020 Infoblatt vertikal Nr 2_2014 3

March 20, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Verteilung an alle Haushaltungen

Informationen des Marktes Pfeffenhausen

M ar k t

P fef f enhausen

Herausgeber: Markt Pfeffenhausen, Marktplatz 3, 84076 Pfeffenhausen Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 Uhr - 12 Uhr, Dienstag 13:30 Uhr - 16 Uhr Donnerstag 13:30 Uhr - 18 Uhr Verantwortlich für den Inhalt: Karl Scharf, 1. Bürgermeister

Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

2 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit der konstituierenden Sitzung am 06.05.2014 wurden wesentliche Entscheidungen für die Legislaturperiode (2014 – 2020) des Marktes Pfeffenhausen gefasst. Es wurden der 2. und 3. Bürgermeister des Marktes Pfeffenhausen gewählt und vereidigt, Fraktionsvorsitzende bestimmt sowie Ausschüsse und Referate gebildet und über die Geschäftsordnung des Marktes Pfeffenhausen für die Jahre 2014 – 2020 Beschluss gefasst. Die sechs neu gewählten Mitglieder des Marktgemeinderates Pfeffenhausen (Christoph Brieller, Thomas Büchl, Franz Kindsmüller, Robert Mora, Thomas Rami und Georg Ruhland) mussten für ihren Amtsantritt zunächst folgenden Eid leisten: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ Anschließend wurde der 2. und 3. Bürgermeister des Marktes Pfeffenhausen in einer geheimen Wahl bestimmt. Die Wahl brachte folgendes Ergebnis: Als 2. Bürgermeister wurde Klaus Leopold, als 3. Bürgermeister Max Auer gewählt. Anschließend wurden die Bürgermeister durch eine Eidesformel vereidigt. Zudem wurden Ausschüsse und Referate mit nachfolgend genannten Mitgliedern gebildet:

Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

3 Haupt- und Finanzausschuss Stellvertreter 1. Bürgermeister Karl Scharf, Vorsitzender Christoph Brieller Florian Hölzl Klaus Leopold Irmgard Cimander Georg Ruhland Max Auer Martin Gebendorfer Norbert Zierer Franz Kindsmüller Thomas Büchl Thomas Niederreiter Ruth Müller Rechnungsprüfungsausschuss

Stellvertreter Georg Ruhland

3. Bürgermeister Max Auer, Vorsitzender Thomas Rami Norbert Zierer Thomas Büchl Thomas Niederreiter

Josef Hyronimus Franz Kindsmüller Martin Gebendorfer Ruth Müller

Schulverbandsversammlung

Stellvertreter 1. Bürgermeister Karl Scharf, Vorsitzender Irmgard Cimander

Klaus Leopold

Marktentwicklungsausschuss

Stellvertreter 1. Bürgermeister Karl Scharf, Vorsitzender Florian Hölzl Josef Hyronimus

Christoph Brieller Thomas Rami

Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

4 Robert Mora Christa Popp Norbert Zierer Thomas Niederreiter

Klaus Leopold Martin Gebendorfer Franz Kindsmüller Ruth Müller Sparkassenverbandsräte

1. Bürgermeister Karl Scharf Martin Gebendorfer

Stellvertreter Max Auer Christa Popp

Verbandsräte zum Zweckverband Wasserversorgung Stellvertreter 1. Bürgermeister Karl Scharf Klaus Leopold Christa Popp Martin Gebendorfer Ruth Müller Thomas Niederreiter Referenten für Sport Max Auer / Martin Gebendorfer / Thomas Niederreiter Referenten für Gewässer 3. Ordnung Josef Hyronimus / Georg Ruhland / Thomas Büchl Referenten für Kinder und Jugend Christoph Brieller / Thomas Rami / Franz Kindsmüller Referenten für Kindertageseinrichtungen Thomas Rami / Thomas Büchl Referenten für Partnerschaften

