2010.06_Tätigkeitsbericht 2009 JUKO - Parlement

March 18, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Commission de justice Justizkommission

BERICHT

DER JUSTIZKOMMISSION AN DEN GROSSEN RAT Junisession 2010 Sehr geehrter Herr Grossratspräsident, Sehr geehrte Damen und Herren Grossräte,

Die Justizkommission (nachfolgend: JUKO) hat die Ehre, Ihnen ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009/2010 vorzulegen. Die Justizkommission wurde an der konstituierenden Session des Grossen Rates vom 23. März 20009 gewählt und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Frau Anne-Marie SAUTHIER-LUYET Herr Philipp Matthias BREGY Frau Marie-Madeleine BONVIN Herr Jean-Daniel BRUCHEZ Frau Patricia CASAYS Herr Alain DE PREUX Herr Willy GIROUD Frau Michelle GRANDJEAN BÖHM Herr Edmond PERRUCHOUD Herr Michel ROTHEN Herr Philipp SCHNYDER Herr Jean-Claude VOCAT Frau Sonia Z’GRAGGEN 1

PLR CVPO ADG1 PDCB PDCB PDCC PLR ADG1 UDC PDCC CSPO PLR ADG1

Präsidentin Vizepräsident Mitglied Mitglied Mitglied Berichterstatter Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Berichterstatter Mitglied Mitglied

Alliance de Gauche (SPO-PS-VERTS-PCS) Case postale 478, Grand-Pont 4, 1951 Sion / Postfach 478, Grand-Pont 4, 1951 Sitten Tél./Tel. 027 606 21 87 x Télécopie/Fax 027 606 21 84 x e-mail: parlement@admin.vs.ch

2

Am Ende der Legislatur haben folgende Mitglieder die JUKO verlassen: Herr Charles-André BAGNOUD Frau Graziella WALKER SALZMANN Herr Andreas BINER Herr Jean-François COPT Herr Marcel MANGISCH Herr Franz RUPPEN

PDCC CSPO CSPO GRL CVPO SVPO/Freie Wähler

Präsident Vizepräsidentin Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied

Ihnen und insbesondere dem Kommissionspräsidenten und der Vizepräsidentin sei an dieser Stelle für die geleisteten Dienste bestens gedankt.

1 ORGANISATION DER JUSTIZKOMMISSION2 Die JUKO hat sich anlässlich der konstituierenden Sitzung folgende Aufgabenteilung vorgenommen:

1.1 Berichterstatter französischer Sprache •

Herr Alain DE PREUX

1.2 Berichterstatter deutscher Sprache •

Herr Philipp SCHNYDER

1.3 Unterkommission „Beziehungen zu den Gerichten“ • • • • •

Herr Philipp Matthias BREGY, Präsident Herr Jean-Claude VOCAT, Vizepräsident Herr Alain DE PREUX Frau Michelle GRANDJEAN BÖHM Herr Edmond PERRUCHOUD

1.4 Unterkommission "Einbürgerungen, Begnadigungsgesuche, Strafvollzug und Strafanstalten" • • • • • • • • 2

Herr Michel ROTHEN, Präsident Herr Willy GIROUD, Vizepräsident Frau Marie-Madeleine BONVIN Herr Jean-Daniel BRUCHEZ Frau Patricia CASAYS Frau Anne-Marie SAUTHIER-LUYET Herr Philipp SCHNYDER Frau Sonia Z’GRAGGEN

Im vorliegenden Bericht gilt jede Bezeichnung der Person, des Status oder der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau.

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1.5 Büro der Kommission Bis dato hat die JUKO jeweils auch ein Büro bestellt, in welchem der Präsident, der Vizepräsident und die Präsidenten der beiden Unterkommissionen Einsitz nahmen. Der Bedarf an einem solchen Ausschuss hat sich jedoch in der Praxis nicht erwiesen, weshalb auf die Bildung des Büros – für die nächsten zwei Jahre jedenfalls – verzichtet wurde.

1.6 Sekretariat Der Chef des Parlamentsdienstes, Herr Claude BUMANN, fungiert als Sekretär der JUKO. Im Berichtsjahr wurde dieser ab und zu auch durch Herrn Nicolas SIERRO, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Parlamentsdienstes, vertreten.

2 TÄTIGKEIT DER JUSTIZKOMMISSION IM JAHR 2009/10 2.1 Sitzungen und behandelte Geschäfte Die JUKO hat sich im Berichtsjahr zu 15 Sitzungen getroffen und dabei folgende Geschäfte behandelt. Datum der Sitzung Wichtigste Traktanden 23. März 2009 • Konstituierung 20. April 2009 • Vorprüfung eines Begnadigungsgesuchs • Vorprüfung der Einbürgerungsgesuche • Behandlung von Beschwerden • Bericht der Steuerrekurskommission • Interkantonale Kommission für Haftstrafen • Walliser Fürsorge- und Schutzverein • Besuch des Kantonsgerichts 26. Mai 2009 • Bericht der paritätischen Kommission Kirchen-Staat • Behandlung von Beschwerden • Bericht des kantonalen Untersuchungsrichters über die Personalressourcen bei den Strafuntersuchungsbehörden • Besuch der Räumlichkeiten des kantonalen Untersuchungsrichters und der gerichtlichen Polizei 31. August 2009 • Vorberatung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EGJStPO) 3. September 2009 • Beratung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EGJStPO); Fortsetzung 17. September 2009 • Behandlung von Beschwerden • Behandlung einer Petition des Walliser Anwaltsverbandes • Besuch des Bezirksgerichts und des Untersuchungsgefängnisses von Brig 2. November 2009 • Vorprüfung der Einbürgerungsgesuche • Verfahren und Zeitplan für die Wahl der künftigen Staatsanwälte • Voranschlag 2010 für die Gerichte • Behandlung von Beschwerden

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2. Dezember 2009

• • •

16. Dezember 2009

8. Januar 2010 8. Februar 2010

• • • • • • • • • •

1. März 2010



10. März 2010

• •

8. April 2010

21. April 2010

• • • • • • •

Behandlung von Beschwerden und Anhörung eines Beschwerdeführers Reorganisation der Justiz; Treffen mit dem Generalstaatsanwalt und dem kantonalen Untersuchungsrichter ad hoc Zulässigkeitsprüfung der Gesetzesinitiative „Für einen gesetzlichen Mindestlohn im Wallis“ Lokalitäten der Staatsanwaltschaft in St-Maurice Situation in der Erziehungsanstalt Pramont Personalbestand bei den Gerichten Verfahren für die Wahl der Staatsanwälte Vorbereitung der Wahl der Staatsanwälte Vorberatung des Beschlusses über die Festlegung der Anzahl der juristischen Einheiten bei den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft Situation in der Erziehungsanstalt Pramont Behandlung von Beschwerden Lokalitäten der Staatsanwaltschaft in St-Maurice Öffnung der Bewerbungsschreiben für folgende Stellen: - Generalstaatsanwalt - Stellvertreter des Generalstaatsanwalts - 3 Oberstaatsanwälte Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten für die ausgeschriebenen Stellen bei der Staatsanwaltschaft Beschluss über die Festlegung der Anzahl der juristischen Einheiten bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft; Behandlung der Abänderungsvorschläge Vorberatung des Gesetzesentwurfes über die Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Doppelinstanz in Vormundschaftssachen) Verfahren betreffend die Wahl der Staatsanwälte und Substitute Situation in der Erziehungsanstalt Pramont Vorprüfung eines Begnadigungsgesuchs Vorprüfung der Einbürgerungsgesuche und Anhörung von Gesuchstellern Behandlung von Beschwerden Anhörung der Kandidatin und des Kandidaten für den Posten eines Ersatzrichters am Kantonsgericht Tätigkeitsbericht der JUKO für das Jahr 2009/2010

