein sehr gutes Ergebnis erreicht werden konnte. Deshalb gilt allen Spendern, aber auch all denen, die gesammelt haben, der Dank der Volkssolidarität Pößneck e.V. Viele ehrenamtliche Sammler leisteten damit ein vorbildliches bürgerschaftliches Engagement. Egal, wie hoch der gespendete Betrag ist – er kommt von Herzen – und das ist der entscheidende Punkt, denn in der jetzigen Zeit ist es längst nicht überall selbstverständlich, sich der Menschen, die

Weihnachtsfeier des VdK Neustadt

Herbstbild

Probleme haben, anzunehmen und durch ein Zeichen zu bekunden, dass sie in ihrer schweren Situation nicht alleingelassen werden. Gerade in der Vorweihnachtszeit werden wir zu zahlreichen Weihnachtsfeiern, die in unseren Ortsgruppen organisiert werden, ältere und alleinstehende Bürger einladen und ihnen, auch dank der gespendeten Gelder, ein paar schöne Stunden in der Gemeinschaft ermöglichen. Ein Teil der Mittel kommt auch unseren Einrichtungen, wie Übergangswohnheim, Mädchenheim, Seniorenklubs und Kindertagesstätten zugute, um dort kulturelle Veranstaltungen zu organisieren. Den größten Teil des Erlöses der Sammlung erhalten jedoch die 82 in unserem Territorium aktiv tätigen Ortsgruppen sowie Zirkel und Interessengemeinschaften der Volkssolidarität für ihre Vereinsarbeit.

Einen schönen 1. Advent wünscht der VdK Neustadt!

Volkssolidarität Pößneck e.V.

Karin Dorittke

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