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March 7, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Jugend braucht Vernetzung zur Zusammenarbeit von Suchthilfe, Jugendhilfe und weiteren Arbeitsfeldern Berlin, 12. Januar 2011

Welche (psychosozialen) Betreuungsmassnahmen sind von wem und mit wem für Jugendliche mit schädlichem oder abhängigem Suchtverhalten notwendig? Dr. Christine Protz-Franke, BALANCE gGmbH, Haus an der Polz

• Problematischer Drogenkonsum (Suchtgefährdung/Drogenabhängigkeit)

Schulpflicht/ Berufsausbildung gefährdet/abgebrochen

Schwerwiegende Konflikte im Elternhaus

Kein geregelter/strukturierter Alltag

Straffälligkeit

• Doppeldiagnose

1

Abgeleiteter Hilfebedarf •. •. •. •. •. •

Zukunftsorientierung / Zielsetzungen Klare Handlungsstrukturen und Regeln Verlässliche Beziehungen Verantwortungsübernahme Alltagsbewältigung / Freizeitbeschäftigung Begleitende Angebote für besondere Problembelastungen wie Doppeldiagnosen und Delinquenz

•. Auseinandersetzung mit dem Drogenkonsum

Ziel von (psychosozialen) Bereuungsmaßnahmen • Frühzeitig in die beginnende Suchtkarriere eingreifen • Ausstieg aus dem problematischen Drogenkonsum unterstützen • Einstieg in die Gesellschaft (wieder Teilhabe) fördern Nachreifung gewährleisten bei der Erledigung von Entwicklungsaufgaben

2

Mögliche Betreuungsmaßnahmen Beratung (Suchtberatung, Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), Fachärzte, Schule, Berufsausbildung) Ambulante Maßnahmen (Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), ambulante Betreuung, ambulante Therapie – insbes. § 35a SGB VIII)

Stationäre Maßnahmen nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung) mit spezialisiertem Angebot für Jugendliche mit psychiatrischen Störungsbildern (§ 35a) im Rahmen der Jugendberufshilfe ( §13) mit Unterbringungsbeschluss (§ 1631b BGB)

Eltern

Vormund Jugendgerichtshilfe

Fachärzte Fachkliniken

Beratung Schule Berufsausbildung

Ambulante Maßnahmen

Soziale Dienste der Justiz

Stationäre Maßnahmen

Amtsgericht

Jobcenter

Polizei Selbsthilfe-

Nachsorgeträger

3

Die Entstehung von problematischem Drogenkonsum und dessen Auswirkungen erfasst alle Lebensbereiche – also müssen auch alle Lebensbereiche in die Rehabilitation einbezogen werden.

niedergelassene Fachärzte Freizeiteinrichtungen

Kinder- und Jugendpsychiatrie

Jugend-/Suchthilfeeinrichtung

Jugendamt Sozialamt KJPD,ASD, Vormundschaft, Jugendgerichtshilfe . . .

Selbsthilfe Soziale Dienste der Justiz Amtsrichter

Polizei

4

Innere Vernetzung • • • • • •

Sozialpädagogische Betreuung Psychologische Therapie Arbeitstherapie Integrierte Oberschule „An der Polz“ Berufsausbildung Elternarbeit

Wirkungsorientierte Arbeit durch 1.

Berliner Arbeitsgruppe Jugend und Sucht

2.

Brandenburger Arbeitskreis Stationäre Jugendsuchthilfe

5

Ziel: Balance finden im Leben Teilhaben durch Ausstieg aus dem Drogenkonsum und Einstieg in das gesellschaftliche Leben

Balance gGmbH

„Haus an der Polz“, 16775 Gransee OT Seilershof [email protected]

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