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2.2 Berichte Die JUKO hat dem Grossen Rat im Verlaufe des Jahres 2009/2010 folgende Berichte unterbreitet: Session Mai 2009

Oktober 2009

März 2010

Bericht Tätigkeitsbericht der JUKO

Kurzfassung • Organisation, Tätigkeit und Berichte der JUKO • Bericht über die Rechtspflege für das Jahr 2008 • Bericht der Unterkommission "Einbürgerungen, Begnadigungsgesuche, Strafvollzug und Strafanstalten" Bericht zum Entwurf Am 20. März 2009 hat der Bundesrat die des EinführungsSchweizerische Jugendstrafprozessordnung gesetzes zur (JStPO) erlassen. Ziel der JStPO ist die Schweizerischen Vereinheitlichung des Jugendstrafverfahrens. Der JugendstrafprozessBundesgesetzgeber hat aber einige Bestimmungen ordnung (EG JStPO) bezüglich Verfahren und Organisation der Gerichte den Kantonen überlassen. Der Kanton Wallis regelt diese Frage im Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG JStPO). Die JStPO überlässt den Kantonen insbesondere den Entscheid, ob sie das Modell «Jugendrichter» oder das Modell «Jugendanwalt» einführen wollen. Der Kanton Wallis hat sich EG JStPO für das Modell «Jugendrichter» entschieden, welches Ähnlichkeit mit dem bisherigen kantonalen Jugendstrafverfahren aufweist. Die Justizkommission hat dem Entwurf einstimmig zugestimmt. Bericht zum Der Beschlussentwurf des Staatsrates sieht bei den Beschluss über die juristischen Einheiten der erstinstanzlichen Richter Festlegung der und Gerichtschreibern aller Gerichte eine Anzahl der jurisErhöhung um 8.5 Einheiten und bei der tischen Einheiten Staatsanwaltschaft eine Erhöhung um 2.0 bei den Gerichten und Einheiten vor. Der Beschluss ist auf vier Jahre der Staatsanwaltbefristet (01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014). schaft Die Befristung ist deshalb notwendig, weil die aktuellen Berechnungen auf Hypothesen beruhen und über die Auswirkungen der Justizreform noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden können. In zwei, drei Jahren sollte dies jedoch möglich sein, so dass die Anzahl der juristischen Einheiten per 01. Januar 2015 neu festgelegt werden muss.

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Mai 2010

Bericht zum Gesetzesentwurf über die Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch

Die JUKO ist mit 12 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen für die Erhöhung um 10.5 juristische Einheiten statt um 8.5, wie vom Staatsrat vorgeschlagen. Die JUKO ist mit 10 zu 2 Stimmen und ohne Enthaltungen für die Erhöhung um 4.0 juristische Einheiten statt um 2.0, wie vom Staatsrat vorgeschlagen. Die JUKO stimmt dem Beschluss über die Festlegung der Anzahl juristischen Einheiten bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft mit 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu. Am 1. Januar 2011 muss jeder Kanton eine gerichtliche Doppelinstanz in (privatrechtlichen) zivilen Angelegenheiten einrichten; vorbehalten bleiben einige Ausnahmen, die im Bundesrecht vorgesehen sind und im Vormundschaftswesen keine praktische Auswirkung haben. Die JUKO nimmt die Vorlage einstimmig (11 Stimmen) an.

3 AUSGEWÄHLTE BEREICHE 3.1 Bericht des Kantonsgerichts 3.1.1

Vorwort

Gemäss Artikel 61 Kantonsverfassung (SGS/VS 101.1) erstattet das Kantonsgericht alljährlich dem Grossen Rate Bericht über alle Zweige der Justizverwaltung. Gemäss Artikel 43 Absatz 2 des Reglements des Grossen Rates (SGS/VS 171.100) prüft und begutachtet die Justizkommission die Berichte der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Gemäss Artikel 25 des Gesetzes über die Rechtspflege vom 11. Februar 2009, das am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, erstattet «der Generalstaatsanwalt [..] dem Grossen Rat jährlich durch den Staatsrat Bericht über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft.» Das aktuelle System, bei dem in einem aus mehreren Teilen bestehenden Dokument der Bericht des Kantonsgerichts und jener der Staatsanwaltschaft enthalten sind, kann beibehalten werden. Dadurch erhält das Parlament nämlich in einem einzigen Dokument sämtliche Informationen über dieselbe Gewalt. 3.1.2

Prüfung des Berichts des Kantonsgerichts

3.1.5.1 Das neue Prozessrecht Das mittlerweile sichere Inkrafttreten der ZPO und der StPO am 1. Januar 2011 wird die Prozessstrukturen merklich ändern. Die vorausschauende Analyse, die das Kantonsgericht in seinem Bericht darlegt, gestaltet sich als besonders schwierig. Die langen Ausführungen über die Auswirkungen auf den Personalbestand und die Gebäudeinfrastrukturen sind keineswegs uninteressant, doch lassen sie ganz klar eine gewisse Unsicherheit angesichts der Zukunft durchschimmern. Ohne die Auswirkungen dieser neuen Justizorganisation zu verharmlosen,

7 muss das Parlament unter der Federführung der Justizkommission den gerechtfertigten und erwiesenen Bedarf decken und die Mittel entsprechend der Erfahrungen anpassen. 3.1.5.2 Anzahl juristischer Einheiten Der Beschluss des Grossen Rates vom Donnerstag, 11. März 2010, der im Amtsblatt Nr. 14 vom 9. April 2010 auf S. 785 abgedruckt wurde, legt die Zahl der juristischen Einheiten bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft fest. Es handelt sich dabei um 73.3 juristische Einheiten für die Gerichte und um 24 juristische Einheiten für die Staatsanwaltschaft, womit der Forderung der richterlichen Gewalt nur teilweise entsprochen wird. Dieser Beschluss muss aber eher als ein Anreiz gesehen werden und nicht als eine Ablehnung. 3.1.5.3 Gesetz über die Gehälter der Justizbehörden Vor kurzem hat eine ausserparlamentarische, von Kantonsrichter Dr. Stéphane Spahr präsidierte Kommission, in der die JUKO nur mit einem ihrer Mitglieder vertreten war, einen Gesetzesentwurf über die Gehälter der Justizbehörden angenommen. Dieser normative Akt fördert die abgestuften Magistratenämter und will deren Attraktivität steigern. Da es sich hierbei um eine besonders heikle Angelegenheit handelt, hat die ausserparlamentarische Kommission einen Entwurf ausgearbeitet, der recht ausgeglichen scheint und der Kostenneutralität Rechnung trägt. Um das Rechtssystem so gut als möglich mit effizienten und harmonisierten Strukturen auszustatten wäre es wünschenswert, wenn das Gesetz über die Gehälter der Justizbehörden am 1. Januar 2011, zeitgleich mit den vereinheitlichten ZPO und StPO, in Kraft treten würde. 3.1.5.4 Tätigkeit in Disziplinarsachen Gemäss Artikel 6 Ausführungsreglement zum Gesetz über die Gerichtsbehörden sollte der Bericht über die Ausübung der Disziplinargewalt Rechenschaft ablegen. Es wäre wünschenswert, dass diese Verpflichtung ernsthaft wahrgenommen wird – sei es auch nur zum zeigen, dass das Kantonsgericht diese Aufgabe gewissenhaft ausführt, was die zahlreichen Schriftwechsel mit der JUKO beweisen. 3.1.5.5 Aufsicht über die Anwälte Die sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht bedeutende Tätigkeit der kantonalen Aufsichtsbehörde über die Anwälte gemäss BGFA sollte in den Statistiken erscheinen. Die Dossiers im Zusammenhang mit dem Walliser Anwaltsregister, die nur in administrativer Hinsicht von Bedeutung sind, werden weiterhin im Bericht erwähnt. 3.1.3