Norbert Zierer / Franz Kindsmüller Seniorenbeauftragte

Irmgard Cimander Mitgl. des Kuratoriums für die Pfarr- und Gemeindebücherei Klaus Leopold / Christa Popp

Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

5 Referenten für Märkte, Feste und Kultur Christoph Brieller / Florian Hölzl / Norbert Zierer / Robert Mora Beirat für die Integrative Kindertageseinrichtung Thomas Büchl Spitalrat 1. Bürgermeister Karl Scharf

Abschließend wurde die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und eine Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Pfeffenhausen erlassen. Den neu- und wiedergewählten Mitgliedern des Marktgemeinderates Pfeffenhausen gratuliere ich und möchte ihnen für die Legislaturperiode 2014 – 2020 viel Freude und Erfolg bei der bevorstehenden Arbeit wünschen. Zudem gilt ein Dank all denjenigen, die sich bereit erklärt haben ein solches Ehrenamt zu übernehmen.

Gemeinderat des Marktes Pfeffenhausen für die Legislaturperiode 2014-2020

Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

6 Bedanken möchte ich mich bei dieser Gelegenheit auch bei den bisherigen Stellvertretern, Herrn Michael Detterbeck (2. Bürgermeister) und Herrn Norbert Zierer (3. Bürgermeister) für die gute Zusammenarbeit und reibungslose Vertretung in Verhinderungsfällen. Nach dieser kräftezehrenden Wahlzeit freue ich mich, mit den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern die Arbeit für unseren Markt Pfeffenhausen aufzunehmen und hoffe, dass wir an die zuverlässigen Entscheidungen der vergangenen Jahre anknüpfen können. Ihr Karl Scharf Erster Bürgermeister

Eröffnung der Beach- und Jugendfläche an der Moosburger Straße in Pfeffenhausen Mit weißem Sand, sommerlichen Temperaturen und Musik, die gute Laune machte, wurde am 14. Juni die Beach- und Jugendfläche an der Moosburger Straße in Pfeffenhausen offiziell eingeweiht. Neben der Eröffnungsfeier der Beach- und Jugendfläche wurde auch eine Beachvolleyball „Marktmeisterschaft“ durchgeführt, an der sich 14 Teams beteiligten. Zudem wurde das Jugendgelände von Herrn Pfarrer Günter Müller gesegnet. Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

7 Angrenzend an die bereits bestehende Sportanlage an der Moosburger Straße, die Möglichkeiten für Tennis, Fußball oder Laufsport bietet, besteht nun auch die Möglichkeit beliebte Trendsportarten wie Beachvolleyball, Skating oder Hockey zu betreiben. Durch die Freizeitfläche ging ein lang gehegter Wunsch vieler Jugendlicher aber auch Erwachsener aus Pfeffenhausen und Umgebung in Erfüllung. Mit der Errichtung dieser Sportfläche ist es gelungen ein Zeichen für mehr Bewegung an der frischen Luft zu setzen. Die Baukosten dieser Freizeitfläche beliefen sich auf rund 51.000 €. Zudem fielen noch Kosten für die geschaffene Zaunanlage in Höhe von ca. 11.000 € und Planungskosten in Höhe von rund 6.000 € an. Die Beach- und Jugendfläche steht jetzt Jedem zur sportlichen Aktivität zur Verfügung.

Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

8 Informationen zum Haushalt 2014 des Schulverbandes Pfeffenhausen Die Schulverbandsversammlung hat den Schulverbandshaushalt 2014 mit einer Gesamtsumme von 690.400,00 EUR beschlossen. Der Verwaltungshaushalt beläuft sich auf eine Summe von 646.900,00 EUR und der Vermögenshaushalt auf eine Summe von 43.500,00 EUR. Im Einzelnen gliedern sich die Beträge wie folgt: Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR

Schulen Allgemeine Finanzwirtschaft

Ausgaben EUR

629.100,00 641.400,00

Vermögenshaushalt Einnahmen EUR

Ausgaben EUR

0,00

26.200,00

5.500,00

43.500,00

17.300,00

646.900,00 646.900,00

43.500,00

43.500,00

17.800,00

Der Schulverband Pfeffenhausen ist seit dem Haushaltsjahr 1993 schuldenfrei. Eine Kreditaufnahme ist auch im Jahr 2014 nicht vorgesehen. Die Schülerzahl an der Grund- und Mittelschule Pfeffenhausen ist im Vergleich zum Vorjahr um 5 Schüler auf 271 Verbandsschüler gestiegen. Zum Stichtag 1.10.2013 besuchten 246 Schüler des Marktes Pfeffenhausen, davon 163 Grundschüler und 83 Mittelschüler und 25 Schüler der Gemeinde Obersüßbach die Grundund Mittelschule Pfeffenhausen. Die Schulverbandsumlage beträgt in diesem Jahr 1.852,77 EUR je Schüler. Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

9 Informationen zum Haushalt 2014 des Marktes Pfeffenhausen Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.04.2014 über den Haushalt des Marktes Pfeffenhausen Beschluss gefasst. Der Haushalt 2014 umfasst ein Rekordvolumen in Höhe von 11.356.900,00 EUR, wobei der Verwaltungshaushalt mit einer Summe von 6.645.900,00 EUR und der Vermögenshaushalt mit einer Summe von 4.711.000,00 EUR abschließt. Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben EUR EUR EUR EUR Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Schulen Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Soziale Sicherung Gesundheit, Sport, Erholung Bau- u. Wohnungswesen, Verkehr Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen Allgemeine Finanzwirtschaft GESAMT

80.000

868.100

0

16.800

31.700

147.900

218.900

373.400

170.400

513.300

0

0

13.700

61.100

0

73.800

388.400

768.700

237.800

284.500

22.900

191.600

0

70.500

205.600

597.100

1.249.300 2.572.800

628.800

923.600

518.100 1.173.400

146.000

31.400

107.600

80.000

4.958.400 2.543.100

2.379.300

65.800

6.645.900 6.645.900

4.711.000 4.711.000

Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

10 Die nachfolgende Auflistung zeigt, dass zahlreiche Unterhaltungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt aber auch hohe Investitionen im Vermögenshaushalt geplant sind. Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeuges (HLF 20) für die Freiw. Feuerwehr Pfeffenhausen 210.800,00 € Erwerb eines Tragkraftspritzenfahrzeuges 90.000,00 € Erwerb von BOS-Digitalfunkendgeräten 58.600,00 € Zuschüsse zu Kirchenrenovierungen 57.500,00 € Kinderkrippe – Baumaßnahme 230.500,00 € Zuschuss für Investitionsmaßnahmen der Sportvereine 38.000,00 € Ankauf von Bauerwartungsland 322.300,00 € Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für den Bauhof 67.000,00 € Errichtung Beachvolleyball-/Skaterplatz 25.500,00 € Sanierung von Gemeindestraßen 784.500,00 € Erschließung „Am Ringweg“ 246.400,00 € Gehweg entlang der Siegenburger Straße in Oberlauterbach 66.200,00 € Sanierung Moosburger Straße mit Überquerungshilfe 20.900,00 € Erschließung Gewerbegebiet Holzhausen Straßenbau 394.500,00 € Erschließung Baugebiet Hirtberg – Straße 132.800,00 € Errichtung Geh- und Radweg an der Siegenburger Straße in Pfeffenhausen 406.800,00 € Uferraumgestaltung im Bereich Seniorenzentrum 75.400,00 € Erschließung Hirtberg – Kanal und Erschließung GE Holzhausen Kanal und Moosburger Straße und Außenanlagen KA Pfeffenhausen 314.100,00 € Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

11 Sanierung/Ertüchtigung Abwasseranlage Pfeffenhausen – Hochbau Sanierung/Ertüchtigung Abwasseranlage Pfeffenhausen – Tiefbau Erneuerung der Friedhofsmauer in Pfeffenhausen Erwerb von Gewerbegrund

164.000,00 € 183.300,00 € 125.400,00 € 315.400,00 €

Trotz dieser Maßnahmen ist der Haushaltsplan ausgeglichen. Darlehensaufnahmen sind nicht eingeplant, da der Vermögenshaushalt durch eine Rücklagenentnahme gedeckt werden kann. Der Schuldenstand hat sich im Haushaltsjahr 2013 um 146.363,34 € auf 340.244,35 € gesenkt. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug zu Beginn des Haushaltsjahres 2014 71,46 €. Diese wird sich zum Ende des Haushaltsjahres unter Einbeziehung der planmäßigen Tilgung von Krediten auf 57,65 € verringern.

Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

12 Rund um die Gartengrenze Informationen zu privatrechtlichen Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn Häufig erreichen uns Fragen im Bezug auf nachbarschaftliche Beziehungen. „Was ist der notwendige Grenzabstand, den der Nachbar mit seinen Sträuchern und Bäumen zu meinem Grundstück einhalten muss?“, „Was kann ich tun, wenn der Baum des Nachbarn über mein Grundstück ragt?“ In aller Regel handelt es sich hier um privatrechtliche Angelegenheiten, die zwischen den Nachbarn selbst besprochen werden sollten, notfalls unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters und der Justiz. Hier finden Sie wichtige Grundregeln für Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern: • Abstandsvorschriften gibt es nur für Bäume, Sträucher und Hecken. Andere Pflanzen (z.B. Sonnenblumen), insbesondere Stauden brauchen grundsätzlich keinen Grenzabstand einhalten. • Der erforderliche Grenzabstand richtet sich nach der Höhe des Gewächses: Ist es bis zu 2 Meter hoch, so beträgt der notwendige Abstand mind. 50 Zentimeter von der Grenze; ist es höher als 2 Meter, so muss es auch mind. 2 Meter von der Grenze entfernt gehalten werden. • Der Abstand ist die kürzeste Verbindung zur Grenze. Er wird gemessen: bei Bäumen von der Mitte des Stammes; bei Sträuchern und Hecken von der Mitte des am nächsten an der Grenze stehenden Triebes.

Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

13 • Maßgebend ist immer die Stelle, an der der Stamm oder der Trieb aus dem Boden tritt. Verzweigungen über der Erde bleiben ebenso unberücksichtigt wie eine eventuelle Neigung des Stammes oder Triebes zur Grenze hin. • In einigen Fällen gelten jedoch Sonderregelungen: Auf Gewächse, die sich hinter einer Mauer oder einer sonstigen dichten Einfriedung befinden und diese nicht oder nicht erheblich überragen, sind die oben erwähnten Grenzabstandsregeln nicht anzuwenden; das gilt auch für Bepflanzungen, die Schutzcharakter haben (z.B. zum Schutz von Abhängen oder Böschungen); Anpflanzungen im Umfeld öffentlicher Straßen dürfen nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (z.B. durch Sichtbehinderung) beeinträchtigen können. • Achtung: Der Nachbar muss den Anspruch nicht geltend machen, wenn ihn der Baum oder die Hecke nicht stören. Allerdings unterliegen die Ansprüche der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Eigentümer des Grundstücks von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Weitere Informationen zu den privatrechtlichen Regeln zwischen Grundstücksnachbarn erhalten Sie unter http://www.bestellen.bayern.de unter den Stichworten „Rund um die Gartengrenze“ im Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung. Die Flyer stehen dort zum Versand oder auch zum Download zur Verfügung. Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

14 Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern An vielen Stellen in der Gemeinde sind Verkehrsschilder, Straßennamenschilder und Straßenlampen von Bäumen und Sträuchern aus Privatgrundstücken zugewachsen. Auch die Befahrbarkeit der Straßen und die Nutzung der Gehwege ist durch den Überwuchs oftmals eingeschränkt. Teilweise sind Straßen für größere Fahrzeuge kaum noch passierbar. Die Marktverwaltung weist die Grundstückseigentümer auf ihre Verpflichtung hin, den Bewuchs zurückzuschneiden. Bei eventuellen Schadensfällen sind Haftungs- und Regressansprüche nicht ausgeschlossen. Allein schon deswegen sollte die Erledigung im besonderen Interesse jedes Hauseigentümers liegen.