Gerichtstätigkeit

3.1.5.1 Analyse der Statistiken Der Bericht des Kantonsgerichts zeigt die Tätigkeit dieser Institution während des vergangenen Jahres genauestens auf. Seine Bestandteile sind nicht nur deskriptiver, sondern auch diskursiver Natur. Die nachfolgenden Daten beleuchten einige besonders interessante Aspekte (die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Verwaltungsjahr 2008): - Anzahl hängiger Fälle am 1. Januar 2009: - Anzahl eingegangener Fälle während des Verwaltungsjahrs 2009: Fälle total

752 (784) 1'769 (1726) 2'521 (2’510)

-

1744 (1’758)

Anzahl behandelter Fälle während des Verwaltungsjahrs 2009:

Saldo der hängigen Fälle am 31. Dezember 2009:

768 (752)

8 Am auffälligsten ist, dass die Grössenordnung der Fälle gleich geblieben ist. Der Zeit- und Mittelaufwand ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich. Diese Zahlen geben lediglich einen globalen Überblick. Die Auswirkungen der neuen Zivil- und Strafprozessordung werden vermutlich grössere Änderungen als erwartet mit sich bringen. Dies dürfte sich in einer etwas anderen Übertragung der personellen und infrastrukturellen Mittel niederschlagen. Die JUKO verfolgt diese Entwicklung zusammen mit dem Kantonsgericht, um – falls nötig – sofort reagieren zu können. 3.1.5.2 Verfahrensdauer Die Dauer der Verfahren zeigt im Allgemeinen eine Beschleunigung in der Behandlung der Geschäfte auf (S. 80). In der Statistik gibt es einige Schwankungen, denen besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Die besonders lange Verfahrensdauer bei einigen Fällen hat gewiss ihre Gründe. Die JUKO wünscht über diese Gründe informiert zu werden. Dies kann in einem internen Bericht erfolgen, den zu erstellen sich das Kantonsgericht spontan bereit erklärt hat. Um die Lesbarkeit der Statistiken zu verbessern, wünscht die JUKO überdies, dass die Erledigung nicht nur in absoluten Zahlen angegeben wird, sondern auch in Prozent, wie es das Bundesgericht in seinem Bericht zuhanden der eidgenössischen Räte macht. 3.1.5.3 Erledigungsart Die Erledigungsart der Dossiers (S. 81) ist ein Parameter, der mit dem neuen Prozessrecht an Bedeutung gewinnen könnte. Dies vor allem in Zivilsachen, wo der Akzent auf die Schlichtung (Art. 197 ff.) und die Mediation (Art. 213 ff.) gelegt wird. Gemäss Bericht über das Verwaltungsjahr 2009 ging die Erledigung im Bereich des ordentlichen Zivilrechts C1 durch Vergleiche auf 14 Fälle zurück (bei 140 Urteilen). Im Jahr 2008 waren es auf 114 Urteile deren 23. Es gibt zahlreiche Bereiche, vor allem im Zivilrecht, aber auch im öffentlichen Recht, die – ungeachtet des Grundsatzes der Rechtmässigkeit der Strafverfolgung – günstige Voraussetzungen für die Erledigung der Fälle durch Vergleiche bieten. Die Beteiligung der Parteien an der Wiederherstellung der Rechtsordnung wendet nämlich die Folgen, welche die Urteile oftmals nach sich ziehen, ab. 3.1.4

Rechtsmittel an das Bundesgericht (S. 82) und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Tabelle der Fälle, die vor Bundesgericht gebracht wurden – ohne vollkommen zufriedenstellend zu verlaufen – zeigt, dass die Rechtspflege im Kanton Wallis global gesehen ein unbestrittenes Qualitätsniveau erreicht. Damit der Vergleich noch aussagekräftiger wird, wäre es allerdings sinnvoll, wenn das Kantonsgericht in Zukunft dieselben Rubriken übernehmen würde wie die Bundesinstanz (vgl. Geschäftsbericht des Bundesgerichts 2009, S. 18). Zudem wünscht die JUKO, dass im Jahresbericht auch eventuelle Fälle erwähnt werden, die gemäss EMRK vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gezogen wurden. Dasselbe gilt für Fälle, die Gegenstand einer Anrufung des Gerichts durch das Komitee des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) sind. Auch diese sollten aufgeführt werden. 3.1.5

Hinweise zuhanden der Gesetzgebers

3.1.5.1 Vorlagen für Gemeindereglemente In ihrem Bericht vom März 2009 über das Jahr 2008 forderte die JUKO Rahmen- oder Musterreglemente zuhanden der Gemeinden. Diese Forderung war Gegenstand des Postulats P1.227, das vom Grossen Rat in der Novembersession 2008 angenommen wurde. Dieses Ziel

9 kann relativ leicht umgesetzt werden, da die Rechtsdienste des Staates diesen Bereich perfekt beherrschen sollten. Folglich sollte damit nicht länger gewartet werden. 3.1.5.2 Erschliessungsbeiträge Die von der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts aufgezeigten Abweichungen betreffend die Erschliessungsbeiträge zwischen dem kRPG (SGS/VS Nr. 701.1, Art. 15, ohne Angabe eines Plafonds oder eines Vorbehalts, was zu einem Problem bezüglich Gesetzmässigkeit des Beitrags führt, aber mit einem Verweis auf die spezifischen Gesetzestexte), dem Strassengesetz (SGS/VS Nr. 725.1, Art. 76, mit einem Satz von 60 % bzw. 75 %) und dem Steuergesetz (SGS/VS Nr. 642.1, Art. 227, Mindestsatz von 75 %) müssen durch die vom Kantonsgericht empfohlene Harmonisierung beseitigt werden (S. 51). Die JUKO wird eine diesbezügliche Motion einreichen. 3.1.5.3 Verfassungswidrige Erhebung der kantonalen Stempelgebühr Was die Besteuerung gemäss kantonalem Stempelgesetz anbelangt, schliesst sich die JUKO der Meinung des Kantonsgerichts an und bedauert die Unsicherheit aufgrund der Besteuerung gemäss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Übertragung von Aktien von juristischen Personen mit Immobilien. Die Entscheide der zweiten öffentlichrechtlichen Abteilung vom 19. November 2009 (2C_355/2009) und vom 21. Januar 2010 (2C_641/2009) haben die aktuelle Praxis stigmatisiert. Diese Situation, die dem Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Steuer und dem Grundsatz der Gleichbehandlung zuwider läuft, wird durch das neue Stempelgesetz, das sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren befindet, korrigiert werden. Der Staatsrat hat den Entwurf am 31. März 2010 verabschiedet. Die 1. parlamentarische Kommission ist gegenwärtig mit der Prüfung dieses Geschäfts, das vom Parlament in erster Lesung in der Septembersession 2010 behandelt werden sollte, beschäftigt. Artikel 6 des Entwurfs sollte die vom Bundesgericht aufgezeigten Lücken schliessen.

3.2 Bericht der Bezirksgerichte Allgemein haben die Bezirksgerichte im Jahr 2009 eine deutliche Zunahme der Fälle verzeichnet. Auf Ebene des Zivilrechts ist die Zahl der Fälle – nach einem Rückgang in den vergangenen vier Jahren – von 3'484 im Jahr 2008 auf 3'728 im Jahr 2009 (+ 7%) angestiegen. Die Zahl der ordentlichen Zivilfälle ist mit jener des Jahres 2004 vergleichbar. Insgesamt wurden 2'072 Urteile oder Entscheide im kontradiktorischen Verfahren gefällt, was gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von rund 5% bedeutet. Auf Ebene des Strafrechts hat die Zahl der zu beurteilenden Fälle im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 28% zugenommen (218 im Jahr 2008, 277 im Jahr 2009). Die Gesamtzahl der im Kanton hängigen Straffälle hat um fast 40% zugenommen und lag Ende 2009 bei 137. Nur das Bezirksgericht Monthey hat es geschafft, die Zahl seiner hängigen Straffälle zu verringern. Schliesslich hat sich die Zahl der Rechtsöffnungsgesuche nach einem Rückgang in den vergangenen drei Jahren im Vergleich zum Jahr 2008 um fast 700 auf 6'973 erhöht. Im letzten Jahr wurden insgesamt 286 Konkurse eröffnet, also 18 mehr als im Jahr 2008 und 12 mehr als im Jahr 2007. Die Zahl der betreibungsrechtlichen Beschwerden belief sich auf 70, also 13 weniger als im Jahr 2008.

10 Was die personellen Veränderungen anbelangt, so ist Philipp Bumann, Doyen des Bezirksgerichts Brig – Östlich-Raron – Goms, am 28. Februar 2009 nach rund 30 Jahren im Dienste der Walliser Justiz (zunächst als Gerichtsschreiber und ab dem 1. April 1994 als Bezirksrichter) in den Ruhestand getreten. Es sei daran erinnert, dass die Walliser Bezirksgerichte 71 Personen (18 Richter, 23 Gerichtsschreiber und 30 administrative Angestellte) beschäftigen.

3.3 Bericht Straf- und Massnahmenvollzugsrichterämter Die drei Richter der drei Straf- und Massnahmenvollzugsrichterämter haben 2009 ihr drittes Tätigkeitsjahr abgeschlossen. Bei den Magistraten dieser Ämter handelt es sich um spezialisierte Richter, die im Verlaufe des Strafvollzugs immer dann tätig werden, wenn das Bundesrecht oder das kantonale Recht einen Entscheid durch eine richterliche Behörde bedingt. Im Jahr 2009 ging die Zahl der offenen Dossiers markant zurück (-54%). Diese Abnahme ist auf einen Rückgang der Umwandlungen von altrechtlichen Bussen in Haft (-81%) zurückzuführen. Es sei daran erinnert, dass die Straf- und Massnahmenvollzugsrichter für die Umwandlung der Bussen zuständig sind , die nach dem bis 31. Dezember 2006 gültigen Recht ausgesprochen wurden, während die Umwandlung der nach neuem Recht ausgesprochenen Bussen Sache des Verwaltungs- und Rechtsdienstes des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration ist. Inzwischen sind die nach altem Recht verfügten Bussen fast vollständig bezahlt, umgewandelt oder verjährt, was die drastische Abnahme dieser Dossiers im Jahr 2009 erklärt. Da die Bearbeitungszeit für die Umwandlungen kaum eine halbe Stunde übersteigt, wirkt sich deren Abnahme nicht massgeblich auf die gesamte Arbeitslast der Straf- und Massnahmenvollzugsrichter aus, zumal die Zahl der übrigen Dossiers stabil geblieben ist. Abgesehen von den Bussenumwandlungen ist allerdings eine Stabilisierung der übrigen Dossiereingänge zu verzeichnen (241 Dossiers im Jahr 2008 und 235 Dossiers im Jahr 2009). Die Dossiers verteilen sich ungleich auf die drei Ämter, wobei das Unterwalliser Amt mit 51% der eröffneten Dossiers am stärksten belastet ist (37% entfallen auf das Mittelwalliser Amt und 12% auf das Oberwalliser Amt). Diese Aufteilung entspricht denn auch im Grossen und Ganzen den Dossiereingängen der letzten fünf Jahre bei den regionalen Untersuchungsämtern. Was die Arbeitslast anbelangt, so ist der Straf- und Massnahmenvollzugsrichter des Unterwallis mittlerweile praktisch zu 100% mit dieser Aufgabe beschäftigt, während es bei seinen Kollegen im Mittelwallis 65% und im Oberwallis 50% sind. Daneben sind die Straf- und Massnahmenvollzugs-richter auch noch als Gerichtsschreiber tätig. Nur gerade 2% der erledigten Fälle (sechs Entscheide) waren Gegenstand einer Beschwerde ans Kantonsgericht, was Ausdruck für die Qualität der gefällten Entscheide ist. Schliesslich sei noch darauf hingewiesen, dass die aktuelle Struktur der Straf- und Massnahmenvollzugsrichterämter im Zuge der Reform 2011 aufgelöst wird. Diese Ämter werden einer neuen Verwaltungsstruktur mit Sitz in Sitten weichen, welche das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht und das neu geschaffene Zwangsmassnahmengericht umfassen wird.

11

3.4 Bericht des Jugendgerichtes Während die Zahl der begangenen Straftaten zugenommen hat, ist die Zahl der Anzeigen und der behandelten Dossiers im Jahr 2009 paradoxerweise zurückgegangen. Dieses Paradox lässt sich dadurch erklären, dass bestimmte Dossiers mehrere Straftaten umfassen. Die Fälle sind also komplexer geworden, was sich auch in der Zahl der länger als 14 Tage dauernden Inhaftierungen äussert. Die Fälle betreffen 956 Jungen und 130 Mädchen (11.57%). Verzeigungen Art der Straftat Leib und Leben Vermögen Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit oder die Ehre sexuelle Integrität gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen SVG Vergehen gegen das BetmG Vergehen gegen das eidgenössische Transportgesetz Vergehen gegen das Bundesgesetz über Waffen

2008 1160

2009 1086

- 74

2008 98 287 129

2009 150 313 156

+ 52 + 26 + 27

24 7 188 209 21 33

27 18 231 236 35 23

+3 + 11 + 43 + 27 + 14 - 10

Im Jahr 2009 haben die Richter 1122 Fälle erledigt (473 vom Jahr 2008 + 649 vom Jahr 2009). Am 1. Januar 2009 waren noch 437 Fälle hängig. Es handelt sich dabei um Fälle, die erst gegen Ende 2008 eingegangen sind und solche, die aufgrund von noch laufenden Erziehungs- oder Platzierungsmassnahmen nicht erledigt werden konnten. Die städtischen Regionen, insbesondere Siders, Sitten, Monthey, Martigny, Brig und Visp, sind von der Jugendkriminalität besonders stark betroffen. Einige Abtretungsverfügungen bringen einen gewissen Untersuchungsaufwand mit sich, auch wenn die Jugendlichen anschliessend in ihrem Wohnsitzkanton abgeurteilt werden. Untersuchungshaft provisorische Platzierungen persönliche Fürsorge Bussen Freiheitsentzug von mehr als 14 Tagen Anträge auf Rechtsbeistand

2008 143 52 17 218 44 8

2009 88 26 30 245 63 10

- 55 - 26 + 13 + 27 + 19 +2

Um den Jugendlichen mit Schwierigkeiten eine zusätzliche Chance zu geben, haben die Richter die persönliche Fürsorge den provisorischen Platzierungen vorgezogen. Was die Sanktionen anbelangt, haben die Richter die Arbeitsleistungen bevorzugt. Diese sind am besten geeignet, um den Jugendlichen ihre Taten und ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft vor Augen zu führen.