Anmeldung zur Hundesteuer Es wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Gem. § 11 Abs. 1 der Hundesteuersatzung des Marktes Pfeffenhausen vom 11.12.2002 sind die Hundehalter verpflichtet, jeden über vier Monate alten Hund unverzüglich der Gemeinde zu melden. Aus diesem Grund werden alle Hundebesitzer - welche ihren Hund noch nicht gemeldet haben - aufgefordert, dieser Verpflichtung nachzukommen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Steuerstelle des Marktes Pfeffenhausen im Rathaus, Zimmer E.7 (Marktkasse), oder nutzen Sie das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Formular „Hundeanmeldung“. Hundehalter, die der Anzeigepflicht nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig. Dies kann u. a. mit einer Geldbuße geahndet werden. Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

15 Sanierung von Kleinkläranlagen Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen Aufgrund der 2003 eingeführten staatlichen Förderung privater Kleinkläranlagen wurden bereits sehr viele Anlagen im Gemeindegebiet Pfeffenhausen nachgerüstet. Trotzdem ist die Sanierung im Gemeindebereich Pfeffenhausen für einzelne Kleinkläranlagen noch ausständig. Die ursprünglich Ende 2010 auslaufende Förderrichtlinie wurde bis Ende 2014 – allerdings mit Reduzierung der Förderpauschalen um 1/3 – verlängert. Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass nach 2014 keine Förderung mehr möglich und die Sanierung landesweit bis dahin abzuschließen ist. Förderanträge werden ab 2015 nicht mehr angenommen. Die Förderanträge müssen bis spätestens 30. November 2014 beim Markt Pfeffenhausen eingegangen sein, damit diese anschließend dem Wasserwirtschaftsamt Landshut vorgelegt werden können. Nur diejenigen Vorhaben, die rechtzeitig in diesem Sammelantrag aufgenommen wurden, können bezuschusst werden. Daher sind Förderanträge, die im Sammelantrag durch die Gemeinde berücksichtigt werden sollen, baldmöglichst beim Markt Pfeffenhausen einzureichen.

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Rufnummernplan & E-Mail-Adressen der Marktverwaltung Pfeffenhausen Vorwahl Pfeffenhausen: 08782 Telefax: 9600 -22 Internet: http://www.markt-pfeffenhausen.de E-Mail: [email protected] Name / E-Mail-Adresse

Sachgebiet

Telefon

Herr Karl Scharf [email protected]

1. Bürgermeister

9600 -13

Frau Rita Stöckl [email protected]

Geschäftsleitung, Hauptamt, Personalwesen

9600 -15

Frau Anita Ballmann [email protected]

Auskunft / Vermittlung, Pass-, Einwohnermeldeamt

9600 -10

Frau Elfriede Danböck [email protected]

Standes-, Gewerbeamt, Friedhofsverwaltung

9600 -16

Herr Bernhard Grünleitner [email protected]

Abfallwirtschaft, Feuerwehrwesen

9600 -19

Frau Elisabeth Hagn [email protected]

Steuern, Abgaben

9600 -26

Frau Karin Heß [email protected]

Vorzimmer Bürgermeister, Schulwesen

9600 -28

Frau Christine Huber [email protected]

Auskunft / Vermittlung, Pass-, Einwohnermeldeamt

9600 -0

Frau Monika Liedl [email protected]

Bauamt

9600 -14

Herr Stephan Neumaier [email protected]

Bauamt

9600 -14

Frau Vera Scholz [email protected]

Kasse

9600 -11

Frau Ingrid Schweiger [email protected]

Kämmerei, Bauamt

9600 -18

Frau Caroline Steibel [email protected]

Kämmerei, Erschließungsbeiträge

9600 -18

Markt Pfeffenhausen Infoblatt Nr.2 (Juli 2014)

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