12 Das Jugendgericht (Gerichtshof mit 3 Richtern) hat für 33 Fälle 16 Mal getagt. Auf die im Januar 2007 eingeführte Mediation wurde in 17 Fällen zurückgegriffen. Die dem Jugendgericht zugeteilten 1.5 Sozialarbeiterstellen sind den Richtern eine wertvolle Hilfe. Das vereinheitlichte Strafverfahren wird für die Walliser Jugendrichter – abgesehen von der Möglichkeit für das Opfer, als Partei am Prozess teilzunehmen – keine grösseren Änderungen mit sich bringen.

3.5 Bericht des Untersuchungsrichterämter Dem Bericht des kantonalen Untersuchungsrichters ad hoc kann entnommen werden, dass sich die Falleingänge auf dem Niveau des Vorjahres eingependelt haben. Die Vermutung, dass sich die Spitzenwerte der Jahre 2005 und 2007 nun regelmässig wiederholen werden, hat sich damit nicht bewahrheitet. Sofern sich dieser Trend im kommenden Jahre fortsetzt, sollte dank den neu geschaffenen juristischen Einheiten (2.0) spätestens nach der Einführungsphase der Abbau alter Fälle realisierbar werden. Die Justizkommission begrüsst daher die Idee des kantonalen Untersuchungsrichters ad hoc, die Einführungsphase der neuen Strafprozessordnung mit einem möglichst kleinen Pendenzenberg in Angriff zu nehmen. Wie jedoch die Äusserung „dabei wird ein angemessener Gebrauch des Zweckmässigkeitsgrundsatzes zur Erledigung alter Fälle gebührend in Erwägung gezogen werden müssen“ gewertet werden soll, ist für die Justizkommission nicht ersichtlich. Für die Justizkommission ist es aber klar, dass der Zweckmässigkeitsgrundsatz zur Erledigung eines Pendenzenbergs nicht anders angewendet werden darf als dies vor oder nach der Abarbeitung des Pendenzenbergs der Fall ist oder war. Bei genauerer Betrachtung der Statistik fällt auf, dass im Bereich des ordentlichen Strafrechts (S1) pro Untersuchungsrichter (inkl. juristische Mitarbeiter) im Oberwallis durchschnittlich 382, im Mittelwallis 395 und im Unterwallis 377 erledigt worden sind, was einer sehr ausgeglichenen Statistik entspricht. In Anbetracht des Umstandes, dass im Oberwallis per Ende 2009 60 Fälle pro Untersuchungsrichter, im Mittelwallis 153 und im Unterwallis 146 hängig gewesen sind, rechtfertigt, dass die zusätzlichen personellen Mittel bis zum Abbau der hängigen Dossiers im französischsprachigen Teil eingesetzt werden müssen, anschliessend jedoch ein gleichmässige Verteilung über den gesamten Kanton notwendig sein wird. Im Bereich der Voruntersuchungen (S3) fällt auf, dass im Oberwallis pro Untersuchungsrichter 182 (davon 133 mittels Umwandlung in einen ordentlichen Fall [S1]) erledigt worden sind, im Mittelwallis 353 (243) und im Unterwallis 262 (183). Insgesamt ergibt sich diesbezüglich eine vergleichsweise Mehrbelastung der Mittelwalliser Untersuchungsrichter, welche sich auch im Bereich hängigen Fälle pro Untersuchungsrichter zeigt: Oberwallis (65), Mittelwallis (144) und Unterwallis (92). Insgesamt rechtfertigt es sich daher, die neuen Ressourcen vorübergehend im Mittelwalliser Untersuchungsrichteramt einzusetzen. Das Zentrale Amt kann mit den regionalen Ämtern nicht verglichen werden. Im Hinblick auf zukünftige Statistiken wäre es jedoch interessant, Aufschlüsse über die unterschiedliche Aufwandsaufwendung bezüglich der Fälle der regionalen und zentralen Untersuchungsrichter zu erhalten. Damit auch diesbezüglich eine Vergleichbarkeit möglich ist.

13

3.6 Bericht der Staatsanwaltschaft 3.6.1

Die Reform

Die Staatsanwaltschaft ist von der Vereinheitlichung des Schweizerischen Strafprozessrechts, welche am 01.01. 2011 in Kraft treten wird, stark betroffen und bereitet den Übergang zum neuen System mit Sorgfalt vor. Infolge der Annahme verschiedener Ausführungsgesetze durch das Parlament ist der Übergangsprozess in seine konkrete Realisierungsphase getreten. Die JUKO hat die unternommenen Schritte begleitet und hat sich mehrmals mit gewissen Themen, welche eine ganz besondere Aufmerksamkeit erforderten, befasst. Wir weisen mit Genugtuung auf die enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen hin, die nächstes Jahr vereinigt werden. Während man für die Festlegung des Standortes des Unterwalliser Amtes immer noch im Unklaren ist, wurden für die anderen Standorte zweckmässige Lösungen gefunden. Spezifische Ausbildungen wurden absolviert, die Installation von leistungsfähigem Informatikmaterial ist vorgesehen. All diese Massnahmen lassen uns einen reibungslosen Übergang zum neuen Strafprozessrecht erhoffen. Die Bezeichnung der Verantwortlichen der künftigen Staatsanwaltschaft wird dieser sich im Wandel befindlichen Institution eine noch solidere Basis verleihen. Es bleibt noch viel zu tun, aber der Übergangsprozess ist gut gestartet. 3.6.2

Die Tätigkeit

Die bereits erwähnte enge Zusammenarbeit mit den Strafuntersuchungsrichtern ermöglichte es der Staatsanwaltschaft, ihre gesetzlichen Aufgaben gleichzeitig mit der Vorbereitung der Reform zu erfüllen. Die mitgeteilten Zahlen zeigen eine ständige jedoch nicht alarmierende Zunahme der Kriminalität. Was die Natur der geahndeten Delikte anbelangt, so muss eine kontrastreiche Entwicklung festgestellt werden, die leider nicht immer in die gewünschte Richtung geht. Die sexuellen Übergriffe scheinen einen Rückgang zu verzeichnen. Es gilt noch darauf hinzuweisen, wie schwierig es ist, den eigentlichen Arbeitsaufwand genau einzuschätzen, da jeder Fall – ob einfach oder komplex – als ein Dossier gilt. Wir hoffen, dass die neue Organisation des Strafprozessrechts einen besseren Einblick in die effektiv geleistete Arbeit ermöglichen wird. Die JUKO weist schliesslich auf das pflichtbewusste Engagement des frischgebackenen Generalstaatsanwalts hin, der in dieser heiklen Phase ernannt wurde. Wir danken sämtlichen Akteuren der Justiz für die Arbeit, die sie in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich leisten und möchten uns insbesondere beim Chef des Verwaltungs- und Rechtsdienst der Institutionen für seine wertvolle Unterstützung bedanken.

3.7 Berichte der Kommissionen mit rechtsprechenden Funktionen 3.7.1

Treffen mit den Präsidenten der kantonalen Rekurskommissionen mit gerichtlichen Funktionen

In der Periode 2008-2009 hat die JUKO die Präsidenten und die Vertreter der kantonalen Rekurskommissionen mit gerichtlichen Funktionen empfangen. Aus diesen Treffen ging hervor, dass die kantonalen Rekurskommissionen effizient und zur Zufriedenheit aller arbeiten. In diesen Kommissionen sind jeweils auch Juristen vertreten. Dies mit Ausnahme der paritätischen

14 Kommission Kirchen-Staat, wo diese – angesichts der komplexen Fälle, mit denen diese Kommission in den vergangenen Jahren konfrontiert war – durchaus gerechtfertigte Forderung ebenfalls im Raum steht. Die kantonale Rekurskommission für Landumlegung und Grenzregulierung sowie die kantonale Rekurskommission für Bodenverbesserungen wurden im Juli 2007 aufgrund der durch das Gesetz über die Landwirtschaft bedingten Änderungen aufgelöst. Sie wurden durch die am 26. September 2007 vom Staatsrat eingesetzte kantonale Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegungen ersetzt. Diese neue Kommission wird von André Fagioli, Anwalt und Notar, präsidiert. Die JUKO hat sich mit der Harmonisierung der Entschädigungen der kantonalen Rekurskommissionen befasst, da Kommissionen mit vergleichbaren Aufgaben unterschiedlich hoch entschädigt werden. Die kantonale Steuerrekurskommission ist diesbezüglich auch beim Staatsrat vorstellig geworden. Das Departement für Finanzen, Institutionen und Gesundheit (DFIG) wurde vom Staatsrat mit der Prüfung dieser Frage betraut. Das Ergebnis dieser Prüfung und die sich daraus ergebenden Massnahmen werden Gegenstand einer späteren Information sein. Der Staatsrat hatte auch ein offenes Ohr für das Anliegen der paritätischen Kommission KirchenStaat. So schlägt er für die nächste Legislaturperiode vor, dass mindestens ein Mitglied der künftigen Kommission über eine juristische Ausbildung verfügen muss. Bislang hat sich die Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA) eher zurückhaltend gezeigt und hat sich in Konflikte nicht eingemischt, um die vom Gesetzgeber gewollte Unabhängigkeit zu respektieren. Im Gesetz wurde denn auch eine paritätische Kommission vorgesehen, um eine zu starke Einmischung des Staates in allfällige Konflikte zwischen den Pfarreien und den Gemeinden einerseits und den anerkannten Kirchen andererseits zu vermeiden. 3.7.2

Bericht der kantonalen Steuerrekurskommission

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes betreffend die Änderung der Rechtspflegeordnung am 1. Juli 2007 wurde die kantonale Steuerrekurskommission (StRK) mit neuen Aufgaben betraut, insbesondere mit der Behandlung der Beschwerden gegen Steuerbussen im Bereich der Kantonsund Gemeindesteuern, wobei diese Kommission bereits für die Behandlung der diesbezüglichen Beschwerden im Bereich der direkten Bundessteuer zuständig war. Diese neue Kompetenz bedingte eine Änderung von Artikel 208 Absatz 4 des Steuergesetzes. Konkret bringt die Verwirklichung der von der JUKO eingereichten Motion 1.221 «Für eine einzige Steuerrekursbehörde» eine Teilrevision des Steuergesetzes mit sich, welche in der Maisession 2010 des Grossen Rates in erster Lesung behandelt wird. Mit dieser Revision wird die StRK zur letzten kantonale Instanz anstelle der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts. Das Sekretariat der StRK wurde personell verstärkt und die Anstellung einer Juristin französischer Sprache (50%) ermöglichte es, die Entscheidfristen zu verkürzen. Dies äussert sich im Vergleich zum Vorjahr in einer deutlichen Verbesserung auf Ebene der Behandlung der Dossiers. 3.7.3

Bericht der kantonalen paritätischen Kommission Kirchen – Staat

Die Analyse bezieht sich auf die Berichte der Jahre 2008 und 2009. Im Jahr 2008 gab es einige heikle Dossiers zu behandeln, die für ausgedehnte Debatten innerhalb der Kommission gesorgt haben. Sämtliche Mitglieder forderten denn auch mit Nachdruck, dass die Kommission für die kommende Legislaturperiode durch einen Juristen oder einen juristischen Berater verstärkt würde, um die Beilegung der Streitigkeiten (namentlich zwischen den Pfarreien und den Gemeinden) zu erleichtern. Diese Forderung wurde bereits an den Staatsrat herangetragen, wie

15 aus der Sitzung zwischen der JUKO und dem Präsidenten sowie dem Vertreter der Kommission hervorging. Im Jahr 2009 hat eine Sitzung zwischen der neuen Kommission und Staatsrat Maurice Tornay, der von Pierre Gauye, Jurist bei der DIKA, begleitet wurde, stattgefunden. Maurice Tornay wies darauf hin, dass die Kommission die Funktion eines Verwaltungsgerichts ausübe und bestätigte, dass sie inskünftig auf juristische Unterstützung zählen könne. Der Kommission wurde im Jahr 2009 kein Fall unterbreitet. 3.7.4

Bericht der kantonalen Datenschutzkommission

Die Kommission ist zwischen Mai 2009 und April 2010 insgesamt siebenmal zusammengetreten. Dieses Jahr hat sich die Kommission im Auftrag des Büros des Grossen Rates in erster Linie mit der Ausschreibung der Stelle des/der neuen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten und der Beurteilung der Bewerbungsdossiers befasst. Die Schengen/Dublin-Abkommen sehen einen Austausch von Informationen vor, die für eine wirksame Überwachung der Bearbeitung von Personendaten im Wallis und in der Schweiz sowie für deren Übermittlung ausserhalb der Schweiz nötig und nützlich sind. Diesen Prioritäten wird sich die Kommission im Laufe des Jahres 2010 widmen. Zudem wird sich die Kommission mit der Umsetzung des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA) befassen müssen. 3.7.5

Tätigkeitsbericht des Arbeitsgerichts

Die Zahl der im Jahr 2009 beim Arbeitsgericht gemachten Eingaben (642) ist im Vergleich zu den Vorjahren stabil geblieben. Die Arbeitsweise der beiden Instanzen, d.h. das Vorverfahren und das Hauptverfahren, werden den Erwartungen gerecht. Es gilt darauf hinzuweisen, dass das bei der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) angesiedelte Sekretariat einen Grossteil der Arbeit erledigt. Das Inkrafttreten der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 wird allerdings auch Auswirkungen auf die Organisation und die Arbeitsweise des Sekretariats, der Kanzlei und des Arbeitsgerichts haben. Die Arbeitsbelastung des Arbeitsgerichts und des Juristen der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse wird deutlich zunehmen. 3.7.6

Tätigkeitsbericht der kantonalen Schlichtungskommission für Mietverhältnisse

Die kantonale Schlichtungskommission für Mietverhältnisse wird in ihrer Arbeit von den Mitarbeitenden der Sektion Handel und Patente der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit unterstützt. Das von dieser Dienststelle gewährleistete Sekretariat der Schlichtungskommission ist für die Behandlung der juristischen Fragen und für die Verfassung der Entscheide zuständig. Das Sekretariat bietet auch Beratungen im Bereich der Miet- oder Pachtverhältnisse an. Die Zahl der eingereichten und behandelten Dossiers nimmt ständig zu. Das Sekretariat erhält jeden Monat durchschnittlich 56 Dossiers. Dies hatte zur Folge, dass lediglich 78% (anstelle von 90% wie in den Vorjahren) der Dossiers innerhalb einer Frist von 3 Monaten behandelt werden konnten. Die Änderungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung ab dem 1. Januar 2011 werden zu einer Erweiterung der Entscheidungskompetenzen der Kommission führen. Zu einem gewissen Grad hat diese Kompetenzerweiterung bereits 2009 stattgefunden und wird sich 2010 fortsetzen. Um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten, muss dem zusätzlichen Personalbedarf vorgegriffen werden. Sandra De Amicis Carron hat im Januar 2009 Roger Müller ersetzt, der das Amt des Vizepräsidenten der Schlichtungskommission während 11 Jahren innehatte.

16 3.7.7

Bericht des Schiedsgerichts gemäss Art. 89 KVG

Das im Einklang mit Artikel 89 KVG geschaffene kantonale Schiedsgericht wurde 2009 nur mit einem Fall befasst. Dieser Fall wird voraussichtlich nächsten Monat entschieden werden. Bei drei Fällen, die infolge des Bundesgerichtsurteils vom 29. Januar 2009 gegenstandslos geworden sind, müssen noch die Kosten und Entschädigungen geregelt werden. Zwei Fälle in deutscher Sprache sind noch hängig. Bei einem Fall wurde die Bezeichnung eines Schiedsrichters vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angefochten, was auch die Regelung des zweiten Falls, in dem der gleiche Schiedsrichter bezeichnet wurde, verzögert. In allen fünf Fällen geht es um Krankenkassen-Ansprüche. 3.7.8

Kantonale Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegungen

Der Präsident dieser Kommission, André Fagioli, hat uns in einem Schreiben um eine Fristverlängerung für die Unterbreitung des Kommissionsberichts gebeten. Dieser wird im kommenden Bericht der JUKO behandelt werden.

3.8 Bericht der Unterkommission Strafvollzug und Strafanstalten“ 3.8.1

„Einbürgerungen,

Begnadigungen,

Einbürgerungen

Gemäss ihrem verfassungsmässigen und gesetzlichen Auftrag hat die JUKO durch ihre Unterkommission vor der Mai- und der Novembersession die ihr vom Staatsrat unterbreiteten Gesuche geprüft. Die hinsichtlich der Maisession durchgeführten Anhörungen der rund 450 Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten haben von den Abgeordneten ein grosses Engagement während mehr als 12 Halbtagen abverlangt. Die Walliser Gemeinden haben ihre neuen Aufgaben im Bereich der Integration und deren Kontrolle mit der nötigen Beflissenheit wahrgenommen. Dank dieser wichtigen Vorarbeit wurden alle der Unterkommission präsentierten Dossiers den geltenden Bedingungen gerecht und meisterten diese letzte Einbürgerungsetappe problemlos. Für die hinsichtlich der Novembersession durchgeführten Anhörungen standen acht Mitglieder der Unterkommission während 14 Halbtagen im Einsatz. Sie haben 447 Personen im Rahmen von 196 Gesprächen angehört. Diese Gespräche ermöglichen es den Abgeordneten, die Dossiers der Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten zu konsultieren, ihre Beweggründe in Erfahrung zu bringen und sich ein Bild über den Grad der Integration zu machen. Die Unterkommission hat lediglich drei Personen aufgrund mangelnder Kenntnis der französischen Sprache oder einer unserer Landessprachen abgelehnt. Diese drei Personen haben sich dazu verpflichtet, bei einer der empfohlenen Organisationen Kurse zu besuchen und im Jahre 2010 erneut vor der Unterkommission zu erscheinen. Die für die Einbürgerungen zuständige Unterkommission dankt den Gemeinden für ihren Einsatz bei der Vorbereitung der von ihnen durchgeführten Anhörungen. Sie dankt auch den Dienststellen, welche die Dossiers vorbereitet und begleitet haben. Die nachstehenden Tabellen geben Auskunft über die Herkunft der neuen Bürgerinnen und Bürger.

17 Mai 2009 A. Schweizer 12

Dossiers

15 Personen

186 50 29 19 14 13 8 7 6 5 5 5 3 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

Dossiers Serbien Italien Portugal Mazedonien Bosnien Türkei Kroatien Frankreich Spanien Kapverden Ruanda Irak Eritrea Philippinen Uruguay Somalia RDC Algerien Guinea-Bissau Polen Tunesien Mali China Sri Lanka Slowenien Dominikanische Rep. Libanon Belgien Angola Deutschland Guinea

B. Ausländer 442 Personen 155 63 38 29 29 14 22 12 12 10 5 3 9 5 3 2 5 5 4 3 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1

A. Schweizer Burgerrecht (b) / Bürgerrecht (dc) Naters

b/ dc b Zermatt Charrat Brig-Glis

dc dc dc

12 Dossiers 6 3 2 1

15 Personen 9 3 2 1

18 B. Ausländer Burgerrecht (b) / Bürgerrecht (dc) Fully Chermignon Vérossaz Vouvry Mex Saxon Vétroz Randogne Monthey Naters Sierre Ardon Chamoson Port-Valais

b/ dc 186 Dossiers 442 Personen b b b b b b b b b b b b b b

Monthey dc Sion dc Sierre dc Leukerbad dc Collombey dc Martigny dc Zermatt dc Chippis dc St-Maurice dc Leuk dc Randogne dc Veyras dc Chermignon dc Vétroz dc Lens dc St-Léonard dc Brig-Glis dc Burgerrecht (b) / b/ dc Bürgerrecht (dc) Fully dc Visp dc Ardon dc Ayent dc Massongex dc Vissoie dc Bürchen dc Saas-Grund dc Termen dc Conthey dc

13 5 4 3 2 1 2 2 1 1 1 1 1 1 38

26 7 8 4 8 1 5 4 1 4 4 1 1 1 75

40 23 10 9 8 5 5 4 4 3 3 3 3 3 3 3 2

96 65 23 22 24 10 10 10 4 14 8 7 6 6 3 3 10 Dossiers

2 2 2 2 1 1 1 1 1 1

Personen 9 9 6 3 4 4 3 2 2 1

19 Burgerrecht (b) / Bürgerrecht (dc) Mollens Port-Valais Venthône

b/ dc

Dossiers

dc dc dc

1 1 1 148

Personen 1 1 1 367

November 2009 A. Schweizer 10

Dossiers

196 58 42 20 14 10 9 5 4 4 4 3 3 3 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1

Dossiers Serbien Italien Portugal Bosnien Mazedonien Kroatien Spanien Sri Lanka Kapverden Eritrea England Angola Deutschland Frankreich Afghanistan Togo RDC Türkei Kambodscha Belgien Bulgarien Kamerun Äthiopien Polen Uruguay Ukraine

17 Personen

B. Ausländer

196

444 Personen 145 84 50 36 25 22 9 10 6 6 7 5 4 7 5 5 4 2 4 2 1 1 1 1 1 1 444

20 A. Schweizer Burgerrecht (b) / Bürgerrecht (dc) Naters Naters

b/ dc

10 Dossiers

17 Personen

b b

1 1 4 1 1 1 1

1 1 4 4 3 2 2

Bellwald Chalais Zermatt Monthey Sierre

dc dc dc dc dc

B. Ausländer Burgerrecht (b) / Bürgerrecht (dc) Saxon Martigny-Combe Charrat Vernayaz Vérossaz Ardon Port-Valais Fully Evionnaz Martigny Randogne Vionnaz

Sion Sierre Martigny Brig-Glis Conthey Collombey-Muraz Monthey Randogne Vétroz Vouvry Montana St-Maurice Visp

b/ dc b b b b b b b b b b b b

dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc

196 Dossiers

444 Personen

8 3 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 24

22 4 8 3 2 4 4 2 1 1 1 1 53

38 22 18 17 12 6 6 5 5 4 4 4 3

94 43 47 39 19 12 8 12 10 11 9 4 8

21

Burgerrecht (b) / Bürgerrecht (dc) Zermatt Massongex Riddes Leuk Ausserberg Ayer Orsières Bürchen Gampel Miège St-Léonard Fully Mörel St-Martin Ardon Bagnes Chippis Mollens Täsch Veyras Visperterminen

3.8.2

b/ dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc dc

Dossiers 3 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 172

Personen 6 14 7 6 4 2 5 4 4 4 4 3 3 2 1 1 1 1 1 1 1 391

Begnadigungsgesuche

Im Mai 2009 hat die Justizkommission nach eingehender Prüfung eine negative Vormeinung zu einem Begnadigungsgesuch abgegeben. Das Parlament hat sich diesem Entscheid angeschlossen. 3.8.3

Strafanstalten

Die Unterkommission hat sich am 5. und 6. März 2009 in die Region von Lyon begeben, um die Haftanstalt von Villefranche-sur-Saône sowie die Jugendstrafanstalt von Meyzieu zu besuchen. Die Abgeordneten wurden jeweils von den Anstaltsdirektionen empfangen. Anlässlich dieser Besuche kam auch die Funktionsweise des französischen Strafvollzugssystems zur Sprache. Die Haftanstalt von Villefranche-sur-Saône zählt 676 Plätze verteilt auf drei Gebäude, während die Jugendstrafanstalt von Meyzieu eine Kapazität von 60 Plätzen aufweist, von denen 19 belegt waren. Die Mitglieder der Unterkommission interessierten sich vor allem für die erzieherische Begleitung, welche der Rückfallprävention dient, sowie für die Massnahmen im Bereich der Berufsbildung, welche die Wiedereingliederung erleichtern sollen.

22 Im Rahmen dieser Besuche konnten sich die Walliser Abgeordneten ein besseres Bild von den europäischen Strafvollzugsregeln und von den Empfehlungen bezüglich Haftbedingungen machen. Im Herbst 2009 hat die Unterkommission zudem das Gefängnis von Brig besucht und die Problematik rund um die Direktion von Pramont, für die bis im Frühjahr 2010 Lösungen auf dem Tisch liegen sollten, verfolgt.

4 SCHLUSSFOLGERUNGEN Im Verlaufe des Jahres 2009 hatte die Justizkommission in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde regen Kontakt zu den Walliser Gerichts- und Strafbehörden. Das vergangene Jahr hat für die Kommission eine Fülle unterschiedlicher Aufgaben und Aktivitäten gebracht. Im Hinblick auf das Inkrafttreten der Justizreform auf den 1. Januar 2011 hat die Kommission ein besonderes Augenmerk auf die Organisation gelegt. Diese Justizreform sieht nämlich nicht nur die Vereinheitlichung der Verfahren, sondern auch die Angliederung der Untersuchungsrichterämter an die Staatsanwaltschaft vor. Der Kanton Wallis hat dieser Reform vorgegriffen und rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen getroffen. Während die Reorganisation an den meisten Standorten zufriedenstellend vorankommt, bleibt eine gewisse Unsicherheit, was die Ansiedlung der Staatsanwaltschaft in St-Maurice anbelangt. Diese Frage muss unbedingt noch vor Herbst 2010 geklärt werden. Diese Reformen werden eine neue Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Instanzen und eine Zunahme der Aufgaben mit sich bringen. Angesichts dieser Auswirkungen hat das Parlament den vom Kantonsgericht angemeldeten Bedürfnissen (10.5 juristische Einheiten bei den Gerichten, insbesondere bei den Bezirksgerichten) Rechnung getragen. Bezüglich der geforderten Erhöhung für die Staatsanwaltschaft ist der Grosse Rat der Justizkommission allerdings nicht gefolgt und hat im Einklang mit dem Vorschlag des Staatsrates lediglich 2 statt 4 Einheiten bewilligt. Die FIKO hofft, dass die Walliser Justiz mit ihren personellen Ressourcen in der Lage sein wird, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen und die Dossiers innerhalb von Fristen zu behandeln, die für den Rechtsbürger annehmbar sind. Die Vereinheitlichung der Straf- und Zivilverfahren und das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht haben eine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung (insbesondere des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung und des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch) bedingt. Die Justizkommission fungierte im Rahmen dieser Gesetzesrevisionen als erste parlamentarische Kommission. Sie möchte an dieser Stelle Michel Perrin, Chef des Verwaltungs- und Rechtsdienstes der Institutionen, und seinen Mitarbeitenden für ihre Unterstützung danken. Gemäss Aussagen der verschiedenen Gerichtsbehörden werden die Gerichtsfälle in den Walliser Gerichten nicht einheitlich erfasst. Um den jährlichen Statistiken und der Planung durch den Grossen Rat mehr Gewicht zu geben, ist es jedoch unerlässlich, dass die Gerichtsfälle in den Walliser Gerichten nach einem einheitlichen System erfasst werden. Im Hinblick auf die Vereinheitlichung der Zivil- und Strafprozessordnung ist sogar zu prüfen, ob es nicht allenfalls sinnvoll wäre, die Gerichtsfälle im Wallis gleich wie in anderen Kantonen (sofern diesbezüglich übereinstimmende Systeme bestehen; bspw. andere Westschweizer Kantone oder vergleichbare Kantone wie Freiburg oder Thurgau) zu erfassen.

23

Die Statistiken (insbesondere im von mir genauer betrachteten Bereich der Untersuchungsrichterämter) sind m.E. nicht übersichtlich, sondern teilweise eher verwirrend. Damit sich die Justizkommission ein genaues Bild über die Walliser Justiz machen kann, müssen diese vereinfacht und vor allem Vereinheitlicht werden (vgl. Ziff. 1 lit. a). Artikel 43 Absatz 1 des Reglements des Grossen Rates besagt, dass die Justizkommission nach Anhören der nicht vertretenen Fraktionen die Wahlen der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft vorbereitet. Der Begriff «vorbereiten» hat innerhalb der Kommission für rege Diskussionen gesorgt. Gemäss dem mit dem Büro des Grossen Rates festgelegten Verfahren hört die Justizkommission die Kandidaten für die Posten des Generalstaatsanwalts, des Generalstaatsanwalt-Stellvertreters und des Oberstaatsanwalts an und unterbreitet einen Bericht, der sich ausschliesslich mit der Wählbarkeit der Kandidaten befasst. Die Mitglieder der JUKO wollten den Begriff «vorbereiten» hinsichtlich einer Festigung des Mandats der Kommission präzisieren, damit sie für die künftigen Wahlen eine Vormeinung zuhanden des Grossen Rates abgeben kann. Dies wurde vom Büro des Grossen Rates an einer ausserordentlichen Sitzung während der Märzsession 2010 gutgeheissen. Die Kommission bedauert den Umstand, dass sie in letzter Zeit von gewissen Anwälten systematisch eine Kopie der an die Gerichtsbehörden adressierten Schreiben erhält. Sie wurde regelmässig mit Fällen befasst, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Sie bedauert auch die übertriebene Mediatisierung gewisser Einzelfälle, welche die Qualität der von den Magistraten der Walliser Justiz geleisteten Arbeit in keinster Weise widerspiegeln. Die Justizkommission konnte im Rahmen ihrer Tätigkeit stets auf die Verfügbarkeit der Vertreter der Gerichtsbehörden, der Strafanstalten und des Staates Wallis zählen. Sie möchte ihnen dafür und für ihren unermüdlichen Einsatz im Dienste der Walliser Justiz danken. Die Kommission möchte auch sämtlichen Magistraten und Mitarbeitenden, die in den Ruhestand getreten sind, herzlich danken. Unser Dank gilt auch allen Kommissionsmitgliedern, die in diesen «Schlüsseljahren» viel Engagement und grossen Einsatz an den Tag gelegt haben. Ein ganz besonderes Dankeschön geht an unseren Sekretär, Claude Bumann, und an den Parlamentsdienst für ihre wertvolle Unterstützung. Sitten, im Mai 2010 Die Präsidentin:

Der Vizepräsident:

Anne-Marie Sauthier-Luyet

Philipp Matthias Bregy

Der Berichterstatter französischer Sprache:

Der Berichterstatter deutscher Sprache:

Michel Rothen

Philipp Schnyder

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